ir 0 . ct daſelbſl a gegen vald— in en, tt werden, muar 183 toningen 13. Juli i ffen, wg Intelligenzblatt für die Sir ovinz(Dberhes sen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M29. Sonnabend, den 19. Juli 1834. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. 2 * Betreffend: Die Beitreibung der Gemeindeeinkünfte im Kreiſe. Der bevorſtehenden Ernte wegen ſoll die Beitreibung der Gemeindeeinkünfte binnen der nächſten 4 Bochen unterbleiben. Ich werde bis zum Ablauf dieſer Zeit auch die bereits erkannten Pfändungen inhibiren. Die Rechner ſind zu ihrem Bemeſſen hiervon in Kenntniß zu ſetzen. inſtellung: Philipp Rudolph von Fauerbach II. iſt an die Stelle des vom Dienſte abgetretenen Kreisboten Hechler zum Kreisboten beſtellt worden. Friedberg den 15. Juli 1834. Der großh. heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. * Bekanntmachung. Nachſtehender gemeiner Beſcheid wird hiermit zur Kenntniß des Publikums gebracht. Groskarben den 14. Juli 1834. Großherzogl. heſſiſches Landgericht. Buff. Betreffend: Die Extrajudicial⸗Beſchwerden in ſtreitigen Civil⸗Prozeßſachen. In neuerer Zeit hat das unterzeichnete Gericht öfters wahrnehmen muͤſſen, daß bei den an es gelangenden Beſchwerden in ſtreitigen Civil-Prozeßſachen gegen— auf einſeitigen Vertrag vom Unterrichter erlaſſene Verfügungen, das den richtigen prozeſſualiſchen Grundſaͤtzen, welche theilweiſe auch durch einen früheren gemeinen Beſcheid vom 13. Mai 1822 eingeſchärft worden ſind, entſprechende Ver⸗ 17 fahren nicht beobachtet worden iſt. Sämmtlichen Gerichtsuntergebenen wird deßhalb eröffnet, daß in ſtreitigen Civil⸗Prozeßſachen 10 derjenigen Parthie, welche ſich durch eine auf einſeitigen Vortrag ihres Gegners, d. h. ohne daß ihr zuvor ein Gehör geſtattet worden iſt, vom Unterrichter erlaſſene Verfügung für beſchwert erachtet, deßhalb nicht das Rechtsmittel der außergerichtlichen oder Extrajudicial⸗Beſchwerdeführung zuſteht, ſondern daß ſie vielmehr hiergegen bei dem Unterrichter zuvor remonſtriren muß, und daß das auf dieſe Remonſtration erfolgende Erkenntniß ein der Rechtskraft fähiges iſt, welches nur durch die Rechtsmittel der Appellation oder Nichtigkeits⸗Beſchwerde angefochten werden kann; 2) daß der Parthie, welche ſich durch eine auf ihren einſeitigen Vortrag, worüber der Gegner nicht gehört worden iſt, erlaſſene Verfügung für beſchwert erachtet, zwar allerdings, neben der auf jeden Fall zuläſſigen Remonſtration, das Rechtsmittel der außergerichtlichen Beſchwerdeführung zuſteht, daß ſie aber in dieſem Falle verbunden iſt, der erhobenen Beſchwerdeſchrift die angeblich beſchwerende Verfügung des Untergerichts in beglaubigter Form beizulegen, und daß, wenn dieß nicht geſchieht, dieſelbe als inept verworfen werden wird; 3) daß in dem sub 2 gedachten Falle die im Armenrechte ſich befindenden Parthien, und ſolche, welche in daſſelbe aufgenommen zu werden beabſichtigen, um ſo gewiſſer die angeblich beſchwerende Verfügung in beglaubigter Form beizubringen haben, als ſonſt ſie bei unterzeichnetem Gerichte nicht zu Protokoll genommen werden ſollen. Gießen den 16. Juni 1834. Großherzoglich heſſiſches Hofgericht der Provinz Oberheſſen. Ba pſt, großh. heſſ. Hofger.⸗Sekretaͤr. Friedberg den 14. Juli. Gluͤckliche Rettung. Nach dem heißen geſtrigen Sonntage(wir hatten 27 Grad Neaumur im Schatten) entwickel⸗ ten ſich in der Nacht auf den Montag mehrere Gewitter. Sie ſchienen indeſſen nicht ſehr ſtark, und wir glaubten, ihre Folgen nur in einem ge⸗ ſegneten Regen zu empfinden.— Auf einmal entlud ſich eine Wetterwolke Ces wird nach 1 Uhr Nachts geweſen ſeyn) über Friedberg, und der Blitz fuhr in den Giebel eines Hintergebäudes der Poſt, in welchem auf dem oberen Stocke mehrere Menſchen ſchliefen, unten ſich einige Stücke Rindvieh befan⸗ den, zerſchmetterte an dem Dache etliche Sparren, gieng dann ein Stockwerk tiefer, und mag wohl in dem Winkel ſich einen Ausweg geſucht haben. Der in ſolchen Augenblicken doppelt furchtbare Ruf„Feuer“ und der dumpfe Klang der Sturm⸗ glocke brachten ſogleich eine Menge der Stadtbe⸗ wohner herbei. Glücklicher Weiſe wurde die Flamme, die ohnehin nicht Nahrung genug in der aller⸗ nächſten Umgebung fand, ſchnell unterdrückt, ehe ſie weiter greifen konnte.(Nicht weit davon befand ſich außer einem Holzmagazin eine mit Heu gefüllte Scheune.) Von den Leuten ſelbſt wurde Niemand beſchädigt, und die Bewohner unſerer Stadt können der Vorſehung danken, daß ſie einer großen Gefahr glücklich entgangen ſind. Zur Warnung. Die großh. heſſiſche Zeitung meldet aus der Wetterau: „Am 11. Mai hat die Wittwe des Pachters Karl in Heegheim, Bezirks Büdingen, in einem kupfernen Keſſel grünes Gemüs gekocht, was übrig blieb, darin ſtehen laſſen und den 11. ej. gewärmt. Neun Menſchen erkrankten, aber nur die, welche zweimal gegeſſen, 3 Knechte und 1 Sohn, ſtarben.“ Wer möchte auch Speiſen in kupfernen, uͤber⸗ haupt in metallenen, Gefäßen ſtehen laſſen? Daſſelbe Blatt ſchreibt: „Wegen des Baues des neuen Schulhauſes zu Niedermockſtadt, deſſelben Bezirks, bildete ſich durch das Abtragen eines Hügels hinter dem neuen Ge⸗ 5 erfre niſſe um hege ſtig geh. Da fein Hen „Kern gleic war! Noch ſſonde eigen fel in 9 S9 Nicht mord den deines lichte weil rau 1 Fi us g end bär def daß 1 daß ih erachtet zuſteht, das au urch di ner nich uf jede teht, dag hwerend geſchieh „ welch erfügun Protoke rheſſer — u beſt⸗ u fla Niennd idt fön en Geehrt bäude eine etwa Stockwerk hohe Wand. Ungeachtet des wiederholten Verbotes des Ortsvorſtandes woll— ten dennoch am 13. November vorigen Jahres drei Mädchen, wovon ein 17jähriges dem Juden Hirſch, das 8jährige dem Schmiede Kraft, das jährige dem N. Schöll gehörten, Sand holen. Die etwas ausgehöhlte Wand verſchüttete die drei Kinder und erſtickte ſie. Es wäre zu wünſchen, daß ſolche varnende Vorfälle künftig früher zur Kenntniß des Dublikums gelangten.“ Sie waren uns nicht bekannt, ſonſt würden vir ſie früher mitgetheilt haben. Die Redaction. Ernte-Hoffnung. Während wir aus Rheinheſſen eben nicht die irfreulichſten Nachrichten über die dortigen Erzeug⸗ niſſe erhalten, können wir hier in unſerer Wetterau im ſo größere Hoffnungen zu einer geſegneten Ernte legen. Bisher haben wir auch faſt beſtaͤndig gün— ſige Witterung und immer zur rechten Zeit Regen ehabt, wobei Alles nothwendig gedeihen mußte. Das neue Korn, welches großentheils bereits auf inen Haufen ſitzt, iſt zwar weder dem Halme noch zem Kerne nach ausgezeichnet, wenigſtens mit dem Lerne des vorigen Jahres durchaus nicht zu ver— geichen, das aber auch in ſeiner Art wohl einzig var; dagegen ſteht der Waizen faſt überall gut. Noch vorzüglicher ſtehen die Sommerfrüchte, insbe— ſndere Hafer und Gerſte. Auch die Kartoffeln igen ſich ſehr gut. Dazu kommt noch, daß der zpfelbaum bei der herrlichen Blüthe, welche ihm in Frühjahre zu Theil wurde, den reichlichſten Gegen verſpricht, ſo daß man jetzt ſchon die Baume icht genug ſtützen kann. Nur in einem Theile der nördlichen Wetterau haben die Raupen vielen Scha— den an den Bäumen gethan, und die Hoffnung tes reichen Apfelertrags auf mehrere Jahre ver— uſchtet. Birnen gibt's bei uns überall ſehr wenige, teil im Winter die Blüthe zu ſchnell und zu weit ſrausgetrieben und dann unterdrückt wurde. Leider fangen trotz der Mittel, welche man im Fruͤhjahre faſt überall anwandte, die Mäuſe bei us an, ſehr läſtig zu werden. Iſt ihnen fortwäh— end der Nachſommer und Herbſt ſo günſtig, wie bisher, ſo werden ſie der friſchen Saat außer⸗ roentlich ſchaden. 173 Bekanntmachungen. TMN NN (447) Bei dem Unterzeichneten iſt erſchienen und zu erhalten: (auch bei Carl Bindernagel in Friedberg vorräthig zu haben) Pa . eher o der die Lehre der Kunſt, die Hufe der Pferde, Maul— thiere, Eſel, und die Klauen des Rindviehs durch Eiſen am zweckmäßigſten vor dem zu ſtarken Ab— nutzen zu ſichern, ſie geſund zu erhalten und die krank und fehlerhaft gewordenen zu heilen oder ſo zu ſchützen, daß die Thiere baldmöglichſt wieder zur Arbeit zu gebrauchen ſind. Zunächſt für prakti⸗ ſche Hufſchmiede, ſodann auch für Thierärzte, Oeco— nomen, Stallmeiſter, Cavalleriſten und Jeden, der mit Pferden umzugehen hat, bearbeitet von Dr. K. W. Dix, großherzogl. heſſ. Kreisthierarzte, der med. Fakultät Aſſeſſor und Lehrer der Thierarzneiwiſſenſchaft an der großh. heſſ. Landesuniverſität Gießen. 13% Bogen Text u. 19 Steinzeichnungen. Geheftet 2 f. 1 br Bei weitem die meiſten Zug- und Laſtthiere werden lange vor der Zeit durch zweckwidrigen Beſchlag und Ver- nachläſſigung der daher entſtandenen Krankheiten untauglich, und dadurch nicht ſelten die Vermoͤgensverhältniſſe ihrer Beſitzer erſchüttert oder zerrüttet. Wie viele Werke auch bisher ſchon über den Huf- und Klauenbeſchlag erſchienen ſind, ſo findet ſich darunter doch keines, was dem Laien durchaus verſtändlich und für den praktiſchen Hufſchmied anwendbar iſt. Das vorſtehende Werkchen iſt darum vor zugsweiſe für Hufſchmiede geſchrieben und behandelt nicht allein den Beſchlag an und fur ſich, ſondern auch die aus dem fehlerhaften Beſchlag entſtehenden Krankheiten und ihre Heilung. Thierärzten dient es zum Leitfaden für die Prü fungen der Hufſchmiede und jeder pferdebeſitzer wird mit Hülfe deſſelben den Beſchlag ſeiner Thiere ſelbſt anordnen und ſo ſich vor Schaden ſichern können. Der geringe Preis iſt darauf berechnet, die Verbreitung zu erleichtern. Ber der Gefahr ſo großer Verluſte, die dem mit den Grundſätzen des Beſchlags nicht vertrauten Pferde- ꝛc. Beſitzer drohen, muß eine ſo billige Belehrung, ſich dagegen zu ſchutzen, gewiß höchſt willkommen ſeyn. Gießen im Mai 1834. J. Ricker. Edictalladung. (413) Johannes Roth von Friedberg iſt ſchon ſeit vielen Jahren abweſend und ſein Aufenthalt unbekannt. Da nun ſeine muthmaßliche Erbin, Jakod Eichis Ehefrau von Frankfurt a/ M., ihre An— ſprüche auf ſeinen Nachlaß bereits im Jahre 1810 an Daniel Michel hierſelbſt abgetreten hat und die ſer jetzt daruber verfügen will, inzwiſchen keine — rechtliche Gewißheit vorliegt, daß Johannes Roth, namentlich auch ohne weitere Erben, verſtorben iſt, ſo werden er und ſeine allenfallſigen Leibeserben edictaliter hiermit geladen, ihre Anſprüche auf das vorhandene Vermögen unter gleichzeitiger gehöriger Legitimation ſo gewiß binnen 3 Monaten hier gel⸗ tend zu machen, als ſonſt daſſelbe ohne Caution dem D. Michel überlaſſen werden wird. Friedberg den 28. Juni 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Edietalladung. (414) Nachdem bei dem hieſigen Gerichte lange Zeit eine Curatel für den ſeit etwa vierzig Jahren abweſenden Ludwig Carl Strudel von Butzbach be⸗ ſtanden hatte, wurden vor einiger Zeit mehrere durch den königlich preußiſchen Conſul zu Marſeille gehörig legaliſirte Urkunden vorgelegt, wonach Ludwig C. Strudel in Marſeille mit Hinterlaſſung eines Kindes, der Louiſe Charlotte Eliſabetha Strudel, geſtorben iſt. Da jedoch aus dieſen Urkunden die Identität der Perſon des Verſtorbenen, mit dem bisher ab— weſenden Ludwig Carl Strudel, obwohl ſolche durch andere Beweismittel unterſtützt wird, nicht zur Ge⸗ nüge erhellt, überdies aber auch vor der Exportation des Vermögens ſämmtliche auf demſelben haftende Schulden hierorts angegeben werden müſſen, ſo werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen oder ſonſtige Anſprüche an das Vermögen des Ludwig Carl Strudel zu bilden haben ſollten, hiermit angewieſen, dieſe ſo gewiß binnen ſechs Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſten das vorhandene Vermögen an die ſich gemeldet habende Erbin ſofort ausgehändigt wer— den ſoll.— Friedberg den 28. Juni 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Weber. (420) Montag den 21. Juli d. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll der Bauplatz an Adam Kehr und Ludwig Hieronimus Haus in hieſigem Rathhauſe einer öffentlichen meiſtbietenden Verſteigerung aus— geſetzt werden, wozu die Kaufliebhaber einladet Friedberg den 10. Juli 1834. Der Beigeordnete Boutemy. Bekanntmachung. (431) Der Wittwer und Maurermeiſter Wilhelm Birkenſtock zu Obermörlen iſt für einen Ver— ſchwender erklärt und demſelben in der Perſon des Philipp Morſchell, Pfarrgaſſe zu Obermörlen, ein Curator beſtellt worden. Indem man dieſes mit dem Anfügen zur offentlichen Kenntniß bringt, daß alle ohne Conſens des Curators mit Wilhelm Birkenſtock abgeſchloſſene Rechtsgeſchäfte für wirkungslos werden erkannt werden, fordert man zugleich alle Gläubiger des Wilhelm Birkenſtock hiermit auf, ſo gewiß binnen 4 Wochen dem Curator ihre Rechnungen einzurei⸗ chen, als ſonſten darauf bei Befriedigung der Gläubiger keine Rückſicht genommen werden ſoll. Friedberg den 30. Juni 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Weber. (432) Dienſtag den 22. Juli, Morgens 11 Uhr, ſollen auf dem Gemeindehauſe zu Niederurſel zur Erbauung einer Brücke über die Urſelbach alle er— forderlichen Arbeiten, als: Maurer- und Zimmer⸗ arbeit, Beifuhr des Kieſes zum Ausfüllen, das Chauſſiren auf beiden Seiten der Brücke, voran⸗ ſchlagt zu 809 fl. 14 kr., öffentlich an die Wenigſt⸗ nehmenden verſteigert werden. Plan, Riß, Bedin⸗ gungen können bei dem Unterzeichneten eingeſehen werden. Niederurſel den 11. Juli 1834. Der großh. Bürgermeiſter Amſel. e (433) Der Müller Georg Schmidt von Nieder⸗ urſel hat unterm 10. Juni d. J. beim Landgericht dahier aus einem angeblichen Teſtament ſeiner bei— den Eltern Michael und Henriette Schmidt von Niederurſel, in welchem ihm die elterliche Mühle, beſchrieben im Flurbuch: B. 2, Fol. 334, Gew. 68. Nro. 1: 1 Viertel 20 Ruth. 36 Schuh die Tabacksmühle an dem oberurſeler Weg; Nro. 2: 26 Ruth. 77 Schuh Garten hinter der Tabacksmühle, als Eigenthum vermacht worden ſeyn ſoll, gegen ſeine beiden abweſenden Brüder Franz und Gott— fried Schmidt auf eigenthümliche Ueberlaſſung und Ueberſchreibung dieſer Mühle im Flurbuch auf ſei⸗ nen Namen geklagt. Da die beiden Beklagten ſchon viele Jahre abweſend ſind, und ihr Aufenthaltsort unbekannt iſt, ſo werden ſie und ihre etwaigen Erben hier— durch auf Antrag des Klägers und ihres Curators oͤffentlich aufgefordert, ſich binnen 3 Monaten a dato unter dem Rechtsnachtheil des Eingeſtänd— niſſes, Ausſchluſſes mit allen Einreden, und um ſo gewiſſer auf die angeſtellte Klage vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte zu erklären, als ſonſten nach dem Antrag des Klägers entſchieden werden wird. Rödelheim den 3. Juli 1834. Großh. heſſ. graͤfl. ſolmſ. Landgericht. Buff. (434) Himbeeren-Essig, rein von der Natur erzeugt, mit Zucker und Waſſer vermiſcht— ein ſehr kühlender Trank— verkauft pr. Flaſche 15 kr., ohne Glas. Für die Flaſche werden 6 kr. hinterlegt, welche gegen Wiederbrin⸗ gung derſelben zurückerſtattet werden. 1 Fr. Chr. Siek. 43 mitt. ten pfu ver 03 Tei woy (40 Hic del. imm Kg, Stül ſo n. gere deſſ. zur 4 eimzure ung dy n ſoll daſelbſt er. 11 Uhr, urſel zur alle er Zimmer len, dat „ voran Wenigſ „ Bediy eingeſehen Amſel. n Nieder andgeric ſeiner h midt vn E Müll nung. 5 auf U e Jaht nbefannt zen bier (435) Donnerſtag den 24. Juli l. J., Nach⸗ mittags 1 Uhr, ſoll dahier ein fetter zum Schlach⸗ nen geeigneter Faſelochs, ungefahr 1000 bis 1200 Pfund wiegend, in hieſigem Rathhauſe meiſtbietend verſteigert werden. Dornaſſenheim den 15. Juli 1834. Der Gemeindevorſtand daſelbſt. Einladung. 1436) Sonntag den 20. Juli iſt auf hieſigem Teichhauſe gut beſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu ergebenſt einladet Nauheim den 17. Juli 1834. Henkel. 437) Auf Anſtehen des hieſigen Bürgers und Bäckermeiſters Herrn Friedrich Kautz ſollen Montag den 4. Auguſt d. J., Morgens um 8 Uhr, ſeine Ammtlichen Mobilien, beſtehend in Bettung, Weiß— ſeug, Meſſing, Kupfer, Zinn, Eiſenblech, Tiſche, Stühle, Schränke, Bettladen, Bütten und Fäſſer, o wie auch eine Fruchtfegmühle und ſonſtige Holz— zeräthſchaften, einer freiwilligen Verſteigerung in veſſen eigner Wohnung ausgeſetzt werden, welches ur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 16. Juli 1834. In Auftrag: Der Beigeordnete Boutemy. 4389 Bei 5 Simon Lindheimer in Friedberg und Butzbach auf der breiten Straße ind in beſter Auswahl angekommen: Tafelge— ecke, Kaffee-Servietten, alle andere Sorten Damaſtgebilde; Reiſetaſchen; /. bis/ große Eröpe⸗Shawls; Staubmaͤntel; ſodann auch gekaͤmmte Baumwolle zum Steppen. Ferner J,/& ½ breiten weißen Batiſt und Jaconets fuͤr Vorhaͤnge, auch Franſen dazu, d wie die neueſten Muſter helle Batiſt-Cattune, u billigen Preiſen. (439) Bei der unterzeichneten Renterei ſind noch t Malter Korn aus voriger Erndte aus der Hand „„ In verkaufen. Dorheim am 11. Juli 1834. Churfuͤrſtliche Renterei. J. M. L. Schüler, Rentmeiſter. Anz en ge. (440) Es ſteht aus der Hand zu verkaufen: ein Jferd, das zum Fahren und Reiten gebraucht wer⸗ ten kann; ferner ein offener Wagen mit zwei Sitze ind ein neues Reitzeug. Friedberg den 17. Juli 1834. D. Mack. 175 (441) Ein Logis für eine einzelne Perſon iſt in der Metzgergaſſe, mit oder ohne Möbel, zu ver— miethen. Ausgeber dieſes ſagt bei wem? (442) Kapitalien von 100 bis 1000 fl. liegen gegen gute Pfandverſchreibungen zum Ausleihen bereit. Friedberg den 14. Juli 1834. In Auftrag: Wittwe Jung. (443) Der Unterzeichnete hat eine Parthie alte gute Mauerſteine von ungefähr 5 Kubikklaftern, in Geſätzen von /, ½ und ganzen Klaftern— auch verſchiedenes altes Bauholz, ſowohl Tannen- als Eichen-, und einen gebrauchten kupfernen Waſch— keſſel, mittlerer Größe, aus der Hand zu verkaufen. Wilh. Kümmich. Einladung. (444) Sonntag den 27. Juli l. J. findet bei dem Unterzeichneten ein Geldſcheibenſchießen mit gut beſetzter Tanzmuſik ſtatt. Indem er hierzu alle Freunde des Schießens und des geſelligen Vergnü— gens höflichſt einladet, macht er ſich zur Pflicht, Alle diejenigen, welche ihn mit ihrem Beſuche be— ehren, mit guten Getränken und Speiſen auf das Beſte zu bedienen. Hinſichtlich des Schießens wer— den die nöthigen Vorkehrungen zur Zufriedenheit der Herren Schützen getroffen werden. Burggräfenrod den 16. Juli 1834. J. C. Traband. (445) Ein vollſtändiges Logis iſt zu vermiethen und kann im Oktober bezogen werden. Friedberg im Juli 1834. Heinrich Stamm in der Metzgergaſſe. (446) Der Unterzeichnete hat die Ehre hierdurch er— gebenſt anzuzeigen, daß er Sonntag den 20. d. M. ein mit ganz neuen Stücken verſehenes Kunſt- und Luſt— Feuerwerk abbrennen wird; er ladet daher zu zahl— reichem Zuſpruch höflichſt ein.— Schauplatz und Anfang iſt bekannt. J. H. Kühn. Verbeſſerungen. In unſerem vorigen Blatte(Nro. 28) leſe man Seite 167 Spalte 2 Zeile 5 von unten„weil die Nebel“ ſtatt„weil durch die Nebel.“ Seite 168 Spalte 1 Zeile 13 von unten leſe man„ſolchem ſchweren, ſtatt„ſolchem ſchwerem.“ Die Redaction. Empfangsbeſcheinigung. Ich wußte wohl, daß der Aufruf in Nro. 27 unſeres Blattes befreundete Herzen finden würde. Schon in Nro. 28 ſind mehrere Gaben verzeichnet, welche für die armen Wetterbeſchädigten eingiengen. Ich ſelbſt habe erhalten: 1) von N. N. 3 fl. 25 kr., 2) von M. 1 fl., 3) von W. 1 fl. 45 kr. Indem ich den richtigen Empfang dieſer Gaben hiermit be⸗ ſcheinige, lebe ich der Hoffnung, daß in unſeret „ Gegend wohl noch mehrere mildthätige Herzen zu Jäger 1 fl. 45 kr., von Hrn. T. 2 fl. 20 kr., zu⸗ ferneren Beiträgen ſich berufen fühlen werden. ſammen mit der im vorigen Blatte aufgeführten ſind von Profeſſor Ph. Dieffenbach. Summe 17 450 f e Um weitere Unterſtützung bittet Für die Wetterbeſchädigten im Kreiſe Grünberg; auf; bei dem Unterzeichneten ferner eingegangen: Friedberg am 17. Juli 188, Hrn. R. B. 1 fl. 45 kr., von Hrn. Georg Flemming. Im Juni 1834 wurden zu Friedberg et b In der Stadt: Johann Joſt Kinzebach, neuangehender Bürger dahier, des Ortsbürgers Johannes Kinzebach zu Geilshauſen, unweit Grünberg, ehelicher Sohn, und Eliſabetha Kempf, des zu Stein⸗ furth verſtorbenen Ortsbürgers Ludwig Kempf nachgelaſſene eheliche Tochter. Chriſtian Carl Sauer, Bürger und Schuhmachermeiſter, des weiland hieſigen Bürgers und Schuhmachermeiſters Chriſtoph Heinrich Sauer ehelicher Sohn, und Maria Leißner, des hier verſtorbenen geweſenen Ritterboten Albertus Leißner nachgelaſſene eheliche Tochter. et et In der Stadt: Eine uneheliche Tochter: Magdalena. 6. Dem hieſigen Bürger und Spenglermeiſter Kilian Ludwig eine Tochter: Magdalena. 19. Dem Bürger, Spezerei- und Mehlhändler Wilhelm Breitwieſer eine Tochter: Friedericke Philippine. 20. Dem Bürger und Maurermeiſter Johannes Weckerling eine Tochter: Juliane. 22. Herrn Johann Carl Becker, großh. heſſ. Hauptmann dahier, eine Tochter: Maria Johannetta Anna Roſina. 26. Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Joh. Georg Rauſch ein Sohn: Johann Adam. 29. Dem Bürger und Schuhmachermeiſter Johannes Schmidt ein Sohn: Johann Heinrich Daniel. ee e e e ee a) In der Stadt: 5. Frau Anna Maria Catharina Kautz, des hieſigen Bürgers und Bäckermeiſters Herrn Friedrich Kautz Ehefrau, geborne Reitz, alt 60 Jahre, 10 Monate und 12 Tage. „ 5. Gottfried Ludwig Fritſch, des hieſigen Präzeptors und Knabenlehrers Herrn Wilhelm Fritſch eheliches Söhnchen, alt 5 Jahre, 3 Monate und 26 Tage. „ 14. Johann Heinrich Chriſtian, Bürger und geweſener Gaſtwirth zum goldenen Faß, alt 61 Jahre, 11 Monate und 2 Tage. „22. Heinrich Wilhelm Windecker, des hieſigen Kirchenvorſtands und Metzgermeiſters Herrn Adolph Windecker ehelich lediger Sohn, alt 24 Jahre und 4 Tage. „ 29. Johann Adam Rauſch, des Bürgers und Schuhmachermeiſters Joh. Georg Rauſch eheliches Söhnchen, alt 2½ Tag. b) In der Burg: „ 5. Der hieſige Bürger und Arbeiter in der Tabacksfabrik des Hrn. Morell dahier, Johannes Rupertus Kreß, alt 57 Jahre, 7 Monate und 10 Tage. „ 10. Johann Philipp Ferro, des hieſigen Bürgers und Gemeinderaths Hrn. Muſikus Carl Ferro Söhnchen, alt 29 Tage. „27. Herr Carl Friedrich Jakob Frick, hieſiger Burger, Kaminfegermeiſter und Gemeindsrechner, alt 3 Jahre und 2 Monate. Verkaufspreiſe 1 pfund Leber- und Blutwurſtt 1 kr. der Bäcker und Metzger vom 21. bis zum 28. Juli. 1„ Bratwurſt. 2 8 e Si 1 kr. Mich; Loth„ Duint. 1. ame neee e ee 14 kr. 8 2 820 0 ee ne een eee 4— 5, 7 0 r. La 7 9 5 8 8* 8— 3 9 8 0„ 6 kr. A. 5 2 8 45 4 1» Schmalz 8 8 4 4 8 8 16 kr. 7 8 99 1 5 5 7„ 4„ In der Judengaſſe bei den Metzgern: r: Dito. g: 5 5 7 1„Kühfleiſch 8 5. 5 8 kr. 1 d Ochſenflei N g N 5 5 5 r. i iß „ EEC 717 1 Kalbfleiſ ch;. nee 6 kr. Fruchtpreiſe. 1 Hammelfleiſ cht... 8 kr. Waizen 5 fl.— kr. Gerſte 3 fl. 10 kr. 1 Schweinenfleiſch e 8 kr. Korn 3 fl. 40 kr. Hafer 2 fl. 40 kr. Gedruckt und verlegt unter Perantwortlichkeit von Carl Bindernagel.