Zntelligenzblatt ſür die 8 ropinx im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 8 M14. Sonnabend, den 3. April 1841. 2. i 1 Amtlicher Theil. 8 5— den mit i An Inſtruction über das Verhalten der großh. Bürgermeiſter Cokal-Polizeibeamte) bei Ausſtellung von Legiti⸗ mationen ꝛc. an Heimathsberechtigte, welche ſich auswärts begeben wollen. * Um den Bürgermeiſtern(Lokalpolizeibeamten) eine beſſere Ueberſicht darüber zu gewähren, wie ſie bei ind ſi den verſchiedenen in obigem Betreffe vorkommenden Fällen zu verfahren haben, ertheile ich denſelben, mit r ber; Rückſicht auf die Miniſterialausſchreiben vom 26ten Juni 1833 Nro. 46 und 48 und ten Mai 1835 Mer Nro. 13, folgende inſtructive Vorſchriften: 2 I. Ueber die Ausſtellung der Heimathſcheine. §. 1. Heimathsſcheine ſind in allen den Fällen auszuſtellen, wenn Unterthanen, welche in die 93 Klaſſe der Dienſtboten oder Taglöhner gehören, um als ſolche in Arbeit zu treten, ſich außerhalb ihres Wohnſitzes in andere Orte des Julandes oder des benachbarten Auslandes begeben wollen. 1. 101. Es iſt ſich dazu des bekannten lithographirten Formulars zu bedienen. Tag und Datum der Ausſtellung muß mit Buchſtaben ausgedrückt und der Schein mit Siegel und Unterſchrift verſehen werden. Marz: Die Ausfertigung geſchieht bei Vermoͤgenden auf einem Stempelbogen von 6 kr., bei Armen unentgeldlich. U. 3015 Nur im erſteren Falle ſind Sie berechtigt, dafür eine Gebühr von 10 kr. zu erheben. 7§. 2. Die Heimathsſcheine bedürfen der Legaliſtrung des Kreisraths alsdann, wenn: 7 a) ſie als Legitimationsurkunde im benachbarten Ausland oder in einem andern Kreiſe oder Landraths— N bezirke des Inlandes, als zu welchem der Wohnſitz der Betheiligten gehört, gebraucht werden ſollen; 9k. p) junge Männer, welche das 18te Lebensjahr ſchon erreicht, das Alter der tten Klaſſe der Militair⸗ pflichtigen aber noch nicht überſchritten haben, einen Schein verlangen; g und c) wenn die einen Heimathſchein Nachſuchenden in eine gerichtliche oder polizeigerichtliche(wegen Po— 1841 lizeivergehen, Feld- oder Forſtfrevel) verwickelt oder in Folge derſelben beſtraft worden ſind, bevor das ſie die ihnen zuerkannte Strafe verbüßt haben. In allen dieſen Fällen ſind die Heimathsſcheine den Betheiligten nicht unmittelbar zuzuſtellen, ſondern unter Couverte verſiegelt an den Großh. Kreisrath durch die Poſt oder die Bezirksboten einzu⸗ ſchicken, oder, wenn der Bürgermeiſter glaubt, daß gar kein Schein auszuſtellen ſey, darüber, unter An⸗ 2 8 gabe der Gründe zu berichten. K. C.§. 3. Liegen die unter§. 2 bemerkten Anſtände nicht vor, ſo ſind die Büͤrgermeiſter ermächtigt, die Legitimationsſcheine den Jutereſſenten unmittelbar einzuhändigen. * F. 4. Die Heimathsſcheine ſind nach§. 1 nur ausſchließlich für Dienſtboten und Tagloͤhner, die aus⸗ . 104 wärts in Arbeit treten wollen, beſtimmt, ſie dürfen daher durchaus nicht weder für Andere, noch zu andern als den angegebenen Zwecken, noch endlich zu Reiſen in das entfernte Ausland als Reiſelegitima— tion ausgeſtellt werden. Es wird dies hiermit nachdrücklich eingeſchärft und resp. unterſagt. II. Ueber Paßberichte und Berichte um Wandererlaubniß. §. 5. Wer daher weiter reiſen oder zu anderm Zwecke eine Reiſe unternehmen will, hat bei Ihnen die Ausfertigung eines Paßberichts oder, wenn er in die Klaſſe der Handwerksburſchen gehört, einen Bericht um Wandererlaubniß zu begehren. 5 Sie haben des bekannten lithographirten Formulars für Paßberichte, in welchen, wird um Wan⸗ dererlaubniß gebeten, nur in der Rubrik ꝛc. das Wort„Reiſepaß“ mit dem Worte„Wanderbuch“ zu vertauſchen iſt, zu gebrauchen. Der Bericht erfordert Stempelpapier von 6 kr. bei Vermögenden, bei Armen aber kein Stempelpapier. Von Vermögenden haben Sie eine Ausfertigungsgebühr von 6 kr. zu beziehen. d 5. 6. Ausnahmsweiſe bedarf es der Ausfertigung eines neuen Paßberichts in dem Falle nicht, wenn der Paßbedürftige einen noch nicht lange abgelaufenen alten Paß beſitzt. Dieſerfalls genügt die Einſen— dung des alten Paſſes mit der, unter Siegelung und Unterſchrift, darauf niedergeſchriebenen Bemerkung „daß der Ausſtellung eines neuen Paſſes kein Hinderniß im Wege ſtehe.“ §. 7. Sollte Jemand außer einem Reiſepaſſe oder Wanderbuche noch einen beſonderen Heimathsſchein begehren, ſo hat dies zwar keinen Anſtand, es muß aber dieſenfalls in Letzterem ſtets ausdrücklich bemerkt werden, daß derſelbe nicht als Reiſelegitimation, ſondern nur als Heimathsſchein, der außerdem aus— geſtellte oder auszuſtellende Reiſepaß oder Wanderbuch aber als die eigentliche Reiſelegitimation zu be— trachten iſt. III. Beſondere Vorſchriften. §. 8. In Beziehung auf alle vorgeſchriebenen Formularien haben Sie bei deren Ausfertigung mit größter Pünktlichkeit und Genauigkeit zu verfahren, insbeſondere nicht zu überſehen, ſtets Zweck, Ziel und Dauer der Reiſe anzumerken und auf die richtige Angabe des Geburtsjahres ſowie die Perſonalbeſchrei— bung, ein vorzügliches Augenmerk zu richten, auch alle Correcturen und Raſſuren zu vermeiden. §. 9. Keiner der erwähnten Scheine und Berichte darf ausgefertigt werden, wenn der darum Nach— ſuchende Soldat iſt. Soldaten erhalten vielmehr nur ſ. g. Erlaubnißſcheine nach Maßgabe der Vor— ſchriften und Beſchränkungen, welche die Verordnung über das Verhalten der Civilbehörden in Bezug auf die beurlaubten Soldaten d. d. 30. Mai 1838 darüber beſtimmen. §. 10. Die zur Unterdrückung des verderblichen Fliegenwedelhandels gegebene Höchſte Vorſchrift: „daß nur ſelbſtſtändig etablirten Männer und den Frauensperſonen nur dann, wenn ſolche verhei— rathet ſind und in Gemeinſchaft mit ihren Ehemännern umherreiſen wollen, mithin weder nicht an⸗ ſaͤßigen Burſchen, noch ledigen Mädchen, mögen dieſelben allein oder in Gemeinſchaft mit ihren Eltern oder andern Perſonen reiſen wollen, das Reiſen in's Ausland, um darin durch Handelsbetrieb im Umherziehen oder Taglohn Verdienſt zu ſuchen geſtattet, und daß das Mitnehmen von Kindern auf die Reiſe, wenn dieſelben aus der Schule auch bereits entlaſſen ſind, durchaus unterſagt iſt, weshalb künftig dergleichen unlegitimirten Perſonen keine Paͤſſe zur Reiſe ius Ausland ausgefertigt werden ſollen; wird hiermit in Erinnerung gebracht, und die Ausſtellung von Scheinen, Berichten oder Atteſten(§. 6) in ſolchen Fällen mit Hinweiſung auf die Beſtimmungen verboten, welche durch die in Nr. 10 des Int.-Bl. von d. J. abgedruckte Polizeiverfügung resp. Ausſchreiben vom 3. März l. J. vorgezeichnet worden ſind. Zugleich ſchärfe ich die von mir erlaſſene Vorſchrift, daß Perſonen, welche jenem Verbote zuwider gehandelt haben, fernerhin keine Legitimationspapiere oder Berichte resp. Atteſte ausgeſtellt wer— den dürfen, bevor hierzu die beſondere Erlaubniß bei mir eingeholt worden ſeyn wird, hierdurch ein. IV. Führung von Heimathsregiſtern. §. 12. Es iſt für die Bürgermeiſter(Lokalpolizeibehörden) von Wichtigkeit, ein Verzeichniß aller Gemein⸗ deangehörigen, welche ſich auswärts begeben, zu beſitzen. Dieſelben haben deshalb über alle von ihnen ausgeſtellte Heimathſcheine, Paßberichte, Atteſte(§. 6) und Berichte um Wandererlaubniß ein beſonderes Regiſter nach dem beifolgenden Formular zu führen, und zum Zeichen daß der Eintrag in daſſelbe erfolgt 15 68 die Ord.-Nr. des Eintrags auf dem betreffenden Legitimationsſchein oder Bericht ꝛſc. zu emerken.) Kommt etwa eine beabſichtigte Abreiſe nicht zum Vollzug, ſo iſt dies, in der Regel unter gleich⸗ zeitiger ens des betreffenden Legitimationsſcheins, in dem Regiſter unter der Rubrik„Bemerkungen“ anzumerken. 5 ) Dieſes Regiſter wird zum erſtenmal einem jeden Buͤrgermeiſter von hieraus zugeſendet werden. ——.—ͤ— 1 in bedt dahin! daß ab Jahre ſaben d erwähnt 1 ſionit Mlita jet! um ell ern 15 0 anzurel Geſund Mint Verfü en die Geri Oericht N Wan⸗ Nen , bei kr. - 105* 5 e* Sobald aber Jemand, der wirklich abweſend war, wieder in ſeinen Wohnſitz zurückkehrt, ſo i. dies mit Tag und Datum in der betreffenden Spalte des Regiſters anzumerken. Der Inhaber eines Heimathsſcheins insbeſondere hat bei ſeiner Rückkehr auch ſeinen Heimathsſchein, welchen ſie ſofort zu ver⸗ nichten haben, an Sie abzuliefern. Ehe dies geſchehen iſt, ſoll in der Regel kein neuer Heimathſchein für einen ſolchen ausgefertigt werden. Etwaige ſchlechte Aufführung ꝛc. während des auswärtigen Aufenthalts iſt in der Spalte„Bemerkungen“ zu verzeichnen. Friedberg den 10. Marz 1841. Der großh. heſſ. 1 des Kreiſes Friedberg h leer. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. heſſ. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Unterſtützung bedrängter ehemaliger Militärs, welche Feldzüge mitgemacht haben. Von Seiten der letzten Ständeverſammlung iſt an die Staatsregierung ein Antrag zu Gunſten der in bedrängten Verhältniſſen befindlichen ehemaligen Militärs, welche Feldzüge mitgemacht haben und zwar dahin geſtellt worden, daß wegen deren Unterſtützung auf dem nächſten Landtage eine Vorlage gemacht, daß aber in Fällen, wo baldige Hülfe beſonders wünſchenswerth und dringend ſey, ſchon vom laufenden Jahre an vorläufige Unterſtützungen bewilligt werden möchten. Se. Königliche Hoheit der Großherzog haben dieſen Antrag mit beſonderem Wohlgefallen aufzunehmen und zu befehlen geruht, daß in den beiden erwähnten Beziehungen nach demſelben verfahren werden ſolle. Die Bürgermeiſter werden deßhalb alsbald bekannt machen, daß diejenigen nicht bereits pen⸗ ſionirten oder angeſtellten Individuen, welche einen oder mehrere Feldzüge in Großherzoglichem Militär mitgemacht und das Felddienſtzeichen erhalten oder Anſpruch auf daſſelbe haben, und welche jetzt mit drückenden Nahrungsſorgen oder Armuth kämpfen, ſich mit ihrer etwaigen Bitte um eine für jetzt oder für die Zukunft zu bewilligende Unterſtützung innerhalb 4 Wochen bei den Bür⸗ germeiſtern anzumelden haben,— jedoch nur dann, wenn entweder nach der Menge der gemach⸗ ten Feldzüge, oder nach der Beſchwerlichkeit derſelben, oder nach ſpeciellen Umſtänden anzunehmen iſt, daß durch den Felddienſt und die damit verbundenen Strapatzen ihre Geſundheit und Körperkraft bedeutend gelitten habe. Die Einreichung ſolcher Geſuche bei Großh. Kriegs— Miniſterium iſt ohne allen Zweck und daher zu unterlaſſen. Die Bürgermeiſter werden die Namen derjenigen, welche ſich melden, einberichten, worauf weitere Verfügung erfolgen ſoll. Friedberg den 30. März 1841. Küchler, Derſelbe an Dieſelben. Betreffend: Anordnung zur Verminderung der Maikäfer. Das nachſtehende höchſte Reſeript theile ich Ihnen unter Bezugnahme auf mein Ausſchreiben vom 28. April 1839 zur Nachachtung mit. Den Erfolg haben Sie bis Ende Mai d. J. einzuberichten. Friedberg den 4. Maͤrz 1841. Küchler. Aus den in rubricirtem Betreff im vorigen Jahre von Ihnen erſtatteten Berichten haben wir erſehen, daß in Folge unſeres Ausſchreibens vom 16. Februar 1839 ad N. D. 1877(Nr. 9 des Amtsblattes) in mehreren Gemeinden ziemlich bedeutende Quantitäten Maikäfer geliefert worden ſind, während in andern Gemeinden nur unbedeutende oder gar keine Lieferungen ſtatt fanden, theils weil ſich die Maikäfer nicht in großer Zahl gezeigt hatten, theils aber auch, weil eine Anordnung zur Lieferung in einzelnen Gemein— den ganz unterblieben war. Da ſich über die Zweckmäßigkeit und die Wirkungen der verſuchsweiſe von uns angeordneten Maß— regel nur dann mit Beſtand urtheilen läßt, wenn ſolche mehrere Jahre hintereinander allgemein in Voll— zug gebracht wird, ſo beauftragen wir Sie, die Vorſchriften unſeres Ausſchreibens vom 16. Februar 1839 auch zur Befolgung für dieſes Jahr einzuſchärfen und die Bürgermeiſter anzuweiſen, in allen Gemeinden zur Lieferung von Maikäfern gegen die feſtgeſetzte Vergütung aufzufordern. Die dadurch entſtehenden Koſten ſind, inſoweit nicht Credit in den Büdgets dafür vorgeſehen iſt, aus den Reſervefonds für unvor— hergeſehene Fälle zu entnehmen und unter Nr. 157 des Voranſchlags zu verrechnen. Ueber den Erfolg dieſer Maßregel ſehen wir zu Ende Juni d. J. Ihrem Bericht entgegen. % 106*. Zugleich werden Sie durch die Buͤrgermeiſter den Grundbeſitzern empfehlen laſſen, bei Gelegenheit des Umpflügens und Umgrabens ihrer Felder und Gärten die Engerlinge aufzuleſen und zu vertilgen. Beim Umpflügen geſchieht dieſes Aufleſen am beſten durch eine dem Pfluge unmittelbar nachfolgende Perſon. noch beſondere Vorkehrungen getroffen werden. Zur Verminderung der Maikäfer in den Waldungen werden von der Großherzogl. Oberforſtdirektion du Thil. Prinz. Der Maͤrz 1841. Wer von den geneigten Leſern auch nur die Er— fahrung eines Viertel jahrhunderts aufzuweiſen ver— mag, der wird Belege zu unſerer Behauptung zu liefern wiſſen, daß wir in unſerer Gegend von den ſchönen Frühlingstagen, wovon unſere Dichter viel zu ſingen wiſſen, während des Märzmonats in Praxi gar wenige aufzuweiſen haben. Was daran ſchuld iſt oder war, wollen wir hier nicht genauer unterſuchen. Das aber wiſſen wir hier Alle, daß unſer März, deſſen erſten Tage noch Wintertage waren und der vom Januar und Februar her noch gar viel Schnee geerbt hatte, in ſeinen beiden letzten Dritteln wahre Frühlingstage, ſo ſchön wie ſie nur ein Dichter ſingt, allen Denen darbot, welche über— haupt Sinn für die Schönheiten lachender Frühlings— tage in ſich tragen. Man kann ſagen, von den 40 Rittern an habe ſich der Lenz bei uns eigentlich eingeſtellt. Damals war ein Theil unſerer Hohl— wege noch mit einer ſolchen Maſſe Schnee angefüllt, daß Manche befürchteten, er würde vor Juni nicht wegzubringen ſeyn; und jetzt am Ende des Marz leben wir im Freien und laben uns ſan der lieblichen Luft, als wär nie Winter geweſen. Die milden Tage haben ſchnell alle Andenken an die kalten und rauhen Tage vernichtet. Die Bäume treiben mit Macht, die Stachelbeerſtauden gruͤnen, die Knaben laſſen die ſelbſtverfertigten Pfeifchen hören, welche bei aller Eintönigkeit doch dem Ohre ſo wohl klin— gen, weil ſie wie an den Frühling, ſo an die ver— ſchwundene Jugendzeit erinnern;— die Frühlings— blümchen, die ſonſt dem Maͤrz nicht ganz trauen und auch diesmal Anfangs nur verſtohlen hervor— blinzten, treten kühner auf; die Blüthe der Haſel— ſtaude iſt glücklich vollendet, und während die Gärt— ner immer fleißiger graben und ſäen, ſingen ihnen die„Frühlingsboten“ immer fröhlicher bei der Ar— beit zu, als könnte kein Nachfroſt mehr kommen. Wir hatten hier in Friedberg am 17. und 18. ſtarkes Wetterleuchten und unſere weſtlichen Nach— barn ſogar Gewitter. Dergleichen pflegen in dieſer Jahrszeit ſonſt nicht ohne kalte Nachwehen abzulau— fen; aber diesmal blieben ſie aus, und der obgleich unbedeutende Regen, welcher nachfolgte, lockte durch das erſtorbene Gras die neuen Halmen mit ihrem wohlthuenden Grün ſchnell wieder hervor. Bleibt dieſe Witterung nur einigermaßen günſtig, ſo erhal⸗ ten wir den Mai ſchon im April. Die Knospen vieler unſerer Bäume ſind am Aufbrechen und ver⸗ ſprechen eine reiche Blüthe, welcher der Himmel reiche Früchte nachfolgen laſſen möge.. Seit 1811 erinnern wir uns nicht, einen ſolchen März erlebt zu haben. Kommt ein dem entſprechen⸗ der Sommer, ſo können unſere Winzer auch ohne den Cometen einen Wein ärndten, wie der, welcher im Jahr 1811 wuchs. Berichtigung. In der Beilage zu Nr. 13 unſers Blattes leſe man auf Seite 99, Note“* der 1. Columne, Zeile 2 von unten, wir ſtatt mir; Seite 100, 2. Co⸗ lumne, Zeile 25 ſind nach„Gemeinde“ die Worte „beſonders werthvoll machte“ einzuſchieben. Der Leſer wolle dies und Aehnliches, was ſich allenfalls noch finden ſollte, gütigſt entſchuldigen. D. Red. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Aufforderung. (294) Nachdem der ſämmtliche Nachlaß des Jo—⸗ hannes Ludwig zu Langenhain und ſeiner Ehe— frau der Vertheilung halber von deren Kindern Lorenz Ludwig, Jakob Ludwig und Anna Eliſa Ludwig veräußert worden iſt, ſo werden Alle, welche aus irgend einem Grunde Anſprüche an denſelben oder die genannten Erben machen, und ſie noch nicht bei Gericht angemeldet haben, hiermit auf— gefordert, dieſes ſo gewiß im Termin, Dienſtag den 27. April, Vormittags 8 Uhr, zu thun, als ſonſt ohne Rückſicht darauf, die Veräußerung be— ſtätigt werden wird. Butzbach den 13. März 1841. Großh. heſſ. Freiherrl. v. Löw'ſches Landgericht daſ. Völcker. 120 fl.(nicht 100 fl.) (280) liegen in der hieſigen Gemeindekaſſe gegen doppelt gerichtliche Verſicherung zum Ausleihen bereit. Rodheim den 24. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Jacobi. Bekanntmachung. (319) In Auftrag gr. heſſ. Landgerichts Fried⸗ Holz (327 9 Ut Rothl Verſte nheſch Fri welche enſelben ſie noch nit auf⸗ * 107* berg wird hiermit zur Kenntniß gebracht, daß die auf den 5. April d. J. beſtimmte Verſteigerung der Ausfüllung eines Durchſchnitts in der Gemarkung Fauerbach II. hierdurch zurückgenommen wird. Friedberg den 1. April 1841. In Abweſenheit des großh. heſſ. Bürgermeiſters Der Beigeordnete Bender. Verſteigerung von Pflaſterarbeiten zu Friedberg. (320) Mittwoch den 14. April, Vormittags 10 Uhr, ſollen in der Behauſung des Herrn Gaſtwirths Hieronimus dahier, die Anfertigung von circa 414 Quadrat⸗Klafter Schichtenpflaſter an dem ſüdlichen Theil der Hauptſtraße zu Friedberg an die Wenigſt⸗ fordernden in Akkord gegeben werden. Es werden hierbei nur ſolche Pfläſterer zum Gebot zugelaſſen, welche ſich über ihre Tüchtigkeit gehörig auszuweiſen vermögen. Friedberg den 18. März 1841. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Lieferung von Uſakies. (321) Dienſtag den 6. April, Vormittags 10 Uhr, ſoll in dem Wirthſchaftslocale des Herrn Hie⸗ ronimus dahier die Lieferung von 21 Kubik-Klafter Uſakies zu dem Pflaſter bei dem ehemaligen Mainzer— thor zu Friedberg an die Wenigſtfordernden öffent⸗ lich verſteigert werden. Friedberg den 29. März 1841. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Holzverſteigerung in dem Maibacher Ge— meinds wald, Reviers Hochweiſel. (322) Montag den 5. April d. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem Diſtrik Haaſenberg und keinen Rothlauf nachbenanntes Holz unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedin— gungen öffentlich verſteigert werden, als: 1) 9¼ Stecken buchen Prügelholz, D 42 7„ Stockholz 1. Klaſſe und 3) 925 Stück buchen Reisholzwellen. Die großh. heſſ. Bürgermeiſter werden erſucht, ſolches gefälligſt bekannt machen zu laſſen, und wird bemerkt, daß die Zuſammenkunft in loco Mai— bach iſt. Maibach den 29. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Philippi. Hofraithe-Verſteigerung. (323) Auf Anſuchen des Adolph Müller ſoll Montag den 19. April l. J., Vormittags um 11 Uhr, deſſen Hofraithe beſtehend in Wohnhaus, Gerb— haus und Schoppen ſammt Hofräume öffentlich Mkiſtbietend verſteigert und bei annehmbarem Gebot zugeſchlagen werden. Friedberg den 31. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Fruchtverſteigerung zu Niedermockſtadt bei Büdingen. (324) Mittwoch den 7. April 1841, Vormittags 10 Uhr, werden in dem Gemeindehauſe zu Nieder— mockſtadt, Bezirks Büdingen, die von der Gemeinde Niedermockſtadt an die hohe Standesherrſchaft zu Yienburg und Buͤdingen zu Büdingen aus der 1840 ger Erndte zu liefernden Zehntfrüchte und zwar: 1) 34 Malter Waitzen, 2) 51 Malter Korn, 3) 56 Malter Gerſte, gegen gleich baare Bezahlung meiſtbietend verſteigert, wozu Steigliebhaber hierdurch eingeladen werden. Büdingen den 30. März 1841. Horſt, Fürſtl. Yſenburgiſcher Kammerſekretär. Arbeits-Verſteigerung. (325) Dienſtag den 6. April 1841, Nachmittags gegen 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe nachbe— merkte Reparaturen öffentlich an den Wenigſtneh⸗ menden verſteigert werden. 1) Maurerarbeit 79 fl. 2) Zimmerarbeit 107 3) Schreinerarbeit 23 4) Schloſſerarbeit 20 5) Steindeckerarbeit 20 6) Weisbinderarbeit 16. Die Voranſchläge können kommenden Montag bei mir eingeſehen werden. Niedereſchbach den 31. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Fahz. Arbeits-Verſteigerung. (326) Samſtag den 10. d. M., Nachmittags 3 Uhr, wird in der Amtsſtube des Unterzeichneten die Anfertigung und das Setzen einer Schleuße an der fiscaliſchen Markwieſe bei Bauernheim an die Min⸗ deſtfordernden begeben. Die desfallſigen Koſten, einſchließlich der zu liefernden Materialien, ſind voranſchlagt S * Maurerarbeit zu 5 fl. 54 kr. Zimmerarbeit 19227„ Schloſſerarbeit 7„„ Friedberg den 1. April 1841. Der großh. heſſ. Rentamtmann Bu ß. Bekanntmachung, Holzverſteigerung in den gr. Domanialwaldungen des Reviers Qberrosbach, Forſts Friedberg, be— treffend. (327) Mittwoch den 7. April, von Morgens 8 Uhr an, werden in dem Burgwald an die Meiſtbie— tenden öffentlich verſteigert: 2 Stecken buchen- 7 Stecken birken- 3 Stecken eichen⸗ Scheitholz, 17¼ Stecken buchen- 33 Stecken birken⸗ 13 Stecken aspen⸗ Prügelholz, 1 Stecken eichen Stockholz, 18,00 Wellen buchen 52,75 Wellen birken⸗ 48,37 ½ Wellen aspen ꝛc. Reiſerholz, 4 Stämme eichen in 107 Cubikfuß, 13 Stämme Nadelholz in 176 Cubikfuß, 15 Nadelholz⸗Stangen in 31¼ Cubikfuß. Oberrosbach den 30. März 1841. Der großh. heſſ. Revierförſter Bingmann. Holzverſteigerung. (328) Montag den 5. April 1841, Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Obereſchbacher Gemeindewald Haſenmark folgende Holzſortimente als: 2 Stecken buchen Scheitholz, 60„„„ Prügelholz, 2 eichen 25 1575 Stück buchen Reisholz Wellen und 42⁵„ eichen 7 7 unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingun⸗ gen an Ort und Stelle oͤffentlich meiſtbietend ver— ſteigert werden. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, dieſe Verſteigerung bekannt machen laſſen zu wollen. Obereſchbach den 31. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Himmelreich. Arbeits-Verſteigerung. (329) Dienſtag den 13. April l. J., Morgens 10 Uhr, ſollen die Arbeiten zur Erbauung eines Holzſchoppens bei der Schulwohnung dahier, an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Der erforderliche Ueberſchlag liegt auf meinem Büreau zu Jedermanns Einſicht offen. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden veröffentlichen zu laſſen. Steinbach den 30. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Heinrich. Arbeits-Verſteigerung. (330) Die an den hieſigen Gemeindegebaͤuden ꝛc. erforderlichen Bauarbeiten, wobei f Maurerarbeit zu 112 fl. 30 kr. Zimmerarbeit„ Schreinerarbeit 9„ 40„ Schloſſerarbeit 16„—„ Glaſerarbeit 2„, Weißbinderarbeit 8„ 40„ voranſchlagt iſt, werden Montag den 5. April d. J., Nachmittags 2 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe in Ak⸗ kord gegeben. Rodheim am 24. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Jacobi. Hofraithe-Verſteigerung. (331) Wegen geſchehenem Nachgebot ſoll Montag den 5. d. M., Vormittags 11 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die dem Auguſtiner Schulfond zuſtehende 5 108. Hofraithe, die ehemalige Konrektorats⸗ Wohnung an dem Auguſtiner Schulgebäude ſtehend, einer noch⸗ maligen öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 31. März 1841. b Der großh. heſſ. Büurgermeiſter D. Fritz. Arbeits-Verſteigerung. (332) Nächſten Mittwoch den 7. April, Vor⸗ mittags 9 Uhr, ſollen in der Wohnung des Unter⸗ zeichneten die Gemeinde ⸗ Brunnenarbeit, und zwar 1) Maurerarbeiten voranſchlagt zu 15 fl. 2) Steinhauerarbeiten 17„ns 3) Zimmerarbeiten 5 110 4) Schreinerarbeiten 75„ 167. 5) Weisbinderarbeiten 57„ 6) Schloſſerarbeiten 13 ⸗ 5 1 an die Wenigſtnehmenden unter den im Verſteigerungs⸗ termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Akkord gegeben werden, wozu Steigluſtige hiermit eingeladen ſind. Niederwöllſtadt den 31. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Stoll. Arbeits-Verſteigerung. (333) Mittwochs den 14. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen im Gaſthauſe zur Roſe zu Ilbenſtadt nachfolgende Bauarbeiten: I. Am ſ. g. Krankenhauſe: 1) Maurerarbeit, voranſchagt zu 42 fl. 20 kr. 2) Zimmerarbeit, 5 e 3) Dachdeckerarbeit, 75„ 41939 ⸗ 4) Schloſſerarbeit, 1„, 68„ 36 5) Glaſerarbeit, 75 5 4— 6) Weisbinderarbeit,* 15 240 ⸗ II. An der Waſchküche. 10 Maurerarbeit, voranſchlagt zu 5251 ⸗ 2) Zimmerarbeit,*„„ 3) Schreinerarbeit,*„25 4) Schloſſerarbeit, 95„, 50 5) Glaſerarbeit, 5„ 72 6) Weisbinderarbeit, 1„ e an den Wenigſtfordernden, unter den bei der Ver⸗ ſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen, verge⸗ ben werden. Ueberſchläge und Bedingungen liegen im Büreau des Unterzeichneten offen. Schloß Ilbenſtadt den 1. April 1841. Bernhardt, Gräfl. v. Leiningen W. Rentmeiſter. Holzverſteigerung in dem Fauerbach I. Ge⸗ meindewald Diſtrikt Fülzhart, Revier Hochweiſel, betreffend. (334) Dienſtag den 6. April d. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem Fauerbach J. Gemeindewald, Diſtrikt Fülzhart, folgende Holzſortimente, unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf Ort und Stelle öffentlich meiſt⸗ bietend verſteigert werden. (272) Keuntn ſtag i fährt auf de Preis bel 90 geben Bu! (300, mit W werden (904 gangba Bettzen und Ge ſchlagen verkaufe Friel Lell. 317 licher 0 an Wer wie folg r 109„ 1) 26 Stecken buchen Scheitholz, „„ Prügelholz, 3) 3½„ birken Prügel holz, 4 72„ buchen Stockholz 1. Claſſe, 5) 1100 birken Reifſtangen, 6) 1450 birken Nutzreiſig, 7) 3700 Vorwuchswellen, 8) 2225 Oberholzwellen, 9) 8 Stämme buchen Werk⸗ und Nutzholz. Die Zuſammenkunft iſt präcis 9 Uhr, in oben benanntem Diſtrikt, der ſ. g. Lehnlach. Fauerbach J. den 31. März 1841. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Werner. Arbeits-Verſteigerung. (335) Freitag den 12. April, Nachmittags 1 Uhr, ſollen zu Fauerbach II. nachbenannte Arbeiten an den Wenigſtnehmenden in Akkord gegeben wer— den, als; das Ausbeſſern der Banquette und Gra— ben und Einziehen mehrerer Klftr. Wandſteine an den Vicinalwegen. Fauerbach II. den 30. März 1841. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Sang. N Privat-Bekanntmachungen. Bekanntmachung. (272) Der Unterzeichnete bringt zur öffentlichen Kenntniß, daß er vom 23. März an, jeden Dien— ſtag in der Woche von Butzbach nach Frankfurt fährt und deßfalls alle Frachten und Beſtellungen auf das pünktlichſte beſorgt, ſowie den billigſten Preis ſetzt. Aufträge jeder Art können in Friedberg bei Hartmann Walz, Wirth zur Krone, abge— geben werden. Butzbach den 16. März 1841. Chriſtoph Gerhart, Frachtfuhrmann. Naſſauer Eiſen und Ach ſen (306) letztere von 30 bis 130 Pfd. pr. Stück, mit Wappen verſehen und in großer Auswahl, werden zu billigen Preiſen verkauft bei Gebrüder Groͤdel. Empfehlung. (304) Mit Einſchlag⸗ und Strickgarn in den gangbarſten Nummern und Farben, wie auch mit Bettzeug und Barchent, Shirtings, Moll, breite und Garnier⸗Till, Spitzen und in dieſes Fach ein— ſchlagenden Artikeln bin ich beſtens verſehen, und verkaufe ſie zu den möglichſt billigen Preiſen. Friedberg. Nathan Hirſchhorn in der Uſergaſſe. Verlooſung verſchiedener Gegenſtände. (317) Unterzeichneter iſt geſonnen mit obrigkeit— licher Bewilligung nachfolgende Gegenſtände, 94 fl. an Werth, gegen 560 Looſe zu 12 kr. pro Stück, wie folgt zu verlooſen; 1 Doppelt⸗Jagdflinte, 2) 1 ſilberne Repetiruhr, 3) 1 Piſtole, 4) 1 ditto, 5) 1 dito, 6) 1 ditto. Die Verlooſung findet Sonntag den 18. April, nach dem Nachmittagsgottesdienſt, bei Gaſtwirth Lehnhart in Rendel ſtatt. Zu geneig⸗ ter Abnahme von Looſen empfiehlt ſich Rendel. P. Diehl, Büchſenmacher. Zu verkeufen (336) Eine Quantität Frühlain iſt zu verkaufen bei Brotzler in Wickſtadt. Bienenſtöck⸗Verſteigerung, (337) Dienſtag den 13. April, Morgens 10 Uhr, läßt Unterzeichneter in ſeiner Wohnung 10 reich⸗ haltige Bienenſtöcke, wobei fünf in Magazin, an den Meiſtbietenden freiwillig verſteigern, wozu Lieb⸗ haber höflichſt eingeladeu werden. Georg Wick, in Ziegenberg. Wagen-Verkauf. (338) Ein circa/ Jahr gebrauchter Wagen, der circa 140 Zentner trägt, mit einer eiſernen Muͤcke zum Hemmen, Schiff, Ketten, Leitern, Tuch ꝛc., der ſowohl auf der Chauſſee, als zur Oeconomie zu brauchen iſt, iſt zu verkaufen. Wo? ſagt der Herausgeber dieſes Blattes. Mobilien- Verſteigerung. (339) Dienſtag den 13. April l. J. will der Un— terzeichnete nachfolgende Mobilien an den Meiſt⸗ bietenden verſteigern laſſen; als: 1 zweijähriges Fuchswallachpferd, 23 Stück Huͤhner, 1 Hahn, 1 Pflug, 1 Egg, Wagenleiter, Dunghorten, 1 Quan⸗ tität Kartoffel, mehrere Hausgeräthſchaften, wie Tiſche, Stühle, Bänke, Bettladen, 1 Kleiderſchrank, 1 Küchenſchrank, Schüuſſelbank, mehrere Mühlgeräth⸗ ſchaften, Mehlkaſten verſchiedener Größe, 300 Kam⸗ men, Schlagſcheiden, Büchſen nebſt vielen Geräth⸗ ſchaften, die jedem Müller brauchbar ſind. Müller, Müller auf der freiherrl. von Löw'ſchen Mühle bei Ziegenberg. Verlornes Schwein. (340) Ein 7. Jahr altes weißes Mutterſchwein, beſchnitten, iſt mir am 31. März aus meinem Hofe entlaufen; wer mir darüber Auskunft ertheilen kann, erhält von mir eine angemeſſene Vergütung. Fauerbach II. Rudolph Haas. Kleeſaamen, (341) reiner deutſcher und ewiger oder luzerner, iſt billig zu haben bei J. L. Rappolt in Friedberg. Preiskegelſchieben. (342) Montag den 12. und Dienſtag den 13. am Aten und Zten Oſterfeiertag, wird bei dem Un— terzeichneten ein Preiskegelſchieben ſtattfinden. Butzbach. Gottfried Zell. pu 910 ana 9 nr eig dpf dee uo weed e zauunzg 20 ud pan us ꝙæpvu 5 aun pnaqeb bopasuuos au 130 „ 110* Regelmaͤßige Fahrt zwiſchen Darmſtadt und Frankfurt. Das ſilberne Roß (343) fahrt vom 5. April an taͤglich Morgens praͤcis 10% von Darmſtadt nach Frankfurt, und Mittags 1 Uhr von Frankfurt nach Darmſtadt. Die Abfahrt in Darmſtadt iſt bei Herrn Kaufmann Jordis in der Rheinſtraße, in Frankfurt im Gaſthaus zum Landsberg. Die bisherige Fahrt, Morgens 6 Uhr in Darmſtadt und Abends 5 Uhr in Frankfurt, erleidet dadurch durchaus keine Veraͤnderung. Walther, Bereiter. Ein weißer Hühnerhund (344) mit braunem Behange hat ſich vor 8 bis 10 Tagen verlaufen. Wer mir denſelben verſchafft, erhält eine Belohnung. L. Dieffenbach. Ein Logis, (345) welches den 1. Juli bezogen werden kann, iſt zu vermieten bei Witwe Nauheimer in der Burg-Vorſtadt. Ein braunes ſpaniſches Rohr (346) mit einem aus Knochen fein gedrehten, braun und weiß geſtreiften, ausgezackten Knopfe wurde am 25. März d. J. in der Nähe des Dor⸗ telweiler Chauſſeehauſes verloren. Dem redlichen Finder wird, falls er den bezeichneten Stock an die Expedition dieſes Blattes abliefert, oder ihr über denſelben Nachricht giebt, eine gute Belohnung zu— geſichert. Ein vollſtändiges Logis (347) im zweiten Stock, beſtehend in 4 geräumigen heizbaren Zimmern, 2 Neben⸗Cabinets, 1 geräumi⸗ gen Küche, nebſt dazu gehörendem Speicher, Keller, Holzſtall und Miſtplatz, iſt bei mir zu vermiethen. Dasſelbe kann im Juni d. J. bezogen werden. P. Mann. Gartenwirthſchafts⸗ Eröffnung. (284) Unterzeichneter macht einem geehrten Publi⸗ kum hiermit die ergebene Anzeige, daß bei günſtiger Witterung künftigen Sonntag die Gartenwirthſchaft eröffnet werden wird. Friedberg den 1. April 1841. J. M. Simon. Schwalheimer Mineralbrunnen. (349) Die Sommerbeluſtigungen am ſchwalheimer Mineralbrunnen werden ſchon den 2. und 3. Oſter⸗ feiertag mit gut beſetzter Tanzmuſik eröffnet und iſt für alle ſonſtigen Erforderniſſe beſtens geſorgt. Sehr überraſcht werden die mich mit ihrem Beſuche be⸗ ehrenden Gäſte bei dem Anblicke der ſchon weit vorgerückten Arbeiten an der neuen Anlage ſeyn. Der April wird, wie Nachhar März, Ein froh Geſicht ſtets zei n; a Und ih werd' Zung und Magenſpitz Nicht ſehr geſalzen reichen. 7 Auch ſoll der Trank gewißlich rein Und unvergleichlich billig ſeyn. 15 Henk el. C. Bindernagel in Friedberg empfiehlt ſeine reiche Auswahl Katholiſcher Gebetbuͤcher zu verſchiedenen Preiſen. 0 N Fruchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 7 fl. 50 kr. Korn: 6 fl.— kr. Gerſte: 4 fl. 10 fr. Hafer: 3 fl. 10 kr. Erbſen:— fl.— kr. Früchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 29. Maͤrz: Waizen: 7 fl. 40 kr. Korn:— fl.— kr. Gerſte: 4 fl. 30 kr. Hafer: 3 fl. 25 kr. Erbſen: 5 fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 26. Maͤrz: Waizen: 7 fl. 51 kr. Korn: 6 fl. 21 kr. Gerſte: 4 fl. 28 kr. Hater: 3 fl. 44 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei⸗Taxe für die Städte Friedberg und Butzbach vom 4. bis 11. April 1841. pfd Brod ⸗ Preiſe. Friedberg Butzbach. kr. pf.[ kr. pf. I Leib⸗Roggenbrod 2 2 2 2. 7 43 4 3 410 5 0 8 1 9 1 1 f Loth. Loth. Milchbrod 115 157% . Waſſerweck ee 11— Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 11 6 1 6% Fleiſch⸗Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenfleiſch abet ö 2 1 25 1 1 hflei gemäſtetes—— 2 Kühfleiſch ungemäſtetes 6 3 65 3 „Rindfleiſch 6 2 6 2 7 Kalbfleiſch 5—.— 5 3 „ Schweinenlleiſch 9— 94— „ Hammellfleiſch 7 e „ Schaaflfleiſch 64——— „Wurſt von blos Schweinen 124 1113 „ Gemiſchte Wurſt 10— 10— „ Bratwurſt 144— 1343 „ Schwartenmagen 144— 1 „I Geräucherter Speck 18— 181— „Schinken 14— 144— 7 Dörrfleiſch 14— 14— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 191— 194— 5 dito unausgelaſſen 18— 181 „ Nierenfett 184 184— „ Hammelsfett W 15 14— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. 5 Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. Ben