Intelligenzblatt ſür die Oberhessen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M15. Sonnabend, den 11. April 1840. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Vorſtaͤnde der iſraelitiſchen Religionsgemeinden des Kreiſes. Betreffend: Die Einführung einer allgemeinen Synagogenordnung in den iſraelitiſchen Religionsgemeinden des Avelles Bredberg Nachſtehende Synagogenordnung wird zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht, und ſind Sie angewieſen, darauf Bedacht zu nehmen, daß derſelben in allen Stücken gehörig nachgelebt werde. Außerdem wird noch für jede einzelne Synagoge ein beſonderer Abdruck Ihnen zugehen, welcher in der Synagoge öffentlich vorzuleſen und an einem paſſenden Platze anzuheften iſt. Friedberg den 10. Februar 1840. Küchler. Synagogenordnung fuͤr den Kreis Friedberg. Seitherige vielfache, jedoch nur von Einzelnen herrührende Störungen des iſraelitiſchen Gottes ⸗ dienſtes, von der Mehrheit der iſraelitiſchen Glaubensgenoſſen mißbilligt, haben die Veranlaſſung zur Erlaſſung dieſer Vorſchriften gegeben, welche den Zweck haben, die der Würde der öffentlichen Gottes— verehrung widerſtreitende Ungebühr zu verbannen und etwaige Uebertretungen zu ahnden. §. 1. Den Gliedern des iſraelitiſchen Gemeindevorſtandes, vorzugsweiſe aber dem Dirigenten deſſel⸗ ben, oder demjenigen, welchem dieß Geſchäft beſonders übertragen worden, liegt es ob, in der Synagoge auf die Wuͤrde der Gottesverehrung und der Ausübung derſelben zu achten. §. 2. Zeder die Synagoge Beſuchende iſt ſchuldig, den Anordnungen des Vorſtandes augenblicklich Folge zu leiſten, es bleibt ihm aber unbenommen, ſpäter deßhalb Beſchwerde oder Klage zu erheben. a§. 3. Der öffentliche Gottesdienſt in der Synagoge findet in der hierzu beſtimmten, oder von dem Vorſtande zu beſtimmenden Zeit ſtatt. Außerhalb der Synagoge ſind jedoch alle und jede Gebetverſamm⸗ lungen unterſagt und nur folgende Fälle machen hiervon eine Ausnahme: a) bei Sterbfällen diejenigen Gebetverſammlungen, welche gewöhnlich in den erſten ſieben Trauertagen in dem Sterbehauſe ſtattfinden; p) die Gebetverſammlungen, zu welchen der Vorſtand die beſondere Erlaubniß ertheilen wird. §. 4. Den die Synagoge beſuchenden Fremden ſind angemeſſene Plätze anzuweiſen, und es hat der Vorſtand dafür zu ſorgen, daß denſelben keine Unbilden zugefügt werden. 8. 5. Die Stände in der Synagoge, ſie mögen eigenthümliche oder leihweiſe benutzte ſeyn, ſind durch Vertrag, Herkommen ꝛc. beſtimmt, und es iſt Niemanden erlaubt, willkührliche Aenderungen in dieſer Beziehung vorzunehmen, wohin auch zu rechnen iſt, wenn ſich ein Individuum auf einen vacanten, ihm nicht. zugehörenden Stand begibt, oder, ohne dazu berufen zu ſeyn, eine andere Stelle in der Syna⸗ goge einnimmt. §. 6. Alles laute reſp. ſtörende Reden, Herumgehen. ſowie jedes ſonſtige unangemeſſene Benehmen, es mag daſſelbe Namen haben wie es will, iſt während der Dauer des Gottesdienſtes, ſowie überhaupt 1 * „ 106* in der Synagoge und beim Ein⸗ und Ausgange unterſagt, und es wird hierbei empfohlen, zu gehöriger Zeit, d. h. vor Anfang des Gottesdienſtes, zu erſcheinen und erſt nach deſſen Schluß wegzugehen. Der Vorſtand hat auch die Befugniß, die Synagoge während des Gottesdienſtes verſchließen zu laſſen. §. 7. Nur der Vorbeter oder derjenige, welchem dieß der Vorſtand erlaubt hat, darf laut Gebete herſagen und es darf denſelben Niemand(auch nicht durch lautes Mitbeten) unterbrechen, er müßte denn hierzu von dem Vorſtande die Ermächtigung erhalten haben. i §. 8. Jeder die Synagoge Beſuchende hat in reinlicher, ſeinen Verhältniſſen angemeſſener Kleidung zu erſcheinen, und es haben ſich die Werheiratheten immer und die Unverheiratheten mindeſtens dann, wenn ſie zur Thora auftreten, eines Hutes als Kopfbedeckung zu bedienen. Am Neujahr⸗ und Verſöhnungsfeſte iſt es jedoch ausnahmsweiſe verſtattet, in der herkömmlichen beſonderen Kleidung und Kopfbedeckung in der Synagoge zu erſcheinen. §. 9. Kinder weiblichen Geſchlechtes, jedoch nicht unter 5 Jahren, können nur in die Frauenſchule kommen. Kinder männlichen Geſchlechtes, über 5 Jahre alt, dürfeu in die Synagoge mitgenommen werden, ſie ſind aber von ihren Eltern oder Vormündern unter Aufſicht zu halten und es ſind dieſe für die Ruhe und das gute Betragen der mitgebrachten Kinder verantwortlich. §. 10. Vorkommende unbedeutende Verſtöße gegen die vorgeſchriebene Ordnung wird der Vorſtand entweder ſelbſt durch Abmahnung oder mittelſt Verwarnung durch den Synagogendiener zu beſeitigen ſich bemühen. Bei beharrlichem Ungehorſam vder in bedeutenderen Fällen aber wird er die Ungebühr bei großh. Kreisrathe zur Anzeige bringen. Es ſollen alsdann dergleichen Zuwiderhandlungen mit polizei⸗ gerichtlichen Strafen von 10 kr. bis 5 fl. belegt werden, welche im Falle der Zahlungsunfähigkeit mit Gefängniß abzubüßen ſind und zwar der Art, daß 1 fl. Strafe 24 Stunden Amtsgefängniß gleichſteht. Das Gericht kann jedoch auch eine höhere Strafe erkennen, wenn es dieſelbe fur begruͤndet erachtet, weil dieſe Uebertretungen andere Vergehen in ſich begreifen. Dieſe höchſten Orts genehmigte Synagogenordnung iſt öffentlich und den iſraelitiſchen Gemeinden noch beſonders zu publiciren und in Vollziehung zu bringen. „„ ehe an die evangeliſchen Kirchenvorſtaͤnde des Kreiſes mit Ausnahme der ſtandesherrlichen Bezirke. Betreffend: Das geiſtliche Bauweſen. Es hat ſich bisher öfters der Fall ereignet, daß die Wiederbeſetzung der erledigten geiſtlichen Stellen aus dem Grunde längere Zeit verſchoben werden mußte, weil die nötbige Reparatur der betreffenden geiſtlichen Gebäude nicht zur gehörigen Zeit vorgenommen war. Auf Veranlaſſung großh. Oberconſiſtoriums mache ich Sie hierauf aufmerkſam und empfehle Ihnen derartige Anſtände in Zukunft zur rechten Zeit zu beſeitigen.. 5 Friedberg am 1. April 1840. Küchler. Bekanntmachung. Der am 18. v. M., in Nr. 12 des Intelligenzblattes, wegen der Hunde erlaſſene Polizeibefehl wird hierdurch aufgehoben. Friedberg den 9. April 1840. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg In deſſen Abweſenheit: Der großh. heſſ. Kreisſekretär Krach. Vom Vogelsberg. Drei junge, etwa ſiebenzehnjährige Burſche, Fritz und Schneider aus Oberſeibertenrod und Nees vom Vogelsbergerhof, wanderten in der Nacht vom ten auf den 2. April d. J. nach Mit⸗ ternacht von Bobenhauſen, wo ſie einen Freiers⸗ Beſuch gemacht hatten, nach Hauſe. Kaum 12 Mi⸗ nuten von Bobenhauſen entfernt, werden ſie plötz⸗ lich in einem Hohlwege mit furchtbaren Steinwuͤr⸗ fen überfallen; Nees, verwundet, ergreift mit Fritz die Flucht, und beide gelangen auf Umwegen nach Hauſe. Da ſie ihren Kameraden hier nicht finden, ſo begeben ſie ſich in Begleitung Anderer nebſt einem Hunde nach dem Orte zurück, wo der dezirkt, Steſden fenden Ihnen plötz⸗ inwür⸗ ft mit wegen er nicht Anderer wo der Angriff geſchehen war. Hier finden ſie den Ver⸗ mißten— ermordet liegen. Auf geſchehene Anzeige unterſuchte in Gegenwart des Gerichtes der Phyſi— katsarzt von Ulrichſtein den Leichnam des Gemor⸗ deten; es fand ſich eine toͤdtliche Wunde an ſeinem Kopfe. Am Sten April wurde er auf dem Friedhofe von Bobenhauſen zur Erde beſtattet. Die beſonderen Umſtände, unter welchen er ſeinen Tod gefunden hatte, und das heitere Wetter lockten viele Menſchen aus der Umgegend herbei, ſo daß über 2000 dem Leichenzuge ſich anſchloſſen. Der Geiſtliche hielt eine Grabrede über Gen. IV. 8.„Cain erhob ſich wi⸗ der ſeinen Bruder Habel und ſchlug ihn todt.“ Die Unterſuchung iſt von großh. Landgerichte bereits eingeleitet; hoffentlich werden die Thater der gerechten Strafe für ein Verbrechen nicht entgehen, zu dem ſie wohl nur aus gemeiner Rachſucht oder Eiferſucht ſich hinreißen ließen. Muͤſſen ſolche Ver⸗ brechen immer noch geſchehen? Gibts immer noch ſolche rohe Naturen, welche der Stimme der Ver— nunft kein Gehör ſchenken? Kirchliche Feier zu Rodheim im Kreiſe Friedberg. Am verwichenen Sonntage, den 29. Marz, fand in Rodheim eine kirchliche Feierlichkeit ſtatt, welche auch die älteſten daſigen Einwohner daſelbſt erlebt zu haben, ſich nicht zu erinnern vermögen, nämlich der Uebertritt zweier, ſeither katholiſchen Ortsbür⸗ ger zur vereinigten evangeliſchen Kirche. Es ſind dieſe beiden Uebergetretenen zugleich zwei im Kreiſe Offenbach geborne Brüder, mit Namen Johannes und Nikolaus Kaufmann, welche früher eine Zeitlang Beichtkinder, des ſeitdem zur evangeliſchen Kirche übergetretenen, ehemaligen ka⸗ tholiſchen Pfarrers Helferich zu Holzhauſen geweſen waren.. Die Baumpflege im Frühjahr. Unter dieſer Aufſchrift theilt die Zeitſchrift für die landwirthſchaftlichen Pereine im Großherzogthum Heſſen einen beherzigenswer⸗ then Aufſatz des neuen Herausgebers derſelben, Hrn. ½ 107. Oekonomieraths Zeller, mit, welchen wir unſern Leſern mit dem Wunſche hier vorlegen, daß derſelbe in der Wetterau beherzigt werden möge. D. Red. Wenn wir in Nachſtehendem nur wohl längſt bekannte Dinge wiederholen, ſo glauben wir doch im Intereſſe des Obſtbaues ſie um ſo weniger uͤber⸗ gehen zu können, als der Zuſtand unſerer Baum⸗ pflanzungen im Allgemeinen noch immer nicht die⸗ jenige ſorgfältige Pflege wahrnehmen läßt, daß eine dießfallſige Mahnung als uͤberflüſſig erſcheinen dürfte. Zur Pflege der Baumpflanzungen in angegebe⸗ ner Jahreszeit gehört hauptſächlich: 1) die Abnahme aller ſolcher Aeſte, welche zu nahe an einander ſtehen, die Krone dadurch zu ſehr verdichten, den Zutritt von Luft und Wärme hin⸗ dern oder ſich ſelbſt durch Reiben beſchädigen; 2) die Entfernung kranker, erfrorner oder trocke⸗ ner Aeſte, indem dadurch nicht ſelten ein Theil des Saftes nutzlos verloren geht, jedenfalls aber das ſchöne „Ausſehen eines ſonſt geſunden Baumes geſtört wird; desgleichen 3) aller zu tief herab⸗ oder zu weit in die Stra⸗ ßen und Felder überhängender, demnach zu viel Schatten gebender, oder der Paſſage hinderlicher Aeſte; ebenſo 4) der ſogenannten Waſſerſchoſſe, oder derjenigen Triebe, welche aus dem älteren Holze ſenkrecht in die Höhe ſchießen und dem Baume einen Theil der Säfte auf Koſten der eigentlichen Aeſte entziehen⸗ Es wird dabei vorausgeſetzt, daß es nicht Waſſer⸗ ſchoſſe ſind, die zum Erſatz krankhafter Aeſte, alſo zur Verjüngung des Baumes, manchmal auch er. wünſcht ſeyn können. 5) Entfernung aller Wurzelausſchlaͤge, wenn man ſie anders nicht, wie die der Zwetſchgen, zur Fort⸗ pflanzung verwenden will; desgleichen 6) alles Moſes durch Abreiben oder Abwaſchen des Baumes, da es nur Feuchtigkeit anhält, Inſek⸗ ten ꝛc. zum Schlupfwinkel dient; aus demſelben Grunde a 7) Entfernung der abgeſtorbenen Rinde, als überdieß das, für ein lebhaftes Wachsthum ſo noͤ⸗ thige Ausdünſtungs- wie Ausſaugungsvermögen des Baumes nur hemmend. Desgleichen 8) der auf der Kroue ſich etwa findenden Schmarotzerpflanzen, namentlich der Miſtel, da dieſe · 108. dem Baume je länger je mehr Säfte entzieht und am Ende deſſen Abmagerung herbeiführt.) Dieſe Miſteln lohnen reichlich die Mühe des Abnehmens, indem ſie, als viele Schleimtheile ent⸗ haltend, ein gutes Futter für Milchvieh geben.““) 9) Aufgraben, Umhacken, Auflockern und Dün⸗ gen des Bodens um die Bäume herum, in ſo weit es nicht ſchon vor oder im Winter geſchah, und wo⸗ bei Gülle, Jauche, Blut ꝛc., bei feuchtem Wetter aufgebracht, ſchon gute Dienſte leiſten werden. Dieſes Auflockern des Bodens bewirkt außerdem auch noch die Tödtung der Puppen von Schmetter⸗ lingen und anderen Inſekten, die Reinigung des Bodens von Unkräutern. 10) Sorgfältige Entfernung der Raupenneſter und Raupeneier, wovon hier hauptſächlich folgende zu nennen ſind: a) Raupen, die des Goldafters,(Weißdornſpinner, Neſter⸗ raupe, Wickelraupe) und die des Baumweißlings (Weißdornfalter), welche wie die des Goldafters mit Eintritt des Winters ſich in zuſammengezogenen Blättern an den Spitzen der Zweige einſpinnen. b) Raupeneier, die der Ringelraupe(des Weißbuchenſpinners,) welche in grauen Ringen von 150— 300 Stück unter ſich verklebt die Zweige umziehen und aus denen die Raupen im Mai hervorkommen. Wo man eine größere Zahl von Raupen zu be⸗ fuͤrchten hat, gebietet die Vorſicht, mit Abnahme der Neſter ſchon vor und im Winter zu beginnen, in⸗ dem man ſonſt im Frühjahr nicht leicht mehr Herr über die Raupen würde. Sonſt kann es bis zum Erſcheinen dieſer ſelbſt verſchoben werden, weil den Winter über doch manche Neſter durch den Froſt ꝛc. zerſtört und ſo, abgeſehen von der geringeren Mühe, manche Knoſpen und Zweige dem Baume erhalten werden, die im anderen Falle vielleicht ab⸗ genommen worden wären. N Zum Abnehmen der Raupenneſter bedient man ſich entweder der bekannten Raupenſcheeren oder des ebenſo brauchbaren, dabei aber zehnmal wohlfeileren *) Die häufig verbreitete Meinung, als finde ſich die Miſtel nur auf krankhaften Bäumen, und als ſey ſie desbalb ein Vorbote ihres Abſterbens, iſt durchaus unrichtig. Sie entſteht vielmehr aus, durch Vögel übertragenen, Samenkoörnern der Miſtel, viscum album, und wenn die damit behafteten Bäume kränkeln, ſo iſt es meiſtens die Folge des Wucherns dieſer Schmarotzerpflanze, letz⸗ tere ſelbſt aber nicht die Folge eines Krankſeyns des Baumes. **) Die Futterarmuth des Jahres 1834 hat in vielen Ge⸗ genden dieſe Benutzungsweiſe hervorgerufen und ſo hatte jene Kalamität, wie dieß meiſtens der Fall iſt, auch wie⸗ der ihre gute Seite, indem dadurch eine Menge von Obſtbäumen, ja ſelbſt von Waldbaumen baͤlder von der Miſtel gereinigt wurden, als es unter andern Verhält⸗ niſſen trotz aller Aufforderungen, Prämien c. vielleicht zu hoffen geweſen wäre. Raupeneiſens, beſtehend aus einem an einer feinen Stange befeſtigten Stück Eiſenbech mit nach oben und unten gehenden gabelartigen Einſchſſften zum Erfaſſen der Zweige. Ungleich schwerer bebt aller, dings die Vertilgung jener Eier, doch belohnt ſich ihr Aufſuchen und Zerſtören um ſo mehr, als mit der Zerſtörung einer einzigen Eierparthie ja eine ſehr große Zahl von Raupen eingeht. Daß die abgenommenen Raupenneſter zerſtört, d. h. entweder verbrannt oder in Boden getreten werden müſſen, wenn man nicht nachher die Räup⸗ cheg wieder auf die Bäume zurüuckwandern ſehen will, bedarf wohl kaum einer Erwaͤhnung. 11) Anſtrich der von Moos und Rinde gerei⸗ nigten Bäume mit einer Miſchung von 4 Theilen geloſchtem Kalk, 1 Theil Aſche und 1 Theil Lehm, aufgelöst in Jauche, welcher Anſtrich Mooſe, Flech⸗ ten ꝛc. nicht aufkommen läßt und dem Stamme eine geſunde glatte Rinde zieht. 12) Erneuerung der den Winter uber etwa ein⸗ gegangenen Bänder der jungen Bäume, am beßten von Weiden mit einer Unterlage von feinen Holz⸗ reiſern— nicht von Stroh, Moos ꝛc. welche nur, zum Nachtheile des Baumes, die Feuchtigkeit an⸗ halten; endlich und 13) der Baumſtickel ſelbſt*) und Einbinden des Baumes am beßten in Dorne zur Abhaltung der Haſen, Schafe ꝛc.; nicht in Stroh, da dieſes jene nur noch mehr herbeilocken würde. Eben ſo ver— werflich iſt der Gebrauch, die Bäume zu Abhaltung der Haſen mit,— dieſen widerlichem— Fette zu beſchmieren, da hierdurch nur die Poren des Bau⸗ mes verſtopft, und die§. 7 erwähnten Verrichtungen deſſelben gehemmt würden. 5 Am ſicherſten wird übrigens das Geſagt da er⸗ reicht werden, wo, wie in einzelnen Orten der Pro⸗ vinz Starkenburg die Einrichtung getroffen, daß zur Pflege der Bäume einer ganzen Gemarkung ein beſon⸗ derer Wärter aufgeſtellt iſt. *) Eine längere Dauer laͤßt ſich dem im Boden ſteckenden Theile dadurch geben, daß man ſie in, über eben abge⸗ löſchtem Kalke ſtehendes, Waſſer 2— 3 Tage lang ſtellt, nach dem Abtrocknen mit durch 8 Theile Waſſer verdünn. ter Schwefelſäure beſtreicht und dann an der Sonne abtrocknen laͤßt. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Arbeits-Verſteigerung. (294) Dienſtag den 14. April, Vormittags 10 Uhr, wird bei Gaſtwirth Hyronimuß dahier das Brechen, Anfahren und Setzen der zur Erbauung der Provinzialſtraße von Friedberg über Oberros— bach nach Homburg erforderlichen Steine aus den Steinbrüchen bei Oberrosbach, fur die Straßenſtrecke 8 Bau⸗ tungen da ex⸗ r Pro⸗ aß zur beſon⸗ 886 10 er das dauung bertos⸗ zus den enſtricke (241) Mittwoch — ie Wenigſtnehmenden in Accord gegeben. erg den 26. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter RMᷓRhumbler. s„Verſteigerung. den 15. April, Vormittags 10 Uhr, ſollen die zur Erbauung des Vicinalwegs von Heldenbergen nach Büdesheim nöthigen Planirarbei⸗ ien in einzelnen Looſen an Ort und Stelle an die Wenigſtfordernden vergeben werden. Friedberg den 11. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Verſteigerung von Planirarbeiten. (266) Montag den 13. April 1840, Vormittags 10 Uhr, ſollen die noch nöthigen Planirarbeiten an dem Vicinalweg von Oſſenheim nach Florſtadt an Ort und Stelle in einzelnen Looſen, und zwar an der neuen Provinzialſtraße anfangend, an die We— nigſtfordernden öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 10. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (267) Montag den 13. April, Nachmittags 1 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Florſtadt die zur Ein⸗ richtung eines Schullokals daſelbſt erforderlichen Bauarbeiten an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 10 Maurerarbeitslohn 263 fl. 39 kr. 2) Steinhauerarbeit„ 3) Zimmerarbeit 304„ 52„ 4) Dachdeckerarbeit 109„ 18„ 5) Schreinerarbeit 288 56 6) Schloſſerarbeit 144„ 8„ 7) Glaſerarbeit 223„ 36„ 8) Weißbinderarbeit 281 5„ 9) Spenglerarbeit„ 37„ ferner: das Brechen, Anfahren und Setzen von 11 Cubik Klftr. Mauerſteinen, Anliefern von 10,500 Stuͤck Backſteinen, 106 Buͤtten Kalk und 3½ Cub. Klftr. Sand. Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin auf dem Bureau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. 8 Friedberg den 19. März 1840. a Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſte Rhumbler. a Arbeits-Verſteigerung. (295) Samſtag den 25. April, Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe zu Niederweiſel das Verſteinen der Fahrbahn des Vieinalwegs von Nie⸗ 3„ 109„* markungen Straßheim, Ockſtadt und Fried⸗ derweiſel nach Oſtheim an die Wen igſtnehmenden in Accord gegeben werden. Friedberg den 26. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter 85 5 Rhumbler. 3 Holzverſteigerung. (343) Donnerſtag den 16. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem Oberroosbacher Gemeindewald 3¼ Stecken birken Scheitholz, 9%„ eichen 5 89„ birken Prügelholz, 17„ eichen Stockholz, 950 Stück birken eichen Wellen, 6 Stecken eichen Werkholz, an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, vorſte⸗ hende Verſteigerung in ihren Gemeinden gefälli bekannt machen zu laſſen. gefälligſt Oberrosbach den 10. April 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Lämmer. Fruchtverſteigerung. (344) Dienſtag den 21. April, Nachmittags 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe von dem Frucht⸗ vorrath des vereinigten Armenfonds 50 Mltr. Korn und 30 bis 40 Mltr. Gerſte zweimalterweiſe öffent— lich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Friedberg am 9. April 1840. Der Beigeordnete Bender. Pflaſter ⸗Arbeit⸗Verſteigerung. (345) Dienſtag deu 21. April, Morgens 9 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe das Umlegen des Pfla⸗ ſters innerhalb der Stadt, ſowie die Lieferung des Kiſſes und der Steine öffentlich an den Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden. Friedberg am 9. April 1840. Der Beigeordnete Bender. a Pflaſterarbeit zu Büdingen. (346) Montag den 27. d. M., Nachmittags 2 Uhr, ſoll auf dahieſigem Rathhaus die Anfertigung von circa 400(] Klſtr. Schichtenpflaſter zu dem Umbauen eines Theils der Straßen hieſiger Stadt unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich an den Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden.— 5 Steigliebhaber haben ſich bei der Verſteigerung über ihre Fähigkeit hierzu mit beglaubigter Legiti⸗ mation zu verſehen, widrigenfalls ſie zum Gebote nicht zugekaſſen werden können. Büdingen den 3. April 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Hölzinger. Holz ⸗Verſteigerung. (347) Montag den 13. April, Morgens 9 Uhr, ſollen in dem Gemeindewald Langenhain, Diſtrikt Eichkopf und Hühnerpfad, Revier Hochweiſel, nach⸗ ſtehend verzeichnete Holzſortimente, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen meiſtbietend verſteigert werden, als: 10 1554 Cubiefup eichen Bauholz, 25 40 Stecken birken und eichen Pruͤgelholz, 3) 35, Stockholz, 4) 2000 gemiſchte Wellen. Die Zuſammenkunft iſt um 9 Uhr an der Ober⸗ mörler Grenze auf der neuen Provinzialſtraße, wo⸗ ſelbſt die Verſteigerung beginnt. Langenhain den 8. April 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Wuthß; Eichen⸗Lohrinden⸗ Verſteigerung. (348) Mittwoch den 15. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen die für dies Jahr erziehlt werdenden eichen Lohrinden in dem hieſigen Gemeindswald, ohngefähr 50 Centner, meiſtbietend öffentlich ver⸗ ſteigert werden. Steinfurth am 9. April 1840. Der großh. heſſ Bürgermeiſter n Petri. Arbeits-Verſteigerung. (349) Dienſtag den 14. April, Morgens 9 Uhr, ſoll dahier das Legen eines Kellergebälks, das Stücken deſſelben, die Anfertigung einer neuen Hausthüre, die Aufführung eines Kochheerds, die Anſchaffung eines Ofeus nach vorgeſchriebenen Dimenſionen, das Diehlen einer Kammer, das Belegen einer Küche mit Sandplatten und einige andere kleine Repara⸗ turarbeiten an den Wenigſtnehmenden auf dem Rath⸗ haus öffentlich veraccordirt werden. Niederurſel den 5. April 1840. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Amſel. Arbeits-Verſteigerung. (350) Samſtag den 25. April l. J, Vormittags 11 Uhr, ſollen im Gaſthauſe zur Rooſe zu Ilben⸗ ſtadt nachfolgende Arbeiten, als: I. Zur Herſtellung der hieſigen Schloßkirche: a) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 45 fl. 12 kr. b) Weißbinderarbeit„„ 572 fl. 54 kr. II. Die zur äußeren Herſtellung des Gaſthauſes zur Rooſe nöthige Weißbinderarbeit, voranſchlagt zu 109 fl. 32 kr. III. Die Weißbinderarbeit zur äußeren Herſtellung des Gärtnerhauſes, voranſchlagt zu 17 fl. 44 kr. öffentlich an den Wenigſtfordernden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen vergeben werden. 2 Ueberſchläge und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten bis zum Verſteigerungs⸗ termine zur Einſicht offen. Schloß Ilbenſtadt den 8. April 1840. Der gräfl. v. Leiningen W. Rentmeiſter Bernhardt. Bekanntmachung. (351) Düngeſalz, deſſen Haupt⸗Beſtandtheil ſalz⸗ % 110. ſaure Kalkerde iſt, wird, verbunden mit Braunkoh⸗ len⸗Aſche auf hieſiger Saline abgegeben. Ein Kaſten voll, von 32 Cubikfuß Inhalt, koſtet 16 Kreuzer. Nauheim den 7. April 1840. Kurfürſtliches Salzamt, Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. a ννν Privat⸗ Bekanntmachungen. (318) Der mittlere Stock meines Hauſes iſt zu vermiethen und ſogleich zu beziehen. Ph. Vitriarius. Der badiſche Katechismus (342) iſt, wegen Herabſetzung des Preiſes vom Verleger, gebunden zu 12, 14 und 15 fr. zu haben bei C. C. Nagel J., Metzgergaſſe. Backhaus Verſteigerung. (352) Der Unterzeichnete will Dienſtag den 21. April, Vormittags 10 Uhr, ein Backhaus mit drei Schweinſtällen und einem Kuhſtall einer nochmaligen Verſteigerung ausſetzen und bei einem annehmbaren Gebot den Zuſchlag ſogleich ertheilen laſſen. Kaichen. J. E. Bär. D Robans⸗ Kartoffeln, (353) welche ſehr groß und einträglich werden, das Geſcheid 6 Kreuzer; Madia sativa, neue Oel⸗ pflanze, das Pfund 36 kr., ſowie alle Sorten äch⸗ ter und friſcher Gurkenkerne und Bohnen ſind zu' haben bei Carl Decher, in der Uſergaſſe. Bekanntmachung. (354) Mittwoch den 15. April d. J, Vormittags 10 Uhr, will die Unterzeichnete eine noch in gutem Zuſtande befindliche Scheuer aus freier Hand an den Meiſtbietenden auf den Abbruch verſteigern. Beyenheim. Steiger Heilands Wittwe, Friſchen Kleeſaamen (355) von 1839 hat zu verkaufen Anton Eich. Bekanntmachung. (356) Der Unterzeichnete iſt Willens ſein Wohn⸗ haus, in der Köhlergaſſe neben Philipp Schimpf gelegen, aus freier Hand zu verkaufen oder auf 3 oder 6 Jahre zu vermiethen. Philipp Zimmermann. Ein Garten im Burgfeld, (357) ½ Morgen haltend, iſt aus freier Hand zu verkaufen odet zu vermiethen. Ausgeber ſagt wo? Bekanntmachung. (358) Zwei Pfaue, ein Mäunchen und ein Weib⸗ chen, haben ſich am 7. April, Nachmittags, verlau⸗ fen oder ſind geſtohlen worden. Wer ſolche auf Schloß Rohdenburg, bei Heldenbergen, zuruͤck⸗ liefert, oder ſichere Auskunft geben kann, erhält eine angemeſſene Belohnung. 8 7 . 4 111 die Taubſtummen-Prüäfung zu Friedberg Heſſiſches Kochbuch. 1 fl. 30 kr. 359) wird den Tag nach der Entlaſſungs-Feier⸗ Portrait des Prinzen Wittgenſtein, General-Ad ju⸗ lichkeit der Herrn Candidaten der Theologie aus tant Sr. königl. Hoheit des Großherzogs von dem Prediger⸗Seminarium, als den 23. April, auf Heſſen. 1 fl. 48 kr. f 0 dem hieſigen Rathhauſe, um 8 Uhr Vormittags an⸗ Saunders, der Haus⸗Zahnarzt oder faßliche An⸗ Deiz. fangend, ſtattfinden. b weiſung die Zähne geſund zu erhalten und alle Menſchenfreunde, welche für die Erziehung und Krankheiten derſelben leicht zu heilen. Mit einem Geiſtesbildung dieſer Unglücklichen Intereſſe haben, illuminirten Kupfer. 54 kr. I ſind höflichſt dazu eingeladen. Schlegel, Dr., Schiller's ſämmtliche Werke, voll⸗ f n 6 Friedberg den 9. April N ſtändig in allen Beziehungen erklärt. 40 kr. 5 i 7 a Viehoff, H., Schiller's Gedichte in allen Bezie⸗ us. 1 15 85. 55 80 e e ee hungen erläutert und auf ihre Quellen N 3 Zwei fünfoctavige Claviere, führt, nebſt einer vollſtändigen Nachleſe und Va⸗ n(360) noch in gutem Zuſtande, ſtehen zu verkau⸗ riantenſammlung zu denſelben. Erſter und zwei⸗ ben ben fen bei Wittwe Eckhardt in Oberau. ter Theil. i 1 fl. 24 kr. aufn. Schwalheimer Mineralbrunnen. ee 0 361) Montag den 20. und Dienſtag den 21. d. 5 rüchte⸗Preiſe hier in Friedberg: en 2. H., 45 am 115 und dritten Oſterfeiertage, werden Waſten: 10 fl. 8. kr. 9 5 fl. 30 kr. u dei 8 auf dem ſchwalheimer Mineralbrunnen durch gut. Halen 2 59527 N alien beſetzte Kaicher Tanzmuſik die Sommerbeluſtigungen Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 30. Maͤrz: . eröffnet. Ich lade dazu mit dem Bemerken ein, daß Walzen: 10 er 31 5 kr. 7 5 fl. 45 kr 1 für gute Speiſen und Getränke, ſowie für prompte CCC r und billige Bedienung die zweckmäßigſten Vorkeh⸗ Früchte ⸗Preiſe zu Mainz, am 3. April: 5 rungen getroffen ſind, weshalb ich einem recht zahl⸗ r 2 87 kr.. 6 fl. 4 fr. werden, reichen Beſuche entgegen ſehe. C 8 ue Oel. Schwalheimer Brunnen d. 9. April 1840. Polizei⸗Taxe fur die Städte Friedberg und en ü, 5 Henkel. Butzbach vom 12. bis 19. April 1840. ſind u- neige. 5 x .(362) Da ich geſonnen bin, den 3. Oſterfeiertag, pfo Brod- Preiſe. N Butzbach. als den 21. d. M., einen Ball zu veranſtalten, ſo d kr. pf. Er. pf. lade ich die Tanzluſtigen hierzu ergebenſt ein, und 1 Leib⸗Roggenbrod 5 1 7 mittags bemerke noch, daß die Kaicher Muſikanten auf dem⸗ 1 5 5 10 2 5 1 gutem ſelben ſpielen werden. Loth. Loth. an den Bönſtadt. L. Moſes, Tanzlehrer.— Mee, a 44 N 45 —[Waſſerwe 2— uwe tur.—[Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1 575 116 3 363) Bei F. Kupferberg in Mainz iſt erſchienen:. 5 Eich 3 Dr. Ch. Th., Director des Schullehrer-Se⸗ Fleiſch-⸗Preiſe. f minars zu Friedberg. Zweites Lehr⸗ und Leſe⸗ J Ochſenſleiſch 140 45 5 525 * buch. Sittlich⸗religioſes Elementarwerk für die„ Küblleiſch 8 2 81 1 oberen e 82 e ee 30 fr 1 Kae 5 2 5 2 1 7 roß 8. reis für Schulen eingebunden r., Kalb fleuch 1— auf 3 10 Rü 1 Eck in Leder 3 n 40 kr. 4 See 13 5 5 5 Dieſes Werk iſt bereits durch den großherzogl.„ Schaaffleiſch„ aun. Oberſchulrath zur allgemeinen Einführung den Herrn„ Wurſt von blos Schweinen 1222 1 Schullehrern beſonders empfohlen.„Gemiſchte Wurſt 10— 10— 050„Bratwurſt 14— 14. * 40 i„Schwartenmagen 14— 144— * 1 Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig:„ 8 Speck 725. Weib⸗ Denzel, B. G., Tabellen der alt- und neuteſta⸗„ Dörrfleiſch 1 15— 15— . mentlichen Geſchichte nebſt den Anfangsgründen e 1 che aß der chriſtlichen Kirchengeſchichte. 15 kr.„ Nierenfett e 1 qurüc⸗ 1 Friedrich von Schiller's Geiſterſeher. Aus Hammelsfett 51 6 alt ane den Papieren des Grafen von O. Zweiter und Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. dritter Theil. 40 Fr. 8 In Verh. deſſ.: Krach. .————— izle mu guwgg es 7 bald d usb ug ub 55 lal 8 4 e eue ug 21533 Set Lusbinezug eg ane cen e r oc gg CE Ucpyu uin eig * 112* Im Monat Maͤrz 1840 wurden zu Friedberg 1) Getraut: Der hieſige Bürger und Fuhrmann Joh. Heinrich Wind II., nachgelaſſener ehelich led. Sohn des verſtorbenen hieſigen Bürgers und Fuhrmanns Jacob Wind, und Veronica Strauch, des Bürgers und Zimmermeiſters Caſpar Strauch zu Homberg a. d. Ohm, ehelich ledige Tochter. Der hieſige Bürger und Oeconom Joh. Heinrich Falck, weiland des hier geweſenen Bürgers und Sattlermeiſters Heinrich Martin Falck, nachgelaſſener ehel. lediger Sohn, und Jungfer Anna Maria Spitzfaden, weiland Andreas Spitzfaden, geweſenen Ortsbürgers und Oeconomen zu Niedereſchbach, nachgelaſſene ehel. led. Tochter.- Der hieſige Bürger und Kammachermeiſter Carl Friedrich Wilhelm Mai, ein Wittwer, nnd Jungfer Maria Eliſabetha Gompf, weiland Joh. Chriſtoph Gompf, geweſenen Schullehrers zu Lehrbach, Kreiſes Alsfeld, nachgelaſſene ehelich ledige Tochter. 25 Getauft:. Dem hieſigen Burger und Schreinermeiſter Paul Falck einen Sohn, Johann Heinrich, geboren den 25. Februar. Ein unehelicher Sohn, Friedrich Auguſt, geboren den 29. Februar. Dem Bürger Joſerh Geck, ein Sobn, Joſeph, geb. den 27. Februar. a Dem großh. Gensd'armen Johs Opper, einen Sohn, Anton, geboren den 17. Februar. Eine uneheliche Tochter, Sophia Katharina Dorothea, geboren den 5. März. „Dem bieſigen Bürger und Seilermeiſter Georg Franz Dietrich eine Tochter, Suſanna Katharina, geboren den 28. Februar. e Bürger und Schreinermeiſter, Johs. Leißner ein Sohn, Heinrich Wilhelm, geb. den 4. März. 5 Dem hieſigen Bürger und Schmiedmeiſter Ambros Conrad Oberländer ein Sohn, Ambros, geboren den 5. März. Dem hieſigen Bürger und Gaſtwirth Chriſtian Ernſt Hecht ein Sohn, Auguſt Daniel, geboren den 17. Februar. „Herrn Dr. Carl Gilmer, großh. Landgerichtsaſſeſſor dahier, eine Tochter, Wilhelmine Eliſe Friedericka Amalie, geboren den 25. Februar. Dem hieſigen Bürger und Webermeiſter Adam Schleuning eine Tochter, Caroline Wilhelmine, geboren den 9. Marz. Dem hieſigen Bürger und Schuhmachermeiſter Michael Bauer ein Sohn, Conrad Auguſt, geb. den 15. März. Dem hieſigen Bürger und Oeconomen Chriſtian Reuß ein Sohn, Conrad Carl, geb. d. 4. März. Dem hieſigen Bürger und Tapezirer Joſeph Dannemann eine Tochter, Anna Eva Maria, geb. den 14. März. Dem Bürger und Fuhrmann Johs. Mulch eine Tochter, Louiſe Chriſtine, geb. den 9. März. 3) Bee er d ieg k: Adam Bechſtein, des hieſigen Bürgers, Sattlermeiſters und Schulvorſtandes-Mitglied, Herrn Johs. Bechſtein, eheliches Söhnchen, alt 3 Jahre, 4 Monate und 15 Tagen, 1 den 6. März. Der Bürger und Zimmermeister Leonhard Füller I., alt beinahe 63 Jahre, 1 den 7. Marz. Philipp Marcus Wilhelm Wagner, des hieſigen Bürgers und Glaſermeiſters Chriſtian Friedrich Wagner ehel. Söhnchen, alt 7 Monat, 1 den 8. d. M. Johannes Becker aus Engelbach, Kreiſes Biedenkopf, alt 75 Jahr, 7 den 11. „Joſeph Geck, des hieſigen Bürgers Joſeph Geck ehel. Söhnchen, alt 15 Tage. Frau Eliſabetha Wohlfahrt, des hieſigen Bürgers und Schloſſermeiſters Andreas Wohlfahrts Ehefrau, geb. Metzger, alt 48 Jahr und 1 Monat, T den 20. Marz. Guſtav Daniel Friedrich Ludwig Wendel Hofmann, ehel. Söhnchen des großh. Landrichters Herrn Guſtav Moritz Paul Hofmann dahier, alt 3 Jahre und 25 Tage, 7 den 23. Frau Dorothea Schwalm, des hieſigen Bürgers und Schneidermeiſters Joh. Schwalm Ehefrau, verwittibt geweſene Bieler, geborne Münch, alt 65 Jahre, 1 den 23. März. 29. Frau Eliſabetha Hauß, des hieſigen großh. heſſ. penſionirten Hauptmanns, Herrn Georg Hauß usbuvsburs zum 10 oa us usuugz aun pnaaab bongauuo ned „Ehegattin, geb. Schneeberger, alt 66 Jahre, 3 Monat, 22. Tage, 1 den 27. März. 30. Heinrich Wilhelm Pauly, des Bürgers und Schneidermeiſters Johannes Pauly eheliches Söhn⸗ chen, alt 1 Jahr, 8 Tage, 1 den 28. März. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binddernagel in Friedberg.