IJntelligenzblatt für die , Provinz Oberbeſſen in Allgemeinen, — Kreiſe Friedberg und Hungen ind frti und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Seniller N* a e, 56. Sonnabend, den 16. Juli 1842. *— 81 . Gai. ng Amtlicher Theil. 55 deiner Mir eſetzt, daß dgefüllte Kri 7 1 e Polizey-Verfuͤgung. 1 denſchuh 7 K 7 wein f Zur Aufrechthaltung und Beförderung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei Gelegenheit des deggapft auf: em 17. d. M. dahier veranſtalteten Sängerfeſtes wird im Einverſtändniſſe mit der Lokalpolizeybehörde 4 Eig. achſtehende polizeyliche Verordnung erlaſſen: 10 Aller Bauſchutt und alle Baumaterialien müſſen bis längſtens Samſtag den 16. d. M. Mittags von aus dem hie fe den Straßen und freien Plätzen entfernt werden, und iſt überhaupt das Polizeyreglement über die . Straßenreinigung genau zu befolgen. 2) Die Benutzung der Straßen und freien Plätze zum Gewerbsbetrieb iſt vom Samſtag Nachmittag dtt Kirchenrecht an gänzlich unterſagt, und dürfen von der Zeit an auch keinerlei Gewerbsgeräthſchaften und Uten⸗ Jäger. ſilien 1c. auf der Straße ſich befinden. 2s Lagerbier 3) Sonntag den 17. d. durfen keine Chaiſen, Wagen oder anderes Fuhrwerk weder vor den Gaſthäuſern nſpere er. noch den Privathäuſern ſtehen gelaſſen werden, vielmehr ſind dieſelben, in ſo weit ſie nicht in die Hofräume eingebracht werden, ſogleich nach der Ankunft auf den freien Plätzen von dem Factor Heppiſchen Haus an bis gegen den ſ. g. Blötzenbrunnen hin und wenn dieſer Raum nicht ausreicht, * an die von der Polizeybehörde weiter zu bezeichnenden Orte reihenweiſe aufzuſtellen. W 3) Eben ſo iſt die Fütterung von Vieh, gleich wie das Anbinden deſſelben auf der Straße an dieſem Tage gänzlich unterſagt. 5) Das Fahren und Reiten von der Stadt Friedberg aus nach der Seewieſe iſt verboten. 60 Schulkindern iſt der Aufenthalt auf der Straße während des Einzugs und des Feſtzugs ohne Be— gleitung von Erwachſenen nicht verſtattet. 7) Während der Probe und des Concertes in der Stadtkirche iſt jedes Lärmen und jede Störung in den der letzteren naheliegenden Straßen verboten. 80 Desgleichen das Betreten des mit Barriere verſehenen Kirchenplatzes und der Halle unter und zwiſchen en Auer den Thürmen für Alle, welche nicht mit einer Einlaßkarte in das Concert verſehen ſind. Endlich nich hierde 00 Iſt das Eindringen in das Feſtzelt oder ſeine Umfriedigung für Alle, die nicht dienſtlich darin 2 beſchäftigt oder mit Einlaßkarten verſehen ſind, unterſagt. Stelnhauß 10) Wer gegen dieſe Vorſchriften reſp. Verbote handelt, verfällt in eine Polizeyſtrafe von 1—5 fl. Die 1 7 Wirthe ſind hinſichtlich der Einhaltung der Beſtimmungen 3 und 4 für das Fuhrwerk ꝛc. ihrer Gäſte gethrlen ur und Eltern im Falle 6 für ihre Kinder verantwortlich und haftbar. len. dn Die Polizeyofſtzianten, Gensdarmen und die Sicherheitswache, letztere an einer reth und weißen wird in e Sinde um den linken Arm erkenntlich, ſind angewieſen, die Befolgung dieſer Vorſchriften ſtrenge zu über⸗ ſenit ich K wachen, und ſowohl in dieſer wie in jeder anderen Beziehung die öffentliche Ordnung und Sicherheit zu kandhaben. Wer ſich ihren desfallſigen Aufforderungen widerſetzt, hat deshalb geeignetenfalls Verhaftnahme 0 und Beſtraſung nach den Beſtimmungen des Strafgeſetzbuches zu gewärtigen. 4, Ge Friedberg den 13. Juli 1842. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg ee Küchler. * 254* 5 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Bürgermeiſter und Polizei⸗Behoͤrden des Kreiſes. Betreffend: Das Polizey⸗Reglement wegen der Löſchanſtalten. Bei dem häufigen Feuer-Ruf der in dieſem Sommer nahe und ferne erſchallt, iſt es eine ernſt mahnende pflicht für die Polizeybehörden, alle vorſorglichen Einrichtungen nach Maasgabe der beſtehenden Vorſchriften auf das Pünktlichſte zu beachten und zu vollziehen.— Ich ſchärfe Ihnen daher die ſtrengſte Beobachtung und Handhabung des desfallſigen Polizeyreglements vom 5. Februar 1840 Nro. 8 des Im telligenzblattes hiermit ein, und beauftrage Sie zugleich Angeſichts dieſes die Beſtimmungen des§. 25 der Feuerordnung „daß nämlich eine jede Haushaltung im Sommer ſtets einen oder zwei ziemliche Kübel mit Waſſer „angefüllt in Bereitſchaft ſtehen haben müſſe, und zwar unter Androhung der feſtgeſetzten Strafe „von 1 fl. 20 kr. bis 5 fl.“ öffentlich bei der Schelle neuerdings bekannt machen zu laſſen. Es wird dies verbunden mit der Fürſorge und Wachſamkeit der Behörden immer mehr zur Beruhigung der Kreiobewohner und zur Herſtellung der Sicherheit dienen, Erſteren zu fordern berechtigt iſt. Friedberg den 11. Juli 1842. deren Begründung das Publikum von den Küſch ler. Empfangs⸗Beſcheinigung. Fuͤr die Abgebrannten zu Steinbach ſind ferner eingegan⸗ gen: von Hrn. Revierförſter Stillgebauer zu Hochweiſel 2 fl.; von Einzelnen zu Ilbenſtadt 15 fl. 16 kr.; von Ph. W. 1 fl. 45 kr.; von Hrn. Schullehrer Muſch zu Büdesheim 1 fl.; durch denſelben von ſeinen Schulkindern 4 fl. 50 kr., Summa 24 fl. 51 kr. Bis heute alſo mit den im vorigen Blatte an⸗ gezeigten 76 fl. 42 kr., zuſammen 101 fl. 33 kr. Friedberg den 14. Juli 1842. Buß. Seit der in Nro. 93 dieſes Blattes eingerückten Bekannt⸗ machung ſind für die Brandbeſchädigten zu Niedereiſenhauſen noch weiter 23 fl. 43 kr. eingegangen, welche als vierte, und wahrſcheinlich auch als letzte Sendung der von dem Herrn Profeſſor Dieffenbach dahier und dem mitunterzeichneten Rentamtmann Buß veranſtalteten Sammlung, heute an den Ort ihrer Beſtimmung befördert werden. Das ganze Ergeb⸗ niß beſteht hiernach in der anſehnlichen Summe von 787 fl. 11 kr. Es liefert daſſelbe den erfreulichſten Beweis von dem in hieſiger Stadt und Gegend herrſchenden Wohlthätigkeits— ſinne, und zugleich auch den, was ein werktbätiges Zuſam⸗ menwirken edler Menſchenfreunde zur Linderung der Noth leidender Brüder vermag. Der Großherzogl. Kreisrath zu Biedenkopf beſcheinigt in einem bei dem Rentamtmann Buß zur Einſicht offen liegen⸗ den Schreiben vom 6. d. M. den Empfang der an ihn mit 156 fl. 21 kr. gelangten dritten Sendung, ſtattet zugleich Na⸗ mens der Unterſtützten den innigſten Dank ab, und fügt noch die Bemerkung an: „daß die Mildthätigkeit edler Menſchenfreunde ſo groß war, „daß dem Nothſtand der Abgebrannten zu Niedereiſenhau⸗ „ſen auf eiue ſolche Weiſe begegnet worden iſt, daß die⸗ »ſelben mit Vertrauen auf Gott der Zukunft entgegen ſehen »dürfen. Das neue Brandunglück, das unſere Lands⸗ „leute zu Steinbach betroffen, ſpricht ohnebin die Mildthä⸗ „tigkeit edler Menſchenfreunde von Neuem an.“ Hiernach kann nun die Sammlung für Niedereiſenhauſen als geſchloſſen angeſehen werden. Die für Hamburg war es ſchon früher. Sollten indeſſen, wie zu vermuthen ſteht, fur den einen oder den andern dieſer beiden Orte noch irgendwo Sammlungen eingeleitet oder verwirklicht worden ſeyn; ſo dürften Diejenigen, welche ſich dieſem Werke der Woblthätig⸗ keit unterzogen, in Einvernehmen mit den edlen Gebern, ſich wohl veranlaßt finden, die noch eingehenden oder bereits eingegangenen Beträge den Verunglückten zu Steinbach zu⸗ zuwenden. Für dieſe milde Gaben anzunehmen, und zu der der Ab— ſicht der edlen Geber entſprechenden Verwendung an die ein⸗ ſchlaͤgige Behörde zu befördern, hat ſich der mitunterzeichnete Rentamtmann Buß ſchon in Nro. 53 dieſes Blattes bereit erklart. Dieſem Erbieten ſchließt ſich mit Bereitwilligkeit der mitunterzeichnete Apotheker Wahl an. Friedberg den 11. Juli 1842. Buß, Rentamtmann. C. Wahl, Apotheker. Bekanntmachungen von Behoͤrden. DNN Oeffentliche Aufforderung. (878) Forderungen an den überſchuldeten, von den Erben ausgeſchlagenen Nachlaß der Marcus Grünewalds Eheleute zu Heldenbergen ſind Mittwoch den 20. Juli l. J., Vormittags 9 Uhr, bei Vermei⸗ dung ſpäterer Nichtbeachtung, dahier auzuzeigen. Großkarben den 17. Juni 1842. Gr. Heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Maurer⸗ und Pfläſterer- Arbeit zu Glauberg. (913) Mittwoch den 20. Juli d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf der Gemeindeſtube zu Glauberg, Kreis Nidda, die Aufführung der Kirchhofsmauer daſelbſt, die Pflaſterung eines Theils der daſigen Octsſtraße, ſammt Lieferung des hierzu erforderlichen Materials öffentlich verſteigt und dem Wenigſtneh⸗ menden begeben werden. Friedberg den 26. Auguſt 1842. i Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſt Rhumbler. Edictalladung. (922) Forderungen an den Nachlaß des Nicolaus Reith aus Schackau ſind, bei Vermeidung des Aus⸗ ſchluſſes vom Inventar und ſofortiger Ueberantwor⸗ tung des Nachlaſſes an die Erben, Montag den 18. huj., Morgens 10 Uhr, auf dem Rathhaus zu Aſſenheim zur Anzeige zu bringen. Friedberg am 4. Juli 1842. 1 Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer. aetheilungen be begeben werden. Friedberg Baug 1956) Mittwo Ho Uhr, ſollen Picinalweg vor Dohlen erſorde beiten auf der! Jund dem Meng Die Maurer ſelag n Materi Steinh Friedberg Hoft (957) Dienſia 211 Uhr, wir kraithe der Ch leute dahier,! daran und St 2Steuerkommiſs ſten an der E weiſtbietenden Friedber „ 255* terſteigerung der Erdarbeiten bei Reini⸗ gung und Herſtellung des Lehngrabens. 27) Mittwoch den 20. Juli, Vormittags 10 yr, ſollen die zur Reinigung und Herſtellung des tehngrabens erforderlichen Erdarbeiten oͤffentlich an drt und Stelle loosweiſe an die Wenigſtnehmenden ſt Accord gegeben werden. Die Verſteigerung be⸗ zunt um die genannte Stunde am Anfange des Ehngrabens zwiſchen der Neumuhle und Traishorloff. Nidda den 4. Juli 1842.. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Arbeits ⸗Verſteigerung zu Ziegenberg. 955) Donnerſtag den 28. Juli, Vormittags 11 lor, ſoll zu Ziegenberg bei Gaſthalter Wick die Lerſteinung des noch übrigen Theils der Provinzial⸗ ſraße bis an die naſſauiſche Gränze in einzelnen kotheilungen verſteigert und dem Wenigſtnehmenden beben werden. Friedberg den 10. Juli 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. . Bauarbeiten zu Florſtadt. 6656) Mittwoch den 27. Juli d. J., Vormittags 5 Uhr, ſollen die zur Erbauung zweier auf dem Veinalweg von Florſtadt nach Oſſenheim beſtimmten Tohlen erforderlichen, nachſtehend bezeichneten Ar— biten auf der Gemeindeſtube zu Florſtadt verſteigert ud dem Wenigſtnehmenden begeben werden. Die Maurerarbeit für beide Doblen iſt voran— ſchlagt zu circa 110 fl. Materialien hierzu 150„ Steinhauerarbeit 400„ Friedberg den 1. Juli 1842. Der großh. heſſ. Kreis baumeiſter Rhumbler. Hofraithe-Verſteigerung. (157) Dienſtag den 19. Juli I. J., Morgens um 11 Uhr, wird in hieſigem Rathhauſe die Hof⸗ talthe der Chriſtian Friedrich Wagner'ſchen Ehe— leute dahier, beſtehend in einem Wohnhaus, Anbau deran und Stall, an Heinrich Preußer und Großh. Seuerkommiſſär Bingmann, benebſt 45 Ruthen Gar⸗ te an der St. Leonhardskirche einer freiwilligen miſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt. Friedberg den 13. Juli 1842. Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (958) Dienſtag den 19. d. M., des Vormittags un 10 Uhr, ſoll zu Oberrosbach ein bei der zwei— te Pfarrhofraithe daſelbſt befindliches zweiſtöckiges Sällchen auf den Abbruch verſteigert werden, wozu Kiufliebhaber einladet Oberrosbach den 12. Juli 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Lämmer. Arbeits ⸗Verſteigerung. 959) Montag den 18. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, ſollen die an den Vicinalwegen der ge⸗ meinſchaftlichen Gemarkung Nieder⸗ und Oberrosbach pro 1842 erforderlichen Unterbaltungs Arbeiten, als: 1) Handarbeiten voranſchlagt zu 334 fl. 35 kr. 2) Maurerarbeit 5„ 48„ 3) Kiesanlieferung r 4) das Meſſen des Kieſes ꝛc. 15„„„ unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingun⸗ gen auf der Rathsſtube zu Niederrosbach wenigſt— nehmend in Accord gegeben werden. Ober- und Niederrosbach den 11. Juli 1842. Die großh. heſſ. Bürgermeiſter Lämmer. F. Bullmann. Arbeits Verſteigerung. (960) Montag den 18. l. W.., des Nachmittags um 2 Uhr, ſollen die an gemeinheitlichen Gebäuden erforderlichen Bauarbeiten ꝛc., als: IJ. Am Schulhaus. a. Schreinerarbeit voranſchlagt zu 38 fl. b. Weisbinderarbeit 18„ II. Die Anfertigung von zwei Feuer⸗ leiter n. Wagnerarbeit voranſchlagt zu 15 fl. 42 kr. unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingun— gen auf hieſiger Raihsſtube wenigſtnehmend öffent— lich in Accord gegeben werden. Niederros bach den 11. Juli 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter F. Bullmann. Arbeits-Verſteigerung. (961) Donnerſtag den 21. d. M., Vormittags um 9 Uhr, ſollen die bei Erbauung einer neuen ſteiner—⸗ nen Brücke erforderlichen Maurerarbeiten, voranſchlagt zu 135 fl. Steinhauerarbeit 173„ ſowie die Lieferung von Mauerſteinen, Mauerſand, Kalk und die Herbeifuhr der Steine, auf hieſiger Bürgermeiſterei wenigſtuehmend verſteigert werden. Rödelheim den 9. Juli 1842. Der Gemeindebaumeiſter Der großh. Buͤrgermeiſter Ruths. Brill. Bekanntmachung. Waldſtreu⸗Verſteigerung in den Gr. Do⸗ manial⸗Waldungen des Reviers Oberros— bach, Forſts Friedberg betreffend. (962) Dienſtag den 19. d. M., Morgens um 7 Uhr, werden im Weſterfeldſchen Walde ungefähr 20 Haufen, Mittwoch den 20. d. M., Morgens um 7 Uhr, im Burgwald beim Forſthaus Winterſtein, ungefähr 126 daſelbſt und im Frauenwald ſtehende Haufen Waldſtteu, der öffentlichen Verſteigerung an die Meiſtbietenden ausgeſetzt. Oberrosbach den 13. Juli 1842. Der Großh. Revierfoͤrſter Bingmann. Arbeits-Verſteigerung. (963) Montag den 18. Juli, Morgens 10 Uhr, ſoll die Reparatur, welche in Maurerarbeit ba— ſteht, an dem Gemeinde Backhaus zu Ziegenberg, wie auch dergleichen Reparaturen an den Pfarr- gebäuden, an den Wenigſtnehmenden in Accord ge— geben werden. Ueberſchläge liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Langenhain den 11. Juli 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Huth. Wr Privat⸗- Bekanntmachungen. Zum Ausleihen. (896) Beim Lardenbacher Kirchenfond liegen bis zum 1. Oktober d. J. gegen gerichtliche Sicherheit 6126 fl. zum Ausleihen bereit. Näheres iſt beim Kirchenvorſtand in Lardenbach und Decanatsrechner Schaad in Laubach zu erfragen. Laubach den 28. Juni 1842. C. Schaad, Kirchenrechner. Empfehlung. (919) Auf meiner nach niederlaͤnder Manier neu errichteten Kalkbrennerei zwiſchen Vilbel und der Friedberger Warte, an der Frankfurter Straße gelegen, werden im Laufe dieſer Woche neue Transporte fertig, welche ich à 1 fl. 6 kr. pr. Buͤtte abgebe, was ich, um mehrfacher Anfrage zu begegnen, hiermit meinen geehrten Abnehmern mittheile, und ſie zugleich verſichere, daß ſie ſich bei gefaͤlliger Abnahme ſtets der billigſten, beßten und prompteſten Bedienung verſichert halten koͤnnen. Preungesheim den 3. Juli 1842. Johannes Luͤdike. 150 fl. (935) Vormundſchaftsgeld liegen zum Ausleihen bereit bei Martin Billaſch in Fauerbach II. Wogren⸗Empfehlung. (936) Bei dem bevorſtehenden Sängerfeſte bringen wir unſete ſchöͤnen Toilett-Gegenſtände für Damen und Herrn, insbeſondere friſch erhaltene franzoſiſche Stickereien, als: Broche-, Pelerins-, Spenzer⸗ und Cardinal-Kragen, ſeidene Echarps und Shawls, ſeidene und wollene Tüchelchen, ſeidene Regen- und Sonnenſchirme, ſeidene Täſchchen und Taſchentücher; ſodann eine große Auswahl der beliebten Patent- Seidenhüte und Göttinger Cravatten(von letztern beſitzen wir auch wieder Uniform⸗Cravatten für die Herrn Staatsdiener) ſowie Ball- und alle andere Arten Handſchuhe ꝛc. in empfehlende Erinnerung. Friedberg. a J. Fuͤrth ſeel. Erben. Tanz muſik. 4937) Den 17. d. M., am Tage des vierten Wet⸗ 5 256. terauer Sängerfeſtes, iſt in meinem Saale gut be. ſetzte Tanzmuſik anzutreffen. Für reine Getränke und Speiſen wird beßtens beſorgt ſeyn 5 J. P. Mann. Sehr gutes bairiſches Lagerbier (951) iſt zu haben bei C. Altmannſperger. Bekanntmachung. (964) Bei dem Unterzeichneten ſind wegen Ge⸗ ſchäftsveränderung mehrere gute Hobelbänke, ſo wie vieles ſich im beßten Zuſtande befindliches Glaſer⸗ handwerksgeſchirr, wobei ein ganz neuer Bleizug, aus freier Hand zu verkaufen.. Friedberg im Juli 1842. Chriſtian Wagner. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen alter: 10 fl. 30 kr.; neuer: 9 fl. 30 kr. Korn: 6 fl. 10 kr. Gerſte: 4 fl. 10 kr. Hafer: 3 fl. 30 fr. Fruchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 27. Juni: Waizen: 11 fl.— kr. Korn:— fl.— kr. Gerſte:— fl.— kr. Hafer: 2 fl. 40 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗-Preiſe zu Mainz, am 1. Juli: Waizen: 11 fl. 25 r. Korn: 6 fl. 23 kr. Gerſte: 4 fl. 51 kn Hafer: 3 fl. 30 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 17. bis 24. Juli 1842. d rod ⸗ reiſe. Friedberg Butzbach 5 1 9 0 R Pf⸗ r. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 2 2 2 1 2 7. 17 5 2 2 3 44* 10— 9 3 Loth Loth. — Milchbrod 144 114 — Waſſerweck 114% 1 55 —Gemiſchtes(Tafel-) Brod 115 1 5582 Fleiſch-Preiſe.. 11 1 Ochſenfleiſch 118 13— 15 + 16g; gemaͤſtete— „Kühſleiſch ungemäſtetes 4— 4— ;; gemäſtetes—— „Rindſleiſch][ ungemäſtetes 6— 6— „Kalbfleiſch 5 6— 6— „ Schweinenlleiſch 100 6 2 10 „Hammelfleiſch 8 8 „Schaaffleiſch.„„ „ Wurſt von blos Schweinen 124 1214— „Gemiſchte Wurſt 10— 101— „Bratwurſt 144— 144 „ Schwartenmagen 144— 1414 „ Geräucherter Speck a— 20 7 Schinken b 15—.— 15 Nr „ Doörrfleiſch 15— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— * dito ungusgelaſſen 19— 19 „ Niexrenfett 181— 18— „ Hammelsfett 151— 15 Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. 2 — Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binde runagel in Friedberg. 1 Yi. 1 V 57. — De Die Gro bargen den h. 1 Marfungs⸗, Fl. dadurch die Ver 8 12 gedachtet Igreyzen, ſobal Kataſtergeomet hierauf aufmer! während dieſer born herein die ſelten in Zwei meſſenſte Weis Lan, wo die V Vermeſſung be bezüglich der des committir Zugleich ichrer Inſtruct wenſelben zur Friedl Betteffen 0 lürſetliche 5