——ä— Intelligenzblatt für die Frovins Dbarseser im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. 9 T. Sonnabend, den 5. Januar 1339. Da Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1839, wie bisher, wöchentlich Einmal und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben und durch die hieſige wollöbl. Poſtbehörde expedirt wird.— Alle Inſerate, welche bis den Donnerſtag Nachmittag 3 Uhr bei mir eingelaufen ſind, finden in derſelben Woche eine ſichere Aufnahme. Einrückungsgebühren betragen für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr.— Der Abonnementspreis fur 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., fuͤr % Jahr: 40 kr., für ½ Jahr 24 kr., welcher Betrag jedoch voraus bezahlt werden muß.— Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1839 zu halten, haben nicht nöthig, ſolches bei mir beſonders anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beabſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, erſuche ich, mich, oder die ihnen zunächſt liegende Poſtbehörde, gefälligſt davon zu benachrichtigen.— Gem einnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. Friedberg. Carl Bindernagel. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Verſorgung armer Waiſen. Ich habe mehrfach wahrgenommen, daß die beſtehenden Vorſchriften rückſichtlich der Verſorgung armer Waiſen zum Theil nicht genügend von Ihnen beachtet werden. Mit Rückſicht auf die nachſtehend abgedruckte Inſtruktion für die Buͤrgermeiſter, die Verſorgung armer Waiſen betreffend, vom 2. Marz 1825, weiſe ich Sie hierdurch an, ſobald ein Kind Waiſe wird, welches nach dieſer Inſtruktion(§. 1) zur Aufnahme in das Waiſenhaus geeignet erſcheint, unter Beiſchluß a) des Taufſcheins des Waiſen,— b) der Todesſcheines der Eltern,— c) eines phyſikatsärztlichen Zeugniſſes über den Geſundheitszuſtand und[die ſtattgehabte Impfung des Waiſen und— 4h eine Auseinanderſetzung der Vermögens- und Familienverhältniſſe deſſelben mir ohne Verzug Vorlage zu machen, damit ich das weiter Erforderliche beſorgen kann. Bei Wählung der Pflegeeltern werden Sie ſorgfältig die Vorſchriften der 88. 5 und 6 der Inſtruk⸗ tion befolgen, beſonders auf durchaus rechtliche brave Leute Rückſicht nehmen und ſtets mit den Ortsgeiſt— lichen in dieſer Beziehung gemeinſchaftlich handeln. Wegen gerauer Beaufſichtigung der Güte der Ver— pflegung der Waiſen werden ſie auf den§. 8 der Inſtruktion verwieſen und Ihnen die gewiſſenhafte Befolgung der deßfallſigen Vorſchriften dringendſt empfohlen. Die nöthigen Formulare zu den aufzunehmenden Verpflegungscontrakten werden Ihnen, ſobald von dem großh. Provinzialcommiſſär der Provinz Starkenburg die Aufnahme verfügt iſt, ſtets zur Ausfuͤllung zugeſandt werden. Friedberg den 23. Dezember 1838. Küchler. — 4— Inſtruktion fuͤr die Buͤrgermeiſter, die Verſorgung armer Waiſen betreffend. §. 1. In Gemäßheit unſeres Ausſchreibens in dem Amtsblatt vom heutigen, iſt jedes vater- und mutterloſe, in einer Bürgermeiſterei geborne Kind, chriſtlichen Glaubens, in ſofern die Gemeinde oder der Bürgermeiſtereibezirk keine eigene Fonds oder Anſtalten zur Waiſenverſorgung beſitzt, und das aus dem Nachlaß ſeiner Eltern nicht erzogen werden kann, zu deſſen Erziehung ſich auch die etwa ſonſt Verpflich⸗ teten außer Stand befinden, zur Aufnahme in die Waiſenverſorgungsanſtalt geeignet. §. 2. Die Aufnahme beginnt mit der Zeit, wo ein Kind Waiſe wird. Körperliche Gebrechen ſchließen nur dann aus, wenn das damit behaftete Kind vorausſichtlich an dem demnächſtigen Erwerb ſeines Lebens⸗ unterhalts dadurch gehindert iſt, z. B. Blödſinn, Waſſerkopf, gänzliche Verkrüppelung ꝛc. Solche Unglückliche ſind nach den, für Armen⸗ und Krankenpflege beſtehenden Normen, zu behandeln. §. 3. Wird ein ſonach zur Aufnahme geeignetes Kind Waiſe, ſo hat der Bürgermeiſter alsbald ſolches unter Bemerkung des Namens, Geſchlechts und Alters, wie auch der Vermögens⸗ und Familien⸗ Verhältniſſe, unter Beilegung des Taufſcheins, eines Phyſikats⸗Zeugniſſes über die Geſundheitsumſtände des oder der Kinder, dem großherzoglichen Landrathe anzuzeigen. §. 4. Dieſer Anzeige iſt zugleich, nach vorheriger Berathung mit dem Ortsgeiſtlichen, beizufuͤgen, ob gich Verwandte oder ſonſtige rechtſchaffene Leute, mit den, in nachſtehenden Paragraphen bezeichneten Eigenſchaften, vorfinden, denen die Pflege und Erziehung des Waiſen anvertraut werden kann. §. 5. Bei der Wahl der Pflegeeltern iſt auf die individuelle Beduͤrfniſſe des Waiſen und die Eigenſchaften der Pflegeeltern zu ſehen. Es ſollen dieſe einen ſittlichen Wandel und ordentlichen Haus⸗ halt führen; ſie ſollen nicht durch eine allzuſtarke Familie von der nöthigen Aufſicht über die ihnen an⸗ vertrauten Kinder abgehalten werden und ſie dürfen ſich nicht in der Lage befinden, daß ſie in der über⸗ nommenen Waiſenpflege blos ein Mittel zur Befriedigung eigener Bedürfniſſe ſuchen. Endlich mögen zwar Wittwen die Erziehung von Mädchen übernehmen; einem Wittwer aber ſoll kein Kind zur Erziehung übergeben werden. §. 6. Unter Vorausſendung dieſer weſentlichen Erforderniſſe, eignen ſich am meiſten hierzu, kinderloſe Eltern, nahe Verwandte, Taufpathen und Freunde der verſtorbenen Eltern. Auch ſind in der Regel die in dem Geburtsort des Kindes Wohnenden, und ſolche, die das Gewerbe treiben, welchem vorausſichtlich die Waiſe ſich demnächſt widmen wird, Auswärtigen und Andern vorzuziehen. §. 7. Iſt auf dieſe Eigenſchaften in dem Bericht an die Regierungsbehörde vollſtändige Rückſicht genommen worden, und die Waiſenhausdeputation entſcheidet daraufhin für die Pflege und Erziehung bei Privatleuten, ſo liegt dem Bürgermeiſter die Abſchließung eines Accords mit den Pflegeeltern ob, wozu ihm das beiliegende Formular in der Regel zur Richtſchnur dient. §. 8. Sobald eine Waiſe Pflegeeltern in der Bürgermeiſterei übergeben iſt, liegt die ſpecielle Auf⸗ ſicht über Verpflegung und Erziehung des Kindes dem Bürgermeiſter und Geiſtlichen des Qrts ob und insbeſondere wird von dem Buͤrgermeiſter gefordert, daß er die contraktmäßige Verpflegung beaufſichtigt und dafür ſorgt, daß das Pflegkind reinlich und gut gehalten werde. Er iſt zugleich verbindlich, daß dieſes geſchieht oder die Abweichung davon, unter die Quittung zu bemerken, welche zum Empfang des Koſtgeldes an den Rechner der Waiſenhaus⸗Anſtalt viertel- oder halb⸗ jährig eingeſendet wird. §. 9. Wird ein Waiſe krank, ſo liegt es zugleich dem Bürgermeiſter ob, den Phyſikatsarzt davon zu benachrichtigen und mit darauf zu ſehen, daß die Anordnungen deſſelben befolgt werden. §. 10. Ereignen ſich im Laufe des Jahres Umſtände, welche eine Aenderung mit den Pflegeeltern nöthig machen, z. B. der Tod des Pflegevaters oder der Pflegemutter, veränderter Wohnort der Pflege⸗ eltern, vernachlaͤſſigte Verpflegung oder Erziehung, ſo hat derſelbe in Uebereinſtimmung mit dem Geiſt⸗ lichen unverzüglich die Anzeige davon zu machen, und ſeine Anträge mit Berückſichtigung auf den. 4. und ferner, zu ſtellen. §. 11. Eben ſo liegt demſelben die alsbaldige Anzeige, unter Beiſchluß eines pfarramtlichen Aus⸗ zugs aus dem Sterberegiſter ob, wenn eine Waiſe ſeiner Bürgermeiſterei mit Tod abgehen ſollte und was daſſelbe etwa an Vermögen hinterläßt. §. 12. Die Verpflegung und Erziehung der Waiſen auf Koſten der Waiſenayſtalt endet ſich der Regel nach mit der Confirmation oder bei Katholiken der erſten Communion. §. 13. Tritt die Zeit des Austritts ein, ſo hat ſich der Bürgermeiſter mit dem Geiſtlichen über die zweckmäßige Unterkunft der Waiſen zeitig zu berathen, hierbei auf deren Neigung und Geſchick Rück⸗ ſicht zu nehmen und hierüber ihre motivirten Vorſchläge und in wie weit der Waiſe noch auf die Dauer der Lehrzeit Unterſtützung bedarf, an die Deputation(jetzt Kreisrath) gelangen zu laſſen. §. 14. In dem mit dem Lehrherrn abzuſchließenden Contract iſt darauf zu ſehen, daß der Meiſter und r der dem flich⸗ ließen bens⸗ deln. sbald lien lande lige, neten d die Haus⸗ u an⸗ uber zwar ehung erloſe el die chtlich ickſicht ng bei wozu e Auf⸗ b und ſichtigt ing zu halb⸗ davon eltern Pflege⸗ Geiſt⸗ f f. 4. Aus⸗ d was et ſich u über Rück⸗ Dauer Meiſter dem Lehrling angemeſſene Koſt und Bettung gebe und ihn zu keiner anderen Arbeit, als Arbeiten ſeiner Profeſſion, anhalte, wogegen dieſer ſtatt des Lehrgeldes, laͤnger in der Lehre zu ſtehen, übrigens aber weder für Aufdingen noch Losſprechen etwas zu bezahlen, oder der Lehrherr reſp. zu beziehen hat. §. 15. Sollte endlich bei dem Zeitpunkte des Losſprechens der aus der Lehre entlaſſene Waiſe noch einer Unterſtützung dringend bedürfen, ſo wird ſolche nach Maßgabe der Umſtände auf den Bericht des Bürgermeiſters von der Waiſenhausdeputation ange §. 16. Alle auf die Waiſenerziehung Bezug wieſen werden. habenden Geſchäfte ſind von dem Bürgermeiſter un— entgeltlich zu beſorgen und nur Auslagen werden demſelben vergütet. Darmſtadt den 2. März 1825. Großh. heſſ. Regierung der Provinz Starkenburg. Die Redaction an ihre Leſer beim neuen Jahre. Die Redaction kommt ſelbſt bei dem beßten Willen und ohne ſich Vorwürfe wegen Fahrläſſigkeit zu machen, mit ihren Neujahrwünſchen um einige Tage zu ſpät, bringt aber dafür ihren Leſern einen ganzen Sack voll—— guten Willen zum Wün⸗ ſchen und auch wirklich Wuünſche mit. Leider aber müſſen wir's in Maſſen thun. Die Urſache, daß ſie nicht vereinzelt kommen, liegt in der Unvollkom⸗ menheit unſerer bürgerlichen Einrichtungen. Man hat zwar ſchon längſt daran gedacht, die Seelen zu zählen und Verzeichniſſe aufgeſtellt; aber ans Aufzeichnen der Wünſche hat noch kein Menſch ge⸗ dacht. Und doch ſind Wünſche lange nicht ſo ſchwer aufzuzeichnen, wie Seelen, wenn ſie auch in die Millionen gehen. Hätten wir ein ſolches Verzeich— niß; ſo würden wir Jedem ſein Theil geben. Um nun auf unſere Wünſche zu kommen, ſo ſind wir doch wieder in einiger Verlegenheit, wie wir ſie an Mann bringen ſollen; denn wir befürch—⸗ ten, daß bei der Einen Gabe gleich zehn— zwan⸗ zig die leeren Hände oder die Herzen aufhalten, bei der andern dagegen Jedes beſcheiden ſich zurückzieht, weil es ſich einer ſo ſchönen Gabe nicht für wur⸗ dig hält, oder bereits damit zur Genüge verſehen iſt, z. B. eine Braut, wenn wir den heirathsbaren Mädchen rechte wackere Männer wünſchen u. dgl. m. Das ſoll uns indeſſen keineswegs abſchrecken. Wir wollen's aber machen, wie vernünftige Leute immer thun, naͤmlich eine gehörige Eintheilung treffen, und nachdem wir das gethan, ſtellen wir zuerſt die Kinder vor, weil dieſe noch nicht warten gelernt haben. Den unmündigen derſelben wuͤnſchen wir allen recht fromme, liebevolle Eltern, die ſie zum Guten erziehen und ſelbſt ein Muſter des Guten ſind. Den ſchulfähigen Kindern in der ganzen Wet⸗ terau(beſonders aber in Friedberg) wünſchen wir eine recht freundliche Schule, die ſie gerne beſuchen, recht wackere, liebreiche Lehrer, die ihr Amt mit Freuden thun, und nicht mit Zittern, und die ſich nirgends glücklicher fühlen als in der Schule. Den jungen Leuten, welche über die Schule weg ſind, wünſchen wir Gelegenheit, ſich noch fort zu vervoll⸗ kommnen in allem, was gut und nützlich iſt.— Jetzt aber kommen wir an die heirathsbaren Jung- frauen und Jünglinge, und da geht uns ſelbſt, ob wir gleich die Knabenſchuhe längſt ausgezogen haben, das Herz auf bei den vielen bluͤhenden und freundlichen Geſichtern und den kräftigen Jugendge— ſtalten. Ihnen müſſen wir aber auch einen Extra⸗ Wunſch geben, und der beſteht darin: ſie möchten ſich überzeugen, daß das eheliche Gluͤck von ihnen und ihrem Betragen abhängt und nicht allein vom andern Part. Nun nimmt die Sache eine ernſtere Geſtalt an, denn jetzt treten wir in die Geſellſchaft der Ver⸗ heiratheten. Ihnen wünſchen wir Nachſicht mit den Gebrechen und Fehlern des Andern, und from⸗ men häuslichen Sinn, damit die Ehe ein Glück ſey und nicht ein Unglück werde. Wer aber die edle Hälfte ſeines Lebens ſchon verloren, ach, dem kön⸗ nen wir nur ein Herz voll Gottvertrauen wünſchen, damit er mit Ruhe hinauf ſchauen und ſich tröſten kann mit den Worten:„Dein Wille geſchehe!“ Nun treten wir vor die Kranken, und wünſchen ihnen Geduld im Leiden. Den Alten wünſchen wir, daß ſie alle möchten mit Zufriedeuheit auf ihre voll⸗ brachten Tage zurück-, dann aber auch mit Freudig⸗ keit vorwärts ſchauen können. Wer des Tages Laſt und Hitze getragen hat, der ſehnt ſich am Abend zur Ruhe. Aber ruhig ſchlafen kann doch nur der, welcher ein gutes Gewiſſen hat, und das wünſchen wir ihnen allen. Selbſt die, welche ein ſolches nicht haben, und die ſich darum ganz beſchämt zurückſtellen, weil ſie Boͤſes gethan, ſollen diesmal nicht zu kurz kommen. Den Böſen, den Schlechten wünſchen wir, daß ſie in Zeiten umkehren und ſich beſſern möchten. Nachdem wir ſo alle Wünſche vertheilt haben, bleibt der Redaction für ſich ſelbſt nichts mehr übrig, und geht ihr faſt, wie dem Dichter bei der Vertheilung der Erde, der auch hintennach kam, als ſchon alles verſchenkt war. Wir hoffen aber von dem alliebenden Vater, der ſeine Sonne ſchei— nen läßt über die Böſen und Guten und regnen über Gerechte und Ungerechte, daß er uns auch nicht ganz vergeſſen, ſondern das uns mittheilen werde, was ſeine Allweisheit uns zu verleihen für gut findet. Damit wollen wir uns im neuen Jahre — 6— 1839 begnuͤgen, und verſprechen zugleich unſern Leſern, daß es uns fortwährend auch bei dem nun begonnenen ſechsten Jahrgange unſeres Blattes ein ernſtliches Beſtreben ſeyn ſoll, in unſern Mittheilungen wo möglich das Nützliche mit dem Angenehmen zu verbinden, das Gute befördern zu helfen, dem Schlechten aber Einhalt zu thun. Die Redaction am Neujahrsmorgen. Kaſſe fuͤr taubſtumme Konfirmanden. Für die Predigt ꝛc. des Herrn Prof. Sell, von deren Ertrag eine Kaſſe für taubſtumme Konfirmanden gegründet werden ſoll, iſt ferner bis heute eingegangen: Exempl. fl. kr. Von ö Herrn Pfarrer Gollhard in Dortelweil 1— 18 Einem Ungenannten e Drei kleinen Kindern eines ungenannten Hand— werkers von hier— 1— Einem Ungenannten in herzlicher Rührung über die ſchöne Anwendung des theuren Worts: Was ihr gethan habt dem Geringſten c.— 1 45 Friedberg den 4. Januar 1839.. C. Bindernagel. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Arbeits-Verſteigerung. (1360) Montag den 7. Januar 1839, Vormit⸗ tags 11 Uhr, ſollen im Wirthshauſe zu Sellnrod die für Einrichtung und Reparatur des Pfarrhauſes, Abbruch und Aufſtellung der Schulſcheuer, Erbau— ung von drei Schweinſtällen und Einfriedigung des Pfarrhofes erforderlichen Arbeiten und Material— lieferungen an den Wenigſtnehmenden unter den bei der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen öffentlich in Accord gegeben werden. Die Maurerarbeit iſt voranſchlagt zu 555 fl. kr. Die Steinhauerarbeit 15„ e, ee, Die Zimmerarbeit 55„3 Die Dachdeckerarbeit 5„ 8 0 Die Schreinerarbeit 7„ 10 Die Schloſſerarbeit 75„ 7 0 Die Glaſerarbeit 75„„ Die Weisbinderarbeit 05„ Zuſammen 262 3 Plan, Voranſchlag und Bedingungen liegen auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Nidda den 20. Dezember 1838. Der gr. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Edi et alla d unn g. (1331) Nachdem über das Vermögen des Schnei— ders, Wirths und Krämers Johannes Muth zu Nauheim der förmliche Concurs erkannt und Ter— min zur Hauptliquidation ſämmtlicher Forderungen, ſowohl der bekannten als unbekannten, auf den 6. Februar k. J., Morgens 9 Uhr, anbeſtimmt worden iſt, ſo haben alsdann die Gläubiger des Muth ihre Anſprüche, unter Vorlegung der deßfallſigen Beweis urkunden, bei Strafe der Ausſchließung von der Maſſe, anzugeben und zu begründen. Dorheim den 6. December 1838. Kurfuͤrſtl. Juſtizamt Halberſtadt. Bekanntmachung. (1) Sämmtlichen Schulkindern der ehemaligen ſtädtiſchen Knaben- und Mädchenſchule, ſo wie der ehemaligen ſogenannten Burgſchule, dient zur Nach—⸗ richt, daß der Unterricht künftigen Montag den 7. Januar, Morgens 8 Uhr, ſeinen Anfang nehmen und zwar in dem neuen Schullokale gehalten wer— den wird. Indem ich dies hiermit bekannt mache, hege ich das Vertrauen zu den ſämmtlichen Eltern, Vormün⸗ dern und Verpflegern der Schulkinder, daß ſie die— ſelben künftig zum regelmäßigen Beſuche der Schule anhalten, und ſie ohne die wichtigſten Gründe nie auch nur Eine Stunde werden verſäumen laſſen. Die Einweihung des neuen Schulhauſes bleibt verſchoben, bis die neue Organiſation vollſtändig ins Leben treten kann. Friedberg den 2. Januar 1839. Der Schulrektor Prof. Dieffenbach. Holz-Verſteigerung. (2) Montag den 14ten Januar k. J., ſollen im hieſigen Gemeindewald 81 Stück Bau- und Werk⸗ ſtämme, vorzüglicher Qualität, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Der Anfang dieſer Verſteigerung beginnt Morgens 9 Uhr im Haingrund. Die großh. Burgermeiſter werden erſucht, dies in ihren Bürgermeiſtereien bekannt machen zu laſſen. Södel den 28. Dezember 1838. Der großh. heſſ. Buͤrgermeiſter Henſel. Bekanntmachung. (3) Dienſtag den 8. d. M., des Morgens um 10 Uhr, wird auf dem Rathhaus zu Niederwöllſtadt ein ſetter 5jähriger geſchnittener Faſſelochs meiſt— bietend verſteigert, wozu man die Kaufluſtigen hier— mit einladet. Niederwöllſtadt den 3. Januar 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Bauſch. Beka nen tem a c eng (4) Die zur Johannes Muth'ſchen Concursmaſſe gehörigen Hofraithen, nach P. M. 1298 18 Ruth. Wohnhaus, Hofraithe, Scheune und Stallung in der Untergaß neben der Gemeinde und Conrad Löſchhorn, ſowie dem Wächtersgang und P. M. 1775 26 Ruth. Hofraithe, Scheune und Stallung neben Georg Euſer, zu Nauheim gelegen, ſollen Mittwoch . Verſtei Miesel heran ſtcit hölze e 15 2 5 3) 1 A e 1 * ——— — den 16. k. M., Nachmittags 2 Uhr, in dem hieſigen Gerichtszimmer einer nochmaligen Verſteigerung aus— geſetzt werden, das hierdurch mit dem Anfügen be— kannt gemacht wird, daß nur diejenigen als Käu⸗ fer zugelaſſen werden, von denen das Gericht hin— reichend genug verſichert wird, daß die gebotenen Kaufgelder auch gezahlt werden können. Dorheim den 31. Dezember 1838. N Kurfuͤrſtl. Juſtizamt, Halberſtadt. Holz-Verſteigerung. (5) Mittwoch den 9. d. M., Vormittags 9 Uhr, werden die Weidenbäume auf der hieſigen Gänſe— weide, circa 550 Stämme, unter den im Verſteige⸗ rungstermin bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert. Niederwöllſtadt den 3. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Bauſch. Edictalladung. (6) Da ſich gegen den Ackermann Johannes Wirth zu Marköbel eine Ueberſchuldung ergeben, ſo iſt zur ſummariſchen Liquidation der Forderungen an denſelben und zum Guͤteverſuch Termin auf den 18. k. M. u. J., Vormittags 9 Uhr, beſtimmt worden, worin alle Gläubiger, und zwar die unbekannten unterm Rechtsnachtheil der Aus— ſchließung, die bekannten aber unter dem Rechts nachtheile, dem Beſchluſſe der Mehrheit als beitre— tend angeſehen werden,— entweder in Perſon oder durch zuläſſige, mit Vollmacht zu verſehende Mandatare zu erſcheinen, auch die etwaigen Beweißurkunden vorzulegen haben. Windecken den 20. Dezember 1838. Kurfuͤrſtl. heſſ. Juſtizamt dnſelbſt Neuhof. Degen. Holzverſteigerung. (7) Da nach der am 28. v. M. abgehaltenen Verſteigerung der 72 Stück gefällter Eichbäume in hieſigem Gemeindewald die Anſchlagsſumme nicht herans gekommen iſt, ſo ſollen dieſelben Donnerſtag den 10. d. M., des Vormittags 10 Uhr, einer noch— maligen Verſteigerung an Ort und Stelle ausgeſetzt werden. ö Nauheim den 3. Januar 1839. Der kurheſſiſche Bürgermeiſter Hartmann. Holzverſteigerung. (8) Montag den 13. d. M., des Vormittags prä— cis 10 Uhr, ſollen im hieſigen Gemeindewald, Di— ſtrikt Forſtgarten, Hundslauf ꝛc. nachfolgende Ge— hölze als: 1) 2 kiefern Bauſtämme, 2) 56„ Nutzſtangen, 3) 175 Stück kiefern Bohnenſtangen, 4) 50„ birken Reifſtangen, 5) 5 Stecken kiefern Scheitholz, 9 5„„ Prügel„ 7) 1387½ Stück birken Normalwellen und 8) 77²5⁵„ kiefern 1 unter den vor der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen auf hieſiger Gemeindeſtube öffentlich und an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden gefäͤlligſt bekannt machen zu laſſen. Obermörlen am 3. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Nicolai. Brennholz-Verſteigerung im Revier Münzenberg. (9) Montag den 7. Januar 18395 ſoll das nach ſtehende fiscaliſche Holz in dem Rockenberger Mark— wald 1) 113 Stecken buchen Scheitholz Ir Claſſe e 5„ Prügelholz„„„ und 3) 1892 Stück buchen Wellen 1 unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen meiſtbietend verſteigert wer— den. Der Anfang iſt Morgens um 9 Uhr in dem Diſtrikte Ruheſtatt. Obbornhofen am 29. Dezember 1838. Der großh. Revierförſter Marchand. Holz-Verſteigerung. (10) Montag den 7. Januar, Vormittags 10 Uhr, ſollen in dem Gemeindewald zu Florſtadt, Diſtrikt Steinenwand, Sternbacherberg und Lindenbodentheil nachſtehende Gehölze, als 1) 47 eichen Stämme, 3452 C. F. haltend, ganz vorzüglich zu Werk- u. Bauholz brauchbar, 2) 3 buchen Stämme, 249 C. F. haltend, 3) 156„ Stangen, 94½ C. F.„ meiſtbietend verſteigert werden. Die Herrn Bürgermeiſter der Umgegend werden erſucht, dieſe Verſteigerung in ihren Gemeinden ge— fäͤlligſt bekannt machen zu laſſen. Florſtadt den 2. Januar 1839. Der großh. Bürgermeiſter Götz. Mobilien-Verſteigerung. (11) In der Wohnung des verlebten Kammer- aſſeſſor Buff zu Aſſenheim werden die zu deſſen Nachlaß gehörigen Mobilien, namentlich Meubles, Bettwerk, Weiszeug, Leibgeräth, Zinn, Kupfer ꝛc. Montag den 14. d. M. und die folgenden Tage von Morgens 9 Uhr an, gegen gleichbare Zahlung an den Meiſtbietenden öffentlich verſteigert. Friedberg den 3. Januar 1839. g In Auftrag: S chafer, Großh. Hofg. Secr. Acceſſiſt. U Privat⸗Bekanntmachungen. d Etwas Geld (12) mit einem Schlüſſelchen iſt gefunden worden. Der Eigenthümer wolle das Nähere bei der Exp. d. Bl. erfragen. 1100 fl. (13) Vormundſchaſtsgeld ſind im Ganzen oder getheilt gegen gute gerichtliche Obligationen bei Unterzeichnetem zu verleihen. Georg Groß.“ Zu der Hanauer Zeitung (14) wird ein Mitleſer oder auswärtiger Mit⸗ abonnent geſucht. Ausgeber d. Bl. ſagt von wem? 800 fl. N (15) liegen beim Auguſtiner⸗Schulfonds dahier zum Ausleihen bereit, welche ganz und auch theil⸗ weiſe gegen gerichtlichen erſten Einſatz abgegeben werden. Friedberg den 2. Januar 1839. Der Rechner Nau. Gaſtwirthſchaft in Friedberg an der breiten Straße. (16) Philipp Wilhelm Sieck empfiehlt ſeinen Freunden und Gönnern und den reſp. Reiſenden ſeine Gaſtwirthſchaft.— Für alle Sorten Getränke beßter Qualität, ſo wie für pünktliche und prompte Bedienung und alles dahin Einſchlagende wird er ſtets beſorgt ſeyn. Zugleich bemerkt er, daß er Stallung für 20 Pferde beſitzt.— Auch iſt gutes Bier ohmweiſe und alle Gattungen Faͤſſer fortwäh— rend bei ihm zu haben. Friedberg im Dezember 1838. Einen einſpännigen Wagen, (17) noch in gutem Zuſtande, hat zu verkaufen C. Altmannſperger. Stroh- und Spreuverſteigerung. (18) Freitag den 18. d. M., Morgens 10 Uhr, wird der Unterzeichnete eine große Quantität vom freih. von Schenkiſchen Stroh und Spreu im Rühli⸗ ſchen Wirthshauſe meiſtbietend verſteigern. Weckesheim den 2. Januar 1839. Hilger. 500 fl. (19) liegen in der Kirchenkaſſe zu Oberwöllſtadt gegen gerichtliche Sicherheit zum Ausleihen bereit. Veith, Kirchenrechner. Litera ri ſche Ane ie Bei C. Bindernagel in Friedberg iſt zu haben: Deutſcher Volkskalender. Herausgegeben von F. W. Gubitz. Mit hundert und zwanzig Holzſchnitten. Geheftet 45 kr. Darmſtädter Reſidenzkalender 9 kr. Großer Wandkalender 4 kr. Kleiner Wandkalender 2 kr. Fruchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 11 fl. 45 kr. Korn: 7 fl. 45 kr Gerſte: 5 fl. 30 kr. Hafer: 3fl.— er. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Butzbach: Waizen: 11 fl. 30 kr.— Korn: 8 fl— kr. Fruchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 31. Dez.: Waizen: 11 fl. 40 kr. Korn:— fl.— kr.— Gerſte: 6 fl. 10 kr. Hafer: 3 fl. 30 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte-Preiſe zu Mainz, am 28. Dez.: Waizen: 12 fl. 13 kr. Korn: 8 fl. 37 kr. Gerſte: 5 fl. 55 kr. Hafer: 3 fl 28 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 7. bis 14, Januar 1839. pfo“ Brod ⸗ Preiſe. Friedberg Butzbach. kr. pf. kr. pf. Leib⸗Roggenbrod 3 3— 6. E 9 6 7 7 12 12 Milchbrod 1 Waſſerweck 7 1 Gemiſchtes(Tafel⸗) Brod 5 1 Fleiſch-Preiſe. Ochſenfleiſch Kühfleiſch Rindfleiſch Kalbfleiſch Schweinenfleiſch Hammellleiſch Schaaffleiſch Wurſt von blos Schweinen Gemiſchte Wurſt Bratwurſt Schwartenmagen Geräucherter Speck Schinken Dörrfleiſch Schweinenſchmalz, ausgelaſſen l dito unausgelaſſen Nierenfett Hammelsfett 151— Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. F FF Der Titel des Intelligenzblattes vom Jahrgange 1838 wird mit einer der naͤchſten Nummer d. Bl. nachgeliefert. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. D. 01 6, daß ee die bieſge ſind, finde die zweile ½ Jaht: berehrl. A mir beſon mich, ode werden ſte F. — dieſem J und der angeht, 9 geben n der Die 0 ihren be 9.4 gabe das Wa 90 der An f 9. 9.