10 — — 2 1211111285 — iini — 5252 g S Intelligenzblatt ſür die 9 rovinx Dberseser im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. — .—— M232. Sonnabend, den 8. Auguſt 1340. Amtlicher Theil. —— Reglement uͤber den Sicherheitswachedienſt im Kreiſe Friedberg. Indem ich das ſeither nicht überall pünktlich genug befolgte Geſetz über die Sicherheitswachen vom 21. Februar 1824 hierunter abdrucken laſſe, und deſſen genaue Beobachtung einſchärfe, ertheile ich zur geregelteren Ausführung deſſelben folgende Vorſchriften: §. 1. Ueber ſämmtliche nach§. 2 und 3 des Geſetzes ſicherheitswachepflichtigen Ortsbürger ſoll eine nach dem Alter der Pflichtigen geordnete förmlich eingebundene Grundliſte angelegt und ordnungs⸗ mäßig fortgeführt werden. Dieſelbe iſt nach dem gedruckten Formular einzurichten, welches jedem Bürger⸗ meiſter(Localpolizeibehörde) zum erſtenmal von hieraus mitgetheilt werden wird. Auf eine Bogenſeite dürfen nicht mehr als 4 Pflichtige eingetragen werden. §. 2. Unter einem ſtändigen vom Sicherheitswachedienſt befreienden Gemeindedienſt iſt nur ein ſolcher Gemeindedienſt zu verſtehen, welcher die unausgeſetzte Thätigkeit des Bedienſteten in Anſpruch nimmt, z. B. der Dienſt des Octs⸗ und Polizeidieners, Feldſchuͤtzen, Waldſchützen u. dgl. m. Dagegen gehört nicht hierher der Dienſt der Gemeinderäͤthe, der unſtändigen Kirchen- und Schulvorſtandsmitglieder, der Wieſenvorſtände und Feldgeſchwornen ꝛc. Alle dieſe Perſonen ſind daher, inſofern ſie das 48. Jahr nicht überſchritten haben, auch ſicherheitswachepflichtig und iu die Liſte einzutragen. §. 3. Wird von Jemanden ein Stellvertreter ernannt, was alsdann geſchehen kann, wenn der Stellvertreter von der Localbehörde zuvor als tauglich erkannt worden iſt, ſo wird dies in dem Falle, daß die Beſtellung für beſtändig geſchah, unter dem Namen des Pflichtigen in der Liſte angemerkt. Fur Dienſtverſäumniſſe des Stellvertreters hat der Einſteller zu haften. §. 4. Da es öfters nöthig wird, daß ganze Abtheilungen der Sicherheitswache in Dienſtthätigkeit treten, z. B. Behufs der Feuerwacht bei Bränden(ſ. Polizeireglement Nr. 12 des Intelligenzblattes von 1840). Ferner zum Zwecke von Streifzügen, oftmals auch zur nothwendigen Nachtwache im Felde zur Zeit der Erute u. dgl. m., ſo iſt es zweckmäßig, dieſelben in Rotten von 8—10 Mann oder von 10—15 Mann einzutheilen und jeder Rotte, oder auch mehreren Rotten, einen Führer(Rottmeiſter) und einen Stellvertreter deſſelben für Verhinderungsfälle vorzuſetzen. §. 5. Die Abtheilung in Rotten ſoll nicht in der Liſte ſelbſt bewirkt werden, weil dies wegen des jeweiligen Ab⸗ und Zugangs Schmiererei veranlaſſen würde, ſondern in dem der Liſte nachgedruckten Ver⸗ zeichniß über die Führer nach Anleitung des desfallſigen Formulars. Hier kann z. B., wenn die erſte Rotte 10 Mann(von Nr. 1—10 der Liſte) betrug, davon aber inmittelſt 2 Mann abgegangen ſind, die Ergänzung der Rotte ganz einfach dadurch bewirkt werden, daß nur in die 3. Spalte eingeſchrieben wird „nun von Nr. 1—12,“ Jeder Führer hat ein aus der Hauptliſte auszuziehendes Verzeichniß über ſeine Rotte zu führen. . 224*. 5 §. 6. Die Ortspolizeibehörde hat ſich angelegen ſeyn zu laſſen, nur ganz tuͤchtige, wohlbeleumdete und nüchterne Leute zu Führern zu ernennen.(Frühere Militärs dürften dazu beſonders geeignet ſeyn.) F. 7. Jedem Führer und ſeiner Rotte iſt zeitig genug bekannt zu machen, wann der Dienſt an ihnen ſteht, damit bei augenblicklich nöthiger Dienſtleiſtung kein Verzug eintrete. §. 8. Ju allen Fällen, in welchen eine Rotte zum Dienſt gerufen wird, ſoll durch den Führer beim Anfang der Dienſtverrichtung ſowohl, als nach Beendigung derſelben Verleſen gehalten werden. Die Säumigen und Fehlenden ſind dabei zu notiren und alsbald zur Beſtrafung anzuzeigen. §. 9. Die Ortspolizeibehörde hat bei Befehligung ſowohl ganzer Rotten als auch einzelner Sicher⸗ heitswachepflichtigen möglichſt darauf zu achten, daß keine Vervortheilung dabei ſtattfindet. Sie hat zu dem Ende auch in der Liſte ſtets genau einzutragen, wann und welche Dienſtleiſtung von den Einzelnen ic. geſchah. Uebrigens ſoll hiermit eine Beſchränkung der Ortspolizeibehörde in der Verfügung uͤber die Kräfte der Einzelnen, welche gerade zu dieſer oder jener Dienſtleiſtung am geeignetſten erſcheinen, nicht ausgeſprochen ſeyn. i §. 10. Die Verwendung der Sicherheitswache iſt nach§. 1 des Geſetzes auf die Erreichung civil⸗ polizeilicher Zwecke beſchränkt. Innerhalb dieſer Grenze kann ſie aber ſowohl bei Tag als bei Nacht (ſ. g. Nachtbeiwache) in Dienſt gerufen werden und iſt ſie der Ortspolizeibehörde bei Meidung der im L 10 des gedachten Geſetzes angedrohten Strafe ſchleunig⸗ pünktliche Folgſamkeit ſchuldig. §. 11. Welche Verpflichtungen der Sicherheitswache als Feuerwacht bei Bränden obliegen, wird durch das oben erwähnte Polizei⸗Neglement näher beſtimmt. 3 §. 12. Der Sicherheitswachedienſt muß nach S. 8 des Geſetzes unentgeldlich geleiſtet werden. Aus⸗ nahmsweiſe findet nur in ſolgenden Fällen eine Vergütung ſtatt, nämlich: a) Wenn der Transportirte oder Bewachte zahlungsfähig war und in die Koſten verurtheilt worden iſt. b) Wenn bei Tanzbeluſtigungen und andern öffentlichen Beluſtigungen, welche von und im Intereſſe 520 Gewerbtreibenden(Wirthen 1c.) veranſtaltet werden, die Zuziehung von Sicherheitswache verfügt war. f N Erſteren Falls haben die betreffenden Arreſtanten und letzteren Falls die betreffenden Wirthe ic. nachſtehende Gebühren zu zahlen, nämlich: 1) Wenn der Dienſt am Wohnort der Sicherseitswache geſchah 24 kr. täglich. 8 2) Außerhalb des Wohnorts für 1 Tag 30 kr., ſür ½ Tag 15 kr. und für Tag und Nacht 40 kr. §. 14. Die Sicherheitswache muß jederzeit im Dienſte mit der vorſchriftsmäßigen Armatur bekleidet ſeyn. 1§. 14. Die Bürgermeiſter ſind dafür verantwortlich, daß die nach§. 9 des Geſetzes erforderliche Armatur ſtets in wohl erhaltenem Stande vorhanden iſt. Die Aufbewahrung derſelben hat in der Regel in dem Rathhauſe und dergeſtalt zu geſchehen, daß ſie nicht in irgend einer Ecke zuſammengeſtellt, reſp. geworfen wird, ſondern auf ordnungsmäßige Waffenleiſten, wie ſie in den militäriſchen Wachtſtuben an⸗ gebracht ſind, ruht oder hängt. Die großh. Bürgermeiſter ſind gehalten, dieſe Vorſchriften alsbald zum Vollzug zu bringen und deren Handhabung in der Folge ſtreng zu überwachen, auch für die jederzeitige Anzeige der Zuwider⸗ handelnden Sorge zu tragen. 8 Friedberg den 5. Auguſt 1840. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler. 0 Lu déEcda von Gottes Gnaden Großherzog von Heſſen und bei Rhein ꝛc. ꝛc. Da wir nothwendig gefunden haben, geſetzlich zu beſtimmen, auf welche Weiſe von den Ortsbürgern Unſeres. geſammten Großherzogthums zur Unterſtützung und Aufrechthaltung der allgemeinen Landes⸗ und Orts⸗Polizei mitzuwirken iſt, ſo verordnen Wir, nach Anhörung Uuſeres Staatsraths und mit Zuſtimmung Unſerer getreuen Landſtände, wie folgt: 2 F. 1. Zur Unterſtützung und Aufrechthaltung ſowohl der allgemeinen Landes⸗ als der Orts-Polizei ſoll in allen Gemeinden des Großherzogthums, neben der Gensd'armerie und den Orts⸗Polizeiofftzianten, noch eine eigene Civil⸗Polizeianſtalt unter der Benennung Sicherheitswache errichtet werden. 5. 2. Dieſe Sicherheitswache beſteht aus allen Ortsbürgern von dem vollendeten 26ſten Jahre bis zu dem vollendeten 48ſten Jahre, welche dieſen Dienſt, der ſtrenge einzuhaltenden Reihe nach, zu verſehen verpflichtet ſind. §. 3. Frei von dem Sicherheitswachedienſt ſind: 1) die Standes⸗ und adeligen Gerichtsherrn; 2) Militärperſonen während des Dienſtes; 3) Geiſtliche und Schullehrer; 4) Ortsbürger, welche einen ſtändigen Gemeindedienſt bekleiden; und 5) Ortsbürger, welche durch körperliche Gebrechlichkeit dieſen Dienſt zu verſehen verhindert ſind. Ousbürg fugeſtel, Verluſt ve 9.10 faſſe der der größer ungen ges N Ulku Da So zei moniten Wagenta eines W gehabt ha unſerer Z Knochen beweiſen, habe, ni geweſen Stoßzaͤhn In den fand man dieſes Ja anfänglich das aber (Rieſent mit hera Fuß, de ganze Th at zu Nelneg N der die Aich 0 Guvil⸗ Nacht der 1 Wird Ag zen und * 225* b. 4. Jedem Ortsbürger ſteht es frei, ſich durch ein anderes dazu qualificirtes Subjekt auf ſeine Koſten vertreten zu laſſen. §. 5. Ortsbürger, welche zu einer peinlichen, im Zuchthaus zu verbüßenden, Strafe verurtheilt worden ſind, dürfen den Sicherheitswachedienſt nicht ſelbſt verrichten, und müſſen ſich durch ein anderes dazu qunalificirtes Subjekt auſ ihre Koſten vertreten laſſen. §. 6. Die Sicherheitswache ſteht unter den unmittelbaren Befehlen der Orts-Polizeibehörde. §. 7. Die Oxts⸗Polizeibehörde hat in den Fällen, wo ſie eine Anfuͤhrung der zum Dienſt beſtellten Sicherheitswachen für nöthig hält, den Führer zu ernennen. §. 8. Dieſer Sicherheitsdienſt wird ſowohl in als außer dem Ort ohne irgend eine Verguͤtung aus der Staats- oder Gemeindekaſſe geleiſtet. §. 9. Die aus einer Flinte, Seitengewehr und Koppel beſtehende Armatur der Sicherheitswäche wird, in ſo weit ſie nicht ſchon vorhanden iſt, auf Koſten der Gemeinden angeſchafft und unterhalten und verbleibt ihr Eigenthum. Sie muß mindeſtens vorhanden ſeyn: a) in Gemeinden unter 250 Seelen für 2 bis 3 Mann;— b) in Gemeinden oon 250 bis zu 500 Seelen fuͤr 5 Mann;— c) in Gemeinden von 501 bis 1500 Seelen für 10 Mann;— d) in Gemeinden von 1501 bis zu 3000 Seelen für 15 Mann;— e) in Gemeinden über 3000 Seelen für 20 Mann. Die Armaturſtücke der Sicherheitswache werden von der Orts-Polizeibehörde aufbewahrt. Der Ortsbürger, an welchem die Dienſtreihe ſteht, erhält ſie jedesmal nur für die Zeit der Dienſtverſehung zugeſtellt, und iſt waͤhrend dieſer Zeit für allen durch ſein Verſchulden daran entſtehenden Schaden oder Verluſt verantwortlich. §. 10. Der Sicherheitswache liegt lediglich die Vollſtreckung der ihr von den vorgeſetzten Polizei⸗ behörden zugehenden Befehle, ohne ſie einer Berathung unterziehen zu dürfen, ob. Die Polizeibehörden ſind für jeden der Sicherheitswache von ihnen ertheilt werdenden Auf— trag, ſo lange die Sicherheitswache die Gränzen deſſelben nicht überſchreitet, verantwortlich. Ans der Weigerung, dieſen Sicherheitsdienſt zu verſehen, entſteht die Verbindlichkeit alle dadurch entſtehende Koſten und Schaden zu tragen. Außerdem ſoll der Kontravenient zu einer Geldſtrafe von 2 bis 5 Gulden zu Gunſten der Gemeinde⸗ kaſſe, der Zahlungsunfähige aber zu einer Arreſtſtrafe von 2 bis 5 Tagen verurtheilt werden, unbeſchadet der größeren Strafe, welche die beſtehenden Geſetze auf gewaltſame Widerſetzlichkeit oder grobe Beleidi⸗ gungen gegen die vorgeſetzten Behörden in ihren Amtsverrichtungen, verhängen. Urkundlich Unſerer eigenhändigen Unterſchrift und des beigedruckten Staats⸗Siegels. Darmſtadt am 21. Februar 1824. Lu DEWI. von Grolmann. Naturgeſchichtliche Bemerkungen. (Beſchluß von Nr. 30.) So zeigen ſich jene Muſcheln, welche man Am⸗ moniten nennt, zuweilen von der Größe eines Wagenrades; ſo fand man in Amerika die Knochen eines Wallfiſches, welcher die Laͤnge von 250 Fuß gehabt haben muß, während die größten Wallfiſche unſerer Zeit keine 100 Fuß lang ſind; ſo gibt es Knochen von dem bekannten Mammuth, welche beweiſen, daß das Thier über 20 Fuß gemeſſen habe, nicht kleiner können andere hirſchartige Thiere geweſen ſeyn. Von Elephanten⸗Arten fanden ſich Stoßzähnen, welche eine Länge von 14 Fuß hatten. In den Kiesgruben in Eppelsheim in Rheinheſſen fand man vor mehreren Jahren den Unterkiefer und dieſes Jahr den Schädel eines Thieres, welches man anfänglich zu dem Geſchlechte der Tapir zählte, das aber Herr Kaup zu Darmſtadt Dinoterium (Rieſenthier) nennt. Dieſer Unterkiefer iſt vorn mit herabhängenden Zähnen verſehen und 3 pariſer Fuß, der Schädel über 5 Fuß groß, ſo daß das ganze Thier wenigſtens 15 bis 16 Fuß lang gewe⸗ ſen ſeyn mag. Eben daſelbſt, ſowie an vielen an⸗ dern Orten fand man die Reſte eines andern Thie⸗ res, welches durch ſeine Zähne und den Rüſſel Aehnlichkeit mit unſerm Elephanten hatte, das aber die Herrn Gelehrten Maſtodon nennen, und wel— ches wohl über 20 Fuß lang geweſen ſeyn muß. Wir könnten der Beiſpiele noch viele angeben, wollen aber hier nur noch der Reſte eines Vogels erwäh⸗ nen, die man im kalten Norden in Eismaſſen ge⸗ funden haben will, und der, nach dieſen zu urtheilen, mit ausgeſpannten Flügeln wenigſtens 40 Fuß ge⸗ meſſen haben müßte. Endlich wurden in England Reſte einer Eidechſenart aufgegraben, welche bei 10 Fuß hoch und 100 Fuß lang geweſen ſeyn mag. Im Ganzen kennt man jetzt ſchon gegen 5000 Arten ſolcher foſſilen Thiere, darunter gegen 120 Arten Säugethiere und nur 50 Arten Vögel, gegen 80 Arten Amphibien, Fiſche 250 Arten, Inſekten⸗ Arten 150, Mollusken gegen 3009 Arten, Polypen 500 Arten, Strahlenthiere und Ringwurmer an 350 Arten und der Krebsarten wohl 100. So reich ſind die Reſte der untergegangenen pflanzenwelt nicht, und ſo viel Schreiber dieſes weiß, kennt man erſt etliche hundert Pflanzenarten der Urwelt. Aber gerade dieſe ſind fuͤr uns Wet⸗ terauer von beſonderem Intereſſe, da mehrere der— ſelben in unſern Braunkohlen-Bergwerken vorkom⸗ men, in welchen ſich häufige Spuren untergegan⸗ gener Bäume und Pflanzen zeigen. Daß ſich in der ſüdlichen Gegend der Wetterau Kalkſteine finden, in welchen zahlloſe verſteinerte Muſcheln liegen, brauchen wir unſern Leſern nicht erſt zu ſagen. Das wiſſen aber doch wohl nicht alle, daß in dem Sandſteine bei Rockenberg neben mancherlei zum Theil gewöhnlichen Muſcheln ſich zuweilen Zähne finden, welche einem Thiere ange- hört haben müſſen, das zu den Hyänen-Arten zu zählen iſt. Bekannt iſt es endlich, daß man in der Nähe von Büdingen ein Kalkſtein bricht, in wel⸗ chem verſteinerte Muſcheln vorkommen, von denen man ſonſt viel Wunderliches fabelte, die man Kro— tenſteine nannte und für gut hielt, um das Gift aus dem Leibe zu treiben.“) Heut zu Tage traut man ihren dieſe Eigenſchaft nicht mehr zu. ) In Nr. 51 unſeres Int. Blattes vom Jahr 1834 haben wir dieſer Steine bei der Beſchreibung von Büdingen gedacht. D. Red. Bekanntmachungen von Behoͤrden. I Verpachtung des herrſchaftlichen Mineral⸗ brunnens zu Vilbel. (701) Die Verpachtung des dem großh. heſſiſchen Fiscus gehörigen Mineralbrunnens zu Vilbel, auf anderweite 12 Jahre, vom Anfang des Jahres 1842 an, mit der Zuſicherung der Erbauung eines Wohn⸗ hauſes für den Beſtänder und ſeine Familie, wird Dienſtag den 11. Auguſt d. J., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhauſe zu Vilbel nochmals vorgenommen. Friedberg den 14. Juli 1840. Großh. heſſ. Rentamt daſ. Bu ß. Verſteigerung eines Hofgutes in Nidda. (735) Erbvertheilungshalber ſoll im Termin Mon⸗ tag den 10. Auguſt l. J., Morgens 10 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe das den Erben des verſtorbenen Comiſſionsrathes von Krug von Nidda zuſtehende in Niddaer Gemarkung gelegene Hofgut, beſtehend aus: 55 Klftr. Hofraithe, 404„ Garten am Haus, 61 Klftr. Grabgarten am Muͤhlberg, 16107„ Aaekerland, 2898„ Wieſen Summa 19525(] Klftr.= 62¼ Morgen Local⸗ Maas im Ganzen unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen dem Meiſtgebote ausgeſetzt % 226* werden, wobei bemerkt wird, daß bei annehmberem Gebote der definitive Zuſchlag alsbald ertheilt wer⸗ den wird. Nidda den 15. Juli 1840. Der großh. heſſ. Burgermeiſter Dr. Borberg. a Oeffentliche Aufforderung. (725) Nachdem großh. Hofgericht der Provinz Oberheſſen über das Vermögen des Ortsbürgers Georg Seum und deſſen Ehefrau zu Rendel, der⸗ malen zu Bürgel wohnhaft, den Concurs erkannt hat, ſo werden alle diejenigen, welche Forderungen an die beſagten gemeinſchuldneriſchen Eheleute machen zu können glauben, zu deren Anzeige und Richtig ſtellung, ſowie zum Verſuche eines Arrangements, auf„ Mittwoch den 19. Auguſt, früh 9 Uhr, unter Androhung des Ausſchluſſes von der Maſſy anher vorgeladen. Großkarben den 2. Juli 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Mu hl. Verſteigerung von Bauarbeiten. (749) Dienſtag den 11. Auguſt d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Klein⸗ karben, die bei Erbauung eines neuen Rath⸗ und Schulhauſes daſelbſt erforderlichen Bauarbeiten als: Maurerarbeitslohn, voranſchlagt zu 1982 1 Steinhauerarbeit 1982„ 34„ Zimmerarbeit 3410„ 10„ Dachdeckerarbeit 1195„—„ Schreinerarbeit 1490„ 22„ Schloſſerarbeit 1247„ 40„ Glaſerarbeit 545„ 20„ Weißbinderarbeit 1466„ 30„ Spenglerarbeit 220„ 5 ſowie die Anlieferung von 52,000 Stück Backſteinen und 600 Bütten Kalk an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 29. Juli 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (753) Mittwoch den 12. Auguſt d. J., Vormit⸗ tags 11 Uhr, werden auf dem herrſchaftlichen Spei⸗ cher zu Wölfersheim 120 Achtel Hafer verſteigert werden. 5 Hungen den 28. Juli 1840. Fürſtl. Solms⸗Braunf. Rentamt 5 Kießling. Anlieferung von Steinhauerarbeit. (755) Auf das Dornaſſenheimer Braunkohlenwerk ſollen bis zu Ende des nächſten Monats circa 180 Kub. Fuß, großh. heſſ. Maas, gute Quaterſteine werden. Die gto Ober⸗ und ihren Bürge Obere Ju Al 5 Die Verſtei den groß Hochweiſe (774) Di derherſtellun Verdämmen fiscaliſchen Verſteigerun angemeſſenen öffentlich ve 1) in dem 1 Din dem gen 1 JJ in dem gen 21 d) in dem 58 Die Zuſ doretwähnte Termine,! Forellenteicg Hochwe aterſteint „ 227** frei angeliefert werden, davon 3 Lagerſteine zu 25 Kub. Fuß, einer zu 12 Kub. Fuß, die übrigen aber zu circa 4 Kub. Fuß. Unternehmungsluſtige werden eingeladen bis zum 12. Auguſt ihre Offerten ſchriftlich bei mir einzu— reichen. Dornaſſenheim den 29. Juli 1840. Fr. Schmidt, Bergverwalter. Schaafpferch-⸗Verſteigerung. (772) Montag den 10. Auguſt, Vormittags 11 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhaus zehn Schaafpferche, wovon der erſte den 14. d. M. anfängt, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 6. Auguſt 1840. f Der großh. heſſ. Bürgeruteiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (773) Samſtag den 5. September d. J., Morgens 10 Uhr, ſoll auf dem Wege der Hülfsvollſtreckung ein Grundſtück, Pag. und Nro. /, 58½ R. in der Oberwöllſtädter Gemarkung, im Straßheimer— Feld zunächſt an der Friedberger und Rosbacher Gränze, öffentlich gegen baare Zahlung verſteigert werden. 5 Die großh. heſſ. Buͤrgermeiſter zu Friedberg, Ober⸗ und Niederrosbach werden erſucht, dieſes in ihren Bürgermeiſtereien bekannt machen zu laſſen. Oberwöoͤllſtadt den 31. Juli 1840. In Auftrag großh. Langerichts zu Friedberg: Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Feuerbach. Bekanntmachung. Die Verſteigerung der Wiederherſtellungsarbeiten an den großh. forſtfiscaliſchen Fiſchteichen im Revier Hochweiſel, Forſt's Friedberg, betreffend. f (774) Dienſtag den 11. d. M. ſollen die Wie⸗ derherſtellungsarbeiten, insbeſondere das Ausgraben, Verdämmen ꝛc. in den nachſtehend verzeichneten forſt— fiscaliſchen Fiſchteichen auf den Grund der vor der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen in angemeſſenen Abtheilungen an die Wenigſtnehmenden oͤffentlich verſteigert werden, und zwar: 1) in dem mittleren Forellenteich bei. Philippseck — 1 Morgen 95 Klftr. Fläche; 2) in dem unteren Forellenteich daſelbſt= 3 Mor⸗ gen 13 Klftr. Fläche; 3) in dem Piſtorteich oberhalb Münſter— 6 Mor⸗ gen 216 Klftr. Fläche und 2) in dem Dammmühlenteich unterhalb Fauerbach J. — 8 Morgen 158 Klftr. Fläche haltend. Die Zuſammenkunft und reſp. der Anfang der vorerwähnten Verſteigerung findet in dem beſtimmten Termine, Vormittags präcis 8 Uhr, am mittleren Forellenteich ſtatt. Hochweiſel den 5. Auguſt 1840. Der großh. heſſ. Revierförſter Stillgebauer. Oeffentliche Aufforderung. 775) Johannes Henrich und deſſen Ehefrau zu Rodenbach entliehen unterm 4. Auguſt 1810 bei dem inzwiſchen verſtorbenen Pachter Johannes Bauer zu Altenſtadt ein Kapital von 200 fl. und gaben zum Unterpfande: 19 6 Ruthen 2 Schuh Garten oder Bauplatz mit dem Hauſe Pag. 9 Nr. 55, taxirt zu 98 fl.; 2) 2 Prtl. 10 Ruthen Acker in den Birkenhecken, neben Chriſtian Petri, Pag. 116 Nr. 19, taxirt zu 10 fl.; 3) Alles bewegliche Vermoͤgen. Da das Kapital längſt abgetragen ſeyn ſoll und auf Löſchung der Hypothek, welche nicht vorgezeigt werden kann, angetragen worden, ſo werden hier⸗ mit alle diejenigen, welche etwa Anſprüche an frag⸗ liche Hypothek machen zu können glauben, aufgefor— dert, ſolche um ſo gewiſſer binnen 4 Wochen dahier vorzubringen, als ſonſt der Eintrag im Hypotheken⸗ buch getilgt und dem Johannes Henrich geſtattet werden wird, über die Unterpfänder anderweit zu disponiren. Großkarben den 30. Juli 1840. Großherzoglich heſſiſches Landgericht Muhl. Arbeits-Verſteigerung. (776) Dienſtag den 11. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll das Erweitern und Verſenken des Fluth⸗ grabens, welcher durch Fauerbach I. gebt, außerhald des Orts, ſowie ein Stück Mauer unter dem Ge— meinderathhaus aufzuführen an Ort und Stelle au die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag beträgt die Arbeit an dem Fluthgraben 300 fl. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſe Verſteigerung bekannt machen zu laſſen. Fauerbach J. am 5. Auguſt 1840. Der großh. heſſ. Burgermeiſter Werner. Bekanntmachung. (777) Da ſich bei der am 3. Auguſt l. J. aus⸗ gebetenen Hofraithe des Leonhard Bielers Wittwe auf dem Hauck keine Liebhaber fanden, ſo ſoll dieſe ſammt dem Garten von 52 Ruthen und 19 Ruthen Garten an der neuen Chauſſee Montag den 10. d. M., Vormittags 11 Uhr, im hieſigen Rathhaus einer nochmaligen öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 4. Auguſt 1840. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Arbeits⸗-Verſteigerung. (778) Montag den 10. Auguſt d. J., Nachmit⸗ tags 1 Uhr, ſollen auf der Gemeindeſtube zu Ober⸗ eſchbach die erforderlichen Arbeiten zur Erbauung einer neuen Schulſcheuer daſelbſt, einer nochmaligen Verſteigerung ausgeſetzt und an die Wenigſtnehmen⸗ den in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 9s fl. 38 kr. Maurerarbeit Steinhauerarbeit„— Zimmerarbeit 457„ 44„ Dachdeckerarbeit 13„ 36 Schreinerarbeit 49„ 56„ Schloſſerarbeit N 23„ 20, Glaſerarbeit 5„—„ Weißbinderarbeit 6„ 48„ Ferner: Das Brechen und Setzen von 2,9 Kubikklafter Mauer- ſteinen, Anliefern von 6680 Stück Backſteinen, 33 Bütten Kalk, 1 Kub.⸗Klftr. Sand und 12 Wagen Lehm. Friedberg den 5. Auguſt 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (779) Donnerſtag den 13. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Hauſe des Gaſtwirths Hie⸗ ronymuß dahier die zur Herſtellung des St. Georgs⸗ brunnens in der Burg nöthigen Arbeiten an die Wenigſtfordernden öffentlich verſteigerk werden. Hiervon beträgt: 10 Maurerarbeit, voranſchlagt zu 90 fl. 32 kr. 2) Steinhauerarbeit 318„ 18„ 3) Zimmerarbeit 11 2, 4) Brunnenarbeit(Legen der Röhren) 25„ 31„ 5) Weißbinderarbeit 22„—„ 6) Pflaſterarbeit Ferner das Brunnenröhren, circa 1800 Pfund, und mehreren Bleiröhren, voranſchlagt zu 175 fl. 18 kr. Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin auf dem Vüreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 5. Auguſt 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (780) Mittwoch den 12. Auguſt, Vormitags 9 Uhr, ſollen auf dem Dorheimer Bergwerk die zur Erbauung eines Stalls erforderlichen Arbeiten und Materialien an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 1) Maurerarbeitslohn 78 fl. 14 kr. 2) Steinhauerarbeit 29% 3) Zimmerarbeit 68„ 26„ 4 Dachdeckerarbeit 88„ 1 5) Schreinerarbeit 19„ 6, 6) Schloſſerarbeit 23„ 30„ 7) Glaſerarbeit 3% 8, 8) Weißbinderarbeit 12„ 56 /, 9) Pflaſterarbeit 4„ 24„ Ferner das Anliefern von Cubik⸗Klafter Mauer⸗ ſteinen, 0,4 Klafter Pflaſterſteinen, 20 Bütten Kalk, 5 228*. 5 0,7 Cub.⸗Klafter Uſakies und 11 Gebund Roggen⸗ a 8„„ Anliefern von 90 Stück eiſernen. ſtroh. Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 5. Auguſt 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumb ler. Privat- Bekanntmachungen. Sandſteinerne Kuh- u. Schweintroͤge (770) von 3—7 Fuß Länge, ſowie alle Sorten geſchliffene und ungeſchliffene Sandplatten, ſind ſtets in großer Auswahl und zu billigen Preiſen zu haben bei Gebrüder Grödel. . Ein Mädchen (781) kann mit oder ohne Lehrgeld die Putzarbein erlernen. Ausgeber dieſes ſagt bei wem. 5 Eine Kelter (782) mit eiſernen Schrauben und meſſingenen Muttern hat zu verkaufen oder zu vermiethen. Friedberg. Schloſſermeiſter Scheibel. Gras ⸗ Verkauf. (783) Unterzeichneter will bei günſtigem Gebote 20 Morgen 3 Viertel einſchüriges Gras, beſonders für Rindvieh, in Abtheilnngen von 2 bis 4 Morgen aus der Hand verkaufen. Liebhaber können ſich jeden Tag einfinden. Wickſtadt den 5. Auguſt 1840. a Georg Ad. Brozler, Pachter. Mobilien⸗-Verſteigerung. (784) Montag den 17. d. M., Morgens 9 Uhr, werden in der Behauſung des Unterzeichneten ver⸗ ſchiedene Mobilien, als: 1 gepolſtertes Sopha und 6 Stühle, 14 Tiſche, Kommode, Bänke, 1 Uhrkaſten, eine Parthie brauchbare Fenſter, 3 große weingrüne Lagerfäſſer, zuſammen 45 Ohm enthaltend, mehrere weingrüne Stückfäſſer und kleinere Fäſſer zum Ein⸗ machen, wie auch noch ſonſtige verſchiedene Gegen⸗ ſtände einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt, wozu hiermit einladet Friedberg den 5. Auguſt 1840. Chr. Hecht. 6 Bände Meyers Univerſum (785) ſind billig zu verkaufen. Die Expedition ſagt wo. 1 0 Einen Keller (786) hat zu vermiethen Heinrich Hanſtein III. Schwalheimer Mineralbrunnen. (787) Sonntag den 9. Auguſt J. J., iſt am hie⸗ ſigen Mineralbrunnen gut beſetzte Harmonie⸗ und Tanzmuſik anzutreffen, wozu höflichſt 925 f e n E 0 800 der Mut Oubert H Leeblin Mlexal 1 Duett 5 Hude 60 Ouber 7 Quobl. Roſenl. 5 Oeſtert 10 Dube 10 Pot 12) Lock⸗ 13) Conz. 10 Muſſ 16) Hue 10 Vage In de 1 anze m borgetrag Mfang 789) we infãſſe Niede (790) Achſen, ſowie ei zu verkag 009 Möbel, (792) Schulleſ franzöſiſ Nenſtons e Sorten ud fit u haben rodel. Dubarbkit eſſingenen then. cheibel. em Gebote beſonder 1 Morgen 18 den. opha und Uhrkaſten, weingrünt d, mehrer zum Ein⸗ ne Gegen⸗ ausgeſetzt, Hecht. m Expedition in III. nen. iſt am hie monie- ud nladet Henkel. % 229. 6788) Mit obrigkeitlicher Bewilligung. Bad Salzhausen. Progr a m m für den ten Auguſt 1840 der Muſik des Großh. Heſſ. IV. Infanterie-Regiments Prinz Carl von Heſſen. Erſte Abtheilung. 10 Ouverture aus dem Opferfeſt von Winter. Y Lieblings-Polonaiſe der Londoner von dem Schot⸗ ten Waddel. 3) Alexander-Marſch. 4) Duett aus Robert der Teufel von Meyerbeer. 5) Ländler für obligates Poſthorn, nach Eggers. 6) Ouverture aus Norma von Bellini. 7) Quodlibet im Wiener Geſchmack, aus 22 Opern, von Semiller. 60 Roſenknospen, Preis-⸗Walzer von Proch. 9) Oeſterreichiſcher Zapfenſtreich-Galopp v. Lanner. Zweite Abtheilung. 10) Ouverture v. Ludwig I. v. Heſſen u. bei Rhein. 110 Potpourri aus 52 Melodien, nach Marſack. 12) Lock⸗Walzer von Lanner. 98 13) Conzertino für Ophikleidon, vorgetragen v. Müller. 14) Muſikaliſches Echo, componirt von Semiller. 15) Ouverture zur Oper Dame blanche v. Boieldieu. 16) Jägers Luſt⸗Galopp von Lanner. In dem Saale werden Abends abwechſelnd ſowohl ſrößere Piecçen als die neueſten Strauß- und Lanner⸗ Tanze mit Streich-Orcheſter nach den Originalen vorgetragen. Anfang Nachmittag 4 Uhr. Entré 30 kr. Semiller, Muſikmeiſter. Eine Parthie (789) aöhmige, 2öbhmige und löhmige Brannt⸗ weinfäſſer in Eiſen gebunden hat zum Verkauf Niederwöllſtadt den 6. Auguſt 1840. Moſes Strauß. Zwei neue Wagen, (790) wovon der eine zweiſpännig mit eiſernen Achſen, der andere einſpännig mit hölzernen Achſen, ſowie einen guten Kühkarren hat in Niederwöllſtadt zu verkaufen Reitz, Schmiedmeiſter. Zwei Zimmer (791) für eine einzelne Perſon, mit oder ohne Möbel, hat zu vermiethen B. Kappes. Bekannimachun g. (792) Der unterzeichnete Zögling des hieſigen Schullehrer Seminars, deſſen Mutterſprache die franzöſiſche iſt, und welcher ſchon 2 Jahre in einer Penſions⸗Anſtalt der Schweiz Unterricht darin er⸗ theilte, wünſcht gegen billiges Honorar, oder auch gegen freien Tiſch, Unterricht in der franzöſiſchen Sprache geben zu können. Näheres iſt bei dem Herrn Director des hieſigen Schullehrer⸗Seminars zu erfragen. Friedberg. D. Leidecker. Eine neue Kelter, (793) 7. Ohm haltend, iſt dahier zu verkaufen bei Zimmermeiſter Johannes Füller. Friedberg im Juli 1840. 150 fl. (794) Vormundsgeld ſind gegen gerichtliche Sicher⸗ heit zu verleihen bei Büdesheim den 4. Auguſt 1840. f Joh. Chr. Fauerbach. 3200 fl. (795) Vormundſchaftsgelder ſind zuſammen, oder 1 gegen 5% hypothekariſch auszuleihen ur Ilbenſtadt im Auguſt 1840. Joſeph Veith. Empfehlung. (796) Ich mache hiermit einem hieſigen und aus⸗ wärtigen Publikum die ergebenſte Anzeige, daß ich Herrn⸗ und Frauenkleider von Tuch, Caſimir, Thy⸗ bet und Merino ꝛc. waſche und von Flecken aller Art, welche nie wieder zum Vorſchein kommen, reinige, und dekartire, wodurch Alles wieder einen neuen Glanz erhält. Ferner reinige ich Fuß- und Tiſch⸗ teppige, wollene Shwals und Seidenzeuge von Schmutz und Flecken, das Weißzeug von Obſt⸗ und rothen Weinflecken, ſilberne Epqulettes und Borden vom Schmutz und gebe denſelben neuen Glanz. Außerdem bemerke ich noch, daß der Strick- und Nähunterricht, welcher ſeither von mir ertheilt wurde, auch fernerhin beſtehen wird. Ich werde das mir geſchenkte Zutrauen ſtets zu erhalten ſuchen, und bitte um zahlreichen Zuſpruch.— Auch habe ich eine gute Guitarre, gute verſchiedene Herrnkleider, einen Tiſch, einen Nachttiſch, eine Bank und ver⸗ ſchiedene Zeichnungen billig zu verkaufen. Friedberg. Joſephine Stoll, Wittwe, wohnhaft in der Auguſtiner- Gaſſe. Mineralbrunnen bei Okarben. (797) Da eingetretener Hinderniſſe wegen am letzten Sonntag, den 2. Auguſt, am hieſigen Brun⸗ nen keine Tanzmuſik gehalten werden konnte und ſich viele meiner Gäſte in ihrer Erwartung getäuſcht fanden, ſo iſt nächſten Sonntag den 9. Auguſt für beſtimmt am hieſigen Mineralbrunnen gut beſetzte Harmonie- und Tanzmuſik anzutreffen, wozu mit der Verſicherung billigſter und prompteſter Bedienung freundlichſt einladet Havenecker. Nauheimer Teichhaus. (798) Sonntag den 9. Auguſt iſt auf dem Nau⸗ heimer Teichhauſe Harmonie- und Tanzmuſik anzu⸗ treffen, wozu höflichſt einladet. Henkel. Freundliche Einladung an alle israelitiſche Bewohner Friedbergs und der Umgegend. (799) Ich kann mir ſchmeicheln bei dem Feſte, welches Sie voriges Jahr hier feierten, Ihre voll⸗ kommene Zufriedenheit erlangt zu haben durch meine Aufwartung, was mich veranlaßt, ein ähnliches Feſt auf Samſtag den 15. Auguſt zu veranſtalten und Sie ſämmtlich dazu höflichſt einzuladen. Die zahl⸗ reiche Zuſicherung von Theilnahme, welche mir bis jetzt ſchon wurde, laſſen erwarten, daß es an Un⸗ terhaltung nicht fehlen wird; auch werde ich für vorzügliche Muſik und alle ſonſtigen Erforder⸗ niſſe auf's Beßte beſorgt ſeyn und eine Ehre darein ſetzen, Ihre Zufriedenheit wie im vorigen Jahre zu erlangen. 5 Werden beſondere Vorkehrungen gewuͤnſcht, ſo bitte ich, mich nur davon in Kenntniß zu ſetzen: es ſoll nicht fehlen an Oſſenheimer Jadghaus den 6. Auguſt 1840. f Aehlen. Literariſche Anzeige. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: Becker, R. 3., das Noth⸗ und Hulfsbüchlein oder lehrreiche Freuden- und Trauergeſchichten des Dorfes Mildheim. 1 fl. 39. Baumſtark, Dr. A., Blüthen der griechiſchen Dichtkunſt. Dritter Band. 36 kr. Die merkwürdigſten Begebenheiten aus dem Leben Friedrichs des Großen. 45 kr. Die bewährteſten Mittel gegen alle Fehler des Ma⸗ gens und der Verdauung ꝛc., ingleichen Heilung des Laſters der Trunkſucht. Nebſt Hüfelands Haus⸗ nnd Reiſeapotheke. 45 kr. Fünfhundert beſte Hausarzneimittel gegen alle Krank⸗ heiten der Menſchen. 54 kr. Meyer, Fr., neues Complimentirbuch. 45 kr. Kerndörffer, Carlo Bosco das Zauber-Kabinet oder das Ganze der Taſchenſpielerkunſt. 1 fl. 12 kr. Schellhorn, F., auserleſene Geburtstags- Hoch⸗ zeits⸗ und Abſchiedsgedichte. 54 kr. Meerberg, A. v., der beluſtigende Kartenkuͤnſtler. 36 kr. Hartenbach, Dr. E., die Kunſt ein vorzügliches Gedächtniß zu erlangen. 36 kr. Bürger, C. F., der Blumenſprache neueſte Deutung. 27 kr. Franklin's goldnes Schatzkäſtlein. Zwei Bände. a 1 fl. 30 kr. Krummacher, Dr. F. A., Parabeln. Neue Aus⸗ gabe in zwei Bänden. 3 fl. Lorentz, Dr. R., die allgemeine Geſchichte der Völker und ihrer Cultur. Vierter Theil. 1 fl. 12 kr. Trachten des chriſtlichen Mittelalters. Erſte, zweite und dritte Abtheilung 4 54 fr. „ 230 4. Bergk, Dr., die Kunſt Reich zu werden. 34 kr. * Rebau, H., kleine Geographie. Nach den neueſten Beſtimmungen für Schulen, ſowie zum Selbſt⸗ unterrichte. Mit tabellariſchem Anhange. 36 kr. Theater zu Friedberg. Sonntag den 9. Auguſt wird von der in Fried⸗ berg anweſenden Schauſpielergeſellſchaft in dem Saale des Hrn. Peter Mann aufgeführt: Hans Sachs, Schuſter und Meiſterſänger und Kaiſer, Maximilians Machtſpruch zu Nürnberg, oder: die Bürger meiſterwahl. Komiſches Ge⸗ mälde aus dem Bürgerleben zur Zeit des Ritter thums in 4 Akten.— Erſter Platz 20 kr.; zweiter 12 kr.; dritter 6 kr. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 12 fl.— kr. Korn: 3 fl.— kr. Gerſte: 6 fl. 30 ke. 5 Hafer: 3 fl. 30 fr. Erbſen:— fl.— kr. Fruchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 3. Auguſt: Waizen: 10 fl.— kr. Korn: 7 fl. 30 kr. Gerſte: 5 fl.— kr. i Hafer: 4 fl. 10 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Mainz, am 31. Juli: Waizen: 10 fl. 48 er. Korn: 6 fl. 49 kr. Gerſte: 5 fl. 27 kr. . Hafer: 4 fl. 49 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei⸗Taxe für die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 9. bis 16. Auguſt 1840. pfo[ Brod ⸗Preiſe. Lrie barg Wasch kr. pf. er. pf. Leib ⸗Roggenbrod 2 3 5 3 2 17 0 5 2 3 2 4 70* ö 11 19 9 11 1 . 5 Lot Lotd. —[Milchbrod 114 1 5 —[Waſſerweck 1 11— —[Gemiſchtes(Tafel-) Brod 145 11 Fleiſch⸗Preiſe. . pf. pt. 1 Ochſenfleiſch a1 10 3 10 3 „ gemäſtetes 8 33 8 3 1 Kühfleiſch ungemäſtetes 7 72 7 2 Rindfleiſch 711 71 „ Kalblleiſch 6— 57% 3 „ Schweinenfleiſch 10— 410— „Hammellleiſch 81— 8 „ Schaaflfleiſch 714——— „ Wurſt von blos Schweinen 121— 12— „Gemiſchte Wurſt 10— 101— „Bratwurſt 144— 144— „ Schwartenmagen 14— 141— „ Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 14— 144— „Dörrfleiſch 1 15— „Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 19— 19— „% dito ungusgelaſſen 18— 18— „Nierenfett 184— 184— Hammelsfett 151— 1151— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Kuͤch ler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. del ——— 2— Unſer Verſamn Rechtz de geboren! ſeyn ſoll kann, daf ſo liegt g die Menſc kommen anderwã aus and tauſchen Streben, Stand„ guten Fri ſichtbare Dampfſg milienm Auch das Bed dieſelbe des hieſſ 23. 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