ö Werke * 1 0 S— * ————— —— 14s 22S Intelligenzblatt für die robinx Dbersessen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 22 Sonnabend, den 30. Maf 1840 Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Bedürfniſſe der Kirchen und Schulen. Unter Hinweiſung auf den§. 22 der Inſtruction fuͤr die Schulvorſtaͤnde, welche ich analog auch von den Kirchenvorſtaͤnden angewendet zu ſehen wuͤnſche, fordere ich die Kirchen- und Schulvorſtaͤnde auf, diejenigen Beduͤrfniſſe, für deren Befriedigung die Mittel der Gemeindekaſſe in Anſpruch genommen werden muͤſſen, binnen 14 Tagen unter Beifuͤgung der muthmaßlichen Koſtenbetraͤge auf beſondere Bogen in dop⸗ pelter Ausfertigung zu verzeichnen und ſofort dem betreffenden Buͤrgermeiſter zu übergeben. Die Schul— vorſtaͤnde wollen dabei insbeſondere die Deſiderien beruͤckſichtigen, welche die Schullehrer in ihren Rechen⸗ ſchaftsberichten vorgebracht haben, und zugleich fuͤr die im Intereſſe der Schulanſtalten des Kreiſes zu gründenden Leſevereine der Lehrer eine Summe von 1—2 fl. vorſehen. Die großh. Buͤrgermeiſter ſind gehalten, dieſe Anforderungen den Gemeinde Voranſchlaͤgen beizufuͤgen, und die angeſprochenen Mittel entweder darin aufzunehmen, oder eine etwa entgegengeſetzte Anſicht des Gemeinderaths im Berathungsprotocolle ausfuͤhrlich zü eroͤrtern. Sind keine Beduͤrfniſſe vorhanden, zu deren Beſtreitung die Gemeinde in Anſpruch zu nehmen waͤre, ſo iſt von dem Kirchen⸗ reſp. Schulvorſtande ein verneinendes Zeugniß auszuſtellen und dem Buͤrgermeiſter als Beilage zum Voranſchlag zu uͤbergeben. Friedberg den 27. Mai 1840. Küchler. Derſel be an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für das Jahr 1841. g Unter Bezugnahme auf die hoͤchſte Inſtruction vom 2. Mai 1836 fordere ich Sie auf, die Gemeinde⸗ Voranſchlaͤge fuͤr das Jahr 1841 alsbald in Arbeit zu nehmen und laͤngſtens bis zum 15ten Augnſt l. J. ganz vollſtaͤndig und mit allen vorſchriftsmaͤßigen Beilagen, auch dem neuerlich vorgeſchriebenen Umſchlag— bogen verſehen, in zweifacher Ausfertigung(das 3. Exemplar bleibt in den Haͤnden des Buͤrgermeiſters) an mich einzuſenden.. a. Da die hoͤchſte Staatsbehoͤrde eine Bewilligung laͤngerer Friſten mißbilligt, ſo bin ich vermuͤßigt, auf die Einhaltung jenes Termins mit aller Strenge zu dringen. Ruͤckſichtlich der Bearbeitung der Voranſchlaͤge im Einzelnen habe ich Ihnen nachfolgendes bemerklich zu machen. „ 156 K. a 1) Zu Ordnungs⸗Nummer 19 und 20. Bekanntlich wurden ſeither von großh. Rechnungskammer die Ergebniſſe der Rechnungsabſchluͤſſe nicht immer in die folgende Rechnung uͤbertragen, vielmehr den Verwaltungsbehoͤrden uͤberlaſſen, die den Rechnern von der großh. Rechnungskammer zur Laſt geſetzten Betrage beſonders in Einnahme zu dekretiren. Da ich wahrgenommen habe, daß Letzteres nicht uberall puͤnktlich geſchehen iſt, ſo gebe ich Ihnen auf, genau zu unterſuchen, ob und in wie weit jene Ergebniſſe wirklich in Einnahme dekretirt worden ſind und dafuͤr zu ſorgen, daß, wo dies etwa bis jetzt noch nicht geſchehen ſeyn ſollte, bie Vereinnahmung in dem 184 1r Voranſchlag erfolgt. Indem Berathungsprotocolle iſt jedenfalls das eine oder andere ausfuͤhrlich zu eroͤrtern und pflicht⸗ mäßige Nachweiſung zu geben. Ferner mache ich Sie darauf aufmerkſam, daß bei Berechnung des zur Verwendung im Jahr 1841 disponibeln Kaſſenvorraths nicht uͤberſehen werden darf, die Summen in Abzug zu bringen, in Anſehung welcher der im Jahr 1839 ertheilt geweſene Kredit auf das Jahr 1840 uͤbertragen worden iſt und im Jahr 1840 verwendet wird.. J 2) Zu Ordnungs⸗Nummer 104 und 156. Bringe ich Ihnen das Miniſterialausſchreiben vom 10. Mai 1839, wegen Beſtimmung der Hebgebuͤhren der Gemeindeeinnehmer von den außerordentlichen Einnahmen in Erinnerung. a ö 3) Zu ubm Num 108. Wollen Sie die Ausgaben etwas hoͤher wie gewöhnlich vorſehen, da die Einfuͤhrung noch mehrerer Geſchaͤftsbuͤcher bevorſteht, fuͤr welche der 1840r Kredit nicht ausreicht. 40 Zu Ordnungs⸗Nummer 110, 113-116, 118123, 144147, 158 und 167. Da nunmehr ein Gemeinde-⸗Baumeiſter angeſtellt, und damit die Möglichkeit gegeben iſt, den Artikel 71 der Gemeindeordnung ruͤckſichtlich aller ins Bauweſen einſchlaͤgigen Arbeiten zu verwirklichen, ſo werden Sie angewieſen über alle pro 1841 beabſichtigten Arbeiten der Art von dem Gemeinde-Baumeiſter gefertigte Ueberſchläge beizufuͤgen. Derſelbe wird zu dem Ende eheſtens ſeine Rundreiſe antreten und werden Sie deshalb ſich unverzuͤg⸗ lich die erforderlichen Notizen machen, und dafuͤr ſorgen, daß Alles was noͤthig iſt demſelben auf einmal zur Kenntniß kommt. ö 5) Zu Ordnungs⸗Rummer 123—125. Im Betreff der Beduͤrfniſſe der Kirchen und Schulen wollen Sie mein Ausſchreiben vom Heutigen zu beachten nicht verſaͤumen. 5) Zu Ordnungs⸗Nummer 132. Wegen Anlegung von Brennmaterial⸗Magazinen empfehle ich mein Ausſchreiben in Nr. 29 des Intelligenzblattes von 1838 Ihrer Beachtung. Endlich 7) Zu Nrdnungs⸗Nummer 94, 140 und 165. Fordere ich Sie auf, ſoviel als es nur immer die Kraͤfte der Gemeinden erlauben für Ruͤczahlung der Kapitalſchulden Bedacht zu nehmen. Friedberg am 27. Mai 1840. Küche An ſtel lunge n. Als Gemeinde-Baumeiſter fuͤr den Kreis Friedberg iſt der geweſene Bauaufſeher Ir Claſſe, Eduard Ruths, angeſtellt worden. Die großh. Bürgermeiſter werden deſſen voranſchlagsmäßigen Gehalt vom 1. Mai d. J. an in Quartalszielen zur Ausgabe dekretiren. Friedberg am 27. Mai 1840. Kuͤch ler. Der Ha ar rauch. jahre in Nordholland, Weſtphalen, Niederſachſen Ueber den Haarrauch, deſſen Urſprung und Er— 995 1 wohl ziemlich. 5 755 much menden 5 8 1 0. ändern erſcheint, wird bereits ſeit Fink's und ſcheinung iſt i. J. 1835 eine Schrift von Hru. Egen, A 3: 1 5 9 rend's Unterſuchungen mit der größten Wahr— Direktor an der Real- und Gewerbsſchule zu Elber⸗ N 5 5 5 ſcheinlichkeit fuͤr das Erzeugniß des Behufs der Cul— feld, erſchienen, wovon wir folgenden Auszug unſern e N 1 5 Lesern miktheilent tur alljährlich im Frühjahre erzeugten Moorbrände l f. in den Mooren Norddeutſchlands und Nordhollands Der unter dem Namen Höhenrauch, Heer⸗ angeſehen. Munke nimmt im Artikel Nebel des rauch, oder richtiger Haarrauch(von Haar, Gehler'ſchen Lexicons die Frage über die Ent⸗ im Weſtphäliſchen eine mäßige Berghöhe), im ſtehung der trockenen Nebel bereits als dahin ent⸗ Holländiſchen Veenrook, Veendamp(Veen, der ſchieden an, daß ſie irdiſchen Verbrennungsprozeſſen Moor), in den Moorgegenden Moorrauch, Moor⸗(zuweilen, wie der von 1783 vulkaniſchen) ihren dampf, bekannte trockene und übelriechende Nebel, Urſprung verdanken. Indeß war bisjetzt die Erſchei⸗ der alljährlich mehrere Male, vorzugsweiſe im Früh⸗ nung noch nicht genau genug in ihrer Beziehung zu 1 läßt; beſch geugungsſte um dabei ſtattfindet. dieſes Raue Moore gelt ſcheinungen nen Stärke Weite ein, ſeinem eige (Paris, B. Haarraucht. obachtungen tagen in di rauch imm einer den k richtung in den Schluß much, we Beobachtet jedoch der aller in ei, riechenden ſondern fil 18 * 157*. jenen Moorbränden beobachtet worden. Der Ver⸗ faſſer hat die hierher gehörigen eigenen und fremden Beobachtungen geſammelt, zum Theil tabellariſch zu— ſammengeſtellt und, wie Referent überzeugt iſt, ſeinen Satz zur völligen Evidenz erwieſen. Den haupt⸗ ſächlichen Anſtoß zu dieſen, an vielen Orten zugleich angeſtellten Beobachtungen hat der Oberpräſident von Vink in Weſtphalen gegeben, indem es ſich darum handelte, den Einfluß des Haarrauchs auf Witterung, Temperatur, Geſundheit der Pflanzen, Thiere und Menſchen auszumitteln. In letzterer Hin⸗ ſicht geht jedoch nur ſoviel hervor, daß ein Einfluß auf Witterung nur etwa in Bezug der durch den Moorbrand veränderten Windesrichtung, keineswegs aber auf den Barometerſtand, etwaige Gewitter u. dgl. ſtatuirt werden kann; daß dagegen über den Einfluß auf das pflanzliche und thieriſche Leben noch nicht genug Beobachtungen vorliegen, um etwas an— deres zu äußern, als daß auch dieſer, wenn irgend einer, wenigſtens kein bedeutender iſt. Der Ver⸗ faſſer beginnt ſeine Deduction mit einem kurzen Abriß des bei der Moorkultur in den erwähnten Gegenden üblichen Verfahrens, des bisjetzt noch für unumgänglich nöthig gehaltenen Verbrennens(oder vielmehr, da man die Flamme nie hell werden läßt, Schwelens); erörtert die Zeit, in welcher alljähr⸗ lich gebrannt wird(welche immer mit durch die Umſtände gebotenen Abänderungen zwiſchen Anfang Mai und Anfang Juli, für einige Zwecke auch im Herbſt, jedoch dann nur in kleinen Strecken, zu fallen pflegt), ſowie die Ausdehnung der alljaͤhrlich gebrannten Strecken, welche ſich für die ganze Moor— gegend beiläufig auf 3½ Quadratmeile berechnen läßt; beſchreibt den Rauch, wie er ſich an der Er— zeugungsſtelle ausnimmt, erörtert die Gründe, war⸗ um dabei meiſt Nord-, Nordweſt- oder Nordoſtwind ſtattfindet. Er weiſ't nun weiterhin die Verbreitung dieſes Rauches mit dem Winde in die ſüdlich der Moore gelegenen Länder nach, beſchreibt die Er— ſcheinungen des Haarrauchs nach ſeiner verſchiede— nen Stärke und geht ſodann auf die Erörterung der Weite ein, bis zu welcher noch der Haarrauch mit ſeinem eigenthümlichen Geruche bemerkt worden iſt (Paris, Voigtland). Darauf vergleicht er nun die Haarrauchtage mehrerer Jahre nach genauen Be— obachtungen mit der Brennzeit und den Hauptbrenn⸗ tagen in dieſen Jahren; weiſ't nach, daß der Haar— rauch immer nur, mit ſeltenen Ausnahmen, mit einer den brennenden Mooren entſprechenden Wind— richtung in einer Gegend erſcheine, und zieht endlich den Schluß der Identität des Haarrauchs und Moor- rauchs, welchen er durch Zeugniſſe mehrerer guter Beobachter vollſtändig befeſtigt. Damit behauptet jedoch der Verfaſſer nicht die alleinige Entſtehung aller in einiger Ausdehnung beobachteten brandig riechenden trockenen Nebel von jenen Moorbränden, ſondern fuhrt vielmehr auch den Einfluß der Heide⸗ brände, des in manchen Gegenden üblichen Ra ſen⸗ brennens und etwaiger Waldbrände(z. B. 1819 in Nordamerika) an. Daß aber der eigentliche Haar⸗ rauch, wegen der Ausdehnung ſeiner Urſache auch ſelbſt die meiſte Ausdehnung habe, iſt natürlich.— Die Benennung Haarrauch rührt daher, daß in der Regel nur die Hochmoore gebrannt werden. Die Tabellen enthalten die Wind- und Haarrauchbeob⸗ achtungen vieler Orte von den Jahren 1821—27. Die Nachträge von Seite 34 an geben die Namen der Beobachter, Beweisſtellen verglichener Acten und Schriften, endlich auch einige Documente, unter an— dern die osnabruckiſchen Verordnungen von 1720, in denen das Moorbrennen wegen des daraus ent— ſtehenden Haarrauchs verboten, gleich darauf aber, weil es zur Cultur des Moores durchaus nothwen— dig ſey, wieder geſtattet wird. Alſo kannte man damals bereits die Urſache! (Gersdorfs Repertorium f. d. FJ. 1835. 4. Bd. 5. Heft. S. 439. Beſchraͤnkte Urtheile. Peter ſland eine geraume Zeit an einem Börn— chen und ſchaute in das klare Waſſer hinein, als wenn er über etwas nachdächte. Zu ihm kommt ſein Vetter Jacob und fragt, was er denn ſo ge⸗ ſchäftig da hineinſchaue? Da unten, ſagte der Peter, ſitzt ein Waſſermolch, dem ſeh ich zu, wie er von einer Ecke des Bokns in die andere kriecht, und kommt doch in ſeinem Leben nicht weiter. Was muß ſo ein Thier wenig wiſſen, das gar keine Ge— legenheit hat, ſich in der Welt umzuſehen. Und wie viel wirſt du wiſſen? ſagte der Jacob, der ſchon einmal bis nach Frankfurt am Main ge⸗ kommen war, während Peters größte Reiſe nicht weiter reichte, als von ſeinem Dorfe nach dem zwei Stunden entfernten Landgerichte, wo er vor einiger Zeit hatte einen Eid ſchwören müſſen, den man zur Noth hätte ſparen können. Du weißt noch nicht einmal, was ſo ein Fluß, wie der Main, für ein unvernünftig groß Waſſer iſt. Während ſie ſo ſprachen, hatte ſich der Michel beigeſellt, und die letzten Worte gehört. O, ſagte er, ihr dummen Menſchen, ihr haltet den Main für ein unvernünftig groß Waſſer! Ihr ſolltet einmal, wie ich, in Amſterdam geweſen ſeyn und nicht weit davon das Meer geſehen haben! Dann würdet ihr ganz anders ſprechen.— Iſt das Meer größer als der Main, fragte der wißbegierige Jacob. Wie breit iſt denn das Meer? Das Meer, ſagte der verſtändige und gereiſ'te Michel, iſt weiter— weiter als von hier bis an's Landgericht. Ei du allmächtiger Gott, rief Jacob aus, da kann man ja kaum bis ans End' ſehen! Wenn Einer, der die ganze Erde umſchifft hat, 4 1 f ö ö wie der Jacob Cook oder der Magellan, dieſen Reden zu gehört hätte, würde er die armen Men⸗ ſchen belächeln, von denen der, welcher am weiteſten gereiſ't, doch nur bis nach Amſterdam gekommen, war, und höchſtens einmal ein Stuͤck von der Züder⸗ ſee geſehen hatte. 5 So iſt's in der Welt; Einer ſteht immer ein wenig höher als der Andere, und weil er ein Bis⸗ chen weiter ſich umzuſchauen vermag, ſo belächelt er den beſchränkten Blick des Kurzſichtigen. Wie hätte erſt das Weſen aller Weſen Urſache, den Menſchen zu belächeln, der auf ſeiner kleinen Erde ſteht und über die Welt zu urtheilen ſich erkühnt! Eher könnte der Waſſermolch, der nie aus ſeinem Börnlein kommt, ein Urtheil über die Erde ſich anmaßen, wenn er zu urtheilen fähig wäre, als der Menſch über die Welt, deren Größe ſein Verſtand nicht zu begreifen vermag. Dieſes Weſen aller Weſen belächelt aber deſſen Beſchränktheit nicht. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Oeffentliche Ladung.„ (450) Forderungen jeder Art an den Nachlaß des im Jahr 1837 zu Vilbel verſtorbenen Zimmer⸗ meiſters Chriſtoph Breiter, uͤber welchen großh. Hof⸗ gericht den förmlichen Concurs erkannt hat, ſind im Termin Freitag den 19. Juni, Vormittags 8 Uhr, ſogewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſie ſonſt, ohne daß ein Präcluſivdecret erfolgt, bei Vertheilung der Maſſe nicht beachtet werden. Großkarben den g. April 1840. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Schmidt. Oeffentliche Aufforderung. (472) Der Herr Graf von Solms Wildenfels hat in der Gemarkung Altenſtadt einen, vertrags— mäßig auf 1084 fl. 45 kr. feſtgeſetzte Zehntgrund⸗ rente zu beziehen, welche nach dem Geſetz vom 27. Juni 1836 dermalen abgelöſ't werden ſoll. Sämmt⸗ liche bei dieſer Ablöſung Betheiligten werden hier— mit aufgefordert, ihre etwaigen Rechtsanſprüche um ſo gewiſſer binnen 2 Monaten dahier geltend zu machen, als ſonſt die Auszahlung des Abloͤſungs⸗ kapitals an den oben benannten Berechtigten geſtat— tet wird. Großkarben den 11. Mai 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Muhl. 8 Edi et ane n g. (473) Da über das Vermögen des Peter Roth von Friedberg der Concurs erkannt und Liquidations⸗ termine auf Donnerſtag den 9. Juli d. J., Morgens 7 Uhr, anberaumt worden iſt, ſo werden alle, welche An⸗ 1 158. ſpruͤche an die Concursmaſſe bilden wollen, aufge⸗ fordert, ſolche ſogewiß in jenem Termine geltend zu machen, auch ſich hinſichtlich der zu machenden Vergleichsvorſchläge und der Wahl eines Maſſecu⸗ rators zu erklären, als ſie ſonſt von der Maſſe aus⸗ geſchloſſen werden ſollen, reſp. ihre Zuſtimmung zu den Beſchluͤſſen, welche die Mehrheit der erſcheinen⸗ den Gläubiger faſſen wird, unterſtellt werden wird. Friedberg den 4. Mai 1840. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Verpachtung des Mineralbrunnens zu Vilbel. b (480) Dienſtag den 23. Juni 1840, Vormittags 10 Uhr, wird in dem Rathhauſe zu Vilbel, der dem großh. heſſ. Fiscus gehörige Mineralbrunnen daſelbſt anf anderweite 12 Jahre, vom Anfange des Jahres 1842 an, und zwar auf zweifache Art, naͤmlich ein⸗ mal mit dem jetzt bei dem Brunnen befindlichen Häuschen und das anderemal unter der Zuſicherung der Erbauung eines 34 Fuß langen und 24 Fuß breiten Wohnhauſes für den Brunnenbeſtänder und ſeine Familie, unter dem Vorbehalt hoͤherer Geneh⸗ migung meiſtbietend verpachtet. Friedberg den 9. Mai 1840. Großh. heſſ. Rentamt daſelbſt Bu ß. Immobilien-Verſteigerung. (501) Montag den 22. Juni l. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Peter Roth⸗ ſche Hofraithe in der Uſagaſſe, beſtehend, Pag. 35. Nro.%%, in Wohnhaus, zwei Hinterbäuen, Scheune, und Stall, an Martin Schnaid und Johs Zobel gelegen und gibt in die Corpora 1 fl. 51 kr. 1½ Pfeng.; der Präzens 7 5 in die Kirche 1 fl. 21„ ſodann Pag. u. Nro. %s 20, Ruthen Garten in der Stadt, zehnt⸗ frei, an Johannes Kromm, öͤſſentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 18. Mai 1840. 5 „ In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts Der Beigeordnete Bender. Oeffentliche Aufforderung. (504) Das gräfliche Haus Waldbott-Baſſenheim hat aus der Gemarkung Petterweil an ſogenanntem Beedwaizen 8 Mltr. 3 Sr. 2 Kpf. 3 Gſchd. 2 Ms, in Geld zu 66 fl. 5 kr. angeſchlagen, zu beziehen, und ſoll dieſe Grundrente dermalen nach dem Ge⸗ ſetze vom 27. Juni 1836 abgelöſet werden. Alle diejenigen, welche bei dieſer Ablöſung betheiligt ſind, werden hiermit aufgefordert, ihre etwaigen Rechts⸗ anſprüche um ſo gewiſſer binnen zwei Monaten da⸗ hier anzuzeigen, als widrigenfalls die baare Aus⸗ (520) Ju Uuterſuchun kumten, d Teller als Da der E den konnte, lich aufgef Wochen da das Zinn Ablauf die den wird. Rödel! g 0 (530) 3 von Rie! einer Kau des Gene Johannes im gemein wald zwan lichtlicher gung gefe Eigenthun gerichtlich ber 1795 rich von! 159. zahlung des Ablöſungskapitals à 1189 fl. 30 kr. an die gräflich Waldbott⸗Baſſenheim ſche Vormund⸗ ſchaft zu München verfügt— im Falle der nicht erfolgenden Annahme deſſelben aber deſſen gericht⸗ liche Depoſition verordnet wird. Großkarben am 11. Mai 1840. 5 Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl Brückenbauarbeit in Vilbel. (510) Mittwoch den 10. Juni, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Vilbel die zur Erbauung einer aus drei Bogen beſtehenden Brücke uber die Nidda daſelbſt erforderlichen Lieferungen und Arbeiten und zwar: Die Lieferung von ungefähr 37000 Cubikfuß Hauſteinen, 70 Cubklftr. Mauerſteinen, 500 Buͤtten Kalk, 10 Cubklftr. reinen Sand oder Kies; ferner die Bearbeitung der Hauſteine, die Maurer- arbeit, das Grundausgraben, die Anfertigung eines Durchſtichs der Nidda und das Abbrechen der alten Niddabrücke an die Wenigſtnehmenden nach den dabei bekannt werdenden Bedingungen öffentlich vergeben werden. Friedberg den 18. Mai 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (529) In einer wegen Diebſtahls dahier anhaͤngigen Unterſuchung wurden ein kleiner zinnerner Suppen⸗ kumpfen, S. W. gezeichnet, und ein tiefer zinnerner Teller als geſtohlenes Gut in Beſchlag genommen. Da der Eigenthuͤmer bis jetzt nicht ermittelt wer— den konnte, ſo wird derſelbe nunmehr hiermit öffent— lich aufgefordert, ſich um ſo gewiſſer binnen ſechs Wochen dahier zu melden und ſeine Anſprüche an das Zinn geltend zu machen, als ſolches ſonſt nach Ablauf dieſer Friſt dem Fiscus zugeſprochen wer— den wird. Rödelheim den 20. Mai 1840. Großh. heſſ. graͤflich. ſolmſ. Landgericht Bu ff. Publican dum. (530) Zum Zwecke der Befriedigung der Frau Schöff von Rieſe'ſchen Maſſe zu Frankfurt a. M. mit einer Kaufſchillingsforderung wurden, auf Antrag des Generalmandatars der gedachten Maſſe, dem Johannes Stoll zu Wölfersheim/ Pferd Holz im gemeinſamen Rockenberger und Oppershofer Mark⸗ wald zwangsweiſe veräußert. Es ſoll nunmehr ge⸗ richtlicher Kaufbrief über die fragliche Holzberechti— gung gefertigt werden und wurde ſich, um Stolls Eigenthum an derſelben nachzuweiſen, auf einen gerichtlich confirmirten Kaufbrief d. d. 27. Novem⸗ ber 1795 berufen, wornach Hr. Schöff Johann Fried⸗ rich von Rieſe zu Frankfurt a. M. in eigenem Na⸗ men und als Mandatar des Obriſt von Pappen⸗ heimiſchen Enkels, Chriſtian Fabri von Braunfels, das von den Frauen Töchtern des Hrn. Obriſt Fried⸗ rich Reinhard von Pappenheim ererbte Gut zu Wöl⸗ fersheim, beſtehend unter andern in ſieben und drei Quart Markholz in den Waldungen von Rocken⸗ berg, Bellersheim und Muſchenheim, an Reinhard Münzner in Wölfersheim und 11 Conſorten von da, worunter auch Johannes Stoll, verkauft hat. Da jedoch aus dieſer gemeinſchaftlichen Urkunde nicht hervorgeht, bis zu welchem Betrag Stoll Eigenthuͤ⸗ mer des Markholzes quaest. geworden iſt, ſo wer⸗ den alle diejenigen, welche an die von Joh. Stoll angeſprochenen fraglichen J Pferd Holz Anſprüche glauben bilden zu können, andurch aufgefordert, ſolche binnen Z Monaten vom Tage der erſten Be⸗ kanntmachung an, bei unterzeichneter Gerichtsſtelle geltend zu machen, und zu begründen, widrigenfalls, ohne vorheriges Präcluſivdecret, dem Steigerer der⸗ ſelben gerichtlichen Kaufbrief[darüber zugefertigt werden ſoll. Friedberg den 20. Mai 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Arbeits ⸗Verſteigerung. (531) Samſtag den 6. Juni l. J., Vormittags 11 Uhr, ſoll dahier das Rathhaus auf den Abbruch, die Anfertigung einer neuen Brücke über den Erlen— bach, beſtehend in Maurer- und Zimmerarbeit incluſ. der Materialien-Lieferung, ferner die Planirarbeit eines Theils dieſſeits und jenſeits des Bachs und die Anfertigung von circa 60 l] Klftr. Pflaſter, an den Wenigſtnehmenden unter den vor der Verſtei⸗ gerung bekannt zu machenden Bedingungen öffent⸗ lich verſteigert werden. Obererlenbach den 27. Mai 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Ohmeis. Bekanntmachung. (532) Einen fetten Faſſelochſen hat die Gemeinde Beyenheim aus der Hand zu verkaufen, wozu Kauf— liebhaber einladet. Beyenheim den 24. Mai 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Fink. Arbeits-Verſteigerung. a (533) Donnerſtag den 4. Juni l. J., Nachmit⸗ tags 1 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhaus die Fer- tigung von drei neuen und die Reparatur mehrerer alten Fenſter in die lutheriſche Kirche dahier nach den vor dem Ausgebot eröffnet werdenden Beding⸗ ungen an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Holzhauſen den 25. Mai 1840. f Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Ried. Bekanntmachung. g 534) Nachdem der Wirth und Ackermann Chri⸗ 411 Eißner von hier unter Curatel geſtellt und ihm die Ortsbürger Wilhelm Bingel und Conrad Reuß daſelbſt als Curatoren beigegeben worden ſind, ſo wird dieſes andurch mit der Warnung veröffent⸗ licht, daß in Zukunft zu Recht beſtehn ſollende, je⸗ nen verpflichtende Geſchäfte nur mit Zuſtimmung der Letzteren abgeſchloſſen werden können. Bis da⸗ her gegen den Eißner noch beſtandene Forderungen ſind den Curatoren zur Eintragung in das Inven⸗ tar alsbald anzuzeigen. Dorheim den 23. Mai 1840. Kurfuͤrſtliches Juſtizamt Halberſtadt. Oel⸗ und Brod⸗Lieferung. (535) Die Lieferung des Brennöl- und Brod⸗ bedarfs hieſiger Cavalleriegarniſon im 2. Semeſter d. J. wird nächſten Montag den 1. Juni, Morgens erſtere um ½ 10, letztere um 10 Uhr, an den We⸗ nigſtnehmenden in Accord gegeben. Butzbach den 26. Mai 1840. In Auftrag: Cellarius, Unterquartiermeiſter. Bekanntmachung. a (536) Montag den 1. Juni, Vormittags 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe, Folge eingelegten Nach⸗ gebots, der den Heinrich Schwalb'ſchen Eheleuten gehörende Garten, Pag. u. Nr.% 34½ Ruthe haltend, im Schützenrain an Herrn Hofgerichts—⸗ advokaten Bittſcher, einer nochmaligen meiſtbieten⸗ den Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 27. Mai 1840. Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (537) Dienſtag den 2. Juni, Vormittags 10 Uhr, ſoll die Anfertigung eines Nothkendels bei Erbau— ung einer Brücke uͤber die Uſa auf der Provinzial⸗ ſtraße zu Obermörlen, an Ort und Stelle öffentlich verſteigert werden. Die hierbei erforderliche Zim⸗ merarbeit beträgt nach dem Voranſchlag 219 fl. 59 kr. Friedberg den 27. Mai 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung Waldſtreuverſteigerung im Revier Oberrosbach, Forſts Friedberg betreffend. (538) Nachbemerkte in Moos u. ſ. w. beſtehende Waldſtreu wird, jeder Diſtrikt in Flächenlooſen, an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert, und zwar: Montag den 1. Juni, Morgens 7 Uhr, im Keller⸗ berg auf 13 Morgen Fläche. Morgens 8 Uhr in Mainzerhecken auf 19 Flache. Dienſtag den 2. Juni, Morgens 7 Uhr im Burg⸗ wald auf 43 ¼ Morgen Flache. 1150 12. Morgens 9% Uhr im Frauenwald auf 12¾ eren Flache. 5 ö Nochgebote ſind nicht zuläſſig, vielmehr wird, wenn der Erlös dem Abſchätzungspreis gleichkommt, der Zuſchlag ſogleich ertheilt. Die näheren Be⸗ dingungen werden vorher bekannt gemacht. Oberrosbach den 26. Mai 1840. e Der großh. Revierförſter Bingmann. Verſteigerung von Bauarbeiten. (539) Freitag den 5. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen die zur Ausbauung des Hirtenhauſes erforderlichen Bauarbeiten, wobei Maurerarbeit zu Gz fl. 38 kr. Steinhauerarbeit 13„ 52„ Zimmerarbeit 31„ 54% Schreinerarbeit 70„ 44„ Schloſſerarbeit 49„ 14„ Glaſerarbeit 14„—„ Weißbinderarbeit 8„ 44„ voranſchlagt iſt, auf hieſigem Gemeindehauſe wenigſt⸗ nehmend verſteigert werden. Voranſchlag und Bedingungen ſind bei Unter⸗ zeichnetem einzuſehen. Florſtadt den 25. Mai 1840. 0 Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Götz. Arbeits-Verſteigerung. (540) Donnerſtag den 4. Juni, Morgens 11 Uhr, ſoll dahier die Planirarbeit einer Strecke Wegs nach Oberurſel hin, ferner die Chauſſirarbeit an einer Straße innerhalb des Orts, ſammt der Anfertigung des Rinnenpflaſters, die Beifuhr der nöthig wer⸗ denden Steine und Sandes an den Wenigſtnehmenden unter den vor der Verſteigerung bekannt zu machen⸗ den Bedingungen öffentlich auf hieſigem Rathhaus vergeben werden. Niederurſel den 20. Mai 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Am e n Edicetal ladung. (541) Als der alleinige Inteſtaterbe der im ver⸗ floſſenen Herbſt ohne Leibeserben verſtorbenen Wittwe des Schmiedmeiſters Jacob Seibold von Nie- derros bach, gebornen Blecher, würde deren Bru⸗ der Johann Jacob Blecher, geboren den 11. Juli 1752, erſcheinen. Derſelbe ſoll aber ſchon vor vie⸗ len Jahren zwiſchen hier und Nauheim ſeinen Tod gefunden haben, ohne daß jedoch hierüber genügende Beſcheinigung beigebracht werden konnte. Nach Wegfallen dieſes Erben ſind zur Succeſſion in den Nachlaß der gedachten Wittwe gerufen: 19 Joh. Daniel Stetzer von Niederrosbach, nun⸗ mehr deſſen Kinder, und 2) Gerhard Stetzer, Bruder des vorigen. Letzte rer, geboren den 6. Auguſt 1755, iſt äußerem Vernehmen nach als Soldat und ledigen Stan⸗ 3 1 0 fal, ne da vorgelegt we eſtelten A prüche mac ſolche binnen geufalls die det deßabſ gelöſcht we Friedbe Pri Deffentl (543) 2 in Gemäßhe ſtigungsdecr Nachlaſſe! Oetonomen rige, ausge achter ſchw hend aus m ſheils f und J zum theils roth tag den le dem Gwinr der eiſerne bietenden „ 161. des in Pirmaſens verſtorben, doch konnte auch über ihn kein Todesſchein beigebracht werden. Mit Rückſicht hierauf werden Gerhard Blecher und Jacob Stetzer von Niederrosbach, oder deren etwaige Leibeserben andurch öffentlich aufgefordert, ſich binnen ¼ Jahr über die Annahme der ihnen angefallenen Erbſchaft bei unterzeichneter Gerichtsſtelle zu erklä⸗ ren, widrigenfalls ſie, ohne ausdrückliches Präcluſiv⸗ decret, mit ihren Erbanſprüchen ausgeſchloſſen und der geſammte Nachlaß der Jacob Seybold's Wittwe den Kindern des Johann Daniel Stetzer überant— wortet werden ſoll. 5 Friedberg den 22. Mai 1840. ö Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Edietalladung. (542) Nach dem Amtshypothekenbuch der Ge— meinde Obermörlen entliehen Johannes Born, Hin— tergaß, und deſſen Ehefrau Katharina, geborne Wag— ner von da, unterm 19. November 1810 von den Johannes Thaleriſchen Vormündern Anton Oden— weller und Heinrich Philipp Krämer von Ober- wöllſtadt ein Kapital von 150 fl. 5 Prozent, wel⸗ ches nach Angabe der Schuldner abgetragen ſeyn ſoll, ohne daß die Pfänd- und Schuldverſchreibung vorgelegt werden kann. Es werden deßhalb dem geſtellten Antrage gemäß, alle, welche hieran An— ſprüche machen zu konnen glauben, aufgefordert, ſolche binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen, widri— genfalls die Obligation für morttficirt erklärt und der deßfallſige Eintrag in den Hypethekenbüchern gelöſcht werden wird. Friedberg den 22. Mai 1840. 6 Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. Privat⸗ Bekanntmachungen. Oeffentlicher Verkauf ausgezeichnet ſchoͤnen Rindviehes. (543) Auf freiwilliges Anſtehen der Erben und in Gemäßheit verehrlicher curatelamtlichen Vergün⸗ ſtigungsdecrets vom 18. Mai l. J. ſoll der zum Nachlaſſe des verſtorbenen hieſigen Bürgers und Oeconomen, Herrn Wilhelm Gwinner, gehö⸗ rige, ausgezeichnet ſchöne und vorzügliche Viehſtand achter ſchweizer und oſtfriesländiſcher Race, beſte— hend aus 3 Faſelochſen von verſchiedenem Alter, 20 ſkheils friſchmelkenden, theils tragbaren Kühen und 7 zum Theil tragbaren Rindern— ſämmtlich theils roth- theils ſchwarzgeſcheckt— kommenden Mon⸗ tag den 15. Juni l. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Gwinneriſchen Oekonomiegute zum Neuhof nächſt der eiſernen Hand dahier öffentlich an den Meiſt⸗ bietenden verſteigert werden. Allen Gutsbeſitzern und Landwirthen, welchen an der Veredlung ihrer Viehzucht gelegen iſt, kann dieſer ausgezeichnete und rühmlichſt bekannte Vieh⸗ ſtand zum Ankaufe beſonders empfohlen werden; dieſelben ſind eingeladen, ſolchen von jetzt an bis zum Tage der Verſteigerung auf dem genannten Gute in Augenſchein zu nehmen. Frankfurt a. M. den 19. Mai 1840. Guts Verpachtung. (544) Das freiherrlich von Günderrodiſche Hof⸗ gut zu Rommelhauſen, aus ungefähr 220 Mor⸗ gen Acker und Wieſen beſtehend, wird auf Petri 1841 leihfällig. Pachtliebhaber haben ſich bei der Kellerei zu Höchſt a. d. N. zu melden, wo über die näheren Verhaältniſſe und Bedingungen Auskunft gegeben wird. Höch ſt a. d. N. den 24. Mai 1840. Ferber, Kellereiverwalter. Einige Stück e (518) vorzüglichen Aepfelwein hat ganz oder theil⸗ weiſe zu verkaufen Gaſtwirth Hammel zu Staden. Geſchäfts-Eröffnung. (522) Einem verehrten Publikum mache ich hier⸗ mit die ergebenſte Anzeige, daß ich ein Putzgeſchäft etablirt habe, mit welchem ich den Verkauf von Garn, Schnur, Band, allen Sorten Stickereien Gürtel, ſeidene Herren- und Frauenhandſchuhe, Sommer⸗ ſhwälchen und noch andere in dieſes Fach einſchla⸗ gende Artikel verbinde. Mit der Verſicherung mich immer der neueſten Fagon und der möglichſt billigſten Preiſe zu bedienen, empfehle ich mich meinen Freun⸗ den und Gönnern beßtens. Friedberg im Mai 1840, Charlotte Vogelsberger, auf dem Markte neben Herrn Wahl und Herrn Sattlermeiſter Hofmann. Bekanntmachung. (498) Auf der neuen Backſteinfabrik zwiſchen Bonamös und Preungesheim iſt alle Tage friſcher, gut gebrannter Kalk zu haben. Die große Bütte à 1 fl. 36 kr. Garten ⸗-Wirthſchaft. (545) Die Unterzeichnete bringt hiermit einem geehr⸗ ten Publikum zur Kenntniß, daß ſie die Gartenwirth⸗ ſchaft in Ockſtadt fortführt. Mit kalten Speiſen, gutgehaltenen Weinen, Punſch, Thee u. ſ. w. wird ſie jederzeit dienen und ſieht ſofort einem zahlreichen Zuſpruch entgegen. Ockſtadt am 27. Mai 1840. Katharina Krug, Wittwe. Ankündigung. (546) Allen meinen Freunden und Bekannten mache ich hiermit die gefällige Anzeige, daß ich bei unſerm Kirchenvorſtande unterm 15. d. M. meine Entlaſſung als Kirchenrechner gefordert habe, und eee eee eee Büdesheim den 26. Mai 1840. darum aus aller Verbindung in dieſem Geſchäfte fuͤr 1840 trete. Auffallend, ja außerordentlich auf⸗ fallend mußte mir aber ſeyn, daß ſchon am 25 ten deſſelben Monats, ohne daß mir mein Entlaſſungs⸗ Decret von großh. heſſ. Hochpreißlichem Obercon⸗ ſiſtorio zugeſandt worden,(was jevoch nicht mög⸗ lich war) durch die Schelle bekannt gemacht wurde. „wer Kirchenrechner werden will, hat ſich in drei Tagen zu melden.“ Der Kirchenrechner . Ferber. 5 Ein vollſtändiges Logis (547) hat zu vermiethen Chriſtoph Zerling. Bekanntmachung. (521) Hierdurch mache ich die ergebene Anzeige, daß ich auf der breiten Straße in der Wohnung des Herrn Z. Garde am Marktplatze einen Laden errichtet habe, woſelbſt man ſtets eine ſchöne Aus⸗ wahl von verſchiedenen Tafel⸗, Tranchir⸗, Oeſſert⸗ Feder⸗, Raſir⸗ und Taſchenmeſſern, allen Sorten Scheeren, und von noch andern, in mein Fach ein⸗ ſchlagenden Artikeln finden wird. Auch werden, zur Bequemlichkeit der mich beeh⸗ renden Kundſchaft, in dieſem Laden Reparaturen und Aufträge zum Schleifen angenommen und prompt ausgefuhrt, obſchon meine Werkſtätte vor wie nach in meiner Wohnung Judengaſſe Nro. 10 bleibt. Friedberg. S. Goldbeck, f Meſſerſchmied. Literariſche Anzeigen. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: Volkslieder, geſammelt' von J. G. v. Herder. Mit einer Einleitung von Joh. Falk. Zwei Theile. 2 fl. 24 kr. War mholz, O., Vorſchule beim ee richt. fl. 48 kr. Bender, C., Ahasveros oder der Jude, wie er war, iſt und ſeyn wird. 2 fl Richter, Dr. Fr., Rathgeber für alle Diejenigen, welche an Hämorrhoiden in ihren verſchiedenen Geſtalten in geringerem oder höherem Grade lei⸗ den. 54 kr. G. F., das neue Brod, oder die Kunſt, das beßte Brod in allen Sorten in Haushaltungen ſowohl wie im Großen, zu jeder Zeit, um 30 Procent wohlfeiler zu backen, wie der Ladenpreis iſt. Zum Gebrauch fuͤr Jedermann. 4 45 kr. Kurzer Unterricht in Behandlung des ländlichen Küchengartens. 12 kr. Lachmund, Knallracketen zum Todtlachen. Ent⸗ haltend poetiſche Schwänke und Schnurren. Er⸗ ſtes Heft. 36 kr. 1 162. Buhe, J. C., die Verarbeitung des Spiritus zu Franzbrantwein, Rum und Arrak, und Anweiſung, die beßten einfachen und doppelten Brantweine, Liqueurs ꝛc. herzuſtellen. 45 kr. Konfirmations⸗ Lied. Das Lied, welches bei der Konfirmation von dem hieſigen Geſangverein, in Verbindung mit einer Anzahl Kindern, geſungen wird, iſt mit den Noten bei der Expedition dieſes Blattes für 2 kr. zu haben. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 11 fl. 30 kr. Korn: 7 fl. 50 kr. Gerſte: 6 fl. 30 kr. Hafer: 3 fl. 30 kr. Erbſen:— fl.— kr. N Früchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 25. Mai: Waizen: 10 fl.— kr. Korn: 7 fl.— kr. Gerſte: 6 fl. 30 kr. Hafer: 3 fl. 30 kr. Erbſen:— fl.— kr. Früchte Preiſe zu Mainz, am 22. Mai: Waizen: 11 fl. 20 kr. Korn: 8 fl. 39 kr. Gerſte: 7 fl. 42 kr. Hafer: 3 fl. 55 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei⸗Taxe fur die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 31. Mai bis 7. Inni 1840. pid Brod, Preiſe. Wie dens ieh 8 kr. pf. I kr. pf. 1 JLeib⸗Roggenbrod 34— 3 2 17 77 64— 6 1— 4 17 17 121 124— 8 Loth. Loth. Milchbrod 1137/1 3½¼ —[Waſſerweck 114/½% 1— Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 115% Fleiſch⸗Preiſe. a pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 10 3 102 17 Kühfleiſch 813 812 „ Rindfleiſch 23 7 „ Kalbfleiſch 51— 5— „ Schweinenlleiſch 10— 1101 „ Hammellfleiſch 8— 1842 „ Schaaflleiſch 5———— „ Wurſt von blos Schweinen 124— 1124— „ Gemiſchte Wurſt 104— 10— „Bratwurſt 14— 14 „Schwartenmagen 14— 14— „ Geraͤucherter Speck 20— 120— „Schinken 144— 114 „ Dörrfleiſch 15— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 19— 19— 6 dito ungusgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 18— 18— Hammelsfett 151— 815 1— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. * Die in dieſem J. aug denn N Ja 1) Daß werde 2 Daß und n 3) Haben Verha 1 2 deshein: J bach I.:. Reul, 9) E Friedrich, Wilh. Weſ Kliem, 15 17) Maibe eſchbach: J derweiſel: Hildebrand, 20) Oberer rosbach: J ſtadt: Jose 32 Oſen 000 Rende Joh. Math