eu⸗ und Ge ngen im a de offentlih „ b, Schultheg Jurgens 9 l ſen, , ſtelle gehong hels Erben en Zehnten zeſetzt, wit 34. il. TLäm mittags 0 Kubikkli⸗ der Gemarke ung eines nen en bei der 2 en Bedingm „ Bürgerme erſteigert w l Holzapf reiten., d. J. ſolle Gehen 100 UN arbeiten n welches 1 urch bekant 90 der Neuß * erſucht, be . Gemeinden Helzapfe Intelligenzblatt für die r ovinz M im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M 25. Sonnabend, den 21. Juni 1834. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter und Polizeikommiſſaͤre des Kreiſes. Betreffend: Die Fremdenpolizei. Ein öffentliches Ausſchreiben der churfürſtlichen Polizeidirektion für die Provinz Hanau hat darauf aufmerkſam gemacht, daß unter den fulder Taglöhnern männlichen und weiblichen Geſchlechtes, welche von der Zeit der Heuerndte an die hieſige Gegend zu durchziehen pflegen, eine Menge lüderlichen Geſin— dels ſich befindet, welche unter dem Vorwande Arbeit zu ſuchen, häufig nur dem Vagabundenleben und der Unzucht fröhnen und von Betteln, Diebſtahl und andern Verbrechen leben. Ich nehme hieraus Ver— anlaſſung, Ihnen die genaueſte Beobachtung der Vorſchriften hinſichtlich der Fremdenpolizei in Betreff dieſer Leute beſonders einzuſchärfen. Namentlich: 1) Haben Sie darauf zu ſehen, daß die Legitimationspapiere derſelben vollſtändig in Ordnung ſind. Paäſſe oder Heimathſcheine, welche nur von Schultheißen ausgeſtellt worden, ſind ungenügend. Dieſel— ben muſſen von den Kreisräthen oder anderen höheren Behörden unterzeichnet ſeyn. 2) Wer keine oder keine genügende Legitimation beſitzt, iſt ſogleich zurückzuweiſen, und wenn der desfallſige Befehl nicht befolgt wird, zu arretiren und an mich einzuliefern. 3) Auch wer einen richtigen Paß beſitzt, darf ſich, wenn er keine Arbeit in einem Orte findet, nicht länger als 24 Stunden in demſelben aufhalten; gegenfalls iſt wie unter pos. 2 zu verfahren. 40 Findet ein Fulder oder Fulderin Arbeit, ſo ſind ſie in das Fremden- resp. Geſinderegiſter einzutragen und der Paß zu deponiren. dere 5) Treten dieſelben ſodann wieder außer Arbeit, ſo haben Sie denſelben auf den Legitimationspapieren zu beſcheinigen, daß und wie laug dieſelben in Ihrer Gemeinde gearbeitet haben. Hinſichtlich der jen gen, welche ſich binnen mehreren der letzten Tage nicht durch eine ſolche Beſcheinigung auszuweiſen vermögen, iſt nach den Umſtänden entweder wie unter 2 zu verfahren, oder ſogleich die Verhaftung und Einlieferung zu verfügen. 6) Wirthe oder andere Einwohner, welche Fulder oder Fulderinnen ohne Ihre vorgängige Erlaubniß beherbergen, ſind alsbald zur Strafe anzuzeigen. Friedberg den 18. Juni 1834. Küchler. ä —————— — —— ..... —— —— —— — — Veranlaſſung zu einem neuen Feſte. Es wäre doch wohl eine Schande, wenn das friedberger Intelligenzblatt, welches die Verpflichtung hat, ſich um die Angelegenheiten der Wetterau zu bekummern, gerade von der wichtigſten Angelegen— heit, die in Friedberg ſelbſt ſich ereignet, keine Notiz nehmen wollte. Dieſe Angelegenheit iſt die Vereinigung der Burg und Stadt Friedberg zu Einer und derſelben Gemeinde. Wir Fried— berger nehmen daran ſo herzlichen Antheil, daß zu wunſchen ware, wenn ein beſonderer Tag beſtimmt würde, wo das Feſt dieſer Vereinigung feierlichſt (das heißt, wie die Deutſchen ſeit uralten Zeiten zu thun pflegen, durch ein Gaſtmahl mit einigen Geſundheiten) begangen werden ſoll. Wir, nämlich Schreiber und die friedberger Leſer, denken uns, als ſaßen wir bereits in unſerm Feierkleide an der wohlbeſetzten Tafel, und hätten ſchon einige Schüſſeln glücklich abgethan. Da klängen plotzlich die Gläſer, und alles wäre geſpannt auf einen Mann, der ſich erhübe und ungefahr folgendermaßen ſpräche: „Verehrte Anweſende, wir feiern heute ein Feſt, das in den Annalen von Friedberg einzig und beſonders erfreulich iſt. Der Ort, den wir bewoh— nen, und auf dem vor undenklichen Zeiten die alten Römer ſich eine Zeitlang niedergelaſſen hatten, be— ſteht, ſo weit die Geſchichte reicht, aus zwei ver— ſchiedenen Theilen, die wir unter dem Namen Burg und Stadt kennen. Die Verhältniſſe waren aber der Art, daß faſt beſtändig beide Theile feindſelig gegen einander ſtanden. Von der Mitte des drei— zehnten Jahrhunderts an bis zum Anfange unſers Jahrhunderts währten die Reibungen, Streitigkeiten, Waffen- und Federkämpfe ununterbrochen fort, und jede neue Generation erbte von der alten den gegen— ſeitigen Groll und Hader. Endlich führten die neueren politiſchen Veränderungen die Bewohner beider Theile unter die großherzoglich heſſiſche Re— gierung. Von der Zeit an legten ſich allmahlig die Feindſeligkeiten. Den neuen Beamten waren ſie fremd und ohne Intereſſe; der Gegenſätze wurden immer weniger, und mit dem Hinwegräumen der Urſachen verloren ſich auch die Wirkungen. Beide Theile hatten Eine und dieſelbe Regierung, gehör— ten zu Einem und demſelben Staate; warum ſollten ſie länger ſo gegen einander ſtehen? e Seit nach Einführung unſerer vortrefflichen Gemeindeordnung Stadt und Burg zwar Einen Bürgermeiſter hatten, aber doch immer noch zwei ganz abgeſonderte Gemeinden bildeten, lag es den Behörden am Herzen, dieſe zwei Gemeinden zu Einer zu vereinigen, wozu ja die Natur ſie ſchuf. Endlich iſt der Vertrag zu Stande gekommen. Heute, ver— ehrte Anweſende, feiern wir das Feſt dieſer Ver— einigung, und es ſey mir erlaubt, einen Toaſt vor— zuſchlagen: Auf das Wohl derer, durch welche die lange Trennung endlich beſeitigt und die Vereinigung zu Stande gekommen iſt! Sie leben dreimal hoch.“ Die Anweſenden würden gewiß alle mit frohen Gefühlen einſtimmen und als Brüder Einer Ge— meinde in Liebe und Eintracht, aber auch mit den beßten Vorſatzen für Erhaltung dieſer Ge— meinde, von einander ſcheiden. Ja wer weiß, ob nicht eine kleine Collecte dabei erhoben und der Ertrag benutzt werden würde zu irgend einer from— men Stiftung!— Doch wir wollen unſern lieben Landsleuten und deren Herzen nicht vorgreifen. Zuſatz der Redaction. Obgleich in Nr. 163 der großh. heſſ. Zeitung die— ſer Vereinigung bereits Erwähnung geſchah, ſo wollen wir hier doch auch einige geſchichtliche Notizen anführen. Bekanntlich erſcheint der Name Friedberg urkundlich zuerſt im Jahr 1217. Aber ſchon im Jahr 1276 ſehen wir Stadt und Burg im Kampfe. Der Stadt wurde zwar von Kaiſer Rudolph die Strafe wegen Zerſtörung der Burg damals erlaſſen, und 1285 zwiſchen beiden eine Verſöͤhnung bewirkt. Allein ſie kann nicht von Dauer geweſen ſeyn; denn ſchon im Jahr 1306 erſcheint ein neuer Söhnbrief vom Kaiſer Albrecht. Ein dritter vom Kaiſer Ludwig aus dem Jahr 1331 brachte eben ſo wenig Friede zu Stande. Die damaligen Verhältniſſe mußten zu ewigen Reibungen führen. Dieſe reihen ſich denn auch fortwährend aneinander, und wandeln ſich endlich, als die Burg ſich im Beſitze der Pfand— ſchaft befand, in nie endigende Proceſſe. Selbſt in den ſchrecklichen Zeiten des dreißigjährigen Krieges erloſch die gegenſeitige Feindſchaft nicht, und daß im Jahr 1724 zu gleicher Zeit nur allein beim Reichshofrathe ſechzehn dieſer Proceſſe anhängig waren, haben wir bereits anderwärts geleſen. Tag mog einit daft Der iſt n ef Gun Beg Sil voll uf bal berg ſelbſt Vert bedi tun Jal ber dortreffliche zwar Eine noch zw. lag es den den zu Ein uf. Endlich Heute, ver dieſer Ver Toaſt vor irch welche titigt und mmen iſt mit frohen Einer Ge h mit den ieſer Ge et weiß, ob m und der einer flo nern liebeſ greifen. . Zeitung die N ſo wolle en auführ Friedben er ſchon in im Kampft. Abolyh dle 110 erlaſſen, i bewitkt. ohn; denn Sobubrief om Kaiſet en ſo weriſ Perhältniſe dieſe reihen d wandelt der Pfand⸗ Selbſt i en Krieges und daß alen beim 4 an angig „n fen. So quälten ſich beide Theile, bis in unſern Tagen die Eiferſucht erloſch und das früher Un⸗ woͤgliche endlich nicht nur möglich, ſondern die Ver— nigung verwirklicht wurde.( Zu Rom würde man ſafür der Eintracht einen Tempel errichtet haben!) der aus 23 Artikeln beſtehende Hauptvertrag it zu Darmſtadt am 22. Januar l. J. und zu Friedberg am 7. Februar von einem Bevollmächtig— en großh. Oberfinanzkammer(Hrn. Oberfinanzrath ünther) und dem großh. Bürgermeiſter, den geigeordneten und Gemeinderäthen von Burg und Stadt unterzeichnet. Am 10. Februar wurde er on großh. Kreisrathe und am 21. März, nach folgter Ratification Sr. K. H. des Großherzoges, on großh. Miniſterium der Finanzen genehmigt, kterauf am 4. April von großh. Landgerichte hier⸗ ſlbſt beſtätigt. Der aus 15 Artikeln beſtehende kertrag zur Regulirung der Befriedigung des Waſſer⸗ tedürfniſſes in Stadt und Burg und wegen Abtre⸗ ung der fiskaliſchen Waſſerleitung wurde am 22. vanuar zu Darmſtadt, am 27. Januar zu Fried⸗ terg unterzeichnet, am 10. Februar von großherz. breisrathe beſtätigt und von großh. Miniſterium um 21. März genehmigt, worauf am 4. April benfalls von großh. Landgerichte die gerichtliche geſtätigung erfolgte. Wir wünſchen und hoffen, tuß dieſen Verträgen noch manches Erſprießliche nnchfolgen wird. Niederwöllſtadt am 17. Juni 1834. Heute fand in der Synagoge dahier die Kopu— lation eines iſraelitiſchen Brautpaar's durch den dazu beauftragten Herrn Iſaae J. Fuerth, Elemen— wrlehrer zu Münzenberg, ſtatt. Die deutſche Rede, nelche Herr Fuerth dabei hielt, war ſehr gediegen und herzergreifend; im Tempel herrſchte Todesſtille td alle anweſenden Juden und Chriſten waren zu Thränen gerührt. Herr Fuerth ſetzte insbeſondere die gegenſeitigen Pflichten der Eheleute auseinander, ſchilderte das Glück der häuslichen Freuden und ab die Regeln an, wie wir daſſelbe uns unter bottes Beiſtand verſchaffen können und ſollen. lich die Stiefvater-Pflichten legte er dem Bräuti— em in Rückſicht der von ſeiner verwittweten Braut ihn zugebracht werdenden Kinder an's Herz, er— nuhnte das Brautpaar zur ſteten Gottesfurcht und 151 ſchloß— nachdem die ganze Handlung in ſteigender Begeiſterung und angenehmem Vortrag des Redners in deutſcher Sprache vollzogen war— mit den Worten: Ohne Gott— kein Glück. Moͤchten doch öfter in zahlreich beſuchten Synagogen ſolche deutſche Reden gehalten wer— den; damit viele Juden, wie z. B. heute wenigſtens bei Einem der Fall war, nicht auch noch in Zu— kunft bekennen müſſen, daß ſie die Lehren ihrer Religion nicht kennen; und woher anders ſollen ſie ſolche auch lernen? Aus den hebräaiſchen Büchern? Wie viele Juden ſind aber überhaupt der hebräiſchen Sprache mächtig?! Und die ſie nun gar nicht ver— ſtehen? Leider ſchreien dieſe die auswendig gelern— ten hebräiſchen Worte in verunſtalteten Formen heraus, ohne Herz und ohne Sinn. G. Bemerkung der Redaction. Es möchte allerdings gut ſeyn, wenn man die hebräiſche Sprache aus dem Gottesdienſte ganz zu verbannen ſuchte. Gewiß würde dabei er dadurch nur gewinnen, denn es würde derſelbe, wie wir überzeugt ſind, alsdann wieder Sache des Gemüthes werden. Die Andacht würde ſich der Herzen der Zuhörer bemächtigen, während man jetzt nur ein todtes Formenweſen ſieht, welches das Herz kalt laßt.— Es ſind ja gegenwärtig ſo manche wackere Männer unter den Iſraeliten; warum ſuchen dieſe nicht dahin zu wirken, daß die deutſche Sprache wenigſtens nach und nach einge— führt wird? Je mehr ihr aber dagegen arbeitet, deſto ſicherer untergrabt ihr gerade die feſteſte Stütze euerer Religion. Bekanntmachungen. N ανν Bit e. (385) Ich wünſche Schazmanns Diſſertation von Marken und Märkergedingen(de Jure et Judieiis—— Marcarum)— zu beuutzen. Wer mir dieſelbe entweder auf einige Zeit leihen oder käuflich überlaſſen wollte, würde mir einen großen Gefallen erweiſen. Friedberg im Juni 1834. Ph. Dieffenbach— Gläubiger- Aufforderung. (318) Carl Ferdinand Schmidt von Friedberg beabſichtigt nach Wien im Kaiſerthum Oeſterreich — .——————— v-ä———— r 2 —. ——— auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. heſſ. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 13. Mai 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (329) Johannes Schreid von Steinbach beab⸗ ſichtigt nach Beſtenheid im Großherzogthum Baden auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Gros— karben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsur— kunde ertheilt werden wird. Friedberg den 17. Mai 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger- Aufforderung. (336) Dr. jur. Heinrich Anton Bingmann von Oberrosbach beabſichtigt nach Fraukfurt a M. aus— zuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind bin⸗ nen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— theilt werden wird. Friedberg den 27. Mai 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger- Aufforderung. (345) Johann Heinrich Becht von Stammheim beabſichtigt nach Reichelsheim im Herzogthum Naſſau auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſiud binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Gros— karben anzumelden, gegenfalls die Eutlaſſungsur— kunde ertheilt werden wird. Friedberg den 7. Mai 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (347) Karl Friedrich Chriſtoph Schäfer von Friedberg beabſichtigt nach Wiesbaden im Herzog— thum Naſſau auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großherz. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Ent— laſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 2. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. 152 Gläubiger-Aufforderung. (357) Johannes Müller von Rockenberg beabſichtigt nach Mardorf, im Churfürſtenthum Heſſen, auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großherz. Landgericht da— hier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 2. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. (359) Es wird eine Magd geſucht, welche kochen kann, mit Hausarbeiten umzugehen weiß und einige Kühe zu melken hat. Bei Ausgeber dieſes Blattes das Nähere. (362) uUnterzeichneter macht hierdurch bekannt, daß er nicht mehr in dem ehemaligen Herold'ſchen Hauſe, ſondern in der daran ſtoßenden ſogenannen Oelmühle wohnt. Friedberg im Juni 1834. Heinrich Hanſtein. Verſteigerung akter Militäreffekten. (365) Montag den 23. d. M., Nachmittags um halb 2 Uhr, ſollen in der hieſigen Kloſtercaſerne 94 alte Czakos, 50 Czakofilze, 78 lederne Czako⸗ ſchirme, 146 Cocarden, 152 Compagniezeichen, 145 Säbeltroddel, ſo wie verſchiedene alte Caſerne- und ſonſtige Requiſiten, wobei ſich namentlich mehrere große blecherne Schüſſeln befinden, gegen gleich baare Bezahlung verſteigert werden. Friedberg den 11. Juni 1834. Reichart. Einladung zu einem Geld⸗, Haupt⸗ u. Ritterſchießen. (375) Unterzeichnete machen einem hieſigen und auswärtigen Publikum hierdurch die ergebene Anzeige, daß ſie auf dem, nahe bei der Stadt gelegenen Schützenrain Sonntag den 22., Montag den 23. und Dienſtag den 24. Juni l. J. ein Geld-, Haupt⸗ und Ritterſchießen halten und laden zugleich zur Theil⸗ nahme, ſowohl am Schießen ſelbſt als zum geſelli⸗ gen Vergnügen, höflichſt ein.— Das Ritterſchießen beginnt— uach unſerm ſchon bekannt gewordenen Lad— briefe— Montag den 23. Juni, und kann hierbei jeder der Herren Schützen, welcher ſich im Voraus zur Abnahme von 8 Schuß auf das Hauptſchießen verbindlich gemacht hat, mitrittern; es müſſen jedoch in der Vormittagszeit wenigſteus 4 Nennſchüſſe ge— ſchehen. Das Hauptſchießen, wobei die Iſte Gabe 100 fl. und die 40ſte als letzte Gabe 5 fl. beträgt, nimmt Dienſtag den 24. Juni Vormittags präcis 9 Uhr ſeinen Anfang und endiget ſich denſelben Tag. Für alle übrige Erforderniſſe, als gute Speiſe d Harſ meist ing. Rocke ben tum Heſa denſelben ſſ indgericht de ſungsurkum che Kreisxa dberg. welche koch eiß und ein dieſes Bla irch bekam Herold'ſi n ſogenann Hanſteit. 'effekten. achmittags! Kloſtercaſe lederne Cie liezeichen, Caſerne⸗ ntlich meh 70 a gegen gl Reichal ſchleßen. 2 N lieſigen Ad dt gelegene Hall ſſchicßl i müſſen fed aſſe 1 ind Getränke, ſowie auch gut beſetzte Tanz- und Farmonie-Muſſk, verſpricht der unterzeichnete Platz— neiſter beſorgt zu ſeyn. f Friedberg den 11. Juni 1834. Joh. Ph. Fritz, Guſtav Gerlach, Schützenmeiſter. Platzmeiſter. Edietalladung. (370) Kaſpar Dauterich und deſſen Kinder 3 Florſtadt haben folgende in oberflorſtädter (emarkung gelegenen Grundſtücke: Fuirbuch. g 1. Nr Nu Oberfeld. 1˙2453442½% am Griesgraben an Johs Reichhold. 1932480% im Raupenbuſch an Kaſpar Basler. 26020038 ¾ am Griesgraben an Johs Reichhold. 3.8 8J54¼% im Krätenpfuhl an Johs Merz und Johs Hartmann. 3 8810/ im kleinen Feld, ſtößt auf Jakob Schreitz II. 243891 am ſchwarzen Berg, ſtoͤͤßt auf Johs Treudt. 40003 1J08% bei der hanöveriſchen Pforte, ſtößt auf Wilhelm Dauernheim. 1101628 an der Latte an Johannes Hartmann. 2941530% an der Warte an Heinrich Weiſen— born von Niederwöllſtadt. 4021042 ¼ unter'm Schimmelberg an Heinrich Klaus sen. i 9J85]f47¼ an der Sauerweide an Frau v. Low. 43 167 ¼ daſelbſt an Frau von Löw. 2312 auf der Warte, ſtoͤßt auf Wilhelm Dauernheim. 502677/ vor dem alten Wald an Johs Stoffel. 5 5J[6523 im Raupenbuſch an Johs Reichhold. 5.5] 46030 ¼ vor'm Buchwald an Johs Reichhold. 116022135% an der Latte, ſtößt auf Ernſt Schar— mann und Maria Will. 17 360/ daſelbſt an Johs Stoffel und Catha— rina Klaus. 4643984 in den Beuglern, iſt getheilt mit Nikolaus Jakobi. 208J 7188 ¾ an der Warte an Jakob Schreitz II. ofentlich verſteigert, können ſich jedoch als Eigen⸗ timer derſelben nicht genügend legitimiren, weßhalb al, welche an jene Grundſtücke Anſprüche bilden M können glauben, aufgefordert werden, ſolche ſo gwiß binnen 6 Wochen hier geltend zu machen, als ſie ſonſt damit nicht weiter gehört werden ſollen, deſmehr dem ſtattgehabten Verkaufe die gerichtliche Ktätigung ertheilt werden wird. Da übrigens in den Hppothekenbuͤchern auf n Namen des Kaſpar Dauterich und deſſen Vor⸗ etrn nachfolgende Einträge offen ſtehen: ) von Johann Heinrich und Johann Kaſpar Dauterich eine am 23. November 1759 wegen 29 5.4 7 des Vermögens des abweſenden Andreas Dau— terich geſtellte Caution; von Johann Heinrich Dauterich wegen eines am 11. April 1776 von G. L. E. Siegfried zu Florſtadt aufgenommenen Kapitals von 100 fl. 20 3) von demſelben wegen eines unterm 11. März 1776 von Tob. Bauers Wittwe zu Nieder— mockſtadt entliehenen Kapitals von 100 fl.; 4) von demſelben wegen 100 fl. am 24. April 1787 von der Kirche zu Florſtadt vorgeſchoſſen; 5) von Kaſpar Dauterich eine der Kirche zu Florſtadt am 9. März 1799 geleiſtete Caution; 6) von demſelben wegen eines am 17. December 1819 von der Wittwe Meyer zu Friedberg geliehenen Kapitals von 100 fl., und dieſe Verpfändungen zwar längſt, die Kapita— lien durch deren Wiederabtragung, erloſchen ſeyn ſollen, die betreffenden Urkunden aber nicht vorge— legt werden können, ſo werden auf Antrag des Kaſpar Dauterich alle, welche auf die obgedachte Schuld resp. Cautionsurkunden Anſprüche machen wollen, aufgefordert, ſolche binnen obbeſtimmter Friſt von 6 Wochen um ſo gewiſſer hier anzuzeigen, als ſonſt jene für mortificirt erklart und die Ein— träge in den Hypothekenbüchern werden geloͤſcht werden. Friedberg den 31. Mai 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Gläubiger-Aufforderung. (382) Suſanna Ambron von Niederurſel beabſichtigt nach Heddernheim, im Herzogthum Naſſau, auszuwandern. Nechtsanſprüche an dieſelbe ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Rödel— heim anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 16. Mai 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Fruchtverſteigerung zu Friedberg. (383) Der Reſt der auf den ſiskaliſchen Speichern dahier zu Friedberg befindlichen 1833r Fruchtvor⸗ räthen, beſtehend in ungefähr 40 Malter Waizen, 550 Malter Korn, 40 Malter Gerſte und 160 Malter Hafer, wird Dienſtag den 1. Juli 1834 Vormittags 10 Uhr in der Behauſung des Herrn Gaſtwirths Hieronimus vor dem ehemaligen Mainzerthore zur öffentlichen Verſteigerung gebracht. Friedberg den 10. Juni 1834. Der großh. Rentamtmann Buß. — 15 (384) Dienſtag den 1. Juli laufenden Jahr's, des Vormittags um 9 Uhr, ſoll in meiner Wohnung dahier die Lieferung der für die Marienſchloſſer— Anſtalt in dieſem Jahre nöthigen Hammelwolle offentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert wer— den. Indem ich dieſes hiermit zur öffentlichen Kenntniß bringe, bemerke ich gleichzeitig: daß nur reine, gute, ausgeſuchte Hammelwolle geliefert wer— den kann; ferner die zu liefernde Quantität in ungefähr 3000 Pfund beſtehet, und derjenige, wel— cher bei der Verſteigerung mitbieten will, vorher nachweiſen muß: daß er eine Caution von 1000 fl. zu ſtellen im Stande iſt. Marienſchloß den 16. Juni 1834. Funk, Commerzienrath. Wohnungs- Veränderung. (386) Einem geehrten Publikum mache ich hier— mit ſchuldigſt die ergebene Anzeige, daß ich gegen— wärtig bei Herrn Heinrich Preuſſer auf der breiten Straße wohne und fortwährend Unterricht in der franzöſiſchen und engliſchen Sprache, im Zeichnen (ſowohl in Freierhandzeichnung, als auch Bau— kunſt⸗ und Planzeichnung) und in der Guitarre er— theile, wozu ich mich unter der Verſicherung fleißi— ger und billiger Wirkſamkeit, beßtens empfehle. Friedberg den 17. Juni 1834. Chriſtian Stoll. (387) Guter 18311 rheinbaieriſcher Wein, per Maaß zu 48 kr., 1833r Rheinwein, per Maaß zu 40 kr., wird verzapft bei Friedberg im Juni 1834. Friedrich Chr. Siek vor dem ehemaligen Mainzerthore. (388) Schöner friſcher, ſelbſtgezogener, weißer Rübſaamen iſt zu haben bei N Heinrich Preuſſer. (389) Der mittlere Stock meines Hauſes, in einer geräumigen Wohnſtube mit Schlafzimmer, einer andern heizbaren Stube nebſt Geräthkammer und einem Holzplatz beſtehend, wozu noch ein zu— 4 3 verſchließender Keller gegeben wird, kann zu An— fang September zur Miethe bezogen werden. Philipp Vitriarius, Kunſt- und Schönfärber. Gras verſteigerung. (390) Das diesjährige Heu- und Grummetgras von 210 Morgen der Gemeinde Reichelshein gehörigen Wieſen wird, und zwar Montag den 23. dieſes Monats, Morgens 10 Uhr, von den Diſtrikten Ortenberg, Gräben und Kühweide, ſodann Dienſtag den 24. dieſes Monats, Morgens 10 Uhr, von den Diſtrikten Nachtweide, Galgen— und Schützen-See u. ſ. w. in einzelnen Abtheilungen auf dem hieſigen Rath— hauſe meiſtbietend verſteigert. Reichelsheim am 19. Juni 1834. Herzogl. naſſauiſche Landoberſchultheißerei, Hehner. Grasverſteigerung. (391) Montag den 23. d. M. gegen Mittag ſol das diesjährige Gras von etwa 40 Morgen Kir, chen- und Pfarrwieſen dahier verſteigert werden. Reichelsheim den 18. Juni 1834. Der Kirchenvorſtand daſelbſt. Einladung. (392) Sonntag den 22. Juni iſt bei günſliget Witterung auf dem Nauheimer Teichhauſe gu beſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu ergebenſt ein ladet Henkel. (393) Dienſtag den 24. d. M., Nachmittags um 2 Uhr, ſollen 24 Malter Korn und 2 Malter Gerſte vom Corpora Speicher in der Behauſung des Herrn Hoſpitalpflegers Boutemy einer öffent— lichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 19. Juni 1834. H. Müller, Collector. (394) Der Unterzeichnete verkauft ſchöne gefuͤllte Kohlpflanzen, das Hundert zu 4 kr. 5 Thomas Hanſtein. Verkaufspreiſe 1 pfund Leber- und Blutwurſt 12 kr. der Bäcker und Metzger vom 23. Juni bis zu Ende d. M. 1 Bratwurſt a 14 kr. 1; ö 1„ Schwartenmagen 14 kr. Für 1 kr. Milchbrod 6 Loth 3 Quint. 1„ Speck 20 kr. „1 kr. Gemiſchtes. e e 1„ Dorrfleiſch 14 kr. 5 8 15 Laden⸗Brod. 4 pfund 16 Loth. 1„ Schmalz 16 70 5* 5— 8 7 21— 9 n kr. 05 0 5 5 5 5 5 1 In der Judengaſſe bei den Metzgern: „ 2 kr. dito Din: e e Ae 8 kn 0 1 d 1 9 9 kr. 1 pfund Ochſenfleiſch 11 kr 1—— 910 1 1 eee eee. Fruchtpreiſe. 1 Kalbfleiſch g. 5 0 5 5 kr. Waizen 5 fl. 15 kr. Gerſte 2 fl. 50 kr. 1%% echweiftenſleiſcghh eee zun 8 kr. Korn 3 fl. 45 ke. Hafer 2 fl. 35 kr. Gedruckt und perlegt unter Verantw orlſſchkeit voß Carl Bindernagel⸗ dr