dinard, zeboren , geb. elicher onate, l Ehe⸗ chaͤfer⸗ „auch Mon. nchen, Töͤch⸗ d 20 Intelligenzblatt für die berhessen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 1—. M3. Sonnabend, den 23. Februar Amtlicher Theil. Das großherzoglich heſſiſche Landgericht zu Friedberg an die großherzoglichen Buͤrgermeiſter und Beigeordneten des Bezirks. Betreffend: Die Vormundſchaftsrechnungen von 1838. 439. Sie werden beauftragt, ſämmtlichen verwaltenden Vormündern in Ihren Gemeinden, ſofort eröffnen zu laſſen, daß alle iu laufenden Jahre zu ſtellenden Rechnungen bis zu Ende des Monats März bei uns einzureichen ſeyen und daß jeder Vormund, der dieſen Termin nicht einhält, ſofort ohne beſondere Erinnerung in eine Strafe von 1 Rthl. verfälligt werden wird. Friedberg den 11. Februar 1839. Hofmann. ene Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Geſchäftsführung der Feldg ſchwornen reſp. Eingriff derſelben in die Dienſtverrichtungen der Geometer Durch mein Ausſchreiben vom 3. May 1838(Nr. 20 d. Int. Bl.) iſt bereits mit Rückſicht auf die Inſtruktiou der Feldgeſchwornen vom 25. Februar 1833 auf die vorſchriftsmäßige Grenzlinie des Wirkungskreiſes der Feldgeſchwornen aufmerkſam gemacht, und namentlich in Erinnerung gebracht worden, daß nach§. 15 der Inſtruktion den Feldgeſchwornen keine Entſcheidung zuſteht, ſondern daß ſie nur in Uebereinſtimmung mit den Betheiligten oder nach Entſcheidung der betreffenden Behörden handeln können, daß ſie ſonach niemals ohne höhere Verfügung oder ohne Vorwiſſen und Zuſtimmung der ſämmtlichen Betheiligten einen Gränzſtein ſetzen oder heben dürfen. Demohngeachtet mehren ſich, wie auch die großh. Ober⸗ finanzkammer mir angezeigt hat, die Beſchwerden gegen die Feldgeſchwornen wegen Ueberſchreitung ihrer Amtsbefugniſſe und Eingriffe in die Dienſtverrichtungen der Geometer ſo ſehr, daß jene, um ferneren Beſchwerden vorzubeugen, nochmals in die Gränzen ihrer Befugniſſe zurückgewieſen werden müſſen, Durch die Inſtruktion vom 23. Februar 1833 ſind die Dienſtverrichtungen und Dienſtobliegenheiten der Feldge⸗ ſchwornen zwar ſo genau beſtuumt, daß darüber kein Zweifel obwalten kann. Ich muß indeſſen wieder— holt einſcharfen, daß in Gemäßheit der gedachten Inſtruction und der Verordnung vom 14. Juli 1832 über die Organiſation der Geometer, die Feldgeſchwornen, inſofern ſie nicht etwa als Geometer patentiſirt ſind, keine anderen, als die bei dem Steinſatz vorkommenden einfachen Meſſungen vornehmen dürfen, alſo nur Meſſungen, welche zur Beſtimmung einzelner Diſtanzen nach Maaßgabe bereits vorhan⸗ dener Größen in den Fällen erforderlich ſind, wo entweder ein verlornes Graͤnzmal aufzuſuchen oder — 56 nach bereits erfolgter legaler Vermeſſung einzelner Grundſtüuͤcke, in Folge gütlicher Uebereinkunft oder richterlicher Entſcheidung, eine Verſetzung der Parcellengränzſteine oder die Beſtimmung einer neuen Par⸗ cellengränze nothwendig iſt. Alle übrigen Meſſungen und namentlich ſolche, welche auf die Beſtimmung des Flächeninhalts einzelner Grundſtücke oder die Theilung derſelben Bezug haben, dürfen nicht von den Feldgeſchwornen, ſondern nur von geprüften, patentiſirten und verpflichteten Geometern vorgenom⸗ men werden, ſobald dieſe Arbeiten offentlichen Glauben haben, oder ein amtlicher Gebrauch davou gemacht werden ſoll. Hiernach darf eine Meſſung, welche dazu beſtimmt iſt, über Mein und Dein zu entſcheiden, nur durch einen patentiſirten Geometer vorgenommen werden und jede Meſſung iſt ungültig, welche dieſer Vorbedingung nicht entſpricht. Da übrigens nicht immer vorausgeſehen werden kann, ob nicht eine geometriſche Arbeit der fraglichen Art, wenn auch anfänglich nichts dabei ſtreitig iſt, in der Folge zu Widerſprüchen Veranlaſſung geben wird und dann als legale Urkunde dienen muß, ſo iſt immer rathſamer, ſich zu ſolchen Arbeiten der verpflichteten Geometer zu bedienen. Die Bürgermeiſter, welche nach§ 9 der Inſtruction vom 23. Februar 1833 die Vorſtände der Feldgeſchwornen ſind, werden auf dieſe Beſtim⸗ mungen unter dem Anfügen aufmerkſam gemacht, daß die großh. Steuercommiſſäre angewieſen ſind, mit Ausnahme des einzigen, im§. 14. der Inſtruction für die Feldgeſchwornen erwähnten Falles, keinerlei Veränderungen an der Maſſe der Grundſtücke in den Kataſtern vorzunehmen, wenn ihnen darüber nicht legale, von einem patentiſirten und verpflichteten Geometer ausgeſtellte Meßbriefe durch die Betheiligten vorgelegt werden. Die Bürgermeiſter haben dieſe Verfuͤgung den Feldgeſchwornen noch beſonders bekannt zu machen. Uebertretungen werden unnachſichtlich geahndet werden. Schließlich weiſe ich Sie an, nie mehr als 3 Feldgeſchworene zu einem Geſchäfte zu beſcheiden, indem mehr zu einem gültigen Akte derſelben nicht erforderlich ſind. Ich werde inskünftige deshalb auch ſtets nur die Gebuͤhr für 3 Feldgeſchworene gutheißen. Friedberg den 20. Februar 1839. Küchler. ———..—ů— Derſelbe an Dieſelben. Betreffend: Die Fertigung der Hebregiſter über die Grundrenten durch die großh. Steuer⸗Commiſſaͤre und die dafl zu zahlenden Gebühren. Von nachſtehender höchſter Entſchließung gebe ich Ihnen zu Ihrem Bemeſſen hiermit Kenntniß. Friedberg den 21. Februar 1839. Kuͤch ler. Das großh. heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die großh. Provinzial⸗Commiſſariate dahier und zu Gießen, und ſaͤmmtliche großh. Kreisraͤthe. Da aus Veraulaſſung der Vorſchrift in§. 17. der Inſtruction vom 2. Mai 1836 für die Aufſtel⸗ lung der Gemeindsvoranſchläge zu Nr. D. 14,235; Amtsblatt Nr. 26 von 1836, wegen Fertigung der Hebregiſter über Ausſchläge anderer Art, namentlich Umlagen 1. Klaſſe, durch die großh. Bürgermeiſter, Zweifel darüber entſtanden ſind, welche Hebregiſter hierunter zu verſtehen ſeyen, und dieſer Beſtimmung hier und da die Auslegung gegeben worden iſt, als ſeyen hierunter auch die Hebregiſter über Grundrenten verſtanden und demnach fur deren Fertigung, da ſie von den Bürgermeiſtern vorzunehmen ſey, keine Gebühren anzurechnen, ſo wie auch darüber, welche Gebühren von den großh. Steuer⸗Commiſſären für den Fall der Fertigung ſolcher Grundrenten⸗Hebregiſter durch ſie in Anſpruch genommen werden können;— ſo finden uns wir bewogen, zum Behuf der Beſeitigung dieſer Zweifel und Herbeiführung eines überall gleichförmigen Verfahrens in dieſer Beziehung, hiermit zu erklären und be⸗ ziehungsweiſe zu verfügen, daß es unſere Abſicht nicht war und nicht iſt, durch die erwähnte Vorſchrift, — welche übrigens auch nur von Ausſchlägen und Umlagen ſpricht, in deren Kathegorie die Grundrenten eigentlich nicht gehoren— eine Fertigung der Grundrenten⸗Hebregiſter durch die großh. Bürgermeiſter anzuordnen, ſondern daß dieſe Regiſter, nach wie vor, durch die großh. Steuer-Commiſſäre als durch die⸗ jenigen Beamten aufgeſtellt werden ſollen, welche die Grundrente-⸗Kataſter fortführen und hierdurch allein die zur Aufſtellung richtiger Hebregiſter nöthigen Materialien und Mittel beſitzen und daß denſelben an Gebühren für die Fertigung dieſer Regiſter, in ſoweit ſie nicht fiscaliſche Grundrenten betreffen(die Heb⸗ regiſter für die fiscaliſchen Grundrenten müſſen nach Art. 2 und 19 der Organiſations-Verordnung vom 7. Febr. 1832[Nr. 6 des Negierungsblatts! von den Steuer⸗Commiſſären unentgeltlich gefertigt werden) nach der bisher ſchon größtentheils in der Provinz Starkenburg in Anwendung gebrachten Norm fuͤr jeden Grundrente⸗Pflichtigen des Regiſters, inſofern ſich daſſelbe nur auf eine Grundrente-Art, mithin etw 1 nebd, 10 6 0 „ chende In. B. 0 eile 8 echeeben lum hielten von Anderl den Prag kenltniſe f fel erzeuge. weil er da chalten, a 5 Gute ſey ſein ei Aber, Norwürfe konnte mal Haare ta konnte mar meinen Al ſchied zwiſ einen Abſch den Perso ſelben führ liche wie und guter mit„Et ſter— gab, die halten. es jetzt n. anreden; Uhter der nen erfüll behandelte daß ich ve Damal chen die erhalten, im Entſte glaub' ich worden, d ſariate Aufſtel⸗ ing der ch die ſehen, uch die neiſtern grußh nſpruch fel und ind be⸗ ſchriſt, drenten meiſter ch die⸗ allein ben an ie Heb⸗ g vom erden) m fin mithin — 57 entweder auf Geld allein, oder irgend ein Naturale allein, erſtreckt, ein Kreuzer, und dagegen, wenn es mehrere Grundrente-Arten enthält, für jede weitere Grundrente-Art ein halber Kreuzer weiter, mithin z. B. für ein Regiſter, welches Geld, Korn und Gerſte enthält, für jeden Debenten zwei Kreuzer, — als eine mit der Arbeit der Fortführung des Kataſters und der Aufſtellung des Regiſters im Verhält— niß ſtehende Belohnung verguͤtet werden ſoll. Sie werden ſich hiernach bemeſſen und das weiter Geeignete verfügen. In Verhinderung des Staats-Miniſters. v. Lehmann. Prinz. Schreiben des Schullehrers Franz N. N. an die Redaction des Int. Bl. Werthgeſchätzter Herr! Sie haben mich durch den Inhalt Ihres letzten Schreibens ſo überraſcht, daß ich in dem erſten Augenblicke nicht antworten konnte und mir erſt einen Tag Zeit nehmen mußte, um zu überdenken, was ich zu den irrigen Ver⸗ muthungen, zu welchen mein Aufſatz in Nr. 6 des Intelligenzblattes Anlaß gab, ſagen ſollte. Sie ſchreiben, einige geſcheide Leute im Publi— kum hielten mich fuͤr einen jungen Mann, der, um von Andern etwas Böſes zu ſagen, ſich ſelbſt an den Pranger geſtellt habe, der die nöthigen Vor⸗ kenntniſſe für etwas halte, was gefährlichen Dün— kel erzeuge, dem an Demuth noch gar viel fehle, weil er das Gebet, das er in ſeinem Kämmerlein gehalten, an die große Glocke hänge, ja der glaube, das Gute, was er in ſeinem Amte geärntet habe, ſepy ſein eignes Verdienſt. Aber, Du lieber Gott, womit habe ich denn die Vorwürfe alle verdient? An meinen Buchſtaben konnte man's freilich nicht ſehen, daß ich graue Haare trage; aber an dem Inhalte meiner Rede konnte man's ja deutlich genug erkennen. Ich wollte meinen Amtsbrüdern zeigen, wie groß der Unter⸗ ſchied zwiſchen ſonſt und jetzt ſey, und wählte dazu einen Abſchnitt aus meinem Leben, wo alle handeln— den Perſonen außer mir längſt todt ſind. In dem⸗ ſelben führte ich u. A. an, daß damals noch Geiſt— liche wie der meinige, der ſonſt ein recht frommer und guter Hirte war, glaubten, ihre Untergebenen mit„Er“ anreden zu müſſen, daß es Bürgermei— ſter— man nannte ſie damals Schultheiſen— gab, die meinten, man muͤſſe den Lehrer etwas kurz halten. Iſt das nicht längſt vorüber? Wo gibt es jetzt noch Geiſtliche, die ihren Lehrer mit„Er“ anreden; wo findet ſich ein Bürgermeiſter, der den Lehrer der Jugend, wenn er anders ſeine Pflichten treu erfüllt, nicht mit Achtung und Aufmerkſamkeit behandelt? Daraus konnte man demnach abnehmen, daß ich von einer längſt vergangenen Zeit ſprach. Damals waren die 4 oder 5 Seminarien, auf wel— chen die meiſten Schullehrer der Wetterau ihre Bildung erhalten, entweder noch gar nicht oder doch kaum erſt im Entſtehen; ſelbſt das zu Friedberg iſt ja, glaub' ich, erſt in dem Hungerjahr 1817 gegründet worden, da mein erwachſener Schn und ſeine Schwe⸗ ſter noch kleine Kinder waren. Ich weiß, wie ſauer es in jener Zeit einem Manne wie mir wurde, ſich und die Seinigen ehrlich zu ernähren.— Damals gab's noch Viele, die da glaubten, man wäre ſchon ein gemachter Lehrer, wenn man nur recht viel ge⸗ lernt hatte. Nun dacht' ich mir, es gäbe auch vielleicht noch heut zu Tage manche junge Männer, die da wähnten, es wäre damit genug. Dieſen wollte ich an meinem Beiſpiele zeigen, daß man damit allein noch nicht ausreicht. Etwas Böſes wollte ich Keinem damit zufügen, ſondern im Gegen— theile Nutzen ſtiften. Das aber ſey ferne, daß ich die nöthigen Vorkenntniſſe für etwas hielte, was gefährlichen Dünkel erzeuge. Wie kann denn der Lehrer lehren, wenn er nichts gelernt hat? Nun komme ich auf das Gebet oder vielmehr auf die Worte, welche mir am erſten Schulmorgen entfuhren. Ach! damit wollte ich mich ja nicht brü— ſten, wie der Phariſäer, ſondern nur zeigen, wie ſehr ein herzliches Gebet zu Gott ſtärken könne. Es gibt ja manchmal Augenblicke im Leben, wo man unwillkührlich ſeine Blicke gen Himmel richtet. Selbſt unſer großer Meiſter that das, als er aus⸗ rief:„Vater vergib ihnen, denn ſie wiſſen nicht, was ſie thun!“ Und der war doch die Demuth ſelbſt. Endlich muß ich mich auch noch vertheidigen, daß ich geſagt habe, im Lehrerſtande werde viel edler Saame geſäet und auch wieder geaͤrntet. Mit Recht würde man mir Thorheit vorwerfen können, wenn ich glaubte, der Saame, den der Lehrer hundertfältig ärntet, ſey ſein eignes Verdienſt. Das bin ich aber auch weit entfernt zu glauben. Ich habe ja an meinem eignen Beiſpiele gezeigt, daß alle gute und alle vollkommene Gabe vom Vater des Lichts kommt; wie kann ich mir denn hier zu— rechnen, was ich geärntet habe? Ich wollte auch nur ſagen, daß ich in meinem Amte für das, was ich in Liebe thue, unendlichen Lohn finde. Und damit werden ſich doch wohl die Leute, welche in meinen Worten einen andern Sinn fan— den, beruhigen, ohne daß ich nöthig habe, meinen Namen zu nennen. Wenn ich das letztere thäte, ſo ſäh's aus, als wollt ich etwas, was ich doch nicht will. Mein Name iſt ohnehin ſo unbekannt, daß ihn die wenigſten meiner Schulkinder wiſſen und zufrieden ſind, wenn ſie mich„Herr Schulmeiſter“ nennen können. Ich höre zwar dieſes Wort nicht ſo gerne als„Schullehrer“ weil es dem Lehrer am wenigſten zukommt, Meiſter zu heißen. Wer kanns aber den Leuten abgewöhnen? Und nun grüße ich Sie herzlich, und danke Ihnen fuͤr die Nachſicht, die Sie mit meinem Aufſatze hatten, und fur die Ehre, daß 51 mir einen Brief ſchrieben. Ihr ergebenſter Franz N. N. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N E dri cent lla dung. 1 In dem Hypothekenbuche der Gemeinde teinfurt und Wiſſelsheim ſtehen folgende Cautions— einträge offen, welche von nachbenannten Perſonen der freiherrlich von Löwiſchen Familie wegen Gü— terpachtungen geleiſtet worden und zwar: 1. Von Juliane, Heinrich Alles Wittwe zu 2. Steinfurt d. d. 1. December 1791 über 300 fl. worin Caspar Petri und Ehefrau ein Grund— ſtück zu 50 fl. mit verpfänden; 2. von derſelben Wittwe Alles d. d. 8. Febr. 1794 über 97 fl.; 3. von Eberhard Huber sen. und Ehefrau Catharina Dorothea zu Wiſſelsheim d. d. 18. April 1804 über 1000 fl. und zwar 500 fl. baar und 500 fl. in Güterſtücken; 4. dieſelben und Philipp Huber nebſt Ehefrau Eliſabetha, daſelbſt, d. d. 20. April 1813 jeder über 1900 und zwar 1000 fl. baar und 900 fl. in Grundſtücken. Der erwähnte Cautionsverband ſoll längſt er— loſchen ſeyn, es können aber die Originalurkunden darüber zur Löſchung nicht vorgelegt werden. Auf Antrag der Intereſſenten werden daher alle, welche aus dieſen Verpfändungen oder auf die erwähnten Cautionsurkunden Anſprüche machen zu können glau⸗ ben, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen 60 Tagen hier anzuzeigen, als ſonſt dieſelben für mortiftcirt erklärt und die desfallſigen Einträge in den Hypo⸗ thekenbuͤchern gelöſcht werden ſollen. Friedberg den 1. Februar 1839. Großh. Heſſ. Landgericht. Hofmann. Eddie alba du g. (127) Forderungen an den Nachlaß des Nicolaus Schmidt in Ockſtadt ſind Donnerstag den 7. März, Vormittags 9 Uhr, bei Gericht anzuzeigen, widrigenfalls ſolche bei Ver⸗ theilung der Maſſe nicht berückſichtigt werden können. Friedberg den 4. Februar 1839. Großh. heſſ. Landgericht Hofmann. Gilmer. r Frucht ⸗Verſteigerung. (114) Dienſtag den 12. März d. J., des Vor⸗ mittags 10 Uhr, werden von den vorigjährigen hieſigen Domanial-Früchten 26 Malter Waizen 192 5 17 5 alten Friedberger Maaßes Ge d Hafer unter den bekannten Bedingungen auf dem hieſigen Rathhaus meiſtbietend verſteigert. Reichelsheim am 5. Februar 1839. Herzogl. naſſ. Receptur. Hehner. Guͤter⸗ Verpachtung. (125) Dienſtag den 5. März l. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll im hieſigen Rathhauſe der Theil der Rathſchöffen A. K. Müller'ſchen Güterſtücke, welchen Chriſtian Müller ſeither nutzlich beſaß, einer öffent⸗ lichen meiſtbietenden Verpachtung ausgeſetzt werden. Friedberg den 14. Februar 1839. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts: Der Beigeordnete Bender. Mobilien⸗ Verſteigerung. (131) Dienſtag den 26. l. M., Vormittags nenn Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe nachfolgende Mo— bilien einer öffentlichen, freiwilligen, meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden, als: Frauenkleider verſchiedener Art, Strümpfe, Hemden, Sacktuͤcher, Tiſchtücher, Handtücher, Ser⸗ vietten, mit Roßhaaren gefüllte Bettmatratzen, Feder⸗ decke, Federpfül u. ſ. w. Friedberg den 13. Februar 1839 . In Auftrag: Der Beigeordnete Bender. Forderung an den Nachlaß der Chriſtiane Hildebrand in Niederweiſel. (144) Etwaige Forderungen oder ſonſtige Anſprüche an den Nachlaß der im September v. J. dahier verſtorbenen Chriſtiane Hildebrand ſind um ſo ge⸗ wiſſer innerhalb acht Tagen bei dem unterzeichneten Verlaſſenſchafts-Commiſſaͤr anzuzeigen und gehörig zu begründen, als ſie ſonſt bei der Nachlaßreguli⸗ rung nicht berückſichtigt werden. Niederweiſel, den 21. Febr. 1839. Jäger, Großh. Hofgerichts-Secretär. Bekanntmachung. (145) Dienſtag den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf dem hieſigen Braunkohlenbergwerk der Be— darf an Eiſen, Eiſendraht, Nägeln und Gruben— ſeilern für das Jahr 1839 an die Wenigſtnehmen⸗ den, unter den vor der Verſteigerung eröffnet wer denden Bedingungen, in Lieferung gegeben werden. Dorheimer Bergwerk, den 20. Febr. 1839. Der großh. heſſ. Berg⸗Inſpector A. Storch. Güter ⸗Verkauf. (146) Freitag den 1. März l. J., Vormittags 00 erſucht, machen zu Hochwe 2 (148) Der lichen Kent ſieſiger Ua 30 kt. Str. beſondere nicht Ortes Oberm 2 0) 3 Aiß, daß de chern lager aus freier Oberer Parthie e Herrn Ge werden. Obere E b Vor, ahrigen Maaß . Vieſgen ceptur. mittagg heil der welchen öffent. perden. erichtz: f. N nenn de Mo— etenden ümpfe, 1 Ser⸗ Feder. nder. blane prüͤche dahier ſo ge⸗ hneten ehoͤrlg reguli⸗ 9 Uhr, ſollen auf freiwilliges Anſuchen der Wilhelm Heimburgiſchen Erbin, Eliſabetha Helfrich zu Bön— ſtadt, die, derſelben gehörigen, in der Fauerbacher und Oſſenheimer Gemarkung gelegenen Güterſtücke, circa 11 Morgen haltend, unter den, vor der Ver— ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, auf hieſigem Rathhauſe einer öffentlichen Verſteige— rung ausgeſetzt werden. Fauerbach II. den 21. Febr. 1839. In Auftrag: Der groß. Bürgermeiſter Sang. Frucht⸗Verſteigerung. (147) Mittwoch den 27. d. M., des Vormittags 10 Uhr, werden auf dem Rathhauſe zu Hochweiſel 4 Malter Korn, 2 Malter Gerſte und 34 Malter Hafer meiſtbietend verſteigert. Die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes wer— den erſucht, ſolches in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Hochweiſel den 18. Febr. 1839. Der Buͤrgermeiſter Reuter. Bekanntmachung. (148) Der Unterzeichnete bringt hiermit zur öffent— lichen Kenntniß, daß die Abfuhr des Kießes von hieſiger Uſa, im Jahr 1839, bei Meidung von 1 fl. 30 kr. Strafe für jede Fuhr, ohne zuvor eingeholte beſondere Erlaubniß von dem Unterzeichneten, für nicht Ortsangehörige, verboten iſt. Obermörlen den 15. Febr. 1839. Der großh. Buͤrgermeiſter Nicolai. Bekanntmachung. (149) Man bringt hiermit zur öffentlichen Kennt— niß, daß die 18381 Früchte auf den hieſigen Spei⸗ chern lagernd, diesherrſchaftlicher Weiſung zu Folge aus freier Hand abgegeben werden. Obererlenbach den 15. Februar 1839. Hochgräfl. von Ingelheim'ſche Rentei Ehehalt. Frucht- und Strohverſteigerung. (150) Dienſtag den 26. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen aus dem 18381 Zehntenergebniß circa 24 Fuder Roggenſtroh 2„ 5 Gbd. Waizenſtroh 6„ 42„ Haferſtroh und 2„ 38„ Wirrſtroh b dann 2½ Mltr. Wicken, 1 Mltr. Linſen, 1 Mltr. Erbſen und 1 Mltr. Nachfrucht, ſo wie eine große Parthie Spreu und Keil in dem Gaſthauſe des Herrn Georg Ohmeis dahier öffentlich verſteigert werden. Obererlenbach den 15. Februar 1839. Hochgräfl. von Ingelheim'ſche Rentei Ehehalt. Dekret den Nachlaß des Heinrich Gürtler zu Nau⸗— heim betreffend. (151) Forderungen an den in Nauheim verſtor⸗ benen Heinrich Gürtler ſind zur Eintragung in das über deſſen Nachlaß aufgenommene Inventar den 6. k. M., Morgens 9 Uhr, bei Meidung deren Nichtberückſichtigung dahier anzuzeigen. Dorheim den 13. Februar 1839. Kurfüͤrſtl. Juſtizamt Halberſtadt. Bekanntmachung. (152) Donnerſtag den 28. l. M., Nachmittags 2 Uhr, ſoll an Ort und Stelle das Behauen der Weidenbäume an der ſogenannten Kühweide hinter der Burg und am ſogenannten langen Weiher öffent— lich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Zu dem Ende wird bemerkt, daß der Anfang an der Kühweide gemacht wird. Friedberg den 21. Februar 1839. Der Beigeordnete Bender. Garten- Verpachtung. (153) Donnerſtag den 28. l. M., Morgens 10 Uhr, ſoll im hieſigen Rathhauſe der, der Frau Apo— theker T. Trapp gehörender, etwas mehr als einen hülben Morgen haltender, mit etlichen und dreißig tragbaren Ooſtbaͤumen bepflanzter, zunächſt am Fau⸗ erbacher Thor liegender Grasgarten, auf drei nach einander folgende Jahre einer freiwilligen, öffent— lichen, meiſtbtetenden Verpachtung ausgeſetzt werden. Friedberg den 21. Febr. 1839. In Auftrag: Der Beigeordnete Bender. Holzverſteigerung. (154) Kuͤnftigen Mittwoch den 27. d. M. wer⸗ den im hieſigen Gemeindewald, Diſtrikts Ortsthaler Wald, folgende Holzſortimente an den Meiſtbieten⸗ den verkauft: 1) 30 Stecken eichen Scheidholz, nnen„ Prügelholz, 3) 425 Wellen„ Aſtreiſer, 4) 4%, Stecken buchen Scheidholz, 50 2. 7 Prügelholz, 6) 25 Wellen buchen Reiſerholz, 75 2 Stück eichen Bauſtämme. Die Verſteigerung nimmt Vormittags 10 Uhr ihren Anfang.— Die Herrn Bürgermeiſter des Krei⸗ ſes werden um gefällige Bekanntmachung erſucht. Burggräfenrod den 20. Februar 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Boerner. Mobilien-Verſteigerung. (155) Montag den 4. März d. J. und die dar⸗ auf folgenden Tage ſollen die zum Nachlaſſe der Pfarrer Hammann'ſchen Eheleute in Butzbach gehö— rigen Mobilien, als 1 neues Sopha mit 6 gepol— ſterten Stühlen, neue Tiſche, Schränke u. ſ. w. gegen baare Zahlung öffentlich verſteigert werden — — — Kaufliebhaber werden daher eingeladen, ſich an ge⸗ nanntem Tage, Vormittags, in dem Pfarrhauſe zu Butzbach einzufinden, wobei bemerkt wird, daß mit den zum Theil noch ganz neuen Möbles der Anfang gemacht werden ſoll. Gießen den 16. Februar 1839. Der großh. heſſ. Hofgerichts-Commiſſaͤr Stürz, Hofgerichts-Sekretär. Garten- Verkauf. ö (156) Nachdem auf den Garten des großherz. Herrn Oberſchulrath Roth dahier, im Einzeln, ein Nachgebot eingelegt wurde, ſo wird hierzu ein an— derweitiger Verſteigerungstermin auf Donnerſtag den 28. d. M., Morgens 10 Uhr, in hieſigem Rathhaus anberaumt, welches hiermit zur Oeffentlichkeit bringt. Friedberg den 21. Februar 1839. In Auftrag: Der Beigeordnete Bender. Immobilien-Verſteigerung. (157) Zur Veräußerung der circa 109/ Caßler Acker haltenden Staatswald-Parzelle Herrenwald, im Forſtreviere Naumburg ſoll anderweiter Steige⸗ rungs⸗Termin Montag den 4. k. M., Morgens 10 Uhr, an beſagtem Waldorte ſelbſt, abgehalten, und können die Bedingungen ſowohl dahier, wie beim Revierförſter Schäffer zu Naum⸗ burg vorher eingeſehen werden. b Hanau am 13. Februar 1839. Kurfürſtliche Forſtinſpection Harnickell. Fruchtverſteigerung im Rentamte Friedberg. (158) Nachgenannte Fruchtquantitäten von den 18381 Vorräthen des hieſigen Rentamts kommen in den bemerkten Terminen zur öffentlichen Verſteige⸗ rung: 1) Mittwoch den 6. März, Vormittags 10 Uhr, zu Butzbach in dem Rathhauſe von dem daſigen herrſchaftlichen Speicher: 25 Mltr. Waizen, 100 Mltr. Korn und 60 Mltr. Gerſte: 2) Freitag den 8. März, Vormittags 10 Uhr, hier in Friedberg in der Behauſung des Herrn Gaſt— halters Hieronimus vor dem ehemaligen Main— zerthore a) von dem Speicher zu Ober- und Nieder- mörlen: 180 Mltr. Korn, 60 Mltr. Gerſte und 60 Mltr. Hafer; b) von dem Speicher zu Friedberg: 80 Mltr. Korn und 80 Mltr. Hafer. i Die in den beſonderen Ausſchreiben auf den 5. Marz beſtimmte Haferverſteigerung zu Heldenbergen findet nicht ſtatt. Friedberg den 9. Februar 1839. Der großh. heſſ. Rentamtmann Buß Arbeits- Verſteigerung. (159) Montag den 18. März d. J., Vormittags 60 11 Uhr, ſollen dahier folgende Bauarbeiten öffent⸗ lich an den Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. 1) Schreinerarbeit voranſchlagt zu 170 fl. 13 kr. 2) Schloſſerarbeit 5 75 92„ 56% 3) Weißbinderarbeit„„, 4) Maurerarbeit 75„„ 209% Ueberſchläge können bei Unterzeichnetem einge⸗ ſehen werden. Man bittet die Herrn Büͤrgermeiſter dieſes ver— offentlichen zu wollen. Höchſt a. d. Nidder den 15. Februar 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Schmied. K ιπιν Privat- Bekanntmachungen. Brennerei-Utenſilien. (140) Durch Anlegung eines ſchwarziſchen Brenn— apparates ſind mir zwei Keſſel mit neuen Hüten, von 4½ et 3½ Ohm, zwei Vorwärmer mit neuen Schlangenröhren, und dann 6 Einmaiſchbütten von 700 800 Maas Landes-Aich, entbehrlich geworden, welche ich im Ganzen oder Theilweiſe aus der Hand zu verkaufen geſonnen bin. Aſſenheim den 12. Febr. 1839. 4 Chr. Carl. Dachſchiefer. (160) Auf der Grube Wilhelm bei Pfaffenwies⸗ bach, Herzogl. Amtes Uſingen, ſind nunmehr Dach— ſchiefer vorräthig und zu verkaufen. Dieſelben zeich⸗ nen ſich durch ihre Güte und blaue Farbe aus. Die Grube iſt 2½ Stunde von Homburg, 2½ Stunde von Friedberg und 2 Stunde von Butz⸗ bach entfernt. Nähere Auskunft iſt auf frankirte Briefe bei dem Eigenthümer der Grube, Hofgerichtsprokurator Cramer in Uſingen, ſo wie auf der Grube ſelbſt bei dem Steiger Berg zu erhalten. Größere Quantitäten bittet man im Voraus zu beſtellen. Mobilien-Verſteigerung. (161) Montag den 25. l. M., von Vormittags 10 Uhr an, ſollen die zum Nachlaſſe des in Nau⸗— heim geſtorbenen Kunſtwärters Georg Fleiſchhauer gehörigen Mobilien, als Kleiderſchränke, Tiſche, Stühle, Bettſtellen, Bettzeug, Zinn, Eiſen und Kupfer- geräthſchaften, namentlich ein noch neuer Waſch⸗ keſſel, ferner eine Kuh und dergl. m. in der dem Badehaus bei Nauheim gegenüber liegenden gewe⸗ ſenen Wohnung des Verſtorbenen öffentlich verkauft werden. Nauheim den 16. Februar 1839. Der Vormund Friedrich Pauli. Mobilien ⸗Verſteigerung. (162) Wegen Sterbfall iſt die Unterzeichnete geſonnen, Dienſtag den 5. k. M. nachgenannte Ge⸗ genſtände einer öffentlichen Verſteigerung auszuſetzen: roch, daß faufe, nat und der E Flaschen 0 die bei de Fried ——— Li (00 So scheuen oder voll auf der juperſaſſig Mit elfe lihſten Gee Wer ſchon vieff Verken er Theilen ge unterricht über dieſe auch das duͤrfen wi zum erſte logie und ſionsleh Brenn⸗ Hüten, t neuen worden, aus der arl. enwies⸗ r Dach⸗ 1 zeich⸗ 9,. u Butz efe bei furator e ſelbſi an aus zu nittags Nau⸗ hhauer Tiſche, upfer⸗ Vaſch⸗ dem gewe⸗ erkauft li. chnete Ge⸗ 3 Drehbänke, nebſt vollſtändigem Werkzeug, eine Quantität Dreherholz, 1 Windmühl, 1 vollſtändigen Wagen, 1 Pflug, 1 eiſerne Egge, Pferdegeſchirr, ungefähr 12 Ohmfäſſer, 2 Bettſtellen, Bettzeug, 3 Kiſten, Kleidungsſtücke, 1 Kleiderſchrank und noch mehrere Hausgeräthſchaften. Niederwöllſtadt. Wittib Breidenbach. Einen Grasgarten, 6 63) in der Ackergaß hat zu verzinſen 2 0 1 5 Vogt. Garten ⸗ Verpachtung. (164) Der dem Karl Graf gehörige 2 Prtl. haltende Garten im Schützenrain neben Herrn Rent— amtmann Buß gelegen, iſt zu verpachten; darauf Reflektirende wollen ſich desfalls an die unterzeich— neten Vormünder wenden. Friedberg den 20. Febr. 1839. P. Preuſſer. Chr. Fritz. Eine zweiſpännige Chaiſe, a (165) welche noch in gutem Zuſtande iſt, wird aus freier Hand verkauft. Nähere Auskunft ertheilt Herr Gaſthalter Simon in Vilbel. rente (166) im untern Stock iſt für eine einzelne Per⸗ ſon mit oder ohne Moͤbel zu vermiethen bei Ludwig Finzel. Baieriſches Bier. (167) Nachdem ich mein auf baieriſche Art ge— brautes Bier in Zapf genommen habe, bemerke ich noch, daß ich daſſelbe auch außer dem Hauſe ver⸗ kaufe, nämlich in Flaſchen gefüllt zu 6 kr. pr. Flaſche und der Schoppen zu 3 kr., bei dem Abholen in Flaſchen aber 8 kr. für dieſelbe zu unterlegen, und die bei dem Zurückbringen wieder zu erhalten ſind. Friedberg. Friedrich Chr. Sieck, vor dem ehemaligen mainzer Thore. ens iſ che A n ee ilge. (143) So eben iſt in der unterzeichneten Verlagshandlung erſchienen und bei C. Bindernagel in Friedberg vorräthig: Univerſal⸗ Mythologie oder vollſtändige Götter- und Fabellehre aller Völker, die je auf der Erde gelebt haben, oder noch exiſtiren. Nach den zuverläſſigſten Quellen bearbeitet von C. Strahlheim. Mit elf ausgezeichnet ſchönen Stahlſtichen, welche die wich— tigſten Gegenſtände aus der Mythologie, ſo wie die Attribute der Hauptgottheiten veranſchaulichen. Wenn auch die Götterlehre der verſchiedenen Voͤlker ſchon vielfach bearbeitet worden und ſelbſt in gediegenen Werken erſchienen iſt, ſo iſt dies doch immer nur in einzelnen Theilen geſchehen, ſo daß, wer ſich darin im Allgemeinen unterrichten will, genöthigt iſt, ſich eine kleine Bibliothek nur über dieſen Gegenſtand anzuſchaffen, was bei enormen Koſten auch das Aufſuchen und Nachſchlagen beſchwert. Mit Recht dürfen wir daher ſagen, daß mit dieſem Buche das Publikum zum erſten Male in einem Werke eine vollſtändige Mytho⸗ logie und Götterlehre aller Völker erhält. Neben der Re⸗ ligionslehre der Indier, Chineſen, Japaneſen ꝛc. findet man die Fabellehre der alten Babylonier, Syrer, Egypter, Grie⸗ chen, Römer, Gallier u. ſ. w., nebſt der ſcandinaviſchen und altgermaniſchen Mythologie. So wie die Glaubenslehre der Mahomedaner und die verſchiedenen Culten der anderen heu⸗ tigen aſigtiſchen und afrikaniſchen Völker darin enthalten ſind, ſo fehlen auch nicht die Götterverehrungen der urſprüng— lichen Völker Amerika's und Auſtralien's, und zwar alle in einem leichtverſtändlichen Style abgefaßt, ohne gelehrte Grü— beleien, jedoch mit dem Gegenſtand angemeſſenem Ernſte ung gehöriger Decenz, wodurch das Werk ſich beſonders zum Selbſtunterricht eignet, und außer den erwachſenen Freunden einer ſolchen Lektuͤre auch der Jugend beiderlei Geſchlechts ohne Bedenken in die Hände gegeben werden kann. Dabei haben wir, um es Jedermann leicht zugänglich zu machen, den Preis dieſes umfaſſenden und mit 11 Stahlſtichen gezier⸗ len Werkes nur auf 2 fl. 42 kr. rhein. oder 1 Thlr. 16. gar. ſächſ. geſetzt. Die heilige Geſchichle von Erſchaffung der Welt bis auf die Zerſtörung Jeruſalems, nach der heil. Schrift und dem Joſephus und unter Zuziehung mehrerer ausgezeichneten Theologen bearbeitet yon C. Frie- derich. Mit 7 Stahlſtichen. Wir übergeben hier dem Publikum eine Bearbeitung der heiligen Schrift, die ſich, wie keine andere, als Lehr- und Unterhaltungsbuch für die Jugend eignet, wie denn überhaupt unter allen Büchern der Welt, bei welcher Nation ſie auch immer erſchienen ſeyn mögen, die Bibel immer und zu allen Zeiten obenan ſtehen und ihren hocherhabnen Rang behaup⸗ ten wird.— Dieſes Werkchen, welches ſämmtliche Geſchichten der heil. Schrift zuſammenhängend erzählt, iſt ſo gehalten, daß es Kindern jeden Alters bis zur reiferen Jugend eine eben ſo angenehm unterhaltende als nützlich belehrende Lek— türe gewährt und dabei die reinſten Begriffe von der Gott— heit und des chriſtlichen Glaubens beibringen muß, indem Alles ſo eingekleidek und vorgetragen iſt, wie es die Erhaben— heit des Gegenſtandes und die Reinheit der Sitten erfordert. Es giebt wohl nicht leicht ein paſſenderes Geſchenk für die Jugend, zu Weihnachten, Geburtstagen und anderen Gelegen— heiten. Der äußerſt billige Preis iſt 1 fl. 30 kr. rhein. oder 22 ggr. ſächſ. HISTOIRE SAINTE depuis la création du monde jusqu'à la destruction de Jeérusalem par Titus. A'usage de la jeunesse, par Ségur, Ornée de sept gravures sur acier. Dieſes allgemein für die Jugend als claſſiſch anerkannte Werk des hochberühmten Verfaſſers bedarf weiter keiner Empfehlung und iſt gewiß das beſte und nützlichſte franzöſiſche Leſebuch, das man der Jugend in die Hand geben und Schü— lern und Lehrern empfehlen kann; auch fehlt es in Frank— reich in keinem Haus, wo Religion und Bildung nur einiger— maßen heimiſch ſind. Der Styl iſt von der hoͤchſten Cleganz, klar, im beſten Franzöſiſch und wahrhaft hinreißend.— Der äußerſt billige Preis iſt 1 fl. 30 kr. rhein. oder 22 ggr. ſächſ. In der unterzeichneten Verlagshandlung erſcheint auch in der Kürze der erſte Band eines höchſt intereſſanten und für Freunde der Geſchichtskunde äußerſt wichtigen Wer⸗ kes, nämlich von der vollſtändigen Lebensbeſchrei⸗ bung Napoleons Bonaparte von C. Strahlheim, mit dem Motto:„Treu und wahr, unpartheiiſch und gerecht.“ Frankfurt am Main, im Februar 1839. Comptoir für Literatur und Kunſt. — 62— Subſcriptions⸗Eroͤffnung bei C. Bindernagel in Friedberg fuͤr eine neue Serie (168) i e Meyer's Uniberſum oder berühmte Anſichten und Beſchreibung des Herrlichſten u. Intereſſanteſten der Natur und Kunſt auf der ganzen Erde. In Monatsheften. Queerfolio. Jedes Heft mit 4 Stahlſtichen. Bei dem Beginn einer neuen Abtheilung jenes Werkes tritt die Geſchichte ſeiner Vergangenheit lebhaft vor die Cr⸗ innerung. Wie klein war des Werkes Anfang, das jetzt 12 Völker in ihrer Landesſprache leſen! We klein der Kreis ſeiner Freunde, welcher jetzt die Erde umgürtet! Wie be⸗ ſchränkt ſeine Verbreitung, welche gegenwärtig über ſo viele weite Reiche ſich ausdehnt, ohne Unterſchied der Zonen, des Glaubens, der geſellſchaftlichen Formen! Freudig, aber ohne Stolz, ſieht der Herausgeber ſein Buch am Ganges, wie am Hudſon; in der Capſtadt, wie in Wien; am Bosporus, wie am Rhein; in den Thälern der Alpen, wie in denen der Appenninen; am Fuße des Aetna, wie am Hügel der Akro— polis; in Rußlands Ebenen, wie in Norwegens Städten:— überall ſieht er es heimiſch geworden, in alle Welttheile ſtreut es aus die Saat ſeiner Geſinnung. Dieſe Ausſaat— er betrachtet ſie als die Erndte ſeines Lebens. Vom Verlagsinſtitut erhält das Publikum die einfache Zuſage, daß der Preis,) die künſtleriſche und äußere Ausſtattung des Univerſums unverändert blei⸗ ben. Der artiſtiſche Ruhm des Werkes iſt unübertroffen und unſere Sorgfalt, ihn zu erhalten, wird immer die näm— liche ſeyn. Der ſechſte Band, der, wie jeder der frühern, ein geſondertes und vollſtändiges Ganzes aus macht, und deſſen Ankauf keineswegs zu dem der früheren Bände verpflichtet, oder nöthigt, wird mit einem geſtochenen Haupt— titel geziert; dieſer erſcheint mit der dritten Lieferung. Als Prämie zum ſechſten Bande erhält jeder Empfänger deſſelben unentgeldlich Die erſten neun Lieferungen von 7 5 5 2 Aleyer's Conversations⸗ Lexikon, prachtvoll gedruckt auf Maſchinen-Velin, in Royaloctav, und illuſtrirt mit Fünfhundert erklärenden Stahlplatten, den Porträts der berühmteſten Männer aller Zeiten einem geographiſch-hiſtoriſchen Atlas und den Plänen ſämmtlicher Hauptorte der Erde. Dieſes Werk, dreimal ſo reichhaltig, als jedes ältere Converſations-Lexikon, wird wirklich werden, was andere ſeyn wollten, nämlich: ein unentbehrlicher Rathgeber für alle Stände über alle Gegenſtände der Converſation, des Wiſſens und des Lebens. „Die erſte Lieferung(mit 3 Stahlſtichen) und ein aus⸗ führlicher Proſpect von dieſem ſeit 5 Jahren, unter der Lei— *) Preis des Univerſums für jede Monatslieferung(deren 12 einen Band bilden), mit 4 Stahlſtichen, 24 kr. rhein. Für Sammler auf 10 Exemplare ein Freiexemplar.— Converſations-Lexikon gratis! tung unſeres Chefs, durch einen Gelehrtenverein vorbereite⸗ ten Unternehmen, wird mit dem vierten Hefte vom ſechſten Bande des Univerſums ausgegeben, und ſie wird, beſſer als jede Ankündigung, von der vortrefflichen Ausfuhrung zeugen. Nach Empfang der erſten 9 Prämien-Lieferungen des Converſations⸗Lexikons behält jeder volle Freiheit, zu erklären, ob er die Fortſetzung wolle, oder nicht. Wer dieſelbe nun nicht wünſchen ſollte, dem wird es leicht ſeyn, einen Käufer für jene umſonſt erhaltene erſte Abtheilung des für alle Stände unentbehrlichen Werkes zu finden, deſſen Werth ihm den Subſcrip. Preis des Univerſums faſt ganz wieder erſetzt. Hildburghauſen, im Januar 1839. ö Bibliograpbiſches Inſtitut. Fruͤchte-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 12 fl. 30 kr. Korn: 8 fl.— kr Gerſte: öfl.— kr. Hafer: 3fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Butzbach: Waizen: 12 fl. 30 kr.— Korn: 8 fl— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 18. Febr.: Waizen: 12 fl.— kr. Korn: fl.— kr.— Gerſte: 6 fl. 20 kr · Hafer: 3 fl. 20 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Mainz, am 15. Febr.: Waizen: 12 fl. 21 kr. Korn: 8 fl. 44 kr. Gerſte: 6 fl. 20 kr. Hafer: 3 fl. 42 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fur die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 25. Febr. bis 4. Maͤrz 1839. pfd Brod Preiſe. Friedberg Butzbach. 1 F 1 Leib-Roggenbrod 3— 0 5— 2 7 7 6 Se 6. 41 9 42 c e Loth. Loth. — Milchbrod 113% 14 — Waſſerweck 144% 1— —[Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1„ Fleiſch-Preiſe. 0 ö pf pf 1 Ochſenfleiſch 110— 111— 7 Kühfleiſch 8 2 8— „ Rindfleiſch 411 501— „ Kalbfleiſch 6— 338 „Schweinenfleiſch 10 2 10 2 „ Hammellleiſch 7 3 8— 77 Schaaffleiſch 1 7 7 5 „Wurſt von blos Schweinen 124— 124— 77 Gemiſchte Wurſt 10 5 10 5 „Bratwurſt 154— 154— „ Schwartenmagen 181 164— „ Geräucherter Speck 22— 22— „Schinken 15— 14— „Doörrfleiſch 16— 15— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20 . 5 dito unausgelaſſen 19— 19— „Nierenfett 18— 184— Hammelsfett 15 13 15 1— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. * De Sie w hinſchtlich N gebracht wi Ueber Monats Ap Fr 18.1. jider Orteg Es ſi ur Säuber niſen von d dee Verbin Nune, Str N. Oepunlionet nb diejenig und Zahl d werdenden läſſige 5 9. 3. un vier al der iht daß er die A Sunder alf fene K auch der gr 94. folgenden der Diſtat Eiwendur nͤtig ff