8. Nov. na Ka⸗ ludwig, garetha geboten Vittwe, elaſſene echſtein Sanger, Tochter, — Intelligenzblatt für die rovins D berſesen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M3. Sonnabend, den 19. Januar 1839. 28 Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1839, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wolloͤbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., für ½% Jahr: 40 kr., für/ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß.— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1839 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. 0 Friedberg. Carl Bindernagel. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Das Regulativ über die Aufnahme und Entlaſſung der Hospitaliten im Hospital Hofheim. Wegen der Aufnahme in das Hoſpital Hofheim ſind die nachſtehend abgedruckten höchſten Beſtim— mungen vom 15. Nov. 1823 und 21. Auguſt 1828 ſeither nicht immer genügend befolgt worden. Ich ſehe mich daher veranlaßt, Ihnen zu empfehlen, in vorkommenden Fällen, unter Beiſchluß der 1 3 des Regulativs vom 21. Auguſt 1828 verlangten vollſtändigen Nachweiſe Bericht an mich zu erſtatten. Sind die zu rezipirenden Perſonen oder deren Angehörigen, welche ſie rechtlich ernähren müſſen, vermoͤgend genug, um das Koſtgeld bezahlen zu können, ſo iſt dieſen Berichten zugleich eine ſchriftliche Erklärung derſelben darüber beizuſchließen, welche Koſt der Aufzunehmende erhalten ſoll(ſ. 8. 4 des Re⸗ gulativs). Verfällt ein Hospitalit nach ſeiner proviſoriſchen Entlaſſung wieder in ſeine vorige Krankheit, ſo haben Sie alsbald den Phyſikatsarzt zu requiriren, welcher über den Zuſtand des Entlaſſenen eine ärztliche Relation auszuſtellen hat. Dieſe iſt mit Bericht an mich einzuſenden. Ich erwarte, daß Sie ſich ſtrenge nach dieſen Beſtimmungen bemeſſen. Friedberg den 15. Januar 1839. Küchler. Die Ausdehnung der Hofheimer Hospitalanſtalt auf das ganze Großherzogthum macht mehrere Abänderungen des Regulativs vom 15. November 1823 über die Aufnahme und Entlaſſung der Irren im Hospital Hofheim, ſo wie auch mehrere neue Beſtimmungen nothwendig, und haben daher Seine Königliche Hoheit, der Großherzog, nachfolgende, auf den ganzen Umfang des Großherzogthums ſich er— ſtreckende Vorſchriften allergnädigſt zu ertheilen geruht. 0 6 0 ö 0 0 6 e §. 1. In das Hospital Hofheim ſind aufzunehmen I. aus dem ganzen Großherzogthum: 1) Raſende und Wahnſinnige,— 2) Perſonen, welche mit Ab- ſcheu erregenden Krankheiten behaftet ſind; II. außerdem noch aus denjenigen Landestheilen, welche ſchon vor dem Jahr 1827 Anſpruch auf Auf⸗ nahme von darinn geborenen Perſonen in das Hospital Hofheim hatten: 1) Blinde,— 2) in hohem Grad Blödſinnige,— 3) Perſonen, welche ſolche körperliche Gebrechen haben, die ſie zu aller Arbeit unfähig machen. Alle dieſe Leiden qualificiren, ſobald ſie nur vorübergehend ſind, nicht zur Aufnahme in das Hos⸗ pital Hofheim. Nur bei Raſenden und Wahnſinnigen tritt in ſo weit eine Ausnahme ein, daß ſie auch zur Heilung in das Hofheimer Hospital aufgenommen werden können, aus welchem ſie, wenn die Heilung gelungen iſt, wieder zu entlaſſen ſind. §. 2. Raſende und Wahnſinnige können ſtets ſogleich nach erfolgter Reception in die Hospital— anſtalt eintreten. Die mit ſonſtigen Leiden behaftete Perſonen ſind in der Reihefolge, in welcher ſte recipirt worden ſind, ſo wie und ſo viel es der Raum und die Kräfte der Hospitalanſtalt geſtatten, einzuberufen. Die Regierung zu Darmſtadt, welche die Oberaufſicht über dieſe Hospitalanſtalt hat, iſt jedoch ermächtigt, auch dieſen Perſonen in beſonders dringenden Fällen den Eintritt in dieſe Anſtalt ausnahmsweiſe, noch ehe ſie die Reihe trifft, zu bewilligen. §. 3. Dem Geſuch um Aufnahme einer Perſon in das Hospital Hofheim muß beiliegen: 1) der Taufſchein oder Geburtsſchein des zu Recipirenden, N ein gehörig motivirtes Zeugniß des erſten Phyſikatsarztes des Bezirks über den Krankheitszuſtand des zu recipirenden, nebſt der ärztlichen Relatlon, auf welche dieſes Zeugniß geſtützt iſt; in größeren Staͤdten iſt es auch dem Arzt, welcher den zu Recipirenden in ſeiner Krankheit behandelt, geſtattet, ein ſolches Zeugniß, unter gleichmäßiger Beifügung der Relation, auszuſtellen. 3) ein von der competenten obrigkeitlichen Behörde ausgeſtelltes Atteſtat über die Vermögens- und Familien⸗Verhältniſſe des zu Recipirenden, worin das Vermögen oder ſonſtige Einkünfte irgend einer Art des zu Reeipirenden und nach Umſtänden auch das Vermögen oder ſonſtige Einkünfte der nächſten Verwandten, welche ihn zu ernaͤhren rechtlich verpflichtet ſind, anzugeben iſt.„ §. 4. Nur vermögensloſe Perſouen werden unentgeltlich in die Hospital-Anſtalt aufgenommen. Beſitzen hingegen die zu recipirenden Perſonen eignes Vermögen oder Einkünfte ſonſtiger Art, oder iſt dieſes bei den nächſten Verwandten derſelben, welche ſie zu ernähren rechtlich verpflichtet ſind, der Fall, ſo hat die Regierung zu Darmſtadt, unter Berückſichtigung der vorliegenden Vermögens- und Familien— Verhältniſſe, zu beſtimmen, ob für die Aufnahme derſelben das feſtgeſetzte volle jährliche Koſtgeld oder nur ein Theil deſſelben oder endlich welches demſelben entſprechendes einmaliges Einbringen, wenn ſolches von den Intereſſenten vorgezogen wird, zu entrichten iſt. Das volle Koſtgeld beſteht ferner, wie bisher: a) für die Honoratiorenkoſt in 300 fl., b) für die mittlere Koſt in 150 fl. und c) für die Gemeine Koſt in 100 fl. 8 Jede recipirte Perſon hat, in ſo weit ſie es vermag, ein vollſtändiges Bett in das Hospital mit— zubringen. §. 5. Bei dem Ableben eines Hospitaliten, für welchen das volle jährliche Koſtgeld oder ein dem— ſelben entſprechendes einmaliges Einbringen entrichtet worden iſt, fällt deſſen ganzes hinterlaſſenes Ver— mögeu, nach Abzug der Beerdigungkoſten, ſeinen Erben zu. Bei dem Ableben eines Hospitaliten hin— gegen, für welchen ein geringeres Koſtgeld oder einmaliges Einbringen entrichtet oder welcher unentgelt— lich aufgenommen worden iſt, ſind vorerſt der Hospitalanſtalt die Unterhaltungs- und Beerdigungskoſten, nach Abzug des empfangenen Koſtgeldes oder Einbringens, zu erſetzen, und nur der allenfalls verbleibende Ueberreſt den Erben des verſtorbeuen Hospitaliten auszuliefern. §. 6. Die in den§.§. 7— 13. des oberwähnten Regulativs vom 15. November 1823 enthaltene Beſtimmungen über 1) den Transport der Hospitalten in das Hospital,— 2) die Entlaſſung der Hospitaliten aus dem Hospital, 3) die Beurlaubung der Hospitaliten und— 4) die Behandlung der Hospitaliten nach ihrer Entlaſſung und während ihrer Beurlaubung g ſollen im ganzen Umfang des Großherzogthums in Wirkſamkeit treten. Darmſtadt am 21. Auguſt 1828. Aus beſonderem allerhöchſten Auftrag. Großh. Heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz In Abweſenheit des Staatsminiſters: Frhr. v. Lehmann. Trygophorus. 1. N jach beſol — 1 lle Koſte 1 Bewac 9.8. Wirt nachweisen können Un N den Hoſp über den er den ii arſottl, 30 Hub 9 9 fal die dahin brill 9 1 vertragsm Aufenthalt umme 1 gegerwätt beit gewöl Mayiats 9.1 Geneſung beſtimmte a) der! fügul halte 5) Finde die! die bla e) War ſch in kan Unt. d) Wir 8 ihrer Gen zuwenden, letzteren N it Ab. f Auf D in aller Hos, e auch eilung pital⸗ dorden Die ichtigt, ch ehe uſtand ßeren ſtattet, Und einer achſten mmen. der iſt Fall, nilien— altene 8 dem h ihrer 601 uifttz Juſtiz 2 rus. . 19— Auszug aus dem Regulativ vom 15. November 1823. Von dem Transport der Irren in die Anſtalt. §. 7. Der Transport eines Irren nach Hofheim ſoll, wenn er vermögend iſt, auf ſeine oder ſeiner Fa— milie Koſten, wenn er arm iſt, auf Koſten derjenigen Gemeinde geſchehen, welche den Vortheil genießt, der Bewachung und Pflege des Irren durch dieſe öffentliche Anſtalt überhoben zu ſeyn. Von Entlaſſung der Irren aus der Anſtalt. §. 8. Jede auf dieſe Weiſe nach Hofheim aufgenommene geiſtes- oder gemüthskranke Perſon kann nur nach beſonderer Erlaubniß der Regierung dahier aus dieſer Anſtalt entlaſſen werden. Wird die Entlaſſung von den Verwandten oder Vormündern verlangt, ſo ſoll dieſelbe, wenn ſie nachweiſen, daß ſie auf andere Art für die ſichere Verwahrung und noch mögliche Heilung Sorge tragen konnen und wollen, von der Regierung nicht verſagt werden. Iſt die Entlaſſung wegen erfolgter Geneſung entweder von den Verwandten verlangt, oder durch den Hoſpitalmeiſter und den Arzt der Anſtalt darauf angetragen worden, ſo ſoll dieſer ein Gutachten über den gegenwärtigen Zuſtand in Vergleichung mit dem früheren, und mit Anführung der Gründe, warum er den in Frage ſtehenden für geneſen erklärt, an die Regierung(den großh. Provinzialkommiſſar) dahier erſtatten, und auch hierunter von dem Hospitalmeiſter beſcheinigt ſeyn, daß der früher Verrückte geraume Zeit hindurch ſich verſtändig und ruhig betragen habe. §. 9. Auf dieſes Gutachten wird die Regierung die Entlaſſung des Geheilten verfügen, und in Folge dieſer Verfügung hat ihn der Hospitalmeiſter auf Koſten derjenigen, welche ihn eingeſendet hatten, dahin bringen zu laſſen, woher er in die Anſtalt gebracht worden war. §. 10. War für einen ſolchen geheilt entlaſſenen Irren bei ſeiner Aufnahme eine gewiſſe Summe vertragsmäßig in die Anſtalt abgeliefert worden, ſo ſollen die Verpflegs- und Arzneikoſten, während ſeines Aufenthaltes in der Anſtalt, von dem Hospitalmeiſter berechnet, dieſe von der bedungenen Aufnahms— ſumme in Abzug gebracht, der Reſt aber zurückgegeben werden. §. 11. Wird ein Geneſener entlaſſen, ſo hat der Arzt der Anſtalt eine Beſchreibung von deſſen gegerwärtigem Zuſtande nebſt der Vorſchrift, wie er zu behandeln iſt, um allmählig wieder an die Frei⸗ heit gewöhnt zu werden, auch womit er am ſchicklichſten zu beſchäftigen iſt, aufzuſetzen, und ſolche dem Phyſikatsarzte des Bezirks, worinn der Entlaſſene wohnt, zu überſchicken. Von Beurlaubung der Irren. §. 12. Da Fälle eintreten können, in welchen der Arzt der Irrenanſtalt zum Zweck der völligen Geneſung eines oder des andern Geiſteskranken für nöthig findet, daß derſelbe auf beſtimmte oder un— beſtimmte Zeit mit Urlaub aus der Anſtalt entlaſſen werde, ſo ſoll, wenn ein ſolcher Fall ſich ergiebt, a) der Hospitalmeiſtee den Verwandten oder dem betreffenden Landrathe(etzt Kreisrath) dieſe Ver— fügung bekannt machen, und ſolche zur Abholung des fraglichen Irren einladen, auch ſind dieſe ge— halten, dieſer Einladung ohne Verzögerung zu entſprechen. b) Findet die Beurlaubung auf beſtimmte Zeit ſtatt, ſo ſoll der Beurlaubte nach Ablauf derſelben in die Anſtalt zuruͤckkehren, es ſeye denn, daß bei fortdauerndem Wohlbefinden, von den Verwandten die Verlängerung des Urlaubs gewünſcht wird, in welchem Falle aber bei dem Hospitalmeiſter vor Ablauf des Urlaubs die Bewilligung einzuholen iſt. c) War aber der Urlaub auf unbeſtimmte Zeit gegeben, ſo dürfen weder Behörden noch Verwandten ſich beigehen laſſen, den Beurlaubten ohne dringende Veranlaſſung zurückzuſenden. Nur der Rückfall in ſeinen vorherigen Krankheitszuſtand, wodurch die Aufbewahrung im Inſtitut wieder nöthig wird, kann hiervon eine Ausnahme begründen, in welchem Falle der Beurlaubte ohne weitere Anfrage, unter den nöthigen Vorſichtsmaßregeln in die Anſtalt zurückzuſenden iſt. d) Wird ein ſolcher Beurlaubter von einer Krankheit befallen, welche ſeine Entfernung aus dem bürger— lichen Leben nicht erfordert, ſo müſſen die Behörden oder Verwandten für deſſen Heilung und Unter— ſtützung außerhalb der Anſtalt Sorge tragen, und dürfen den Benrlaubten jener Krankheit wegen, nicht in die Anſtalt zurückſenden. Noch vielweniger darf derſelbe dahin gewieſen werden, wenn er von einem anſteckenden Uebel befallen iſt. Von der Behandlung und Aufſicht der Irren nach ihrer Entlaſſung und während ihrer Beurlaubung aus der Anſtalt. §. 13. Sowohl in Beziehung auf früher geiſteskranke und geheilt entlaſſene, als auf die abſichtlich ihrer Geneſung wegen beurlaubte Irren, haben die Ortsbehörden und Befreundeten alle mögliche Vorſicht an— zuwenden, der erlangten Heilung der erſteren Dauer zu verſchaffen und die beabſichtigte Geneſung der letzteren zu unterſtützen. Jede Verſpottung und Neckerei des ehemals Unglücklichen muß ſtrenge gerügt — 20— und jedermann drmahnt werden, demſelben mit Schonung und Freundlichkeit zu begegnen, um dadurch ſeinen geſunkenen Muth zu beleben. Den Pfarrern und Schullehrern empfehlen wir, ihrer Seits hierzu durch ſachgemäße Vorſtellungen und Ermahnungen mitzuwirken, und den Phyſikatsärzten machen wir zur Pflicht, ſolchen Entlaſſenen ihre beſondere Aufmerkſamkeit und Thätigkeit zu widmen. Die Einweihung des neuen Schul- hauſes zu Oberau. Nachdem ſchon viele Jahre vorher das dringende Bedürfniß gefühlt wurde, das in der Gemeinde Ober— au unbrauchbar gewordene Schullokal durch ein neues zu erſetzen, ſo wurde durch die thätige Für— ſorge des Herrn Kreisrath Küchler und durch die Mitwirkung des hieſigen Gemeindevorſtandes ein von der Gemeinde erkauftes anderes Wohnhaus zu einem recht bequemen Schulgebäude eingerichtet, deſſen Einweihung am 9. Dezember 1838 Sonntags Nachmittags ſtattfand. Unterm Glockengeläute ver— ſammelte ſich der Bürgermeiſter mit den Gemeinde— rathsgliedern, den Schulvorſtehern und der Gemeinde in der Kirche, wo nach dem Eintreffen des Orts— geiſtlichen und des Lehrers mit der Schuljugend ein allgemeiner Geſang angeſtimmt wurde. Nach Be— endigung deſſelben trat der Geiſtliche vor den Altar und verrichtete ein Dankgebet. Hierauf begab ſich die ganze Verſammlung unter Vortritt der Jugend in den Lehrſaal des neuen Schulhauſes, wo die Einweihung durch einen kurzen Geſang, welchen der Lehrer mit der Jugend anſtimmte, und durch eine dem Gegenſtand entſprechende Rede des Geiſt— lichen und den darauf folgenden nochmaligen kurzen Geſang der Jugend vorgenommen wurde. Zum Schluß der feierlichen Einweihung wurden die Kin— der mit Bretzeln beſchenkt, um dadurch an die Wich— tigkeit der Jugendbildung auf das allgemeine Wohl der Menſchheit zu erinnern. Soll die wahre Beſſe— rung der Menſchheit immer mehr erſtrebt werden, ſo iſt wohl das erſte Augenmerk auf die Jugend zu richten, deren Herzen durch guten Unterricht und zweckmäßige Erziehung gebildet werden müſſen. Möge daher die Wichtigkeit immer mehr eingeſehen werden, wie durch gute Schulen, als die Pflanz— ſtätten der Gerechtigkeit, Tugend und Weisheit, das Gute und Wahre in häuslichen und bürgerlichen Verhältniſſen befördert werden kann; möge Jeder nach ſeinen Kräften dahin wirken, Saß der Zweck des Lebens, den alle Menſchen im Auge haben ſollen, immer mehr erkannt und mit weiſer Benutzung geeigneter Mittel erreicht werde, gewiß wird dadurch der Sinn für das Höhere und Beſſere zur allgemei— nen Wohlfahrt ſich immer mehr gründen und ver⸗ breiten und endlich die herrlichſten Fruͤchte zur Folge haben. Die ſchoͤnſten Gegenden der Wetterau. (Beſchluß.) Zu den anmuthigſten Gegenden des ganzen Groß— herzogthums Heſſen und nicht der Wetterau allein gehören ohne Zweifel die Umgebungen von Büd in⸗ gen. Hier wechſeln aufs Schönſte und dem Auge ſo wohlthuend Berg und Thal, Hain und Flur, Feld und Wieſe mit einander ab. Ein großer Theil der benachbarten Anhöhen iſt mit Weinber— gen geſchmückt; an andern zeigen ſich pittoreske Fel⸗ ſen, die den Beſchauer mit Ehrfurcht und Bewun⸗ derung erfüllen. Aber nicht durch ihre Schönheit allein, auch in naturhiſtoriſcher Hinſicht zeichnet ſich die Umgebung von Büdingen aus, und wird darum nicht ſelten von Freunden der Mineralogie und Geognoſie beſucht. Da wir indeſſen ſchon früher in unſerm Blatte, namentlich in Nre. 50 und 51 des Jahrganges 1834 das Alles beſprochen, auch noch ein anderes anmuthiges Thͤlchen, das wo— rin das Kloſter Arnsburg liegt, früher wenigſtens berührt haben, ſo begnügen wir uns, hier nur im Allgemeinen unſere Leſer darauf noch Einmal aufmerkſam zu machen, und es ſoll uns freuen, wenn diejenigen unſerer Leſer, welche Büdingen und alle die Gegenden, auf welche wir bisher als beſonders ſchön aufmerkſam machten, näher zu be— trachten und kennen zu lernen Gelegenheit hatten, in ihrem Urtheil mit unſern Anſichten uͤbereinſtimm⸗ ten. Vielleicht finden wir ſpäter Gelegenheit ihnen noch ein und das andere Plätzchen unſerer Wetterau, das auf Schönheit Anſprüche macht, vor Augen zu ſtellen. Vor der Hand mag das Geſagte hinreichen, der Wetterau ihr Recht zu verſchaffen, und es iſt niß, das begleitet, iſt beſer und wirf nicht dare Wer Got fürchten. eile Ame einen Ele Gluck ad der Mer Alles w. Im Geſ Ein Fre Es giebt Wer eit Traue n. war auf ſchwatzes kniet.— deine Ju aber mit Zunge f Krochen. es wünſc aber ver adurch lungen n ihre — tung adurch gemei⸗ d ver⸗ Folge rau. Groß, allein üdin⸗ l Auge Flur, großer einber⸗ ke Fel⸗ dewun⸗ hoͤnheit iet ſich darum e und früher ind 51 auch s wo⸗ igſtens er nur Einmal freuen, ingen er als zu be⸗ ſatten, ſtimm⸗ ihnen tterau, gen zu eichen, to iſt * uns ſchon Lohn genug, wenn wir auch nur Einen vermocht haben, ſich ſorgfaltiger in ſeinen Umge— bungen umzuſchauen und aufmerkſam zu ſeyn auf die Schönheiten der Natur, die er vorher minder, als er ſollte, beachtet hatte. Türkiſche Spruch woͤrter. Ein kleiner Stein kann eine große Beule machen.— Mit einem Karren von Ochſen gezogen, kann man einen Haſen fangen.— Ein thörichter Freund bringt mehr Nachtheil als ein kluger Feind.— Man mag„Honig! Honig!“ rufen, ſo viel man will, und man wird doch kein ſüßes Maul bekommen.— Wer einen Freund ohne Fehler ſucht, wird keinen finden.— Er kauft eine Krähe fuͤr eine Nachtigall.— Ein Mann betrügt den andern, aber nur Einmal.— Es iſt ſchwer, einen Wolf bei den Ohren faſſen.— Man kann nicht zwei Melonen unter Einem Arme tragen.— Um ruhig zu leben, müßte man blind, taub und ſtumm ſein.— Alles, was du gibſt, mußt du bei dir tra⸗ 1 Mit einem Tropfen Honig fängt man mehr Fliegen, als mit einem Oxhoft Eſiz.— Wer den Armen giebt, giebt Gott.— Der Thor trägt ſein Herz auf der Zunge, der Kluge hält ſeine Zunge im Herzen.— Guter Wein und ſchöne Weiber ſind zwei liebliche Gifte.— Jedes Ereig— niß, das zu Thränen bewegt, iſt von einem andern begleitet, das ein Lächeln erregt.— Ein Ei heute iſt beſſer als eine Henne morgen.— Thue Gutes und wirf es ins Meer, wenn auch die Fiſche ſich nicht darauf verſtehen, ſo wird es doch Gott.— Wer Gott fürchtet, wird ſich vor Menſchen nicht fürchten.— Iſt auch dein Feind nicht größer als eine Ameiſe, ſo ſtelle dir ihn doch ſo groß vor, wie einen Elephanten.— Ein Weib iſt entweder das Glück oder der Ruin des Hauſes.— Selbſt der, der Alles weiß, wird oft betrogen.— Wer über Alles weint, wird bald ſein Augenlicht verlieren.— Im Geſpräche lernt man mehr, als durch Leſen.— Ein Freund iſt mehr werth, als ein Verwandter.— Es giebt mehr unſichtbare als ſichtbare Dinge.— Wer ein Miethpferd reitet, reitet nicht oft.— Traue nicht der Weiße ſeines Turbans, die Seife war auf Borg genommen.— Der Tod iſt ein ſchwarzes Kameel, das vor jeder Thüre nieder— knieet.— Beſuchſt du einen Blinden, ſo ſchließe deine Augen.— Blut wird nicht mit Blut, wohl aber mit Waſſer abgewaſchen.— Obſchon die Zunge keine Knochen hat, ſo zermalmt ſie doch Knochen.— Das Herz iſt ein Kind; es hofft, was es wünſcht.— Eßt und trinkt mit euerm Freund, aber verhandelt kein Geſchäft mit ihm. Kaſſe fuͤr taubſtumme Konfirmanden. Für die Predigt 1c. des Herrn Prof. Sell, von deren Ertrag eine Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden gegründet werden ſoll, iſt ferner bis heute eingegangen: Von Man Exempl. fl. kr. Herrn Pfarrer Hinkel in Vilbel 5 1. 42 Friedberg den 4. Januar 1839. 1 C. Binder nagel. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N Edictalladung. (23) Chriſtoph Lemp und deſſen Ehefrau An⸗ na Juliane zu Niederweiſel entliehen im März 1818 bei Conrad Ronſtadt zu Butzbach ein Ka— pital von 100 fl., wegen deſſen die Unterpfänder ſpäter dem Gläubiger adjudizirt wurden. Deſſen Er— ben wollen ſolche jetzt veräußern, können aber die Originalhypothek zur Löſchung nicht vorlegen, weß— halb alle, welche etwa Rechte auf dieſelbe in An— ſpruch nehmen wollen, zu deren Anzeige binnen 6Wo— chen unter dem Rechtsnachtheile hiermit aufgefordert werden, daß ſonſt ſolche unberückſichtigt bleiben und der Hypothekeintrag gelöſcht wird. Friedberg den 31. Dezember 1838. Großh. heſſ. fürſtl. ſolmſ. Landgericht Hofmann. Güter- Verpachtung. (27) Auf den Antrag der Kuratoren der Louiſe Groß, ſollen Montag den 28. l. M., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die derſelben gehörende, in den Gemarkungen Friedberg, Fauerbach und Ockſtaͤdt liegende Güterſtücke auf drei nach einander folgende Jahre öffentlich meiſtbietend verpachtet wer— den. Die Flurſchuͤtzen der betreffenden Gemarkungen ſind angewieſen, den Pachtliebhabern das Güterver— zeichniß vorzulegen. Friedberg den 10. Januar 1839. Der Beigeordnete Bender. Holzverſteigerung. (41) Donnerſtag deu 24. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll in dem hieſigen Gemeindewald, Diſtrikt Wagen-Kelder nachſtehendes Holz 1) 20 Stecken buchen Scheitholz, 355„ Prügelholz, 3) 5850 Stuͤck buchen Wellen, 4) 100„ 77„ und A 0s„, eichen„ öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Die Zu— ſammenkunft iſt im Diſtrikt ſelbſt bei Nr. 1. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, die vorſtehende Verſteigerung in ihren Gemeinden be— kannt machen zu laſſen. Obererlenbach den 15. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Rupp. „ 2 2. n Edictalladung. (42) Nachdem von dem großh. heſſ. Adminiſtra⸗ tiv⸗Juſtizhofe die beantragte Trennung der ſeither zwiſchen den Orten Niederweiſel und Hauſen gemein— ſchaftlichen Gemeinde-, Gemarkungs- und Vermö— gens-Verhältniſſe genehmigt worden iſt, ſo werden alle diejenigen, welche bei der in Frage ſtehenden Theilungsmaſſe und bei ihrer Auseinanderſetzung auf irgend eine Art intereſſirt ſind, hiermit auge— wieſen in dem auf dem Rathhauſe zu Niederweiſel auf Montag den 18. Febr. d. J., Vormit. 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermin ihre Anſprüche, oder ihr Recht des Widerſpruchs gegen die angetragene Auseinanderſetzung, einzugeben und zu begründen, auch nach Befinden der Umſtände ſich über die Se— paration und die Art derſelben zu erklären. Wer dies verſäumt, den trifft ſofort der Rechtsnachtheil des Ausſchluſſes. f Friedberg den 5. Januar 1839. Der beſtellte Comiſſair und Thei⸗ lungsrichter großh. heſſ. Kreisrath Küchler. Fruchtverſteigerung im Rentamte Friedberg. (43) Dienſtag den 29. d. M., Vormittags 10 Uhr, werden hier in Friedberg, in der Behauſung des Herrn Gaſthalters Hieronimus vor dem ehema— ligen Mainzerthore, von dem herrſchaftlichen Spei⸗ cher dahier, ungefähr 230 Mltr. Korn, 40 Mltr. Gerſte und 60 Mltr. Hafer— und in Stammheim liegend, ungefähr 1 Mltr. Waizen, 25 Mltr. Korn und 25 Mltr. Hafer— ſodann Mittwoch den 30. d. M., Vormittags 10 Uhr, in dem Rathhauſe zu Butzbach, von dem daſigen herrſchaftl. Speicher, 20 Mltr. Waizen, 100 Mltr. Korn, 60 Mltr. Gerſte und 50 Mltr. Hafer öffent⸗ lich verſteigert. Die in den beſondern Ausſchreiben auf den 1. Februar beſtimmte Haferverſteigerung in Heldenbergen findet nicht ſtatt. Friedberg den 8. Januar 1839. Der großh. Rentamtmann f Buß. Be k an nt m ach unn g. (44) Montag den 28. Januar d. J, Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline eine Quantität Brodfrucht und Hafer dem Wenigſtnehmenden in Lieferung übergeben werden, welches den dazu Luſt— tragenden hiermit zur Nachricht dient. Nauheim den 14. Januar 1839. Kurfuͤrſtliches Salzamt, Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. Immobilien ⸗Verſteigerung. (45) Auf freiwilligen Antrag der Kinder der ver— lebten Philipp Wißmath'ſchen Eheleute dahier, ſoll deren ſämmtlicher Immobiliennachlaß erbvertheilungs⸗ halber einer öffentlichen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Hierzu iſt Termin auf Mitt⸗ woch den 6. Febr. l. J., Morgens 9 Uhr, im hie— ſigen Rathhauſe anberaumt, mit dem Bemerken, daß bei der Hofraithe nur ein Zahlungstermin, bei den Grundſtücken aber dreijährige Zahlungstermine feſtgeſetzt ſind. b Verzeichniß der Immobilien. Eine Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Backhaus, Hinterbau Stallung und Grund an Philipp Schmid gelegen, giebt an Herrn von Rau 2 fl. 42 kr. und an die Kirche 40 kr. Gemarkung Friedberg: Gärten. 2% 37 Ruth. in der 18. Gewann, zehntfrei, an Peter Boutemy. g 22% 49„ daſelbſt an Vorigem, zehntfrei. Gemarkung Burg Friedberg. 32% 6¾ Ruth. Wieſen, 2. Abtheilung, zehntfrei, im Ried an Philipp Klein, giebt zur Auguſtiner-Schule 5 kr. 2% 273 Ruth. Zwiſchen dem Riedgraben und Ohrlochsweg an Joſeph Tilger, zehntfrei. Friedberg den 17. Januar. 1839. Der Beigeordnete Bender. Arbeits-Verſteigerung. (46) Mittwoch den 23. d. M., Nachmittags 1 Uhr, ſollen auf dem hieſigen Rathhauſe 150 lau⸗ fende Klafter Chauſſtrarbeit an dem nach Bönſtadt führenden Vicinalweg unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich an die Wenigſtfordernden verſteigert werden. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Aſſenheim den 16. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Günther. 8 Verkauf eines Hauſes auf d. Abbruch. (47) Donnerſtag den 31. d. M., des Vormittags um 10 Uhr, ſoll das Pfarrhaus zu Ettingshauſen, Kr. Grünberg, öffentlich auf den Abbruch verſteigert werden. Dieſes Gebäude iſt zweiſtöckig, 47 Fuß lang, 33 Fuß tief und iſt das Gehölz, Thüren, Fenſter und Fußboden noch recht brauchbar, ſo daß es ſich ohne große Koſten leicht zu einer zweckmäßigen Wohnung einrichten läßt. Zahlungsfähigen Käufern kann gegen Bürgſchein ein Theil des Kaufgeldes creditirt werden. Die Herrn Buͤrgermeiſter erſuche ich, dieſes zur Kenntniß ihrer Ortsangehörigen zu bringen. Ettingshauſen den 11. Januar 1939. Der großh. Bürgermeiſter Jox. meiſbel ot in obi Die gr 40) 40 Glaſermeiſ ſollen deſſe bacher Ger beſtehend, Uhr, in h bietenden Zu de Flurſchütze auf Verlal Friedb (50) D ein Wehm Jeden Jah Die gr erſucht, öffentliche Gieße (50 D Uhr, wird bei Ziegen zialſtraße Grenze in Abtheilun, vorher bef itfrei, giebt r. und ilger, er. 98 1 0 lau⸗ uſtadt kannt n die dieſes deiſter ruch. ittags auſen, teigert und ohne nung kann editirt * 23— Holz-Verſteigerung. (48) Dienſtag den 22. d. M., Vormittags 8 Uhr, ſoll in hieſigem Gemeindewald, Diſtrikt Alterſchlag, nachverzeichnete Holzſortimente, als 23 Stecken buchen Scheitholz Sele„ Prügelholz eichen Scheit„ 14„ i Prügel, buchen Stock„ eiche* 24 altes 5 5 3300 Stück buchen Wellen 1800„ eichen 7 2600„ nadel und weiche Laubholz- Wellen 13 Stämme eichen Bau-, Werk- und Nutzholz enthaltend 700 Cubikfuß meiſtbietend verſteigert werden. Der Zuſammenkunfts— ort in obigem Termin findet zu Köppern ſtatt. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Rodheim den 15. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Jacobi. Güter-Verſteigerung. (49) Auf freiwilligen Antrag des Bürgers und Glaſermeiſters Chriſtian Friedrich Wagner dahier, ſollen deſſen Güterſtücke, in Friedberger und Fauer— bacher Gemarkung liegend, in ungefahr 5 Morgen beſtehend, Dienſtag den 29. d. M., Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe einer öffentlichen meiſt— bietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Zu dem Ende wird bemerkt, daß die hieſigen Flurſchützen beauftragt ſind, das Güterverzeichniß auf Verlangen vorzulegen. Friedberg den 17. Januar 1839. Der Beigeordnete Bender. Gießer Viehmarkt. (50) Der Stadt Gießen iſt höchſten Orts noch ein Viehmarkt auf den zweiten Dienſtag vor Petri jeden Jahrs geſtattet worden. Die großh. Bürgermeiſter werden dienſtergebenſt erſucht, dieſes in ihren Gemeinden möglichſt zur öffentlichen Kunde zu bringen. Gießen den 9. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter J. Vid Der erſte Beigeordnete Chr. Schneider. Straßenbauarbeit. (651) Dienſtag den 29. Januar, Vormittags 11 Uhr, wird der noch übrige Theil der Planirarbeit bei Ziegenberg, an der neu zu erbauenden Provin— zialſtraße von Butzbach bis an die naſſauiſche Grenze in der Richtung nach Uſingen, in einzelnen Abtheilungen an die Wenigſtnehmenden, unter den vorher bekannt gemacht werdenden Bedingungen, an Ort und Stelle öffentlich verſteigert.— Die großh. Buͤrgermeiſter werden erſucht, Vorſtehendes in ihren Gemeinden bekaunt zu machen. Friedberg den 16. Januar 1839. Der großh. Kreisbaumeiſter Rhumbler. Korn ⸗Verſteigerung. (52) Donnerſtag den 24. l. M., Mittags zwei Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe von dem Augu— ſtiner-Schul⸗ Fonds, 50 Malter Korn, aus der 18381 Aernte, einer offentlichen meiſtbietenden Ver— ſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 17. Jan. 1839. In Auftrag: Der Beigeordnete Bender. C Privat- Bekanntmachungen. Muſikaliſche Abendunterhaltung. (53) Unterzeichneter iſt Willens, künftigen Mitt— woch den 23. Januar l. J. mit ſeinen Söhnen im Saale des Herrn Gaſthalter Simon eine muſikaliſche Abendunterhaltung zu veranſtalten, wozu er alle Muſikfreunde höflichſt einladet. Der n iſt präcis 7 Uhr. Der Eintrittspreis 24 kr. Die Mu⸗ ſikſtücke, welche vorgetragen werden, ſind folgende: 1) Quintett von Mozart. 2) Clavierquartett von demſelben. 3) Trio von Rink. 4) Große Sonate von Beethofen für's Pianoforte allein 5) Violinvariationen von Mayſeder. W. Fritſch. Mit geſottenen Faſtenbretzeln (54) empfiehlt ſich Bäckermeiſter F. W. Reuß. 800 fl. (55) liegen beim Auguſtiner-Schulfonds dahier zum Ausleihen bereit, welche ganz und auch theil— weiſe gegen gerichtlichen erſten Einſatz abgegeben werden. Friedberg den 16. Januar 1839. Der Rechner Nau. Die Verpachtung (56) meines Gaſthauſes zum Faß wird hiermit widerrufen. Vilbel den 16. Januar 1839. Philipp Hinkel VII. 300 fl. (57) liegen in der Vormundſchaft des Konrad Stahl dahier gegen gerichtliche Verſicherung zu 5% zum Ausleihen bereit. Burggräfenrod den 16. Januar 1839. Moſcheroſch, Vormund. Ga ſt haus ⸗ Die Eröffnung meiner Gaſtwirthſchaft 2⁴ 8 Empfehlung. Zur ſchoͤnen Ausſicht (40) mache ich andurch meinen Freunden mit der ergebenen Bitte bekannt: mich mit recht zahlreichem Zuſpruch zu beehren. Ein ſchönes, zweckmäßig eingerichtetes Local mit entzückender Ausſicht, gute Speiſen und Getränke, ſowie ſorgfältige und billige Bedienung werden mir die Zufriedenheit meiner werthen Gäſte erwerben. Bergen, den 1. Januar 1839. W. E. Alisky. Bekanntmachung. (58) Nach dem Beſchluß des Ausſchuſſes der hie— ſigen Rindvieh-Verſicherungsgeſellſchaft wird hier— mit eröffnet, daß diejenigen hieſigen Bürger, welche geſonnen ſind beizutreten, ohne ein Beitrittsgeld be— ſonders zu zahlen als Mitglieder aufgenommen wer— den. Diejenigen, welche von dem Anerbieten Ge— brauch machen, wollen ſich bei dem Unterzeichneten innerhalb vier Tagen melden. Friedberg den 19. Januar 1839. In Auftrag: Der Director F. W. Reuß. Empfehlung. (59) Den Fortbetrieb meines Lakirgeſchäfts, beſon— ders in Wachstuch, Kappenſchildern und auch Mö— beln, bringe ich mit der Bitte zur Kenntniß meiner Freunde, daß ſie mich mit recht vielen Aufträgen beehren möchten. Friedberg. M. Jung. Der zweite Stock meines Hauſes (60) ſteht an eine ſtille Familie zu vermiethen offen, und kann in der Kürze bezogen werden. M. Jung. Ein halber Morgen Garten (61) im Schützenrain iſt zu verpachten von Georg Groß. Warnung. (62) Mehrere unangenehme Erfahrungen veran— laſſen mich in Erinnerung zu bringen, daß mein Sohn Heinrich unter Vormundſchaft ſteht und daß ich auf keinen Fall Vorſchüſſe, welche demſelben ohne Vorwiſſen ſeiner Curatoren, gleichviel auf wel— che Weiſe, etwa gemacht werden, wieder erſtatte. Friedberg den 17. Januar 1839. Wilhelm Hanſtein. Ein vollſtändiges Logis, (63) welches den 1. April bezogen werden kann, hat zu vermiethen Ernſt Falck. Fruͤchte⸗-Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 13 fl.— kr. Korn: 8 fl. 10 kr Gerſte: 5 fl. 30 kr. Hafer: 3fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Butzbach: Waizen: 13 fl.— kr.— Korn: 8 fl— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Frankfurt, am 14. Jan.: Walzen: 12 fl.— kr. Korn:— fl.— kr.— Gerſte: 6 fl. 30 kr⸗ Hafer: 3 fl. 25 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 11. Jan.: Waizen: 13 fl. 43 kr. Korn: 8 fl. 53 kr. Gerſte: 6 fl. 26 br. Hafer: 3 fl 17 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 21. bis 28. Januar 1839. pfd Brod Preiſe. Friedberg Butzbach. kr pf. kr. pf. 1 Leib-Roggenbrod 3 3 ö— 2 77 7 6 1 6 2 4„ 5 1202 12 1 Loth. Loth. — Milchbrod 1 34% 144 Waſſerweck 4. 1— Gemiſchtes(Tafel-) Brod 11 47 11787 Fleiſch-Preiſe. b ö pf. pf. 1(Ochſenfleiſch 110— 11— „Kühfleiſch 82 81— „ Rindfleiſch 81 81— „ Kalblleiſch 7— 71— „ Schweinenfleiſch 10 2 10 2 „Hammelfleiſch 7 7 „ Schaaflleiſch„ „ Wurſt von blos Schweinen 124— 12— „ Gemiſchte Wurſt 10— 10— „ Bratwurſt 15— 15— „ Schwartenmagen 16— 16— „ Geräucherter Speck 2222 „Schinken 15— 144— „Doörrfleiſch 164— 15— „Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 20— „ 1 unausgelaſſen 19— 19— „ Nierenfett 184— 18— Hammelsfett 15. 1— 15/1— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. b Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. Da auch mit und der J ſondern in Jahres di ſſcht mit Der inbeſonde wolhergehe gemigen Steigen d 1838 in mit Ber Ale Proving nit, dieſ öffentliche Friedberg haben, m. künnen.