kt., f gefuhrten gers un pner, du chter. 61 Ju. m Wbolß gelacht Johaw arl den 0 echnet ,! Intelligenzblatt für die (Srovinz Oberhessen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. —— M30. Sonnabend, den 26. Juli 1834. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Das Ab- und Zuſchreiben in den Brandkataſtern. Da die Erfahrung ſeither gelehrt hat, daß die wegen des Ab- und Zuſchreibens in den Brandver— acherungs⸗Kataſtern beſtehenden Vorſchriften ſowohl Ihnen als den Kreisbewohnern noch nicht gehörig ekannt ſind, ſo werden dieſe, in ſo weit ſie hier einſchlagen, zur Erleichterung des Geſchäftsgangs und ur Erſparung von Koſten für die Intereſſenten Ihnen zu Ihrem Bemeſſen in das Gedaͤchtniß zurückgerufen Das Ab⸗ und Zuſchreiben in den Brandverſicherungs⸗Kataſtern theilt ſich ein: „In das gewöhnliche Ab- und Zu ſchreiben in den Monaten Auguſt, September und December. (Verordnung vom 31. Juli 1822 Nro. 23 des Regierungsblattes.) Die Abgänge, welche in dieſen Nonateu ſtatt finden, gelten in jedem Falle nur für das nächſtfolgende Jahr, und auch die zugänge haben in der Regel dieſelbe Wirkung. Wünſcht jedoch der Eigenthümer von Gebäuden, die i genannten Monaten einen erhöhten Anſchlag erhalten oder als neue Gebäude eingetragen werden, dieſe ſchon vom Tag des in dem Orts- und Amtskataſter gehörig erfolgten Eintrags an mit dem erhöhten der neuen Anſchlag verſichert zu ſehen, ſo hat er ſolches in der abzugebenden Declaration ausdrücklich u bemerken. Alsdann muß er aber auch die Brandentſchädigungs-Beiträge fuͤr das ganze Jahr, in welchem die Erhöhung des Anſchlags oder die Eintragung neuer Gebäude geſchehen iſt, nach dieſen Ver— ſcherungs⸗Anſchlägen leiſten. J. In das Zuſchreiben in den übrigen Monaten(Zugänge). Auch hier hat der Eigenthümer der Gebäude immer ausdrücklich zu erklären, ob die Erhohung resp. Eintragung für das laufende oder nächſtfolgende Jahr geſchehen ſoll; in erſterem Falle gilt hinſichtlich der Zeiträge zu den Brandentſchädigungen das unter I. Geſagte. Die in dem einen oder dem andern Falle(unter I. oder II.) entſtehenden Koſten habe ich in bei— ſolgender Tabelle zuſammengeſtellt. Sie werden daraus entnehmen, wie viel Koſten den Kreisbewohnern irſpart werden können, wenn dieſe das Ab- und Zu ſchreiben in den Monaten Auguſt, September und December, wo die großh. Steuerkommiſſaͤre zugleich das Ab- und Zuſchreiben der Immobilien zu bewirken ſaben, vornehmen laſſen. Ich erwarte daher, daß Sie, ſo viel an Ihnen liegt, darauf hinwirken, daß ſieſe Erſparniß eintrete. Die Declarationen ſind zu dem Ende immer einige Zeit vorher an mich einzuſenden, damit ich die vou mir vorzunehmende Prüfung noch eintreten laſſen kann, ehe die großh. Steuerkommiſſaͤre an den ein⸗ zelnen Orten des Kreiſes anweſend geweſen ſind. Zu den Declarationen ſind ſtets die auf Stempelpapier gedruckten Formulare zu gebrauchen, und haben Sie das darin Angemerkte gehörig auszufüllen, und etwa nöthige Zuſätze zu machen. In die Rubrik„Verſichert“ muß das alte Verſicherungs-Kapital nach dem Orts-Exemplare des Brandkataſters, und in die Rubrik„Zu- oder Abgang der Zuwachs oder geringere Betrag eingerückt werden. Die Orts- Exemplare der Brandkataſter ſind mit der Declaration zugleich einzuſchicken. Vorſtehende Beſtimmungen haben Sie zur öffentlichen Kenntniß zu bringen, und diejenigen, die einen Eintrag oder Erhöhung wünſchen, ſachgemäß zu belehren. Bei dieſer Gelegenheit werden Sie zugleich auf die Verfügung aufmerkſam gemacht, daß Sie bei der gewöhnlichen Ab- und Zuſchreib-Periode(Auguſt, September, December) dem anweſenden großh Steuerkommiſſär ein vollſtändiges Verzeichniß der im Laufe des Jahres entſtandenen Beſitzveraͤnderungen, ſo wie bei der nächſten Ab- und Zuſchreib-Periode auch ein Verzeichniß der in früheren Jahren geſchehenen aber noch nicht gemahnten Beſitzveränderungen zu überliefern haben, damit von dieſen das Nöthige in den Kataſtern bemerkt werden kann. Da durch Vernachläßigung dieſer Beſtimmung, beſonders bei ſich ereignenden Unglücksfällen viele Schreibereien entſtehen, die Kataſter ſelbſt auch nicht die gehörige Voll— ſtändigkeit erhalten können, ſo wird Ihnen die Einhaltung derſelben auf das Strengſte eingeſchärft. Friedberg den 21. Juli 1834. Kuͤchler. Koſten- und Gebuͤhren-Tabelle. Ordn Wenn das Ab- und Zu- Wenn es in andern Monaten verlangt wind Ordn. gum- Bezug Werrthtigte ſchreiben in den Mona⸗— N 5 l Abe ten Auguſt, Septbr. Am Wohnort des Außer dem Wohnort 3 und Decbr. erfolgt. Steuerkommiſſärs. des Steuerkommiſſärs. fl. kr fl. 85 fl. kr 1 Steuerkommiſſar— 6— 30 2 30 2 Steuerſchreiber zu Darmſtadt— 3. 3 22 3 3 Bürgermeiſter 5 6 8 15 8325 15 4 Stempelpapier 28 12 2 36 5 36 5 Taxatoren am Wohnort jeder 1. 1 5— 1 1 1 außerhalb jeder 2—.— 2— 2 5 Nota. Werden mehrere Taxationen resp. Ab- und Zuſchreibungen an Einem Tage vorgenommen, ſo haben 1) die Taxatoren ihre Gebühren auf die einzelnen Taxationen zu vertheilen, dergeſtalt, daß ſie im Ganzen nie mehr al 1 fl. resp. 2 fl. beziehen dürſen, und 5 2) die großh. Steuerkommiſſäre außerhalb ihres Wohnorts von jedem Eintrag einſchließlich der Nebengebäude 30 kr. ju beziehen, die weitern 2 fl. aber auf die einzelnen Einträge zu vertheilen. Vergl. Regulativ vom 16. Juni 1829 in Nro. 29 des Regierungsblattes v. 1829. 0 Küchler. 8 Bekanntmachung. Von dem großh. Provincialkommiſſar erſucht, die Collecten fuͤr die durch das Unglück eines ver⸗ heerenden Hagelwetters heimgeſuchten Gemeinden des Kreiſes Grünberg amtlich auszuſchreiben, empfehle ich den Kreisbewohnern, den Nothſtand jener Hartbedrängten durch mildthätige Beiträge zu mildern, und bemerke zugleich, daß Herr Kreisſekretär Fuhr zu Grünberg zum Rechner beſtellt iſt. An dieſen können daher die Beiträge eingeſendet werden. Auch dürften es die Herren Geiſtlichen und Bürgermeiſter gerne übernehmen, die geſammelten Beiträge dahin weiter zu befördern. Friedberg den 22. Juli 1834. Der großh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. 0 4 22 Aber Dert, Jenſt en Ven en b D fun nit ich n den eh ichen, un In d ataſter Die Ort den groß derungen eſchehene Lothige i s bei ſſe angt wi Wohne mmiſſan 179 Das großherzoglich heſſiſche Landgericht Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Bezirks. Betreffend: Die Anwendung von Rettungsverſuchen bei tragiſchen Fällen. Da es nach Mittheilung großh. Hofgerichts zu Gießen ſchon öfter bei tragiſchen Fallen, namentlich dei dem Selbſtmorde durch Erhängen, vorgekommen iſt, daß die alsbald erforderlich geweſenen Rettungs— 'erſuche von den Ortsbehoͤrden deßhalb nicht veranlaßt worden ſind, um der Beſtimmung, daß die Leiche n dem Zuſtande, in dem ſie gefunden worden, erhalten werde, vollſtändig zu entſprechen, ſo werden Sie deſonders darauf aufmerkſam gemacht, daß durch die Wahrung des Standes der Sache in dergleichen Fällen die alsbaldige Anwendung der nöthigen Rettungsverſuche keineswegs ausgeſchloſſen bleibe. Friedberg den 14. Juli 1834. Hofmann. ————-—V— Da Ses el bee an die großh. Buͤrgermeiſter des Bezirks. Betreffend: Die Extrajudicial⸗Beſchwerden in ſtreitigen Civil-Prozeßſachen. Sie werden beauftragt, den von dem großh. Landgerichte Groskarben in Nro. 29 des diesjährigen Intelligenzblattes zur allgemeinen Kenntniß gebrachten gemeinen Beſcheid des großh. Hofgerichts zu Gießen „om 16. Juni 1834, die Extrajudicial⸗Beſchwerden in ſtreitigen Civil-Prozeßſachen betreffend, in Ihren Jemeinden öffentlich bekannt zu machen. Friedberg den 19. Juli 1834. Hofmann. Ortsgeſchichte der Wetterau. Nachrichten über einzelne Oerter unſerer Wetterau fuden ſich hier und da in verſchiedenen ältern Schriften, B. in Merians Topographia Hassi etc., in Joh. Juſt. Winckelmann's Beſchreibung von Heſſen und Hersfeld ic. Die hanauiſchen Oerter ſind in nem 1782 erſchienenen Werke beſchrieben, das den Titel führt:„Geographiſche Beſchreibung der Graf— ſchaft Hanau⸗Münzenberg. Außerſt dürftig iſt das, pas der im Jahr 1747 zu Frankfurt herausgekom— gene„wetterauiſche Geographus/ liefert; er umfaßt aber die Wetterau in ſehr weitem Sinne, ſo daß derter, wie Dettingen, Goarshauſen, Witt genſtein ꝛc. angezeigt ſind. Sehr fleißig ſind da⸗ Ven die vorhandenen Nachrichten über alle einzel— ten Oerter der Provinz Oberheſſen, und ſomit über un bei weitem größten Theil der Wetterau, benutzt aid geſammelt im dritten Theile von G. W. J. Bagner's Beſchreibung des Großherzog— ums Heſſen, einem Werke, das wir in recht vielen Händen zu ſehen wünſchten.— Indem wir hier mit Altenſtadt die Nachrichten über die wetterauiſchen Oerter beginnen, die wir gelegentlich fortſetzen werden, bitten wir alle diejenigen Männer, welche im Beſitze von Materialien für die Ortsge ſchichte der Wetterau ſind, uns mit Beiträgen zu unterſtützen, insbeſondere aber uns zu berichtigen, falls Unrichtigkeiten oder Irrthümer untergelaufen ſeyn ſollten. Nur auf dieſem Wege kann nach und nach eine Geſchichte der einzelnen Oerter zu Stande kommen. Unſer Intelligenzblatt wird ſich bemühen, dem Leſer eine Materialien-Sammlung zu liefern, auf welche ein ſpaterer Geſchichtsforſcher weiter bauen kann, um mit deren Hülfe etwas Gediegeneres dem Publikum zu geben, als wir vermögen. f Die Redaction. Alten ſta dit. Unter den ſonſt zur Grafſchaft Kaichen ge hörigen burgfriedbergiſchen Oertern iſt der an der Nidder gelegene Flecken Altenſtadt eines der be — deutendſten. Wir erlauben uns, den Leſern Eini⸗ ges uͤber daſſelbe hier mitzutheilen. Schon der Name deutet auf eine alte Nieder⸗ laſſung, und daß dieſe von den Römern ausgieng, leidet wohl keinen Zweifel. Nicht nur finden ſich zuweilen in der Gegend römiſche Münzen,(Schrei— ber dieſes beſitzt ſelbſt einige bei Altenſtadt auf— gefundene und unter Andern eine Silbermünze von Trajan) ſondern es wurde auch daſelbſt im Jahr 1603, in einer Tiefe von 36 Fuß ein Stein auf⸗ gegraben, der eine unverſehrte roͤmiſche Inſchrift trägt). Eben ſo mag der ſüdlich von Alten— ſtadt nach Bruchköbel führende Graben eine romiſche Befeſtigung geweſen ſeyn. Der Ort Altenſtadt in der Wetterau(villa Aldenstat in pago Wetdereiba), an deſſen Brücke der alte büdinger Reichsforſt endete, kommt ſchon im 15ten Jahr der Regierung des Koͤnigs Pipin, alſo 767, urkundlich vor. Eben ſo wird die Mark Altenſtadt(aldenstater marca) mehr⸗ mals in den Zeiten Karls des Großen genannt, und zwar ſo, daß das Kloſter Lorſch einige Ver⸗ mächtniſſe daraus erhält. 7500 Wie und wann der Ort, deſſen auch in Ur— kunden des dreizehnten Jahrhunderts einigemal Er⸗ wähnung geſchieht, mit den übrigen Beſitzungen der Grafſchaft Kaichen an die Burg Friedberg kam, darüber fehlen uns genauere Nachrichten. Schul—⸗ theiß und Beiſitzer des Gerichts zu Kaichen kommen 1293 vor, und wird u. A. dabei ein Friedrich von Altenſtatt als ſolcher Beiſitzer genannt. Eben derſelbe kommt als Zeuge in einer Urkunde von 1266 vor.*) Das Weisthum der altenſtädter Mark von 1485 f) hat uns weiland unſer gelehr— ter Landsmann Schazmann mitgetheilt. Unter Andern iſt darin beſtimmt, daß die Cülner (Töpfer) nicht mehr als dreizehnmal jährlich bren⸗ ) Die Nachricht hierüber nebſt der vollſtaͤndigen Inſchrift befindet ſich in Roth's und Schazmann's Beiträgen für die Geſchichte der Wetterau tes Heft(mehr erſchien nicht) S. 42, worauf wir die Liebhaber verweiſen. ) Codex Lauresham. T. II, p. 617, 642. ed. Mannhem. *) Würdtwein dioc. Mog. III, 231. ) Schazmann(wenn wir nicht irren, Vater des Herrn Hofrath Schazmann zu Darmſtadt) diss. de Jure et Judiciis—— Marcarum sive: von Marken und Märker⸗ gedingen in der Wetterau. Göttingen 1746 Nro. 2. 180 nen, und ihr Geſchirr zuvor in den Ortſchaften der Mark feil bieten ſollen, ehe ſie es anderwärts ver— kaufen. Der Ausmärker, welcher der Mark Scha⸗ den thut, ſoll Leib und Gut verloren, der Inmär⸗ ker aber ſeinen Leib nicht verfahren haben. Wenn aber einen fremden Mann in der Mark die Nacht überfällt, ſo darf er daſelbſt ſeine Nachtruhe neh— men, auch ſein Vieh auf die gemeine Weide trei— ben. Die Beſtellung der Mark mit Markmeiſtern, Foͤrſtern und Gebern, ſo wie das Halten des Mäͤr⸗ kergedings darf nirgends anders ſeyn, als unter der Linden zu Altenſtadt. Wegen der Jagd in dieſer Mark fanden früher vielfache Streitigkeiten ſtatt, indem theils die Herrn von Lindheim, bald die von Stockheim dieſelbe ſich anmaßen, theils die Herren von Iſenburg ihre Rechte dabei erweitern wollten.— Als der dreißigjährige Krieg die Markbewohner um das Ih⸗ rige gebracht, erlaubte ihnen die Burg 1638, ſechs Huben Ackerland von der Mark an den heſſen⸗ darmſtädtiſchen Obriſten Wolff von Todten— warth zu verkaufen.) Ueber die kirchlichen Verhältniſſe von Alten— ſtadt können wir Folgendes mittheilen. Im Jahr 1297 ſchenkte Erwin der Jüngere, genannt Cranich(er heißt anderwärts„von Cransberg“ d. i. Krauichsberg) und ſeine Gemahlin Lu c— gardis das Patronat der Kirche zu Rodenbach dem Kloſter Engelthal. Dieſes Rodenbach hatte urſprünglich die Pfarrkirche, ſo daß Lind⸗ heim und Altenſtadt als Filiale derſelben von dem Pleban daſelbſt verſehen wurden. Dies iſt die Urſache, warum noch jetzt bei der Pfarrei von Altenſtadt kein eigenthümliches Pfarrhaus iſt. Der Kirchthurm iſt indeſſen ein altes Gebäude, und der Umſtand, daß er mit vier Zinuen und Schießſcharten verſehen iſt, deutet entweder auf eine urſprünglich fremdartige Beſtimmung, als Feſtungsthurm, oder man benutzte, wie auch an andern Orten der Fall war, den Kirchthurm ſelbſt als Vertheidigungsſtätte für Fälle der Noth.— Ueber die Erbauung der jetzigen Kirche giebt uns eine inwendig oben an der Wand befindliche Inſchrift, ) Mader ſichere Nachrichten von Friedberg. Th. III. S. 227. Dieſer Wolff von Todtenwarth iſt derſelbe, welcher als Geſandter für Heſſen⸗Darmſtadt an dem weſtphäliſchen Frieden arbeitete. f welch Aufſ Na uche „nd ol! ell „und Mi „ren ſtein der her, „ N Ibis Ma! ihm D 0 Wo wur ihm 1 St 0 tar ich, ſſolge Bure Wie 5 s E ſuiß y Man Anh Gang Ron die u f and Under Aufl — ſaften dy varts vn ark Schu r Inmm . Win die Nach ruhe neh Jeide tre, rkmeiſterz des Mur Is unte odenbig deubag ß Lind ben vol 65 iſt die rrei ve us iſt Gebin⸗ duuen m wedel 1 lufſchluß. Anno 1718 „Iſt diß Gotteſhauß zu bauen angefangen, Nachdem im vorigen 1717 Jahr in der alten Kir— ichen daſ Zweyte Evangeliſche Jubilaeum Refor— mationis Lutheri von mir Pfarrer Joh. Ru— dolph Röſſing Noch celebriret und 3 Tag nach⸗ einander gehalten, anno 1720 aber iſt's vollendet und darauf den 16ten Sbr. als den Sontag nach Michaelis solenniter eingeweyhet anno 1773 aber renovirt worden.“ Der Taufſtein iſt eine ſchöne Arbeit aus Sand— ein mit vier Blättern, aber angeſtrichen. Einige der früheren Geiſtlichen theilt uns Ma— er(Theil III S. 283 ꝛc.) mit. Wir wollen ſie tier nennen. 1565 war Ebert Haen Pfarrer 3 Rodenbach, darauf Caspar Rechtenberger bs 1586, dann der Burg⸗Caplan Wendelin Nartius bis 1609, Johann Piſtorius, nach im Konrad Textor, an deſſen Stelle 1618 hilipp Riccius kam. 1642 ſollte Joh. Wolff praͤſentirt werden, der ſpäter beurlaubt murde, worauf Helfrich Eckel 1 Jahr und nach im Peter Jungius bis 1663 und Philipp Sturm bis 1674 die Pfarrei erhielt. Dieſer Sturm wohnte, weil es in Rodeubach an einer Wohnung gebrach, zuerſt in Altenſtadt, als der ſurkſten Gemeinde, und von der Zeit an hielten e, ſo viel Schreiber dieſes bekannt iſt, alle nach— ſe‚genden Geiſtlichen in Altenſtadt auf. Im Jahr 1806 kam dieſer Marktflecken mit der Burg Friedberg und der Grafſchaft Kaichen unter din Oberhoheit von Heſſen, ſo, daß der Burggraf als Standesherr angeſehen wurde. Dieſes Verhält— u währte bis 1819. Seit dieſer Zeit hat ſich Janches geändert. Die Mark iſt nämlich nicht uhr Gemeingut, ſondern unter die vier betheiligten bemeinden Altenſtadt, Höchſt, Oberau und ſſommelhauſen vertheilt worden. Dagegen erhielt i Jagdgerechtigkeit der Freiherr von Günderode u Höchſt. Das ſogenannte Schloß, ein baufälliges Ge— lande, wurde vor Kurzem von dem Vormunde eines ndern Zweiges der Familie von Günderode nuflich veräußert.— Gießen den 10. Juli 1834. Der Präſident des landwirthſchaftlichen Vereins ſer Provinz, Herr von Firnhaber-Jordis, nue die Gefälligkeit, bei einer vor mehreren Monaten imernommenen Reiſe durch England dem Ausſchuß zn gedachten Vereins die Zuſicherung zu ertheilen, un Zwecke der Veredelung unſerer einheimiſchen kcaafe einen Widder und mehrere Mutterſchaafe 181 velche wir darum hier mittheilen, hinlänglichen von derjenigen Race in England, welche er zur Kreuzung mit der unſerigen au zweckmäßigſten erachten würde, für denſelben ankaufen zu wolleu. Er fand, daß die in der Grafſchaft Oxford— ſhire einheimiſche ſogenannte Korzwold-Race weniger wegen der in dieſer Beziehung unſere Schaaſe wenig übertreffenden feineren Wolle, als wegen der aus— gezeichneten Größe, des vermehrteren Wolle⸗Ertrags und der größeren Maſtfahigkeit, ſo wie wegen der geeigneten klimatiſchen Verhältniſſe, vor allen andern ſich zur Kreuzung mit unſerer Race qualiſtciren werde, und kaufte einen Jaährlingswidder und vier Mutter— ſchaafe für den Verein an. Die Anſicht derſelben überzeugte den Ausſchuß von der Zweckmäßigkeit der Wahl: ein Verſuch bewies, daß der Widder ein Ge— wicht von 172 Pfund, die Schaafe dagegen ein ſolches von 112 Pfund lebend hatten, und der Ver— ſicherung des Herrn Ankaufers zu Folge ſoll ein ausgemäſteter Jaͤhrlingswidder ein Gewicht von 240 Pfund erreichen, und einen Woll⸗Ertrag von 12 bis 16 Pfund liefern. Um die Art und Weiſe, wie durch dieſe Schaafe der beabſichtigte Zweck der Veredelung unſerer Race am Sicherſten und Schnellſten erreicht werden könne, zu berathen und feſtzuſetzen, ernaunte der Ausſchuß aus ſeiner Mitte die aus den Unterzeichneten beſtehende Commiſſion, und dieſe kam in ihrer erſten vorbereitenden Sitzung dahin überein, daß unter Feſt⸗ ſtellung der nachfolgenden unabänderlichen Bedingun⸗ gen eine Concurrenz für die Uebernahme der Schaafe eröffnet werden ſollte. Es beſtehen jene Bedingungen darin, daß 10 die ſämmtlichen Schaafe vereint nur einem Züchter in dieſer Provinz übergeben werden ſollen, 2) dieſelben Eigenthum des Vereins bleiben, 3) die reine Nachzucht der engliſchen Race gleich⸗ falls in ſein Eigenthum übergeht, 4) der Züchter nur reines Vieh halte, 5) die Fütterungskoſten unter Aufrechnung des Woll⸗ Ertrags von der Stamm⸗Nace und der Erlaubniß, eine beſtimmte Anzahl ſeiner eigenthümlichen Schaafe von dem engliſchen Widder beſpringen laſſen zu dürfen, durch ein für die übrigen zum Sprung gebrachten Schaafe feſtzuſetzendes Sprung⸗ geld, ſo weit thunlich, vergütet werden ſollen, und endlich 6) der Züchter die erzielte Baſtard-Race, ohne dem Verein den Verkauf zu offeriren, nicht außer der Provinz verkaufen und die männliche Baſtard⸗ Nachzucht nicht entmannen laſſen darf. Daß ſich der Uebernehmer die möglichſt ſorgfäl⸗ tige Pflege und hinreichende Fütterung zuſichern muß, verſteht ſich von ſelbſt. Die Concurrenz iſt bis zum 2. Auguſt eröffnet, bis zu welchem Tag die ſchriftlichen Propoſitionen dem unterzeichneten Rentamtmann Schneider einge⸗ ſendet worden ſeyn muͤſſen, oder bei der an dem gedachten Tage Nachmittags 2 Uhr im Gaſthauſe zum Einhorn ſtatt findenden Sitzung der Commiſſion perſönlich überreicht werden können. Borkhauſen. Hofmann. Kempf II. Koch. Reuning. Schneider. Dr. Vir. Bekanntmachungen. NN Gläubiger-Aufforderung. (405) Jakob Wenzel von Ilbenſtadt beabſichtigt nach Schwabing im Königreiche Baiern auszuwan⸗ dern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— theilt werden wird. Friedberg den 13. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (406) Johann Chriſtian Förſter von Rödelheim beabſichtigt nach Unterlanzendorf im Kaiſerthume Oeſterreich auszuwandern. Rechtsanſprüche an den⸗ ſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Land⸗ gerichte Rödelheim anzumelden, gegenfalls die Ent⸗ ſaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 10. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. eee (433) Der Müller Georg Schmidt von Nieder⸗ urſel hat unterm 10. Juni d. J. beim Landgericht dahier aus einem angeblichen Teſtament ſeiner bei— den Eltern Michael und Henriette Schmidt von Niederurſel, in welchem ihm die elterliche Mühle, beſchrieben im Flurbuch: B. 2, Fol. 334, Gew. 68. Nro. 1: 1 Viertel 20 Ruth. 36 Schuh die Tabacksmühle an dem oberurſeler Weg; Nro. 2: 26 Ruth. 77 Schuh Garten hinter der Tabacksmühle, als Eigenthum vermacht worden ſeyn ſoll, gegen ſeine beiden abweſenden Brüder Franz und Gott⸗ fried Schmidt auf eigenthümliche Ueberlaſſung und Ueberſchreibung dieſer Mühle im Flurbuch auf ſei⸗ nen Namen geklagt. Da die beiden Beklagten ſchon viele Jahre abweſend ſind, und ihr Aufenthaltsort unbekannt iſt, ſo werden ſie und ihre etwaigen Erben hier⸗ durch auf Antrag des Klägers und ihres Curators öffentlich aufgefordert, ſich binnen 3 Monaten à dato unter dem Rechtsnachtheil des Eingeſtänd— niſſes, Ausſchluſſes mit allen Einreden, und um ſo 9 gewiſſer auf die angeſtellte Klage vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu erklären, als ſonſten nach dem Antrag des Klägers entſchieden werden wird. Rödelheim den 3. Juli 1834. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht, e, (437) Auf Anſtehen des hieſigen Bürgers und Bäckermeiſters Herrn Friedrich Kautz ſollen Montag den 4. Auguſt d. J., Morgens um 8 Uhr, ſeine ſammtlichen Mobilien, beſtehend in Bettung, Weiß— zeug, Meſſing, Kupfer, Zinn, Eiſenblech, Tiſche, Stühle, Schranke, Bettladen, Bütten und Fäſſer, ſo wie auch eine Fruchtfegmühle und ſonſtige Holz geräthſchaften, einer freiwilligen Verſteigerung in deſſen eigner Wohnung ausgeſetzt werden, welches zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 16. Juli 1834. In Auftrag: Der Beigeordnete Boutemy. (443) Der Unterzeichnete hat ein Parthie alte gute Mauerſteine von ungefähr 5 Kubikklaftern, in Geſaͤtzen von /, ½ und ganzen Klaftern— auch verſchiedenes altes Bauholz, ſowohl Tannen- als Eichen-, und einen gebrauchten kupfernen Waſch— keſſel, mittlerer Größe, aus der Hand zu verkaufen Wilh. Kümmich Landſtändiſche Verhandlungen betreffend. (448) Um den gegenwärtig noch eintretenden Abonnenten oder ſich bildenden Leſezirkeln die Anſchaffung der Verhandlungen der zweiten Kammer der Landſtände des Großherzog— thums Heſſen möglichſt zu erleichtern, ſollen dieſe nicht verbunden ſeyn, die bereits erſchienenen Hefte zu kaufen, und dennoch den Abonnementspreis von 3 kr. pr. Druckbogen genießen. Dieſelben über nehmen dagegen die Verbindlichkeit zur Abnahme und Bezahlung ſaͤmmtlicher im Druck erſcheinenden Ver⸗ handlungen bis zum Schluſſe des Landtags. Be ſtellungen könuen bei jeder löbl. Poſtexpedition und in jeder Buchhandlung gemacht werden. Darmſtadt den 9. Juli 1834. 5 Carl Wilhelm Leske. Edicetalladung. (449) Chriſtoph Lorrey jun. von Steinbach und deſſen Ehefrau Anna Margaretha liehen nach Aus⸗ weis des gerichtlichen Hypothekenbuches: 5 1) bei Hofgärtner Friedrich Franke zu Rumpen⸗ heim unterm 5. Oktober 1787 265 fl. und unterm 20. Juni 1791 375 fl., 2) bei Adam Dahl zu Niederhofheim unterm 25. Mai 1814 400 fl. Sammtliche Hypotheken ſtehen im gerichtlichen Hypothekenbuche noch offen, ſollen jedoch abgetragen worden, und die Schuldſcheine verloren gegangen ſeyn, Auf Antrag der Erben der Schuldneriſchen em u nſten en w indge Ao lter nac id. 0 fich Eheleute werden alle diejenigen, welche Rechtsan— ſprüche aus den drei oben angeführten Obligationen abzuleiten gedenken, aufgefordert, ſolche um ſo ge— wiſſer binnen 6 Wochen à dato dahier anzuzeigen, als ſonſten nach Ablauf dieſer Friſt die Schuldur— zunden mortificirt erklärt, und die Einträge im Hypothekenbuche gelöſcht werden. Rödelheim den 17. Juli 1834. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht. Buff. 450) Ein vollſtändiges Logis, welches ſogleich be— ogen werden kann, hat in der Uſergaſſe zu ver— atiethen Chriſtian Weith. Bekanntmachung. 451) Montag den 28. Juli d. J., Vormittags 0 Uhr, ſoll der Bedarf an Rüböl, welcher in ohn⸗ zefähr 8 Ohm beſteht, dem Wenigſtnehmenden un— er den im Termin bekannt gemacht werdenden Be— »ingungen in Akkord gegeben werden, welches den hazu Luſttragenden hiermit zur Nachricht dient. Nauheim den 21. Juli 1834. Kurfuͤrſtliches Salzamt. Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. Salzfuhrlohn⸗Verſteigerung. 452) Nachſten Dienſtag den 29. d. M., Vormittags 0 Uhr, wird die Anfuhr des, von der Saline Nauheim und aus dem Salzmagazin Vilbel, für das Salzmagazin Friedberg im Jahr 1834 benöthigten Salzes, im Hauſe des Herrn Gaſtwirths Hieronimus or dem vormaligen Mainzerthor, öffentlich an den Venigſtnehmenden, unter den alsdann eroͤffnet wer— enden Bedingungen verſteigert werden. Salzhauſen den 21. Juli 1834. Der Provincial-Salzregie-Inſpector Oberfinanzrath Reuß. (453) Dienſtag den 29. d. M., Vormittags 11 Ehr, ſoll das Kiesfahren und die Planirarbeit an er diesjährigen Wegbauſtelle an dem Vicinalweg on Obererlenbach nach Obereſchbach an Ort und Stelle, zunächſt der obereſchbacher Grenze anfangend, in den Wenigſtnehmenden unter den bei der Ver— ſeigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verſteigert werden. Obererlenbach am 20. Juli 1834. Der großh. Beigeordnete Jung. (454) Freitag den 4. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, ſollen nachfolgende Gemeinde-Arbeiten, als: 1 Maurerarbeit, voranſchlagt zu 81 fl. 22 kr. 2) Zimmerarbeit„ e e, ee 3) Reparatur der hieſigen Kirchen— Uhr, voranſchlagt zu. 40 Herſtellung der hieſigen, aus ſteinernen Röhren beſtehenden, Waſſerleitung, voranſchlagt zu 36„ in dem Geſchäftszimmer des Unterzeichneten öffent⸗ 422„— —. 183 lich an den Wenigſtnehmenden unter den bei der Verſteigerung bekannt machenden Bedingungen ver— ſteigert werden, wozu die betreffenden Handwerks— leute einladet Oſſenheim den 23. Juli 1834. Der großh. Bürgermeiſter Stumpf. Gläubiger-Aufforderung. (455) Chriſtoph Faatz von Aſſenheim beabſichtigt nach Bornheim im Gebiete der freien Stadt Frankfurt auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 7. Juli 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (456) Eliſabetha Rübſamen von Vilbel beabſichtigt nach Maſſenheim im Kurfürſtenthum Heſſen auszu— wandern. Rechtsanſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 8. Juli 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Edictalladung. (457) Kaufmann Caſſella, Ignatz Caſſellas Sohn von hier iſt unter Curatel geſtellt und es ſind ihm die Ortsbürger Zadik Gredel und Gombel Katzenſtein von hier als Curatoren beigegeben worden. Dies wird unter dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechtsgeſchäfte, welche ge⸗ dachter Kaufmann Caſſella ohne Einwilligung ſeiner Curatoren abſchließen möchte, nicht verbindlich und daß Forderungen an jenen ſo gewiß bis zum Donner— ſtag den 28. Auguſt d. J. hier anzuzeigen ſind, als ſonſt keine Rückſicht auf dieſelben genommen, vielmehr unterſtellt werden wird, daß ſolche Forderungen nach Anordnung der Curatel erwachſen ſeyen. Friedberg den 17. Juli 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt, 1 Hofmann. Zu billigen Preiſen: (458) Leder⸗Leinewand, 7¼ breite, zu 17, 18, 19 und 20 kr., ſo wie in Reſten zu 12 und 14 kr. die Elle, iſt neuerdings angekommen bei Samuel Lindheimer jun. in Friedberg. (459) Samſtag den 26. d. M., Nachmittags 1 Uhr, ſollen nachverzeichnete Arbeiten, Behufs Orts⸗ ſtraßen und Vicinalweg-Neubau, an den Wenigſt⸗ — 18 nehmenden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen verſteigert werden: 2) Ortsſtraßenbau. 1) Planirarbeit, 20 Pfla⸗ ſterarbeit, circa 80[ Klafter, 3) Stein— liefern, 4) Kiesliefern; b) Vicinalwegbau. 1) 50 Klafter lang zu planiren, 2) Steinliefern, 3) Fertigen der Fahrbahn, Gräben und Banquets, 50 Klaf⸗ ter lang. Niederroßbach am 23. Juli 1834. Der großh. Bürgermeiſter F. Rullmann. (460) Dienſtag den 29. Juli, Nachmittags um 2 Uhr, ſollen 25 Achtel Korn von dem hieſigen Hoſpitak⸗ Fruchtvorrath in der Behauſung des Unterzeichneten einer offentlichen meiſtbietenden Verſteigerung ausge⸗ ſetzt werden, welches zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 24. Juli 1834. Der Hoſpitalpfleger Boutemy. (461) Donnerſtag den 31. Juli, Vormittags 9 Uhr, ſollen die an den Pfarrgebäuden zu Fauer⸗ bach II. vorzunehmenden Baureparaturen, als: 10 die Maurerarbeit, voranſchlagt zu 212 fl. 38 kr. 7 186 77 49 77 2)„Zimmerarbeit 1 3)„ Dachdeckerarbeit„„ 56/ 26„% 4)„Weißbinderarbeit 1„ 111% 23% 5)„ Schreinerarbeit 5„ 80, 6„ 6)„ Schloſſerarbeit„„ 110% 4, 7)„ Glaſerarbeit 1„ 29, 2, 8)„Spenglerarbeit„„ e ee 9)„ Pflaſterarbeit„„ 85% 11 ... Summe 875 fl. 39 kr. an die Wenigſtnehmenden auf der dortigen Gemeinde offentlich verſteigert werden. Ueberſchläge und Bedingungen liegen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, vor⸗ ſtehende Verſteigerung in ihren resp. Gemeinden durch die Schelle gefalligſt bekannt machen zu laſſen. Friedberg den 17. Juli 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. (462) Eine Wohnung beſtehend aus 2 Stuben, 2 Kammern, Küche, Keller, Stall, Miſt⸗ und Holz⸗ platz gleicher Erde, ſowie eine Stube und Neben— ſtube, 1 Kammer, Küche im 2ten Stock iſt zu ver⸗ miethen und kann im Monat Auguſt l. J. bezogen werden in der Metzgergaſſe bei Johannes Stork. Fuhrenverſteigerung. (463) Montag den 4. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, ſollen im Verwaltungsbüreau auf hieſiger Hauptwache zwei zweiſpännige Pferdewagen und vier Vorſpannspferde zum Transport der Bagage und Munition für das Bataillon in die am 2. Septbr. zu beziehenden Cantonirungsquartiere bei Offenbach an Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 24. Juli 1834. Reichart. (464) Mittwoch den 30. Juli, Vormittags 9 Uhr, ſollen die an der Kirche zu Oberwöllſtadt vorzuneh⸗ menden Baureparaturen, als: 10 die Maurerarbeit voranſchlagt zu 17 fl. 30 k. 2) die Schreinerarbeit 7„ 7 3) die Weißbinderarbeit„ e Summe 120 fl. 37 kr. in dem Hauſe des Hrn. Gaſthalter Diehl daſelbſt, an die Wenigſtuehmenden öffentlich verſteigert wer— den. Ueberſchläge und Bedingungen liegen bis da⸗ hin auf dem Büreau des Unterzeichneten offen. Friedberg den 24. Juli 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. Bekanntmachung. (465) Nächſten Dienſtag den 29. d. M., Nach⸗ mittags 3 Uhr, ſoll am ſchwalheimer Brunnen der ſogenannte lange Bau auf Abbruch an den Meiſt⸗ bietenden gegen baare Bezahlung verkauft werden. Hanau den 22. Juli 1834. Der Oberbaumeiſter Schulz Empfangsbeſcheinigung. Für die Unglücklichen im Kreiſe Grünberg ſind bei m ferner folgende Beiträge eingegangen: 1) von F. W. 7 fl., 2) von S. Lr. 1 fl. 45 kr., zuſammen mit den im vor gen Blatte angezeigten Beiträgen 14 fl. 55 kr. Ich darf wohl noch auf einige Beiträge hoffen. Profeſſor Ph. Dieffenbach. Ferner ſind für die Wetterbeſchädigten im Kreiſe Grün, berg bei dem Unterzeichneten eingegangen: von Hrn. A. 00 v. D. 2 fl., von Hrn. Rentmeiſter Schüler zu Dorheim 2fl, von Frau Poſtmeiſter Helmolt dahier 2 fl. 42 kr., zuſaut men ſind bei mir eingegangen 24 fl. 37 kr., wovon u den heutigen Blatte 12 fl. 5 kr. von dem Herrn Kreisſekretq Fuhr zu Grünberg, welcher als Rechner über dieſe Geldes beſtellt worden iſt, als erhalten beſcheiniget, werden. Dun Mehrbetrag von 12 fl. 32 kr. werde ich heute an denſelben abfenden und nächſtens über die richtige Ablieferung mich ausweiſen. en Von höchſtpreislichem Miniſterium des Innern und den Juſtiz ſoll befohlen worden ſeyn, für die Wetterbeſchaͤdigten im Kreiſe Grunberg eine Collecte im Großherzogthum zu erheben, weshalb ich meine Sammlung als geſchloſſen erklän und meinen wärmſten Dank für die erhaltenen Beiträge hiermit ſage. 5 Friedberg am 24. Juli 1834. a Flemming. Den Empfang der von Herrn Flemming überſandte 12 fl. 5 kr. für die Wetterbeſchädigten des hieſigen Kreiſeh beſcheinigt g Grünberg den 18. Juli 1834. 5 1 C. Fuhr, Kreisſekretär; —— D — ie Fleiſch- und Brodpreiſe ſind unverändert geblieben. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel⸗