abe del g Model auf Intelligenzblatt für die Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 12. Mittwoch, den 9. Februar 1842. Amtlicher Theil. — Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solmſiſche Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen, ſowie an ſaͤmmtliche Großh. Heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Friedberg. Betreffend: Die Uebereinkunft zwiſchen dem Großherzogthum Heſſen und der Landgrafſchaft Heſſen-Homburg wegen gegenſeitiger unentgeldlicher Verpflegung und Heilung erkrankter Staatsangehörigen. Nachſtehend theilen wir Ihnen die mit der Landgrafſchaft Heſſen-Homburg in obigem Betreff höchſten Orts abgeſchloſſene Uebereinkunft zur Nachricht und Nachachtung mit. Hungen und Friedberg den 28. Januar 1842. Follenius. Küchler. Die Großherzogl. Heſſiſche und Landgräflich Heſſiſche Regierung ſind überein gekommen, ihren in den beiderſeitigen Staaten erkrankenden oder verunglückenden unbemittelten Unterthanen gegenſeitig die benöthigte Heilung und Verpflegung angedeihen zu laſſen und es iſt zu dem Ende Folgendes feſtgeſetzt worden: 1) Die Kur⸗ und Verpflegungskoſten von dergleichen erkrankten oder verunglückten Angehörigen des einen oder des anderen Staates werden im allgemeinen von den Stiftungs- oder Gemeindekaſſen derjenigen Orte, wo dieſelben einen Unfall erleiden, beſtritten, ohne daß deßhalb ein Erſatz in Anſpruch genommen werden kann. Auch wird jede Regierung die geeignete Vorkehrung treffen, daß bei ſolchen Fällen jedem Auſpruche der Menſchlichkeit Genüge geſchehe und keine Verſaͤumuiß eintrete. 2) Da jedoch dieſe Verbindlichkeit immer nur ſubſidiariſch bleibt, ſo iſt der verurſachte Aufwand in dem Falle nach billiger Berechnung zu erſetzen, wenn entweder der betreffende Reiſende dieſen Erſatz aus eignen Mitteln zu leiſten vermag, oder wenn die nach privatrechtlichen Grundſätzen zu ſeiner Ernährung und Unterſtützung verpflichteten Perſonen, nämlich ſeine Ascendenten und Descendenten, oder ein Ehegatte deſſelben, dazu vermögend ſind, was erforderlichen Falls durch amtliche Nachfragen bei der heimathlichen Behörde zu erheben iſt. v. Rieffel. Dieſelben an dieſelben. Betreffend: Die Verbeſſerung des Zuchtſtierweſens in den Gemeinden. Indem wir Ihnen nachſtehende Bekanntmachung des Präſidenten des landwirthſchaftlichen Vereins der Provinz Oberheſſen mittheilen, beauftragen wir Sie nicht allein, ſolche in den Gemeinden in geeigneter Weiſe zu veröffentlichen, ſondern auch für den Fall des Bedarfs von Zuchtbullen, dieſelbe auf einen der bezeichneten Märkte anzukaufen, und dadurch dieſe ſehr nützliche Anſtalt befördern zu helfen. Hungen und Friedberg den 2. Februar 1842. Follenius. Küchler. * 48„ Bekanntmachung des Präͤſidiums des landw. Vereins von Oberheſſen, die Abhaltung beſonderer Bullenmärkte betreffend. Der Ausſchuß unſeres landwirthſchaftlichen Provincialvereins hat unter dem 29. November v. J. die Einführung beſonderer Bullmärkte zur möglichſten Erleichterung und Sicherung des Ankaufs tüchtiger Zuchtſtiere beſchloſſen. Es möchte keinem Zweifel unterliegen, daß ſolche Märkte 558 5. a0 eine weit ſicherere Gelegenheit zum Ankauf der den jedes maligen Bedürfniſſen entſprechenden Zuchtſtiere darbieten, als der bisherige Weg des Aufſuchens der Thiere von Ort zu Ort, von Stall zu Stall, zumal als der landwirthſchaftliche Verein ſeinerſeits durch eine beſondere Commiſſion bei jenen auf Verlangen mit Rath an die Hand gehen wird; v) daß an den Koſten des Einkaufs bedeutend geſpart werden, indem es wahrſcheinlich nur der einmaligen Reiſe nach dem Marktorte bedürfen wird, um zum Zwecke zu gelangen, ſowie 1 1 0 c) die ganze öffentliche Behandlung des Kaufs vor möglichen Mißbraͤuchen, wie die damit Beauftragten vor Nachreden über verfehlte Wahl n.. w. eher ſchützen dürfte. Den Verkäufern werden aber auch die Märkte ein Sporn ſeyn, nur ſchönes Vieh auf dieſe zu führen, ſo wie ihnen Gelegenheit gegeben wird, tüchtige Zuchtſtiere auf eine vortheil⸗ haftere Weiſe anbringen zu können, indem zu vermuthen ſteht, daß die den Kaufliebhabern gebotene Wahrſchein⸗ lichkeit, ihren Zweck mit geringer Mühe zu erreichen, eine hinreichende Zahl derſelben verſammeln wird. Die Verkäufer der Bullen ſollen aber auch nach dem oben erwähnten Beſchluſſe dadurch unterſtützt werden, daß denſelben, wenn die auf den Markt gebrachten Thiere, in ſo fern ſie ſchön waren, nicht verkauft werden konnten, angemeſſene Wegentſchädigungen aus der Kaſſe des landwirthſchaftlichen Vereins zuerkannt werden ſollen, und zwar, wenn ſie zwei Stunden und weiter hergekommen ſind, 24 kr. für jede Stunde der Entfernung. Auch Ausländern wird die Concurrenz mit Bullen zugeſtanden. Fragliche Märkte ſollen nun in Gießen, Homberg und Schotten und zwar in Gießen den 9. März 1842, Homberg den 7. März 1842, Schotten den 15. März 1842 abgehalten werden. g 8 f Indem man nun dieſen Beſchluß hiermit zuͤr öffentlichen Kenntniß bringt, ladet man Kaͤufer und Verkaͤufer zur vielſeitigen Theilnahme ein.. 5 Gießen den 27. Januar 1842. Der Präſident des landw. Vereins von Oberheſſen v. Firnhaber⸗Jordis. vdt. Gros. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter und Gemeindeeinnehmer des Kreiſes. Betreffend: Die Beitreibung der Communalintraden im Kreiſe Friedberg. Ich mußte ſeither häufig mit Bedauern die Wahrnehmung machen, daß, obgleich in obigem Betreffe die klarſten Vorſchriften vorliegen, doch hin und wieder theils ſchnur ſtracks dagegen gehandelt wurde, theils aber auch dieſelben nur mangelhaft zur Anwendung kamen. Die Wichtigkeit der Beitreibung erfordert indeſſen einen ganz genauen unabweichbaren Regelgang, und insbeſondere eine auf größter Pünktlichkeit beruhende Verfahrungsweiſe. Ich kann daher die ſeitherigen Vernachläſſigungen durchaus nicht länger dulden. Indem ich deßhalb die dieſerwegen vorliegende höchſte Inſtruction vom 24. Mai 1833, ſowie mein Ausſchreiben vom 22. Februar 1836, Nr. 9 des Intelligenzblattes, einſchärfe, bemerke und verfüge ich noch ausdrücklich das Folgende: ö 1) Wenn die in dem letzteren Ausſchreiben in Satz 8 und 9 zur Einſendung der Rückſtandsverzeich⸗ niſſe und der Verzeichniſſe über die Pfändungs⸗ ꝛc. Koſten vorgeſetzten Friſten nicht puͤnktlich eingehalten werden, ſo ſoll inskünftige ohne Nachſicht ein Wartbote zu deren Einholung abgehen. 2) Derſelbe Nachtheil ſoll diejenigen Bürgermeiſter treffen, welche die Satz 12 zur Einſendung der Zahlungsunfähigkeitsprotokolle vorgeſteckte Friſt verſäumen. Zugleich wird hierbei bemerkt, daß der Gemeinderath bei ſeinen desfallſigen Berathungen ſich über die Verhältniſſe eines jeden einzelnen Zahlungsunfähigen auszuſprechen, reſp. die weiter geeigneten beſon⸗ deren Schritte zu beantragen hat, indem ein allgemeiner Ausſpruch weder genügt, noch der Behörde die Ueberzeugung gewähren kann, daß die geſtellten Anträge begründet erſcheinen.— Für den Fall, daß bet Zahlungsunfaͤhigen der Eingriff in das Immobiliarvermögen von mir verfügt worden ſeyn wird, mache ich die dazu beauftragten Bürgermeiſter oder Gemeindeeinnehmer dafür verantwortlich, daß unverweilt, vermittelſt Eingade eines Flurbuchsauszugs über die aufzuſteckenden Immobilien, bei Gericht der darauf bezügliche Antrag geſtellt und die Sache nachhaltig betrieben wird. Vernachläſſigungen in dieſer Beziehung werde ich ſtrenge ahnden und etwa dadurch entſtehende Nachtheile den Saͤumigen perſönlich zuweiſen. Bei Vorlage der Liquidationsverzeichniſſe muß jedesmal ſpezielle Nachweiſung über die Erfüllung der desfallſigen Verpflichtungen erbracht werden. 8 3) Rückſichtlich der Liquidatiouen endlich wird überhaupt auf Satz 11 des oben angezogenen Aus⸗ ſchreibens von 1836 verwieſen und insbeſondere bemerkt, daß in Zukunft auf die Einhaltung der Vorſchrift, daß bei jedem Ausſtandspoſten angegeben werde, in welchem Pfandbefehl die Beitreibung auf ſolchen eingeleitet worden iſt, mit unnachſichtlicher Strenge geſehen werden wird. Friedberg den 30. Jannar 1842. Küchler. Wegen 11 attfinden, U 1—.— gemeinen, pof zu 5. Mit der nußte dien neus der Große dia e, wang, dab 4 die Vero Gebrauche Alche fan werden.* Obgleich nan das Begraben weilen noch el inge Kalſer ſchon Conſta von ihm erdar get wurde es ben zu laſſen; ſter und die ſogar in denſel den denn die Plätze, die K und bis auf d den Ort, auf einen Kirch h Plätze im Inn nachtbeilig auf um dieſelben n und darum wa dagegen Vorket exiſtitt ſchon nach die Beg Dörfer, und verlegt werde all in Ausfif Plätze nicht ſtrenge genon mehr für ſie, druck Fried 55 man ver lt au, wo Frieden ſind aug ausgelegt an welchem 0 Jeder ſich dy ben muß, w ſculdig i. die alten Ger Todtenpöjer, Friedberg ein den chor olchen „ 49. Localſection des Großherz. Heſſiſchen Gewerbvereins. Wegen eingetretener Hinderniſſe im Locale konnte die Sitzung der Lokalſection nicht am 7. d. M⸗ ſtattfinden, und wird dieſelbe Montags den 14. Februar abgehalten werden. Soldan. Etwas üuͤber Kirchhoͤfe oder Friedhoͤfe im All— gemeinen, und insbeſondere den neuen Fried⸗ pof zu Friedberg. (Fortſetzung.) Mit der Einführung des Chriſtenthums mußte die allgemeine Sitte des Verbren⸗ neus der Todten bald aufhören. Als Karl der Große die Sachſen beſiegte und zum Chriſtenthum zwang, gab er im Jahr 785 zu Paderborn u. A. die Verordnung: Wer nach heidniſchem Gebrauche die Todten verbrennt und ihre Aſche ſammmelt, ſoll mit dem Tode beſtraft werden. Dagegen kam ein anderer Gebrauch auf. Obgleich nämlich die alten römiſchen Geſetze, welche daes Begraben innerhalb der Stadt verbieten, zu⸗ weilen noch erneuert wurden, ſo fingen doch ſchon einige Kaiſer ſelbſt an, dagegen zu ſündigen, und ſchon Conſtantin der Große ließ ſich in der von ihm erbauten Kirche beerdigen. Immer häuft— ger wurde es Sitte, ſich neben einer Kirche begra— den zu laſſen; ja nicht ſelten ließen ſich die Prie⸗ ſter und die Beſchenker und Begaber der Kirchen ſogar in denſelben ihr Grabmal bereiten. So wur⸗ den denn die zunächſt um die Kirchen befindlichen Plätze, die Kirchhöfe, auch die Todtenhöfe, und bis auf die neueſten Zeiten pflegte man darum den Ort, auf welchem die chriſtlichen Todten ruhen, einen Kirchhof zu nennen. Daß aber dergleichen Plätze im Innern der Städte und Dörfer oft ſehr nachtheilig auf die Geſundheit Derer, die zunächſt um dieſelben wohnen, wirken müſſen, iſt begreiflich, und darum war es Pflicht der Staats-Regierungen, dagegen Vorkehrungen zu treffen. In unſerem Lande exiſtirt ſchon lange eine höchſte Verordnung, wor— nach die Begräbnißplätze außerhalb der Städte und Dörfer, und zwar wo möglich gegen Oſten hin, verlegt werden ſollen. Dies iſt auch jetzt faſt über⸗ all in Ausführung gebracht. Da nun aber dieſe Plätze nicht mehr an den Kirchen ſind, ſo paßt auch, ſtrenge genommen, der Ausdruck Kirchhöfe nicht mehr für ſie, und man ſuchte den alten ſchönen Aus— druck Friedhof hervor. Im erſten Augenblicke wird man verſucht, anzunehmen, es deute dies einen Ort au, wo die Dahingegangenen den ewigen Frieden finden. Das iſt zwar ſchoͤn aber nicht rich tig ausgelegt. Friedhof heißt vielmehr ein Ort, an welchem kein Kampf und Streit ſtattfinden darf, Jeder ſich des Rechts der Selbſtvertheidigung bege— den muß, wegen der Achtung, die er dem Orte ſchuldig iſt. So waren die Wohnungen des Füͤrſten, die alten Gerichtsplätze, ſo die Kirchen mit ihren Todtenhöfen, Friedhöfe; ſo war u. A. die Burg Friedberg ein Ort, an welchem Jeder den Burgfrie⸗ den ſchwören mußte, wo keine Selbſthülfe ſtattfinden durfte. Für uns aber hat der Friebhof eine doppelte Bedeutung: er iſt für unſere lieben Heim gegangenen der Ort, wo ſie finden, was im ge— räuſchvollen Leben ſelten oder nie zu finden iſt, den Frieden; er iſt aber für uns ein Friedhof, das beißt eine heilige Stätte, wo alles, was ſich dort befindet, ehrwürdig, unantaſtbar, unverletzlich iſt. Freilich ſollte er noch eine andere Beſtimmung ha— den. Wer eine theuere Perſon hier ruhen hat, dem iſt es zuweilen inniges Bedürfniß, dem Heimgegan⸗ genen, ſey er Bruder oder Schweſter, Sohn oder Tochter, Gatte oder Gattinn, Vater oder Mutter, Geliebter oder Geliebte, ein feierliches Stündchen zu weihen, in neue geiſtige Gemeinſchaft mit dem Abgeſchiedenen zu treten, ihm eine Thräne des Ab⸗ ſchieds und der Hoffnung des Wiederſehens zu wei— nen. Sollten darum dieſe unſere Friedhöfe nicht zu freundlichen Oertern eingerichtet werden? Das haben gar Viele an andern Orten ſchon gefühlt und ihre Friedhöfe zu Plätzen eingerichtet, auf welchen man gerue weilt, und dabei nichts geſpart. Man ſehe nur die ſchönen Anlagen an dem neuen Friedhöfe zu Frankfurt, in welchem man ſtunden⸗ lang wallfahrten kann, oder den neuen Friedhof zu Darmſtadt. Es kann freilich nicht jeder Ort ſo viel für ſeine Friedhöfe verwenden, wie dieſe Städte; das bedarfs aber auch nicht. Man kann ſie ohne große Koſten zu freundlichen Plätzen um— ſchaffen. Es bedarf dazu keiner Kapitalien. Ein ſchoͤner Spaziergang in demſelben, hier und da eini⸗ ges Buſchwerk, und hier und da einige Blumenbeete, und zwar ſolche, daß den ganzen Sommer hindurch Blumen erſcheinen, das bedarf keiner gewaltigen Koſten; es bedarf nur einiger Beihülfe von Blumen⸗ freunden, vor Allem aber einiger Leute im Orte, welche Sinn für das Schöne haben. Die an— dern, welche gerne zuweilen an ſolchen Platzen ihren Spaziergaug machen, werden ſie gewiß gerne unter— ſtützen. Vor allen Dingen alſo nur Sinn dafür, und das Andere wird ſich ſchon geben. Machet doch, wir bitten euch, den Ort, da eure Geliebten ruhen, zu einem ſchönen und freundlichen Aufenthalte, zu einem wahren Ruheplatze, auf welchem es ſich auch gerne ruht und auf welchem es ſich freundlich ergeht. Ihr Andern aber, ehret dieſe Stätten als die Ruheſtätten der Todten, und was Andern heilig iſt, ſey euch auch heilig! (Schluß folgt.) .— Die im November des Jahres 1840 veranſtaltete Verloo⸗ ſung weiblicher Arbeiten zum Beſten der Kleinkinderſchule hatte ſich eines ſo unzweideutigen Beifalls ſämmtlicher hieſigen, Einwohner zu erfreuen, was ſich nicht nur in der faſt durch⸗ gängig bereitwilligen Abnahme von Looſen, ſondesm auch in. den vielen, theilweiſe wertbvollen Gaben kund gab, daß, ſich) die Unterzeichneten eine ſolche abermals zu veranſtaltem, de⸗ wogen fühlen. Wit fordern deßhalb alle verehelichen Bemo ner Friedbergs auf, uns durch Bekträge zur Verlooſung, mögen ſolche nun in ſelbſtgefertigten Arbeiten oder in anderen Ge⸗ genſtänden beſtehen, gütigſt unterſtützen zu wollen. Alle zur Verlooſung beſtimmten Gaben bitten wir, mit einem Zettel⸗ chen verſehen, auf welchem der Name des Gebers bemerkt iſt, an Eine der Unterzeichneten verabfolgen zu wollen. Die Verlooſung ſelhſt findet kurz nach Oſtern ſtatt. Friedberg den 3. Februar 1842.. Luiſe Wolf. Cliſe Wahl. Julie Sebaſtiani. Nanny Schäffer. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Der Zim merarbeit. (116) Donnerſtag den 10. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſoll bei Gaſtwirth Hieronimuß dahier, die Anfertigung eines Lehngerüſtes für die zu erbauende— Brücke über die Uſa bei Obermörlen auf der Pro⸗ vinzialſtraße von Butzbach nach Uſingen, an den Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Zeichnung, Voranſchlag ſowie Bedingungen lie⸗ gen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Ein⸗ ſicht offen. Friedberg den 31. Januar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (118) Dienſtag den 15. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Lokal des Gaſtwirths Hieronimuß dahier, die Reparaturarbeiten für 1842 an den Kameral⸗Grundlaſten und Forſtgebäuden zu Fried⸗ berg, Butzbach, Ockſtadt, Obermörlen, Griedel, Rockenberg, Oppershofen, Kaichen, Büdesheim, Hel⸗ denbergen, Burggräfenrod, Vilbel, Rodheim, Win⸗ terſtein und Oberau, als Maurer-, Steinhauer⸗, Zimmer⸗, Schreiner-, Schloſſer⸗, Glaſer⸗, Weiß bin⸗ der⸗, Spengler⸗ und Pflaſtrerarbeiten an die We⸗ nigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Es wird dieſes mit dem Anfügen zur Kenntniß gebracht, daß nur ſolche Handwerker zum Gebot zugelaſſen werden, welche die nach der Verordnung vom 31. Januar 1828 vorgeſchriebene Prüfung be⸗ ſtanden, oder bereits vor Erlaß derſelben Meiſter geworden waren. Friedberg den 1. Februar 1842. Der großh. beſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (119) Diejenigen Braunkohlenkonſumenten, welche bisder ihren Bedarf von dem Dornaſſenheimer Werk bezogen haben, werden hiermit davon in Kenntniß geſetzt, daß vom 7. Februar an Bürgſcheine nur zum Belauf von mindeſtens 100 Centner angenom⸗ men werden. Zugleich werden diejenigen, welche größere Quantitäten brauchen, und dieſe noch nicht gedeckt haben, erſucht, ihre etwaigen Beſtellungen möglichſt bald ſchriftlich bei der Verwaltung ein⸗ zureichen. Dornaſſenheim den 31. Januar 1842. Fr. Schmidt, Bergverwalter. „ 50. Lieferung von eichenen Straßenpflöcken. (123) Dienſtag den 15. Februar, Vormittags 11 Uhr, ſoll in dem Lokale des Gaſtwirths Hieronimuß dahier, die Lieferung von 30 Stück eichenen Stra⸗ ßenpflöcken auf die neuerbauten Provinzialſtraßen des Baubezirks Friedberg an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Friedberg den 15. Februar 1842. f Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Fertigung von Ortstafeln. (124) Dienſtag den 15. Februar, Vormittags 11 Uhr, wird die Fertigung von 28 Stück Ortstaſeln in dem Lokale des Gaſtwirths Hieronimuß dahier an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben. Friedberg den 1. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Steinbrechen. (127) Donnerſtag den 10. Februar, Nachmittags 2 Uhr, wird bei Gaſtwirth Koch zu Lindheim die Eröffnung und der Betrieb eines Steinbruchs im Diſtrikt Hühnergraben, Forſt Eckartshauſen, zur Ge⸗ winnung der Steine fur den Provinzialſtraßenbau von Lindheim nach Marköbel an den Wenigſtneh⸗ menden in Accord gegeben. Friedberg den 2. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits ⸗ Verſteigerung. (129) Montag den 14. Februar l. J., Vormittags 11 Uhr, ſoll auf dem Gemeindehaus zu Florſtadt das Verſteinen der Fahrbahn des Vieinalweges von Florſtadt nach Oſſenheim hin, in einzelnen Ab⸗ theilungen unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Accord gegeben werden. Friedberg den 2. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (139) Mittwochs den 23. d. M., Vormittags 9 Uhr, und die folgenden Tage ſollen ſammiliche zur Concursmaſſe des Müllers Jacob Scheuner und ſeiner Ehefrau zu Bruchenbruͤcken gehörige Mobi— lien und Moventien, worunter ſich namentlich ein bedeutender Viehſtand an Pferden, Nindvieh und Schweinen befindet, gegen gleich boare Zahlung öffentlich an den Meiſtbietenden auf der Mühle ſelbſt verſteigert werden. Sodann wird die zu dieſer Concursmaſſe gehdͤ⸗ rige an der Wetter ſehr vortheilhaft gelegene Mühle, welche aus Wohnhaus, Scheuer, Stallung und Brennhaus beſteht und drei Mahlgänge hat, nebſt ungefähr 110 Morgen Landes an Gärten, Baum 5 ſtuͤcken, Aeckern und Wieſen in Bruchenbrücker Ge markung, Montags den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, unter ſehr annehmbaren Bedingungen gleichfalls auf dieſer Mühle ſelbſt einer offentlichen Verſtei⸗ gerung ausgeſetzt. i (140) Freie ſollen in bie Alterheegewal 8755 Kblf. 4 82„ bu Ffenllich verſtt 1 Herren Vorſtehendes 9 Altenſtad 9 (141) Sanft 9 Uhr, ſollen und 7 buchen! nebſt 4 Steck der größere 2 bietend verſteit Die Zuſan Kleinkarh (142) Men 10 Uhr, ſoll. Eichen⸗ Ba Kubikgehalt Prügel, 28 nebſt 350 N wozu Kanfl! Woölfers B (143) Me 12 Uhr, 8 enigſtnehn 10 Zur Au Ein Stück 9 Ein Kubik Lin Kubilfla Zwölf Malte „ 51» Dieſe Immobilien werden im Einzelnen zum Ver⸗ kauf ausgeboten, zugleich aber auch im Ganzen und auch in der Art, daß die Mühle nebſt dazu gehöri⸗ gen Gebaäulichkeiten allein und die ſammtlichen Län⸗ dereien gleichfalls allein ausgeboten wird. Indem ich zugleich darauf aufmerkſam mache, daß ſich dieſe Mühle zu dem Betriebe des Mahl- weſens ganz vorzüglich eignet, und daß ſie durch chauſſirte Vicinalwege mit zwei Haupt⸗Chauſſeen verbunden iſt, lade ich zu einem recht zahlreichen Zuſpruch bei dieſen Verſteigerungen ein. Bruchenbrücken den 3. Februar 1842. Aus Auftrag des Gr. Landgerichts Friedberg Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Beſt. Holzverſteigerung. (140) Freitag den 11. d. M., Morgens 9 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewald, in den Diſtrikten Alterheegewald und Eichwald 8755 Kbkf. eichen Bau⸗ und Werkholz, 170 Stämme und 82„ buchen Werkholz, 1 Stamm öffentlich verſteigert werden. Die Herren Bürgermeiſter der Umgegend wollen Vorſtehendes gefälligſt veröffentlichen laſſen. Altenſtadt am 2. Februar 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Brack. Bekanntmachung. (141) Samſtag den 12. Februar 1842, Morgens 9 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewald 44 eichene und 7 buchene Bau-, Werk- und Rutzholzſtaämme nebſt 4 Stecken eichen Schichtenholz, wovon ſich der größere Theil zur Wagnerarbeit eignet, meiſt⸗ bietend verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt in den langen Buchen. Kleinkarben den 4. Februar 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Schmidt. Holzverſteigerung. (142) Montag den 14. Februar l. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewald 36 Stück Eichen⸗„ Bau-, Werk⸗ und Nutzholz-Stämme, in Kubikgehalt von 1541 Fuß, ſowie 10 Stecken Eichen⸗ Prügel, 28 Stecken Eichen⸗ und Buchen⸗Stockholz, nebſt 350 Wellen, meiſtbietend verſteigert werden; wozu Kanfliebhaber einladet. Wölfersheim den 5. Februar 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Allwohn. Bekanntmachung. (143) Montag den 21. Februar d. J., Mittags 12 Uhr, ſollen auf hieſigem Rathhauſe an den Wenigſtnehmenden verakkordirt werden. 1) Zur Ausbeſſerung der Kirchhofsmauer: Ein Stück Mauer, von 50 Fuß lang, abzubrechen Ein Kubikklafter Stein zu brechen. 7 7„ anzufahren. Ein Kubikklafter Sand zu liefern Zwölf Malter Kalk zu liefern. Dreitauſend Fuß Mauer zu fertigen. 2) Einen neuen Backofen von Steinen zu fertigen. 3) Ein Stück Mauer an eine im Ort ſich befindende Weth neu aufzuführen. 4) Sämmtliche Arbeiten an einem neu anzulegen⸗ den Stück Ortsſtraße von 11 laufenden Klftrn. 5) Sämmtliche Arbeiten an einem Stück 58 lau⸗ fenden Klaftern Ortsſtraße neu zu überdecken. 6) Die ſämmtlichen Arbeiten an einem Stück Vici⸗ nalweg von 40 laufenden Klftrn. zu überdecken. Nonnenroth den 29. Januar 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Metzger. Holzverſteigerung im Oſtheimer Gemeindewald Reviers Hochweiſel betreffend. (144) Donnerſtag den 10. Februar I. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſoll in dem hieſigen Gemeindewald, Diſtrikt Maibacher Wald, folgendes Holz zur Ver⸗ ſteigerung gebracht werden: 10 45% Stecken Buchen⸗Scheitholz, DO 13 7½*„ Prügelholz, 3) 14 7„ Stockholz, friſches, und 4) 412 Stück buchen Reis holzwellen, Dieſes bringt zur öffentlichen Kenntniß, Oſtheim den 31. Januar 1842. — Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Schneider. Arbeits-Verſteigerung. (145) Freitag den 11. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Büreau des Unterzeichneten die Anfertigung eines neuen Friedhof-Thors von Eiſen an den Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Zeichnungen und Voranſchlag liegen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Weckesheim den 3. Februar 1842. Der großb. heſſ. Bürgermeiſter Hoffmann. Holzverſteigerung. (146) Freitag den 11. Februar l. J., Vormitrags Uhr, ſoll in dem Wohnbacher Gemeindewald, Diſtrikt Hinterwald genannt, nachbenanntes Holz unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert werden: 19 40 Eichenbauſtämme, beſonders zu Werkholz geeignet. Stecken Buchen-Scheitholz Haufen Reißer. Zuſammenkunft iſt auf der hohen Straße. verden erſucht, dieſes in laſſen. 29 35 39) 50 Die Die Herrn Bürgermeiſter ihren Gemeinden bekannt machen zu Wohnbach den Februar 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Herget. dem neugebildeten Reviers Holzverſteigerung in Gemeindewald Fauerbach J. Hochweiſel. (147) Montag den 14. Februar 1842, Vormittags 9 Uhr, ſoll in dem Diſtrikt Heide nachbenanntes Holz, unter den vor der Verſteigerung bekannt ge⸗ —— * 52 K macht werdenden Bedingungen auf Ort und Stelle meiſtbietend verſteigert werden: 1 9 Stecken Buchen⸗Prügelholz 7 2) 57 Stecken dergleichen friſches Stockholz, 3) 156„ altes Stockholz, 4 2575 Stück Buchen⸗Reisholzwellen, 5) 400„ Guͤnſtern⸗Wellen, 60 3 Eichen⸗ und Kiefern-Stämme. Bemerkt wird noch, daß vorbenanntes Holz be⸗ ſonders gut abfahren iſt. Die Gr. Bürgermeiſter werden erſucht, ſolches in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Fauerbach J. den 4. Februar 1842. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Werner. Holz⸗Verſteigerung. (148) Künftigen Montag, als den 14. Februar I. J., ſollen in dem Oberauer Gemeindswald circa 2800 Kubikfuß Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz, wobei ſich vorzügliches Mühlbauholz befindet, meiſtbietend verſteigert werden. Unterzeichneter erſucht die Herrn Bürgermeiſter des Kreiſes um gefällige Bekanntmachung. Oberau den 5. Februar 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Ba jus. NN Privat-Bekanntmachungen. Aufforderung. (132) Diejenigen, welche Forderungen an mich oder meinen verſtorbenen Mann zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, ſich binnen 14 Ta⸗ gen bei mir zu melden, da ſpätere Anſprüͤche nicht berückſichtigt werden können. Friedberg den 3. Februar 1842. Au guſte Künſtler. Ein Schmiedmeiſter (136) in der Nähe von Friedberg ſucht auf Petri⸗ tag d. J. einen Lehrling. Die Expedition dieſes Blattes ſagt wo. Wein ⸗Verſteigerung. (138) Nachſtehende Weine werden Donnerſtag den 10. Februar, Nachmittags 3 Uhr, in Frankfurt a. M., Zeil Lit. D. Nro. 191, gegenüber dem Weiden⸗ hof, öffentlich verſteigert: 14 Stück Dürkheimer 1839, „ 14„ Wagchenheimer 1839, 6„ Ungſteiner 1839. Die Weine können ſchon am 8. und 9. Februar, Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, und dann am Tage der Verſteigerung von 2 bis 3 Uhr probirt werden. Haus Verkauf. (149) Ein an der Chauſſee von Wetterfeld nach Laubach gelegenes neues Wohnhaus mit Scheuer, Stallung, einem Brunnen im Hof und einem Gar⸗ ten mit Obſtbäumen, ſowie zwei daran liegende Wieſen, iſt aus freier Hand zu verkaufen oder zu verpachten. Daſſelbe eignet ſich durch ſeine Lage vorzüglich zu einer Wirthſchaft. Nähere Auskunft ertheilt der Gr. Buͤrgermeiſter Kuhn zu Wetterfeld. Ein Brenner, (150) welcher mit dem Schwarziſchen Apparate vertraut iſt, wird in Aſſenheim geſucht von Verwalter Hel molt. Ein vollſtändiges Logis (151) im dritten Stock vermiethet f Friedrich, Schneidermeiſter. 1000 fl. (152) liegen in der Kaſſe des Clauſenfonds gegen genügende Verſicherung zu 5% zum Ausleihen bereit. Butzbach am 3. Februar 1842. C. Eckhard, Rechner des Clauſenfonds. Zwei Kuh⸗Erſtlinge (153) ſind in Wohnbach zu verkaufen. Der dor⸗ tige Kuhhirt Heinrich Weckmann gibt Nähere Auskunft. Bekanntmachung. (154) Donnerſtag den 17. Februar, Il. J., Mor⸗ gens 10 Uhr, ſollen in Wölfersheim bei dem Un⸗ terzeichneten freiwillig, gegen gleich baare Zahlung, verſteigert werden: 2 Pferde, 3 Kühe, 1 altes Mut⸗ terſchwein, Stroh, 30 bis 40 Malter Kartoffeln, Fegmüble, Kelter mit Trog, 1 zweiſpänniger Wa⸗ gen mit Zugehör, Pflug, Egge und Ackergeſchirt, Hausmobilien ꝛc. Wölfersheim. Georg Konrad Keller. Ein Logis (155) für eine einzelne Perſon, welches ſogleich bezogen werden kann, hat zu vermiethen. F. Franck. Eine vollſtändige Wohnung (156) auf gleicher Erde, oder im erſten Stocke, welche im Mai bezogen werden kann, hat zu ver⸗ miethen Johannes Storck, in der Uſergaſſe. Empfehlung. (157) Da wir uns in der Jahrszeit befinden, wo die Garne für die Webereien geordnet werden, bringe ich meine Damaſtweberei in empfehlende Erinnerung und bemerke, daß ich nicht allein ſtets jede Art von Damaſt, wie Tafeltücher mit Ser⸗ vietten, Frühſtuͤck⸗Servietten, Bettdecken, Möbel⸗ zeug, Handtücher vorraͤthig habe, ſondern auch Leinen⸗, Baumwollen⸗ und Wollen⸗Garn zur Verarbeitung die⸗ ſer Artikel annehme und jede gewünſchte Figuren darin ausführe. Zugleich bemerke ich, daß ich mein Poſamentir⸗ Geſchäft vor wie nach fortbetreibe, in Fertigung von Kleider- und Möbel⸗ Verzierungen, Franzen, Quaſten, Kordeln, Gimben, Grebbinarbeiten, Bän⸗ dern, Borden, Treſſen, Lampendochten, überhaupt alle in dies Geſchäft einſchlagenden Artikeln mich empfehle und verſpreche ſchnelle und billige Beſorgung. Friedberg im Februar 1842. G. Steup. Gedruckt und verlegt unter Verantwortl ichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. 2 Betreffend: Durch Cor der Wegaufſede welche vom Kei die Vertheilung 1 Georg Pf Förſter zu Ei deren Bezirke fe die Gemarkunge kirchen, E die Gemarkung Münzend die Gemarkung heim, Bi Die Geha laſen und the Venäge 14 Ta nungspraktikan abliefern qu laf .— Die Stad Hungen Auszuſchl Das 9