ö 1 Au. 9 Naurg 1 häußn 10 lh zur e nalbih netze en 1 zerer g de Cal ucht, K n lch. genzblatt für die 92 im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſondexen. 27 Sonnabend, den 5. Juli Ueber Errit tung von Sonntagsſchulen. Es ſinn ens hier und da Anfragen wegen krrichtung von Sonntagsſchulen zugekommen. Dieſe Mifragen ſin uns einerſeits ein erfreuliches Zeichen, deß das, was wir darüber im Allgemeinen geſagt heben, keines auf unfruchtbaren Boden fiel, ndern empfängtiche Gemüther vorfand. Auf der andern Seite legen ſie uns die Verpflichtung auf, auch näher anzugeben, wie namentlich auf dem kande eine Sonntagsſchule errichtet wer— den könne. Wir könnten uns begnügen, diejenigen Punkte arzugeben, worauf die friedberger gegründet wurde. Pir würden aber damit manchen Leſern wenig Ge— füllen erweiſen, denn die Verhältniſſe und Umſtände iſtalten ſih faſt in jedem Orte anders; nach die— n müſſen die Ordner einer Sonntagsſchule ſich rchten. Im Allgemeinen wird wohl Folgendes iwerall anwendbar ſeyn: 10 Der Geistliche, der Bürgermeiſter und die bbrigen Mitg! der Schulkommiſſion haben mit dem Ortsſchunehrer Nückſprache zu nehmen, welche Lergütung er verlange, wenn er des Sonntags achmittags einige Stunden Unterricht ertheilt. der Lehrer darf hierbei und bei der Anordnung der Schule ſelbſt 1„ übergangen werden; man ann auch von ih, nicht verlangen, daß er das were Geſchäft unentgeltlich verrichte. Für dieſes ſonorar, für Heizung und Beleuchtung des Schul- lkals hat die Gemeinde zu ſorgen. Kommt ihr des zu viel vor, ſo verſteht ſie ihr wahres In— ſegeſſe nicht. 2) Die Unterrichtszeit fällt in die Nachmittags- ſtunden von etwa 3 bis 6 Uhr. 3) Gegenſtände des Unterrichts ſind zunächſt die— jenigen, worin die confirmirte Jugend am meiſten zurück iſt— richtiges Leſen und Verſtehen deſſelben, Schreiben, Rechnen, beſonders Kopfrechnen. Erſt wenn hier nichts mehr nachzuholen iſt, kann weiter gegangen werden, an's Schreiben von Rechnungen, Quittungen, und wenn's die Verhältniſſe erlauben, an die Elemente der Geometrie, des Zeichnens ꝛc. Zu vergeſſen iſt nicht, daß hier keine Gelehrte ge— bildet werden ſollen, ſondern brave, verſtändige Staatsbürger. 4) Nur ältere Perſonen oder ſolche junge Leute können Antheil nehmen, welche bereits confirmirt ſind, beſonders Luſt bezeigen, das nachzuholen, was ſie etwa verſaͤumt haben, und welche ſich brav auch außerhalb der Stunden betragen. 5) Mit der Aufnahme darf es nicht ſo leicht ge— nommen werden, damit die jungen Leute nicht mei— nen, durch den Beſuch thaten ſie Andern einen Ge— fallen. Erſt haben ſie ſich bei der S engt zu melden. Wenn gerade ein Platz frei i, und ſonſt keine Hinderniſſe der Aufnahme entgegen ſind, ſo müſſen ſie vorher verſprechen, ſich jederzes brav und ordentlich zu betragen, insbeſondere nur durch die wichtigſten Urſachen ſich vom Schulbeßerhe ab halten zu laſſen. 6) Die Zahl der Schulbeſuchenden muß beſchränkt ſeyn. Auch dies trägt weſentlich bei, die Schule wichtig zu machen. 7) Wer ohne triftige Urſache verſaͤumt, hat ſo — viel Strafe zu bezahlen, als für ſeine Perſon die Koſten der Schule betragen. Koſtet z. B. der Lehrer, die Heizung, die Beleuchtung ꝛc. jeden Sonntag zuſammen Einen Gulden, und es ſind 30 Schüler vorhanden, ſo hat der Verſäumer 2 Kreuzer zu vergüten, die bei Strafe der Ausweiſung binnen 14 Tagen errichtet werden müſſen. Wer ohne trif⸗ tige Urſachen dreimal verſäumt hat, verliert das Recht des Schulbeſuches. 8) Wer fortwährend als ein unſittlicher, träger, ruheſtörender Menſch befunden wird, verliert eben⸗ falls das Recht des Schulbeſuches. 9) Weder Eltern noch Meiſter oder Geſellen konnen und dürfen den Schüler aus irgend einer Urſache als in den höchſten Nothfällen von dem Beſuche der Schule abhalten. Damit ſich Niemand mit Unwiſſenheit entſchuldigen kann, werden gegen— waärtige Paragraphen gedruckt und denen, welche es intereſſirt, ein Exemplar mitgetheilt, das nament⸗ lich von Eltern und Meiſtern zu unterſchreiben iſt. 10) Die Mitglieder der Schulkommiſſion, ſo wie andere Männer des Ortes, denen die Erziehung und der Unterricht im Allgemeinen und das Beſtehen der Sonntagsſchule insbeſondere am Herzen liegt, verpflichten ſich, abwechſelnd die Anſtalt zu beſuchen und alle Monate in einer beſonders dafür zu ver⸗ anſtaltenden Sitzung ihre Bemerkungen über die⸗ ſelbe, ſo wie über Fleiß und Aufführung der Schüler mitzutheilen. Das Fortbeſtehen der Anſtalt hängt von ihrer Liebe zur guten Sache ab. Dieſe Liebe macht alles Schwere leicht. Andere Zeiten, andere Sitten. (Fortſetzung.) Ueber die Moden, welche ums Jahr 1530 bis 1550 herrſchend waren, ſah Schreiber dieſes ſehr ) Indem wir den Leſern gegenwärtigen Artikel mittheilen, pemerken wir, daß wir das in der erſten Nummer unſers Intelligenzblattes gegebene Verſprechen, Nachrichten über u di liefern, keineswegs vergeſſen haben, ſon⸗ Büdingen zu n, kei dern ſeiner Zeit gewiß erfüllen werden. Die Redact. 162 intereſſante Beiträge in dem Archive zu Buͤdingen. Es finden ſich dort ſechs Hefte, welche alte Kleider— rechnungen enthalten. Jedem Hefte ſind ein oder zwei genaue Zeichnungen beigefügt, welche die Mode dieſes Jahres darſtellen. Damals war es nämlich noch nicht Gebrauch, ſie aus Paris zu holen; ſon— dern jeder Hof hatte ſeine eigne. Aus den Heften geht aber hervor, daß man in der Wetterau und der Umgegend abwechſelte, und zwar ſo, daß nach einer Uebereinkunft bald dieſer bald jener Herr ſie anzugeben, die andern aber ſich darnach zu richten hatten. Das erſte Heft iſt von 1532 und enthält die Sommer, kleidung, die„hat Grave Balthaſar von Hanauwe geben.“ Die Hauptfarbe iſt„Lebberfarb.“ Das zweite Heft iſt von 1533, und enthalt eine rothe Sommerkleidung, die„hat Grave Eberhart von Königſtein geben.“ Auf dem Aermel ſteht ſein Wahl⸗ ſpruch: Bedenks end. Im dritten Hefte iſt die von Landgrafen Philipp angegebene Mode für 1539. Die Hauptfarbe iſt grau, und ſteht dabei„Lant⸗ greviſch Winter Cleidung.“ Die landgräfiſche Som merkleidung dagegen iſt ſchwarz.— Das vierte Heft iſt von 1547 und enthält eine ſchwarze Sommer⸗ kleidung, die„hat Grave Willhelm von Naſſaw⸗ Catzenelnbogen geben.“ Die dabei befindliche Win⸗ terkleidung iſt grau. Die Mode des fünften Hef iſt von 1549, und„hat Grave Philipps bon Naſſaw und zu Sarprücken geben.“ Sie iſt hel mit rothem Barett und rothen Unterkleidern. Im ſechsten Hefte endlich iſt die Mode von 130 „Sommer Cleidung hat Grave Ludwig von König⸗ ſtein diß Jar geben.“ Die Farbe iſt ziegelroth. Das Geſicht des Ritters iſt ſehr kräftig. Ueberhaupt verdienen die Zeichnungen einer Bekanntmachung.“ *) Wir würden ſie gerne lithographirt und unſerm Intelli⸗ genzblatte beigelegt haben, wenn wir nicht befürchten müßten, daß ſie von den geneigten Leſern nicht angenom⸗ men, ſondern wieder zurückgeſchickt würden, indem ja daß leſende Publikum ſich nur auf Druckſachen in unſerm Blatte unterzeichnet hat, keineswegs auf Kupferſtiche un Steinzeichnungen. Die Redaction. Aufforderung an Menſchenfreunde. Am 2. Juni d. J. wurden mehrere Gemein⸗ den des Kreiſes Grünberg durch ein ſchweres Hagelwetter heimgeſucht und ihrer Hoffnung auf eine nahe, vielverſprechende Ernte gänzlich beraubt. Die durch das Hagelwetter beſchädigten Ge— meinden ſind die unvermögendſten des ohnehin armen Kreiſes Grünberg, und mit banger Beſorgniß ſehen die Einwohner der von jenem Unglück betroffenen Orte, ihrer ganzen Ernte und aller Subſiſtenzmittel beraubt, der nächſten Zukunft entgegen. An alle Menſchenfreunde erlaſſe ich daher, im Namen dieſer— der Unterſtützung ſo ſehr bedürftigen Gemeinden, den Hülferuf um Beiträge zur Unter⸗ ſtützung ergehen, und bin bereit dieſe anzunehmen, an Herrn Kreisrath Ouvrier zu Grünberg zu über, ſenden und über den Empfang und die richtige Ablieferung öffentliche Rechnung in dieſem Blatte abzulegen.) Friedberg am 2. Juli 1834. i Flemming. ) Gerne übernimmt auch der Unterzeichnete die Beſorgung milder Beiträge für die Unglücklichen. Die Bewohner der geſegneten Wetterau, die ſchon oft in Fallen der Not ihren mildthätigen Sinn bewährten, werden gewiß den Hülferuf nicht umſonſt vernehmen. Profeſſor Ph. Dieffenbach. 364 10 U in der Wenig wärtig Straße framöſ (owohl kunſt⸗ ſtheile, ger un 9 399 gemei vom den, Hand 5 1004 ollen Ubauun aua 10d 2 meine 1 lasen 1 N let f dense 9 Sg 2 geſchzi 8 üdingn leide ein ad ie M. namlit enz ſin n Heft au un var ſe dieſt ander . Da 4 Somma Hanaun 10 Da ine rot art be in Wah t die vi ir 150 i„Lan che Sor ierte. Somme Naſſa che N en He 190 e iſt rn. eh nel zu über J 4 0 ie rich 1 em Bla mmi f Beſorgul wohl u der gewiß g gend Bekanntmachungen. N NNNRNN N* Röhrbrunnenleitung. 364) Donnerſtag den 10. Juli l. J., Morgens 0 Uhr, ſoll die voranſchlagte Röhrbrunnenleitung n der Bürgermeiſterei des Unterzeichneten an den Denigſtnehmenden mit Gußrohranlage öffentlich be— eben werden. Ueberſchläge ſind täglich dahier einzuſehen. Steinbach den 19. Juni 1834. Der Bürgermeiſter Wenzel. Wohnungs-Veränderung. (386) Einem geehrten Publikum mache ich hier⸗ nit ſchuldigſt die ergebene Anzeige, daß ich gegen— värtig bei Herrn Heinrich Preuſſer auf der breiten Straße wohne und fortwährend Unterricht in der fanzöſiſchen und engliſchen Sprache, im Zeichnen (ſowohl in Freierhandzeichnung, als auch Bau— kenſt⸗ und Planzeichnung) und in der Guitarre er— teile, wozu ich mich unter der Verſicherung fleißi— ter und billiger Wirkſamkeit, beßtens empfehle. Friedberg den 17. Juni 1834. Chriſtian Stoll. 399) Die der hieſigen israelitiſchen Religions— gemeinde angehörigen vollſtändigen Regierungsblätter rom Jahr 1819 an bis incl. 1831, gut eingebun⸗ den, werden bei annehmbaren Geboten aus freier hand bei dem Unterzeichneten abgegeben. Friedberg den 25. Juni 1834. Samuel Lindheimer jun. (104) Montag den 7. Juli, Vormittags 10 Uhr, len auf dem Rathhauſe zu Butzbach die zur Er— hruung eines neuen Schulhauſes daſelbſt nöthigen kauarbeiten, als: 1) die Maurerarbeit, voranſchlagt zu 3135 fl. 20 kr. 2)„ Steinhauerarbeit 1„ 819/ 27 3)„K Zimmerarbeit„„1938% 36, 4)„ Dachdeckerarbeit„„ 483% 23% 5)„ Schreinerarbeit„ 7731 7, 6)„Schloſſerarbeit 1„ 660/ 21, 7)„ Glaſerarbeit 1„347% 12, 8)„ Weißbinderarbeit 7„ 579% 52% 99)„ Spenglerarbeit„„ 117% 42% Summe 8813 fl.— kr. * die Wenigſtnehmenden öffentlich verſteigert wer— derl. Zeichnungen, Ueberſchläge und Bedingungen igen bis dahin auf dem Büreau des Unterzeichne— es zur Einſicht offen. Man bringt dieſes mit dem Bemerken zur all— zmeinen Kenntniß, daß nur ſolche Steigerer zuge— lahſen werden, welche die beſtimmt werdende Caution n leiſten im Stande ſind.— Gleichzeitig wird an demſelben Tage auch zur Verſteigerung des alten Echulhauſes ſo wie einer Scheuer auf den Abbruch, 9 ſchritten. Dit Herren Bürgermeiſter werden erſucht, dor⸗ 163 ſtehende Bekanntmachung in ihren resp. Gemeinden durch die Schelle gefälligſt bekannt machen zu laſſen. Friedberg den 26. Juni 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. Gläubiger-Aufforderung. (405) Jakob Wenzel von Ilbenſtadt beabſichtigt nach Schwabing im Königreiche Baiern auszuwan— dern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Landgerichte Groskarben anzumelden, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde er— theilt werden wird. N Friedberg den 13. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. Gläubiger-Aufforderung. (406) Johann Chriſtian Förſter von Rödelheim beabſichtige nach Unterlanzendorf im Kaiſerthume Oeſterreich auszuwandern. Rechtsanſprüche an den— ſelben ſind binnen drei Monaten bei großh. Land⸗ gerichte Rödelheim anzumelden, gegenfalls die Eut— laſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 10. Juni 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. r Bekanntmachung. (407) Im hieſigen Wäldchen ſind mehrere Tau— ſend Baumſtützen: Stangen von 15 bis 30 Fuß Lange— gehauen worden, welche an die ſich zuerſt meldenden Kaufliebhaber, in beliebig kleinen Parthien, vom Unterzeichneten täglich abgegeben werden. Jagdhaus Oſſenheim den 1. Juli 1834. Oehle. (408) Krauſe u. glatte Sommerſalatpflanzen, das 100 zu 2 kr., ſind zu haben bei Wittwe Klingelbach. Einladung. (409) Sonntag den 6. Juli iſt auf dem Nauheimer Teichhauſe gut beſetzte Tanzmuſik anzutreffen, wozu hoͤflichſt einladet Henkel. (410) Mehrere arbeitsluſtige Kinder konnen in meiner Fabrik Aufnahme finden und an dem tägli⸗ chen Privat⸗Schul⸗Unterricht Theil nehmen. G. C. Morell. Bekanntmachung. (411) Dem Johannes Müller von Ockſtadt ſol ſeine Verlaſſenſchaft an Mobilien, Hausrath and dergleichen, namlich: f zwei Zugkühe, zwei Schweine, vier Hühner, ein guter Keſſel, ein Karren mit Zugehör, ein Pflug, eine eiſerne Egge, — einige Fäſſer, zwei Tiſche, eine noch gute Geige und was ſich ſonſt noch vorfindet, 100 Wellen künftigen Mittwoch den 9. Juli, Morgens um 8 Uhr, in ſeiner Behauſung meiſtbietend verſteigert werden.— Ockſtadt den 2. Juli 1834. Ludwig Platz als Vormünder. Verſteigerung von Häuten. (412) In der Klagſache des Seligmann Scheuer zu Heldenbergen gegen Jakob Scheuer daſelbſt, Aufhebung und Vertheilung einer Gemeinſchaft be— treffend, ſind 42 Stück Küh⸗, Rinds- und Pferde⸗ häute in Beſchlag genommen worden. Dieſe Häute ſollen nunmehr, da ſich beide Theile über den frühe— ren Beſitz derſelben nicht verſtändigen können, und weil ſich dieſelben, ohne dem Verderben ausgeſetzt zu ſeyn, nicht länger aufbewahren laſſen, öffentlich verkauft werden. Zu dieſem öffentlichen Verkaufe ſteht Termin auf Mittwoch den 9. e d T Vormittags 11 Uhr, auf dem hieſigen Gemeinde- hauſe, und werden hierzu die Kaufluſtigen andurch eingeladen.— Heldenbergen den 30. Juni 1834. Aus Auftrag großh. heſſ. Landgerichts zu Groskarben: Der großh. Bürgermeiſter Schweitzer. Edictalladung. (413) Johannes Roth von Friedberg iſt ſchon ſeit vielen Jahren abweſend und ſein Aufenthalt unbekannt. Da nun ſeine muthmaßliche Erbin, Jakob Eichis Ehefrau von Frankfurt a/ M., ihre An⸗ ſprüche auf ſeinen Nachlaß bereits im Jahre 1810 an Daniel Michel hierſelbſt abgetreten hat und die⸗ ſer jetzt darüber verfügen will, inzwiſchen keine rechtliche Gewißheit vorliegt, daß Johannes Roth, namentlich auch ohne weitere Erben, verſtorben iſt, ſo werden er und ſeine allenfallſigen Leibeserben edictaliter hiermit geladen, ihre Anſprüche auf das vorhandene Vermögen unter gleichzeitiger gehöriger Legitimation ſo gewiß binnen 3 Monaten hier gel⸗ tend zu machen, als ſonſt daſſelbe ohne Caution dem D. Michel überlaſſen werden wird. Friedberg den 28. Juni 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Edietalladung. 414) Nachdem bei dem hieſigen Gerichte lange eit eine Curatel für den ſeit etwa vierzig Jahren abweſenden Ludwig Carl Strudel von Butzbach be— ſtanden hatte, wurden vor einiger Zeit mehrere durch den königlich preußiſchen Conſul zu Marſeille gehörig legaliſirte Urkunden vorgelegt, wonach Ludwig 60 C. Strudel in Marſeille mit Hinterlaſſung eines Kindes, der Louiſe Charlotte Eliſabetha Strudel, geſtorben iſt. Da jedoch aus dieſen Urkunden die Identität der Perſon des Verſtorbenen, mit dem bisher ab⸗ weſenden Ludwig Carl Strudel, obwohl ſolche durch andere Beweismittel unterſtützt wird, nicht zur Ge— nüge erhellt, überdies aber auch vor der Exportation des Vermögens ſämmtliche auf demſelben haftende Schulden hierorts angegeben werden müſſen, ſo werden alle diejenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen oder ſonſtige Anſprüche an das Vermoͤgen des Ludwig Carl Strudel zu bilden haben ſollten, hiermit angewieſen, dieſe ſo gewiß binnen ſechs Wochen dahier geltend zu machen, als ſonſten das vorhandene Vermögen an die ſich gemeldet habende Erbin ſofort ausgehändigt wer⸗ den ſoll.— Friedberg den 28. Juni 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. eber. g Bekanntmachung. (415) Allen denjenigen, welche im bönſtädter Gemeindewald am 28. Februar d. J. Holz geſteigert und bis dato noch nicht abgeführt haben, wird zu allem Ueberfluß noch eine 14tägige Friſt geſtattet, nach Verlauf dieſer Zeit aber wird unnachſichtlich eine nochmalige Verſteigerung auf Koſten derſelben veranſtaltet. Die Herren Bürgermeiſter werden erſucht, die— ſes in ihren resp. Gemeinden bekannt machen zu laſſen.— Bönſtadt den 30. Juni 1834. Der Bürgermeiſter Geibel. (416) unterzeichnete iſt geſonnen nachbenannte Gegenſtände, als: 1) ein noch ganz brauchbares gut gehaltenes Pferd nebſt vollſtandigem Zuggeſchirr; 2) einen im beſten Zuſtande ſich befindenden Karren nebſt Zug⸗ und andern brauchbaren Ketten; 3) einen Pflug nebſt Egge und den dazu gehöri— gen Zugketten auf Mittwoch den 9. d. M., Vormittags 10 Uhr, an den Meiſtbietenden gegen gleich baare Zahlung öffentlich zu verſteigern, wozu Kaufliebhaber hier⸗ mit eingeladen werden. Dorheim den 3. Juli 1834. Chriſtian Rack III. Wittwe. (417) Dienſtag den 8. Juli, Morgens 9 Uhr, ſollen in dem Hofe des hieſigen Landgerichts ciren 3900 Stück Backſteinplättchen, mehrere Stabe altes Eiſen, alte Thüren und eine Parthie altes Brenn⸗ holz gegen gleich baare Zahlung an die Meiſtbieten, den öffentlich verſteigert werden. Friedberg den 3. Juli 1834. Der Kreisbaumeiſter Holzapfel. Die Fleiſch⸗ und Brodpreiſe ſind unveraͤndert geblieben. Fruchtpreiſe: Waizen. 5 fl.— kr. Korn 3 fl. 28 kr. Gerſte.. 3 fl.— kr. Hafer. 2 fl. 35 kr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carl Bindernagel— nung Schl zu l Beſo den f der der Oelde un b