N Unterze et eichneten pt Densge Lepots d det 1 ſtdertſabrif 1 W erſtg Ranges, ö I beuen ut me. Sedern fer ſaſche volh aa reinen Atelt, ein t geſtellt Deßke jeden u cmpfeßlen. 1 feige. ſchullehrer, Au mus der chriſt geliſch⸗proſtan ogthum Baden Unter de mit det 5 Bände 71 tür Soͤhne und us gabe. 54 k. e Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Sonnabend, den 22. Oktober 1842 Amtlicher Theil. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Friedberg und Hungen an ſaͤmmtliche Ortspolizeibehoͤrden dieſer Kreiſe. Betreffend: Ein in der oberſten Schloßpforte zu Ilbenſtadt ausgeſetztes Kind weiblichen Geſchlechts. In der oberſten Schloßpforte zu Ilbenſtadt wurde am 8. d. M. ein etwa ein halbes Jahr altes Kind weiblichen Geſchlechts mit rothen Haaren und blauen Augen ausgeſetzt. Daſſelbe war bekleidet mit einem ſchwarzen Sammethäubchen mit weißen Spitzen, einem lilla Mützchen mit dunkelgrünen ſeidenen Punkten, zwei Paar Strümpfchen, die unteren von ungebleichter die oberen von weißer Baumwolle und geſtrickten rothen wollenen Schuhen mit ſchwarzen Querſtreifen. Außerdem befanden ſich bei dem Kinde zwei gute Kinderhemdchen, zwei leinene Halstücher, zwei kattunene Kinderhäubchen, ein alter zerriſſener Frauenrock, ſchwarz mit röthlichem Zeug gefuttert und ein Zettel auf welchem ſtand:„Ich heiße Anna Maria.“ Wir fordern Sie daher auf, zur Ermittelung der Mutter dieſes Kindes thatigſt mitzuwirken, und bei ſich erhebenden Indicien alsbald Anzeige zu machen. Friedberg und Hungen am 14. Oktober 1842. Küchler. Follenius. Die Großherzoglich Heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Kirchen- und Schulvorſtaͤnde der Kreiſe Hungen und Friedberg. Betreffend: Die Verbindlichkeit der Nutznießer von Pfarr-Dotationen zur Uebernahme der Tilgungsrente für abgelöſte Paſſiv-Grund-Renten der letzteren. Von dem, von Gr. Ober⸗Conſiſtorium in obiger Beziehung an uns erlaſſenen Schreiben ſetzen wir Sie durch nachſtehenden Abdruck in Kenntniß, und weiſen Sie an im Falle dieſer Anordnung ſeither ent— gegen gehandelt worden ſeyn ſollte, alsbald die nöthige Remedur eintreten zu laſſen. Die Gr. Bürgermeiſter haben das Amtsblatt, worin dieſes Ausſchreiben erſcheint, den Herrn Geiſt— lichen zur Einſicht vorzulegen. N Hungen und Friedberg am 10. Oktober 1842. Follenius. Küchler. Das Grhzl. Heſſiſche Ober-Conſiſtorium an ſaͤmmtliche Großherzogliche Kreisraͤthe. Es unterliegt keinem Zweifel, daß die, durch das am 27. Juni 1836 emanirte Geſetz uͤber Mit— wirkung der Grhzl. Staats⸗Schuldentilgungskaſſe zur Ablöſung der Grundrenten, gewährten Vortheile, aus dieſer Kaſſe die zu Ablöſung der letzteren erforderlichen Capitalien gegen Vergütung von 3% Zinſen jähr— lich beziehen, und durch einen Zuſatz von mindeſtens 1% jährlich allmählich die vorgeſchoſſenen Capitalien tilgen zu können, nur die Eigenthümer der belaſteten Grundſtücke begünſtigen, und daß letztere dadurch in den Stand geſetzt werden ſollten, mittelſt einer, dem geſetzlichen Geldwerth der bisherigen Grundrenten nicht einmal gleich kommenden Leiſtung, ſomit ohne Aufopferung eigenen Vermögens, ſucceſſiv ihr Grund— eigenthum von beſtehenden Laſten befreien zu können. Hieraus folgt nun, daß dieſe Vortheile auch nur die Grundeigenthümer anzuſprechen haben, und daß * „ 368* in den Fällen, wenn mit Grundrenten belaſtete Grundſtücke Dritten unter der Verbindlichkeit zur Benutzung üͤberlaſſen waren, dieſe Laſten tragen zu müſſen, letztere nicht benachtheiligt erſcheinen, wenn ſie im Falle einer, unter Mitwirkung Grhhl. Staats⸗Schuldentilgungs-Kaſſe erfolgenden Ablöſung jener Grundrenten die an deren Stelle tretenden Tilgungs-Renten ſammt dem, zu Deckung der Erhebungskoſten beſtimmten Zuſatz von 3% und ree. 3 ½/ der Tilgungsrente inſoweit Namens des Grundeigenthümers entrichten, als dadurch nicht der geſetzliche Geldwerth der, zur Ablöſung gekommenen Natural-Grundrente überſtiegen wird. Mit Rückſicht hierauf hat nun Grhhzl. Miniſterium des Innern und der Juſtiz, mittelſt höchſter, unterm 13. d. M. zu Nr. D. 15,293 ertheilten Entſchließung verordnet, daß in Zukunft die Nutznießer von Pfarr⸗Dotationen die durch Ablöͤſung von Paſſiv⸗Grund⸗Renten der letzteren entſtandenen Tilgungs⸗ Renten, ſammt demerwähnten Zuſatz von 3% oder ree. 3½%% jährlich inſoweit zu übernehmen gehalten ſeien, als dieſe Leiſtungen den Geldwerth der jährlich zu entrichten geweſenen Grund⸗Renten nicht überſteigen, daß dagegen die Pfarr⸗Beſoldungsfonds nur den Betrag derſelben zu übernehmen haͤtten, welcher jenen Geldwerth überſteigt. Indem wir hierbei noch darauf aufmerkſam machen, daß ſelbſt eine Tilgungsrente von 5% dem Betrag der fruͤheren Grundrente nicht gleich kommt, ſetzen wir Sie von dieſer höchſten Verfügung unter dem An— fügen in Kenntniß, hiernach das Erforderliche anordnen zu wollen. Darmſtadt am 27. September 1842. v. Lehmann. vt. Otto. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Vertilgung der Feldmäuſe. Ich ermächtige Sie für den Fall, daß die Vertilgung der Mäuſe durch Einfangung derſelben in einer oder der andern Gemarkung nicht ausreichend befunden werden ſollte, zur Anwendung des ſehr bewährt befundenen Phosphor-Vergiftungsmittels. Bei Anwendung dieſes Mittels müſſen indeſſen folgende Vorſchriften, welche Sie unter Androhung einer Polizeiſtrafe von 1—5 fl. einzuſchärfen haben, beobachtet werden: 1) Darf die Phosphormiſchung nur allein von den Apothekern bereitet werden. 2 Darf dieſes Gift nur in die Mäuſelöcher, nicht aber auf das offene Feld, oder gar auf Pflanzen gelegt werden. empfehlenswerth. Es iſt deshalb das Zuſtampfen der Mäuſelöcher, in welche kein Gift gelegt wird, 3) Darf das Gift nur erwachſenen Perſonen anvertraut werden. 4) Iſt die Legung deſſelben unter Controle zuverläſſiger Männer und in gehöriger Ordnung, etwa Gewannen-Weiſe zu vollziehen. Friedberg den 19. Oktober 1842. Küchler. Bekanntmachungen von Behoͤrden. 1 Hofraithe-Verſteigerung. (1291) Montag den 7. November l. J., Vormit⸗ tags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe des Adam Menges, beſtehend in Wohn⸗ haus, Küchenbau und Stall, an Georg Schäfer und Adam Söllner gelegen, öffentlich meiſtbietend ver— ſteigert werden. Friedberg den 5. October 1842. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Edictalladung. (1244) Großh. Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat gegen den Ortsbürger Johann Georg Schneider zu Muͤnſter den förmlichen Concursprozeß erkannt und mit deſſen Leitung das unterzeichnete Gericht beauftragt. Es werden daher Alle, welche aus ir⸗ gend einem Grund Anſprüche gegen die um 1279 fl. 44 kr. überſchuldete Maſſe zu haben glauben, hier⸗ durch aufgefordert, dieſelben in dem auf Montag den 31. Oktober l. J., Vorm. 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin, bei Vermeidung des ohne beſonderes Präcluſivdecret eintretenden Aus⸗ ſchluſſes von der Maſſe, dahier anzumelden. In demſelben Termin haben ſich die Gläubiger we gen Erwählung eines engeren Ausſchuſſes und Beſtel⸗ lung eines Güterpflegers zu vereinbaren und dit Abwendung des Concursverfahrens bezweckende Ver— gleichsvorſchläge zu erwarten. Diejenigen, welche nicht erſcheinen, ſich auch durch genügend Bevollmaͤch⸗ tigte nicht vertreten laſſen, werden ſo angeſehen werden, als ſeien ſie den von der Mehrzahl der Er⸗ ſchienenen gefaßt werdenden Beſchluͤſſen beigetreten. Butzbach den 15. September 1842. Großh. Heſſ. Landgericht daſ. In Beurlaubung des Landrichters Calmberg, Aſſeſſor. Hofraithe-Verſteigerung. (1290) Da auf die am 4. Oktober der Verſtei⸗ gerung ausgeſetzte Spiritus⸗ und Eſſig⸗Fabrik des hieſigen Bürgers Jean Foucar, welche zu einem Fabrik⸗Geſchäft ſehr geeignet iſt, und an der Land⸗ ſtraße in der Uſa⸗Vorſtadt liegt, kein annehmbares Gebot erfolgte, ſich nach der Verſteigerung aber mehrere Kaufliebhaber einfanden, ſo ſoll dieſe Mon; — 4. Ol b malige tr nochn 10 u bel ar ic ertheilt 1 bers Oblie (333) 2% uu fir 1847 legte Gemen aut rüczahlbe u. 1. 8. 60 zu 500 Nr. 58. und Nr. 97. zu Es werden ſhüldverſchreib börig quittirte“ Beträge bis zu ſehmen, indem Zuſen meht ve Altenſtadt len circa 70 teilen des ve tend, in wehr Verſteigerung gen, offentlis gert werden. Obermö! 2 (1344) J Uhr, ſoll de ſtehend in 2 2 Schlange buͤtte mit S unter den v den Beding. Oberer! In Al 2 (1345) Ju lender für d bokſtehenden worden. Zur Ver her hierdur aß die hieſ zuf Mart „eden Betrag unter dem Am vt. Otto. oberg 5g derſelben it edurg des ſeht unter Androhung zar auf Pflanzen Rift gelegt wird, Ordnung, ttwz bei Vermeidung tinttttenden Aus ibiger wi⸗ g und Beſte⸗ eindartn und dit bezweckende Ver⸗ Itienigen, welcht zend Bevollmäͤc den ſo argeſehen Mettrzall der Ei, lasten beigetreten 184¹ Indatricht das. 66 Landrichten Aſſeſſot. ttung. zober der Verſte T ſſig⸗Jabril de welche zu 1 und an der band 4% anbetmbark Berſtrigerung 10 e del dieſe Mor * 369. tag den 24. Oktober l. J., Vormittags um 11 Uhr, einer nochmaligen öffentlichen Verſteigerung ausge⸗ ſetzt und bei annehmbaren Geboten der Zuſchlag ſo⸗ gleich ertheilt werden. Friedberg den 5. October 1842. An Auftrag Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Obligations-Verlooſung. (1333) Bei der heute Statt gehabten Verlooſung der für 1842 beſtimmten Abtragung von 5000 fl. hieſiger Gemeinde-Obligationen ſind folgende Num⸗ mern rückzahlbar geworden, als: Nr. 1. 8. 20. 29. 33. 37. 38. 40. und 41. jede zu 500 fl. Nr. 53. und 61. jede zu 200 fl. Nr. 97. zu 100 fl. Es werden daher die Inhaber gedachter Partial— ſchuldverſchreibungen hiermit aufgefordert, unter ge⸗ dörig quittirter Rückgabe dieſer Schuldſcheine die Beträge bis zum 1. Januar 1843 in Empfang zu nehmen, indem von dieſem Tage an keine weiteren Zinſen mehr vergütet werden. Altenſtadt am 1. Oktober 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Brack. Bekanntmachung. (1343) Dienſtag den 25. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, ſollen in dem Pfarrhauſe zu Obermör⸗ len circa 70 Malter Kartoffeln, zu den Beſoldungs— theilen des verſtorbenen Gr. Pfarrers Unzer gehö— rend, in mehreren Abtheilungen, unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen, öffentlich und an den Meiſtbietenden verſtei⸗ gert werden. Obermörlen den 19. Oktober 1842. In Auftrag Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Nicolai. Bekanntmachung. (1344) Mittwoch den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll dahier ein Brandweinbrennereigeſchirr, be— ſtehend in 2 Keſſeln, 4 und 2 Ohm haltend, 3 Hüten, 2 Schlangenrohren, 3 Einmaiſchbütten, 1 Wärm⸗ bütte mit Schlangenrohr, 1 Kartoffelfaß und Muhle, unter den vor der Verſteigerung bekannt zu machen⸗ den Bedingungen, verſteigert werden. Obererlenbach am 18. Oktober 1842. In Auftrag gr. heſſ. Landgerichts Großkarben Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Ohmeis. Bekanntmachung. (1345) In einem Theile der dahier gedruckten Ka⸗ lender fur das laufende Jahr iſt die Zeit der be⸗ vorſtehenden hieſigen Herbſtmeſſe unrichtig angegeben worden. Zur Vermeidung nachtheiliger Irrungen wird da⸗ her hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß die hieſige Herbſtmeſſe ſtets an dem, zu naͤchſt auf Martini folgenden Montage, mithin im gegenwärtigen Jahre am 14. November ihren Anfang nimmt. Hanau am 13. Oktober 1842. Kurfürſtliche Polizei⸗-Direction v. Heppe. vt. Kunz. Verſteigerung getragener Militär-Monti⸗ rungs⸗Stücke. (1346) Montag den 7. November d. J., Vormit⸗ tags um 8 Uhr und Nachmittags um 2 Uhr, werden in dem Zimmer des Küchenbaues der Kloſtercaſerne dahier mehrere Quantitäten getragene Militär-Mon⸗ tirungs⸗Stücke, als: Mäntel, Röcke, Handſchuhe, Spencer, Kappen, wollene und leinene Pantalons, Gamaſchen, Halsbinden, Hemden, Socken, Schuhe, Torniſter, Tzacos, Tzacofilſe und Tzacoſchirme, ſodann verſchiedene ausrangirte Caſernerequiſiten, namentlich Bett⸗Teppiche, ſo wie alte Trommelfelle ꝛc., ſtüͤck⸗ und parthieenweiſe gegen gleich baare Zah⸗ lung verſteigert. Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend Fried⸗ bergs werden erſucht, dieſes mit dem Anfügen geeig⸗ net bekannt machen zu laſſen, daß dieſe Verſteigerung bis zu ihrer Beendigung die folgenden Tage um die bemerkten Stunden fortgeſetzt werden wird. Friedberg den 19. Oktober 1842. J. At G ö lz, Oberquartiermeiſter. Arbeits-Verſteigerung. (1347) Montag den 24. d. M., Vormittags um 9 Uhr, ſoll ein neuer Bürgermeiſterei-Aktenſchrank für die Gemeinde Södel an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden, und wird noch bemerkt, daß der Koſtenüberſchlag ſich auf 36 fl. beläuft. Soͤdel den 20. Oktober 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Schneider. N Privat⸗Bekanntmachungen. 1000 fl. (1310) hat der vereinigte Armenfond dahier zu verleihen, welche gegen guten erſten Einſatz abgege— ben werden. Der Rechner 1 55 80 Faatz. Fruchtgemaͤß von Eiſenblech. (1326) Das ſo zweckmäßige großh. heſſ. geeichte eiſenblecherne Fruchtgemäß. als: Mäßchen, Geſcheid, ½ Kumpf, Kumpf,/ Simmer, Simmer rc. iſt bei dem Unterzeichneten ſtets vorräthig, und macht der⸗ ſelbe beſonders die Herrn Bürgermeiſter darauf aufmerkſam. Ludwig, Spenglermeiſter in Friedberg. Da n z m ieee (1323) Indem ich einem verehrlichen Publikum hierdurch anzeige, daß an dem nächſten hieſigen Markttage, Miktwoch den 26. d. M., in meinem erweiterten Lokale gut beſetzte Tanzmuſik ſtattfindet, bemerke ich zugleich, daß ich dabei folgende Ordnung beobachten werde: 1) iſt nur anſtändig gekleideten Perſonen der Zutritt erlaubt, 2) können nur von Herren begleitete Frauenzimmer eintreten, und 3) hat jeder Herr eine Karte zu 24 kr. zu löſen, wo⸗ für er eine Flaſche guten Wein erhält. Durch gute Speiſen und alle ſonſtige Erforder⸗ niſſe und Einrichtungen hoffe ich die mich mit ihrem Beſuche Beehrenden zu befriedigen. Friedberg den 10. Oktober 1842. G. Gerlach. Eine Wohnung (1340) im unterſten Stocke neben dem Rathhauſe iſt zu vermiethen von Johannes Weckerling II. Lampendochte (1327) von vorzüglicher Qualität, jeder Art und Breite eigner Fabrik, halte ich ſtets vorräthig zu den äußerſten Fabrikpreiſen im Einzelnen wie in Parthieen. Zugleich mache ich auf meine Spardochte auf⸗ merkſam zu gewöhnlichen Haus- und Bergmanns⸗ lichtern, die nicht allein ſchön und rein, ſondern auch ſparſam brennen. Bei meiner Damaſtweberei fertige ich vor wie nach jede Poſamentier- wie Knopfmacher⸗Arbeit um die billigſten Preiſe. Friedberg im Oktober 1842. G. Steup, Poſamentier und Damaſtweber. Nicht zu uͤberſeben! (1348)„Kalmuckmäntel betreffend.“ Obſchon ich den verfloſſenen Sommer noch eine Parthie Kalmuckmäntel vom Winter her übrig hielt, die ich, um damit aufzuräumen, en bloc zu dem mich ſelbſt koſtenden Preiſe veräußerte; habe ich den— noch wieder für die bevorſtehende Winterſaiſon eine große Anzahl von ſolchen Mänteln, die ſich ihrer mo⸗ dernen Fagon, und des guten Stoffs der Zeuge wegen, ſehr auszeichnen, beſonders in dunkelblauer, dunkel— und hellgrauer Farbe, fertigen laſſen, die ich in Parthieen, ſo wie einzeln, ſehr billig und zu feſtge— ſetzten Preiſen verkaufe. Auch habe ich zur Probe einige fertige Paletots, Macintosh, und ſogenannte Pariſer Paletotssac, die ich beſtens empfehlen kann, und weitere Beſtellun⸗ gen darauf, wenn ſolche vergriffen ſind, bereitwilligſt annehmen und ausführen werde. Friedberg Mayer Schwarz, Judengaſſe, am alten Brunnen. 1500 fl., 700 fl, und 400 fl. (1349) ſind bei dem Unterzeichneten in Commiſſion zu verleihen. Friedberg den 10. Oktober 1842. Bittſcher, HGAdv. Ein guter Kochofen (1350) mit Aufſatz ſteht in hieſiger Stadt zu ver⸗ kaufen. Ausgeber dieſes ſagt wo? * 370 . Anzeige. (1351) Das Handlungshaus Philipp Nicolaus Schmidt in Frankfurt a. M. hat für Se. Er⸗ laucht den Herrn Grafen zu Erbach-Fuͤrſtenau ein Anlehen von 550,000 fl. zu 4% jährlichen Zinſen eröffnet, mit welchem beide jetzt beſtehende Anlehen von 100,000 und 450,000 zurück bezahlt werden. Der Unterzeichnete iſt beauftragt, Subſcriptionen ſowohl in baarem Gelde als den Beitritt in den beſtehenden Obligationen anzunehmen, und wird ſei⸗ ner Zeit die Auswechſelung der älteren gegen neue Obligationen, wie auch die Ablieferungen gegen baa⸗ res Geld dahier koſtenfrei beſorgen. Die Anlehens⸗ Bedingungen ſind bei mir einzuſehen. Friedberg am 20. Oktober 1842. Philipp Conrad Kopp. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 10 fl. 20 kr.; Korn: 8fl.— kr. Gerſte: 6 fl.— kr. Hafer: 4 fl. 30 kr. Fruchte⸗Preiſe zu Mainz, am 7. Okt.: Waizen: 10 fl. 48 er. Korn: 8 fl. 5 kr. Gerſte: 7fl. 6 kr. Hafer: 4 fl. 50 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe für die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 23. bis 30. Oktober 1842. pfd Brod-Preiſe. 1 Butzbach. . pf kr. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 3— 31— 2 7 77 6—.— 6— 4 2* 12— 124— Loth Lotb. —Milchbrod 1 4% 1 4½ —Waſſerweck 1152 —[Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1 11 8 85 Fleiſch-Preiſe. 5 F ſch⸗Preiſ 92 51 1 Ochſenfleiſch 10 2 10 2 e gemaͤſtetes 8— 8— „Küuſleiſch ungemäſtetes 6— 6(— ; 775 gemäſtetes 6— 6(— 5 e ungemäſtetes 5 2 „Kalbfleiſch 8— 814— „Schweinenfleiſch 10 2 10 1 „Hammelfleiſch 71—— 7— „Schaaflleiſch 5. 2—— „Wurſt von blos Schweinen 231 „Gemiſchte Wurſt 10— 10— „Bratwurſt 144— 144— „Schwartenmagen 1115 144— „Geraäucherter Spec 2 0 „Schinken 15— 15— „Doöͤrrfleiſch F „Schwzinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 29 5 f dito unausgelaſſen 19— 194— „ Nierenfett 20— 194— „ Hammelsfett 15— 15— Die Fleiſchbeſchau zu Friedberg in dieſer Woche hat Philipp Ritzel. Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. Der getteffend: 1 Nachſtehe meinderaths mi Friedb. Das Großhz Aus Ver ugleich auch (Nr. 12. des deßfalld von 1. Der an einem an Abweſenheit Abweſenheit Regel— de dann, wenn perſonlich od Falle wird d ſeiner Abweſ Anendengen II. W Gemeinde ſei dahin angebe derhältniß au mithe und G. egziehende in bis dahin ddnung als . gegenwa wie in dem f genuß ſo lan III. g