r mit 6 naſe mit ſeſtgeſetzt ſind bei laube ich leſer An⸗ en, alles edberg verfertig; „Juden⸗ ck. ts, des ahieſigen us den tehendes d gemacht en ver⸗ zerdurch anlen⸗ ſelbſt. d. M. lz auf eller. Intelligenzblatt für die rovinz Mberhes sen im Allgemeinen, den Kreis Friedberg und die angrenzenden Bezirke im Beſonderen. V5. Sonnabend, den 1. Februar 1834. D. nunmehr mein Intelligenzblatt zugleich Amtsblatt für den Kreis Friedberg iſt: ſo erſcheinen in demſelben von jetzt an ale amtliche Bekanntmachungen, Weiſungen, Benachrichtigungen c., welche Bezug auf den Kreis Friedberg haben.— Obgleich dadurch das Blatt an Intereſſe und umfang gewinnt, ſo findet dennoch für das Jahr 1884 keine preis⸗Erhöhung ſtatt. Von der Zahl der Abonnenten hängt es ab, ob ſpäter eine Erhohung eintritt. Bei dieſer Gelegenheit erwähne ich wiederholt, daß mein Blatt Samſtags in der Frühe ſchon ausgegeben wird, und muß deßhalb alle diejenigen, welche Bekanntmachungen für daſſelbe haben, dringend bitten, mir ſolche frühzeitig zuſenden zu wollen; indem ich nur diejenigen in das zunächſt erſcheinende Blatt aufnehmen kann, welche ſch längſtens Donnerſtag Nachmittag in Händen habe: alle ſpäter einlaufenden bleiben acht Tage liegen. Carl Bindernagel. Amtlicher Theil. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg an ſaͤmmtliche Buͤrgermeiſter des Kreiſes. Betreffend: Die Muſterung und Conſcription im Jahr 1834. Es iſt erforderlich, daß nunmehr die Vorarbeiten zur Muſterung und Conſcription unverzüglich vorgenommen werden. Sie haben demzufolge alsbald zur Aufſtellung der Ortsliſten, Aufnahme der Protokolle über Depot— anſprüche u. ſ. w. zu ſchreiten. Die Vorſchriften, wonach Sie ſich hierbei genau zu achten haben, finden Sie in den§§. 6— 32 der Verordnung vom 30. April 1831(Nro. Regbl. 36). Nicht zu über— ſehen iſt insbeſondere, daß die bei der vorigen Muſterung wegen temporärer Untauglichkeit ꝛc. zu der diesjahrigen verwieſenen Leute gleichfalls, und zwar nach ſtreng alphabetiſcher Ordnung, in die Ortsliſten eingetragen werden müſſen. Bei der Frage, ob der das Depot Anſprechende vermögend ſey, ohne Zerrüttung des Nahrungsſtandes der Familie einen Stellvertreter zu ſtellen, iſt die Stellvertretungsſumme zu 200 fl. anzunehmen. Zu den Liſten ſowohl als den Protokollen über Depotanſprüche u. ſ. w. haben Sie ſich gedruckter oder lithographirter Formularien zu bedienen. Als unerſtrecklichen Termin, bis zu welchem alle dieſe Ihnen zukommenden Akte vollendet au mich eingeſendet werden muͤſſen, ſetze ich den 10. Merz l. J. hiermit feſt. : 8 Friedberg den 25. Januar 1834. Küchler. Derſelbe an die Herren Geiſtlichen des Kreiſes. Unter Bezugnahme auf vorſtehendes Ausſchreiben an die großh. Buͤrgermeiſter, erſuche ich Sie, rückſichtlich der Aufſtellung der Geburtsregiſter Behufs der Conſcription, nach S. 7 der erwähnten Verord⸗ nung zu verfahren, und namentlich die unter dem Formular U deſſelben befindlichen Bemerkungen nicht unbeachtet laſſen zu wollen. Kuͤchler. Der großherzoglich heſſiſche Kreisrath des Kreiſes Friedberg J zog 3 ö an ſaͤmmtliche Gemeinderechner des Kreiſes. Betreffend: Inſtruktion für die Geſchäftsführung der Gemeinderechner. Da es noch zur Zeit an einer beſondern Inſtruktion für die Geſchäftsführung der Rechner gebricht, der gegenwärtige regelloſe Zuſtand in dieſer Beziehung aber ſowohl für Sie, als für die Intereſſen der Gemeinden gleich gefährdend iſt, ſo ertheile ich Ihnen hierüber folgende proviſoriſche Vorſchriften: 1) Die Inſtruktion zur Geſchäftsführung der Rechner von Kirchen, Stiftungen und Schulen vom 24ten Oktober 1832(ſ. Regbl. Nro. 94) ſoll beziehungsweiſe auch für die Gemeinderechner gelten, und den— ſelben bei ihrer Geſchäftsführung zur unabweichlichen Richtſchnur dienen. 2) Die Gemeinderechner haben demzufolge unverzüglich gedruckte Tage- und Handbücher nach der Form, wie ſie jene Inſtruktion vorſchreibt, anzuſchaffen und vorſchriftsmäßig zu fuhren. 3) Als Grundlage für die Anlegung und Fortführung des Handbuchs dient der Voranſchlag, wovon Ihnen der Bürgermeiſter ein vollſtändiges und durch meine Unterſchrift vollzogenes Exemplar alsbald nach deſſen Empfang zuzuſtellen hat. 4 Die Gemeinderechner haben nach Artikel 63 der Gemeindeordnung die Verpflichtung darauf zu ſehen, daß der Voranſchlag von dem Bürgermeiſter nicht überſchritten werde. Ich ſchärfe Ihnen daher die Beſtimmungen dieſes Artikels, wonach Sie bei Vermeidung des Strichs, ſelbſt auf Anweiſung des Bürgermeiſters durchaus keine Zahlung leiſten dürfen, wenn die Ausgabe im Voranſchlag nicht vorge— ſehen iſt, oder denſelben überſchreitet, wiederholt ein.— Eben ſo haben Sie die Zahlung zu ver— weigern, wenn der Artikel 71 der Gemeindeordnung von dem Bürgermeiſter nicht beobachtet oder der Artikel des Voranſchlags in der Anweiſung nicht namhaft gemacht worden iſt, unter welchem Zahlung geleiſtet werden ſoll.— 50 Damit die großh. Rechnungskammer prüfen könne, ob dieſe Vorſchriften genau von Ihnen beobachtet worden ſind, ſo haben Sie ſtets die Ihnen zugeſtellten Voranſchläge mit den Berathungsprotokollen, als erſte Belege, den Urkunden der Gemeinderechnungen beizubinden. Ich werde ſeiner Zeit, insbeſondere bei Gelegenheit der Rundreiſen, genau prüfen ob Sie allen dieſen Vorſchriften pünktlich nachgekommen ſind, und hoffe keine Veranlaſſung zu finden, dienſtwidrige Vernachläßigungen derſelben mit verdienter Strenge ahnden zu müſſen. oe 1 4 Friedberg, den 26. Januar 1834. Kuͤchler. ich Sie, Verord⸗ en nicht erg l ſehen, her die ung des t vorge⸗ zu vel⸗ oder der Zahlung robachtet tokollen ze allen widrige blet, Die Schickſale der St. Catharinen-Capelle zu Friedberg. (Beſchluß.) Ueber dieſen Fortbeſtand, ſo wie über die Lage der Capelle, erlaube ich mir hier noch Einiges mitzutheilen, bevor ich von ihrem Abbruche das Nöthigſte erzähle. Die vorhin erwähnte Molther'ſche Chronik ſagt, ſie hätte„uff der Straſſen bei dem Brunnen gegen der Burg uber geſtanden.“— Daß unter dieſem Brunnen kein anderer zu verſtehen ſey, als der noch jetzt ſogenannte Catharinen-Brunnen, leidet wohl keinen Zweifel. Entweder muß aber die Capelle ſelbſt, oder doch der ihr zugehörige Kirchhof, der Burg weit näher gelegen haben, als der Brunnen, weil ſonſt kein Grund vorhanden geweſen wäre, weswegen die Burg beim Kaiſer hätte Klage führen ſollen, daß die Bürger der Stadt ſie von da aus bedrohten und beläſtigten. In einem alten Pleban-Regiſter von 1411 findet ſich ein Poſten, der über die wahre Lage der mehr— genannten Capelle ein näheres Licht gibt. Dieſem poſten zufolge bezahlt nämlich ein gewiſſer Heinze Molner eine Abgabe von ſeinem Hauſe an der Ecke„nächſt dem Hauſe Strasburg, gegenuber der St. Catharinen⸗Capelle.“*) Ueber die Lage des Hauſes„zur Stadt Strasburg“ habe ich es zwar an den nöthigen Erkundigungen nicht mangeln laſſen, bis jetzt aber noch zu keinem Reſultate gelangen können. Vielleicht möchten die Häuſer-Beſitzer in der Nähe der Freiheit aus älteren Kaufbriefen ) Der Verfaſſer dieſes hat ſeit der Bekanntmachung der im vorigen Blatte befindlichen Nachrichten durch die Güte des Herrn Kirchenraths Pilger noch einen früheren Indulgenzbrief für die St. Catharinen-Capelle, ausgefertigt von Bruder Albertus de Bycheling im Jahr 1364(Feria quarta ante diem beati Michahelis Archangeli= 26. September) zur Einſicht mitgetheilt er— halten. Dieſer Indulgenzbrief beſtätigt noch mehr die fruher mitgetbeilte Vermuthung über die Mittel, deren man ſich bediente, um die Erhaltung der genannten Capelle zu be— wirken und ſie in größere Aufnahme zu bringen. Zugleich wird hier bemerkt, daß ſich in dem vorigen Aufſatze(erſte Zeile der 14ten Seite) ein ſinnentſtellendes Wort eingeſchlichen hat. Statt Auflaſſung muß es beißen Auflauf. 1 Woͤrtlich:„de domo sus iu acie prope domum Strass burgh in Opposito Capelle Ste. Catherine.“ wohl finden, welches Haus„zur Stadt Strasburg/ genannt wurde. Noch eine andere, ebenfalls ultge⸗ druckte Urkunde, und zwar vom Jahre 1446, gibt uns über den Fortbeſtand und die Lage der Capelle einige Auskunft. Dieſer Urkunde zufolge ver— ſetzt ein gewiſſer Johannes Meler, Burger zu Friedberg, den geiſtlichen Herren, nämlich Herrn Dielin Lebir, zu dieſer Zeit Guardian, und den Convents-Brüdern des Kloſters zu den Barfüßern ſein Haus„zum Ringe by St. Catharinen— Capellin neben dem Huſe zum Laubenberge uff der Straßen an der Eckin gelegin.“— Aus allem dieſem geht hervor, daß die ofterwahnte Capelle entweder dicht an der Freiheit oder gar auf derſel— ben geſtanden haben muß.) Ich komme nun an den traurigen Untergang derſelben. Es iſt bekannt, welche Aufregung der Ge— müther im Anfange des ſechszehnten Jahrhunderts herrſchte; wie die Reformation in Deutſchland ihren Anfang nahm, und wie bald nach ihrem Be— ginne der unſelige Bauernkrieg entſtand. Obgleich beide als ſehr verſchiedenartig von einander ange⸗ ſehen werden müſſen, ſo leidet es doch keinen Zwei— fel, daß viele Landleute und Bürger die kirchliche und geiſtige Befreiung mit der politiſchen verwechſel— ten. Auch in Friedberg hatte die Reformation frühe ſchon Wurzel gefaßt; aber auch hier glaubten ſie, die Zeit wäre erſchienen, wo ſie ſich von dem Joche befreien könnten, das ihnen die Burg auferlegte. Es geht wenigſtens aus allen Angaben hervor, daß zu eben der Zeit, wo jener unglückliche Kampf ge— fuhrt wurde, der unter dem Namen Bauernkrieg in den Annalen unſeres theueren Vaterlandes auf— gezeichnet iſt, die Bürger der Stadt gegen die Burg und den Burggraſen in Maſſe ſich erhoben. Von dem Kampfe ſelbſt iſt uns indeſſen, was unſere 5) In dieſer Gegend ſtand auch die ſogenannte Münze, wovon ich vielleicht bei einer andern Gelegenheit etwas Näheres mittheilen werde. Wenn es ſich beſtätigt, daß der Platz der Freiheit nicht vor dem zweiten Viertel des 16ten Jahrhunderts vorkommt, ſo iſt es keinem Zweifel unterworfen, daß erſt durch den Abbruch der Kirche Raum dazu gewonnen wurde. Herr Kirchenrath Pilger iſt da gegen der Meinung, die Kirche habe an der Stelle geſtan den, wo neuerdings die ſogenannte Reitſchule war, gegenwärtig eine Baumſchule iſt. — N 9 . Stadt betrifft, wenig bekannt 5); wohl aber kennen wir durch Urkunden den Ausgang derſelben und die traurigen Folgen für die oftgenannte Capelle. Zwei Urkunden*) von 1526 geben daruͤber hinlängliche Auskunft. In denſelben erklären Bürgermeiſter, Schöffen und Rath, ſo wie ſämmtliche Bürger zu Friedberg,„daß ſie im vergangenen Sommer „(alſo 1525) gegen den Burggrafen ſich empört „und unter Andern die St. Catharinen-Kirche „gegen der Burg zu befeſtigen im Sinne gehabt, „nun aber Reue empfinden, ſich auf Gnaden erge— „ben und verſprochen, die St. Catharinen-Kirche „zu einem Zeichen und Gedächtniß ihrer unbilligen „Aufruhr auf ihre Koſten abzubrechen und an einem „anderen und bequemeren Orte wieder aufzubauen.“ Eine Chronik, welche den wirklich erfolgten Abbruch meldet, ſetzt hinzu, daß ſie nicht wieder auf⸗ gebaut worden ſey. Ohnehin machte die Ein⸗ führung der Neformation ſolche Capellen nicht mehr nöthig; bei der ſpäteren Abnahme der Bevölkerung reichte die Stadtkirche für den Gottesdienſt hin, und jetzt, alſo dreihundert Jahre nach dem Abbruche jener Capelle, finden wir kaum die Stätte wieder, wo ſie einſt war. So vergeht alles Irdiſche!(Auch wir— früher oder ſpäter.) Ph. Dieffenbach. Anfrage und Antwort darauf. Wie ſangt man es am beßten an, daß die Leute bei ſchlimmer Witterung von den Wegen nicht auf die nebenliegenden Aecker gehen? Dieſe Frage hat ſich der liebe Leſer gewiß ſchon ſelbſt vorgelegt, wenn er in unſerer Wetterau hier und da ſah, wie an den Wegen die ſchönſten und hoffnungsvollſten Fruchtäcker mit ihrem künfti⸗ gen Segen wahrhaft vernichtet wurden. Wie man's *) Eine bei dieſem Kampfe den Bürgern abgenommene Fahne wurde in dem Burg⸗Archive aufbewahrt und mit demſelben vor mehreren Jahren nach Darmſtadt gebracht. Eben dahin wurde auch vor einiger Zeit ein großes Ge⸗ mälde verehrt, welches Friedberg darſtellt, wie es zur Zeit der Reformation geweſen iſt. Dieſen Zuſatz verdanke ich ebenfalls der Güte des Herrn Kirchenraths Pilger. **) Dieſe beiden Urkunden finden ſich abgedruckt in einer Streitſchrift, welche den Titel führt:„Gründliche— In⸗ lormation von der Reichsſtadt Friedberg in der Wetterau, Regiments⸗Verfaſſung und Reichs⸗Standſchafft ꝛc. 1c. Fol. Seite 61 und 62. Lit. A und B. nicht machen ſoll, das ſieht man an gar vielen Orten. Zehn-, ja zwanzigmal läßt ſich ein Acker⸗ beſitzer die Mühe nicht verdrießen, und macht einen ungeheuern Graben mit hohem Walle, und pflanzt oben darauf eine Anzahl Dornen, um den Wan⸗ derer zu zwingen, auf dem Wege zu bleiben. Es hilft aber alles nichts. In der Noth kennt man kein Gebot Cnach dem alten Sprichworte). Der Wanderer macht's wie die Franzoſen an der Citadelle von Antwerpen; er erzwingt ſich den Ein⸗ gang. Und warum?— weil er weiß, daß man auf dem Acker beſſer wandert, als auf der zum Wandern beſtimmten Straße. Die Ant⸗ wort auf obige Frage liegt alſo ſehr nahe. Sorge nur, daß wenigſtens da, wo dein Fruchtacker liegt, die Straße etwas beſſer wird. Suche das Waſſer vom Wege abzuleiten, und wenn du keinen Sand oder keine Steine haſt zu einem bequemen Fußwege, ſo ſuche den Theil des Weges, der zum Gehen beſtimmt iſt, wenigſtens etwas höher und trockener zu legen. Kurz, vergiß ja nicht, daß man da, wo der Weg gut iſt, gar nicht daran denkt, auf dem Acker zu gehen; daß aber, wenn der Weg grundlos iſt, weder Graben noch Dornen den Wanderer abhalten, Schutz auf dem Acker zu ſuchen. Es ſind im Gegentheile die allerſchlechteſten Mittel, denn ſie bewirken nur, daß man einen um ſo größeren Bogen über den Acker macht, als man ohne das gemacht haben würde. Bekanntmachungen. N (3) Ein kinderloſes Ehepaar, wovon der Mann die Gärtnerei und Pferde zu verſorgen, die Frau hingegen das Rindvieh zu verpflegen im Stande wären, können zuſammen— bei guten Zeugniſſen in einem Hauſe anſtändige Unterkunft finden. (15) Der Unterzeichnete empfiehlt ſich in nach⸗ ſtehenden Waaren zu fixen Preiſen, mit Zuſicherung guter und billiger Bedienung, nämlich: Tuch, Halb⸗ tuch, Caſimir, Bieber Finets, Sommer- und Weſten⸗ zeugen, bielefelder, ſachſiſche und ſchleſiſche Lein⸗ wand, Damaſt- und Gebild⸗Tafelzeugen und Hand— tücher, weiße naturell⸗farbige und halbſeidene Kaffee⸗ Servietten, weiße und farbige Taſchentücher und Futter-Leinen; beſonders kann ich mein Tuch⸗ und Leinen Lager dem damit handelnden Publikum beſtens empfehlen, indem ich durch die vortheilhaſteſten Ver⸗ bindungen mit den vorzüglichſten Fabriken in den Stand geſetzt bin, nicht nur alle Vortheile einzu— räumen, welche andere Handelsplätze, als Frank⸗ furt, Offenbach u. ſ. w. gewähren, ſondern durch den den An⸗ aß man auf det Die Ant⸗ Sorge cer liegt, beſtimmt zu legen. der Weg em Acker grundlos Wanderer 5g ſiud Mann die Fran u Stande ſſen die billigern Lokal⸗Verhältniſſe meinen Abnehmern ſelbſt noch einige Vorzüge zu geſtatten. L. A. Peliſſier, auf dem Markt, Nro. 810, in Hanau. (185 Geſottene Faſten⸗Bretzeln ſind von heute an bis Oſtern bei mir zu haben. Fried. Wilh. Reuß. (25) Das von Pappenheimiſche Gut zu Wolfers⸗ deim, beſtehend aus circa 170 Morgen Land, einer Hofraithe, mit den nöthigen, zum Theil noch erbaut werdenden Oekonomie-Gebäuden und bedeutenden Holzberechtigungen, mit welchem nach einigen Jahren auch noch ein anderes in der ganz nahen Gemar— kung Södel gelegenes, eben ſo großes Gut verbun— den werden kann und welches dann eines der ſchönſten Güter der Wetterau bilden dürfte, ſoll im Termin Samſtags den 8. Februar l. J., Morgens 10 Uhr zu Wölfersheim in der Wohnung des Adminiſtrators Weller auf eine Reihe von Jahren öffentlich an den Meiſtbietenden verpachtet werden, wozu die Liebhaber mit dem Bemerken eingeladen werden, daß die Bedingungen bei dem Adminiſtrator zu er— fahren ſind. 2 ö ö Gießen den 20. Januar 1834. Vermoͤge Auftrags großh. Hofgerichts, Dr. Kraft. (28) Montag den 10. Februar l. J., Nachmittags um 2 Uhr, ſoll die hinter der Hauptkirche ſtehende Michaelis⸗Capelle an der Capelle ſelbſt öffentlich meiſtbietend auf den Abbruch verſteigert werden. Sollten ſich keine Liebhaber zum Ankauf finden, dann ſoll dieſe in gleichem Termin auf Koſten des Kirchenfonds abgebrochen, und das Abbrechen öffent— lich an Wenigſtnehmende verſteigert werden. Friedberg den 20. Januar 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. (30) Ein in Friedberg wohnender Schweinen— Metzger ſucht einen jungen Burſchen in die Lehre. Ausgeber dieſes ſagt wer. ö (38) Montag den 10. Februar l. J. und die folgen— den Tage von Morgens 9 Uhr an ſollen auf der freiherrl. von Wieſenhütten'ſchen Hof zu Nieder⸗ weiſel 8 Zugpferde, 14 Kühe, 14 Ninder, 1 Faſſel⸗ ochſe, eine Anzahl Kälber und Schweine; ſodann Pferdegeſchirr und Ackergeräthe, eine beträchtliche Quantität Korn, Waizen, Gerſte, Hafer, Kar⸗ toffeln, Erbſen, Brandwein, Stroh und Hausge— räthſchaften aller Art öffentlich gegen baare Zahlung, unter den vor Anfang der Verſteigerung bekannt zu machenden Bedingungen, auf Anſuchen der In— tereſſenten, verkauft werden. Lich, den 23. Januar 1834. Großherzogl. heſſiſches fuͤrſtlich ſolmſiſches Landgericht daſelbſt. Dr. Schulz. (39) Ein junger Menſch, der eine huͤbſche Hand ſchreibt, und im Rechnen nicht ganz unerfahren iſt, kann eine temporäre Kondition finden. Bei wem? erfährt man auf portofreie Anfrage von Ausgeber dieſes Blattes. (40) Ein 3 bis Aſpänniger Wagen mit vollſtändi⸗ digem Geſchirre iſt zu verkaufen. Ausgeber dieſes ſagt wo. Mobiliarverſteigerung zu Nauheim. (40) In dem Pachthofe des Peter Stamm zu Nauheim werden Montag den 17. und Dienſtag den 18. Febr. d. J., Vormittags 8 Uhr, die nachfolgenden Gegenſtaͤnde, als: Pferde, Farren, Kühe, Rinder, Zinn, Kupfer, Meſſing, Eiſen, Pferdegeſchirr, große Steigleitern, Bütten, Fäͤſſer, namentlich Stück- und Zulaſtfäſſer, Möbel, Haus— und Ackergeräthſchaften, eine Kelter mit Stein und Trog, Flinten, Stroh, und verſchiedene andere Sa— chen, welche ſich ſͤmmtlich noch im beßten Zuſtande befinden, einer freiwilligen Verſteigerung, gegen gleich baare Zahlung, ausgeſetzt. Es werden hierzu die Kaufliebhaber eingeladen. Nauheim am 27. Januar 1834. (42) Das Logis, welches ſeither von Hru. Ober— bergrath Langsdorf bewohnt wurde, iſt zu vermiethen und kann bis April bezogen werden. Es beſteht aus drei aneinander ſtoßende Zimmern, einer Küche, Kammer, drei Manſarden, einem verſchloſſenen Bo— den und verſchloſſenen Keller; auſſerdem gehört noch dazu: ein Pferdſtall für zwei Pferde, ein Heuboden, Holzplatz, Schweinenſtall und Miſtplatz. (43) 1500 fl. können auf eine Gemeinde des Kreiſes Friedberg gegen hinlänglichen Einſatz und halbjäh⸗ riger richtiger Zinszahlung bis den 15. April a. c., oder auch gegen eine großherzogliche Obligation, ab— gegeben werden. Ausgeber dieſes ſagt von wem. (44) Ich erlaube mir mein Geſchaft als Buch⸗ binder ſowie meinen Schreibmaterialien— Handel dem verehrl. hieſigen und benachbarten Publikum in Erinnerung zu bringen und mich in beiden beſtens zu empfehlen.— Auch habe ich nun— mehr mit beiden Geſchäften einen Handel mit Spe— zereiwaaren aller Art und eine Niederlage mit faconnirten Zinnwaaren in einer großen Aus— wahl verbunden, bei welchen ich im Stande bin, neben guter Waare äußerſt billige Preiſe ſtellen zu können, und darf deßhalb auf einen zahlreichen Zu— ſpruch hoffen. Friedberg, den 29. Jan. 1834. Carl Chriſtian Nagel in der Metzgergaſſe. (45) Johann Heinrich Rau und deſſen Ehefran von Altenſtadt entliehen am 8. Februar 1787 ein Kapital von 400 fl. zu 4% bei Poſtſekretär Luſt zu Friedberg, und verpfändeten nebſt andern Im⸗ mobilien auch ihre früher an Charlotte Roͤßing zu 22 — Frankfurt verpfändet geweſene und zu Altenſtadt neben Johann Heinrich Lochmann und Joh. Heinrich Weithen Wittib gelegene Hofraithe. Die Erben be— ſagter Eheleute behaupten, daß dieſe Hypothekſchuld abgetragen ſei, und haben um deren Löſchung ange⸗ ſtanden, ohne jedoch ſich über die wirkliche Abtra⸗ gung des Kapitals ausweiſen zu können. Genannter Sekretär Luſt oder deſſen Leibeserben, oder auch wer ſonſt Anſprüche an beſagte Hypothek machen zu können vermeint, werden daher aufgefordert, ſolche binnen drei Monaten zur Anzeige zu bringen, widrigenfalls die Löſchung beſagter Hypothek ver⸗ fuͤgt werden ſoll. Groskarben den 16. Januar 1834. Großherz. heſſiſches Landgericht daſ. Buff. Pferdeverſteigerung. (46) Mittwoch den 17. Februar d. J. ſollen aus landgräfl. Marſtall 2 Wagenpferde von mecklen⸗ burger Race, und 1 Reitpferd, national ſiebenbürger Hengſt, gegen gleich baare Zahlung an die Meiſt⸗ bietenden verſteigert werden. Die Verſteigerung wird Vormittags um 9 Uhr im Gaſthauſe zum heſſiſchen Hof abgehalten. Homburg den 27. Januar 1834. Landgraͤfl. heſſ. Hofoͤkonomie⸗Verwaltung. W. Lotz. (47) Ein Logie, beſtehend aus Stube, Nebenſtube, Kammer, Holzſtall und Platz im Keller, iſt zu ver⸗ miethen bei Heinrich Damm. (48) Dienſtag den 4. Februar d. J. ſoll im Ge⸗ meindewald Niedermörlen das nachbenannte Gehölz verſteigert werden, als circa 4765 Stecken Birken⸗Scheitholz, 112%„ Birken⸗Prügelholz, 10. Aſpen⸗„ 450. Birken⸗Normalwellen, 1250 Aſpen⸗„ 1040 Stück Backwellen und 278 Stück Leiterbäume. Die Bedingungen werden vor der Verſteigerung — eröffnet. Die Verſteigerung wird um 9 Uhr Mor⸗ gens im Walde ob dem Hofe Haſeleck ihren Anfang nehmen; wozu man Kaufluſtige höflich einladet. Niedermörlen am 28. Januar 1834. Der großh. Bürgermeiſter Dey. Holzverſteigerung im Revier Oberrosbach, Forſts Friedberg, betreffend. (49) Mittwoch den 5. Februar l. J., Vormittags 8½ Uhr, ſoll in dem herrſchaftlichen Burgwald nachverzeichnetes Holz: 1½ Stecken Hainbuchen⸗Scheitholz, W ee Birken⸗. 6 1 Buchen⸗Prügelholz, e Birken⸗ und Eichen⸗Pruͤgelholz, 16„ Aſpen⸗, Weiden⸗ u. Erlen⸗, 3537 Wellen Buchen-Reiſer, 7225 y' Birken- und Eichen⸗Neiſer, 4775 FT Aſpen⸗, Weiden- und Erlen⸗Reiſer, 189„ Butzholz⸗Reiſer, 4 Stück Eichen-Geſchirrholz Stangen, 65„ Birken⸗„„ unter den alsdann eröffnet werdenden Bedingungen und mit Zahlungsfriſtgeſtattung bis 1. September J. J. öffentlich an die Meiſtbietenden verſteigert werden. Die Zuſammenkunft iſt um 8 Uhr auf dem Forſthauſe Winterſtein. Oberrosbach den 29. Januar 1834. Der großh. heſſiſche Revierförſter Bingmann. (50) Auf den Antrag der Erben der verlebten Jakob Herolds Wittwe ſoll Dienſtag den 4. Febr., Morgens um 10 Uhr, in hieſigem Rathhauſe die Hofraithe, beſtehend in Wohnhaus, Scheuer, Stall und Hofraum, und einem Garten von 36 Ruthen in der Stadt zwiſchen der Köhler- und Kloſtergaſſe, neben Balthaſar Schmidt, wegen geſchehenem Nach⸗ gebot einer nochmaligen öffentlichen Verſteigerung ausgeſetzt werden. Friedberg den 31. Januar 1834. Der Bürgermeiſter D. Fritz. Verkaufspreiſe der Bäcker und Metzger vom 3. bis zu Ende des 10. Febr. Für 1 kr. Milchbrod 6 Loth 1 Quint. „1 kr. Gemiſchtes 0 e „10 kr. Laden⸗B rod.. 5 Pfund 10 Lotb. „8 kr. dito. 5 5 9 4„ ⁵8„ „6 kr. dito 3— 6. „4 kr. dito 5 2* 4* 2 kr. dito. 1» 1 Pfund Ochſenfleiſch. 11 kr. 1„Niierenfett 20 kr. 1 Kalbfleiſch 6 kr. 1„» Schweinenfleiſch 9 kr. 1 pfund Leber- und Blutwurſt 12 kr 1„ Bratwurſt 0 14 kr 1„ Schwartenmagen 14 kr. 1 Se 5 8 20 kr. 1»Däaorrfleiſch N 14 kr. 1 Schmalz a 8 4 16 kr In der Judengaſſe bei den Metzgern: ee 1 Rindfleiſch 5 l. 5 7 kr. Fruchtpreiſe. Waizen 5 fl. 40 kr. Gerſte 3 fl. 20 kr. Korn 4 fl. 20 kr. Hafer 2 fl. 40 kr. Gedruckt und verlegt unter Verantwortlichkeit von Carſ Binderna gel.