e „ — — g 1 1 Wrovins den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. für die Intellig enzblatt im Allgemeinen, Sonnabend, den 22. Februar Amtlicher Theil. Bekanntmachung. Johannes Reul und Chriſtoph Häfner von hier ſind wegen Entwendung von Trauben aus einem mit einer Mauer umgebenen Grundſtück durch Erkenntviß vom 6. Dezember v. J., Erſterer in eine fünfwöchentliche und Letzterer in eine vierwöchentliche Amtsgefangnißſtrafe, verurtheilt worden, und haben dieſe Strafen bereits verbüßt, was der beſcheidsmäßigen Beſtimmung gemäß zur Warnung bekannt gemacht wird. Friedberg den 4. Februar 1840. 4 Gro ßherzoglich heſſiſches Landgericht Hof i an n. Inſtruction und Polizei-Reglement' uͤber die nothwendigen vorſorglichen Loͤſchanſtalten, ferner das und die Organiſirung und Inſtruction des dabei dienſtlich thaͤtigen Perſonals. N Verhalten bei entſtandenen Braͤnden Zur wirkſameren Ausfuͤhrung der im Auszuge hier beigedruckten Vorſchriften der Feuerordnung vom 18. Juni 1767, insbeſondere zur vorſorglichen ſicheren Org Satz II., III., und IV.,) weſche hiermit ſtrengſtens eingeſchaͤrft werden, ſowie aniſirung und Inſtruction des nach dieſem Geſetze bei Feuerausbruch erforder— lichen Dienſtperſonals werden hierunter folgende Verfuͤgungen gegeben. §. 1. zu erhaltende Loͤſchgeraͤthſcha In Gemeinden 711 7 17 75 77 7, 2 77 22 Die Feuergeraͤthſchafter Außer einer tauglichen, nun faſt allerwaͤrts vorhan zu trennendem Zugehoͤr, als: Bohrer, Hammer und Beißzange, ledernen Lappen und Schlaͤuche, ſollen in einer jeden Gemeinde des Kreiſes w insbeſondere Winden, Laternen, ften ꝛc. ſich befinden, und zwar: a) uͤber 2000 Seelen b)„ 1500— 2000„ c)„ 1000— 1500* 5 500-1000„ e) unter 500 2 eines jeden Orts, insbeſondere d Verwechslung mit einem beſonderen Zeichen verſehen ſeyn. 8.2. In jeder Gemeinde des Kreiſes ſollen im geordnet und ernannt werden: ) Wird mit dem nächſten Intelligenzblatte ausgegeben. denen Feuerſpritze, mit noͤthigem, nie davon Schraubenzieher, Stricken, Ketten, Naͤgel, Bindfaͤden fuͤr etwa nothwendige Reparatur der enigſtens noch folgende ſtets in ganz gutem Zuſtande Feuereimer. Feuerleitern. Haken. Stocklaternen. 40 6 6 4 35 5 5— 30 4 4 2 25 3 3 3 15 2 2 2 ie Feuereimer, muͤſſen zur Vermeidung von Voraus durch die großh. Buͤrgermeiſter jeweilig an⸗ 1 2 3) 40 * 50 Zuverläſſige Leute, welche zur Zeit einer Feuersnoth a) das Waſſer herleiten und ſtemmen, b) Leitern und Haken herbei bringen und handhaben, c) das Waſſerſchoͤpfen veranſtalten und d) die brennenden Gebaͤude beſteigen und reſp. hoͤherer Anordnung gemaͤß geeigneten Falls nieder⸗ reißen.(Vergleiche§. 28 und 40 der Feuerordnung.) Endlich e) den Bedraͤngten beiſtehn und ihre Mobilien und Effekten retten helfen(ſ.§. 51 daſelbſt). Zur Anfuͤhrung und Leitung der Einen oder Andern ſind zugleich ſoweit noͤthig beſtimmte Aufſeher, etwa aus der Zahl der Gemeinderaͤthe, zu beſtellen(ſ. K. 29 daſelbſt). 5 Feueranſager, in entſprechender Zahl, um in jeder betreffenden Nachbargemeinde der dortigen Ortsobrigkeit den Ausbruch des Feuers anzumelden. Dieſe Feueranſager haben die Verpflichtung, ohne den geringſten Verzug, die erforderliche Anzeige an den ihnen ein fuͤr allemal im Voraus be⸗ ſtimmten Ort zu machen, und daruͤber, daß dies zeitig geſchehen, ſich auszuweiſen. Feuerlaͤufer, welche, wenn in einem benachbarten Orte Feuer ausbricht, dahin zur Rettung zu eilen verbunden ſind, und alle die Verpflichtungen zu erfuͤllen haben, welche insbeſondere die 80. 30, 39, 44 und 46 der Feuerordnung vorſchreiben. Es ſollen dergleichen mindeſtens beſtellt werden: 25 a) in den Gemeinden uͤber 2000 Seelen * b),„ 7„ 1500 2000„ 8 20 c) 7, 77 7 7 1000-1500 2** 18 e 4 75„ 500-1000„ 1 0 15 8 75 unter 500 5 5 8 5—6 Zugleich iſt ein Fuͤhrer oder Rottmeiſter uͤber ſie und ein Erſatzmann deſſelben zu beſtellen. Mit dieſem Fuͤhrer haben ſich die Feuerlaͤufer augenblicklich nach Kundwerdung des Feuerausbruchs an dem Rathhaus oder einem andern zuvor zu beſtimmenden offentlichen Orte zu verſammeln, ſodann nach zuvor eingeholter Weiſung des Buͤrgermeiſters unter Fuͤhrung des Rottmeiſters ſich nach der Brandſtaͤtte, mit einem Feuereimer verſehen, zu begeben, dort nach geſetzlicher Vorſchrift unter deſſen Leitung thätig zu ſeyn, und nach ſeinem Befehle zu handeln, auch ohne ſeine Erlaubniß ſich nicht von derſelben oder der uͤbrigen Mannſchaft zu entfernen. Sowohl vor Abgang zum Brande als nach Beendigung hat der Rottmeiſter ſeine Mannſchaft zu verleſen, und die Fehlenden anzumerken. Auch hat derſelbe dafuͤr zu ſorgen, daß eine oder zwei der vorhandenen Stocklaternen zur auswaͤrtigen Brandſtaͤtte mitgenommen werden.. Spritzenfuhrleute. Zum Spritzenfahren ſind, inſofern daſſelbe nicht veraccordirt iſt, die Beſpann⸗ ten im Orte verpflichtet(vergl.§. 48 der Feuerordnung). Letzteren Falls muͤſſen dieſelben verzeich⸗ net und nach der Reihenfolge zum Voraus davon, daß die Reihe an ihnen ſey, unterrichtet werden. Dabei iſt zugleich Vorſorge zu treffen, auf daß, wenn der an der Reihe ſtehende abweſend oder ab— ſolut verhindert iſt, der folgende ohne Verzug an ſeine Stelle trete. 5) Spritzenmeiſter und zwar in der Regel 2 oder wenigſtens 1 und 1 Stellvertreter fuͤr jede Spritze. 60 Die Spritzenmekſter haben die Verpflichtung, dafür zu ſorgen, daß die Feuerſpritze nebſt Schlaͤu⸗ chen ꝛc. ſtets reinlich und in gutem Zuſtande erhalten, mit Ausnahme der Winterzeit alle /, Jahre probirt und nach gemachtem Gebrauche wieder in ordentlichen Stand geſetzt werde(ſiehe das Naͤhere §. 22 der Feuerordnung). Dieſelben ſind die Vorgeſetzten und Fuͤhrer der Spritzenmannſchaft(Pum⸗ per). Sie müſſen ſich, ſobald ihnen der Ausbruch eines Feuers in dem Orte oder der Nachbarſchaft bekannt wird, augenblicklich bei der Spritze einfinden, mit dieſer und den Pumpern nach zuvor ein⸗ geholter Weiſung des Buͤrgermeiſters nach der Brandſtaͤtte eilen, nach Vorſchrift der dortigen Local⸗ behörde damit Platz nehmen und mit unausgeſetzter Thätigkeit, Ordnung und Beſonnenheit die Rich⸗ tung und Regierung der Spritze und die Befehligung der zur Treibung derſelben beſtimmten Leute (Pumper) beſorgen. Die Spritzenmeiſter ſind aus der 2. Klaſſe der Gemeindekaſſe entſprechend zu beſolden(vergl. 9. 28 und 48 der Feuerordnung). Die erforderliche Spritzenmannſchaft(Pumper). Ihre Anzahl richtet ſich nach der Größe 11 jeden Spritze und darf vorausgeſetzt werden, daß jeder Localbehoͤrde das Erforderniß derſelben ekannt iſt. Die Spritzenmannſchaft hat ſich, ſobald ihr auf irgend eine Weiſe der Ausbruch eines Feuers bekannt wird, augenblicklich bei der Spritze einzufinden, und bei dem Spritzenmeiſter, unter deſſen Befehl ſie ſteht, zu melden. Nach Anweiſung deſſelben muß ſie und zwar zu Fuß mit der Spritze an die Brandſtaͤtte eiligſt ſich begeben, dort unter ſeiner Leitung und Aufſicht die Spritze treiben und nach Kraͤften mit Fleiß und Ordnung zur Loͤſchung des Feuers mitwirken. Es erſcheint zweckmaͤßig, daß die Leitung des Schwanenhalſes in der Regel von einem Spritzen⸗ meiſter uͤbernommen, zur Leitung des Schlauchs aber die hierzu tauglichſten im Voraus ernannt werden. —— 8 ö ugs jünger antwo und 1. Burg rl 5 4 auf d jenige kann lauf, vorſt berp ſelbe erſche heimi meiſt dieſ Man ihn germ So nach Erp des ritzen werden. * 51. Das Treiben von Muthwillen mit dem Waſſer der Spritze, reſp. Lenken deſſelben auf Dritte, iſt bei ſtrenger Strafe verboten. g 5 Ohne Erlaubniß des Spritzenmeiſters darf ſich niemand aus der Spritzenmannſchaft von der Spritze entfernen, oder uͤberhaupt abgehen. Außerdem ſind die Pumper auch gehalten, ſo oft die Spritze probirt oder ausgeputzt werden muß, dabei behuͤlflich zu ſeyn(ſiehe ö. 28 und 40 der Feuer—⸗ ordnung). 5 7) Eine deuerwacht-Maunſchaft, welcher hauptſaͤchlich die Aufrechthaltung der oͤffentlicheu Ordnung und Sicherheit, ſowie die Befoͤrderung der Rettung der Mobilien und Effekten, und deren Be— wachung nach Maaßgabe der. 49, 50 und 51 der Feuerorbnung obliegt. Zu derſelben wird im Voraus von dem Buͤrgermeiſter eine Abtheilung der Sicherheitswache unter dem Befehle eines oder zweier Führer beſtimmt. Die Staͤrke dieſer Feuerwacht-Mannſchaft ſoll jedesmal mindeſtens betragen: a) in den Gemeinden uͤber 2000 Seelen 12—15 Mann b) V 7. 75 von 1000- 2000„„ 10 75 c)„„ 77 7 500 1000 7. 8 77 d)„„ 2 unter 500 7 3—5 2 Ihr Dienſt beſchränkt ſich nur auf ihren Heimathsort, reſp. deſſen Gemarkung. Sobald Feuerlaͤrm entſteht, hat ſich dieſe Feuerwacht bei ihrem Fuͤhrer(Rottmeiſter) unverzuͤg⸗ lich einzufinden. Sie iſt dieſem ſtrenge Folgſamkeit und Gehorſam ſchuldig und darf ſich ohne deſſen beſondere Erlaubniß nicht von ihrem angewieſenen Poſten entfernen. Die Fuͤhrer ſelbſt, nebſt ihren Rotten ſtehen unter dem oberen Befehle des Buͤrgermeiſters, haben deſſen Ordres einzuholen und puͤnktlich zu vollziehen, auch von demſelben die Armatur fuͤr die Feuermannſchaft, ſo wie die Stock— laternen in Empfang zu nehmen, welche nach§. 41 der Feuerordnung an den einſchlaͤgigen Plaͤtzen aufzuſtellen ſind. §. 3. Zu den Pumpern ſind in der Regel die juͤngſten Ortsbuͤrger, zu den Feuerlaͤufern die zweit— juͤngſten und zu den Feueranſagern die folgenden zu waͤhlen, dergeſtalt, daß derjenige, welcher aus der jüngeren Claſſe austrikt, in die Reihe der nachfolgenden eirruͤckt. 5 Stellvertretung, jedoch nur durch taugliche, unbeleumdete Einheimiſche und unter Vorbehalt der Ver— antwortung fuͤr dieſelben iſt erlaubt. Die Stellvertreter muͤſſen dem großh. Buͤrgermeiſter zuvor angemeldet und von demſelben als annehmbar erklärt worden ſeyn. §. 4. Ueber das nach§. 2, Satz 1—6, verordnete Perſonal und deſſen Fuͤhrer haben die großh. Buͤrgermeiſter ein Verzeichniß nach anliegendem Formular zu fuͤhren und den Ab- und Zugang darin all— jahrlich ordnungsmaͤßig zu wahren. 6. 5. Der Buͤrgermeiſter oder Beigeordnete, oder eine andere dazu beauftragte Ortsvorſtandsperſon, ſ. g. Feuerherr, iſt verbunden, jedesmal, wenn die Feuerſpritze nach einem auswaͤrtigen Brande abzugehen hat, ſich gleichzeitig dahin zu begeben, wobei es ihm und dem Spritzenmeiſter ausſchließlich verſtattet iſt, auf der Spritze mitzufahren. Das Ausfahren der Feuerſpritzen ſoll uͤbrigens in der Regel nur nach den— jenigen Orten hin ſtattfinden, welche nicht uͤber 2 Stunden entfernt ſind. Fuͤr iſolirt liegende Ortſchaften kann auf Antrag die Huͤlfleiſtung der Nachbarſpritzen bis auf 3 Stunden erweitert werden. Die Feuer⸗ laͤufer und Spritzenmannſchaft eines Ortes mit ihren Fuͤhrern ſtehen zunaͤchſt unter dem Befehle jener Orts⸗ vorſtandsperſon ihres Orts und haben derſelben ſchuldigen Gehorſam zu leiſten. Jeder Ortsvorſtand iſt verpflichtet, ſeine Leute ſtets zuſammen zu halten, und für Unordnung unter denſelben verantwortlich. Der— ſelbe iſt ermaͤchtigt, fuͤr eine kleine Erfriſchung derſelben, wenn es nach angeſtrengter Arbeit nothwendig erſcheint, auf Koſten der Gemeindekaſſe ſeines Orts zu ſorgen. §. 6. Die obere Leitung aller Loͤſchanſtalten, ſowie die Verfuͤgung uͤber das ſaͤmmtliche, ſowohl ein— heimiſche als von auswaͤrts zur dienſtlichen Mitwirkung herbeigeeilte Perſonal ꝛc. ſteht indeſſen dem Buͤrger⸗ meiſter des Ortes, worin der Brand ausgebrochen iſt, oder wo ein beſonderer Polizeibeamte angeſtellt iſt, dieſem zu. Seinen polizeilichen Anordnungen muß daher von den auswaͤrtigen Ortsvorſtaͤnden und ihrer Mannſchaft ohne alle Widerſpenſtigkeit Folge gegeben werden. Auch darf von dem Dienſtperſonal Niemand ohne ſeine Erlaubniß die Brandſtaͤtte verlaſſen. Dieſe Beſtimmungen erleiden nur in dem Falle eine Beſchraͤnkung, wenn der großh. Kreisrath oder der ihn ſtellvertretende Kreisſekretaͤr eingetroffen ſeyn wird, deſſen oberſtem Befehle alsdann, gleichwie der Ortsbuͤr⸗ germeiſter ſo auch das ganze uͤbrige Perſonal unterworfen iſt(ſiehe Fd. 29, 37 und 55 der Feuerordnung). 6. 7. Nach geloͤſchtem Brande iſt ſtrenge-nach den§5. 52 bis 57 der Feuerordnung zu verfahren. Sollten die zur Brandſtaͤtte von auswauͤrts hergebrachten Loͤſchgeräthſchaften, Feuereimer ꝛc. nicht unmittelbar nach dem Brande wieder mitgenommen werden koͤnneu, ſo ſind dieſelben am darauf folgenden Tage vermittelſt Expreſſen abholen zu laſſen. Fuͤr die einſtweilige gute Aufbewahrung und Bewachung iſt der Buͤrgermeiſter des Orts, wo der Brand ſtatt hatte, verantwortlich. 4 52. F. 8. Derſelbe hat auch dafuͤr zu ſorgen, daß, ſobald man Meiſter des Feuers geworden iſt, dies ohne allen Verzug durch Expreſſe an den Orten, wo Feueranſager abgegangen ſind, angemeldet wird. Auch wird den Ortsvorſtaͤnden der zwiſchenliegenden Orte anempfohlen, die noch herbei eilenden Leute dieſenfalls zurück zu beſcheiden. a a b F. 9. Damit kein Zweifel daruͤber entſtehen kann, wer als Vorgeſetzte, Fuͤhrer oder Aufſeher bei einem Brande dienſtlich zu befehlen und zu handeln habe, ſo ſollen dieſelben folgende Abzeichen tragen: a) Der Buͤrgermeiſter am Ort des Feuerausbruchs ein weiß oder weiß und rothes Band, welches uͤber die rechte Schulter gehend unter dem linken Arm zuſammengeknuͤpft iſt. b) Jeder anfuͤhrende Ortsvorſtand(§. 4.) eine wenigſtens handbreite weiß oder weiß und rothe Binde um den rechten Arm. c) Jeder Aufſeher, Spritzenmeiſter, Fuͤhrer oder Rottmeiſter eine etwas ſchmälere aͤhnliche Binde um den linken Arm. Endlich d) Die zur Rettung der Mobilien und Effecten beſtimmten Leute eine weiße Binde um den linken Arm. Dieſe Baͤnder und reſp. Binden ſind, wo es verlangt wird, auf Koſten der Gemeindekaſſen anzuſchaffen. §. 10. Wer von dem dienſtlichen Perſonal ſeinen Dienſt vernachlaͤſſigt, gar nicht oder zu ſpaͤt eintrifft, ſeinen unmittelbaren oder mittelbaren Vorgeſetzten(F. 36) unfolgſam iſeß wer ferner ſich unanſtaͤndig be⸗ traͤgt, ſich betrinkt, Unordnung oder Unfrieden ſtiftet, oder in irgend einer änderen Weiſe den Beſtimmungen der Feuerordnung reſp. dieſes Reglements zuwiderhandelt, den trifft, inſoweit nicht geſetzlich eine haͤrtere Strafe verwirkt iſt, mindeſtens eine Strafe von 1 fl. 30 kr. bis 5 fl. Die unmittelbaren Vorgeſetzten ſind ſchuldig, alle Zuwiderhandlungen den Ortsvorſtaͤnden unverzuͤglich anzuzeigen, und dieſe haben wieder die Verpflichtung, vorbehaͤltlich ihrer Befugniß zu etwa noͤthigen proviſoriſchen Maaßregeln, namentlich zur Anwendung von Zwang gegen die Widerſpenſtigen, dem großh. Kreisrathe alsbald Meldung davon zu machen. 5. 11. Alle uͤbrigen Leute, welche bei einem Brande, ohne gerade beſtimmt dabei bedienſtet zu ſeyn, nach den Vorſchriften der Feuerordnung entſprechende Obliegenheiten haben, oder dabei Huͤlfe leiſten muͤſſen (vergl.§. 35, 36, 38, 42, 43, 44 und 47 der Feuerordnung), ſollen, wenn ſie dieſen Vorſchriften irgend zuwiderhandeln, oder gegen die Weiſungen der Vorgeſetzten reſp. Fuͤhrer und Aufſeher unfolgſam ſind, ſo weit nicht nach der Feuerordnung ꝛc. deßhalb eine hartere Strafe verwirkt erſcheint, mit einer Polizeiſtrafe von 1 fl. 30 kr. bis 5 fl. belegt werden. Auſſerdem bleibt den Ortsvorſtaͤnden uͤberlaſſen, die Nachläſſigen oder Widerſtrebenden, wo nöthig, durch die Feuerwacht zur Erfuͤllung ihrer Obliegenheiten, namentlich zum Waſſerſchoͤpfen, reihenweiſen Waſſertragen ꝛc. zwangsweiſe anfuhalten. Bei arger Widerſetzlichkeit und wirk⸗ licher Ruheſtoͤrung u. dgl. m., ſoll ferner augenblickliche Verhaftung eintreten. §. 12. In den Garniſonsſtaͤdten des Kreiſes wird das Mllitaͤr in allen dieſen Beziehungen, ins⸗ beſondere aber in Aufrechthaltung der Ordnung, Wachen, Patrouilliren ꝛc. die Civilbehoͤrden auf das kraͤf— tigſte unterſtuͤtzen, und es hat ſich deßfalls die letztere ſtets nur an den commandirenden Offizier der zur Brandſtaͤtte beorderten Bereitſchaft zu wenden. §. 13. Wenn in einer Gemeinde bei Nacht Feuer ausgebrochen iſt, ſo muß alsbald nach Beginn des Läutens der Sturmglocke und bis zu vollſtaͤndig geloͤſchtem Brande bei 1 fl. bis zu 1 fl. 30 kr. Strafe von jedem Bewohner des unteren Stockes eines auf die Straße ſtoßenden Hauſes zur beſſeren Erleuchtung der Straße entweder eine wohlbewahrte gute Laterne vor dem Hauſe ausgehängt oder ein brennendes Licht hinter ein Fenſter geſtellt werden. §. 14. Bei naͤchtlichen Braͤnden ſollen in der Regel die Wirthshaͤuſer geſchloſſen ſeyn, und- es darf kein Wirth ohne beſondere Erlaubniß des Ortsbuͤrgermeiſters Branntwein oder andere geiſtige Getraͤnke an irgend Jemand abgeben. Wer hiergegen handelt reſp. ohne dieſe beſondere Erlaubniß Wirthſchaft treibt, ſoll in eine Polizeiſtrafe von 1 Rthlr. bis 10 Rthlr. verurtheilt werden.— Wenn der Ortsbuͤrgermeiſter ſich veranlaßt finden ſollte, zeitweiſe auch bei am Tage vorfallenden Bränden den Wirthſchafts betrieb zu unterſagen, ſo iſt dies bei gleicher Strafe zu befolgen. 5 §. 15. Wer ſich anmaßt, bei Braͤnden ein Abzeichen zu tragen(§. 9) ohne mit dem entſprechenden Dienſte bekleidet zu ſeyn, den trifft, wenn nicht wegen betruͤgeriſcher Abſicht eine gemeinrechtliche Strafe einzutreten hat, eine Polizeiſtrafe von 3—5 fl. N 5. 16. Uneinbringliche Geldſtrafen ſollen in Gefaͤngnißſtrafen verwandelt werden, dergeſtalt, daß fuͤr jeden Gulden Geldſtrafe ein Tag, d. i. 24 Stunden, Gefaͤngnißſtrafe zu verbuͤßen iſt. Durch dieſes Polizeireglement ſind alle vorderen Verfuͤgungen der Verwaltungsbehoͤrden, namentlich auch das von dem fruͤheren Landrathe des Bezirks Friedberg am 16. Dezember 1831 erlaſſene Ausſchreiben aufgehoben. Es ſoll daſſelbe ordnungsmaͤßig in den Gemeinden bekannt gemacht, und wie geſchehen, in der Bürgermeiſter-Regiſtratur beſcheinigt werden. Auch iſt davon jedem Rottenführer, Spritzenmeiſter und Auf⸗ ſeher ein Exemplar zur Nachachtung zuzuſtellen. Friedberg den 5. Februar 1840. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg a Keuͤch ler. * —— — —.—.— PPP den Bie einen ni muß un billigen würde d der gröf ſunden machen. ein hieſ riſche A ches ſtet ſelben v Zu gern eil wir uns Pflicht We gelaͤute Bürger Kirche d duemen wurm in dem behagl Bier zu neh beſprech „ 53. Bier⸗Fabrikation in Friedberg. Ueber unſer vaterlaͤndiſches Gewerbweſen im Großherzogthum Heſſen wurde in Nr. 4 und 5 des Intelligenzolattes Bericht erſtattet.— Es wurde da⸗ bei u. a. auch der Bierfabrikation Erwähnung ge⸗ than, daß dieſe in Rheinheſſen und Starkenburg auf eine erfreuliche Weiſe voranſchreite, dagegen zum Bedauern die Provinz Oberheſſen darin noch zurückbleibe.— Ob das Geſagte im Allgemeinen in der Provinz Oberheſſen Platz greife, darüber vermag Referent dieſes nicht zu urtheilen; was dagegen die Bierbraner Friedbergs anbelangt, ſo muß man ge⸗ ſtehen, daß dieſelben in neuerer Zeit mit ihrer Bier⸗ Fabrikation ſehr vorauſchreiten, und gereicht es den⸗ ſelben zur Ehre, daß man hier im Allgemeinen faſt das ganze Jahr ein gutes Glas Bier trinkt, und zwar um einen zo billigen Preis, wie man es nicht leicht im ganzen Großherzogthum bekommt. Bemerkens⸗ werth iſt, daß ein hieſiger Bierbrauer ſeine Brauerei ſo hat einrichten laſſen, daß derſelbe ſein Bier bei Braunkohlen braut, und damit ein großes Erſparniß bei dem bei uns ſo theueren Holz bezweckt, was man mit Recht ein Voranſchreiten nennen darf.— Nach bairiſcher Weiſe bei uns im Allgemeinen Bier zu brauen, iſt eine ſchwere Aufgabe, indem bei dieſer den Bierbrauern die Hefe entginge, welche denſelben einen nicht unbedeutenden Theil ihrer Auslage decken muß und ohne welches ſie das Bier zu einem ſo billigen Preis unmöglich würden abſetzen können; würde daſſelbe aber das Doppelte koſten, ſo koͤnnte der groͤßte Theil der Unbemittelten von dieſem ge⸗ ſunden und nahrhaften Getränke keinen Gebrauch machen.— Doch verdient bemerkt zu werden, daß ein hieſiger Bierbrauer verſuchsweiſe Bier auf bal— riſche Weiſe gebraut und ein hieſiger Gaſtwirth ſol— ches ſtets im Zapf hat, um es den Freunden des⸗ ſelben verabreichen zu können. Ein Friedberger Bürger, aber kein Bierbrauer. Wurdige Sonntagsfeier. Zu Flachſenfingen herrſcht unter den Bür⸗ gern eine ſo würdige Art der Sountagsfeier, daß wir unſern Leſern Einiges hierüber mitzutheilen fuͤr Pflicht halten. Wenn nämlich Sonntags Morgens das Kirchen— geläute beginnt, dann begeben ſich die löblichen Bürger— meint Ihr vielleicht in ibrem Staate zur Kirche? Nein, das nicht, ſondern— in ihrer be⸗ quemen Haustracht, mit Schürzchen um, wenn's warm iſt in den Hemdärmeln, wenn's aber kalt iſt, in dem Nachtwämschen zum Wirthshaufe, um dort behaglich das Frühſtück zu verzehren, ein Gläschen Bier oder Schnaps— oder beides zugleich zu ſich zu nehmen, über die Neuigkeiten des Tages ſich zu beſprechen, und gehen dann, wenn die Kirche be⸗ endigt iſt, nach Hauſe, um das Mittageſſen zu ver— zehren. Scheint das nicht ſehr nachahmungswerth für die Jugend des Ortes, beſonders für die Kin— der der Bürger ſelbſt? Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Bekanntmachung. 8 (110) Donnerſtag den 27. l. J., Morgens 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die dem Auguſtiner— und Barfüßer⸗Schulfonds gehörenden, unten näher beſchriebenen Gärten auf drei nach einander folgende Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet werden, als: 10 3 V. 16 R. der ehemalige Konrektoratsgarten u. 2 24 R. der vorhinnige Subkonrektoratsgarten. Friedberg den 12. Februar 1840. Der Beigeordnete Bender. Oeffentliche Ladung. (113) Alle diejenigen, welche Anſprüche an die, im December v. J. zu Rodheim verlebten Bäcker Philipp Wall'ſchen Eheleute zu machen haben, wer—⸗ den aufgefordert, ſolche im Termin Mittwoch den 11. März, Vormittags, ſogewiß dahier anzuzeigen, als ſonſt bei der Ver⸗ theilung des Nachlaſſes auf ſie keine Rückſicht ge⸗ nommen werden wird. Großkarben den 5. Febr. 1840. Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Schmidt. Edictal ladung. (116) Der Löwenwirth Johannes Heil in Butz⸗ bach beabſichtigt ſein daſiges Geſchäft aufzugeben und ſich anderwärts niederzulaſſen, und hat bei Ge— richt um Berufung ſeiner Gläubiger gebeten. Es werden daher alle dem Gericht annoch un⸗ bekannte Gläubiger deſſelben aufgefordert, ihre reſp. Guthaben, bei Vermeidung des Ausſchlußes, Mittwoch den 11. März l. JI, Vorm. 10 Uhr, auf dem Rathhauſe zu Butzbach zur Anzeige zu brin⸗ gen und zu begründen. Friedberg den 6. Februar 1840. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Dr. Gilmer. Bekanntmachung. (119) Dienſtag den 3. März, Vormittags 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die den Heinrich Schwalm J. Eheleuten gehörenden Immobilien einer offentlichen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden, als: Pag. u. Nr. 40%% Ein Wohnhaus nebſt Ställchen und Grund an Herrn Engelhard Bechſtein und Herrn Joh. Schmid gelegen. Gärten: 187 9 34¼ Rth. am Schützenrain, neben Hru. Hofgerichtsadvokaten Bitiſcher. In dit Kirche, 3 kr. 1 Heller. . 34. c) von dem Speicher zu Vilbel: 50 Mltr. Korn. 231 17 27 Rth. in der Ackergaſſe an großh. Buͤrgermeiſter Herrn Daniel Fritz. Gemarkung Ockſtadt: 5 17⁵ 7 19% Rth. an der Skt. Georg⸗Kapelle an Jakob Dienſtbach von Friedberg. Friedberg am 13. Februar 1840. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts. Der Beigeordnete Bender. Mobilien ⸗Verſteigerung. (121) Mittwoch den 286. Februar d. J., ſollen in der Wohnung des Schreinermeiſters Jacob Dre⸗ ſcher neben dem Gaſthaus zum Schwanen in Vilbel nachbenannte Gegenſtände freiwillig gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. f 1) 5 neue Schraubenböcke, 2) 3 Hobelbänke nebſt verſchiedenen ſonſtigen Schrei⸗ nerwerkzeugen, 3) 2 Kommode von Nußbaumholz, 4) 2 Bettladen ditto mit Nachttiſch, 5) 2 Küchenſchränke, 6) 2 Bettladen, tannen, 7) Verſchiedenes ſonſtiges Hausgeräth. Vilbel den 10. Februar 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſtee Hinkel. Frucht⸗ und Braugeräthſchaften⸗Ver⸗ ſtei gerung. e (144) Es ſollen öffentlich verſteigert werden: 1) Mittwoch den 26. Februar, in der Burg zu Södel ſämmtliche Braugeräthſchaften im herr⸗ ſchaftlichen Brauhaus allda, worunter haupt⸗ ſächlich ein guter kupferner Braukeſſel, von 8 Ohm 44 Maas, und 3 große Bütten befindlich. 2) Donnerſtag den 5. März, in der Krone zu Nie⸗ derweiſel vom herrſchaftlichen Speicher daſelbſt 150 Mltr. Korn und 200 Mltr. Gerſte. Die Verſteigerung beginnt jeden Tag, Vormit⸗ tags 10 Uhr.. 111 Lich am 15. Februar 1840. ü N Fuͤrſtliche Rentei daſelbſt g Katz: n Frucht ⸗Verſteigerung im Rentamte t Friedberg. (145) Von den 1839 ſiscaliſchen Fruchtvorräthen des hieſigen Rentamts werden der Verſteigerung ausgeſetzt: 1 1) Dienſtag den 3. März 1840, Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhauſe zu Butzbach von dem daſigen herrſchaftlichen Speicher: 80 Mltr. Korn, 60 Mltr. Gerſte und 30 Mltr. Hafer;. 2) Mittwoch den 4. März 1840, Vormittags 10 Uhr, hier zu Friedberg, in der Behauſung des Herrn Gaſthalters Hyronimuß vor dem ehemali⸗ gen Mainzerthoren 3) Von dem Speicher zu Obermöͤrlen: 180 Mltr. Korn, 30 Mltr. Gerſte u. 26. Mltr. Hafer; b) von dem Speicher zu Friedberg: 15 Mltr. Waizen und 120 Mltr. Hafer; Friedberg den 12. Februar 1840. Der großh. heſſ. Rentamtmann f Buß. Arbeits ⸗Verſteigerung. (146) Samſtag den 29. Februar, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf hleſigem Rathhauſe die an dem Augu⸗ ſtiner Schulgebäude dahier erforderlichen Bauarbei⸗ ten an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. f Nach dem Voranſchlag beträgt: 1) Maurerarbeit 684 fl. 9 kr 2) Steinhauerarbeit„131„ 34„ 3) Zimmerarbeit„% 4) Dachdeckerarbeit i 42„%, 5) Schreinerarbeit. 807„ 6) Schloſſerarbeit e e, 7) Glaſerarbeit 167„—„ 8 Weißbinderarbeit 369„ 43„ 9) Spenglerarbeit ee eee, 10) Pflaſterarbeit 1 Bie Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 17. Februar 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. elan nem a chung. (147) Es wird hiermit zur öffentlichen Kenptniß gebracht, daß die Braunkohlenvorräthe aus 1839 auf dem hieſigen Braunkohlenbergwerk nur noch bis längſteus Mitte März dauern werden. Die Braun⸗ kohlen ⸗Benöthigten werden daher wohl thun, ſich baldigſt ihren Bedarf anfahren zu laſſen, oder ihre Anbeſtellungen mit der Zuſicherung, daß ſie ihren Bedarf bis Ende März l. J. abfahren wollen, ſchrift⸗ lich bei mir einzureichen. Dorheimer Bergwerk den 18. Febr. 1840. f Der großh. heſſ. Berginſpektor f A. Storch. Verſteigerung eines Gebäudes auf den Abbruch zu Hof Gras. (148) Mittwoch den 4. März, Nachmittags 1 Uhr, ſoll das auf dem Hof Gras ſtehende alte Mühl⸗ gebäude, welches ſich zur Herrichtung eines Wohn⸗ gebäudes gut eignet, öffentlich an die Meiſtbietenden unter den bekannt gemacht werdenden Bedingungen verkauft werden. Hof Gras den 16. Februar 1840. 1 Wagner, Verwalter. Verſteigerung I eee Hof ras. un N. n (149) Mittwoch den 4. März, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Hof Gras bei Hungen die zur Erbauung eines neuen Mühlgebäudes nöͤthigen Bau⸗ arbeiten unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. 8 6 209 345 43 282 440 406 635 499 785 Frie (151) Friedbe negoclir migt wu nen ſind 9 1 8 ü er 1 7 u bis Ueten ieiſter tniß 1839 9 bis raun⸗ ſich ihre ihren hriſt⸗ 40. ektor ———— „* 55* Nach dem Voranſchlag beträgt: Maurerarbeit 471 fl. 13 kr. Steinhauerarbeit 7 Zimmerarbeit 52„ Dachdeckerarbeit ii 16, Schreinerarbeit 72% 21 Schloſſerarbeit 58% Glaſerarbeit 57% 5% Weißbinderarbeit 33% 16 Plan, Voranſchlag und Steigbedingungen liegen bis dahin hier zur Einſicht offen. Hof Gras den 16. Februar 1840. Wagner, Verwalter. Guͤter-Verkauf. (450) Die Landrichter Kraft'ſchen Eheleute zu Grünberg und J. Eich zu Bärſtadt wollen Montag den 2. März, Vormittags 10 Uhr, folgende ihnen gehörige Grundſtücke auf hieſigem Rathhauſe öffent— lich an die Meiſtbietenden verkaufen laſſen, nämlich: a) Gärten: Pag. u. Nr. 5 2 496 1 Mrg. 1 V. 33 R. an der Straße nach Frankfurt und ſtößt auf den Schützenrain, neben Weisbinder Zim— mermanns Erben. 185 31 3 V. 30 ¾ R. daſelbſt und neben den— ſelben. 177 26 1 V. 17 R. an dem Kirchhof neben W. Reuß jun. b) Aecker und Wieſe. 627 411 M. 1 V. 6 R. im Lachenfeld an Jo⸗ hannes Mühling. 209 21 1 M. 11¾ R. Ackergarten, 16. Ge⸗ wann, an Frau Amtmann Runkel. 345 64 2 V. 35 R. im großen Wartfeld, an der Mittelhohle, zehntfrei. 43 24 2 V. 16 R. im Fauerbacher Feld an der Leimenkaute. 282 2 1 V. 36 R. der Schlagacker im großen Wartfeld, an G. Boller. 440 46 3 V. 26 R. am Dachspfad, der An— wender an der Oberwöllſtädter Grenze neben Poſtmeiſter Helmolt. 406 18 1 M. 26 R. im kleinen Wartfeld an Hofrath Knorren Erben. 635 15 2 V. 16 R. im Lachenfeld, an Adam Steinhäuſer. 499 14 3 V. am ſteinernen Bankweg an A. Eich. 785 30 1 V. 29 R. im ſtrasheimer Grund, Wieſe an G. Gros sen. Friedberg den 19. Februar 1840. In Auftrag: Der Beigeordnete Bender. Kapitalien⸗ Aufnahme. (151) Nachdem der Gemeinderath der Stadt Friedberg beſchloß, ein Anleihen von 10,000 fl. zu negociiren, dieſes Anleihen auch höchſten Orts geneh⸗ migt wurde, ſo werden alle diejenigen, welche geſon⸗ nen ſind, der Stadt Kapitalien verzinslich darlei⸗ hen zu wollen, aufgefordert, den Nennwerth der Kapitalien, als auch des Zinsfußes der unterzei. neten Stelle zu eröffnen. Friedberg den 19. Februar 1840. Der Beigeordnete Bender. Arbeits-Verſteigerung. (152) Mittwoch den 26. d. M., Vormittags 9 Uhr ſoll die Steinhauerarbeit zur neuen Brücke zwi⸗ ſchen Ilbenſtadt und Burggräfenrod, an den Wenigſt⸗ nehmenden unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, in der Behanſung des Herrn Mörſchel zur Roſe dahier, abermals verſteigert werden. Die Voranſchlagsſumme iſt 562 fl. Ilbenſtadt den 19. Februar 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Dickenberger. Frucht⸗Verſteigerung. (153) Mittwoch den 4. Maͤrz d. J., Vormittags 10 Uhr, werden 2 S. 2 K. 2 Gſch. Korn, 1 Mltr. 2 S.— K. 1¼ Gſch. Gerſte und 32 Mltr. 3 S. 3 K. 3 ½ Gſch. Hafer, auf dem hieſigen Gemeindehaus meiſtbietend verſteigert. Hochweiſel den 19. Februar 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Reuter. Arbeits-Verſteigerung. (154) Montag den 3. März, Vormittags 9½ Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe ein neues Thor an die im ſ. g. Eichelhofe ſich befindliche Scheune an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Die Voranſchläge, beſtehend in a) Schreinerarbeit 55 fl. b) Schloſſerarbeit 8 können jeden Tag bei Unterzeichnetem eingeſehen werden. Friedberg den 19. Februar 1840. Der Beigeordnete Bender. Immobilien⸗Verſteigerung. (155) Auf Antrag der Friedrich Hahns Erben ſollen vertheilungshalber ihre, in der hieſigen Ge— markung befindliche Immobilien, beſtehend in einer Hofraithe und zwar in einem vor 18 Jahren größ⸗ tentheils von Eichenholz neu erbauten 60 Fuß lan⸗ gen und 37 Fuß breiten zweiſtöckigen Wohnhaus mit 2 gewölbten Kellern, einer 71 Fuß langen und 46 Fuß breiten ganz von Stein erbauten Scheuer, einem von Stein erbauten Branntwein-Brennhaus, Stallung für Pferde, Kühe, Schweine u. ſ. w., mit Hofraithsplatz, welcher ſammt dem daran ſtoßenden Garten 1% Morgen enthält; ſodann beiläufig 40 Morgen Land, erſtens im Ganzen und zweitens im Einzelnen unter den vorher bekannt gemacht werden⸗ den Bedingungen einer Verſteigerung ausgeſetzt wer— den. Hierzu wird bemerkt, daß ſich die nächſt der Hauptſtraße liegende Hofraithe vorzugsweiſe zu einer Gaſtwirthſchaft eignet, aber auch, wegen hinläng⸗ lichen Brunnenwaſſer, zu jedem anderen Fabrik⸗ geſchäft eingerichtet werden kann. Zur Verſteigerung vorbeſchriebener Gegenſtände habe ich Termin auf Dienſtag den 10. März d. J., Vormittags 9 Uhr, in dem bieſigen Rathhaus anberaumt, und erſuche ich die Herrn Bürgermeiſter des Kreiſes Friedberg, dieſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Kaichen den 13. Februar 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Hahn. R οενν Privat⸗ Bekanntmachungen. Drei ineinander gehende Stuben, (78) eine Manſardſtube, eine Kammer, verſchloſ— ſener Keller und Holzſtall iſt zu vermiethen und kann bis zum 10. April bezogen werden bei Buchecker. N 3000 fl. zu 4 pCt. (87) liegen zum Ausleihen auf Guͤterſtücke bereit. Immobilien- Veraͤußerung. (98) Die Unterzeichnete iſt geſonnen, wegen Ge⸗ ſchäfts⸗ und Wohnorts Veränderung ihr nachſtehend beſchriebenes, an der Hauptſtraße gelegenes, vor einigen Jahren erſt neu erbautes Wohn⸗ und Gaſt⸗ haus aus der Hand zu verkaufen. Das Haus ent⸗ hält 10 heitzbare Zimmer, 6 Kammern, 2 Küchen, Sxeicher, Keller, Hintergebäude, Stallung', Kegel— bahn, Kelterhaus, einen Brunnen mit reichhaltigem guten trinkbaren Waſſer und einem großen Hofraum mit zwei Einfahrten. Auf Verlangen kann außrr einem Gemüßgarten noch ein größeres Stück Gar— ten, welches mit den vorzüglichſten tragbaren Obſt⸗ baumen bepflanzt iſt, und unmittelbar an den Ge— müßgarten anſtößt, abgegeben werden. Bemerkt wied hierbei, daß das Gebaude eine ſehr freundliche Lage hat, und daß die Straße, welche nach Grünberg, Gießen und Wetzlar geht, an dem Hauſe vorbei zieht. Auch kann ein anſehnlicher Theil des Kauf⸗ ſchillings auf den zu verkaufenden Qbjecten ſtehen bleiben. Die nähern Bedingungen ſind bei dem Hand— lungshauſe Herrn Simon Lindheimer dahier genau zu erfahren und mit demſelben auch wegen des Verkaufs in Unterhandlung getreten werden kann. 5 Friedberg den 4. Februar 1840. Wittwe Sieck. Bekanntmachung. (104) Damit das Reiſen in das Hinterland dem Publikum erleichtert wird, haben die Unterzeichneten eine Ordinär⸗Chaiſen⸗Fuhr nach Gladenbach errich— tet. Nämlich von Montag den 10. d. M. an faͤhrt eine Chaiſe wöchentlich zweimal, Montag und Frei⸗ tag Morgens um 7 Uhr, von Gießen nach Gladen⸗ * 56 4 bach; ebenſo fährt an den nämlichen Tagen um dieſelbe Zeit eine Chaiſe von Gladenbach nach Gie— ßen. Beide Chaiſen werden in Frankenbach zu glei- cher Zeit eintreffen und wechſeln. Preis à Perſon 1 fl Gießen den 3. Februar 1839. Wilhelm Rühl, wohnhaft in der Fliegelsgaſſe. J. D. Plitt, Gaſthalter zum Blankenſiein in Gladenbach. Bekanntmachung. (126) Da ich mein Gaſthaus zum goldenen Lö⸗ wen an meinen Schwager, den großh. Bürgermeiſter Zahn dahier, verkauft habe, ſo wird es noͤthig, alle mir nun entbehrlich gewordenen Wirthſchaftsgeräth— ſchaften und ſonſtige Mobiliargegenſtände, wie ſolche unten verzeichnet ſind, gegen gleich baare Zahlung einer öffentlichen Verſteigerung auszuſetzen, wozu Termin auf Mittwoch den 26. d. M., Vormittags 8 Uhr, feſtgeſetzt iſt. Bezeichnung der zu verkaufenden Gegenſtände: 15 vollſtändige Betten mit Bettgeſtellen, 8 Comode von nußbaum und eichen Holz, 1 Weißzeugpreſſe mit Comod, 1 Weißzeug⸗Mang, 1 kleine Weißzeußpreſſe ohne Comod, 7 nußbaumene Nachttiſchchen, 6 Waſchtiſchchen, 24 Tiſche von eichen Holz, 9 Dutzend Stühle von eichen Holz, mit Rohr ge⸗ flochten, 2 Sopha, 18 gepolſterte Stühle, 10 Spiegel, größere und kleinere, 4 Küchenſchränke, 5 2 1 ſilberne Löffel, mit 2 ſilbernen Vorleg⸗ offel, 2 Dutzend dergleichen Kaffeelöffel, Verſchiedenes Weißzeug, 4 Stückſaß in gutem Zuſtand, 5 Zulaſtfaß, 30 Ohm, in verſchiedenen kleineren Fäͤſſern, 3 Dutzend meſſingene Leuchter. 1 Billard mit Ballen, Queues und Lampen ꝛc. 1 Kronenleuchter, 1 Stück Wein, 18351, 2 fette Schweine, 1 Mutterſchwein mit 4 Ferkel, 5 große Sprünger, 80 bis 100 Zentner Heu, 80 Zentner Krummet. Butzbach den 12. Februar 1840. Jo h. Heyl. Lehrlingsgeſuch. (131) Es wird ein junger Mann von braven Eltern gegen billige Vergütung der Koſt und ten und gens 9 Zahlun Zahlun. Wi! (142 türkiſc blauem r ge⸗ orleg⸗ c. 0 Logis in eine der beßten Material- und Farb— waarenhandlung in Frankfurt in die Lehre geſucht. Hierauf Reflektirende belieben ihre ſchrift— lichen Offerten unter der Chiffer W. an die Expedition dieſes Blattes franco gelangen zu laſſen. a Zwei Farren, 8 (103) von 2 reſp. 1 Jahr alt, einer mit, der an⸗ dere ohne Abzeichen, ächte ſchweizer Race, ſehr ſchön und groß gewachſen, ſtehen zu verkaufen bei Bürger— meiſter Lehr in Rohrbach bei Büdingen. Vieh⸗ und Mobilien-Verſteigerung. (134) Mittwoch den 26. d. M. beabſichtigt der Unterzeichnete folgende Gegenſtände öffentlich zu ver— kaufen. 1 2 gute Acker- und Wagenpferde, 2) Mutterſchweine mit Ferkel, 3) 1 Kuh, welche ſchwer trächtig iſt, 4) 2 vollſtändige im beßten Stand ſich befindende Wagen, der eine mit eiſernen Achſen, 5) 1 Pflug, 1 Egge und 1 Kartoffel pflug, 6) 2 unbeſchlagene Wagenräder, 7) 1 zweiſpännige Chaiſe, nebſt vollſtändigem Pferde⸗ geſchirr, 8) für 2 Pferde vollſtändiges Wagengeſchirr, 9) für 2 Pferde vollſtändiges Ackergeſchirr, außer— dem noch einige Kommet, Zäume und Leitriemen, auch einen Fahrſattel, 10) ein Hemmſchuh, mehrere Ketten verſchiedener Größen, 4 Radhacken, Heugabeln u. andere der— gleichen Geräthſchaften, 11) ein neuer Haferkaſten, 1 neuer Futter- oder Stumpftrog, 2 Futterraufen und vier ſteinerne Schweintröge, 12) 1 Fruchtfegemühle und 1 tannene Waſchbütte, 13) mehreres Hausgeräth, als Tiſche, Stühle, Schränke, Comode und andere dergleichen Ge— räthſchaften. Die Verſteigerung wird in der Hockmühle abgehal— ten und beginnt an dem oben bezeichneten Tage, Mor— gens 9 Uhr. Gegen genügende Bürgſcheine wird eine Zahlungsfriſt bis Michaeli d. J. und bei alsbaldiger Zahlung ein Nachlaß von 5 Procent verwilligt.“ Windecken den 12. Februar 1840. Philipp Peter Spielmann. Empfehlung. (142) Mit gebleichtem, ungebleichtem, blauem, türkiſchrothem Einſchlaggarn, ebenſo mit weißem und blauem Strickgarn in den gangbarſten Nummern, Bettzeugen und Bettbargent von vorzüglichſter Qua— lität und Breite,/ breite und Garnür-Tüll und Spitzen und mehreren in dieſes Fach einſchlagenden Artikeln bin ich beßtens verſehen und verſpreche die möglichſt billigen Preiſe. Friedberg. Nathan Hirſchhorn, in der Uſergaſſe. * 57 Letzte Vorſtellung.(Unwiderruflich.) Welftheaker im Saale des Herrn Peter Mann. (156) Sonntag den 23. Februar: Vorſtellung in 5 Abtheilungen. 1) Anſicht von Neapel. 2) Das Klo— ſter Madonna von Soſſo Arove bei Locerno. 3) Der türkiſche Sultan. Luſtſpiel in 2 Acten. 4) Ein mechaniſches Ballet. 5) Die Schlacht bei Warſchau und Praga. Sämmtliche Anſichten werden mit beweglichen Figuren nach der Natur getreu belebt, und mit paſſender Muſik begleitet. Anfang Abends 7 Uhr. Friedberg den 30. Januar 1840. Friedrich Lorgie. Bekanntmachung. (157) In Nr. 470. iſt der untere Stock, beſtehend in 4 heitzbaren Zimmern und 4 Nebenzimmern, Küche, Waſchküche, gewölbtem Keller, geräumigen Stallung, Speicher, Heuboden und Hofraum zu vermiethen. Desgleichen ſind eine neue Kelter, J Ohm aus— drückend, mehrere neue Fäſſer, ein Miſtbeet 50 U] enthaltend, drei Jagdflinten, eine Büchſe und ſonſtige Jagdrequiſiten käuflich abzugeben. Nähere Auskunft ertheilt L. F. Wagner. Ein 2jähriger Faſſelochs, (158) ſchweizer Race, von Farbe gelb, ſteht zum Verkaufen bei Müller Vorbach auf der Hocken⸗ mühle bei Friedberg. Warnung. (159) Da die Katharina Gaſche, welche bei Tapezirer Herold in Dienſt ſteht, mehreremal fur ihre Herrſchaft auf meinen Namen geborgt hat, ſo warne ich hierdurch Jedermann öffentlich, derſelben nichts für meine Rechnung zu geben, indem ich für nichts hafte. Magdalena Pfeffer. Bekanntmachung. (160) Donnerſtag den 12. März wird eine zwei⸗ ſpaͤnnige Chaiſe, nebſt 2 guten plattirten Geſchirren, 1 Schlitten und noch ſonſtiges Geſchirr Vormittags 11 Uhr in Butzbach verſteigert bei Fuhrmann Engelhard. Die großh. Regierungsblätter (161) von 1819 bis einſchließlich 1839 nebſt der großh. Gemeinde-Ordnung wünſcht jemand wohlfeil zu kaufen. Ausgeber dieſes Blattes ſagt wer? Zur Nachricht. (162) Billetts à 24 kr. zum heutigen Konzerte ſind ſowohl bei Seminardiener Dambmann als auch Abends an der Kaſſe zu haben. W. Fritſch. Friedberg. Empfehlung. (163) Der Unterzeichnete macht einem hieſigen und auswärtigen werthen Publikum die ergebenſte Anzeige, daß er vor Kurzem aus der Fremde ge— kommen, und das von ſeinem Vater betriebene Büchſenmacher-Gefchäft fortbetreibt, auch ſtets be— müht ſeyn wird, für billige und dauerhafte Arbeit beßtens zu ſorgen, weßhalb er um geneigten Zu⸗ ſpruch bittet. Friedberg den 20. Februar 1840. Chr. V. Lippold. Eine ſchwarz ſammtne Taſche,. (164) welche eine Brille, einen Schlüſſel und ein Paar Handſchuhe enthielt, wurde am 16. d. M. am Seergraben verloren. Der redliche Finder wolle ſie gegen angemeſſene Belohuung an die Expedition d. Bl. abgeben. g Bekanntmachung. (165) Dienſtag den 25. Februar, Vormittags 8 Uhr, will der Unterzeichnete folgende Gegenſtände freiwillig an den Meiſtbietenden verkaufen laſſen, als: Pferde, Kühe, Rinder, 2 junge Farren, Schweine, Hämmel, Gänſe, Hühner, Wagen, Kar⸗ ren, Pflüge, Eggen, 1 Stuhlwagen, 1 noch gute Chaiſe, die ein- und zweiſpännig gefahren werden kann, Fäſſer und Branntweingeräthſchaften, 1 neue Schraubenkelter mit meſſingenen Muttern, Pferde— geſchirre, Fruchtfegmühlen und außerdem noch andere Oeconomie- und Hausgeräthſchaften. Niedereſchbach den 20. Februar 1840. 8 Juſtus Schwenck. Verſteigerung theologiſcher Buͤcher. (166) Sanmſtag den 28. Febr., Nachmittags um halb 2 Uhr, ſollen in der Wohnung der Unterzeichneten ohngefähr 110 Bände theologiſcher Werke meiſtbie— tend verſteigert werden. zeit bei der Unterzeichneten eingeſehen werden. Friedberg den 20. Februar 1840. M. Groß, Wittwe. Haus Verkauf. (167) Die Gebrüder Philipp und Nikolaus Wiß⸗ math wollen ihr väterliches Gaſt- und Backhaus, in der Uſergaſſe gelegen, aus der Hand verkaufen und iſt mit dieſem Verkauf der Unterzeichnete beauftragt, an den ſich Kaufliebhaber wenden können. Friedberg den 20. Februar 1840. Carl Manchot. Z ür Nachricht. (168) Ich mache meinen hieſigen und auswär⸗ tigen Freunden hiermit die ergebenſte Anzeige, daß ich von meinem ſelbſt ächt gebrauten bairiſchen Biere in Zapf genommen habe. Auch bemerke ich noch, daß ich Bier in Krügen, für deſſen Aechtheit ich gorantire, verzapfe. Friedberg. Philipp Simmerrock, Kiefer- und Bierbrauermeiſter. Eine brave Haushälterin, (169) welche auch mit Kindern umzugehen weiß, wird von einem Wittwer geſucht. Ausgeber d. Bl. ſagt von wem. 5 Saamen⸗ Empfehlung. (106) Meine hieſigen und auswärtigen Freunde Die Bücher können jeder⸗ . 58. erlaube ich mir andurch in Kenntniß zu ſetzen, daß ich auch für dieſes Jahr im Beſitze von allen Sor⸗ ten Gemüſe⸗, Blumen-, Feld⸗ und Waldſaamen bin. Da ich meine ſämmtlichen Sämereien aus guten Quellen beziehe, ſo kann ich jedem meiner verehrten Abnehmer die volle Verſicherung der Friſche und Aechtheit derſelben geben. Die in meinem Verzeich⸗ niß, welches gratis abgegeben wird, feſtgeſetzten Preiſe habe ich äußerſt billig geſtellt, und mir zur Pflicht gemacht, meinen ſeit Jahren an Abſatz ſehr zugenommenen Saamenhandel durch pünktliche Er⸗ füllung der mir werdenden Aufträge immer mehr zu erweitern. g Ganz beſonders empfehle ich noch meine ſehr ſchön blühenden Georginen. Friedberg im Februar 1840. 0 M. Jung. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 9 fl. 30 kr. Korn: 6 fl. 20 kr. Gerſte: 5 fl. 30 kr. Hafer: 2 fl. 50 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruchte-Preiſe zu Frankfurt, am 17. Febr.: Wafzen: 9 fl. 40 kr. Korn;— fl.— kr. Gerſte: 5 fl. 50 kr. Hafer: 2 fl. 5 r. Erbſen:— fl.— kr. Fruchte⸗Preiſe zu Mainz, am 14. Februar: MWaizen: 9 fl. 45 r. Korn: 6 fl. 58 fr. Gerſte: 6 fl. 2kr. 1 Oafer: 3 fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe für die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 16. bis 23. Februar 1840. pfd Brod 5 rei ſe. Friedberg Butzbach. kr. pf. Er pf 1 Leib⸗Roggenbrod 22 2 2 2 7. 7 5— 5— 4 7. 7 10 1 10— i Loth. Loth. — Milchbrod 114%. 15 —[Waſſerweck 4 15% 1— —([Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1 14 6 Fleiſch-Preiſe. . pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 10— 10— „ Kübfleiſch 8. 1 81— „ Rindfleiſch 73 4 055 „Kalöfleiſch 6— 6(— „ Schweinenflleiſch 91 3 9 3 „ Hammelfleiſch 9 8— „ Schaaffleiſch———— „Wurſt von blos Schweinen 12— 1 „Gemiſchte Wurſt 104— 104— „ Bratwurſt 14 ĩ Ii „ Schwartenmagen 141 1 „ Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 14— 144— „ Dörrfleiſch 15— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 19— 5 dito ungusgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 18— 18— Hammelsfett 16 151— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. 5 Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. N —— 8 9 * 1 ö I emanirte ſolche n haft, na A Gabeln, denen R 6 0 groſer? augefül 9 Afſtalt aufget