1 — Intelligenzblatt daß mit 6 dablirte n für die* net ſeyn 1 1 ä 115 rovind Dbarßeesen on, f i etterg.. im Allgemeinen, l den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. —— * 24. Sonnabend, den 13. Juni 1840. 5 Amtlicher Theil. Johannes Kanzlei, ö Johanna e Tochter. 2 8 1 5„ 7 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg Griſian, n an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Chriſian Betreffend: Das Gemeindebauweſen. Damit Sie erſehen mögen, in welcher Weiſe nunmehr nach Anſtellung eines Gemeindebaumeiſters „geboren das Gemeindebauweſen in den Gemeinden des Kreiſes behandelt werden ſoll, ſo laſſe ich die dem Erſtern ertheilte Inſtruction zu Ihrer Kenntnißnahme und Nachachtung hiermit abdrucken. rich, geb. Friedberg am 3. Juni 1840. Küchler. Inſtruction für den Gemeindebaumeiſter im Kreiſe Friedberg. d. 3. M§. 1. Von dem Gemeindebaumeiſter wird erwartet, daß er ſein Amt mit Fleiß und Liebe verwaltet, corg 8 in ſeinem Dienſte ſtreng rechtlich und unpartheiiſch verfährt und hierdurch, ſowie durch ein anſtändiges Privatleben ſich die öffentliche Achtung und jenes öffentliche Vertrauen erwirbt, ohne welche in keinem 5 Amte eine erſprießliche Wirkſamkeit möglich iſt. argaretha,§. 2. Wirkungskreis im Allgemeinen. Der Wirkungskreis des Gemeindebaumeiſters beſteht vorzugsweiſe in der Sorge dafuͤr, daß alle gemeinheitlichen Gebäude und ins Baufach einſchlägige Anſtalten, als Wege, Ortsſtraßen, Brücken, Waſſerbehälter, Brunnen ꝛc., in einem ihrem beſonderen Zwecke ent⸗ ſprechenden und zugleich auch dem Auge gefäͤlligen Zuſtand hergeſtellt, und ſofort regelmäßig unterhalten Johannes werden. Neubauten und bedeutende namentlich eine weſentliche Veranderung in der Conſtruction bezweckende Darmſtadt Reparaturen bleiben in der Regel dem großh. Kreisbaumeiſter nach Maßgabe des Regulativs vom 17. Mai. September 1832 und der Inſtruction vom 11. Juli 1838 vorbehalten. Der Gemeindebaumeiſter hat del. Sohn, daher bei deren Ausführung nur in ſoweit mitzuwirken, als er hierzu beſonders beauftragt worden ſeyn wird. Indeſſen liegt es in ſeiner Pflicht, wo er die Nothwendigkeit ſolcher Neubauten ꝛc. erkennt, zeitig ts ebeliches darauf aufmerkſam zu machen. i Außerdem ſoll der Gemeindebaumeiſter dem Kreisrath als techniſche Hülfe in vorkommenden Fällen kein hinter; dienen und deßhalb beſondere Aufträge gewärtigen. §. 3. Stellung. Der Gemeindebaumeiſter iſt im Allgemeinen mir, dem großh. Kreisrathe, in . 17. Mai Anſehung der ihm ausnahmsweiſe uͤbertragen werdenden Neubauten und Hauptreparaturen aber überdieß rs Johan dem großh. Kreisbaumeiſter untergeordnet, und wird überhaupt erwartet, daß er gerne den Rath des 8 Letzteren in zweifelhaften Fällen einholen und deſſen Winke und Anweiſungen beachten wird. Derſelbe — iſt der nächſte Vorgeſetzte der Bezirkswegwärter und hat deren pünktliche Dienſtleiſtung, zu überwachen. Rückſichtlich der Geſchäftsverwaltung hat der §. 4. Geſchäftsverwaltung im Allgemeinen. 5 b 172 C. Gemeindebaumeiſter im Allgemeinen die Bauvorſchriften und die laufenden Geſchäfte nach Analogle der Vorſchriften zu vollziehen, welche in dem Regulativ vom 25. April 1823 für die Land⸗ und Kreisbau⸗ meiſter gegeben ſind, vorbehältlich jedoch der nothwendigen Modifikationen„ welche die hier vorliegenden veränderten Verhaltuiſſe und Behörden ſowohl, als die betreff. ſpeziellen Geſetze insbeſondere, die Gemeinde⸗ ordnung mit ſich bringen. 5 b ö §. 5. Insbeſondere Rundreiſe und Aufſtellung jährlicher Voranſchläge. Es iſt Verwaltungsgrundgeſetz, daß in der Regel keine Bauarbeiten vorgenommen werden dürfen, ohne daß ſpezielle Voranſchläge darüber gefertigt, und dieſelben durch Aufnahme der Mittel in den Gemeindevor⸗ anſchlag von der oberen Verwaltungsbehörde genehmigt worden ſind. Zu dem Ende hat der Gemeinde⸗ en 2 in den drei erſten Monaten eines jeden Jahres ſämmtliche Gemeinden ſeines Bezirks zu bereiſen, (nie den Bürgermeiſtern oder andern betr. Localbehoͤrden über das Bedürfniß der Reparaturen, reſp. bau⸗ lichen Veränderungen fuͤr das nächſte Jahr zu berathen, und ſofort ſpezielle Koſtenvoranſchläge auch ge⸗ eigneten Falls Riſſe und Zeichnungen darüber auszuarbeiten und ſolche den betr. Localbehörden längſtens bis Monat Mai zur Aufnahme ins nächſtjährige Büdget zuzustellen. Bei dieſen Ausarbeitungen hat ſich der Gemeindebaumeiſter zwar rückſichtlich der räumlichen Bedürfniſſe und der zu erreichenden Zwecke an die Angaben der Localbehörde zu halten, er iſt indeſſen verpflichtet, falls er die beabſichtigten Unterneh⸗ mungen fuͤr unzweckmäßig halt und ſeine desfallſigen Remonſtrationen unbeachtet bleiben, dies und ſeine beſſeren Vorſchläge in einer Art beizufügen, daß ſie zur Kenntniß großh. Kreisraths kommen müſſen. Was dagegen das Techniſche betrifft, ſo handelt er hierin ſelbſtſtändig, und iſt an keine Einwendungen der Localbehörden gebunden. Würde der Gemeindebaumeiſter zugleich um Fertigung von Ueberſchlägen über vorhabende Neubauten oder Hauptreparaturen Behufs der Vorſehung der Mittel in den Gemeinde⸗ voranſchlägen erſucht werden, ſo hat derſelbe dieſem Erſuchen gleichzeitig, jedoch vorläufig nur durch Auf⸗ ſtellung ſummariſcher Koſtenvoranſchläge zu entſprechen, indem die Fertigung ſpezieller Ueberſchläge dieſen⸗ falls zur Vermeidung möglicherweiſe unnützer Arbeiten erſt nach erfolgter höheren Genehmigung des Vor⸗ habens ſelbſt geſchehen ſoll. 5 F. 6. Außergewöhnliche Requiſitionen, Voranſchläge ꝛc. Sollten die Localbehörden außerdem im Laufe des Jahrs die techniſche Hülfe des e zu Aufſtellung von Ueber⸗ ſchlägen ꝛc. in Anſpruch nehmen, ſo hat derſelbe ihnen mit reitwilligkeit entgegen zu kemmen, aber irgend erhebliche Arbeiten, welche noch nicht die kreisräthliche Genehmigung erhalten haben, erſt nach mündlicher Anzeige und Weiſung von hier aus zu vollziehen. §. 7. Ausführung der Arbeiten. Nachdem die beabſichtigten Bauarbeiten reſp. Reparaturen genehmigt und in den Gemeindevoranſchlägen oder ſonſt der Credit dazu eröffnet ſeyn wird, hat der Gemeinde⸗ Baumeiſter alsbald die Ausfuhrung derſelben zu veranlaſſen, namentlich die Accordbedingungen zu ent⸗ werfen, das Ausſchreiben der Verſteigerung durch die Bürgermeiſter zu betreiben, der Verſteigerung ſelbſt, wenn es irgend erhebliche Gegenſtände betrifft, beizuwohnen, ferner die Accordanten in die Arbeit einzu⸗ weiſen und bis zu deren tüchtigen Vollendung zu beaufſichtigen. §. 8. Atteſtiren der Arbeiten. Der Gemeindebaumeiſter hat die Richtigkeit der älſo unter ſeiner Aufſicht vollzogenen Arbeiten und Lieferungen zu atteſtiren und etwaige Abzüge vorbehältlich des Recurſes zu beſtimmen. Ohne ſeine Atteſtation dürfen weder abſchlägige noch definitive Zahlungen geleiſtet werden. Eine Ausnahme hiervon iſt nur in den Fällen des§. 12. der Inſtruction fuͤr die Bezirksweg⸗ wärter, ſowie bei geringen, die Summe von 5 fl. im Ganzen nicht überſteigenden Arbeitsrechnungen, zu⸗ laͤſſig.. §. 9. Führung eines Manuals. Ueber alle ertheilte Anweiſungen iſt ein nach Ortſchaften und Gegenſtänden geordnetes Manual zu führen. §. 10. Beachtung der geiſtlichen Bauordnung. Bei Voranſchlägen und Arbeiten rückſichtlich der Pfarr⸗ und Schulhäuſer ſind die Beſtimmungen der geiſtl. Bauordnung vom 28. Nov. 1779, erneuert den 27. Mai 1820, insbeſondere§. 14 nicht zu überſehen. §. 11. Aufſicht über die Aus führung der Baupläne. Gelegentlich der Anweſenheit in den einzelnen Orten hat der großh. Baumeiſter darauf zu ſehen, daß die verordneten Baupläne reſp. Bau⸗ linien eingehalten werden, und ſind Zuwiderhandlungen zur Anzeige zu bringen. §. 12. Reviſion der Ueberſchläge über die gewöhnlichen Unterhaltungsarbeiten der Vicinalwege. Sollte der Gemeindebaumeiſter die Aufſtellung dieſer Ueberſchläge den Bezirksweg⸗ wärtern überlaſſen, oder dieſelben damit beauftragen, ſo iſt es wenigſtens ſeine Obliegenheit dieſelbe zu reviſiren und zu zeichnen. §. 13. Büre aukoſten. Aus den dem großh. Baumeiſter verwilligten Büreaukoſten hat derſelbe alle ſeine Dienſterforderniſſe, Schreib- und Zeichnenmateriale zu beſtreiten, ohne einen deßfallſigen Anſpruch Gibäude! beltatien 0 Die land eit und die b ſowie der mungen! renden E nehr auf gen Holz dern, we gen liege hungen material Dieſe a) du namlich: äußeren Fenſter, Wärmel b) du wodurch werden; 0) du den Ge entſprec In urch Auf⸗ ge dieſen⸗ des Vor⸗ adehörden on Ueber- nen, aber elſt rach datatuten meinde⸗ en zu ent⸗ ung ſelbſt, delt einzu⸗ alſo unter ungen, zu⸗ — Ortſchaften rückſichtlich 9, erneuert heit in den esp. Bau⸗ arbeiten ürksweg⸗ u 173* auf beſondere Belohnung. Derſelbe wird ſich ſoviel als möglich gedruckter Formularien bedienen, und hat insbeſondere zu ſeinen Berichten und dienſtlichen Schreiben Etiquette anzuwenden. 6. 14. Diäten. Diäten hat der Gemeindebaumeiſter bis auf weitere Beſtimmung vorerſt in der Regel nur in den Fällen zu beziehen, in welchen dazu von hieraus eine beſondere Verwilligung ertheilt worden ſeyn wird. Bei etwaiger Leitung von Neubauten und bei kreisräthlichen Aufträgen, welche Privatintereſſe betreffen, ſoll übrigens jedenfalls ein Anſpruch auf Diäten ſtattfinden. Die Verzeichniſſe derſelben erfordern indeſſen ehe eine Erhebung eintreten darf zuvor kreisräthlicher Dekretur. Das Maas der Taggebühren wird gleich dem der Bauaufſeher I. Claſſe auf 1 fl. 30 kr. beſtimmt, und ſoll die Ver⸗ theilung derſelben, wenn mehrere Geſchäfte an einem und demſelben Tage vorgenommen wurden, auf die verſchiedenen Betheiligten ſtatthaben. Beſondere Transportkoſten werden nicht verguͤtet. §. 15. Geſchäftstagebuch. Ueber ſeine ſaͤmmtlichen Dienſtverrichtungen hat der Gemeindebau⸗ meiſter ein Geſchäftstagrbuch zu führen und ſolches von Zeit zu Zeit mindeſtens monatlich einmal dem großh. Kreisrath vorzulegen. §. 16. Regiſtratur. Die Concepte ſeiner dienſtlichen Arbeiten, ſowie die erhaltenen Reſcripte und ſeine ſämmtlichen dienſtlichen Correſpondenzen hat der Gemeindebaumeiſter nach Ortſchaften nnd Geſchäftsgegenſtänden getrennt unter beſonderen Fascikeln chronologiſch geordnet in einer beſonderen Re⸗ giſtratur aufzubewahren. §. 17. Privatarbeiten duͤrfen nur in ſoweit übernommen werden, als dies unbeſchadet des Dienſtes geſchehen kann. Zur ſtändigen Beaufſichtigung der Gebäude von Privaten iſt überdies Einholung kreis⸗ räthlicher Genehmigung erforderlich. §. 18. Urlaub. Zu jeder Entfernung außerhalb des Bezirks, welche über 24 Stunden andauert, iſt Genehmigung des Kreisraths erforderlich. §. 19. Aufnahme von Inventarien. Endlich hat der Gemeindebaumeiſter über ſammtliche Gebäude und baulichen Anſtalten der Gemeinden Ortsſchaftenweiſe nach und nach ordnungsmäßige In⸗ ventarien aufzuſtellen und vorzulegen, als wozu ihm eine Friſt von 3 Jahren vorgeſetzt wird. Friedberg den 15. Mai 1840. Der großh. heſſ. 1 des Kreiſes Friedberg ü ch ler. Neue Spar- Oefen. Die in neuerer Zeit faſt allenthalben in Deutſch⸗ land eingetretene Theurung des Brennmaterials, und die bei fortſchreitender Zunahme der Bevölkerung, ſowie der Ausdehnung aller gewerklichen Unterneh⸗ mungen vorhandene Wahrſcheinlichkeit des fortwäh⸗ renden Steigens der Preiſe deſſelben, führen immer mehr auf die Nothwendigkeit hin, nicht nur diejeni⸗ gen Holzſurrogate aufzuſuchen und zu Tage zu för⸗ dern, welche in der Rinde unſeres Erdballs verbor⸗ gen liegen, ſondern auch in allen und jeden Bezie⸗ hungen auf Erſparniſſe in Verwendung des Brenn⸗ materials allen nur möglichen Bedacht zu nehmen. Dieſes letztere wird hauptſaächlich erreicht: a) durch zweckmäßige Einrichtung der Gebäude, nämlich: guter Abſchluß gegen die Einwirkung der äußeren Luft, angemeſſene Dicke der Wände, doppelte Fenſter, Anwendung ſolcher Bekleidungen, die ſchlechte Wärmeleiter ſind; b) durch die Wahl der Lage der Wohnungsräume, wodurch dieſe moͤglichſt gegen die Kälte geſchützt werden; c) durch gut conſtruirte Heizungsapparate, welche den Geſetzen der Wärmeleitung und Vertheilung entſprechen. In letzterer Beziehung iſt bekanntlich, was die Einrichtung der Stubenöfen betrifft, noch Vieles zu thun. Deßhalb dürfte die durch den großh. Zoll⸗ Directions-Reviſor Becker zu Darmſtadt erfundene Verbeſſerung eines Stubenofens, der bereits auf den Eiſenhütten der Herrn Buderus Söhne gegoſſen, und in die im Monat September v. J. in Darm⸗ ſtadt ſtattgehabte öffentliche Ausſtellung der Erzeug⸗ niſſe inländiſcher Induſtrie geliefert wurde, alle Auf⸗ merkſamkeit verdienen. Bereits ſollen mehrere Sor⸗ ten ſolcher Oefen, namentlich einer mit Kochkachel gegoſſen, und dabei beſonders auf Mäßigkeit des Preiſes Rückſicht genommen ſeyn. Die durch den Gebrauch derſelben bewirkt werdende Erſparniß im Brennmaterial beträgt erhaltener Verſicherung zu Folge mehr als ein Drittheil des bisherigen Bedarfs. Dieſer Becker'ſche Ofen iſt unter Anwendung der dazu geeigneten Roſte, welche man nach Wahl haben kann, für Holz, Steinkohlen, Braunkohlen, und Torf geeigenſchaftet. Deſſen gewöhnliche Höhe von 5 Fuß 6 Zoll, bei vier Aufſätzen mit eben ſo viel Verbindungsringen, kann nach der Größe der Lokale, beſonders deren Hohe, um einen oder einige Aufſätze und Verbindungsringe vermehrt oder ver- mindert werden. Der Feuerraum iſt durch einen beſonderen Einſatz von koniſcher Form, deſſen kleiner Durchmeſſer am unteren Theil 10 Zoll beträgt, ab⸗ geſchloſſen. Der hierdurch ebenfalls abgeſchloſſene freie und am ſtärkſten erwärmte untere Ofenraum dient hauptſächlich, da der Ofen auf einem Fußge⸗ ſtell von gothiſcher Bogenform freiſteht, dazu, durch mehrere Röhrdurchläſſe, in welche die am Fußboden kühlere Zimmerluft unten ein⸗ und oben erwärmt wieder ausſtrömt, die Verſchiedenheit der Waͤrme zwiſchen den Luftſchichten am Fußboden und den höheren Lagen im Zimmer, auszugleichen, oder doch bis auf einen gewiſſen Grad der Unbedeutenheit zu vermindern. Der Ofen iſt in allen mit der Zimmerluft in Berührung ſtehenden Theilen durchbrochen, und da⸗ durch deſſen äußere Fläche auf 42½ l] Fuß erhöht, während ſolcher als geſchloſſener Cylinder nur 30 I Fuß Fläche haben würde. Das Weſen der gan⸗ zen Conſtruktion beruht mit darauf, daß die für den Verbrennungsproceß uöthige atmosphäriſche Luft durch ein abſchließbares Rohr, von außen in einen Rohrabſchnitt im hinteren Aſchenraum, geleitet wird, worin ſolche vor ihrem Ausſtrömen aus zwei klei⸗ neren Oeffnungen den Temparaturgrad annimmt, welcher nöthig iſt, um deſto leichter eine Verbindung mit dem Feuer einzugehen, und den darunter befind⸗ lichen Sauerſtoff möglichſt ganz zu verbrennen, ſomit durch angemeſſene koſtenfreie Benutzung der Natur⸗ kräfte mit wenig unter dieſen Umſtänden ſich nicht ſchnell konſumirendem Brennmaterial einen hohen Wärmegrad zu erzielen. Als Ergebniß des Bedarfs an Brennmaterial kann noch bemerkt werden, daß in einem ſolchen Ofen, während der kalten Tage des Monats Jannar dieſes Jahres, bei einer 14ſtündigen Dauer der Er⸗ wärmung eines Zimmers mittlerer Größe und 14 Fuß Höhe, bis auf 16 und mehr Grade Wärme nach R. ein Maximum von 15 Pfd. Steinkohlengries ausreichend war. Die Koſten der Anſchaffung eines ſolchen Ofens werden übrigens durch den Erlös aus dem dadurch abgängig werdenden Ofen und die Er⸗ ſparniß an Brennmaterial im erſten Winter beinahe gedeckt. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Edietalla dung. (541) Als der alleinige Inteſtaterbe der im ver⸗ floſſenen Herbſt ohne Leibeserben verſtorbenen Wittwe des Schmiedmeiſters Jacob Seibold von Nie- derrosbach, gebornen Blecher, würde deren Bru— der Johann Jacob Blecher, geboren den 11. Juli 1752, erſcheinen. Derſelbe ſoll aber ſchon vor vie⸗ len Jahren zwiſchen hier und Nauheim ſeinen Tod gefunden haben, ohne daß jedoch hierüber genügende Beſcheinigung beigebracht werden konnte. Nach Wegfallen dieſes Erben ſind zur Succeſſion in den Nachlaß der gedachten Wittwe gerufen: 1) Joh. Daniel Stetzer von Niederrosbach, nun⸗ mehr deſſen Kinder, und 4 174 2) Gerhard Stetzer, Bruder des vorigen. Letzte⸗ rer, geboren den 6. Auguſt 1755, iſt äußerem Vernehmen nach als Soldat und ledigen Stan⸗ des in Pirmaſens verſtorben, doch konnte auch über ihn kein Todesſchein beigebracht werden. Mit Rückſicht hierauf werden Joh. Jacob Blecher und Gerhard Stetzer von Niederrosbach, oder deren etwaige Leibeserben andurch öffentlich aufgefordert, ſich binnen E Jahr über die Annahme der ihnen angefallenen rbſchaft bei unterzeichneter Gerichtsſtelle zu erklä⸗ ren, widrigenfalls ſie, ohne ausdrückliches Präcluſiv⸗ decret, mit ihren Erbanſprüchen ausgeſchloſſen und der geſammte Nachlaß der Jacob Seybold's Wittwe den Kindern des Johann Daniel Stetzer überant⸗ wortet werden ſoll. Friedberg den 22. Mai 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Edictal ladung. a (542) Nach dem Amtshypothekenbuch der Ge⸗ meinde Obermörlen entliehen Johannes Born, Hin⸗ tergaß, und deſſen Ehefrau Katharina, geborne Wag⸗ ner von da, unterm 19. November 1810 von den Johannes Thaleriſchen Vormündern Anton Oden⸗ weller und Heinrich Philipp Krämer von Ober⸗ wöllſtadt ein Kapital von 150 fl. 5 Prozent, wel⸗ ches nach Angabe der Schuldner abgetragen ſeyn ſoll, ohne daß die Pfand- und Schuldverſchreibung vorgelegt werden kann. Es werden deßhalb dem geſtellten Antrage gemäß, alle, welche hieran An⸗ ſprüche machen zu können glauben, aufgefordert, ſolche binnen 6 Wochen dahier anzuzeigen, widri⸗ genfalls die Obligation für mortificirt erklärt und der deßfallſige Eintrag in den Hypethekenbüchern gelöſcht werden wird. Friedberg den 22. Mai 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. a Public an deu m. (530) Zum Zwecke der Befriedigung der Frau Schöff von Rieſe'ſchen Maſſe zu Frankfurt a. M. mit einer Kaufſchillingsforderung wurden, auf Antrag des Generalmandatars der gedachten Maſſe, dem Johannes Stoll zu Wölfersheim e Pferd Holz im gemeinſamen Rockenberger und Oppershofer Mark⸗ wald zwangsweiſe veräußert. Es ſoll nunmehr ge⸗ richtlicher Kaufbrief über die fragliche Holzberechti⸗ gung gefertigt werden und wurde ſſch, um Stolls Eigenthum an derſelben nachzuweiſen, auf einen gerichtlich confirmirten Kaufbrief d. d. 27. Novem⸗ ber 1795 berufen, wornach Hr. Schöff Johann Fried⸗ rich von Rieſe zu Frankfurt a. M. in eigenem Na⸗ men und als Mandatar des Obriſt von Pappen⸗ heimiſchen Enkels, Chriſtian Fabri von Braunfels, das von den Frauen Töchtern des Hrn. Obriſt Fried⸗ (559) ſolen in hi ſtͤdiſchen Maurer, binderarbel mit dem me öffentlich al are (57) 10 Uhr, ſo circa 56 einzelnen A Okarbe 5 (576) 4 Uhr, ſoll bei Ilbenſt auf den B. als Kirſch der Korb) Meiſtbiete Fried. (6577 Uhr, ſoll von 115 und Gru agen ſeyn ſchreibung halb dem tran An⸗ gefordert, ferd Holz fer Mark⸗ mehr ge⸗ zberechli⸗ m Stolls uf einen Novem⸗ un Fried⸗ enem Na⸗ Pappen Braunfel⸗ vriſt Fri rich Reinhard von Pappenheim ererbte Gut zu Wöl⸗ ſersheim, beſtehend unter andern in ſieben und drei Quart Markholz in den Waldungen von Rocken⸗ berg, Bellersheim und Muſchenheim, an Reinhard Muͤnzner in Wölfersheim und 11 Conſorten von da, worunter auch Johannes Stoll, verkauft hat. Da jedoch aus dieſer gemeinſchaftlichen Urkunde nicht hervorgeht, bis zu welchem Betrag Stoll Eigenthü⸗ mer des Markholzes quaest. geworden iſt, ſo wer⸗ den alle diejenigen, welche an die von Joh. Stoll angeſprochenen fraglichen/ Pferd Holz Anſprüche glauben bilden zu können, andurch aufgefordert, ſolche binnen 3 Monaten vom Tage der erſten Be⸗ kanntmachung an, bei unterzeichneter Gerichtsſtelle geltend zu machen, und zu begründen, widrigenfalls, ohne vorheriges Präcluſivdecret, dem Steigerer der⸗ ſelben gerichtlichen Kaufbrief darüber zugefertigt werden ſoll. Friedberg den 20. Mai 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Arbeits-Verſteigerung. (559) Montag den 22. l. M., Morgens 10 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die Reparaturen in dem ſtädtiſchen Pfarrhauſe in der Burg, beſtehend in Maurer⸗, Schreiner-, Schloſſer⸗, Glaſer⸗ und Weiß⸗ binderarbeit, voranſchlagt insgemein zu 91 fl. 1 kr. mit dem Bemerken, daß einzelne Voranſchläge bei Unterzeichnetem täglich eingeſehen werden können, öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 4. Juni 1840. 1 Der Beigeordnete Bender. Gras-Verſteigerung. (575) Donnerſtag den 18. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll das diesjährige Gemeinde Heugras von circa 56 Morgen auf dem hieſigen Gemeindehaus in einzelnen Abtheilungen meiſtbietend verſteigert werden. Okarben den 10. Juni 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter . Jung. Bekanntmachung. (576) Dienſtag den 16. d. M., Nachmittags 1 Uhr, ſoll das diesjährige Gras in dem Fluthkanal bei Ilbenſtadt in mehreren Abtheilungen, ſowie das auf den Bäumen der Chauſſeedämme befindliche Obſt als Kirſchen und Birn, ingleichen die Benutzung der Korbweiden an dem Niddadurchſtich, an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Friedberg den 11. Juni 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Gras-Verſteigerung. (577) Mittwoch den 17. Juni, Vormittags 9 Uhr, ſoll zu Niederwöllſtadt auf daſigem Rathhaus von 115 Morgen Gemeindewieſen das Gras zu Heu und Grummet in 45 Abtheilungen unter den vor % 175. der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Beding⸗ ungen öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Niederwöllſtadt den 11. Juni 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Stoll. Mobilien ⸗Verſteigerung. (578) Montag den 22. l. M., ſoll die Verſtei⸗ gerung nachfolgender Gegenſtände bei der Marien⸗ ſchloſſer⸗Anſtalt öffentlich an den Meiſtbietenden vor⸗ genommen werden: 10 Eine Parthie altes Eiſen, Guß, Blech ꝛc. 2) Mehrere Oefen, 3) Hausgeräthſchaften und alte Fenſter, 4) Lumpen, 5) Kleidungsſtuͤcke, 6) Eiſerne Kroppen, 7) Alte Streichen, 8) Eine Parthie Strohhüte und Kappen, welches zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Marienſchloß den 4. Juni 1840. Funk. Verſteigerung von Bauarbeiten. (579) Freitags den 19. d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſollen in Weckesheim die zur Erbauung eines neuen Schulhauſes daſelbſt erforderlichen Ar— beiten, voranſchlagt: 1) Maurer- und Steinhauerarbeit 1271 fl.— kr. 2) Zimmerarbeit 77 0 ,, 8 3) Dachdeckerarbeit 187„ 0„ 4) Schreinerarbeit 597„ 9„ 5) Schloſſerarbeit 305„ 14„ 6) Glaſerarbeit 1352% 7) Weißbinderarbeit 284„ 44„ 8) Spenglerarbeit 23„ 46 71. unter den alsdann bekannt zu machenden Bedingun⸗ gen nach einzelnen Gewerken an die Wenigſtfordern⸗ den verſteigert werden, welches man hierdurch mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß bringt, daß die Riße, Voranſchläge und Verſteigerungsbedingun— gen bei dem großh. Bürgermeiſter in Weckesheim zur Einſicht offen liegen. Gießen den 9. Juni 1840. n Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Müller. Gras-Verſteigerung. (580) Montag den 22. d. M. wird das dies⸗ jährige Gras zu Heu und Grummet von circa 220 Morgen Gräflich Solms-Rödelheim'ſchen Wieſen in der Gemarkung Niederwöllſtadt, in einzelnen Abthei⸗ lungen meiſtbietend verkauft. Die Verſteigerung wird bei Wirth Arnoldt zu Niederwöllſtadt abgehalten, und nimmt Vormittags 10 Uhr ihren Anfang.. Aſſenheim den 9. Juni 1840. Die Gräflich Solmſiſche Rentei daſ. Gras-Verſteigerung. (581) Montag den 22. l. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll das diesjährige Gras der Gemeinde Oſſen⸗ heim bei dem Gaſtwirth Heil dahier oͤffentlich meiſt⸗ bietend verkauft werden.* Oſſenheim den 11. Juni 1840. 5 Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Keller. Gras ⸗Verſteigerung. (582) Samſtag den 20. d. M., Nachmittags 1 Uhr, ſoll das diesjährige Gras der Gemeinde Aſſen⸗ heim auf dem Rathhauſe daſelbſt öffentlich meiſtbie⸗ tend verſteigert werden. Aſſenheim den 11. Juni 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Günther. Gras ⸗Verſteigerung. (583) Dienſtag den 23. l. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll das diesjährige Gras der Gemeinde Bauern⸗ heim bei dem Gaſtwirth Höres daſelbſt öffentlich meiſtbietend verkauft werden. Oſſenheim den 11. Juni 1840. n Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Keller. Gras ⸗-Verſteigerung. (584) Montag den 22. d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhaus das Gras zu Heu und Grummet von 6 Morgen Wieſen in der Lach, das Gras zu Heu von 10% Morgen von der Sauerweide in Abtheilungen von 2 Morgen, ſodann das Gras zu Heu von der Ochſenwieſe ohngefähr 4 Morgen haltend, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 10. Juni 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Arbeits ⸗Verſteigerung. (585) Montag den 15. d. M., des Nachmittags 12 Uhr, ſollen nachbezeichnete Arbeiten an Ort und Stelle an den Wenigſtnehmenden unter den im Ter⸗ min bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver— ſteigert werden, als: An dem ſogenannten Flachsbach zwiſchen Ober- und Niederrosbach: 1 Planirarbeit, voranſchlagt zu 92 fl. 57 kr. 2) Chauſſirarbeit 68„—„ 3) Die Fertigung der Gräben und Banquetts 34„—„ 4) Liefern der Wandſteine 51ů„ 5) Das Liefern des Kießes 5 6) Das Meſſen deſſelben 16 5 und werden die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend dienſtergebenſt erſucht, den Termin ortsüblich ver⸗ offentlichen zu laſſen. Ober- und Niederrosbach am 9. Juni 1840. Die großh. heſſ. Bürgermeiſter Lämmer. Bullmann. 2 176*. Arbeits-Verſteigerung. (586) Montag den 15. d. M., des Nachmittags 3 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe dahier ungefähr 30[IKlafter' Goſſenpflaſter in hieſiger Stadt zu fer⸗ tigen an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes den in ihren Gemeinden wohnenden Pfläſtrern ge⸗ fälligſt bekannt machen zu laſſen. Oberrosbach am 9. Juni 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſt er Lämmer. N NNννν Privat⸗Bekanntmachungen. Bekanntmachung. (498) Auf der neuen Backſteinfabrik zwiſchen Bonamös und Preungesheim iſt alle Tage friſcher, gut gebrannter Kalk zu haben. Die große Bütte à 1 fl. 36 kr. f 150 Malter (573) ausgeräuterte Buchaſche, pr. Mltr. 1 fl. 45 kr., hat im Ganzen oder theilweiſe zu ver kaufen Carl Hochſtadt in Bonſtadt. Gras-Verſteigerung. (587) Montag den 22. Juni, Nachmittags 2 Uhr, will Unterzeichneter ſein Gras zu Heu und Grummet in 24 Abtheilungen auf der Wieſe ſelbſt verpachten. Phil. Philippi. Kunſtunterrichts-Anzeige fuͤr Damen. Weibliche Kleiderarbeiten betreffend. (588) Unterzeichnete Lehrerin empfiehlt ſich auch hier zu dem ſchon in ſehr vielen großen Städten mit gutem Erfolg ertheilten zweckmäßigen Unterricht im Zuſchneiden nach dem Maaße, ſowie zur gründ⸗ lichen Anweiſung zur Garnirung und Zuſammen⸗ ſetzung der Taille der verſchiedenen Damenkleider, ſowie Oberröcke, Mäntel, Nachtjacken, Schnürleiber u. dgl. nach der neueſten Methode. 5 Damen oder Eltern, welchen daran liegt, dieſe Kunſt in der kurzen Zeit von 6—8 Tagen erlernen zu wollen, werden erſucht, ſich deshalb ſobald als möglich bei mir zu melden, da mein Aufenthalt nur noch von kurzer Dauer ſeyn könnte. Selbſt den⸗ jenigen Damen, die dieſer Kunſt nicht benöthigt wären, würde doch die Erlernung derſelben viel Vergnuͤgen gewähren. Das Honorar dafür iſt 4 Thaler, welches jedoch dann erſt bezahlt wird, wann ſich jede Dame ſagen kann, ich habe das Verſpro⸗ chene wirklich in dieſem Zeitraum erlernt. Friedrike Bernſtein aus Quedlinburg, wohnhaft bei Herrn Kappes. In eine hieſige Handlung (589) wird ein braver junger Menſch, welcher die nöthigen Vorkenntniſſe beſitzt in die Lehre geſucht. Ausgeber dieſes ſagt das Nähere. (594) i Wittwe. Ein (595) gelaſſen w dition d. 2 62900 0 hat die Ki nen, kann in die Leh Friedb (597) ſind bei! Kurzer! Küche inne 2 Heu und Wieſe ſelbſt hilippi. Damen. kt ſich auch en Städten n Unterricht zur gründ⸗ Zuſammen⸗ menkleider, chnürleiber liegt, dieſe gen erlernen ſobald als enthalt nur Selbſt den⸗ t benöthigt rſelben viel dafür iſt 4 Verſpro⸗ uedlinburg, Haupt- und Ritter⸗Schießen. (590) Damit dem zur Feier des Geburtstages Sr. Hoheit des Durchlauchtigſten Erbgroßherzogs hinter dem Schützenrain veranſtalteten Scheiben⸗ Schießen nächſten Sonntag, als den 14. d. M. fort⸗ gefahren und den 15. mit dem Hauptſchießen be⸗ endigt werden ſoll, ſo lade ich hiermit zu dieſem geſelligen Vergnügen ein, und führe zur gefälligen Bemerkung an, daß Sonntag gutbeſetzte Harmonie⸗ und Tanzmuſik anzutreffen, und Montags Mittag Tafel und Abends Ball gegeben wird. Friedberg im Juni 1840. D. C. J. Fritz. Vorgefundener Regenſchirm. (591) Der Unterzeichnete hat einen ſeidenen Re⸗ genſchirm gefunden, welchen der rechtmäßigen Eigen⸗ thümer gegen Erſtattung der Inſeratgebühren in Empfang nehmen kann. Nathan Hirſchhorn. Eine friſchmilchende Kuh (592) und ein Mutterſchwein mit Färkeln hat zu verkaufen Nikolaus Leonhard. Zugelaufener Hühnerhund. (593) Am 4. Juni iſt dem Unterzeichneten ein weißer Hühnerhund mit braunen Flecken und brau⸗ nem Behang zugelaufen. Der Eigenthümer kann denſelben gegen Erſtattung der Fuͤtterungskoſten und Inſeratgebühren in Empfang nehmen. Beienheim den 10. Juni 1840. G. Muth. 8 Ein Logis (594) iſt zu vermiethen bei Caspar Hofmann's Wittwe. Ein ſchwarz ſeidener Regenſchirm (595) iſt vor geraumer Zeit irgend wo ſtehen gelaſſen worden um deſſen Rückgabe bei der Expe⸗ dition d. Bl. hiermit gebeten wird. Lehrlings-Geſuch. (596) Ein Sohn von braven Eltern, der Luſt hat die Küfer⸗ und Bierbrauer⸗Profeſſion zu erler⸗ nen, kann unter annehmbaren Bedingungen ſogleich in die Lehre treten bei F. Rodaug, Friedberg. a Küfer⸗ und Bierbrauermeiſter. 5 Bekanntmachung. (597) Die Formularien zu Gemeindevoranſchlägen ſind bei mir um die Tarifspreiſe zu haben P. Preußer. Literariſche Anzeige. (598) In allen Buchhandlungen, in Friedberg bei C. Bindernagel, iſt zu haben: Kurzer Unterricht in der Behandlung des ländlichen Küchengartens. Preis 12 kr. Darmſtadt. C. W. Leske. 7 177** Muſikaliſch⸗declamatoriſche Abend⸗ unterhaltung. (599) Samſtag den 20. Juni, Abends, wird da⸗ hier in Friedberg eine muſikaliſch-declamatoriſche Abendunterhaltung ſtattfinden, in welcher Herr Stud. phil. Crönlein einige ſeiner von Meiſtern nicht ohne Beifall aufgenommenen Compoſitionen fur Ge⸗ ſang und Clavier aufzuführen geſonnen iſt. Es iſt jedenfalls ein ausgezeichneter Kunſtgenuß zu erwar⸗ ten, da Fräulein Fiſcher aus Darmſtadt, ein bereits ſehr gefeiertes Geſangstalent, und Herr Candidat Knispel ihre Mitwirkung zugeſagt haben. Das Nähere wird der Zettel enthalten. Frruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 11 fl. 30 kr. Korn: 7 fl. 50 kr. Gerſte: 6 fl. 30 kr. Hafer: 3 fl. 30 kr. Erbſen:— fl; kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 10. Juni: Waizen: 10 fl. 45 kr. Korn: 6 fl. 30 kr. Gerſte:— fl.— kr. Hafer: 3 fl. 20 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 5. Juni: Waizen: 11 fl. 40 er. Korn: 8 fl. 48 kr. Gerſte: 7 fl. 27 kr. 0 Hafer: 4 fl. 11 r. Erbſen:— fl.— kr. Polizei⸗Taxe fur die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 14. bis 21. Juni 1840. pfo Brod ⸗Preiſe. Criedberg] Butzbach. kr. pf. kr. pf. 1 JLeib⸗Roggenbrod 34— 3 1 2 1 7 61— 61— 414„. 124— 1214— 5 Loth. Loth. — Milchbrod 1133 1 7 —[Waſſerweck 114% 1— —[Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 1 »Fleiſch⸗Preiſe. . pf pf. 1 Ochſenfleiſch 10 2 10 2 „Kühfleiſch* 813 „ Rindfleiſch 81— 71 3 „Kalbfleiſch 5— 5(— „ Schweinenfleiſch 10— 110— „Hammellleiſch 81— 814— „ Schaaflfleiſch. 7——— „ Wurſt von blos Schweinen 12— 1121— „Gemiſchte Wurſt 10— 10— „ Bratwurſt f 14— 144— „ Schwartenmagen 14— 14— „ Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 141— 1144— „Doörrfleiſch 15— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen[19— 19— 1 dito unausgelaſſen] 18— 184— „ Nierenfett 18— 1184— Hammelsfett 15— 1151— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Bekanntmachung. (600) Künftigen Montag den 15. Juni tritt die neue Schulordnung zu Friedberg in ihrem ganzen Umfange(mit Ausnahme des Unterrichts in weib⸗ lichen Handarbeiten) ins Leben. Indem ich dies den Intereſſenten hiermit bekannt mache, theile ich denjenigen, welchen über die Anſtalt noch nichts Nä⸗ heres bekannt geworden, Folgendes in der Kürze mit. Saͤmmtliche öffentliche Schulen der Stadt bil⸗ den Ein Ganzes, und zwar eine vor der Hand aus 5 Klaſſen beſtehende Anſtalt, deren Zweck iſt, die ihr anvertraute Jugend zu einem religiös⸗ſittlichen Leben zu erziehen, die Geiſteskräfte der Kinder in richtiger Stufenfolge allſeitig zu entwickeln und dieſe für ihren zeitlichen Beruf tüchtig zu machen. In den beiden unterſten Klaſſen wird der Elementar⸗Unter⸗ richt ertheilt; ſie bilden darum die Elementar⸗ Schule. Das Lokal für dieſelben iſt in der Burg neben dem Seminar. Jede dieſer Klaſſen iſt in 2 Abtheilungen gebracht; beide Klaſſen behalten die Kinder von da, wo ſie ihnen aus dem elterlichen Hauſe zukommen, bis etwa zum vollendeten 10. Le⸗ bensjahre und zwar ohne Trennung der Geſchlechter. — Nach Beendigung des Elementar⸗Unterrichtes neh⸗ men ſie die beiden folgenden Klaſſen auf und behal⸗ ten ſie bis zum 14. Lebensjahre oder bis zur Con⸗ firmation. Die Eine Klaſſe beſchäftigt blos die Knaben, die andere blos die Mädchen. Beide Klaſſen ſollen die Schulbildung vollenden und die Kinder für den künftigen bürgerlichen Beruf befähi⸗ gen. Religion(verbunden mit bibliſcher Geſchichte) und Mutterſprache machen in denſelben die Haupt⸗ Gegenſtände des Unterrichts aus. Außer dieſen ſind noch in den Hauptſtunden Naturkunde, Geo— graphie und Geſchichte, Arithmetik und Geometrie (für Knaben), Schreiben, Zeichnen und Geſang, in den Nebenſtunden franzöſiſche, lateiniſche und grie— chiſche Sprache als Unterrichts-Gegenſtände auf⸗ genommen. Letztere ſind für diejenigen Schüler der Knabenklaſſe, welche ſich für die obere Klaſſe vor— bereiten wollen. Auch die Mädchen können auf Verlangen Unterricht in franzöſiſcher Sprache erhal⸗ ten.— Endlich iſt noch eine obere, die ſogenannte Real⸗Klaſſe, beſtimmt, Jünglinge, welche die nöthige Vorbildung beſitzen, für einen wiſſenſchaft— lichen oder anderen Beruf vorzubereiten, wozu die übrigen Klaſſen nicht hinreichen können. Die Unterrichts-Gegenſtände in derſelben ſind, außer der Religionslehre und dem Unterrichte in der Mutterſprache, franzöſiſche, latefniſche und grie⸗ chiſche Sprache, Zeichnen, Arithmetik und Geometrie, Naturkunde, Geographie und Geſchichte. Das Lokal für die 3 oberen Klaſſen iſt in dem neuen Schulhauſe in der Stadt. Die feierliche Aufnahme derjenigen Kinder, welche noch keinen Unterricht genoſſen haben, findet Mon⸗ 2 178* tag den 15. Juni, Morgens präcis um neun Uhr, ſtatt, und zwar diesmal in dem großen Saale des Schullehrer⸗Seminariums. Die Eltern reſp. Pfleger dieſer Kinder ſind eingeladen, dieſelben dorthin zu führen, wo ſie in Gegenwart der Behörden den Leh⸗ rern werden übergeben werden. Zugleich erlanbe ich mir noch folgende Mitthei⸗ lung. Es iſt dieſe neue Anſtalt, ſo weit als es die Umſtände erlaubten, den geſteigerten Beduͤrfniſſen der Zeit ſowie den höheren Forderungen der Reli⸗ gion und der geiſtigen Natur des Menſchen ange⸗ meſſen. Zu Lehrern an derſelben ſind Männer an⸗ geſtellt, welche nicht nur in den öffentlichen Prüfun⸗ gen ihre wiſſenſchaftliche Tüchtigkeit bewährt, ſondern auch praktiſch als Lehrer ſich bereits gebildet haben, mit glücklichen Anlagen zu ihrem Berufe begabt und von inniger Liebe zu demſelben und zu der Kinderwelt durchdrungen ſind. Den Eltern unſerer Stadt iſt ſomit alle Gelegenheit gegeben, ihren Kindern einen ſolchen Unterricht angedeihen zu laſſen, wie der Beſſere länſt ihn für dieſelben gewünſcht hat. An ihnen, den Eltern, iſt es nun, der Anſtalt auch das nöthige Vertrauen zu ſchenken, in den Lehrern die Männer zu erkennen, welchen ſie ihr Liebſtes, die Kinder, anvertrauen, von welchen ſie die geiſtige Ausbildung derſelben zu erwarten haben, darum mit offenen Herzen ihnen entgegen zu kommen, wo nöthig, ſich mit ihnen über das Wohl der Kinder zu beſprechen, und als diejenigen anzuſehen, welche an ihrer Statt das thun, was ihnen ſelbſt heilige Pflicht iſt. An den Eltern iſt es, ihren Kindern als fromme, biedere Menſchen mit ſchönem Beiſpiele voranzugehen, ſie zu Hauſe zur Gottesfurcht, zum Fleiße und zu andern häuslichen Tugenden anzu⸗ halten und ſie nie ohne die triftigſten Urſachen dem Unterrichte zu entziehen. Der Unterzeichnete zweifelt nicht, daß unter ſol⸗ chen Vorausſetzungen ein kräftiges Gedeihen der neuen Anſtalt erfolgen, daß ſie das werden werde, was ſie ſeyn ſoll, eine Muſter-Anſtalt für das Land, eine Anſtalt in welcher die Jugend der Stadt an Körper und Geiſt ſich entfalten und zum Segen der Menſchheit heranblühen wird. Er an ſeinem Theile wird in ſeiner amtlichen Stellung Alles thun, was in ſeinen Kräften ſteht, um das Gedeihen der An— ſtalt zu befördern, die Hinderniſſe, welche ſich dem⸗ ſelben entgegenſetzen„zu beſeitigen, die einzelnen Theile, woraus die Anſtalt beſteht, zu einem har⸗ moniſchen Ganzen zu verbinden. Wer eine weitere Belehrung über die Anſtalt zu erhalten, über einzelne Punkte näheren Aufſchluß zu haben wünſcht, wende ſich gefälligſt an den Un⸗ terzeichneten. Friedberg den 9. Juni 1840. Der Schulrektor Profeſſor Ph. Dieffenbach. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. feilen. von Fra ſch are in Mainz — Ü—ͤ— Zur beſonders Gefolge d auf ſtemp Formular zu beziehe 0 D veröffen ſelben 7