Intelligenzblatt für die kief 0 E e ich 5 C 6 0 Wrovinz Oberhessen poe⸗ 1 1 im Allgemeinen, amt den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ſeopf g— derer 8 1 8 inen 13. Sonnabend, den 31. Maͤrz 18338. tolz 2— t ein, 5 lan Amtlicher Theil. wie 5 1. . Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg 4. an ſaͤmmtliche großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. 1 Betreffend: Den Buchhandel der Antiquare und Buchbinder. 1 Höchſtpreisliches Miniſterium des Innern und der Juſtiz hat wegen obigen Betreffs folgende Ver⸗ dein fuͤgung an die großh. Kreisräthe erlaſſen: ums„Mehrfältige Anzeigen, daß Antiquare und Buchbinder, über ihr eigentliches, durch ihre Benennung die klar bezeichnetes, Gewerbe hinaus gehend, nicht ſelten in das nur allein dem Buchhandel zugehorige Geſchäft acken eingreifen, fordern uns auf, Ihnen in der Beziehung hierbei auch noch Folgendes zu erkennen zu geben: ſang“„Sie haben darauf zu wachen, daß die Antiquare fernerhin nicht die Grenzen ihres Gewerbs über— töfind ſchreiten, alſo namentlich nicht dadurch überſchreiten, daß ſie regelmäßig aus den Verlags- oder Buch⸗ Dir handlungen Bücher ankaufen, binden laſſen und hiernach ſcheinbar als Antiquare handeln, aber doch gt, ſo offenbar damit in das Gewerbe der Buchhandlungen eingreifen. Jed p„Die Buchbinder ſind nach ihrem Patent und der Natur ihres Gewerbes allein zur Buchbinderarbeit befugt, ſodann nur zum Einbinden neuer und alter Bücher oder Schriften, jedoch iſt ihnen auch noch . herkoͤmmlich geſtattet, wobei es noch zur Zeit verbleiben mag, von ihnen aus den Verlags- oder Buch⸗ handlungen roh bezogene Bibeln, Geſangbücher, Sprüch- und Catechismus⸗Bücher, ABC⸗Bücher und ſonſtige Volksſchulbücher, die ſie ſelbſt eingebunden, zu verkaufen. „Es überſchreiten dieſelbe alſo ihr Befugniß, wenn ſie mit andern neuen, als den gedachten, von 10 kr. ihnen aus den Verlags- oder Buchhandlungen roh bezogenen und von ihnen eingebundenen, Buͤchern oder Schriften, Handel treiben, oder ſogar ſolche roh, etwa in der Eigenſchaft als Commiſſare beſagter ärz: Handlungen, verkaufen. a 4 5„Solche Ueberſchreitungen fraglicher Gewerbs-Befugniß ſollen und dürfen fernerhin durchaus nicht mehr geduldet werden.— Sie haben deshalb darauf ein genaues Augenmerk zu richten und zu deren tz: Unterdrückung die Ihnen geeignet ſcheinenden und in Ihrer Competenz liegenden Maasregeln unfehlbar tr. zur Anwendung zu bringen.“ Ich weiſe Sie an, auf die genaue Beobachtung dieſer Vorſchriften zu wachen und etwaige Ueber⸗ tretungen derſelben zu alsbaldiger Anzeige zu bringen. 38 Friedberg den 27. Marz 1838. Küchler. 1838.„„—— har: Inſtruction für die Fleiſt chbeſchauer. §. 1. Die nach dem Polizey Reglement vom 7. d. M., Nr. 12 des Intelligenzblattes, anzuſtellenden K. 5 Fleiſchbeſchauer und deren Steüvertreter haben die Aufgabe, in Auftrag der Lokalpolizeybehoͤrden, den 0. Geſundheitszuſtand des zu ſchlachtenden Viehes genau zu unterſuchen und uͤberhaupt ein wachſames Auge 3 darauf zu richten, daß kein ungeſundes oder verdorbenes Fleiſch zum Verkauf ausgeſetzt werde. — 92— kal §. 2. Dieſelben haben ſich zu dem Ende genau mit dem vorgedachten Polizey-Reglement bekannt zu loch bel— machen, und alle Vorſchriften deſſelben pünktlichſt zu beobachten und zu beaufſichtigen. Ueber ihre des— dige fallſigen Verrichtungen haben ſie ein Tagebuch zu führen. 1 §. 3. Bei dem Geſchäfte der Fleiſchbeſchau müſſen dieſelben das Vieh, ſowohl vor, als nach dem eilell 0. Schlachten ſorgfältig beſichtigen, um ſich nach beßtem Wiſſen und Gewiſſen zu überzeugen, daß daſſelbe peldell, 0 vollkommen geſund ſey. Die in den nachſtehenden Paragraphen enthaltenen Vorſchriften dienen denſelben 9 9 zur unabweiglichen Richtſchnur: 5 uch vol!“ §. 4. Bei dem Thiere im lebenden Zuſtand iſt zu berückſichtigen, daß ſolches die allgemeinen 91 5 Zeichen der Geſundheit an ſich trage. eines Hit Insbeſondere iſt darauf zu ſehen: daf der 1) daß das Thier, ohne durch Treiben ermüdet, oder in den Klauen beſchädigt zu ſeyn, noch wohl 11 gehen könne, den Kopf nicht auf ungewöhnliche Art ſenke, daß es nicht abgehetzt ſeye, und kein Angſt⸗ Fieber habe, in welchem Falle gewartet werden muß, bis das Fieber vorüber iſt, ob die Hörner, Ohren, Naſe, Maul und Schweif nicht kalt ſeyen; ) ob die Augen munter, lebhaft, oder ob ſie matt, glanzlos und ſtarr ſind; petworfell 3) ob nicht die Haut feſt am Körper anliege; g 0 4) ob es nicht geifert und ihm nicht Schleim aus Naſe, Maul und Ohren fließt; 5) ob nichts Schuppiges auf der Haut, als wäre Mehl, Aſche oder Kleien darauf geſtreut, wahrzunehmen ſey; 6) ob nicht Blattern oder Grind am Leibe, Kopf, Hals, im Maul oder auf der Zunge und Zungen⸗ wurzel zu ſehen ſeyen; 7) ob der Athem nicht ſtocke, kein Huſten, Keuchen, Stöhnen bemerkt werde; wobei der 8) ob bei den Schweinen ſich nicht Borſten gerne ausrupfen laſſen, oder ob ſie nicht gar bei dem Aus⸗ det Haut rupfen blutig ſind. 6,15 9) Die Geſundheit der Schaafe erkennt man: wolden d a) Durch Oeffnen der Augenlieder. Zeichen de. 5) Durch Oeffnen des Mauls: iſt das Zahnfleiſch wie die innern Augenlieder roth, ſtehen die 610 Zähne feſt, ſo iſt dieß ein ſicheres Zeichen der Geſundheit. durch bite e) Beugt das Schaaf, bei ſanftem Ueberſtreichen des Rückens mit der Hand, denſelben, ſo iſt es krank. felhaſtes 10) Ob das Thier nicht zu jung ſey, namentlich dürfen Kälber unter 8 Tagen nicht geſchlachtet werden. N §. 5. Bei geſchlachtetem Vieh, nach Abnahme der Haut, hat der Beſchauer zu beobachten: daß das 1 5 025 nicht äußerlich am Fleiſch Geſchwülſte, Beulen, Blattern von xother, blauer oder gar ſchwarzer unſchadl, arbe finden; wülen ) ob nicht ebenfalls an Lunge, Leber, Milz und andern Eingeweiden eine widernatürliche Große, Farbe, 17 0 Vereiterung, ſtinkende Jauche, Knoten, Beulen, Blattern anzutreffen ſind; ſaglicen 3) ob die vier Mägen nicht eine widernatürliche Beſchaffenheit haben,— ob nicht mehrere ſchwarze, blaue, 9. rothe, oder braunrothe Flecken, Blutergießungen angetroffen werden, ob im dritten Magen(Bauch, 0 ach Faltenmagen, Loͤßer) ſich nicht ganz ausgetrocknetes feſt zwiſchen ſeinen Falten ſitzendes Futter finde; Aa 4) ob die Gedärme nicht widernatürlich beſchaffen ſind, ob vielleicht roth oder blau angelaufen, ſchwarz 11 oder mit Blut angefüllt. r §. 6. Jedes an einer hitzigen Krankheit, wie der Lößerdürre, dem Milzbrand dem Durchfall, der Entzündung des Halſes, der Lungen, der Eingeweide, des Unterleibs, dem Wurm, der Maulfäule, der Klauenſeuche, leidende Vieh darf nicht geſchlachtet und nicht einmal zum Schlachthauſe geführt werden. Bekal Die Fleiſchbeſchauer werden vorzüglich zu der Zeit ihre Aufmerkſamkeit verdoppeln, wenn eine klal Krankheit unter einer ſchlachtbaren Viehgattung bemerkt wird. F. 7. Die Fleiſchbeſchauer haben bei Schweinen und Schaafen vorzüglich im Sommer aufmerkſam 0480) zu ſeyn, da erſtere namentlich in dieſer Jahreszeit der Bräune, der Lungenentzündung, der Vereiterung abſichigt der Eingeweide, den Blaſenwürmern, der Klanuenſeuche, den Hautgeſchwüren, den Finnen und dem Ausſatze; 1 70 5 letztere der Fäulniß der Bruſt⸗ und Bauch⸗Eingeweide, der Entzündung und Vereiterung der Lunge und großh. L Leber, der Toll⸗, Fall⸗, Gelb- und Waſſerſucht, dem Durchfall, den Pocken, der Auszehrung und der fals die Räude unterworfen ſind. Ariel F. 8. Was das ſ. g. franzöſiſche Vieh(Fleiſchwarzen- oder Finn⸗Vieh), welches man an den vielen kleinen traubenartigen und klumpenweiſe zuſammenhändenden Warzen am Lungen ⸗, Bruſt⸗ und Zwerch⸗ Fell, am Netze und an der Leber erkennt, betrifft, ſo kann das Fleiſch, wenn das Uebel nicht weiter als auf die Bruſt geht, ohne Gefahr genoſſen und von dem Fleiſchbeſchauer zum Verkauf zugelaſſen werden, jedoch muß der Metzger die Qualität dieſes Fleiſches, oder von ſolchen Thieren, die zwar nach dem 288) Schlachten als krank befunden wurden, f Mahlmül das jedoch als für die Geſundheit des Menſchen unſchädlich— ſllen die b zu des. dem ſelbe elden einen wohl ingſt⸗ cher, 1 ſey; ingen⸗ Aus⸗ en die frank. berden. warzer Farbe, blaue, Bauch, finde; ſchwarz U, der le, der den. in eine lerkſam iterung usſatze; ige und und der vielen Zwerch⸗ ter als werden, ich dem lich— * 93— noch verkauft werden kann, durch ein darüber gehängtes weiſes Tuch bezeichnen und daſſelbe von dem ubrigen vorräthigen Fleiſch abgeſondert halten. Sollten aber auch Eingeweide in der Bruſthöhle von dieſem Uebel ſchon angegriffen und ſtark mit einem zahen Schleim überzogen ſeyn, ſollten die Warzen ſtinken, wenn ſie aufgedruckt oder geſchnitten werden, ſo iſt der Verkauf ſolchen Fleiſches nicht zuzugeben. §. 9. Daſſelbe, was ſo eben vom Fleiſchwarzen-Vieh(ſ. g. franzöſiſchem Vieh) bemerkt worden, gilt auch von den finnigen Schweinen. a Die Finnen erkennt man an einer Menge kleiner Bläschen von bräunlicher Farbe, von der Größe eines Hirſenkorns bis zu der eines Erbſenkorns; haben die Finnen ſchon die Zungeuwurzeln ergriffen, ſo darf der Beſchauer den Genuß des Fleiſches nicht zugeben. Würſte von finnigem Fleiſch duͤrfen bei namhafter Strafe gar nicht verkauft werden. §. 10. Wenn ein trächtiges Mutterthier wegen einer Verwundung, oder eines Beinbruchs geſchlachtet und übrigens nach äußerlichen und innerlichen oben angegebenen Kennzeichen geſund befunden wird, ſo kann der Genuß des Fleiſches geſtattet werden, hat aber die Kuh verkalbt, oder haben Mutterthiere ſo verworfen, daß ſie lange in der Geburtsarbeit lagen, durch ungeſchickte Hand mißhandelt worden, ſo daß bereits ein Fieber hinzugetreten iſt, ſo kann der Genuß ſolchen Fleiſches nicht erlaubt werden. §. 11. Was das durch Beinbruch, Stoß oder ſonſt eine ſchwere Verwundung, durch Anlauf von Klee (ſ. g. Lendenblut) durch Uebermaſtung verunglückte Vieh betrifft, ſo kann deſſen Fleiſch, ehe ein Fieber dazu gekommen, genoſſen werden, in ſofern es außerdem bei der Beſchauung gut ausfällt. Solches Vieh ſollte wenigſtens in den erſten zwölf Stunden nach den oben erwähnten Zufällen geſchlachtet werden, wobei der Beſchauer ſtets dahin zu ſehen hat, ob das ſicherſte Kennzeichen des Fiebers, das feſte Anliegen der Haut an dem Körper, nicht bereits eingetreten ſey. §. 12. Kälber, die von an einer Seuche verdächtigen und gefallenen Kühen geboren oder getränkt worden, dürfen vor Verlauf von 8 Tagen, nachdem ſie mit geſunder Nahrung gefüttert worden und Zeichen der vollkommenen Geſundheit gegeben haben, nicht geſchlachtet werden. §. 13. Die Fleiſchbeſchauer haben auch darauf zu ſehen, daß die Metzger das Vieh beim Schlachten durch öftere Fehlſchlage nicht in Wuth bringen, indem das Fleiſch eines ſolchen Thieres ein blaurothes ekelhaftes Anſehen bekommt und unſchmackhaft, unverdaulich und zur ſchnellen Fäulniß geneigt wird. §. 14. Die Fleiſchbeſchauer haben wie ſchon Eingangs bemerkt auch darüber Aufſicht zu führen, daß das ſchon früher geſchlachtete und zum Verkauf beſtimmte Fleiſch, in der gehörigen, der Geſundheit unſchädlichen Beſchaffenheit ſich befinde. Sie haben deßhalb ſtets und ganz beſonders im Sommer an ſchwülen Tagen, ſowie nach Gewittern, nachzuſehen, und, ſowie ſie die bekannten Merkmale des Ver— weſungsanfangs, Welkheit, Misfarbigkeit, ſchwachaashaften Geruch, Aufgelößtſeyn des Fettes an dem fraglichen Fleiſch wahrnehmen, hiervon ſogleich den Ortspolizeybeamten in Kenntniß zu ſetzen. §. 15. Ueberhaupt ſind dieſelben zur unverzüglichen Anzeige aller Zuwiderhandlungen gegen das obgedachte Polizey-Reglement bei der Lokal-Polizeybehörde verpflichtet, und werden ſie, ruͤckſichtlich ihrer Denunciations- und Fleiſchbeſchauungsgebühren auf die in den 88. 9 und 17 deſſelben enthaltenen Beſtim— mungen verwieſen. Friedberg den P. März 1838. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg Küchler. Bekanntmachungen von Behoͤrden. Gläubiger ⸗ Aufforderung. (180) Klara Ries ledig von Obereſchbach be— abſichtigt nach Hochſtadt auszuwandern. Rechts— anſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Großkarben anzumelden, gegen— falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 15. Febr. 1838. Der großh. heſſ. Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Mühlen-Verpachtung. (238) Mittwoch den 4. April, Vormittags 9 Uhr, ſollen die herrſchaftlichen Mühlen, namentlich die Mahlmühle dahier und die Mahl-, Oel- und Walk⸗ mühlen auf dem eine Viertel Stunde von Büdingen entfernt liegenden, ſ. g. Hammer, nebſt den dazu gehörigen Güterſtücken auf 9 bis 18 Jahre auf dem Wege öffentlicher Verſteigerung verpachtet werden. Pachtliebhaber, welche ſich durch glaubhafte Zeugniſſe über den Beſitz eines zum Mühlenbetriebe hinreichenden Vermögens ausweiſen können, wollen ſich zur beſtimmten Zeit auf dem hieſigen Rent— kammer-Local einfinden. Wer vorher über die betreffenden Verhältniſſe Auskunft haben will, kann ſolche von dem gräfl. Kammerſekretariat erhalten. Büdingen den 1. März 1838. Gräfl. Yſenburgiſche Rentkammer daſ. Melior, Vt. Rabenau. Gläubiger⸗ Aufforderung. (244) Großherzogliches Hofgericht der Provinz Oberheſſen hat über das Vermögen des Chriſtoph Steitz und deſſen Ehefrau zu Butzbach den for— mellen Concurs erkannt. Es werden daher alle, welche Forderungen oder Anſprüche irgend einer Art an die Concursmaſſe haben, aufgefordert, ſolche im Liquidationstermine, Dienſtag den 1. Mai d. J., Morgens 9 Uhr, bei dem unterzeichneten, mit der Leitung des Con— cursverfahrens beauftragten Gerichte ſogewiß anzu— zeigen und richtig zu ſtellen, als ſie ſonſt ohne ein beſonderes Präcluſivdecret von der Maſſe gänzlich werden ausgeſchloſſen werden. Zugleich ſoll in dieſem Termine die gütliche Beilegung des Concursverfahrens verſucht, im Ent— ſtehungsfalle aber über die Wahl eines Curators und die Verwaltung der Maſſe ſofort verhandelt werden, daher alle, welche nicht in Selbſtperſon erſcheinen, ihre Stellvertreter mit Specialvollmach⸗ ten zu verſehen haben, widrigenfalls ſie als dem Beſchluſſe der Mehrheit der Glaͤubiger beigetreten werden angeſehen werden. Friedberg den 15. Februar 1838. Großh. heſſiſches Landgericht Hofmann. Gläubiger⸗Aufforderung. (248) Jakob Kitz von Okarben und ſeine Schwiegermutter A. Marg. Graf von Bruchen⸗ bruͤcken beabſichtigen nach Nordamerika auszu— wandern. Rechtsanſprüche an dieſelben ſind binnen drei Monaten bei gr. Landgerichte Großkarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— theilt werden wird. Friedberg den 6. März 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Obſt-Wein-Verſteigerung. (299) Mittwoch den 5. April l. J., Vormittags um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhaus ungefahr 6 Ohm Obſtwein öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Bis zum Verſteigerungstag kann dieſer aber auch aus der Hand abgegeben werden. Friedberg den 22. März 1838. a In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts: Der Bürgermeiſter D. Fritz. . Edictales. (250) Der vormals fürſtl. Primatiſche Geheime⸗ rath Freiherr von Syberg zu Frankfurt ver⸗ pfändete unterm 15. Februar 1827 ſeiner Gemah⸗ lin Charlotte, geborne von Schütz Holzhau— ſen, zur Sicherheit ihres in die Ehe eingebrachten Vermögens von 13000 fl. ſein, in der Gemarkung Heldenbergen gelegenes Feldgut von 99 Mor— gen. Da die Löſchung der deßfallſigen Hypothek in den Inſatzbüchern beantragt worden, ſolche aber nicht vorgezeigt werden kann, weil ſie abhanden gekommen ſeyn ſoll, ſo fordert man alle Diejenigen, welche etwa Rechte an jene Hypothek erworben haben ſollten, hiermit auf, dieſe um ſo gewiſſer binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſt die Loͤſchung erfolgen wird. Großkarben den 27. Februar 1838. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Weinbergs- und Weinverſteigerung. (301) Der den Herrn Gebruͤder Bermann dahier zuſtehende Weinberg, welcher circa 6 Morgen enthält, ſo wie die denſelben zugehörige, nachſtehend verzeichneten Weine, ſollen 5 Dienſtag den 3. April d. J., erſterer Vormittags 9 Uhr und letzterer Vormittags 10 Uhr, erbvertheilungshalber auf hieſigem Rath⸗ hauſe meiſtbietend verſteigert werden. Die Proben der Weine werden im Termine an den Fäſſern abgegeben. Die Bedingungen der Ver⸗ ſteigerung können jeden Tag, ſowohl in Bezug auf den Weinberg als die Weine, auf dem Büreau des Unterzeichneten eingeſehen werden. Verzeichniß der Weine. 3 Stück Vilbeler 1833xr. 3 11 8 Ohm 0, 8 r. 4 Ohm Hörſteiner 1834r. 2 Stück Vilbeler 1835r. 1/% Ohm„ 1830r. 1% Stück 54 18377. Vilbel den 20. März 1838. Der Bürgermeiſter Hinkel. Gläubiger- Aufforderung. (305) Joh. Schreiner, Konrad Keſter, Joh. Ohley und Georg Reck II. von Rodheim und Eberhard Wall von Holzhauſen beabſich— tigen mit Familien nach Nordamerika auszuwandern. Rechtsanſprüche an dieſelben ſind binnen drei Mo⸗ naten bei großh. Landgericht Großkarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. g Friedberg den 6. März 1838 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler, Arbeits-Verſteigerung. (307) Mittwoch den 4. April, Vormittags 11 Uhr, ſollen die zur Erbauung eines Pfarrhauſes und Oeco— nomiebaues zu Breungeshain beide mit hölzernen Um— fangswänden, nöthigen Material-Lieferungen und Arbeiten in dem Wirthshaus daſelbſt öffentlich an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. eͤtheilt! Fried (309) hein b. zuwande nen dre karbe urkunde Frieh (311) ſtein zu von Be wird B gegen if Abrechn ihm erh 108 fl. neſſe 18 ſch ſo zu erkla genommg eiter un wird ben meiſter l. eſter, heim eabſich⸗ andern. ei Mo⸗ melden, werden eisrath 11 Uhr, d Oeco⸗ nen Um⸗ gen und itlich an Die Maurerarbeit beträgt nach dem fl. kr. Voranſchlag 865 59 Steinhauerarbeit 125 46 Zimmerarbeit, wobei das nöthige Holz um den Tarifpreis aus fis— caliſch. Waldungen abgegeben wird 1388— Dachdeckerarbeit 598 13 Schreinerarbeit 610 52 Schloſſerarbeit 484 26 Glaſerarbeit b 84 30 Weißbinderarbeit 551 2 Schindlerarbeit 499 24 5204 2 Pläne, Voranſchläge und Steigbedingungen liegen auf dem Büreau des unterzeichneten Kreisbaumeiſters zur Einſicht offen. Nidda am 16. März 1838. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Gläubiger- Aufforderung. (306) Kaspar Gruner von Obererlen⸗ bach beabſichtigt nach Ellfeld im Herzogthum Naſſau auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Groß— karben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 9. März 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger⸗ Aufforderung (309) Georg Wilhelm Bauer von Büdes⸗ heim beabſichtigt nach Niederdorfelden aus⸗ zuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind bin⸗ nen drei Monaten bei großh. Landgericht Gros⸗ karben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungs— urkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 20. März 1838. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Edictalladung. (311) In Sachen des Lederhändlers Jacob Bech— ſtein zu Friedberg, Klägers gegen Georg Geck von Beienheim, Beklagten, Forderung betreffend, wird Beklagter davon benachrichtigt, daß Kläger gegen ihn aus einer am 6. April 1834 gepflogenen Abrechnung 72 fl. 5 kr. und für ſpäter käuflich von ihm erhaltenes Leder 36 fl. 15 kr., im Ganzen alſo 108 fl. 20 kr., ſammt Verzugszinſen von Herbſt⸗ meſſe 1834 an eingeklagt hat, und ihm aufgegeben, ſich ſo gewiß binnen 3 Monaten auf dieſe Klage zu erklären, als ſonſt dieſelbe für eingeſtanden an— genommen, und unter Ausſchluß mit allen Einreden weiter was Rechtens verfügt werden wird. Zugleich wird bemerkt, daß weitere Verfügungen, die in dieſer * Sache nöthig werden, lediglich durch Anſchlag am Gerichtslokale bekannt gemacht werden. Friedberg den 8. Maͤrz 1838. Großh. heſſiſches Landgericht Brumhard. Verpachtungs-Anzeige. (317) Die Verpachtung des Exercierplatzes bei Friedberg pro 1838 als Schaafweide, wird Frei⸗ tag den 6. k. M., Morgens um 10 Uhr, auf dem Militair-Verwaltungsbüreau dahier verſteigert. Friedberg den 22. März 1838. In Auftrag: Gölz, Oberquartiermeiſter. Aufhebung der Faßeiche zu Ranſtadt. (329) Die nach den beſtehenden Beſtimmungen bisher auf Rechnung des Herrn Grafen von Gedern betriebene Faßeiche zu Ranſtadt iſt vom 1. April l. J. an aufgehoben. Nidda am 23. März 1838. Der großh. heſſ. Kreisbaumeiſter Süffert. Sandſteine-Verſteigerung. (340) Dienſtag den 3. April, Vormittags 10 Uhr, ſollen dahier zu Petterweil eine bedeutende Anzahl gehauener Quaterſteine und zwei ſteinerne Thorbogen, welche letztere ſich zu Einfahrtsbogen an Scheuern oder Thorhäuſer eignen, verſteigert werden. Indem ich Luſttragende hierzu einlade, erſuche ich die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes, dieſes in ihren reſp. Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Petterweil den 23. März 1838. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter daſelbſt 8 G. Holtzmann. Haͤuſer-Verſteigerung. (341) Die der Gemeinde gehörenden Gebäulich— keiten, beſtehend in 1) einem Zſtöckigen Wohnhaus, nebſt einem dazu gehörenden Ställchen, 2) einem 2ſtoͤckigen Wohnhaus mit Stroh bedeckt u. 3) einem 2ſtöckigen Wohnhaus mit Ziegeln bedeckt, dieſes noch in gutem Stande, ſollen Mittwoch den Aten April d. J., des Vormit⸗ tags um 10 Uhr, öffentlich an den Meiſtbietenden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen auf den Abbruch verſteigert werden. Kaufliebhaber, welche ſchon vor der Verſteigerung die Gebäude einzuſehen wünſchen, belieben ſich an den Unterzeichneten zu wenden. Niederweiſel den 21. März 1838. Der großh. Burgermeiſter Schimpf. Bekanntmachung. (342) In Auftrag großh. Landgerichts ſoll Don⸗ nerſtag den 10. Mai, Vormittags um 10 Uhr, in — 96— hieſigem Rathhauſe die dem Johann Georg Bopp zuſtehende Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus und Stall an Conrad Schlechtweg in der Apothekergaß gelegen, mit Nr. 223 bezeichnet, ſodann 13 Ruthen Garten in der 18ten Gewann auf dem Hauck an Guſtav Gerlach öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. 1 Friedberg den 28. März. 1838. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Bekanntmachung. (343) Montag den 9. April d. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen an hieſiger Saline eine Quantität Brodfrucht dem Wenigſtnehmenden in Lieferung uͤber⸗ geben werden, welches hierdurch den Liebhabern zur Nachricht dient. auheim den 26. März 1838. Kurfuͤrſtliches Salzamt, Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. Verſteigerungsanzeige. (344) Montag den 23. April d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline circa 10 Pfund altes Kupfer, 42 Pfd. altes Meſſing, 1 alter Ofen und 13 Radlaſchen von Gußeiſen, circa 4 Centner wiegend, meiſtbietend öffentlich verkauft werden, welches den dazu Luſttragenden hierdurch zur Nach— richt dient. Nauheim den 28. März 1838. Kurfuͤrſtl. Salzamt. Wille. Meinhard. Wilhelmi. Lohrinden-Verſteigerung. (345) Donnerſtag den 5. April d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll das Ergebniß der diesjährigen eichen Lohrinden in dem hieſigen Gemeindewald 100 Centner unter den vor dem Ausgebot zu eroffnen⸗ den Bedingungen auf dem Gemeinde-Haus meiſt— bietend verſteigert werden. Obererlenbach den 24. März 1838. Der großh. Bürgermeiſter Rupp. Hofraithe-Verſteigerung. (346) Montag den 9. April, Vormittags um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe der Georg Schneiders Wittwe, beſtehend in Wohnhaus, Scheuer, Stallung, Waſchküche, anbei ein Gärtchen, an Johannes Steiz und Martin Mondigler in der Vorſtadt gelegen, einer freiwilligen meiſtbletenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 28. März 1838. In Auftrag großh. heſſ. Landgerichts: Der Bürgermeiſter D. Fritz. Mobilien-Verſteigerung. (347) Dienſtag den 3. April l. J., von Vor⸗ mittags 9 Uhr an, wollen die Wilhelm Dietz Eheleute in der ſeitherigen Wohnung in der Uſer⸗ gaſſe nachfolgende Gegenſtände öffentlich meiſtbietend verſteigern laſſen, als: Pfeifenköpfe mit ſilbernen Weiß. Beſchläge und ſonſtige Gegenſtände von Gold und Silber, 2 Schreibepulte von Tannenholz, meh⸗ rere, Kleiderſchränke, Kommode, Tiſche, eine voll⸗ ſtändige Ladeneinrichtung wobei ein Glaserker, unge- fähr 50 Dutzend Kappenſchilder und Geſundheits— ſohlen dutzendweiſe, Fäſſer von verſchiedener Größe, 46 Stück Baumſtäuber, 200 Stück neue Bohnen⸗ ſtaugen, eine Parthie Brennholz, Ziegel, und unge⸗ fähr 10 Karren Dünger. Friedberg den 26. März 1838. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Arbeits-Verſteigerung. (348) Montag den 9. April, Vormittags um 9 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhaus die Herſtellung einer Stube und ein Theil einer Remiſe in der Kreisraths-Wohnung, öffentlich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. Dieſe Arbeiten beſtehen: Al. kx 1) In Maurerarbeit, voranſchlagt zu 15 52 2)„ Zimmerarbeit, 75„ 56 4 3)„ Dachdeckerarbeit, 5„ 10,123 4)„ Schreinerarbeit, 75 1 5)„ Schloſſerarbeit, 65 n 6)„ Glaſerarbeit, 75 1 7 Weisbinderarbeit, 97 33 49 75 1 Die Voranſchläge ſind bis zum Verſteigerungs— tage, von Vormittags 11 bis 12 Uhr einzuſehen. Friedberg den 29. März 1838. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Faſſelochs-Verſteigerung. (249) Mittwoch den 4. April d. J., Vormittags 9 Uhr, ſoll auf hieſigem Rathhaus der Gemeinde— Faſſelochs, 5 Jahr alt, luzerner Race, der zugleich ſchlachtbar iſt, öffentlich an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, dieſe Verſteigerung in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Niederwöllſtadt den 28. März 1838. Der großh. Bürgermeiſter Bauſch. f Edictalladung. (350) Zum Zwecke der Richtigſtellung des In⸗ ventars über den Nachlaß der Georg Langs Ehe— frau dahier werden alle diejenigen, welche an beſagte Eheleute Forderungen zu haben glauben, aufgefor⸗ dert, ſolche ſogewiß binnen 14 Tagen bei unter— zeichnetem Gerichte anzuzeigen, als ſonſt bei der In— ventur keine Rückſicht auf ſie genommen werden wird. Friedberg den 21. März 1838. Großh. heſſiſches Landgericht Wegen Verhinderung des Landrichters: Brumhard. Aecker⸗Verſteigerung. (351) Donnerſtag den 5. April l. J., des Vor⸗ mittags 9 Uhr, ſollen die der Eva Thomas ge—⸗ 1 354) neun b Diſtrif 416! 4 1 50½ 100/ 32⁰³ 7500 offentlic werden. genannt Drei⸗Ei Ich ehendes machen; Rod * (325) len, der ſchon ein eines W A — 22—— 2 — 8 In⸗ ö Ehe⸗ deſagte Ugefor ters: 8 Vor⸗ 8 ge— as ge 5 97 3 hoͤrige Grundſtücke, ungefähr 3 Morgen, in hieſiger Gemarkung gelegen, unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen, öffentlich auf hieſigem Rathhauſe verſteigert werden. Fauerbach II. den 27. März 1838. Der Bürgermeiſter Sang. Heu⸗ Verkauf. (352) Montag den 9. April l. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Nieder- wöllſtadt circa 400 Centner ſehr gutes Heu, unter den im Termin eröffnet werdenden Bedingungen verkauft werden. Friedberg den 26. März 1838. Der großh. Kreisbote Rudolph. Bekanntmachung. (353) Dienſtag den 3. April l. J., Nachmittags 2 Uhr, ſollen in dem Rathhaus zu Oberrosbach das Fangen der Maulwürfe in der gemeinſchaft— lichen Gemarkung Ober- und Niederrosbach auf 3 nacheinander folgende Jahre an den Wenigſt— nehmenden in Accord gegeben und hierzu ſachver— ſtändige luſttragende Uebernehmer eingeladen werden. Ober- u. Niederrosbach d. 28. März 1838. Die großh. Bürgermeiſter Lämmer. F. Bullmann. Holz ⸗Verſteigerung. (354) Donnerſtag den 5. April l. J., Vormittags neun Uhr, ſollen in dem Rodheimer Gemeindewald, Diſtrikt Jungenbuchen, nachbenannte Holzſortimente, als: 4 Stecken buchen Scheitholz, 1„ eichen 75 50 ¼„ buchen Prügelholz, 106 ½ 2„ ͤ Stockholz, 3203 Stück buchen und 7800„ weiches Laubholz-Wellen, öffentlich meiſtbietend an Ort und Stelle verſteigert werden.— Der Zuſammenkunftsort findet im vor— genannten Termine auf der Waldbahn an den ſ. g. Drei⸗Eichen ſtatt. Ich erſuche die Herren Bürgermeiſter, Vor— ſtehendes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Rodheim den 26. März 1838. Der großh. Bürgermeiſter Jacoby. e Privat- Bekanntmachungen. Scribenten-Stelle. (325) Ein junger Menſch, von 14 bis 18 Jah— ren, der eine ſaubere Hand ſchreibt, im Rechnen ſchon einige Fortſchritte gemacht hat und Zeugniſſe ſeines Wohlverhaltens beſitzt, kann bei dem Unter— zeichneten, als Seribent, unter annehmbaren Bedin— gungen Beſchäftigung erhalten. Niederwöllſtadt den 21. März 1838. G. Emmerich, vormals Aktuar. Fahrgelegenheit. (355) In Folge mehrſeitiger Aufforderung fährt mein Familienwagen jetzt wieder täglich nach Frankfurt. Friedberg. Heinrich Waas. An das reiſende Publikum. (283) Die Unterzeichneten haben ihre Anſtalt zur bequemen und wohlfeilen Fahrt der Reiſenden ver— mittelſt der Familienwagen zwiſchen Fried— berg und Frankfurt ſchon vor beinahe ſieben Jahren und zwiſchen Friedberg und Gießen vor zwei Jahren errichtet. So koſtſpielig es auch war, die erſten Einrichtungen zu treffen, und ſo viele Schwierigkeiten ſich einer täglichen und regelmäßigen Fahrt entgegenſetzten, ſo haben wir dadurch, daß wir nichts ſparten, und beharrlich alle Schwierig— keiten beſiegten, dem Publikum den Vortheil einer regelmäßigen und wohlfeilen Communication durch die Wetterau verſchafft. Es war uns nicht darum zu thun, vorher viel Worte zu machen, und hinten— nach wenig zu leiſten, wir wollten vielmehr durch die That beweiſen, daß ſich das Publikum auf unſere Anſtalt verlaſſen könne. Wir glau— ben auch hierdurch und durch gefälliges und zuvor⸗ kommendes Betragen gegen die Reiſenden die Ach— tung und das Vertrauen deſſelben uns erworben zu haben. Hierauf geſtützt werden wir ferner alles thun, was in unſern Kräften ſteht, um unſere An— ſtalt zu erhalten und wo möglich immer mehr zu vervollkommnen. Regelmäßig werden dieſen Sommer wieder jeden Morgen um 5 Uhr zwei Familienwagen von hier nach Frankfurt, ein anderer um dieſelbe Zeit nach Gießen abgehen. Eben dieſe Wagen treten an dem— ſelben Tage von den wohlbekannten Gaſthäuſern Nachmittags 4 Uhr den Rückweg an. Indem wir hierauf das Publikum aufmerkſam machen, hoffen wir, daß es keinen Reiſenden gereuen wird, ſich der durch uns dargebotenen Gelegenheit zu bedienen. Das Publikum kann auf eine regelmäßige Fahrt und der Reiſende auf billige und gefällige Behand— lung von unſerer Seite ſicher rechnen. Friedberg. Becker. Heinrich Hanſtein Joh. Hanſteins Wwe. Horn. Mulch. Ulrich. Zwei möblirte Zimmer neben einander (356) ſind zu vermiethen und können ſogleich bezogen werden bei Anton Suhrada. — 98 muß, um mit dem Verfaſſer zu reden, bei richtiger 500 Gulden 5 0 ee e Guse g 37 i f f g der darin ausge prochenen rundſätze ſich überg (357) liegen im hieſigen Kirchenkaſten, gegen Befolgung ot; 5 9 1 be fle 0 5 K 8 i 1 5 als probehaltig erweiſen. Nach dieſer Schrift können im einen gerichtlich doppelten Einſatz in Güterſtuͤcken, Fruhlinge 20 und mehrere, der Fütterung bedürftige Stöcke in einer Stunde für die ganze Zelt des Nothſtandes mit zum Ausleihen bereit. Wickſtadt den 27. Marz 1838. Veith, Kirchenrechner. 4000 Gulden (358) ſind durch die Vormundſchaft der Adam Ganzen oder theilweiſe, Groß Tochter dahier im 0 i 9 0 0 en doppelte erichtliche Si erheit auszuleihen. theile durch die empfohlene Methode errungen werden ön⸗ geg pp a 5 0 eden 0 1155 ug nech Verfaſſer 8 5700 Vorrede 5 5 5 mitgetheilte Reſultat, das im Jahre 1836 heraus geſtellt (359) In der Gegend zwiſchen Butzbach und hat. Es wurden nämlich von 18 alten uͤberwinterten Stöcken Gießen war vor einiger Zeit preſſirte Nachfrage nach einem ſehr mäßigen Anſchlage 146 fl. 4 kr. rein ge⸗ nach Gänſerichen von großer Race. Sollte das wonnen, ſo daß alſo im Durchſchnitt ein Stock 9 fl. 7 kr. 3 pf. abwarf.— Die Freunde der edlen Bienenpflege, welche und auch bei dieſem Zweige der länd⸗ Bedürfniß nach Gänſern von breiter Bruſt, grob⸗ knochichem Körperbau und kurzen aber kräftigen Hälſen vorhanden ſeyn, ſo können dergleichen noch einige zur vollen Zufriedenheit abgegeben werden. Ausgeber dieſes Blattes ſagt bei wem? Anzeige. (360) Auf mein vom 16ten März 1838 Privat bekannt gemacht, wiederholt ich nochmals, daß an Moſes Berenz von Florſtadt, niemand keine Zah⸗ lung fuͤr meine Rechnung an denſelben machen darf, ſondern nur blos an mich. Friedberg den 27. März 1838. Heinrich Mack. Empfehlung. (361m) Mein bedeutendes Lager von Bauholz, Dielen, Gyps und Steinkohlen bringe ich andurch zur gefalligen Erinnerung. Ma inkur den 28. März 1838. Petermann. Ruſſiſcher Leinſaamen. Anfragen zu entgegnen zeige ich (362) Um allen hiermit an, daß ich den ſchon längſt erwarteten ruſſiſchen Leinſaamen erhalten habe, und zu jedem Quantun abgebe. d. 30. Maͤrz 1838. F. Hilbrecht. ke in Darmſtadt iſt ſo gel in Fried⸗ beliebigem Friedberg (363) Bei C. W. Les eben erſchienen und bei C. Binder na berg zu haben: Meine Bienenzucht, oder ausführliche Anleitung zur Behandlung der Bienen in jeder Jahreszeit. Von Chriſt. Friedr. Lud w. Fuckel, Pfarrer und Schulinſpector zu Reichelsheim im Herzog⸗ thum Naſſau. Mit 3 Figurentafeln und einem Anhange, die Nutt'ſche Luͤftungsbienenzucht be⸗ treffend. gr. 8. geh. 1 fl. 36 kr. Die Bienenzucht, wenn ſie nicht zum Tage hinein, ſon⸗ dern mit Verſtand getrieben wird, bringt eben ſo großes Vergnügen, als ſie nicht unbedeutenden Gewinn verſpricht. Beides durfte die voranſtehende, auch im Aeußern ſchön ausgeſtattete Schrift auf die befriedigendſte Weiſe gewähren. Sie, die Frucht vieljähriger Erfahrung, empfiehlt haupt⸗ ſächlich die Behandlung der Bienen in theilbaren Wohnun⸗ dem erforderlichen Futter verſehen, Stöcken, man auf de nicht warten will, dieſe in ganz kurzer entnommen und kann von Stöcken in eine tödten, entledigt werden. Männer lichen Induſtrie das werden eingeladen, Waizen: 9 fl.— kr. Fruchte⸗Preiſe zu Waizen: 9 fl. Polizei⸗Taxe für die Staͤdte Friedberg und können eben ſo vielen f Abgang der Schwärme Friſt durch gleich große Anzahl ohne ſie zu welche Por⸗ wenn man auf den freiwilligen im Herbſte eine m Tage ihrer Völker, Zum Beweiſe aber, die Kunſt den vom Fache ſind l n Angenehme mit dem Nützlichen verbinden, ſelbſt zu prüfen und dann zu urtheilen. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: 8 fl.— kr. Gerſte: 6 fl. 40 kr. Korn: Hafer: 4fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Mainz, am 23. Marz: kr, Korn: 7 fl. 23 kr. Gerſte: 5fl. 40 kr. Hafer: 3 fl. 31 kr. Erbſen:— fl.— kr. Butzbach vom 2. bis 8. April 1838. fd Brod Preiſe. Friedberg Butzbach. kr. pf. kr. pf. 1 Lelb⸗Roggenprod 3 2— 2 7„ 6— 6— 4„„ 11 3 11 18 5 Loth. Lotb. — Milchbrod 1 47 1 4¼ — Waſſerweck 1 455% 11— Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1336 116% Fleiſch-Preiſe. ö pf. f 1 Ochſenfleiſch 1111 11 5 „Kühfleiſch 91— 84 2 „ Rindfleiſch 8 2 81— „ Kalolleiſch 83 5 2 „ Schweinenfleiſch 11 2 11 2 „ Hammellleiſch 8 N 2 8 4—ꝗ „ Wurſt von blos Schweinen 144— 14— „ Bratwurſt 11 154— „ Schwartenmagen 16— 18 „ Geräucherter Speck 21— 21— „ Schinken 15— 15— „ Doörrfleiſch 16— 16— „ Schweinenſchmalz, ausgelaſſen 20— 204— „ a dito unausgelaſſen 18— 184— „ Nierenfett 18— 181— „ Hammelsfett 164— 164— — * J . Der wätter G ſlagene i efttich Ftied 85 beßitlt weiſters Frie Ve nahme a Der gr. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von C arl Vindernagel in Friedberg. an, die und nar aufgeha einholer Fri.