dneh⸗ ds zum ing zu onaten 50 kr. b kr. echner. à 36 kr Intelligenzblatt für die 9 robin im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 11. 1339. berhhessen M II. Sonnabend, den 16. Maͤrz Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die Herren Geiſtlichen und Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Sie wollen mit Rückſicht auf das in obigem Betreffe erlaſſene Regulativ vom Sten März l. J. (Nr. Int. Bl. 10.) überall, wo demnach das Bedürfniß von Leichenbeſchauern hervortritt, Concurrenz zu dieſer Stelle veranlaſſen, ſofort diejenigen ſich anmeldenden Subjecte, welche Sie dazu für moraliſch be— fähigt halten, an den Phyſikatsarzt des Bezirks zur Prüfung verweiſen, und mir ſodann unter Beiſchluß des oder der phyſikatsärztlichen Prüfungszeugniſſe gutachtliche Vorſchlage machen.— Ich bemerke dabei, daß alle hin und wider bereits fungirenden Leichenbeſchauer auf gleiche Weiſe binnen 4 Wochen ihre Qualification nachzuweiſen haben, widrigenfalls ſie des Dienſtes entlaſſen werden ſollen. Zugleich laſſe ich zu Ihrer und Jedermanns Keantnißnahme hierunter einen Abdruck der trefflichen Belehrung folgen, welche großh. Regierung zu Gießen im Jahr 1819 über die Kennzeichen des wirklichen Todes und die verſchiedenen Verhaltungsregeln bei der Behandlung von Todten und Scheintodten gegeben hat. Möchten dieſelben allerwärts die verdiente Beherzigung finden. Friedberg den 10. März 1839. Küchler. Der Gedanke, lebendig beerdigt zu werden, im Grabe wieder aufzuwachen, und huͤlflos in Ver— zweiflung den Todeskampf noch einmal zu kämpfen, iſt ſo fürchterlich, daß gewiß noch kein Menſch in dieſen ſchrecklichen Zuſtand gerathen wäre, wenn ſich die Lebenden bei den Beſtattungen zur Erde nicht vom Tode deſſen, den ſie verſenkten, feſt überzeugt hielten. Die Unrichtigkeit der Gründe, auf welchen dieſe Ueberzeugung beruht, iſt alſo wohl allein als die Quelle der gräßlichen Verſchuldung der Menſchheit an ſich ſelbſt anzuſehen, welche das Lebendigbegraben bedingt. Seit der Zeit, daß man die Zeichen des wirklich erfolgten Todes näher geprüft hat, und dadurch zu einer richtigern Kenntniß derſelben gelangt iſt; ſind die Beiſpiele des Wiederauflebens im Grabe weit ſeltener geworden. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die gewöhnlichen, das Abſterben begleitenden Erſcheinungen, als Röcheln, allmähliges Erkalten der Füße, Hände, des Geſichts und endlich der ganzen Oberfläche des Leibes, Spitzwerden und Einfallen des Geſichts, Brechen der Augen, Stillſtehen des Herz- und Pulsſchlages, Aufhören aller Bewegungen und des Athmens, keineswegs einen richtigen Schluß auf den wirklichen Tod erlauben. Eben ſo wenig Ge— wißheit gibt der, beſonders bei israelitiſchen Leichen übliche Verſuch, dem Verblichenen einige Zeit lang nach dem ſcheinbaren Ableben eine Pflaumenfeder vor die Naſe oder den Mund zu halten, und darauf zu achten, ob dieſelbe unbewegt bliebe, oder die Probe mit dem vorgehaltenen Spiegel, welcher nicht feucht anlaufen darf u. a. m. Mehr Sicherheit gewährt zwar die Berückſichtigung der Todtenerſtarrung, indem die Erfahrung gelehrt hat, daß, wenn die Steifheit des Todes einmal eingetreten iſt, einige Zeit ange— dauert und ſich dann wieder verloren hat, kein Wiederaufleben erfolgt. Allein die Starrheit des Todes 9 78— kann im Winter mit der Steifheit durch Froſt verwechſelt werden, und im Sommer und bei einigen Krankheiten kann dieſe letzte krampfhafte Lebensäußerung der Muskeln ſo ſchnell vorübergehen, daß ſie gar nicht wahrgenommen wird. Selbſt die einzelnen Zeichen der Fäulniß: als der faule, aashafte Geruch — das Weichwerden des Fleiſches— das Aufſchwellen des Unterleibs und Geſichts— die rothen und blauen Flecken— das Einfallen und Schmutzigwerden der Augen— das Ausfließen einer blutigen und ſtinkenden Feuchtigkeit aus der Naſe und dem Munde— das Abgehen der Oberhaut bei Berührung ein⸗ zelner Stellen des Körpers, geben, einzeln genommen, keine Gewißheit; weil ſie einzeln bei manchen noch lebenden Kranken wahrgenommen werden. Die Zeit hat daher endlich folgenden Grundſatz feſtge⸗ ſtellt. Nur dann kann man von dem wirklichen Tode ſich unbedingt überzeugt halten, wenn durch die Vereinigung von mehr und mehr dieſer Zeichen die eingetretene und fortſchreitende Verweſung bewieſen wird, oder dann, wenn die Zerſtörung eines, zum Leben unentbehrlichen Organs z. B. der Lunge, des Herzens, Gehirns u. ſ. w. klar erkennbar iſt. Um das Beerdigen blos Scheintodter zu verhüten ſind verſchiedene Mittel in Vorſchlag und zu ge⸗ ſetzlicher Ausübung gebracht worden. Eines hiervon iſt die Beſtimmung einer gewiſſen Zeit, welche vom ſcheinbaren Ableben bis zum Beerdigen abgewartet werden ſoll. Dieſe Zeit iſt verſchiedentlich auf 48 bis 72 Stunden feſtgeſetzt worden. Allein bieſe Maaßregel entſprach ihrem Zwecke nicht; denn die Erfahrung hat gelehrt, daß Menſchen acht Tage lang ſich im Zuſtande des Scheintodes befanden und dann wieder zum Leben erwachten. Dieſemnach wäre alſo ſelbſt die ſehr geraume Zeitbeſtimmung von 72 Stunden viel zu geringe. Anderer Seits aber kann die Zeitbeſtimmung von 72 Stunden, ja ſelbſt die von 24 Stunden viel zu groß ſeyn, indem es nicht ſelten geſchieht, daß die Fäulniß bereits nach 18 Stunden völlig aus⸗ gebildet iſt. Die erfolgende Fäulniß richtet ſich nämlich theils nach der Eigenthümlichkeit des Geſtorbenen, — theils nach der Verſchiedenheit der vorausgegangenen Krankheit; dann auch nach der Verſchiedenheit der Jahreszeit und des Clima's— nicht minder nach der bei der Krankheit angewandten Behandlung — und endlich auch nach der Behandlung der Leiche vom Augenblicke des Erbleichens an. Die große Verſchiedenheit des Zeitraums, innerhalb welchem die Verweſung eintreten kann, iſt hieraus erſichtlich. Es iſt aber keineswegs für die Lebenden gleichgültig, daß eine in Verweſung begriffene Leiche noch einige Zeit unbeerdigt bleibe. Sehr häufig würde das Aufbewahren mancher Leichen auch nur einige Stunden nach erfolgtem Ableben den Lebenden z. B. bei anſteckenden Krankheiten höchſt gefährlich werden; und ſo könnte eine Leiche, deren gewiſſer Tod bald nach dem Sterben zu erkennen wäre, eine große Zahl Lebender in Gefahr für Geſundheit und Leben bringen. Iſt die Zerſtörung eines zum Leben unentbehrlichen Körpertheils gewiß erkannt— oder hat ſich die Fäulniß deutlich und fortſchreitend über den ganzen Körper eingeſtellt; dann und nicht früher, aber in letzterem Falle auch nicht ſpäter muß die Leiche, welche nun wirklich Leiche iſt, den Lebenden durch Beerdigung unſchädlich gemacht werden. Von einer allgemeinen Zeitbeſtimmung für die Be— erdigung kann und darf ſomit die Rede nicht ſeyn. Ein anderes Mittel, welches gegen das Lebendigbegraben angeordnet worden iſt; ſind die Beſich⸗ tigungen der Leichen durch verpflichtete Todtenbeſchauer in den Häuſern der Verblichenen. Hierbei wird die Fäulniß als Zeichen des Todes zum Grunde gelegt, und auf ein Zeugniß vom Todtenbeſchauer, daß jene eingetreten ſey, die Beerdigung alsbald vorgenommen. Daß hier weit ſicherer für die Lebenden und Verblichenen der Zweck erreicht werde, wenn anders die Leichenbeſchauer gehörig über die Zeichen der Fäulniß unterrichtet ſind und gewiſſenhaft ihre Pflicht erfüllen, iſt un⸗ dezweifelbar. Großherzogliche Regierung wird es mit Wohlgefallen wahrnehmen, wenn die Beamten, falls ſich in allen, oder einzelnen Orten ihres reſp. Amtsbezirks gebildete, und gegen Beſtechung durchaus unzugängliche Perſonen zu dieſem Geſchäfte bereit finden ſollten, ſolche mit Zuziehung des Ortspfarrers zu Leichenbeſchauern zu wählen und dieſem Collegio zur Beſtätigung in Vorſchlag zu bringen; wobei zu bemerken iſt, daß die Hebammen zu dieſem Geſchäfte nicht gewählt werden dürfen. Diejenigen Perſonen, welche das Entkleiden der Todten gegen die Kleider, die ſie entfernen, oder einen ſonſtigen kleinen Lohn zu beſorgen pflegen, durften in ſeltenen Fällen dazu geeignet ſeyn, ihnen eine ſo große Verantwortlichkeit, wie die Todtenbeſchau iſt, anzuvertrauen. Wo ſich hier keine gewiſſenhafte Perſon vorfindet, da iſt von, der Liebe der Verwandten gegen die Verblichenen weit eher Sicherheit für dieſe zu erwarten, als vom verpflichteten Todtenbeſchauer. 5 Am vollkommenſten hat man aber dadurch die Gefahr des Begrabens nur ſcheinbar Verſtorbener an manchen Orten zu entfernen geſucht, daß beſondere Leichenhäuſer mit beſonders angeſtellten Todten⸗ beſchauern angeordnet wurden, wohin jeder Verblichene einige Zeit nach dem Aufhören der Lebensäuße⸗ rungen gebracht und bis zum Eintritt der Fäulniß aufbewahrt wird. Dieſe Anordnung vereinigt mit der zuvor erwähnten noch den Vortheil, daß der Anſteckungsgefahr noch weit ſicherer begegnet und überhaupt werde 1 engel, 1 9 b 9 Blutverluſt vor, währe außern; eh Blitze Gel lichen Zufg Schulen e ſelbſt, daß Fuluiß v. Weg ſigen Ka laſſen wo Fr Verſtei den fis 070 Hieronin Mitz, kinigen daß ſie Geruch gen und ſen und ug ein, anchen 6 feſtge, alten, E und s„ zum b. flax 0 zu ge⸗ ſche von 48 bis fahrung ˖ wieder viel zu Stunden lig aus⸗ corbenen, ledenheit andlung e große ſichtlich. ch einige Stunden z und ſo de Zahl ſich die r, aber Lebenden die Be Beſich⸗ bei wird ler, daß den und ber die iſt un Beamten durchaut pfarrer wobei zu erſonen en Loh! tlichkei iſt von als von ſtorbenkr Todten ensäußt mit del herbal! alles das Unangenehme und Nachtheilige vermieden wird, welches mit dem Aufbewahren der Leichen in den Häuſern, wo ſie verbleichen, verbunden iſt; beſonders wenn, wie dies leider nicht ſelten auf dem Lande der Fall iſt, Todte, Kranke und Geſunde in nahe zuſammen liegenden Stuben, oder ſogar in der⸗ ſelben Stube, ja indemſelben Bette ſich befinden müſſen. Da die Leiche durch die Aufnahme im Beſchau— hauſe die Bewohner des Sterbehauſes nicht mehr beläſtigt; ſo iſt ein zu frühes Beerdigen durch Veran— laſſung der letztern auch nicht ſo leicht mehr zu„fürchten. Großherzogliche Regierung will die allgemeine Anordnung ſolcher Beſchauhäuſer den Gemeinden der Provinz wegen der damit verbundenen Koſten nicht anbefehlen, ſo groß auch der Vortheil derſelben, und zwar gerade für die ärmſten Ortſchaften ſeyn würde; wird es aber wohlgefällig bemerken, wenn die großh. Beamten und Pfarrer für die freiwillige Einrich— tung derſelben nach Kräften wirkſam ſeyn werden. Es bedarf hierzu nicht allemal der Erbauung eines neuen Gebäudes. Ein oder zwei geräumige, heizbare, gehörig abgetrennte Zimmer reichen dazu hin, und konnen in einem öffentlichen Hauſe angelegt, oder in einem Privathauſe gemiethet werden. In der voranſtehenden Verfügung iſt befohlen worden, daß der Leib jedes Verblichenen von dem Augenblicke des Verbleichens an bis zum Beerdigen gehörig aufbewahrt werden ſolle. Es verſteht ſich dabei von ſelbſt, daß während dieſer Zeit oft nach demſelben geſehen und mit Aufmerkſamkeit unterſucht werde, ob ſich vielleicht Zeichen des Lebens, als wiederkehrende Wärme, beſonders in der Gegend des Herzens, Veränderung in dem Geſichte und in den Augen, nämlich eine kleine Bewegung des Mundwinkels oder des Augenſterns, Aufgehen des einen oder des andern Auges, Ausfüllung der in beiden Augen ge⸗ drückten Gruben, Roth⸗werden der Wangen, Zucken in dem Geſichte, an den Fingern und Zehen; ferner ein merkbares Athemholen, Puls- oder Herzſchlag, Fließen einer geöffneten Ader u. dgl. m. wahrnehmen laſſen. In einem ſolchen Falle müſſen die Umſtehenden die Bezirkshebamme, den etwa angeſtellten Kranken— wärter und den nächſten approbirten Arzt oder Wundarzt ſchleunig herbeiholen. Die Hebamme oder der Krankenwärter hat alsdann einſtweilen die Magengegend, den Rückgrad, die äußern Gliedmaßen und die Fußſohlen des wieder Lebenszeichen von ſich gebenden Körpers mit erwärmten wollenen Tüchern gelinde zu reiben und mit Anwendung der übrigen Mittel, die ihnen bei ihrem Unterrichte gelehrt worden ſind, ſo lange fortzufahren, bis der Arzt oder Wundarzt kommt, dem die Rettungsverſuche in ihrem ganzen Umfange zu überlaſſen ſind. Menſchen, welche nach Schlag- und Stückflüſſen, ſchweren Ohnmachten, Nervenzufällen, großem Blutverluſte, ſchnellem und heftigem Erbrechen und Purgiren, heftigen Gemüthsbewegungen, und beſonders vor, während, oder gleich nach einer ſchweren Geburt plotzlich aufgehört haben, Zeichen des Lebens zu äußern; eben ſo die Ertrunkenen, von Dämpfen und aus andern Urſachen Erſtickten, Erfrorenen, vom Blitze Getroffenen, durch einen Fall, Schlag oder Druck Lebloſen und endlich die durch einen unglück— lichen Zufall etwa erdrückten Kinder erfordern eine ganz andere Behandlung, welche als aus den, in den Schulen eingeführten Struveſchen Tabellen bekannt angenommen werden kann. Es verſteht ſich von ſelbſt, daß es gerade bei dieſen Leichen beſonders nothwendig ſey, die deutlich allgemein ausgebildete Fäulniß vor dem Beerdigen abzuwarten. DD Bekanntmachung. Wegen Krankheit des Rechners kann nächſten Mittwoch den 20. d. M. keine Zahlung bei der hie⸗ ſigen Kaſſe des Mathildenſtifts abgehalten werden, was die großh. Bürgermeiſter alsbald veröffentlichen laſſen wollen, damit zweckloſe Gänge hierher vermieden werden. Friedberg den 14. März 1839. 4 a Der Director des erſten Bezirksausſchuſſes des Maſhildenſtifts Hofmann. 8 0 an dem Pfarrhauſe zu Griedel, Rockenberg, Oppers— Bekanntmachungen von Behoͤrden. hofen, Obermörlen, Ockſtadt, Vilbel, Heldenbergen ee und Oberau, ſowie an der Burgkirche zu Friedberg, Verſteigerung der Reparaturarbeiten an der Kirche zu Vilbel und an dem Schulhauſe daſelbſt. den fiscaliſchen Gebäuden des Baubezirks Deßgleichen Donnerſtag den 21. März, Vormit⸗ Friedberg. tags 9 Uhr, die Reparaturarbeiten an den Came⸗ (174) In der Behauſung des Herrn Gaſthalters ralgebauden zu Friedberg, Niedermörlen, Obermör⸗ Hieronimus zu Friedberg werden Mittwoch den 20. len, Butzbach, Kaichen, Buͤdesheim, Heldenbergen, März, Vormittags 9 Uhr, die Reparaturarbeiten Vilbel und Burggräfenrod. So wie Freitag den 22. März, Vormittags 9 Uhr, die Reparaturarbeiten an den Forſtgebäuden zu Butzbach, Winterſtein, Oberrosbach, Rodheim und Heldenbergen, als Maurer-‚ Zimmer, Dachdecker⸗, Schreiner-, Schloſſer-, Glaſer-, Weißbinder- und Pflaſtererarbeit an die Wenigſtnehmenden vergeben. Es werden nur ſolche Bauhandwerker zur Ver⸗ ſteigerung zugelaſſen, welche durch Zeugniß darthun, daß ſie die nach der Verordnung vom 31. Januar 1828 vorgeſchriebene Prüfung beſtanden, oder bereits vor Erlaß derſelben Meiſter geworden waren, und ihre Tüchtigkeit bewieſen haben. Friedberg am 28. Februar 1839. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter N Rhumbler. Arbeits-Verſteigerung. (196) Behufs einer Brunnenanlage und der Ver⸗ ebnung des alten Kirchhofs ꝛc., ſind folgende Ar- beiten erforderlich, welche den 28. d. M., Nachmit⸗ tags 2 Uhr in der Behauſung des Hrn. Gaſtwirths Schneider an den Wenigſtnehmenden unter den alsdann bekannt gemacht und vorgelegt werdenden Bedingungen und Zeichnungen verſteigert werden ſollen, als: A. zur Brunnenanlage: Steinhauerarbeit, voranſchlagt zu 189 fl. 35 kr. Maurerarbeit, 55„ 101„—„ Schloſſerarbeit, 175 75 11% 28„ Pflaſterarbeit, 90 J 22, B. zur Einfriedigung des Kirchenplatzes. Steinhauerarbeit, voranſchlagt zu 216 fl.— kr. Maurerarbeit, 55 5 137„ 40„ Schloſſerarbeit, 7 75 192, 36 C. zur Anlegung einer Weede. Maurerarbeit, voranſchlagt zu 24 fl. 58 kr. Steinhauerarbeit,„ 15 24„ 56„ Zimmerarbeit 8 15 15— Weißbinderarbeit„„ 3% Pflaſterarbeit 5 7 197, 9 Die Herren Bürgermeiſter der Umgegend wollen vorſtehende Arbeitsverſteigerung in ihren reſp. Ge⸗ meinden durch die Schelle gefälligſt veroͤffentlichen laſſen. Södel am 6. Marz 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Henſel. Frucht ⸗Verſteigerung. (198) Dienſtag den 19. l. M., Nachmittags 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe aus dem vereinig— ten Armen⸗Fonds 50 Malter Korn und 30 Malter Gerſte aus der 18381 Ernte einer öffentlichen meiſt— bietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 7. Maͤrz 1839. In Auftrag der Armen-Commiſſion: Der Beigeordnete Bender. ng. (199) Dienſtag den 19. l. M., Morgens 9 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe der ſogenannte Eichelhof, — 80— beſtehend in einer Hofraithe, Scheune, und die da⸗ zugehörenden Gärten auf drei nach einander folgende Jahre öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 7. März 1839. In Auftrag der Armen⸗Commiſſion: Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (200) Auf den Antrag der Kinder der dahier verſtorbenen H. M. Falck'ſchen Eheleute ſoll Dien⸗ ſtag den 19. März, Morgens 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe das zur Verlaſſenſchaft gehörende Gerb⸗ haus mit Gärtchen einer öffentlichen freiwilligen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 7. März 1839. Der Beigeordnete Bender. Verſteigerungs-Anzeige. (204) Mittwoch den 1. Mai d. J., Morgens 10 Uhr, ſollen auf dem hieſigen Bürgermeiſterei⸗ Büreau zwei kupferne Braukeſſel von 12 und 15 Ohm und circa 600 Pfd. ſchwer, und eine durch⸗ aus gut beſchaffene metallene Glocke von ſchönem Klang, circa 108 Pfd. wiegend, an den Meiſtbie⸗ tenden, unter den zuvor bekannt gemacht werdenden Bedingungen, verſteigert werden. Butzbach den 28. Febr. 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Zahn. cv Brauhaus-Verſteigerung. (205) Das hieſige ſtaͤdtiſche Brauhaus, in wel⸗ chem bisher mit dem beßten Erfolg Brauerei be— trieben worden iſt, ſoll Mittwoch den 1. Mai d. J., früh 9 Uhr, auf dem Bürgermeiſterei-Büreau dahier an den Meiſtbietenden in Eigenthum verſteigert werden. Die desfallſigen Bedingungen liegen bei dem Unterzeichneten zur Einſicht offen; vorläufig wird übrigens bemerkt, daß Concurrenten, deren Verhältniſſe unbekannt ſind, ſich über ihre Solvenz ausweiſen müſſen. Das Gebäude ſelbſt liegt dicht an der ſehr frequenten Landſtraße von Frankfurt nach Caſſel, iſt erſt vor circa 12 Jahren neu erbaut worden und im beßten Zuſtande. Butzbach den 27. Febr. 1839. 8 Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Zahn. Holz-Verſteigerung. (210) Montag, den 25. März d. J., ſollen in dem Lindheimer Gemeindswalde nachverzeichnete Holzſortimente unter den vor der Verſteigerung be— kannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meiſtbietend verſteigert werden, nämlich: 19 805 Cubikfuß Schiffbauholz, 20 636— Werkholz, Eichen. 3) 4611— Wagnerholz Lindheim den 21. Februar 1839. Der Bürgermeiſter Bechthold. eich (231) D um 11 uhr, eönſß der fer, 18jährie hot zu eld den verſte Holzhal 232) De um 10 lr, ſtrilt Spies 80 verſteigett k Holzhau O (233) U chen Kennt zu Niederu nen ſind. Kapital vol bees in Noch noch die Juen vergütet w. Nieder holzver meinde 284) 4 ie da⸗ gende n. iſſion: r. dahier Dien, eſgem Gerb⸗ ligen ider, orgens ſterei⸗ d 15 durch⸗ hoͤnem eiſtbie⸗ denden neiſter teigert en bei lauf deren olvenz cht an t nach erbaut meiſter len in ichnete ng be⸗ entlich iſter 2 Wieſen⸗Verſteigerung. (229) Dienſtag, den 19ten l. M., Morgens 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die den Ver⸗ walter Engels Erben gehoͤrende, in dem Straßhei— mer Wieſengrunde hieſiger Gemarkung liegende, 1 Morgen, 1 Viertel, 33 Ruthen haltende, neben Georg Boller und Ludwig Langsdorf liegende Wieſe einer freiwilligen, öffentlich meiſtbietenden Verſtei⸗ gerung ausgeſetzt werden. Friedberg am 13. März 1839. Im Auftrage der Erben der Beigeordnete Bender. Schaafpferche Verpachtung. (230) Dienſtag, den 19ten l. M., Morgens 11 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe zehn Scha af⸗ pferche öffentlich an den Meiſtbietenden verpachtet werden. Friedberg am 12. März 1839. Der Beigeordnete Bender. Eichenlohrinde-Verſteigerung. (231) Dienſtag, den 26ten d. M., Vormittags um 11 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhauſe das Er⸗ gebniß der diesjährigen Lohrinden circa 570 Cent⸗ ner, 18jähriger Beſtand, unter den vor dem Ausge⸗ bot zu eröffnenden Bedingungen an den Meiſtbie⸗ tenden verſteigert werden. Holzhauſen den 10. März 1839. Der gr. Bürgermeiſter Ried. Holz-Verſteigerung. (232) Donnerſtag, den 21ten d. M., Vormittags um 10 Uhr, ſollen in hieſigem Gemeindewalde, Di— ſtrikt Spieswald, nachſtehendes Holz, als 2800 weich Laubholzwellen 1¼ Stecken eichen Scheitholz, 1 Stamm eichen Werkholz verſteigert werden. Holzhauſen den 10. März 1839. Der gr. Bürgermeiſter Nied. Obligations-Verlooſung. (233) Unterzeichneter bringt hiermit zur öffentli⸗ chen Kenntniß, daß bei der Obligations-Verlooſung zu Niederurſel die Nro. 42 und 48 herausgekem⸗ men ſind. Der Eigenthümer von Nro. 42 hat ſein Kapital von 200 fl. bei der hieſigen Gemeindekaſſe bereits in Empfang genommen, zu Nro. 48 hat ſich jedoch noch Niemand gemeldet. Es können daher die Zinſen nicht weiter als bis zum 1. Mai 1839 vergütet werden. Niederurſel den 13. März 1839. Der gr. Bürgermeiſter Amſel. Holzverſteigerung in dem Münſterer Ge⸗ meindewalde, Reviers Hochweiſel betr. (234) Mitwoch, den 20. März d. I., ſollen in den — Diſtrieten: Schwengel, Kaͤrtenfeld, Kohlgrube, Hap⸗ pelsheide, Heide, Lamshart und Hangrigenberg fol⸗ gende Holz⸗Sortimente unter den vor der Verſteige⸗ rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen öf⸗ fentlich meiſtbietend verſteigert werden, als: IJ. Brennholz 1) ½ Stecken buchen Scheitholz, 2) 2)„ eeichen und kiefern Prügelholz, 30 2 buchen und eichen Stockholz, friſches, 4) 46 dito altes, 5) 970- Wellen, buchen, eichen und kiefern Reisholz. II. Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz: 6) 1000 Stück birkne Reisſtangen und 7) 53 Gebund birken Nutzreißig. Die Herren Bürgermeiſter der hierbei intereſſirten Gemeinden werden erſucht, vorſtehenden Inhalt ge- fälligſt zeitig durch die Schelle veröffentlichen und zugleich bemerken laſſen zu wollen, daß die erwähnte Verſteigerung Vormittags präcis halb 9 Uhr im Kär⸗ tenfeld, ohnweit Münſter, ihren Anfang nimmt. Münſter den 11. Marz 1839. Der gr. Bürgermeiſter Theis. Bekanntmachung, Brenn⸗ und Bau⸗ Werk und Nutzholz Ver⸗ ſteigerung in dem gr. Domanialwald Burg⸗ wald, Reviers Oberrosbach Forſts Fried— berg betreff. (235) Freitag den 22. d. M., Morgens präcis 8 Uhr, kommen in dem oben genannten Diſtrict zur offentlichen Verſteigerung an die Meiſtbietenden: Brennholz: Scheidholz: 2½ Stecken birken; Prügelholz: 1 Stecken buchen, 26 ¼ Stecken birken, ¼ Stecken nadel, 2 Stecken aspen; Stockholz: 2½ Stecken nadel, Reisholz. 13,75 Wellen buchen, 54,26 Wellen bir⸗ ken⸗ 35,12 ¼ Wellen aspen, Bau- Werk und Nutzholz: Stammholz: 52 Stämme in 656. Cubfß., Nadelholz, Stangenholz: 79 Stangen in 231¼/ Cub. Fuß, Nadelholz. Die Steigerer haben ſich im Forſthaus Winter— ſtein zu verſammeln. Oberrosbach 10. März 1839. Der gr. Revierförſter Bingmann. Frucht-Verſteigerung. (236) An nachbezeichneten Tagen, als, den 20. März, den 15. April, den 15. Mai, den 13. Juni, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhaus dahier von den geiſtlichen und milden Fondsſpeichern, in vier Parthieen: 1) circa 120 Mltr. Korn, W„ 220„Gerſte an den Meiſtbietenden unter den zuvor bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich verſtei⸗ gert werden.* 90 3 J Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Bezirken bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 11. März 1839. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Zahn. Güter⸗Verſteigerung. (237) Auf freiwilligen Antrag des Bürgers und Weißgerbers Adolph Müller dahier, ſoll Dienſtag den 26. März, Vormittags 9 Uhr, in hieſigem Rath⸗ hauſe die demſelben gehörende in hieſiger Gemar— kung liegende Güterſtücke öffentlich meiſtbietend ver— ſteigert werden. Die Flurſchützen ſind beauftragt den Liebhabern die Güterſtücke zu zeigen. Friedberg den 14. März 1830. Der Beigeordnete Bender. Bekanntmachung. (238) Forderungen an den Nachlaß des Schrei⸗ ners Bretthauer dahier ſind Donnerſtag, den 21ten d. M., Vorm. 8 Uhr, geltend zu machen, widrigenfalls bei der Inventur keine Rückſicht darauf genommen wird. Friedberg den 13. März 1839. Großh. Heſſ. Landgericht. Hofmann. Holz-Verſteigerung. (239) Montag, den 18. Maͤrz 1839, Vormittags 8 Uhr, ſollen in dem Gemeindewalde zu Nieder— mörlen, Diſtrikt Schlag Nr. 3 10 2½% Stecken eichen Scheitholz, 20 16/ birkne Prügel, 30 1 aspne dito 4 2½% eeichen Stockholz, 5) 325 buchne Reiſerwellen, 6) 9612 ½ eichne und birkne Wellen, 7) 6550 aspne Dornwellen, 8) 281½ birkne Schneißewellen, 9) 62½ Nadelwellen, 10) 7 Stecken kiefern Scheitholz und 11 3 eichne Bauſtämme von 158 Kubik-Fuß im Schlage ſelbſt öffentlich an die Meiſtbietenden nach den bei der Verſteigerung bekannt gemacht wer— denden Bedingungen verſteigert werden. Die großh. Bürgermeiſter der Nachbarſchaftsorte werden um gefällige Bekanntmachung gebeten. Niedermörlen am 12. März 1839. Der großh. Bürgermeiſter De y. Obſtbaum⸗Verſteigerung. (240) Nächſt kommenden Montag, den 18ten d. M., Nachmittags 2 Uhr, ſollen 50 bis 60 Stück junge Obſtbäume aus der hieſigen Gemeindebaumſchule in derſelben öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Oſſenheim den 12. März 1839. Der gr. Bürgermeiſter Keller. 82 Holzverſteigerung in dem Oſtheimer Ge⸗ meindewalde, Revier Hochweiſel. (241) Dienſtag, den 19ten d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen in den Diſtrikten Wehrwinken und Thierberg nachbenaunte Holz⸗Sortimente, unter den in dieſem Termine bekanntzumachenden Bedingungen, meiſtbietend verſteigert werden, als I. im Diſtrikt Wehrwincken a) Brenner 1 22 Stecken kiefern Prügelholz, 2) 1075 Stück dergl. Wellen. b) Werkholz: 3) 27 Stück kieferne Stämme, 210 Kbfß., 4) 2 birkne dito 12 5) 42 kieferne Stangen, 149- haltend. II. Im Diſtrikt Thierberg. BF nne 1 19 Stecken buchen Scheitholz, 2) 20 i Prüuͤgelholz, 3) 16¼ ⸗„Stockholz, friſches, 4) 1== altes, 5) 25 Stück„ Aſtwellen. Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz: 6) 12 Stück buchne Stämme, 480 Kbfß. Die gr. Bürgermeiſter der dafür intereſſirten Ge⸗ meinden werden dieſes mit dem Befug bekannt ma⸗ chen laſſen, daß die Zuſammenkunft in loco Maibach bei der Bürgermeiſterei präcis 10 Uhr ſtattfindet, wo alsdann ſofort im Diſtrikt Wehrwinken, an Ort und Stelle, die Verſteigerung ihren Anfang nehmen und im Thierberg fortgeſetzt werden wird. Oſtheim den 12. März 1839. d Der gr. Buͤrgermeiſter Ruppel. Bekanntmachung. (242) Die dieß jährigen Jahrmärkte der Gemein— den Freienſeen, Laubach und Lich ſind in dem dieß jährigen Landkalender nicht angegeben, weßhalb ich dieſelben hierdurch veröffentliche. Zu Freienſeen finden die Märkte ſtatt: 1) Donnerſtag den 25. April, 2) Donnerſtag den 8. Auguſt, 3) Donnerſtag den 5. Dezember. Zu Laubach: 1) Dienſtag den 5. März, 3 2) Dienſtag den 11. Juni, 3) Mittwoch den 7. Auguſt, 4) Dienſtag den 1. October, 5) Dienſtag den 17. Dezember. Zu Lich: 1) Dienſtag den 2. April, 2) Dienſtag den 16. April, 3) Dienſtag den 30. Juli, 4) Dienſtag den 1. Oktober. Hierbei bemerke ich noch, daß der Lte Jahrmarkt der Stadt Grünberg in dem dießjährigen Landka⸗ lender auf Himmelfahrtstag eingetragen iſt, und ſchlagt. Nieder 5 (220 Ausgebet (225) vorzüglich dieſes zu (245) burg pi in det Schwag der Hai (246) und kan mann. (A7) werden dungen Stecken lich an Ockf 7 1 ſtend. ten Ge⸗ nt ma⸗ Naibach det, Wo 8 Ort und nen und eiſter demein⸗ in deln veßhalb Ut brmarkt Landka⸗ und — 83— daß ſolcher nicht an dieſem Tage, ſondern Donner— ſtag den 2. Mai abgehalten wird. Grünberg den 10. Februar 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Grünberg Ouvrier. Bekanntmachung. N (243) Montag den 25. März d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline eine Quantität Brodfrucht dem Wenigſtnehmenden unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen in Lieferung übergeben werden, welches Luſttragen⸗ den hierdurch bekannt gemacht wird. Nauheim den 11. März 1839. Kurfuͤrſtliches Salzamt, Wille. Meinhard. Wilhelmi. Arbeits-Verſteigerung. (244) Samſtag den 23. März, Vormittags 10 Uhr, ſoll die Reparaturarbeit der Kirchenorgel zu Niedermörlen, unter den bei der Verſteigerung be— kannt gemacht werdenden Bedingungen, auf dem Gemeindehauſe öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Dieſelbe iſt zu 200 fl. voran⸗ ſchlagt. Niedermörlen den 12. März 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Dey. Weiß. N Privat⸗ Bekanntmachungen. Mehrere Hundert Bur baum (220) zu Einfaſſungen können abgegeben werden. Ausgeber dieſes ſagt wo. Zu verkaufen (225) iſt eine Parthie von circa 200 Centuern vorzüglich gutes Heu. Näheres iſt bei Ausgeber dieſes zu erfragen. Wohnungsveränderung. (245) Der unterzeichnete praktiſche Arzt in Hom⸗ durg zeigt hiermit an, daß er ſein bisheriges Logis in der Neugaſſe verlaſſen hat, und nun bei ſeinem Schwager Von der Heid, Wundarzt, wohnhaft in der Haingaſſe, wohnt. Dr. Merklin. Ein vollſtändiges Logis (246) auß der breiten Straße iſt zu vermiethen und kann gleich bezogen werden bei Wittwe Hof⸗ mann. Holz ⸗Verſteigerung. (247) Freitag den 22. d. M., Morgens 9 Uhr, werden in den freih. von Franckenſteiniſchen Wal⸗ dungen zu Ockſtadt ober der Querſchneiße 150 Stecken dürres Prügelholz vom Jahr 1838 öffent⸗ lich an Ort und Stelle im Walde verſteigert. Ockſtadt am 14. Marz 1839. Der freih. v. e Forſtrechner Kat. Bekanntmachung. (248) Der Unterzeichnete beehrt ſich hiermit be⸗ kannt zu machen, daß er nachverzeichnete Weine von vorzüglicher Qualität und zu ſehr billigen Preiſen liefert, als: 18351 Dienheimer pro Ohm 40 fl.(Rheinheſſen), 18311 Geißenheimer„„ 44(Rheingau), 18341 Gaubikelheim.,„(Rheinheſſen), 1834r Nierſteiner„„„ 56 155 1831r Rauenthaler„„ 85„ Rheingau), 1834r Deidesheimer„„ 90„ Gaard), 1836r Naudorfee„„ 90„(Rheingau), 1827 r Hochheimer„„„ 170, 5 1834r Hattenheimer„„ 170, 5 Ingelheimer Rothe-Weine 44 bis 90 fl. die Ohm. Die Weine werden nur pr. Compt. und frei bis zur Fuhre geliefert, und etwaige Beſtellungen können direct bei dem Unterzeichneten oder bei Herrn Diſtricts-Einnehmer Barth in Butzbach geſchehen. Mainz im Februar 1839. Balthaſar Barth. Bekanntmachung. (249) Hiermit gebe ich mir die Ehre ergebenſt anzuzeigen, daß ich meine bisherige Stelle in Frank— furt verlaſſen und mein eignes Geſchäft hier eta⸗ blirt habe; empfehle mich daher nunmehr in allen Gattungen von Pumpen⸗Arbeiten unter Zuſicherung billiger und prompter Beſorgung bei ſolider Arbeit mit Jahresgarantie. Bergen den 7. März 1839. Konrad Bauſcher, Pumpenmacher. Empfehlung. (250) Ich nehme wieder wie voriges Jahr Stroh- hüte zum Waſchen an, auch werden dieſelben auf Verlangen nach der neueſten Facon umgeändert. Letztere kann bei mir eingeſehen werden. Friedberg den 13. März 1839. Wilhelm May, auf der breiten Straße. Bekanntmachung. (251) Durch vielfaches Anfragen nach fertigen Damen- und Kinderſchuhen, finde ich mich veran— laßt, dem hieſigen und auswärtigen Publikum die ergebenſte Anzeige zu machen, daß ich von heute an immer mit vorräthigen Damen- und Kinder⸗ ſchuhen, ſowohl in Zeug wie in allen Gattungen von Leder verſehen bin, bitte deßhalb um geneigten Zuſpruch und verſpreche ſowohl hier als auch bei Beſtellungen pünktliche und ſchnelle Bedienung. Friedberg den 14. März 1839. Jacob Heß, Schuhmachermeiſter in der Metzgergaſſe. Marmorkalk. (252) Von dem ſehr ſchönen Marmor, welchen ich in dem ſich immer günſtiger zeigenden, in die⸗ ſem Blatte ſchon öfter erwähnten Bruche in der Nähe von Bodenrod brechen laſſe, brenne ich von 9 8⁴ 5* 14 zu 14 Tagen Kalk, der ſich durch ſeine Güte Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: auszeichnet. Gefällige Aufträge können entweder Waizen: 11 fl. 30 kr. Korn: 7 fl. 30 kr. Gerſte: 5 fl.— kr. direct bei mir, oder bei Herrn Carl Weckerling, Hafer: 3 fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Maurermeiſter in Friedberg, oder bei Herrn Debus, Fruͤchte⸗Preiſe zu Butzbach: Maurermeiſter zu Butzbach, gemacht werden. Bei Waizen: 11 fl.— kr. Korn: 7 fl 45 kr. großen Quantität bitte ich um achttägige Voraus⸗ Fruͤchte-Preiſe zu Frankfurt, am 11. Maͤrz: beſtellung. Waizen: i 473— 75 kr 3 6 fl. 10 kr. 5 aͤr 1839. 1 2 aſer: 3 fl. 19 kr. Erbſen:— er. Bodenrod den 12. M en Schepp. 6 Frichte⸗ preise ze Wang am 8. Mirz, 5. en: 92. orn:. r. 2. 8 3 Ein e 4 e eee, e e 5 wird geſucht. o ſagt die Expedition— 5 bases antes erg 1 2 Fleiſch⸗ und Brod⸗Preiſe ſind unveraͤndert ge⸗ f blieben, ausgenommen in Kaſſe fuͤr taubſtumme Konfirmanden. Friedberg und Butzbach: Für die Predigt ꝛc. des Herrn Prof. Sell, von deren Der Laib Roggenbrod à 1 Pfd. 3er Ertrag eine Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden... 9 gegründet werden ſoll, iſt ferner bis heute eingegangen:„ 1 4 4 5, g 1115 Von der Redaction der gr. heſſ. Zeitung 3 fl. 30 kr. Ochſenfleiſch 10% kr. 5 10% Friedberg den 9. März 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. f Roller. Küchler. Im Februar 1839 wurden zu Friedberg N 15 Getraut: Den 3. Heinrich Boller, Burger und Oekonom dahier, eheliger Sohn des weiland hieſigen Bürgers und Oekonomen Georg Boller, und Anna Maria König, des zu Dorheim verſtorbenen Ortsbürgers und Ackermanns Adam König nachgelaſſene eheliche Tochter. „ 10. Meiſter Johannes Joſt, Bürger, Schuhmachermeiſter und Wittwer dahier, und Frau Eliſabetha Lohrfink, des weil. hieſigen Burgers und Schuhmachermeiſters Heinr. Lohrfink, nachgelaſſene Wittwe. Ferner zu Oſtheim getraut: „ 1. Herr Johannes Heinrich Krauß, penſionirter großh. Kapitain 1ter Klaſſe, Ritter des Verdienſt⸗ ordens, eheliger Sohn des weiland Herrn Kaspar Juſtus Krauß, Zollbereiters zu Schellnhauſen, und Suſanna Maria Preußer, des e 1 Heinrich Preußer eheliche Tochter. 20 e tauft: Den 1. Dem Burger, Mehlhändler und Wirth Joh. Balthaſar Kappes, ein Sohn, Georg, geb. den 19. Januar. „ 3. Dem penſionirten gr. Oberlieutenant Herrn Friedrich Wilhelm Schott, ein Sohn, Wilhelm Ludwig Hartmann, geb. den 9. Januar. „ 10. Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Chriſtoph Friedrich Dietrich, ein Sohn, Joh. Friedrich Gabriel, geb. den 6. Februar. „ 10. Ein unehelicher Sohn, Karl, geb. den 25. Januar. „ 22. Dem deſignirten gr. Pfarrer, Herrn Franz Albrecht Vitriarius dahier eine Tochter, Katharina, i Eleonora, geb. den 28. Januar. 4 0„ 23. Dem gr. Kreisſekretär, Herrn Dr. Peter Cameſasca, eine Tochter, Eleonore Maria, geb. den N 21. Januar. „ 24. Dem bieſigen Bürger und Bäckermeiſter Adam Rauſch, eine Tochter, Maria Eliſabetha, geb. 1 ö den 7. Februar. Mie Sie er di get: 11 Den 1. Martina Katharina Eliſabetha Chriſtina Hahn, des gr. Corporals, Joh. Heinrich Hahn Töchter— 1 N lein, alt 8 Mon., 26 Tage, u den 30. Januar. 4„ 7. Michael Chriſtian Dorn, Bürger und Knopfmachermeiſter, alt 76 Jahre, T den 4. Februar. 1104„ 7. Chriſtian Kaſimir Hofmann, des Bürgers und Sattlermeiſters Hartmann Hofmann, Sohn, alt 11 9 Jahre, 2 Mon. und 14 Tage, t den 6. Februar. 0„ 8. Anna Chriſtina Oberländer, des Bürgers und Schmiedmeiſters Ambros Oberländer, Töchterlein „ 24. Heinrich Hilbrecht, des Bürgers und Handelsmanns, Friedrich Hilbrecht, Söhnchen, alt 7 Mon. 3 Tage, 1 den 22. Februar. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg, 0 alt 1 Jahr, 5 Monat und 18 Tage, 7 den 6. Februar. S0 Bürgschaft leiſtete— Bürgſchaſt förmlichen Wie die Interef een nach Mt. 20 dagegen sii ſammlung 3 muß jeder ſämmtliche 0 Zirkuliren rügt we 0 Genennder hung b 0 beſonderz ſubewahr