t Königlichen Populäres u beſonderet tand. haltenen tde mit de Prei f. 30 kr Intelligenzblatt für die Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. —— 38. Sonnabend, den 14. Mai 1842. ——— Amtlicher Theil. —— Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Sicherheitspolizei. Sehr häufig kommt der Fall vor, daß Dienſtboten, Taglöhner ꝛc. ſich bei mir beſchweren, es wurden ihnen, obgleich ſie ſich in der Nothwendigkeit befänden, ihr Dienſtverhältniß aufzulöſen, ihre Legitimations⸗ papiere vorenthalten. Ein ſolches Verfahren erſcheint in keiner Weiſe zu rechtfertigen, Sie haben vielmehr in derartigen Fällen durch die Polizeiofficianten Erkundigung darüber einzuziehen, ob ein Anſtand und welcher Art bei Abgabe der Legitimationspapiere vorliegt. Iſt der vorhandene Anſtand polizeilicher Natur, ſo ſind die Legitimationspapiere zu verweigern und es iſt alsbald hierher Bericht zu erſtatten; iſt dagegen der Anſtand privatrechtlicher Natur, ſo haben Sie den Dienſtherrſchaften jedesmal dahin Mittheilung zu machen, daß ſie binnen 24 Stunden entweder eine Arreſtbeſtrickung der Legitimationspapiere bei Gericht zu veranlaſſen, oder ſich zu gewärtigen hätten, daß nach deren Ablauf dieſe Papiere abgegeben würden. Friedberg den 6. Mai 1842. Küchler. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Anordnung zur Verminderung der Maikaͤfer. In höchſtem Auftrage ſchärfe ich Ihnen mein Ausſchreiben vom 28. April 1839 Nr. 18 des Intelli⸗ genzblattes und vom 4. März 1841 Nr. 14 deſſelben Blattes zur unverzüglichen Befolgung für dieſes Jahr und demnächſt auch zur Vollziehung für das Jahr 1843 ein. Ueber den Erfolg dieſer Maasregel ſehe ich bis zum 10. Juni 1843 Ihren Berichten entgegen. Friedberg den 10. Mai 1842. Küchler. Derſelbe an dieſelben Betreffend: Das große Brandunglück der Stadt Hamburg. Indem ich Sie in Kenntniß ſetze, daß ſich mit meiner Ermächtigung ein eignes Komité, beſtehend aus den Herren Bindernagel, Buß, Johs. Falck, Chr. Fritz, Hecht, Hofmann, Krach, Kümmich, Reuß, Simon, Trapp III. und Wahl dahier gebildet hat, um innerhalb des Kreiſes Friedberg eine Sammlung milder Beiträge zur Linderung des namenloſen Unglücks, welches die große teutſche Handelsſtadt Hamburg betroffen hat, zu veranſtalten, kann ich nicht umhin, dieſes durch die Gebote der Menſchlichkeit und eine edle Regung teutſchen Gemeinſinns hervorgerufene Unternehmen Ihrer beſonderen Unterſtützung und Förderung zu empfehlen. Friedberg den 12. Mai 1842. Küchler. 5„ 174. Oeffentliche Nachricht. Auf nachſtehend abgedruckte Bekanntmachung die Erhebung des Chauſſeegeldes auf der Provinzial⸗ ſtraße von Friedberg nach Homburg werden die Bewohner des Kreiſes hierdurch aufmerkſam gemacht. Friedberg den 6. Mai 1842. Der großh. heſſ. 2 des Kreiſes Friedberg Küchler. Bekanntmachung, die Erhebung des Chauſſeegeldes auf der Provinzialſtraße von Friedberg nach Homburg betreffend. Höchſtem Auftrage zufolge bringt die unterzeichnete Behörde zur öffentlichen Kenntniß, daß auf der nun vollendeten Straße von Friedberg nach Homburg vom 1. Mai l. J. an die Erhebung des geſetzlichen Chauſſeegeldes beginnen wird. Die Entfernungen auf dieſer Straße betragen: von Friedberg nach Oberroßbach 2400 Klafter, „ Oberroßbach bis zur Heſſen-Homburgiſchen Grenze 1100 im Ganzen 3500 Klafter. Sodann beträgt die Entfernung von Oberwöllſtadt bis Oberroßbach 3400 Klafter, „ Oberroßbach bis zur Heſſen-Homburgiſchen Grenze 1100„ im Ganzen 4500 Klafter. Darmſtadt den 17. März 1842. Großherz. Heſſ. Ober⸗Finanz⸗Kammer I. Seectton Schmidt. vt. Langsdorf. Brand in Hamburg.. Das in ſeiner Größe und ſeinen Folgen wahrhaft unermeßliche Unglück, welches die Einwohner Hamburgs betroffen hat, fordert dringend zu kräftiger Unterſtützung auf, welche um ſo wirkſamer ſeyn wird, je ſchneller ſie erfolgt. Die Unterzeichneten haben es übernommen, zu theilweiſer Linderung ſo vielen Elendes milde Gaben zu ſammeln, ſofort deren Betrag an die Behörde zur zweckmäßigſten Verwendung gelangen zu laſſen, und ſie hoffen zuverläſſig, den vielfach erprobten Wohlthätigkeitsſinn der Bewohner dieſer Stadt und der Umgegend nicht erfolglos in Anſpruch zu nehmen. Mögen die Gaben der Liebe, wie der Einzelne ſie nach ſeinen Kräften zu leiſten vermag, den Unter⸗ zeichneten reichlich und bald zufließen! f Friedberg den 12. Mai 1842. Bindernagel, Buchhändler. Hecht, Beigeordneter. Reuß, Gemeinderath. Buß, Rentamtmann. Hofmann, Landrichter. Simon, Gaſthalter. Falck, Sattlermeiſter. Krach, Kreisſekretär. Trapp III., Hfg.⸗Adv. Chr. Fritz, Gemeinderath. Kümmich, Gemeinderath. Wahl, Apotheker. iftungsfeſ i J 1 Sohn Gottes, der aus Sünd' Erlöſung Am St f 0 gsfeſte Nek Kirche Jeſus Durch Wunderlehr' und Tod errang, 2 Der Wald voll Cedern Gottes zittert; Und ſiegreich dann aus Marter und Verweſung Es brauſt des Jordans hohle Fluth; 8 Zum Thron des Vaters ſich entſchwang! Der Sturm zerreißt die Wolken, und erſchüttert Voll Glaubens bet' ich an, und flehe: Jeruſalem mit jäher Wuth. Mit Feuer tauf' auch meinen Geiſt, „Willkommen, ſeligſter der Tage, Mit jenem, das vom Staub zur lichten Höhe, Verheißen von Jehovas Sohn a Wie Sturm und Blitz, den Frommen reißt. 175 Troſt den Jüngern, daß ihr Herz nicht zage, Daß er, mit Ruſtungen des Aethers enn bald des Todes Schrecken drohn. Bewehrt durch deiner Lehre Macht, Heil! Gottes Geiſt wird ausgegoſſen, Irrſal und Trug, den Zeug des Hochverräthers, Und Aller Blödigkeit entflieht; Oinunterſchreck' in alte Nacht, Die Lippe von des Geiſtes Glanz umfloſſen, Und frei vom Aufruhr, der hienieden Tönt Gottes Macht; die Zunge glüht. Ihn oft in ſeinen Strudel rafft, 8 Es hört die Sprache ſeines Landes Aufſchwebe, wo des Kampfs Vollendung Frieden Der Clamit und Araber, Und Engelparadieſe ſchafft! Der braune Burger des Eyrenerlandes, Voß. Der Grajer und Auſonier. Bald fliegt ihr Name zu den Sternen, 8 a Wenn durch ihr wunderſam Gebot Bemerkungen uͤber die Zerſtuckelung des Grund⸗ Sie Scorpion und Natternbrut entfernen, eigenthums Und Krankheit bändigen und Tod; daf 9 90 5 Wenn Satans Schwarm in Höllenklüfte 5 1 nament⸗ Sie ſcheuchen, ſammt dem Prieſtergräul,. li 5 er ane dene vo am hen Und allem Volk, trotz Banden, Schwerdt' und Gifte, ich bei der Theilung des elterlichen Immobi U Verkünden Gottes Licht und Heil. die vorhandenen Grundſtücke in ſo viele Parzellen Gey — Altenſtabt Aſſenbeim Bauernbe Beinbarde Bönſtadt 1 Ordnungs- S S De — — 11. Woroßtatt 2.JHeldende Bech 14. Holzdar 15. Ilbenſt. 16.]Kaicher 17. Kloppe 18. Lindhei 19. Nieder 20. Nieder 21. Mieder. 22.[Oberau B Obererl. W. Obereſch Bl. Dkarben 28. Oſenhein „ hetterwe W. Rendel D. Rödette J. Modende 21. Modhein N. Momme 33. Stamm JI. Steinbe 33. Ubel 36. Dichſat — r 175. vertheilt werden, als Descenden vorhanden ſind. Ob⸗ gleich nun ſchon durch poſitive Geſetze der Verthei⸗ lung von Grundſtücken, welche mit Grundzinſen be⸗ laſtet, Pacht- oder Lehengüter ſind, durch den vorher ſtatt finden ſollenden Abkauf der Belaſtungen dc. entgegengewirkt wird; auch nach§. 38 der Verord⸗ nung vom 10. Januar 1837 es den Steuercommiſ⸗ ſären ohne die Zuſtimmung der erſten Section Gr. Oberfinanzkammer ſtreng verboten iſt, während der Tilgungsperiode eine Theilung der belaſteten Grund⸗ ſtücke vorzunehmen; ſo kommt demohngeachtet in vie⸗ len Theil- und Looszetteln der Fall vor, daß ſolche Grundſtücke in mehrere Theile getheilt und hiernach ab⸗ und zugeſchrieben werden ſollen. Ehe und be⸗ vor ich die Nachtheile näher auseinanderſetzte, welche als Gefolge einer zu großen Güͤterzerſtückelung be⸗ trachtet werden muͤſſen, ſende ich nachſtehende Ueber— ſicht voraus, welche nach den vorhandenen Flur⸗ büchern nachweist, in wie viele Theile gegenwärtig ein Normalmorgen ſteuerbares Gelände im Durch⸗ ſchnitt in jeder Gemeinde des Steuerbezirks getheilt iſt. 8 2— 2 2 8 der Par⸗ = Namen 8 g a fbellen auf D Sn 8 der Ss Morgen —. e im Durch⸗ S[ Gemeinden. 8 8 ſchnit. 2 8 IN. 1.[Altenſtade 5920 4724 14 3 2. Aſſenheianmm 5440 2339 J 23 3. Bauern hein 2130 J 1064 21 4. Beinhards hof 65 712 01 5.[Bönſtadt. Wie 5263 3563 145 6. Bruchenbrücken 8 5737 2480 213 7. Büdeshennn 6905 3092 212 8. Burggräfenrode. 1640 J 2321 G 9.[Engelt hal 50 1 1332 l 01 10.[Fauerbach I. 3660[ 2170[17 11.] Großkarben und Kleinkarbenf 9795 5133 1418 12. Heldenbergen— 4420 J 3811 142 13. Höchſſt 930 768 112 14. Holzbauſen 7885 J 2451 8 Kg 15 Ilbenſtadt u. Niederilbenſtadt 2875] 3512 018 16. Kai chen 4705 2838 1 17. Kloppenheim 1645 1582 17 18. Lind heim 2645 J 1816 145 19. Nieder⸗Eſchbac h 6040 3039 2%, 20. Nieder⸗Urſe ll 4810 1662 212 21. Niederwöllſtade 13345 3873 3 4 22.[Oberau 850 540 11 6 23 Sbererlenbach 8440 3545 24 24. Obereſchbach. 4740 2665 18 25. Okarben 33 6745 268625 26.J Oſſenh einm 3090 1635[19 27. Petterw eil 8520 J 3313 26 28. Rendel 8715 3197 247 29. Rödelheim. 3445] 1843149 30. Rodenbach 1900 J 1013 14.9 21. Rodheim. 26558 7938 33 52. Rommelhauſen 1 465 273 1 7 33. Stammheim 2 3085 3473 0 1 9 34. Steinbach. 3 5615 J 1617. 35. Biſbde. 12947 3987 32 36. Wickſtade 910[ 2684[03 Summe 191937 94661 J 2 Hierbei ſind die von Wegen oder Bächen durch⸗ ſchnittene Parzellen als ein Ganzes betrachtet. Würde man nun hiervon noch die größeren herr⸗ ſchaftlichen, ſtandesherrlichen und adeligen Güter, ſowie den Flächeninhalt der Waldungen in Abzug bringen, ſo würde ſich dieſes Verhältniß noch bedeu— tend größer herausſtellen. each§. 16 der Inſtruktion über die Zuſammen⸗ legung und neue Vertheilung der Grundſtücke vom 15. Dezember 1834, ſoll das hierbei einzuhaltende Minimum einer Parzelle betragen: a) Bei Waldungen b)„Ackerland Zr Ar und ör Klaſſe G 7 ir und Ar Klaſſe S e n 1 e)„Weinbergen und Baumſtücken 50„„. 1)„Gärten und Bleichplätzen. 20%%„. g)„ Pflanzländern 5„ „Betrachten wir aber gegenwärtig unſere Felder⸗ eintheilung, ſo wird man ſehr viele Parzellen an⸗ treffen, die dieſem Minimum nicht gleichkommen und im Ganzen wenige Grundſtücke, die daſſelbe überſteigen. Die hauptſächlichſten Nachtheile, welche mit allzu großer Güterzerſplitterung verbunden, und welche ſchon manche Gemeinde zur Zuſammenlegung(Con⸗ ſolidation) ihrer Grundſtuͤcke veranlaßt hat, ſind nun folgende: a) Die Entwerthung zu kleiner Parzellen fuͤr den gegenwärtigen Beſitzer und für den neuen Erwerber. p) Das durch die vielen Furchen und Grenz⸗ mahle der Cultur entzogen werdende Gelände. c) Eine große Unregelmäßigkeit in der Form und gegenſeitigen Lage der Grundſtücke. d) Daß die vorhandenen Vicinal- und Gewann⸗ wege nicht hinreichen, um auf jedes einzelne Grund⸗ ſtück gelangen zu können, ohne über fremdes Grund— eigenthum zu gehen oder zu fahren. e) Daß zu kleine Grundſtuͤcke dem einzelnen Be⸗ ſitzer der Muͤhe nicht lohnen, zweckmäßige Be⸗ Entwäſſerungen anzulegen. 0 Daß die Bebauung beſchwerlicher, kein In⸗ einandergreifen der Furchen ſtattfindet, um der über⸗ flüſſigen Feuchtigkeit einen freien Abzug zu gewähren. g) Daß dieſelbe überhaupt der Verbeſſerung und freieren Benutzung des Grundeigenthums entgegen cht. 800 IJ Klftr. 400 G . All dieſe Nachtheile können namentlich bei Thei⸗ lungen des elterlichen Grundvermögens, ſehr leicht dadurch vermieden werden, wenn man bei jedem Grundſtück die zwei Elemente zur Werthbeſtimmung, Größe und Bonität gehörig berückſichtigt, die Sum⸗ me der Geldwerthe durch die Anzahl der Erben di⸗ vidirt, hierauf nach der gegenſeitigen Lage der Fel⸗ der und Culturarten die einzelnen Looſe beſtimmt und den Ueberſchuß oder das Fehlende derſelben mit Geld ausgleicht; in welch letzterem Fall der 30fache Rein⸗ ertrag dem Kaufwerth gleichgeſetzt werden kann. Ja ihr Herren Grundeigenthämer, beherziget in vorkommenden Fällen das ſo eben Geſagte; ihr Herren Ortsvorſtände unterſtuͤtzt es durch euren Einftuß und eure Erfahrung und ihr werdet die Ueberzengung ge⸗ winnen, daß es gute Früchte für die Landwirthſchaft und mithin für das allgemeine Wohl tragen wird. Friedberg den 3. Mai 1842. Hirſch. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Gläubiger Aufforderung. (553) Anſprüͤche jeder Art an den nur unter der Rechtswohlthat des Inventariums angetretenen Nach⸗ laß des Leinwebers Heinrich Birx zu Berſtadt ſind binnen vier Wochen dahier anzuzeigen und zu begrün⸗ den, widrigenfalls bei der Regulirung dieſes Nachlaß⸗ weſens darauf keine Rückſicht genommen werden kann. Nidda den 23. April 1842. Grhzl. heſſ. Landgericht daſelbſt Dr. v. Grolmann. Arbeits ⸗Verſteigerung. (582) Dienſtag den 17. Mai, Morgens 10 Uhr, ſoll an Ort und Stelle das Planiren einer Weg⸗ ſtrecke, an dem Vicinalwege nach Nauheim, öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Der Voranſchlag liegt bis zum Verſteigerungs⸗ Termin bei Unterzeichnetem offen. Friedberg den 4. Mai 1842. Der Beigeordnete Bender. Arbeits ⸗-Verſteigerung. (597) Mittwoch den 18. Mai, Vormittags 9 Uhr, wird das Zerſchlagen der Unterhaltungsſteine auf die Provinzialſtraße von Aſſenheim gegen Dornaſſenheim bei Gaſtwirth Schall zu Aſſenheim an den Wenigſt⸗ nehmenden öffentlich vergeben. Friedberg den 6. Mai 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Verſteiger ung von Bauarbeiten. (602) Donnerſtag den 19. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll bei Gaſtwirth Hyronimus dahier die Fertigung einer Treppe in das Schullehrer⸗Seminar daſelbſt an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſtei⸗ gert werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 1). Zimmer⸗ und Schreinerarbeit 153 fl. 30 kr. 29. Weißbinderarbeit. 11 5,—. Zeichnung, Voranſchlag und Bedingungen liegen 7 dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 8. Mai 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Hofraithe⸗Verſteigerung. (497) Auf freiwilligen Antrag der Adam Men⸗ ges'ſchen Eheleute wird Donnerſtag den 19. Mai, Vormittags um 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren Hofraithe beſtehend Pag, und Nro. 23% in einem Wohnhaus, Küchenbau und Stall an Georg Schäfer und Adam Söllner öffentlich freiwillig an den Meiſtbietenden verſteigert. Schließlich wird bemerkt, daß dieſe Hofraithe an 1 176„* einem der belebteſten Theile der breiten Straße liegt und ſechs heitzbare Zimmer in ſich faßt. Friedberg den 18. April 1842. Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (615) Es iſt die Anordnung getroffen, daß zu Kloppenheim und Niederwöllſtadt in die durchpaſſi⸗ renden Eilwagen nach Caſſel und Frankfurt bei noch vorhandenen Plätzen Reiſende, die kein oder nur ſolches Gepäcke bei ſich behalten oder ohne Beläſti⸗ gung der übrigen Reiſenden aufbewahren und unter⸗ bringen konnen, einſteigen dürfen. Man macht dies mit dem Anfügen bekannt, daß die erforderlichen Paſſagierbillete in Kloppenheim bei Herrn Beigeordneten und Gaſtwirth Scheurig und in Niederwöllſtadt bei Herrn Gaſtwirth Puth zu löſen ſind. Darmſtadt den 6. Mai 1842. Großherzoglich Heſſiſches Ober-Poſt⸗Amt In Verh. des Ober-Poſt⸗Meiſters G. Rebel. 5 vdt. Mohr. Hofraithe⸗Verſteigerung. (616) Donnerſtag den 19. Mai l. J., Vormittags um 10% Uhr, werden in hieſigem Rathhauſe auf freiwilligen Antrag der Erben des dahier verſtorbe⸗ nen gr. Rabbiners Faibiſch Frankfurter die zu deſſen Nachlaß gehörenden Hofraithen nochmals öffentlich meiſtbietend verſteigert, mit dem Bemerken, daß bei einem annehmbaren Gebot die Genehmigung ertheilt wird. Friedberg am 11. Mai 1842. Der Beigeordnete Bender. Holzverſteigerung. (617) Samſtag den 21. Mai, Morgens 9 Uhr, ſollen in dem Gemeindswald Langenhain, Reviers Hochweiſel, Diſtrikts Bernhardt, 100 Stecken Stockholz, 200 Stuck Vorwuchs⸗Wellen, an Ort und Stelle, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, dem Meiſt⸗ gebot ausgeſetzt werden. Langenhain den 10. Mai 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Huth. Verſteigerungs ⸗ Anzeige. (618) ſchaffung eines ſtädtiſchen Leichenwagens ein Leichen⸗ tuch überflüſſig geworden und ſoll daſſelbe Donner⸗ ſtags den 19. d. M., Vormittags um 10 Uhr, auf hieſigem Lazarethbüreau verſteigerungsweiſe gegen gleich baare Zahlung veräußert werden. Das Tuch befindet ſich in vollkommen gutem Zuſtande und ſind demſelben 2 Seiler beigezählt. Friedberg den 12. Mai 1842. In Auftrag: Fuhr, Obrlt. Arbeits ⸗BVerſteigerung. (619) Freitag den 27. Mai, Vormittags 10 Uhr, ſollen in Buͤdiungen im Gaſthans zur Poſt die zur Dem Lazareth zu Friedberg iſt durch An⸗ Bedingungen gegeben wer ) Plaarirat anſchlagt 9 Skeinfah 3) Steinſetz 4) Lieferung 5) Maurerc Kanals 6) Deckplatt Steinbru 5 Pfla 2 Ma Ferner 30 Grenze an gemein Steinbrüc ſchlagt, w Melba (6620) 9 10 Uhr, ein Gatte Fuß lang, Hunge (622) 2 Uhr, werde ſchen Spei Latdhauſe auf ner verſtorbe⸗ die zu deſſen zals öffentlich ten, daß bei gung ertheilt e Benden rgens 9 Uhr, ain, Reviers Verſteigerung , dem Meiſt⸗ Bürgerneihte ge. itt kurch An⸗ ein keicht n⸗ be Donner⸗ 10 Uher, auf weiſe gegen Das Tuch ade und ſind Auftras: r, Obilt. 1 10 Un, pet die ut * 177* Erbauung eines neuen Bezirksgefängniſſes erforder⸗ lichen Arbeiten und Materiallieferungen öffentlich an die Wenigſtnehmenden in Accord vergeben werden. 1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 155 fl. 55 kr. 1 2 Steinbauerarbeit„ 53„ 3) Zimmerarbeit 1104„ 29„ 4) Dachdeckerarbeit 478„ 10„ 5) Schreinerarbeit 539% 22% 6) Schloſſerarbeit 1014% 57„ 7) Glaſerarbeit 114„ 02, 8) Weißbinderarbeit 408„ 52„ 9) Spenglerarbeit 59„ 30„ 10) Pflaſterarbeit A 11) Planirarbeit 94„ 30 1 7 Ferner die Lieferung von 63 Cubikklafter Mauer⸗ ſteinen, 14000 Stück Backſteinen, 10 Cub.⸗Kl. Sand und 348 Bütten Kalk, zuſammen zu 2414 fl. vor⸗ anſchlagt. Friedberg den 9. Mai 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (620) Freitag den 20. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen zu Melbach nachfolgende Arbeiten, unter den vor der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen, an den Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Am Vicinalwegbau: 1) Planirarbeit und Aus beſſerung von Gräben vor⸗ anſchlagt zu 93 fl.— kr. 2) Steinfahren 60„—„ 3) Steinſetzen 7% 30„ 4) Lieferung von 1½ Cbklftr. Sand 12„—„ 5) Maurerarbeit zur Anlegung eines Kanals 3„ 309, 6) Deckplatten aus den Rockenberger Steinbrüchen mit ſämmtl. Material 18„ 49„ An der Ortsſtraße: 10 Pflaſterarbeit, voranſchlagt zu 8 fl.— kr. 2) Materiallieferung 10„ 18„ Ferner ſoll in gleichem Termin die Lieferung von 30 Grenzſteinen, ſowie der fehlenden Parzellenſteine an gemeinheitliche Stücke, aus den Rockenberger Steinbrüchen, mit Fuhrlohn zu 53 fl. 36 kr. voran⸗ ſchlagt, wenigſtnehmend verſteigert werden. Melbach den 12. Mai 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Keil. Bekanntmachung. (621) Montag den 23. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Bureau des Unterzeichneten, ein Gartenhaus, 12 Fuß hoch, 19,4 Fuß tief, 22,8 Fuß lang, auf den Abbruch verkauft werden. Hungen den 25. April 1842. Der fürſtl. Rentamtmann Kießling. Frucht⸗Verſteigerung. (622) Dienſtag den 24. d. M., Nachmittags 3 Uhr, werden von dem Freiherrlich von Franckenſtein'⸗ ſchen Speicher dahier 50 Malter Waizen, 200 Mal⸗ ter Korn, 200 Malter Gerſte und 100 Malter Ha⸗ fer bei Gaſtwirth Thaler verſteigert. Ockſtadt den 10. Mai 1842. a Brömſer. Arbeits ⸗„Verſteigerung. (623) Dienſtag den 17. d. M., Nachmittags 2 Uhr, ſollen nachfolgende an der Kirche und den Pfarr⸗ gebäuden nöthige Arbeiten veraccordirt werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 1) Maurerarbeit zu 4 fl. 48 kr. 2) Schreinerarbeit 22%,—„ 3) Weißbinderarbeit 1 12, Sodann ſoll nach Beendigung dieſer Verſteigerung eine große Platte von Guß an den Meiſtbietenden verkauft werden. Indem man dieſes zur allgemeinen Kenntniß bringt, ladet man Steigliebhaber ein. Muünſter den 7. Mai 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Theis. A Privat⸗ Bekanntmachungen. Zur Beruͤckſichtigung. (609) Joſeph Straus von Weckesheim iſt von heute an aus meinen Dienſten entlaſſen. Friedberg den 6. Mai 1842. Samuel Lindheimer junior. Mobilien-Verſteigerung. (624) Mittwoch den 18. l. M., Vormittags 9 Uhr, wollen die Unterzeichneten nachbezeichnete Ge— genſtände, als: 2 Kühe, 2 Rinder, 1 Mutterſchwein mit 8 Fer⸗ keln, 6 Schaafe, 3 Lämmer, 1 Karrn, 1 Pflug mit Egge, und ſonſtige Haus- und Ackergeräth⸗ ſchaften, gegen gleich baare Zahlung einer offentlichen Ver⸗ ſteigerung an den Meiſtbietenden ausſetzen. Sôödel den 11. Mai 1842. Die Erben der verlebten Casp. Eichs Wttb. 550 fl. (625) Vormundſchaftsgeld liegen bei dem Unter⸗ zeichneten zum Ausleihen bereit. Ka ichen den 10. Mai 1842. Philipp Dirlam. Eine Parthie Miſt (626) iſt billig zu verkaufen. Ausgeber dieſes Blattes ſagt bei wem. Süßen Obſtwein (627) die Maas zu 12 kr. verzapft außer dem Haus A. Eich. Ein junger Menſch, (628) aus hieſiger Stadt, kann bei einem hieſigen Schreinermeiſter in die Lehre treten; Ausgeber dieſes ſagt bei wem. a Selſerbrunnen bei Okarben. (629) Den 2. Pfingſtfeiertag werden die Sommer— beluſtigungen in hieſiger Anlage mit wohlbeſetzter Harmonie- und Tanzmuſik ihren Anfang nehmen und —. * 178* bei günſtiger Witterung von 14 zu 14 Tagen fort⸗ geſetzt. Ich lade die Freunde des geſelligen Ver⸗ gnügens mit der Verſicherung billigſter und prompte⸗ ſter Bedienung höͤflichſt ein. Selſerbrunnen den 9. Mai 1842. Havenecker. Einladung. (630) Den zweiten und dritten Pfingſtfeiertag neh⸗ men die Sommervergnügen dahier fuͤr dieſes Jahr wieder ihren Anfang. Indem ich mich der alten Freundſchaft und Gewogenheit verſichert halte, werde ich mich zu dem bevorſtehenden Kampfe gut ruͤſten. Jagdhaus Oſſenheim den 11. Mai 101 Aehle. Loblied auf das Wäldchen. Dem Wäldchen ſoll dies Lied erklingen, Dem Wäldchen, wo der Aehle wohnt, Wo Raben ſeloſt ſo lieblich ſingen, Da wo die goldne Freude wohnt, Wo uns auf grunen Matten Und in der Bäume Schatten Ein ſüßes Wohlbehagen lohnt. Dem Wäldchen, das aus freier Hoͤhe Sein grünes Haupt ſo ſtolz erhebt, Wo Alles lacht, in deſſen Nähe So heiter man und glücklich lebt; Wo alle Sorgen ſchwinden, Und wo man ſtets kann finden, Was Wonne in das Leben webt. f Dem Wäldchen, wo die Herrn von Kaichen Mit immer muntrer Melodie Die aller ſchönſten Tänze geigen, Und wo die Paare ſpät und früh Zu Aller Wohlgefallen Leicht hüpfend dahin wallen, Wo Alles iſt voll Harmonie. Dem Wäldchen, wo der Aehle heiter Die Rheinweinflaſchen reicht und füllt, Und er, berühmt als Schinkenſchneider, Den Durſt und Hunger trefflich ſtillt. Zum Wäldchen laßt uns eilen Und gerne da verweilen, f Wo Freude wie in Strömen quillt! Schwalheimer Mineralbrunnen. (631) Den 2. und 3. Pfingſtfeiertag findet in meinem neu decorirten Wirthſchaftslokale Harmonie⸗ und Tanzmuſik ſtatt, wozu ich höflichſt einlade. Henkel. Zum Brunnen hin, wo Lebenswaſſer quillt! Wo man den Durſt aus friſcher Quelle ſtillt; Und wo ſo mannich fache gute Gaben Bereitet ſind, uns zu erfreu'n, zu laben. O wahrlich, Freunde, da iſt gut es ſeyn; D'rum kehret Alle, kehrt am Brunnen ein! Zum Brunnen hin, der lieblich vor Euch ſteht! Wo man auf ſchönen Pfaden ſich ergeht. O ſeht, wie er, geſchmückt im Frühlingskleide, Das künſtlich iſt gewebt aus gruͤner Seide, So reizend lockt. Seht, wie des Lenzes Pracht An ihm aus allen Blicken heiter lacht. Zum Brunnen hin, wo Luſt und Freundlichkeit 2. reinſter Harmonie die Hand Euch beut! o wunderſam die Macht von ſo viel Tönen Zum frohen Tanze ladet alle Schönen. O ziehet alle mit vereintem Sinn, Ihr Freunde, zu dem Sauerbrunnen hin. Gartenwirthſchafts-Eroͤffnung in Ockſtadt. (593) Am 2. und 3. Pfingſtfelertage wird in mei/ 155 ee wohl beſetzte Tanzmuſik zu fin, en ſeyn. Durch gute Getränke, Wein zu 24 bis 36 kr. die Flaſche, und guten Aepfelwein werde ich mich dem Publikum zu empfehlen ſuchen. Um die Geſellſchaft gegen Zulauf zu ſchützen, werden an den Eingängen von jedem Herrn 12 kr. erhoben und Karten dagegen abgegeben, welche in der Wirthſchaft wieder ſtatt Zahlung angenommen werden. Ockſtadt den 4. Mai 1842. Nikolaus Steyer, Pachter des Schloßgartens. Nauheimer Teichhaus. (632) Den 2. Pfingſtfeiertag iſt auf dem Nauhei⸗ mer Teichhauſe gut beſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu höflichſt einladet Henkel. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 6. Mai: Waizen: 11 fl. 39 kr. Korn: 6 fl. 28 kr. Gerſte: 4 fl. 28 kr. Hafer: 3 fl. 17 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei⸗Taxe für die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 15. bis 22. Mai 1842. pfd Brod ⸗ Preiſe. Friedberg Butzbach kr. pf. kr. pf. 1[Leib⸗Roggenbrod 2 2 2712 2 6. ö 17 4 3 4 3 416„* 9 1 9 f Loth. Loth. —[Milchbrod 114 114 — Waſſerweck 1 44%, 15 —[Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1 5 1 leiſch⸗ iſe. F iſch Preiſe 15. 1 Ochſenfleiſch 1 0 8 3 3 1 ge; gemaͤſtete 2 8 1 „Kühfleiſch ungemäſtetes 71— 63 ;; gemäſtetes 71— 7— 8 Rindfleiſc ungemäſtetes 6— 6— „Kalbfleiſch ern „Schweinenfleiſch 10 „Hammellfleiſch 81— 81— „ Schaaflfleiſch— „Wurſt von blos Schweinen 12- „Gemiſchte Wurſt 10— 10— Bratwurſt 14— 144— „Schwartenmagen 14— 144— „ Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 15— 15— „Doörrfleiſch 15— 115— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— „ dito ungusgelaſſen 19— 19— „Nierenfett 18— 18— „ Hammelsfett 16— 151— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bin dernagel in Friedberg. Die get 5 ſümmtl. Betreffend Das thellen wir Hun; Das Groß Commi Aus ordnung ve und die dan alderweite 52 ſchaffen ur 51 den Felds 3) den Geme 3) Frevel ei. Sie gerichten wegen beg den Rüge ihten Bürk Alle bei der N00 Da