dem Kehren ſo mit — 11.5 1 228 8 voßſe 6 für die 2 38282 eit 2 0 Mie. c N 5 2— D 2 u. E len 126 8 9 voaneh 0 5 2 rovinz berhes se ded a 5 5. e im Allgemeinen, 1* den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. n 16. e e 5..——¾:ĩ: rte: 5 fl N 2 5 nV 43. Sonnabend, den 28. Oktober 1837. u 1g. Ott;—.— 1— — 5 f. 25 198* 7 tiedben Amtlicher Theil. Duober 10h f Det Polizey⸗ Reglement. l Die Straßenpolizey, insbeſondere: J 50 Betreffend: Die Reinlichkeit und Reinigung der Straßen und Plätze in den Staͤdten und Orten des Kreiſes Friedberg. . ˖ b Um die für die Geſundheit und Annehmlichkeit ſo nöthige Reinlichkeit der Straßen und Plätze in e den Städten und Orten des Kreiſes Friedberg zu befördern, werden nach Anhörung der Lokalpolizey⸗ ie dehörden folgende polizeyliche Vorſchriften hiermit ertheilt: ö §. 1. Es dürfen weder der in dem Inneren der Hofraithen geſammelte Haus⸗, Hof⸗, Keller- oder Garten⸗Uurath, noch ſonſtige Unreinlichkeiten oder Eckel erregende Gegenſtände auf die Straßen und Plätze 5 geworfen, geſchüttet oder laufen gelaſſen werden. Als ſolche Unreinlichkeiten ſind unter Anderm namentlich zu betrachten; alles ſtinkende Gewäſſer, ſey es Jauche von Miſtſtätten oder Abtritten, oder Abwaſſer der Seiſenſteder oder Häringslacke und Stockfiſchbrühe u. dgl., ferner das vom Schlachten herrührende Blut oder mit Blut und Unrath vermiſchte Waſſer u. dgl. m. §. 2. Wo Ausflüſſe von Waſſerſteinen auf die Straße beſtehen und nicht anders wohl abgeleitet werden können, da haben diejenigen, welche dieſelben beſitzen, dieſelben mit Seyhen und Kandeln zu verſehen, da⸗ mit kein grobes Gekroötze oder ſonſtiger Unrath auf die Straße fließen kann, auch ferner die Goſſen und Rinnen ſtets offen und von allem Schlamm frei zu erhalten und dafür zu ſorgen, daß der Abzug des Auslaufs ungehindert ſtatt hat. Daſſelbe iſt bei dem Auslaufen von Waſchwaſſer in die Straßenrinnen u beobachten. f§. 3. Aus den Fenſtern oder anderen Oeffnungen der Gebäude darf nichts auf die Straßen und Plätze geſchüttet oder geworfen werden, wodurch die Vorübergehenden verunreinigt, beläſtigt oder beſchadigt wer⸗ 4 den könnten. Der Eigenthümer des fraglichen Gebäudes, oder wenn er es ganz oder theilweiſe vermie⸗ 6 thet oder auf andere Weiſe zur Bewohnung eingeräumt haben ſollte, der Bewohner desjenigen Theils, aus welchem geſchüttet oder geworfen wurde, iſt für die Zuwiderhandlungen gegen dieſes Verbot verant⸗ wortlich. Eben ſo jeder Wirth oder Zäpfer fur dergleichen Zuwiderhandlungen ſeiner Gaſte, vorbehalt⸗ eſſiſche Kren lich ſeines Regreſſes an dieſe. 75 IR Er let.§. 4. Das Fahren oder Tragen von Dünger, Bauſchutt und anderem Unrath, ſo wie von Baunkohlene . iſt nur in ſolchen Karren oder Wagen, oder Gefäßen geſtattet, welche ſo verwahrt find, daß die Straßr n. durch das Abfallen resp. Durchfallen nicht verunreinigt wird. Sollte dennoch durch Zufall etwas ab⸗ oder uuilen, durchfallen, ſo muß der Fuhrmann oder Traͤger die Verunreinigung unverzüglich wegſchaffen. fund 1 25 h§. 5. Wenn Jemand wegen Mangel an.—.— genöthigt iſt, Dünger, Bauſchutt und andere ver⸗ 11 l Fiche unreinigende Gegenſtände zum Wegfahren unmittelbar auf die Straße bringen zu laſſen, ſo müſſen die⸗ 1800 0 elben ſo nahe an das Haus gebracht werden, daß eben ſo wenig der Verkehr auf der Straße ſelbſt, als 2 das ungehinderte Vorübergehen auf den Straßen⸗Banquets geſtört wird. Ferner müſſen dergleichen Ge⸗ in weggefahren, und die Stelle, worauf ſolche gelegen, ſogleich gereinigt, beſudelte Stellen Ke Vollendung alt Woßſer abgeſpühlt werden.. J 5 Daum al daßerauswerfen von Abtrittskoth iſt uͤberdies gleich der Ausleerung der Abtrittsgruben und Fur ce kuben nur bei Nacht geſtattet. Während der Nacht muß eine brennende Laterne dabei unterhalten Lehrlzen, uud die Wegbringung und Reinigung muß mit Tagesanbruch vollendet ſeyn. de. 6. Der Empfaͤnger von Brennholz, Braunkohlen, Frucht, Heu, Stroh u. dgl. m., welcher ſolche wegen deſſelben Mangels auf der Straße vor ſeiner Hofraithe oder Wohnung abladen laſſen muß, iſt gehalten, dies nahe bei dem Hauſe auf eine Weiſe zu bewerkſtelligen, daß weder der freie Verkehr auf der Straße, noch das bequeme Vorübergehen auf den Banquets der Straße gehindert wird. Auch hat derſelbe dafür zu ſorgen, daß dergleichen Gegenſtände unver und die Straße ſogleich wieder gereinigt wird. §. 7. Diejenigen Gewerbtreibenden, welchen die Polizeybehörde für einzelne Fälle die Benutzung eines Theiles einer Straße oder eines Platzes zu einer beſtimmten Gewerbsverrichtung verſtattet haben ſollte, (es darf dies nur ausnahmsweiſe, wenn der Gewerbtreibende innerhalb ſeiner Hofraithe keinen Naum dazu haben ſollte, unbeſchadet der Vorſchriften des§. 1. und ohne gung der Vorbeifahrenden und Gehenden geſchehen), ſind verbunden, dieſe H. 8. Die Inhaber der Wirthshäuſer, vor welchen die darin einkehrenden Fuhrleute und Kutſcher auf⸗ oder abladen, oder füttern, ſind dafür verantwortlich, wird und die Straße alsbald §. 9. Jeden Mittwoch und Samſtag und zwar in den Monaten Januar und Dezember bis Machmit⸗ tags 4 Uhr, in den Monaten Februar, März, Oktober und November bis Nachmittags 5 Uhr, in allen andern Monaten aber bis Abends um 7 Uhr müſſen ſämmtliche Straßen gehörig gereinigt und der zu⸗ ſammengekehrte Koth von der Straße weggebracht ſehn. Fällt auf einen dieſer Tage ein chriſtlicher Feiertag, ſo geſchieht die Reinigung an dem nächſtvor⸗ hergehenden Werktage. daß dadurch keine Aufhäufung des Schnee's in der Fahrbahn veranlaßt wird.. 5 8 §. 10. In den von der Landſtraße abgelegenen Orten in welchen wenig Verkehr ſtattſtuvet, ochhalee ich mir vor, auf beſonderen Antrag der Lokalpolizeybehörden, die Verpflichtung zur Straßenreinigung auf §. 12. Nur in folgenden Fällen geht die Verantwortlichkeit des Hauseigenthümers auf Andere über, nämlich: 1) Wenn eine Hofraithe ſich im Niesbrauche von Jemand befindet, auf den Niesbraucher. §. 16. Es iſt verboten bei der Straßenreinigung dem Nachbar den Unrath zuzuführen. Dagegen muͤſſen die aufſtoßenden Nachbarn die Stelle, wo ſie angrenzen. insbeſondere die aufſtoßenden Rinnen und Goſ⸗ ſen dergeſtalt ſäubern, daß kein Koth oder Unrath dazwiſchen liegen bleibt. züglich in das Innere der Hofraithen gebracht, zu mi Hoheit 2 zl de haltn dich Von dauuz n un„ et. 9 ein 1 daben sel, feinen Nan ße d 1 8 Bela ver zu reinige Kuſcher— 4 4 274 cht geſay 0 Aeſahrde dis Ma s Machn 0 Udr, in an 1 2 der l dem nächſtyg, zur Straßer den Banguen 1 7 werden, N, Vence euuigang auf dern hiſt, * Ausdeh⸗ erden laſen och den Türl igen des vor, dum verbar, ver pflahn hofraittr be, 1 la tnen ern der Nlätze en nüͤſſen u und Geſ⸗ * 3 §. 17. Im Sommer bei warmer und trockener Witterung müſſen die Straßen vor dem Kehren ſo mit Waſſer beſprengt werden, daß dadurch kein Staub entſteht. 5. 187 Alle Zuwiderhandlungen gegen won 1 fl. bis 1 beſtraft werden. 5 §. 19, Für Zuwiderhandlungen der §. 20. Die Polizeyofficianten ſind an achten, und insbeſondere alsbald nach Ablauf der für das und Platze gehörig gereinigt ſind. Diejenigen, welche di anzuzeigen, ſondern auch auf der Stelle— und §. 21. Wird auch dieſer Aufforderung nämlichen Tage dem Lokalpolizeybea worauf dieſer alsbald die Reinigung Vorſtehendes Reglement, das für a Städte Friedberg und Butzbach(für welch kein Genüge geleiſtet, mten(gr. Bürgermeiſter) unverzüglich die Anzeige davon zu machen, des betreffenden Diſtrikts auf Koſten des Säumigen anzuordnen hat. lle Städte und Orte des Kreiſes Friedberg, e beſondere Reglements in Nr. 1 die Vorſchriften der§. 1, 3 und 5 ſollen mit einer Polizeyſtrafe fl. 30 kr., die Verletzungen aller übrigen Vorſchriften aber mit einer ſolchen von 30 kr. Dienſtboten haben die Dlenſtherrſchaften zu haften. gewieſen, ſtrenge auf die Beobachtung dieſes Polizey⸗Regulativs zu Reinigen beſtimmten Zeit nachzuſehen, ob die Straßen es unterließen, haben ſie nicht nur zur Beſtrafung bei doppelter Strafe— zur Säuberung aufzufordern. ſo haben die Polizeydiener noch an dem mit Ausnahme der und Nr. 42 des J. Bl. von 1837 beſtehen) Gültigkeit hat, bringe ich zur allgemeinen Kenntmiß. ſonders ortsüblich bekannt machen zu Die großh. Bürgermeiſter des Kreiſes haben daſſelbe noch be laſſen und Beſcheinigung hierüber in ihrer Regiſtratur aufzubewahren. Friedberg den 22. Okt. 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. üch ler. Bekannemachung. Nach den Statuten des Mathild zu milden Gaben verwendet und die Hoheit unſrer höchſtverehrten Frau enſtifts,§. 2., ſoll ein Theil der erzielten Zinſenüberſchuͤſſe jährlich Austheilung derſelben an dem Vermählungstage Ihrer Königlichen Erbgroßherzogin, den 26. Dezember, bewirkt werden. Dieſe milden Gaben ſollen fur diesmal beſtehen: 1) In Belohnungen für brave treue Dienſtboten, ſtändigen Zufriedenheit ihrer Dienſtherrſchaft in einem und dem welche ununterbrochen mindeſtens 15 Jahre zur voll⸗ ſelben Dienſte geſtanden haben. 2) In Unterſtutzungen für hochbetagte mindeſtens 80 Jahre alte würdige Arme. Da die Kaſſe des Mat zu den bezeichneten wohlthätigen Zweck bältniſſen ſtehen, um nach dem Vorgedachten darauf Anſprüche machen zu können, hildenſtifts in dem erfreulichen Falle iſt, dieſes Jahr einige Hundert Gulden en verwenden zu können, ſo werden diejenigen, welche in den Ver⸗ hiermit aufgefordert, ſich deßhalb binnen 14 Tagen bei dem Unterzeichneten anzumelden. Die Anmeldenden müſſen dabei folgende Zeugniſſe beibringen: 1) Ein Zeugniß des wirklich vorhanden ſind. ) Ein Zeugniß deſſelben und des Ortsgeiſtli 3) Dienſtboten Anmeldungen hin Friedberg den 20. Okt. 1837. Bürgermeiſters der Gemeinde, chen über ihr unausgeſetztes ſittliches Betragen. insbeſondere auch ein Zeugniß ihrer Dienſtherrſchaft. ſichtlich welcher dieſe Zeugniſſe mangeln, können nicht berückſichtigt werden. daß die vorerwähnten Verhältniſſe bei ihnen Der großh. heſſ. Kreisrath als Praͤſident des Mathildenſtifts Küchler. Sechs bedenkliche Vorboten einer großen Welt⸗ veränderung, an Sonne und Erde ſichtbar. Beſchrieben und beurtheilt von Dr. J. G. Tinius. 8. Weimar. Voigt. (Beſchluß.) Die joniſche Inſel Maura erlitt im Jahr 1820 vom 15. Febr. bis 6. März Vieles von zerſtoͤrenden Erdbeben und an der Küſte erſchien, durch Empor⸗ hebung des Grundes eine kleine Felſeninſel. Wie die Erdbeben jetzt wieder auf den Inſeln Hydra, Santorin, Aegina, Poros u. a. m., ja ſelbſt auf Morea toben, wo Tripolizza viel gelitten hat, iſt in dem Werkchen ſchon früher bemerkt. In Syrien werden ſie immer heftiger. Aleppo (Haleb) wurde am 13. Auguſt 1822 zerſtört. Des⸗ — 294 gleichen im März 1825. Cypern empfand auch Bewegungen davon. Im Anfange dieſes Jahres, den 1. Januar, gingen die Städte Bairut, Jaffet und Tiberias unter; von den übrigen Verheerungen daſelbſt fehlen die genaueren Nachrichten; 5845 Menſchen verloren dabei das Leben. Am 19. November 1822 zerſtoͤrte ein großes Erdbeben die ganze Küſte von Chili in Südamerika, in einer Länge von 200 Meilen, namentlich die Städte St. Jago, Walparaiſo und andere Ortſchaf⸗ ten. Das Meer war 3 bis 4 Fuß gefallen, oder wie man auch geglaubt hat, die Küſte um ſo viel erhöhet worden. Das Erdbeben wirkte in einem Umfange von 50,000 Quadratmeilen aus einem ſehr tiefen Sitze. Den 16. November 1827 wurde die Ebene von Bogota in Südamerika erſchüttert und eine Menge Städte zerſtört, ſo wie Popayan 200 Meilen ſüd⸗ lich. Die Erde bekam auf der Straße von Guana⸗ cas weite Spalten und in eine dergleichen bei Coſta ohnweit Bogota ſtürzte ſich der Fluß Tunza. Zu den heftigſten in demſelben Jahre 1827 im 5 September gehört das von Lahore in Oſtindien und am 2. Februar 1828 wurde die Inſel Iſchia im Mittelmeer ſehr zerſtört, ſo daß kein Haus mehr ein Dach hatte. In Spanien erlitt am 21. März 1829 das ſüd⸗ liche Spanien in Murcia ſehr heftige und anhaltende Erdbeben in einem Bezirk von 1 Quadratmeile, in⸗ dem der Boden unzählige Spalten von 4 bis 5 Zoll Breite bekam und in dem am Meer liegenden Theile runde Oeffnungen, aus welchen ſchwarzer Schlamm, Salzwaſſer und Meermuſcheln hervorkamen; an an— deren Stellen aber ein feiner gelbgrüner, glimmeri— ger Sand, wie der in der Bucht von Alikante iſt. Kein Krater warf Lava aus. Der Stoff ſchien nicht ſehr tief und mächtig zu liegen. Am 15. Januar 1832 wunde Foligno in Italien durch Erdbeben zerſtört und den 24. Juni 1830 wüthete ein großes Erdbeben in China und bald nachher noch ein größeres in einer Länge von 60 Meilen 8 Tage lang, wo die Erde ſchwarzes Waſ⸗ ſer ausſtieß und 2 Millionen Menſchen umgekom⸗ men ſind. u. ſ. w. u. ſ. w. Miscellen. Bleichkraft des Mondes. In Mannheim ſetzte man kuͤrzlich zwei mit Waſſerfarben gemachte Gemaͤlde das eine der Einwirkung der Sonne, das andere der Einwirkung der Sonne und des Mondes aus. Letzteres verbleichte faſt ganz, erſte⸗ res weit weniger. r Walzen⸗Mahlmühle in München. Herr G. A. Erich läßt in München von Herrn Sulzber⸗ ger eine Mühle bauen, die täglich 300 Ztr. Wa zen mittelſt eiſerner Walzen mahlt. Die Kleien werden dabei zwiſchen Steinen auf amerikaniſche Art vollends ausgemahlen. Dieſe Art Mühlen ſol den amerikaniſchen vorzuziehen ſeyn. Bekanntmachungen von Behoͤrden. 5 N (935) Katharina Magdalena Wolf von Rommelhauſen beabſichtigt nach Windecken Kurfürſtenthum Heſſen auszuwandern. Rechtsan⸗ ſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht zu Großkarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 3. Oktober 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger Aufforderung. (936) Kandidat Fritzen von Oberrosbach beab⸗ ſichtigt nach Nordamerika auszuwandern. Rechts- anſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Friedberg anzumelden, gegen⸗ falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 1. Oktober 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Edictal ladung. Die Theilung der berſtädter Mark betreffend. (937) Es iſt die Theilung des der Gemeinde Berſtädt und 37 zu der Gemeinde Ober⸗ und Unter⸗ widdersheim, Kreiſes Nidda, gehöriger Mitmärker eigenthümlich zuſtehenden Markwaldes in Antrag gebracht und der Unterzeichnere beauftragt worden, das Theilungsverfahren in Gemäßheit des Geſetzes vom 7ten September 1814 einzuleiten. Demnach werden Alle, welche bei der fraglichen Theilungsmaſſe und deren Auseinanderſetzung auf irgend eine Art intereſſirt ſind, hiermit aufgefordert, in dem auf 5 1 Samſtag den 25. November 1837, fruͤh 9 Uhr, in loco Berſtadt anberaumten Termin ihre Anſpruͤ⸗ che oder Recht des Widerſpruchs gegen die in An⸗ trag gebrachte Auseinanderſetzung ſo gewiß geltend zu machen und zu begründen, als ſie ſonſt damit ausgeſchloſſen werden ſollen. —— Candi ſeines 3¹ rungel ben, unter venta bringe Frit che Kraisralſ berg Ang. dosdach deab⸗ en. Rechts; drri Monaten delden, gegen⸗ werden wird. te Kttistath dderg betreffend. er Gemeinde r- und Hnter⸗ r Mitmarker in Antrag ragt worden, des Geſchs r fraglichen setzung auf aufgeforden, üb 9 Ur, ibre Autrü⸗ u die in Au⸗ roi geltend ſant damit — 96— In dem beſtimmten Termin wird nach Umſtän⸗ den auch über die Separation und Art derſelben verhandelt, die Beſtellung der Deputirten geſchehen, und werden diejenigen Intereſſenten, welche nicht ſelbſt erſcheinen, aufgefordert, ihre Bevollmächtigten mit gehörigen Vollmachten zu verſehen. Nidda den 7. Oktober 1837. Der Theilungscommiſſair, großh. Kreisrath Sei itz. Prodigalitäts-Erklärung und Edictal⸗ ladung. (943) Der Candidat des Predigtamtes Fritzen von Oberrosbach wurde durch Verfügung Groß⸗ herzoglichen Hofgerichts vom 9. Juli l. J. für einen Verſchwender erklärt und ihm in der Perſon des practiſchen Arztes Dr. Momberger in Rodheim, ein Curator beigegeben. Man bringt dies mit dem Bemerken andurch zur öffentlichen Kenntniß, daß Rechtsgeſchäfte des Candidaten Fritzen ohne Einwilligung gedachten ſeines Curators, unverbindlich und nichtig ſind. Zugleich werden alle diejenigen, welche Forde— rungen an den Candidaten Fritzen zu haben glau— ben, aufgefordert ſolche Donnerſtag d. 23. November J. J., unter dem Rechtsnachtheil des Außſchluſſes vom In⸗ ventar bei unterzeichnetem Gericht zur Anzeige zu bringen. Friedberg den 5. Oktober 1837. In Auftrag großherzogl. heſſiſchen Hofgerichts der Provinz Oberheſſen: Großherzogl. heſſiſches Landgericht Hofmann. Dr. Gilmer. Arbeits ⸗Verſtei gerung. (955) Dienſtag den 31. Oktober d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll dahier in der Bürgermeiſterei die Anlegung eines neuen Brunnens, beſtehend in folgenden Arbeiten: E 112 Fuß tannene Rohren, voranſchlagt zu 33 36 10 Stück eiſerne Büchſen 75 5 Ein 54 Fuß haltender ſtei⸗ nerner Brunnenſtock,. ee e Ein 28 Fuß haltender ſtei⸗ nerner Waſſertrog, 1 10 Ein meſſingenes Aus⸗ laufrohr, 15„ 8— unter den bei der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen an den Wenigſtfordernden in Accord gegeben werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Ilbenſtadt den 24. Oktober 1837. Der großh. Bürgermeiſter i Dickenberger. Wieſen⸗Verſteigerung. (956) Freitag den 3. November d. J., Vormit⸗ tags 9 Uhr, läßt die Gemeinde Heldenbergen auf dem daſigen Gemeindehaus aus dem neu erwor— benen Gute Neuburg daſelbſt circa 37 Morgen vor— züglicher Wieſen, unter Einräumung viel jähriger Zahlungstermine, parzellenweiſe in Eigenthum ver— ſteigern. Heldenbergen den 25. Oktober 1837. Der großh. Bürgermeiſter Schweitzer. Mobilien⸗Verſteigerung. (957) Montag den 30. Oktober l. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll das aus dem Nachlaß des ver⸗ ſtorbenen Ortsbüͤrgers Kaspar Thomas hinter laſſene Mobilar-Vermögen, beſtehend in einem Sjäh⸗ rigen Wallach-Pferde von Farbe ein Apfelſchimmel, zwei Kühe, ein Rind, ſämmtlich tragbar, ein Kar⸗ ren mit Leitern und Klötzkaſten, ein Pflug, zwei eiſerne Eggen, mehrere Ketten, ein vollſtaͤndiges, ſich noch in gutem. Zuſtande befindendes Pferdege⸗ ſchirr und ſonſtige Hausgeräthſchaften, gegen gleich baare Zahlung, öffentlich verſteigert werden. Fauerbach II. den 26. Oktober 1837. In Auftrag: Der Bürgermeiſter Sang. Aufkuͤndigung der 4 pr. Ct. Gemeinds⸗ Schulden der Stadt Nidda. (958) Nachdem wir mit Herrn Simon Lindheimer in Friedberg ein Anlehen von 65,000 fl. zu 3%% öjaͤhrlicher Zinſen zum Behuf der Ruͤckzahlung unſerer 4% Capital— Schulden abgeſchloſſen haben, theilen wir dies den betreffenden Intereſſenten unter dem Be— merken mit, daß ſie am 1. Januar 1838 ihre 4% Epitalien zuruck bezahlt erhalten und daß von dieſem Tage an die Verzinſung derſelben aufhoͤrt. Wegen Betheiligung bei den neuen 3½% Partialobligationen belkebe man ſich an obigen Herrn Simon Lindheimer zu wenden. Nidda den 25. Oktober 1837. Großh. heſſ. Büͤrgermeiſter Dr. Borberg⸗ In Bezug auf Vorſtehendes wollen ſich die Herrn Intereſſenten zeitig wegen der Be theiligung melden, widrigenfalls auf verſswaͤtete Anmeldungen keine Ruͤckſicht genommen werden durften. Friedberg den 26. Oktober 1837. Simon Lindheimer. Oeffentliche Aufforderung. (959) Dorothea Braun von Scammh eim hat unterm 13. Juli v. J. ein Kapital von 110 fl. „ in die Kaſſe des Mathildenſtifts des Kreiſes Fried⸗ berg eingelegt und zu ihrer Legitimation ein Ein⸗ lagebüchlein erhalten. Da letzteres der Eigenthüme— rin abhanden gekommen, ſo werden auf deren An⸗ trag alle diejenigen, welche etwa Anſprüche an frag⸗ liche Schuldurkunde machen zu können glauben, auf— gefordert, ſolche um ſo gewiſſer binnen vier Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſt jene Urkunde für mortificirt erklärt werden wird. Großkarben den 16. Okt. 1837. Großh. Heſſ. Landgericht daſelbſt Muhl. Frucht verſteigerung. (960) Von den diesjährigen dahier lagernden Domanialfrüchten werden 24 Malter Weizen, 96„ Korn, alten friedberger 75„ Gerſte und Maßes. 60 15 Hafer Donnerſtag den 16. k. M., Vormittags 10 Uhr, unter den bekannten Bedingungen in einzelnen Abtheilungen auf dem hieſigen Rathhauſe meiſtbietend verſteigert. Reichelsheim am 23. Okt. 1837. Herzogl. naſſ. Receptur Hehner. Zum Ausleihen (961) liegen 65 fl. in hieſiger Legatenkaſſe bereit. Nodheim den 21. Okt. 1837. Der großh. Bürgermeiſter Jacoby. Edietal ladung. (962) In der Rechtsſache der Kirche zu Groß⸗ karben, Klagerin gegen Michael Pfeffer modo deſſen Schwiegertochter, Heinrich Hohenſteins Wittib zu Großkarben, Beklagte, Hypothekſch uld be⸗ treffend, iſt auf Anſtehen und zur Befriedigung er⸗ ſterer das dieſer verpfändete Wohnhaus verſteigert worden. 5 Auf den nach Bezahlung der Klägerin uͤbrig blei— benden Kaufſchilling haben bis jetzt ſchon mehrere andere Creditoren Anſprüche erhoben, und es wollen ſolche denſelben bei vorliegender Unzulänglichkeit zu ihrer völligen Befriedigung, unter ſich nach Ver⸗ hältuniß der Forderungen vertheilt haben. Da jedoch darüber noch keine Gewißheit vorliegt, ob und welche weitere Gläubiger der Obengenannten etwa vorhanden ſind, ſo werden alle bis jetzt noch un⸗ bekannte Gläubiger des Michael Pfeffer, reſp. des Heinrich Hohenſteins Wittib hiermit auf⸗ gefordert, ihre Anſprüche in Zeitfriſt von 6 Wochen ſo gewiß dahier anzuzeigen und zu begründen, als ſonſt auf ſie bei Vertheilung des Kaufgeldes keine Rückſicht genommen wiro. Großkarben den 13. Okt. 1837. Großh. heſſ. Landgericht Muhl. Schmidt. Flachs lieferung. (963) Montag den 30. d. M. des Vormittags um 10 Uhr, ſoll in meiner Wohnung dahier öffent— lich an den Wenigſtnehmenden die Lieferung von 1000 Pfd. fuͤr die Marienſchloſſer Anſtalt nöthigen Flachſes, nach einem vorgezeigten Muſter, verſteigert werden. Es wird bemerkt, daß derjenige, welcher bei der Verſteigerung mitbieten will, nackzuweiſen hat, eine Kaution von 200 fl. ſtellen zu konnen. Marienſchloß am 23. Oktober 1837. Funk. Gläubiger⸗ Aufforderung. (964) Philipp Konrad Moderov von Fried⸗ berg beabſichtigt nach Frankfurt a. M. aus⸗ zuwandern. Nechtsanſprüche an denſelben ſind bin⸗ nen drei Monaten bei großh. Landgericht Friedberg anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er⸗ theilt wird.. Friedberg den 16. Oktober 1837. N Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Mobilien-Verſteigerung. (965) Naächſten Dienſtag, den 31. d. M., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſollen auf dem hieſigen Rathhauſe 6 Stühle, 1 Seſſel, 2 Kommoden, 1 Spiegel, 1 Tiſch und 1 Clavier, welche Mobilien ſich in gutem Zuſtande befinden, öffentlich meiſtbietend gegen gleich baare Zahlung verkauft werden. Nauheim den 26. Oktober 1837. Der Bürgermeiſter Hartmann. Gutsverpachtung. (966) Das vormals freiherrlich von Haxthauſen⸗ ſche, jetzt gräflich Görtziſche Hofgut zu Georgen⸗ hauſen, im Großh. Heſſ. Kreiſe Dieburg, ſoll Mon⸗ tags den 4. Dez. d. J., Vormitzags 9 Ühe, auf dem Gute ſelbſt meiſtbietend öffentlich verpachtet werden. Das genannte Gut liegt 2 Stunden von Darm⸗ ſtadt aun der nach Erbach führenden Chauſſee, in einer ſehr anmuthigen und fruchtbaren Gegend; es enthält beiläufig 433 heſſ. Morgen des beſten Wieſen⸗ und Ackerlandes, beſteht größtentheils aus ganz gro⸗ ßen, der Hofraithe nahe gelegenen Parcellen, iſt in dem beſten Culturzuſtande und mit ſehr vielen Obſt⸗ bäumen bepflanzt. Es iſt mit den nöthigen Wohn⸗ und Oeconomiegebaͤuden(zum Theil ganz neuen) verſehen, beſitzt einen neuen, ſehr gut rentirenden Schwarziſchen Dampfbrennapparat, und gewährt, wegen der Nähe von Darmſtadt und der vorhan⸗ denen Straßenverbindungen, für den Abſatz aller Erzeugniſſe die vortheilhafteſte Gelegenheit, ins⸗ beſondere betreibt es eine ſehr einträgliche, dermal mit einer anſehnlichen Kundſchaft in Darmſtadt ver⸗ ſehene Melkerei.— Die Verpachtung wird einmal E (N (950 getige ſchlech zugela Spra⸗ Preiß iſt, y in di will, an d an k wend geben werde (988 hend chen, ſſt in vielen Obſ⸗ „gen Wein, aun; neut) rentirenben d gewühn, der volſuß Abſatz al beit, ls be, emal mit ver⸗ uin tinmal — 0 Fare⸗— — im Ganzen, einmal ſtückweiſe, nach Umſtänden auch unter Abſonderung einzelner Stücke und Reduction auf ein kleineres geſchloſſenes Gut, erfolgen, die näheren Bedingungen aber werden in dem Termine bekannt gemacht werden; die Dauer der Pachtzeit wird auf 12 Jahre, von Petritag oder vom Iſten Januar 1838 an laufend, beſtimmt werden. Pachtliehhaber, welche ſich, erferderlichen Falls, hinſichtlich ihrer Zahlungsfähigkeit zu legitimiren baben, belieben ſich in dem genannten Termine ein⸗ zufinden, wegen etwaiger früherer Beſichtigung des Guts aber ſich bei der unterzeichneten Verwaltung an⸗ zumelden, bei welcher auch 14 Tage vor dem Ter⸗ mine die Bedingungen ſchon eingeſehen werden kön⸗ nen. Diejenigen, welche eine Verpachtung im Gan⸗ zen beabſichtigen, erhalten zugleich Gelegenheit, ein bedeutendes Inventar an Vieh, Schiff und Geſchirr, Haus- und Oeconomiegeräthſchaften, Futter⸗, Stroh- und Düngervorräthen unter billigen Bedingungen mitzuerwerben. Georgenhauſen, bei Darmſtadt, den 24. Oktober 1837. Graͤfl. Goͤrtziſche Gutsadminiſtration daſ. d νιι Privat⸗ Bekanntmachungen. Sehr guten Schaͤfer⸗ Guß (928) bei J. G. Appel in Aſſenheim. Z u er Nacher iſch et. (950) Dem Unterzeichneten iſt ein weiß und ſchwarz getigerter einjähriger Hühnerhund männlichen Ge⸗ ſchlechts, mit langer Ruthe und ſchwarzem Kopfe zugelaufen und kann derſelbe von dem Eigenthümer gegen Erſatz des Fang⸗ und Futtergeldes ꝛc. wieder in Anſpruch genommen werden. Ziegenberg den 18. Okt. 1837. Anton Kopp, von Löw'ſcher Gärtner. Un terricht in der franzöſiſchen Sprache. (967) Der unterzeichnete Lehrer der franzöſiſchen Sprache, welcher zu dieſem Behufe von dem hoch⸗ preißlichen Oberſtudienrath in Darmſtadt ermächtiget iſt, macht hiermit ergebenſt die Anzeige, daß er ſich in dieſer Eigenſchaft hier in Friedberg niederlaſſen will, und bittet die dahin reflectirenden Eltern, ſich an den Herrn Kreisſekretair Dr. Cameſasca oder an den Herrn Beigeordneten Hecht hierſelbſt zu wenden, um die Anzahl ihrer Kinder gefälligſt anzu⸗ geben, wornach der Anfang des Lehrcurſus beſtimmt werden wird. n Er. Seyb, „t Lehrer. 3 u ver miethen. (968) Eine Wohnung im zweiten Stock, beſte⸗ hend in Stube, Nebenſtube, Kammer, Küche, ver⸗ 297 ſchloſſenem Keller, Holzplatz, Schweinſtall und Mä ſt⸗ platz, auch kann noch eine Nebenſtube dazu abge— geben werden, ſteht zu vermiethen und kann ſogleich bezogen werden bei Ludwig Finzel auf dem obern Hauck. In Dien ſt ge ſuſch tt. 969) Ein Mädchen von geſetzten Jahren, evan⸗ geliſcher Religion, das gut kochen, waſchen und bügeln kanu, wird als Garderobe-Mädchen, gegen guten Lohn, ſogleich in Dienſt geſucht. Wo? ſagt die Expedition dieſes Blattes. gur Warnung. (970) Da es ſchon faſt hinlänglich bekannt iſt, daß ich die Mühling'ſche Dreiſpitz erkauft habe, und immer die Zuſammenkunft von Pflug und Egge war, ich aber dieſe Zuſammenkunft von Pflug und Egge dort nicht mehr leide, ſo werden die Pächter und ich darauf Acht haben, daß nichts mehr von beſagtem Ackergeräth auf beſagtes Stück geſtellt wird, anſonſten es auf die Straße geworfen wird ꝛc. ꝛc. Friedberg. Phil. Philippi. Gelöſchter Kalk iſt jeden Tag bei der hieſigen Ziegelhuͤtte In Auftrag: a Rück in der Burgvorſtadt. Zwei Zimmer nebeneinander (972) ſind in Nro. 108 auf der breiten Straße mit oder ohne Möbel zu vermiethen, worunter ſich auch ein Clavier zum Vermiethen oder Verkauf befindet. Avertiſſement. (973) Meinen geehrten Geſchäftsfreunden mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß mein früherer Reiſender, Herr Freund, nicht mehr in meinem Hauſe iſt. Gießen den 23. Okt. 1837. C. Silbereiſen. Gaſtwirthſchaft-Empfehlung. (974) Der Unterzeichnete beehrt ſich hiermit zu der ergebenen Anzeige, daß er ſeit dem 10. Oe d. It das Gasthaus zum Schwanen übernommen hat und ſein eifrigſtes Beſtreben ſtets dahin gerichtet ſeyn wird, allen Anforde⸗ rungen der ihn mit ihrem Beſuche beehrenden verehrlichen Gaͤſte durch reinliche Zimmer und Betten, ſowie durch die prompteſte und billigſte Bedienung auf das Vollſtaͤndigſte zu entſprechen. Gießen im Oktober 1837. J. Klotz. (971) zu haben. Verzeichniß von Buͤcher, welche bei g Carl Bindernagel in Friedberg vorräthig und auf Verlangen zur Einſicht zu haben ſind. (Als Fortſetzung des ſchon ausgegebenen Verzeichniſſes.) Beer, E., kleiner Duodez⸗ Atlas in 24 Blatt über alle Theile der Erde, vornehmlich zum Gebrauch bei Cannabichs Schulgeographie, aber auch brauch⸗ bar bei allen übrigen Lehr- und Unterrichtsbuͤ— chern der Erdbeſchreibung. 3. verbeſſerte Auflage. 54 kr. Biedenfeld, F. Freiherr von, die Kinder der Vor— ſehung oder Schickſale und Abentheuer dreier jun— gen Waiſen. Ein Kinder-Roman. Mit 6 Bil⸗ dern. Gebunden. 2 fl. 42 kr. Haumann, G. H., über die zur Zeit in Deutſch— land herrſchende Noth des landwirthſchaftlichen Standes; über ihre wahre Beſchaffenheit, ihre eigentlichen Quellen, ihre nothwendigen Folgen und die einzig ſicheren Mittel, derſelben für immer abzuhelfen. Geheftet. 5 36 kr. Iroing, Waſhington, Abentheuer des Capitäns Borneville oder Scenen jenſeits der Felsgebirge des fernen Weſtens. Aus dem Engl. von F. L. Rhode. 3 Bde. Geheftet. ik. Kümicher, C., conſtanzer Kochbuch. Oder praktiſche Anleitung zur ſchmackhaften und geſunden Zube— reitung aller Speiſen, beſonders auch der Faſten⸗ und Krauken-Speiſen, dann des Backwerks, des Eingemachten u. ſ. w. In Verbindung mit dem auf eigene Erfahrung gegründeten, kurz, deut⸗ lich und mit Fleiß ausgearbeiteten Haus- und Wirthſchafts-Buch. 4. Auflage. 1236 kv Lehrreich, G., die Werkſtätten der Künſtler und Handwerker oder kleiner Schauplatz des bürger— lichen Gewerbfleißes. Ein Leſe- und Bilderbuch für lernbegierige Knaben. Mit 6 illuminirten Bildern. Gebunden. 1 fl. 12 kr. —— die Wunder der menſchlichen Schöpfungs⸗ kraft und Kunſt. Ein Leſebuch für reifere Kna— ben. Mit 12 illuminirten Bildertafeln. Gebun⸗ den. fl. r Bei mir ſind angekommen: Landeskalender 4 kr. Derſelbe mit Papier durchſchoſſen 5 kr. Heſſiſcher Hausfreund E 8 kr. Kleiner Kalender mit dem Gutenbergs-Monument Zkr. Bemerkung für die Herrn Buͤrgermeiſter. Die Herrn Bürgermeiſter, welche den Bedarf des Landeskalenders für ihre Gemeinde anderwärts noch nicht beſtellt haben, wollen mir ihren Bedarf gefälligſt bald angeben. 2 Bemerk, fuͤr die Hrn. Gemeinderechner, Die Herrn Gemeinderechner bitte ich, mir ihren Bedarf der Formularien zur Beitreibung der Com- munalintraden gefälligſt bald wiſſen zu laſſen, damit im Expediren kein Aufenthalt ſtattfindet. 2 Bemerkung fur die Herrn Schullehrer. Von dem liniirten Papier für Kinder zum Schrei⸗ ben pr. Ries 5 fl., habe ich jetzt einen bedeutenden Vorrath drucken laſſen und kann deßhalb im Augen⸗ blick Beſtellungen darauf ſchleunigſt ausführen. Friedberg. Carl Binder nagel. 2— Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 8 fl. 30 kr. Korn: 7 fl.— kr. Gerſte: 3 fl. 50 kr. Hafer: 3 fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 23. Okt.: Waizen: 8 fl.= kr. Korn: 6 fl. 30 kr.— Gerſte: 5 fl.— k Hafer: 3 fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Früchte⸗Preiſe zu Mainz, am 20. Okt.: Waizen: 8 fl. 10 kr. Korn: 6 fl. 23 kr. Gerſte: 5fl. 18 kr. Hafer: 3 fl 6 kr. Erbſen:— fl.— kr. * Polizei-Daxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 29. Oct. bis 5. November 1837. pfo Brod Preiſe. rippen E kr. pf. 1 Leib ⸗Roggenbrod 2 3 2 1 2„ 5. 5 2 5 2 4 1 7 11 20th 11 8 . Loth. J. Milchbrod 5 1 4% 1 3 Waſſerweck 818 6 Gemiſchtes(Tafel-) Brod 1 1 Fleiſch-Preiſe.“ a 1 Ochſenfleiſch 12. 12 35 „ Kübhfleiſch 4 9 5 81 „ Rindfleiſch 91— 5 „Kalbfleiſch 81— 98 „Schweinenfleiſch 13— 13 „Hammellfleiſch 81— 81— „Wurſt von blos Schweinen 14— 144— „Bratwurſt 16— 8 Schwarteumagen 15 0 „ Geräucherter Speck 24.— 22— Schinken 15— 15— „ Dörrfleiſch 5 16— 16— „Schweinenſchmalz, ausgeſaſſen 22— 224— * dito unausgelaſſen 20— 20— „ Nierenfett 211 „Hammelsfett 17713 J. V. des gr. heſſ. Kreisrath d. K. F. Dr. Came ſasca. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit van Carl Bindernagel in Friedberg. 1 Betteffe. 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