Intelligenzblatt 4 bach Milde.— 1 5 en für die g Fuhr, N 3 2 — drr, SM rovinz berhes sen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. — eidermeiſin 7 i 7 g 24. Sonnabend, den 14. Juni 1834. Schneide a. Miß Amtlicher Theil. Schultheiß— Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg Schnedden g an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. a Hock, Betreffend: Die Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge für das Jahr 1835 im Kreiſe Friedberg. Zur Aufſtellung der Gemeindevoranſchläge pro 1835 iſt die Zeit erſchienen. Es dienen Ihnen dabei die Vorſchriften der Gemeindeordnung Art. 61— 64 und 76— 92, a vie die vorliegenden Ausſchreiben, in ſo weit dieſe mit den folgenden Beſtimmungen in Einklang 1. Wil, ur Richtſchnur. Nachſtehende Anweiſungen hebe ich zu Ihrer Nachachtung noch beſonders hervor 9) Die Voranſchläge ſind nach Art. 62 der Gemeindeordnung dreifach auszufertigen. Eine Ausf. 1g o Wille bleibt in den Händen des Bürgermeiſters zurück. Zwei vollſtändige Exemplarien, beide verſehen mit ine Tochln allen nöthigen Beilagen und Belegen, ſind dagegen längſtens bis Ende Juli an mich einzuſenden 2 Die Voranſchläge ſollen ein möglichſt getreues Bild über die beabſichtigte nächſtjährige Verwal des Gemeindevermögens und über alle muthmaaslichen Einnahmen und Ausgaben einer Geme enthalten, ſo daß der geſammte Haushalt derſelben im Ganzen und ſeinen einzelnen Theilen da überſehen werden kann. 7) Jeder Anſatz in dem Voranſchlage muß im Berathungsprotokoll kurz aber begründet erlautert ſeyn, insbeſondere ſind die Gründe für etwaige Abweichungen von Anſaͤtzen im vorderen Jahre genau anzugeb 1 4) Außer dem Berathungsprotokolle dürfen namentlich die vergleichende Ueberſicht der Einnahmen und 2 Ausgaben vom Jahr 1833 nebſt Verwaltungsrechenſchaft, das Verzeichniß der Gemeindeſchulden, der 1., 2 N Auszug aus dem Forſtwirthſchaftsplan, das Verzeichniß der Beſoldungen der gemeinheitlichen Din die Ueberſchläge über die Koſten beabſichtigter Bauten, Reparaturen und ſonſtiger Anſtalten und An— ſchaffungen, und die Beſcheinigung der Benachrichtigung der Höchſtbeſteuerten resp. des Rentamtes, von den Umlagen nicht fehlen. Dieſelben ſind gehörig zu numeriren und zu paginiren. — D Der Voranſchlag für das Jahr 1835 wird auf das Ergebniß der Rechnung von 1833 gegrü Das Jahr 1834 kommt dabei in der Regel gar nicht in Betrachtung; denn dieſes l en Voranſchlag mit beſtimmter Einnahme und Ausgabe, wovon angenommen werden muß, das n, wenn der Voranſchlag vorſchriftsmaͤßig durchgeführt wird, ſich gegen einander aufwägen. — 55 Sollte der Fall eintreten, daß in einer Gemeinde Einrichtungen, Anſtalten oder Arbeiten untorhlieben Helena, des fil zahn, alt oder nur theilweiſe ausgeführt worden ſind, welche für das Jahr 1833 vorgeſehen waren, ſo daß mithin die dafür vorgeſehenen Mittel ganz oder theilweiſe noch vorhanden ſind, ſo werden Sie folgende Fälle unterſcheiden: a. Die Gründe, welche der Vollendung der Einrichtungen ꝛc. im Wege ſtanden, ſind weggefallen. In dieſem Falle muß, damit nun die Vollendung im Jahr 1834 bewirkt werden könne, von dem Bür⸗ germeiſter unverweilt die Uebertragung des im Jahr 1833 unter dem beſonderen betreffenden Artikel erübrigten Kredits auf das Jahr 1834 in beſonderem Berichte mit Angabe dieſes Artikels und der betreffenden Klaſſe bewirkt werden. Es ſoll dies vor Abſchluß der 1833r Ueberſicht geſchehen, und daß es geſchehen, in der beigefügten Verwaltungsrechenſchaft beſonders bemerkt werden. Auch iſt der Betrag der alſo übertragenen Kredite unter der fraglichen Ueberſicht an dem verbleibenden Ueberſchuß klaſſenweiſe in Abzug zu bringen. Denn diejenigen Theile deſſelben, welche im Jahr 1834 verwendet werden ſollen, können keine Einnahmequelle für das Jahr 1835 bilden. Ferner kann es ſeyn: p. Die der Ausführung im Wege ſtehenden Hinderniſſe beſtehen noch immer, und deren Beſeitigung iſt auch bis zum Jahr 1835 nicht zu erwarten. Dieſenfalls werden die im Jahr 1833 dafür vorgeſehen geweſenen nun erübrigten Mittel in der vergleichenden Ueberſicht von 1833 dem Ueberſchuſſe beige- ſchlagen, und mit dieſem als Einnahme für das Jahr 1835 in dem 1835r Voranſchlag eingetragen. Daß jene Hinderungsgründe in der Verwaltungsrechenſchaft genau angegeben und begründet werden müſſen, verſteht ſich übrigens von ſelbſt. Endlich kann es ſeyn: c. Die Hindernißgründe beſtehen zwar noch, es iſt aber zu erwarten, daß ſie bis zum Jahr 1835 ent— fernt ſeyn werden. In dieſem Falle iſt wie unter b. zu verfahren. Außerdem wird aber noch nöthig, daß auch die Ausgabe für eine ſolche Einrichtung, Anſchaffung ꝛc. neu in den 18351 Voranſchlag aufgenommen werde. 7) Die Beſtimmung meines Ausſchreibens vom 18. Juni v. J., daß von den Rückſtänden aus vorderen Jahren in dem neu aufzuſtellenden Voranſchlag nur ſo viel in Einnahme gebracht werden darf, ald davon muthmaaslich wirklich eingehen wird, wiederhole ich hiermit. 8) Eben ſo die dort unter Nro. 7 geſchehene Empfehlung der Ausſicht eines Betriebskapitals. 9) Die Aufbringung der Gemeindebedürfniſſe ſoll, in ſo weit nicht andere Mittel dazu vorhanden ſind, nach Art. 76— 89 der Gemeindeordnung in der Regel durch förmliche Umlagen vermittelſt Steuer⸗ ausſchlägen in den verſchiedenen Klaſſen erfolgen.— Ausnahmen von dieſer Regel laſſen ſich nur in ſeltenen Fällen rechtfertigen, und müſſen jedenfalls auf diejenigen Anſtalten und Einrichtungen beſchränkt werden, welche zwar Namens der Gemeinde getroffen werden, aber doch nur einem Theile derſelben zum Vortheile gereichen können. 10) Es folgt daraus, daß wenn bisher hin und wieder gemeinheitliche zum Beßten des Ganzen angeſtellte Diener, z. B. Feldſchützen, mit ihrer Beſoldung zum Theile an einzelne Gemeindeglieder gewieſen ſind, dies ungeſetzlich iſt. Die Beſoldung der Feldſchützen muß auf das Geſammtſteuerkapital aller In- und Ausmärker ausgeſchlagen werden, und es darf daher namentlich keine Erhebung von ſogenannten Schützengarben bei den einzelnen Güterbeſitzern mehr ſtatt finden. 110 Hinſichtlich der Schullehrerbeſoldungen verweiſe ich Sie auf mein Ausſchreiben an die Schulvorſtände vom 21. Februar 1834(Intelligenzblatt Nro. 9). 1) In Anſehung der gemeinheitlichen Hirten iſt nach dem unter Nro. 9 Geſagten die Erhebung einer Pfründe nach beſonderer Norm zuläſſig. Die Beiträge ſind nach Verhältniß der Anzahl der Stücke Vieh zu berechnen, welche ein Jeder treibt. Wer kein Vieh beitreibt, iſt auch nicht Beitragspflichtig. Uebrigens ſcheint es, wenn die Einkünfte des Gemeindevermögens in II. Klaſſe ohne die Nothwendig—⸗ keit einer Umlage dazu hinreichen, und der Gemeinderath dafür ſtimmt, ſtatthaft, und iſt ſogar empfehlenswerth, daß die Erhebung einer Hirtenpfründe ganz unterbleibe, und der Hirt ſeine voll— ſtandige Beſoldung aus der Gemeindekaſſe in II. Klaſſe erhalte. 13) Daſſelbe gilt von den Koſten für die Anſchaffung und Unterhaltung des Faſſelviehes. Wenn dieſelbe 160 17 auc dieſ en, ſo n Sie folgeſ gefallen. m dem g u dem Din ſchehen, m Auch iſt n Ueberſcht 31 verwenk ſeyn: eſeitigung r vorgeſch chuſſe bei eingetra det wen Voranſchl aus vord handen gi telſt Sti n ſich nut! gen beſchtiſt eile derſellit i angeſtellte pieſen ſind, ler 7 v un ſogenaum ulvorſin hebung eil der Sli ra ze pflicht Tothwendi 5 iſt ſogt 1. ſeine 90N Jenn dieſcl indeſſen durch beſondere Erhebung geſchehen ſoll, ſo muß der Ausſchlag auf ſammtliche Beſitzer von tragbarem Muttervieh geſchehen. 14) In allen dieſen und ähnlichen Fällen, in welchen eine Erhebung oder Verwendung, ſey es an Geld oder Naturalien, für gemeinheitliche Einrichtungen und Zwecke entweder für die Gemeinde ſelbſt, oder auch nur durch dieſe fur Dritte(z. B. Erhebung und Ablieferung von Zehntgrundrenten) ſtatt finden ſoll, muß die Erhebung im Voranſchlage erörtert und in dem Berathungsprotokoll unter Angabe der Gründe die Norm angegeben werden, nach welcher die Erhebung geſchehen ſoll. Zugleich iſt dabei zu bemerken, ob alle Ortsbürger oder Ortseinwohner dazu nach gleichen Theilen beizutragen haben, oder wie anders und wer etwa ganz von Beiträgen befreit iſt. Fand eine ſolche Berathung und Eintragung im Voranſchlage nicht ſtatt, ſo iſt die betreffende Einrichtung nicht als Gemeindeſache, ſondern als eine Privatſache zu betrachten und die Erhebung des Aufwands darf durchaus nicht unter Mitwirkung der Ortsvorſtände und der Gemeindeeinnehmer erfolgen. Wer hiergegen handelt, den treffen unnachſichtlich die im Art. 79 der Gemeindeordnung angedrohten Nachtheile. 45) In Bezug auf den Forſtwirthſchaftsplan muß im Berathungsprotokolle genau angegeben werden: a. Wie hoch ſich das Holz, welches zum Verkauf beſtimmt iſt, nach dem Tarifpreis berechnet. b. Wie viel Loosholz im Ganzen an die Bürger abgegeben wird, wie viel ein jeder einzelne Bürger bekommt und ob die Rechte aller Bürger daran gleich ſind oder nicht. Etwaige Ungleichheiten ſind näher zu begründen. 46) Wo von Gemeinden Zehntgrundrenten zu erheben und abzuliefern ſind, darf die Norm fuͤr deren Erhebung nicht nach der Größe der pflichtigen Grundſtücke, ſondern nur nach dem rauhen Zehntſteuer— kapitale bemeſſen werden. In der Regel können ſolche Regiſter nur durch den Steuerkommiſſär auf— geſtellt werden und keines Falls darf eine Erhebung ſtatt finden, bevor die Regiſter von mir für executoriſch erklärt ſind. 7) Wenn von den Kirchen- oder Schulvorſtänden Beiträge aus den Gemeindekaſſen fur kirchliche oder Schulzwecke in Anſpruch genommen und verwilligt worden ſind, ſo darf nicht verſäumt werden, die— ſelben in dem Gemeindevoranſchlage in Ausgabe vorzuſehen. 18) Für den Vicinalwegbau iſt eine den Kräften der Gemeinde entſprechende Summe auszuſetzen. Ins— beſondere darf ein Anſatz für die Unterhaltung bereits angelegter Vicinalwege durchaus nicht fehlen. 9) Unter dem Artikel„für unvorhergeſehene Falle“ iſt keine zu ſpärliche Summe einzutragen, damit eintretenden Falls die Verwaltung nicht in Verlegenheiten kommt. 40) Rückſichtlich der Anwendung der Beſtimmungen der Art. 90 und 91 der Gemeindeordnung verweiſe ich Sie auf das höchſte Ausſchreiben vom 7. November 1827, unter dem Bemerken, daß eine Nicht— berückſichtigung deſſelben die Umſtellung des Voranſchlags auf Koſten des betreffenden Bürgermeiſters zur Folge haben müßte. 2 Koſten für Fertigung der Voranſchläge und Rechnungsſtellung dürfen im Voranſchlage nicht vorgeſehen werden, wohl aber werden Abſchriftsgebühren dafür und die Koſten für die gedruckten Formularien und den Einband gebilligt. Nach dieſen Vorſchriften werden Sie genau verfahren und dafür ſorgen, daß die Voranſchläge pro 1835 ganz vollſtändig bis längſtens zum 30. Juli l. J. bei mir einkommen, indem ich gegenfalls, weil auch mir höchſten Orts beſtimmte Friſten für deren höhere Vorlage geſetzt ſind, genöthigt ſeyn würde, dieſelben durch expreſſe Boten auf ihre Koſten bei Ihnen abholen zu laſſen. Friedberg den 8. Juni 1834. Kuͤchler. Die Freundſchaft. Der Räuber findet ſeines Gleichen, der mit ihm ſich verbindet und die Gefahren theilt, welche ihm beim Raube drohen, und welcher in der Noth ſich mit ihm verſteckt und das geraubte Gut zur Halfte erhält. Iſt das Freundſchaft? Der Betrüger muß ſeine Leute haben, mit welchen er ſein Werk, ſoll's nur einigermaßen ge— deihen, betreibt, die ihn unterſtützen durch Wort und That, die ihn herauslügen, wenn er ſich ver— ſtrickt fühlt. Gelegentlich freuen ſie ſich ihrer Tha— ten, und ſtärken ſich zu neuen Betrügereien. Iſt das Freundſchaft? Der Zecher kann nicht allein ſitzen und zechen. Er muß Geſellen haben, die ſeine Gelage mit ihm theilen, die mit ihm jubeln und toben. Was wär' ſonſt für ihn das Leben? Er hat ohne das Stun— den genug, an welchen er nicht zechen kann, und die Lebenszeit iſt ihm auch gar karg zugemeſſen. Darum, und weil Gleich und Gleich ſich geſellt, hat er ſeine Zechbrüder. Iſt das Freundſchaft? Wer nur nach den vergänglichen Gütern dieſer Welt, nach Würden und Ehren trachtet, dem wird's ſchwer werden, allein ſtehend ſeinen Zweck zu errei⸗ chen. Er muß hier und dort freundlich ſeyn, hin⸗ über und herüber ſich bücken und empfehlen. Er muß Gehülfen haben, die gleiches Streben hegen; mit ihnen vereint er ſich, um leichter dem Ziele näher zu kommen, das er ſich geſteckt hat, das ihm aber weiter ſchwindet, je naͤher er ihm zu ſeyn glaubt. Hier verbindet er ſich, um über größere Summen Herr zu werden; dort ſucht er den Mann, von welchem er das noch erlangen kann, was ihm zu ſeinem Vortheile nöthig iſt, und das er nicht entbeh— ren darf. Er ſucht und findet Compagnieſchaft über— all; denn überall giebt's der Leute in Menge, die groß und reich werden wollen und allein nicht groß und reich werden koͤnnen. Iſt das Freundſchaft? Der Jüngling, der in das Leben hineinſtürmt, als könnte er mit dem Kopf durch Eiſen ſtoßen, findet rechts und links Brüder, die mit ihm ſtür— men, und es geht Hand in Hand und Arm in Arm durch die Welt, und man wähnt faſt, es wären die innigſten Bande— bis das Mannesalter kommt, und ſind einige Scheffel Salz zuſammen verzehrt— da ſcheidet ſich der Eine rechts und der Andere links. War das Freundſchaft? Wenn aber der Biedere den Biederen findet; wenn das Herz zum Herzen ſchlägt, nicht durch Geld und irdiſche Vortheile zuſammen gezwängt wird; wenn beide für Tugend und Recht erglühen, Freud' und Leid tragen zuſammen; wenn die Wahrheit nur gilt, nicht Schmeichelei und ekelhaftes Lob; wenn die Hülfe da iſt in den Zeiten der Noth, und jeder bereit erſcheint, dem andern beizuſpringen aus allen Kräften, und ſelbſt mit Aufopferung helfen will; 11 4— 4 wenn dem Schlechten gemeinſam entgegen gearbeitet wird, und alles Große und Edle in dem Herzen Eingang findet und wieder zurückſtrahlt in das Herz des Andern— da iſt Freundſchaft. Bekanntmachungen. K (317) Eine Wohnung auf der breiten Straße, beſtehend in drei heitzbaren Zimmern, einer Küche, zwei Kammern, einem verſchloſſenen Keller und Holz— platz, hat zu vermiethen Schuhmacher Oberländer. Edictalladung. (319) Der Sattlermeiſter Johann Anton, deſſen Geburtsort völlig unbekannt iſt, und der ſich vor vielen Jahren in Fauerbach II. niederließ und mit Chriſtina Hoffmann von Lich verheirathete, iſt am 16. v. M. mit Hinterlaſſung eines Teſtaments, worin er ſeine Ehefrau zur Univerſalerbin einſetzte, kinderlos verſtorben. Nachdem nun deſſen Wittwe einige Tage nach ihm gleichfalls mit Tod abgegangen iſt, ſo werden alle diejenigen, welche an den Nachlaß der Johann Anton's Eheleute Erb- oder ſonſtige Anſprüche zu haben vermeinen, aufgefordert, dieſe ſo gewiß binnen ſechs Wochen von heute an dahier geltend zu machen, als ſonſten derſelbe den ſich bereits angemeldet haben— den angeblich nächſten Inteſtaterben der Frau, den Kindern des Tobias Hoffmann von Lich, die die Erbſchaft cum. bene. leg. et invent. antreten woll, ausgeantwortet werden ſoll. Friedberg den 24. Mai 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. In Beurlaubung des Landrichters, Weber. Oeffentliche Ladung, das Schuldenweſen des Schreiners Hart— mann Seibold und Ehefrau zu Vilbel betreffend. (330) Die Gläubiger der Schreiner Hartmann Seibold'ſchen Eheleute zu Vilbel haben ſich unterm 10. Auguſt 1832 dahin vereinigt, daß ihre Befrie— digung in dreijährigen Zielen aus den vorhandenen Maſſegeldern erfolgen ſolle. Da nunmehr die Aus— zahlung der vorhandenen Gelder erfolgen kann, hierzu aber Gewißheit darüber erforderlich iſt, daß, außer den bereits angezeigten, keine weiteren Schul— den oder welche vorhanden ſind, ſo werden alle die— jenige, welchen Forderungen an die Schreiner Hart— mann Seibold'ſchen Eheleute zu Vilbel zuſtehen, deren Anzeige im Termin am 10. Auguſt 1832 nicht erfolgt iſt, zu deren Geltendmachung auf Mittwoch den 25. Juni d. J., Vormittags 9 Uhr, unter dem Anfügen vorgeladen, daß im Ausbleibungs— eiten Straß, einer Küche ler und Hoh ſerlander. Anton, deſſ der ſich. rließ und u uhete, iſt a Teſtament ge Tage m t, ſo wen ß der John Anſprüche o gewiß binn treten woll richt dafl gers Hart⸗ Vilbel . ö Hartmafh ſich unten ihre Beft bunge lusbleibung flle ohne ihre weitere Berüͤckſichtigung die Verthei— lung nach Maasgabe der vorliegenden Forderungs— Azeigen erfolgen ſolle. Großkarben den 24. Mai 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. Gläubiger-Aufforderung. (329) Johannes Schreid von Steinbach beab⸗ ſchtigt nach Beſtenheid im Großherzogthum Baden aszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind bunen drei Monaten bei großh. Landgerichte Gros— kecben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsur— kunde ertheilt werden wird. Friedberg den 17. Mai 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath 8 des Kreiſes Friedberg. Küchler. 6633) Dienſtag den 1. Juli(irrthümlich war im neigen Blatte den 24. d. M. angegeben) Vormittags 10 Ur, ſollen zu Obererlenbach nachbezeichnete Vegbauarbeiten an Ort und Stelle an den Wenigſt— nehmenden unter den bei der Verſteigerung eröffnet wirdenden Bedingungen in Accord gegeben wer— den, als 1) Planirarbeit, 2) Lieferung von Wandſteinen und Kies, 3) Fertigen der Fahrbahn, Graben und Banquets, ſowie 4) Maurerarbeit zu einem 2 Fuß im Lichten, weiten und hohen, und 30 Fuß langen Durchlaß. In demſelben Termin ſoll das ſogenannte Oder- und Unterthor dahier einzeln auf den Aubruch verkauft werden. Holz, Fenſter, Oefen A) Ziegel ſind noch in gutem Zuſtande; auch laſſen ſe beide Thore, ohne große Koſten, vorzüglich zu Aohnung und Stallung einrichten, da keine Aende— rung des Gebälkes ꝛc. vorgenommen zu werden brucht, was den Ankauf derſelben ſehr empfiehlt. Bede Lokale können täglich bis zum Termin einge— ſten werden, weshalb ſich Kaufluſtige gefälligſt an limterzeichneten wenden wollen. Obererlenbach am 5. Juni 1834. Der Beigeordnete Jung. Bekanntmachung. (340) Nachdem die Frau Poſtmeiſter von Rau z Gießen, die derſelben in der dorheimer Gemar— küg zuſtehende niedere Jagd, welche mit dem 1. i Ali d. J. leihfällig wird, auf weitere 6 Jahre zu vapachten geſonnen iſt, und dieſes Gericht um Wenahme der Verpachtung erſucht hat, ſo hat nari hierzu Termin auf den 16. Juni l. J., Mor⸗ gis 11 Uhr, in der Amtsſtube dahier anbeſtimmt. Dorheim am 30. Mai 1834. Churfürſtliches Juſtizamt, a Halberſtadt. Gläubiger⸗Aufforderung. (347) Karl Friedrich Chriſtoph Schäfer von Friedberg beabſichtigt nach Wiesbaden im Herzog⸗ thum Naſſau auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großherz. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Ent— laſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 2. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Bekanntmachung. Da Montag den 16. d. M., Vormittags der Feldwebelsbau in der Burg Friedberg auf den Abbruch unter den im Termin ſelbſt be— kannt zu machenden Bedingungen, im Büreau der unterzeichneten Behörde, an den Meiſtbietenden ver— kauft werden ſoll, ſo bringt man dieſes den Kauf— liebhabern mit dem Bemerken hiermit zur Kenntniß, daß dieſer Bau zweiſtoͤckig iſt, eine Facade von 80, eine Tiefe von 28 Fuß hat und ſich in demſelben 4 brauchbare runde Oefen befinden; auch verſpricht derſelbe viele und gute Baumaterialien durch alle Rubriken. Wer vorher das Gebäude ſelbſt ſo wie die Verſteigerungs-Bedingungen einzuſehen wünſcht, be— liebe ſich zu jeder Stunde des Tags an den Ober— quartiermeiſter Reichart dahier zu wenden. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, die— ſes in ihren Gemeinden gefälligſt bekannt machen zu laſſen. 2 Friedberg den 5. Juni 1834. Der Verwaltungsrath des II. Bataillons IV. Infanterieregiments. (354) Ein vollſtäͤndiges, noch wenig gebrauchtes Reitzeug, beſtehend aus einem engliſchen Sattel mit Ueberwurf und Stangenzaum, iſt zum Verkauf bei Sattler Falck. (355) Mittwoch den 18. d. M., Nachmitta 1 Uhr, ſollen von ungefahr 17 Morgen 8 7 8 Wieſen ockſtaͤdter Gemarkung das Heu- und Grum⸗ met⸗Gras, im Wirthshauſe zum Hirſch in Ockſtadt meiſtbietend einer Verſteigerung ausgeſetzt werden. a Ockſtadt den 10. Juni 1834. Der Bürgermeiſter Gröninger. (356) Montag den 16. d. M, Nachmitta Uhr, ſollen nachbezeichnete Arbeiten, de diesjährigen Vicinalwegbaues, an dem ſogenannten Bäumchesweg Gemarkung Ockſtadt, bei günſtiger Witterung an Ort und Stelle, im entgegengeſetzten Falle aber in der Behauſung des Wirths Johannes Gröninger, an den Wenigſtnehmenden verſteigert werden, als: (349) 10 Uhr, 1) Lieferung von 20 Kubik-Klafter Kies und 200 laufende Fuß Wandſteine, 2) den Kies zu meſſen und die Wandſteine auf⸗ zuſetzen, 35 das Fertigen von 100 Klafter Fahrbahn, Graben und Banquets, unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht wer— denden Bedingungen. Ockſtadt den 10. Juni 1834. Der Bürgermeiſter Gröninger. Gläubiger- Aufforderung. (357) Johannes Müller von Rockenberg beabſichtigt nach Mardorf, im Churfürſtenthum Heſſen, auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großherz. Landgericht da— hier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 2. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Grasverſteigerung. (358) Montag den 23. Juni d. J., Vormittags 10 Uhr, ſoll das diesjährige Gemeinde-Heugras, in der ſogenannten Baumbach von circa 16 Morgen, in der Behauſung des Unterzeichneten meiſtbietend verſteigert werden, wozu Kaufliebhaber einladet Oberwöllſtadt am 6. Juni 1834. Der großh. Bürgermeiſter daſelbſt L. Feuerbach. (359) Es wird eine Magd geſucht, welche kochen kann, mit Hausarbeiten umzugehen weiß und einige Kühe zu melken hat. Bei Ausgeber dieſes Blattes das Nähere. Bekanntmachung. (360) Montag den 16. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll an hieſiger Saline der Bedarf von Heu dem Wenigſtnehmenden in Lieferung übergeben wer den. Den hierzu Luſttragenden dient ſolches hier— mit zur Nachricht. Nauheim den 9. Juni 1834. Churfuͤrſtliches Salzamt. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. Bekanntmachung. (361) Alle diejenigen, welche an die früher ver⸗ einigt geweſene und nunmehr aufgelöste Buchbinder⸗, Glaſer- und Seilerzunft dahier Forderungen zu bil— den haben, werden hiermit aufgefordert, dieſelben ſo gewiß binnen 4 Wochen auf dem Büreau des Unterzeichneten geltend zu machen, als anſonſt nach Ablauf dieſer Friſt auf dieſelben keine Rückſicht ge⸗ nommen werden wird. Friedberg den 3. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. (362) unterzeichneter macht hierdurch bekannt, daß er nicht mehr in dem ehemaligen Herold'ſchen!. Hauſe, ſondern in der daran ſtoßenden ſogenannten 17 Oelmühle wohnt. Friedberg im Juni 1834. Heinrich Hanſtein. Oeffentliche Vorladung. (363) Es werden alle diejenigen, welche Forde- 350 rungen an den Nachlaß des ledigen Adam Schmidt zu Obererlenbach haben, zu deren Anzeige und Be— gründung, ſowie um Vorſchläge zur Güte zu ver⸗ nehmen, auf Mittwoch den 9. Juli d. J., Vormittags 9 Uhr, unter dem Rechtsnachtheile des Ausſchluſſes von der“ Maſſe, vorgeladen. Groskarben den 4. Juni 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. Verſteigerung alter Militäreffekten. (365) Montag den 23. d. M., Nachmittags m halb 2 Uhr, ſollen in der hieſigen Kloſtercaſern 94 alte Czakos, 50 Czakofilze, 78 lederne Czakt ſchirme, 146 Cocarden, 152 Compagniezeichen, 106 Säbeltroddel, ſo wie verſchiedene alte Caſerne- und ſonſtige Requiſiten, wobei ſich namentlich mehren große blecherne Schüſſeln befinden, gegen gleich baare Bezahlung verſteigert werden. Friedberg den 11. Juni 1834. Reichart. g Torf ⸗ Verkauf. (366) Bei Münzenberg wird Torf beßter Quali tät gegraben, und ſolcher zu Klötze geformt, bas Tauſend zu drei Gulden zu jeder Zeit abgegeben. Münzenberg den 7. Juni 1834. Hitzel, gräfl. ſ. laubachiſcher Kellet. Gras verſteigerung. 9 (367) Dienſtag den 17. l. M. des Mittags 12 Uhr ſoll das hieſige Gemeinde-Gegräs zu Heu und Grummet circa 50 Morgen in verſchiedenen Abthei⸗ lungen öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Schwalheim den 11. Juni 1834. b Hofmann, Schultheis. (368) Guter reiner Aepfelwein von angenehmem Geſchmack, die Maas zu 8 kr., wird verzapft bei Philipp Windecker. Grasverſteigerung. (369) Dienſtag den 17. d. M. des Vormittag um 10 Uhr ſoll zu Niederwöllſtadt auf daſigen Rathhauſe von 80 Morgen Gemeinde⸗Wieſen daf Gras zu Heu und Grummet in 40 Abtheilunge an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Niederwöͤllſtadt am 11. Juni 1834. Der Bürgermeiſter Bauſch. Edicetalladung. (370) Kaſpar Dauterich und deſſen Kinde zu Florſtadt haben folgende in oberflorſtädtel Gemarkung gelegenen Grundſtücke: urch bela u Herold n ſogenam Hanſtein g. welche Fon am Schu zeige und Güte zu w. richt daſel f effekten. chmittags Kloſtercaſe lederne Cie keichen,! e Caſerne⸗ entlich meh ö gegen 9 Reicht beßter Q. geformt, w abgege⸗ 4. 1 achiſcher Kl 0 1g. Mittags! 1 Heu ul denen Abthe⸗ werden. . Schultheis n angenefe⸗ verzapft u b Windel 1 deb Vom. t auf dust de⸗Wieſen! 0 Abtheilu den. 1 1854 ſter Bauſch deſſn Li obern Aurbuch. Ing. Nr Ruth. 472453042 459132480% 8620038/ 9981 854½ Oberfeld. am Griesgraben an Johs Reichhold. im Raupenbuſch an Kaſpar Basler. am Griesgraben an Johs Reichhold. im Krätenpfuhl an Johs Merz und Johs Hartmann. kleinen Feld, Schreitz II. am ſchwarzen Berg, ſtößt auf Johs Treudt. bei der hanöveriſchen Pforte, ſtößt auf Wilhelm Dauernheim. an der Latte an Johannes Hartmann. an der Warte an Heinrich Weiſen— born von Niederwöllſtadt. unter'm Schimmelberg an Klaus sen. an der Sauerweide an Frau v. Löw. 67% daſelbſt an Frau von Löw. auf der Warte, ſtößt auf Wilhelm Dauernheim. vor dem alten Wald an Johs Stoffel. im Raupenbuſch an Johs Reichhold. vor'm Buchwald an Johs Reichhold. an der Latte, ſtößt auf Ernſt Schar⸗ mann und Maria Will. 560 8010% im ſtößt auf Jakob 82138191 9703108 Heinrich 17 3060 ¼ daſelbſt an Johs Stoffel und Catha— rina Klaus. f 18013984 in den Beuglern, iſt getheilt mit Nikolaus Jakobi. 28 7188 ¾ an der Warte an Jakob Schreitz II. dentlich verſteigert, können ſich jedoch als Eigen— tümer derſelben nicht genügend legitimiren, weßhalb die, welche an jene Grundſtücke Auſprüche bilden 1 können glauben, aufgefordert werden, ſolche ſo gwiß binnen 6 Wochen hier geltend zu machen, as ſie ſonſt damit nicht weiter gehört werden ſollen, helmehr dem ſtattgehabten Verkaufe die gerichtliche Leſtätigung ertheilt werden wird. Da übrigens in den Hypothekenbüchern auf um Namen des Kaſpar Dauterich und deſſen Vor— chern nachfolgende Einträge offen ſtehen: 1) von Johann Heinrich und Johann Kaſpar Dauterich eine am 23. November 1759 wegen des Vermögens des abweſenden Andreas Dau— terich geſtellte Caution; 2) von Johann Heinrich Dauterich wegen eines am 11. April 1776 von G. L. E. Siegfried zu Florſtadt aufgenommenen Kapitals von 100 fl.; 3) von demſelben wegen eines unterm 11. März 1776 von Tob. Bauers Wittwe zu Nieder⸗ mockſtadt entliehenen Kapitals von 100 fl.; 4) von demſelben wegen 100 fl. am 24. April 1787 von der Kirche zu Florſtadt vorgeſchoſſen; 5) von Kaſpar Dauterich eine der Kirche zu Florſtadt am 9. März 1799 geleiſtete Caution; 6) von demſelben wegen eines am 17. December 1819 von der Wittwe Meyer zu Friedberg geliehenen Kapitals von 100 fl., und dieſe Verpfaͤndungen zwar längſt, die Kapita— lien durch deren Wiederabtragung, erloſchen ſeyn ſollen, die betreffenden Urkunden aber nicht vorge— legt werden können, ſo werden auf Antrag des Kaſpar Dauterich alle, welche auf die obgedachte Schuld resp. Cautionsurkunden Anſprüche machen wollen, aufgefordert, ſolche binnen obbeſtimmter Friſt von 6 Wochen um ſo gewiſſer hier anzuzeigen, als ſonſt jene für mortiftcirt erklärt und die Ein— träge in den Hypothekenbüchern werden geloͤſcht werden. Friedberg den 31. Mai 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. (371) Dienſtag den 17. d. M., Nachmittags um 2 Uhr, ſollen 38 Achtel Korn und 20 Achtel Gerſte von dem hieſigen Hoſpital, und 12 Achtel Korn, der Armenkaſſe gehörig, in der Behauſung des Unterzeichneten einer öffentlichen Verſteigerung aus— geſetzt werden. Friedberg den 11. Juni 1834. Der Hoſpitalpfleger Boutemy. (372) Bei der Mergentheimiſchen Stiftung zu Vilbel liegen 80 bis 90 fl. auf Hypothek zu verleihen. (373) Mittwoch als den 18. Juni l. J., des Vormittags 10 Uhr, ſoll das der Gemeinde Oſſen— heim gehörige Gras zu Heu und Grummet von ungefähr 42 Morgen in verſchiedenen Abtheilungen unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen dahier auf dem Rathhauſe ausgeſetzt werden; wozu höflichſt einladet Oſſenheim am 9. Juni 1834. Der Bürgermeiſter H. Stumpf. (374) Mittwoch den 18. Juni, Vormittags 9 Uhr, ſollen auf dem Rathhauſe zu Büdingen die zur Erbauung der Kirche auf dem Heernhag bei Büdingen noͤthigen Bauarbeiten, als 1) die Maurerarbeit, voranſchlagt zu 690 fl. 38 kr. 2)„Steinhauerarbeit„ 545% 44% 3)„ Zimmerarbeit 1„ 817, 29, 4)„ Dachdeckerarbeit 7„ 299„ 51, 5) Weißbinderarbeit„„ 418, 59, 6) Schreinerarbeit 1„ 974, 36% 7)„ Schloſſerarbeit 5„ 78% 34, 8)„ Glaſerarbeit„„ 253% 54 Summe 4079 fl. 45 kr. an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert wer— den. Zeichnungen, Ueberſchläge und Bedingungen liegen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichne⸗ ten zur Einſicht offen. Man bringt dieſes mit dem Bemerken zur all⸗ gemeinen Kenntniß, daß nur ſolche Steigerer zuge— 11 — laſſen werden, welche die beſtimmt werdende Caution zu leiſten im Stande ſind.— Gleichzeitig erſuche ich die Herren Bürgermeiſter vorſtehende Verſteige⸗ rung in ihren Gemeinden durch die Schelle ge— faͤlligſt bekannt machen zu laſſen. Friedberg den 11. Juni 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. Einladung zu einem Geld⸗, Haupt⸗ u. Ritterſchießen. (375) Unterzeichnete machen einem hieſigen und auswärtigen Publikum hierdurch die ergebene Anzeige, daß ſie auf dem, nahe bei der Stadt gelegenen Schützenrain Sonntag den 22., Montag den 23. und Dienſtag den 24. Juni l. J. ein Geld-, Haupt- und Ritterſchießen halten und laden zugleich zur Theil⸗ nahme, ſowohl am Schießen ſelbſt als zum geſelli⸗ gen Vergnügen, höflichſt ein.— Das Ritterſchießen beginnt— nach unſerm ſchon bekannt gewordenen Lad⸗ briefe— Montag den 23. Juni, und kann hierbei jeder der Herren Schützen, welcher ſich im Voraus zur Abnahme von 8 Schuß auf das Hauptſchießen verbindlich gemacht hat, mitrittern; es müſſen jedoch in der Vormittagszeit wenigſtens 4 Rennſchüſſe ge— ſchehen. Das Hauptſchießen, wobei die 1ſte Gabe 100 fl. und die 40ſte als letzte Gabe 5 fl. beträgt, nimmt Dienſtag den 24. Juni Vormittags präcis 9 Uhr ſeinen Anfang und endiget ſich denſelben Tag. und Getränke, ſowie auch gut beſetzte Tanz- und Harmonie⸗Muſik, verſpricht der unterzeichnete Platz meiſter beſorgt zu ſeyn. Friedberg den 11. Joh. Ph. Fritz, Guſtav Gerlach, Schützenmeiſter. Platzmeiſter. Gras verſteigerung. (376) Nächſtkommenden Mittwoche den 18. d. M., Nachmittags 2 Uhr, ſoll das Gras der Gemeinde Bauernheim zu Heu und Grummet meiſtbietend ver⸗ kauft werden, was hiermit zu allgemeiner Kenntniß Juni 1834. 48 Für alle übrige Erforderniſſe, als gute Speiſe Uhr, ſoll das diesjährige Gemeinde-Heu⸗ und Grum⸗ met⸗Gras in verſchiedenen Abtheilungen im Gaſt⸗ haus des Schultheiſen Bingels Wittwe öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Dorheim am 12. Juni 1834. Zerb, Schultheis. (379) Mittwoch den 18. Juni, Morgens 9 Uhr, wird das Heugras dahier 1) von 4½ Morgen Gemeindewieſen, 2) von 4 Morgen Schäfereiwieſen, 3) von 6½ Morgen Mitpredigerſtelle gehörigen Wieſen, 4) von 6 Morgen Johannes Müchels Erben, 5) den der erſten Pfarrei gehörigen Zehnten einer öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt, welches hierdurch bekannt gemacht wird. Oberrosbach den 12. Juni 1834. Der Bürgermeiſter Phil. Lämmer, (380) Freitag den 20. Juni, Vormittags 9 Uhr, ſoll die Anlieferung von eirca 30 Kubikklaste! Mauerſteine aus den Brüchen in der Gemarkung Gros- und Kleinkarben zur Erbauung eines neuen Schulhauſes zu Groskarben unter den bei der Ver⸗ ſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen in der Wohnung des dortigen großh. Bürgermeiſters an die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 11. Juni 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. Pflaſter- und Chauſſirarbeiten. (381) Montag den 23. Juni d. J. ſollen zu Altenſtadt, Morgens 10 Uhr, im Gaſthauſe um Adler die Anfertigung von eirca 160[ IKlaftet del Pflaſter- und eben ſoviel Chauſſirarbeiten an die de Wenigſtnehmenden begeben werden, welches mit den an Bemerken den Intereſſenten hierdurch bekannt ge“ di — 55 1 macht wird, daß die Bedingungen vor der Verſtei⸗ gerung bekannt gemacht werden. 10 Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, von ſtehende Bekanntmachung in ihren resp. Gemeinden oͤffentlich zu verkündigen. Friedberg den 12. Juni 1884. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. N gebracht wird. 90 5 84 7 b 2VCTCCb00 haben: (377) Für einen jungen Menſchen iſt eine Lehr⸗ Großh. Heſſ. Gemeindeordnung. 00 lingsſtelle bei einem hieſigen Schuhmacher offen. Aus⸗ Bei der bevorſtehenden Gemeinderathswahl läßt ſich en geber dieſes ſagt bei wem? warten, daß Viele der Gemeindeordnung eine größere Au“ G; markſamkeit als gewöhnlich ſchenken werden, und deß hal) 4 FeS dgepſt eigenen hoffe ich, wird Manchem, welcher dieſelbe nicht beſitzt, die (378) Donnerſtag den 19. d. M., Mittags 12 Ankündigung willkommen ſeyn. C. Binder nagel 3 1———— 0 Die Fleiſch- und Brodpreiſe ſind unveraͤndert geblieben. 5 Fru cht pere e: 95 Waizen. 5 fl. 15 kr. Korn. 3 fl. 45 kr. Gerſte.. 2 fl. 50 kr. Hafer.. 2 fl. 35 kr. f Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel,