und Gaß, ger Matin ind Wirthz mmermann⸗ Kopp, dez ürgers und 1 Walther, terie⸗Regſ arina. Maria er ehelich. let ehelich ork eheliche ich Zimmer⸗ el Ehefta, rer, alt 7 — 14 f 145 N 145 16 8 9 1 10 kr. Intelligenzblatt für die S 0 rovinz im Allgemeinen, 758 L* Gberhessen den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. M15. Sonnabend, den 12. April 1834. Amtlicher Theil. der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Führung von Gemeindeproceſſen. Der Art. 75 der Gemeindeordnung ſchreibt in obigem Betreff Folgendes vor: „In Beziehung auf die von einer Gemeinde zu führenden gerichtlichen Proceſſe kann jeder ais Kiger gegen eine Gemeinde ohne beſondere Ermächtigung auftreten und der Bürgermeiſter kann in jpem alle ſich conſervatoriſcher Rechtsmittel zur Erhaltung des Beſitzſtandes bedienen. In allen übrigen gen darf der Gemeinderath Activ- und Paſſivproceſſe nach eigener Ueberzeugung durch den Bürgermei— ie führen laſſen, geſchieht dies aber ohne Ermächtigung der hoheren Negierungsbehörde und das Gericht iwet, daß der Proceß von Seiten der Gemeinde muthwilliger Weiſe(frivol) geführt worden ſey, ſo nus das Gericht erkennen, daß die Mitglieder des Gemeinderaths, welche die Führung des Proeeſſes beimmt haben, perſönlich verpflichtet ſind, alle Proceßkoſten zu tragen und dem Gegner zu erſtatten.“ Die Entſchließung des Gemeinderaths, ob derſelbe von der ihm in dieſem Art. eingeräumten Be— furiß Gebrauch machen will, erfordert nach Art. 31 der Gemeindeordnung eine förmliche Berathung, Atimmung und Protokollaufnahme in geſetzlicher Gemeinderathsverſammlung. Indem ich Ihnen dieſe geſetzlichen Beſtimmungen in's Gedächtniß zurückrufe, bemerke ich weiter: Poceſſe erzeugen einen oft langjährigen zweifelhaften Rechtszuſtand, ſtören den Rechtsfrieden und ſind in da Regel für den Gemeindehaushalt verderblich. Es muß daher Ihr ſtetes Beſtreben ſeyn, Proceſſe nöglichſt zu vermeiden und durch unermüdliche Verſuche einer gütlichen Ausgleichung zu beſeitigen. Kann indeſſen eine Rechtskränkung der Gemeinde nicht im Wege der Güte wieder ausgeglichen werden, ſo er— heſcht es die Pflicht der Ortsvorſtände, alle Rechtsgründe und Beweismittel für das gefährdete Recht da Gemeinde mit Sorgfalt aufzuſuchen und geltend zu machen, damit ein nothwendig gewordener Proceß in möglichſter Kürze zu ſeinem Ende gebracht werden möge. Für die obere Verwaltungsbehörde erſcheint es dagegen als eine beſondere Aufgabe, die Thätigkeit der Ortsvorſtände in allen dieſen Beziehungen zu überwachen, und zugleich je nach den verſchiedenen Ver— lältniſſen, bald durch Abmahnung, bald durch Unterſtützung der Ortsvorſtande, bald auch durch Ver⸗ mitlung der gütlichen Beilegung eines Rechtsſtreits, für die Entfernung der Proceſſe mitzuwirken. Um dieſen Obliegenheiten in Bezug auf die beſtehenden und zukünftigen Proceſſe der Gemeinde gehörig Genüge leiſten zu konnen, bin ich zu folgender Verfügung veranlaßt: 1) Die großh. Bürgermeiſter haben ein Verzeichniß über alle dermalen in ihren Gemeinden beſtehendeſ gemeinheitlichen Proceſſe aufzuſtellen und binnen 4 Wochen ohne beſonderen Begleitungsbericht ay mich einzuſenden. Die Aufſtellung deſſelben erfolgt nach Anleitung des Ihnen darüber beſonders zukommenden ge druckten Formulars, deſſen Sie ſich auch dazu bedienen werden. 2) In allen zukünftigen Fällen, in welchen der Gemeinderath beſchloſſen haben wird, einen Proceß, gleichviel als Kläger oder Beklagter, für die Gemeinde zu führen, iſt mir binnen der nächſten 8 Tag unter Anſchluß des darüber gepflogenen Berathungsprotokolls Anzeige zu machen. Das Berathungsprotokoll muß außer der Namhaftmachung des oder der Gegner zugleich ein genaue Bezeichnung des Gegenſtandes des Rechtsſtreites und eine Anführung der Gründe für das Recht der Gemeinde enthalten. 3) Zur wirklichen Führung gemeinheitlicher Proceſſe ſelbſt iſt geſetzlich nur allein der Bürgermeiſter oder deſſen Stellvertreter der Beigeordnete(vergl. Art. 21 und 22 der Gemeindeordnung) berufen. Der Gemeinderath iſt und ſoll nach Wort und Sinn des Geſetzes nur berathende, nicht aber ausführende Behörde ſeyn. Es iſt daher auch in der Regel ganz unzulaͤßig, daß ein Gemeinderath zur Proceß— führung beauftragt werde, und noch unſtatthafter, daß, wie ich hin und wieder wahrgenommen, mehrere Gemeinderäthe zugleich den Betrieb einer Proceßſache übernehmen oder beſorgen. Dies gilt ſowohl rückſichtlich der Verhandlungen vor Gericht als mit dem Anwalte der Gemeinden. Ich werde deshalb auch inskünftige in der Regel keine Diäten von Gemeinderäthen in Proceßſachen mehr billigel, wenn nicht das Gericht ſelbſt die Vorladung der Gemeinderaͤthe verfügt haben ſollte. Von dem Inhalte dieſes Ausſchreibens iſt der Gemeinderath in Kenntniß zu ſetzen. Friedberg den 8. April 1834. Kuͤchler. Das Kloſter Arnsburg.) In dem Umfange der Wetterau lagen ſonſt mehrere Kloſter, zum Theil noch aus uralten Zeiten ) Der Leſer erwarte keine vollſtändige Geſchichte und Beſchreibung dieſes Kloſters; ſie wäre hier nicht am rech— ten Orte. Wir wollen auf die Merkwürdigkeiten unſerer Gegend nur aufmerkſam machen. Dem, der weiter gehen und mehr wiſſen will, empfehlen wir folgende Schriften: 1)(Kolb) Aquila certans. Frankfurt 1687. Fol. Cine weitläufige Streitſchrift, welche hauptſächlich beſtimmt iſt, die Rechte des Kloſters gegen das Haus Solms zu ver— theidigen. 2) An die Römiſch-Kaiſerliche Majeſtät Aller-Unterthaͤnigſte Supplica pro restitutione in integrum et reformando concl. d. 21. Dec. 1715 ete. des Gräfl. Hauſſes Solms. In Sachen Cloſter Arnsburg contra Solms. Mit Beila— gen Num. 1 bis 133. Fol. 3) An die Römiſch-Kaiſerl. Majeſtät Aller-Unterthänigſte Supplica pro Restitutione in integrum et reformando eoncl. d. 13. Jan. 1716 etc. des Gräfl. Hauſſes Solms. In Sachen Cloſter Arnsburg contra Solms. Mit Beila— gen Num. 1 ad 25. Fol. — ſtammend, und darum nicht ohne Bedeutug für den Freund der Geſchichte. Nachdem ſie ihre ſtimmung verloren hatten, gieng der größte The faſt ganz unter, ſo daß man von mehreren kaun den Ort weiß, wo ſie ſtanden. Andere ſind in Pacht- oder Meierhöfe umgewandelt, ſo daß ma auch ihnen faſt nicht mehr anſieht, was ſie urſprüng lich waren. Eins der ausgezeichnetſten wetterauiſchen Kloſter Beide Schriften ſind, wie man ihnen an der Stirſe anſieht, Streitſchriften, enthalten aber ſchätzbare Urkunden zur Geſchichte des Kloſters. 4) Commentatio historica de antiquo romano castro aquila vulgo Arnsburg in Wetteravia ete. Gisse(1774) 4. Dieſe Schrift erſchien bei Gelegenheit des ſechshunder jährigen Jubiläums, welches am 28. Juli 1774 unter den Abte Bernhard Birkenſtock gefeiert wurde, und en hält die Reihe ſämmtlicher Aebte, läßt aber hier und de eine ſorgfältige Hand vermiſſen, wie ſpäter gezeigt werden wird.— Vortreffliche Fingerzeige gibt endlich J. E. Chi Schmidt im zweiten Theile ſeiner Geſchichte von Heſſen, S. 150 und folg. f war dem! Frie nehn dure ſich Alle dee d. die h ein ling ker ſe st Welt verſdh bens ſah Sch den Ba die Ang end Tech Joch t Gemeind n beſtehend gsbericht mmenden nen Proce bſter Iten 8 Ta zugleich ei nde für di meiſter ch rufen. I ausführen zur Prote rgenomme! Dies g Ich welk mehr billig — deutug sig ſie ihre größte De reren kau ere ſind ſo daß me ſie urſprün 4 iſchen Kliſt an der Stix: aber Urkulld eastro adult 4(1770) ſechebunde⸗ 77g unter d rde und 7 — war ohne Zweifel Arnsburg, von dem wir hier dem geneigten Leſer Einiges mittheilen wollen. Eine Stunde von Lich, vier gute Stunden von Friedberg liegt dieſes Kloſter in einem recht ange— nehmen, nur etwas kühlen Thälchen, das die Wetter durchſchlangelt, die unmittelbar von Lich kommt und ſich nach dem etwa eine Viertel-Stunde entfernten Orte Muſchenheim bewegt. Dieſer Bach und die an den Ufern deſſelben ſich hinziehenden Wieſen, die herumliegenden Wäldchen geben dem Ganzen ein erfreuliches Anſehen, das beſonders im Früh— linge durch den Geſang der Nachtigallen und ande— rer Singvögel außerordentlich gewinnt. Um das Kloſter zieht ſich eine hohe Mauer; ſie ſchied einſt die Bewohner vom Geräuſche der Welt, und dieſe von jenen. Doch hatte man nicht verſüͤumt, alles, was zu den Bedürfniſſen des Le— bens gehört, in das Weichbild hereinzuziehen. Hier ſah man nicht nur Vorräthe von Früchten in den Scheunen, ſo wie Obſt aller Art und Gemüſe in dem viele Morgen großen Garten; auch Wieſe, Bach und Wald fehlten in demſelben nicht. Selbſt die Eisgrube iſt nicht vergeſſen. Eine auserleſene Bibliothek konnte dem Geiſte Nahrung geben, und ein mit den köſtlichſten Weinen gefüllter Keller war beſtimmt, die Freuden der Tafel zu erhöhen. Noch vor zwei und dreißig Jahren lebten hier die Bernhardiner-(Ciſterzienſer-) Mönche unter ihrem Abte in ſtiller Abgeſchiedenheit. Die verſchiedenen Geſchäfte waren je nach Alter oder Geſchicklichkeit wie in jedem andern Kloſter vertheilt unter einzelne Mitglieder. Im Jahr 1774 beſtand das Kloſter außer dem Abte, dem Prior, dem Sub-Prior, dem Senior und Sub⸗Senior aus 38 Mönchen und 3 Novizen-Brüdern. An den entlegenen Plätzen hatten ſie einzelne Brüder als oeconomi. Vor allen hatte der Pater Burſarius die Leitung der ökonomiſchen Angelegenheiten über ſich.— Der Arme, der Rei— ſende konnten jeder Zeit auf eine gute Mahlzeit rechnen. Es fehlte auch keineswegs an Mitteln. Noch jetzt gehören zum Kloſtergute gegen 700 Mor— gen Landes; der dem Kloſter zugehorige Hof-Güll hält wohl 1400, der Kohlhäuſer-Hof 700, der Eberſtädter-Hof 300 Morgen; der dem Kloſter eigenthümliche Wald beträgt an 2000 Morgen, und wieviel mochte aus den weitläufigen Beſitzun— gen von Wickſtadt, wieviel von den übrigen 83 — zerſtreuten Guͤtern und Präbenden jahrlich eingehen? Hatte doch Arnsburg noch einen Hof zu Friedberg, einen zweiten zu Frankfurt, einen dritten zu Mainz ꝛc.! Erwägt man dieſes alles, ſo iſt gewiß nicht zu viel geſagt, wenn man die jährlichen Einkünfte des Kloſters auf 50,000 Gulden anſchlägt. Bernhard Birkenſtock, der zwei und fünf— zigſte Abt des Kloſters, hatte im Jahr 1799 mit einer Penſion von 3500 Gulden reſignirt; ihm folgte Alexander Weitzel als letzter Abt— auf kurze Zeit. Denn ſchon im Jahr 1802 und 1803 wurde dem Reichs-Deputations-Hauptſchluſſe zu— folge das Kloſter den ſolmſiſchen Haͤuſern als Entſchädigung zugetheilt. Weitzel erhielt eine Pen— ſion von 4500 Gulden, und brachte letzten Jahre ſeines Lebens in ſeinem Geburtsorte Rocken— berg zu, wo er im Jahr 1819 ſtarb. Die ubrigen Brüder waren mit geringeren Penſionen bedacht, und wenige von ihnen mögen wohl jetzt noch am Leben ſeyn. die (Fortſetzung folgt.) Der Weg zum Reichthum. (Fortſetzung.) Was ſoll alſo das Hoffen und Wünſchen von beſſeren Zeiten? Wir können dieſe Zeiten beſſer machen, wenn wir uns rühren.„Der Fleiß braucht keine Wünſche und wer von der Hoffnung lebt, wird Hungers ſterben. Man hat Nichts ohne Muͤhe; drum, Hände, wacker, ich hab' keinen Acker, oder, wenn ich einen habe, iſt er tüchtig beſteuert.„Wer ein Geſchäft hat, hat ein Gehöfd', und wer ein Amt hat, den ehrt und ernährt es; doch dann mußt du arbeiten in deinem Geſchäft und deines Amtes warten, ſonſt bezahlt weder dein Amt noch Geſchaft deine Steuern.— Wenn wir fleißig ſind, werden wir nie darben; denn„In des Fleißigen Haus blickt zwar der Hunger, aber geht nicht hinein.“ Auch kommt dir der Gerichtsdiener und Pfänder nicht hinein, denn„der Fleiß bezahlt Schulden, doch Faulheit vermehrt ſie.“ Haſt du auch keinen Schatz gefunden, noch ein reicher Verwandter dir eine Erbſchaft hinterlaſſen:„Der Fleiß iſt der Vater des Glücks und Gott gibt dem Fleiße alle Dinge.“ Drum„tief gepflügt, wenn der Schläfer noch liegt, und du wirſt nicht entbehren der Frucht zum Ver— kauf' und dich ſelbſt zu ernähren.“ Wirke noch heute; denn du weißt nicht, was dich morgen ver⸗ hindert. Ein:„Heute“ iſt ſo viel werth, als zwei „Morgen“, wie der arme Richard ſagt, und wei— ter„laſſe niemals das auf morgen, was du heute kannſt beſorgen.“ Wärſt du ein Diener, würdeſt du dich nicht ſchämen, wenn ein guter Herr dich müßig ſähe? Biſt du denn dein eigner Herr? Schäme dich doch, dich müßig zu ſehen, da ſo viel zu thun iſt für dich, deine Familie, dein Land und deinen Fürſten. Handhabe dein Werkzeug ohn' Unterlaß; bedenke, daß„Eine Katze, die Hand— ſchuhe anhat, keine Mäuſe fängt“, wie der arme Richard ſagt. Es iſt freilich viel zu thun; und du biſt vielleicht ſchwach; aber nur ſtandhaft dran und du wirſt großen Erfolg ſehen; denn„Beſtändiges Tropfen höhlt Steine aus und durch Fleiß und Geduld biß die Maus das Tau entzwei, und von kleinen Streichen fallen große Eichen.“——— Mich dünkt, ich höre einige von Euch ſagen: Darf man ſich denn keine Erholung gönnen? Ich will dir mittheilen, mein Freund, was der arme Richard darüber ſagt:„Wende deine Zeit gut an, wenn du Erholung haben willſt, und da du keine Minute ſicher haſt, ſo wirf nicht eine Stunde weg.“ Erho— lung iſt Zeit, etwas Nützliches zu thun; dieſe Er— holung wird der Fleißige ſchon finden, aber der Träge niemals; denn Erholung und Trägheit ſind verſchiedene Dinge. Viele möchten, ohne Arbeit, blos von ihrem Witz leben; aber ſie fallen zuſam— men, aus Mangel an Stütze, während der Fleiß Freude verſchafft und Ueberfluß und Achtung.„Flieh das Vergnügen und es wird dir folgen.“ fleißige Spinnerin hat viele Hemden; und jetzt be— ſitz ich ein Schaaf nebſt Kuh; Jedermann ruft: „Guten Morgen“ mir zu.“— 20 Aber in unſerm Fleiße müſſen wir auch beſtändig, ſorgſam und geregelt ſeyn, und unſere Angelegenheiten mit eigenen Augen überſehen und Andern nicht zu viel vertrauen. Noch ſagt der arme Richard:„Noch niemals ſah ich einen oft ver— ſetzten Baum, noch niemals eine oft verſetzte Familie ſo wohlgedeihen, als die, welche ſtets an einem Orte blieben.“ Und wieder„Dreimal verſetzt, iſt ſo ſchlimm, wie ein Feuer“, und weiter:„Erhalte deinen Laden und dein Laden wird dich erhalten„, und weiter:„Wenn du deine Sache gethan haben willſt, ſo geh; wenn nicht, ſo ſchick ,, und weiter: „Wer da von dem Pflug will leben, muß ihn ſelbſt zu führen ſtreben /, und weiter:„Das Aug' des „Die — 8⁴ Herrn thut mehr, als ſeine beiden Hände„, und weiter:„Mangel an Sorgfalt thut uns mehr Scha⸗ den, als Mangel an Kenntniß“, und weiter:„Auf ſeine Arbeiter nicht ſehen, heißt ihnen ſeinen Geld—⸗ beutel offen laſſen“, und„Andrer Sorge zu viel glauben, wird Manchem ſeinen Wohlſtand rauben„; denn: in weltlichen Dingen wird der Menſch nicht gerettet durch Glauben, ſondern den Mangel daran. Doch„ſelbſt beſorgt, iſt wohl beſorgt. Und wenn du einen treuen Diener haben willſt und einen, den du liebſt, ſo diene dir ſelbſt. Eine kleine Nach— läßigkeit kann großen Schaden thun; denn aus Mangel an einem Nagel gieng das Hufeiſen ver— loren, und aus Mangel an einem Hufeiſen gieng das Pferd verloren, und aus Mangel an einem Pferd gieng der Reuter verloren“, indem er von dem Feinde eingeholt und niedergehauen wurde, Alles aus Mangel einer kleinen Sorge für einen Hufeiſennagel.— (Fortſetzung folgt.) Bekanntmachungen. ANN Beſſr ich t ing ung. (176) In der in Nro. 10, 11 und 12(117) die⸗ ſer Blatter vorkommende öffentliche Aufforderung vom 21. Februar d. J. muß es ſtatt„Katharina Stoffel“ heißen„Carolina Stoffel), was wir, da ſich die Aufforderung auf letztere bezieht, nachträglich bekannt machen. Friedberg den 25. März. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Edictalladung. (177) Die nächſten bekannten Anverwandten des im Jahre 1740 gebornen Gerhard Stetzer von Niederrosbach, der ſchon ſeit vielen Jahren abwe— ſend iſt, beabſichtigen, deſſen Grundvermögen zu vertheilen. Es werden daher gedachter Gerhard Stetzer und deſſen unbekannte Leibeserben aufgefor— dert, ſich ſo gewiß binnen drei Monaten hier anzu— melden reſp. ihre Anſprüche auf das vorhandene Vermögen nachzuweiſen, als ſonſt daſſelbe den be— kannten Erben eigenthümlich und ohne Caution überlaſſen werden wird. Friedberg den 24. März 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Gläubiger-Aufforderung. (181) Georg Keuper von Beyenheim beabſichtigt nach Nordamerika mit ſeiner Familie auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Mo— naten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, (18 nach Mell el egen wird ö (92 2 U ſumn eis 1 33 de, und nehr Scha⸗ ler:„Auf nen Geld- de zu viel rauben /; enſch nicht gel daran. lnd wenn einen, Nach⸗ len gieng an einen m er von wurde für einer 117) die⸗ forderung tharina „ ſa e bezieh, daſelbſt. dten des tzer von en abwe⸗ ngen zu Gerhard aufgefor⸗ et anzu⸗ orhandene e den be⸗ Caution daſelbſt, eabſichtigt wandern. Mo; aumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 18. Maͤrz 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. (182) Adam Schäfer von Beyenheim beabſichtigt nach Nordamerika mit ſeiner Familie auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Mo— naten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 26. März 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. (1925 Montag den 14. d. M., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Begraſung ſaͤmmtlicher Almeyen hieſiger Stadt auf dieſes Jahr meiſtbietend verſteigert werden, als: 1) Die Begraſung des Stadthofs, des Judenbe— gräbniſſes, die Begraſung des Rains an der Chauſſee; 2) der Stadtſchreibereigraben und 7 Morgen in 7 Abtheilungen. 3) der Seergraben, Kleeſtück; 4) der Wildkautsgraben, der ungemeſſenen Mahl— graben, der Ringgraben, die alte und neue Bleiche; 5) ein ungemeſſenes Stück am Wehr der Hoken— mühle, und 37 Ruthen an der Uſa; 6) die Langgaſſe ſammt den Nebengäßchen, ſämmt⸗ liche Wege, Barbaragaſſe und Mühlgraben; 7) der Schützenrain ſammt Wegen und Ock— ſtädtergaſſe. Friedberg den 3. April 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. 1193) Auf Anſtehen des Johannes Schutt ſoll Montag den 14. April, Vormittags um 9 Uhr, in hieſigem Rathhauſe deſſen Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Schoppen, Stall und Hofraum, an Herrn Chef Müllers Erben in der Uſergaſſe gele— gen, einer nochmaligen öffentlichen Verſteigerung unter der Bedingung, daß der Zuſchlag ſogleich er— theilt und der Kaufſchilling in drei Terminen, als % am 1. Mai l. J.,/ am 1. Mai 1835 und /½ am 1. Mai 1836 bezahlt werde, ausgeſetzt werden. Friedberg den 3. April 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. (194) Montag den 14. April, Vormittags um 10 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe auf Antrag der Catharina Margaretha Mock, deren Garten von 42 Ruthen am fauerbacher Thore, in der 15. Ge— in 4 Stücken, nebſt dem 85 wanne an Leonhard Riehl gelegen, öffentlich meiſt— bietend verſteigert werden. i Friedberg den 3. April 1834. Der Bür ermeiſter D. Fritz. (202) Dienſtag den 15. dieſes Monats, Vormit— tags 9 Uhr, werden am Johannesberg circa 3000 Stück Wellen meiſtbietend öffentlich verkau, wel- ches den dazu Luſttragenden mit dem Bemerken be— kannt gemacht wird, daß die Verkaufsbedingungen in dem Termin ſelbſt bekannt gemacht werden. Nauheim den 5. April 1834. Churfurſtliches Salzamt. Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. (203) Ein Logis, welches den 1. Juli d. J. be— zogen werden kann, hat zu vermiethen A. Weſp. Bauarbeitsverſteigerung. (205) Die zur Erbauung eines neuen Brennhauſes in dem v. Pappenheimiſchen Hofe dahier erforderli— chen Arbeiten uud Fuhren ſollen Samſtag den 19. d. M., Vormittags 9 Uhr, mittelſt oͤffentlicher Ver— ſteigerung, die in dem Gaſthauſe zum heſſiſchen Hof dahier ſtatt finden wird, an die Wenigſtnehmenden in Accord gegeben werden. Die Bedingungen wird man vor der Verſteigerung eröffnen, wozu luſttra— gende Bauhandwerker hierdurch eingeladen werden. Welfersheim den 2. April 1834. Die hofgerichtlich beſtellte Verwaltung. Weller. Edictalladung. (206) Die hinterlaſſenen Kinder des verſtorbenen großh. Landrichters Hennemann dahier und reſp. die für dieſelben beſtellten Vormünder haben die deferirte Erbſchaft des genannten großh. Landrich— ters Hennemann nur unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten. In Auftrag großh. Hofgerichts der Provinz Oberheſſen werden daher alle etwaigen Gläubiger des Erblaſſers aufgefordert, ihre Anſprüche ſo gewiß innerhalb 6 Wochen bei der unterzeichneten Gerichts— ſtelle anzumelden, als anſonſt ſie hiermit ausge— ſchloſſen werden und über den Nachlaß ferner recht— lich verfügt werden wird. Groskarben den 6. April 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. (207) Montag den 21. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſoll im Verwaltungsbüreau auf hieſiger Haupt— wache der Theil der Seewieſe, worauf nicht erxer— cirt wird, 2 Morgen 1 Viertel 19 Ruthen nach dem gewöhnlichen alten Ruthenmaaße haltend, ander— weit auf 3 Jahre meiſtbietend verpachtet werden. Friedberg den 9. April 1834. Reichart. Ska, (208) Dienſtag den 15. d. M., Vormittags 10 ————— Uhr, ſoll in der Burgkaſerne dahier gebrauchtes Bettſtroh aus circa 136 Strohſacken und 109 Strohpolſtern an Meiſtbietenden, Partienweiſe, ver kauft werden. Friedberg den 9. April 1834. Reichart. (209) Am 4. April iſt auf dem Wege von Engel⸗ thal nach Vilbel ein Dutzend Meſſer und Gabeln, mit ſilbernen Blättchen beſchlagen, verloren gegan⸗ gen. Der redliche Finder wird gebeten ſie gegen ein Honorar im Pfarrhauſe zu Engelthal abzugeben. (210) Sonntag den 20. April iſt bei mir gut be⸗ ſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu ich hoͤflichſt einlade. Ockſtadt den 10. April 1834. Johannes Gröninger. Fruchtverſteigerung. (2100 Dienſtag den 22. dieſes Monats, Morgens 10 Uhr, werden von den vorigjaͤhrigen hieſigen Domanialfrüchten 25½ Malter Waizen, alten friedberger Maaßes, 104„ Korn 7 77 7 85„ Gerſte 7 77 77 67 77 Hafer, 2 7 in einzelnen Abtheilungen unter den bekannten Be⸗ dingungen auf dem hieſigen Rathhauſe meiſtbietend verſteigert. Reichelsheim am 9. April 1834. Herzoglich naſſauiſche Receptur. Hehner. e e eee e e e (2120 Dienſtag den 15. dieſes Monats, Mittags 11 Uhr, werden 26 Malter Waizen in einzelnen Abtheilungen gegen baare Zahlung auf der hieſigen Amtsſtube meiſtbietend verſteigert. Reichelsheim am 9. April 1834. Herzoglich naſſauiſche Receptur. Hehner. (213) Mittwoch den 16. d. M. werden im Domanial⸗Burgwald: 497 Wellen Eichen- ꝛc. Reiſerholz, 4 Stück Eichenſtämme, Stangen ꝛc. Holz, 2538 Wellen von Heiden und Gniſtern,— Donnerſtag den 17. d. M. im Domanial— wald Kellerberg: 2 Stecken Buchen⸗Scheitholz, 19% 2 Eichen⸗ 2 2⁴„ Buchen-Pruͤgelholz, 12„ Eichen⸗ 7 16 Eichen⸗Stockholz, 77 3550 Wellen Buchen-Reiſerholz, 42„ Eichen⸗ 5 86 34 Kloͤtze Eichen⸗Bau⸗ ꝛc. Holz, 9 Stück Eichen⸗ und 6„ Birken-Stangen, unter den vorher zu eröffnenden Bedingungen und mit Zahlungsfriſtgeſtattung bis 1. September d. J. an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden. Die Verſteigerung beginnt jeden Tag präcis 9 Uhr im Walde ſelbſt und werden ſich die Steig⸗ liebhaber am Mittwoch auf dem Forſthauſe Winter⸗ ſtein,— am Donnerſtag im Gemeindewirthshauſe zu Oberrosbach verſammeln. Oberrosbach den 9. April 1834. Der großh. heſſiſche Revierförſter Bingmann. (214) Dienſtag den 15. d. M., Nachmittags um 2 uhr, ſoll das Abbrechen der Mauer und Weg⸗ räumung eines Theils der Schanze am Burgthore öffentlich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. Friedberg den 10. April 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. (215) Montag den 14. d. M., Nachmittags um 3 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die ſeither von Schütz Wenzel beſeſſenen Grundſtücke öffentlich meiſt⸗ bietend auf 6 Jahre, auch auf ein Jahr, ver⸗ pachtet werden, als 1) der Rain an der Seewieſe in 2 Abtheilungen; 2) 19 Ruthen Grabland am Sodenweg mit Klee; 3) der ehemalige Haingraben vom Riedweg bis an die Nauheimerſtraße, in zwei Abtheilungen; 4) der Grasweg, theils zur Begraſung, theils zu Grabland, in 3 Stücken; 5) 4 Ruthen, eine Pflanzengewanne im Ried; 6) 17 Ruthen Wieſen an der Ochſenwieſe zur Begraſung. Friedberg den 10. April 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. (216) Nächſtkünftigen Donnerſtag den 17. April, des Morgens um 10 Uhr, ſollen in dem dahieſigen Wirthshauſe des Johannes Gröninger aus den hie⸗ ſigen herrſchaftlichen Waldungen, dann den ober⸗ ſtrasheimer Hägen nachbeſchriebenes Holz und Wellen, als 1) 3 Stecken gemiſchtes Holz, 2 22½„ Stockholz, 3) 4313 Stück gemiſchte Wellen, 4) 100„ Kiefernwellen, 5 150„ Hopfenſtangen und 6) 2000„ Bohnenſtangen, an den Meiſtbietenden verkauft werden, welches den Kaufluſtigen andurch bekannt macht Ockſtadt am 10. April 1834. Die hochfreiherrlich von Franken— ſteiniſche Rentei hieſelbſt. Die Fleiſch⸗ und Brodpreiſe ſind unverändert geblieben. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel. 4