gesetzt Iden em hieſte n, wel uten, Morgen tors Hen Joſtiſc uſe an de es hier zutemf, Morgen Simmibt öffentlich lt der 0 Hermit ndgeric dutem „ Mor eindew. vol Me ind Af erw icht 0 gſelbſt zu enzblatt für die im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. — M32. Sonnabend, den 9. Auguſt 1834. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Verbeſſerung der Feldpolizei. Indem ich Ihnen durch nachſtehenden Abdruck von dem höchſten Orts erlaſſenen Ausſchreiben in tigem Betreffe Nachricht gebe, fordere ich Sie auf, ſich darnach, in ſo weit es in Ihren Geſchäftskreis enſchlägt, genau zu achten, und nicht zu verſäumen, überall, wo es Noth thut, alsbald die den Lokal⸗ terhältniſſen entſprechenden Anträge zu Verbeſſerung der Feldpolizei zu ſtellen. Friedberg den 5. Auguſt 1834. Kuͤchler. Miniſterialſchreiben an ſaͤmmtliche großherzogl. Kreisraͤthe. In Bezug auf die einzelnen, in rubricirtem Betreff von Ihnen erſtatteten Berichte werden nunmehr ſolgende Entſchließungen ertheilt: I. Es iſt auf eine ſorgfältigere Wahl der Feldſchützen, wie bisher, zu ſehen. II. Die Zahl der Feldſchützen iſt, wo dieß nicht ſchon der Fall iſt, nach dem wirklichen Bedürfniß er einzelnen Diſtricte zu vermehren. III. Es iſt für beſſere Belohnung der Feldſchützen zu ſorgen. IV. Die Feldſchützen ſind nicht mehr willkührlich zu entlaſſen, ſondern es ſoll eine Entlaſſung nur ron Ihnen aus erheblichen Gründen der Verwaltung oder in Folge einer Unterſuchung wegen beſchuldigter Dienſtnachläſſigkeit oder Dienſtuntreue Statt finden. V. Die Verbindung anderer gemeinheitlicher Dienſte mit dem Feldſchützendienſt ltzterer gehörig verſehen werden ſoll, als incompatibel erſcheinen, iſt unzuläſſig. VI. Es iſt eine gewiſſe Anzahl rechtlicher Güterbeſitzer in einer jeden Gemeinde für die Mithand habung des Feldſchutzes beſonders intereſſiren zu ſuchen und, in ſo fern dieſes gelingen ſollte, darauf en die von ihnen gelegenheitlich wahrgenommenen Frevel zur Anzeige zu bringen, mitzuverpflichten. VII. Es ſind auſſerordentliche nächtliche Schutzwachen in den Sommer- und Herbſt-Monaten, leſonders in dringenden Fällen und wenn der Frevel an einem Orte überhand nimmt, anzuordnen. VIII. Es iſt eine ſtrenge Controle auf die Feldſchützen durch die Bürgermeiſter und Gemeinderäthe eintreten zu laſſeu. „ welche damit, wenn e IX. Es wird empfohlen, das Alleinhuten auf gewiſſe und geeignete Stunden des Tags zu beſchränken und dieſerhalb, nach vorgängiger Anhörung der Lokalpolizeibehörden, die geeigneten Vorſchriften zu geben. X. Es iſt für alsbaldige und ſtrenge Beitreibung der erkannten Geldſtrafen und für alsbaldige und ſtrenge Vollziehung der erkannten Gefängnißſtrafen zu ſorgen. XI. Das Regulativ für die Abhaltung der Feldrügegerichte vom 7. Juni 1825(Nr. 27 des Reg. Blatts) in Bezug auf vollſtändige Aufſtellung der Frevelverzeichniſſe und diejenigen Frevel und Feld— ſchäden, welche unverzüglich zur Anzeige zu bringen und zur gleichbaldigen Unterſuchung und Beſtrafung geeignet ſind, iſt einzuſchärfen. Wir weiſen Sie an, ſich hiernach zu bemeſſen und nach den in dieſem Reſcript gegebenen Anden— tungen die nach den lokalen Verhältniſſen erforderlichen Verfügungen zu erlaſſen, in Anſtandsfallen aber an uns zu berichten. du Thil. Dr. Horſt. * Diers be an die Vorſtande der Lokal-, Kirchen-, Stiftungs- und Schul-Fonds des Kreiſes, mit Ausnahmt der ſtandesherrlichen Bezirke. Betreffend: Die Controlirung der unſtaͤndigen Einnahmen der Lokal, Kirchen., Stiftungs- und Schul-Fonds. In Bezug auf das Ihnen in beſonderem Abdrucke zugefertigte Ausſchreiben des höchſtpreislichen Miniſterii des Innern und der Juſtiz d. d. 12. May l. J. bemerke ich, daß Sie die dafür eingerichtete Controlebücher ganz in der Kürze erhalten werden. Ich empfehle Ihnen, ſogleich nach deren Empfafg für die Nachtragung der bisherigen unſtändigen Einnahmen des Jahres 1834 darin Sorge zu tragen, und ſich überhaupt die pünktliche Führung derſelben nach Maasgabe der höchſten Vorſchriften angelegen ſeyn zu laſſen. Friedberg am 6. Auguſt 1834. Kuͤchler. Das großherzoglich heſſiſche Landgericht Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter und Beigeordneten des Bezirks. Betreffend: Die Abſchätzung von Gebaͤuden. Wir machen Sie wiederholt darauf aufmerkſam, daß in allen Fällen, wo Gebaude abzuſchätzen ſind, dieſe Taxation durch verpflichtete Bauverſtändige geſchehen muß. Taxationen von Gebäuden durch andere Perſonen werden ſtets als formwidrig zurückgewieſen und die Gebühren dafur geſtrichen werden. Friedberg den 5. Auguſt 1834. Hofmann. worden. Der Ort, wo ſie ſich befindet, iſt eine Die neue Tropfſteinhoͤhle zu Oberkleen. a — kaum eine Viertelſtunde ſüdlich von Ober Naturmerkwürdigkeiten dürfen wir nicht mit Stillſchweigen übergehen. In unſerer Nachbarſchaft — bei dem königlich preußiſchen Dorfe Oberkleen namlich, gute anderthalb Stunden von Butzbach, iſt vor Kurzem eine Tropfſteinhöhle entdeckt kleen entfernt liegende Anhöhe von etlichen hundert Fuß. Rund um ſieht man Kalk-(Marmor-) Steine zu Tag kommen, und werden auch viele derſelben zu Kalk gebrannt, oder zum Straßenbaue benutzt. Als man zu letzterem Behufe vor einiger Zeit ein Abels Kula deng gen hier 180 ung g ine dgewe het wei ſee die Funk Ange (hen Inn Moch wir von in bel J ge ann lter medi Nut Aund fie g ficht 150 And bt Avec 1 6 en ame beſcrinz en zu gehn t alsbalh V des 5 und c da enen Audu. sfallen ab Horſt. Aus naht ul⸗Jonds. ſtpreisliſ ingericht n Empf zu trag angelt 0 zuſch 5 Gebiu ben wedl — , iſt eil 54 Obel ten hundt. or⸗) Stil derſelbe 1 benub 7 3t — Flsſtück wegwälzte, zeigte ſich eine faſt perpendi⸗ kuare Oeffnung, die jedoch gegenwärtig noch ſo erg iſt, daß mit Mühe ſich ein Mann durchzudrän— gem vermag. Tiefer wendet ſie ſich ſuͤdlich, wird her und da zehn bis 15 Fuß breit und iſt gegen 8 Fuß lang, ſo jedoch, daß die ſenkrechte Tiefe ugefähr 40 Fuß betragen mag. Im Inneren gewahrt man, daß das Ganze eie große Felsſpalte iſt, die, wer weiß wann, gevaltſam, vielleicht durch ein Erdbeben ſich geöoͤff— nc hat. Es reichen aber auch Spaltungen noch witer; ſie ſind indeſſen zu enge, als daß man in ſi einzudringen vermochte. Ueberall zeigen ſich di gebildeten Tropfſteine, einige heller, andere dunkler braun, mehrere kriſtallartig; oder es laufen cgeſetzte Steinſtreifen an den Felswänden herab. Gnug, man ſieht, daß hier die Natur auch im Inneren nicht aufhörte, thätig zu ſeyn. Es tropft nch jetzt beſtändig aus den Felſen. Den entfernten Freunden der Natur müſſen wr zum Bedauern mittheilen, daß das Schönſte von dieſen Tropfſtein⸗Bildungen durch die Liebhaber in der Nachbarſchaft bereits abgeſchlagen iſt, und wun die Oeffnung des Einganges einmal breiter gemacht wird, damit man bequemer hineintreten kan, wird zum Abſchlagen nicht viel mehr da ſeyn. Neue Zeitſchrift. Es fehlt zwar in unſerm zeitungsſüchtigen Zeit— aler gar nicht an Gelegenheit, die Leſeluſt zu be— ſiſedigen, und ohne daß wir nöthig haben, aus Dutſchland herauszugehen, können wir wohl in die Hunderte von Zeitungen und Zeitſchriften aufweiſen, die alle zum Zwecke haben, das Publikum zu unter— ichten, zu belehren, zu unterhalten, zu beluſtigen und— wiewohl ganz nebenbei— dem Verleger und Redacteur die Taſchen zu füllen. Indeſſen gt es doch gerade derjenigen Zeitſchriften, deren Zweck hauptſächlich iſt, den Bürger zu belehren, in Ganzen wenige, und eben darum heißen wir dejenige, deren beide erſte Blätter uns unter dem emen „Der Bürgerfreund. Gemeinnütziges Blatt für Unterhaltung, Belehrung und Mittheilung.“ zugekommen ſind, recht willkommen. Sie tritt zu 191 Offenbach an's Tageslicht, und die Redackton er— klärt, daß wöchentlich zwei Blätter erſcheinen wer— den, deren Preis für das halbe Jahr nur 1 Gulden betragen ſoll, was gewiß wohlfeil iſt. Die beiden vor uns liegenden Blätter enthalten an größeren Aufſätzen: Der Sclavenhandel, die Weltkorper, belohnter Muth, die Schmuggler in England; an kleineren: eine Charade, mehrere Miscellen, Mittel gegen Zahnſchmerzen ꝛc. Alles recht gut, und wie's in Deutſchland gewöhnlich iſt, d. h. wir bekommen Nachrichten vom Himmel, von Afrika, von Amerika, von Rußland, von der Schmuggelei und Fenſter— ſteuer in England ꝛc., von unſerm lieben deut— ſchen Vaterlande iſt dagegen herzlich wenig zu hören und zu leſen. Zu derſelben Zeit und vorher, da das Publikum über die Schmuggler in England belehrt wird, fanden ganz in der Nähe von Offenbach allerhand Schmuggler-Geſchichten ſtatt. Tragiſche Scenen der Art, manchmal auch recht luſtige, ſind ſchon früher ſehr viele in und um Offenbach vorgefallen; warum unterhält man damit das Publikum nicht? Warum ſucht man immer in der Ferne, was man doch in der Nähe haben kann? Fürchten wir uns, über unſere eignen Angelegenheiten zu reden, oder ſind ſie uns zu un— bedeutend? Wenn's uns alsdann nur nicht geht, wie jenem Sternſeher, der am Sternenhimmel außer— ordentlich bewandert war, in dem Augenblicke aber, da er einem Schüler den großen Vulkan zeigen wollte, der im Monde iſt, in den Brunnen ſiel, welcher vor ihm in dem Hofe war, und von deſſen Daſeyn er bis jetzt nichts gewußt hatte. Miscellen. 9) Anno 1442 iſt ein ſehr gutes Wein-Jahr ge— weſen, und hat das Fuder Wein 4 fl. gekoſtet. ) Wir benutzen dieſe Gelegenheit bei Einrückung der inter— eſſanten, uͤns von einem lieben Manne zugeſandten Mis— cellen, Folgendes zur Berichtigung von Preiß-Angaben zu bemerken. Faſt in nichts herrſcht mehr Verwirrung als in der An gabe des Werthes dieſer oder jener Gegenſtände und der verſchiedenen Münzſorten aus den Zeiten des Mittelalters, ſo daß Manche es für ſehr wohlfeil halten, wenn erzählt wird, man habe für vier Pfennige einen Elephanten geſehen, was in der That ſehr theuer war. So lange die Maſſe des Goldes und Silbers in Deutſch land geringer war, war auch das Verhältniß zu den Ge— genſtänden, welche man kaufte oder verkaufte, ein ganz an— deres wie jetzt Wenn alſo ein Gulden vor ſechs hundert Jahren auch nicht mehr Silbergeld geweſen wäre, wie jetzt, ſo würde er ſchon darum einen groͤßern Werth gehabt ha ben, als er nun hat. Allein hier kommt noch ein anderer Umſtand hinzu. Die Namen der Münzen ſind hier und da geblieben, während ſich im Laufe der Jahrhunderte die Münze ſelbſt verſchlechterte. So wurde in Frankreich aus dem bedeutenden solldas In einer burg⸗friedbergiſchen Rentrechnung vom Jahr 1447 wird u. a. folgender Arbeitslohn einge⸗ führt: Desgleichen hat der Steindecker vor den neuen oberen Ercker zu decken, Latten, Decknägel u. ſ. w. dazu, desgleichen zu dem groſen Thurn von 47 Meiſtertagen zu decken und 23 Knaben Tagelone, nach gepflogener Abrechnung, zu bekom⸗ men 10 Gulden dann 2 Schilling, 2 Heller, worauf ihm Herr Hermann gleich einen Gulden gegeben hat, und iſt ihm das übrige zu dreymalen bezahlet worden.(Fortſetzung folgt.) nach und nach ein so1(sou) und aus dem denarius, der noch ſpät eine Silbermünze war, endlich ein ſchlechter kupferner denier. Noch zu Kaiſer Karls des Großen Zeiten war nämlich der solidus 1 Gulben 48 Kreuzer und der denarius neun Kreuzer unſers Geldes, während der sou jetzt nicht ganz Einen und einen halben Kreuzer beträgt. In Deutſchland waren die Pfennige während des 10ten bis 12ten Jahrhunderts zwiſchen 7 und 11 Kreuzer unſers Geldes werth. Nach und nach wurden ſie immer ſchlechter. Sie waren aber doch noch lanze Zeit von Silber, und als man endlich anfieng, ſie von Kupfer zu ſchlagen, da nannte man dle erſteren weiße Pfennige(albus). Eben die⸗ ſer noch jetzt gebräuchliche Ausdruck Weißpfennige iſt der beßte Beweis, daß der Pfennig fruher Silbergeld war. Aehnlich verhält es ſich mit dem Gulden. Schon der Name deutet darauf hin, daß er urſprünglich eine Gold⸗ münze(gülden) war, die den Werth einer jetzigen Dukat hatte. Erſt als man ſilberne Gulden prägte, wurde der Ausdruck Goldgulden gebräuchlich, der viel geringer war, wie der urſprüngliche Gulden. Selbſt der Heller war früher Silbergeld. Im Jahr 1398 wurden aus der Mark Silber 170 Pfennige gemünzt, und 1 Pfennig galt 3 Heller, mithin iſt der pfennig 8 Kreuzer und der Heller nahe an 3 Kreuzer. 36 Pfennige machten Einen rheiniſchen Gulden; folglich iſt derſelbe 4 fl. 48 kr. unſers Geldes zu rechnen. Noch im Jahr 1590 wurden 9 ½ Gulden aus der köln. Mark geprägt. Da der Gulden in 27 Albus getheilt war, ſo beträgt alſo dieſer Albus über 4 Kreuzer, der Gulden über 2 Gulden unſers Geldes. Anmerk. der Redact. Bekanntmachungen. (450) Ein vollſtändiges Logis, welches ſogleich dezogen werden kann, hat in der Uſergaſſe zu ver⸗ miethen Chriſtian Weith. Gläubiger- Aufforderung. (455) Chriſtoph Faatz von Aſſenheim beabſichtigt nach Bornheim im Gebiete der freien Stadt Frankfurt auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte dahier anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 7. Juli 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (456) Eliſabetha Rübſamen von Vilbel beabſichtigt e nach Maſſenheim im Kurfürſtenthum Heſſen auszu⸗ wandern. Rechtsanſprüche an dieſelbe find binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 8. Juli 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Edictalladung. (457) Kaufmann Caſſella, Ignatz Caſſellas Sohn von hier, iſt unter Curatel geſtellt und es ſind ihn die Ortsbürger Zadik Gredel und Gombel Katznſtein von hier als Curatoren beigegeben worden. Dies wird unter dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Rechtsgeſchafte, welche ge dachter Kaufmann Caſſella ohne Einwilligung ſeinet Curatoren abſchließen möchte, nicht verbindlich und daß Forderungen an jenen ſo gewiß bis zum Donner ſtag den 28. Auguſt d. J. hier anzuzeigen ſind, alz ſonſt keine Rückſicht auf dieſelben genommen, vielmeht unterſtellt werden wird, daß ſolche Forderungen nach Anordnung der Curatel erwachſen ſeyen. Friedberg den 1. Juli 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſellſ. Hofmann. An ſämmtliche Bauhandwerker des Bau— bezirks Friedberg. (466) In Folge Verfügung großh. Oberbau direktion iſt die Einführung gedruckter Rechnungs⸗ formularien bei dem fiscaliſchen Civilbauweſen be— ſchloſſen worden. Es wird nun dieſes mit den Bemerken zur Kenntniß derjenigen Bauhandwerker gebracht, welche herrſchaftliche Arbeiten bereits über, nommen, oder in der Folge übernehmen werden, daß nur diejenigen Rechnungen zur Zahlung ange wieſen werden konnen, zu welchen benannte Formy larien angewandt worden ſind. Dieſe Rechnungsformularien nun ſind bei Pm. Kreis ſekretariatsgehülfe Fink dahier pr. Buch zu 24 kr., und der einzelne Bogen zu 1½ kr. zu er⸗ halten. Friedberg den 22. Juli 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. (469) Mittwoch den 13. Auguſt, Vormittags 10 Uhr, ſollen folgende, theils Neu-, theils Reparatur Arbeiten in der wiſſelsheimer Kirche an Ort und Stelle an den Wenigſtnehmenden verſteigert wer den, als: 1) Maurerarbeit, voranſchlagt zu 8 fl. 25 kt 2) Schreinerarbeit 5„ 94% 24 3) Schloſſerarbeit.„ 3% 30 —— Summe 1006 fl. 19 fr. Steinfurt den 29. Juli 1834. 5 Der großh. Burgermeiſter Petri. 14 5 Iheſſe schu und fam Efe 7 * Fanbe Fanzu des die wer 47 um phil Sch Mei Rur 0 A.! Ebel meist Mehn zallg 477 lſtag eſen auß ſind bim Groskart kunde ert e Kreitt berg. ſellas Es es ſind i Katzen den. döffentlic „ welche ligung seh bindlich! zum Don en ſind, ien, viele erungen! d bei Bulli 1 fr., — 15 Edictalladun g. (470) Großherzogl. Hofgericht der Provinz Ober⸗ tſſen hat wegen der vorliegenden bedeutenden Ueber— guldung über das Vermögen des Chriſtian Lohmann ud deſſen Ehefrau zu Ilbenſtadt den Concurs er— unnt. Es werden daher alle Gläubiger der gedachten (üheleute aufgefordert, in dem auf f Dienſtag den 16. er l. J., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Liquidationstermine ihre Forderungen enzumelden und gehörig zu begründen, auch ſich us Verſuchs der Güte zu gewärtigen, gegenfalls nue Ausbleibenden von der Maſſe ausgeſchloſſen nerden ſollen. Groskarben den 21. Juli 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. (472) Dienſtag den 19. Auguſt d. J., Morgens ur 10 Uhr, ſoll auf Antrag des Curators Herrn ilipp Phikippi die Philipp Conrad Joſtiſche Lheuer auf 3 Jahre in hieſigem Rathhauſe an den Peiſtbietenden verpachtet werden, welches hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 29. Juli 1834. In Auftrag: Der Beigeordnete Boutemy. (73) Dienſtag den 19. Auguſt d. J., Morgens un 9 Uhr, ſoll die Hofraithe des Jakob Simmrocks Eeleute in hieſigem Rathhauſe einer öffentlichen miſtbietenden Verſteigerung mit Vorbehalt der Ge— ngmigung ausgeſetzt werden, welches hiermit zur alngemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 30. Juli 1834. In Auftrag großh. Landgerichts, Der Beigeordnete Boutemy. 477) Donnerſtag den 21. Auguſt J. J., Vor⸗ nttags 11 Uhr, ſollen die zur Erbauung eines tenen Backhauſes mit Backofen und Stallung zu Kedereſchbach nöthigen Arbeiten, als: 10 Maurerarbeit, voranſchlagt zu 524 fl. 40/ kr. 0 46 2) Zimmerarbeit 1„ 472„ 3) Dachdeckerarbeit.„ 122% 40„ 4) Schreinerarbeit 5„ 136,7 40„ 5) Weißbinderarbeit 1% 76 12, 3) Schloſſerarbeit„ e e 7) Glaſerarbeit„, 8) Steinhauerarbeit„ s Summe 1469 fl. 36/ kr. u dem dortigen Gemeindehauſe unter den bekannt gmacht werdenden Bedingungen an die Wenigſt— zalmenden verſteigert werden. Die Ueberſchläge, Grund- und Profil-Riſſe kunen bis zum Verſteigerungstermine auf dem Ligeau des Unterzeichneten eingeſehen werden. Die großh. Bürgermeiſter werden erſucht, vor— ſtehende Verſteigerung in ihren resp. Gemeinden ortsüblich bekannt machen zu laſſen. Niedereſchbach am 30. Juli 1834. Der großh. Bürgermeiſter Dikhard. Einladung zu einem Geld⸗-Scheiben-Schießen. (478) Unterzeichnete halten ein Geld-Scheiben⸗ Schießen, und zwar ſo, daß Sonntag den 10. d. M. Schnappſcheiben nebſt zwei Ehrenſcheibchen aufgeſteckt werden und Sonntag den 17. d. M. das Haupt⸗ ſchießen beginnt und denſelben Sonntag ſich endigt. Indem ſie dieſes allen Schießliebhabern und Freunden des Vergnügens hierdurch mittheilen, laden ſie dieſelben zugleich höflichſt ein und bemer— ken noch, daß für alle Erforderniſſe beßtens geſorgt wird, namentlich auch für gut beſetzte Tanzmuſtk. Neuherberg bei Niederwöllſtadt den 6. Aug. 1834. A. Fauerbach, Arnold, Schützenmeiſter. Platzmeiſter. Einladung zu einem eee und Zinn⸗Scheiben-Schießen. (479) Da ich nächſten Sonntag den 10. und Montag den 11. Auguſt ein Hammel- und Zinn— Scheiben-Schießen mit gut beſetzter Tanzmuſik halte, ſo mache ich dieſes mit der Verſicherung beßter Be— dienung und der Bitte um recht zahlreichen Zuſpruch hierdurch bekannt. Niederrosbach den 6. Auguſt 1834. Philipp Winter. e be e wn (480) Wilhelm Koch II. von Florſtadt iſt für einen Verſchwender erklärt und es ſind ihm die Ortsbürger Wilhelm Koch I. und Heinrich Dauern— heim III. als Curatoren beſtellt worden. Dies wird unter dem Anhange zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Wilhelm Koch II. ohne Beiſtand ſeiner Curatoren keine rechtsverbindlichen Geſchäfte abſchließen kann und daß Forderungen an ihn ſo gewiß bis zum Donnerſtag den 11. September d. J. anzuzeigen ſind, als ſie ſonſt nicht weiter berück— ſichtigt werden ſollen. Friedberg den 25. Juli 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Bekanntmachung. (481) Dienſtag den 12. d. M., von Morgens 8 Uhr an, ſoll auf Anrufen der Erben des ver— ſtorbenen hieſigen Salinenſchreinermeiſters Gottlieb Reich deſſen nachgelaſſenes Mobiliarvermögen ge⸗ richtlich verkauft werden. Es beſteht in Bettung, „ Weißzeug, Meſſing, Kupfer, Zinn, Eiſenblech, Tiſchen, Stühlen, Schränken, Bettladen, Bütten, Faſſer, einer Fruchtfegmühle, insbeſondere in einer ſehr guten Kelter mit eiſernen Schrauben nebſt Zu— behör, ſodann ungefähr 8 Ohm gutem Aepfelwein, einer autgehaltenen Kuh, einer Parthie Heu und endlich„ anz neuem Schreinerhandwerksgeſchirr. Kaufluſtige ſind hierdurch eingeladen. Nauheim den Auguſt 1834. 5 igs Kurf. Juſt.⸗Amts Dorheim, 5 J P. Auffarth. Chſtn. Salzmann. y den 13. d. M., Vormittags 10 nachfolgende Gemeinde-Arbeiten, als: „ aurerarbeit, voranſchlagt zu 81 fl. 22 kr. 2) Zimmerarbeit„„ 29% 18 3) Schreinerarbeit. 5 6566555 4) Glaſerarbeit„„„ U 5) Reparatur der hieſigen Kirchenuhr, voranſchlagt zu 9 905„ 6) Herſtellung der hieſigen, aus ſtei— nernen Röhren beſtehenden, Waſſer— leitung, voranſchlagt zu 36„ 5 in dem Geſchäftszimmer des Unterzeichneten öffent⸗ lich an den Wenigſtnehmenden unter den bei der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingun— gen verſteigert werden, wozu die betreffenden Hand—⸗ werksleute einladet Oſſenheim am 6. Auguſt 1834. Der Bürgermeiſter H. Stumpf. die dee (483) Im Amtshypothekenbuch der Gemeinde Steinfurt ſtehen noch folgende Hypotheken offen: 1. Auf den Namen von Johannes Hinkel zu Steinfurt 50 fl., im Januar 1773 bei Konrad Stier zu Melbach aufgenommen. II. Auf den Namen von Johannes Balzer und Ehefrau Maria Catharina a) 50 fl. bei der ſteinfurter Kirche am Z0ten Januar 1768, b) 40 fl. bei derſelben den 15. Februar 1770, c) 50 fl. bei Chriſtoph Kleeberger zu Melbach den 23. Januar 1772, d) 24 fl. bei Verwalter Müller zu Steinfurt den 11. November 1772, e) 80 fl. von Johs Balzer, Wittwer, den 23ten Januar 1775 bei der Familie von Löw, ) 90 fl. von demſelben den 23. Januar 1775 bei der ſteinfurter Kirche entliehen. III. Auf den Namen der Maria Eliſabetha, Johs Thönges Wittwe, 100 fl. am 4. December 1776 bei der Familie von Low aufgenommen. Auf Antrag der Erben der Schuldner werden alle, welche aus dieſen angeblich abgetragenen aber verloren gegangenen Schuldurkunden Anſprüche machen zu können glauben, aufgefordert, ſolche binnen 6 Wochen hier anzuzeigen, widrigenfalls jene für mortificirt er⸗ klärt und die Einträge in dem Hypothekenbuche ge— loͤſcht werden ſollen. Friedberg den 1. Auguſt 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt, Hofmann. (484) Aus hieſigem Kirchenkaſten koͤnnen 200 fl. Kapital zu 5 Procent gegen eine gerichtliche Sichen heit in liegenden Güterſtücken ausgeliehen werden. Wickſtadt den 8. Auguſt 1834. Der Kirchenrechner Veith— (485) Nachdem die Erbſchaft des zu Nauheim verſtorbenen Salinenſchreinermeiſters Gottlieb Reich von deſſen Erben unter der Rechtswohlthat des Inventars angetreten worden iſt, ſo werden den zufolge ſämmtliche Gläubiger des genannten Reich aufgefordert, ihre Forderungen zur Eintragung in das Inventar in dem hierzu auf den 5. Septemben l. J., Morgens 8 Uhr, anberaumten Termine vor⸗ zubringen, unter dem Rechtsnachtheil, daß diejeni⸗ gen, welche ſich nicht melden ſollten, bei dem Ab⸗ ſchluſſe des Inventars nicht berückſichtigt werden. Dorheim am 5. Auguſt 1834. Kurfuͤrſtliches Juſtizamt daſelbſt. Halberſtadt. Fruchtverſteigerung. (486) Dienſtag den 19. dieſes Monats, Von mittags 11 Uhr, ſollen in dem ehemaligen Ant hauſe zu Wölfersheim 160 Achtel Korn und, 120 Achtel Gerſte parthieenweiſe, von den daſigem fürſtlichen Boden, verſteigert werden. Hungen am 5. Auguſt 1834. Der Rentmeiſter Kießling. 1 Verkaufspreiſe der Bäcker und Metzger vom 11. bis zum 18. Auguſt. Für 1 kr. Milchbrod.. 6 Loth— Quint. 4 Gemiſchtes— 1 7 1 2. „ s kr. Laden⸗Brod 4 Pfund 10«„ „ 6 kr. dito 2 7 „ 4 170 55 dito 0 9„— „ e dito. 8 11* 2„ 4 Pfund Ochſenfleiſch 11 kr. 1 Nierenfett 20 kr. 1„ Halbfleiſch, br. 1„ Hammelfleiſch. 8 kr. 1„» Schweinenfleiſch 8 kr. 1 Pfund Leber- und Blutwurſt 12 K. 1„ Bratwurſt 14 fl.. 1„ Schwartenmagen 14 f 1 7. Speck 8 20 f.. 1„ Dorrfleiſch 0 14 f. 1- Schmalz.. 5 5 8 5 5 16 0. In der Judengaſſe bei den Metzgern: 1„ Kühfleiſch ie e e 5 8 1„RMindſe ß; 9 1 F r uche r ee Waizen 6 fl. 40 kr. Gerſte 3 fl. 20 kr. Korn 4 fl.— kr. Hafer 2 fl. 50 kr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichken von Carl Binder nagel. ehr mind 6 fl Ihum