gern Fritz forgens ir Ver⸗ orenden Blech, Stüh le, Glas, ſteigert erichts, 8. präcis rauen⸗ holz, gungen br. d. J. verden. forſtet kaufen, ann. schmied. drucker verthet wacher 1 Intelligenzblatt für die DD S Mrovinz 0 Oberhessen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die Augrenzenden Bezirke im Beſonderen. Mg. Sonnabend, den 1. Marz 1 8 34. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kr ieee 45 des Kreiſe an ſaͤmmtliche Schulvorſtaͤnde des Kreiſes. Friedberg F Betreffend: Die Regulirung der Schullehrerbeſoldungen, insbeſondere die Verwandlung verſchiedener Naturalabgaben. Ich habe wahrgenommen, daß an ſehr vielen Orten die Beſoldungen der Schullehrer eine Menge kleiner unſtändiger Naturalgefälle in ſich begreifen, welche denſelben bald von allen Ortsbürgern, bald von den Ackerland beſitzenden Ortsbürgern, bald von den Eltern der Schulkinder ꝛc. geleiſtet werden müſſen. Dahin gehören z. B. die Abgaben von Korngarben, Hafergarben, Gebund Stroh, Glocken— ſichlinge, Laib Brod und dergl. mehr. An manchen Orten habe ich auch wohl dieſe Naturalabgaben in ſtändige Naturalgefälle oder in Geld verwandelt gefunden, jedoch auf die gleich unpaſſende Weiſe, daß immerhin die Abgabe auf den Einzelnen haften blieb, und jährlich nach einem beſonderen Hebregiſter von denſelben erhoben wurde. Alle dergleichen Erhebungen gefährden indeſſen weſentlich die Wirkſamkeit des Lehrers, einestheils, weil ſie ihn im Verfolge ſeines Privatintereſſes von einer höheren Thätigkeit für die Schule abziehen, und anderentheils, weil ſie manigfache unangenehme Berührungen zwiſchen ihm und den einzelnen Orts— bürgern erzeugen, welche nur zu oft Veranlaſſung zur Untergrabung des Vertrauens der Eltern und in Folge deren auch der Kinder zu dem Lehrer werden. Es erſcheint daher von beſonderer Wichtigkeit, nicht nur die Verwandlung jener Abgaben baldigſt zu bewirken, ſondern auch die Grundſaͤtze feſtzuſtellen, wornach die Beitragspflicht zur Erſatzrente dafur richtigerweiſe bemeſſen werden muß. Die Schule iſt unbeſtreitbar ein Gemeindegut Aller. Es müſſen daher auch Alle zu den Bedürf— niſſen derſelben beigezogen werden. Dieß iſt gewiß auch niemals verkannt worden. Wie es aber über— haupt vor Erlaß der ee an einem richtigen Maasſtab für die Beibringung der Gemeinde— ausgaben fehlte, ſo auch hier. Man half ſich allerwärts mit einzelnen Erhebungen von Einzelnen, ohne billige Rückſicht auf deren Vermögen und Verhältniß. Anders iſt es jetzt nach Art. 84 und 85 der Ge— neindeordnung. Hiernach iſt die Aufbringung der Bedürfniſſe fur die Schule ausdrücklich als eine auf allen Ortseinwohnern ruhende Laſt erklärt, und vorgeſchrieben worden, daß dergleichen Ausgaben, wenn ſe nicht aus dem Vermögen derſelben, d. i. dem Gemeindevermögen II. Claſſe, beſtritten werden konnen, durch, nach gerechterem Maasſtabe berechnete, Umlagen auf das Geſammtſtener⸗Kapital aller Ortsein⸗ wohner beigebracht werden ſollen. Die Frage, wie die Erſatzrente für jene Abgabe dem Schullehrer entrichtet werden müſſe, iſt daher geſetzlich bereits entſchieden, und löst ſich dahin ſehr einfach, daß demſelben dafür jährlich eine runde Summe als Beſoldung aus dem Gemeindevermögen II. Claſſe gezahlt wird. Da ſehr häufig die II. Claſſe Ueberſchuß hat, ſo wird in dieſem Falle gar kein Ausſchlag nöthig, und es ſind alsdann die Einzeln doppelt in Vortheil, weil ſie von jeglichem Beitrage befreit bleiben. Würde aber dadurch ein Mangel entſtehen, ſo wird dieſer, wie alle übrigen Ausgaben II. Claſſe, in einem Ausſchlage mit dieſen durch Gemeinde-Umlagen auf das Geſammtſteuer⸗Kapital der Ortsein⸗ wohner zu decken ſeyn. Ich empfehle ſaͤmmtlichen Schulvorſtänden angelegentlichſt, die Verwandlung der oben erwähnten Abgaben nach dieſen Normen baldigſt einzuleiten, indem ich bemerke, daß einzelne Schulvorſtände hierin bereits mit rühmlichem Beiſpiele vorangegangen ſind. Von den großh. Bürgermeiſtern gewärtige ich mich, daß dieſelben Sie in dieſem Unternehmen beſtens unterſtuüͤtzen werden. Ueber den Erfolg Ihrer Bemuhungen wollen Sie mich, geeignetenfalls unter Vorlage der abge— ſchloſſenen Verträge in doppelter Ausfertigung, binnen 6 Wochen benachrichtigen. Friedberg den 21. Februar 1834. Küchler. Das großherzoglich heſſiſche Landgericht Friedberg an die großh. Buͤrgermeiſter und Beigeordneten des Bezirkes. Betreffend: Die Gebühren wegen abgehaltenen Verſteigerungen. Da ſich, wie Ihnen bekannt, der Betrag der fur Verſteigerungen von Ihnen zu beziehenden Ge— bühren nach dem Zeitaufwande richtet, ſo werden Sie angewieſen, kuͤnftig in den Verſteigerungsprotokollen jedesmal die Stunde, wann die Verſteigerung beginnt und geſchloſſen wird, anzumerken. In allen Fällen, wo dies unterlaſſen wird, werden wir ſtets nur die geringſte Taxe decretiren. Friedberg den 22. Februar 1834. Hofmann. Es iſt alles eitel? Ich werde jedesmal unangenehm berührt, wenn ich den Gemeinſpruch höre: Es iſt alles eitel! Noch vor Kurzem las ich in einer Zeitung, daß ein Greis dieſe Ueberzeugung ausgeſprochen. So viel Erfahrung wir indeſſen einem Greiſe einräumen müſſen; es iſt doch nicht immer ein Evangelium was er ſagt. Aber, ſo erwidert man mir, ſchon der alte Salomo hat das ausgeſprochen, und der war doch ein weiſer König. Ich ſage, der weiſe Salomo war nicht immer weiſe, wie wir in ſeiner Geſchichte uns recht gut uͤberzeugen können, wenn wir ſie mit Aufmerkſamkeit leſen. Nur derjenige, welcher ſein Herz an die ver— gänglichen Dinge dieſer Welt hangt; wer nichts Höheres kennt, nach nichts Edlerem und Beſſerem ſtrebt; wem Ehren, Neichthümer, ſinnliche Genüſſe Hauptſache ſind;— der muß allerdings am Ende ſeines Lebens eine gewiſſe Leere in ſich und um ſich empfinden(eitel heißt leer). Dieſe Leere, dieſe Oede muß um ſo nachtheiliger auf ihn einwir⸗ ken, je größer die Rolle war, die er ſpielte, je mehr er Gelegenheit hatte, auf andere Menſchen ein⸗ rg n Ge⸗ f tokollen Fällen, zuwirken, je öfter er da einen Halt ſuchte, wo doch eigentlich keiner zu finden iſt. Der wahrhaft edle Menſch, derjenige, welcher es ſich zur Aufgabe ſeines Lebens machte, nicht nur ſelbſt fromm und tugendhaft zu ſeyn, ſondern auch Frömmigkeit und Tugend umher zu verbreiten; der, welcher ſeine Pflichten, die ihm als Menſchen, als Glied einer Familie, als Glied des Staates oblie⸗ gen, immer redlich zu erfüllen ſtrebt, welcher alles thut, was er kann, daß des Schlechten immer we⸗ niger, des Guten immer mehr werde; ein ſolcher Menſch— und ein ſolcher ſoll doch eigentlich jeder zu werden ſich bemühen— kann nicht wohl am Ende ſeines Lebens die Ueberzeugung gewinnen, daß alles eitel ſey. Wenigſtens wüßte ich es mir gar nicht als möglich zu denken, daß derjenige, welcher es ſich zur Aufgabe ſeines Lebens machte, Menſchenwohl und Menſchenglück zu verbreiten, zu einer ſolchen Ueberzeugung gelangen kann, wenn er auch noch ſo oft in ſeinen Beſtrebungen gehindert wurde, oder Undank einärntete, wo er wenigſtens den Beifall der Beſſern erwarten konnte. Ich habe auch noch von Keinem gehört, daß es ihn am Ende ſeines Lebens gereut hätte, einen ſolchen Weg verfolgt zu haben; und wenn das nicht, ſo konnte er auch nicht ſagen, daß alles eitel ſey. Darum wüßte ich denn ſchließlich für jeden keine beſſere Lebensregel als die: Handle ſtets ſo, daß du am Abend deines Lebens nicht zu ſagen brauchſt: Es iſt alles eitel! Die Fliegenwedelhaͤndler.“) Jenſeits des Hausberges bei Butzbach lie— gen nicht weit von einander zwei ziemlich kleine Oertchen, Espa, zum Herzogthume Naſſau gehörig, und das unter großh. heſſiſcher Hoheit ſtehende noch unbedeutendere ſolmſiſche Oes. Aus dieſen Orten zuerſt(aus welchem von beiden man anfieng, vermag Einſender nicht anzugeben) zogen ſchon ſeit wohl zwölf bis ſechszehn Jahren einzelne Menſchen all— jährlich nach England, verfertigten dort die dem ) Der Leſer wird gebeten, ſich vor der Hand mit dieſen Nachrichten zu begnügen, bis wir in den Stand geſetzt ſind, gründlichere zu liefern. Die Redaction. Leſer wohlbekannten Fliegenwedel, und nachdem ſie eine gehörige Menge abgeſetzt, zogen ſie, mit einigen engliſchen Goldſtücken verſehen, wieder in die Heimath. Das Gold reizte zu größerer Theil— nahme; es zogen bald mehr mit und ſuchten dort Erwerb, auch ohne Fliegenwedel. Bald wurde Muſik dort gemacht, bald getanzt nach deutſcher Weiſe oder geſungen. Auch das geſiel und wurde bezahlt. Wenn's ſchlecht gieng, war nichts ver— loren, denn man bettelte ſich hinein und wieder heraus. Später fand ſich, daß die jungen fröſchen Mädchen den reichen Engländern beſonders wohl gefielen. Das merkten ſich die Fliegenwedelhändler, und dungen ſich Mädchen auf eine beſtimmte Zeit, die mitgenommen, dort gemeinen Wollüſtlingen Preis gegeben wurden und als Gefallene mit gerin— gem Lohne wieder zurückkamen. Der größte Theil des Sündengeldes war in den Händen derer ge— blieben, die ſie mitgenommen hatten. Das ärgerte die andern, und es gab Proceſſe. Hierdurch wur— den die Behörden hauptſaͤchtlich aufmerkſam gemacht. Es gab vor Gericht ſchreckliche Scenen: Eltern verlangten ihre Kinder wieder, die— wer weiß in welchen gemeinen Händen— zurückgeblieben waren; andere wollten Erſatz für gräßliche Krank— heiten, die ſie als Folgen der Ausſchweifung mit— gebracht hatten. Die Regierung verbot endlich, Kinder und Mädchen mit nach England zu nehmen. Aber man wußte das Verbot zu umgehen, und miethete junge Leute aus Gegenden, wo die Polizei nichts von dem Verbote wußte oder nicht erwartete, daß die gemietheten jungen Leute zu ſolchen Zwecken und für dieſe Reiſe benutzt wurden. Genug, bis jetzt konnte dieſer ſchmählichen Art von Broderwerb noch nicht Gränzen geſetzt werden, im Gegentheile verbreitete es ſich nachgerade über mehrere Orte; denn die goldenen Münzen, welche hier mit eilf und mehr Gulden bezahlt wurden, lockten gewaltig. Es mögen auch hier und da noch andere Mittel als die angedeuteten angewandt worden ſeyn, um ſich etwas zu erwerben. Wenigſtens ſoll man ſchon koſtbare goldene Repetiruhren bei ſolchen Fliegen— wedelhändlern geſehen haben, die auf dem gewöhn— lichen Wege nicht wohl erworben ſeyn konnten. Wer überwacht dieſe Leute? Wer weiß, wozu ſie ſich im fernen Lande all gebrauchen laſſen? Wenn aber das auch alles nicht, ſo iſt die bis 7 ——— — .———.... —. herige Weiſe des Mitziehens der Jugend von ſo übeln Folgen, wirkt ſo unendlich nachtheilig auf die Moralität, daß zum Wohl des Ganzen die in⸗ dividuelle Freiheit wohl beſchränkt werden mußte. Möchten die ergriffenen Masregeln den erwarteten Erfolg haben! X. Bekanntmachungen. NN eb Gläubiger-Aufforderung. (69) Ernſt Allendörfer von Oberrosbach beabſich⸗ tigt nach Oberſtädten in der Landgrafſchaft Heſſen⸗ Homburg auszuwandern. Rechtsanſprüche an den⸗ ſelben ſind binnen drei Monaten dahier anzumel⸗ den, gegenfalls die Entlaſſungsurkunde ertheilt wer⸗ den wird. Friedberg den 3. Februar 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. (70 Andreas Kühn und Ehefrau, von Ober⸗ wöllſtadt, entliehen am 8. November 1821 bei den Vormündern der Thaleriſchen Erben zu Oberwöll— ſtadt ein Kapital von 170 fl. Dieſes ſoll wieder abgetragen worden, die ausgeſtellte Obligation aber verloren gegangen ſeyn. Es werden daher auf An⸗ trag der Erben des Schuldners alle, welche aus der ſtattgehabten Verpfändung und auf die fragliche Obligation Anſprüche bilden zu können glauben, aufgefordert, ſolche ſo gewiß binnen einer Friſt von 6 Wochen hier geltend zu machen, als ſonſt die Schuldurkunde für mortifteirt erklärt und der Ein⸗ trag im Hypothekenbuche gelöſcht werden wird. Friedberg den 8. Februar 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. (87) Montag den 3. März l. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe das„ Theil Wohnhaus des Abraham Schmidt in der Uſergaſſe, neben Herrn Heinrich Damm und Adam Schmidt gelegen, wovon ½ Theile die Margaretha, Stephans Wittwe, und Anna Cunig. Ewald beſitzen, einer freiwilligen öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 18. Febr. 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. (89) Dienſtag den 4. März k. J., von Morgens 8 und Nachmittags 2 Uhr an, ſollen die zur Ver laſſenſchaft des Jakob Herolds Wittwe gehörenden Mobilien, beſtehend in Zinn, Kupfer, Eiſen, Blech, Weißgerath, Bettungen, Komode, Tiſche, Stühle, 42 Schränke, Kleidungsſtuͤcke, Porzelain und Glas, oͤffentlich meiſtbietend in dem Sterbhauſe verſteigert werden. Friedberg den 20. Febr. 1834. In Auftrag großh. heſſiſchen Landgerichts, Der Bürgermeiſter D. Fritz. Gläubiger-Aufforderung. (92) Der hieſige Ortsbürger und Schuhmacher Abraham Schmidt beabſichtigt nach Nordamerika auszuwandern. Rechtsanſprüche an denſelben ſind binnen drei Monaten dahier anzumelden, gegen⸗ falls die Entlaſſungsurkunde ertheilt werden wird. Friedberg den 13. Febr. 1834. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg. Küchler. (93) Bei dem unterzeichneten Nebenſteuer-Amte werden Dienſtag den 4. März l. J., Vormittags 10 Uhr, 125%8 Pfund Zucker, 83 Pfund Kaffee, 1 alter Mantel und 1 alter Kittel zum öffentlichen Verkauf ausgeſetzt, und dem Meiſtbietenden gegen baare Zahlung ſogleich verabfolgt; welches Kauf luſtigen zur Nachricht dient. Dorheim am 20. Febr. 1834. Churfuͤrſtliches Rebenſteuer-Amt dahier. J. M. L. Schüler, Rentmeiſter. Edictalladung. (94) Alle diejenigen, welche Forderungen oder Anſprüche irgend einer Art an den Nachlaß des im Oktober v. J. dahier verſtorbenen Metzgermeiſters und Wittwers Georg Söllner zu machen haben, werden hiermit aufgefordert, ſolche ſo gewiß Donnerſtag den 6. März d. J., Vormittags 8 Uhr, dahier anzuzeigen, als ſonſten dieſelben bei der Regulirung der Nachlaßmaſſe nicht berückſichtigt werden ſollen. Friedberg den 14. Febr. 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Hofmann. Weber. (95) Zur allgemeinen Militaͤr⸗Vertretungs⸗ Anſtalt, fuͤr die ich eine Caution von 102,000 fl. geleiſtet habe, die fuͤr ſich allein beſteht und die jedes Mitglied zum Behuf der Verheirathung, der Auswanderung oder des Uebertritts in fremde Dienſte unentgeldlich nach dem Rekrutirungs⸗ Geſetz vertritt, haben fuͤr das Muſterungs— Jahr 1834/35 bereits gegen 450 Perſonen ihren Beitritt erklaͤrt. 8 Die Eltern oder Vormuͤnder der 1814 bi Glas, erſteigen gerichts, itz. ihmacher damerika ben ſind „gegen⸗ en wird. reisrath rg. er⸗ Amte rmittage Kaffer, entlichen n gegen 3 Kauf⸗ dahier teiſter ober aß des meiſters haben, 17 lr, bei der kſichtigt daſelbſt tretung 2 0⁰⁰ f 1 und di nathung in fremd. utirungt ſterung⸗ Perſone * 181 gebornen Conſcriptionspflichtigen erſuche ich ihren Beitritt guͤtigſt bald bei mir oder meinen Herren Geſchaͤftsfüͤhrern anzuzeigen. Darmſtadt den 20. Februar 1834. Ernſt Emil Hoffmann. (96) Erbvertheilungshalber ſollen Montag den 10. März l. J., Vormittags 9 Uhr, auf dem Hof Glaubzahl bei Borsdorf 10 5 Kühe, 2) 3 zweijährige Rinder, 3) 1 einjähriges dto., 4) 1 dreijähriger Bullen, 5) 1 einjähriger dto., 6) 1 Kalb, 7) 16 diverſe Schweine, 8) 59— ſpaniſche Schaafe, und 9) 30— ordinäre dto. öffentlich gegen gleich baare Zahlung an die Meiſt— bietenden verſteigert werden. Nidda am 22. Februar 1834. Großh. heſſiſches Landgericht daſelbſt. Reh. Arbeits verſteigerung. 497) Mittwoch den 5. März d. J., Mittags 1 Uhr, werden in der Gemeinde Niedereſchbach auf dem Gemeindehauſe daſelbſt 81 Ruthen Straßenpflaſter, nämlich Rennfluß, an den Wenigſtnehmenden von dem großh. Bürger⸗ meiſter allda verſteigert. Niedereſchbach am 24. Febr. 1834. Der großh. Bürgermeiſter daſelbſt Dickhardt. 198) 50 fl. Curatel⸗Gelder ſind in hieſiges Land⸗ gericht unter den bekannten Bedingungen auszu— leihen von Joh. Friedrich Kautz sen. 199) Unterzeichnete läßt Mittwoch den 5. März Nachmittags 2 Uhr vor ihrer Behauſung in der Burgvorſtadt ihr vorräthiges Winterholz in kleinen Parthieen gegen gleich baare Zahlung an den Meiſt⸗ bietenden verſteigern. Margaretha Geck. (100) Die Wohnung der verſtorbenen Heinrich Gecks Wittwe in der Burgvorſtadt iſt zu vermiethen und kann gleich bezogen werden. In Auftrag: Friedrich Rumpf. (101) Dienſtag den 4. März des Morgens um 10 Uhr werden in dem dahieſigen Wirthshauſe des Johannes Gröninger aus den hieſigen herrſchaftlichen Waldungen 46 ½ Stecken Buchenholz, 46— Eichenholz, 66— Birkenholz, 74 Stecken Aſpenholz, 47— gemiſchtes Holz, 725 Stück buchene Wellen, 7960— gemiſchte Wellen, 4375— Kiefern- und Weißtannen⸗Wellen, 350— Eichen ⸗, Buchen- und Birken⸗ Nutzholzſtangen unter den vor der Verſteigerung bekannt gemacht werdenden Bedingungen an den Meiſtbietenden ver— kauft werden, welches anmit bekannt macht Ockſtadt am 27. Februar 1834. Die hochfreiherrlich von Franken— ſteiniſche Rentei hieſelbſt. (1020 Donnerſtag den 6. März l. J., Vormittags 9 Uhr, ſollen in dem Obermörler Gemeindewald im alten Haack und Heſel 12 Stecken Birken-Pruͤgelholz, 1.— Aſpen⸗ 100 Stück Buchen⸗Normalwellen, 9175— Birken⸗ 8 3863— Erlen⸗— 4546— Back⸗Wellen, 3½ Stecken Scheitholz von Windfall⸗Kiefern, 9— Prügelholz„— 700 Stück Normalwellen⸗ Kiefernholz unter den alsdann zu eröffnenden Bedingungen und mit Zahlungsfriſtgeſtattung für Inländer bis den 29. Sept. l. J., an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Obermörlen den 26. Februar 1834. Der Bürgermeiſter Morſchel. Eichen-Lohrinde-Verſteigerung im Revier Oberrosbach, Forſts Friedberg, betreffend. (103) Donnerſtag den 20. März l. J., Vormit⸗ tags um 9% Uhr, wird auf dem Rathhauſe dahier das diesjährige Ergebniß an Eichen⸗Lohrinde: A. Im landesherrlichen Frauenwald, beſtehend in ungefähr 800 Gebunde oder 291 ½ Centner. B. In den Communalwaldungen: 10 der Burgvorſtadt Friedberg Gbd. Ctr. circa 225 oder 85 der Gemeinde Ockſtadt— 450 „184% 3)„„ Oberrosbach 300„ 126 975 „2396 Hierzu obige 800„ 291 ¼ Zuſammen 1775„ 687¼ unter den vorher bekannt zu machenden Bedingungen an die Meiſtbietenden öffentlich verſteigert werden. Nachgebote werden nicht angenommen, viel⸗ mehr der definitive Zuſchlag ſogleich ertheilt, wenn der Abſchätzungspreis erreicht wird. Die großh. Forſtſchützen zu Niedermoͤrlen, Winterſtein, Ockſtadt und Oberrosbach werden den⸗ jenigen Kaufliebhabern, welche ſich deßfalls bei ihnen anmelden, die Lohſchläge vorzeigen. Oberrosbach den 26. Februar 1834. Der großh. heſſiſche Revierförſter Bingmann. (104) Samſtag den 15. März 2. C., Morgens 11 Uhr, ſollen auf dem Gemeindehauſe zu Ulfa die zur Erbauung eines Schweinſtalls in der Pfarrhof— raithe daſelbſt erforderlichen Arbeiten veranſchlagt Maurerarbeit 167 fl. 24 kr. Steinhauerarbeit 27„ 6„ Zimmerarbeit 191 7 30„ Dachdeckerarbeit 527 50„ Schreinerarbeit 287 30„ Zuſammen 467„ 20„, öffentlich an den Wenigſtnehmenden verſteigert wer— den.— Plan, Ueberſchlag und Bedingungen liegen vom 8. März bis zum 14. Marz a. c. auf dem Büreau des Unterzeichneten zur Einſicht offen. Nidda am 25. Februar 1834. Der großh. Kreisbaumeiſter Ritter. (105) Montag den 10. März l. J., Nachmittags um 2 Uhr, will die Frau Heinrich Zimmermann jun. Wittwe folgende Güterſtücke einer freiwilligen offentlichen Verſteigerung in hieſigem Rathhaus aus— ſetzen laſſen, als: 1) 1 Viertel 16 Ruthen im Burgfeld in den Ellern, neben Joh. Marbach 2) 3 Viertel Acker in der friedberger Gemarkung im Großgalgenfeld, neben Hrn. Beigeordneten Boutemy und Jungfrau Franz. 3) 3 Viertel Acker daſelbſt, neben Hrn. Verwalter Engels Erben. 4) 3 Viertel 6 Ruthen im fauerbacher Feld, zwi— ſchen der Bachhohl und dem Eierträgerweg ne— ben Hrn. Martin Groß. 5) 3 Viertel 12 Ruthen am Mainzerthorweg, ne— ben Hrn. Heinrich Kehrs Wittwe. 6) 1 Morgen 11 Ruthen ober den Brückengärten, neben dem Fauerbacher Hofgut und Hrn. Martin Falks Wittwe; iſt Mainzer. was hiermit zur allgemeinen Kenntniß bringt Friedberg den 27. Februar 1834. * (106) Montag den 10. März l. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe, Erbverthei— lungs halber, ein der verlebten Joh. Adam Nerns Wittwe zugeſtandener Garten, S. 178 Nro. 5, 47 Ruthen haltend, bei der Leonhardskirche neben Hrn. Chriſtian Wagner gelegen, öffentlich meiſtbietend verſteigert werden. Friedberg den 27. Februar 1834. In Auftrag großh. Landgerichts, Der Bürgermeiſter D. Fritz. (107) Dienſtag den 11. März, Nachmittags 2 Uhr, ſoll in hieſigem Rathhauſe die Pflaſterarbeit, der Fahrlohn in hieſiger Stadt, die Beifuhr der Steine, Abfuhr des Schuttes, das Meſſen des Kiſſes, das Chauſſiren verſchiedener Stellen ſo wie das Abbrechen des Pförtnerhauſes am fauerbacher Thor öffentlich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. Friedberg den 27. Febr. 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. (108) Ein Wagen in beßtem Zuſtande mit etlichem Zugehör ſteht zu verkaufen. Ausgeber dieſes ſagt wo. (109) Der Unterzeichnete verfehlt nicht hierdurch dem hieſigen und benachbarten Publikum die An⸗ zeige zu machen, daß durch den Tod ſeines Vaters, des Schloſſermeiſters Michael Rauch, das Geſchäft in jeder Hinſicht keine Unterbrechung erleidet, ſon— dern wie früher durch ihn fortgeſetzt werden wird. Zu dem Ende bin ich bereits Ortsbürger geworden und habe die nöthigen Schritte gethan um in der Kürze mein Meiſterſtück zu fertigen um das Ge— ſchaͤft meines Vaters fortſetzen zu können. Indem ich hiervon die ſchuldige Anzeige mache und mich dem Publikum auf's Beſte empfehle, verſichere ich Jedem, der mich mit Aufträgen beehrt, billige und ſchnelle Bedienung ſo wie vorzüglich gute Arbeit. Frdbg. d. 27. Febr. 1834. Emmerich Rauch. (110) Ein Mädchen vom Lande wird als Kinder— madchen geſucht und kann ſogleich eingehen. Aus— geber dieſes ſagt bei wem. 5 (1110 Unterzeichneter iſt geſonnen ſein Wohnhaus nebſt Stallung(Nro. 162 neben Hrn. H. Salzmann in der Stadtvorſtadt) den 10. März um 2 Uhr Nachmittags auf hieſigem Rathhauſe einer freiwilligen Verſteigerung Der Bürgermeiſter D. Fritz. auszuſetzen. S. Simon. Week e wee pere i de 1 Pfund Leber- und Blutwurſt„r der Bäcker und Metzger vom 17. bis zu Ende des 24. Febr. 1 Bratwurſt. e 5 1. 1„ Sckhwartenmagen 8 14 kr. Fur 1 kr. Milchbrod ei ,, 20 kr. „ 1 kr. Gemiſchtes. 5 e 1„Diorrfleiſch 7 5 a 8 5 14 kr. . 0 9 Laden⸗Brod 5 Pfund 10 Loth. 1 Schmalz.„ ien 0 88 r. dito. 4. 8„ 25 2 dito l In der Judengaſſe bei den Metzgern: e ee eee 1„ Kühfleiſch 1 Sn 7 kr. „2 kr. dito. 1* 2 1 15 Rindfleiſch 5 5. 7 9 Fr. 1 Pfund Ochſenfleiſch 14' 1„» Nierenfett 20 kr- 8 5 5 5 uchtpreiſe. 10 1—Kalbfleiſch. 5 kr. Wajizen 5 fl. 40 kr. Gerſte 3 fl. 20 kr. 1„ Schweinenfleiſch 9 kr. Korn 4 fl. 20 kr. Hafer 2 fl. 40 kr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeſt von Carl Bindergagel. 1