Ste e der, Aoßgarteng den Naubei. *— — 3 * 0 Intelligenzblatt Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 2 39. Mittwoch, den 18. Mai 1842. — Amtlicher Theil. Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Großh Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen, ſowie an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Friedberg. Betreffend: Die Verordnung über Abhaltung der Feld⸗Rüͤgegerichte, insbeſondere das hierbei erforderliche Formularpapter. Das in obiger Beziehung erlaſſene Ausſchreiben Grhzl. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz theilen wir Ihnen nachſtehend zur Nachricht und Nachachtung, ſowie zur Bedeutung der Feldſchützen mit. Hungen und Friedberg den 2. Mai 1842. Follenius. Küchler. Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großh. Provinzial⸗ Commiſſariate und die Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen. Aus Veranlaſſung einer an uns gerichteten Anfrage, auf weſſen Koſten das in der rubricirten Ver⸗ ordnung vom 8. Februar d. J. und in der Inſtruction für die Feldſchützen vorgeſchriebene Formular-Papier und die danach zu führenden Geſchäftsbücher anzuſchaffen ſeien? verfügen wir vor der Hand und bis auf anderweite Enutſchließung Folgendes: 10 Die von den Feldſchützen zu führenden Taſchenbücher ſind denſelben von den Gemeinden anzu⸗ ſchaffen und die Keſten in dritter Klaſſe(unter Einen der Nr. 161— 163 des Budgets) zu verrechnen. 2 Das Formular-Papier zu den von den Feldſchützen zu erſtattenden Anzeigen(Muſter 1.) iſt von den Feldſchützen auf ihre Koſten anzuſchaffen. 3) Die Koſten für Anſchaffung des von den Bürgermeiſtern zu führenden Frevelbuches ſind von den Gemeinden zu tragen und in dritter Klaſſe(Nr. 161—163 des Budgets) zu verrechnen. 3) Das Formular-Papier zu dem Regiſter, in welches die Ortspolizeibehörden die Anzeigen begangener Frevel einzutragen haben(Muſter 2.) iſt von den Ortspolizeibehörden aus ihren Büreaukoſten anzuſchaffen. Sie haben hiernach die Ortspolizeibehörden und Feldſchützen zu bedeuten, dagegen wird den Polizei⸗ gerichten erſter Inſtanz eröffnet werden, daß, inſoweit von ihnen zu den polizeigerichtlichen Verhandlungen wegen begangener Feldfrevel nach§. 16. der Verordnung vom 8. Februar ud. J. oder zu Auszügen aus dem Ruͤgeregiſter für Vorladungen an Auswärtige ꝛc. Formular-Papier zu adhibiren ſei, ſie ſolches aus ihren Büreaukoſten anzuſchaffen hätten. Alle vorbemerkte Formularien und Geſchäftsbücher können, in vorſchriftsmäßiger Weiſe eingerichtet, bei der Hof⸗ und Cabinets⸗Buchdruckerei von Stahl und Becker“) dahier und bei deren Agenten bezogen werden. Darmſtadt am 22. April 1842. du Thil. v. Rabenau. Dieſelben an dieſelben. Betreffend Das Budget des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſfen fur 1842. Auf Erſuchen des Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins beauftragen wir Sie, das nach⸗ ) Sowie auch durch C. Binder nagel in Friedberg. * 180* ſtehende in Beilage Nr. 7 der landwirthſchaftlichen Zeitſchrift von 1842 abgedruckte Budget in ihren Ge⸗ meinden zu veröffentlichen. . Hungen und Friedberg den 10. Mai 1842. Follenius. Küchler. Auszug aus dem Budget des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſſen fur 1842 c. Es wurden für das Jahr 1842 vorgeſehen: 1 Zur Verbeſſerung der Rindviehzucht... 4 1010 fl. 2) Zur Unterſtützung zum Ankauf von Bullen in der Herrſchaft Itter 40„ ö 3) Zur Einführung von Bullenmärkten 116„ 4) Zur Verbeſſerung des Düngerweſens 1 5 a 5 250% 5) Zur Anlegung einer zweckmäßigen Flachsröſte. 8 5. 60„ 6) Zur Anſchaffung resp. Verbreitung von Sämereien. 150% 7) Zur Verbreitung guter landwirthſchaftlicher Geräthſchaften. 100„ 8) Zur Verbeſſerung des Wieſenbaues 2 5 4. 2300„ 9) Zu dem Drucke von Gemarkungsbeſchreibungen 5 5 5 50„ ö 10) Für die landwirthſchaftliche Verdienſtmedaille II. Klaſſe. 100 109 11) Zur Unterſtützung der Bezirksvereine 3 5 2 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen. Betreffend: Die Inſpicirung der eingeübten Kriegsreſerviſten. Die Inſpicirung der in dem nachſtehend abgedruckten Verzeichniß benannten Kriegsreſerviſten ſoll in dieſem Jahre, gleich wie früher, gelegentlich der Muſterung, durch den Gr. Hauptmann Schäfer auf dem Rathhauſe dahier ſtattfinden. Ich fordere Sie daher auf, denſelben bekannt zu machen: 1) daß ihre Inſpicirung an den Tagen, wo die Conſcriptionspflichtigen aus ihren Orten gemuſtert werden, Morgens 6½ Uhr auf hieſigem Rathhauſe vorgenommen werde, N D daß ſie pünktlich um dieſe Stunde anweſend, vorſchriftsmäßig gekleidet und mit allen im Beſttz habenden militäriſchen Gegenſtänden verſehen ſein müßten. Sie haben denſelben alle Vorſchriften, welche die§o. 7 und 23 der hochſten Verordnung über das Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf die beurlaubten Soldaten enthalten, vorzuleſen und ſie zur pünktlichen Befolgung aufzufordern. Hungen am 9. Mai 1842. Follenius. Verzeichni g. 10 Bellersheim: Joh. Georg Bapſt, Joh. Adam Göbel, Peter Ernſt, 2) Birklar: Conrad Buß, 8) Eberſtadt: Johannes Görlach, 4) Ettingshauſen: Weigand Michel, 5) Freienſeen: Johann Kaspar Bachmann, Johannes Meyer, 6) Gambach: Konrad Alt, Konrad Ohly, Konrad Petri, 7) Gonterskirchen: Johannes Kraft, 8) Grüningen: Philipp Dauernheim, Peter Hebeler, Johannes Bender, 9) Hattenrod: Michel Albon, Johann Konrad Becht, 10) Holzheim: Joh. Georg Klotz, 11) Hungen: Joh. Georg Schmalz, 12) Inheiden: Ludwig Wilhelm Jacob, Konrad Wilhelm Meyer, 13) Langsdorf: Chriſtoph Schmidt, Johannes Köhler, 14) Lardenbach: Johannes Wingefeld, Kaspar Keller, 15) Laubach: Henrich Wilhelm Helmich, Johann Wilhelm Becht, 16) Lich: Johannes Greb, Joh. Kaspar Wiſſig, Johann Stephan Schmidt, Georg Andreas Löſchenkohl, 17) Münzenberg: Adam Walter, 18) Niederbeſſingen: Konrad Brück, 19) Nonnenroth: Johannes Wien, 20) Röthges: Joh. Joſt Böttron, 24) Traishorloff: Friedrich Beuler, 22) Traismünzenberg: Johann Wilhelm Tag, 23) Utphe: Johannes Beuler, Joh. Heinrich Reinhard ilſinger, Johannes Dietz, 24) Villingen: Johannes Iſterling, Joh. Wilhelm Pfarrer, Friedrich Karl Diehl, ilhelm Schäfer, Philipp Leidner, Georg Loͤſchhorn, Joh. Joſt Schütz, 25) Weckesheim: Joh. Joſt Pfarrer, 26) Wölfersheim: Gotthard Allwohn, 27) Wohnbach: Joh. Georg Greb, Joh. Heinrich Emmel. . 130 76 Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Die polizeiliche Beaufſichtigung der Steinbrüche, Sand- und Lehmgruben. In Folge Reſcripts Grhzgl. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz gebe ich Ihnen auf, darauf zu ſehen, daß die vorhandenen oder neu angelegt werdenden Steinbrüche, Sand- und Lehmgruben, ſoweit es zur Verhütung von Unglück nöthig erſcheint, mit angemeſſenen Einfriedigungen umgeben werden, und überhaupt die in dieſer Beziehung beſtehenden Vorſchriften, wovon ich Ihnen nachſtehend einen Abdruck mittheile, genau befolgt werden. 9 Hungen am 3. Mai 1842. Folleni as. 0 0 Da! — Bekanſ 2 (96) 10 Uhr, 0 Eheleute d hen haltet öffentliche Lerſteigeru gen verkau Nieder (564) g gers Chele der Concu zu konnen Richtigſtel ments, au Dienſte unter And: anher vort Grosk (598) heſſen ha Nachlaß urſel den jeder Art Maſſe bis dre beim unte Rödel (565 Lehrer af denbach, vor 4 Anſtelun Dungen. ken ſoll in häfer auf n gemuſtert u im Beſſz über das ud ſie zur ut „ 181* Das Großherzoglich Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Grhzl. Provinziah Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Grhzl. Kreisraͤthe. Da die Ertheilung techniſcher Vorſchriften über die Anlegung von Steinbrüchen, Sand- und Lehm⸗ gruben mancherlei Schwierigkeiten unterliegt, ſo finden wir uns hierdurch veranlaßt, uns vorerſt darauf zu beſchränken, Sie, unter einſtweiliger Aufrechthaltung der beſtehenden Verordnungen, anzuweiſen, die erforderlichen Anordnungen zu treſſen, daß die ſowohl vorhandenen als neu anzulegenden Steinbrüche, Sand- und Lehmgruben, ſoweit es dazu erforderlich erſcheint, mit, den Localitäten angemeſſenen, Einfrie— digungen umgeben werden, ſowie wir Ihnen noch insbeſondere anempfehlen, bei den nen anzulegenden Steinbrüchen, Sand⸗ und Lehmgruben überall, wo Sie es für nöthig erachten, nach ihrer lokalen Sach⸗ kenntniß, alle noch ſonſt geeignete Sicherheitsmaßregeln zu treffen. Darmſtadt am 14. April 1842. du Thil. v. Stein. Bekanntmachungen von Behoͤrden. S Backhaus⸗Verſteigerung. (496) Montag den 23. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll das Backhaus der Gottfried Koſtiſchen Eheleute dahier, nebſt dem dabei befindlichen 14 Ru⸗ then haltenden Garten, an der Hauptſtraße gelegen, öffentlich an den Meiſtbietenden, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun⸗ gen verkauft werden. Niederwöllſtadt den 14. April 1842. In Auftrag Gr. Landgerichts: Der Gr. Beigeordnete Weith. E d i eta les. (564) Alle diejenigen, welche an Georg Hennin⸗ gers Eheleute zu Holzhauſen, über deren Vermögen der Concurs erkannt worden, Forderungen machen zu können glauben, werden zu deren Anzeige und Richtigſtellung, ſowie zum Verſuche eines Arrange— ments, auf Dienſtag den 24. Mai l. J., Vorm. 8 Uhr, unter Androhung des Ausſchluſſes von der Maſſe, anher vorgeladen. Groskarben am 18. April 1842. Großh. heſſ. Landgericht daſelſt Muhl. Edicetalla dung. (598) Großherzogl. Hofgericht der Provinz Ober⸗ heſſen hat durch Beſchluß vom 12. April über den Nachlaß des Gottlieb Heinrich Körner von Nieder— urſel den förmlichen Concurs erkannt. Forderungen jeder Art ſind bei Strafe des Ausſchluſſes von der Maſſe bis zum Freitag den 24. Juni, Vorm. 9 Uhr, beim unterzeichneten Landgerichte geltend zu machen. Rödelheim den 28. April 1842. Gr. Heſſ. Grfl. Solmſ. Landgericht Buff. Bekanntmachung. (565) Nachdem die Frau des in Langsdorf als Lehrer angeſtellt geweſenen Meier Stern aus Gla— denbach, Hannchen, geborne Goldſchmidt, Klage da— bier erhoben, auch beſcheinigt, daß ihr Mann bereits vor 4½ Jahren unter dem Vorwand, anderwärts Anſtellung ſuchen zu wollen, ſich von Haus entfernt und nichts weiter von ſich hören laſſen, vielweniger ſie und ihr 5jahriges Kind einigermaßen unterſtützt, ſo wird, ihrem Klagantrag gemäß, dem genannten Meier Stern aufgegeben, ſogewiß innerhalb 3 Mona⸗ ten, ſich in ſeiner Heimath zu ſtellen, die Ehe fort— zuſetzen und die Subſiſtenz ſeiner Frau und ſeines Kindes zu ſichern, als Beklagter ſonſten für den ſchuldigen Theil erachtet, das eheliche Band aufge— hoben und er wegen Alimentation ſeiner Frau und ſeines Kindes, nach den Verhältniſſen verurtheilt werden wird. Hungen am 26. April 1842. Großh. Heſſ. Fſtl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Holzverſteigerung. (601) Montag den 23. d. M., Morgens 8 Uhr, ſollen in dem von Diedeſchen Kirchwalde, Diſtrikt Neuwieſenberg, 1) 300 Stecken Birken, Aspen und Kiefern und 2) 45,000 Wellen von verſchiedener Guͤte und Holzart, öffentlich an Ort und Stelle an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Ziegenberg den 6. Mai 1842. Kirchner. Bekanntmachung. (600) Die Braunkohlen⸗Conſumenten des Weckes⸗ heimer und Wölfersheimer Bergwerks werden hier— durch in Kenntniß geſetzt, daß der Braunkohlen— Verkauf diesjähriger Formerei wieder begonnen hat. Die Preiſe ſind für Weckesheim 10 kr. und für Wöl⸗ fersheim 11 kr. pr. Ctr. bis Ende September l. J. feſtgeſetzt. Auch können unter gedachten Preiſen auf beiden Gruben noch 12,000 Ctr. beſonders gut ausgetrocknete Klötze von den Haufen vorjähriger Formerei abge— geben werden. Beſtellungen von wenigſtens 50 Ctr. gegen ge— nügende Bürgſcheine(wie ſolche beim Holzverkauf in fiscaliſchen Waldungen vorgeſchrieben ſind) koͤn⸗ nen auf Credit bis Martinitag bewilligt werden. Weckesheim am 2. Mai 1842. Der Bergverwalter Der Bergrechner L. Storch. Rentamtmann Kießling. Hofraithe-Verſteigerung. (616) Donnerſtag den 19. Mai l. J., Vormittags um 10½ Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe auf freiwilligen Antrag der Erben des dahier verſtorbe⸗ nen gr. Rabbiners Faibiſch Frankfurter die zu deſſen Nachlaß gehörenden Hofraithen nochmals öffentlich meiſtbietend verſteigert, mit dem Bemerken, daß bei einem annehmbaren Gebot die Genehmigung ertheilt wird. Friedberg am 11. Mai 1842. Der Beigeordnete Bender. Arbeits-Verſteigerung. (619) Freitag den 27. Mai, Vormittags 10 Uhr, ſollen in Büdingen im Gaſthans zur Poſt die zur Erbauung eines neuen Bezirksgefängniſſes erforder— lichen Arbeiten und Materiallieferungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord vergeben werden. 1) Maurerarbeit, vorauſchlagt zu 1285 fl. 56 kr. 2) Steinhauerarbeit 1018% 53% 3) Zimmerarbeit 1104„ 29„ 4) Dachdeckerarbeit 478„ 10„ 5) Schreinerarbeit 539%, 32% 6) Schloſſerarbeit 1014„ 57„ 7) Glaſerarbeit 114„ 02„ 8) Weißbinderarbeit 408% 52, 9) Spenglerarbeit 59% 30, 10) Pflaſterarbeit 473„—„ 11) Planirarbeit 9 0 Ferner die Lieferung von 63 Cubikklafter Mauer— ſteinen, 14000 Stück Backſteinen, 10 Cub.⸗Kl. Sand und 348 Bütten Kalk, zuſammen zu 2414 fl. vor⸗ anſchlagt. Friedberg den 8. Mai 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (633) Samſtag den 21. Mai, Morgens 10 Uhr, Uhr, ſoll zu Holzhauſen ein Theil der Planirarbeit des Wegs nach Friedrichsdorf an den Wenigſtneh— menden in Accord gegeben werden. Holzhauſen den 14. Mai 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Ried. Arbeits-Verſteigerung. (634) Dienſtag den 24. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen auf hieſigem Rathhauſe die bei dem Gemein— debauweſen erforderlichen Arbeiten an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden und ſind voranſchlagt: Die Schloſſerarbeit, in Fertigung eines eiſernen Thores beſtehend, zu 100 fl. „ Schreinerarbeit 8„5 Ueberſchläge und Bedingungen liegen bei mir zur Einſicht und werden im Termin noch beſonders veröffentlicht. Kaichen den 13. Mai 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Hahn. Bekanntmachung. (635) Dienſtag den 24. Mai l. J., Nachmittags präcis 2 Uhr, findet die Aufnahme neuer Schul— Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. % 182 K. kinder in die hieſige Muſterſchule, und zwar in Saale des hieſigen Rathhauſes, ſtatt. Eltern und Pfleger der aufzunehmenden Kinder werden gebeten, dieſelben wo möglich ſelbſt zu bringen. Friedberg den 28. April 1842. Der Rektor der Muſterſchule Prof. Ph. Dieffenbach. Arbeits-Verſteigerung. (636) Montag den 23. Mai, Vormittags 10 Uhr, ſoll zu Obermörlen, im Gaſthaus zum goldenen Hirſch, das Planiren eines Theils der Ortsſtraße daſelbſt; das Brechen, Anfahren, Setzen, Zerſchlagen und Ausbreiten der Unterhaltungsſteinen für die Provin— zialſtraßenſtrecke zwiſchen Obermörlen und Ziegenberg, ſowie das Fertigen der Fahrbahn der Straßenſtrecke zwiſchen Nieder- und Obermörlen in einzelnen Ab— theilungen an die Wenigſtnehmenden in Accord öf⸗ fentlich vergeben werden. Friedberg den 12. Mai 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (637) Auf dem Gräflich Solms-Rödelheim'ſchen Braunkohlenwerk können nun völlig ausgetrocknete Braun- und Holzkohlen bezogen werden. Von den Reihen und Haufen wird der Centner mit 12 kr., von den bedeckt werdenden Gaufen) demnächſt aber mit 14 kr. bezahlt. Gegen genügende Bürgſcheine auf 50 Centner und mehr findet Cre⸗— ditirung bis zum 1. Dezember d. J. ſtatt. Bauernheimer Kohlenwerk den 11. Mai 1842. Die Gräflich Solms-Rödelheim'ſche Bergwerks⸗Verwaltung. Literariſche Anzeige Bei Carl Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: Bauer, Jacob, der praktiſche Landwirth. In 3 Bändchen. 1 3 fl. 9 kr. Einzeln: Ites Bdch.: Feldbau 1 fl. 18 kr 2tes Bdch.: Obſt-, Garten- und Weinbau 1 fl. 6 kr. Ztes Bdch.: Thierzucht 1 fl. 30 kr. Lichtſtrahlen, beleuchtend Religion, Chriſtenthum und Welt, aus Heinrich Zſchokke's Werken. Ge⸗ ſammelt und mit Deſſen Zuſtimmung allen Freunden des Gerechten, Wahren und Guten dargeboten von G. Rittſchlag. 54 kr. Sr., J. T., Galanthomme oder der Geſellſchaf⸗ ter, wie er ſein ſoll. Eine Anweiſung ſich in Geſellſchaften beliebt zu machen und die Gunſt des ſchönen Geſchlechts zu erwerben. Enthaltend: Regeln für Anſtand und Feinſitte; Liebesbriefe; Heirathsanträge; Blumenſprache ꝛc. ꝛc. 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