6 Ii r E 8. — —— Intelli 1 11 den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. genzblatt für die A,, Wrovins(Wuberhessen im Allgemeinen, 14. Sonnabend, den 4. April 1840. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Kirchen⸗ und Stiftungsvorſtaͤnde, die großh. Buͤrgermeiſter und die betreffenden Betreffend: Rechtfertigung unterlaſſener Abtragung oder Anlegung verzinslicher Kapitalien. Nachſtehend theile ich Ihnen eine in obigem Betreffe vom 9. März 1840 erfolgte Verfugung großh. Miniſteriums des Innern und der Juſtiz zur Nachricht und ſtrengen Darnachachtung mit. Friedberg den 18. März 1840. Kuͤch ler. „Es iſt der großh. Rechnungskammer öfters vorgekommen, daß die in den Voranſchlägen als abzu— tragende oder als auszuleihende Kapitalien vorgeſehenen Summen entweder gar nicht oder nur zum Theil f hierzu verwendet werden. Da auch wir, was die Gemeinden anbelangt, bei Durchſicht der Büdgets ähnliche Wahrnehmungen gemacht, welche uns ſchon mehrfach Veranlaſſung zu deßfallſigen Rügen gegeben haben, es aber mit Rückſicht auf die Wichtigkeit dieſes Gegenſtandes als zweckmäßig erſcheint, deßfalls eine fortwährende Controle gegen die Localverwaltungsbehörden zu führen, ſo beauftragen wir Sie, die Buͤrgermeiſter, Kirchenvorſtände und ſonſtige Localverwaltungsbehörden anzuweiſen, in allen Fällen, in welchen eine im Voranſchlag vorgeſehene Kapitalabtragung oder Ausleihung nicht oder nur theilweiſe voll— zogen werden kann, oder ſoll, davon vor Ablauf des Rechnungsjahres der höheren Verwaltungsbehörde jedesmal die Anzeige zu machen und die Gründe anzugeben, aus welchen der Voranſchlag in fraglicher Beziehung nicht oder nur theilweiſe zur Ausführung gebracht werden kann oder ſoll. Von Ihnen iſt ſofort entweder der Vollzug des Büdgets anzuordnen oder, falls die vorgetragenen Gründe als zureichend er— ſcheinen, zu beſtimmen, ob und in wie weit die im Voranſchlag vorgeſehenen Capitalabtragungen oder Ausleihungen unvollzogen bleiben ſollen. Die Verfügung, wodurch eine ſolche gänzliche oder theilweiſe Nicht⸗Vollziehung des Büdgets in fraglicher Beziehung genehmigt wird, iſt dem Rechner zuzuſtellen, welcher ſie zur Erſparung deßfallſiger Correspondenz zwiſchen der Reviſionsbehörde und Ihnen, den Rechnungs— urkunden beizubinden hat. Auch ſind die Rechner zu inſtrniren, daß ſie vor dem Bücherabſchluß, falls ſie bis darin nicht Decreturen über ſämmtliche im Vorauſchlag vorgeſehene Capitalabtragungen und Aus— leihungen erhalten, oder ſolche nicht vollziehen können, die ihnen unmittelbar vorgeſetzte Vrrwaltungsbehörde um Mittheilung jener Decreturen oder Erwirkung einer Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde, wo— durch die gänzliche oder theilweiſe Nichtausfuͤhrung des Büdgets, ſoweit es ſich auf den fraglichen Gegen— ſtand bezieht, zu erſuchen haben. Sollte dieſer Anordnung zuwidergehandelt werden, wovon Sie namentlich auch von großh. Rech— nungskammer Kenntniß erhalten werden, ſo haben Sie das Nöthige im Intereſſe der Verwaltung zu ver⸗ fügen und die Localverwaltungsbehörde oder den Rechner, je nachdem den einen oder anderen Theil ein Vorwurf trifft, zur Verantwortung zu ziehen. 5 Die Kirchenvorſtände in den ſtandesherrlichen Bezirken, wo Conſiſtorien beſtehen, werden durch dieſe Nachricht von gegenwärtiger Verfügung erhalten. du Thil Schott. Amtlicher Theil. Rechner des Kreiſes. % 100 Nachahmungswerth. (Eingeſendet.) Bei einer meiner Geſchäftsreiſen in der Wet⸗ terau kam ich, es war auf einen Samſtag Nach⸗ mittag, in das Ort Niedereſchbach im Kreiſe Friedberg. Auffallend war mir, die weibliche Schuljugend, auch ſolche Maͤdchen, die ſchon er⸗ wachſener und nicht mehr der Schule anzugehören ſchienen, reinlich gekleidet, mit munterer Laune dem Schulgebäude zuwandern zu ſehen. Auf meine deß⸗ fallſige Frage, warum Samſtag Nachmittag hier Unterricht ertheilt würde, da dieß doch an andern Orten nicht geſchehe, wurde mir zur Antwort, daß Mittwoch und Samſtag in jeder Woche von 1 bis 4 Uhr die weibliche Jugend Unterricht in Nähen, Stricken und überhaupt in allen den Arbeiten un⸗ entgeldlich erhalte, die zu ihrer künftigen Exiſtenz erforderlich, und einer tüchtigen Hausfrau unent⸗ behrlich ſeyen. Der großh. Bürgermeiſter, ein in jeder Beziehung tüchtiger Beamte, habe nämlich eine Lehrerin angenommen, die aus der Gemeindekaſſe hierfür eine Vergütung erhalte, und dieſem Amte ganz gewachſen ſey. Als Schulfreund bat ich den Herrn Bürgermeiſter, dieſe Strick- und Nähſchule beſuchen zu dürfen, und fand meine Erwartungen noch übertroffen; in verſchiedene Abtheilungen ge⸗ theilt ſaßen die Mädchen munter und vergnügt, und erhielten von der Lehrerin einen ihren Kräften an⸗ gemeſſenen Unterricht. Das Wohlthätige dieſer Anſtalt wird ſich erſt nach Jahren zeigen, und der Ortsvorſtand noch ge⸗ ſegnet werden, wenn er ſchon lange vielleicht nicht mehr unter uns wallt. Den Herrn Collegen des großh. Bürgermeiſters aber rufe ich zu: Gehet hin und thut ein 9 t. Ueber die Induſtrieſchule zu Niedereſchbach iſt uus von anderer Hand noch Folgendes zugekommen: Schon längſt beſtehen in den meiſten Städten angeordnete Schulen, in denen die Mädchen in den weiblichen Handarbeiten unterrichtet werden. Auch in vielen Dörfern hat man dies loͤbliche Vor⸗ bild nachgeahmt. An die letzteren ſchließt ſich nun auch Niedereſchbach an. Schon ſeit einem Jahre ging der hieſige Schulvorſtand mit dem Gedanken um, eine ſolche Anſtalt zu gründen; allein der Man⸗ gel an einer tüchtigen Lehrerin ſchob die Ausfüh⸗ rung zurück. Endlich hat ſich eine ſolche in der Perſon der Jungfer Schüttler gefunden. Man bofft, daß ſie billigen Anforderungen in allen Rück⸗ ſichten entſprechen werde. Wie wichtig eine ſolche Anſtalt iſt, leuchtet von ſelbſt in die Augen. Die weibliche Schuljugend ſoll darin das Stricken, Flicken, Nähen, Stopfen ꝛc. erlernen. Da von dieſen Fertigkeiten im Leben unmittelbar Gebrauch gemacht werden kann, ſo iſt der Zweck des Inſtituts ein rein praktiſcher. Die Mädchen ſollen in der Induſtrieſchule nur das er⸗ lernen, was ihnen frommt und nützt. Ein ſol⸗ cher Zweck ſchließt mit Recht die ſogenannten feinen weiblichen Handarbeiten aus, denen wir auch ohne⸗ hin das Wort nicht reden möchten. Nebenbei werden die Kinder aber auch an eine nützliche Beſchäftigung— und das iſt die Haupt⸗ eſache— gewöhnt. Reiche ſollen, Arme müſſen ar⸗ beiten. Die Arbeit macht das Leben ſüß und lehrt uns vergeſſen, daß der Himmel aſchgrau iſt. Sie ſchützt vor Noth und Dürftigkeit, aber auch vor Un⸗ ſittlichkeit. Wer an ſie gewöhnt iſt, dem blühen tauſend Freuden, die der Arbeitsſcheue nicht kennt, nicht ahnet. Hin und wider iſt der Geiſt der Ar⸗ beitſamkeit in den Familien geſunken. Soll ihm wieder auf die Beine geholfen werden, ſo müſſeu wir bei der Jugend anfangen. Auf dieſen Punkt hat unſer Schulvorſtand, angeregt durch die Admi⸗ niſtrativ⸗Behörde, ſein Augenmerk gerichtet. Es kann ſich gar nicht fehlen, daß ſolche Beſtrebungen mit dem beßten Erfolge gekroͤnt werden. * Der Friedhof.. Wenn der dumpfe, feierliche Glockenton den Le⸗ benspilger auf dem Zuge zu ſeiner letzten Ruheſtätte begleitet; wenn die Schaar der Edlen trauert; wenn die gerechten Zähren um den Geſchiedenen flie⸗ ßen: wer ſollte da nicht einen Augenblick die Arbeit für die Erde ſinken laſſen, um die Hände falten zu können? Wer ſich nicht wehmüthig hingezogen füh⸗ leu, um an dem Orte der Ruhe von Dem Abſchied zu nehmen, den der Herr wieder zu ſich gerufen hat? Wem ſollte da nicht der Gedanke zum Herzen dringen: du Abgeſchiedener biſt mein Bruder; du warſt, was ich jetzt noch bin, ein Menſch. Wo ein ſolcher Geiſt in einer Gemeinde weht, da hat das Chriſtenthum einen goldnen Boden; da wird ſelbſt der Gottesacker zu einem Gotteshauſe. Den frommen Chriſtenfreund wird es immer mit herz⸗ licher Frende erfüllen, wenn er wahre Theilnahme bei Trauerfällen, beſcheidene Achtung der Todten nicht blos aus Gebrauch und Gewohnheit, ſondern aus Chriſtenſinn hervorgegangen findet. Mit betrüb⸗ ter Seele wendet er ſich dagegen von ſolcher Gemeinde, die ihre Leichenzüge ungerührt vor den Augen vorüber⸗ ziehen läßt; wo die Zähren der Trauernden auf die Zuſchauer keinen Eindruck macht. Der ſittliche Stand⸗ punkt, der religiböſe Sinn der Gemeinden läßt ſich in dieſer Hinſicht auch bald im Aeußern erkennnen. Sehet nur hin auf jenen Todtenhof, dort wird ein Mitbruder eingeſenkt; nur Wenige, außer den aller⸗ nächſten Verwandten, laſſen ſich erblicken, die ihn an die Grenze begleiten. Gehet hin auf ihre Got⸗ tesäcker; dieſer iſt mit Dornen und Diſteln bewach⸗ ſen, ſo daß man zweifelt, ob hier Angehörige in Gott ruhen, oder ob es ein Ueberbleibſel jener Wildniß vor 2000 Jahren iſt; jener wird als Bleiche be⸗ Nhelol gleicht Friedhe entliche fernet vereinb drückte und 9 den ur und 6 Durch den e Fri —— 5 24 den Le⸗ heſtätte lauert; en flie⸗ e Arbeit alten zu en füh⸗ Abschied en hate Herzen der; du h. Wo da hat a wird Den t herz⸗ nahme Todten ſondern betrüb⸗ emeinde, porüͤber⸗ auf die Stand⸗ laßt ſich fennnen. ird ein n aller⸗ die ihn te Got⸗ bewach⸗ in Goll Wiloriß iche be⸗ „ 101 nutzt, wo Waſchweiber, ohne Rückſicht, daß ſie auf Grabeshuͤgel gehen, ihr Geſchäft halten; ein ande⸗ rer iſt der Tummelplatz der rohen Jugend, die nicht ſelten die Grabmäler zerſtört, und das Gotteshaus ſelbſt mit ihren muthwilligen Sreichen verletzt und entehrt; wieder ein anderer iſt, ſtatt mit Zeichen des Andenkens, mit Flachs ꝛc. bedeckt. Sind das nicht lauter Merkmale der Gleichgiltigkeit und des rohen Sinnes? Chriſtliche Freunde! iſt es euch denn einerlei, wie man die Gemächer eurer ſchlafenden Angehörigen behandelt? Das iſt den Wilden nicht gleichgiltig. Mag auch Jemand dahin wandeln mogen, wo man nichts zu ſehen und zu fühlen fin— det, wo dagegen das Auge und das Herz beleidigt wird? Ach dort liegen ſie die theuren Bekannten und Verwandten, Lieben und Treuen, dort ſo nahe und doch ſo ferne; da fühlt Niemand Luſt hinzu⸗ treten, um die Ausruhenden zu beſuchen, um an ihrer Ruheſtätte erbaut und zum Himmel erhoben zu werden. Doch, was iſt der Todtenhof? Ein Friedhof, ein Gottesacker iſt er. Hof des Friedens! ein ruhiger heiliger Odem weht uns an, ſobald wir dich betreten. Friede allen denen, die ſchon auf ewig in dir eingefahren ſind. Auf dir ſchlummern und werden ſie alle ſchlummern die Kin— der unſers Vaters. Hinweg mit allem, was den ſanften Schlummer im mindeſten ſtören könnte; ent⸗ ferne dich, du rohe Schaar loſer Jugend, hier iſt nicht der Ort, wo man ſich tummelt, hier, wo jeder Hügel ein Schlafender iſt, ſpricht man leiſe und das Thema darf an dieſem Orte nicht Weltgenuß, nicht Weltluſt ſeyn. Wie die Hügel und Monu⸗ mente, ſo auch die Blicke und Gedanken aufwärts! Acker unſers Gottes, auf dir ſäet man verweslich, was auferſtehen wird unverweslich. Du ſollteſt nicht blos Acker, du ſollteſt auch Garten des Herrn ſeyn; darum bedarfſt du der Behandlung und der Pflege und zwar um ſo mehr, da du dem Frieden und dem Herrn geweiht biſt. Drum ein Wörtchen an Euch, Verwalter des Friedhofes: laſſet demſelben das wilde und unord⸗ entliche Ausſehen benehmen; gätet, reiniget und ent— fernet alles, was mit dieſem heiligen Platze nicht vereinbar iſt. Ladet ſie dann ein, die Schwerge— drückten von des Lebens Laſt und laßt ſie hier Troſt und Hoffnung finden; ladet ſie ein, die Hochfahren⸗ den und Gottvergeſſenen und laßt ſie hier Demuth und Glauben finden. A. Taubſtummen⸗Kaſſe. Durch Herrn Profeſſor Sell gingen von Darmſtadt ein 4 fl 48 kr. Roller. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Von einem die Anſtalt beſuchenden Fremden Friedberg den 1. April 1840. 8 Arbeits-Verſteigerung. (241) Mittwoch den 15. April, Vormittags 10 Uhr, ſollen die zur Erbauung des Vieinalwegs von Heldenbergen nach Büdesheim nöthigen Planirarbei— ten in einzelnen Looſen an Ort und Stelle an die Wenigſtfordernden vergeben werden. Friedberg den 11. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Bekanntmachung. (255) In Folge eingelegten Nachgebots ſollen Frei— tag den 10. April, Morgens 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die, dem großh. Landrichter Herrn Kraft in Grünberg gehörende in hieſiger Gemarkung lie— gende Grundſtücke, mit Ausnahme des Ackergartens, nochmals öffentlich meiſtbietend verſteigert werden, mit dem Bemerken, daß bei einem annehmbaren Ge— bote der Zuſchlag ſogleich ertheilt wird. Friedberg den 27. März 1840. Der Beigeordnete Bender. Verſteigerung von Planirarbeiten. (266) Montag den 13. April 1840, Vormittags 10 Uhr, ſollen die noch nöthigen Planirarbeiten an dem Vicinalweg von Oſſenheim nach Florſtadt an Ort und Stelle in einzelnen Looſen, und zwar an der neuen Provinzialſtraße anfangend, an die We— nigſtfordernden öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 10. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (267) Montag den 13. April, Nachmittags 1 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Florſtadt die zur Ein⸗ richtung eines Schullokals daſelbſt erforderlichen Bauarbeiten an die Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 1) Maurerarbeitslohn 263 fl. 39 kr 2) Steinhauerarbeit„, 3) Zimmerarbeit 304„ 5, 4) Dachdeckerarbeit 109„ 18„ 5) Schreinerarbeit 288„ 35 6) Schloſſerarbeit 144„ 8„ 7) Glaſerarbeit 228„88 8) Weißbinderarbeit 281% 55 9) Spenglerarbeit A.„ ferner: das Brechen, Anfahren und Setzen von 11 Cubik Klftr. Mauerſteinen, Anliefern von 10,500 Stuͤck Backſteinen, 106 Bütten Kalk und 3½ Cub. Klftr. Sand. Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis zum Termin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 19. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (294) Dienſtag den 14. April, Vormittags 10 Uhr, wird bei Gaſtwirth Hyronimuß, dahier das — * Brechen, Anfahren und Setzen der zur Erbauung der Provinzialſtraße von Friedberg über Oberros⸗ bach nach Homburg erforderlichen Steine aus den Steinbrüchen bei Oberrosbach, für die Straßenſtrecke in den Gemarkungen Straßheim, Ockſtadt und Fried⸗ berg an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben. Friedberg den 26. März 1840. i Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter a Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung, (295) Samſtag den 25. April, Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem Rathhauſe zu Niederweiſel das Verſteinen der Fahrbahn des Vicinalwegs von Nie⸗ derweiſel nach Oſtheim an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Friedberg den 26. März 1840. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Frucht. ⸗Verſteigerung. (299) Freitag den 10. April l. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſollen im hieſigen Rathhauſe nachbemerkte Früchte, dem Auguſtiner und Barfüßer Schulfonds gehörig, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden, als: an Korn: 16 Malter, 3 Sim., 1 Kumpf und J Mäßchen, ſodann Gerſte: 2 Kumpf, 3 Geſcheid, 2 Mößchen, Friedberg am 23. März 1840. Der Beigeordnete Bender. Haus ⸗ Verkauf. (300) Ein der Gemeinde Kaichen gehöriges ein⸗ ſtöckiges Wohnhaus, nebſt Stall, wird am 7. April d. J, Vormittags 10 Uhr, auf hieſigem Gemeinde— haus öffentlich meiſtbietend auf den Abbruch ver⸗ ſteigert. f 755 Die großh. Bürgermeiſter der umliegenden Orte werden erſucht, dieſes in Ihren Gemeinden bekannt machen laſſen zu wollen. Kaichen am 20. März 1840. Der großh. bheſſ. Buͤrgermeiſter Hahn. Bekanntmachung. (324) Zum Verkauf der hieſigen Pfarrwohnung wird hiermit Verſtrich auf Montag den 13. April d. J. angeſetzt. Dieſelbe beſteht in einem zweiſtöcki⸗ gen Wohnhauſe mit 4 heitzbaren Zimmern, einigen Kammern, einer Küche und einem Keller. Der Flächenraum des Hofraitheplatzes hält ineluſ. des Gemüſe⸗ und Grasgartens/ Morgen 13% Ruthen, und hat in den Seitengebäuden eine Scheune und zwei Ställe. Zugleich ſoll ein noch faſt neuer, aber uͤberfluͤſſig gewordener, bei einem andern gemeinheitlichen Ge⸗ bäude ſtehender, 172 Fuß langer, 32 Fuß breiter, von ſehr gutem Holz gebauter Stall auf den Ab⸗ bruch verſteigert werden. Okarben den 1. April 1840. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Jung. e * A uf for der ung N an die Schuldner der Pfand- und Leihanſtalt zu Friedberg.. (325) Die Schuldner der Friedberger Pfandanſtalt, deren Pfänder verfallen ſind, werden aufgefordert, dieſelben bis zum 30. April l. J. auszulöſen oder zu renoviren, als ſonſt deren Verſteigerung ſtatt⸗ finden ſoll. Bemerkt wird noch beſonders, daß die Auslöſung, ſowie die Renovation nur an den dazu beſtimmten Tagen, Montag, Mittwoch und Samſtag geſchehen kann. Friedberg am 1. April 1840.. Die Pfandhausverwaltung: Faatz. Carl Klein. Bekanntmachung. (326) Dienſtag den 21. April 1840, Morgens 11 Uhr, ſollen in dem Gemeindehauſe zu Oberhoyern Kreiſes Grünberg, eine alte Kirchenorgel, ein altes Thurmkreuz und eine alte Kirchenuhr unter denen bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meiſtbietend verſteigert werden. Die Orgel iſt noch in ziemlich gutem Zuſtande und kann einer Gemeinde, die eine kleine Kirche beſitzt und keine ganz neue Orgel anſchaffen will, noch als ſehr brauchbar empfohlen werden. Die großh. Bürger⸗ meiſter des Kreiſes Friedberg werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Oberhoyern am 28. März 1840. Für den Kirchenvorſtand: Seip, Pfarrer. Gorr, Bürgermeiſter. Bekanntmachung. (327) Freitag den 10. April, Nachmittags 2 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhaus der ſ. g. Conrectorats⸗ garten, 3 Viertel 24 Ruthen haltend, auf 3 nach einander folgende Jahre öffentlich meiſtbietend ver⸗ pachtet werden. 5 Friedberg am 2. April 1840. Der Beigeordnete Bender. Schaafpferch⸗Verſteigerung. (328) Die Schaafpferch-Verſteigerung vom 19. März wurde, da ſolche den Voranſchlag nicht er⸗ reichte, nicht genehmigt, und wird deßhalb auf Diens⸗ tag den 7. April, Morgens 11 Uhr, auf hieſigem Rathhauſe eine anderweitige Verſteigerung vorge— nommen. Friedberg den 31. Maͤrz 1840. 4 Der Beigeordnete Bender. Holzverſteigerung im Revier Hochweiſel, Forſts Friedberg betreffend. (329) Mittwoch den 8. d. M., Vormittags präcis 10 Uhr anfangend, ſollen in den großb. Domanial⸗ walddiſtrikten, vorderſter Küppel, Griebelshecke und Donnerskorf, nachſtehend verzeichnete Holzſortimente unter den gewöhnlichen Steigerungs-Bedingungen oͤffentlich meiſtbietend vorſteigert werden, als: a) Brandholz: 8½ Stecken buchen Scheitholz, — 1 5 e 330) 12 fol aus, ell beſchlage erſteigel ßriet (3310 ſollen v markung Hoftaitt tentheil; gen un! mit 2 g 40 Fuß einem v. Stallung Hoftaith Garten Morgen Einzelne den Be ausgeſet nachſt d. weiſe zu wegen deren Zur habe ic Mo in dem ich die! dieſes il zu laſſe Kai. — Alt u inſtalt, ordert, N oder f ſtatt⸗ Ne daß die * amſtag ——— * 8 1500 Stuͤck buchen Reisholzwellen, 3 Stecken eichen Scheitholz, 5 Prügelholz, 13/„„ Staockholz, friſches und 275 Stück„ Reisholzwellen; b) Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz: 9 Kloͤtze eichen Stammholz, 180 Cub⸗F. haltend, 7 7 3„ büchen 77 57 77 7 6 Stück eichen Stangenholz 22„ 75 kiefern 70 39 5 7 Die Herrn Bürgermeiſter der hierauf reflectiren⸗ den Gemeinden werden erſucht, vorſtehendes Ver— ſteigerungsprojekt mit dem Anfügen, daß die Ver— ſteigerung in dem vorderſten Kuppel ihren Anfang nimmt, zeitig veröffentlichen zu laſſen. Hochweiſel den 1. April 1840. N Der großh. heſſ. Revierförſter Stillgebauer. Bekanntmachung. (330) Dienſtag den 7ten April, Morgens 10½ Uhr, ſoll an Ort und Stelle, an dem Waſſerkunſt— haus, ein der Stadt gehörendes 601] Fuß haltendes beſchlagenes Stück Eichenholz öffentlich meiſtbietend verſteigert werden.— Friedberg am 2. April 1840. Der Beigeordnete Bender. Immobilien-⸗Verſteigerung. (331) Auf Antrag der Friedrich Hahns Erben ſollen vertheilungshalber ihre, in der hieſigen Ge— markung befindliche Immobilien, beſtehend in einer Hofraithe und zwar in einem vor 18 Jahren größ— tentheils von Eichenholz neu erbauten 60 Fuß lan— gen und 37 Fuß breiten zweiſtöckigen Wohnhaus mit 2 gewölbten Kellern, einer 71 Fuß langen und 46 Fuß breiten ganz von Stein erbauten Scheuer, einem von Stein erbauten Brantwein-Brennhaus, Stallung für Pferde, Kühe, Schweine u. ſ. w., mit Hofraithsplatz, welcher ſammt dem daran ſtoßenden Garten 1½ Morgen enthält; ſodann beiläufig 40 Morgen Land, erſtens im Ganzen und zweitens im Einzelnen unter den vorher bekannt gemacht werden— den Bedingungen einer nochmaligen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Hierzu wird bemerkt, daß ſich die nächſt der Hauptſtraße gelegene Hofraithe vorzugs⸗ weiſe zu einer Gaſtwirthſchaft eignet, aber auch, wegen hinlänglichem Brunnenwaſſer, zu jedem an— deren Fabrikgeſchäft eingerichtet werden kann. Zur Verſteigerung vorbeſchriebener Gegenſtände habe ich Termin auf Montag den 6. d. M., Vormittags 9 Uhr, in dem hieſigen Rathhaus anberaumt, und erſuche ich die Herrn Bürgermeiſter des Kreiſes Friedberg, dieſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Kaichen den 2. April 1840. „Der Beigeordnete Zimmermann. N. Privat⸗ Bekanntmachungen. Wohnorts Veränderung. (271) Ich habe die Ehre, einem geehrten Publi⸗ kum, ſowie allen meinen Kunden die ergebenſte An— zeige zu machen, daß ich meinen Wohnort verändert, und von Bauernheim nach Friedberg in meine eigene Behauſung, Köhlergaſſe Nr. 243, gezogen bin. Ich werde mich auch fernerhin bemühen, durch moderne Arbeit und moalichſt billige Preiſe die Zufriedenheit der mich mit ihren Aufträgen Beehrenden zu er⸗ halten, und bitte um geneigten Zuſpruch. Walther, Damenkleidermacher. Mobilien-Verſteigerung. (310) Montag den 6. April d. J., Vormittags 8 Uhr und Nachmittags 1 Uhr, will Unterzeichne⸗ ter nachfolgende Gegenſtände öffentlich meiſtbietend verſteigern laſſen, als: 1 Kommode, 1 Bettſtelle, 1 Standuhr mit Kaſten und noch verſchiedene Haus⸗ geräthſchaften, ferner Kurze- und Ellenwaaren, als Band, Schnur, Garn, Seide, Knöpfe und noch meh— rere Artikel, en Kattun, Bettzeug, grüne, ſchwarze und blaue Mancheſter u. dgl. m. Zugleich wird bemerkt, daß bis zum Verſteigerungstag die Waaren unter dem Fabrikpreis abgegeben werden. Friedberg den 26. März 1840. M. Grödel. (318) Der mittlere Stock meines Hauſes iſt zu vermiethen und ſogleich zu beziehen. 3 Ph. Vitriarius. Familienwagen nach Gruͤnberg und zuruͤck nach Friedberg. (322) Von Montag den 6. April an fährt jeden Tage, Morgens 5 Uhr, von den Gaſthäuſern Stei— nernen⸗Haus und Maulbeerbaum dahier ein Familienwagen nach Grünberg ab, und hat der Paſſagier 54 kr. zu zahlen.— Derſelbe Wagen kehrt Nachmittags 3 Uhr von Grünberg hierher zurück und koſtet ebenfalls die Perſon 54 kr. Ich hoffe durch dieſes neue Etabliſſement einem weſentlichen Bedürfniſſe abzuhelfen und wünſche, daß das reiſende Publikum meines Wagens ſich recht oft bedienen möchte. Friedberg den 26. März 1840. Johannes Horn. Ein Garten, (332) ein Viertel haltend, vor dem Fauerbacher Thor gelegen, verkauft aus freier Hand Chriſtoph Zerling. Bekanntmachung. (333) Die Ende Februar, ſowie die Mitte März mir zur Waſche übergebenen Strohhüte liegen zum Abholen oder zur gefälligen Beſtimmung bereit bei Marie Nagel. Empfehlung. (334) Unterzeichnete bringt hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß ſie ſich mit dem bisher erlernten Waſchen und Bügeln aller feineren Effecten, als f ee,, Krägen, Chemiſſetten und Hauben ꝛc. beſchäftigt, auch auf Verlangen außerhalb ihrer Wohnung ſich dieſen Verrichtungen unterziehe, weßhalb ſie um ge⸗ neigte Aufträge bittet. Friedberg den 2. April 1840.. 5 Philippina Lippold. BGBairiſches Bier. (335) Nach bairiſcher Art gebrautes Bier iſt bei mir in Zapf genommen worden, und iſt auch fort⸗ während Krug⸗ und ordinäres Bier bei mir zu haben. Friedberg. Ph. Wilh. Sieck, 5 Küfer⸗ und Bierbrauermeiſter. Ein Logis, (336) beſtehend in 3 Zimmern, 1 Kammer, Küche und Holzplatz iſt in der Poſt dahier zu vermiethen. 100 fl. Vormundſchaftsgelder (337) ſind zu 5 PEt. Zinſen zu verleihen. Niederwöllſtadt. Conrad Bauſch III. Zum Ver pachten. 5 (338) 1 Viertel 15 Ruthen Garten iſt auf meh⸗ rere Jahre zu vermiethen bei Adam Weſp. . Der badiſche Katechismus (339) iſt bei mir um 12 kr. gebunden zu haben. Friedberg. P. Preuſſer. Empfehlung. (340) Nachdem ich das Waſchen und Bügeln feiner Zeuge vollkommen erlernt habe, bringe ich andurch zur Kenntniß, daß ich alle in dieſes Fach einſchlagende Arbeiten, ſowohl in als außerhalb meiner Wohnung, annehme. Unter Zuſicherung billiger und guter Bedienung ſehe ich recht vielen Auftraͤgen ent⸗ gegen. Friedberg. Juliana Germer. Zur Nachricht. (341) Es iſt mir vom 28. bis auf den 30. März in meiner Behauſung ein Doppelgewehr abhanden gekommen. Sollte mir daſſelbe auf eine diebiſche Weiſe entwendet worden ſeyn, ſo warne ich hiermit Jedermann vor deſſen Ankauf. An dem genannten Gewehr iſt der Schaft am Backen mit einem ledernen Kißchen verſehen, die Garnitur der Bügel iſt von Holz, die Kappe von Horn, an der Fiſchhaut des Griffes befinden ſich ſilberne Stiften, die Läufe ſind rund und die Ueber⸗ ſchrift des Laufes, Manufactur Verserille, iſt von Silber eingelegt. Das Gewehr iſt zu Percuſion ohne Patentſchraube eingerichtet. Wer mir genaue Auskunft über den entwendeten Gegenſtand verſchaft, erhält eine angemeſſene Be⸗ lohnung. Friedberg den 1. April 1840. g Ströhlein. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: Blomberg, W., Choralbuch für Schulen. 14 05 Lenz, A. F., theoretiſch-praktiſche Anleitung fuͤr f Oeconomen und Gärtner, die Geſetze der Natur kennen zu lernen, um ſie— als Grundlage des Ganzen— zu benutzen. 3 fl. 30 kr. Heuſer, P., Geſchichte der merkwürdigſten Staa⸗ ten alter und neuer Zeit, ethnographiſch darge⸗ ſtellt. In zwei Abtheilungen.„4 fl. 30 kr. Stücker, das Leiden Jeſu. Eine Oſtergabe für fromme Verehrer des Herrn. 36 kr. —— Wohlfeile Ausgabe. 9 kr. Saitenklänge. Eine Sammlung der beliebteſten Lieder und Arien. Mit Begleitung der Guitarre. N 1 fl. 12 kr. Tabellariſch-ſtatiſtiſche Ueberſicht der Staaten des deutſchen Bundes. 0 18 kr. Daſſelbe in Etui 27 kr. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 10 fl. 45 kr. Korn: 6 fl. 30 kr. Gerſte: 5 fl. 30 kr. Hafer: 2 fl. 50 er. Erbſen:— fl.— kr. Früchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 30. Maͤrz: Waizen: 10 fl.— kr. Korn: 6 fl.— kr. Gerſte: 5 fl. 45 kr. Hafer: 3 fl. 5er. Erbſen:— fl.— kr. FruͤchtePreiſe zu Mainz, am 27. Maͤrz: Waizen: 11 fl. 1er. Korn: 7 fl. 39 kr. Gerſte: 6 fl. 51 kr. Hafer: 3 fl. 34 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 5. bis 12. April 1840. .: iedberg Butzbach pfo[ Brod ⸗Preiſe. rie 9 0 5 kr. pf. er. pf. 1 Leib⸗Roggenbrod 271 2 3 2„ 1 9 5 1 1 44„ 5 10 8 l 10 5 oth. oth. Milchbrod 144 1, Waſſerweck 1152 11 Gemiſchtes(Tafel-) Brod 145% 16 Fleiſch⸗Preiſe. pf. pf. 1 Ochſenſfleiſch 14102 10 2 „Kübfleiſch 8 2 8. 1 „Rindfleiſch 9 72 72 „ Kalbofleiſch 5— 5 4— „ Schweinenlleiſch 10— 10— „Hammellleiſch 8— 81— „ Schaaflleiſch— 14—— „Wurſt von blos Schweinen 12— 12— 75 Gemiſchte Wurſt 10 1— 10— „Bratwurſt 5 14— 14 „ Schwartenmagen 144— 144— „ Geräucherter Speck 20% „Schinken 14— 144— „ Dörrfleiſch 15.— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 19— 191— 5 dito unausgelaſſen 18— 181— „ Nierenfett 184— 18— Hammelsfett 15—— 15 Der großh: heſſ. Kreisrath d. K. F. Küſch ler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Binddernagel in Friedberg. del 2 2— Bett angewi in der dienſtes Erlaſſu verehru ben, od auf die b Folge 8 Vorſtan lungen Gebetve J) die 9. Vorſtan 0. durch V dieſer B ihm nich goge ein 9. es mag