anm — Intelligenzblatt für die Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Mittwoch, den 21. Dezember 2 W101. 1842. Dis„Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen“ wird auch im Jahr 1843 wöchentlich zweimal erſcheinen und zwar ſo, daß es von den Kreisboten des Kreiſes Friedberg den Dienſtag und Freitag Mittag hier in Empfang genommen werden kann, während die Kreisboten des Kreiſes Hungen die erforderlichen Exemplare Dienſtags und Freitags Abends von der großh. Poſtverwaltung in Hungen erhalten. Die Exemplare für Friedberg und die nahe Umgegend werden Mittwochs und Samſtagt Vormittags hier von mir ansgegeben. Der Abonnementspreis, welcher ſtets bei der Beſtellung zu entrichten iſt, beträgt, wie bisher, für 1 Jahr 1 fl. 12 kr., für% Jahr 40 kr. Wird das Blatt jedoch durch die Poſt bezogen, ſo koſtet es innerhalb des Großherzogthums Heſſen, nach einem Erlaß der Ober⸗Poſtbehorde, pr. Jahr 1 fl. 24 kr. und pr. Semeſter 48 kr. Die Einrückungsgebühren betragen, wie bisher, für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Ein Beleg wird mit 2 kr. berechnet. Alle Inſerate, welche von dem Donnerſtag Morgen bis den Sonntag Abend bei mir eingehen, finden in dem Mitt⸗ wochs erſcheinenden Blatte eine Aufnahme; alle Inſerate, welche ich von dem Montag Morgen an bis den Mittwoch Abend erhalte, werden in das Samſtags erſcheinende Blatt aufgenommen. Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. Friedberg. Carl Bindernagel. Amtlicher Theil. Bg machung In Berückſichtigung, daß die vor einigen Monaten in mehreren Ortſchaften ausgebrochene Viehſeuche nun erloſchen iſt, wird die Polizeiverfügung vom 14. Septbr. I. J. S. 333, Nr. 75 des Intelligenzblattes, hiermit wieder aufgehoben. Friedberg am 13. Dezember 1842. Der Großh. Heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg K ch le r. Der Großherzoglich Heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſaͤmmtliche Ortspolizeibehoͤrden dieſes Kreiſes. Betreffend: Regulirung der dienſtlichen Verhältniſſe zwiſchen den Gr. Polizei-Behörden und den Local-Polizei⸗Officianten einer und den Gendarmen anderer Seits, in Bezug auf die Verſehung des Sicherheitsdienſtes durch die Gendarmen. Das nachſtehende höchſte Ausſchreiben theile ich Ihnen hierdurch zur Nachachtung mit. Hungen den 8. Dezember 1842. J. V. d. K. Dittmar. Das Großhzl. Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großhzl. Provinzial— Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Gr. Kreisraͤthe. Da es ſowohl im Allgemeinen, als insbeſondere auch zur Vermeidung von Colliſſionen zwiſchen Gendarmen und Local-Polizei-Officianten nothwendig erſcheint, genauere Beſtimmungen uͤber die Dienſtver⸗ hältniſſe, in welchen die Gendarmen zu den Großherzogl. Polizei-Behörden und Local-Polizei⸗Officianten in Bezug auf die Verſehung des Sicherheitsdienſtes ſtehen, zu treffen, ſo haben wir uns hierdurch veran— laßt geſehen, hierüber nachfolgende ſpeciellere Vorſchriften zu ertheilen; und zwar A. über die Dienſtverhältniſſe zwiſchen den Gr. Polizei- und Gerichts-Behörden und den Gendarmen. 1) Die Gendarmen haben den Sicherheitsdienſt im Großherzogthum nach Anleitung und nach den Weiſungen der Großherzogl. Kreis- und Land⸗Räthe zu verrichten, und duͤrfen keine damit im Widerſpruch ſtehende Dienſtverrichtungen vornehmen. * 436* 2) Den Local-Polizei-Behörden(Buͤrgermeiſtern und Polizei ⸗Commiſſären) ſteht die Befugniß zu, den Gendarmen Dienſtverrichtungen, welche ſie nach ihren allgemeinen Inſtructionen, und nicht in Folge erhaltener beſonderer Aufträge höherer Civil⸗Behoͤrden, vornehmen wollen, auf ihre Verantwortung zu unterſagen. In einem ſolchen Falle haben die Gendarmen ihre Functionen einzuſtellen, jedoch ſowohl dem be⸗ treffenden Kreis- oder Land-Rath, als auch ihren militäriſchen Vorgeſetzten alsbald davon Anzeige zu machen. 3) Haben jedoch die Gendarmen beſondere Aufträge oder Weiſungen der hoheren Polizei⸗Behörden, oder der Gerichtsbehoͤrden zu vollziehen, ſo ſteht den Local⸗Polizei⸗Behörden keine Einmiſchung hierin und keine Unterſagung der Dienſtfunctionen der Gendarmen zu. B. Ueber die Dienſtverhältniſſe der Gendarmen zu den niederen Local⸗Polizei⸗Officianten(Polizei⸗ ſoldaten, Polizeidienern und Ortsdienern): 1) In den größeren Städten, in welchen eine förmlich organiſirte, vollkommen ausreichende Polizei⸗ Verwaltung beſteht, nämlich in Darmſtadt, Mainz, Gießen, Offenbach, Worms, Bingen und Alzey, haben die Local⸗Polizei⸗Officianten die Localpolizei ausſchließend zu reſpiciren, und die Gendarmen haben nur zur Aufrechthaltung geſtörter polizeilicher Ordnung dann einzuſchreiten, wenn keine Local-Officianten zuge⸗ zogen ſind, oder ſie von denſelben zur Aſſiſtenz aufgefordert worden. In allen übrigen Orten des Großherzogthums ſind die Gendarmen befugt und verpflichtet, zur Auf⸗ rechthaltung der Localpolizei nach ihren allgemeinen Inſtructionen in allen Fällen und zu jeder Zeit ein⸗ zuſchreiten. Iſt jedoch bereits eine Einſchreitung von Seiten der Local-Polizei⸗Officianten erfolgt, ſo haben ſich die Gendarmen eines gleichmäßigen Einſchreitens zu enthalten, und nur auf Aufforderung der Local⸗ Polizei⸗Officianten Aſſiſtenz zu leiſten. Daſſelbe muß im umgekehrten Fall ſtattfiaden. 2) Wenn Gendarmen von Local-Polizei⸗Officianten, oder umgekehrt, Local-Polizei⸗Officianten von Gendarmen zur Unterſtützung aufgefordert werden, ſo hat ſich der dazu aufgeforderte Theil lediglich auf die Aſſiſtenz zu beſchränken. 3) Wenn Gendarmen und niedere Local-Polizei⸗Officianten(Polizeiſoldaten, Polizeidiener, Orts⸗ diener) bei Ausübung der Localpolizei in Abweſenheit höherer Polizei⸗Beamten concurriren, ſo ſind die Gendarmen nur dieſen höheren Polizei-Beamten untergeordnet. 4) Zu ſpeciellen, local⸗polizeilichen Dienſtverrichtungen, welche eben ſo gut von den niederen Polizei⸗ Officianten und der Sicherheitswache, als von den Gendarmen verrichtet werden können, ſind in der Regel die Gendarmen nicht zu verwenden, und nur in den Fällen, wo aus beſonderen Gründen die Verſehung dieſer Dienſtverrichtungen durch Gendarmen vorzüglicher erſcheint, ſind Gendarmen damit zu beauftragen, und iſt alsdann ein ſolcher Auftrag, ſoviel nur immer möglich, den Gendarmen allein, und nicht in Gemeinſchaft mit Local⸗Pelizei⸗Officianten und Sicherheitswachen zu übertragen. 5) Iſt es unvermeidlich, daß Gendarmen zugleich mit niederen Local⸗Polizei⸗Officianten oder Sicher⸗ hettswachen zu localpolizeilichen Dienſtverrichtungen beauftragt werden, ſo ſind die niederen Local-Polizei⸗ Officianten und Sicherheitswachen den Gendarmen untergeordnet. Sollte es aber bei ſolchen gemeinſchaftlichen polizeilichen Dienſtverrichtungen von Gendarmen und niederen Local⸗Polizei⸗Officianten ſachgemäßer erſcheinen, den letzteren aus beſonderen Gründen z. B. weil ſie mit dem Geſchaͤft und den Intentionen ihrer Vorgeſetzten in Bezug auf dieſes Geſchäft vertrauter ſind, die Leitung der Dienſtverrichtungen zu übertragen, ſo iſt der ganze Auftrag den niederen Polizei-Officianten allein zu ertheilen, und ſind die Gendarmen uur zur Aſſiſtenz anzuweiſen. Darmſtadt am 16. November 1842. du Thil. v. Stein. orden. 1) In Kloppenheim Dienſtag den 20. December Bekanntmachungen nen Behd 8 l. J., Vormittags um zehn Uhr, bei Gaſtwirth ö Scheurich die Arbeiten auf dem erſten Bauauf⸗ 85 Bekanntmachung. 5 ſehers⸗Bezirk, Straße von Vilbel bis Okarben (1519) Donnerſtag den 22. d. M., Vormittags und Straße von Vilbel in der Richtung nach um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Lieferung Offenbach. des zur Straßenbeleuchtung und Nachtwache benöthig- 2) In Oberwöllſtadt Mittwoch den 21. December ten Oels und der Lichter für das erſte halbe Jahr l. J, Vormittags um zehn Uhr, bei Gaſtwirth 1843, und hierauf das Reinigen der Straßen öffent⸗ Brauburger die Arbeiten auf dem zweiten Bau— lich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. aufſehers⸗ Bezirk, Straße von Okarben bis Friedberg den 4. Dezember 1842. Friedberg. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter 3) In Oberroßbach Donnerſtag den 22. December D. Fritz. I. J., Vormittags um zehn Uhr, bei Gaſtwirth Arbeitsverſteigerung. Bingmann, die Arbeiten auf dem dritten Bau⸗ (1532) An nachſtehenden Terminen ſollen ſämmt⸗ aufſehers-Bezirk, Straße von Friedberg bis zur liche bei der Unterhaltung der Straßen im Baube⸗ Nauheimer Grenze, und Straße von Friedberg zirk Friedberg im Jahr 1843 vorkommende Arbeiten in der Richtung nach Homburg. oͤffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden: In dem sub 3) bemerkten Termin wird zugleich In de auch die! Pfades fü mit dem benanſtrich offentlich 8) In 2 Vorr Fritz aufſe Hom dere Kön Fried (1520) der Sicher, * 437* auch die Lieferung von Stocken zur Bezeichnung des Pfades für Reiter und Fußgänger, und Wegweiſern, mit dem erforderlichen, weißen und rothen Oelfar— benanſtrich, ſowie die Chauſſirungsarbeit am Umbau des Burgbergs dahier öffentlich an den Wenigſtneh⸗ menden verſteigert. 4) In Niedermörlen Freitag den 23. December l. J., Vormittags um zehn Uhr, im Gaſthauſe zum Löwen, die Arbeiten auf dem vierten Bau⸗ aufſehers-Bezirk, Straße von der Nauheimer Grenze bis Butzbach; ſodann die Arbeiten auf dem fünften Bauaufſehers-Bezirk, Straße von Niedermörlen gegen Uſingen. 5) Auf dem Chauſſeehaus bei Ilbenſtadt Mittwoch den 28. December l. J., Vormittags um zehn Uhr, die Arbeiten auf dem ſechſten Bauaufſehers— Bezirk, Straße von Niederwöllſtadt über Aſſen⸗ heim gegen Dornaſſenheim, und die Arbeiten auf dem ſiebenten Bauaufſehers-Bezirk, Straße von Ilbenſtadt nach Hanau. 6) In Altenſtadt Dienſtag den 3. Januar k. J., Vormittags um zehn Uhr, bei Gaſtwirth Holz— apfel die Arbeiten auf dem achten Bauaufſehers— Bezirk, Straße von Ilbenſtadt bis Altenſtadt. 7) In Lindheim Mittwoch den 4. Januar k. J., Vormittags um zehn Uhr, bei Gaſtwirth Koch die Arbeiten auf dem neunten Bauaufſehers— Bezirk, Straße von Altenſtadt über Lindheim bis Selters; ſodann die Arbeiten auf dem elften Bauaufſehers⸗Bezirk, Straße von Lindheim bis Büches, und Straße von Lindheim nach Mar— köbel. In dem sub 7) bemerkten Termin wird ſogleich auch die Lieferung von Stöcken zur Bezeichnung des Pfades für Reiter und Fußgänger, und Wegweiſern mit dem erforderlichen weißen und rothen Oelfar— benanſtrich, ſowie die Pflaſterarbeit bei Lindheim oͤffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert. 8) In Büdingen Donnerſtag den 5. Januar k. J., Vormittags um zehn Uhr, auf dem Rathhauſe die Arbeiten auf dem zwölften Bauaufſehers— Bezirk, Straße von Büches über Büdingen in der Richtung nach Gelnhauſen. 9) In Niedermoxſtadt Samſtag den 7. Januar k. J., Vormittags um zehn Uhr, auf dem Rathhauſe die Arbeiten auf dem zehnten Bauaufſehers— Bezirk, Straße von den Nonnenſtumpfen bis Ranſtadt. 10) In Obereſchbach Dienſtag den 10. Januar k. J., Vormittags um zehn Uhr, bei Gaſtwirth Fritzel, die Arbeiten auf dem dreizehnten Bau⸗ aufſehers⸗ Bezirk, Straße von Frankfurt nach Homburg durch die Gemarkung Ober- und Nie⸗ dereſchbach, und Straße von Frankfurt nach Königſtein durch die Gemarkung Rödelheim. Friedberg den 9. December 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Bekanntmachung. (1520) Donnerſtag den 22. d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die Ein⸗ künfte des Standgeldes von Wochen- und Jahrmärk⸗ ten, ſowie auch von der Stadtwaage für das Jahr 1843 öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Friedberg den 4. Dezember 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter a D. Fritz. Arbeits-Verſteigerung. (1533) Dienſtag den 3. Januar k. J., Nachmittags um 1 Uhr, ſollen in Altenſtadt bei Gaſtwirth Holz⸗ apfel die nachſtehenden näher bezeichneten Arbeiten zur Erbauung einer Fluthſchleuße an das Wehr bei Höchſt a. d. N. öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. 1) Maurerarbeit mit Materiallieferung voranſchlagt zu 911 fl. 18 kr. 2) Schloſſerarbeit zu 63„ 45„ Friedberg den 9. December 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Stockhauſen. Verſteigerung. (1534) Freitag den 23. December l. J., Nach⸗ mittags um 1 Uhr, ſoll in Niedermörlen im Gaſt⸗ hauſe zum Löwen die Benutzung des fiscaliſchen Steinbruchs Rothenberg in der Gemarkung Butzbach als Ackerland öffentlich an die Meiſtbietenden ver⸗ ſteigert werden. Friedberg den 9. December 1842. Der großh. heſſ Kreisbaumeiſter. Stockhauſen. Bekanntmachung. (1536) Donnerſtag den 22. Dezember d. J., Vor⸗ mittags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Lieferung der für das Jahr 1843 in der Stadt⸗ ſchule nöthigen Tinte, Kreide, Schwämme ꝛc., ſowie auch die in Schloſſerarbeit beſtehende Lieferung von Montirungsleiſten in die Schulſäle, voranſchlagt zu 38 fl., öffentlich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. Friedberg den 9. Dezember 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Mobilien-Verſteigerung. (1557) Dienſtag als den 27. d. M. ſollen in der Behauſung des Carl Diehl dahier folgende Mobiliar⸗ Gegenſtände einer öffentlichen freiwilligen Verſtei⸗ gerung ausgeſetzt werden, als: ein einſpünniger Wagen, ein Pflug, eine Egge, ein Kartoffel-Pflug, Pulfaß, eine Strohbank, ein Futterkaſten, mehrere Stück Nußbaum Bohlen, zwei Kühe, ein Rind und eine Quantität Stroh. Södel den 18. December 1842. J. A; Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Schneider. Heu-⸗Verſteigerung zu Friedberg. (1558) Mittwoch den 4. Januar 1843, Vormittags 10 Uhr, werden hier zu Friedberg in der Behauſung des Herrn Gaſthalters Hieronimus vor dem ehema⸗ ligen Mainzerthore, ungefähr 400 Centner Heu aus r 8 a— Wegen der Weihnachtsfeiertage wird Mittwoch den 28. December keine Nummer dieſes Blattes erſcheinen. „ 438* der diesjährigen Erndte, von vorzuͤglich guter Qua⸗ lität, welche hier in Friedberg lagern, in kleineren Quantitäten öffentlich verſteigert. Friedberg den 17. December 1842. Großh. a e daſelbſt. 5 u ß. Verſteigerung von Pflaſterarbeit in Blei— chenbach. (1559) Donnerſtag den 12. Januar 1843, Vor⸗ mittags 11 Uhr, ſoll bei Wirth Hartmann in Blei⸗ chenbach die Fertigung des zu den Gaſſen und Ban⸗ quetten erforderlichen ſaubern Schichtenpflaſters etwa 600 Quadratklafter öffentlich an die wenigſtnehmenden Pflaſtrermeiſter in Accord gegeben werden. Der Uebernehmer muß eine verhältnißmäßige Caution ſtellen, worauf hier im Voraus aufmerkſam gemacht wird. Nidda den 16. December 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Glad bach. A Privat⸗ Bekanntmachungen. 1100 fl. (1540) Vormundſchaftsgelder liegen bei den Un⸗ terzeichneten gegen gerichtliche Verſicherung zum Aus⸗ leihen bereit. Altenſtadt am 7. Dezember 1842. Boy und Weith. Dampfhefe. (1555) Bei Herrn Gaſtwirth Garde in Fried⸗ berg habe ich ein Depot meiner Dampfhefe errichtet, welches ich meinen verehrten Abnehmern mit dem Bemerken hiermit anzeige, daß ſtets friſche und gute Dampfhefe bei demſelben zu haben iſt. Offenbach im November 1842. F. W. Hagedorn, Spiritusfabrikant. Auf vorſtehende Anzeige Bezug nehmend, werde ich alle mir zukommenden Aufträge in kleinen wie in großen Parthieen aufs prompteſte ausführen und bitte um zahlreiche Aufträge. Z. Garde, auf der breiten Straße. Empfehlung. (1524) Der Unterzeichnete erlaubt ſich hiermit einem geehrten Publikum ſeinen bedeutenden Vorrath feinen Confectes, eine reiche Auswahl geſchmackvoll gear— beiteter Etuis und Stammbücher, Reiszeuge, Kin⸗ derſpielwaaren, ſowie noch viele andere bekannte Ar⸗ tikel, welche beſonders zu Weihnachtsgeſchenken ſich eignen, in empfehlende Erinnerung zu bringen, und bittet, bei möglichſt billigen Preiſen, um recht zahl⸗ reiche Abnahme. Auch ſind Wachslichter zu verſchiedenen Preiſen bei ihm zu haben. Friedberg. J. C. Nagel J., Buchbinder. Empfehlung. (1360) Der Unterzeichnete empfiehlt ſich außer ſeinen ſchon fruͤher empfohlenen Conditoreiwaaren noch be⸗ ſonders mit ſeinem friſch erhaltenen franzöſiſchen, feinen und ordinären Confect, ſowie auch mit vor⸗ züglichen Baſeler und Nürnberger Lebkuchen. Friedberg. A. Rauſch I. Ein ſehr ſchöner Faſſel⸗Ochs (1561) ſchwarzſcheck, ſchweizer Baſtard, 1½ Jahr alt, für deſſen Tuͤchtigkeit Garantie geleiſtet wird, ſteht verkäuflich abzugeben, bei Poſthalter Simon zu Vilbel Offene Lehrlingsſtelle. (1562) In ein auswärtiges Detail⸗Spezerei⸗Waa⸗ ren⸗Geſchaft, iſt fur einen mit den nöthigen Vor⸗ kenntniſſen verſehenen geſitteten, jungen Menſchen eine Lehrlingsſtelle offen. Näheres bei der Expedition des Blattes. Eine Reiſetaſche (1563) mit mehreren Gegenſtänden iſt am 16. d. M. von Frankfurt nach Friedberg vom Familien⸗ wagen verloren gegangen. Der redliche Finder wird erſucht dieſelbe gegen angemeſſene Belohnung an mich abzugeben. Friedberg. J. Horn. Gefundenes. (1564) Am 17. d. M. wurde in der Nähe des Schwalheimer Mineral⸗Brunnens ein neues Manns⸗ hemd gefunden. Der ſich legitimirende Eigenthuͤmer kann dieſes gegen Erſatz der Inſeratgebühren wieder erhalten. Bei wem, ſagt die Expedition d. Bl. Verſteigerung. (1565) Mittwoch und Donnerſtag den 28. und 29. December, werden zu Engelthal Hauswobilien, als: große und kleine Kleider, Commodkaͤſten, Tiſche, Betten, Bettladen, Stühle, Bänke, Küchengeräth⸗ ſchaften ꝛc. ꝛc., dann Oekonomiegeräthſchaften, Pferde, Kühe, große und kleine Wagen, Pflüge, Eggen, Strohbänke ꝛc., gegen ſogleich baare Bezahlung öffent⸗ lich verſteigert. Engelthal den 17. December 1842. Literariſche Anzeige. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt zu haben: Anleitung zur ökonomiſchſten Verfertigung preß Hefe nach chemiſchen Grundſätzen, mit Benutzung aller bis in die neueſte Zeit bekannt gewordenen Erfahrungen und Geheimniſſe zur Darſtellung der Kunſt⸗Hefen für Bäcker, Bierbrauer, Branntweinbrenner, Eſſigfabrikanten und Haushaltungen. Preis 12 kr.) Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. Du„Inte ſo, daß s be kann, wahren Poſtverwallu Vormittags Der A 1 fl. 12 kr., Heſſen, nach Die E jede folgende Alle J wochs erſchel erhalte, werde Geme Frie 22 Die iſt, wird Städten re laufen der finden. E Dieſ. Fri Betreffe Dem Frit