5 Intelligenzblatt für die 4 8 Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, lan ddt g ü die re. Kreiſe Friedberg, Grünberg und Hungen nenn und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Magen N elnſiſchen* 7. 5 Mittwoch, den 4. Oktober N 1843. — berg; 5 ö Mai Amtlicher Theil. Scrum, Die Großh. Heſſ. Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg, Gruͤnberg und Hungen kr: 5 1 11 l. — an die Großh. Heſſ. resp. Fuͤrſtl. und Gräͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter dieſer Kreiſe. Er* Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde. un Sie werden öffentlich bekannt machen, daß der Ankauf der dies jaͤhrigen Remontepferde * Bußtach am 16. Oktober zu Friedberg, am 17. Oktober zu Hungen und am 19. Oktober zu Alsfeld * ſtattfinde, und ſelbſt dahin wirken, daß taugliche Pferde auf dieſe Stationen gebracht werden. —— Friedberg, Grünberg und Hungen am 26. September 1843. a 401 Küchler. Ouvrier. Follenius. 1011. 0 1 Ne Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Gruͤnberg 1 5 an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. ö N * Betreffend: Die Ausführung des Wieſenculturgefetzes vom 8. Oktober 1830, insbeſondere das Inſtitut der Wieſenvorſtände 5 und deren Wirkſamkeit. 482 n Du der Hofbuchhandlung von Guſtav Jonghaus zu Darmſtadt iſt kürzlich eine von dem Großh. 122 Seconomierathe Dr. Zeller ausgearbeitete Brochüre unter dem Titel„das Wieſenculturgeſetz und die 1 17 ſonſtigen Mittel und Anſtalten zur Beförderung der Wieſencultur im Großherzogthum Heſſen/ erſchienen, irn welche nebſt überſichtlicher Darſtellung der geſetzlichen Mittel zur Vervollkommnung des Wieſenbaus, die 12 nöthigen Materialien zur Aufſtellung von Wieſenverbeſſerungsplänen, über Waſſerbedürfniß, Gefäll, Dimen⸗ 1 ſionen der Waſſer⸗Zuleitungs⸗Anſtalten und die Erfolge der ſeit den letzten 10 Jahren im Großherzogthum 1 ausgeführten größeren Wäſſerungsanlagen enthält. 7 9— Im Auftrage Großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz empfehle ich Ihnen die Anſchaffung 1 14 1 dieſer nützlichen Schrift, mit dem Bemerken, daß, wenn ſich, wie ich hoffe, mehrere Gemeinden hierfür I erklären, der Ladenpreis von 1 fl. 12 kr. für dieſelben auf 24 kr. herabgeſetzt werden ſoll. Zu dem Ende 2 werden Sie den Gemeinderath mit ſeiner Erklärung vernehmen, und mir dieſelbe einſenden, da zur Er⸗ 2 ſparung von Koſten und Weltläuftigkeiten ſofort die Anſchaffung des fraglichen Buches durch mein Bureau 1 veranlaßt werden ſoll. 4 5 Der Erledigung meiner Auflage ſehe ich binnen 4 Wochen entgegen. 5 1 Grünberg den 12. September 1843. Ouvrier. 4 4 4 8 0 f 7 1** 7 1 pen Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg . 5 an die Großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. 3* Betreffend: Das Tanz- und Muſikhalten. K Hungen Es iſt der Fall vorgekommen, daß Wirthe obgleich denſelben die erforderliche Erlaubniß zum Halten g einer Tanzmuſik verweigert worden war, demungeachtet in ihrem Wirthſchaftslocale die beabſichtigte Tanz⸗ — r 6 „ 348. muſik abgehalten haben. In Folge hoͤchſter Verfuͤgung beauftrage ich Sie daher, allen Wirthen in Ihrer Bürgermeiſterei zu eröffnen, daß jeder Wirth, welchem die Erlaubniß zur Abhaltung einer Tanzmuſik nicht ertheilt werde, und welcher dennoch die Tanzmuſik halten laſſe, ſich nicht nur der in der allerhöchſten Verordnung vom 21. März d. J., die Vollziehung des Grwerboſteuergeſetzes, insbeſondere die beſonderen Erlaubnißſcheine in einzelnen Fällen für In⸗ und Ausländer betreffend, angedrohten Strafe, ſondern auch außerdem wegen Zuwiderhandlung gegen das in der Verweigerung der Tanzconc eſſion liegende Verbot der Abhaltung der Tanzmuſik einer zeitweiſen und nach Umſtänden gänzlichen Entziehung der Erlaubniß zum Wirthſchaftsbetrieb zu gewärtigen habe. Die Beſcheinigung der erfolgten Bekanntmachung werden Sie im Publikationsbuch niederzulegen nicht unterlaſſen, auch uber die Befolgung wachen. Friedberg am 16. September 1843. 5 Küchler. Das Großherzoglich Heſſiſche Landgericht Gruͤnberg an die Großh. Buͤrgermeiſter des Landgerichtsbezirks. Betreffend: Die Abhaltung der Verſteigerungen durch die Gr. Bürgermeiſter. Ich habe verſchiedentlich bemerken muͤſſen, daß, während der bei weitem größere Theil von Ihnen bei Abhaltung von Zwangsverſteigerungen, welche Liegenſchaften zum Gegenſtand haben, die desfalls beſtehenden geſetzlichen und inſtructionsmäßigen Beſtimmungen genau und pünktlich beobachtet, einige die Ortsdiener bei Ausſtellung der Bekanntmachungsbeſcheinigungen nicht ſorgfältig überwachen. Bekanntlich ſchreibt die allerhöchſte Verordnung vom 21. Febr. 1812 im. 1 die Zwiſchenräume vor, in welchen Zwangsverſteigerungen dreimal bekannt zu machen ſind, wenn ſie gültig ſeyn ſollen. Um nun von Gerichts wegen prüfen zu können, ob und in wie ferne dieſer geſetzlichen Beſtimmung nach⸗ gelebt worden, erſcheint es unerläßlich, daß bei den Beſcheinigungen Ihrer Ortsdiener über die Bekannt⸗ machung der Verſteigerung die Tage an welchen ſie geſchehen genau angegeben werden, und es genügt nicht, wenn nur geſagt wird, daß eine dreimalige Bekanntmachung ſtattgefunden habe. Sie werden ſich hiernach pünktlichſt für die Zukunft bemeſſen. Grünberg am 23. September 1843. Welcker. Dringende Aufforderung zur Vertilgung des Froſtnachtſchmetterlings. Unter vorſtehender Aufſchrift bringt unſere land⸗ wirthſchaftliche Zeitſchrift in Nro. 38. d. J. einen Aufſatz, aus dem wir Folgendes entnehmen,(man vergleiche auch Nr. 42 de 1839, Nr. 41 de 1840, und Nr. 44 de 1841 unſeres Blattes.) D. Red. „Das einfachſte Mittel, den Froſtnachtſchmetter⸗ ling los zu werden, iſt wohl das, daß man dem Weib⸗ chen, welches in die Tragknoſpen ſeine Eier ablegt, dahin aber nur zu Fuß gelangen kann, den Weg dahin abſchneidet, und dieß wird, nach allen ſeitherigen Er⸗ fahrungen, durch Anlegen eines mit klebrigen Stoffen überzogenen Gürtels um den Baum am ſicherſten er⸗ reicht.(Die Salbe, unmittelbar auf den Baum geſtri⸗ chen, würde dieſem ſchaden.) Hierzu nimmt man gutes ſtarkgeleimtes Zuckerhut⸗ oder ſonſtiges dauerhaftes Pa⸗ pier, ſchneidet davon 5“ breite Streifen, legt ſie dicht um den Stamm an und bindet ſie feſt. Baumſtaͤmme mit rauher Rinde oder ſonſtigen Unebenheiten muß man mit Lehm eben ſtreichen, damit der Papierguͤr— tel dicht aufliegt, indem ſonſt das Weibchen hindurch⸗ ſchlüpfen und dennoch auf den Baum gelangen könnte. Auf die Wahl des klebrigen Stoffes kommt aber Alles an, d. h. er darf weder zu dünnflüſſig ſein und abfließen, noch zu bald abtrocknen, denn ſonſt muß der Anſtrich zu oft wiederholt werden, wenn der Zweck nicht verfehlt werden ſoll. „Am haltbarſten, d. h. als am längſten klebend genug bleibend, hat ſich bis jetzt folgende Salbe be— währt: Man nimmt 1 Pfund Colophonium, 12 Loth Terpentin, 24 Loth Brenn⸗ oder Leinöl, auch Rapsöl, die zuſammengekocht werden.“) Das Be⸗ ſtreichen des Gürtels geſchieht mittelſt eines Borſt⸗ pinſels. „Vom September bis zum December muß man auf die Gürtel wachſam ſein und dieſelben wenig⸗ ſtens 2mal in der Woche überſchmieren, damit ſie ſtets klebrig ſind, und weil ſonſt die Leichname der hängengebliebenen Schmetterlinge gar leicht als Bruͤcke dienen, um dennoch zu der Krone des Baumes ge⸗ langen zu können. Daß man Baumſtützen, Leitern ꝛc. an den Bäumen aus gleichem Grunde nicht ſtehen laſſen darf, verſteht ſich wohl von ſelbſt. Manche ſchon, welche dieß überſahen, mußten ſich, freilich zu ſpät, überzeugen, wie ihre Bäume, trotz des größten Fleißes im Anlegen von Gürteln, dennoch im näch⸗ ſten Frühjahre von der Blüthenſpannraupe wieder verheert wurden. Ebenſo müſſen alle weiteren, als Brücke dienenden Wege abgeſchnitten, z. B. alle be⸗ nachbarten Bäume, deren Aeſte in die zu ſchützenden Bäume überhängen, mit dem Gürtel verſehen oder die Aeſte entfernt werden. „) Herr Michael Jung in Friedberg iſt erbötigt, die Beſorgung dieſer Salbe und das Anlegen des Gürtels und wiederholte Beſtreichen desſelben gegen ganz geringe Vergütung zu übernehmen, was gewiß manchem Baum⸗ beſitzer willkommen ſein wird. DO. Red. Untergang „Von! nachtſchm hier das ſterben d geführt z daß ſeine weißſtoff electriſchen zuſtand ve ſolchen G. nachtſchme „Je 0 durch zu Menſchen, gebenen 4 tretenen, Bekar (1274) beabſicht markung beſteht u Gericht Konrad ihre Eig weiſen, oder ſon deren Be u dato ſe Cont Ulrich von Ihnen e desfalt finige dit ſchenraum: ſeyn sollen mung nach, t Bekannt, werden, babe. 68 —— en klebend Salde be⸗ duium, 12 tindl, auch Das Be⸗ tines Borſt r muß mar ben wenig „damit ſt chname de t als Brich Baumes 90 ßen, Leiten t nicht ſteten t. Manch 5, freilich z des großin ich e nüch gurt wikktl peitrten, d 156 e B. al be. * 349** „Sehr zu empfehlen iſt, im Monat Januar beim Abnehmen der Bänder die darunter befindliche Stelle des Stammes ſtark abzukratzen und das Abgekratzte zu verbrennen, weil viele Inſekten, welche durch den Gürtel abgehalten wurden, weiter zu gehen, hier ihre Eier in die Rinde legen. „Da man beobachtet haben will, daß die Begat⸗ tung des Froſtnachtſchmetterlings oft ſchon auf der Erde vor ſich geht und das Männchen das Weib⸗ chen fliegend auf die Bäume überträgt, ſo iſt außer dem angegebenen Wege auch noch ein Umgraben des Bodens, ſobald es die Ernte der untenſtehenden Crescentien zuläßt, ſehr zu empfehlen. Aber nicht blos zunächſt um den Stamm herum hat dieß zu geſchehen, ſondern in der ganzen Weite, in welche ſich die Aeſte ausbreiten, weil ſich die Raupen, ſenkrecht von den Zweigen, wo ſie zuletzt geſeſſen, an Fäden herabzulaſſen und in der Erde einzupup⸗ pen pflegen. „Das Umgraben, welches nur einige, etwa 3—4 Zoll tief zu geſchehen hätte, bringt manche Puppe an die Oberfläche, wo ſie abgeleſen werden kann ꝛc.; manche andere kommt dabei auf ſonſtige Weiſe zum Untergange. „Von den natürlichen Wegen, auf denen der Froſt⸗ nachtſchmetterling ſeine Vertilgung findet, verdient hier das hie und da plötzliche faſt allgemeine Ab⸗ ſterben deſſelben in gewitterreichen Spaͤtherbſten, an⸗ geführt zu werden. Es erklärt ſich wohl dadurch, daß ſeine Körpermaterie, als beinahe ganz aus Ei⸗ weißſtoff beſtehend, dei dem Vorhandenſein vieler electriſchen Stoffe, wie bei Gewittern, in Gerinnungs⸗ zuſtand verſetzt werden mag; denn man findet nach ſolchen Gewittern den Boden mit erſtarrten Froſt⸗ nachtſchmetterlingen oft ganz überſäet. „Je ſeltener aber im Allgemeinen die Natur hier— durch zu Hülfe kommt, um ſo mehr liegt an dem Menſchen, daß er die ihm von ihr an die Hand ge— gebenen Mittel zur Ausgleichung von, in ihr einge⸗ tretenen, Störungen mit Fleiß benutze.“ Bekanntmachungen von Behoͤrden. N νν Edictal ladung. (1274) Andreas Appels Eheleute von Kölzenhain beabſichtigen ihre Hofraithe ſammt in daſiger Ge⸗ markung belegenes Gut, welches in 58 Parcellen beſteht und worüber Flurbuchsauszug in den hieſigen Gerichtsacten zur Einſicht offen liegt, ihrem Sohne, Konrad Appel käuflich zu uͤberlaſſen, können aber ihre Eigenthumsrechte nicht überall urkundlich nach⸗ weiſen, weshalb alle diejenigen, welche Eigenthums oder ſonſtige dingliche Rechte darauf anſprechen, zu deren Begründung um ſo gewiſſer binnen 4 Wochen a dato aufgefordert werden, gegenfalls der deßfall⸗ ſige Contract beſtätigt werden wird. Ulrichſtein den 14. September 1843. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. Ray ß. Ankauf von Lebensmitteln. (1318) Freitag den 6. künftigen Monats, des Vormittags um 10 Uhr, wird in der Reiter⸗Caſerne dahier die Lieferung bedeutender Quantitäten an Kartoffeln, Erbſen, Bohnen, Linſen und Weißkraut für die Menage an den Wenigſtverlangenden in Accord gegeben. Die Herrn Bürgermeiſter in der Umgegend wer⸗ den erſucht, dieſe Verſteigerung in den unterhabenden Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 27. September 1843. In höherem Auftrag: Cellarius, Unterquartiermeiſter. Bekanntmachung. (1332) Es ſind dahier ein blauer Kittel und ein Paar Zwilchhoſen befindlich, die ein Vagabund auf einem Hofe in der Nähe von Lich geſtohlen zu haben bekennt. Der unbekannte Eigenthümer wird aufge⸗ fordert, ſich binnen 14 Tagen dahier zu melden. Lich den 23. September 1843. Großh. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht daſ. Dittmar. Bekanntmachung. (1333) Da die Mobiliarverſteigerung der Verlaſ⸗ ſenſchaft des Carl Weckerling nicht beendigt werden konnte, ſo ſoll Mittwoch den 11. October l. J. und die folgenden Tage, von Morgens 9 Uhr an, damit fortgefahren werden, und wird der Verſteigerung aus⸗ geſetzt: Weibskleidung, Weißgeräth, Bettzeug und Bettung. Friedberg den 1. Oktober 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1334) Donnerſtag den 5. d. M., Vormittags um 9 Uhr, ſollen in der Neumühle dahier die zum Nach⸗ laſſe der Ehefrau des Lud. Wagenknecht gehörenden Gegenſtände, als: 2 Mutterſchweine, 8 Ferkel, das im Garten be⸗ findliche ſämmtliche Obſt, Kartoffeln und Kraut, und Nachmittags um 2 Uhr in hieſigem Rathhauſe die Kartoffeln von 2¼ Morgen Acker und 1½ Vier⸗ tel Kohlraben in hieſiger Gemarkung öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert werden. Friedberg den 2. Oktober 1843. In Auftrag Gr. Heſſ. Landgerichts: Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (1335) Die diesjährigen Weintrauben in dem Zwin⸗ ger und dem vorderen Hirſchgraben, nächſt dem Gr. Schloſſe dahier, werden Freitag den 6. October, Nachmittags 4 Uhr, an Ort und Stelle verſteigert. Friedberg den 30. September 1843. Der Großh. Heſſ. Rentamtmann Bu ßĩ. Anfertigung von Grenzſteinen. (1336) Mittwoch den 4. Oktober d. J., Vormit⸗ ſoll auf dem Bureau des Unter⸗ n 2 Dreimarkern und 41 feſten Sandſteinen öffent⸗ tags um 10 Uhr, zeichneten die Anfertigung vo Grenzſteinen aus behauenen lich an den Wenigſtnehmenden veraccordirt werden. Steinfurth den 28. September 1843. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Thönges. Bekanntmachung.: (1337) Mittwoch den 11. Oktober d. J., von Vor⸗ mittags 10 Uhr an, ſollen nachfolgende im Pfand ſtehende Gegenſtände, als: 4 Pferde, 4 Zugochſen, 2 Faſſelochſen,(Bullen) 11 Kühe, 5 Rinder, 24 Stück Schweine, 150 Stück „ 350* an den Wenigſtnehmende 0 Oktober l. J., Vorm. 10 Uhr, n öffentlich verſteigert werden. mber 1843. Schneider. Dienſtag d. 1 Marienſchloß am 28. Septe NN Privat⸗Bekanntmachungen. Warnung. (1325) Da ſich meine Frau, Katharina Finzel, und meine Tochter, Helena Finzel, von mir entfernt, und mir heimlicher Weiſe Alles, was ich im Hauſe hatte, entwendet haben, ſo warne ich Jedermann denſelben nichts auf meinen Namen zu borgen. Friedberg den 28. September 1843. Ludwig Finzel. N Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in 3 und 7. 3 vierſpännige Wagen 4 Pflüͤge, 2 eiſerne Eggen, 10 Zulaſt⸗ und e: Stückfaß, 1 Obſtkelter 91 Mahltrog, ein voll⸗ Fuͤr die Herrn Oekonomen.* 70 ſtändiges Branntweinbrennereigeſchirr, in zwei(1326) Außerſt ſchöner blauer Vitriol iſt billigſt.ä— Keſſeln, Hüten, Schlangenröhren, vier Einmaiſch⸗ zu haben bei H. Hahn. bütten ꝛc. beſtehend, 1 Kleiderſchrank, 1 Küchen⸗ Bekanntmachung. ſchrank, 1 kupferner Waſchkeſſel, 2 Tiſche, 12(1341) Die in der vorigen Nummer dieſes Blat⸗ Stühle, ſodann eine Quantität Heu und Waizen tes auf Montag den 16. d. M. anberaumte Ver⸗ 0 gegen gleich baare Zahlung und unter ven im Ter⸗ pachtung der Gräfl. Eltziſchen Jagd wird eingetre⸗ N mine noch weiter bekannt gemacht werdenden Be- tener Verhältniſſe wegen nicht vorgenommen, was dingungen zu Nie derrosbach meiſtbietend verſteigert den Intereſſenten hiermit zur Nachricht mittheilt werden. Burggräfenrod den 1. Oktober 1843. Niederrosbach den 30. September 1843. Reß, Verwalter. Unte In Auftrag Gr. Landgerichts Friedberg: Eine Parthie leere Oehlfäſſer deren In Der großh. heſſ. Bürgermeiſter(1342) ſind billig abzugeben von überall w F. Bullmann. Georg Groß. fund gege 0 Obligations-Verlooſung. Ein abgerichteter Schäferhund ermächtigt J(1338) Bei der heute ſtattgehabten Verlooſung(1343) iſt mir in verfloſſener Woche zugelaufen. fene Mit ö der für 1843 zur Abtragung beſtimmten Gemeinde⸗ Derſelbe kann von dem Eigenthümer gegen Erſtat⸗ Frie 100 Obligationen ſind folgende Nummern rückzahlbar ge— tung der entstandenen Kosten bei mir abgeholt werden. 1 worden, als.. Wiſſelsheim den 29. September 1843. 0 Nr. 7, 24 und 35, jede zu 400 fl. a f F. Kleber. 1000„ 60 und 72, jede zu 200„ Ein Lehrling, i„ 102 und 112, jede zu 100„(1344) wird von einem Schuhmachermeiſter zu i Es werden daher die Inhaber gedachter Partial⸗ Butzbach in die Lehre geſucht. Das Nähere iſt auf e ſchuldverſchreibungen hiermit aufgeſordert, gegen Rück- der Geſellen⸗Herberge daſelbſt zu erfahren. Seh 9 gabe dieſer Schuldſcheine die Beträge bis zum erſten Sehr ſchöne Kappenſehirme, Foderung 1 November d. J. bei hiesiger Gemeindekaſſe in Em,(1345) von verſchiedener Große und dane G 1 pfang zu nehmen, indem von dieſem Tage an keine ſind mir von einer bedeutenden Fabrik in Commiſſſon 1 1 weiteren Zinſen mehr vergütet werden, gegeben und kann ich daher ſolche ſowohl im Einzeln, de e Overerlenbach den 18. September 1843. wie im Dutzend zu äußerſt billigen Preiſen ablaſſen. made 1 Der Großh. Heſſ. Bürgermeiſtervicar Friedberg. E. Bechſtein. gehe u. d 10 Ohmeis. Bekanntmachung. f ö 0 i Jagd- Verpachtung.(1346) Freitags den 6. Oktober l. J., Nachmit, 1 0 1(1339) Samſtag den 14. October d. J., Morgens tags 2 Uhr, ſoll ein Baum voll Speierlinge auf 1 10 Uhr, ſoll in der Wohnung des Fürſtlichen Pach⸗ dem erſten Pfarrhofe dahier meiſtbietend verſtrichen 0 0 ters Hilger zu Weckesheim die Jagd in daſiger Ge⸗ werden. Ohg 1 markung an den Meiſtbietenden auf 12 Jahre ver⸗— Oberrosbach den 30. September 1843. in urſe . pachtet werden. Der Pfarrer Rahn. gestört! N Hungen den 29. September 1843. Ein herzliches Lebewohl am Hm 1 Der Fürſtlich Solmſiſche Rentamtmann daſ.(1347) ſagen wir bei unſerer Abreiſe nach Duͤſſel- u weiter 0 Kießling. dorf unſern Freunden und Bekannten. den Na 100 Leinwand Lieferung. Butzbach den 2. Oktober 1848. Linwohn 1000(1340) Die Lieferung von circa 1400 Ellen Lein⸗ Anton Häuſer. verden. i wand fuͤr hieſige Strafanſtalt ſoll Elifabetha Häuſer, geb. Welker. ae N ö en St. Friedberg. lng,