— 7 E 2 — urg, den ollen des . cker. — Intelligenzblatt für die 948 — rovinz 8 J — 0 8 im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 1839. * 13. Sonnabend, den 30. Maͤrz Amtlicher Theil. Regulativ uͤber die Schutzpocken⸗Impfung. In Folge der Wahrnehmung, daß hinſichtlich der zum Wohle der Unterthanen höchſten Orts anbefohlenen Impfungen hin und wieder Unordnungen eingeriſſen ſind, und in Erwägung, daß diefelben größtentheils nur in der mangelhaften Kenntniß, oder Auffaſſung der darüber vorliegenden allerhöchſten Verordnung vom 6. Auguſt 1807, ſo wie der vielfältigen ſpäter über das Impfweſen gegebenen zerſtreuten Verfügungen begründet ſeyn durften, bin ich veranlaßt, das Weſentliche davon zur Nachachtung im Kreiſe Friedberg hierunter zuſammen zu faſſen und durch einige ihre Ausführung ſichernde Vorſchriften hiermit zu ergänzen. Es geſchieht dies wie folgt: §. 1. Alle in dem Kreiſe wohnhaften oder ſich aufhaltenden Perſonen, welche ſich nicht ausweiſen können, daß ſie geimpft ſind, oder die Menſchenblattern gehabt haben, ſind ſchuldig, ſich der Impfung zu unterwerfen. §. 2. Zur Leitung und Vornahme des Impfgeſchäfts ſind beſondere Impfbezirke gebildet und denſelben eigne Impfaͤrzte vorgeſetzt worden, welche zu beſtimmten Zeiten die vorgeſchriebenen Geſammt-Impfungen vornehmen ſollen. §. 3. Dieſe Geſammt⸗ Impfungen ſollen jährlich zweimal und zwar im Anfange der Monate Mai und September ſtattfinden. §. 4. Die Bezirks⸗Impfärzte haben die Bürgermeiſter zeitig von dem Tage der Vornahme der öffentlichen Impfung zu benachrichtigen, damit von dieſen die Bekanntmachung an die Eltern ꝛc. der zu impfenden Kinder ꝛc. geſchehen kann. §. 5. Acht Tage vor dem Beginnen des Monats, in welchem die Geſammt-Impfung vorgenommen werden ſoll, haben die Ortsgeiſtlichen eine Liſte über die ſeit der letzten Geſamm-Impfung neugebornen Kinder, ſo wie diejenigen etwa neueingezogenen Familien nach anliegendem Muſter) aufzuſtellen und gleichzeitig dem gr. Bürgermeiſter zu übergeben. Das dazu erforderliche Formularpapier ſoll aus der Gemeindekaſſe berichtigt werden. §. 6. Der Bürgermeiſter iſt verpflichtet mit dem Beginn dieſer Monate ebenfalls ein Verzeichniß nach demſelben Formular aufzuſtellen, worin, 1) die in dem Verzeichniſſe des Geiſtlichen aufgeführten Kinder, ferner 2) die neugebornen Kinder israelitiſcher Religion und 3) alle übrigen in der Gemeinde anweſenden Individuen, welche den§. 1. bemerkten Nachweis nicht liefern können, in welcher Beziehung namentlich auf Neurezipirte, und auf Dienſtboten, Geſellen und Lehrlinge ꝛc. vorzüglich ausländiſche ein beſonderes Augenmerk zu richten iſt, aufgezeichnet werden ſollen. Das alſo aufgeſtellte Verzeichniß, welches bis zum Eintreffen des Diſtrikts⸗Impfarztes ganz pünktlich und vollendet ausgefertigt ſeyn muß, iſt dem Letzteren bei ſeiner Ankunft mit beigefügter Bekanntmachungsbeſcheinigung ſofort zu behändigen. ) Wird am nächſten Botentag expedirt und iſt bei C. Binder nagel in Friedberg vorräathig. — 1 g f : 7 : g 8 7 1 4 0 1 8 7 7 1 4 n §. 7. An dem beſtimmten Tage muͤſſen ſich alle beſchiedenen Impffähigen(als ſolche gelten Kinder erſt nach erreichtem Alter von 3 Monaten, welche nicht durch beſcheinigte Krankheit oder Schwächlichkeit zeitig unfähig ſind) zur Impfung ſiſtiren resp. ſiſtirt werden, bei Meidung einer Strafe von 1 bis 3 fl. Ausgenommen hiervon ſind die von audern autoriſirten Aerzten oder Wundärzten Geimpfte. Dieſelben haben jedoch bei 30 kr. Strafe an dem Tage der Geſammt Impfung dem Bezirks-Impfarzte ihre Impfſcheine vorzulegen. §. 8. Eltern, Pflegeeltern und Vormünder ſind fur ihre minderjährigen Kinder und Pfleglinge, Dienſt⸗ und Brodherrn aber für ihre Dienſtboten, Geſellen und Lehrlinge haftbar. H. 9. Eltern oder deren Stelle vertretende Verwandten eines jeden an den Menſchenblattern erkrankenden Kindes, ſollen überdies wenn ſie die ihnen vorher angebotene Schutzpocken-Impfung eigen⸗ ſinnig verweigert haben, nach der Verordnung vom 18. Febr. 1809 mit vierwöchentlicher Zuchthausſtrafe belegt werden. 5§. 10. Damit dergleichen Fälle vermieden werden und die Wohlthat der Impfung im Vokke immer mehr erkannt werde, ſind die Herren Aerzte, Geiſtlichen, Schullehrer und Ortsvorſtände angewieſen, angelegentlichſt mitzuwirken. Insbeſondere ſollen die Bürgermeiſter derjenigen Orte, in welchen ſich ein beſonderes Widerſtreben gegen die Impfung zeigt, der Geſammt-Impfung und der Beſichtigung der Impflinge perſönlich beiwohnen. §. 11. Damit die Gelegenheit zur Verſorgung mit friſcher Lympfe nicht fehle, ſind die Bezirksthierärzte und Bürgermeiſter angewieſen, den Phyſikatsärzten Anzeige zu machen, wenn ſich Blattern bei Kühen in ihren Bezirken oder Gemeinden zeigen. §. 12. Das Impfen mit Menſchenblattern, ſowie mit Variolidengift iſt bei 50 Reichsthaler Strafe verboten. §. 13. Was die Pflichten der Bezirks⸗Impfärzte ruͤckſichtlich der ſorgfältigen Impfung ſelbſt, ferner der Führung eines ganz genauen Impfbuchs, der Aufſtellung der Impftabellen und deren Einſendung an den Phyſikatsarzt betrifft, ſo dürfen die deßfallſigen Vorſchriften als bekannt vorausgeſetzt werden. Ich be⸗ ſchränke mich daher darauf, das in erſterer Beziehung erlaſſene Miniſterial-Regulativ vom 16. April 1824 einzuſchärfen, und weiter zu bemerken, daß die Einſendung der Impftabellen an die Phyſikatsärzte unfehlbar alljährlich bis zum 15. Dezember erfolgen muß. §. 14. Neben den vorgeſchriebenen Geſammtimpfungen duͤrfen von den dazu ermächtigten Medieinal⸗ Perſonen, wozu nach der Verordnung vom 6. Auguſt 1807§. 4 Lit. a namentlich alle recipirten Aerzte, Staabs⸗ und Ober⸗Chirurgen und beſonders dazu autoriſirte Wundärzte gehören, gleichwie ausländiſche wirkliche Aerzte zu rechnen ſind, auch Impfungen im Einzelnen vorgenommen werden. Ausnahmsweiſe iſt dies indeſſen zur Geſammtimpfung verboten, und es durfen während dem die Impffähigen nur allein von dem einſchlägigen Bezirks ⸗Impfarzte geimpft! werden. Der impfende Arzt oder Wundarzt hat in dieſer Beziehung dieſelben Verpflichtungen, welche nach§. 13. dem Bezirksimpfarzte obliegen, hund iſt insbeſondere verbunden, die vorſchriftsmäßigen Tabellen über die von ihnen vorgenommenen Impfungen alljährlich und zwar ſchon den letzten November an den betreffenden Phyſikatsarzt einzuſenden. 9. 15. Die Phyſikatsärzte haben nach§. 14 ihrer Inſtruction das ganze Impfweſen in ihren Bezirken zu leiten und zu überwachen. Ich bin zu der Erwartung berechtigt, daß dieſelben dieſen wichtigen Theil ihrer Berufspflicht nicht verkennen werden. Gewahren dieſelben Unordnung oder Vernachläſſigungen, ſo ſind ſie zur alsbaldigen Anzeige bei mir verpflichtet. Insbeſondere haben ſie ſtets 8 Tage nach Ablauf der für Einſendung der Impftabellen an ſie beſtimmten Friſten nach§. 13 und 14 die Säumigen zu meiner Kenntniß zu bringen. Die von den Phyſikatsärzten ſelbſt aufzuſtellenden Haupt⸗Impftabellen werden die. ſelben inſtructionsgemäß bis zum 15. Januar eines jeden Jahres an mich einſenden. §. 16. Gebühren. Alle zum Impfen ermächtigte Medizinalperſonen, des Großherzogthums, haben in Anſehung derjenigen Unterthanen, welche Armuths-Atteſtate vorzeigen und die Impflinge an dem Wohn⸗ orte des betreffenden Arztes oder Wundarztes impfen laſſen, die Impfung unentgeldlich zu bewirken. Für andere Impfungen haben die impfenden Medicinalperſonen zu beziehen: 1) in ihrem Wohnorte für jede 30 kr.; 2) außerhalb ihres Wohnorts, wenn ſich die Zahl der an einem Tag in einer und der— ſelben Ortſchaft zu Impfenden auf 10 und mehr beläuft, gleichfalls für jede 30 kr.; 3) wenn deren unter 10 und über 3 find 45 kr.; 4) wenn deren aber nur bis zu 3 ſind 1 fl. In dieſen Gebühren iſt die Vergütung für die am Sten oder ten Tage vorgeſchriebene Beſichtigungs⸗ Viſite, ſo wie für Ausſtellung des Impfſcheins inbegriffen. S. 17. Bei den Geſammt⸗Impfungen hat der Impfarzt ſeine Gebühren aus der Gemeindekaſſe zu beziehen. Nach Vollzug der Beſichtigungs⸗Viſite ſtellt er das Verzeichniß derſelben, worin Tag und Datum ſowohl der Impfung als der Beſcheinigungs-Viſite eingetragen ſeyn muß,) dem betreff. Bürgermeiſter zu, welcher ) Das gedruckte Formular iſt in Friedberg bei Carl Bindernagel zu haben. 4 Oſer aus Blum Herze Denn g Hätte Der Moch Auf Drif Hal Und rut Fru He 0 Ji en vor mehr trug, die deren ſic erinnern Am 1 Morgens Sudtwage Musch se kante 1 Mang ſolche E legte. J den, alg e immer gewieſen, ſich ein ung der hierärzte ühen in Strafe , ferner dung an Ich be il 1824 ufehlbar edicinal⸗ n Aerzte, landiſche weiſe iſt lein von in dieſer beſondere lich und Bezirken en Theil ngen, ſo dlauf der u meiner rden die⸗ 8, haben u Wohn⸗ ken. Vohnorte und der⸗ ren unter htigungs⸗ elaſſe zu d Datum , welcher — 85 — den Geſammtbetrag anzuweiſen, zugleich aber für die Wiedererhebung der vorgelegten Poſten, inſoweit ſie nicht wegen Unvermögenheit Einzelner der Gemeindekaſſe zur Laſt fallen, zu ſorgen, und zu dem Ende die Liſte alsbald zur Executoriſch⸗Erklärung an mich einzuſenden hat. §. 18. Da es kaum mehr zweifelhaft iſt, daß die Schutzkraft der Kuhpocken gegen die Menſchen⸗ blattern mit der Zeit nach und nach abnimmt, ſo erſcheint eine Wieder⸗Impfung(Revaccination) etwa nach Verlauf vou 10 Jahren der regelmäſig verlaufenen Impfung ſehr wünſchenswerth. Unter dem Bemerken, daß dergleichen Revaccinationen gelegentlich der Geſammtimpfungen unentgeld⸗ lich geſchehen, empfehle ich den Herrn Aerzten und Geiſtlichen ꝛc. möglichſt dahin zu wirken, daß dieſelben immer mehr Eingang finden. Nach den Vorſchriften dieſes Regulativs hat ſich Jeder männiglich zu achten und werden Ueber— tretungen deſſelben unnachſichtlich mit den geeigneten Polizei- reſp. Disciplinarſtrafen geahndet werden. Friedberg den 25. März 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler. Osterlied. Oſtern, Oſtern, Frühlingswehen, Oſtern, Oſtern, Auferſtehen Aus der tiefen Grabesnacht! Blumen ſollen fröhlich blühen, Herzen ſollen himmliſch glühen, Denn der Heiland iſt erwacht. Trotz euch, hölliſche Gewalten! Oättet ihn wohl gern behalten, Der euch in den Abgrund zwang! Mochtet ihr das Leben binden? Auf des Todes düſtern Gründen Dringt hinan ſein ew'ger Gang. Der im Grabe lag gebunden, Hat den Satan überwunden, Und der lange Kerker bricht. Frühling ſpielet auf der Erden, Frühling ſoll im Herzen werden, Herrſchen ſoll das ew'ge Licht! Alle Schranken ſind entriegelt, Alle Hoffnung iſt verſiegelt, Freudig ſchlage jedes Herz. Und es klage bei der Leiche Nimmermehr der kalte, bleiche Gottverlaſſ'ne Heidenſchmerz. Alle Gräber ſind nun heilig, Grabesträume ſchwinden eilig, Seit im Grabe Jeſus lag. Jahre, Monde, Tage, Stunden, Zeit und Raum, wie ſchnell verſchwunden! Und es ſcheint ein ew'ger Tag. Max Schenk von Schenkendorf (geb. 1783— nach Andern 1784— zu Königs⸗ berg, war im Jahr 1813, 1814 und 1815 ein eben ſo wackerer Kämpfer als lieblicher Sanger, ſtarb aber ſchon 1817 oder 1819 zu Coblenz.) Merkwuͤrdige Mordthat. Ich erzähle den Leſern eine Begebenheit, die ſich vor mehr als fünfzig Jahren in Friedberg zu— trug, die aber auch heute noch Intereſſe hat, und deren ſich ältere Perſonen der Stadt wohl voch erinnern werden. Am 17. Februar das Jahres 1787 fand man Morgens in dem Pfuhle hinter der ſogenannten Stadtwage drei Körper, die man bei genauerer Anſicht ſofort für Theile eines Menſchen er— kannte und zwar für die dicken Beintheile einer Mannsperſon. Man kann ſich denken, daß eine ſolche Entdeckung außerordentliches Aufſehen er⸗ regte. Wie groß mußte aber der Schrecken wer⸗ den, als man zwei Tage darauf aus dem ſoge⸗ nannten Stadtſchreiberei-Brunnen einen menſchli⸗ chen Leib, jedoch ohne Kopf, zwei Arme und Einen Fuß herauszog. Es blieb kein Zweifel, daß die früher gefundenen Theile zu dieſen gehörten. Al— les bewies, daß in den Mauern der Stadt ein furchtbares Verbrechen ſtattgefunden, und daß der Mörder nach vollbrachter Mordthat ſich noch eine Zeitlang mit dem Schlachtopfer beſchäftigt hatte; denn die einzelnen Theile waren ſehr geſchickt von einander getrennt. Das war aber auch Alles, was ſich herausſtellte. Denn noch hatte man ja nicht einmal den ganzen Körper des Ungluͤck— lichen; es fehlte außer dem zweiten Fuße der Theil des Körpers, woran er am meiſten hätte erkannt werden können, nämlich der Kopf. Und wenn man nun auch den Gemordeten erkannt hätte, ſo blieb gerade die wichtigſte Frage unbeantwortet, wer denn der Mörder geweſen war? 8 Ein recht kalter Verbrecher mußte es wohl ſeyn, das fühlte Jeder, und um ſo ſchauderhafter erſchien die That, um ſo mehr mußte ſich Angſt und Schrek⸗ ken und Abſcheu hieruͤber aller Gemüther bemächti⸗ gen.— Der Magiſtrat that ſein Möglichſtes, um dem Thäter auf die Spur zu kommen; er ſetzte endlich einen Preis von hundert Gulden für den feſt, welcher eine gegründete Angabe zu machen im Stande ſey, die zur Entdeckung des Mörders führte. Es war aber Alles umſonſt. Im Publikum er— zählte man ſich zwar, der Mörder ſey ein öͤſterrei— chiſcher Werb-Offizier und das Schlachtopfer ein unter ſeinem Commando geſtandener Unterofſtzier. Wer konnte und durfte es aber in damaliger Zeit wagen, ſolche Leute einzuziehen, die, unter dem Schutze einer großen Macht ſtehend, in ſolchem Städtchen thun konnten, was ſie wollten? Genug, der Mörder kam nicht heraus, und wird wohl ſei— nen Lohn vor einem hoͤhern Richter bereits em— pfangen haben. möchten wir wenigſtens nicht an ſeiner Stelle ge— weſen ſeyn, und 50 Jahre hindurch die Gewiſſens— biſſe einer ſo ſchrecklichen Mordthat ertragen haben. Ueber neun Jahre nachher, den 18. Juni 1796, grub man in der gerbelheimer Höhle, jenſeits Fauerbach, einen ſteinernen Topf auf, in wel— chem ſich ein menſchlicher Kopf und Fuß befand. Es iſt wahrſcheinlich, daß das die früher fehlen— den Theile des Unglücklichen waren. Die Entdek— kung kam aber zu ſpät; denn an dieſen ließ ſich nichts Näheres mehr erkennen, und das früher Ge— fundene war längſt beerdigt. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N ν Arbeits-Verſteigerung. (302) Donnerſtag, den 4. April, Vormittags 9 Uhr, ſollen nachbenannte Wegbauarbeiten an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden, als:“ 1) die Anfertigung von 600 Klaftern Fahrbahn, Graben und Banquets, 2) das Kleinſchlagen von 28 Zehntel Kubikklafter Steine. Die Bedingungen werden in dem Verſteigerungs— termin bekannt gemacht. Wenn er aber noch leben ſollte, Die Herren Wirgermeiter ber Umgegend erſuche ich, dieſe Verſteigerung in den nem Gemein. den bekannt machen zu laſſen. 1115 8 eee den 20. März 1830. 0 Der groß. l e; Keller. Arbeits-Verſteigerung. (303) Mittwoch den 10. April, Vormittags 10 Uhr, ſoll in hieſiger Buͤrgermeiſterei die Reparatur der Thurmuhr, voranſchlagt zu 110 fl. an den We⸗ nigſtnehmenden ausgeboten werden. Aſſenheim den 27. März 1839. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Günther. Arbeits-Verſteigerung. (255) Mittwoch den 3. April, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf der Gemeindeſtube zu Holzhauſen die zur Erbauung einer Waſchküche in der dortigen Pfarr⸗ hofraithe erforderlichen Bauarbeiten an die Wenigſt⸗ fordernden öffentlich verſteigert werden. Nach dem Voranſchlag beträgt 1) die Maurerarbeit 2) die Steinhauerarbeit 3) die Zimmerarbeit N 77 4) die Dachdeckerarbeit 5) die Schreinerarbeit 6) die Schloſſerarbeit 4 7) die Glaſerarbeit 8) die Weisbinderarbeit 40= Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Ein⸗ ſicht offen. Zugleich wird bemerkt, daß nur ſolche Handwer⸗ ker zum Gebot zugelaſſen werden, welche die nach der Verordnung vom 31. Januar 1828 vorgeſchrie⸗ bene Prüfung beſtanden, oder bereits vor Erlaß derſelben Meiſter geworden waren. Friedberg den 21. März 1839. Der gr. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (256) Mittwoch den Zten April, . 54 kr. 23 ⸗ 54 ⸗ — —— 0 2 1 O N 0 1 Vormittags 11 Uhr, werden auf der Gemeindeſtube zu Holz⸗ hauſen die bei Vergrößerung des katholiſchen Schul⸗ hauſes daſelbſt nöthigen Bauarbeiten an die We⸗ nigſtfordernden in Accord gegeben. Hiervon beträgt 1) die Maurerarbeit g 197 fl. 9 kr. 2) die Zimmerarbeit 246⸗ 9 ⸗ 3) die Dachdeckerarbeit ö 3 4) die Schreinerarbeit, 5) die Schloſſerarbeit 1520 ⸗ 6) die Glaſerarbeit 42—8 7) die Weisbinderarbeit 14612 ⸗ Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis Agen unt ſich verſte. 1) Dienſ Uhr, 2 Dom 10 Spei 3) Dien Uhr, gend Lich d (282) 9 Uhr, gen de in meine verſteige Kenntuiſ Oſſe (883) buche de ſoll hun großſ. Verpfg 100 fl. hat zwg derſuch Gemein rmeiſte gs 10 paratur den M We⸗ ermeiſter meiſter mittags zu Holz⸗ n Schul- die We⸗ l. 9 kr. 9 — 97 2 zum Tage des Termins auf dem Bureau des Un⸗ terzeichneten zur Einſicht offen. Friedberg den 21. März 1839. Der gr. heſſ. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Entlaſſungs feier. (279) Bei der, Mittwoch den 3. April, eintre⸗ tenden Entlaſſungsfeier in der Burgkirche können, des beſchränkten Raumes wegen, und weil dieſe Feier überhaupt nur für ein kleines Publikum berech- net ſeyn kann, keine Kinder zugelaſſen werden, und bittet man um Vermeidung alles unziemlichen Ge— dränges. 1 Friedberg den 26. März 1839. Dr. Crößmann. Verpachtung. (280) Dienſtag den 2. April, Vormittags 9 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe der ſogenannte Eichelhof, Scheune benebſt den Gärten einer nochmaligen Ver⸗ pachtung ausgeſetzt werden. Friedberg den 25. März. 1839. f Der Beigeordnete Bender. Frucht. Verſteigerung. (281) Von den fürſtl. Solms Lichiſchen Frucht— vorräthen aus der Erndte 4838 ſollen an folgenden Tagen unter den gewöhnlichen Bedingungen offent⸗ lich verſteigert werden: 1 Dienſtag den 9. April 1839, Vormittags 10 Uhr, vom Speicher zu Lich 140 Mltr. Gerſte; 2) Donnerſtag den 11. April 1839, Vormittags 10 Uhr, in der Burg zu Södel vom dortigen Speicher 50 Mltr. Gerſte; 3) Dienſtag den 16. April 1839, Vormittags 10 Uhr, in der Krone zu Niederweiſel vom dorti⸗ gen Speicher 220 Mltr. Gerſte. Lich den 23. März 1839. Fuͤrſtlich Solmſ. Rentei daſelbſt Kratz. Bekanntmachung. (282) Dienſtag den 2. April I. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll der Maulwurfsfang in den Gemarkun⸗ gen Oſſenheim und Bauernheim für das Jahr 1839 in meinem Geſchäftszimmer öffentlich wenigſtnehmend verſteigert werden, was hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Oſſenheim den 25. März 1839. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Keller. Edictalladung. (283) Nach einem Eintrage in dem Hypotheken⸗ buche der Stadt Friedberg vom 14. Februar 1823 ſoll Heinr. Martin Falk von hier von dem damaligen großh. Hofrathe Langsdorff zu Wiſſelsheim unter Verpfändung mehrerer Grundſtücke ein Kapital von 100 fl. geliehen haben. Der genannte Gläubiger hat zwar beſcheinigt, daß jenes Darlehen nie gelei⸗ ſtet worden ſey; da jedoch keine Gewißheit vorliegt, ob auf die ausgefertigte und nicht mehr beizubrin⸗ gende Schulbverſchreibung ſonſt Niemand Anſprüche zu machen habe, ſo wird, auf Antrag der Falkiſchen Erben, zu deren Anzeige binnen 6 Wochen unter dem Rechtsnachtheile hiermit aufgefordert, daß nach Ablauf dieſer Friſt die vorgedachte Schuldurkunde für mortificirt erklärt und der Eintrag in den Hypoihekenbüchern gelöſcht werden wird. Friedberg den 16. März 1839. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Oeffentliche Ladung. (284) Nachdem über das Vermögen des Johan⸗ nes Will und deſſen Ehefrau zu Altenſtadt der Con⸗ curs erkannt worden, ſo werden deren ſämmtliche Gläubiger zur Anzeige und Begründung ihrer For⸗ derungen ſowie zum Verſuche eines Arrangements auf Mittwoch den 17. April l. J., Vormittags 9 Uhr, unter Androhung des Ausſchluſſes von der Maſſe, anher vorgeladen. Großkarben den 13. März 1839. Großh. Heſſ. Landgericht. Muhl. Bekanntmachung, eichen Lohrinde Verſteigerung, im Nevier Oberrosboch Forſts Friedberg betreffend. (285) Das diesjährige Ergebniß von eichen Loh⸗ rinden, in den nachbemerkten, vom Raumholze rein geſtellten Niederwaldſchlägen, wird dahier Freitag den 26. April d. J. Vormittags um 10. Uhr, an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert, nemlich A. in den großh. Domanialwaldungen: 1. Frauenwald ungefähr 191 Centner 2. Burgwald 7 188/„ 3. Kellerberg W333 75 Summe 712¾ Centner B. in den Communalwaldungen der Gemeinden: 1. Obermörlen ungefähr 414 Centner 2. Ockſtadt ine 38 /e Summe 739% Centner Hauptſumme 1452 ¼ Centner Die näheren Bedingungen werden vor'm Aus⸗ gebot eroͤfnet, einſtweilen wird nur bemerkt, daß gachgebote nicht angenommen werden. Die großh. Forſtſchützen zu Niedermörlen, Obermörlen, Winter⸗ ſtein, Ockſtadt und Oberrosbach, werden den ſich bei ihnen Anmeldenten, die Lohſchläge vorzeigen. Oberrosbach den 22. März 1839. Der gr. Revierförſter Bingmann. Holzverſteigerung. b (286) Montag den 8. April l. J., Vormittags — 98 rankenſtein' ſchen Waldungen dabiernachſtehende Holzſorten verſteigert; 9 Uhr, werden in den freih. v. 15 8 Stecken buchen Scheidholz, 20 157¼ 77 77 Prügelholz, 3) 62 77„ Stockholz, 4) 75 Stück„ Wellen, 5) 8½ Stecken kiefern und weistannen Scheidh. 6 41 8 ditto Prügelholz, 79 29 ½ 41195 ditto Stockholz, 8) 982 Cubf. kiefern u. weistannen Stammholz, 9) 93 Cubf. ditto Stangenholz und 10) 1975 Stück Nadelholz⸗ Wellen. Die Verſteigerung beginnt in dem Diſtrikte unter der Querſchneiſe. Ockſtadt am 27. März 1839. Freih. v. Frankenſtein'ſches Rentamt Brömſer. Hofraithe⸗Verſteigerung. (287) In Auftrag des Herrn Profeſſor Fertſch ſoll der Unterzeichnete deſſen in der Kirchgaſſe be⸗ legene Hofraithe a Freitag den 5. April, Vorm. 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe einem öffentlichen Verkaufe ausſetzen. Bemerkt wird, daß die verkauft werdenden Im⸗ mobilien aus Wohnhaus, Stallung, 44 Ruthen Gartenland und einem Hofe beſtehen, ein großer Theil des Kaufſchillings zu 4 pCt. ſtehen bleiben, Einſicht der weiteren Bedingungen aber bei dem großh. Hofgerichts-Advokaten Trapp III. dahier, welcher auch einen Verkauf aus der Hand vorzu— nehmen autoriſirt iſt, erzielt werden kann. Kauf⸗ luſtige werden hierdurch eingeladen. Friedberg den 27. März 1839. Der Beigeordnete Bender. Bekannntmachung. (288) Montag den 8. April, Vormittags 9 Uhr, werden, in dem Hauſe des Herrn Gaſthalters Hie— ronimus dahier, die bei Umbauung einer Stra- ßenſtrecke vor dem hieſigen ehemaligen mainzer Thore erforderlichen Planirarbeiten, ſo wie das Brechen und Anfahren von 16,4 Cubikklafter Steine, die Anlieferung von 12 Cubikklafter Uſakies an die Wenigſtfordernden öffentlich verſteigert. Friedberg den 27. März 1839. f Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter f Rhumler. Holz ⸗Verſteigerung. (289) Donnerſtag den 4. April d. J. Vormittags 8 Uhr, ſollen in dem Gemeindewald der Gemeinde Niederrosbach, Diſtrikt alter Hegwald und Sang: 1) ½ Stecken eichen und 3 Stecken kiefern Scheit⸗ holz, 2) 4 Stecken buchen, 3½ Stecken birken, 16 Stecken nadel und 1¼ Stecken aspen und weiden Prügelholz, 3) 12¼ Stecken nadel Stockholz, 4) 576 ½ eichen und birken, 1000 nadel und 623/ aspen und weiden Reiſerholzwellen, 5) 55 Stämme(480 Cubikfuß), 305 Stangen (626 ¼ C. F.) nadel Holz und 531 Stangen buchen und birken Holz, ö an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Der Zuſammenkunftsort iſt am Hühnerpfad präcis 8 Uhr, wo alsdann zugleich im alten Hegwald und dann gegen 10 Uhr im Diſtrikt Sang, dem nadel Holz, mit der Verſteigerung begonnen wird. Die Herrn Bürgermeiſter reſp. Beigeordneten werden um gefällige Bekanntmachung dieſes bei der Schelle andurch erſucht. g Niederrosbach den 26. März 1839. Der großh. Bürgermeiſter F. Bullmann. NN ο⏑ Privat-Bekanntmachungen. Fertige Malterſaͤcke (226) in verſchiedenen Qualitäten und zu billigen Preiſen ſind immer vorräthig bei H. R. Eulenſtein, Saalgaſſe M 114. in Frankfurt a. M. Bekanntmachung. (248) Der Unterzeichnete beehrt ſich hiermit be⸗ kannt zu machen, daß er nachverzeichnete Weine von vorzüglicher Qualität und zu ſehr billigen Preiſen liefert, als: 1835r Dienheimer pro Ohm 40 fl.(Rheinheſſen), 1831r Geißenheimer„„ 44„(Rheingau), 1834r Gaubikel heim,,„ 44„(Rheinheſſen), 1834r Nierſteiner„„ 1 0 1831 r Rauenthaler„„ 85„(Rheingau), 1834r Deidesheimer„„ 90„ Gaard), 1836r Naudorfer„„ 90„(Rheingau), 1827r Hochheime f 15 1834 r Hattenheimer„„ 170„ 5 Ingelheimer Rothe-Weine 44 bis 90 fl. die Ohm. Die Weine werden nur pr. Compt. und frei bis zur Fuhre geliefert, und etwaige Beſtellungen können direct bei dem Unterzeichneten oder bei Herrn Diſtricts-Einnehmer Barth in Butzbach geſchehen. Mainz im Februar 1839. Balthaſar Barth. Schwalheimer Mineralbrunnen. (260) Montag den 1. und Dienſtag den 2. April, als am zweiten und dritten Oſternfeiertage, werden auf dem ſchwalheimer Mineralbrunnen durch gut beſetzte Tanzmuſik die Sommerbeluſtigungen eröffnet. Ich lade zu denſelben mit dem Bemerken ein, daß für gute Speiſen und Getränke, ſowie für prompte und billige Bedienung die zweckmäßigſten Vorkeh⸗ Betten, galten tied be Berkauf (269) 5 mir gefertis der erſten und womit hen werde Tokal⸗Verd Auch en fertigung ohne Einf die Maiſch ſtige Betti wird; die Verbindur Desfall Briefen al Wetzle Eigene 270) und mög in der Fran Guͤter— (271) müllers in der& dem Gem ſtigrupg 1 cke 2 v0 N Auch zweiſtöck teren S Aus⸗ un 1 Zangen Stangen d präciz ald und n nadel ordneten bei der ermeiſter nn. mit be⸗ eine von Preiſen nheſſen), gau), uheſſen), 1 gau), gau), ie Ohm. und frei tellungen el Herrn zeſchehen. zarth. en. . April, „werden urch gut eröffnet. in, daß prompte Lorkeh⸗ rungen getroffen ſind, und ſehe einem zahlreichen Beſuche entgegen. Schwalheimer Brunnen d. 26. März 1839. Henkel. Fäſſer⸗ Verkauf. N (266) Vier gut erhaltene Faͤſſer mit eiſernen Rei⸗ fen, von eiren 2½ bis 5 Ohm, ſind zu verkaufen. Bei der Expedition dieſes Blattes iſt das Nähere zu erfragen. Empfehlung. (265) Gebleichtes und ungebleichtes Einſchlage⸗ garn blau und trkiſch⸗roth, habe ich wieder in be⸗ ſter Qualität und in den gangbarſten Nummern erhalten, und verkaufe ſolches möglichſt billig. Auch bin ich wieder mit den früher angezeigten Artikeln wohl aſſortirt, nämlich: Jaconett, Mull, Till, Bettzeuge, Hals⸗ und Sacktücher, Sarſenets, Strick- und Naͤhgarne, Schnure und alle in dieſes Fach einſchlagende Artikel. Friedberg den 18. März 1839. Nathan Hirſchhorn. Verkaufs- und Empfehlungs-Anzeige. (269) Der Eigenthüͤmer eines vor 4 Jahren von mir gefertigten Dampf⸗Apparates, welcher gleich bei der erſten Deſtillation reinen Branntwein liefert, und womit täglich 1200 Quart Maiſche abgetrie— ben werden können, iſt geſonnen, ſolchen wegen Lokal⸗Veränderung zu verkaufen. Auch empfehle ich für Dampf-Apparate die An⸗ fertigung von ſelbſtthätigen Maiſchhebern, welche ohne Einfüllen oder Einpumpen eines Arbeiters die Maiſche in die Höhe heben, ohne daß der ſon— ſtige Betrieb des Apparates im geringſten gehemmt wird; dieſe Vorrichtung iſt mit jedem Apparat in Verbindung zu bringen. Desfallſige Anfragen wolle man in portofreien Briefen an Unterzeichneten einſenden. Wetzlar im März 1839. J. J. Waldſchmidt, Kupferſchmied. Eigene Fabrik in Futter-Baumwollen (270) zu geſteppten Decken, in ſehr ſchöner Waare und möglichſt billigen Preiſen, bei J. T. Knoll in der Borngaſſe dem Plätzchen gegenuͤber. Frankfurt a/ M. den 15. März 1839. Güter-, Holz⸗ u. Hofraithe⸗Verſteigerung. (271) Dienſtag den 2. April l. J. wollen Ried⸗ müllers Friedrich Wetz Erben zu Griedel ihre in der Gemarkung Wölfersheim liegenden Güter in dem Gemeindehauſe daſelbſt einer öffentlichen Ver— ſteigerung ausſetzen laſſen, als: 1) circa 42 Morgen Aecker, Wieſen und Gärten, 2) von 3½ Mark Holz aus dem rockenberger Markwald den ½ Theil. Auch können auf die Hofraithe, welche aus einem zweiſtöckigen Wohn⸗ und Nebenhaus, Scheuer, meb— reren Ställen, einem geraͤumigen Hofraum, zwei Aus⸗ und Einfahrten beſteht und ſchon am 9. d. M. verſteigert worden iſt, annehmbare Nachgebote bis dahin ſtattfinden. Die Bedingungen, unter welchen die Perſteige⸗ rung ſtattfindet, ſind auf dem Bürgermeiſtereibüreau zu Wölfersheim einzuſehen Griedel am 20. Marz 1839. F. Wetz, Riedmüller. f Warnung. (290) Da ſich mehrere Baumhändler in hieſiger Gegend umhertreiben, und in meinen Namen Bäume verkaufen, ſo bitte ich alle meine Freunde und Gön⸗ ner ſolchen Lügnern nicht mehr zu glauben, denn ich verkaufe ganz allein für mich und habe keine Unterhändler. Friedberg im März 1839. Friedrich Heuſer von Seckbach. Einh. (291) Am zweiten Oſterfeiertage findet man in meinem überaus ſchön gelegenen Locale um 1 Uhr Table d'hòte bei Harmoniemuſik, wozu, unter Zu⸗ ſicherung guter Speiſen und Getränke, ſowie promp⸗ ter und billiger Bedienung, höflichſt einladet W. E. Alisky, Gaſtgeber zur ſchönen Ausſicht zu Bergen. Nauheimer-Teichhaus. (292) Den 2ten Oſterfeiertage nehmen die Som⸗ merbeluſtigungen auf dem Nauheimer Teichhauſe ihren Anfang, wozu ich hierdurch mit dem Bemerken höflichſt einlade, daß ich für gut beſetzte Muſik, prompte Bedienung, gute Speiſen und Getränke beßtens beſorgt ſeyn werde. Nauheimer-Teichhaus den 25. März 1839. Henkel. Tanzmuſik. (293) Dienſtag den 2. April, als am 3. Oſter⸗ feiertage, wird bei dem Unterzeichneten gut beſetzte Tanzmuſik ſtattfinden, und ladet hierzu höflichſt ein Friedberg. G. Gerlach. Kapitalien (294) in verſchiedener Größe werden an brave Abnehmer und beliebige Unterpfänder ausgeliehen. In Auftrag: J. P. Jung. Eine ſpaniſche Wand (295) hat zu verkaufen Sattlerm. Schäfer. Mehrere hundert Bux ⸗Ba um (296) zu Einfaſſungen als auch Priemel-Pflanzen können abgegeben werden. Ausgeber dieſes ſagt wo? Saamen⸗ Empfehlung. (297) Bei den herannahenden ſchoͤnen Frühlings⸗ tagen mache ich meinen werthen Abnehmern die er⸗ gebenſte Anzeige, daß ich wieder mit allen Sorten Gartenſaamen verſehen bin, und ſolche ſo friſch und ächt, und eben ſo billig wie in Frankfurt, bei mir zu haben ſind. Friedberg. Carl Decher. 5 4 88948 6 beef es e u U ö Ich habe meine bisherige Wohnung verlaſſen und das ehemalige Eißneriſche Haus in der Ag 5 Schullehrer⸗„Seminar gegenüber, bezogen.— Möchte auch in meiner neuen Wohnung mir jenes Wohlwollen des hieſigen und benachbarten Publikums zu Theil werden, deſſen ich mich ſeither zu erfreuen hatte. Friedberg den 20. März 1839. Carl Bindernagel, n Buchdrucker. Holz. ⸗ ene geren (2980 Dienſtag den 2. April 1839, ſollen in dem, dem Herrn Baron Carl von Rothſchild gehörigen Walddiſtrikt Altenberg nachbenannte Holzſortimente oͤffentlich meiſtbietend verſteigert werden: a) 10 Stecken birken Prügelholz, b) 18. eichen Stockholz, c) 2475 birken Wellen, d) 2350 ſaalweide lange Wellen, e) 161 Stück birken Reifſtangen. Die Zuſammenkunft iſt Morgens präcis 9. Uhr an dem Weg von Rodheim nach Niederwöllſtadt. Okarben den 24. März 1839. Hilgenreiner. Lehrlings⸗ Geſuch. (299) In der Nähe von Friedberg wird ein junger Menſch von einem Kiefer und Bierbrauer, um dieſe beiden Geſchäfte zu erlernen, in die Lehre geſucht, Näheres bei der Erp. d. Bl. Ein Schneidergeſelle, (300) welcher im Fertigen von Herrnkleidern 08“ iſt, wird geſucht. Wo? ſagt die Exped. d. Bl. 1000 fl. (3010 Vornundsgelder ſind ohne Dazwiſchenkunft von Mäklern in hieſiges Landgericht zu verleihen. Friedberg den 28. März 1839. Hitkſchk r. bogen chts Advokat. Bei C. Sindern ass in Friebberg iſt vorräthig: Alemann, abgekuͤrzte Umarbeitung des hannöveriſchen Katechismus in ſeinem Hauptheile. Vierte, wenig veränderte Auflage. 1k Pohlmann, Fibel zum Leſenlernen 7 kr. Der Stallmeiſter v. Hohenſtein und ſeine Freunde. Beitrag zur Menſchen- und Pferdekunde. 45 kr. Zuſtand der Pferdezucht, der Pferdekenntniß, des Pferdehandels, der Pferdearzuei- und Reitkunſt in dem Jahre 1895. Eine Prophezeihung vom Stallmeiſter Lemmergeier. kx. Merleker, Geſchichte der Geographie* der geo⸗ graphiſchen Entdeckungen. 1 fl. 36 kr. Adelſtan, Deutſchland und Nom. 36 kr. Der Prophet auf das Jahr 1839, oder Nachrichten von allen merkwürdigen Begebenheiten und Er— 77 eigniſſen in der 1 moraliſchen und phyſi⸗ ſchen Welt. Nebſt Witterungs⸗Berechnungen für die Jahre 1839, 1840, 1841, 1842. Ein Haus⸗ und Gartenkalender für Jedermann. 15 kr. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 11 fl. 45 kr. Korn; 7 fl. 40 kr. Gerſte: 6 fl.— kr. Hafer: 3 fl.— er. Erbſen: fl. fk! N Früchte Preiſe zu Butzbach: Waizen: 11 fl. 30 kr. Korn: 7 fl 25 kr. Fruͤchte-Preiſe zu Frankfurt, am 25. Maͤrz: Wafzen: 11fl. 30 fr. Korn: fl.— kr. Gerſte: 6 fl.— kr. Hafer: 3 fl. 20 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 22. Maͤrz: Waizen: 10 fl. 22 kr. Korn: 7 fl. 51 kr. Gerſte: 5 fl. 5 0 Gater: 3 fl. 81 kr. Erbſen: fl. kr. Polizei⸗Taxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 31. Maͤrz bis 7. April 1839. 1 Friedberg] Butzb fo[ Brod Preiſe. mieden 5 a 5 0 N kr. pf kr. pf. 1 JLeib-⸗Roggenbrod 34— 0— 2 77 77 6 III 5 3 A. i g Loth. Loth. — Milchbrod 14 3% 144 — Waſſerweck 574% 11— —(Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 17415 17557 Fleiſch-Preiſe. 5 4.5 pf pf 1 Ochſenfleiſch 111— 10 12 „ Kühfleiſch ö 8 12 810 „Rindfleiſch f 81 801— „ Kalbfleiſch 614— 61— „ Schweinenfleiſch 92 2 „Hammellleiſch 15 7 8 8— „ Schaaflleiſch———— „Wurſt von blos Schweinen 12— 12— „Gemiſchte Wurſt 40% E10 „ Bratwurſt 15•— 15— 7 Schwartenmagen 16— 16— 2„ Speck g 22— 22— „Schinken 1277 159— 15— „ Doörrfleiſch 16— 16— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— 5 dito unausgelaſſen 19— 18— „ Nierenfett 18— 150— Hammelsfett 15— Der großh. heſſ. Kreisralh b. K. F. 11 Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bind 1 in ane früher v