in erſucht N Kenntniß uͤrgermei L fer gen. a kl che Hy⸗ u Ritzel den Unter, Lunſatz zu eil ing. anaſtwebtr 7d, hat zu et Manier Vilbel und Bedienung 4. loike. ben, Liebhaber 1. Nai und wird ht ausge⸗ ntage be⸗ non wertern. 3 Intelligenzblatt für die Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 7 WM 34. Sonnabend, den 30. April 13842. Amtlicher Theil, — Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſchen Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen, ſowie an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Friedberg. Betreffend: Die Auswanderung der Soldaten mit ihren Familien. Das in obiger Beziehung erlaſſene höchſte Ausſchreiben theilen wir Ihnen nachſtehend zur Nachricht 9 d und Berückſichtigung in vorkommenden Fällen mit. Hungen und Friedberg den 16. April 1842. Follenius. Küchler. Das Großherzoglich Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Gihzl. Provinzial⸗ Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Grhzl. Kreisraͤthe. Nach dem Art. 4. des Geſetzes vom 21. Juni 1833 können Soldaten, welche zum Behufe der Aus⸗ wanderung dimittirt worden ſind, ihr Vorhaben aber nicht wirklich ausführen und wieder als Inländer recipirt werden, zur Erfüllung ihrer unterbrochenen Mllitärpflicht angehalten werden, ſofern ſie nicht durch Stellvertreter erſetzt worden ſind. Um jedoch in den verſchiedenen Fällen, welche bei Anwendung dieſes Artikels in Betracht kommen, ein gleichmäßiges Verfahren herbeizuführen, beſtimmen wir, im Einverſtänd⸗ niſſe mit Großherzoglichem Kriegsminiſterium, Folgendes: 1) Wird ein Militärpflichtiger, der bei der Muſterung ein Marſchloos gezogen hat, aber zum Be⸗ hufe der Auswanderung mit ſeiner Familie von der Abgabe zum Militäardienſte verſchont geblieben iſt, nachher, weil ſein Vater die Auswanderung nicht ausführt, zu einer Zeit, wo er aus der erſten Claſſe der Militärpflichtigen bereits ausgetreten iſt, zum Militärdienſte abgegeben, ſo wird ſeine Dienſtzeit auf volle ſechs Jahre beſtimmt; doch muß die Verzögerung der Abgabe zum Militärdienſt auf eigenem Verſchul⸗ den des Militärpflichtigen oder ſeiner Eltern beruhen, wohin ſelbſt zu rechnen iſt, wenn die beabſichtigte und angezeigte Auswanderung blos durch veränderte Entſchließung der Eltern oder des Sohnes unterbleibt. Hat dagegen das Auswanderungs vorhaben wegen ſolcher Umſtände, welche von dem Willen der Eltern und des Sohnes unabhängig waren(z. B. Tod des Vaters) aufgegeben werden müſſen, ſo wird ein eigenes Verſchulden nicht angenommen und dem Sohne die im Art. 12. des Recrutirungsgeſetzes feſtgeſetzte kürzere Dienſtzeit zugeſtanden. Dieſelbe Rückſicht tritt D in dem Falle ein, wenn Soldaten, welche zum Behufe der Auswanderung beabſchiedet worden ſind, ihr Vorhaben aber nicht effectuiren und deshalb zum Militärdienſte nach Art. 4. des Eingangs er— wähnten Geſetzes wieder beigezogen, ihre volle Capitulationszeit ausdienen müſſen, ihnen alſo die Zeit von ihrer Beabſchiedung bis zu ihrer Wiedereinziehung auf die noch zu dienende Zeit nicht zu gut gerechnet wird. 3) Iſt dagegen ein dimittirter Soldat bereits förmlich ausgewandert, kehrt aber zurück und wird aufs Neue als Inländer recipirt, ſo kann ein ſolcher Mann, ſtrenge genommen, da er ſeiner Militärdienſt⸗ pflicht bei der Auswanderung gänzlich entbunden war, nur wie jeder Ausländer behandelt werden, der bei ſeiner Aufnahme in den Großherzogl. Unterthansverband, falls er das 26. Lebensjahr noch nicht * 154* zurückgelegt hat oder bis zu der betreffenden Completirung der Feldtruppen zuruͤckgelegt haben wird, nach Maßgabe der Artikel 9. und 12. des Recrutirungsgeſetzes an der nächſten Muſterung Theil nehmen und, falls er tauglich befunden wird und ein Marſchloos zieht, noch ſo lange dienen muß, als die Claſſe der Dienſtpflichtigen, in der er ſich ſeinem Alter nach befindet, dieſes vorausſetzt. Da jedoch allerdings erhebliche Gründe vorliegen, einen ſolchen in den Großherzogl. Unterthanver⸗ band wieder aufgenommenen Soldaten nicht nochmals an der Muſterung und Loosziehung Theil nehmen zu laſſen, ihm vielmehr, wenn er überhaupt zum Militärdienſt wieder beigezogen werden ſoll, die Zeit von ſeiner Beabſchiedung bis zu ſeiner Wiedercinſtellung zu gut zu rechnen, wobei als Grenze der Dauer der Dienſtzeit nicht das 26. Lebensjahr, ſondern der Austritt aus der 6. Claſſe angenommen wird, ſo ſoll in Zukunft einer ausgewanderten und wieder mit einem zur Auswanderung beabſchiedeten Sohne zu recipi⸗ renden Familie das Indignat, nach Befund, auf vorgängige Communication mit Großherzogl. Kriegsmi⸗ 1 nur unter der Bedingung ertheilt werden, daß der Sohn ſeine unterbrochene Militärpflicht zu erfüllen habe. Indem Sie ſich nach dieſen Beſtimmungen in vorkommenden Fällen, ſo weit ſie Ihren Wirkungskreis beruͤhren, bemeſſen werden, weiſen wir Sie noch insbeſondere bezüglich des sub 3. bemerkten Falles hier⸗ durch an, in Ihren wegen Wiederaufnahme eines Individuums der bezeichneten Art zu erſtattenden Be⸗ richten das fragliche hierbei in Betracht kommende Verhältnitz nicht unerörtert zu laſſen. Darmſtadt am 26. März 1842. du Thil. v. Rabenau. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung für 1842. In dem hieſigen Kreiſe wird die diesjährige Muſterung, reſp. Loosziehung, am 11.—17. Juni d. J. vorgenommen. Am 11. Juni, Morgens präcis ½8 Uhr, haben die großh. Bürgermeiſter mit den Conſerip⸗ tionspflichtigen ſich einzufinden aus den Buͤrgermeiſtereien: Altenſtadt, Bönſtadt, Büdesheim, Friedberg. Aſſenheim, Bruchenbrücken, Fauerbach J., Beyenheim, Burggräfenrod, Fauerbach II., Bodenrod, Butzbach, Florſtadt, Am 13. Juni l. J., Morgens präcis ½8 Uhr, desgleichen. Groskarben, Holzhauſen, Kaichen, Langenhain, Heldenbergen, Höchſt, Kirchgöns, Maibach, Hochweiſel, Ilbenſtadt, Kleinkarben, Melbach. Am 14. Juni l. J., Morgens präcis ½8 Uhr, desgleichen. Muͤnſter, Niederrosbach, Niederwöllſtadt, Obereſchbach, Niedereſchbach, Niederurſel, Oberau, Okarben, Nie dermörlen, Niederweiſel, Obererlenbach, Obermöͤrlen. Am 15. Juni, Morgens präcis ½8 Uhr, desgleichen. Oberrosbach, Ockſtadt, Oſſenheim, Petterweil, Oberwöllſtadt, Oppershofen, Oſtheim, Pohlgöns. Am 16. Juni l. J., Morgens präcis ½8 Uhr, desgleichen. Rendel, Rodheim, Soͤdel, Vilbel, Rockenberg, Rödelheim, Steinbach, Wickſtadt. Rodenbach, Stammheim, Steinfurt, Die Prüfung der Excapitulanten, welche ſich zum Einſtehen gemeldet haben, erfolgt ſtets an dem Tage, an welchem die Conſcriptionspflichtigen ihres Ortes gemuſtert werden, und zwar vor 8 Uhr, wes— halb ſie ſich frühzeitig einzufinden haben. Die Prüfung der Nichtexcapitulanten erfolgt am 18. Juni d. J., Vormittags 8 Uhr. Die Entſcheidung über die Depotanſprüche, wobei die Depotanſprechenden ſich gleichzeitig unfehlbar einzufinden haben, erfolgt jedesmal nach beendigter Muſterung. Am 17. Juni l. J. wird ſodann von den ſämmtlichen Conſeriptionspflichtigen das Loos gezogen und haben ſich die großherzoglichen Bürgermeiſter ꝛc. mit den Conſeriptionspflichtigen präcis 7 Uhr Morgens dahier einzufinden. Sie werden die Militärpflichtigen und ſich ſchon gemeldet habenden Einſteher Ihrer Bürgermeiſtereien alsbald um ſich verſammeln, ſie von dieſen Anordnungen in Kenntniß ſetzen, ſich um deren Verhältniſſe enau erkundigen, und diejenigen, welche an ſinnlich nicht wahrnehmbaren Fehlern und Gebrechen, als urzſichtigkeit, Schwerhörigkeit, fallender Sucht ꝛc. ꝛc. leiden, veranlaſſen, den Beſtimmungen im§. 10 Ziffer 6 und im§. 127 der Verordnung vom 30. April 1831 vollſtändig Genüge zu leiſten. Als vor, nur dan! eugniſſe 0 Bae f ſie eidlic Da, wo pichtigen be Zeuguiſſe 1 Maaße in 2 liche Uebel l den geſetz 1 405 0 erklären laſſe mungsgeſetzes ju erſcheinen ihre Eltern, laſſen, daß mittelſt Vol, Friel Ich me Keitpunkte ar von den Grof meht von di von Grund Die( tigt und it Fri. Da ich n Qunttals At Vutn, daß ſcriften ſeh ügliche Na awordnen w die häng zu! vorstand Frie tenden Be⸗ ladenaz meiſtereten chältniſſt g den, als 1 6. 10 Ale ve „ 155„ zügliche Mittel zum Erweis dieſer oben benannten und anderer im Reglement vom 22. April 1834 (Regierungsblatt Nro. 42 von 1834) näher bezeichneten nicht erkennbaren Uebel gebe ich auch hier an: a) Beſcheinigung der Phyſikatsärzte oder derjenigen Aerzte, welche die Dienſtpflichtigen behandelt haben, wenn Letztere an Uebeln zu leiden angeben, die eine Folge überſtandener Krankheiten oder Verletzungen eyn ſollen;. 25 b). der Geiſtlichen und Schullehrer, deren Unterricht der Militärpflichtige genoſſen hat, jedoch wird hier, ſo wie bei allen andern Zeugniſſen dieſer Art, erfordert, daß ſie ſich genau darüber aus⸗ ſprechen, zu welcher Zeit der Militärpflichtige an dem betreffenden Uebel gelitten hat, und ob es Ausſteller bekannt ſeye, daß daſſelbe noch jetzt(ur Zeit der Muſterung) fortdaure; c) Zeugniſſe der Buͤrgermeiſter und Gemeinderäthe, wobei zu bemerken iſt, daß, wenn dergleichen nur don einzelnen Mitgliedern und nicht von der, zu einem geſetzlichen Beſchluß des Gemeinderaths (nach Vorſchrift der Gemeindeordnung) erforderlichen Anzahl derſelben, ausgeſtellt ſind, dieſelben nur dann volle Gültigkeit haben, wenn ſie eidlich vor Gericht abgelegt wurden; d) Zeugniſſe unbeſcholtener Männer, insbeſondere der bisherigen oder früheren Dienſt⸗ oder Lehrherrn, Meiſter ꝛc. des Dienſtpflichtigen.— Es wird denſelben aber nur dann Beweiskraft beigelegt, wenn ſie eidlich vor Gericht abgelegt worden ſind. 5 f Da, wo Ihnen die Febler und Gebrechen ſchon bekannt ſind oder bei dem Erſcheinen der Militär— pflichtigen bekannt werden, haben Sie ſelbſt ohne Anzeige dieſer dahin zu wirken, daß die erforberlichen Zeugniſſe bis zur Muſterung erbracht werden. Ihre amtliche Thätigkeit wird aber in noch größerem Maaße in Anſpruch genommen, wenn ſich die Untauglichkeit auf Geiſtesſchwäche, Taubſtummheit und ähn⸗ liche Uebel gründet, die vorausſetzen laſſen, daß den daran leidenden Individuen die Kenntniß der beſte— henden geſetzlichen Vorſchriften ermangele. f Kein Militärpflichtiger kann ſich durch einen Bevollmächtigten, welcher Art er auch ſeye, für tauglich erklären laſſen; er muß in Selbſtperſon erſcheinen, inſofern er ſich nicht dem im Artikel 43 des Rekruti— rungsgeſetzes ausgeſprochenen Nachtheile des Erſtmarſchirens ausſetzen will.— Von der Verbindlichkeit ſelbſt zu erſcheinen ſind allein diejenigen ausgenommen, welche entweder durch gehörig Bevollmächtigte oder durch ihre Eltern, Großeltern, volljährige Geſchwiſter, oder durch ihre Vormünder bei der Muſterung erklären laſſen, daß ſie ſich beim Militärdienſt vertreten laſſen würden. Dieſe Erklärung geſchieht am Sicherſten mittelſt Vorzeigung der von der groß. Staatsaſſekuranzanſtalt erhaltenen Verſicherungsurkunde. Friedberg den 25. April 1842. Küchler. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Die Grundbuchs⸗Auszüge. Ich mache Sie darauf aufmerkſam, daß nach Art. 9 des Geſetzes vom 29. Oktober 1830 von dem Zeitpunkte an, wo das Grundbuch einer Gemarkung von dem betreffenden Gerichte legaliſirt iſt, die bisher von den Großh. Steuer⸗Commiſſären ausgeſtellten Flurbuchsauszüge uͤber Grundſtücke dieſer Gemarkung, nicht mehr von dieſen ertheilt werden, vielmehr haben ſich die betreffenden Grundbeſitzer wegen Ausfertigung von Grundbuchsauszugen für die Zukunft an den Bürgermeiſter zu wenden. Die Grundbuchsauszüge werden auf Stempelpapier von 6 Kreuzer vorgeſchriebenermaßen ausgefer⸗ tigt und iſt der Bedarf dieſer Auszüge, wie der Flurbuchsauszüge, dahier zu beziehen. Friedberg den 26. April 1842. Küchler. Derſelbe an dieſelben und ſonſtigen Lokalverwaltungsvorſtände und die Rechner im Kreiſe. Betreffend: Das Rechnungsweſen. Da ich wahrgenommen habe, daß die inſtructionsmäßigen Buͤcherabſchluͤſſe, insbeſondere die vorgeſchriebenen Quartals⸗Abſchlüſſe der Handbücher von den Rechnern bisher häufig vernachläſſigt worden ſind, ſo eröffne ich Ihnen, daß ich bei meinen bevorſtehenden Rundreiſen ſtrenge auf die genaue Einhaltung der desfallſigen Vor⸗ ſchriften ſehen, und jede Vernachläſſigung derſelben nicht nur disciplinariſch ahnden, ſondern auch die unver⸗ ngliche Nachholung des Verſäͤumten durch beſondere Commiſſion auf Koſten der betreffenden Rechner awordnen werde. N l Die Verwaltungsvorſtände werden zugleich aufgefordert, die inſtructionsgemäße Thätigkeit der Rechner gehörig zu überwachen, und Uebertretungen zur Anzeige zu bringen. Auch haben dieſelben den Rechnern vorſtehende Verfügung noch beſonders bekaunt zu machen. Friedberg den 28. April 1842. Küchler. Monatliche Sitzung Montags den 2. Mai. „ 156* Localſection des Großh. Heſſiſchen Gewerbvereins fuͤr den Kreis Friedberg. Vorträge: über das Weſen des Hebels und deſſen An— wendung im Allgemeinen und beſonders zur Verminderung des Widerſtandes der Reibung— über ein neues wohlfeiles Theercement zum Ueberziehen von Wänden und Fußböden und einen Firniß für Holz⸗ werk, um alle dieſe Dinge vor Feuchtigkeit zu ſchützen— über ein Mittel wodurch verhindert wird, daß Holz ſich nicht wirft und nicht krumm zieht und überhaupt gegen den Einfluß der Feu tigkeit ſchneller unempfindlich wird. Soldan. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Verſteigerung von Bauarbeiten. (512) Dienſtag den 3. Mai, Vormittags 11 Uhr, ſollen zu Niederurſel die zur Erbauung eines neuen Pfarrhauſes daſelbſt erforderlichen Arbeiten und Ma⸗ terialien an die Wenigſtnehmenden öffentlich ver— ſteigert werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 1) Maurer-Arbeitslohn 660 fl. 49 kr. 2) Steinhauerarbeit 343% 24„ 3) Zimmerarbeit 908„ 49„ 4) Dachdeckerarbeit 218% 5) Schreinerarbeit 553% 17% 6) Schloſſerarbeit 498„ 36„ 7) Glaſerarbeit 1 8) Weißbinderarbeit 277% 83 9) Spenglerarbeit 82% 42, Außerdem wird die Lieferung von 16 Cub. Kl. Bruchſteinen, 52000 Stück Backſteinen, 102 Bütten Kalk und 5,6 Cub.⸗Kl. reinem Sand daſelbſt ver⸗ geben werden. Pläne, Voranſchlag und Bedingungen liegen bei dem gr. heſſ. Bürgermeiſter der Gemeinde Nieder⸗ Urſel zur Einſicht offen. Friedberg den 18. April 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits ⸗Verſteigerung. (530) Freitag den 6. Mai, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem hieſigen Rathhauſe die an der hie⸗ ſigen Waſſerleitung und zur Einrichtung der Brun⸗ nen erforderlichen Arbeiten und Lieferungen an die Wenigſtfordernden öffentlich verſteigert werden. Hiervon beträgt: 1) Maurerasbeit, voranſchlagt zu 375 fl. 30 kr. 2) Steinhauerarbeit 320% 12, 3) Zimmerarbeit 108„ 56„ 4) Dachdeckerarbeit 25„ 5) Schreinerarbeit 14„ 20„ 6) Schloſſerarbeit 38„ 32 7) Weißbinderarbeit 9„—„ 8) Pflaſterarbeit 70.%—„ 9) Fertigung und Zuwerfen der Gräben fur die Leitung 130„ 24„ Ferner Lieferung von 5 eiſernen Brunnenkaſten, wiegen circa 3773 Pfd., 50 eiſernen Röhren 4“ im Lichten weit, 280 Stück 2“ und 100 Stück 1½“ weit, wiegen zuſammen 12530 Pfd. und 3 Cab.⸗ Klaftern Uſakies. Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin bei dem Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 24. April 1842. Der Beigeordnete Bender. Offenlegung des Grundbuchs der Gemeinde Weckesheim im Landrathsbezirk Hungen betreffend. (543) Die im Aufruf vom 24. Auguſt v. J. be⸗ ſtimmte 6monatliche Friſt iſt, weil die Vorarbeiten nicht erledigt werden können, anf 3 Monate erſtreckt worden, und wird ſolches zur Notiz für die In⸗ tereſſenten hiermit veröffentlicht. Hungen am 19. April 1842. Gr. Heſſ. Fürſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Pflaſterarbeit zu Büdingen. (544) Montag den 9. Mai d. J., Nachmittags 2 Uhr, ſoll auf dahieſigem Rathhauſe die Anferti⸗ gung von 1 336[] Klafter reines Schichtenpflaſter 2) 198„ 75 rauhes 7 zu dem Umbauen eines Theils der Straßen hieſiger Stadt, unter den bei der Verſteigerung bekannt ge⸗ macht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Steigliebhaber haben ſich bei der Verſteigerung über ihre Fähigkeit hierzu mit beglaubigter Legiti mation zu verſehen, widrigenfalls ſie zum Gebote nicht zugelaſſen werden können. Büdingen den 14. April 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Hölzinger. Fruchtverſteigerung im Rentamte Friedberg. (545) Nachgenannte Fruchtquantitäten aus der 1841er Einnahme des hieſigen Rentamts kommen zur Verſteigerung: 1) Mittwoch den 11. Mai 1842, Vormittags 10 Uhr dahier zu Friedberg, in der Behauſung des Herrn Gaſthalters Hieronimus vor dem ehemaligen Mainzerthore 4) von dem Speicher zu Friedberg: 15 Malter Waizen, 60 Mltr. Korn und 90 Mltr. Hafer; b) von dem Speicher zu Vilbel: 65 Mltr. Korn, ½ Mltr. Gerſte und/ Mltr. Hafer; 2) Freitag den 13. Mai 1842, Vormittags 1 Uhr, zu Butzbach in dem Gaſthauſe zum Heſſ⸗ ſchen Hof, von dem daſigen fis caliſchen Speichc: 113 Mltr. Korn und 56 Mltr. Gerſte. Friedberg den 9. April 1842. Der großh. heſſ. Rentamtmann Bu ß. 282 Fffentlich an Perſteigetune perkauft wer aſſenhe G (548) Fr 1 Uhr, ſell an der neus werden. Die gr. dieſe Verſtel bekannt mad Friedbe A (549) Mo ſoll bei Her Foren der calſchen S! ende Bruck fordernden Friedl (550)! 4, des 9 rung des an die hie bene Beſold Scheügolz öffentlich d. Beneri wald des Köppel, l. Oſthei Eiche (50 5 * 9. J. be⸗ Sotarbeiteg datt erſtrech fur die Im. „Lardgerich zen. Nachmittagz t die Anferti⸗ upflaſter ßen hieſigel dckannt ge⸗ lich an den Verſteigerung tbigter Legiti, zum Gebot Bürgermeiſter ger. Friedberg ten aus der amts komme gers tags 10 77 Behauſung u vor den 15 Maler Mtr. Hafet; Mltr. Korn, Hafer; mittags 10 t zum Heſſ⸗ ten Speicht Ferſtt. 15 tamtwal 5 „ 157*. Einladung. (546) Zu den öffentlichen, den nächſten Montag, Dienſtag und Mittwoch den 2., 3. und 4. Mai im Saale des hieſigen Rathhauſes ſtatthabenden Pruͤ⸗ fungen der Schüler hieſiger Muſterſchule werden hiermit die Eltern und Pfleger der Schulkinder, ſo⸗ wie Gönner und Freunde des Unterrichtes höflichſt eingeladen. Friedberg den 27. April 1842. Der Rektor der Muſterſchule Prof. Ph. Dieffenbach. Bekanntmachung. (547) Den 6. Mai l. J., von Morgens 9 Uhr an, ſoll in dem Gräflich Solms⸗Röoͤdelheimſchen Wald bei Wickſtadt das nachfolgende Holz nämlich 46 ½ Stecken gemiſchte Stangen-Pruͤgel 282 5 7 Schlagholz Reiſer oͤffentlich an den Meiſtbietenden, unter den bei der Verſteigerung bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden. Aſſenheim den 26. April 1842. Gräflich Solms⸗Rödelheimiſche Forſtverwalterei. Grundarbeiten zu Vilbel. (548) Freitag den 13. Mai d. J., Nachmittags 1 Uhr, ſoll die Regulirung des Flußbeets der Nidda an der neuen Brücke zu Vilbel öffentlich verſteigert werden. 8 Die gr. Bürgermeiſter werden hiermit erſucht, dieſe Verſteigerung noch beſonders durch die Schelle bekannt machen zu laſſen. Friedberg den 26. April 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (549) Montag den 2. Mai, Vormittags 11 Uhr, ſoll bei Herrn Gaſthalter Joutz zu Butzbach das Fahren der bearbeiteten Mauerſteine aus dem fis⸗ caliſchen Steinbruch zu Butzbach an eine zu erbau⸗ ende Brücke hinter Obermörlen, an den Wenigſt⸗ fordernden öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 25. April 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Holzverſteigerung. (550) Nächſtkommenden Dienſtag den 3. Mai l. J., des Nachmittags um 1 Uhr, ſoll in der Woh⸗ nung des Gaſtwirths J. C. Schneider dahier, das an die hieſige Pfarrei für das Jahr 1842 abgege⸗ bene Beſoldungsholz, beſtehend in 33 Stecken buchen Scheitholz und 775 Stück buchen Reisholzwellen, oͤffentlich dem Meiſtgebot ausgeſetzt werden. Bemerkt wird, daß das Holz in dem Domanial⸗ wald des Reviers Hochweiſel, Diſtrikt vorderſter Köppel, liegt. Oſtheim den 26. April 1842. P. Frees, Pfarrvacanzrechner. Eichen ⸗Lohrinden-Verſteigerung. (351) Freitag den 6. Mai l. J., Vormittags um 9 Uhr, werden in dem Pohlgönſer Gemeindewald Bodenhard circa 150 Centner Eichen-Lohrinden an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigert. Steigerer ſind eingeladen, ſich in dieſem Termin an den Clee⸗ berger Wieſen einzufinden. Pohlgöns den 25. April 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter 6 Schöpff. Arbeits-Verſteigerung. (552) Freitag den 6. Mai d. J., Morgens 8 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe dahier nachbeſchriebene ſtädtiſche Bauarbeiten an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden, als: 1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 82 fl. 48 kr. 2) Steinhauerarbeit 252* 12 9 7 3) Brunnenarbeit 42„—„ 4) Schloſſerarbeit 62 7„ 5) Zimmerarbeit 68„ 54„ 6) Schreinerarbeit 70„—„ 7) Dachdeckerarbeit 7„—„ 8) Weißbinderarbeit 66„—„ 9) Handarbeit 0„, 10) Pflaſterarbeit 30„—„ 11) Pflaſter ꝛc. Steine 55„ 36„ 12) Zufällige Arbeiten„ 0„, Butzbach den 25. April 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Zahn. Gläubiger- Aufforderung. (553) Anſprüche jeder Art an den nur unter der Rechtswohlthat des Inventariums angetretenen Nach— laß des Leinwebers Heinrich Birx zu Berſtadt ſind binnen vier Wochen dahier anzuzeigen und zu begrün— den, widrigenfalls bei der Regulirung dieſes Nachlaß— weſens darauf keine Rückſicht genommen werden kann. Nidda den 23. April 1842. Grhzl. heſſ. Landgericht daſeldſt Dr. v. Grolmann. NN Privat⸗Bekanntmachungen. Großes Preis⸗Kegelſchieben, (542) zu welchem die Herren Kegel Liebhaber hoͤflichſt einladet, findet Sonntag den 1. Mai im Garten des Unterzeichneten ſtatt, und wird dasſelbe, wenn es an dieſem Tage nicht ausge— hen ſollte, am darauf folgenden Sonntage be— endigt. J. M. Simon zu den drei Schwertern. Tapeten-Muſterkarte (524) nach dem neueſten Geſchmacke und zu den billigſten Preiſen à 22 kr. pro Stück ꝛc. liegen zur Einſicht bereit und nimmt Beſtellungen darauf an Friedberg den 20. April 1842. Chr. Hecht. Schwalheimer Mineralbrunnen. (554) Sonntag den 1. Mai d. J., als am Tage des hieſigen Kirchweihfeſtes, iſt in meinem Wirth— ſchaftslocale gut beſetzte Harmonie⸗ und Tanzmuſik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Henkel. 616 fl. (555) Pfarrbeſoldungskapital liegen gegen gericht⸗ liche Sicherheit zum Ausleihen bereit. Beienheim den 27. April 1842. Der Kirchenvorſtand. Zu feſigeſetzlen und außerſt billigen Preiſen (556) empfehle ich mein Tuchlager aus ächten nie⸗ derländiſchen Tüchern beſtehend, ſo auch in verſchiede— nen Farben Sommer- und Winter-Bukskin, neuſten Sommerzeugen für Roͤcke und Hoſen, feſtfarbigem Druckkatun(ſ.g. Haman), einer ſchönen Auswahl ver⸗ ſchiedener Weſtenſtoffe, wie weiter bekannten Artikeln. In Ohr- und Fingerringen, Broches, Colliers u. ſ. w. beſitze ich fortwährend Vorrath. Friedberg. J. C. Nagel in der breiten Straße. 2.-C-A-. 8-43-9s- g--43--------- 4 Nicht ub 7 zu uͤberſehen! (557) Billige Einkäufe einer Parthie Reſter; der modernſten Sommerſtoffe, die ſich paſſend! k für Beinkleider eignen, veranlaßten mich eine? T große Anzahl Hoſen von Bukskin, in allen Far- 3 ben fertigen zu laſſen, die ich ſtaunend billig? 2 verkaufe, und en gros, d. h. in Parthieen,: z noch einen beſonderen Rabatt einräume. B Ferner gebe ich noch eine Parthie vom ver- ' floſſenen Winter her übrig gebliebenen Tuch⸗? und Kalmuckmäntel unter dem mich ſelbſt koſten⸗“ den Preiſe, und gehen ſolche en bloc, d. h. alle? P zuſammen, ſo wird noch ein Nachlaß beſon⸗ 5 bewilligt. Sd 2 - ö e eee reed-e- FSi --- 3 l. -C25 r 8 8 Auch habe ich gedruckten Haman der ver⸗ ſchiedenſten Deſſins, ſo wie Baumwolltuch, vor⸗ P theilhaft eingekauft; was ich jedoch nur mit? 4 prix fix, d. h. feſtgeſetzten Preiſen, abgebe.? Endlich bringe ich noch mein Kurzwaa⸗! zren⸗Lager, in Taſchen⸗ und Halslüchern, a wollenen und baumwollenen Strümpfen -e FFF aller Farben, Strick und Nähbaumwolle, Sayett,? Einſchußgarn und noch vielen andern in dieſes; 5 0 einſchlagenden Artikeln zum Verkauf en? gros et en detail in empfehlende Erinnerung.? Fe Fer- 4 Friedberg. 59 4 Mayer Schwarz 4 4 am alten Brunnen in der Judengaſſe. 4 2 1 err-k · cf · x · cb- x ·- h · S- b ·& · y · FN · e · x K „ 158. Einladung. (558) Säumtliche, zu dem Leſekreis Groskarben gehörende Lehrer werden hierdurch eingeladen, Mittwoch den 4. Mai l. J., Nachmittags um 1 Uhr, in dem Locale der evange⸗ liſchen Schule zu Vilbel zu erſcheinen. Da an dieſem Tage der Leſekreis eröffnet werden ſoll, ſo iſt in ihrem eigenen Intereſſe zu wuͤnſchen, daß ſich ein Jeder einfinden möge. dieſelben, die von den Gemeindekaſſen zu leiſtenden Beiträge zur Lehrer-Leſegeſellſchaft für 1841 und 1842 an dieſem Tage mitbringen zu wollen. Rendel den 27. April 1842. Der Vorſteher des Leſezirkels Groskarben Engel. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Wajizen, alter: 12 fl.— kr., neuer: 11 fl.— kr. Korn: 6 fl.— kr. Gerſte: 4 fl.— kr. Hafer: 2 fl. 30 er. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 25. April: Walzen: 11 fl. 40 kr. Korn: 5 fl. 45 kr. Gerſte:— fl.— kr. Hafer: 2 fl. 40 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Mainz, am 15. April: Waizen: 11 fl. 55 kr. Korn: 6 fl. 29 kr. Gerſte: 4 fl. 35 kr. Dafer: 3 fl. 11 er. Erbfen:— fl.— kr. Gleichzeitig erſuche ich Polizei⸗Taxe fuͤr die Städte Friedberg und Butzbach vom 1. bis 7. Mai 1842. f iedberg Butzbach. pfo[ Brod Preiſe. 9 N 0 kr. pf. kr. pf. 1 Leib-Roggenbrod 2 2 9 2 7. 5 3 4 3 4 7. 4 9 3 9 2 . Loth. Loth. — Milchbrod 114 114 —] Waſſerweck 1 4/%. 15 —[Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 115 11 5¼ Fleiſch-Preiſe. 17 70 1(Ochſenfleiſch 3 1110 1 56615; gemãſtetes— 8— „Kühfleiſch ungemäſtetes 7— 5 3 3; gemäſtetes 71—— . Rindſteiſc ungemäſtetes 5 „ Kalbfleiſch 5 3 5 1 2 „Schweinenfleiſch 10 3 10 3 „Hammelfleiſch 81* „ Schaaffleiſch. „Wurſt von blos Schweinen 124— 124— „Gemiſchte Wurſt 10— 10— „ Bratwurſt d 14 144— „ Schwartenmagen* 151— „ Geräucherter Speck 20— 120— „Schinken 1 151— „ Doörrfleiſch 15— 154— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— „ dito ungusgelaſſen 19— 194— „Nierenfett 181— 181— „Hammelsfett 15 1— 151— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. 8. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. Da e Juſtruction Geſetzes ur Stellen de allegitten liten⸗Anſta Anſtalt— biligen Pr bepogen we Sie N. füt d ſodann e die dieſen J den Rat