un— egen neu 3 Degen bas, „Die Anlehens, 2 Intelligenzblatt Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, i Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 85. Mittwoch, den 26. Oktober 1842. Amtlicher Theil. — Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Theilnahme an den Nutzungen einer Gemeinde von Seiten derjenigen, welche in eine andere Gemeinde überziehen. Nachſtehende höchſte Verfügung theile ich Ihnen zur Nachricht, Nachachtung und Bedeutung des Ge— meinderaths mit. Friedberg am 19. Oktober 1842. Küchler. Das Großhzl. Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großhzl. Provinzial⸗Com⸗ miſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Gr. Kreisraͤthe. Aus Veranlaſſung mehrerer in rubricirtem Betreff an uns gerichteten Anfragen, deren nähere Prüfung zugleich auch eine Reviſion der in unſerem Ausſchreiben vom 12. December 1832, zu Nr. D. 13,351. (Nr. 12. des Amtsblatts) enthaltenen Beſtimmungen nöthig gemacht, theilen wir Ihnen nachſtehend die deßfalls von uns adoptirten Anſichten und Grundſätze mit: I. Derjenige Ortsbürger, welcher ſeinen Wohnort verläßt und nur eine Zeit lang ſeinen Wohnſitz, an einem anderen Orte nimmt, ohne hier foͤrmlich Heimathsrechte zu erwerben, hat für die Dauer ſeiner Abweſenheit an erſterem Orte keinen Allmendengenuß in Anſpruch zu nehmen; dieſer bleibt während der Abweſenheit ſuspendirt, lebt aber bei der Rückkehr in die Heimathsgemeinde ſofort wieder auf. Von dieſer Regel— der Suspenſion des Allmendengenuſſes während der temporären Abweſenheit— kann auch dann, wenn der temporär in einer anderen Gemarkung wohnende Ortsbürger ſeine Octsbuͤrgerpflichten perſönlich oder durch einen Stellvertreter erfüllen will, keine Ausnahme gemacht werden, und nur in dem Falle wird der Allmendengenuß nicht unterbrochen, wenn der temporär abweſende Ortsbürger während ſeiner Abweſenheit ſeine Familie an dem Heimathsorte zurückläßt; die Familie hat in dieſem Falle den Allmendengenuß, dagegen iſt ſie verbunden, für Erfüllung der Ortsburgerpflichten des Abweſenden zu ſorgen. II. Wenn ein Ortsbürger den Ort, welchem er bisher angehörte, verläßt, und in einer anderen Gemeinde ſeinen ſtändigen Wohnſitz nimmt, ſo verliert er hierdurch allein an dem Orte, dem er bis dahin angehörte, weder ſein Ortsbürgerrecht, noch ſein Heimathsrecht, und es ändert an dieſem Rechts- verhältniß auch der Umſtand nichts, wenn der wegziehende Ortsbürger an ſeinem Heimathsorte ſeine Hof— raithe und Güter ganz oder zum Theil veräußert und etwa an dem neuen Wohnſitze Guter erwirbt. Der wegziehende Ortsbürger verliert vielmehr ſein Ortsbürgerrecht und ſein Heimathsrecht an dem Orte, dem er bis dahin angehört hat, nur dann, wenn er an ſeinem neuen Wohnſitze nach Art. 46. der Gemeinde⸗ ordnung als Ortsbürger förmlich aufgenommen wird, oder durch Annahme eines Staatsdienſtes— nach III. gegenwärtigen Reſcripts— an ſeinem neuen Wohnſitze Heimathsrechte erwirbt.— Uebrigens ruht, wie in dem Falle I, für den in eine andere Gemeinde bleibend überziehenden Ortsbͤrger der Allmenden— genuß ſo lange, als er ſeinem Wohnſitz nicht wieder in ſeinen Heimathsort verlegt. III. Wenn ein Orts bürger ſeine Heimathsgemeinde verläßt und zugleich in einer anderen Gemeinde - * 372 ein deſinitives oder widerrufliches Staatsamt, die Stelle eines Geiſtlichen oder Schullehrers annimmt, ſo verliert er hierdurch an dem fruͤheren Wohnorte definitiv ſein Ortsbürgerrecht und ſein Heimaths recht und erwirbt letzteres an ſeinem neuen Wohnſitze. Eine Ausnahme von dieſem Grundſatze tritt nur dann ein, wenn der Abziehende bei ſeinem Ueberzuge ſein Ortsbürgerrecht an ſeinem früheren Wohnorte ausdrücklich ſich vorbehalten hat, in welchem Falle er an dem neuen Wohnorte keine Heimathsrechte erwirbt, dieſe vielmehr und das Ortsbürgerrecht an dem früheren Wohnorte behält; die Ausübung der ortsbürgerlichen Rechte bleibt jedoch in einem ſolchen Falle ſo lange ſuspendirt, bis der Weggezogene ſeinen Wohnſitz wieder in ſeine Heimathsgemeinde verlegt. Damit übrigens in dergleichen Fällen Zweifel über die Fortdauer des Ortsbürgerrechts vermieden werden, iſt es erforderlich, daß der Ortsbürger, welcher, um ein Staatsamt ꝛc. in einer anderen Gemeinde zu übernehmen, ſeine Heimathsgemeinde verläßt, vor dem Ueberziehen zur ausdrücklichen Erklärung darüber, ob er ſein Ortsbürgerrecht in ſeiner bisherigen Heimathsgemeinde bei⸗ behalten wolle, aufgefordert wird. Daß auch bei einem ſolchen ausdrücklichen Vorbehalte das Ortsbür— gerrecht in der Heimathsgemeinde durch Erwerbung des Ortsbürgerrechts in der anderen Gemeinde definitiv verloren geht, bedarf kaum einer Erwähnung, da man nicht an zwei Orten gleichzeitig Orts— bürger feyn kann. IV. Die Entſcheidung der Frage, ob ein Abweſender bei erblichen Allmend-Theilungen an dem Orte, wo er bis zum Wegzuge aus ſolchem Ortsbürgerrechte ausgeübt hat, participiren kann, hängt davon ab, ob er in Folge ſeines Wegzuges ſein Ortsbürgerrecht verloren hat, oder nicht. In jenem Falle hat er keine Anſprüche auf Theilnahme, wohl aber in letzterem Falle, doch kann er ſein Recht in dieſem Falle nicht eher ausüben, als bis er in der Gemeinde, wo ihm das Ortsbürgerrecht zuſteht, ſeinen ſtändigen Wohnſitz wieder aufgeſchlagen hat. Hiernach iſt in vorkommenden Fällen zu verfahren. Darmſtadt den 28. September 1842. du Thil. v. Rieffel. e Von einem erfrornen Handwerksburſchen. Ich glaube nicht, daß irgend ein Menſch in der Welt einen Hühnerhund aufzuweiſen hat, was Fein— heit der Naſe und Gewandheit anlangt, wie hier mein Leo einer iſt. Geh ich geſtern Nachmittag ge— gen 3 Uhr nach dem Herrnhaus, um dem gnädigen Herrn einen Schuhu zu überbringen— Sie ſind ein großer Freund von lebendigen Eulen—; ſteht mein Hund etwas, was unter dem Schnee liegen mochte. Da ich kein Gewehr bei mir hatte, rief ich ihn ab. Aber der Hund war nicht zu bewegen. Avance! rief ich endlich; er fuhr in den Schnee, wühlte, ſcharrte— und— was glauben Sie?— apportirt mir einen ganzen Handwerksburſchen, ſteif gefroren, ſammt dem Felleiſen. Einige Zeit nachher wurde der Erzähler vorſte— hender Begebenheit vor Gericht geladen, und gefragt, was er mit der gefundenen Leiche angefangen. Eine Commiſſion hatte bereits das angegebene Terrain durchſucht, und darüber, daß ſie nichts gefunden, ein Protokoll aufgenommen.— Er zahlte die Ge— richtskoſten und mußte zugeben, daß er gelogen. Er that beides verdrießlich genug und konnte nicht be— greifen, daß die ſtudirten Herrn kein Jaͤgerlatein verſtünden. Bekanntmachungen von Behörden. N ιιιοννν Edictalla dung. 1192) Das Vermögen des abweſenden Andreas Ewald, ledig von Ockſtadt, wird ſeit dem Jahr 1797 curatoriſch verwaltet, und beträgt nach letzter Vormundſchaftsrechnung 786 fl. 6 kr. Da der Abweſende nach der beigebrachten Be— ſcheinigung das 70. Lebensjahr zurückgelegt hat, ſo haben die Kinder ſeines verſtorbenen Bruders Hein— rich Ewald und ſeiner gleichfalls verſtorbenen Schwe— ſter, Maria Eliſabetha, Ehefrau des Gerhard Maſ— ſingee von Kirdorf, als angeblich nächſte Verwandte, um Ueberlaſſung des Vermögens des Abweſenden gebeten. Hierauf hin ergeht an obgedachten Andreas Ewald, oder deſſen etwaige Leibeserben, ſowie an alle diejenigen, welche naͤhere Anſprüche als die aufgetretenen Erben begründen zu können vermeinen, andurch öffentliche Aufforderung, binnen 90 Tagen bei unterzeichneter Gerichtsſtelle ſich zu melden, widri— genfalls Andreas Ewald, ohne weitere desfallſige Bekanntmachung für verſchollen erklärt und ſein Vermögen den ſich legitimirenden nächſten Inteſtat⸗ erben überantwortet werden ſoll. Friedberg den 2. September 1842. Gr. Heſſ. Laydgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Oeffentliche Aufforderung. (1277) Alle diejenigen, welche an die Nachlaß maſſen der Gebrüder Johannes und Philipp Schinz von hier(Söhne von Johannes Schinz) Erſterer geweſener Soldat, Letzterer im Hospital Hofheim verſtorben, Forderungen oder ſonſtige rechtliche An— ſprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefor⸗ dert, ſolche, mögen ſie dem Gerichte bereits zur Kenntniß gebracht worden ſein oder nicht, um ſo gewiſſer in dem auf Montag den 7. Novbr. l. J., Vorm. 9 Uhr, hiermit anberaumt werdenden Termin dahier anzu— zeigen und zu begründen, als ſonſt auf ſie bei Verthei⸗ lung jener beiden in einander greifenden Nachlaßmaſſen keine Rückſicht genommen werden wird. Da in dem 6 50 ſuſe re des hachlüͤſſen der dau bach den Groß A u 938) Hein 0 15 M. d da ſein Aufent ſlbe, deſſen Erk ſnͤche an das der letzten Rech nögen formiten dar Letztere un gtimation, Dienſt bor unterzeichn. genfalls der J. ſten Erben aut Friedder Gt. Hesl. A N (1337) gr Uhr, ſollen Bürgermeiſter an den Vicin menden verſt. 1) Das Bre nen 2 I Fah „ Setz 90 70 Klei J Herſtellun Unterha „dann R Ferner im 1 Das Bre deren Gemeindt Nieitig Orts 0 ungen an dem „ungt davon „en Jalle haf Nes,* dieſem Falle einen ſtändigen lerbenen Schwe; Gerhard Maſ. ichſte Verwandte, des Abweſenden dachten Andreas erben, ſowie an he als die 8 einen, nen 90 Tagen zu melden, widri⸗ tte deifallſige art und ſein nächſten Juteſtat⸗ darkgericht Dr. Gilmer. detung. an die Nachlaß d Peilipp Sching ing) Erſterer e rechtliche Al⸗ ermit aufgefot⸗ achte bereits zur r nicht, um 0 Vorm. 9 Uhr, Ain dabier anz ge bei Vertht den Nachlaß mast m. 1 Da in den *. 373. Termin zugleich ein Arrangement verſucht werden ſoll, ſo haben ſich etwa erſcheinende Bevollmächtigte mit genügenden Vollmachten zu verſehen. Groskarben den 26. September 1842. Gr. Heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Edictalla dung. (1319) Nachdem über den Nachlaß des Gräfl. Solms⸗Laubachiſchen Verwalters Chriſtian Lang in Obbornhofen und über das Vermögen ſeiner daſelbſt wohnhaften mit einem Güterabtretungsgeſuch eingekommenen Wittwe Katharina Eliſabetha, geborne Wöll, der Concursprozeß erkannt worden, wird zu Anzeige und Begründung aller beſtehenden Schuldforderungen oder ſonſtigen Anſprüche, ſowie zum Verſuch der Güte Termin auf Freitag den 23. Dezember, Vormitt. 9 Uhr, unter dem Rechtsnachtheile des Ausſchluſſes von der Maſſe ree des zu unterſtellenden Beitritts zu den Beſchlüſſen der Mehrheit der Gläubiger anberaumt. Laubach den 17. September 1842. Großh. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Geyger. Aufforderung. (1338) Heinrich Loch von Bruchenbrücken würde am 18. d. M. das 70. Lebensjahr zurückgelegt haben. Da ſein Aufenthaltsort unbekannt iſt, ſo wird der⸗ ſelbe, deſſen Erben, oder alle diejenigen, welche An⸗ ſprüche an das bisher kuratoriſch verwaltete, nach der letzten Rechnung 137 fl. 45 kr. betragende Ver⸗ mögen formiren, aufgefordert, ihre Anſprüche, und zwar Letztere unter Vorlegung der erforderlichen Le⸗ gitimation, Dienſtag den 22. November d. J. vor unterzeichneter Behörde geltend zu machen, widri⸗ genfalls der Nachlaß dem ſich legitimirenden näch⸗ ſten Erben ausgeantwortet wird. Friedberg den 30. September 1842. Gr. Heſſ. Gräfl. Wächtersbachiſches Landgericht Hofmann. Löw. Arbeits verſteigerung. (1337) Freitag den 28. Oktober, Vormittags 10 Uhr, ſollen zu Aſſenheim auf dem Bureau des gr. Bürgermeiſters nachſtehende Unterhaltungsarbeiten an den Vieinalwegen öffentlich an den Wenigſtneh— menden verſteigert werden, als: 10 Das Brechen von 9,1 Kubikklafter Stei- fl. kr. nen, voranſchlagt zu 91— 29„ẽ Fahren derſelben 152 36 3)„Setzen derſelben 13 39 4)„gKleinſchlagen und Eindecken 182— 5) Herſtellung der Banquett-Graben und Unterhalten während des Jahres, ſo— dann Reinigen der Fahrbahn ꝛc. 45 57 Ferner im Orte: 1) Das Brechen von 0,5 Kubikklafter Deck ſteinen, voranſchlagt zu 5 2)„Fahren derſelben 8 3)„ Aufſetzen— 45 4)„ Kleinſchlagen und Eindecken 10 Die gr. Lokalpolizeibeamten der Umgegend wer— den erſucht, dieſes gefälligſt in ihren Gemeinden ver⸗ offentlichen zu wollen. Friedberg den 17. Oktober 1842. In Auftrag: Der Wegwärter Thomas. Arbeits verſteigerung. (1352) Samſtag den 29. Oktober, Vormittags 10 Uhr, ſollen zu Bruchenbrücken auf dem Bureau des gr. Bürgermeiſters nachſtehende Arbeiten öffent— lich an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden, als: 1) Das Anliefern von 30 ledernen Spritzenſchläu⸗ chen, voranſchlagt zu 38 kr. pr. Fuß. 2) Reparatur am Hirtenhauſe: Schreinerarbeit, voranſchlagt zu 17 fl. 35 kr. Dachdeckerarbeit 5 3) Ausbeſſern der Gräben in den Unterwieſen 233 laufende Klafter, voranſchlagt zu 15 fl. Die gr. Lokalpolizeibeamten der Umgegend wer⸗ den erſucht, dieſes in ihren Gemeinden veröffentlichen zu wollen. Friedberg am 23. Oktober 1842. In Auftrag: Der Wegwärter Thomas. Stroh- Lieferung. (1353) Die Lieferung von 12 Fuder Kornſtroh wird Montag den 31. d. M., Vormittags um 10 Uhr, auf dem hieſigen Militär-Verwaltungsbüreau verſteigert. Friedberg den 22. Oktober 1842. . Gölz, Oberquartiermeiſter. Verſteigerung von altem Eiſen zu Vilbel. (1354) Donnerſtag den 10. November d. J, Vor⸗ mittags um 10 Uhr, ſollen verſchiedene bei dem Brückenbau zu Vilbel verwendete eiſerne Geräth— ſchaften, als Mauerklammern, Bahnſchienen ꝛc,— circa 2000 Pfund— auf dem Rathhauſe daſelbſt oͤffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Friedberg den 20. Oktober 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Obligations-Verlooſung. (1355) In der heute ſtattgehabten Verlooſung der dieſes Jahr zum Abtrag beſtimmten Gemeinde-Obli⸗ gation wurde die Nr. 21 gezogen, was mit dem Anfügen hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, daß vom erſten Januar 1843 an keine weite⸗ ren Zinſen für dieſe Nummer vergütet werden. Rödelheim den 21. Oktober 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter W. Brill. Bekanntmachung. (1356) Dienſtag den 7. November d. J., Mor⸗ gens 10 Uhr, ſollen in der Behauſung des Philipp Bender in Södel 2 6jährige dunkelbraune Wallach— pferde mit weißen Sternchen und ſtark gedrungen, ——— — „ 374 ſowie ein erſt einige Jahre gefahrener Wagen und 3 Kühe gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Södel den 23. Oktober 1842. In Auftrag: Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Schneider. Arbeits-Verſteigerung. (1357) Montag den 21. November l. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſollen in Oberwöllſtadt in der Wohnung des Wirths Dietrich Brauburger die bei Erbauung eines neuen Schulhauſes daſelbſt vor— kommenden Arbeiten, beſtehend in Maurerarbeit, voranſchlagt zu 1246 fl. 7 kr. Steinhauerarbeit 357 Zimmerarbeit 668„ 36„ Dachdeckerarbeit 285„—„ Schreinerarbeit e e, Schloſſerarbeit 273„ 52„„ Glaſerarbeit 165„—„ Weißbinderarbeit 294„ 58„ Spenglerarbeit 38„ 44„ Pflaſterarbeit, oͤffentlich an die Wenigſtnehmenden in Beiſein des Herrn Kreisbaumeiſters des Baubezirks Friedberg verſteigert werden. Indem man dieſes hiermit zur öffentlichen Kennt— niß bringt, bemerkt man zugleich, daß die Riſſe, Voranſchläge und Verſteigerungsbedingungen auf dem Bureau des Gerhzl. Kreisbaumeiſters Stockhauſen zu Friedberg zur Einſicht der Steigliebhaber offen liegen. Oberwöllſtadt den 21. Oktober 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Feuerbach. NI MNNNMN NN Privat- Bekanntmachungen. een z en e e (1323) Indem ich einem verehrlichen Publikum bierdurch anzeige, daß an dem nächſten hieſigen Markttage, Mittwoch den 26. d. M., in meinem erweiterten Lokale gut beſetzte Tanzmuſik ſtattfindet, bemerke ich zugleich, daß ich dabei folgende Ordnung beobachten werde: 1) iſt nur anſtändig gekleideten Perſonen der Zutritt erlaubt, 2) können nur von Herren begleitete Frauenzimmer eintreten, und 3) hat jeder Herr eine Karte zu 24 kr. zu löſen, wo— für er eine Flaſche guten Wein erhält. Durch gute Speiſen und alle ſonſtige Erforder— niſſe und Einrichtungen hoffe ich die mich mit ihrem Beſuche Beehrenden zu befriedigen. Friedberg den 10. Oktober 1842. G. Gerlach. e eee (1351) Das Handlungshaus Philipp Nicolaus Schmidt in Frankfurt a. M. hat fuͤr Se. Er⸗ laucht den Herrn Grafen zu Erbach-Fürſtenau ein Anlehen von 550,000 fl. zu 4% jährlichen Zinſen eröffnet, mit welchem beide jetzt beſtehende Anlehen von 100,000 und 450,000 zurück bezahlt werden. Der Unterzeichnete iſt beauftragt, Subſcriptionen ſowohl in baarem Gelde als den Beitritt in den beſtehenden Obligationen anzunehmen, und wird ſei⸗ ner Zeit die Auswechſelung der älteren gegen neue Obligationen, wie auch die Ablieferungen gegen baa— res Geld dahier koſtenfrei beſorgen. Die Anlehens— Bedingungen ſind bei mir einzuſehen. Friedberg am 20. Oktober 1842. Philipp Conrad Kopp. Empfehlung. 5 (1339) Einem verehrungswürdigen Publikum mache ich hiermit die ergebenſte Anzeige, daß ich mich dahier als Sattler und Tapezierer etablirt habe. Einem zahlreichen Zuſpruch entgegenſehend, ver— ſpreche ich prompteſte und billigſte Bedienung. Altenſtadt im Oktober 2842. Franz Münch. 1000 fl. then liegen in der hieſigen Kirchenkaſſe auszu⸗ eihen. Münſter am 15. Oktober 1842. Bindewald, Kirchenrechner. 325 fl. (1359) können gegen gerichtliche Sicherheit bei der Kirche zu Bruchenbrücken geliehen werden. Friedberg den 22. Oktober 1842. Der Kirchenrechner eidt. H Rheinbaieriſche Kaſtanien und 1842er federweißen Wein ver⸗ D. E J., F in der Uſergaſſe. Mehrere 100 Malter gute Eicheln (1361) werden zu kaufen geſucht. Nähere Aus— kunft ertheilt auf portofreie Briefe Ernſt Botſch, (1360) kauft Romberg's Zeitſchrift für praktiſche Baukunſt (1362) enthält im Oktoberhefte ſämmtliche Verhandlungen und gehaltene Vorträge der erſten allgemeinen deutſchen Architecten-Verſammlung, welche vom 10. bis 12. Sep⸗ tember d J. in Leipzig ſtatt fand. Dieſe Zeitſchrift, welche von den Hohen Miniſterien von Bayern, Hannover und Kur— heſſen den Baubeamten und techniſchen Anſtalten empfohlen wurde, iſt durch alle Buchhandlungen, in Friedberg durch C Bindernagel, zu beziehen. Die unterzeichnete Buchhandlung kann Die Stunden chriſtlicher Andacht von Ludwig Hüffel, Dr. der Theologie, Großh. Bad. Prälaten, Miniſterial⸗ und Kirchenrathe, Commandeur des Zähringer Löwenordens, elegant gebunden zu dem außerordentlich billigen Preiſe von 3 fl. 24 kr. liefern und ſieht recht zahlreichen Aufträgen entgegen. Friedberg. C. Bindernagel. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Car! Bindernagel in Friedberg. die Groß getreffend: Ju Fol Sie, daß die Awendung ſt Hunge ——— Die Im Win tinopel— ſelten iſt,— dienden des ſich dei dit ſchiedtne T leider war heigehenden gedrückter nur dieſes hinzukam mit ſeinem Dieſer gewaltigen ſchwerte ſſi vom Geſan gebens erm offenbar ni dern nur d Der Vezier erklärte, ſeinen Be abe, ruf Sturm au Glover deuoſſen!