iragz 10 um do, Hoͤrle. vaten. legen bei liche Hypo⸗ ſt zu erfra⸗ lzhauſen.“ e Verſiche/ 4 eudigler“ f mit ſeinen ſte, Grütze Ales von Preiſen. dam, ha. sgeb.* tg: 6 : 3 fl. 50 kr. Kr. Februar: e: 4 fl. ö fr Zicken: 1 fl. Februar: e: 4f. 7k. 1 Intelligenzblatt . n für die ö im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. . ee e Sonnabend, den 7. Marz 13835. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Kirchen vorſtaͤnde und Localverwaltungs-Commiſſionen des Kreiſes. 1 7 0 Sellin, 0 4 8 etreffend: Die Ablöſung der vielfältigen kleinen Geld- und Naturalgefälle, welche an Kirchen, Stiftungen und Pfarreien zu entrichten ſind. Zu den Einkünften der meiſten Kirchenkaſten, Stiftungen und Pfarreien im Kreiſe Friedberg gehören eine Menge kleiner Geld- und Naturalgefälle, welche unter vielfältigen Namen, als z. B. Zinskorn, Fruchtzins, Geldzins, Grundzins, Grundrente, Zinsgänſe, Hühner und Hahnen, Blutzehnten ꝛc. jährlich erhoben werden. Dieſe Gefälle ſind häufig ſo ſehr in's Kleinliche zerſplittert, daß ſie nicht ſelten nur in einzelnen Kreuzern oder Hellern beſtehen. Es iſt einleuchtend, daß dergleichen kleinliche Gefälle-Bezuge im Allgemeinen gleich läſtig und nachtheilig für die Verwaltung resp. die Berechtigten als für die Pflichtigen ſelbſt ſind. Ich darf zum Beleg dafür nur die eine mehrfach in meiner Erfahrung bewährte Thatſache erwähnen, daß folche Gefälle, ſo klein ſie auch waren, e von zahlungsſäumigen Pflichtigen zwangsweiſe beigetrieben werden mußten, wodurch denſelben alsdann doppelt ſo viel Koſten erwachſen ſind, als das ganze Ablöſungskapital betragen haben würde, um dieſe Behauptung zu rechtfertigen. Am meiſten ſpringt jener Nachtheil bei denjenigen Gefällen in's Auge, welche als Dotation der Pfarreien an die Herren Geiſtlichen zu entrichten ſind. Wie viel Stoff zu den unangenehmſten Berührun⸗ gen zwiſchen den Geiſtlichen und ihren Marrtindern bieten dieſe nicht dar! Ich empfehle Ihnen deswegen recht ſehr, auf die Ablöſung der erwähnten kleinen Geld- und Natural— gefälle im e insbeſondere aber derjenigen, in deren Bezug ſich die Herren Geiſtlichen befinden, thätigſt hinzuwirken. Nach höchſter Vorſchrift ſollen 19 In Anſehung der Berechnung der Ablöſungskapitalien von Naturalgefällen die in dem Geſetze vom 25. 1 Januar 1831 feſtgeſetzten Naturalienpreiſe hierbei zu Grunde gelegt; ferner 2) Geldzinſen unter 1 fl. und Früchte unter 1 Simmer im zwanzigfachen, 3) Alle Geld- und Naturalzinſen von höherem Belaufe aber im fünfundzwanzigfachen Betrage abgelöſt werden. Zu mehrerer Gleichförmigkeit wünſche ich, daß Sie die Ablöſungserträge nach dem beifolgenden Muſter einrichten mögen. Ueber den Erfolg Ihrer Bemühungen erwarte ich, geeignetenalls unter Beiſchluß der zu Stande gekommenen Ablöſungsurkunden in doppelter Ausfertigung, binnen 3 Monaten Vorlage. Friedberg den 3. März 1835. Kuͤchler. 1 0 Formular fur die Ablöſungs verträge.„ Zwiſchen dem unterzeichneten Kirchenvorſtand zu: einerſeits und den zur Kirche(Pfarrei) Zinspflichtigen gleichfalls unterzeichneten Einwohnern iſt heute vorbehaltlich höherer Genehmigung folge Uebereinkunft abgeſchloſſen worden: n N 1 0 4 1) Die Letzteren zahlen zur gänzlichen Ablöſung ihrer in nachſtehendem Verzeichniſſe aufgeführten Zinspflicht ö an Erſtere die beibemerkte Abloſungsſumme bis zm a baar und ohne irgend eine licht n. Auf- oder Abrechnung. n 2 5 N f„ bid. 2) Bis zu vollſtaͤndiger Berichtigung dieſer Ablöſungsſumme bleiben der Kirche(Pfarrei ꝛc.) alle ih 80 un Zinsberechtigungen ausdrücklich vorbehalten, nach erfolgter Zahlung ſoll dagegen die Zinspflicht i immer aufhören, und in den Grund- und Flurbüchern, in ſo weit ſie darin enthalten iſt, abgeſ. ben werden. a 887 175 ö ö ö Ordn.] Namen der N Beſchreibung J Jährl. Betrag derſ. Maasſtab Betrag del Unterſchrift des 1 Nr.] Pflichtigen. Woh norte 5 Zinspflicht. in Geld. in grucht. wandkung] Hamme Pflichtigen. Oeffentliche Nachricht. 5 bare 8.. cz Die Statuten der Rindviehverſicherungsanſtalt für den Kreis Friedberg ſind am 26. Februar l. J. Ide in zahlreicher Verſammlung berathen und, vorbehältlich ihrer Reviſton nach Jahresfriſt, angenommen an d worden. Die Anſtalt wird daher innerhalb 44 Tagen, ſobald nur der Druck der Statuten und Formulare 10 umd vollendet ſeyn wird, in das Leben treten. Indem ich dies zur öffentlichen Kenntniß bringe, kann ich nicht 1. treten. ö dern umhin, die Theilnahme und Bereitwilligkeit belobend anzuerkennen, mit welcher die anweſenden Herren diet Bürgermeiſter im Intereſſe ihrer Gemeindeangehoͤrigen die Mühe der Localverwaltung der Anſtalt über⸗ nommen habeu. 7 705. Friedberg den 3. März 1835. 8 0 e ö Der großh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. 32 Küchler. ein * 5 f a 0 Anſtel lung. 5 Der praktiſche Arzt Dr. Witte zu Altenſtadt iſt durch allerhöchſtes Dekret vom 30. Januar l. 3. 5 zum Phyſikatschirurgen in dem Phyſikatsbezirke Altenſtadt ernannt worden. 5 1 5 „un Neue Bade-Anſtalt in der Wetterau. weilen für acht Bäder eingerichtet wird und ein ſchönes 0 Gebäude von mehr als 80 Fuß Länge iſt, wurde 1 5 Unſere Salzbäder zu Salzhauſen werden bereits im vorigen Herbſte wacker gearbeitet, und bald nicht mehr die einzigen in unſerer Wetterau es nähert ſich dasſelbe ſeiner Vollendung, iſt wenig⸗ ſeyn, und an denen in dem kuͤrheſſiſchen Orte ſtens unter Dach gekommen, obgleich man etbass Nauheim um ſo gefährlichere Nebenbuhler bekom- ſpät in der Jahreszeit angefangen hatte. Dagegen g men, als hier vieles äußerſt günſtig einwirkt. traf das neue Gebäude am ſchwalheimer Brunnen Nicht nur werden der freundliche Flecken ſelbſt und ein beſonderes Mißgeſchick. Ein großer Theil des f ſeine nächſten Umgebungen, der liebliche Johannis- Mauexwerks ſtürzte nämlich wieder ein, ehe es berg, das fröhliche Treiben am Teichhauſe, der noch ſeine Höhe ganz erreicht hatte. Was daran 4 90 heilbringende ſchwalheimer Geſundbrunnen das ſchuld ſeyn mag, ob der weiche Boden und Mangel nahgelegene Friedberg, ſondern beſonders auch die eines tüchtigen Fundamentes, oder der Umſtand, d berrliche Quelle, welche bei 25 Grad Wärme daß man zu ſpät daran mauerte, als es bereits mannsdick hervorſprudelt, bald Gäſte genug locken, fror, oder falſche Berechnung der Geſetze der 14 wenn einmal Anſtalten zu ihrer Aufnahme gemacht Schwere ꝛc., vermögen wir nicht anzugeben, be⸗ ind. An dem Badehauſe zu Nauheim, das einſt⸗ dauern aber, daß die Sache dadurch einen bedeuten⸗ 3 1 2 (Ja 5 1 28 Zinspflich irgend tin (0) alle i 0 pflicht u abheſchriß terſchrift del Pflichtigen. I bruat l. 3 genommen Jermulat ſen Aufenthalt erlitt, der zwar nicht unmittelbar ruf die Bade⸗Anſtalten, aber doch auf das Ganze achtheilig einwirkt, indem der Brunnen mit ſeinem oͤſtlichen Mineralwaſſer künftig von jedem Curgaſte nicht nur beſucht, ſondern auch wohl benutzt werden wird.— Mochten nur auch hier die nachſten Um⸗ gebungen des Brunnens eben ſo mit Spaziergängen verſehen werden, wie das Badehaus zu Nauheim, an welchem mehrere Morgen Land bereits zu einer ſ. g. engliſchen Anlage abgeſteckt ſind. * Ueber das Lebendigbegrabenwerden. Das Schrecklichſte, was dem Menſchen je wider⸗ fahren kann, iſt: lebendig begraben zu werden!— Jeder fühlende Menſch ſchaudert vor dem Gedanken an dieſe gräßlichſte aller Qualen zurück, und es iſt unnöthig, hier mit grellen Farben dieſelbe zu ſchil⸗ n ich nich den Herren stalt über Friedberg. U mur L ein ſchönt? iſt, wurde eitet, und äiſt wenig nan etwas Dagegen T Brunnen Theil des „ehe es as daran 5 Mangel Unmſtand, es belrits che der chen, be⸗ 1 bedeuten dern; es ſey mir nur erlaubt, Einiges zur Verhütung dieſes Unglücks zu ſagen. Allgemein anerkannt iſt es, auch von den be— rühmteſten Aerzten beſtätigt, daß es kein ſicheres Zeichen des wirklich erfolgten Todes giebt, als eingetretene Fäulniß. Fehlender Ader⸗ und Herzſchlag, Aufhören des Gefühls und jeder willkührlichen Bewegung, Steifig⸗ keit der Glieder, völlige Erſtarrung des Körpers, Gebrochenſeyn des Auges, Nichtausfluß des Blutes aus der geöffneten Ader, Erſchlaffung der Muskeln und Sehnen, Unempfindlichkeit gegen electriſche und galvaniſche Reize ic. ſind ſämmtlich nur trügliche und vermeintliche Zeichen des wahren Todes, in⸗ dem ſie alle auch bei Scheintodten gefun⸗ den werden. Nur die Zeichen der bereits eingetre— tenen Fäulniß laſſen mit Sicherheit auf wirklich erfolgten Tod ſchließen, und dieſe ſind: Auftreibung des Unterleibs, in's Blaue oder Grüne ſpielende, ſich über die Haut verbreitende Flecken(Todtenflecken), Ablöſen der Oberhaut, Her⸗ vorquellen einer übel riechenden Feuchtigkeit aus Mund und Naſe, allgemeiner faulichter Geruch u. dgl. E'benſo allgemein auerkaunt und durch viele Beiſpiele, von glaubhaften Aerzten geſammelt, er⸗ wieſen iſt es, daß der Zuſtand von Scheintod weit häufiger vorkommt, als man gewöhnlich glaubt, daß Scheintodte nach 8— 10 Tagen und noch 59 ſpäter zum Leben erwachten, unerachtet alle gewöhn⸗ lichen Zeichen des wirklichen Todes vorhanden wa⸗ ren, daß demnach weit häufiger, als man denkt, Scheintodte begraben werden, im Grabe zur griß⸗ lichſten Qual erwachen und daß uns Allen bei der bisherigen Verfahrungsart dieſes Unglück droht. Am häufigſten aber fallen in den Zuſtand des Scheintodes nervenſchwache Perſouen, ſolche, die an ſchweren Nervenkrankheiten litten, die beſonders heftige Gemüthsbewegungen hatten, we Gram, Zorn, Schrecken, ſolche, die durch ſtarke Blutflüſſe ſehr entkräftet waren, wie nach großen Verwundungen nach oder während der Entbindung, ſolche, die an langwierigen und heftigen Diarrhoen litten, vom Schlag⸗ oder Stickfluß Getroffene, durch geiſtige Getränke Berauſchte, Erfrorene, Ertrunkene, Er⸗ droſſelte, in böſen Dünſten Erſtickte, vom Blitze Getroffene, überhaupt alle in voller Lebenskraft Verunglückte, Frauen, die eine ſchwere Niederkunft zu überſtehen hatten, Neugeborene ꝛc. Bei allen dieſen Perſonen kann auch die ſorg⸗ fältigſte Beobachtung des erfahrenſten Arztes oft kein Lebenszeichen entdecken, konnen anhaltende und zweckmäßige Wiederbelebungsverſuche erfolglos an— gewendet ſeyn, und doch glimmt der Lebensfunke noch, und kann früher oder ſpäter und erſt in dunkler Grabesnacht entflammen. Aus allem dieſem geht zur Genüge hervor, daß nichts ſchützt vor der Gefahr des Le— bendigbegrabenwerdens, als Abwarten der eingetretenen Fäulniß, und daß die medicini⸗ ſche Polizei überhaupt, ganz beſonders aber in allen oben genannten Fällen, ſtreng darauf ſehen ſollte, daß dieſer Zeitpunkt ſtets abgewartet würde. In den meiſten Staaten iſt geſetzlich beſtimmt, erſt nach 72 Stunden zur Beerdigung zu ſchreiten, oder zuvor den wirklich erfolgten Tod durch aärztli⸗ ches Zeugniß zu beweiſen.— Wie wenig aber dieſe Maasregel genügt und für alle Fälle hinreichende Bürgſchaft gewährt, geht ſchon aus dem Geſagten und aus der Erfahrung hervor, daß der Scheintod oft weit über dieſe Periode hinausreichen kann. In höheren Ständen und wohlhabenderen Fa⸗ milien fehlt es nun gewöhnlich nicht an Raum, unn den Verblichenen in einem paſſenden Locale d beobachten; bei ärmeren aber und auf ein einziges zu der beginnenden Fäulniß 5 zu 18 1 5 aufzubewahren und Zimmerchen beſchränkten Familien, in welchem die ganze Familie mit dem Verblichenen ißt, trinkt, ſchläft, wie dieſes auf dem Lande jeden Tag ge⸗ ſehen werden kann und meiſtens nicht zu ändern iſt, wirkt dieß ſehr häufig pſychiſch und phyſiſch äußerſt nachtheilig, und in ſolchen Fällen und insbeſondere bei herrſchenden anſteckenden Krankheiten, wäre ein Local, in welchem der Verblichene, namentlich nach einer oder der andern der oben genannten Krank— heiten, bis zur eintretenden Fäulniß aufbewahrt würde, und bei etwaigem Wiedererwachen alsbald Hülfe finden könnte, von unberechenbar heilſamem Erfolge. Große Städte errichten zu dieſem Zwecke Lei⸗ chenhäuſer, in welchen ſich Alles Nöthige und Wün⸗ ſchenswerthe zur Beobachtung der Verblichenen, Ver⸗ pflegung ꝛc. eines Wiedererwachten befindet. Land⸗ ſtädte aber und Dörfer, denen zu ſolchen größeren Anſtalten die Mittel fehlen, ſollten ſich dahin ver⸗ einigen, daß ein beſonderes Local(es bedarf nur eines einzigen Zimmers) für den Zweck be⸗ ſtimmt würde, Verblichene, insbeſondere nach den oben genannten Krankheiten und Einflüſſen und aus ſolchen Familien, wel— chen es an dem nöthigen Raume fehlt in ihm bis zu dem Eintreten der unzweifelhaf⸗ ten Zeichen des wirklich erfolgten Todes aufzubewahren und zu beobachten, welches Letztere zur Vermeidung aller Koſten von den An⸗ gehörigen ſelbſt geſchehen könnte.*) Ich habe dieſen ſo hochwichtigen Gegenſtand hier nur in Anregung bringen wollen und hoffe, daß mein einfacher Vorſchlag Beifall finden werde, und daß dadurch vielleicht mancher Familie ihr theuerer Vater, ihre treue Mutter, ihr geliebtes Kind vor dem ſchrecklichſten Unglücke bewahrt und auf dieſer freundlichen Erde erhalten werden möge. Wieſenbewaͤſſerung. Jüngſt führte mich mein Spaziergang in der Gemarkung Friedberg an einer Wieſe vorbei, auf welcher ein mir bekannter Mann, ein wackerer Oeko⸗ nom, ſich ſorgſam umblickte und den Kopf ſchüttelte. Als ich ihn grüßte und wir ſelbander heimwärts *) Wir ſtimmen dem ganz bei, und glauben auch, daß ſelbſt die ärmſte Gemeinde im Stande ſeyn möchte, ſich für ein beſonderes Zimmer zu dieſem Zwecke zu ſorgen. Möchte nur der wohlgemeinte Rath überall beherzigt werden! Die Redaction. 1 gingen, ſagte er zu mir:„Es iſt doch trauri daß ben! ſo viel über Wieſenverbefferung geſ 1 1 und üben! doch an manchen Orten ſo wenig dafür gethan wird. Hier z. B. könnte wand der Bach, der ohnedies keine Mühle treibt; gedämmt und dadurch die ſchönſte Wieſenbewäſſeru hervorgebracht und die Mäuſelöcher zugeſchlämm werden; allein es ſcheint dieſes unbeachtet 0 bleiben und ſo ſehen wir, bei dem durchlöcher⸗ Gt mit geringem Koſtenauf, 1 1 1125) ſorlen ten, unterminirten und trocknen Boden, wenn nicht 1 ein ſehr günſtiges Frühjahr eintritt, einer ſe 1 ſchlechten oder vielmehr gar keiner Heuerndte ent- ume gegen. Ich wünſchte nur, es würde einmal im In⸗ elt we telligenzblatte angeregt; vielleicht würde doch Man⸗* cher darauf aufmerkſam, welcher ſich mit Liebe und. Energie der Sache annehmen könnte. Indeſſen iſt es die höchſte Zeit, wenn für die diesjährige Heu⸗ erndte noch etwas geſchehen ſoll.“— Möchten des Mannes Worte eine eben ſo ſchnelle und willige Wirkſamkeit entbehren. 0 f Zugleich werden Alle, welche an Johannes Schuch aus irgend einem Grunde Anſprüche zu ha⸗ ben glauben, aufgefordert, ſolche 185 Mittwoch den 29. April d. J. Vormittags 9g Uhr unter dem Rechtsnachtheile des ſtillſchweigend ein⸗ 4 tretenden Ausſchluſſes von der Vermögensmaſſe, da- hier anzuzeigen und zu begründen. g Großkarben den 26. Januar 1835. 9 Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Winheim. Bekanntmachung. (114) Montag den 6. April 1835, Vormittags 10 Uhr, ſollen die zur Concursmaſſe der Schuhma- cher Chriſtian Lohmänn'ſchen Eheleute zu J benſtadt gehörigen Immobilien, nämlich: 1 Fol. NrRuth. s l 1 15 42158 Hofraithe, beſtehend aus einſtöckigem Wohnhauſe und Stall; giebt der Lan⸗ desherrſchaft für 1 Rauchhuhn 12 kr. 1 44 233% Garten innerhalb des Haingrabens, an N Anna Maria Reinhard; giebt Zins 6 kr. Fr Berückſichtigung finden, als ſie in das Jutelligenz⸗ 15 blatt aufgenommen werden!. 1, 5 ö 5 halber, Bekanntmachungen von Behoͤrden. ee N l 5 1 10 Oeffentliche Bekanntmachung. 882 (77) Nachdem der Ortsbürger Johannes Schuch 0 zu Ilbenſtadt durch großh. Hofgericht der Provinz 637 Oberheſſen für einen Verſchwender erklart worden 0 1 iſt, ſo wird ſolches mit dem Bemerken andurch zur 491 allgemeinen Kenntniß gebracht, daß ohne Zuſtimmungg der beſtellten Curatoren, Andreas Haas IV. und Jo⸗ 500 ſeph Bickel zu Ilbenſtadt, mit ae en, werdende Rechtsgeſchäfte jeder Art aller rechtlichen 1 f dem Gaſthaus des Peter Haas daſelbſt öffentli ii den Meiſtbietenden verkauft werden. g Großkarben den 14. Febr. 1835. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Winheim. Geyger. Glaͤubiger-Aufforderung. 123) Johann Thomas Winter von Nieder⸗ Förlen beabſichtigt nach Martinsberg in Ungarn uszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind Annen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier inzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— eilt werden wird. Friedberg den 19. Januar 1835. Der großherzeglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. bndeſſen it AN Nan Küchler. and willige Güter-Verſteigerung. aeligen, 125) Dienſtag den 17. März, Vormittags 10 8. ihr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die Güterſtücke s verlebten Friedrich Dietrich, erbvertheilungs— oͤrden dſalber, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Sie ſeſtehen, in der hieſigen Gemarkung: 1 Fol. Nr. * 3828371 M. 22 R. im Großwarthfeld an Schöff bes Schuh Franzen Erben, brorigm 537 39 37 R. im Großgalgeufeld an Schultheis Loth r worden 1 zu Fauerbach, durch ur 29171 V. 37 R. daſelbſt, theilt mit Heinrich amen; Kehr, . und Je, 566 72 V. 38 ½¼ R. im Kleingalgenfeld an Da⸗ geſchloſſen niel Michel, b kachtlicen 583 142 V. 15% R. daſelbſt au Heinrich Söller 4 und Heinrich Jordis, Jehames 393 51 V. 24 in dem Lachenfeld in der 10ten he zu ha⸗ Gewann an Heinrich Kehr und Heinrich 1 Salzmann, rr 659410 1 V. 25 R. daſelbſt an denſelben und Hein⸗ gend ein⸗ rich Schmidt, ae, da- 12823 V. 17¾ R. Acker neben dem Stadtweg 750 an Carl Reuß zu Friedberg, im fauer⸗ J 1 bacher Feld. daſelbſt. Friedberg den 26. Februar 1835. b In Auftrag großh. Landgerichts, Wir 4 5 Der Bürgermeiſter D. Fritz. du., 1 Arbeit⸗Verſteigerung. zu Il, 1127) Montag den 16. März l. J., Morgens f um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Pflaſter⸗ arbeit in hieſiger Stadt, beſtehend in Planiren und wöcten Pflaſtern von ungefähr 500 J Klafter Pflaſter in 05 lan- der Burg und einige Stellen in der Stadt, öffent⸗ l. lich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. 15, Die Steigluſtigen werden eingeladen, ſich am 1 Verſteigerungstage und Stunde einzufinden; zugleich 61 wird bemerkt, daß jeden Mittwoch und Samſtag von 11 bis 12 Uhr auf meinem Büreau die Ueber⸗ ſchläge zur Einſicht offen liegen. Friedberg den 24. Februar 1835. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Märkte in Butzbach. (128) Der hieſigen Stadt iſt höchſten Orts ge— ſtattet worden, in dieſem und dem kommenden Jahr 5 Viehmärkte in Verbindung mit den Krämermärkten abzuhalten. Der Unterzeichnete bringt dieſes mit dem Anfügen zur allgemeinen Kenntniß, daß die Märkte in dem laufenden Jahr auf nachſtehende Tage: 1) Donnerſtag den 12. März, 2) Mittwoch den 15. April, 3) Donnerſtag den 4. Juni, 4) Mittwoch den 29. Juli und 5) Donnerſtag den 17. September abgehalten werden. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, die— ſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Butzbach den 20. Februar 1835. Der großh. Bürgermeiſter daſelbſt B. Küchel. Arbeits-Verſteigerung. (135) Mittwoch den 11. Marz l. J., Vormittags 10 Uhr, ſollen dahier auf dem Rathhauſe 18 Klftr. Rinnenpflaſter, das Steinfahren aus hieſigem Steinbruch und Sandfahren aus dem fauerbacher Steinbruch, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen wenigſtnehmend ver— akkordirt werden. Man wünſcht, daß ſolches ge— hörig bekannt gemacht werden moge. g Oſſenheim den 4. März 1835. Der großh. Bürgermeiſter daſelbſt g H. Stumpf. Frucht-Verſteigerung. (136) Freitag den 20. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen, in 1oco Wölfersheim, von den daſigen fürſtlichen Böden 20 Achtel Waizen, 160 Achtel Korn, 50 Achtel Gerſte, in Parthieen, öffent— lich dem Meiſtgebot ausgeſetzt werden. Hungen am 1. März 1835. . Der Rentmeiſter Kießling. Aufforderung. (137) Foderungen an den Nachlaß der am 19. Septbr. v. J. zu Niederurſel verſtorbenen Röschen, Wittwe des Moſes Hahn, ſind um ſo gewiſſer bis zum Freitag den 27. März l. J., Vormittags 10 Uhr, dahier geltend zu machen, als ſonſten nach Ablauf dieſes Termins der Nachlaß an die Teſtaments-Erbin ausgeliefert werden wird. Rödelheim den 25. Febr. 1835. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht. Buff. —— S5 70 Die diesjährigen Reparaturarbeiten, als Steinfahren und ſaͤmmtliche Handarbeiten der Stra⸗ ßenſtrecken von Ilbenſtadt nach Selters, von Lind⸗ heim nach Büdingen und von den Nonnenſtümpfen nach Rauſtadt ſollen in den nachbenannten Terminen unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Be⸗ dingungen zur Verſteigerung gebracht werden, und war: 51) Montag den 9. März, Vormittags 9 Uhr, zu Altenſtadt im Gaſthauß zum Adler, für die Straße von Ilbenſtadt bis gegen Lindheim, und an dem⸗ ſelben Tag Nachmittags 1 Uhr im Gemeindehaus zu Lindheim, für die Straße von Lindheim bis Selters und von Lindheim nach Büdingen. 2) Mittwoch den 11. März, Vormittags 10 Uhr, zu Niedermockſtadt, die Arbeiten für die Straße von den Nonnenſtümpfen nach Ranſtadt. Ich erſuche die Herren Bürgermeiſter, dieſes dei ihren Gemeinden bekannt machen zu laſſen. Kaichen den 3. März 1835. In Auftrag: Höͤrle. Holzverſteigerung zu Butzbach. (139) Mittwoch den 11. März, ſollen in dem hieſigen Stadtwald: f f 18 Stecken Buchen⸗Scheidholz, g 8„ und gemiſchtes Prügelholz, 131 Haufen verſchiedenes Stockholz, 104„ Buchen⸗- und gemiſchte Wellen und einiges Werk⸗ und Nutzholz für Wagner, an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt des Vormittags um 8 Uhr, am Heidelbeerberg. Butzbach den 3. März 1835. N Der großh. Bürgermeiſter daſelbſt B. Küchel. Holzverſteigerung zu Ober- und Nieder⸗ ros bach. (140) Freitag den 13. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem Ober- und Niederrosbacher gemein⸗ ſchaftlichen Kiefernbeſtand an der Saug; 10 9 Stecken Kiefern⸗Scheidholz, 22 25„ 7 Prügelhölz, I Stockholz, 4) 99 Stück„ Stämme und 50 57„„ Stangen Bau⸗, Werk⸗ und 0 a Nutzholz, unter den im Termin ben Steigliebhabern bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich meiſtbie⸗ tend verſteigert werden; auch wird hierbei noch bemerkt, daß gegen Beibringung vorſchriftsmäßiger un und Bürgſcheine Zahlungsfriſt Kis zum 1. September 1835 geſtattet wird. Ober⸗ u. Niederrosbach d. 4. März 1845. b Die großherz. Bürgermeiſter daſelbſt P. Lämmer. F. Bullmann. 62 a a Verſteigerung von Chauſſeearbeiten. Gleickzeitig verſteit ert allda die G. * — derrosbach, nachſtehendes Gehölz, als: 10 1½ Stecken Kiefern⸗Scheidholz, e 57 Prügelholz, 1 35%„„ Stockholz, 4) 275 Stück Kiefern⸗Aſt⸗Reiſerholzwellen, 50— 77 Eichen⸗. 7 2 ö 60 90„,„ Stämme und Stangen als Bau⸗, Werk⸗ und Nutzholz, gleichfalls unter den im Termin bekannt gemacht werdenden Bedingungen und ladet hierzu Kauflieh⸗ haber ein 25 5 Niederrosbach am 4. März 1835. 9 Der großh. Bürgermeiſter daſelbs F. Bullmann. 3 ö Holzverſteigerung zu Florſtadt. 2 (141) Mittwoch den 11. d. M., Vormittags Uhr, ſollen auf dem Kohlplatz, unter den alsdat bekannt gemacht werdenden Bedingungen, verſteig werden: b.. 60 Stecken Eichen⸗ und Buchen⸗Stockholz, 1„5„ Prügelholz, 4 1600 Stück„,, eee, ile Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, die 1 ſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. a 10 N Florſtadt den 4. März 1835. f 1 8 Der großh. Bürgermeiſter daſelbtt u delhein G Holzverſteigerung zu Rodheim. ö (142) Dienſtag den 10. März l. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem rodheimer Gemeindewald, 10(84) te ein ſtrikt Rosbacherſeite, und zwar an Ort und S folgende Holzſorten, als: 1 1) 2932 Birken⸗Reisholz⸗Wellen, 29 375 Weiden-Wellen, 2 329 3) 51 Schichten von 12 Fuß Länge,. öffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Die großherzogl. Bürgermeiſter werden hier 1 durch erſucht, die Verſteigerung in ihren Gemeinden an de durch die Schelle gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Erped Rodheim am 2. Mürz 1885. Der großh. e daſelbſt 0 130 i Will, 4 5 un ve Bauarbeiten-⸗Verſteigerung. f 3 (143) Donnerſtag den 12. März, Vormittags 10(1446 Uhr, ſollen auf hieſigem Rathhauſe die in der groß. Uusge Rentamtswohnung dahier vorzunehmende Bauarbei- ten, als: 0 ar 1) Maurerarbeit voranſchlagt zu 120 fl. 25 kr, 4 un 2) Zimmerarbeit 107 23 3) Schreinerarbeit 98/ 16 ͤ„ 4) Schloſſerarbeit 45 26„„ 1014 5) Glaſerarbeit 35/ 25% 6) Weisbinderarbeit 63„ 36„(14e Summe— 770 f. 5, d f 1 en m die Wenigſtnehmenden oͤffentlich verſteigert wer⸗ en. Zeichnungen, Ueberſchlage und Bedingungen ſegen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichne⸗ ur Einſicht offen. f Man bringt dieſes mit dem Bemerken zur all⸗ eemeinen Kenntniß, daß nur ſolche Steigerer zu⸗ eelaſſen werden, welche Atteſte von ihren Bürger- neiſtern vorzeigen, daß ſie Kaution zu leiſten im Stande ſind. Friedberg den 5. März 1835. 55 Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. Anlieferung verſch. Materialien. 4144) Die Anlieferung der zum Betrieb des dor⸗ zeimer Braunkohlen⸗Bergwerks erforderliche Mate— Aalien, als Dachdielen, breite Doppeltdielen, ſchmale Schreinerdielen, Latten, Groß- und Kleineiſen, zanze und halbe Leiſtnägel, Speiger⸗, Thor⸗ und Decknägel, Fett, Baſaltſteine, Schieferſteine, Back⸗ ſteine, Platt- und Forſtziegeln, Kalk, Kies und Roggenſtroh ſollen unter den vor der Verſteigerung Sekannt gemacht werdenden Bedingungen den 10. dgelbelz, d. M., Vormittags 10 Uhr, aufs Wenigſtnehmende len. auf dem hieſigen Bergwerk verſteigert werden, wozu rſucht, di einladet. bent mache Dorheimer Bergwerk d. 4. März 1835. ö Die großh. heſſ. dorheimer Bergverwaltung A. Storch. NN NN Bekanntmachungen von Privaten. Lehrlinge werden geſucht. (84) Bei einem hieſigen Schneidermeiſter kann ein junger Burſche ſogleich in die Lehre treten. Ausgeber dieſes ſagt bei wem. (109) Bei einem hieſigen Schuhmachermeiſter kann ſter* im. . wald, 70 und Ste ein junger Burſche ſogleich in die Lehre treten. Aus⸗ 4 8 geber dieſes ſagt bei wem. eben bin(145) Ein Schmidt in einem nahegelegenen Orte, Gemeinde an der Landſtraße, ſucht einen Lehrling. Bei der Expedition dieſes Blattes iſt das Nähere zu erfragen. Ein Logis zu ebner Erde, (134) mit Möbel für einen einzelnen Herrn, hat zu vermiethen, wer? iſt zu erfragen bei Ausgeb. dieſes. 10. Zwei Zimmer, mit oder ohne Möbel, (146) ſind an der ſ. g. Freiheit zu vermiethen. i zu laſſm tar daſelll der greßh Ausgeber dieſes ſagt bei wem. Bauarbel Ein Logis im zweiten Stock, (8147) welches bis zum 1. Juni d. J. bezogen 6.25. werden kann, hat zu vermiethen Adam Weſp. 12 150 fl. liegen zum Ausleihen 8 10 1(148) bereit bei L. Hanau. 9 77 Verſchiedene Wagen. J(449) Bel Schmied greie in diederwollgndt einſpännige Wa⸗ find zwei ganz neue, vollſtändige, g 0 gen, ferner ein zweiſpänniger, auch noch beinahe — ganz neu, drei einſpännige alte, noch in gutem Zuſtande, und zwei Kühkarren, ebenfalls in gutem Zuſtande, zu verkaufen. Backhaus ꝛc. zu verkaufen. (150) Unterzeichneter iſt geſonnen ſein Haus, Backhaus, Holzſchoppen, großen Stall dem Hauſe gegenüber, drei Schweinſtälle, Miſtſtätte und Hof, ſowie drei gut gehaltene Sprenger aus der Hand zu verkaufen. Anton Philippi. Ein Ackerknecht, (151) evangeliſcher Religion, wird gegen guten Lohn geſucht. Derſelbe muß über ſeine Geſchicklich⸗ keit, Fleiß, gute Aufführung und mehrjährigem Ver⸗ bleiben in deſſen früheren Dienſten ganz genügende Atteſtate beibringen können. Das Nähere iſt bei der Expedition dieſes Blattes zu erfragen. Güter-Verpachtung. (152) Da auf die, dem hieſigen Hoſpital eigen⸗ thümlich zuſtändigen, in den Gemarkungen Nauheim, Schwalheim und Dorheim gelegenen Güter und Län⸗ dereien, welche am 17. Februar einer öffentlichen Verpachtung auf anderweitige zwölf Jahre und zwar von Petri 1835 bis dahin 1847 ausgeſetzt worden, (ſiehe Intelligenzblatt Nr. 7 d. J.) mehrere Nach⸗ gebote geſchehen ſind: ſo ſollen dieſelben nochmals auf hieſigem Rathhaus, Montags den 23. März, Vormittags 9 Uhr, meiſtbietend verpachtet werden. Friedberg den 5. März 1835. In Auftrag der Armenkommiſſion: Der Hoſpitalpfleger Boutemy. Ein Gerbhaus ſammt Gärtchen (153) von den Heinrich Dörr'ſchen Kindern iſt zu vermiethen. Das Nähere iſt zu erfragen bei Friedberg. Jakob Dönges. Ein ſchwarzer Schleier (154) iſt am verfloſſenen Dienſtag, von der Kirche an bis über den Hauck, verloren worden. Der red— liche Finder wolle denſelben gegen ein Douceur an Ausgeber dieſes abgeben. Bekanntmachung. (155) Die Nummer 46 des frankfurter deutſchen Journals enthielt jüngſthin einen gegen die Com- pagnie royale gerichteten anonymen Brief aus Greuſſen, welcher auf eine unwürdige Weiſe die Wahrheit entſtellt und ſichtlich aus einer durch un⸗ lautere Abſichten geleiteten Feder gefloſſen iſt. Als Agent der erwähnten Geſellſchaft halte ich es den durch mich Verſicherten gegenüber für meine Pflicht, zu deren Beruhigung ſowohl die ohne Zweifel Manchen nicht zu Geſicht gekommene Entgegnung jenes lügenhaften Schreibens, welche die General⸗ agentur beliebte zu veröffentlichen, als auch durch Angabe faktiſcher Verhältniſſe den Ungrund jener gehäſſigen Mittheilungen zu enthüllen. Die beliebte Entgegnung mit der Aufſchrift: 1 hervor, daß Diejenigen, welche die bett „Die Generalagentur der Königlich franzöſiſchen Verſicherungsgeſellſchaft an die Redaktion des frank⸗ furter deutſchen Journals“ lautet wie folgt: „Ein Artikel Ihres Blatts Nro. 46 enthält „einen anonymen Brief aus Greuſſen, voll von „bitteren Klagen armer Abgebrannter— er hätte „hinzufügen ſollen— die gerne reich werden wol⸗ „len— denn Andere, als ſolche, können ſich über „die Compagnie royale, die dem Plane gemäß „das, was ihr übertrieben ſcheint, nach dem Aus⸗ „ſpruch beiderſeits zu ernennenden Experten be⸗ zahlt, nicht beklagen. Wenn das ganze Unglück, „wie jener Artikel ſagt, darin beſteht, daß man „in ſolchem Falle Experten ernennen und ihrem „ Ausſpruche ſich unterwerfen, oder aber annehmen „müßte, was man bekommt, ſo verliert wohl die „Beſchuldigung allen Sinn und bedarf von Seiten „der Compagnie royale, die ſich überhaupt zum „Treiben nach Verſicherungsmonopolen nirgends, „wo man dergleichen etwa vorziehen könnte, in „den Weg zu treten, keiner weiteren Antwort.“ Frankfurt a/ M. den 16. Febr. 1835. Die Generalagentur der Königlich Franzöſi⸗ ſchen Feuer- und Lebensverſicherungsgeſell⸗ ſchaft zu Paris. J. Hauck. Soweit der betreffende Artikel, dem als weitere Entgegnung noch folgende wahrheitsgetreue Eröff— nung folgen mag. 0 Vielſeitig gemachte Erfahrungen haben ſeither die Realität der Compagnie royale auf eine höchſt erfreuliche Weiſe beurkundet, ſo daß die bedeutend⸗ ſten Brandentſchädigungen nahe und ferne zur vollen Zufriedenheit der Betheiligten nach vorheriger Aus⸗ mittlung ihre Berichtigung fanden. Namentlich wurde von der Compagnie royale nach dem im December v. J. in Greuſſen ſtattgehabten Brande, bei welchem 300 Gebäude ein Raub der Flammen wurden, und jene mit 170,000 fl. intereſſirt geweſen, 125,000 fl. ohne vorgängige Expertiſe in Uebereinſtimmung mit dem Wunſche der rechtlich denkenden Verſicherten bezahlt, wogegen zwölf Verſicherte auf einer Expertiſe beſtanden und dergeſtalt 4,000 fl. als Entſchädigung erhielten. Auf ähnliche Weiſe entſprach die Geſell⸗ ſchaft in Wunſiedel, wo bald darauf ein verheeren⸗ der Brand ſtatt gehabt, ihren Verbindlichkeiten mit 50,000 fl., und noch vor ganz kurzer Zeit hat ſich die Solidität der Compagnie gegen Herrn C. Hof⸗ mann in Gießen, welcher durch einen Brand heim⸗ geſucht werden, in Erfüllung ihrer Obliegenheiten von Neuem bewährt. g die Statuten unbilligen und widerrechtlichen, den oder darauf ausgehen, durch wahrheitswidrige und „Geſetze macht, dem allgemeinen Drängen und Aus abb dieſen thatſachlſchen Verhal ſtalt zu verdächtigen ſich abmühen, entweder gegen Zweck und die Dauer der Geſellſchaft zerſtören ö Grundſätzen in eingetretenen Fällen auf eine eben ſo anmaßende als unbeſonnene und thörichte Weiſe N Eingang verſchaffen wollten und kein Gehör fanden, entſtellte Nachrichten ſoliden Anſtalten das Vertre des Publikums zu entfremden und dieſes aus ego ſchen Motiven anderen, vielleicht minder bewährt Inſtituten ähnlicher Art zuzupenden. 1 AUuoeberzeugt, daß allzeit nur Wahrheit beſteht- die Lüge aber zu Schanden wird; hoffe ich durch dieſe Zeilen etwaige Zweifel gegen die Realität und Solidität der Compagnie royale bei allen De die bereits durch dieſelbe verſichert ſind, oder Verſicherung durch ſolche für die Folge beabſichtigel g entfernt zu haben und überlaſſe nunmehr dem ei ſichtsvollen Publikum jedes weitere Urtheil üben die Sache ſelbſt. 5 Friedberg den 3. März 8170 4 4 a Chriſtian He 9 Fruͤchte⸗Preiſe hier in Friedberg: 10 Waizen: 6 fl.— kr. Korn: 4fl. 45 kr. Gerſte: 3 fl. 55 kr. a Hafer: 3fl.— kr. Erbſen:— fl.— kr. Fruͤchte⸗Preiſe zu Frankfurt, am 2. Maͤrz: Waizen: 5 fl. 50 kr. Korn:— fl.— kr. Gerſte: 4fl.— kr. Hafer: 3 fl. 14 kr. Kohlſaamen: 16 fl.— kr. Wicken:— fl. Fruͤchte⸗Preiſe zu Mainz, am 27. Februar: Wajizen: 6 fl. 31 kr. Korn: 4fl. 58 kr. Gerſte: 4 fl. 2 kr. Hafer: 3 fl. 16 kr. l Verkaufs⸗Preiſe 1 der Bäcker und Metzger vom 7. bis zum 5 März. 5 5 Pfd Qt. Für 1 kr. Milchbrod 3 „ 1 kr. Gemiſchtes „ 8 kr. Laden-Brod „ 6 kr. dito „ 4 kr. dito „ r. dito 1 Pfund Ochſenfleiſch 1„ Rindfleiſch 1 Kühfleiſch 1 Nierenfett 1 Kalbfleiſch 1„ Hammellleiſch 1„ Schweinenfleiſch 1 1 1 1 1 * SOS SAS ene 2 Leber- und Blutwurſt 12 „ Bratwurſt 14 „ Schwactenmagen 110 „Speck 20 „ Doörrfleiſch 14 5 1„Schmalz 18 8 1 Für die Richtigkeit: Der Bürgermeiſter D. Fritz. i Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Fries berg. 1