Open] ter „ lermeiſter 3. Juni: erte: 4 fl. 20 f. 7 rieddetg une — 2 rern 2 Intelligenzblatt für die Provinz Oberbeſſen in Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ——— — t M47. Mittwoch, den 15. Juni 1842. Amtlicher Theil. — Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Eintrag der Grundrenten in die Grundbüͤcher, insbeſondere die Ausfertigung der Grundbuchsauszuͤge. In den bis jetzt errichteten Grundbüchern ſind ſämmtliche Grundlaſten darum noch nicht ſpeziell verzeichnet, weil die in vollem Betrieb ſtehende Ablöſung derſelben eine ſo weſentliche Veränderung in jenen Abgaben horvorruft, daß,— wenn ſämmtliche Grundbeſchwerden in die Grundbücher aufgenommen würden,— in dieſen Documenten ſehr bald die bedeutendſten Abänderungen vorgenommen werden müßten, wodurch deren längere Benutzung und Erhaltung beeinträchtigt werden würde. Es iſt daher verfügt worden, daß in die bereits vollendeten, ſowie in die noch aufzuſtellenden Grundbücher nur die nach Maas⸗ gabe des Geſetzes vom 27. Juni 1838(Seite 373 des Regierungsblattes) bereits abgelößten Grundrenten ſpeziell eingetragen werden ſollen. Da Sie daher in allen Fällen, wo noch nicht abgelößte Grundrenten auf den betreffenden Grundſtücken ruhen, nicht im Stande ſind, nach ſtattgefundener Legaliſirung der Grundbücher die nach meinem Ausſchreiben vom 26. April l. J.(Nro 34 des Intelligenzblattes) von Ihnen auszufertigenden Grundbuchsauszüge vollſtändig zu ertheilen, ſo weiſe ich Sie an, in ſolchen Fällen die Grundbuchsauszüge vor deren Verabfolgung an die Intereſſenten und Gerichte, dem Großh. Steuer- Commiſſair des Bezirks zum Beiſchreiben der nicht abgelößten Grundlaſten zuzuſtellen. Friedberg am 2. Juni 1842. Küchler. Der Gr. Steuercommiſſaͤr Hirſch an ſämmtliche Herrn Bürgermeiſter des Steuerbezirks. Betreffend: Die Aufſtellung der Tagebücher über den Beſitzwechſel der Immobilien. Mit Bezugnahme auf das Ausſchreiben vom 29. März d. J. im Intelligenzblatt Nro. 26. erhalten Sie nunmehr die Formularien zu den rubricirten Tagebüchern für jede Ihrer reſp. Gemeinden in 2 gehefteten Exemplaren und werden nunmehr hierin die Einträge für das Jahr 1843 in möglichſter Kurze und größter Accurateſſe beſorgen. Die durch mich bewirkten Einträge außer der gewöhnlichen Zeit des Ab⸗ und Zuſchreibens, ſind aus dem einen Exemplar in das andere in der nämlichen Reihenfolge zu übertragen und das erſtere Exemplar kommt zu den Acten der Steuerregiſtratur, das andere aber wird in der Gemeinderegiſtratur aufbewahrt; weßhalb ich Ihnen die Reviſionsbemerkungen zur Abänderung des in Ihren Händen verbleibenden Tage⸗ buchs ausführlich zuſenden, damit dieſe Actenſtücke in völliger Uebereinſtimmung erhalten werden. Die durch Sie zu bewirkenden Einträge werden in fortlaufender Nummernfolge mit den bereits ſtattgefundenen Ueberſchreibungen in dieſen Tagebüchern bemerkt, und am Ende muß es heißen„abge— ſchloſſen den ten mit Einträgen der Gr. Bürgermeiſter N. N. mit Beidrückung des Gemeindeſiegels.“ Werden Güterſtücke, welche eine Frau ererbt, auf den Namen des Mannes üͤberſchrieben, ſo muß der Vor⸗ und Familiennamen der erſteren mit Beiſetzung Ehefrau des eingetragen werden. * 216 Beil neuen Grundbeſitzern iſt zugleich jedesmal der Wohnort derſelben beizuſchreiben. Bei getheilten Parzellen haben Sie ſorgfältig darauf zu ſehen, daß ſolche mit keinen Grundlaſten oder Tügungsrenten behaftet und daß die erforderlichen Meß briefe beigebracht werden. Das Formular zu den Tagebüchern hat nunmehr eine ſolche Abänderung erhalten, daß auf jede Linie eine Parzelle eingetragen wird; mehrere verſchiedene Parzellen, wenn ſolche auch neben einander liegen in einen Eintrag zu vereinigen, iſt aber nicht geſtattel. Damit die Brandverſicherungskataſter in völlige Uebereinſtimmung mit den Grundſteuerkataſtern gelangen, wollen Sie erſcere genau durchgehen, und wo nöthig die Abänderungen in das vorgeſchriebene Verzeichniß über den Beſitzwechſel der Gebäude eintragen. Schließlich bemerke ich noch, daß für diejenigen Gemeinden, für welche bisher die Tagebücher auf dem Steuercommiſſariatsbüreau aufgeſtellt worden ſind, ich auch für die Folge bereit bin, ſolche auf Ihr Verlangen auſſtellen zu laſſen; nur hätten Sie in dieſem Falle die betreffenden Uebergangsurkunden alsbald geordnet an mich einzuſenden, ſowie auch die Tagebücher der übrigen Gemein⸗ den im Laufe des Monats Juli mit allen nothwendigen Belegen an mich abgegeben werden müſſen. Friedberg den 10. Juni 1842. Hirſch. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Die Ausfübrung des Gewerbſteuergeſetzes. Da Sie nach F. 24 der allerhöchſten Verordnung vom 1. Dezember 1827 über alle im Laufe des Jahrs Statt findenden Ab- und Zugänge von ſteuerbaren Gewerben und über die deßfallſigen Declarationen der Gewerbtreibenden ein Tageduch zu führen haben, ſo habe ich die nöthigen Formulare für jede Ihrer Gemeinden zuſammen binden laſſen und Sie erhalten dieſe Hefte beilommend zur vorſchriftsmäßigen Bear⸗ beitung. Dieſe Tagebücher werde ich im Monate September jeden Jahres genau nachſehen und abſchließen, um als Grundlage der neuen Gewerbſteuerliſten zu dienen. In Beziedung der Patentausfertigung fuͤr neu hinzu kommende Gewerbtreibende, mache ich Sie zugleich auf nachſtehende Punkte aufmerkſam. Nach Art. 2. des Geſetzes vom 16. Juni 1827 verbleibt es hinſichtlich der Aufnahme in die Zünfte bei den in den verſchiedenen Landestheilen des Großherzogthums beſtehenden geſetzlichen Beſtimmungenz der Bürgermeiſter kann daher in allen Fällen, wo die Aufnahme in eine Zunft erfordert wird, ein Patent nicht eher ertheilen, als bis dieſe Au'nahme vorausgegangen iſt. Ebenſo muß zur Errichtung ſolcher Gewerbe, bei weichen den Standes- und Patrimonialgerichts⸗Herrn das Conceſſions-Recht zuſteht, vor der Patent⸗Ausfertigung, deren, jedoch unentgeldlich zu ertheilende Einwilligung eingeholt werden. Nach§. 1. der oben angeführten Verordnung in Verbindung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1828 und des§. 112 der Inſtruction vom 27. März 1835 ſind vor der Patentausfertigung bei nachſte⸗ henden Gewerben die Erlaubniß und Zuſtimmung der höheren und höchſten Adminiſtrativ⸗Behörden einzuholen. I. Bei dem Gr. Miniſterium des Innern und der Juſtiz iſt die Erlaubniß einzuholen zur Errich⸗ tung 1) einer Apotheke, 2) einer Buchhandlung, 3) einer Buchdruckerei oder Lithographie, 4) einer Leih⸗ und Leſebibliothek, 5) einer Pulvermühle, 6) eines Eiſenhammers, 7) einer Schmelzhütte, 8) zur Anlegung von Mühlwerken oder ſonſtigen Gewerbsanlagen an Flüſſen und Bächen. II. Bei den Gr. Provinzial⸗Commiſſaͤren iſt die Erlaubniß einzuholen 1) zum Hauſiren und allen Gewerben, welche hauſirend betrieben werden, als: a) zum Lumpenſammeln, b) zum Meſſer- und Schee⸗ renſchleifen, c) zum Zinn⸗ und Keſſelflicken, d) zum Pechhandel, e) zum Schnallen und Löffelgießen, f) zum Korb⸗ und Stuhlflechten oder Flicken, g) zum Kaminfegen, inſofern dieſes Gewerbe nicht auf den Umpfang des Kreiſes beſchränkt iſt. III. Bei den Gr. Kreisräthen iſt die Erlaubniß einzuholen zu Errichtung von 1) Wirthſchaften aller Art, 2) Zügelhütten, 3) Brandweinbreunereien, 4) Bierbrauereien, 5) Eſſigſiedereien, 6) Alaun⸗ fabriken, 7) Starkefabriken, 8) Wachstuchfabriken, 9) Vitriolſpiritusfabriken, 10) Lichterfabriken, 11) Sei⸗ fenſiedereien, 12) Leimſiedereien, 13) Gerbereien, 14) Backöfen, 15) Schmieden, 16) Schloſſerwerkſtätten, 17) Poꝛaſcheſiedereien und Calcinireien, 18) Kalkbrennereien, 19) Harz—, Pech⸗ und Theerbrennereien, 20) Brennöfen der Häfner, 21) zum Kaminfegen im Umfang der Kreiſe, 22) zur Waſenmeiſterei. Nach§. 4. der mehrfach erwaͤhnten Verordnung iſt den Hufſchmieden und Viehſchnittern zuerſt als⸗ dann, wenn ſie ſich vorſchriftsmäßig legitimirt haben, das Patent zu ertheilen. Nach der allerhöchſten Verordnung vom 14. September 1842 iſt das Gewerbe der Bauhandwerker und Pflaſterer, zu welch erſterem Zimmerleute, Schreiner, Maurer, Steinhauer, Weißbinder, Dachdecker, Ziegler, Schloſſer und Glaſer gehören, zu denjenigen Gewerben zu zählen, zu deren Betrieb die Erlaubniß der höheren Adminiſtrativbehörde eingeholt werden muß; dieſe Erlaubniß haben die Gr. Kreisräthe zu ertheilen, wenn genannte Gewerbsleute ſich einer Prüfung rückfichtlich ihrer Tüchtigkeit bei den Gr. Kreisbaumeiſtern unter⸗ werfen und das von denſelben hierüber erhaltene Zeugniß, daß ſie genügend beſtanden ſind, vorgelegt haben. Schließlich bemerke ich noch, daß bei allen mir zum Viſa vorgelegt werdenden Gewerbspatenten ich vor⸗ ausſetzen muß, daß den geſetzlichen Beſtimmungen vor deren Ausfertigung vollſtändig Genüge geleiſtet worden iſt. Friedberg den 11. Juni 1842. Hirſch. rn. K. 1 0 fl. 48 fr. 30 berich Rendel betrag mer angegebe uette waren den ſi noch Buß addreſſt in der vorig⸗ ßür die 2 ter an Gaben meiſtet Mule „ein kleiner eiſenbauſen“ Buͤrgermeiſte von einem II Mir uber, bens des Gre Bemerken, de ten Einſicht! „Auf das nicht Sie de milden Gad ſtücken dahi die Unterſti ſchädigten Theilnahme genommen derharre 0 Fuͤr das Eund. Train, don Hrn. He — Bekanf Heu- unt 776) d von den be ehen in 9 den 2 wollt,, erichtt⸗ ern ertheilendt n N. Juni dei nachſte⸗ tirzubolen. zur Errich⸗ keiner Leih- zur Anlegung en und alln und Schte⸗ Felgießen, h auf den „ 217* Zur wetterauer Chronik.(8) Wir freuen uns, daß wir unſern Leſern lange Nichts unter der Rubrik„zur wetterauer Chronik, mitzutheilen hatten, denn das Neue der Art iſt mei⸗ ſtens nicht ſehr erfreulich. Diesmal müſſen wir ihnen aber wieder Etwas bringen. Die Bewohner des gewerbſamen Friedrichs⸗ dorf hatten am 3. Trinitatis keinen freundlichen Sonntag Morgen. In der Nacht vom 11. auf den 12. Juni brach hier ein heftiges Feuer aus, welches in kurzem mehrere Gebäude verzehrte. Wir werden, wenn wir dazu in den Stand geſetzt werden, unſern Leſern hierüber genauere Nachrichten mittheilen. Empfangs⸗Beſcheinigung. Für die Abgebrannten zu Niedereiſenhauſen ſind ferner folgende Gaben eingegangen: von Hrn. Pachter Klee zu Non⸗ nenbof durch Hrn. Simon 1 fl., nachträglich von den Schul⸗ kindern zu Langenbain 9 kr. und der hieſigen Muſterſchule 30 kr., von den Schulkindern zu Altenſtadt durch Hrn. Si⸗ mon 3 fl. 13 kr., von Hrn. G. F. zu Niederwöllſtadt 10 fl., von Hrn. K. Bauſch IV. daſelbſt 2 fl., von Hru. J. Huber 1 fl., von den Schulkindern zu Kaichen durch Hrn. Moxter 2 fl. 48 fr., von einem Ungenannten daſelbſt 1 fl. (Zu berichtigen: Der Beitrag von den Schulkindern zu Rendel beträgt nicht 2 fl. 12 kr., wie in der vorigen Num⸗ mer angegeben wurde, ſondern 4 fl. 12 kr.; auf der Eti⸗ quette waren dagegen 4 fl. 15 kr. notirt. Außerdem befan⸗ den ſich noch 30 kr. dabei, welche aber an Hrn. Rentamtmann Buß addreſſirt waren und daher von dieſem als empfangen in der vorigen Nummer beſcheinigt wurden.) Ph. Dieffenbach. Für die Brandbeſchädigten zu Niedereiſenhauſen ſind wei⸗ ter an Gaben der Mildtbätigkeit eingegangen: von Hrn. Rent⸗ meiſter Müller zu Florſtadt 1 fl. 45 fr.; unter der Aufſchriſt „ein kleiner Beitrag fur die Brandveſchädigten zu Nieder⸗ eiſenhauſen“ 1 fl; von L. zu M. 1 fl. 47 kr.; durch Hrn. Bürgermeiſter Keil zu Melbach von daſigen Einwohnern 16 12 von einem Ungenannten t fl. Buß. Wir übergeben unſern Leſern den Abdruck eines Schrei⸗ bens des Großh. Kreisratbes App zu Biedenkopf mit dem Bemerken, daß das Original acht Tage zu jedes Betheilig— ten Einſicht bei Prof. Dieffenbach oſſen liegt. „Auf das geehrte Schreiben vom 5. d. M. ermangele ich nicht Sie davon zu benachrichtigen, daß die darin erwähnten milden Gaben im Vetraag von 252 fl. benebſt Kleidungs⸗ ſtücken dahier angekommen und dem beſtellten Rechner über die Unterſtützungsgelder für die Niedereiſenhäuſer Brandbe⸗ ſchädigten überwieſen worden ſind. Zugleich ſtatte ich für die Theilnahme, welche an dem Unglück der Niedereiſenhäuſer genommen wird, Namens dieſer den wärmſten Dank ab und verharre ꝛc.“ App. Beſchei nigung. Für das Hermanns-Denk mal gingen weiter ein: v. Hrn. Cand. Trainer 2 fl. 42 fr., von Hrn. Acceſſ. Lind 2 fl. 42 kr.; von Hrn. Hgr.⸗Adv. Trapp III. 2 fl. 42 fr. Dr. Gilmer. Bekanntmachungen von Behoͤrden. NN Heu⸗ und Grummet⸗Gras⸗Verſteigerung. (776) Das dies jäbrige Heu- und Grummet-Gras von den betreffenden Gräflich Solms-Rödelheim'ſchen Wieſen in der Gemarkung Niederwöllſtadt ſoll Dien— ſtag den 21. d. M. auf der Neuherberg bei Nieder- wöllſtadt, von Morgens 10 Uhr au, öffentlich, nach den bekannt zu machenden Bedingungen, verkauft werden, wozu Kaufliebhaber hiermit eingeladen werden. Aſſenheim den 9. Juni 1842. In Auftrag Hochgräflicher Rentkammer Au 9 ſt 7 Rentkammer-⸗Regiſtrator. Arbeits ⸗Verſteigerung. (769) Samſtag den 18. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen die hieſigen Gemeindebauarbeiten auf dem Rathhauſe öffentlich wenigſtnehmend verſteigert wer⸗ den und betragen die Ueberſchläge 1) an dem Schulhauſe: Schreinerarbeit 90 fl. Schloſſerarbeit 30„ Weißbinderarbeit 45, Maurerarbeit 14„ Dachdeckerarbeit 38„ 2) an der Kirche: Dachdeckerarbeit 150 fl. Es wird bemerkt, daß nur geprüfte Melſter zum Mitbieten zugelaſſen werden. Niedermörlen den 4. Juni 1842. Der großh. beſſ. Buͤrgermeiſter Dey. Kornverſteigerung. (788) Montag den 20. Juni l. J., Nachmittags um 2 Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe 40 Mltr. Korn von der 184 ler Ernte, auf gr. Rentſpeicher dahier lagernd, öffentlich meiſtbietend verſteigert. Friedberg den 13. Juni 1842. In Auſtrag großh. heſſ. Landgerichts Der Beigeordnete Bender. Holz ⸗Verſteigerung. (789) Montag den 20. Juni J. J. ſollen in dem frhl. von Loͤwiſchen Wald, Diſtrikt Thiergarten, 7000 Stück eichen Schälbolzwellen, 78„„ Deichſeln und Leiterbäume, meiſtbietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt in oben genanntem Di⸗ ſtrikt des Morgens 8 Uhr. Steinfurt den 13. Juni 1842. Der frhl. von Löwiſche Revierfoͤrſter Weigand. Arbeits-Verſteigerung. (790) Samſtag den 18. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen auf hieſigem Nathhauſe 65 Klftr. Pfla⸗ ſteracbeit an den Wenigſtnehmenden in Accord ge— geben werden. Holzhauſen den 10. Juni 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Ried. Grasverſteigerungen im Revier Hochweiſel, Forſts Friedberg, auf's Jahr 1842 betref— fend. (791) Donnerſtag den 16. d. M., Vormittags prä⸗ cis 8 Uhr, in dem Piſtorteiche oberhalb Münſter an— fangend, ſollen die Nutzungen des Heu- und Grum⸗ metgraſes in den nachſtehend verzeichneten forſtfis⸗ caliſcheu Teichen öffentlich verſteigt werden und zwar 1) in dem Piſtorteiche circa 4 Morgen 2)„„ unteren Forellenteiche 1 Morg. 3)„„mittleren 7 2¼ Morg. und 4)„„ oberen Forellenteiche 2 Morg. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſe Verſteigerungen mit dem Anfügen, daß denjenigen Steigerern, welche vorſchriftsmäßige Bürgſcheine bei dem Gr. Revierförſter einlegen, Zahlungsfriſt bis Martinitag d. J. geſtattet werden wird, zeitig ver⸗ öffentlichen zu laſſen. Hochweiſel den 8. Juni 1842. Der gr. heſſ. Revierförſter Stillgebauer. Holzverſteigerung in den Domanialwal⸗ dungen des Reviers Hochweiſel, Forſt's Friedberg betreffend. (792) Das nachſtehend verzeichnete, durch Gräben⸗ bauten ergebene Gehölz in den Köppeln und Grie⸗ belshecke, ſoll Donnerſtag den 16. Juni, Nachmit⸗ tags 1 Uhr, in dem vorderen Köppel beginnend, dem Meiſtgebote ausgeſetzt werden, als: 10 4 ½¼ Stecken buchen Scheitholz, „„ Prügelholz, 3) 8 0„ Stockholz, friſches, 4) 12 55„ diitto, altes, 5) 300 Wellen buchen Reisholz, 6) 17 Cubikfuß buchen Stammholz und 7) 5,24„ nadel Stangenholz. Die Herrn Bürgermeiſter der hierauf Rückſicht nehmenden Gemeinden wollen dieſe Verſteigerung mit dem Anhange, daß den Steigerern gegen Ein⸗ lage ordnungsmäßiger Bürgſcheine Zahlungsfriſt bis zum 1. Oktober d. J. geſtattet werde, durch die Schelle verkündigen laſſen. Hochweiſel den 8. Juni 1842. Der gr. heſſ. Revierförſter Stillgebauer. . Grasverſteigerung. (793) Montag den 20. Juni, Vormittags 8 Uhr, ſoll das diesjährige Gras zu Heu von ungefähr 200 Morgen Florſtädter Gemeindewieſen meiſtbietend auf dem Gemeindehauſe dahier verkauft werden. Die Herrn Buͤrgermeiſter der Nachbarſchaftsorte werden erſucht, dieſe Verſteigerung in ihren Gemein⸗ den bekannt machen zu laſſen. Florſtadt den 8. Juni 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Götz. Chauſſirarbeit⸗Verſteigerung. (794) Donnerſtag den 16. Juni, Mittags 3 Uhr, ſoll dahier die Chauſſirarbeit des Wegs nach Ober⸗ erlenbach an den Wenigſtnehmenden, unter den vor der Verſteigerung bekannt zu machenden Bedingungen, bei Wirth Scheurich öffentlich vergeben werden. Kloppenheim den 9. Juni 1842. Der Beigeordnete Scheurich. Grasverſteigerung. (795) Das diesjährige Heugras von nachbemerkten * 218* freiherrlich von Löw'ſchen Wieſen ſoll meiſtbietend verſteigert werden, und zwar: I., zu Bauernheim: Montag den 20. d. M., Vormittags um 8 Uhr, in der Behauſung des Herrn Gaſtwirths Höres, von ungefähr 9 Morgen, II., zu Florſtadt: an demſelben Tage, Nachmittags um 10 Uhr, von ungefähr 90/ Morgen, und f III., zu Niedermockſtadt: Dienſtag den 21. d. M., Vormittags um 10 Uhr, in der Behauſung der Gaſtwirth Kraften Wittwe von ungefähr 20 Morgen. Florſtadt am 6. Juni 1842. Der freiherrlich von Löw'ſche Rentmeiſter Müller. Bekanntmachung. (796) Dienſtag den 21. d. M., Vormittags 10 Uhr, foll an hieſiger Saline der diesjährige Bedarf an Heu für den Salinenſtall dem Wenigſtfordernden in Lieferung gegeben werden, welches den Luſttra⸗ genden hierdurch zur Nachricht dient. Nauheim am 10. Juni 1842. Kurfuͤrſtliches Salzamt. Schminke. Meinhard. Feiſt. Dunker. ο⏑⁊·ᷓ N Privat⸗ Bekanntmachungen. Geſchaͤfts⸗Empfehlung. (783) Einem geehrten Publikum mache ich die ergebene Anzeige, daß ich ein Eiſengeſchäft etablirt habe, ſtets gute Waare zu den billigſten Preiſen abgeben werde und deßhalb einem zahlreichen Zu⸗ ſpruch entgegen ſehe. Groskarben den 8. Juni 1842. David Mai. Eine brave Magd, (784) evangeliſcher Confeſſion, die ſich über gute frühere Aufführung durch Atteſte ausweiſen kann, wo möglich das Kochen verſteht, kann ſogleich gegen guten Lohn in der Nähe von Friedberg in Dienſte treten. Die Expedition dieſes Blattes ſagt wo. Ein Brantweinbrennhaus, (797) nebſt einem großen Holzſchoppen, der zu einer Scheuer geeignet iſt, wird Donnerſtag den 16. Juni, Morgens 10 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe an den Meiſtbietenden auf den Abbruch verſteigern laſſen. Bönſtadt. Chriſtian Wenzel. Verlornes. (798) Am Donnerſtag iſt in der Nähe der Poſt ein bis in die Hälfte ſchuppiger, oben mit einem Plättchen verſehener leichter Goldring verloren ge⸗ gangen. Der redliche Finder wird erſucht, denſelben gegen eine Belohnung abzugeben bei der Redaction dieſes Blättes. In meiner Buchdruckerei iſt eine Druckerlehrlings⸗Stelle frei und kann ein ſolider junger Menſch dieſelbe unter vortheilhaften Bedingungen erhalten. Carl Bindernagel. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. ſem Jahre it wenn wir n troffen hätt ren von dei nichtet wor. Die Art henden liebe Gleich n. fangs Mar jeder Gutsb Maäuſelöcher pfen ſollte, Brut größten Einer mit Auf die 13. 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