Intelligenzblatt en zz a Ulna, f für die ad lediger e berllessen * Dire, a „ eldermei l 5 weiser im Allgemeinen, g und 7 2 1 2 2 2 2 4 Aung zu. den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Jegtnhain ä T.... ̃ ᷣͤ— M3. Sonnabend, den 18. Januar 1840. u, David 5 4 t 1 Amtlicher Theil ine, geb. 9 2 1 42 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg 8 ö an die großh. Buͤrgermeiſter und Gemeindeeinnehmer des Kreiſes. ſters Lu; reffend: Die ſtrenge Einhaltung der genehmigten Gemeindevoranſchläge und die unabänderlichen Nachtheile von N Creditüberſchreitungen. 0 5 . i g ſolhtSchon die Gemeinde⸗Ordnung hat im Artikel 63 derſelben ausdrücklich verfügt: „Oer Bürgermeiſter müſſe ſich rückſichtlich der Decreturen der Einnahmen und Ausgaben unbedingt „an den genehmigten Voranſchlag halten, ohne dasjenige, was er bei einer Claſſe von Ausgaben er— „ſpart, fuͤr eine andere nicht zum Voraus genehmigte Ausgabe verwenden zu können. Ebenſo ſey der n Lewiſchen 5 Jahre, ich Ehefta„Gemeindeeinnehmer nicht befugt, auf die Anweiſung des Bürgermeiſters Zahlungen zu leiſten, wenn Aber. K„die Ausgabe im Voranſchlag nicht vorgeſehen ſey, vielmehr würden alle, in demſelben nicht enthaltenen lip dd„oder nicht berüͤckſichtigten, Ausgaben dem Gemeindeeinnehmer unnachſichtlich geſtrichen und zur Laſt 1 17 18„geſchrieben.“ cen Mag⸗ Ich habe dieſe Beſtimmungen bereits mehrfach, namentlich in meinen Ausſchreiben in Nr. 5 und 6 1 0 des Intelligenzblattes vom Jahr 1834, ſowie in Nr. 1 von 1836 eingeſchärft. Auch hat das großh. Miniſterium in dem Ihnen ſeiner Zeit mitgetheilten Ausſchreiben, vom 25. November 1835, betreffend: die Erweiterung der in den Gemeindevoranſchlägen vorgeſehenen Credite ꝛc. (welches ich hierunter nochmals abdrucken laſſe) in umfaſſender Weiſe vorgeſchrieben, wie im Falle nöthiger Crediterweiterungen verfahren werden ſoll, und weiter in einer Entſchließung vom 12. Februar 1836 ver⸗ en, Auguſt, degts, ehel. 0. Dec. Eigen ordnet: n. 1„Daß die in dieſem Ausſchreiben enthaltenen Verfahrungsregeln nur im Laufe des betreffenden Rech— Iadt, alt„nungsjahres und vor dem Schluſſe der Bücher(Art. 65 der Gemeindeordnung) nachher aber nicht 5„mehr angewendet werden können, ſo daß daher während der Rechnungsreviſion nachträgliche Geneh— Jahr und„migungen von Creditüberſchreitungen unzuläſſig ſind und letztere vielmehr den Rechnern zur Laſt geſetzt 9„werden müſſen.“ eberg chel. Aller dieſer klaren und nachdrücklichen Vorſchriften unerachtet ſind indeſſen ſeither die Fälle nicht f ſelten vorgekommen, daß nicht genehmigte Ausgaben und Creditüberſchreitungen ſtattfanden, um deren gers und nachträgliche Gutheißung zur ausgäblichen Verrechnung in einem folgenden Rechnungsjahre dann nach⸗ „ 3 Non. bher noch dringend angeſtanden wurde, ja es wurden vielfältig zu den Gemeindevoranſchlägen von 1840 f ganze Verzeichniſſe ſolcher, von der großh. Rechnungskammer geſtrichener Poſten mit dem Antrage beigelegt, in dieſem Voranſchlag den Credit zur nachträglichen Verausgabung zu ertheilen. Wenn nun gleich dieſem Verlangen in Bezug auf Ueberſchreitungen vom Jahr 1835 und 1836 in e Berückſichtigung der Neuheit der Verhältniſſe ꝛc. aus beſonderer Nachſicht mehrfach nachgegeben wurde, ſo hieße es doch die geſetzlich verbotene Willkühr der Localverwaltungsbehörden und Rechner nachträglich billigen, wollte forthin mit gleicher Nachſicht verfahren werden. Ich eröffne Ihnen und verfüge deßhalb das Folgende:. Die vorerwähnten Verwaltungsvorſchriften ſollen bei ernſter Strafe auf das Genaueſte von Ihnen beobachtet und es dürfen lihnen zuwider keine Arbeiten veraccordirt oder Anſchaffungen ꝛc. gemacht werden, für welche nicht der ſpezielle Credit im Voranſchlag gegeben, oder vorher beſonders eingeholt worden ſeyn wird. Ich ſelbſt werde mit der größten Strenge auf deren Handhabung ſehen. 5 Alle Poſten, welche die großh. Rechnungskammer in Folge der Uebertretung dieſer Vorſchriften den Gemeindeeinnehmern ſtreichen und zur Laſt ſetzen wird, bleiben in der Regel unabänderlich geſtrichen und den Rechnern zur Laſt, ohne daß ein Geſuch um nachträgliche Gutheißung berückſichtigt werden wird.. 3) Die ausgäbliche Aufnahme geſtrichener Poſten in einem ſpäteren Voranſchlag iſt gänzlich unzuläſſig, inſofern nicht zuvor in beſonderer Verhandlung Erlaubniß dazu von mir ertheilt worden ſeyn wird, was übrigens nur ausnahmsweiſe, wenn ganz beſonders berückſichtigungswerthe Entſchuldigungsgründe vorliegen, von mir geſtattet werden ſoll. Die Gemeindeeinnehmer haben daher, um ſich vor Nachtheilen an ihrem Vermögen zu verwahren, durchaus keine Zahlung auf eine Anweiſung des Bürgermeiſters zu leiſten, für welche kein Credit gegeben, reſp. wobei die obigen Verwaltungsvorſchriften nicht eingehalten worden ſind. Um das Verfahren beſſer und gleichförmig zu regeln, welches bei den Geſuchen um Crediterweite⸗ rung innerhalb eines Verwaltungsjahres zu beobachten iſt, ſchreibe ich vor, daß: a) in den Fällen II. 2. des erwähnten Miniſterialausſchreibens das in Beilage A. beigefügte ge⸗ druckte Formular und b) in den Fallen III. 3 b. aa. daſ. das Lit. B. anliegende gedruckte Formular angewendet wer— den muß.)* 10 40 5) Hiernach iſt ſich auf das Genaueſte zu bemeſſen und ſoll insbeſondere jeder Gemeindeeinnehmer dem Bezirksboten über den Empfang dieſes Ausſchreibens eine urkundliche Beſcheinigung ausſtellen. Friedberg am 8. Januar 1840. 5 Küchler. Das großh. heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die großh. Provinzial⸗Commiſſariate dahier und zu Gießen und ſaͤmmtliche großherzogl. Kreisraͤthe. f N Um die Zweifel zu beſeitigen, welche darüber entſtanden ſind, in wie weit die Bürgermeiſter uͤber die in den Gemeinds-Voranſchlägen vorgeſehenen Reſervefonds ſelbſtſtändig, oder mit Zuſtimmung der vorgeſetzten Regierungsbehörde, verfügen und in welchen Fällen Crediterweiterungen für einzelne Ausgabe⸗ Rubriken ſtattfinden können, ſowie auf welche Weiſe hierbei zu verfahren iſt, verfügen wir hiermit Fol⸗ gendes: 5 5 5 n I. Wenn Ausgaben, welche durch Erhebung beſtimmter Einnahmen entſtehen und ſich überhaupt nur nach dem Betrage der Einnahmen richten und mit denſelben in unveränderlichem Verhältniſſe ſteigen und fallen, in Folge des Mehrbetrags der entſprechenden Einnohmspoſten die dafür durch den Voranſchlag bewilligten Credite überſteigen, ſo bedürfen dieſe Ueberſchreitungen der Budgetsanſätze, als durch die ent ſprechenden Einnahmspoſten gedeckt und als bei Fixation des Voranſchlags bereits genehmigt, keiner Cre— diterweiterung durch die vorgeſetzte Regierungsbehörde. Wenn alſo namentlich der Holzmacherlohn, weil der wirkliche Betrag des Holzerlöſes den dafuͤr in Ausſicht genommenen Betrag überſteigt; wenn Pfandgelder und Strafantheile, weil mehr Strafen, als vorgeſehen, erkannt wurden; wenn die Schulgelder, weil die Zahl der ſchulpflichtigen Kinder geſtiegen war, die für dieſe Ausgabspoſten in dem Voranſchlage vorgeſehenen Anſaͤtze überſteigen, ſo hat der Bür⸗ germeiſter gleichwohl das Recht, ohne vorher nachgeſuchte Crediterweiterung, auch den Mehrbetrag auf die einſchlägige Ordnungsnummer des Voranſchlags zur Zahlung anzuweiſen und für den Rechner iſt dieſe Decretur und die beigebrachte Quittung des Empfängers genügender Rechnungsbeleg. II. Entſtehen Ueberſchreitungen der Zahlenanſätze(Credite) für ſpeziell in dem Voranſchlage bezeich⸗ nete Ausgaben dadurch, daß ein dafür vorgeſehener Koſtenanſchlag in der Ausführung nicht hinreicht, ſo kann, wenn im Uebrigen die Vorſchriften der Artikel 71—73 der Gemeindeordnung gehörig beobachtet worden ſind, 1) der Bürgermeiſter den ſich ergebenden wirklichen Mehrbetrag ohne vorausgegangene Berathung des Gemeinderaths und ohne vorher eingeholte Crediterweiterung von der höheren Behörde auf die be⸗ treffende Ordnungsnummer des Voranſchlags, jedoch zu Laſten des Reſervefonds fuͤr unvorhergeſehene ) Sind bei Carl Binder nagel in Friedberg zu haben. —————— 9 22 2 0 d 95 * 0 0* 12 13. 1 0 1 Fälle, zur Zahlung anweiſen, wenn dieſer Mehrbetrag der vorgeſehenen Ausgabe die Summe von Fünf Gulden nicht überſteigt. 4 en. 2) Wenn dagegen dieſer Mehrbetrag die Summe von Fünf Gulden überſteigt, ſo iſt von dem Bürger⸗ cht a meiſter die nöthige Crediterweiterung bei dem Kreisrath(Landrath) zu erwirken, welcher, Falls keine alt 13 Anſtände vorliegen, dieſe Crediterweiterung auf die betreffende Ordnungsnummer des Voranſchlags zu Laſten des Reſervefonds für unvorhergeſehene Fälle zu ertheilen hat. Iſt der Reſervefonds be— den reits erſchöpft— was aus dem desfallſigen Bericht des Bürgermeiſters muß entnommen werden en 1 können, indem darin ſtets anzugeben iſt, uͤber welche Summe des Reſervefonds noch disponirt wer⸗ en LI den kann— ſo bewilligt der Kreisrath(Landrath) den erbetenen weiteren Credit Behufs der De— * cretur jenes Mehrbetrags zur Zahlung und ausgäblichen Verrechnung in dem Jahre, für welches 15 der Voranſchlag den(unzureichenden) Credit für die Ausgabe an ſich eröffnet hatte, alsdann, wenn 06 hierdurch kein Mangel an Deckungsmitteln für andere Ausgaben herbeigeführt wird, d. h. alſo, de wenn durch einen zufälligen Mehrbetrag der Einnahmen, oder einen Minderbetrag vorgeſehener, aber ganz oder theilweiſe micht ſtattfindender, Ausgaben ein Einnahme⸗Ueberſchuß ſich gebildet hat, der den N nöͤthigen Fonds für jene Ausgabe darbietet. Iſt dieſes aber nicht der Fall, würden alſo neue Ein⸗ die uahmsquellen erforderlich, um jene Ueberſchreitung zu decken, ſo muß der Mehrbetrag der Ausgabe 5 auf den nächſten Voranſchlag verſchoben werden, es ſeye denn, daß es ſich von einer dringenden, ö 8 unaufſchieblichen Ausgabe handelt, in welchem Falle nach den unter III. 3. b. ertheilten Vorſchriften N zu verfahren iſt. f 7 III. Wenn Ausgaben für ſolche Rubriken im Laufe des Jahres nöthig werden, für welche gar kein ge Fonds in dem Voranſchlage vorgeſehen iſt, ſo iſt, um dieſe Ausgaben auf die Gemeindskaſſe anweiſen zu können, in der Regel erforderlich, daß der Gemeinderath hieruͤber ordnungsmäßig berathet und der 1225 Kreisrath(Landrath) auf den Grund des Berathungsprotokolls den nöthigen Credit eröffnet. Es iſt jedoch hierbei weiter zu unterſcheiden: em 1) Wenn die nicht vorgeſehene und im Verwaltungs jahre erſcheinende Ausgabe Fünf Gulden oder we— niger beträgt und wenn außerdem der Fonds für unvorhergeſehene Fälle zu deren Beſtreitung hin— reicht, ſo kann der Bürgermeiſter die Ausgabe vorlagsweiſe auf die betreffende Rubrik zu Laſten ate des Reſervefonds für unvorhergeſeheue Fälle anweiſen; er muß aber am Schluſſe des Jahres ein Verzeichniß dieſer Ausgaben, und zwar für jede Klaſſe ein beſonderes Verzeichniß, nach den betref— fenden Ausgabs-Rubriken geordnet, unter Angabe des Betrags des noch vorhandenen Reſervefonds, 5 dem Kreisrath(Landrath) vorlegen, damit von dieſem für die betreffenden Rubriken die nöthigen * Credite Behufs der definitiven Decretur zur Verausgahung durch deßfallſige Ausfertigung unter dem be⸗ 1 bemerkten Verzeichniß eröffnet werden, und alsdann von dem Bürgermeiſter, in Gemäßheit der von 0 dem Kreisrath(Landrath) geſchehenen Creditbewilligung, die Decretur zur definitiven Verausgabung dieſer Poſten unter den bezeichneten Rubriken ebenfalls dem Verzeichniß beigefügt und dieſes letztere int alsdann dem Gemeindeeinnehmer zum Beleg ſeiner Rechnung mitgetheilt wird.“) in 2) Beträgt die Ausgabe mehr als Fünf Gulden, ſo muß der Credit dafür jederzeit, ehe die Ausgabe lag 1 gemacht wird, von dem Kreisrath(Landrath) nach Anhörung des Gemeinderaths eröffnet werden. n- Erfolgt dieſe Crediteröffnung, ſo kann der Bürgermeiſter die Ausgabe auf die betreffende Rubrik re 1 zu Laſten des Reſervefonds für unvorhergeſehene Fälle zur Zahlung anweiſen. 3) Reicht der Reſervefonds für unvorhergeſehene Fälle zur Beſtreitung dieſer ihrer Art nach gar nicht k in dem Voranſchlag vorgeſehenen Ausgabe nicht hin, ſo muß 8 a) die Ausgabe, wenn ihre alsbaldige Leiſtung nicht dringend noͤthig iſt, unterbleiben und auf l den nächſten Voranſchlag verwieſen werden, und dagegen 0 b) wenn die Ausgabe dringend nöthig iſt und ſie ohne Gefahr und größeren Nachtheil für die auf 7 Gemeinde nicht verſchoben werden kann, alsdann unterſchieden werden, ob ſſt an) die alsbaldige Zahlung die Eröffnung neuer Einnahmsquellen nicht nöthig macht, d. h. ob ſie aus der Gemeindekaſſe ohne Benachtheiligung anderer vorgeſehener Ausgaben beſtritten werden ich⸗ 0 kann, weil ſich durch einen zufälligen Mehrbetrag der Einnahmen, oder durch einen Minderbetrag ſo der Ausgaben, ein Einnahme-Ueberſchuß gebildet hat. Iſt dieſes der Fall, ſo kann, nach voraus— tet gegangener Berathung des Gemeinderaths, der Kreisrath(Landrath) auf deßfallſige Vorlage von dem Bürgermeiſter den nöthigen Credit zum Behuf der von dem Bürgermeiſter hierauf hin zu er— des 5 theilenden definitiven Decretur zur Zahlung und Verrechnung in der Rechnung des Jahres, in wel— be⸗ 5 chem und für welches die Ausgabe gemacht wird, eröffnen. Hat dagegen ene bb) die Zahlung eines ſolchen Ausgabepoſtens die Folge, daß neue Einnahmsquellen dafür er— offnet werden müſſen, ſo muß der nöthige Fonds zur Beſtreitung der unvorhergeſehenen Ausgabe ge F 5 9 9 9 ) Das desfalls vorgeſchriebene Formular iſt bei Carl Bindernagel in Friedberg zu haben. * 14. eſchaffen und zu dieſem Ende ein förmlicher Supplementär⸗Voranſchlag, nach vorausgegangener rmächtigung des Kreisraths(Landraths), aufgeſtellt werden, bei welchem alle Formalitäten eines Haupt⸗Voranſchlags, namentlich in Bezug auf Offenlegung, Benachrichtigung der Ausmärker von der etwa in Antrag gebracht werdenden Umlage(3. Klaſſe) und Decretur der Umlagen, zu beobachten und auf deſſen Grundlage, ſobald deſſen Genehmigung erfolgt iſt, ſodann die darin vorgeſehenen Ausgaben ordnungsmäßig von dem Bürgermeiſter auf die betreffenden Ausgabs-Rubriken zu decre⸗ tiren ſind. IV. Wenn Ausgaben zu Laſten des Reſervefonds für unvorhergeſehene Faͤlle zur Zahlung angewie⸗ ſen werden, ſo ſind dieſelben gleichwohl unter der Ordnungsnummer des Voranſchlags zu verrechnen, unter welche ſie ihrer Natur nach gehören und es muß daher in den Zahlungsanweiſungen der Buͤrger⸗ meiſter ſtets ausgedrückt werden, unter welcher Ordnungsnummer(Rubrik) die Ausgabe zu verrechnen iſt. Wenn alſo für Reparatur des Gemeindehauſes 50 fl. vorgeſehen ſind und die wirklichen Ausgaben belaufen ſich auf 53 fl., ſo iſt der ganze Betrag von 53 fl. zur Verausgabung unter Ordnungsnummer 118„Unterhaltung des Gemeindehauſes ꝛc.“ zu decretiren, zugleich aber auch in der Decretur zu be⸗ merken, daß der Credit für den die vorgeſehene Summe überſchreitenden Mehrbetrag mit 3 fl. aus dem Reſervefonds für unvorhergeſehene Falle ergänzt werde.. 1 V. Die Ausfertigungen des Kreisraths(Landraths) über die für einzelne Rubriken bewilligten Crediterweiterungen ſind in Original dem Gemeindeeinnehmer mitzutheilen, damit ſie derſelbe dem geneh⸗ migten Original⸗Voranſchlag und mit dieſem ſeiner Rechnung beifügt. Der Bürgermeiſter hat daher von dergleichen Ausfertigungen Abſchriften zu fertigen und bei ſeinen Acten zu behalten.* VI. Die Landräthe in den ſtandesherrlichen Bezirken können die nach den obigen Vorſchriften ihnen vorbehaltene Crediteröffnungen und Erweiterungen in den Fällen unter II. 2., wenn eine Eröffnung neuer Einnahmsgquellen nicht erforderlich iſt, und in den Fällen unter III. 1 und 2.— inſoweit der Reſerve⸗ Fonds für unvorhergeſehene Fälle hinreicht— ſelbſtſtändig ertheilen, in den ubrigen Fällen haben ſie dagegen vorerſt die Entſchließung des Provinzial-Commiſſar iats einzuholen. Sie werden ſich hiernach bemeſſen und das weiter Geeignete hiernach verfügen, insbeſondere aber auch bei dieſer Gelegenheit den nach den Vorſchriften dieſes Ausſchreibens zu inſtruirenden Gemeinde— Einnehmern die genaue Befolgung der Vorſchriften des letzten Abſatzes des Artikels 63. der Gemeinde⸗ ordnung einſchärfen und ſie darauf aufmerkſam machen, daß ihnen jede Ausgabe unnachſichtlich werde geſtrichen und zur Laſt geſetzt werden, für welche in dem Voranſchlag kein Credit vorgeſehen ſey, oder welche den in dem Voranſchlag bewilligten Credit überſtiege, und daß daſſelbe auch von denjenigen Aus⸗ gaben gelte, bei deren Anweiſung zu Laſten der Rubrik„Reſervefonds für unvorhergeſehene Falle“ der Bürgermeiſter die ihm nach vorſtehendem Ausſchreiben zuſtehende Befugniß überſchreiten, oder ſich nicht in den Grenzen dieſer Rubrik halten ſollte.. Darmſtadt am 25. November 1835. du I R 1 l. Prinz. aber nicht Alles, ſondern nur der Anfang, denn nachdem uns der Montag(6. Jan.) unbedeutenden Der Winter iſt gekommen. Das alte wetterauiſche Sprüchwort:„Wenn die Tag' anfangen zu langen, kommt der Winter ge⸗ gangen,“ hat ſich bei uns diesmal wenigſtens wie— der bewahrt. Bis nach dem neuen Jahr ſchien's nicht Winter werden zu wollen, und die Leute, welche ſich einen neuen Mantel hatten machen laſſen, fingen an zu zweifeln, ob ſie ihn auch würden ge— brauchen können; denn die Wieſen wurden grün; einzelne Bäume und Geſträuche, beſonders der Hollunder, ſetzten friſche Zweige an; hier und dort wagten ſich Blümchen heraus; kurz, Alles hatte ein junges, fröhliches Ausſehen gewonnen. Da brachte uns der Morgen des 5. Januars einen friſchen Nordwind, und der Thermometer zeigte zu Friedberg 3 Grad unter Null. Das war Schnee gebracht, hatten wir den Dienſtag ſchon 7 und den Mittwoch 10 Grad Kälte. Donnerſtags den 9. erhielten unſere Felder ſchon ein wärmeres Winterkleidchen von Schnee, und darauf ſtieg die Kalte ſo, daß der Thermometer den Freitag Mor⸗ en 9, den Samſtag 13 und den Sonntag gar über 16 Grad unter Null ſtand. Das war der haͤrteſte Tag und zu erwarten; denn den Tag vorher war der Barometer auf 28 Zoll 4 Linien geſtiegen, und der ganze Horizont ſo klar und rein geweſen, daß auch nicht ein Wölkchen ſichtbar war. Vom Sonntag(12. Januar) an zeigte ſich ein kleines Fallen des Barometers um 1 Linie. Am Montag war die Kälte 15 Grad, der Barometer des He dageg Din untel N Lin a, jeht a eil a Grad 90 einem nen/ f wieder Linie 9 Null. veränd + So leden 4 70 wir ſin konnen, ven der Mittel dürfte Mittel und wi Honiſch Tage innerhe über j Volke Geſan griesg unverg komme Ei Zeit, Mann tung des H tete e Praziſ führt. Natur Erbthe Gedeih tage va — * 15„ dagegen wieder um eine Linie gefallen, und den Dienſtag Morgen der Thermometer auf 12 Grad unter Null, während der Barometer auf 28 Zoll % Linie gewichen war. Bis dahin hatten wir faſt keinen Wind, nur etwas Luftzug von Norden. Von jetzt an warf ſich die Fahne, und der Wind, der meiſt von Suͤden kam, machte den etwas geringeren Grad von Kälte empfindlicher als vorher. Indeſſen glaubten wir aus dieſen Vorzeichen einem Aufgehen des Wetters entgegen ſehen zu koͤn— nen, fanden aber am 15ten Morgens den Himmel wieder heiter, der Barometer war um eine gute Linie geſtiegen und der Thermometer auf 13“ſcꝗunter Null. Erſt mit Donnerſtag trat die Witterungs— veränderung ein. Foͤrderung des Geſanges in Vilbel. So manches Schöne, das uns die fortgeſetzten Friedensjahre bringen, nehmen wir hin, als verſtände es ſich von ſelbſt, ohne zu bedenken, wie glücklich wir ſind, daß wir ungeſtoͤrt des Schönen uns freuen koͤnnen, oder, wie unwürdig wir ſind, daß wir die von der Natur und den Zeitumſtänden dargebotenen Mittel immer und immerfort ſchlummern laſſen. Es dürfte ſchwerlich ein allgemeineres und wirkſameres Mittel zur Erzielung veredelter geſelliger Freuden und wohlwollender Annäherung geben, als den har— moniſchen Geſang. Statt weiteren Beweiſes citire ich nur die Kernſprüche der Alten:„Wo man ſingt, da laß dich nieder, Böſewichte haben keine Lieder;“ und:„Ein ſingendes Volk wird leicht ein froͤhliches Volk und ein fröhliches Volk wird leicht ein gutes Volk.“ 2 Die Genüſſe edleren Geſanges, bis in unſere Tage herab das Vorrecht vom Glück Bevorzugter innerhalb der Ringmauern volkreicher Städte, haben über jene eingeengten Räume hinaus bis zu allem Volke Bahn gefunden. Zwar werden harmoniſche Geſange von einzelnen Muſenloſen als fremde Gäſte griesgramlich angeſehen; dagegen begrüßt ſie der unverdorbene Kern des Volkes mit herzlichem Will— kommen. Eine erfreuliche Erſcheinung iſt es ſeit einiger Zeit, daß in Vilbel ein kräftiger ſtark beſetzter Männerchor feſt beiſammen ſteht und unter der Lei— tung des Herrn Lehrers Ried als Directors und des Herrn W. Fink gut ausgewählte Männerquar— tette ernſten und heitern Inhalts mit Kraft und Präziſion an verſchiedenen Abenden der Woche aus- führt. Durch vereinte Anwendung des von der Natur ihnen verabreichten glücklichen muſikaliſchen Erbtheils erzielten dieſe beide Herrn ein raſches Gedeihen des Vereins. Auf freundliche Einladung des Herrn Pfarrer Maas wurde am erſten Chriſt⸗ tage von dem Vereine Bernard Kleins Motette ſür den vierſtimmigen Männergeſang: Ich danke dem Herrn von ganzem Herzen ꝛc. bei gefüllten Räu⸗ men des Gotteshauſes zur Erbauung und Freude der Gemeinde vorgetragen. Der einleitende erha— bene Choral:„Macht auf das Thor der Herrlich— keit ꝛc.“ war von ergreifend rührendem Eindrucke auf die Gemüther. Iſt ſchon dieſes Werk B. Kleins, im beßten Kirchenſtyle gehalten, ſelbſt für Kunſtgeübte nicht ohne Schwierigkeiten, ſo muß man über den beharr— lichen Eifer Derer ſtaunen, die, ohne gerade Muſik zu häufiger Beſchäftigung ſich wählen zu können, ſolch löblichen Zieles ſich freuen dürfen, und vorab 1 dieſer Richtung ihres Sinnes ihnen Glück wün⸗ chen. Das Wirken des Singvereins zu Butz bach. Wir verbinden mit Obigen auch die Anzeige von dem Singvereine zu Butzbach, uber deſſen Wir⸗ ken uns eine ausführlichere Mittheilung zugekommen iſt, als unſer Blatt faſſen kann, und die wir des— wegen nur im Auszuge den Leſern geben. Der vor einem Jahre zu Butzbach unter dem Namen Orpheus in's Leben getretene Singverein beſteht gegenwärtig aus hundert und einigen jün— geren Bürgern und Bürgersſoͤhnen und bewies am 22. d. M. wiederholt, wie Luſt und ſteter Eifer die größten Hinderniſſe zu überwinden und das früher kaum für möglich Gehaltene auszuführen vermögen, indem derſelbe bei einer zahlreichen Verſammlung ſeiner außerordentlichen Mitglieder und deren Fa— milien, zuerſt mehrere Geſange mit Präciſion vier⸗ ſtimmig vortrug. Nun wurde Sr. Königlichen Hoheit dem Groß— herzoge ein dreifaches Lebehoch gebracht. Dann wurde der Director des Vereins, gr. Can— tor Eckhard, mit einem ſchönen, in einem werth— vollen goldenen Ringe beſtehenden— Präſent über⸗— raſcht, welches der Singverein ganz in der Stille hatte machen laſſen und nun mittelſt ſeines Vor— ſtandes unter paſſenden Reden, in welchen die Gründe dieſer Handlung ſehr gemüthlich entwickelt wurden, in einem, von einem Kranze aus Immergrün um⸗ ſchlungenen Etui überreichte. Der ſo freudig Ueberraſchte dankte dem Vereine in paſſenden Worten nicht nur für das werthvolle Geſchenk, ſondern drückte auch ſeine Freude darüber aus, daß der Verein bisher in ſchöͤner Harmonie und ferne von allem kleinlichen Rivaliſiren gewirkt, und hofft, daß er ferner ſo wirken werde. Hierauf wurde die 2. Abtheilung der Geſänge geſungen und dann gingen die Anweſenden, ſichtbar vergnügt mit dem Wunſche nach Haus, daß dieſer ſchöne Verein noch lauge fortbeſtehen möchte. 15 Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden. Den 12. Dez. 1839. Von zwei Fremden— fl. 12 kr. Den 3. Jan. 1840. Von 3 Kindern eines ungenannten Familienvaters 5 7 2„ Den 16. Jan. 1840. Von Hrn. Dr. Möbus in Dieburg für 20 Exempl. Predigten 5„—„ Roller. Friedberg am 17. Jan. 1840. — Bekanntmachungen von Behoͤrden. N ν Holz-Verſteigerung in dem Fauerbach J. neu gebildeten Gemeindewald, Reviers Hochweiſel betreffend. (33) Im Diſtrikte Fülshart ſollen Montag den 20. d. M., Vormittags 9 Uhr anfangend, folgende Holzſortimente: 1) 38 Stecken friſches Stockholz, 2) 315 Stück gemiſchte Wellen, meiſtbietend verſteigert werden. Der Anfang iſt am Eingang in der Fuͤlshart, am herrſchaftlichen Waldboden. Fauerbach J. den 15. Januar 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Werner. Straßenbau ⸗Reparaturarbeiten. (34) Freitag den 24. Januar, Vormittags 10 Uhr, werden zu Friedberg bei Gaſtwirth Hyronimus die zur Unterhaltung der Staatsſtraße von Vilbel nach Butzbach erforderlichen Handarbeiten, ſo wie die Herbeifuhr der nothwendigen Reparaturſteine für die Straßenſtrecke von der Nauheimer Grenze bei Friedberg bis in die Nähe der Oberwöllſtädter Grenze aus dem Steinbruch am Galgenberg bei Nieder— mörlen einer nochmaligen Verſteigerung an die We⸗ nigſtnehmenden ausgeſetzt. Friedberg den 16. Januar 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Holzverſteigerung im Revier Münzenberg. (35) Montag den 20. d. M. ſoll das nachſte⸗ hende fiskaliſche Holz in dem Rockenberger Mark⸗— wald 1) 244/ Stecken buchen Scheidholz 1. Claſſe. 29 54% 77 7 Prügelholz und 3) 1796 Stück buchen Wellen, unter denen bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meiſtbietend verſteigert wer— den. Der Anfang iſt Morgens um 9 Uhr in der Steinkautſchneiße an der Streitecke. Obbornhofen am 11. Januar 1840. Der großh. heſſ. Revierförſter Marchand. Glaſer⸗ und Schreinerarbeit. (36) Mittwoch den 22. Januar 1840, Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll dahier die Fertigung und Lieferung von zwei Fenſter in die Kirche zu Obereſchbach mi 16* 1% ſtarkem franzöſiſchem Glas deren Größe ſich auf 128 Quadratfuß aufgemeſſen, und worüber ſich der Koſtenüberſchlag auf 60 Gulden beläuft, nochmals öffentlich wenigſtnehmend in Accord gegeben werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes den in ihren Gemeinden befindlichen Glaſermeiſtern bekannt machen laſſen zu wollen. Obereſchbach den 15. Januar 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Himmelreich. Holzverſteigerung. (37) Nächſten Mittwoch den 22. Januar, Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen in dem ftscaliſch Stamm⸗ heimer Walde, Diſtrikt Sumpf, nachſtehende Holz⸗ ſortimente öffentlich verſteigert werden. 37 Stecken buchen Scheitholz, 5ͤ eichen 475 2„ buchen Prügelholz, 2 eiche 7 250 Stück buchen Wellen, 50„ eichen 77 2 Stämme eichen Bauholz, gleich 51 C.⸗F. Die Zuſammenkunft iſt in dem unweit Stamm⸗ heim gelegenen Diſtrikte ſelbſt. 5 Gegen vorſchriftsmäßige Bürgſcheine wird Zah⸗ lungsfriſt bis den 1. Juli 1840 geſtattet. a Heldenbergen den 14. Januar 1840. Der großh. heſſ. Revierverwalter Gutfleiſch. Bekanntmachung. (38) Auf freiwilligen Antrag der Bürger und Schneidermeiſter Johannes Steitz'ſchen Eheleuten ſoll Mittwoch den 29. Januar l. J., Vormittags 9 Uhr, in hieſigem Rathhaus deren Hofraithe benebſt eini— gen Grundſtücken öffentlich meiſtbietend verſteigert werden, als: Pag. 90. Nr. 24. Eine Hofraithe, beſtehend in einem Nebenhaus an Emrich Füllers Kin⸗ der gelegen. f Gemarkung Friedberg: Pag. 754 Nr. 1. 59 Rth. Ackerland im Ried in der 8. Gewann an Wilhelm Gerſter. Gemarkung Ockſtadt: Egelſerfeld. Pag. 1194. Nr. 3. 53 Rth. zwiſchen dem Riedweg und der Mörler Straße, an Georg Schneider zu Burg Friedberg. Friedberg den 15. Januar 1840. Der Beigeordnete Bender. Frucht ⸗Verſteigerung. (39) Mittwoch den 29. Januar l. J., Nachmit⸗ tags 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhaus von den Fruchtvorräthen des vereinigten Armenfonds 50 Mltr. Korn zweimalterweiſe öffentlich meiſtbietend verſtei⸗ gert werden. 5 Friedberg den 13. Januar 1840. Der Beigeordnete Bender. Holz! 01 berg M. woch d folgend nenen! 5 47 22 3 197 9 15 00 609 1 meiſtbie Die gelegen! Gemein Hog 42 10 Uhr frucht ferung tragend Na S 43) Zehntſe tem fu ſtei⸗ * 17 Verſteigerung von Bauarbeiten. (40) Die Arbeiten zur Erbauung eines neuen Schul— hauſes nebſt Oekonomiegebäuden fuͤr die Gemeinde Waldgirmes ſollen Dienſtag den 28. Januar 1840, Vormittags um 10 Uhr, auf dem Rathhauſe daſelbſt, an den Wenigſtfordernden öffentlich verſteigert werden. Nach dem Voranſchlag betragen dieſelben: Maurer- und Steinhauerarbeit 2434 fl. 17 kr. Zimmerarbeit 1842„ 41„ Dachdeckerarbeit 404„ 26„ Schreinerarbeit. Schloſſerarbeit, Glaſerarbeit, Weißbinderarbeit e: Spenglerarbeit 5„ 15„ Planirarbeit 61„ 10„ 4 Die Voranſchläge, Zeichnungen und Verſteigerungs— bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeich— neten den Steigluſtigen zur Einſicht offen. Gießen den 14. Januar 1840. Der großh. heſſ. Provinzialbaumeiſter Hofmann. Holz-Verſteigerung in der Hochweiſeler Mark, Reviers Hochweiſel. (41) In den Diſtrikten Donnerskopf, Sanckards⸗ berg und Fußkopf, unweit Bodenrod, werden Mitt— woch den 22. d. M., Morgens 10 Uhr anfangend, folgende durch Ziehung der Theilungslinien gewon— nenen Holzquantitäten, als: 10 4¼ Stecken buchen Scheitholz, 22 2 5„ Prügelholz, 3) 1975 Stück buchen ꝛc. Reisholzwellen 4) 150„ Nadelholzwellen, 5 4„ eichen Bau- und Werkholz, 123 C.⸗F. enthaltend, 6) 12„Nadelholz-Stangen, 20 C.-F. haltend meiſtbietend verſteigert. Die großh. Buͤrgermeiſter der zur Concurrenz gelegenen Orten werden erſucht, ſolches in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Hochweiſel den 15. Januar 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Reuter. Bekanntmachung. (42) Montag den 27. Januar d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline eine Quantität Brod— frucht und Hafer dem Wenigſtnehmenden in Lie— ferung überlaſſen werden, welches den dazu Luſt— tragenden hierdurch zur Nachricht dient. Nauheim den 14. Januar 1840. Kurfuͤrſtliches Salzamt, Wille. Meinhard. Weiß. Stroh⸗ und Spreu⸗Verſteigerung. (43) Mittwoch den 29ſten d. M. werden in den Zehntſcheuern zu Windecken, von daſelbſt eingeſcheuer— tem kurfürſtl. heſſ. und freiherrl. von Leonhardiſchen Kaicher Zehnten, eirca 80 Fuder Stroh von allen Gattungen und 350 Körbe Spreu ꝛc., das Stroh in Abtheilungen zu 1 bis 3 Fuder und die Spreu ꝛc. zu 10—20 Körbe, meiſtbietend verſteigert. Der Anfang iſt Vormittags 9 Uhr mit dem Stroh, und Nachmittags 1 Uhr mit der Spreu. Großkarben und Windecken am 16. Januar 1840. Kurfürſtl. heſſ. Renterei: Freiherrl. v. Leonhar⸗ Hitzeroth. diſche Verwaltung: Schneider. Bekanntmachung. (44) Es wird andurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Braunkohlenfuhren nach dem gräf— lich Solms-Rödelheimſchen Bergwerk zu Bauernheim von dem Brückengeld zu Oſſenheim frei ſind.— Oſſenheim den 15. Jan. 1840. Die gräfliche Bergwerksverwaltung Weis. c ν t ꝰ Privat- Bekanntmachungen. Hag feen, (25) pr. Stück 26 Kreuzer, verkauft Ludwig Sellin. Ein oder zwei junge Leute, (32) welche das Gymnaſium, die Real- oder Ge⸗ werbſchule in Darmſtadt beſuchen, können billig Koſt und Logis daſelbſt erhalten. Das Nähere bei der Expedition dieſes Blattes. Bekanntmachung. (45) Den bieſigen Iſraeliten und denjenigen der benachbarten Ortſchaften widme ich hierdurch die ergebene Anzeige, daß ich Beſtellungen auf ſogenann⸗ tes Matzenmehl für die Oſtern, die innerhalb 14 Tagen eingehen, annehme, und zu dem Preiſe von 1 fl. 16 kr. die Meſt, zu 18 Pfd. darmſt. Gew., ausführen werde, wenn die aufgegebene Quantität die dadurch entſtehenden Koſten zu decken einiger— maßen in Ausſicht ſtellt. Friedberg am 17. Januar 1840. Salomon Schwab, in der Judengaſſe. 2 bis 3000 Gulden (46) ſind gegen gute gerichtliche Hypotheken im Ganzen oder getheilt zu 4½ PCt. auszuleihen. Aus geber ſagt bei wem. Bekanntmachung. (47) Da die am 11. Dezember v. J. abgehaltene tannen Bauholz⸗Verſteigerung in dem hochfreiherrlich von Ritterſchen ſogenannten Hinterwald beim Hof Haſſeleck nicht genehmigt worden iſt, ſo iſt zur noch— maligen Verſteigerung Termin auf Dienſtag den 21. d. M. anberaumt worden, wozu Steigliebhaber eingeladen werden. Steinfurt den 13. Jan. 1840. Löffler. Ein Logis f (48) iſt zu vermiethen und kann bis zum April bezogen werden bei Georg Rauſch, Schuhmacher. Lüst e ra tür (10) So eben iſt bei Carl Heyder in Erlangen erſchienen, und bei Unterzeichnetem ſtets vorraͤthig zu haben: l 8 Lehrbuch der Naturgeſchichte, für Schulen und zum Selbſtunterricht, von Dr. G. H. v. Schu⸗ bert. 11te verb. u. verm. Auflage. In groß octav Format und auf ſchönes Velinpapier ge⸗ druckt. Mit gemalten Kupfertafeln u. gebunden. Preis 4 fl. 48 kr. 3 Dieſes anerkannte treffliche Lehrbuch eignet ſich vorzugsweiſe als ein ſehr paſſendes Geburts- u. Feſt⸗ tagsgeſchenk für die Jugend, und können Eltern für dieſen Zweck nicht leicht etwas Ausgewählteres finden. Friedberg. Carl Bindernagel. Literariſche Anzeige. Bei Carl Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: 6 Kamp, H. A., die Wege des Herrn mit verlaſſe⸗ nen Kindern. 45 kr. —— Die Sänger im Frühlingshaine, oder Be⸗ ſchreibung der vorzüglichſten einheimiſchen Sang⸗ vögel. 8 45 kr. —— Drei Erzählungen aus dem Leben des gött— lichen Kinderfreundes. 36 kr. —— Der Fruchthain und der Wald, oder Be⸗ ſchreibung der vorzuͤglichſten einheimiſchen Obſt⸗ und Waldbäume. 45 kr. —— Natur und Menſchenleben. Drei Erzählun⸗ gen fuͤr Kinder. 36 kr. Koch, R., Palmenzweige. Erzählungen und Ge⸗ dichte für die gebildete Jugend. 36 kr. —— Das Blumenkörbchen. Eine Sammlung lehrreicher Kindergedichte. 36 kr. Krummacher, Dr. F. A., das Leben des heiligen Johannes. Eine Schrift für junge Chriſten. 54 kr. Gmelin, C. Chr., gemeinnützige ſyſtematiſche Na⸗ turgeſchichte der Amphibien. Mtt 67 Abbildun⸗ gen. 3 fl. 30 kr. Nonne, des Pfarrers Harfenſpiel. 54 kr. Blumauer, K., die fromme Mutter, welche ihr Kind zu Bette bringt und ſein Erwachen behütet. . E Thieme, M. F. W., die Phyſik in ihrer Beziehung zur Chemie oder diejenigen Lehren der Phyſik, welche der Chemie als Grundlage dienen. 2 fl. 15 kr. Rychner, das Buch für den Landmann, oder was Pferde- und Rindviehbeſitzer thun und laſſen ſollen, um zu Nutz und Freud Hausthiere aufzuziehen, * 18* anzukaufen, zu futtern u. zu pflegen, in geſunden 1 wie in kranken Tagen. fl. 12 kr. Novum Testamentvm graece. Edidit I. A. H. Tittmannvs. 5 1 fl. 21 kr. Frickhöfer, K., Leitfaden bei dem Unterricht im Rechnen. Erſter Theil. 1 fl. 12 kr. —— Zweiter Thee 2 fl. 42 kr. Zerrener, Rechenbuch für Töchterſchulen und zum Selbſtunterricht. 1k. Dieſterweg, Dr. F. A. W., geometriſche Combi⸗ nationslehre. Zur Förderung des Elementarunter⸗ richts in der Formen⸗ und Größenlehre. 1 fl. 12 kr. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 10 fl.— kr. Korn: 6 fl. 30 kr. Gerſte: 5 fl. 30 kr. Hafer: 2 fl. 50 er. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 13. Jan.: Wafzen: 9 fl. 45 kr. Korn:— fl.— kr. Gerſte: 5 fl. 55 kr. Hafer: 3 fl. 10 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruchte⸗Preiſe zu Mainz, am 10. Januar: Waizen: 10 fl. 21 r. Korn: 7 fl. 24 kr. Gerſte: 6 fl. 18 kr. Hafer: 3 fl. 11 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fuͤr die Städte Friedberg und Butzbach vom 19. bis 26. Jan. 1840. : iedberg Butzbach. pfo[ Brod ⸗-Preiſe. 5 0 0 9 0 kr. pf. f 1 Leib⸗Roggenbrod 72 2 2 2 77 7 5— 5 5 41* 10 1 10— Loth. Loth. — Milchbrod 1 4½ 11 4 —[Waſſerweck 14 57 1— — Gemiſchtes(Tafel-) Brod„% Fleiſch-Preiſe. f 0 pf. of. 1 Ochſenfleiſch 0 104— „Kübhfleiſch 8 4 2 8 „ Rindfleiſch 72 7 2 „ Kalbfleiſch 71— 7 „ Schweinenfleiſch a 10— 10— „ Hammellleiſch 8 8 „ Schaaflfleiſch————ͤ— „Wurſt von blos Schweinen 12— 124— „ Gemiſchte Wurſt 10— 1 10— „Bratwurſt 14— 14 „Schwartenmagen 14— 14— „ Geräucherter Speck 20— 20— „ Schinken 14— 14— „ Dörrfleiſch 5 15— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 19— „ dito ungusgelaſſen 18— 18— „ Nierenfett 18— 18— Hammelsfett 16 15— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. 4 * Narſch 181 3 0 Provin mit, di oͤffentlit Fried. Sie ha ſetzen u zugetheſ niß hie grund