bibel. tion 4 Fugen don C. lüldlich 6 welche Darſii Bogen Tert. 8 Aerungen zu 1 Aeudungen 0 F. ier enthält, f er ext graſig N* 1 Wer uur Wi tung iſt freund bis zu Weihng Subſcribenten iſt. ider nagel. c tledderg: Herſe: 6 fl. 10 kr fl.— kr. m 18. Okt.: Gerſte: 6 f. Harte 6.2 Friedberg 00 3. Nov. 1839. Kna pf 44. Intelligenzblatt für die Mberhessen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Sonnabend, den 2. November 13839 Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter und Kreisthieraͤrzte des Kreiſes. Betreffend: Anſchaffung und Unterhaltung des Faſſelviehes in den Gemeinden. aden Nußteh. Das nachſtehende höchſte Ausſchreiben haben ſie genau zu befolgen 3 ſich darnach zu bemeſſen. eee N n chal den r. f kr. pf. 5 J Das großh. heſſ. Miniſterium des Innern und der Juſtiz an die großh. Provinzial-Commiſſa— AME 12 riate dahier und zu Gießen, und ſaͤmmtliche großh. Kreisraͤthe. W Loh. In Bezug auf Anſchaffung und Unterhaltung guter Zuchtſtiere beſtehen zwar dermalen ſchon, 1 namentlich in der Verordnung vom 12ten September 1781, ſowie in dem Ausſchreiben der vormaligen 1 51 1 7 großh. Regierung zu Gießen vom 3. November 1837 ad Nr. 12,852 und anderen bei ſpeciellen Veran⸗ 4 klaſſungen erfolgten Verfügungen zweckmäßige Anordnungen. Da dieſelben aber eines Theils bisher nicht überall gehörig beachtet worden ſind, andern Theils nicht fur den ganzen Umfang des Großherzogthums pf. dein Wirkſamkeit beſtehen, ſo haben wir uns veranlaßt gefunden, nach Anhörung der Centralbehoͤrde der 2 00-landwirthſchaftlichen Vereine, wegen des von den Gemeinden zu haltenden Faſſelviehs Folgendes zu verfügen: 1 n 7115 2 1) Von Seiten der Ortsvorſtände iſt für Anſchaffung des Faſſelviehes in der Art zu ſorgen, daß ſie 2 149 8 entweder 5 E 12 2 a) die erforderlichen Bullen ſelbſt kaufen und die Gemeinde ſelbſt deren Unterhaltung in Bullen— 62 421 ſtällen übernimmt; oder daß ſie 12— 12 5 b) die Bullen zwar ſelbſt ankaufen, deren Unterhaltung aber einem Bullenhalter überlaſſen, oder 10— 1. 1. c) mit einem Bullenhalter dahin übereinkommen, daß derſelbe gegen Vergütung die Anſchaffung und N Unterhaltung der Bullen auf ſeine Gefahr übernimmt. —— 0— Das an einzelnen Orten noch beſtehende, ſchon durch die Verordnung vom 12ten September 1781 1— 2— urnterſagte, Reihumhalten des Faſſelviehes bei den einzelnen Ortsbuͤrgern iſt nirgends mehr zu ge— 166 6 ſtatten. g 191— 1 2 3) Es gilt als Regel, daß auf 80 bis 100 Stücke faſſelbaren Rindviehes ein kräftiger Ochſe gehalten 1 142 wird. In Gemeinden, welche nahe an 400 und mehr Kühe haben, und wo die Bullen beiſammen— — 140 ſtehen, kann jedoch die Zahl der Kühe auf einen Bullen auch über 100 ſeyn. fisrath d K. 40 Kleine, nahe aneinander liegende, Gemeinden werden wohlthun, wegen gemeinſchaftlicher Unterhal— reisrath d. jedbelg· tung der Bullen Vereinbarungen zu treffen. 5) Welche Unterhaltungsweiſe(nach Nr. 1) gewählt werden mag, ſo haben die Ortsvorſtände doch jedenfalls darüber zu wachen, daß nur tuͤchtige Bullen von gutem regelmäßigen Körperbau, von dem ä————— —————— 6 7 80 9 10) 110 120 140 9 erforderlichen Gewicht, von entſprechendem Alter, in der Regel nicht unter zwei und nicht über fünf Jahre, zur Nachzucht in den Gemeinden verwendet werden. Es können mithin Verträge über Unter⸗ haltung der Bullen— welche entweder auf dem Verſteigerungs⸗ oder Somiſſionswege, ſowie auch aus der Hand zu Stande kommen können— nur mit ſolchen Einwohnern abgeſchloſſen werden, die als gute Viehhalter, welche ihr eignes Vieh mit Fleiß und Sorgfalt pflegen, bekannt und vom Bür⸗ germeiſter und Gemeinderath als zuläſſig erklärt worden ſind. Für den Fall, daß die Unterhaltung der Bullen an den Wenigſtnehmenden verſteigert wird, erſcheint es daher als zweckmäßig, in die Verſteigerungsbedingungen den Vorbehalt der Auswahl unter mehreren Steigerern, ſo daß dieſelben auch, wenn ſie abgeboten werden, an ihr Gebot gebunden bleiben, aufzunehmen. Unter mehreren Concurrenten wird in der Regel demjenigen der Vorzug einzuräumen ſeyn, welcher ſchon früher einem desfalls mit ihm abgeſchloſſenen Vertrage vollkommen Genüge geleiſtet hat. Es iſt ferner zweckmaͤßig, dem wirklichen Ankaufe eines Bullen die Beſichtigung deſſelben durch den Kreisthierarzt, oder einen anderen von dem Kreis- oder Landrath beſtimmt werdenden Techniker vor⸗ ausgehen zu laſſen. Eine ſolche Beſichtigung muß ſtattfinden, wenn ſie von dem Kreis- oder Land⸗ rath ausdrücklich angeordnet wird. Den Ortsvorſtänden, welche in dem Falle ſind, Bullen ankaufen zu müſſen, wird empfohlen, dies vor dem Beginne der Preisvertheilungen ihrer Provinz zur Anzeige zu bringen, damit bei dem An⸗ und Wiederverkauf tüchtiger Bullen durch den landwirthſchaftlichen Verein auf das Bedürfniß Rück⸗ ſicht genommen werden kann. Sofort wird es im Intereſſe ſolcher Gemeinden liegen, ihre Ankäufe auf den Preisſtationen zu bewirken. Bei dem Abſchluß der Verträge über Unterhaltung des Faſſelviehes iſt, außer den nach dem Obigen ſtets zu beachtenden Eigenſchaften der Bullenhalter, geräumige und geſunde Stallung, ſorgſame Pflege und Reinigung, gute Strohſtreu, hinreichendes geſundes Futter, angemeſſene Behandlung überhaupt erſte, und weſentliche Bedingung. Es iſt daher bei dem Abſchluſſe ſolcher Verträge vorzugsweiſe darauf zu ſehen, welche Stallungen der Bullenhalter beſitzt, ob er einen geſchloſſenen, eben liegenden, und gut erhaltenen Hofraum zum Sprungplatz beſitzt oder in dem Falle iſt, einen beſonderen Sprung⸗ platz einrichten zu können. Ebenſo ſind die Verträge nicht anders, als unter Aufnahme der erfor— derlichen Sicherungsmaßregeln, insbeſondere in Bezug auf Vernachläſſigung in der Haltung, mag der Bullen auf Koſten der Gemeinde oder des Halters angekauft werden, abzuſchließen. In Fällen, wo die Bullenhalter zugleich die Eigenthümer der Bullen ſind, tragen dieſe zwar die Ge— fahr des Verluſtes oder der Untauglichkeit des Thieres; es kann aber an ſolche Unternehmer, wenn ſie es wünſchen und genügende Sicherheit darbieten, ein Vorſchuß aus der Gemeindekaſſe, der jedoch 7 des Pachtbetrags nicht überſchreiten darf, zur Erleichterung des Ankaufs geleiſtet werden. Ebenſo kann für unverſchuldete Fälle des Verluſtes oder der Untauglichkeit eine verhältnißmäßige Entſchä⸗ digung zugeſichert werden. f Wenn Gemeinden ihre Bullen in eigenen Bullenſtällen ſelbſt unterhalten(Nr. 1 a)— was nament⸗ lich für diejenigen Orte, wo mehr als drei Bullen erforderlich ſind, vorzugsweiſe empfohlen wird— iſt beſonders auch zu beachten, daß die Pflege ſtets zuverläſſigen Wärtern übertragen werde. Die Bürgermeiſter ſind verpflichtet, darüber zu wachen, daß die Bullenhalter den übernommenen Verbindlichkeiten Genüge leiſten, und ſowohl dann, wenn ſie von Amtswegen eine Nichterfüllung der Vertragsbedingungen wahrnehmen, als auch dann, wenn Beſchwerden Einzelner vorgebracht werden, worüber auf Verlangen Protocolle aufzunehmen ſind, davon dem vorgeſetzten Kreis- oder Landrath die Anzeige zu machen. Wir finden es räthlich, in die Vertragsbedingungen auch folgende Beſtimmung aufzunehmen: Sollten über die Frage, ob ein Bullenhalter den übernommenen Verbindlichkeiten Genüge leiſte oder nicht, Anſtände entſtehen, welche auf gütlichem Wege nicht beſeitigt werden können, ſo unterwerfen ſich beide Theile der Entſcheidung des Kreisrathes(Landraths), welche dieſer nach Anhörung des Kreis— thierarztes und einer Commiſſion, welche aus drei Mitgliedern beſteht, wovon das eine durch die Gemeinde, andere durch den Bullenhalter und das dritte durch den Kreisrath, aus der Zahl von Viehbeſitzern benachbarter unbetheiligter Gemeinden zu ernennen iſt, zu ertheilen hat. Die Kreisthierärzte werden jährlich einmal in den Gemeinden, wohin ſie ohnedies wegen ſonſtiger Geſchäfte gelangen, die daſelbſt befindlichen Bullen ſich vorführen laſſen, dieſelben unterſuchen und den Befund in ein beſonderes Notitzbuch eintragen, woraus ſie einen Auszug jedes Jahr an den Kreis- oder Landrath einzureichen haben. In einzelnen dringenden Fällen hat der Kreisthierarzt be⸗ ſondere berichtliche Anzeige ſogleich zu erſtatten. Es iſt möglichſt darauf hinzuwirken, daß die Faſſelochſen nicht mit der Heerde den Tag über auf die Weide gebracht, ſondern nur mit dem periodiſch zur Begattung beſtimmten Vieh, wenn die Vieh⸗ beſitzer es verlangen, taͤglich etwa 1—2 Stunden auf einen dazu geeigneten, ſoweit thunlich in gehöriger Wenn u nan feld Ort von der das Waſſer überzeugt m liegt, als höher als Geſchaͤften deru, wo es ſchon ſchwe Höher oder nauer verf, mente, mal Fur die Höhen verſe Gegend eine einige Pult Bgrometet Als tief gel bei Bir 203 großhe Fuß oder! ſranzöſiſcher ſerer ganzen welche 35! nicht mehr hin 3265 f Bingen f ſdiegel bei Steigen vol über der R. Ueberfahrt 2 duß u uc fd bail Rück ihre Ankäufe den Obigen gane Pflege g überhaupt a vorzugsweiſe n legenden, ren Sprung⸗ de der erfor⸗ Haltung, mag zwar die Ge nehmer, wenn ber jedoch den. Ebenſo dige Entſchä⸗ was nament⸗ u wird— bernommenen erfüllung der racht werden oder Landratt men: Sollter te oder nicht dterwerfen ſid ng des Kreis eine durch di der Zahl vol egen ſonſtiger terſuchen und Jahr an den isthieratzt be⸗ Lag über auf denn die Vieh h in gehörige — 7— Entfernung von frequenten Straßen einzurichtenden, Platze zuſammengetrieben werden. Sind mehrere Ochſen vorhanden, ſo muß mit denſelben abgewechſelt werden. 15) Die Koſten für Anſchaffung und Unterhaltung des Faſſelviehes ſind, wenn nicht deren Beſtreitung aus den disponiblen Einkünften des Gemeinde-Vermögens vorgezogen wird, auf die Beſitzer des Mutterviehes auszuſchlagen. Wir beauftragen Sie, hiernach die Ortsvorſtände zu bedeuten und die Befolgung der obigen Beſtimmungen gehörig zu überwachen. Darmſtadt den 2. Oktober 1839. du Thil. Prinz. — ee. Bekanntmachung. Betreffend: Das Mathildenſtift. Dringende Vorkömmniſſe erheiſchen die Beſchleunigung der diesjährigen General-Verſammlung. Ich habe daher dieſelbe auf Martini, Montag den 11. November, Varmittags 10 Uhr, auf dem Rath⸗ hauſe dahier beſtimmt, und lade die verehrlichen Vereinsglieder hierzu ein. Friedberg deu 30. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg als Praͤſident des Mathildenſtifts N Höhenmeſſungen. Wenn man an einem Fluſſe wohnt, ſo kann man ziemlich genau wiſſen, ob dieſer oder jener Ort von demſelben höher oder niedriger liegt; denn das Waſſer fließt nicht auf- ſondern abwärts. So überzeugt man ſich, daß die Stadt Mainz höher liegt, als Bingen, und Frankfurt wiederum höher als Mainz. Wandert man aber in ſeinen Geſchäften auf dem Lande von Einem Orte zum an⸗ dern, wo es denn bergauf und bergab geht, ſo iſt es ſchon ſchwerer, nach dem bloßen Augenmaaſe das Höher oder Tiefer zu beſtimmen. Um überhaupt ge⸗ nauer verfahren zu können, bedarf es guter Inſtru—⸗ mente, man mag nun am Waſſer wohnen oder nicht. Fuͤr diejenigen unſerer Leſer, welche über die Höhen verſchiedener Oerter oder Bergſpitzen unſerer Gegend eine Belehrung wünſchen, wollen wir hier einige Punkte angeben, deren Lage mit Hülfe genauer Barometer ausgemeſſen wurde. Als tiefſter Ort erſcheint der mittlere Rheinſpie— gel bei Bingen, deſſen Höhe über der Meeresfläche 253 großherzoglich heſſiſche Fuß beträgt(10 ſolcher Fuß oder 100 Zell ſind gleich 2 und einem halben franzöſiſchen Meter.) Der boͤchſte Punkt aber un⸗ ſerer ganzen Gegend iſt die Spitze des Feldberges, welche 3519 ſolcher Fuß über dem Meere(aber nicht mehr im Großherzogthume Heſſenz liegt, mit— hin 3266 Fuß über den mittleren Rheinſpiegel bei Bingen ſich erhebt. Von dem mittleren Rhein— ſpiegel bei Bingen bis zu dem bei Mainz iſt ein Steigen von 25 Fuß; mithin iſt letzterer 278 Fuß über der Meeresfläche. Zwiſchen Mainz und der Ueberfahrt bei Oppenheim beträgt der Unterſchied 24 Fuß und von da bis Worms 14 Fuß; dem- nach iſt der mittlere Waſſerſpiegel des Rheins bei Worms 316 Fuß. Von dieſem ſteigt es 214 Fuß bis nach Darmſtadt, welches 530 Fuß über der Meeresfläche liegt. Die Höhe des Melibokus beträgt 2032, die neunkircher Höhe 2339, die des Hardberges bei Oberabtſteinach 2359 Fuß. Dies iſt die höchſte Spitze in der Provinz Starkenburg. Der Katze n⸗ buckel, die höchſte Spitze des ganzen Odenwaldes, gehört zu Baden; ſeine Höhe beträgt 2475 Fuß. In der Provinz Rheinheſſen iſt die höchſte Höhe der Eichelberg bei Fürfelden; ſie mißt aber nur 1228 Fuß. Wir kommen nun nach der Provinz Ober- heſſen und deren Nachbarſchaft. Von dem Rhein ſpiegel bei Mainz bis auf die breite Straße von Friedberg ſteigt es 377 Fuß; demnach liegt letzteres 655 Fuß über der Meeres fläche. Das iſt höher, als die Gallerie des Schloßthurmes zu Bũ⸗ dingen, welche nur auf 574 Fuß berechnet iſt. Von Friedberg bis nach Ulrichſtein ſteigt es um 1657 Fuß; denn letzteres liegt 2312 Fuß über dem Meere. So hoch iſt der Steinkopf unweit dem Winterſteine nicht ganz, ſondern hat nur 2074 Fuß, iſt aber doch um 42 Fuß höher als der Melibokus, obgleich dieſer viel bedeutender zu ſeyn ſcheint, weil er ſteil aus der Ebene aufſteigt. Die Quelle der Nidda aber liegt höher als Ulrichſtein; man rechnet ſie auf 2892 Fuß, und der Taufſtein, der höchſte Punkt des Vogels⸗ berges, iſt gar 3065 Fuß über der Meeresflaäche. Wir würden ihn für den höchſten Punkt im gan⸗ zen Großherzogthum erklaren, wenn wir eine genaue Höhenangabe von der Sackpfeife im Hinterlande hätten. Letztere ſteht dem Taufſteine auf keinen Fall viel nach, der Taufſtein aber iſt doch noch 454 Fuß niedriger als der Feldberg(wir mei⸗ nen den oben erwähnten in unſerer Nähe liegenden, nicht den Feldberg, welcher in der Gegend von Freiburg in Baden liegt.) Und was will dieſer gegen die höchſten Höhen in der Schweiz und in Tyrol? Was endlich ſind die tyroler und ſchweizer Gebirge gegen das Himalaya-Gebirg im nörd⸗ lichen Indien? Alle aber ſind der Hand des All— mächtigen entſtiegen. Witterungs- Nachrichten. Auch unſere Wetterau genoß, wie andere Ge— genden, der herrlichſten Oktobertage, die zum Ein⸗ erndten, wo nicht der Trauben, doch der Kartoffeln und Gemüſe ganz beſonders günſtig waren und wo— bei mancher Blick ſich dankbar gen Himmel gerichtet haben mag. Nachgerade wurden aber aus den Sommertagen Herbſttage und in der letzten Woche des Oktobers ſtellte ſich bei uns ein ſo rauher und empfindlicher Nord⸗Oſtwind ein, daß jeder nach dem Mantel ſuchte, der einen beſitzt, und ein warmer Ofen in der Stube ein gar freundliches Möbel wurde. Schnupfen und Huſten werden dabei nicht ausbleiben, wie der Schnee nicht ausblieb, denn der Morgen des 31. Ottobers zeigte zu Friedberg die Dächer noch weiß vom vorigen Tage. Doch ſah Schreiber dieſes den Ther— mometer noch nicht unter, wohl aber auf dem Gefrierpunkte. Bekanntmachungen von Behoͤrden. N νεν Bea nn; m cch tek g. (1075) Montag den 4. Nov., Vormittags 11 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Lieferung des Schä— ferei⸗Waizen, beſtehend in 7 Malt. 3½ Mäßchen Waizen an Herrn von Klotz Erben und in 2 Malt. 1 Sim., 1 Geſch. 2½ Mäßchen an großh. Fiscus, öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 24. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Fritz. Jagd⸗ und Fiſcherei- Verpachtung. (1071) Donnerſtag den 7. November l. J., Vor⸗ mittags 11 Uhr, werden auf der hieſigen gräfl. Erbbeſtandsmühle die leihfaͤllige a) hohe und niedere Jagd in dem 950 Morgen großen Obererlenbacher, bei Friedrichsdorf gele— genen Gemeindewalde, dann b) die Fiſcherei und der Krebsfang in der Er⸗ lenbach, ſoweit ſolche durch die Obererleubacher Gemarkung fließt, mittelſt öffentlicher Verſteigerung auf 6 oder 9 Jahre anderweit in Beſtand gegeben, welches den allen⸗ —.— f fallſigen Pachtliebhaberu hierdurch bekaunt gemacht 1 1 ieee 1 wird. f Obererlenbach den 20. Oktober 1839. Die hochgrafl. v. Ingelheinvſche Rentei Ehehalt. Bekanntmachung. (1086) Mittwoch den 6. November, Nachmittags 3 Uhr, werden etlich und dreiſig abgängige Obſt— bäume an dem Burgberg und in den nächſt demſel— ben befindlichen herrſchaftlichen Gärten, dann einige im Burggraftathofe liegende Haufen Holz, an Ort und Stelle verſteigert. Der Anfang wird am hin— teren Burgberg gemacht. Friedberg den 30. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Rentamtmann Buß. Fer n (1087) Da auf die Hofraithe und den Acker im Fauerbacher Feld ein annehmbares Gebot nicht er— folgte und auf den Garten hinter dem Schüͤtzenrain ein Nachgebot erfolgt iſt, ſo wollen die Chriſtian Wagner'ſchen Eheleute Montag den 4. November d. J., Vormittags um 10 Uhr, die Hofraithe beſte— hend in neu erbautem Wohnhaus und Nebenhaus, mit 7 heitzbaren Zimmern, 7 Nebenſtuben und Kam- mern, 2 geraumigen Küchen, geräumigen Speichern, gewölbtem Keller, Waſchküche, Holzremiſe, Stallung und Heuboden nebſt großem Hofraum, ſodann 1 V. 5 Rth. Garten hinter dem Schützenrain und der Acker von 1 Morg. 2 V. an der Wingertsgaſſe in der Gemarkung Fauerbach II. nochmals der öffent⸗ lichen Verſteigerung ausſetzen laſſen, wobei bemerkt wird, daß der Zuſchlag unwiderruflich ertheilt wer— den ſoll. Friedberg den 29. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter D. Fritz. Holz-Verſteigerung. (1088) Mittwoch den 6. November d. J, ſollen dahier etwa 350 Haufen eichen ꝛc. Reiſerholz öffent—⸗ lich an den Meiſtbietenden unter den bei der Ver— ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verſteigert werden. Bemerkt wird, daß die Zuſammenkunft an ge— dachtem Tage Morgens 9 Uhr, bei Herrn Gaſtwirth Mörſchel zu Ilbenſtadt ſtattfindet, daß das Holz Montags und Dienſtags bei Herrn Hofjäger Bohl dahier eingeſehen werden kann und daß hinſichtlich des größten Theils des Holzes gegen genügende Bürgſchaft Zahlungsfriſt gegeben wird. 16 Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſien. Schloß Ilbenſtadt den 31. Oktober 1839. Gräfl. von Leiningen W. Rentei daſelbſt Bernhardt. Gläubiger Aufforderung. l (1089) Daniel Dreſcher von Butzbach be— abſichtigt nach Nordamerika auszuwandern. Rechts⸗ Gemeinde zug ochs und ein und verkauft Reichels! Ob! (00092) 65 1830 put Ab Verſchreibun herausgekom Aufügen zur Juhaber dies Betrag gegen 1840 bei dei zu nehmen ha ren Zinſen v Rockenbe Priv (4080) fi chenfonds zur Rodheim Ein (1093) 1 baren Bedin, meiſter in di d. J, ſollen Bedingungen usbach e n. Nechts⸗ anſprüche an denſelben ſend binnen drei Monaten bei dem großh. Landgericht zu Friedberg geltend zu machen, widrigenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 16. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler. Für die Abſchrift Der Bürgermeiſter Zahn. Arbeits-Verſteigerung. (1090) Samſtag den 9. November, Nachmittags 2 Uhr, ſollen mehrere hundert Klafter Chauſſirar— beit an den Wenigſtnehmenden an Ort und Stelle oͤffentlich verſteigert werden. Die Bedingungen wer— den bei der Verſteigerung bekannt gemacht. Die benachbarten Herrn Bürgermeiſter werden um gefällige Bekanntmachung erſucht. Ilbenſtadt den 31. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Dickenberger. Bekanntmachung. (1091) Dienſtag den 5. Nov. d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhaus ein der hieſigen Gemeinde zugehöriger gutgehaltener ſchwerer Faſſel— ochs und ein großes Faſſelſchwein öffentlich meiſtbie— tend verkauft werden. Reichelsheim den 29. Okt. 1839. Der herzogl. naſſ. Oberſchultheiß Gros Obligations ⸗ Verlooſung. (1092) Es wurden die laut dem Voranſchlag fur 1839 zur Abzahlung beſtimmten 200 fl. Partialſchuld— Verſchreibung durch das Loos gezogen, und iſt Nr. 76 herausgekommen. Es wird daher ſolches mit dem Anfügen zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Inhaber dieſer Partial-Schuld-Verſchreibung den Betrag gegen Rückgabe derſelben bis zum 1. Febr. 1840 bei der hieſigen Gemeindskaſſe in Empfang zu nehmen hat, da von dieſem Tag an keine weite— ren Zinſen vergütet werden. Rockenberg den 28. Oktober 1839. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter Dietz. . ⏑οο“ Privat⸗ Bekanntmachungen. 150 Gulden (1081) liegen in dem hieſigen evangeliſchen Kir— chenfonds zum Ausleihen bereit. f Rodheim den 23. Oktober 1839. Für den Kirchenvorſtand Finck, Pfarrvikar. Ein geſitteter junger Menſch (1093) von braven Eltern kann unter annehm—⸗ baren Bedingungen zu einem hieſigen Schuhmacher— meiſter in die Lehre kommen. Die Exped. ſagt wo. 9 Bh reg (1094) Ein junger Mann, der alte und neuere Sprachen, wie die Realwiſſenſchaften gründlich zu lehren verſteht, wünſcht gegen Unterricht den Mit⸗ tagstiſch in einer hieſigen Familie. Näheres bei Ausgeber dieſes. Eine ſehr gute Guitarre (1095) ſteht bei Unkerzeichnetem in Kommiſſion zu verkaufen. Thurn, Seminarlehrer. Jagd⸗ und Winterkappen, (1096) wie auch Winter⸗Cravatten, Boas, Co— liers, Pelzhand ſchuhe, Regenſchirme und wollene ka— rirte Tücher haben wir auf die bevorſtehende Win— ter⸗Saiſon erhalten, und empfehlen wir uns damit beßtens. J. Fürth ſel. Erben. Eine Parthie (1097) vorzüglich gut vergohrner Dünger ſtehet im Ganzen oder auch theilweiſe zu verkaufen. Bekanntmachung. (1098) Mittwoch den 6. November l. J., von Morgens 9 Uhr an, will die Frau Bergrentmeiſter Hutter dahier in ihrer Wohnung nachfolgende Gegenſtände öffentlich meiſtbietend verſteigert laſſen, als: Mannskleider, beſtehend in Oberroͤcken, Frack— röcken, Hoſen, Weſten, einer Bergofficianten-Uniform, Hemden, ſodann Meßinſtrumente, Hausgeräthſchaf— ten u. ſ. w. Friedberg den 31. Oktober 1839. Bekanntmachung. (1099) Montag den 4. d. M., will Unterzeich⸗ neter eine vollſtändige Brennerei, beſtehend in 2 Keſſel, Kartoffelfaß, Bütten ꝛc. meiſtbietend gegen baare Zahlung verſteigern laſſen. Die Einſicht da⸗ von ſteht jeden Tag bereit. Bönſtadt den 30. Oktober 1839. Fr. Hofmann. Wohn ungs veränderung. (1100) Ich mache hiermit ergebenſt die Anzeige, daß ich nicht mehr im Hauſe des Hrn. Nau wohne, ſondern in der Judengaſſe Nr. 8, und bringe ſogleich in Erinnerung meine vorzüglichſt gute geſtrickte Waare, ſo wie auch Kurze- und Ellenwaare, um den billig ſten Preis, und bitte ich um zahlreichen Zuſpruch. Friedberg. M. Grödel. S (1101) für Holz und Klötze aufzubewahren hat zu vermiethen. Altmannſperger. Arbeits-Verſteigerung. (1102) Auf Mittwoch den 6. November l. J. ſoll die Fertigung eines Repoſitor-Schranks für die Oſſenheimer und Bauernheimer Kirche, an den We— nigſtnehmenden veraccordirt werden. Der Kirchenvorſtand daſ. Gute Wälſchnüͤſſe, (1103) das 100 zu 7 kr., ſowie auch Erbſen zum Kochen und Füttern, die Meſt zu 53 kr., hat Unter⸗ zeichneter zu verkaufen. Ludwig Sellin. — 310— Eine neue Sendung iſt bei C. Binder⸗ Wohn ungs⸗ Veränderung. (1104) Einem geehrten Publikum mache ich hier⸗ mit die ergebene Anzeige, daß ich meine ſeitherige Wohnung bei Herrn Drehermeiſter Neiſel auf der breiten Straße verlaſſen, und eine andere bei Herrn Schneidermeiſter Schwalm auf dem Hauck neben Herrn Peter Mann bezogen habe.— Zugleich bitte ich, mir das ſeither in dem alten Logis geſchenkte Zutrauen auch fernerhin in dem neuen erhalten zu wollen. Friedberg. Heinrich Waas. Eine brave Magd, (1105) welche kochen kann, und auch mit Kin⸗ dern umgehen muß, wird geſucht. Wo ſagt die Exp. d. Bl Offerte. (1106) In einem hieſigen Geſchäft können junge Leute von guter Erziehung Anleitung und Unterricht zu einem künftigen Erwerbſtand unter ſehr annehm⸗ baren Bedingungen finden. Bielefelder und Braunſchweiger Flachs, (1107) beßte Qualität, verkauft zu den billigſten Preiſen Friedrich Hilbrecht. Neue Kalender fuͤr 1840. (Vorräthig bei C. Bindernagel in Friedberg.) Der heſſiſche Hausfreund (1108) fluͤr das Jahr 1840. Zum achtzehntenmale herausgegeben. Auch unter dem Titel: Der Rheiniſche Bote. Ein Hausfreund fuͤr Rheinheſſen. Preis geheftet 8 kr., mit Papier durchſchoſſen 10 kr. Durch ſeinen lehrreichen und unterhaltenden In— halt hat ſich dieſer Kalender ſeit ſeinem Erſcheinen immer mehr Freunde erworben, und es wird der⸗ ſelbe faſt in jedem Hauſe als befreundeter Gaſt willkommen geheißen. Landkalender für das Großherzogthum Heſſen. Auf das Jahr 1840. Preis geh. 4 kr., mit Papier durchſchoſſen 6 kr. Schreib- und Geſchaͤftskalender fuͤr das Jahr 1840. Auf ordin. Papier 48 kr., auf feinem Velinp. 1 fl. 12 k — r. Dieſes Taſchenbuch, welches neben hinlänglichem Raum zu ſchriftlichen Notizen für jeden Tag des Jahres, ein Caſſa-Tagebuch, Berechnung der ver⸗ ſchiedenen Geldſorten, vollſtändige Intereſſen-Rech⸗ nung und außerdem noch gemeinnützige Notizen um⸗ faßt, iſt jedem Geſchäftsmanne zu empfehlen. Darmſtadt, 25. Oktober 1839. C. W. Leske. nagel angekommen von: Darlegung der Haupt⸗ Reſultate aus den wegen der revolutionären CTomplotte der neueren Zeit in Deutſchland geführten Unterſuchun⸗ gen. Auf den Zeitabſchnitt mit Ende Juli 1838. 54 kr. Ferner 1 bei demſelben vorräthig: Gubitz, F. W., deutſcher Volkskalender für 1840. 45 kr. Die geſanmelteſ Werke von Spaniens größtem Dichter Calderon. In Schiller's Format. Erſter Theil. 27 kr. Das Büchlein von der Aſtronomie. Eine gedrängte und faßliche Erklärung des geſtirnten Himmels und der am Firmamente wahrnehmbaren Er⸗ ſcheinungen. Mit Abbildungen. 40 kr. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 11 fl.— kr. Korn: 7 fl. 20 kr. Gerſte: 6 fl. 10 fr. Hafer: 2 fl. 50 kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 28. Okt: Waizen: 10 fl. 50 fr. Korn:— fl.— kr. Gerſte: 6 fl. 20 kr. Hafer: 3 fl. 10 kr. Erbſen: 7 fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 25. Okt.: Waizen: 11 fl. 27 kr. Korn: 8 fl. 13 kr. Gerſte: 6 fl. 26 kr. Hafer: 3 fl. 14 kr. Erbſen:— fl.— kr. Polizei-Taxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 3. bis 10. Nov. 1839. pf Brod. Preiſe. Friedberg] Butzbach. . N 1 Leib⸗Roggenbrod 2 1 3 2 2„ 77 5 2 3 22 4 5* 8 11 9 0 11— oth. Loth. Milchbrod 114 1 45 —[Waſſerweck 1 14— Gemiſchtes(Tafel-) Brod 157% 1 5½ Fleiſch-Preiſe. 5 pf. pf. 1 Ochſenfleiſch 1102 102 „Kübhfleiſch 8 814— 77 indfleiſch 7 1 7 2 „Kalbfleiſch 8— 84— „ Schweinenfleiſch 10— 110— „Hammellleiſch 81— 8— „ Schaaflleiſch 0 6 2—— „Wurſt von blos Schweinen 213 Gemiſchte Wurſt 10— 10— „Bratwurſt 0 144— 14 „Schwartenmagen 15— 15— „ Geräucherter Speck 20— 20— „Schinken 15— 15— „Dörrfleiſch 164— 16— „Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 191— 19— 7. dito unausgelaſſen 16— 16— „ Nierenfett 18— 18— Hammelsfett 15 1 Der großh. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bind ernagel in Friedberg. Det getteffend:! Einge in der dieſſeit geſtatet i, den Tagen ve dieſe Obſerva Velboted in d auf, darauf Fried Wa Ein hieſige Oktober ſeine Lupentin verf fünzlich mit, d. de ganz junge herſchont habe, 0 ungeheurer er gewöhnlich 0, an einem ein halbes! Nimmt man at hen beſecht, ur 0 kommt die e velche durch 1 Ur betbürge