4 Intelligenzblatt 0 1, do für die euer 9 Par, nd. ** 2 im Allgemeinen, . den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. Em⸗— ae eee 14. Sonnabend, den 8. April 1837. chner.———— ſcben Amtlicher Theil. e Ehre 28 Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg Bauch⸗ N 5 5 5.. an die Herrn Kirchenvorſtaͤnde des Kreiſes mit Ausnahme der ſtandesherrlichen Bezirke. * Betreffend: Die Einſendung der Kirchenvoranſchläge für das Jahr 1838. 1 ſteigen Unter Bezugnahme auf Art. 15 der Verordnung über die Verwaltung des Kirchenvermögens und und 18 die Inſtruction für Fertigung der Voranſchläͤge vom 15. Sept. 1832 empfehle ich die Ihnen Kirchenvoran⸗ ſchläge für das Jahr 1838 alsbald in Arbeit zu nehmen und in vorſchriftsmäßiger Weiſe ſpäteſtens bis land. Ende April an die betr. großh. Dekane einzuſenden.. 4 Friedberg den öten April 1837. Küchler. t. daß— 25— n, Das großherzoglich heſſiſche Landgericht zu Friedberg u, und an die großherzoglichen Buͤrgermeiſter und Beigeordneten des Bezirks. Betreffend: Das Verfahren bei Auspfändungen. den: Bereits am 18ten December 1832 haben wir das abſchriftlich nachſtehende Ausſchreiben erlaſſen, das ſich ſeither als zweckmäßig bewährt hat. Da inzwiſchen neuerdings mehrere Orte unſerm Bezirke zugetheilt worden und viele von Ihnen erſt kürzlich in den Dienſt neu eingetreten, alſo mit den fragli⸗ 6 chen Beſtimmungen wohl noch nicht bekannt ſind, ſo bringen wir jenes Ausſchreiben wiederholt zu Ihrer 17 Kenntniß und empfehlen Ihnen insbeſondere auch die Vorſchriften deſſelben unter Nro. 5 und 6 genauer, als ſeither hin und wieder geſchehen, zu befolgen. 2 8 Friedberg den 29ſten März 1837. Hofmann. dit dem Um eines Theils einen raſcheren Gang der Juſtizpflege herbeizuführen und andern Theils ſowohl . die Gläubiger, als die Schuldner mit unnöthigem Zeit- und Koſtenaufwande möglichſt zu verſchonen, . finden wir uns veranlaßt, Ihnen in Bezug auf den rubrizirten Gegenſtand, folgende allgemeine Vorſchriſ⸗ ten zu 1 5 I. So oft die Gerichtsdiener eine Pfändung zu vollziehen beauftragt werden, reicht es, um dieſen lr. Auftrag zu erledigen, keineswegs hin, wenn dem Schuldner, wie ſeither öfter geſchehen, blos beſtimmte Gegenſtände in's Pfand geſchrieben werden, ſondern die Gerichtsdiener haben die gepfändeten Ob⸗ jecte auch wirklich aus dem Gewahrſam der Schuldner zu entfernen und dieſelben Ihnen zur Verfüͤ⸗ n gung zu überliefern. Nur dann dürfen die Pfänder im Beſitze des Schuldners gelaſſen werden, wenn 9 der großherz. Bürgermeiſter auf den Pfandbefehl beſcheinigt, daß er dafür bürge und ſie als ihm über⸗ liefert anſehe. In dieſem Falle iſt es dann aber auch, wenn es zum Verkauf kommt, lediglich Sache 3 des Buͤrgermeiſters, die Herbeiſchaffung der Pfänder bewirken zu laſſen, und nur er wird von uns, vor⸗ behaltlich ſeines Regreſſes, in Anſpruch genommen, wenn etwa der Schuldner die Pfänder verbracht hätte. II. Sobald die Pfändung vollzogen iſt, haben Sie jedesmal die erfolgte Abgabe der Pfänder un⸗ ter den Pfandbefehl zu beſcheinigen, ſofort ſich zu Ihrer eignen Notiz und um Ihre weiteren Amtshand⸗ lungen darnach bemeſſen zu können, ſchriftlich aufzuzeichnen: a) Name und Wohnort des Gläubigers und Schuldners. bp) Betrag der Forderung. d) Tag, wo die Pfändung vollzogen worden. c) Die gepfändeten und überlieferten Gegenſtaͤnde. III. Gepfandetes Vieh iſt in einem Wirthshauſe unterzubringen. Sonſtige Mobilien ſind auf dem Rathhauſe, oder in irgend einem andern von Ihnen anzuweiſenden Locale aufzubewahren und werden Sie dem Gerichtsdiener, der die Pfaͤndung vollzieht, jedesmal angeben, wohin die Pfänder gebracht wer⸗ den ſollen. IV. Nach den beſtehenden geſetzlichen Vorſchriften hat der Schuldner: a) wenn Vieh gepfändet iſt, 3 Tage p) wenn andere Gegenſtände verpfändet ſind 14 Tage Zeit zur Einlöſung der Pfänder, ſo daß alſo vor Ablauf dieſer Friſten nie der Verkauf Statt finden darf. Dagegen muß auch, ſobald die oben erwähnten Einlöſungsfriſten abgelaufen ſind, ſogleich zur Verſteigerung der Pfänder geſchritten werden und hierzu wird künftighin niemals ein beſonderer landge⸗ richtlicher Auftrag ertheilt werden, vielmehr haben Sie auch ohne dieſen, wenn der Schuldner nicht mit dem Ablaufe von 3, reſp. 14 Tagen nachweiſ't, daß er Zahlung geleiſtet oder Ausſtand erhalten, den Verkauf zu bewirken und unter keiner Vorausſetzung für ſich und ohne Bewilligung des Gläubigers, eine längere als die erwähnte geſetzliche Friſt, zu geſtatten. v. Ehe der Verkauf Statt findet, iſt derſelbe nöthigen Falles auch in den umliegenden Orten ge⸗ hörig bekannt zu machen, und die Taxation der Pfänder zu vollziehen. Sowohl dieſe als die Beſcheini⸗ gung der erfolgten Bekanntmachung, muß dem Verſteigerungsprotokoll beigelegt werden. VI. Wird bei dem Verkaufe, der immer gegen baare Zahlung zu vollziehen iſt, das Taxatum er⸗ lößt, ſo haben Sie ſogleich ohne weitere Anfrage den Zuſchlag zu ertheilen, und das Pfand gegen Zah⸗ lung des Preiſes an den Käufer, den Erlös aber, ſoweit es zur Deckung der Schuld nöthig iſt, an den Gläubiger abzugeben. Wird dagegen das Taxatum nicht erreicht, ſo muß weitere Verfügung von hier⸗ aus abgewartet, deshalb auch jedesmal die landgerichtliche Genehmigung vorbehalten werden. VII. Längſtens binnen 3 Wochen von dem Tage an, wo die Pfändung vollzogen worden, muß das Verſteigerungs-Pretokoll hier eingelangt ſeyn. Sollte der Gläu⸗ biger bezahlt worden ſeyn, oder Friſt geſtattet haben, ſo muß ebenfalls binnen 3 Wo⸗ chen deßfallſiger Bericht, zu welchem jedoch kein Stempel adhibirt zu werden braucht, wofür aber auch keine Gebühren in Anſatz kommen können, hierher erſtattet werden. Bei der Menge der vorkommenden Pfändungen würde es, wie Sie ſelbſt ermeſſen werden, zu ſehr großen Beläſtigungen führen, wenn wir nicht auf die pünktlichſte Einhaltung dieſer Friſt zählen könnten und wir müſſen deshalb, indem wir übrigens zuverſichtlich erwarten, daß Ihr Dienſteifer uns der unangenehmen Nolhwendigkeit, Strafe anzuſetzen, überheben werde,— bemerken, daß in jedem Falle, wo nicht binnen 3 Wochen das Verkaufsprotokoll, oder die Anzeige, daß der Gläubiger bezahlt ſey, oder Friſt geſtattet habe, bei uns vorliegt, ſogleich und ohne vorhergehende Erinnerung eine Disciplinar-Strafe von 30 kr. ſofort weitere geſchärfte Verfügung gegen Sie erſolgen wird. VIII. Die Angehörigen Ihrer Gemeinden haben ſie mit dieſer Verfügung, ſoweit als nöthig, be⸗ kannt— und ſie namentlich darauf aufmerkſam zu machen, daß ſobald ſie einen Pfandbefehl dahier er— wirkt haben, jedes fernere Ausrufen ganz überflüſſig ſey, indem alsdann die Sache von Amtswegen be— trieben, und den Parthieen, wenn ihre Mitwirkung wieder erforderlich ſeyn ſollte, die geeignete Nachricht gegeben werde. Schließlich machen wir Sie darauf aufmerkſam, daß— f IX. in Fällen wo von den Schuldnern um Friſt nachgeſucht werden will, dieſelben dieſerhalb nie⸗ mals an uns zu verweiſen ſind. Die Gerichte ſind verpflichtet prompte Juſtiz zu leiſten, haben aber nicht das Necht dem Schuldner zum Nachtheile des Gläubigers, gegen deſſen Willen, Nachſicht zugeſtat⸗ ten; weshalb dann jedes bei uns vorgebrachte Friſtgeſuch völlig erfolglos bleiben müßte. Friedberg den 18ten December 1832. Hofmann. 1 An ſtel lung. Johann Seibert, geweſener Grenzaufſeher, iſt proviſoriſch zum Kreisboten beſtellt worden. Uebte lleber t il 12 beß 5 Bale d deer die Pf e den. 0 ſehn, d. l wenn er J den, in de ſo muß e Im Herbſt die Wurz Dünger 9 rung ee! fein ftiſche Betten w des Win welches dieſes d Bäumen nicht im die aus nommen gufgele! Warwe vauwe weil ſie im aud ner maß Hieran i mers S ſeinem rung di ſch einen dem ſſch Stamme do Hef! gewor was gef ſchädlich der Hit bloß U wenn n Wurzel chende Vuumes ſälniſſe uf dem werden ht wer⸗ aß alſo eich zur landge⸗ t mit N u, den g ten ge un g esch eſchelllt⸗ atum er⸗ gen Zah⸗ den on hier⸗ Wogen Gläu⸗ 3 Wo⸗ raucht, verden. großen und wir nehmen t dinnen geſtattet n 30 ft. hig, be⸗ aper er⸗ pegen be⸗ Nachricht alb nie⸗ ben abet zugeſtat⸗ mann. den. 0 Ueber die Pflege der Obſtbaͤume. Ueber die Erziehung des Aepfelbaums und die beßte Art ihn zu pflanzen, iſt in Nro. 9 ꝛc. dieſes Blattes das Noͤthigſte geſagt worden. Es, ſoll nun über die Pflege derſelben noch Einiges geſagt wer— den. 1) Der Apfelbaum will wohlgenaͤhrt ſeyn, d. h., er will einen fetten Boden haben, wenn er freudig Wachſen ſoll. Iſt daher der Bo— den, in den er gepflanzt wurde, von Natur mager, ſo muß er gedüngt werden. Dies darf aber nur im Herbſte geſchehen und zwar ſo, daß der Miſt die Wurzeln nicht berührt, und es darf hierzu kein Dünger genommen werden, welcher Hitze und Gäh— rung erzeugt, alſo kein Pferdemiſt und überhaupt kein friſcher, ſondern halb verweſeter Dünger. Am Beßten würde es ſeyn, wenn man ihn im Anfange des Winters mit Miſtjauche, d. h. Regenwaſſer, welches ſich in Miſtſtätten ſammelt, begöſſe, weil dieſes Düngmittel ſogleich tief eindringt und allen Bäumen heilſam iſt, wenn es zu rechter Zeit und nicht im Uebermaaße angewendet, und wenn nicht die aus dem Stalle abfließende Jauche hierzu ge— nommen wird. Der Apfelbaum 2) liebt einen aufgelockerten Boden, welcher der Luft und Wärme zugänglich iſt. Wir finden junge Aepfel⸗ bäume in Grasgärten, welche Mitleiden erregen, weil ſie ſtets mit dem Tode ringen, und, wenn ſie ihm auch 30 Jahre widerſtehen, doch weder zu ei⸗ ner mäßigen Größe gelangen, noch Früchte tragen. Hieran iſt aber nur die Grauſamkeit des Eigenthü⸗ mers Schuld, welcher ihm das verſagt, was zu ſeinem Gedeihen nothwendig iſt, nämlich Auflocke⸗ rung des Bodens. Manche Beſitzer ſolcher Garten ſcheinen zwar hiervon eine Ahnung zu haben, in— dem ſich hin und wieder Bäume finden, an deren Stamme ringsum etwa einer Hand breit und eben ſo tief der Raſen weggeſtochen und auf die Seite geworfen iſt. Dieß iſt aber das Verkehrteſte, was geſchehen kann, denn immer iſt es dem Baume ſchädlich, wenn man ſeine Wurzeln entblößet und der Hitze der Sonnenſtrahlen wie der ſcharſen Kälte bloß legt: der Baum muß ſeine Erde behalten, wenn man ihm nicht lieber friſche Erde über die Wurzeln legen will. Ferner iſt dies keine hinrei— chende Auflockerung, weil dieſe mit der Größe des Baumes und dem Umfange ſeiner Wurzeln im Ver— hältniſſe ſtehen muß. Auch der jüngſte Baum von 7— 2 Zoll im Durchmeſſer muß auf 2 Fuß vom Stamme an umgraben werden, wie man Gartenland um— gräbt, ſo daß kein Gras zu ſehen iſt, weil dieſes jedem Baume ſchadet. Iſt der Baum von bedeu— tender Größe, ſo muß die Umgrabung wenigſtens die Größe eines Wagenrades haben, weil ſonſt die— ſes Umgraben ohne allen Nutzen bleibt. 4) Er muß vom Moeſe gereinigt werden. Wenn der junge Baum im Graſe ſteht oder von zu nahe ſtehenden Wurzeln in der Erde bedrängt wird, ſo tödtet ihn das Moos, welches ſich immer auf be⸗ ſchatteten und mageren Bäumen an ſedelt, und ſang⸗ ihm die wenigen Kräfte aus, wird die Herberge vieler Juſekten, hält die Sonne und Luft vom Stamme ab und erhält ſeine Rinde in halber Fäul⸗ niß, wie der Verweſungsgeruch hinlänglich beweiſ't. Indeſſen giebt es Erdarten, z. B. K öhlen, Thon, Kies, ſteiniges Land, in welchem alle Bäume mit Moos überzogen werden, ſelbſt dann, wenn ſie nicht mager gehalten ſind: in welchem Falle aber auch ſorgfältiges Umgraben nicht hilft. Dieſes Moos muß entfernt werden, wenn der Baum nicht verkrüppeln und unfruchtbar bleiben ſoll. Hierzu iſt ſehr zweckdienlich und zugleich dem Baume un⸗ ſchͤdlich, wenn man ihn im Herbſte mit Kalkwaſ⸗ ſer beſtreicht, ſo weit das Moos hinaufreicht. Es iſt nicht nothig, daß man im Frühjahre den Kalk abreibt; er geht von ſelbſt wieder ab und ſchadet nicht, wenn er auch noch langer ſitzen bleibt. (Fortſetzung ſolgt.). Bekanntmachungen von Behoͤrden. NN NN N Eddie fall du ng. (233) Nach dem von dem Verwalter Leopard zu Melbach am 17 ten September 1799 errichte⸗ ten Teſtamente wurde deſſen Vermögen auf eine beſtimmte Zeit hinaus mit einem Fideicommiſſe be— legt, welches dermalen noch fortbeſteht und deſſen Herſtellung und Sicherung in neuerer Zeit deshalb Gegenſtand weitläufiger gerichtlicher Verhandlun⸗ gen geworden iſt, weil die Erben mehrere zu dem gedachten Vermögen gehörende Kapitalien an ſich gezogen und veräußert hatten. Die Acten ergeben, daß dieſe Deffecte theilweiſe durch Verpfändung einer der Georg Caspar Leopard's Wittwe zu Melbach zuſtehenden Hofraithe gedeckt werden follten, daß aber dieſe Art der Reſtitution nicht an⸗ genommen und die Redintegration des Fideicom— miſſes durch Einlage von Kapitalbriefen verfügt, 9 2 — ————p———— 1 e — 9 ſofort vollzogen worden iſt.— Dennoch befindet ſich in dem Melbacher Ortshypothekenbuche ein Ein⸗ trag, wonach Georg Caspar Leopard's Wittwe, — aus welchem Grunde iſt nicht angegeben— ihre Hofraithe Nro. 7 des Brandkataſters, neben M. Zirkel und G. Dö ringer gelegen und zu 5500 fl. taxirt, dem Leopardiſchen Fideicommiſſe einge- legt hat. Eine gerichtliche Beſtatigung jener Ver⸗ pfändung ſcheint nicht Statt gefunden zu haben und die dermaligen Eigenthümer der erwahnten Hof⸗ raithe behaupten, daß erſtere überhaupt gar nicht zum Vollzuge gekommen, vielmehr der Eintrag nur in der Vorausſetzung, daß dieſe Sicherheitsleiſtung genügen werde, geſchehen ſeyn. Da jedoch eine actenmäßige Gewißheit hierüber nicht vorliegt, ſo werden auf Antrag der Eigenthümer alle, welche aus der erwähnten Verpfändung Anſprüche bilden und die wirkliche Gültigkeit und Fortdauer des fraglichen Hypothekeintrages behaupten wollen, auf⸗ gefordert, ſogewiß binnen 60 Tagen das Nöthige dei der unterzeichneten Gerichtsſtelle geltend zu ma— chen, als ſonſt die vorgedachte Verpfändung für erloſchen erklärt und der Eintrag im Hppotheken— buche geſtrichen werden wird. Friedberg den 8ten Marz 1837. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Bau ⸗Arbeit-Verſteigerung. (250) Montag den 17ten April d. J., Vormit⸗ tags 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die zur Erbauung des hieſigen Schulhauſes nöthigen Bau⸗ kr. arbeiten, beſtehend in fl. Maurerarbeit 3042 9 Steinhauerarbeit 707 32 Zimmerarbeit 1572 33 Dachdeckerarbeit 343 33 Schreinerarbeit 867 53 Schloſſerarbeit 495 8 Glaſerarbeit 343 30 Weisbinderarbeit 686— Spenglerarbeit 110 24 zuſammen zu 8168 42 voranſchlagt, oͤffentlich an Wenigſtnehmende, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werden— den Bedingungen, verſteigert werden, wobei bemerkt wird, daß nur Steigerer zugelaſſen werden, die ſich über ihre Tüchtigkeit, ſo wie über die gefordert werdende Caution genügend ausweiſen können. Riſſe und Ueberſchlöge ſind auf dem Büreau des großh. Kreis-Baumeiſters Herrn Holzapfel dahier einzuſehen. Die großh. Herren Bürgermeiſter werden er— ſucht, dies in ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Friedberg den 30 ſten März 1837. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Gläubiger- Aufforderung. (235) Georg Gebhard von Bruchenbruͤcken beabſichtigt nach Polen auszuwandern. Rechtsan⸗ ſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Großkarben anzumelden, gegen— falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 18ten Februar 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (236) Peter Jekel mit Familie von Flor⸗ ſtadt beabſichtigt nach Polen auszuwandern. Rechts⸗ anſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht dahier anzumelden, gegen— falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 28ſten Febr. 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger⸗ Aufforderung. (237) Johannes Schmidt, Lorenz Jakobi II, Konrad Wolf und Joh. Georg Müller von Oppers— hofen beabſichtigen mit Familien nach Polen aus⸗ zuwandern. Rechtsanſprüche an dieſelben ſind bin— nen drei Monaten bei großh. Landgericht dahier an⸗ zumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den(ten März 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger⸗Aufforderung. (238) Wilhelm Simon von Vilbel beabſich⸗ tigt nach Schweinfurth auszuwandern. Rechtsan⸗ ſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht Großkarben anzumelden, gegen— falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 17ten Marz 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger- Aufforderung. ö (239) Heinrich Mahler und Johannes Leierzapf von Butzbach beabſichtigen mit Familien nach Nordamerika auszuwandern. Rechtsanſprüche an dieſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht dahier anzumelden, gegenfalls die Ent— laſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 17ten März 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Langenha dem Seh genhain un Lohrinde, Goſchagt; Forſiſchu und Stel An de ohngefähr neu aut gett werd gefalligſt Lang (274) 8 Uhr, folgende geben we 1 9 23 3) K 40 E 5 4 6 9 70 E Weanſch! Einſicht Die Abrücken ichtsan⸗ aten bei gegen. wird. eisrath Flor, Rechts, Nonaten gegen, wird. israth 5 II, Oppers⸗ en aus⸗ ſind bin⸗ er an⸗ ertheilt reistath 9. beabſich⸗ lechtsan⸗ ſaten bei „gegem wird. reisrath hannes Familien inſprüche 7 großh. die Eut⸗ reisralh Hofraithe-Verſteigerung. (271) Dienſtag den 18. April d. J., Vormittags 10 Uhr, wollen die Heinrich Blum Eheleute ihr mit Nr. 259 bezeichnete Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Stall und Hofraum, an Herrn Gerlach und See gelegen, in hieſigem Rathhauſe einer öffent⸗ lichen freiwilligen Verſteigerung ausſetzen laſſen. Friedberg, den Aten April 1837. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Hofraithe-Verſteigerung (272) Auf Antrag der Frau Caspar Hofmanns Wittwe dahier, ſoll Dienſtag den 25. April d. J., Vormittags 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deren Hofraithe Nr. 62 auf der breiten Straße, au Herrn Carl Wasmuth und Herrn Chr. Reuß gelegen, einer öffentlichen freiwilligen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden. Die Hofraithe beſtehet in Wohn— und Wirthshaus zum grauen Bären, Hinterbau und Hofraum, worunter ſich zwei große gewölbte Keller befinden. Friedberg am öten April 1837. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Eichenlohrinden-Verſteigerung. (273) Montag den 10. April d. J., Vormittags 11 Uhr, ſollen auf dem Bürgermeiſterei-Büreau zu Langenhain das Ergebniß an Eichen-Lohrinde aus dem Schlag Nr. 11 des Gemeindewalds von Lan- genhain und Ziegenberg, Reviers Hochweiſel, 40 Ctr. Lohrinde, durch Herrn Revierförſter Stillgebauer ab— geſchätzt, an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Forſtſchütz Möckel wird die Steigliebhaber an Ort und Stelle zur Einſicht geleiten. An demſelben Tage, Nachmittags 2 Uhr, ſollen ohngefähr 10 Klafter Mauer an dem Pfarrgarten neu aufzuführen an den Wenigſtnehmenden verſtei— gert werden. Die Herrn Bürgermeiſter wollen dieſes gefälligſt in ihren Gemeinden bekannt machen laſſen. Langenhain den Zten April 1837. Der großh. Bürgermeiſter Huth. Bauarbeit-Verſteigerung. (274) Mittwoch den 12. April 1836, Vormittags 8 Uhr, ſoll auf dem Büreau des Unterzeichneten folgende Bauarbeiten wenigſtnehmend in Accord ge— geben werden: kr. 1) Maurerarbeit, laut Voranſchlag 117 25 2) Zimmerarbeit,„ 5 4— 3) Schreinerarbeit,„ 5 111 13 4) Schloſſerarbeit,„— 6 32 5) Weisbinderarbeit, 3 64 22 6) Pflaſterarbeit,„ 7 999 7) Sattlerarbeit, namentlich zwei neue Spritzenſchläuche 20— Voranſchläge und Bedingungen liegen bis dahin zur Einſicht offen. Die Herrn Bürgermeiſter hieſiger Umgegend wer— den erſucht, dieſe Verſteigerung bekannt machen zu laſſen. Steinfurt den Aten April 1837. Der großherzgl. Buͤrgermeiſter Petri. Planir⸗Arbeit⸗Verſteigerung. (275) Montag den 17ten April, Nachmittags 1 Uhr, ſoll dahier der ſogenannte Eſelsweg, 293 Klafter lang, zu Planiren an Ort und Stelle we— nigſtnehmend veraccordirt werden. Die Herrn Bürgermeiſter werden erſucht, dieſes in ihren Gemeinden gehörig bekannt machen zu laſſen. Bönſtadt den Sten April 1837. Der großh. Bürgermeiſter Geibel. Verſteigerung von Bauarbeiten. (276) Mittwoch den 19ten April, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf der Gemeindeſtube zu Stock— heim die zur Erbauung eines neuen Schulhauſes daſelbſt erforderlichen Arbeiten an die Wenigſtneh⸗ menden in Accord gegeben werden. Nach dem Voranſchlag beträgt: 1) Maurerarbeit, ausſchließlich den Ma- fl. kr. terialien 399 56 2) Steinhauerarbeit 159 19 3) Zimmerarbeit 851 52 4) Dachdeckerarbeit 167 35 5) Schreinerarbeit 466 18 6) Schloſſerarbeit 309 52 7) Glaſerarbeit 179 40 8) Weisbinderarbeit 214 12 9) Spenglerarbeit 61 54 Indem man dieſes mit dem Anfügen zur all— gemeinen Kenntniß bringt, daß die Voranſchläge, Zeichnungen und Bedingungen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichneten eingeſehen werden kön— nen, wird zugleich bemerkt, daß nur ſolche Steige— rer zum Gebot zugelaſſen werden, welche ſich vor⸗ her durch Atteſte von ihren Bürgermeiſtereien aus weiſen können, daß ſie Caution zu leiſten im Stande ſind. Die Herren Buͤrgermeiſter werden erſucht, die— ſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen laſſen zu wollen. Friedberg den Aten April 1837. Der großh. Kreisbaumeiſter Holzapfel. Holz ⸗Verſteigerung. (277) Donnerstag den 13. d. M., Vormittags 9 Uhr, werden aus den hieſigen herrſchaftlichen Waldungen, dem 30jährigen Schlag Nr. 1, anf dem Platz in dem Wald, in dem ſogenannten jun— gen Wald, nachbeſchriebenen Holzſortimenten, als:“ 1½ Stecken Eichen-Scheidholz,. 337„ gemiſchtes Prügelholz, 1„ Stockholz, 100 21600 Stück gemiſchte Wellen und 148„ Nutzholzſtangen an den Meiſtbietenden unter den vor der Verſteige⸗ rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver— kauft werden, welches andurch bekannt macht Ockſtadt den ten April 1837. Die hochfreih. v. Frankenſteiniſche Rentei daſelbſt. f Bauarbeit-Verſteigerung. (278) Freitag den 14ten April, Vormittags 10 Uhr, ſollen auf der Gemeindeſtube zu Groskarben, die zur Einfriedigung des dortigen Bezirksgefäng—⸗ nißplatzes erforderlichen Bauarbeiten an die We⸗ nigſtnehmenden verſteigert werden. 1. die Maurerarbeit iſt veranſchlagt zu 411 fl. 27 kr. 2.„ Steinhauerarbeit 75 7 17% 6, 3.„ Schreinerarbeit 75 1 18 4.% Schloſſerarbeit 5„ 5.„ Weisbinderarbeit 15„ Die Voranſchläge und Bedingungen liegen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Ein⸗ ſicht offen. Friedberg den 6ten April 1837. Der großh. Kreisbaumeiſter. Holzapfel. Holz ver eri gie eng (279) Donnerſtag den 13ten April 1837, Vor⸗ mittags 9 Uhr, ſollen in dem Niederrosbacher Ge⸗ meindewald-Diſtrikt Pfahlgraben 3½ Stecken Buchen- und Birken⸗Scheidholz. i Birken- und Aspen-Prügelholz. 14,400 Wellen Buchen, Bißten- und Aspen⸗Rei⸗ ſerholz. 11 Stämme Birken und 2 dergleichen Stangen, Werk- und Nutzholz uuter den im Ter⸗ min eröffnet werdenden Bedingungen an den Meiſt⸗ bietenden öffentlich verſteigert werden. Die Herren Bürgermeiſter, reſp. Beigeordne⸗ ten der benachbarten Orten werden um gefällige Bekanntmachung obiger Holzverſteigerung andurch dienſtergebenſt erſucht. Niederrosbach am öten April 1837. Der großh. Bürgermeiſter F. Bullmann. Holzverſteigerung in dem Münſter Ge⸗ meindswald, Reviers Hochweiſel. (280) Donnerstag den 13ten und Freitag den aten April d. J., des Vormittags präcis 7 Uhr anfangend, ſollen in dem Schweinzel folgende Holz— Quantitäten öffentlich an die Meiſtbietenden verſtei— gert werden, als: 1) circa 4 Stecken Kiefern Stockholz, friſches, 22„190„ gemiſchtes„ altes, 3)„ 7400 Stück gemiſchte Schlagholzwellen, 4) 1 Buchen⸗Stamm von circa 15“ Durchmeſſer, 5) 20 Kiefern Stämme über 5¼“ Durchmeſſer N und 6) 170 Kiefern Stangen von 3— 5“ Durchm. Bemerkt wird, daß die Zuſammenkunft jedesmal in dem Holzſchlage ſelbſt iſt— und daß gegen Ein⸗ lage vorſchriftlicher Bürgſcheine das verſteigerte Holz bis Martini d. J. geborgt werden ſolle.— Indem ich die Herrn Bürgermeiſter und reſp. Beigeordneten erſuche, den Inhalt vorſtehender Ver⸗ ſteigerung zeitig zu veröffentlichen, bemerke ich zu⸗ gleich, daß die deßfallſigen Bedingungen vor dem Beginnen der Verſteigerung wörtlich mitgetheilt wer⸗ den ſollen. Münſter am Aten April 1837. Der großh. Beigeordnete Theis. Haus-Verſteigerung. (281) Dienſtag den 16ten Mai d. J., Nachmit⸗ tags um 1 Uhr, ſoll auf dem Gemeindehauſe zu Oſtheim das den Clotziſchen Erben zu Stock⸗ ſtadt und Goddelau gehöriges mit Ziegeln ge⸗ decktes zweiſtockiges Wohnhaus, Flurbuch Nro. 110 an der Kirchgaſſe befindlich, enthaltend: 52 Fuß Länge 2%% Breite R% e. Stock 9„ 2. Stock und 18„ Höhe des Daches unter den bei der Verſteigerung eröffneten Bedin⸗ gungen zum Abbruch meiſtbietend verſteigert werden, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringt Oſtheim den 1ſten April 1837. Der großh. heſſ. Bürgermeiſter. Ruppel. Oeffentliche Aufforderung. (282) Auf Antrag der präſumtiven Inteſtaterben des am 22. December 1766 gebornen und ſeit un⸗ gefahr 50 Jahren abweſenden Kaspar Schmidt von Vilbel, fordert man letzteren oder deſſen et— waige Leibeserben, ſowie alle diejenigen, welche an das, ſeither unter Verwaltung geſtandene und nach der letzten Rechnung ſich auf 3550 fl. 36 kr. belau— fende Vermögen des Abweſenden Anſprüche machen zu können glauben, hiermit an, ſich binnen 6 Mo⸗ naten ſogewiß dahier zu melden, als ſonſt jenes Vermögen den bereits aufgetretenen Seitenverwand— ten überlaſſen werden wird. Groskarben den 29. März 1837. Gr. heſſ. Landgericht daſelbſt. Muhl. Ed ier g (283) Alle diejenigen, welche an den uͤberſchul⸗ deten, und deshalb von den nächſten Inteſtaterben ausgeſchlagenen Nachlaß des Schreiners Heinrich Gabrian zu Vilbel Erb- oder ſonſtige Anſprüche machen wollen, werden aufgefordert, dieſelben ſoge— wiß in termino (261) hiermit k Tod der wieder i Gbelerei⸗ bin und d um die bi doer un Fried 281) den ſieſig berlebten werden innerhall machtigt Die e ten Forde dert, ſole kichneten Fried 0 285) ten koͤm Jaglinge Beie Bedin⸗ werden, Augt ermeiſter. machen 6 Mo⸗ aſt jenes verwand⸗ le daſelbſt. „ Dienſtag den Aten Mai l. J., Vorm. 9 Uhr, dahier anzuzeigen und geltend zu machen, widrigen— falls ſie unberückſichtigt bleiben. In dieſem Termin ſoll zugleich ein Arragement verſucht werden, weshalb die Vollmachten etwaiger Mandatare zum Abſchluſſe eines ſolchen ermächtigen müſſen. Groskarben den 13ten März 1837. Großh. heſſ. Landgericht daſ. Muhl. Schmidt. Gläubiger-Aufforderung. (251) Johannes Rühl von Friedberg beab⸗ ſichtigt nach Schierſtein auszuwandern. Rechts- anſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgericht dahier anzumelden, gegen— falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 22ſten Marz 1837. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kceiſes Friedberg. Küchler. NN Privat- Bekanntmachungen. Empfehlung. (261) Meinen Freunden und Gönnern mache ich hiermit die ergebene Anzeige, daß ich durch den Tod der verſtorbenen Wittwe Hartfus dahier, wieder in den Beſitz der früher von mir geführten Specerei- und Ellenwaaren-Handlung gekommen biu und das fragliche Geſchäft wieder betreibe und um die billigſten Preiſe verkaufen werde; ich bitte daher um geneigten und zahlreichen Zuſpruch. Friedberg im März 1837. Adam Menges. Au ff der u n. g. (284) Alle diejenigen, welche Forderungen an den hieſigen Bürger Johannes Mühling oder deſſen verlebten Sohn, Carl Mühling, zu machen haben, werden aufgefordert, ihre deßfallſigen Rechnungen innerhalb 8 Tagen bei dem unterzeichneten Bevoll— mächtigten einzureichen. Diejenigen dagegen, an welche die Vorgenann— ten Forderungen haben, werden ebenfalls aufgefor— dert, ſolche in der vorbeſtimmten Friſt dem Unter⸗ zeichneten anzuzeigen resp. zu berichtigen. Friedberg den 2ten April 1837. Ludwig Hieronimus. Erziehung und Unterricht. (285) In die Privatanſtalt des Unterzeichne— ten koͤnnen vom 1. Juni d. J. an noch 3—4 Zoͤglinge aufgenommen werden. Beienheim den 5. April 1837. F. Hoffmann, Pfr. Maher J. Hirſch (286) empfiehlt ſich einem geehrten Publikum er⸗ gebenſt mit ſeinen friſch erhaltenen ſehr ſchönen /, breiten feſtfarbigen franzöſiſchen Cattunen und Percales, in den neueſten geſchmackvollſten Muſtern, gedrucktem Mouſſelin, ſchwarzem und far⸗ bigem Thybets, Jaconets, Schottiſchem Ba tiſt, carirtem und geblümtem Books zu weißen Kleidern, /, /, ½ und 7¼ ſeidne und halbſeidne Sommer-Schäwlchen, ſchönen Gürteln und Flor— Bändern, ſehr wohlfeilem Tüll, ferner ſehr ſchönen modernen Weſtenzeugen, ſo wie mit ſeinen andern führenden Artikeln, in welchen er aufs Beſte aſſor— tirt iſt, verſpricht billige Preiſe und bittet um ge— fälligen Zuſpruch. Holz-Verſteigerung (287) in dem, dem Herrn Baron Carl von Rothſchild zugehörigen Walddiſtrikt Altenberg in der Gemarkung Rodheim. In dem genannten Walddiſtrikt ſollen Mittwoch den 12. April d. J. nachbezeichnete Holzſortimente öffentlich meiſtbietend verſteigert werden: 54 Stecken Birken-Prügelholz, 4„ Aospen⸗ 7 5950 Birken⸗Wellen, 525 Aspen-Wellen, 1525 Stück Birken-Nutzholzſtangen u. Reifſtecken, 85„ Aspen⸗ 77 7 7 Die Zuſammenkunft iſt Vormittags 9 Uhr an dem Weg von Rodheim nach Okarben. Okarben den ten April 1837. Hilgenreiner. Nor ſte iger mug. (288) Dienſtag den 11ten April d. J. wird auf dem von Savigny'ſchen Hof in Bruchköbel, der zum Nachlaß des daſelbſt verlebten Pachters Phi— lipp Hinkel gehörende Viehſtand, in Pferden, Kühen, Rindern, Schweinen, Hammeln und Schaa— fen beſtehend, eine noch gute zweiſpannige Chaiſe mit Geſchirr, 3 Wagen, eine Schäferhütte, Acker— und Hausgeräthſchaften nebſt Pferdegeſchirr, einer offentlichen Verſteigerung ausgeſetzt, wozu Steig— liebhaber ergebenſt einladet. Bruchköbel bei Hanau den Sten April 1837. Ph. Hinkel's Wittwe. Waaren⸗ Empfehlung. (289) Mit meinen bisher geführten Waarenar— tikeln habe ich ein Band-, Putz- und Mode-Ge⸗ ſchäft verbunden, beſtehend in allen Sorten glatten faconnirten Flor-, Atlas- und Gürtel⸗-Bän⸗ dern, neueſten Arten gefertigter Damen-, Mäd- chen- und Kinder-Strohhüten, einer reichen Aus- wahl geſtickter Tüll- und Blonden-Kragen, Pellorin, pariſer Blumen, ledernen, ſeidenen und baumwollenen Handſchuhen, Atlas- und Elaſten— —— — Cravatten, Hoſenträgern, Guͤrtel⸗Schnallen, Schlöſ⸗ ſern, Broches, ſo wie allen in dieſes Fach einſchla⸗ genden Artikeln. Gleichzeitig ermangle ich nicht, mich zu em⸗ pfehlen mit Ohr- und Fingerringen, Vorſtecknadeln ic. in 14 grädigem Golde, und nehme auch altes Gold im Tauſche an; ferner empfehle ich mich mit allen Sorten lackirten Blechwaaren, wormſer Lam⸗ pen nebſt weiter bekaunten Artikeln. Ich ſchmeichle mir durch geſchmackvolle Waare und billige Preiſe mich eines zahlreichen Beſuchs wie zeither zu erfreuen. Friedberg im April 1837. J. C. Nagel in der breiten Straße. Anzeige. (290) Daß ich meine Wohnung bei'm Herrn Schuhmachermeiſter Chr. Bollonier in der breiten Straße verlaſſen habe und gegenwärtig bei'm Hrn. Schreinermeiſter W. Baumann in der Köhler⸗ gaſſe nächſt der Stadtkirche wohne, bringe ich ei⸗ nem geehrten Publikum, ſowie allen meinen verehr⸗ ten Freunden zur ſchuldigen Anzeige. L. P. Berg jun., Damenſchneider. Oeffentliche Erklaͤrung. (291) Die anfangs blos zwiſchen dem Großher⸗ zoglichen Oberarzte Kraus und mir und dann auch zwiſchen mehren Großherzoglichen Officieren ſtatt gehabte Ehrenſache iſt bisher in hieſiger Stadt und deren nächſter Umgegend ſo vielfach beſprochen wor⸗ den und meine Gegner haben ſich bemüht, mich da⸗ bei in ſo nachtheiligem Lichte darzuſtellen, daß ich zur Widerlegung von dergleichen Nachreden und zur Würdigung meines und des gegneriſchen Benehmens die ganze gepflogene Correſpondenz und Verhand⸗ lung dem Publikum zu übergeben beabſichtigte. Nach dem Rathe aber aller Unpartheiiſchen und Sachverſtändigen, welche nicht durch falſche Erzah⸗ lungen gegen mich eingenommen ſind und welche nach Vorlegung der in Bezug auf obige Ehrenſache gepflogenen Correſpondenz und Unterhandlung nur bei grober Entſtellung der Wahrheit eine mir nach⸗ theilige Auslegung für möglich halten, will ich, im Gefühle meiner bei jedem Unbefangenen völlig un⸗ verletzten und gerechtfertigten Ehre, alle gegneriſchen Nachreden mit Stillſchweigen übergehen und dieje⸗ nigen, welchen es um die wahre und unverfälſchte Darlegung der ganzen Sache zu thun iſt, zu mir bitten, damit ſie ſich durch Einſicht der Correſpon⸗ denz und Durchleſung des von mir verfaßten, anfangs dem Drucke beſtimmten Aufſatzes von dem eigentli⸗ chen Hergange überzeugen und dann etwaige weitere Aeußerungen über mich würdigen konnen. Butzbach den Aten April 1837. W. Diehl, Cand. med. 0 Ein zweiſpänniger Wagen (292) noch in ganz gutem Zuſtande, iſt aus freier Hand zu verkaufen. Ausgeber dieſes Blattes ſagt wo. (293) Luftballon. 5 Unterzeichneter läßt nächſten Sonntag den 9. d. M., Nachmittags 5 Uhr, dahier auf der ſogenannten S ee⸗ wieſe, ferner Montag den 10. d. S M., Nachmittags 4 Uhr, dicht bei Vilbel, und Mittwoch den 12. d. M., Nachmittags 4 Uhr, dicht bei Altenſtadt einen 24 Fuß hohen und 18 Fuß brei⸗ ten Luftballon ſteigen, und ladet ein ſchauluſti⸗ ges Publikum dazu hierdurch höflichſt ein. Friedberg den Aten April 1837. Staudt aus Oſtfriesland. Ein Branntweinbrenner (294) wird geſucht. Es wird jedoch nur auf ein ſolches Subject Rückſicht genommen, welches mit guten Zeugniſſen verſehen iſt. Bei Ausgeber dieſes Blattes das Nähere. Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: Waizen: 7 fl. 40 kr. Korn: 5 fl.— kr. Gerſte: 4 fl. 30 kr. Hafer: 3fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 31. Maͤrz: Waizen:7 fl. 26 kr. Korn: 5 fl. 21 kr. Gerſte: 4 fl. 21 kr. Hafer: 3 fl. 27 kr. Polizei⸗Taxe fuͤr die Staͤdte Friedberg und Butzbach vom 9. bis 15. April 1837, N n. Für 4 kr. 1 pf. Leib⸗Roggenbrod 2—— 7 8 7 3 77, 4 r 5 „ 1—„ Milchbrod— 5 2 „ 1„—„ MWaſſerweck— 6— „ 1„=„ Gemiſchtes Brod 10 10— 55 pfund Ochſenfleiſch 10 7 Kübfleiſch 8 77 Rindfleiſch 7 „ Kalblleiſch 5 „ Schwemnenlleiſch 10% 1 1 1 1 1 1„ Hammellleiſch g 1„ Wurſt von blos Schweinen 12 1„ Gemiſchte Wurſt 5 1„ Bratwurſt 14 1„ Schwaͤrtenmagen 16 1„ Geräaucherter Speck J 2⁴ 1„ Schinken 14 1„ Doörrlleiſch 16 1„ Schweineſchmalz ausgelaſſen 20 „„ dito unausgel. 16 Der gr. heſſ. Kreisrath d. K. F. Küchler. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Friedberg. erſaſſent verſtand und Letztere belehr. ziehung dieſes! Beilrit Wenn ſchon nen a! cura pflicht dem Sohne frei ert ihte S it nun am Te zu Da uch ve