e = S Intelligenzblatt für die rovins D berhesen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M4. Sonnabend, den 26. Januar 3 1839 Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes und die Polizeikommiſſaͤre zu Wickſtadt und Engelthal. Betreffend: Die Aufſtellung und Einſendung der Viehſtandstabellen. Da die Viehſtandstabellen bisher nicht überall nach gleichem Formular aufgeſtellt worden, ſolche auch mit den Jahresberichten verſpätet eingekommen ſind, ſo hat höchſtpreisliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz verfuͤgt, daß für die Folge die Aufnahme des Viehſtandes nicht mehr am Jahresſchluß, ſondern im Monat Juli erfolgen ſolle. Ich gebe Ihnen daher auf, längſtens bis zu Ende Juli des Jahres die deshalb nach dem Ihnen mit dieſem Ausſchreiben zukommenden Formulare aufzuſtellende Ueber— ſicht mit beſonderen Berichten an mich einzuſenden. Der Aufſtellung dieſer Liſten werden Sie die gehörige Aufmerkſamkeit und Sorgfalt widmen und insbeſondere nicht unterlaſſen, in Ihren Berichten ſoweit als möglich die Gründe für die etwa gegen das vorhergehende Jahr ſtattgefundene auffallende Vermehrung oder Verminderung des Viehſtandes im All gemeinen ſowohl als bei einzelnen Viehgattungen, ſo wie auch für das etwa eingetretene Fallen oder Steigen der Viehpreiße anzugeben. Was die Ueberſichten über den aufgenommenen Viehſtand im Jahre 1838 in Ihren Bürgermeiſtereien betrifft, ſo ſind dieſelben ſchon nach dieſem Formular einzurichten und mit Bericht binnen 8 Tagen einzulegen. Die eingeſandten Liſten erhalten Sie zu dem Ende zurück. Friedberg den 20. Januar 1839. Küchler. e Derſelbe an Dieſelben. Betreffend: Die Completirung der Feldtruppen im Jahr 1839. Gleichzeitig mit dieſem Ausſchreiben theile ich einem Jeden von Ihnen ein Exemplar der von großh. Provinzial⸗Commiſſär zu Gießen in rubricirtem Betreff erlaſſenen Bekanntmachung unter der Weiſung mit, dieſelbe alsbald in jeder Gemeinde Ihrer Bürgermeiſterei anheften zu laſſen und auf dieſe Art zur offentlichen Kenntniß zu bringen. Aus dieſer Bekanntmachung iſt zu entnehmen, daß aus dem Kreiſe Friedberg diejenigen jungen Leute, welche bei der vorjährigen Muſterung die Nr. 1 bis 95 gezogen haben, marſchpflichtig ſind, die Nr. 96 bis 104 aber noch nach dem 1. April J. J. einbeordert werden können. Sie haben alle diejenigen, welche hiernach eine Marſchnummer gezogen haben, davon ſpeziell in — 26— iß zu ſetzen und zugleich anzuweiſen, auf an ſie gelangende Ordre zum Regimente oder Corps, e 1 5 ſind, ſich und züge zu begeben. Sollte einer oder der andere durch ein begrün⸗ detes Hinderniß hiervon abgehalten ſeyn, ſo iſt mir unter Anſchluß des erforderlichen Zeugniſſes über den Abhaltungsgrund ſogleich berichtliche Vorlage zu machen. 5 Friedberg den 21. Januar 1839. Küchler. l Polizeiliche Bekanntmachung. Betreffend: Die Ausführung der Verordnung zur Verhütung des Schlachtens von ungeſundem Vieh. Zur Ausführung der in obigem Betreffe erlaſſenen hierunter abgedruckten Verordnung vom 2. October 1838 werden hiermit folgende Vorſchriften ertheilt. 19 Die von mir bereits angeſtellten und verpflichteten Fleiſchbeſchauer und deren Stellvertreter bleiben auf Widerruf in Wirkſamkeit und haben ihren Dienſt nunmehr nach Maaßgabe der vorerwaͤhnten höchſten Verordnung, und der ihnen heute zugehenden Miniſterial-Inſtruction vom 12. Decbr. 1838, ſo wie der gegenwärtigen Bekanntmachung zu vollziehen. Die Vorſchrift, daß dieſelben über ihre Geſchäftsverrichtung ein Tagebuch zu führen haben, bleibt beſtehen. 2) Wo in einem Orte kein tauglicher Fleiſchbeſchauer zu ermitteln war, da iſt der Fleiſchbeſchauer des nächſtgelegenen Ortes, hieſigen Kreiſes, zuzuziehen. Für die desfallſige größere Bemühung wird nach Lage der Verhältniſſe die Beſtimmung eines Gebührenzuſatzes vorbehalten. 3) Die Anzeige des Schlachtenwollens iſt fernerhin nicht mehr bei der Lokalpolizeibehoͤrde, ſondern un⸗ mittelbar bei dem Fleiſchbeſchauer zu machen. 4) Die Anzeige muß neben der Benennung des zu ſchlachtenden Viehes noch die Angabe der Zeit, wann das Schlachten beabſichtigt wird, enthalten.“) 5) Die declarirte Schlachtzeit muß, inſoferne der Fleiſchbeſchauer ſich zu derſelben eingefunden hat, was möglichſt geſchehen ſoll, pünctlich eingehalten werden. 6) Das Schlachten zur Nachtzeit darf von dem Fleiſchbeſchauer nur in beſonderen Fällen nach zuvor eingeholter Genehmigung der Lokalpolizeibehörde geſtattet werden.— 7) Wenn Fleiſch von einem andern Orte hereingebracht wird, ſo muß ſich bei demſelben eine ſchrift— liche Beſcheinigung des betreffenden auswärtigen Fleiſchbeſchauers über die ſtattgefundene Fleiſchbeſchau befinden, und dieſe unmittelbar nach der Einbringung dem Ortsfleiſchbeſchauer zur Viſirung und demſelben freiſtehender Vergleichung mit dem Fleiſche ſelbſt vorgezeigt werden. Wird insbeſondere dergleichen Fleiſch in einzelnen Stücken zum Abſatz an Kunden(denn das Hauſiren mit Fleiſch iſt ganz verboten) eingebracht, ſo muß außer dem ein ſpezielles Verzeichuiß über das beſtellte Fleiſch(Beſtellzettel) beigefuͤgt ſeyn. 8) Uebertretungen der Vorſchriften 4 und 5 ſollen mit einer Polizeiſtrafe von 30 kr. bis 1 fl. 30 kr. Zuwiderhandlungen gegen den einen oder andern der Vorſchriften unter Satz 7 aber in der Regel mit einer Polizeiſtrafe von 1 bis 3 fl. belegt werden. Ergiebt ſich indeſſen im letzteren Falle, daß ein Schlachten ohne vorherige Fleiſchbeſchau ſtattfand, ſo verſteht es ſich von ſelbſt, daß alsdann die höhere Strafe des§. 1. der Verordnung eintritt. Friedberg den 22. Januar 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Verordnung zur Verhuͤtung des Schlachtens und des Genuſſes von ungeſundem Schlacht-Vieh. Nachdem bereits früher in einzelnen Theilen des Großherzogthums, zur Verhütung von Krank— heiten in Folge des Genuſſes von ungeſundem Fleiſch, von den betreffenden Verwaltungsbehoͤrden Vor— ſchriften über die Fleiſchbeſchau erlaſſen worden ſind und es als zweckmäßig erſcheint, in dieſer Beziehung überall die erforderliche Gleichförmigkeit herbeizuführen, ſo wird hierdurch, unter Aufhebung jener Vor— ſchriſten, Folgendes verordnet: §. 1. Es darf von keinem Metzger, Viehſchlächter, Gaſtwirth, Speiſewirth und Garkoch bei Ver⸗ meidung einer Polizeiſtrafe von drei bis fünf Gulden Vieh geſchlachtet werden, wenn nicht vorher eine Fleiſchbeſchau deſſelben ſtattgefunden hat. Dieſe Beſtimmung findet auch dann Anwendung, wenn ſonſtige Perſonen von Vieh, welches ſie für ihre Haushaltung ſchlachten, einen Theil käuflich abgeben wollen. f Formulare zu Anzeigen, ſowie beſondere Abdrücke dieſer Bekanntmachung ſind durch C. Binder nagel in Fried⸗ berg zu beziehen. Bei ſoln 1 bhhug' gapellk Ol 95 des Scl geſundſch 0 det Be 1 davon 1. ehn Gl 105 ale gaga J 5 pon als d der Vieh bis drei wache Kraukheit en Bethel lich iſt, Befund d Le We im Falle den gerec erhalten 5 Dan Der Hoheit d hochperrä Woten, Merken ſes in darum d ausgebra ſtetung Corps, egruͤn⸗ er den vom bleiben aͤhnten 1835 r ihre er des wird en un⸗ wann „ was zuvor ſchrift⸗ eſchau ig und un das eichuiß 30 kr. Regel aß ein inn die edberg. Vieh. Krank⸗ n Vor⸗ ziehung r Vor⸗ ei Ver⸗ ger eine ſſe für in Fried⸗ — 27— Bei Uebertretung dieſer Beſtimmung iſt jedoch die Fleiſchbeſchau, wenn es noch möglich, nachzu⸗ holen und daraufhin nach Befund der Verbrauch und resp. Verkauf des Fleiſches zu geſtatten. §. 2. Zur Vornahme der Fleiſchbeſchau iſt in jeder Gemeinde die erforderliche Anzahl von Fleiſch— beſchauern, mindeſtens aber Ein ſolcher, und für Verhinderung deſſelben ein Stellvertreter zu beſtellen. §. 3. Die Ernennung der Fleiſchbeſchauer und deren Stellvertreter geſchieht nach Anhörung des Ortspolizeibeamten durch die Großherzogl. Kreis- oder Landräthe auf Widerruf. §. 4. Die Gebühren der Fleiſchbeſchauer für die äußere und innere Beſichtigung, Unterſuchung des Schlachtviehs und für den darüber von dem Fleiſchbeſchauer alsbald auszuſtellenden Schlacht- oder Befundſchein, ſollen beſtehen: a) von einem Stück Rindvieh in acht Kreuzern, p) von einem ſonſtigen Stück Schlachtvieh in vier Kreuzern. Dieſe Gebühren ſind von den in§. 1. Benannten und Bezeichneten bei Aushändigung des Schlacht— oder Befundſcheins zu entrichten. r §. 5. Hat der Fleiſchbeſchauer ein Stück Vieh für ungeſund erklärt und erkannt, daß das Fleiſch davon nicht verkauft oder genoſſen werde dürfe, ſo iſt bei Vermeidung einer Polizeiſtrafe von fünf bis zehn Gulden das Schlachten des Viehs zum Behuf des Verbrauchs zu unterlaſſen, das ſchon ge ſchlach⸗ tete aber nach den Vorſchriften der Verordnung vom 8. November 1837— Regierungsblatt Nr. 44.— zu vergraben, oder da, wo Waſenmeiſtereien beſtehen, an dieſe letzteren abzugeben. §. 6. Iſt ein Stück Vieh zwar für krank befunden, jedoch erkannt worden, daß das Fleiſch da⸗ von als der Geſundheit der Menſchen unſchädlich noch genoſſen werden könne, ſo dürfen die Metzger dder Viehſchlächter auch daſſelbe verkaufen, muͤſſen es aber, bei Vermeidung einer Polizeiſtrafe von einem bis drei Gulden von dem geſunden Fleiſch abſondern und durch Ueberhängen eines weißen Tuchs bezeichnen. i§. 7. Würſte von finnigem Fleiſch duͤrfen, auch wenn wegen eines noch minderen Grades der Krankheit das Schlachten, Verkaufen und Verbrauchen des Fleiſches geſtattet worden ſeyn ſollte, bei Ver⸗ meidung einer Polizeiſtrafe von fünf bis zehn Gulden niemals gefertigt, resp. verkauft werden. §. 8. Die Entſcheidungen der Fleiſchbeſchauer müſſen befolgt werden, es ſteht jedoch deßfalls dem Betheiligten eine Beſchwerdeführung bei der Polizeibehörde frei, welche nöthigenfalls und wenn es moͤg— lich iſt, eine nochmalige Beſchauung durch das einſchlagende Sanitätsperſonal veranſtalten und nach Befund darauf hin eine abändernde Verfügung erlaſſen kann. Leiſtet der Betheiligte der Entſcheidung eines Fleiſchbeſchauers nicht Folge, ſo muß letzterer die deßfallſige Anzeige bei der Ortspolizei machen. §. 9. Die nach den Beſtimmungen in den§. F. 1, 5, 6 und 7 verhängten Polizeiſtrafen ſollen, im Falle der Uneinbringlichkeit, im Gefängniß, fuͤr vierzig Kreuzer einen Tag zu vierundzwanzig Stun⸗ den gerechnet, verbüßt werden. §. 10. Von den in Folge dieſer Verordnung erkannten Strafen, inſofern ſie wirklich eingehen, erhalten die Denuncianten ein Drittheil. Darmſtadt, den 2. October 1838. Aus allerhöchſtem Special-Auftrag. Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz. d u Thil. Prinz. Aus Friedberg. Der erhabene Akt der Milde Sr. Königlichen Hoheit des Großherzogs gegen Diejenigen, welche hochverrätheriſcher Handlungen wegen verurtheilt waren, fand auch hier wie anderwärts freudige Anerkennung. Bei dem Balle, welcher am 13. die⸗ ſes im Lokale des Caſino hier ſtatt hatte, wurde darum dem theuern Landesvater ein würdiger Toaſt ausgebracht und von allen Anweſenden mit Begei— ſterung aufgenommen. Witterungs- Nachricht. Wenn der jetzige Winter ſich auch nicht durch übermäßige Kälte auszeichnet, ſo gehört er doch nicht zu den ſchöͤnſten. Sturm, Schneegeſtöber, Froſt, Thau⸗ wetter, wechſelten bisher ſo mit einander ab, daß man nur ſelten einmal einen Tag fand, an dem man einen behaglichen Spaziergang machen konnte. Am vergangenen Samſtag(den 19. Jan.) erhub ſich ein ſolcher Südweſtſturm, verbunden mit Schneegeſtöber, daß ein weiteres Gehen von Nordoſten oder Norden faſt unmöglich wurde und wir Unglücksfälle befürch— ten mußten. Wirklich wurde auch ſchon in der Nacht auf den Sonntag aus der Nähe der Stadt der Noth-⸗ ruf vernommen. Leute aus der Stadt und Wachen bega⸗ ben ſich nach der Gegend, woher das Nothgeſchrei kam, und fanden einen Mann aus dem benachbarten Ros⸗ bach, der ſeiner Braut entgegen gegangen war, aber von dieſer und einer Verwandtin derſelben wieder getrennt wurde und in eine von Schnee ganz angefüllte Hohle gerathen war, aus dem er ſich nicht herauszuarbeiten vermochte. Erſt am andern Morgen brachte man die beiden andern Perſonen, welche die ganze Nacht durch herumgeirrt oder in Schneemaſſen gerathen waren, und ſich im hüfloſeſten Zuſtande befanden, in Friedberg ein. Dieſe Leute können der Vorſe⸗ hung danken, daß ihnen zur rechten Zeit noch Hülfe und Schutz zu Theil wurde. Wir fürchten aber, daß anderwärts Andere, die, von menſchlicher Ge— ſellſchaft weiter entfernt, bei ſolchem Unwetter ſich verirrten, nicht ſo glücklich der Hand des Todes ent— giengen. Seelenzahl der zum Kreiſe Friedberg gehoͤrigen Orte nach der Zaͤhlung von 1837. Seelen. Seelen. 1) Altenſtadt 976 31) Niedermörlen 747 2) Aſſenheim 894 32) Niederrosbach 495 3) Bauernheim 181 33) Niederurſel 427 4) Beyenheim 372 34) Niederweiſel 1862 5) Bodenrod 200 35) Niederwöllſtadt 6) Bönſtadt 554 u. Beinhardshof 714 7) Bruchenbrücken 539 36) Oberau 323 8) Butzbach 2342 37) Okarben 631 9) Büdesheim 828 38) Obererlenbach 965 10) Burggräfenrod 523 39) Obereſchbach 613 11) Engelthal 302 40) Obermörlen und i 12) Fauerbach I. 616 Haſeleck 1728 13) Fauerbach II. 416 41) Oberrosbach 1096 14) Friedberg 3949 42) Oberwöllſtadt 871 15) Großkarben 829 43) Ockſtadt 984 16) Heldenbergen 1380 44) Oppershofen 602 17) Hochweiſel 688 45) Oſſenheim 215 18) Höchſt a. N. 539 46) Oſtheim 528 19) Holzhauſen 793 47) Petterweil 763 20) Hauſen u. Oes 203 48) Rendel 667 21) Ilbenſtadt 800 49) Rödelheim 2059 22) Kaichen 665 50) Rodheim 1595 23) Kleinkarben 705 51) Rodenbach 286 24) Kloppenheim 169 52) Rockenberg 1221 25) Langenhain u. 53) Rommelhauſen 191 Ziegenberg 609 54) Södel 672 25) Maibach 340 55) Stammheim 706 27) Melbach 498 56) Steinfurt 830 28) Münſter 352 57) Steinbach 480 29) Niedereſchbach 571 58) Vilbel 2403 30) Nieder- und 59) Wickſtadt 129 Oberflorſtadt 1247 60) Wiſſelsheim 165 Zuſammen 48,071 Seelen. Vergl. Intelligenzblatt Nr. 20 von 1838, wo ſich eine Zuſammenſtellung befin— det und die Seelenzahl der größeren Orte bereits angegeben iſt. Kaſſe fuͤr taubſtumme Konfirmanden. Für die Predigt ꝛc. des Herrn Prof. Sell, von deren Ertrag eine Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden gegründet werden ſoll, iſt ferner bis heute eingegangen: Exempl. fl. kr. 1 2 Von einer Ungenannten von Worms 21 Für 2— 24 Von einer hieſigen Ungenannten 1 Friedberg den 24. Januar 1839. Roller. Bekanntmachungen von Behoͤrden. W Edictalladung. (23) Chriſtoph Lemp und deſſen Ehefrau An⸗ na Juliane zu Niederweiſel entliehen im März 1818 bei Conrad Ronſtadt zu Butzbach ein Ka⸗ pital von 100 fl., wegen deſſen die Unterpfänder ſpäter dem Gläubiger adjudizirt wurden. Deſſen Er— ben wollen ſolche jetzt veräußern, können aber die Originalhypothek zur Löſchung nicht vorlegen, weß— halb alle, welche etwa Rechte auf dieſelbe in An— ſpruch nehmen wollen, zu deren Anzeige binnen 6Wo— chen unter dem Rechtsnachtheile hiermit aufgefordert werden, daß ſonſt ſolche unberückſichtigt bleiben und der Hypothekeintrag gelöſcht wird. Friedberg den 31. Dezember 1838. Großh. heſſ. fürſtl. ſolmſ. Landgericht Hofmann. Guter ⸗ Verpachtung. (27) Auf den Antrag der Kuratoren der Louiſe Groß, ſollen Montag den 28. l. M., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die derſelben gehörende, in den Gemarkungen Friedberg, Fauerbach und Ockſtadt liegende Güterſtücke auf drei nach einander folgende Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet wer— den. Die Flurſchützen der betreffenden Gemarkungen ſind angewieſen, den Pachtliebhabern das Güterver— zeichniß vorzulegen. 5 Friedberg den 10. Januar 1839. Der Beigeordnete Bender. Edictalladung. (42) Nachdem von dem großh. heſſ. Adminiſtra⸗ tiv⸗Juſtizhofe die beantragte Trennung der ſeither zwiſchen den Orten Niederweiſel und Hauſen gemein— ſchaftlichen Gemeinde-, Gemarkungs- und Vermö— gens-Verhältniſſe genehmigt worden iſt, ſo werden alle diejenigen, welche bei der in Frage ſtehenden Theilungsmaſſe und bei ihrer Auseinanderſetzung auf irgend eine Art intereſſirt ſind, hiermit ange— 45 in dem auf dem Rathhauſe zu Niederweiſel au Montag den 18. Febr. d. J., Vormit. 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin ihre Anſprüche, oder ihr Recht des Widerſpruchs gegen die angetragene Auseinanderſetzung, einzugeben und zu begründen, auch nach Befinden der Umſtände ſich über die Se⸗ Cine Hoft Hinterbau gelegen, g an die Ki 10% 37 5 49 6 52%, 60 36 2˙³ Fried „i400 A Glaſermel ſollen deſ bacher G beſtehend Uhr, in bietenden Zu d Flurſchütz auf Verl Fried (51) 2 Uhr, wir bei Ziege nalſtraße Grenze i Wtheilun An⸗ Mirz l Ka⸗ Ander n Er⸗ r die weß⸗ 1 An⸗ 0 Wo⸗ ordert und gericht Louiſe ens 9 rende, und lander wer⸗ ungen erver⸗ — 29 2 paration und die Art derſelben zu erklären. Wer dies verſäumt, den trifft ſofort der Rechtsnachtheil des Ausſchluſſes. Friedberg den 5. Januar 1839. Der beſtellte Comiſſair und Thei— lungsrichter großh. heſſ. Kreisrath Küchler. Immobilien-Verſteigerung. (45) Auf freiwilligen Antrag der Kinder der ver— lebten Philipp Wißmath'ſchen Eheleute dahier, ſoll deren ſämmtlicher Immobiliennachlaß erbvertheilungs— halber einer öffentlichen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Hierzu iſt Termin auf Mitt⸗ woch den 6. Febr. l. J., Morgens 9 Uhr, im hie— ſigen Rathhauſe anberaumt, mit dem Bemerken, daß bei der Hofraithe nur ein Zahlungstermin, bei den Grundſtücken aber dreijährige Zahlungstermine feſtgeſetzt ſind. 5 Verzeichniß der Immobilien. Eine Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Backhaus, Hinterbau Stallung und Grund an Philipp Schmid gelegen, giebt an Herrn von Rau 2 fl. 42 kr. und an die Kirche 40 kr. Gemarkung Friedberg: Gärten. 2% 37 Ruth. in der 18. Gewann, zehntfrei, an Peter Boutemy. % 49„ daſelbſt an Vorigem, zehntfrei. Gemarkung Burg Friedberg. 52% 6 Ruth. Wieſen, 2. Abtheilung, zehntfrei, im Ried an Philipp Klein, giebt zur Auguſtiner-Schule 5½ kr. 23% 273 Ruth. Zwiſchen dem Riedgraben und Ohrlochsweg an Joſeph Tilger, zehntfrei. Friedberg den 17. Januar. 1839. Der Beigeordnete Bender. Güter ⸗-Verſteigerung. (49) Auf freiwilligen Antrag des Bürgers und Glaſermeiſters Chriſtian Friedrich Wagner dahier, ſollen deſſen Güterſtücke, in Friedberger und Fauer— bacher Gemarkung liegend, in ungefahr 5 Morgen beſtehend, Dienſtag den 29. d. M., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe einer öffentlichen meiſt— bietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Zu dem Ende wird bemerkt, daß die hieſigen Flurſchützen beauftragt ſind, das Güterverzeichniß auf Verlangen vorzulegen. Friedberg den 17. Januar 1839. Der Beigeordnete Bender. Straßenbauarbeit. (51) Dienſtag den 29. Januar, Vormittags 11 Uhr, wird der noch übrige Theil der Planirarbeit bei Ziegenberg, au der neu zu erbauenden Provin— zialſtraße von Butzbach bis an die naſſauiſche Grenze in der Richtung nach Uſingen, in einzelnen Abtheilungen an die Wenigſtnehmenden, unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an Ort und Stelle öffentlich verſteigert.— Die großh. Buͤrgermeiſter werden erſucht, Vorſtehendes in ihren Gemeinden bekannt zu machen. Friedberg den 16. Januar 1839. Der großh. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Gießer Viehmarkt. (50) Der Stadt Gießen iſt höchſten Orts noch ein Viehmarkt auf den zweiten Dienſtag vor Petri jeden Jahrs geſtattet worden. Die großh. Bürgermeiſter werden dienſtergebenſt erſucht, dieſes in ihren Gemeinden möglichſt zur offentlichen Kunde zu bringen. Gießen den 9. Januar 1839. Der großh. Buͤrgermeiſter V. d. Der erſte Beigeordnete Chr. Schneider. Mobilien-Verſteigerung. (64) Mittwoch den 30. l. M., Morgens 9 Uhr, ſollen in der Behauſung des Saamenhändlers Michael Jung der Mobiliennachlaß der dahier verlebten Küfermeiſter Brückmann Eheleute einer öffentlichen meiſtbieteuden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg am 24. Januar 1839. In Auftrag großh. Landgerichts: Der Beigeordnete Bender. Frucht⸗Verſteigerung. (65) Nächſten Donnerſtag, als den 31. d. M., Morgens 10 Uhr, ſoll auf dem Büreau des Unter— zeichneten 30 Malter Korn von den 18381 Ge—⸗ meinde-Früchten dem Meiſtgebot verſteigert werden, wobei bemerkt wird, daß die Steigbedingungen vor der Verſteigerung eröffnet werden, welches man zur offentlichen Kenntniß bringt. ſeiedermörlen am 23. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Dey. Oeffentliche Ladung. (66) Zur Regulirung des Nachlaſſes der im Oktober v. J. dahier verſtorbenen Löb Gutmanns Witwe bedarf man der Kenntniß der etwa vorhan— denen Schulden. Es werden daher alle diejeuigen, welche Anſprüche irgend einer Art an den Nachlaß der Verlebten zu haben glauben, hiermit aufgefor⸗ dert, ſolche ſogewiß im Termin Mittwoch den 27. Februar, Vormittags, dahier anzuzeigen, als ſonſt auf die unangezeigten Schulden bei der Auseinanderſetzung der Verlaſſen— ſchaft keine Rückſicht genommen wird. Großkarben den 18. Januar 1839. Großh. heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Schmidt. Oeffentliche Bekanntmachung. (67) Das abſchriftlich unten ſtehende Erkenntniß vom 5. Mai 1838 wird, da der Beklagte ſich aus ſeiner Heimath entfernt hat, und ſein Aufenthalt nicht ermittelt werden konnte, hiermit unter dem Anhange öffentlich bekannt gemacht, daß der Beklagte, falls er dagegen die Rechtsmittel der Appellation oder Nichtigkeitsbeſchwerde zu ergreifen Willens ſeyn ſollte, ſolche bei Verluſt derſelben, binnen 10 Tagen hier anzeigen und im Ganzen binnen 20 Tagen bei großh. Hof⸗ Gerichte der Provinz Oberheſſen durch einen Anwalt einführen laſſen, ein allenfall⸗ ſiges Geſuch um Wiedereinſetzung in den vorigen Stand aber längſtens binnen 14 Tagen hier vor⸗ bringen müſſe. Zugleich wird angefügt, daß alle weiteren Bekanntmachungen in dieſer Sache nur durch Anſchlag an der Gerichtsthüre werden bekannt gemacht werden. Friedberg den 14. Januar 1839. Großherzogl. heſſ. Landgericht daſ. Hofmann. Urtheil. In Sachen des Curators der Advokat Geckiſchen Conkursmaſſe, C. Hepp zu Wetzlar, Klägers gegen Jakobus Geck zu Obermörlen, Beklagten, Capital und Zinſenforderung betreffend, wird, da der Be— klagte auf das ihm am 14. v. M. inſinuirte Dekret vom 4. April eine Erklärung auf die Klage nicht abgegeben hat, er alſo derſelben geſtändig zu achten iſt, zu Recht erkannt: daß Beklagter ſchuldig ſey, das Kapital von fünfhundert fünfzig Gulden, den Zinſenreſt von 155 fl. 10 kr., und ſodann die Zinſen jenes Kapitals zu 5% vom 9. Februar 1830 an binnen drei Monaten, bei Vermeidung Zwangs, an Kläger zu bezahlen, auch demſelben die Koſten zu erſtatten. V. R Verſteigerung von Gebäuden auf den Abbruch. (68) Dienſtag den 12. Februar l. J, Vormittags 9 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe in Nidda die durch den Provinzialſtraßenbau von Nidda nach Ranſtadt in der Stadt Nidda wegfallenden drei Wohnhäuſer, eine Scheuer und mehrere kleine Stallgebände öffent— lich einzeln auf den Abbruch an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Saͤmmtliche Steigliebhaber haben ſich mit Atteſta⸗ ten ihrer Buͤrgermeiſter uͤber ihre Zahlungsfähigkeit auszuweiſen. Die Steigbedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Nidda den 18. Januar 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Bekanntmachung. (69) Ein armer Jude, welcher von der hieſigen Gemeinde erhalten werden muß, bei den Juden da⸗ hier aber nicht untergebracht werden kann, ſoll Dienſtag den 29. d. M., Vormittags 11 Uhr, auf hieſigem Rathhaus in Koſt und Logis wenigſtneh— mend veraccordirt werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes den Juden ihrer Gemeinden mit dem Bemerken be— kannt machen zu laſſen, daß ein Verpflegungsaccord aus freier Hand abgeſchloſſen werden kann. Vilbel den N. Januar 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Hinkel. Arbeitsverſteigerung in Bleichenbach. (70) Mittwoch den 13. Februar, Vormittags 11 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe in Bleichenbach die zur Erbauung eines Schulhauſes mit Oekonomiege⸗ bäuden und Einfriedigungsmauern nöthigen Arbeiten und Materiallieferungen öffentlich an die Wenigſt— nehmenden in Accord gegeben werden. Maurerarbeit iſt voranſchlagt zu 3523 fl. 34 kr. Steinhauerarbeit 5 Ten e d/ Zimmerarbeit 77„28 Dachdeckerarbeit 775„ 890% 48 Schreinerarbeit 5„ 13, 38, Schloſſerarbeit 5 e e, Glaſerarbeit 155„% 18„, 0, Weisbinderarbeit 79 7 Nenn Spenglerarbeit 5, Zuſammen 11141 fl. 43 kr. Pläne, Ueberſchläge und Steigbedingungen lie— gen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Ein⸗ ſicht offen. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes 1 Intereſſe ihrer Gemeinde bekannt machen zu aſſen. Nidda den 18. Januar 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. a Holzverſteigerung. (71) Donnerſtag den 17. Februar l. J., Morgens 9 Uhr, ſollen in dem Wohnbacher Gemeindswald nächſt der hohen Straße, am Rolsberg genannt, 300 Stecken buchen Scheitholz, 150 Haufen Reiſer und 50 eichen Baumſtämme von vorzüglicher Dicke und Größe an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Wohnbach den 23. Januar 1839. Der Bürgermeiſter Herget. Edertal Pa dun g. (72) In den Hppothekenbüchern der Gemeinde Florſtadt ſtehen noch folgende Einträge offen: I. Auf den Namen von Hartmann Wiltheiß a) 60 fl. im Januar 1768 bei der Florſtädter Kirche, b) 100 fl. im Juni 1780 bei Anne Maria Pflug zu Niederwöllſtadt geliehen; ten, ausg hier anz flat und Friedl Holzve ſcha Ren % punkt 1 nahe bei! gen, nach verſteiget Die Holzſchlf geladen, Held 20 Uhr, w übergezo ſeine daß lichen Je ausſetzen oll r, auf Iſtneh⸗ dieſes fen be⸗ accord meiſter ach. 98 11 ach die omiege⸗ lrbeiten genigſt, meiſter 'orgens do wald ut, 300 ſer und icke und den. „dieſes meiſter t. emeinde n: heiß uſtädter Pflug II. Auf den Namen von Wiltheiß(der Vorname fehlt) und Ehefrau, 50 fl. im März 1782 von Baudireetor Schatzmann(der Wohnort iſt nicht angegeben) vorgeſchoſſen; III. Auf den Namen von Johannes Hart— manns Wittwe a) 50 fl. im März 1760 bei der Florſtädter Kirche, b) 124 fl. im Dezember 1802 bei derſelben c) 68 fl. im Juni 1766 bei derſelben entliehen; IV. Auf den Namen von Johann Heinrich Hüb⸗ ner und Ehefrau Anna Katharina 30 fl. im Marz 1782 bei der Florſtaͤdter Kirche aufgenom⸗ men. Die Erben der Schuldner behaupten, daß jene Darlehen längſt zurückbezahlt ſeyen, allein es kann ſolches durch Vorlegung der Originalobligationen nicht nachgewieſen werden. In Gemäßheit des ge— ſtellten Antrages werden daher alle, welche aus den vorgedachten Verpfändungen und auf die erwähnten Schuldurkunden Anſprüche zu haben vermeinen ſoll— ten, aufgefordert, ſolche ſogewiß binnen 6 Wochen hier anzuzeigen, als ſonſt jene für mortificirt er klärt und die Hypothekeinträge gelöſcht werden ſollen. Friedberg den, 12. Januar 1839. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Hofmann. Holzverſteigerung in dem geſammtherr— ſchaftlichen Walddiſtrikt Rauenwald Reviers Altenſtadt. (73) Freitag den 1. Februar 1839, Vormittags punkt ½10 Uhr, ſollen in dem Diſtrikt Rauenwald nahe bei Ilbenſtadt und dicht an der Chauſſee gele— gen, nachſtehende Brandhölzer meiſtbietend öffentlich verſteigert werden, als: 1) 12 Stecken eichen Scheitholz, 22 16 ½%„ buchen Prügelholz, 3) 6„; eichen 7 4) 108„ buchen Stockholz, reichen 7 6) 4950 Stück buchen Wellen, 77 ö eichen 5 Die Zuſammenkunft iſt bedachten Termin im Holzſchlag ſelbſt und werden die Steigluſtigen ein geladen, ſich daſelbſt einzufinden. Heldenbergen den 24. Januar 1839. Für den großh. Forſtfiscus und in Auf— trag der Behörden der betheiligten Herr— ſchaften: Der großh. heſſ. Revierförſter Hoffmann. Hofraithe- Verkauf. (74) Montag den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, will der nach Otterbach, im Kreiſe Alsfeld, übergezogene, ehemalige Bürgermeiſter Bertalott ſeine dahier gelegene Hofraithe freiwillig einer öffent— lichen Verſteigerung auf dem hieſigen Gemeindehaus ausſetzen laſſen. Die Hofraithe beſteht: 1) aus einem zweiſtöckigen Wohnhaus, 2) einer Scheune, 3) Stallung für circa 10 Stuͤck Rindvieh und 12 Schweine und 4) einem Holzſchober. Das Wohnhaus befindet ſich an der Hauptſtraße, enthält 3 heizbare Zimmer, Kammern, nebſt voll⸗ ſtändiger Einrichtung zu einem Spezereigeſchäfte, welches auch ſeither darin betrieben worden iſt; außerdem hat daſſelbe einen geräumigen Speicher, einen mit büdinger Steinen belegten Keller und in der Küche eine Waſſerpumpe. Sollten Kaufliebhaber inzwiſchen die Hofraithe einſehen wollen, ſo belieben ſich ſolche an Herrn Hammel dahier zu wenden, indem demſelben die Schlüſſel von dem Eigenthümer übergeben worden ſind. Alteuſtadt am 24. Januar 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Brack. N ι Privat- Bekanntmachungen. Bekanntmachung. (75) Jeden Mittwoch von Nachmittags 1— 3 Uhr wird von den Unterzeichneten aus der Scheuer der Frau Martin Groß Wittwe zu Friedberg nach⸗ benanntes Stroh gegen gleich baare Zahlung ab— gegeben: 1 Das Fuder Waizenſtroh zu 6 fl. 2) Das Fuder Gerſten- und Haferſtroh zu 5 fl. och wird bemerkt, daß das Stroh auch in ein— zelnen Gebunden abgegeben wird. Fauerbach II. am 21. Januar 1839. Die Gebrüder Sang. Bekanntmachung. (76) Dienſtag den 29. Januar l. J., Vormittags um 9 Uhr, wollen die Unterzeichneten folgende Gegenſtände einer Verſteigerung ausſetzen, nämlich: 19 2 fünfjährige Zugochſen, 2) 1 großes Mutterſchwein, 3) einen neuen Ochſenwagen mit allem Zugehör, 4) einen Pflug und eiſerne Egge in gutem Zu⸗ ſtande, 5) 8 Malter Kartoffeln, 6) eine Parthie Erbſen und Linſen und Sommer— ſamereien, 7) 3 Fuder Korn- und Waizenſtroh, 2½ Fuder Gerſten⸗ und Haferſtroh, 8) eine Parthie Heu und Grummet, 9) eine Parthie Miſt, 10)/ Hundert Wellen und ſonſtige Hausgeräaͤth— ſchaften. Die Bedingungen werden vor der Verſteigerung bekannt gemacht. Ockſtadt den 20. Januar 1839. B. Margrafs Erben. Holz-Verſteigerung zu Hof Haſeleck. (77) Donnerſtag den 31. Januar 1839, Morgens 10 Uhr, werden in der freiherrlich von Ritterſchen Waldung beim Hef Haſeleck 22 eichene Bauſtämme, 1020 Cubikfuß haltend, ſodann 27 Stecken eichen Scheitholz, 9/ Stecken eichen Prügelholz, 10 Stecken eichen Stockholz, und 1371 eichen und tannen Wel— len, an den Meiſtbietenden unter den alsdann be⸗ kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert. Steinfurt d. 20. Jan. 1839. In Auftrag: Löffler. Empfehlung. (78) Der Unterzeichnete empfiehlt andurch ſeinen reingehaltenen wohlſchmeckenden 1832r Gebirgswein und bemerkt, daß er im Kleinen die Maaß zu 24 und 36 kr. verzapft; zugleich empfiehlt er ſeinen verehrlichen Abnehmern ſeinen Vorrath von ächten Schwetzinger Hopfen. Friedberg den 24. Januar 1839. Friedrich Rodaug. Verſteigerungs- Anzeige. (79) Dienſtag den 5. Febr. l. J. will der Unter⸗ zeichnete nachfolgende Gegenſtände gegen gleich baare Zahlung verſteigern laſſen. 1) 4 braune Wallach⸗Pferde, 3 von 6 Jahren u. 1 von 4 Jahren, vorzüglich gut. 20 9 Kühe, 2 trachtbare Rinder, 3 jährige Rin- der, 2 jährige Faſſelochſen. 3) 4 Paar fette Ochſen. 4) 7 trächtige Mutter-Schweine. 5) 2 Wagen. 6) Mehrere Fäſſer. 7) Eine Chaiſe, die ein- und zweiſpännig gefahren werden kann. 8) Ackergeräthſchäften und ein vollſtändiges Fahr geſchirr für 4 Pferde, noch in gutem Zuſtand. 9) Hausgeräthſchaften aller Art. Die Verſteigerung nimmt ihren Anfang des Morgens um 9 Uhr, und die folgenden Tage wird fortgefahren. Mit dem Vieh wird der Anfang ge— macht. Fauerbach den 23. Januar 1839. Pachter Schultheis. 70 Gulden (80) Kapital liegen in der hieſigen Kirchenkaſſe zum Ausleihen bereit. Oſtheim den 21. Januar 1839. P. Frees, Kirchenrechner. Ein vollſtändiges Logis (81) auf der breiten Straße hat zu vermiethen Johannes Falck. Ein Logis (82) in der Vorſtadt in der mittleren Etage, beſtehend aus Wohnzimmer und 2 Kammern mit Küche und Keller, iſt zu vermiethen bei E. Grünewald. Literariſche Anzeige. Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt vorräthig: Fuckel, meine Bienenzucht, oder ausführliche An⸗ leſtung zur Behandlung der Bienen in jeder Jahreszeit. Darmſtadt, bei Leske. 1 fl. 36 kr. Rinne, die Lehre vom deutſchen Stil, philoſophiſch und ſprachlich neu entwickelt und mit einer methodiſchen und praktiſchen Anleitung zu demſelben verſehen. Dritte Lieferung. Balz in St. 15 kr. Denzel, Entwurf des Anſchauung sunterrichts in katechetiſcher Gedankenfolge. Zweiter Curſus. Altona, bei Hammerich. 2 fl. 42 kr. Die Wanderer um die Welt. Zweite Folge, zweite Lieferung. Stuttgart, Balz'ſche Buchhandlung. 15 kr. Das Abendmahl Cbriſti nach Leonardo daz Vinci. Stahl⸗ ſtich. fle i kr. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 12 fl. 30 kr. Korn: 8 fl.— kr Gerſte: 5 fl. 30 kr. Hafer: 3fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Butzbach: Waizen: 12 fl. 30 kr.— Korn: 8 fl— kr. Fruchte-Preiſe zu Frankfurt, am 21. Jan.: Waizen: 12 fl.— kr. Korn:—fl.— kr.— Gerſte: 6 fl. 15 kr. eee e eee eee„ Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 18. Jan.: Waizen: 13 fl. 21 kr. Korn: 8 fl. 43 kr. Gerſte: 6 fl. 38 kr. Hafer: 3 fl. 37 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fur die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 28. Jan. bis 4. Febr. 1839. pfo[ Brod- Preiſe. eee Erg gf kr. pf. 1 Leib-Roggenbrod 3— 3 4— 2 7„ 6 72 6 5 4 4 12 1 W Loth. Loth — Milchbrod e e —[Waſſerweck 114% 1 —(Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1 4% 5, Fleiſch-Preiſe. . a pf pf 1 Ochſenfleiſch 103 103 7 Kühfleiſch 8 2 8— „ Rindfleiſch 811 8— „ Kalbfleiſch 6— 5 2 „ Schweinenfleiſch 1740 2 10 1 „Hammellleiſch 3 8— „ Schaaflleiſch e— „ Wurſt von blos Schweinen 12— 121— „ Gemiſchte Wurſt 10— 1 „ Bratwurſt 15— 151— „ Schwartenmagen 16— 16— „ Geräucherter Speck 224— 22— „Schinken 15— 144— „ Doörrfleiſch 164— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— n unausgelaſſen 19— 19— „ Nierenfett 18— 18— Hammelsfett 151— 15 1— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. 2 Unt fordere ich lich vorzun b 8 U ſtellen, dienſte, de kuranz⸗ S Bis anſpruͤche protokolle ethalten af Sch 185], die Do 51 Zur Haun); füt Neueil 1 A. Für Niede Kreiſe B. Für munge