„ Sommer, n Catturen, ius und an, chmack, und Durch die ienung zähle mer jun. Jagdhund, en Ohren, 1 Seite mit „Gastwirt. „Nachmit⸗ 2000 Hely berg in das n Hoſpital⸗ enden unter gett werden. 10 Uhr, ſollen zu Kleinkarben 48 fl. N h 60„165 — 108 fl. 45 f. öffentlich va dahin auf den ol zapfel 1 Ubr, ſoll n. g zu Großku 127 fl. 45 fl, neiſters an die bin auf den 3 ntelligenzblatt für die Yberhes en im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. * 17. 1834. Sonnabend, den 26. April Amtlicher Theil. Der großherzoͤglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Den Audienztag bei dem großh. Kreisrathe dahier. Für diejenigen Angelegenheiten der Kreisangehörigen, in Anſehung welcher dieſelben eine perſönliche Verhandlung oder Empfehlung bei mir für nöthig finden, habe ich bekanntlich den Dienſtag in jeder Woche als Audienztag beſtimmt. An dieſem Tage kann daher Jedermann ſicher darauf rechnen, mich ſprechen zu können. An den übrigen Tagen der Woche bin ich dagegen nicht ſelten, auswärtiger Geſchäfte wegen, abweſend, ſo daß diejenigen, welche an denſelben bei mir anſprechen wollen, Gefahr laufen, ihren Zweck zu verfehlen, und ſich vergebliche Gänge und Reiſen zu machen, wie dies bisher wirklich ſchon öfters der Fall geweſen iſt. Ich empfehle Ihnen daher dieſe Verhältniſſe in Ihren Gemeinden möglichſt zu ver— öffentlichen, namentlich auch die Gemeinderäthe davon noch beſonders in Kenntniß zu ſetzen. Bei dieſer Gelegenheit kann ich übrigens nicht umhin, Sie wiederholt darauf aufmerkſam zu machen, daß Sie ſich angelegentlichſt zu bemühen haben, die Anliegen Ihrer Gemeindeangehörigen bei mir durch berichtliche Correſpondenz mit mir zu erledigen, damit dieſelben von dem Koſten- und Zeitaufwand einer Reiſe hier— her verſchont bleiben. Da wo keine direkte Poſtverbindung mit Friedberg ſtatt findet, werden Sie der— gleichen ſchriftliche Mittheilungen in der Regel durch die Bezirksboten an mich befördern, ſo daß alle expreſſe Gänge vermieden werden. Friedberg den 22. April 1834. Kuͤchler. Das Kloſter Arnsburg. (Fortſetzung.) Der Haupteingang in das Kloſter iſt nach Nord⸗Oſten. Hier ſteht eine neuerbaute Pforte mit dem Bildniſſe des heiligen Bernhard. Der ge— neigte Leſer mag hereintreten und ſich ein wenig umſchauen, denn das Thor iſt nicht verſchloſſen, und der Fremde kann nach Belieben herumgehen. Wir führen ihn links in einen etwas erhöht liegen den Garten, gleich jenſeits der jetzigen Wohnung des Herrn Rentmeiſters. Hier ſtand einſt das alte Schloß, welches die Gründer des Kloſters, die Herren von Arnsburg zu ihrem Wohnſitze er— koren hatten, bis deren Nachkommen auf der eine Stunde ſüuͤdlicher liegenden Anhöhe das Schloß Münzenberg erbauten. Kaum ſieht man noch einige Spuren jenes alten Schloſſes.— Auf der rechten Seite des Thores finden wir die weitläufigen Oekonomiegebäude nebſt einer Mühle. Dem Thore gegenüber ſteht der lange Burſenbau, auf dem ſonſt der Pater Burſarius ſeine vielfachen Ge— ſchafte zu beſorgen hatte. Er iſt jetzt die Wohnung des Pachters. Links von demſelben ſteht ein altes, nicht unintereſſantes Gebäude, das freilich jetzt weder ſeiner urſprünglichen Beſtimmung noch ſeinem Namen gemäß benutzt wird; es heißt das Paradies. Wir gehen weiter, und bemerken unter den übrigen Gebäuden noch folgende: 1) Das alte ſogenannte Capitelhaus, deſſen Decke von zehn Säulchen getragen wird, die kreuzfoͤrmig aus vier Rundſtäben ohne eigentliche Pfeiler gebildet und ſechs Fuß hoch ſind. Gegenwärtig iſt dieſes Gebäude, wenn wir nicht irren,— ein Schaafſtall. Auch der Weinkeller verdient eines Beſuches; er beweist, daß von den ehrwürdigen Herren jener Spruch:„der Wein er— freuet des Menſchen Herz-/, nicht unbeachtet gelaſſen wurde. Es iſt ein Gewölbe von 42 Schritt Länge und 13 Schritt Breite. Einſt lagen hier rings⸗ umher die Stückfäſſer gefüllt von den geſuchteſten Weinſorten. Die Decke wird von ſechs Säulen getragen; dieſe verhindern aber nicht, daß ein großer Wagen darin bequem herumfahren kann.) Noch ſteht endlich aus neuerer Zeit das große Gebäude, worin ſich die Wohnung des Abtes, der Speiſeſaal ꝛc. befand. Zerſtoͤrt dagegen ſind die weitläufigen Kreuz— gänge, zerſtort iſt das Bibliothekgebäude, und die Bibliothek iſt auch nicht mehr da. Was aber am meiſten den Beſchauer mit Wehmuth erfüllt, iſt der Anblick von den Trümmern der Kirche. Noch im Jahr 1802 ſtand dieſes herrliche Gebäude, eine Zierde der Gegend, eins der ſchönſten Werke der Kunſt, großentheils aus uralten vorgothiſchen Zeiten. Gegenwärtig ſieht man nur noch die gewaltigen Mauern und einen Theil der Pilaſter mit ihren 7) Für die gelehrten Herren Leſer müſſen wir bemerken, daß ſich zu Arnsburg auch ein recht huͤbſches Archiv befin— det. Es iſt zwar einmal ein ſolcher Herr da geweſen und hat das Copialbuch geſtohlen; aber auch ohne das ſollen noch merkwürdige Beiträge für die Geſchichte dort zu finden ſeyn. 96 — einfachen und ſchoöͤnen Knaͤufen. Andere dagegen mit einem[Theil des Gewölbes liegen auf dem Boden. Aber noch in den Trümmern erkennt man die Größe und Schönheit des Ganzen, und um ſo ſchmerzlicher vermißt man dieſes, da es nur wegen Gewinnung der Steine und der Beſoldung des Geiſtlichen zerſtört wurde. Was davon nicht ver⸗ nichtet iſt, ſteht nur darum noch, weil die Feſtigkeit des Ganzen hier und da der Vernichtung Trotz bot. Eine herrliche Thüre hat ſich bis jetzt erhalten; ſie wölbt ſich im Halbzirkel, ſo daß von einem Knauf zum andern ein Rundſtaab läuft. Auch an ihr, wie überall, Schönheit in der Einfachheit. Die manchfachen, zum Theil herrlichen Grab— ſteine, welche ſich ſonſt hier fanden, ſind ebenfalls bis auf wenige zerſtört, oder werden zu gemeinen Zwecken benutzt. So finden ſich die des Philipp von Falkenſtein, der Alheidis von Hanau, und, was die Friedberger am meiſten ſchmerzen wird, jenes berühmten Rudolph nirgends mehr, der aus Friedberg von der bekannten Familie Ruhl zum eiſernen Hute ſtammt, erſt Probſt zu Wetz⸗ lar, dann Biſchof zu Verden wurde, und der Ver— faſſer der goldnen Bulle Kaiſer Karls IV. ſeyn ſoll. Der Verluſt dieſer Grabſteine iſt um ſo mehr zu bedauern, als man ſich auf die Richtigkeit der Umſchriften, wie ſie uns in einer Schrift von 1774 gegeben wurden, nicht verlaſſen kann. Zwei Grab— ſteine haben ſich erhalten; beide ſind ſo ſchön, daß ſie den Verluſt der übrigen noch mehr empfinden laſſen. Der Eine iſt der des Johann von Falken— ſtein, der im Jahr 1365 ſtarb. Der Ritter iſt mit kunſtreicher Hand auf dem Steine abgebildet. Die ehrwürdige Geſtalt hat eine Haube auf, und hält in der rechten Hand das Schwert, in der linken aber den Helm, deſſen Spitze mit einem Hundlein endet. In der Einfaſſung befindet ſich links ein Engelchen, rechts ein Heiliger; in den vier Ecken aber ſtehen vier Wappen). Das Ganze iſt ein wahres Meiſterwerk der Kunſt aus einer ſchönen Zeit, und verdiente wohl einer ſorgfältigen Abbil— „) Die Umſchrift anno domini mo. ccc' Urv' vii. ll. scptembris. obijt. Dominus. Joh. de. Salckenstepn. cujus. memoria. apud. superos. sit. in benedictione. führe ich deswegen hier an, je— doch ohne die Abkürzungen, die ſich im Drucke nicht gut wie— dergeben laſſen, weil er in der oben erwähnten Schrift Nro. 4 S. 86 unrichtig gegeben iſt. — 1 dagegn gen auf den erkennt mag und um 0 nur wegen eſoldung dez on nicht ver, die Feſtigkei ug Trotz bot erhalten; ſe einem Knauf uch an ihr, eit. ichen Grab id ebenfalls zu gemeinen s Philipp u Hanau, u ſchmerzen gends mehr, milie Ruhl n en Me bſt zu Wetz nd der Ver Is IV. ſeyn im ſo mehr tigkeit be von 177ʃ zwei Grat ſchöͤn, daß empfinden „ Falken⸗ ter iſt mit ldet. Die und hält der linken 1 Hündlein links eln pier Gen * ſchoͤnen en Abbil- stptembris. motiũ. apud bier an, je ich gut we len Schtiſt — dung), ehe der Muthwille noch weiter an der Zerſtörung arbeitet. Der zweite Grabſtein, den man noch dort fin— det, kann zwar auch ſchön genannt werden, ſteht jedoch dem erſteren in Hinſicht auf Kunſt weit nach; er iſt dem Johann von Linden und ſeiner Ge⸗ mahlinn Guda gewidmet. Der Ritter faßt auch das Schwert in der Rechten, den Helm in der Linken; ſie hält die Hände gegen einander wie eine Betende. Oben und unten ſind ſechs Wappen, worunter das der Linden(drei Lindenblätter) zweimal**). Bei genauerem Nachforſchen möchte ſich viel⸗ leicht unter den Steinen, welche jetzt zu Platten dienen, oder unter dem Schutte um die Kirche wohl noch Eine und die andere Grabſchrift auffinden laſſen. Gleich weſtlich vom Kloſter auf dem Felde wurden ſonſt Märkte gehalten, bei welchen vieles Volk aus der ganzen Gegend ſich einfand. Sie ſind aber längſt eingegangen. Auch die heil. Kreuz⸗ kirche lag außerhalb der Kloſtermauern. In früheren Zeiten wallfahrteten Viele zu ihr hin. Dies nahm ſpäter ab, und im Jahr 1623 wurde der Gottes— dienſt nach der Kloſterkirche verlegt. Auch ſonſt enthält die nächſte Umgebung manche Plätzchen, welche für den Freund der Geſchichte von hohem Intereſſe ſind. Von den ſogenannten Winger⸗ ten bei Dorheim zieht ſich faſt in gerader Linie und hier und da ſehr gut erhalten die alte Römer— ſtraße über Trais-Münzenberg und endigt einen Büchſenſchuß von Arnsburg gerade da, wo der von Eberſtadt nach der nahgelegenen Berger-Mühle ziehende„Burgweg“ ſie durchſchneidet. Man fin⸗ det dort die Spuren alten Gemäuers von unbe— zweifelt römiſchem Urſprunge. Die vor dieſer Stelle liegende Anhöhe, auf deren Mitte jetzt eine Linde ſteht, hatte ſchon im Jahr 1151 den bedeutungs— vollen Namen Altenburg. Dort ſtand zuerſt ein Kloſter von 1151 bis 1174, wie wir gleich hören 7) Wir haben Hoffnung, dieſelbe in Kurzem durch Herrn Galleriedirektor Müller in Darmſtadt zu erhalten. ) Die Umſchrift heißt: Alud sarcofagum. kot. Johis. de. linden. militis. rt. Gude. uroris. ejus. legitime. de Beldersheym. fundatorum. hujus. altaris. et. rapelle. consecratorum. ano. dni. mo. ccc. xciiiiꝰ. xi. kalendas. octobris. Sie iſt ebenfalls in der oben erwähnten Schrift nicht ganz richtig copirt und kann jetzt wegen des Schuttes nicht gut geleſen werden. 97 werden. Die Höhe beherrſcht die benachbarte Ge— gend; darum, und weil ſie auf beiden Seiten nach dem Welzbache und der Wetter durch ſteile Senkungen geſchützt wird, eignet ſie ſich ganz be— ſonders zu einer Befeſtigung. Erwaͤgt man alles dieſes; verbindet man damit den Umſtand, daß auf dieſer Höhe ſich Scherben von römiſchen Gefaßen, einzelne roͤmiſche Münzen und Fundamente von Quadern gefunden haben, ſo läßt ſich wohl nicht daran zweifeln, daß hier einſt ein roͤmiſches Caſtrum war. Nicht viel weiter nördlich davon zieht ſich ohnehin durch den Wald der Pfahlgraben und endet mit ihm zwiſchen Birkelar und Muſchenheim. An demſelben liegen(wie wir an einem andern Orte mitgetheilt haben), und zwar bei einer Stelle, welche man die große Seif nennt, eine Menge alter Grabhügel, von denen bereits im Jahr 1831 zwei geöffnet wurden, welche die Reſte mehrerer zerbrochenen Urnen von ſchwarzgrauer Farbe und eine Schaale von lemniſcher Erde enthielten. (Beſchluß folgt im nächſten Blatte.) Der Weg zum Reichthum. (Fortſetzung.) 3) So viel über den Fleiß, meine Freunde, und die Aufmerkſamkeit auf unſer Geſchäft; mit dieſen müſſen wir noch Mäßigkeit verbinden, wenn wir unſern Fleiß mit mehr Sicherheit erfolgreich für uns machen wollen. Es kann Jemand, wenn er nicht zu erhalten weiß, was er verdient, ſeine Naſe ſein ganzes Leben hindurch nach dem Schleif— ſtein drücken und doch zuletzt keinen Groſchen reich ſterben. Eine fette Küche macht ein mageres Teſta— ment, und„Vieles Vermögen wurde verthan, ſeit die Frauen für Thee dem Spinnen und Stricken und die Männer für Wein dem Hacken und Spal— ten entſagten.“ Wenn ihr wohlhabend werden wollt, denkt ſowohl an das Erhalten, als das Erwerben.— „Indien hat Spanien nicht reich gemacht, weil ſeine Ausgaben großer waren, als ſeine Einnahmen.“ Weg alſo mit euren verſchwenderiſchen Thorheiten und ihr werdet dann nicht ſo viele Urſachen haden, uber harte Zeiten, drückende Steuern und läſtige Familien zu klagen; denn: Weiber und Wein, Spiel und Betrug Machen den Reichthum klein und des Mangels genug; Und weiter:„Was Ein Laſter verzehrt, wuͤrde zwei Kinder in die Höhe bringen.“ Ihr mögt wohl den— ken, daß ein wenig Thee oder Wein dann und wann, ein etwas theurerer Tiſch, etwas feinere Kleider, dann und wann eine kleine Geſellſchaft Kleinigkeiten wären; aber bedenke:„Viele Körner machen einen Haufen.“ Hüte dich vor kleinen Aus— gaben;„Ein kleines Loch verſenkt ein großes Schiff /, wie der arme Richard ſagt; und wieder:„Wer gerne Leckerbiſſen ißt, wird ein Bettler werden„, und weiter:„Die Narren bereiten Gaſtmahler und die Weiſen genießen ſie.“ Ihr ſeid alle hierher zu dieſer Verſteigerung von Putz- und Flitterwaaren zuſammen gekommen; ihr nennt ſie Güter; aber, wenn ihr Euch nicht in Acht nehmet, werden ſie Uebel werden für Einige von Euch. Ihr erwartet, daß ſie wohlfeil verkauft werden, und vielleicht gehen ſie unter dem Preiſe weg; aber wenn ihr ſie nicht nöthig habt, ſind ſie doch theuer für Euch. Erinnert Euch, was der arme Richard ſagt:„Kaufe, was du nicht nöthig haſt, und in Kurzem wirſt du das Nothwendige verkaufen“; und weiter:„Bei einem Spottpreis be— ſinne dich ein Weilchen“; er meint, daß die Wohl— feilheit nur ſcheinbar, nicht wirklich iſt, oder daß der Kauf, indem er dich in deinem Geſchäfte ein— ſchränkt, dir mehr Nachtheil als Vortheil bringen möge. Denn in einer andern Stelle ſagt er:„Viele ſind durch wohlfeiles Kaufen zu Grund gerichtet worden.“ Weiter:„Es iſt thöricht, Geld auszu⸗ legen, um ſich Reue zu erkaufen“, und doch begeht man täglich dieſe Thorheit auf Verſteigerungen, weil man nicht an dieſen Kalender denkt.„ Mancher geht des Putzes willen mit hungerigem Magen und läßt ſeine Familie darben;„Seide und Atlas, Sammet und Damaſt loͤſchen das Küchenfeuer aus, wie der arme Richard ſagt;„dieß ſind keine Lebens— bedürfniſſe, ſie ſind kaum Bequemlichkeiten zu nen⸗ nen, und doch trachten ſo viele darnach, blos weil ſie ſchön ausſehen.)— Durch dieſe und andere Thorheiten ſtürzen ſich die Wohlhabenden in Armuth und müſſen von denen borgen, welche ſie früher verachteten, die aber durch Fleiß und Mäßigkeit ihren Stand erhalten haben; in einem ſolchen Falle zeigt es ſich klar, daß„ein Bauer auf ſeinen Füßen höher iſt, als ein Edelmann auf ſeinen Knieen, wie der arme Richard ſagt. Vielleicht haben ſie 98 ein kleines Erbgut beſeſſen, das ſie nicht zu erwer⸗ ben gewußt hätten; ſie denken:„Es iſt Tag und wird nie Nacht werden“;„daß eine kleine Ausgabe 5 9 von ſo Vielem nicht der Rede werth wäre„;„aber wenn man immer aus dem Mehlkaſten nimmt und nie hinein ſchüttet, kommt man bald auf den Boden/ wie der arme Richard ſagt, und weiter:„Wenn die Quelle trocken iſt, erkennt man den Werth des Waſſers„; aber ſie hatten es vorher wiſſen können, wenn ſie ſeinen Rath befolgt hätten.„Wenn du den Werth des Geldes kennen lernen willſt, ſo geh nur und borge; denn Borgen macht Sorgen, wie der arme Richard ſagt; ſelbſt dem, der verborgt, wenn er es wieder haben will. Der arme Richard belehrt ferner, indem er ſagt:„ Thorichte Putzliebe iſt wahrlich ein wahrer Fluch„;„ehe du deine Laune fragſt, frage erſt deine Börſe.“ Und wieder:„Der Stolz iſt ein eben ſo lauter Bettler, als der Man— gel und weit trotziger.“ Wenn ihr eine ſchöne Sache gekauft habt, ſo müßt ihr noch zehn dazu kaufen, damit Eure Kleidung übereinſtimmend iſt; aber der arme Richard ſagt:„Es iſt leichter, die erſte Be— gierde zu unterdrücken, als alle folgenden zu be— friedigen, und es iſt eben ſo gewiß bei den Armen Thorheit, den Reichen nachzuäffen, als bei dem Froſch, ſich aufzublähen, um dem Ochſen gleich zu kommen“;„Große Schiffe mögen weit ſich wagen, doch kleine Böte ſollten nah am Ufer bleiben.“ Es iſt indeſſen eine ſchnell beſtrafte Thorheit; denn der arme Richard ſagt:„Stolz, der mit Eitelkeit zu Mittag ſpeist, ſpeist zu Nacht mit Verachtung— „der Stolz frühſtückte mit Ueberfluß, ſpeiste mit der Armuth zu Mittag und zu Abend mit Schande.“ Und nach Allem, welchen Vortheil bringt dieſe koſt— bare Kleidung, für die man ſo vieles wagt, ſo vieles leidet? Sie kann die Geſundheit nicht för— dern, noch Schmerzen vermindern; ſie vergrößert nicht das Verdienſt der Perſon, erzeugt Neid und beſchleunigt den Fall. Welche Tollheit iſt es aber, ſich um ſolcher überflüſſigen Dinge willen in Schulden zu ſtürzen? Man bietet uns unter den Kaufbedingungen einen halbjährigen Kredit, und dieſes hat vielleicht manche von uns veranlaßt, hierher zu kommen, weil wir das Geld nicht gerade vorräthig haben, und nun ohne daſſelbe geputzt zu ſeyn hoffen. Aber, ach! bedenkt, was ihr thut, wenn ihr Euch in Schulden kennt; Fteihe zahlen Euer! wenn. erbar und i ni „Das Nach über den ler; fp um und Beute A 25. zo ſiſ allen 0 erwer, Lag und konnen, Venn du „ ſo geh gen, wie erborgt, Richard utzliebe e Laune te mit hande.“ cſe koſt⸗ agt, ſo icht for⸗ cgroßen eid d ſolcher ürzen? rennt; ihr gebt einem Andern Macht über Eure Freiheit). Wenn ihr nicht zur beſtimmten Zeit zahlen könnt, werdet ihr Euch ſchämen, wenn ihr Euern Glaubiger ſeht; ihr werdet Euch fürchten, wenn ihr mit ihm ſprecht; ihr werdet armſelige, erbärmliche, kriechende Entſchuldigungen vorbringen und allmählig Eure Wahrheitsliebe verlieren und in niedriges, ſchaͤndliches Lügen verſinken; denn: „Das zweite Laſter iſt Lügen, das erſte Schulden Machen“, wie der arme Richard ſagt; und weiter über dieſelbe Sache:„Das Lügen ſitzt den Schul— den auf dem Rücken, während doch ein frei gebor⸗ ner Mann keinen lebenden Menſchen zu ſehen oder zu ſprechen ſich ſcheuen oder fürchten ſollte.“„Aber die Armuth beraubt oft den Menſchen aller Geiſteskraft und Tugend.“„Es iſt ſchwer für einen leeren Beutel, aufrecht zu ſtehen.“— (Beſchluß folgt.) „) Nach den engliſchen Geſetzen, die damals allein in Amerika galten, konnte der Gläubiger ſeinen Schuldner ſo lange gefangen ſetzen laſſen, bis dieſer ihn bezahlt batte.— Erſt im vorigen Jahre wurde von der engliſchen Regierung die Abſchaffung dieſes Geſetzes in Vorſchlag gebracht und dabei unter andern der Fall angeführt, daß ein Mann wegen einer Schuld von 200 fl. 16, ſäge ſechs— zehn, Jahre lang im Gefängniß ſchmachtete, bis der Tod ihn von ſeinem harten Verfolger befreite.— Ob jener Vorſchlag durch die Annahme des Parlaments(der Land— ſtände) Geſetz wurde, iſt dem Einſender unbekannt.— Bekanntmachungen. MN Die dieswoͤchentlich erhaltenen und ferner zu empfehlenden Waaren ſind: (254) Alle Sorten Mode-Strohhuͤte, fran— zoͤſiſche, ſchottiſche und viele ſonſtige Batiſten in allen Breiten, eine neure Art in klein quarrirten Kattunen und Ginghams, viele Chaly- und Moͤbelkattunen,/ und ¼ breite Baumwollen— Zeuge, geſtreifte Federleinen zu Ueberzuͤgen, billige Sorten Leinewand. % breiten Marcelin, Royale, Gros de Naples, Gros de Londre in allen Farben. 99 ½,%,/&/ breite, roth und blau ge⸗ ſtreifte feine engliſche Zwilliche und Barchente, ſo wie auch geringere Qualitaͤten. Seidene Sonnen- und Regenſchirme. Goldene und ſilberne Herren- und Damen— Uhren und Ketten, Ringe und Ohrenringe. Gute und aͤcht neuſilberne Suppen-, Eß— und Kaffeeloͤffel ꝛc. Rein wollene und leinene feine Sommer— zeuge zu Beinkleider, ſchwarze und farbige ſei— dene Pique- und Thibet-Weſten. Eine große Auswahl der feinſten ſchwarzen, blauen, gruͤnen Mode- und endlich fur Ober— und Frackroͤcke neueſt getragen werdenden ganz dunkelgruͤnen, braunen und negerfarbigen Tücher. Friedberg und Butzbach— Simon Lindheimer auf der breiten Straße. Edictalladung. (177) Die nächſten bekannten Anverwandten des im Jahre 1740 gebornen Gerhard Stetzer von Niederrosbach, der ſchon ſeit vielen Jahren abwe— ſend iſt, beabſichtigen, deſſen Grundvermögen zu vertheilen. Es werden daher gedachter Gerhard Stetzer und deſſen unbekannte Leibeserben aufgefor— dert, ſich ſo gewiß binnen drei Monaten hier anzu— melden reſp. ihre Anſprüche auf das vorhandene Vermögen nachzuweiſen, als ſonſt daſſelbe den be— kannten Erben eigenthümlich und ohne Caution überlaſſen werden wird. Friedberg den 24. Marz 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Edicetalladung. (206) Die hinterlaſſenen Kinder des verſtorbenen großh. Landrichters Hennemann dahier und reſp. die für dieſelben beſtellten Vormünder haben die deferirte Erbſchaft des genannten großh. Landrich— ters Hennemann nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. In Auftrag großh. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen werden daher alle etwaigen Gläubiger des Erblaſſers aufgefordert, ihre Anſprüche ſo gewiß innerhalb 6 Wochen bei der unterzeichneten Gerichts ſtelle anzumelden, als anſonſt ſie hiermit ausge ſchloſſen werden und über den Nachlaß ferner recht— lich verfuͤgt werden wird. Groskarben den 6. April 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. * 1 1 N ö ö ö gekommen ſeyn. (223) Dienſtag den 29. April, des Morgens um 10 Uhr, ſollen in dem dahieſigen Wirthshauſe des Johannes Gröninger von dem dahieſigen herrſchaft— lichen Fruchtvorrath 5 19 100 Malter Waizen, 2) 300„ Korn, 3) 300„ Gerſte, und 4) 100„Hafer an den Meiſtbietenden unter den bei der Verſteige⸗ rung bekannt gemacht werdenden Bedingungen ver— kauft werden, welches den Kaufluſtigen andurch bekannt macht Ockſtadt am 17. April 1834. Die hochfreiherrlich von Franken— ſteiniſche Rentei daſelbſt. Bekanntmachung. (232) Nachdem eine nochmalige Verſteigerung der von den Johannes Carl'ſchen Eheleuten zu Florſtadt aus dem Heinrich Moll'ſchen Nachlaſſe ererbten Hofraithe, 26/50 des Flurbuches, beſtehend in Wohnhaus, zwei Scheuern und Stallung, in der Art verfügt worden iſt, daß das Haus mit Schop— pen und Stallung allein, die beiden Scheuern aber ebenfalls jede allein und zwar die großere Scheuer zuerſt auf Stehenbleiben und dann auf den Abbruch verkauft werden ſollen, ſo wird hierzu Termin auf Montag den 2. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, anberaumt, und konnen ſich Kaufliebhaber im ge— nannten Termine auf dem Rathhauſe zu Florſtadt einfinden. Friedberg den 15. April 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. F. Wörner. Alu f ford er un g. (233) Unterm 3. Juni 1799 liehen der hieſige Schutzjude Sender Dülsheim und ſeine Ehefrau Jütele, gegen Verunterpfändung ihrer dahier gelege— nen Hofraithe vom Heyum Dülsheim zu Hanau ein Capital von 350 fl. Dieſes Capital ſoll ſchon längſt abgetragen, die Schuldurkunde aber abhanden Auf Antrag der Wittwe Sender Dülsheim werden hierdurch alle diejenigen, welche Anſprüche an die verloren gegangene Schuldver⸗ ſchreibung zu machen gedenken, aufgefordert, ſolche um ſo gewiſſer binnen 8 Wochen à dato dahier geltend zu machen, als ſonſten nach Ablauf dieſer Friſt, die Schuldurkunde für mortificirt erklart und der Eintrag im Hypothekenbuch gelöſcht werden wird. Rödelheim den 9. April 1834. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſiſches Landgericht. Buff. 5 Gläubiger-Aufforderung. (234) Heinrich Kanns Wittwe von Okarben beabſichtigt nach Nordamerika mit ihren beiden Söhnen auszuwandern. Rechtsanſprüche an die— ſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. heſſ. 9 Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 8. April 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Pia cher i cht an die Auswanderer nach Nordamerika. (235) Alle diejenigen Einwohner, welche geſonnen ſind nach Nordamerika überzuziehen, können durch Vermittlung des Unterzeichneten ihre Schiffsangele— genheiten auf das Pünktlichſte beſorgt und zugleich auch die Kaufſchillinge ihrer verkauften Güterſtücke und Häuſer gegen äußerſt billigen Nachlaß in jeder beliebigen Summe gegen das Beizubringende ſogleich ausgezahlt erhalten. Friedberg den 22. April 1834. Chr. Hecht. (236) Dienſtag den 29. April l. J., des Vormit⸗ tags 9 Uhr, ſoll in dem ober- und unterflorſtädter Gemeindewald nachfolgendes Gehölz, als: 40 Stecken Buchen- und Eichen-Scheitholz, 30 77 7 77 7 Prügelholz, 80„ 1* Stockholz, 1200 Stück 1 1„Wellen, unter den bei der Verſteigerung eröffnet werdenden Bedingungen einer öffentlichen Verſteigerung ausge— ſetzt werden; wozu die Kaufliebhaber höflichſt einlader Florſtadt den 22. April 1834. Der Bürgermeiſter Appel. Gläubiger-Aufforderung. (237) Johannes Diehle Wittwe von Rockenberg beabſichtigt nach Schönſtein, im Königreiche Preußen, auszuwandern. Rechtsanſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— theilt werden wird. Friedberg den 12. April 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. a Küchler. Bekanntmachung. (238) Montag den 28. April d. J., Morgens 9 Uhr, ſollen im Revier Hochweiſel, Diſtrikt Thier— berg, 210 7¼ Stecken Buchen-Scheitholz unter den alsdann bekannt gemacht werdenden Bedingungen öffentlich verſteigert werden; welches man hierdurch mit dem Bemerken zur allgemeinen Kenntniß bringt, daß gegen Abgabe vorſchriftsmäßig ausgefertigter Zahlungsfähigkeits- und Bürgſcheine das Holz bis zum 1. September d. J. geborgt werden kann. Hochweiſel am 21. April 1834. Der großh. Revierförſter Reitz. (230 ſiche dun dust eilen gang klein hat, Sn Mf genfalls de Kreistaſ berg. erika. e geſonnen unen durch hiffsangele id zugleich Guterſtüch ß in jede de ſogleit echt. 9 Vormit⸗ Korſtadter heitholz, rugelholz, act I bube 909 ellen, werdende ug ausge ſt einlaò Appel. Rockenberg Meußen, abe ſind te dahier funde el⸗ Kreisrah g. ih bringt, gefertigtel 3* bi Holz ann. * Reiß, Zur Nachricht fuͤr die Herren Schäferei- Besitzer. (239) Durch Beſchluß der Leipziger Viehver— ſicherungsanſtalt werden von nun an auch Anmel— dungen zur Verſicherung der Schafe unter der Vor— ausſetzung angenommen, daß ein jeder Beitretende, einen in den letzten 6 Jahren durchſchnittlichen Ab— gang nach Abzug der Lämmer, der darauf keinen Bezug hat, zu erforſchen und beizubringen hat, und die jährlichen Sterbfälle über 10 vom Dundert nicht überſteigen darf. Der Unterzeichnete ladet hiermit unter näheren Mittheilungen ein landwirthſchaftliches Publikum zum Beitritt ergebenſt ein. Friedberg den 23. April 1834. Chr. Hecht. (240) Dienſtag den 13. Mai, Nachmittags um 2 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe auf Antrag der Frau Johannetta Caſſella ihr in der Burg Fried— berg beſitzendes Haus einer öffentlichen Verſteigerung zusgeſetzt werden, welches zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 23. April 1834. In Auftrag: Der Beigeordnete Boutemy. (241) Mittwoch den 21. Mai, von Morgens 8 Uhr an, ſollen die Mobilien zur Verlaſſenſchaft des verlebten Michael Rauch erbvertheilungshalber in des Verlebten Hauſe in der Burgvorſtadt einer offentlichen meiſtbietenden Verſteigerung ausgeſetzt werden, als: 1) Holzwerk und Möbel, 2) Kleidungsſtücke, 3) Bettung, 4) Weißzeug und Garn, 5) Porcellan, Glas, ſteinernes und irdenes Geſchirr, 6) Silber und Zinn, 7) Kupfer, Meſſing und Blech, 8) Victualien, 9) Vollſtändiges Schloſſerwerkzeug, 10) An vorrathigen Eiſenwaaren; welches zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 23. April 1834. In Auftrag großh. Landgerichts, Der Beigeordnete Boutemy. (242) Montag den 26. Mai, Nachmittags um 2 Uhr, ſollen im hieſigen Rathhauſe nachverzeichnete Güter, dem Heinrich Horr gehörig, hulfsvoll— ſreckungshalber einer öffentlichen meiſtbietenden Ver— ſeigerung ausgeſetzt werden: Ackerland. 1 114 Ruthen im Groswarthfeld an Pfarrgut, 2) 180 Ruthen daſelbſt an Heinrich Weckers Wittwe, 3) 229 Ruthen im Grosgalgenfeld an Martin Simon, 4) 469 Ruthen daſelbſt an Adam Steinhäuſer, 5) 137 Ruthen daſelbſt an Martin Simon, 6) 533 Ruthen im Lachenfeld an Fisc. Cameralis, 7) 305 Ruthen daſelbſt an Eliſabetha Catharina Franz, 8) 166 Ruthen daſelbſt an Wilhelm Netz, 9) 176 Ruthen im Kleinwarthfeld an Heinrich Martin Falck. Wieſen. 10) 391 Ruthen im ſtrasheimer Grund an Ludwig Langsdorf, 11) 92 Ruthen daſelbſt an Johannes Berg, 12) 197 Ruthen daſelbſt an der Pfarrei; welches zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 23. April 1834. In Auftrag großh. Landgerichts, Der Beigeordnete Boutemy. Bekanntmachung. (243) Die zum Nachlaſſe der Frau Landrichter Helmolt zu Großkarben gehörigen Mobilien, beſte— hend in Silber, Zinn, Kupfer, Porcellan, Weiß— zeug, Bettwerk, Büchern, Küchen-, Haus- und Oeconomiegeräthe aller Art, ſodann einer noch wenig gebrauchten zweiſpannigen Chaiſe, ſollen erbverthei— lungshalber Montag, den 12. Mai 1834, und die folgenden Tage von Vormittags 9 Uhr an in der zur Erbuaſſe gehörigen Behauſung öffentlich an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung verſteigert werden. Die Verſteigerung beginnt mit dem vorhandenen Weißzeuge. Sodann wird Mittwoch den 14. Mai 1834, Vormittags 11 Uhr, die Hofraithe ſelbſt, beſtehend aus Wohnhaus, Scheune, Stallung, Hofraum und Garten, unter den bekannt gemacht werdenden Bedingungen nochmals dem öffent⸗ lichen Verkaufe ausgeſetzt werden. Großkarben den 15. April 1834. In Auftrag großh. Hofgerichts d. P. O. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. (244) Montag den 28. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll die Planierarbeit der diesjährigen Vicinal— wegbauſtelle, an dem ſogenannten Bäumchesweg dahier, von 100 Klafter Länge an den Wenigſt— nehmenden an Ort und Stelle verſteigert werden. Die Bedingungen werden bei dem anberaumten Ter— min bekannt gemacht. Ockſtadt am 21. April 1834. Der großh. Bürgermeiſter Gröninger. 1 ö N ö ö N 5 — . (245) Montag den 5. Mai, Morgens 9 Uhr, ſollen in dem freiherrlich von Diediſchen Kirch— walde dahier 1) 500 Stecken Buchen-Scheitholz, und 2) 14000 Buchenwellen öffentlich verſteigert werden. Ziegenberg den 24. April 1834. Kirchner. Bekanntmachung. (246) Montag den 5. Mai, Nachmittags 1 Uhr, ſollen auf dem Gemeindehauſe dahier 10 75 Klafter langes und 30 Fuß breites neues Pflaſter an der Ortsſtraße zu fertigen, mit Einſchluß das alte aufzubrechen, die Steine zu ſammeln und die Straße zu planieren, 2) 14 Kubikklafter Steine zu brechen, 3) Steinfahren, 4) Kieslieferung, 5) Stein- und Kiesmeſſen, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an die Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Oſtheim am 21. April 1834. Der großh. Bürgermeiſter Ruppel. Waaren-Empfehlung. (247) Die modernſten Seidenzeuge in allen Farben; % breiten Thibet; wollene und Thibet-Shawls in allen Größen. Die neueſten Muſter rein wollener und leinener Sommerzeuge für Herren-Oberröcke und Beinkleider; eine große Auswahl in allen Sorten Weſten, Tüll und Spitzen; alle Sorten weiße Waaren;/ und breiten Kattun in großer Auswahl und neueſten Muſtern; feinen engliſchen Bettbarchent, Bettzeuge, gedruckte Zeuge; eine große Auswahl von Herren— und Damen-Seidentüchern, Merinos, breite und ſchmale. Und ſonſt noch viele Artikel, welche bei mir vor— räthig zu haben ſind, des Raumes wegen aber hier nicht weiter benannt werden. Beſonders empfehle ich mich noch mit ſchwarzen ſeidenen Herren-Huͤthen. 1 welches eine große Auswahl in allen Farben dar⸗ bietet, in geneigte Erinnerung und bitte um recht zahlreichen Zuſpruch. Friedberg, den 24. April 1834. Heinrich Mack. (248) Aus einer gewiſſen Kaſſe können 700 fl. gegen doppelte gerichtliche Sicherheit, im Ganzen oder getheilt, zu 5 pCt. ausgeliehen werden. Wickſtadt den 24. April 1834. In Auftrag: Veith. (249) Die okarber Kirche hat 120 fl. auszuleihen. Okarben den 24. April 1834. Peter Sommerlad, Kirchenrechner. Bekanntmachung. (250) Künftigen Dienſtag den 29. d. M., Vor⸗ mittags 10 Uhr, ſoll in der hieſigen Burgkaſerne das gebrauchte Bettſtroh aus circa 114 Strohſacken und 31 Strohpolſtern an den Meiſtbietenden, Par⸗ tienweiſe, verkauft werden. Friedberg den 24. April 1834. Reichart. Bekanntmachung. (251) Montag den 5. Mai d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll im Verwaltungsbüreau auf hieſiger Haupt⸗ wache der Exercierplatz, die ſogenannte Seewieſe, als Schaafweide auf dieſes Jahr meiſtbietend ver— pachtet werden. Friedberg den 24. April 1834. Reichart. (252) Ein vollſtändiges, noch wenig gebrauchtes Reitzeug, beſtehend aus einem engliſchen Sattel mit Ueberwurf und Stangenzaum, iſt zum Verkauf bei Sattler Falck. (253) Unterzeichneter empfiehlt ſich in allen Sor⸗ ten Mehl, Waizengries, geſchälte Gerſte und Hafer, Erbſen und Linſen. Daß ich auſſer meinem bekannten Geſchäfte auch einen Specerei-Handel etablirt habe, zeige ich unter der Verſicherung reeller Bedienung ergebenſt an. Friedberg im April. Heinrich Stamm. Endlich bringe ich mein bekanntes Tuchlager, Bei der Expedition dieſes Blattes iſt fuͤr 8 kr. zu haben: Tabellariſche Ueberſicht der in Friedberg ankommenden und abgehenden Poſten, wobei zugleich, neben genauer Angabe der Ankunft und des Abganges, die Perſonentaxe angemerkt iſt, und Angabe des Audienztages bei Großherz. Kreisrathe des Kreiſes Friedberg und der Amtstaͤge der Großherz. Landgerichte Friedberg und Großkarben. Die Fleiſch⸗ und Brodpreiſe ſind unveraͤndert geblieben. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel. B 8