ſten Jubtez 1 döſduchannl n 1 e 1 1 1 9 e N 3 b 1 6 1. . für die 1 len 5 890 8 5 „ Vrovinz Oberhessen im Allgemeinen, ur in denthen den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. ace N inder Bedurf Wü ien e 49. Sonnabend, den 6. December 1834. ch biſtoriſchen cule und der em ſeyn, hier Das Intelligenzblatt für die Provinz Oberheſſen erſcheint auch im Jahr 1835, wie im Jahr 4834, wöchentlich Einmal Na. und zwar ſo, daß es den Freitag Mittag von den Kreisboten abgeholt, den Sonnabend Vormittag aber hier ausgegeben 1 und durch die hieſige wohllöbl. Poſtbehörde expedirt wird. ſche u. ſ. w. in f. g. Der Abonnementspreis für 1 Jahr iſt: 1 fl. 12 kr., für ½ Jahr: 40 kr., für ¼ Jahr: 24 kr. für die erſte Zeile 4 kr., für die zweite erbalten. trag des Großh. Einrückungsgebühren für die Zeile petitſchrift: 2 kr., für die des Textes: 3 3 kr., für die dritte und jede folgende 2 kr. N Für denjenigen, welcher irgend ein publikandum in unſerer Provinz zu verbreiten wünſcht, bemerke ich noch, daß mein Darmſtadt, Frankfurt, Hanau 1 einholen zu 5. 9. 5 8 1 0 9 Blatt nicht allein an alle Poſtbehörden unſerer Provinz verſandt wird, ſondern auch nach Sgluſe dies und Offenbach geht. eis eintritt. Zur Gemeinnützige Aufſätze werden ſtets mit Dank für mein Blatt angenommen werden. und gefaligem Diejenigen meiner verehrl. Abonnenten, welche geſonnen ſind, das Intelligenzblatt auch im Jahr 1835 zu halten, haben ſichtigen, oder neu hinzutreten wollen, 1 nicht nöthig ſolches bei mir anzuzeigen; diejenigen hingegen, welche auszutreten beab und o Kreuzer erſuche ich, mich gefälligſt davon zu benachrichtigen. Friedberg. erg liegt zu onsliſte offen. Amtlicher Theil. reund. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg Carl Bindernagel. preis 8 kr.: 1. 2 * 40 an die großh. Buͤrgermeiſter des Kreiſes. ben snd roth 0 i 5 1 45 Betreffend: Das Verfahren bei Holzabgaben und Holzverſteigerungen in Gemeindewaldungen. n wei Hol 5 5 8 5 8 i 5. 1 Ain,. e ee Die Gemeindewaldungen im Kreiſe Friedberg bilden eine reiche ſchätzbare Quelle des Wohlſtandes f 1„ b der Gemeinden. —— Ueberall ſehen wir das Beſtreben der Forſtbehörden, das Erzeugniß dieſer Walder zu mehren und 12 f. dadurch mittelbar den Gemeindewohlſtand zu fördern. 10 f. Es muß dies eine doppelte Aufforderung für die Gemeindevorſtände ſeyn, auch Ihrerſeits dabei zu tragen, daß die Erträgniſſe der Gemeindewaldungen % ſhätigſt mitzuwirken, und namentlich dafür Sorge verwerthet, nicht aber verſchleudert oder ver⸗ nur zum wahren Nutzen der Gemeinden verwendet oder bracht werden. Indem ich dieſe Angelegenheit Ihrer ganz beſonderen Achtſamkeit und Furſorge empfehle, bin ich 1 zugleich veranlaßt, über das von Ihnen in der Folge bei Holzabgaben und Holzverſteigerungen einzuhal— tende Verfahren nachſtehende Vorſchriften zu ertheilen: §. 1. Von der Abzählung des Holzes. Sobald das Holz in einem Schlage oder einer Holzmacherei aufgearbeitet iſt, wird daſſelbe bekannt⸗ — 200—. lich nach Vorſchrift des großh. Revierförſters vorerſt durch den Forſtſchuͤtzen und Holzhauermeiſter numerirt. Die Forſtſchützen haben, um die ihnen darüber obliegende Aufſicht wirkſam führen zu können, eigne Nummerbücher zu führen. Dieſe Nummerbücher, worüber Formularien, eins für das Brennholz und eins für das Bau-, Werk- und Nutzholz, gedruckt werden ſollen, haben die großh. Bürgermeiſter jahrlich im voraus dergeſtalt einzurichten, daß die zu erwartende Holzerndte bequem darin eingeſchrieben werden kann, und ſodann noch vor Beginn der Abzählungen an die Forſtſchützen auszutheilen. Den Abzählungen ſelbſt hat der Bürgermeiſter auf Erſuchen des großh. Revierförſters beizuwohnen und das Abzählungsprotokol ö und Nummerbuch mit zu unterſchreiben. §. 2. Zeit der Holzabgaben. Nach Empfang des Holzabzählungsprotokolls von Seiten des großh. Revierförſters, muß zuerſt und ohne Verzug das zu Beſoldungs-, Loos- oder überhaupt zur Handabgabe beſtimmte Holz ausgegeben, der Ueberſchuß aber gleichbaldig öffentlich verſteigert werden. §. 3. Von den Holzverſteigerungen, insbeſondere der Bekanntmachung derſelben. Die zeitige und ordnungsmäßige Bekanntmachung der Holzverſteigerungen trägt weſentlich zur Er— zielung vortheilhafter Preiſe bei. Sie werden dabei folgendes beobachten: 1) Die Bekanntmachung muß mindeſtens 8 Tage vor der Verſteigerung erfolgen. 2) Dieſelbe ſoll in der Regel durch das Intelligenzblatt und eine beſondere zweimalige Verkündigung in der Gemeinde geſchehen. 3) Bei irgend bedeutenden Holzverſteigerungen iſt außerdem noch die Bekanntmachung in den benachbarten Concurrenz verſprechenden Gemeinden zu veranlaſſen. Sie werden ſich dazu eines oder mehrerer nach dem unter Anl. A. beigefügten Muſter eingerichteten Rundſchreiben bedienen, und dafür ſorgen, daß die Beſcheinigungen der Bekanntmachung mindeſtens 3 Tage vor dem Verſteigerungstermin zu Ihren Akten kommen. 4) Nur ganz beſondere Verhältniſſe, z. B. Gefahr des Diebſtahls bei kleinen zufällig ſich ergebenden Holzquantitäten können eine Abweichung von dieſen Vorſchriften rechtfertigen. §. 4. Abhaltung der Verſteigerungen ſelbſt. Die Verſteigerungen müſſen pünktlich an dem vorbeſtimmten Termine und zwar in dem Walde ſelbſt an Ort und Stelle vorgenommen werden. Es iſt die Gegenwart des Controleurs dabei nothwendig, und die Einladung des betreffenden Waldſchützen, welcher das im§. 1 erwähnte Nummerbuch dazu mitzubrin— gen hat, erforderlich. 5 Eine Verſteigerung darf nicht eher angefangen werden, als bis die Stunde des Verſteigerungs— termines erſchienen und nicht zu erwarten iſt, daß in der Kürze noch weitere Steigluſtige ſich einfinden. Die Verſteigerung beginnt ſodann mit Vorleſung der Steigbedingungen, und erſt wenn dies geſchehen, wird zum Ausgebote geſchritten. §. 5. Aufnahme und Einrichtung des Verſteigerungsprotokolls. Ueber den Verſteigerungsakt iſt gleichzeitig ein Protokoll aufzunehmen. Der Gleichförmigkeit wegen ſoll dies nach dem unter Anl. B. beigefügten Muſter abgefaßt werden Ich werde die zu Ihrem Gebrauche erforderlichen Abdrücke fertigen laſſen und Sie ſich alsdann ſtets nur gedruckter Formularien bedienen. Zur Erlauterung des vorgezeichneten Muſters füge ich nachſtehende Bemerkungen bei: 1) Es muß in Uebereinſtimmung mit dem Holzabzählungsprotokoll: a) hinter dem Worte„Holzerndte⸗ der Jahrgang angegeben werden, für welchen das Holz verſteigert wird, z. B. wenn nach dem Voran⸗— ſchlage für das Jahr 1835, der Jahrgang 1835, und b) an der bezeichneten Stelle, oben rechts die römiſche Nummer des Abzählungsprotokolls, um daraus ſogleich erſehen zu können aus welcher Ab— zahlung das in dem Verſteigerungsprotokoll verzeichnete Holz herrührt. 2) Müſſen die zu einer und derſelben Holzerndte gehörigen Verſteigerungsprotokolle am oberen Rande 1 0 f l ö . 9 2 0 7) eiter nd N 1 konnen, 10 ennholz Und ez iſter jahlihn en werden fan dzahlungen sil ahlungsprott muß zuerſt u. a Usgegeben, 0 derſelben deutlich zur G. t Verkündigung den benachbart r mehrerer nat für ſorgen, daf ermin zu Ihre ſich ergebenden em Walde ſelbſ ſothwendig, und dazu mitzubrin Verſteigerungs e ſich einfinden. dies geſchehen, bacfaßt werden dann ſtets Hl r„Haheltol uch den Vorl chen ragte di — velcher dl a obe 7 rechter Hand der Zeitfolge nach fortlaufend mit römiſchen Ziffern numerirt werden, das erſte mit Nr. I., das zweite mit Nr. II. u. ſ. w. 3 Die Spalten der zum Eintrag der einzelnen Verſteigerungsnummern beſtimmten, im Verſteigerungs— protokoll einliegenden, Formularbogen haben Sie ſtets genau und ſorgfältig auszufüllen. Das Protokoll wird vorher ſchon zu Hauſe, nach Anleitung des Holzabzählungsprotokolls und in der Aufeinanderfolge des Holzpreistarifs, ſoweit vorbereitet, daß darin nur die Spalten:„Namen und Wohnort der Steigerer und Meiſtgebot/ im Walde noch auszufüllen bleiben. Der Naturalbetrag jeder einzelnen tarifmäßigen Abtheilung iſt vorher für ſich abzuſchließen und nach der Verſteigerung nur die Meiſtgebote zu ſummiren. J Die Verſteigerung ſelbſt hat in der Reihenfolge ſtatt, in der das Holz im Walde ſitzt. So oft ein Sortiments- oder Holzarten-Unterſchied vorkommt, wird die betreffende, nach Ziffer 3 dieſes Paragraphs ſchon im Verſteigerungsprotokolle vorbereitete Abtheilung in dieſem aufgeſucht und nach erfolgtem Zuſchlag auf die Querlinie der ausgebotenen Holznummer zuerſt das Meiſtgebot und dann der Name und Wohnort des Steigerers eingeſchrieben. Der Diſtrikt, in welchem die Verſteigerung ſtatt findet, muß jedesmal über dem Namen des erſten darin vorkommenden Steigerers bezeichnet werden. 5) Während der, die Verſteigerung leitende, Bürgermeiſter die Protokollausfertigung beſorgt, und der Controleur ſeine erforderlichen Aufzeichnungen macht, notirt ſich der Forſtſchütze die Namen und Wohnorte der Steigerer in das im§. 1 erwähnte Nummerbuch. Er erhält dadurch zugleich Anleitung zur unmittelbaren Verabfolgung des Holzes gegen Vorzeigung der im F. 8 erwähnten und jedesmal mit dem Nummerbuche zu vergleichenden Abfuhrſcheine. 6) Nach Beendigung der Verſteigerung ſind unverzüglich das Verſteigerungsprotokoll mit den Aufzeich— nungen des Controleurs und dem Nummerbuch des Forſtſchützen zu collationiren und die auf der letzten Seite des Protokollmuſters angedeutete Zuſammenſtellung mit aller Genauigkeit zu fertigen. 7) Am Schluſſe des Verſteigerungsakts wird den Steigerern eröffnet, ob die Verſteigerung genehmigt werde. Zur Ertheilung der Genehmigung iſt der Bürgermeiſter, im Falle ſonſt kein erheblicher Anſtand obwaltet, dann ermächtigt, wenn der erzielte Durchſchnittspreis dem Tarif- oder Schätzungspreiſe gleichkommt. Im entgegengeſetzten Falle hat derſelbe vorerſt unverweilt ein Gutachten des großh. Revierförſters darüber, ob ein Mehrerlös zu hoffen ſtehe oder nicht, einzuholen, und daſſelbe nebſt dem Verſteigerungsprotokolle hierher einzuſenden. Wird die Genehmigung ſogleich ertheilt, ſo iſt den Steigerern zugleich der erſte Abfuhrtag bekannt zu machen. Nachdem dies geſchehen und in das Pro⸗ tokoll eingetragen worden, wird ſodann der ganze Akt durch die eigenhändige Unterſchrift des Bürger— meiſters und Controleurs beglaubigt. §. 6. Fertigung der Einnahms-Dekretur für den Gemeindeeinnehmer. Eutweder alsbald nach der Genehmigung der Verſteigerung oder wenigſtens drei Tage vor dem Eintritte des erſten Abfuhrtermines hat der Bürgermeiſter die Verſteigerungsprotokolle in der Weiſe wie es in dem Muſterformular angedeutet iſt, dem Gemeindeeinnehmer in Einnahme zu dekretiren. In dieſer Dekretur darf niemals die Anmerkung fehlen, ob und in Bezug auf welche Nummern und bis wann Zahlungsfriſt gegeben ſey. F. 7. Von dem Verborgen des Holzes. Was das nach Satz 6) der Verſteigerungsbedingungen unter Umſtänden für zuläſſig erachtete Ver⸗ borgen des Holzes betrifft, ſo wird hierüber beſtimmt: 60 Es darf niemals eine langere Zahlungsfriſt verwilligt werden, als bis drei Monate vor dem Schluſſe des Rechnungs jahres, zu welchem die verſteigerte Holzerndte gehört. 2) Wenn der Bürgermeiſter Angehörigen ſeiner Gemeinde, von welchen kein Bürgſchein beigebracht wor⸗ den iſt, Zahlungsfriſt verſtattet, ohne die Genehmigung des Gemeinderaths unter Beobachtung des —— —ů—ůů 39 Art. 31 der Gemeindeordnung zuvor eingeholt zu haben, ſo geſchieht dies auf ſeine Gefahr und 40 Schuld ſoll, wenn der Steigerer zahlungsunfähig iſt oder wird„ von ihm ſelbſt beigetrieben werden. 3) Eben ſo haftet der Bürgermeiſter, wenn er Ortsfremden ohne Bürgſchein Zahlungsfriſt verwilligt. 4) Wenn auf Bürgſchein Borgfriſt gegeben werden ſoll, ſo muß dieſelbe ſtrenge nach der in dem unter Anl. C. beigefügten Formular angedeuteten Form geleiſtet werden. Die Bürgſcheine ſind in ſo lange ſorgfältig aufzubewahren bis Zahlung geleiſtet iſt. §. 8. Ausſtellung von Holzverabfolgungsſcheinen. Ohne eine beſondere urkundliche Verabfolgungsanweiſung(Abfuhrſchein) darf keinerlei Holzabfuhr oder Abgabe, weder an Beſoldungs-, Loos-, Armen- oder ſonſt aus der Hand abgegebenem Holz noch an verſteigertem Holze, aus einem Gemeindewalde ſtatt finden. Soll Holz aus der Hand abgegeben, oder verſteigertes Holz verborgt werden, ſo ſind die Verabfol— gungsſcheine von dem betreffenden Bürgermeiſter auszufertigen. Muß dagegen von dem Steigerer vor der Abfuhr baare Zahlung geleiſtet werden, ſo hat der Gemeindeeinnehmer dieſelben auszuſtellen. Der Erſtere hat ſich dazu des Formulars D. und der Letztere des Formulars E. zu bedienen. Nach dieſen Vorſchriften haben ſich die großh. Bürgermeiſter pünktlich zu achten, und zugleich den Gemeinderath und Gemeindeeinnehmer davon zu ſeinem Bemeſſen in Kenntniß zu ſetzen. Sollte Ihnen irgend eine Beſtimmung unklar ſeyn, ſo werden die betreffenden Herrn Revierförſter eben ſo wie ich ſelbſt gerne bereit ſeyn, Ihnen die gewünſchte Aufklärung zu geben. Friedberg den 30. November 1834. Kuͤchler. Schulſachen. (Beſchluß.) Gleichzeitig hatte dieſer Verein, ſo wenig Mit— glieder er auch zahlte, und ſo unbemittelt dieſe auch an ſich ſelbſt ſind, den Zweck, arme und von aller Welt verlaſſene Schullehrers-Wittwen in Zeit der Noth nach Kräften zu unterſtützen. Einſender dieſes kann verſichern, daß eine Wittwe, welche ein halbes Jahr lang mit Brod unterſtützt wurde, mit Thränen erklaͤrte:„Sie würde verhungert ſeyn, wenn ihr nicht dieſe Hülfe zu Theil geworden wäre.“ Weit entfernt ſey es, mit ſolchen Handlungen hier zu prahlen(denn die linke Hand ſoll nicht wiſſen, was die rechte thut, und Dürftige zu unterſtützen vergleiche ich einer Pflanze, welche nur im Schatten gedeiht); allein da ein treuer Bericht über dieſen Verein durch Auf⸗ forderung des Intelligenzblattes der Oeffentlichkeit hiermit uͤbergeben wird, ſo durfte auch dieſes nicht unberührt bleiben. Vielleicht erreicht Einſender ſei— nen Zweck: auch andere Schullehrervereine zu ähn⸗ lichen Handlungen zu beſtimmen,„denn Arme habt ihr allezeit bei euch.“ So war dieſer Verein vom Jahr 1821 bis zum Herbſte 1832 beſchaffen. Im Herbſte 1832 wurden die Bücher unter die Geſellſchaftsmitglieder verſtei⸗ gert und die Konferenzen auf ein halbes Jahr, po— litiſcher Gründe wegen, ausgeſetzt. Nach Verlauf dieſes halben Jahres wurden die Konferenzen wie⸗ der fortgeſetzt. Da nun im Laufe dieſer Zeit das neue Schul— geſetz erſchien und das ganze Schulweſen unter der Leitung des Hrn. Oberſchulinſpektors Heſſe, eines ſo warmen und thätigen Schulfreundes, kam; ſo wurde hierdurch ein neuer Geiſt unter den Lehrern geweckt. Ueberall entſtanden Lehrer-Vereine, und überall in unſerm Großherzogthume zeigt ſich ein reges Streben, mit dem Zeitgeiſt vorwärts zu ſchrei— ten. Möge Gott dieſes Streben ſegnen; aber er wolle auch den Sinn ſolcher Männer lenken, welche einen weſentlichen Einfluß auf Verbeſſerung des Schul— weſens haben, daß die Schullehrer-Wittwenkaſſe auch einigermaßen das werde, was die ſo billigen Wünſche aller Schullehrer von einer ſolchen Auſtalt erwarten dürfen, daß die elenden Schulzimmer, die den Keller— wohnungen gleichen, endlich in Schulſäle, die der Menge der die Schule beſuchenden Kindern ange— meſſen iſt, umgewandelt werden, und daß endlich die zu ſo vielem Verdruſſe Veranlaſſung gebenden und dem Lehrer ſo manchen Kummer in ſeinem ſo mühevollen Stande verurſachenden ſogenannten Schul— gelder aus Gemeinde-Kaſſen bezahlt würden. a ein tit als flit nan 10 it Eta Flor chen lehr. Ber Mei Sch No in d Nau 11 ſtehe liche gröf gem die eint für Jal Er hal. woc Mey den imm auc Gefahr u leben werde 5* d vermilligt, er in dem Im lei Helzabfh enem Holz ni! d die Verabfi Steigerer vn ſtellen. bedienen. ud zugleich dy n Revierförſin 1 1 uch let. — bes Jahr, po⸗ Nach Verlauf 5„ ouferenzen wie; s neue Schul⸗ een unter der Heſſe, eines des, kam; ſo er den Lehrern Vereine, und zeigt ſich ein darts zu schrei men; aber er lenken, welcht ung des Schul twenkaſſe auch gen Wine ſtalt erwatten die den Kelle, ſe, die del ſale/ 1 Adern ale daß eblich ſung gebende in ſeinem 0 Schl Kl ‚ nannten rden. Mehrere Lehrer wuͤnſchten unſerm Vereine bei— utreten, und es wurde daher beſchloſſen, abermahls in Rundſchreiben ergehen zu laſſen und zum Bei— pitt einzuladen. Jetzt fand die Sache mehr Anklang Als vor 11 Jahren. Viele meldeten ſich zum Bei— ritt, ſo daß er gegenwärtig 25 Mitglieder zählt, raͤmlich: Schmidt und Krik zu Aſſenheim, Bapſt u Bönſtadt, Fritſch, Markel und Hanſtein zu Friedberg, Kolb, Gehülfe zu Melbach, Jäger in Staden, Leidhäuſer in Ober-, Kratz in Nieder— Florſtadt, Kalbhen zu Oſſenheim, Krik zu Bru— chenbrücken, Alles zu Fauerbach, Mörler, Haus— lehrer auf dem Löwenhof, Veith zu Oberwollſtadt, Bernges und Schultheis zu Niederwöllſtadt, Meininger zu Ilbenſtadt, Veith in Wickſtadt, Schneider in Kleinkarben, Muſch in Rendel, Mörſchel zu Erbſtadt in der Provinz Hanau, und in dem kurheſſiſchen Amte Dorheim: Auffarth zu Nauheim, Grimm zu Schwalheim und Suppus zn Rädchen. Der frühere Vorſteher legte ſein Vor— ſteheramt nieder, wurde aber aufs Neue von ſämmt— lichen Mitgliedern gewählt. So beſteht nun ſeit dem Jahre 1833 ein ver— größerter friedberger Schullehrerverein, welcher ge— genwärtig in zwei Leſekreiſe getheilt iſt, und worin die in dieſen beiden Kreiſen zirkulirenden Bücher aus einem Kreiſe in den andern übergehen. Die Geſetze ſowohl für die Leſekreiſe als auch für den Verein ſind dieſelben geblieben, wie ſie im Jahre 1821 entworfen worden waren, da dieſe durch Erfahrung bewährt ſind; nur wurde wegen Ver— hältniſſe einiger Mitglieder ſtatt des erſten Mitt— wochs im Monat der zweite Mittwoch zur Zuſam— menkunft des Vereins beſtimmt. Da mehrere Mitglieder im vorigen Frühjahre den Wunſch äußerten, die Zuſammenkuüufte nicht immer an Einem Orte zu halten, ſo wurde beſchloſſen, auch auſſer Friedberg, und zwar an verſchiedenen Orten, dieſe Konferenzen zu halten. Dieſe Orte waren: Oſſenheim, Bruchenbrücken, Ilbenſtadt und Nauheim im Amte Dorheim. Der Lehrer des Ortes verſammelte ſeine Schul— jugend, und ertheilte zuerſt Unterricht über ein einen Monat vorher gegebenes oder auch ſelbſt beſtimmtes Thema. Nach Beendigung dieſes Lehrgegenſtandes, welcher nicht langer als höchſtens eine Stunde dauern durfte, trat ein anderer Lehrer an deſſen Stelle und 3 katechiſirte ebenfalls über ein den Monat vorher be— ſtimmten Gegenſtand. Nach beendigten Lehrgegen— ſtänden entfernten ſich die Schulkinder, und die an— weſenden Lehrer theilten ſich wechſelſeitig ihre An— ſichten über die abgehandelten Gegenſtäude mit. In der vorletzten Verſammlung wurde von meh— reren Lehrern der Antrag geſtellt: in den dieſen Winter vorzunehmenden Lehrerverſammlungen keine Kinder zuzuziehen; ſondern einzelne Lehrer möchten Umriſſe über einige Lehrgegenſtände, z. B. über For— menlehre(Raumlehre), deutſche Sprache und De— cimalbrüche ꝛc. liefern, welche dem Gutachten ſämmt— licher Lehrer mitgetheilt und in den Verſammlungen vorgetragen werden ſollen. Dieſer Antrag wurde genehmigt und in der vorigen Verſammlung, welche am 5. Nopbr. ſtatt fand, hiermit der Anfang ge— macht. Die nächſte Zuſammenkunft iſt nun auf den Montag nach Weihnachten, Morgens 10 Uhr in der Wohnung des Unterzeichneten beſtimmt. Moͤchten doch ſämmtliche Mitglieder dieſes Vereins ſich ein— finden und alle mit wahrer Liebe für die gute Sache, welche Volksaufklärung und eigene Vervoll— kommnung zum Ziele hat, beſeelt ſeyn, wie wir es wüuſchen! Groß iſt das zu bearbeitende Feld, noch größer die Saat, die der Lehrer ausſtreuen ſoll, und reich wird die Ernte ſeyn, wenn viele und treue Arbei— ter in dem großen Weinberge des Herrn arbeiten. Noch bleibt zu bemerken: daß auch im vorigen Sommer für eine arme Schullehrers-Wittwe, welche, wo wir nicht irren, neun Kinder hat, wovon zwei geiſtesſchwach, mehrere Beiträge zur Unterſtützung gegeben wurden. Auch von einem Forſtmanne(ihm ſey herzlicher Dank!) wurde hierzu eine Beiſteuer gegeben. Vielleicht finden ſich mehrere Menſchen— freunde, welchen die Noth einer ſolchen armen Wittwe das Herz rührt, zu Beiträgen von ihrem Ueberfluſſe bewogen, und gerne wird dieſer Verein ſolche Bei— träge, welche an den Unterzeichneten abzugeben wa ren, pünktlich und gewiſſenhaft beſorgen. Denn was ihr einem unter den Geringſten thut, das habt ihr mir gethan, ſpricht Chriſtus. In der vorigen Lehrerverſammlung wurde der Vorſchlag wegen einer zu errichtenden Sterbekaſſe unter den Lehrern berathen. Es wird dieſes Unter— nehmen gewiß gelingen, wenn ſaͤmmtliche Lehrer in dem Kreiſe Friedberg Antheil daran nehmen. Wir 5 8 5 — 294— N machen daher den beiden Lehrervereinen in Butzbach und Okarben dieſes hiermit bekannt, und laden ſie zu unſerer Verſammlung auf den 29. Dezbr. d. J. freundſchaſtlichſt ein, um gemeinſchaftlich die hierzu nöthigen Anordnungen zu berathen. Wir haben hier eine treue Schilderung des friedberger Schullehrer-Vereins geliefert. Moͤge der Himmel ſeinen Segen ſchenken, daß er recht viel Gutes zum Heile für die Menſchheit hervorbringe und daß ein immerwährendes Streben nach eigener Vervollkommnung die Mitglieder ſtets belebe. Friedberg im Novbr. 1834 Markel, Cantor. Ungluͤck aus Mangel an Vorſicht. Samſtags den 29. November arbeiteten mehrere Männer aus Nauheim an den Steingruben, welche ſich auf der Südſeite des bekannten Johannigberges befindet. Sie waren, wie man ſagt, ſchon vorher aufmerkſam gemacht worden, ſich in Acht zu nehmen, da an dem Herabfallen des Gebröckels das Los— reißen einer ganzen Schichte wahrſcheinlich mache. Dieſer Rath war aber umſonſt gegeben; denn wo noch kein Unglück geſchehen iſt, da pflegt man es leicht zu nehmen. Plötzlich war es aber da, und eh' ſich's ein Theil der Arbeiter verſah, waren vier derſelben verſchüttet, und wurden drei von ihnen ſtark verwundet nach Hauſe getragen. So ſchwer indeſſen dieſe Wunden ſeyn ſollen, ſo ſind ſie doch, wie uns neuerdings gemeldet wurde, nicht lebens— gefährlich, und man hofft, daß dieſe Unglücklichen, wenn auch langſam, wieder hergeſtellt werden können. Beitraͤge zur Geſchichte des Weinbaues. (Fortſetzung deſſen, was in Nro. 1 unſeres Blattes gegeben wurde.) Nach einer Rechnung von 1575 waren für die Kellerei des Landgrafen Ludwig zu Butzbach in jenem Jahre allein an Zehnt-Wein eingegangen 32 Fuder, 1 Ohm, 8 Viertel, und zwar aus folgen— den Orten: aus Hochweiſel 12 Fuder 5 Ohm 1 Viertel, aus Oſtheim 8— 1— 2— aus Fauerbach I. 9 4 4 aus Münſter L e e er ee Damals brauchte man aber auch noch mehr Wein. Denn als am 26. Juni 1575 der Pfalz⸗ graf Hans Caſimir eine Nacht in Butzbach ſith aufhielt, wurden„19 Viertel lautern Weins alhſr zu Butzbach— Inhalt Lager Regiſters verſpeiſſet— vermöge beuhelichs“(Befehls). Rechnet man das Viertel zu 4 Maas, ſo gehen auf dieſe Eine Nacht 76 Maas. Nebenbei wurden nach derſelben Rech⸗ nung in dieſer Nacht verbraucht 15 Hühner, von 8 Meſten Korn das Schwarzbrod, ſo wie 5 Malter und 14 Meſten Hafer. Es war aber auch der Pfalzgraf mit 87 Pferden angekommen! (Werden gelegentlich fortgeſetzt.) Bekanntmachungen von Behoͤrden. RN NN Reiſerbeſen-Lieferung. (693) Dienſtag den 9. December d. J., Vormit⸗ tags um 10 Uhr, ſoll im Verwaltungsbüreau auf hieſiger Hauptwache die Lieferung von 300 Stüc Reiſerbeſen an den Wenigſtnehmenden öffentlich ver— ſteigert werden. Friedberg den 26. November 1834. In Auftrag: Reichart, Oberquartiermeiſter. Fuhren⸗Verſteigerung. (694) Mittwoch den 10. December d. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſollen im Verwaltungs- büreau auf hieſiger Hauptwache die für das II. Bataillon IV. Infanterieregiments im Jahr 1835 nöͤthigen Fuhren zum Abholen von Militär-Effekten in Offenbach an Wenigſtnehmenden verſteigert werden. Friedberg den 26. November 1834. In Auftrag: Reichart, Oberquartiermeiſter. Brennholz-Lieferung. (695) Montag den 15. December d. J., des Vormittags um 10 Uhr, ſoll im Verwaltungsbüreau auf hieſiger Hauptwache die Lieferung von 200 Stecken Buchen- und 80 Stecken Eichen⸗Scheitholz für das Garniſons-Holzmagazin an den Wenigſt⸗ nehmenden öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 27. November 1834. In Auftrag: Reichart, Oberquartiermeiſter. Verſteigerung verſchiedener Gegenſtände. (702) Freitag den 19. December d. J., Nach mittags 2 Uhr, ſollen im Hülfsvollſtreckungsweg dem vorhinigen Bürgermeiſter Sommerlad zu Okar⸗ ben, als ehemaliger David Schurziſcher Curator, zu Okarben ſelbſt nachbeuannte Gegenſtaͤnde: 1 Kuh, 1 Pferd, 4 Maſtſchweine, 1 Mutterſchwein, eiren 10 Fuder Geſtroh aller Gattung, circa 10 Malter 7 um dell ulld berſt 70. Uhr, feichn bafer Steig ein W. gege werd in Bubah l m Wenz ut rs verſpeiſtt 1 chnet man N08 ieſe Eine Nach, derſelben Rutz Hühner, 00 o wie 5 Male aber auch de ten! etzt.) — Behoͤrden. ung. d. J., Vormil ungsbureau au von 300 Stüt n offentlich vel 1834. 78 Ag. guartiermeiſter ng. er d. 7 des Verwaltungs⸗ für das II. m Jaht 1838 Hafer, 1% Malter Korn, 1 Kommode, eirca 3 Ohm Aepfelwein mit 2 Faß, eine Quantität Heu und Grummet öffentlich verſteigert werden, wozu man Kaufluſtige auf beſagten Termin einladet. Groskarben den 28. November 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Buff. Korn- und Stroh-Verſteigerung. (703) Dienſtag den 9. December, Nachmittags um 2 Uhr, ſollen in hieſigem Rathhauſe die von den Alban-Zehnten herruͤhrenden 15 Malter Korn und 2 Fuder Roggenſtroh öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 4. December 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Hafer- und Stroh-Verſteigerung. (704) Mittwoch den 10. d. M., Vormittags 10 Uhr, ſollen dahier in der Behauſung des Unter— zeichneten 30 Malter Gemeinde-Hafer und 16 Fuder Haferſtroh öffentlich verſteigert werden, wozu die Steigluſtigen einladet Beyenheim am 3. December 1834. Der Bürgermeiſter Stein. Verſteigerung diverſer Waaren. (705) Donnerſtag den 11. d. M., Vormittags 9 Uhr, ſollen bei hieſigem großh. Nebenzollamt 282 Pfund Kaffee, Wee Zucken, 6„ Chokolade, 8 Bouteillen Champagner und eine Partie Baumwollen- und Wollen-Waaren, worunter mehrere ganze Stücke Biber und Merino, ſalttar⸗Efekten gegen gleich baare Zahlung öffentlich verſteigert ſteigert werden 1834. guartiermeiſter 1 d. J. des daltungsbureal ig von 200 ichen⸗Scheithol! den Wenigl⸗ 77 1831. urteil. gegenſtände. 221 Nach Aceecungsweg Aſrecfuugsw — kar⸗ werden. Friedberg den 5. Decbr. 1834. Der großh. Ober⸗Grenz⸗Controleur Fehr. Bekanntmachung. (706) Nachdem in Gemͤßheit einer Verordnung kurfürſtlichen Juſtizminiſteriums vom 7. Novbr. l. J., „betreffend die Vollziehung des, uͤber das in minderwichti— „gen oder ihrer Beſchaffenheit nach einfachen Rechtsſtreitig— „keiten zu beobachtende prozeſſualiſche Verfahren, unter „dem 18. Oktbr. l. J. erlaſſenen Geſetzes“, bei dem unterzeichneten Gerichte für die auſſertermin— lichen Vorträge ſo wie die terminlichen Verhand— lungen von Rechtsſtreitigkeiten der erwähnten Art, als 1) welche aus Mieth- oder Pachtverträgen über Wohnungen oder einzelne Grundſtücke entſtehen; 2) in den Geſinde-Streitigkeiten, welche in den Polizeigerichtsſitzungen nicht erledigt werden konnen, und ſodann 3) in allen übrigen Sachen, deren Gegenſtand ſchätzbar iſt, und den Werth von 50 Thlr. nach dem Inhalte der Klage zur Zeit der Aubringung derſelben nicht überſteigt, der Freitag einer jeden Woche, Eilfälle ausgenommen, von des — 905 Morgens 9 Uhr bis 12 Uhr Mittags, beſtimmt worden iſt, ſo wird dieſes hierdurch zur offentlichen Kenntniß gebracht. Dorheim am 28. Novbr. 1834. Kurfuͤrſtliches Juſtizamt. Halberſtadt. Verſteigerung verſchiedener Materialien. (707) Montag den 8. d. M., Morgens 10 Uhr, ſollen an hieſiger Saline folgende Materialien ver— kauft werden: 1) 30— 40 Centner altes Pfannenblech, 22530„„ Gußeiſen, 3) eirca 22 Pfund„ Meſſing, 4)„ 77„ nene Lederabfälle. Den dazu Luſttragenden dient dies mit dem Bemer— ken zur Nachricht, daß die Bedingungen im Termine ſelbſt werden bekannt gemacht werden. Nauheim den 2. Decbr. 1834. Kurfuͤrſtliches Salzamt. Wille. Meinhard. Wilhelmi. Weiß. Holz-Verſteigerung zu Engelthal. (708) Dienſtag den 9. d. M. ſollen in hieſigem Walde mehrere Stecken Buchen-Scheit- und Prügel— holz, ſo wie auch mehrere Tauſend Buchen-Wellen oͤffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Der Anfang der Verſteigerung iſt Morgens 9 Uhr an der Chauſſee nach Altenſtadt. Engelthal den 4. December 1834. Der Rentmeiſter Gruppe. NN ν Bekanntmachungen von Privaten. Em p fe h lung. (689) Der Unterzeichnete empfiehlt ſich mit einer bedeutenden Auswahl Herrenhüte neneſter Facon, Filzſchuhe und Geſundheitsſohlen ꝛc. Ferner ſind alle Sorten Mehl, worunter Blu— menvorſchuß von vorzüglicher Güte, Grütze, ge— ſchälte Gerſte, Erbſen, Linſen um billige Preiſe bei mir zu haben. Ludwig Sellin. Kapital auszuleihen. (709) In der Kirchenkaſſe zu Oberwöllſtadt lie⸗ gen 200 fl. gegen gerichtliche Sicherheit zum Aus— leihen bereit. Veith, Rechner. Korn-Verſteigerung. (710) Mittwoch den 10. December l. J., des Vormittags 10 Uhr, ſollen dahier 8 Malter 1 Sr. Kirchenkaſten-Korn öffentlich an den Meiſtbietenden verſteigert werden. Oberwöllſtadt den 2. December 1834. Veith, Rechner. Kleider-Verſteigerung. (711) Dienſtag den 9. December, Mittags 1 Uhr, ſollen in der Behauſung des Georg Frizel zu Schwalheim die Kleidungsſtücke des verſtorbenen Philipp Marlof freiwillig gegen gleich baare Zahlung verkauft werden, als 1) eine ſilberne Uhr, 2) zwei dunkelblaue Röcke, 3) zwei Tuch-Jacken, 4) ſieben Paar Tuch- und Manſcheſter-Hoſen, — 296— 7) drei Paar Strümpfe, alles noch in gutem Zuſtande. 5) ſieben Weſten verſchiedener Art, 6) zwei ſchwarze Filzhüte, 1 Schwalheim den 1. December 1834. Georg Frizel. in der Kürze entgegengeſehen wird, ſtehen zurück. resp. der Ausſchüſſe ſelbſt gewählt worden: J. Im Landgerichtsbezirke Friedberg. 1) Herr Landrichter Hoffmann und zwar als Direktor. „ Rentamtmann Buß. 3)„ Profeſſor Dieffenbach. 4) Pfarrer Fertſch. 5)„ Landgerichtsaſſeſſor Weber. 6)„ Bürgermeiſter Fritz. 7)„ Tabacksfabrikant Morell sen. darüber abzugeben. Friedberg den 2. December 1834. Mathildenstift. (712) Es gereicht mir zum Vergnügen, öffentlich anzeigen zu können, daß die Vorarbeiten fur die Ausführung des Mathildenſtifts ſo weit vorgeſchritten ſind, daß daſſelbe noch zu Ende dieſes Jahres in das Leben treten wird. Beſonders erfreulich und vielverſprechend für die guten Früchte deſſelben, iſt der rege Sinn, welcher ſich faſt bei allen Gemeindevorſtänden des Kreiſes für dieſe gemeinnützige Anſtalt gezeigt hat. Die Garantie der Anſtalt iſt nemlich von beinahe allen Gemeinderathen mit Stimmeneinhellig⸗ keit uͤbernommen worden, und nur noch wenige Bürgſchaftsurkunden, deren Einſendung jedoch ebenfalls Das Verzeichniß der teilnehmenden Gemeinden ſoll alsdann zur öffentlichen Kenntniß gebracht werden. Zu Mitgliedern der Ausſchüſſe resp. Direktoren derſelben ſind durch Stimmenmehrheit des Vereins II. Im Landgerichtsbezirke Groskarben und Rödelheim. 1) Herr Landgerichtsaktuar Suppes und zwar als Direktor. Pfarrer Blumhof. Landgerichtsaſſeſſor Geyger. Bürgermeiſter Werner. Doktor u. Phyſik. Arzt Lorenz zu Vilbel. Hofgerichts-Sekretariats⸗Acceſſiſt Thaler. Hofrath Wichterig zu Rödelheim. Durch den Geſammtausſchuß wurden ſodann gewählt: Zum Hauptrechner Herr Rentamtmann Buß. Zu Kaſſirern: im I. Bezirk Herr Speicherverwalter Sehrt, und im II. Bezirk Herr Diſtrikts⸗ einnehmer Rauſch, welcher letztere zugleich einer der Höchſtbeſtimmten zum Ausſchuſſe geweſen iſt, wegen der Annahme ſeiner Wahl zum Kaſſirer aber von dem Ausſchuſſe zurückgetreten iſt. Als Caution, welche jeder Kaſſirer zu ſtellen hat, wurde vorläufig die Summe von 500 fl. angenommen. Da nach b. 11 der Geſetze dem Vereine ſelbſt die Beſtatigung dieſer Wahlen resp. Beſchlüſſe zuſteht, ſo wird den Vereinsgliedern Gelegenheit gegeben, ihre Stimme Dienſtag den 16. d. M. Nachmittags Der Praͤſident des Mathildenſtifts Kreisrath Kuͤchler. Verkaufspreiſe 1 Pfund Leber- und Blutwurſt 12 kr. der Bäcker und Metzger vom 29. Septbr. bis zum 6. Okkftt. 1 Bratwurſt 5 8 14 kr. Für 1 kr. Milchbrod 7 6 Loth— Quint. 1 Schwartenmagen 16 kr. „ A kr Gm); e 20 kr „ 8 kr. Laden⸗Brod. 4 pfund 10 ũ—„ 1% Dorrlleiſch— 14 ke „ 6 kr. dito.— 3 7 7* 2 1 9 Schmalz 0 5 5 8 4* 8 18 kr „ 4 115 dito 2% M. In der Judengaſſe bei den Metzgern: „ 2 r. dito 8 1 5 2* 2 4 1 17 Kü eiſe 8 8 0 7 8. 8 br. 1 plund Ochfengeiſc e, een e ene een 1„ Nierenfett 18 kr. a 1„ Kalbfleiſch 6 kr. Fruchtpreiſe⸗ 1 Hammelfleiſch 47 05 Waizen 5 fl. 50 kr. Gere 1„ Schweinenfleiſch 9 kr. Korn 4 fl. 30 kr. Hafe: Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel in Fricobe es 1 6 3 Die licht no erſuche 5 ——