n nvor— Intelligenzblatt für die Provinz Oberbeſſen im Allgemeinen, Kreiſe Friedberg und Hungen und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. rr! n—ZT— 1. Sonnabend, den 5. Februar 1842. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: 5 Friſtgeſuche. Wenn gleich das höchſte, in obigem Betreffe vorliegende, Miniſterial-Ausſchreiben vom 26. Juni 1833, welches unten zur Nachachtung nochmals abgedruckt erſcheint, Ihnen die nöthige Anleitung gab, ſo wurde dasſelbe doch ſeither faſt durchgehends bald gar nicht beachtet, bald nur ſehr mangelhaft angewendet, ſo daß ich hierdurch oft in dem Falle war, auf die mir vorgelegten Friſtgeſuche erſt nach vorgängigem mehrfachen Hin- und Herſchreiben Entſchließung ertheilen zu konnen. Um nun dieſen Geſchäftszweig mehr zu regeln und größere Genauigkeit darin einzuführen, habe ich das beiliegend gedruckte Formular*) entworfen und weiſe ſie an, dasſelbe inskünftige bei vorkommenden Friſtgeſuchen anzuwenden reſp. die darin enthal⸗ tenen Fragen ausführlich zu beantworten. Friedberg den 30. Januar 1842. Küchler. Das Großherzoglich Heſſiſche Miniſterium des Innern und der Juſtiz an Großh. Provinzial— Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche Großh. Kreisraͤthe in den Provinzen Starkenburg und Oberheſſen. Zur Verminderung perſönlicher Sollicitationen der Unterthanen in den rubricirten Angelegenheiten beauftragen wir Sie, die Bezirksangehörigen durch die Bürgermeiſter belehren zu laſſen, daß die obigen Geſuche zunächſt nicht bei den Regierungsbehörden, ſondern bei den Bürgermeiſtern vorzubringen ſeyen, damit von dieſen die erforderlichen Einleitungen getroffen, und nach Umſtänden, die Bewilligung der Geſuche erwirkt werden könne. Den Bürgermeiſtern iſt zugleich zur Obliegenheit zu machen: 1) über die bei ihnen anzubringenden Friſtgeſuche, die ſie zuläſſig finden und wodurch nicht Friſterſtreckungen über den Termin des Rechnungsſchluſſes beabſichtigt werden, von Amtswegen zu berichten und auf Einhalt in der Beitreibung, mit Angabe der Gründe, anzutragen; 2) über Erlaßgeſuche aber und Geſuche um Friſt für längere Zeit den Gemeinderath zu verneh⸗ men, und, a) im Falle eines willfährigen Beſchluſſes des letzteren, das Berathungsprotokoſl zur Genehmigung an die vorgeſetzte Regierungsbehörde einzuſenden, dagegen in dem Falle, b) daß der Gemeinderath ſich gegen Bewilligung des Geſuches erklären ſollte, darnach den Bitt— ſteller in einer ſchriftlichen Erklärung, welche dieſer, im Falle er Beſchwerde bei der Regierungsbehoͤrde führen will, der letzteren vorzuzeigen hat, zu bedeuten. 7) welches durch C. Bindernagel in Friedberg zu beziehen iſt. „ 44„ Wir wollen Ihnen zwar hier die Vorausſetzungen nicht ſpeciell angeben, unter welchen ein Erlaß oder eine Geſtattung einer Zahlungsfriſt bei gemeinheitlichen Ruͤckſtänden eintreten kann und die ſomit auch von den Ortsvorſtänden bei Begutachtung ſolcher Geſuche zu beachten ſeyn würden. Um indeſſen in letzterer Beziehung ein gleichförmiges Verfahren herbeizuführen und den Ortsvorſtänden einen Leitfaden zu geben, ſind die Bürgermeiſter anzuweiſen, daß von den Ortsvorſtänden namentlich folgende Fragen bei Geſuchen der fraglichen Art zu begutachten wären: 5 1) ob den Schuldner bei augenblicklicher Beitreibung ein bedeutender Vermögensnachtheil treffen, oder deſſen Nahrungsſtand gefährdet würde; beſonders werden in dieſer Beziehung ſolche Schuldner Rückſicht verdienen, welche durch ſie betroffene Unglücksfälle, z. B. Verluſt ihrer Erndte, gefallenes Vieh, Krankheiten u. ſ. w., in ihren Vermögensverhältniſſen zurückgekommen und dadurch außer Stand geſetzt worden ſind, augenblickliche Zahlung zu leiſten; 2) ob die Vermögens verhältniſſe der Schuldner von der Art ſind, daß für die Gemeinde nicht der Verluſt des Rückſtandes bei Verzögerung der Beitreibung zu befuͤrchten ſteht, oder wie, etwa durch Stellung eines Bürgen, die Gemeindekaſſe geſichert werden kann; 20 ob durch dergleichen Friſtgeſtattungen die budgetmaͤßig vorgeſehenen gemeinheitlichen Ausgaben nicht gefährdet erſcheinen. Endlich iſt 4) von den Ortsvorſtänden bei Geſuchen um Friſtgeſtattungen immer zu begutachten, auf wi⸗ lange eine Zahlungsfriſt zu bewilligen wäre. 1 Darmſtadt am 26. Junius 1833. du Thil. Trygophorus. Derſelbe an dieſelben. Betreffend: Das Matdhildenſtift. Da ich mehrfach die Wahrnehmung gemacht habe, daß in einzelnen Gemeinden oft ſehr bedeutende Kaſſenvorräthe und Betriebs⸗Kapitalien ungenützt in den Gemeindekaſſen liegen, ſo empfehle ich Ihnen, überall, wo dies der Fall iſt, dafür zu ſorgen, Mathildenſtift eingelegt werde. Beſtimmung mit 3¼% verzinſen. daß ein entſprechender Theil dieſer Beträge in das Dasſelbe wird ſolche nunmehr annehmen und nach der bekannten neuen Da die Gemeinden über dergleichen Einlagen jederzeit wieder nach Beduͤrfniß disponiren können, ſo iſt dieſe Maasregel, ſowohl ruͤckſichtlich der größeren Sicherheit als des Zinſengewinns doppelt erwünſcht. Friedberg den 31. Januar 1842. Küchler. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Zimmerarbeit. (116) Donnerſtag den 10. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſoll bei Gaſtwirth Hieronimuß dahier, die Anfertigung eines Lehngerüſtes für die zu erbauende Brücke über die Uſa bei Obermörlen auf der Pro— vinzialſtraße von Butzbach nach Uſingen, an den Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Zeichnung, Voranſchlag ſowie Bedingungen lie⸗ gen auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Ein⸗ ſicht offen. Friedberg den 31. Januar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits ⸗Verſteigerung. (118) Dienſtag den 15. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Lokal des Gaſtwirths Hieronimuß dahier, die Reparaturarbeiten für 1842 an den Kameral⸗Grundlaſten und Forſtgebäuden zu Fried⸗ berg, Butzbach, Ockſtadt, Obermörlen, Griedel, Rockenberg, Oppershofen, Kaichen, Buͤdesheim, Hel⸗ denbergen, Burggräfenrod, Vilbel, Rodheim, Win⸗ terſtein und Oberau, als Maurer-, Steinhauer⸗, Zimmer⸗, Schreiner-, Schloſſer⸗, Glaſer⸗, Weißbin⸗ der⸗, Spengler- und Pflaſtrerarbeiten an die We⸗ nigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Es wird dieſes mit dem Anfügen zur Kenntntß gebracht, daß nur ſolche Handwerker zum Gebot zugelaſſen werden, welche die nach der Verordnung vom 31. Januar 1828 vorgeſchriebene Prüfung be⸗ ſtanden, oder bereits vor Erlaß derſelben Meiſter geworden waren. Friedberg den 1. Februar 1842. Der großh. beſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (119) Diejenigen Braunkohlenkonſumenten, welche bisher ihren Bedarf von dem Dornaſſenheimer Werk bezogen haben, werden hiermit davon in Kenntniß geſetzt, daß vom 7. Februar an Bürgſcheine nur zum Belauf von mindeſtens 100 Centner angenom⸗ men werden. Zugleich werden diejenigen, welche größere Quantitäten brauchen, und dieſe noch nicht 0 (122) Dien Uhr, ſollen Korn von de fonds, zweit tenden verſtel Friedber Lieferung (123) Dien Uhr, ſoll in dahier, die denpflocken a ded Baubezir in Mord ge Friedden Fe (124) Di Uhr, wird in dem Lok an die Wen Friedbe hülpoerſeiger des Revier treffend. (125) Mol Burgwald da 12 Stecken nadel hol „ 45 gedeckt haben, erſucht, ihre etwaigen Beſtellungen moglichſt bald ſchriftlich bei der Verwaltung ein⸗ zureichen. Dornaſſenheim den 31. Januar 1842. Fr. Schmidt, Bergverwalter. Fruchtverſteigerung. (120) Dienſtag den 22. Februar, Nachmittags 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe 50 bis 60 Mltr. Korn von dem Fruchtvorrathe des vereinigten Ar⸗ menfonds, zweimalterweiſe öffentlich meiſtbietend ver⸗ ſteigert werden. Friedberg den 2. Februar 1842. In Auftrag der Armenkommiſſion: Der Beigeordnete Bender. Gärten ⸗ Verpachtung. (121) Dienſtag den 15. Februar, Nachmittags 2½ Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die dem Hos⸗ pital gehörenden, Petritag leihfälligen Gärten, auf 3 Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet werden. Friedberg den 2. Februar 1842. In Auftrag der Armenkommiſſion: Der Beigeordnete Bender. Fruchtverſteigerung. (122) Dienſtag den 15. Februar, Nachmittags 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe 50 bis 60 Mltr. Korn von dem Fruchtvorrath des Auguſtiner Schul⸗ fonds, zweimalterweiſe öffentlich an die Meiſtbie⸗ tenden verſteigert werden. Friedberg am 2. Februar 1842. Der Beigeordnete Bender. Lieferung von eichenen Straßenpflöcken. (123) Dienſtag den 15. Februar, Vormittags 11 Uhr, ſoll in dem Lokale des Gaſtwirths Hieronimuß dahier, die Lieferung von 30 Stuck eichenen Stra⸗ ßenpfloͤcken auf die neuerbauten Provinzialſtraßen des Baubezirks Friedberg an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Friedberg den 15. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Fertigung von Ortstafeln. (124) Dienſtag den 15. Februar, Vormittags 11 Uhr, wird die Fertigung von 28 Stück Ortstafeln in dem Lokale des Gaſtwirths Hieronimuß dahier an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben. Friedberg den 1. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung, Holzverſteigerung in den Gr. Domanialwaldungen des Reviers Oberrosbach Forſtes Friedberg be— treffend. (125) Montag den 7. Februar d. J. wird im Burgwald das hier verzeichnete Holz, als: 12 Stecken birken⸗ 2¼ Stecken eichen⸗ J Stecken nadelholz⸗Scheitholz, . 28 Stecken birken und eichen⸗ 17 Stecken aspen und weiden⸗ Prügelholz, 5⅜ Stecken eichen Stockholz, 19,50 Wellen buchen⸗ 42,09% Wellen birken und eichen⸗ 4375 Wellen aspen und weiden⸗Rei⸗ ſerholz, 12 Stämme eichen Bauholz,— oͤffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert. Die Zuſammenkunft iſt um 8 ½ Uhr zu Forſt⸗ haus Winterſtein. Oberrosbach den 31. Januar 1842. Der Gr. Heſſ. Revierförſter Bingmann. Holzverſteigerung. (126) Dienſtag den 8. Februar, Morgens 8 Uhr, ſollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Södel, Diſtrikt Eſelshau, 109 eichen Bau- und Werkſtämme, oͤffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Ich erſuche daher die Herrn Bürgermeiſter, die ſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Söôdel den 2. Februar 1842. Der großh. heſſ. Burgermeiſter Schneider. Steinbrechen. (127) Donnerſtag den 10. Februar, Nachmittags 2 Uhr, wird bei Gaſtrerth Koch zu Lindheim die Eröffnung und der Betrieb eines Steinbruchs im Diſtrikt Hühnergraben, Forſt Eckartshauſen, zur Ge— winnung der Steine für den Provinzialſtraßenbau von Lindheim nach Marköbel an den Wenigſtneh— menden in Accord gegeben. Friedberg den 2. Februar 1842. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Gutsverſteigerung. (128) Die in hieſiger Gemarkung gelegene Heſſen⸗ Homburgiſche und von der Gemeinde Petterweil er⸗ kaufte Domäne, beſtehend in 105 Morgen Ackerland und Wieſen, einem zweiſtöckigen maſſiv gebauten Wohnhaus,(Homburger Schloß genannt), einem zweiten Wohnhaus mit Scheuer und Stallung, nebſt dabei gelegenem 2¼ Morgen Garten, ſoll Dienſtag den 8. Februar d. J., Vormittags um 10 Uhr anfangend, auf dem hieſi— gen Gemeindehaus, unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich verſteigert werden. Kaufliebhaber ſind hiermit eingeladen. Petterweil den 29. Januar 1842. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Holtzmann. Arbeits-Verſteigerung. (129) Montag den 14. Februar l. J., Vormittags 11 Uhr, ſoll auf dem Gemeindehaus zu Florſtadt das Verſteinen der Fahrbahn des Viceinalweges von Florſtadt nach Oſſenheim hin, in einzelnen Ad⸗ theilungen unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Accord gegeben werden. iedberg den 2. Februar 1842. 5 8 Ae Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. CNN Privat⸗ Bekanntmachungen. Mobilien⸗Verſteigernng. i (85) Mittwoch den 9. Februar d. J., Vormittags 9 Uhr, will der Unterzeichnete in ſeiner Behau⸗ ſung einer öffentlich freiwilligen Verſteigerung, ge— gen gleich baare Zahlung, ausſetzen: 10 14 Pferde, 2 30 Stück Rindvieh, worunter 4 Paar Fahr⸗ ochſen, 3) eine Anzahl Schweine, 4) mehrere Oekonomiewagen und Pflüge, 5) eine bedeutende Quantität Stroh und Spreu, 6) mehrere Tauſend Malter Kartoffel, 7) Hausmobilien verſchiedener Art. Bemerkt wird noch, daß am erſten Tage mit der Verſteigerung des Viehes begonnen wird. Aſſenheim den 20. Januar 1842. Carl, Pachter. Mobilien-Verſteigerung. (130) Dienſtag den 15. d. M., Vormittags 9 Uhr, will der Unterzeichnete in ſeiner Behauſung wegen Erbvertheilung einer öffentlich freiwilligen Verſteigerung gegen gleich baare Zahlung ausſetzen: 1) 4 Pferde, 2) 8 Kühe, 3) 8 Rinder, 4) 1 Mutterſchwein, welches hochträgtig iſt, 5) 6 Sprenger, 6) 3 Wagen mit Zugehör, 7) 4 Pflüge, darunter ein Kartoffelpflug, 8) 3 eiſerne Eggen, 9) vollſtändiges Wagen- und Ackergeſchirr für 4 Pferde, 10) 2 Fegmühlen, 110 1 vollſtändige Brennerei mit 2 Keſſeln, der eine 2 der andere 4 Ohm haltend mit 2 Pum- pen, 120 mehrere Hausgeräthſchaften, worunter ſich Fäͤſ— ſer und Bütten befinden, 13) 2 ſteinerne Schweinſtälle, 14) 1 ſteinerne Getränkſiſterne, 15) 1 Kochheerd mit einem kupfernen Waſſerſchiff und Waſchkeſſel, 16) mehrere Ketten. Kloppenheim den 31. Januar 1842. P. Grein, Pachter. Ein vollſtändiges Schmiedegeſchirr (131) hat zu verkaufen in Bauernhe im Johannes Maul. * 46 U Aufforderung. (132) Diejenigen, welche Forderungen an mich oder meinen verſtorbenen Mann zu machen haben, werden hierdurch aufgefordert, ſich binnen 14 Ta⸗ gen bei mir zu melden, da ſpätere Anſprüche nicht berückſichtigt werden können. Friedberg den 3. Februar 1842. Au guſte Künſtler. 3 Fohlen, (133) eins 2½ Jahr alt, ein gelbes, 2 Jahre alt, und ein ſchwarzbraunes, 1½ Jahr alt, engelthaler Race hat zu verkaufen. Pachter Schultheiß in Steinfurth. 100 fl. (134) Vormundſchaftsgeld ſind auszuleihen durch Conrad Backes in Dorheim. Ein vollſtändiges Logis, (135) in 3 heizbaren Zimmern beſtehend, iſt im Ganzen, auch getheilt, mit oder ohne Möbel auf der breiten Straßen zu vermiethen. Ausgeber die⸗ ſes ſagt wo. Ein Schmiedmeiſter (136) in der Nähe von Friedberg ſucht auf Petri⸗ tag d. J. einen Lehrling. Die Expedition dieſes Blattes ſagt wo. g Naſſau⸗Uſinger Eiſen (137) mit Stempel verſehen, verkaufen wir das Pfd. zu 6 kr. 1% hell. Gebrüder Grödel. Wein ⸗Verſteigerung. (138) Nachſtehende Weine werden Donnerſtag den 10. Februar, Nachmittags 3 Uhr, in Frankfurt a. M., Zeil Lit. D. Nro. 191, gegenüber dem Weiden⸗ hof, öffentlich verſteigert: 14 Stück Dürkheimer 1839, 2„ Käalſtädter 75 14„ Wachenheimer 1839, 6, Ungſteiner 1839. Die Weine können ſchon am 8. und 9. Februar, Nachmittags von 3 bis 5 Uhr, und dann am Tage der Verſteigerung von 2 bis 3 Uhr probirt werden. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 31. Jan.: Waſzen: 11 fl. 15kr. Korn:— fl.— kr. Gerſte: 4 fl. 15 er. Hafer: 2 fl. 42 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Mainz, am 28. Jan.: Waizen: 12 fl. 4 kr. Korn: 6 fl. 33 er. Gerſte: 4 fl. 35 kr. Hafer: 3 fl. 56 kr. Erbſen:— fl.— kr. Die Polizeitaxe für die Städte Friedberg und Butzbach bleibt unverän— dert, mit Ausnahme, daß 1 Pfd. Kalbfleiſch 6 kr., Schwei⸗ nenfleiſch 11 kr., Schinken, Schwartenmagen und Döͤrrfleiſch 15 kr. und geräucherter Speck 20 kr. in beiden Städten koſtet. Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binde rnagel in Friedberg. Die groß an ſümmllic ä Betreffend: Nachſteh Orts abgeſchl Hunge Die Gro bederſeitigen Heilung und 3 I Die einen oder de Orte, wo di werden kann Anſpruche de 2) Da dem Falle n eignen Mitte und Unterſtüt uſelben, dazu Dühnde zu er 0 Inden dat Duin Of 0 iſe qu ver kuhn ungen