keen zuſurde n dieſe Alu —— edberg: erke: b fl.— kr 92— J. Sept.: erſte: 7 7 fl. 30 kr. kr. iedderg und ber 1842. Intelligenzblatt fur die Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, die Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ——— Mittwoch, den 5. Oktober Amtlicher Theil. — Die großherzoglich heſſiſchen Kreisraͤthe der Kreiſe Hungen und Friedberg an ſaͤmmtliche Lokalpolizeibehoͤrden der Kreiſe Hungen und Friedberg. Betreffend: Die Beſtrafung der Refractäre. Von nachſtehendem höchſtem Erlaſſe ſetzen wir Sie zu Ihrer Nachachtung in Kenntniß. Hungen und Friedberg den 21. September 1842. Follenius. Küchler. Das Großhzl. Heſſiche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die Großhzl. Provinzial⸗Com⸗ miſſariate dahier und zu Gießen und an die Gr. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen. Nach Art. 45 des Recrutirungsgeſetzes vom 20. Juli 1830 ſoll gegen Refractäre, außer den im Geſetze vom 24. Septbr. 1821 beſtimmten Nachtheilen, auch noch, nach vorausgegangener gerichtlicher Unterſuchung, eine Gefängnißſtrafe von acht Tagen bis zu drei Monaten erkannt werden. Damit nun dieſe Strafe, welche, wie bemerkt, nur nach vorausgegeangener gerichtlicher Unterſuchung angeſetzt werden ſoll, mithin nach dem in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen ſtattfindenden Unter⸗ ſuchungs⸗Verfahren die Anweſenheit der Refractäre vorausſetzt, ausgeſprochen werden kann, weiſen wir Sie an, die Lokalpolizeibehͤrden, die jedenfalls von der Rückkehr der Refractäre in ihre Heimath Kenntniß erhalten, auf dieſe wachen zu laſſen und denſelben aufzugeben, ſobald ihnen der Aufenthalt eines Refractärs bekannt wird, Ihnen davon Anzeige zu machen, worauf Sie den betreffenden Refractär an das einſchlägige Gericht zur Unterſuchung abzugeben haben. Darmſtadt am 7. September 1842. du Thil. Prinz. Dieſelben an dieſelben. Betreffend: Den unentgeldlichen Unterricht im Hufbeſchlage für die Schmiede. Der Gr. Profeſſor Vix zu Gießen ertheilt im nächſten Winter unentgeldlich Unterricht in dem Hufbeſchlage, wovon Sie die Schmiede in Ihren Gemeinden in Kenntniß zu ſetzen haben. Hungen und Friedberg den 21. September 1842. Follenius. Kuͤchler. —— 79. —— 1842. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Hungen an ſämmtliche Großh. Heſſ. Fuͤrſtl. und Graͤfl. Solms. Buͤrgermeiſter des Kreiſes Hungen. Betreffend: Den Ankauf der diesjährigen Remontepferde. Nach der in der Gr. Zeitung erſcheinenden Bekanntmachung wird der Ankauf der diesjährigen Remontepferde . 348* am 17. Okt. zu Friedberg, am 18. Okt. zu Hungen, am 20. Okt. zu Alsfeld ſtattfinden. Man trägt Ihnen auf, dieß in Ihren Gemeinden noch beſonders bekannt zu machen, und von Ihrer Seite, ſoweit möglich, zur Beförderung des Geſchäfts thatigſt mitzuwirken. Hungen den 28. September 1842. Follenius. Das Großh. Heſſ. Landgericht Groskarben an die Großh. Buͤrgermeiſter des Bezirks. Betreffend: Die genauere Beobachtung der Stempel⸗ und Taxordnung. Im Begriffe, an Sie in rubricirtem Betreff eine Verfügung zu erlaſſen, da ein großer Theil von Ihnen den Beſtimmungen der Stempel⸗ und Taxordnung ſeither nicht überall nachgekommen iſt— finde ich in dem Intelligenzblatt für den Kreis Friedberg vom 24. l. M. Nro. 76 ein, unterm 9. ejusd. von dem Gr. Landgericht Friedberg an die Gr. Bürgermeiſter des dortigen Bezirks ergangenes Ausſchreiben, welches ich hiermit auch für Sie erlaſſe und deſſen genaue Befolgung ich Ihnen angelegentlichſt empfehle, damit keine Fälle vorkommen, wo Stempelſtrafen angeſetzt werden müßten. Groskarben den 29. September 1842. Muhl. Ein Geſpenſt. In einer kleinen engliſchen Stadt, Warbridge (ſpr. Warbritſch), beſtand eine Geſellſchaft von 24 Perſonen, die ſich den Clubb nannte. Jedes Mit⸗ glied hatte ſeinen eignen Stuhl; der Praͤßtdent ſaß auf einem etwas erhöhten Sitz. Die Zuſammen⸗ künfte fanden zweimal die Woche ſtatt: man unter⸗ hielt ſich bei einem Glas Punſch und einer Pfeife Tabak uber die Tagesgeſchichte. Nun traf es ſich, daß längere Zeit ein Stuhl leer blieb, weil ein Mitglied des Vereins krank war.— Als man eines Abends fröhlich beiſammen ſaß, kam die Rede auch auf den leeren Stuhl und den fehlenden Freund, von dem man lange nichts Näheres vernommen hatte. Es machten ſich daher zwei Mitglieder auf, um im Namen des Clubb nach dem Befinden des Abweſenden zu fragen. Sie kehr⸗ ten traurig zurück; denn ſie brachten die Nachricht, daß er ſchwerlich die Nacht überleben werde. Zu⸗ fälligerweiſe blieb man länger als gewöhnlich bei einander und als es Mitternacht ſchlug, ging die Zimmerthuͤre auf und— man denke ſich den Schrecken aller Anweſenden— der Fehlende trat, in ein weißes Tuch gehuͤllt, ein und nahm ſeinen leeren Sitz ein. Nachdem er ſchweigend und alle anſtarrend ſo lange verweilt hatte, bis ſich ſeine Freunde von ſeiner leibhaftigen Anweſenheit überzeugt hatten, ſtand er langſam wieder auf und verließ das Zimmer. Am andern Tage erfuhr man, daß der Kranke gleich nach 12 Uhr in der Nacht geſtorben ſei. Längere Zeit nachher, als dieſes Ereigniß, deſſen Wahrheit 23 glaubwürdige Männer bezeugten, ver⸗ ſchollen war, wurde der Apotheker des Städtchens, der auch zugleich den Arzt machte, zu einer kranken alten Frau gerufen, welche ihm geſtand, daß ſie nicht aus der Welt gehen könne, ohne ihm ein Ge⸗ heimniß, das ſie beſchwere, mitgetheilt zu haben. „Sie erinnern ſich des Vorfalls mit Herrn Y. der ſeinen Freunden im Clubb erſchienen war. Ich war damals Wärterin bei dem Kranken, und mußte ihn, obgleich er ſtark phantaſirte und allein blieb, auf einige Minuten verlaſſen. Als ich ins Zimmer zu⸗ rückkehrte, war er verſchwunden. Ich glaubte an⸗ fangs, er habe ſich durchs Fenſter geſtuürzt; und während ich noch, vor Angſt meiner Sinne kaum mächtig, deshalb Nachſuchung thun wollte, kehrte Herr N. zurück, legte ſich zähnklappernd in ſein Bett und— ſtarb. Sie ſehen daraus, daß er damals wirklich in die Geſellſchaft gegangen war, von wel⸗ cher er auch vorher viel im Fieber geſprochen hatte. Sie begreifen aber auch, daß ich, für meinen Ruf als Wärterin und meinen Unterhalt beſorgt, nichts zur Aufhellung der Sache thun mochte. Möge mir Gott, mögen mir die Verwandten und Freunde des Unglücklichen jene Vernachläſſigung vergeben!“— Bekanntmachungen von Behoͤrden. rr Bekanntmachung. (941) Diejenigen Braunkohlenconſumenten des Dor⸗ heimer Bergwerks, welche Braunkohlen auf Buͤrg⸗ ſcheine oder auf ſonſtige Anweiſungen auf Credit beziehen wollen, werden hierdurch benachrichtigt, daß ſie, indem die hieſige Unterrechnerſtelle durch einen neuen Unterrechner iſt beſetzt worden, welcher die Kohlenabführer noch nicht kennt, jedesmal, wenn ſie die Kohlen nicht ſelbſt abfahren, dem Fuhrmann eine Beſcheinigung mitzugeben haben, durch welche ſich derſelbe genügend ausweiſen kann, daß er zum Abfahren der Kohlen beauftragt iſt. Der Gr. Unterrechner Hamm iſt beauftragt auf die übergebenen Bürgſcheine die Ladſcheine auf die Berechtigten auszuſtellen, damit jedoch keiner leer abfahren müſſe, werden dieſelben nicht unterlaſſen, die Kohlenfuhren in den Stand zu ſetzen, daß ſich dieſe gehörig legitimiren können. Dorheimer Bergwerk den 7. Juli 1842. Der Gr. Berginſpector A. Storch. Edictalladung. (1193) Der ſeit einer Reihe von Jahren von Haus Oel oder deſſe einigen, weich 158 Abeſerde ide Aufſeldonn ei unterzeichnete ſonſten, hne Johann Jaccb Vermögen aber wor re jedberg Friedberg Ed (1058) Auf er nermeiſters Joha dihuldationsterm. Mittwoch d. beſimmt, in wel, Rechtsgrunde An bei Vermeidung hier geltend zu m ſchlage und über erklären müſſen, der Mehrheit de Großkarbe 1 N (1148) Nac lichen Familie henden Zehnter von das Abloöf Rente aber zu ordnet worden, wig Ernſt Sch fetzt auf Herm des Hauptman mannſtein, als ſo weden alle mögen bekannt nahme ded Gro bereits anerkann achtzanſprüche anzuzeigen, al ſungefapiialz a tet werden wir ungen de Großh. ollte, kehrte in ſein Bett er damals Ar, von wel⸗ rechen hatte. meinen Ruf ergt, nichts Möge mir Freunde des geben— —— thoͤrden. * 349* abweſende Johann Jacob Weil von Niederwöllſtadt, deſſen Aufenthalt hierorts unbekannt iſt, wurde nach dem beigebrachten Taufſchein im Jahr 1770 gebo⸗ ren, hat alſo das 70. Lebensjahr bereits zuruͤckge⸗ legt. Mit Rückſicht hierauf und auf die Beſtim⸗ mungen des Solmſer Landrechtes bezugnehmend, hat Johann Karl Weil von Niederwöllſtadt, der Bru— der des Abweſenden, um Ueberweiſung des ſeit dem Jahr 1818 curatoriſch verwalteten Vermögens des— ſelben gebeten. Es ergeht daher an gedachten Johann Jacob Weil oder deſſen etwaige Leibeserben, ſowie an alle diejenigen, welche Erbanſprüche an das Vermögen des Abweſenden bilden zu können glauben, öffent— liche Aufforderung, umſogewiſſer binnen 3 Monaten bei unterzeichnetem Landgericht ſich zu melden, als ſonſten, ohne weitere desfallſige Bekanntmachung, Johann Jacob Weil für verſchollen erklärt, ſein Vermögen aber ſeinem Bruder Johann Karl über— antwortet werden ſoll. Friedberg den 2. September 1842. Gr. Heſſ. Gräfl. Solmſ. Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Edictalla dung. (1055) Auf erfolgte Concurserkennung des Schrei— nermeiſters Johannes Seiboldt IV. zu Vilbel wird Liquidationstermin auf Mittwoch d. 12. Oktbr. l. J., Vorm. 8 Uhr, beſtimmt, in welchem Alle, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Anſprüche an die Maſſe haben, ſolche bei Vermeidung des Ausſchluſſes von derſelben, da— hier geltend zu machen, auch ſich auf Vergleichs-Vor⸗ ſchläge und über Beſtellung eines Maſſe-Curators erklären müſſen, widrigenfalls ſie an die Beſchlüſſe der Mehrheit der Liquidanten gebunden ſind. Großkarben den 5. Auguſt 1842. Gr. heſſ. Landgericht Limpert. erden g. (1148) Nachdem die Ablöſung des der Freiherr— lichen Familie von Schenk zu Schweinsberg zuſte— henden Zehnten in der Gemarkung Weckesheim, wo— von das Abloͤſungskapital zu 16,795 fl. 57 kr, die Rente aber zu 933 fl. 6 ½ kr. berechnet iſt, ange⸗ ordnet worden, ſowie der Hauptmann Freiherr Lud⸗ wig Ernſt Schenk zu Schweinsberg auf der Sorge jetzt auf Hermannſtein, in dem Verhältniß als Erbe des Hauptmanns Freiherrn von Schenk zu Her— mannſtein, als der Bezugsberechtigte anerkannt wird, ſo werden alle bei dieſer Ablöſung Betheiligte, ſie mögen bekannt oder unbekannt ſeyn, nur mit Aus— nahme des Großherz. Lehnsfiscus, deſſen Anſprüche bereits anerkannt ſind, aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche ſogewiß binnen 2 Monaten dahier anzuzeigen, als ſonſten die Auszahlung des Ablö— ſungskapitals an den genannten Berechtigten geſtat⸗ tet werden wird. Hungen den 27. Auguſt 1842. Großh. Heſſiſches Fürſtl. Solms. Landgericht Hofmann. Nachricht. (1238) Auf die Bekanntmachung der Gr. Berg⸗ verwaltung zu Dorheim vom 7. d. M. dient Den⸗ jenigen, welche bis jetzt auf dem hieſigen Werk keine Braunkohlen bezogen haben, und daher die vorzuͤg⸗ liche Qualität derſelben aus eigner Wahrnehmung nicht beurtheilen können, zur Nachricht, daß wir fort⸗ während Braunkohlenklötze für 10 kr., und vom 1. Oktober an, für 11 kr. den Centner ablaſſen, welche nach den vergleichenden Verſuchen eines praktiſchen Oeconomen und Bierbrauers die Braunkohlenklötze, welche zu Dorheim zu 12 und 14 kr. pro Centner verkauft werden, an Gute übertreffen, weshalb ſich auch das hieſige Werk, wie gegendkundig und aus den hieſigen Büchern jeden Augenblick zu erſehen iſt, eines weit über Dorheim hinaus ſich erſtrecken⸗ den bedeutenden Abſatzes zu erfreuen hat. Weckesheim den 17. September 1842. Der Untererheber Hilger. Oeffentliche Aufforderung. (1277) Alle diejenigen, welche an die Nachlaß⸗ maſſen der Gebrüder Johannes und Philipp Schinz von hier(Söhne von Johannes Schinz) Erſterer geweſener Soldat, Letzterer im Hospital Hofheim verſtorben, Forderungen oder ſonſtige rechtliche An— ſprüche zu machen haben, werden hiermit aufgefor⸗ dert, ſolche, mögen ſie dem Gerichte bereits zur Kenntniß gebracht worden ſein oder nicht, um ſo gewiſſer in dem auf Montag den 7. Novbr. l. J., Vorm. 9 Uhr, hiermit anberaumt werdenden Termin dahier anzu⸗ zeigen und zu begründen, als ſonſt auf ſie bei Verthei— lung jener beiden in einander greifenden Nachlaßmaſſen keine Rückſicht genommen werden wird. Da in dem Termin zugleich ein Arrangement verſucht werden ſoll, ſo haben ſich etwa erſcheinende Bevollmächtigte mit genügenden Vollmachten zu verſehen. Groskarben den 26. September 1842. Gr. Heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Oeffentliche Bekanntmachung. (1278) Zum Verkaufe der den Konrad Sauer's Erben zu Fauerbach J. erblich verliehenen Hofraithe, die Damm⸗ und Teichmühle genannt, beſtehend in Mahlgang und Muͤhlenbau, Scheuer und Stallung mit Nebenbau, nebſt den dazu gehörigen in unge— fähr 12 Morgen beſtehenden Grundſtücken iſt Ter— min auf Montag den 7. November l. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumt worden. Kaufliebhaber werden daher eingeladen, ſich zu der beſtimmten Zeit in der oben genannten Hofraithe zu Fauerbach I. einzufinden, ihre Zahlungsfähigkeit nachzuweiſen und ſich der Eröffnung der Verkaufs— bedingungen zu gewärtigen. Butzbach den 27. September 1842. Großhzgl. Heſſ. Landgericht daſ. 3 Calmberg. Privat⸗ Bekanntmachungen. Ein vollſtändiges Logis (1268) auf der breiten Straße iſt zu vermiethen bei Schmiedmeiſter A. Oberländer. Eine brave Küchenmagd, (1275) welche ſchon gedient hat, und ein gutes Betragen nachweiſen kann, wird geſucht. Wo, ſagt die Expedition dieſes Blattes. Steinkohlen. (1279) Ich mache hiermit bekannt, daß ich von heute an meine Steinkohlen zu dem Preiſe von I fl. 5s kr. das Großherzgl. Heſſ. Malter und das Korb⸗ maas zu 2 fl. 6 kr. abſetze. Von der Aechtheit der Waare und pünktlichen Bedienung ſind meine Kunden, wie ich mir ſchmeicheln kann, vollkommen überzeugt. Vilbel den 24. September 1842. Philipp König, Nagelſchmied und Steinkohlenhändler. Anzeige. (1280) Im Intereſſe der Landwirthſchaft mache ich ſaͤmmtliche Oekonomen auf den Ton ſtich des Herrn R. L. Venator zu Rockenberg aufmerk⸗ ſam, indem dieſer Torf von ſo vorzüglicher Güte iſt, daß da, wo. ich für Braunkohlen fruher 1 fl. brauchte, ich jetzt mit 30 kr. auslange. Rockenberg den 26. September 1842. Chriſtian Wende, Freiherr von Wieſenhüttiſcher Pachter. 5000 fl. Pfarrkapitalien (1281) ſind in dem Stader Kirchenkaſten bis Mitte Oktober l. J. auszuleihen. Staden am 28. September 1842. Der Kirchenrechner Jäger. Einen Backofen (1282) mit angemeſſenem Logis, das ſogleich bezo⸗ gen werden kann, iſt zu vermiethen bei Maurermeiſter Grünewald in der Vorſtadt. Ein Wohnzimmer (1283) nebſt einem Nebenzimmer und einer Kuͤche im zweiten Stockwerk iſt auf der breiten Straße neben der neuen Farbe zu vermiethen bei Katharina Hanſtein. Empfehlung für Damen. (1284) Zu bevorſtehendem Herbſte und Winter empfehle ich mich mit folgenden modernen Arbeiten, als: Burnus, verſchiedenen Sorten Crispins, Man⸗ telets und großen wattirten Cardinalkrägen. Dieſe, ſowie alle in mein Fach einſchlagende Arbeiten wer⸗ den elegant nach der neueſten Pariſer Mode gelie⸗ fert werden. Chriſtian Berg, Damenkleidermacher, wohnhaft in der Auguſtinergaſſe zu Friedberg. „ 350. Ein ſehr guter Werneriſcher Kochofen (1285) und ein kleiner runder Ofen ſind billig dahier zu verkaufen. 50 fl 3 (1286) Vormundſchaftsgeld können in den hieſigen Landgerichtsbezirk ausgeliehen werden von Friedrich Schweitzer in Friedberg. 200 fl. (1287) liegen in der Kirchenkaſſe dahier zum Aus⸗ leihen bereit. Niederwöllſtadt den 3. Oktober 1842. Hildebrand, Kirchenrechner. Zeugniß eines beruͤhmten Schreib⸗ meiſters. Nach ſorgfältiger Prüfung vieler Sorten muß ich hier⸗ durch öffentlich bekennen, daß ich noch keine Feder gefun⸗ den, welche der Correſpon⸗ denzfeder(feingeſpitzt, zur eigentlichen Schönſchrift) und der Lordfeder(mittelge⸗ 2 ſpitzt, für n eee Elaſticität und Brauchbarkei ee von Ganburt) gleich kömmt. Meine Schüler machen damit zur Verwun⸗ Schuberth ꝙ Co. derung ſchnelle Fortſchritte und empfeble ſomit dem ſchreibenden publikum, beſonders Leh⸗ rern und Eltern, dieſe Federn der Fabrik von FJ. Schuberth et Co. aus voller Ueberzeugung, da ſolche alle Vorzüge des Gänſekiels mit der Dauerhaftigkeit des Stahls in ſich vereinigen. Röttger Boldt, Schreiblehrer. Das Dutzend Lordfedern mit Halter koſtet 36 kr.; die Correſpondenzfedern 45 kr.; und ſind auch billigere Sorten dleſer renomirten Fabrik von 54 kr. per Groß(144 Stück) an in reicher Auswahl zu haben bei C. Bindernagel in Friedberg. (1288) Literariſche Anzeige. Bei C. Bindernagel in Friedberg ſind vorraͤthig: Curtmann, Dr., W. J. G., Vorleſebuch fuͤr Kin⸗ der von 7 bis 10 Jahren. Eine Gedenkſchrift des 25jährigen Beſtehens des evangeliſchen Schul⸗ lehrer⸗Seminars in Friedberg. 36 kr. Schacht, Th., Ueber die Tragödie Antigone nebſt einem vergleichenden Blick auf Sofokles und Shakſpeare. 1 fl. 12 kr. Stäger, Fr. W. G., Sophokles Tragödien. Ur⸗ ſchrift und Ueberſetzung. 4 fl. 48 kr. Wurſt, J. R., Anleitung, wie die Vorlegeblätter zum Schönſchreiben als Grundlage zur Recht⸗ ſchreibung und Wortbildung benutzt werden können. 24 kr. —— 70 Vorlegeblätter ſowohl auf einer als auf beiden Seiten bedruckt 36 kr. Die erſte Auflage von Zſchokke's Selbſtſchau iſt bereits vergriffen und eine zweite, unveränderte Auflage zu 4 fl. 30 kr. iſt vorräthig. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binder nagel in Friedberg. Die großhe d f Betreffend: Die Von nachſt Hungen Dab Großhil. Nach erde vagirende auslä Sie aufzufordert auch die Ihnen Vaganten in den aud dem kürzte falle, oder nad zu dem Beſufe Heſſen die geei Vaganten zu! Sie wer Darnſt Betre Die nach, habenden Geme Hungen die mit dem