tinanz⸗ ter des gruß“ ebeten, it eßener gruß“ iehl in pessische in sei⸗ ständig nd von stehen Peptem⸗ für die hichenen erwahr⸗ bernach⸗ andert⸗ Wohn⸗ jäll und nhäuser w gar, en Teil t, also, m mehr r stehen 18, dem t es in richt der chfürstl. ierdurch m, was⸗ mn 5 Uhr n Dorf tstanden ranstal⸗ ergestal⸗ n Stun⸗ Scheuren r- und ann die hey viele und bey ommen, dt theils ten sal⸗ d einen gesetzt nitatis). hr fällt mittags 8 Uhr, firmier⸗ r Bech⸗ r(zugl. . ndruckeref Sonntagsgruß Gemeindeblatt für die evangelische Kirchengemeinde Gießen Nr. 33 Gießen, 9. Sonnt. n. Trinitatis, den 17. August 1919 8. Jahrgang Aussaat und Ernte. Evangelium des Markus 4, 26 und 27. Das Reich Gottes hat sich also, als wenn ein Mensch Samen aufs Land wirft;... und der Same gehet auf und wächset, daß ers nicht weiß. Die drei deutschen Hansestädte Hamburg, Lübeck und Bremen haben in ihrem Wappen einen uralten gemeinsamen Wahlspruch, der da lautet: vivere non necesse, navigare necesse, d. h. auf deutsch: daß man lebt, ist nicht nötig, aber daß man Schiffahrt treibt, ist nötig. Mit anderen Worten: Das Leben kann der Mensch entbehren, wenn es ihm Gott nimmt, aber wenn er leben will. dann muß der Hanseate Schiffahrt und Han⸗ del treiben, sonst sist er verloren. Aus diesem Grunde find die Bewohner dieser alten See⸗ städte vor allem hart betroffen, wenn unsere Gegner durch die Wegnahme fast der ge⸗ samten deutschen Handelsflotte d den deutschen Handel lahmgelegt haben. Die Erfahrung, die ein Bewohner der Wasserkante in das erwähnte Sprichwort kleidet, drückt bei uns zu Lande der Bauersmann etwa so aus: Wenns Zeit ist, muß man säen. Diese Bau⸗ ernregel hat sich auch stets bewährt. Wer im letzten Frühjahr trotz der Ungunst der Witte⸗ rung Gerste und Hafer bei Zeiten gesäet hat, darf sich nun über voll entwickelte Aehren und über eine aussichtsvolle, gute Ernte freuen. Der Landmann dagegen, der gezögert hat, weil ihm das Wetter nicht paßte, hat nun über kümmerliche, kurze Halme und armselige Aehren zu klagen. Wenn der Land⸗ mann den Samen nicht ausstreut bei Zeiten, kann ein ganzes Volk verhungern. So ist's auch mit dem Samen für das Bottesreich, den der Heiland in dem mit⸗ geteilten Gottesworte meint. Dieser Same ist Gottes Wort. Unermüdlich hat seither jahrhundertelang unsere evangelische Kirche das edle Gotteswort gepflanzt in die Herzen der 5 in der Schule, in die Herzen der Alten in Predigt und Seelsorge. Aber nun ist eine neue Zeit gekommen, die man⸗ ches gute Alte in Frage stellt und in Zweifel zieht. So hört man auch manche Stimmen sagen: Quält das deutsche Volk nicht mehr mit Gottes Wort! Es mag ja von euch gut gemeint sein, aber es nützt nichts, die Men⸗ schen fragen doch 99 7 9 danach! Es ist etwas Vahres daran. Wieviel mahnt Gottes Wort unser Volk zur Einig keit, zur Verträglichkeit, und wie groß ist heute trotz allem der Partei⸗ hader! So groß und so drohend, daß man fast eine neue Revolution fürchten möchte. Aber liegt die Schuld an Gottes Wort? Liegt sie nicht viel mehr an den Mensczen. die sich innerlich längst von Gottes Wort losgelöst haben und nun auch andere Men⸗ schen in Aufruhr bringen mit ihrer eignen Friedlosigkeit Wenn die Kirche nicht mehr Gottes Wort in den Menschenherzen pflan⸗ zen und pflegen wollte, dann würde das deutsche Volk noch tiefer sinken und noch mehr verwildern, als es ohnedies schon der Fall ist. Eine ganz 5 Zukunft würde das nur allzu deutlich lehren. Darum muß Got⸗ tes Wort nach wie vor dem Menschenherzen, das so leicht in die Irre gerät, nahe gebracht werden. Die alten Wege müssen unverdrossen benützt und neue müssen ausfindig gemacht werden. Wieviel guten Samen tragen z. B. nicht unsere Sonntagsblätter in die Herzen, die von dem gepredigten Wort im Gottes⸗ haus nicht erreicht werden. Die neue Reichs⸗ verfassung läßt es ja ausdrücklich zu, daß Gottes Wort nach wie vor in unsren Volks⸗ schulen eine Stelle hat. Die Schwierigkeiten, die der Wirkung von Gottes Wort im Menschenherzen ent⸗ gegenstehen, werden ohne Zweifel in Zukunft noch wachsen. Auf dem Jelde steht das Ge⸗ treide in geschlossenem Bestande, ein Halm stützt und trägt den andern, und wenn das Lorn blüht, so sieht man manchmal ganze Wolken von Blütenstaub über das Feld flie⸗ gen, ein Halm bestäubt und befruchtet den andern und fördert die Körnerbildung. So wurde auch Gottes Wort seither in unsrem Volke gelehrt in geschlossenem Bestande, jedes Kind nahm am Religionsunterricht der Volksschule teil. Das wird sich jetzt ändern, manches wird üun wegbleiben, und die⸗ jenigen, die noch kommen, werden unter Um⸗ ständen unter dem Spott und der Versuch⸗ ung der Kameraden zu leiden haben. Aber trotz alledem wird Gottes Wort auch in Zu⸗ kunft schöne und erwünschte Früchte bringen in manchem Menschenleben. Das betont ja Jesus, daß die Saat auf dem Felde wächst, ohne daß der Mensch es weiß, ohne sein Zu⸗ tun, allein durch Gottes Wundermacht. Der Gott, der das vermag, wird auch in Zu⸗ kunft in einer versuchsreichen und den Glau⸗ ben verachtenden Welt sein Wort dennoch zu Früchten reifen lassen, die jedem gefallen. Der Christenglaube hat einst in ganz alter Zeit die Feindschaft der Heiden im römischen Reiche überwunden durch den inen und liebevollen Wandel der Christen. Da mußten die Heiden voll Bewunderu ng gestehen: eee . e Seht, wie die Christen einander so lieb haben, wie sie so treu, so ehrlich, so wahr⸗ haftig sind! Daß es ähnliche Christen⸗ menschen auch in Zukunft gibt, dafür wird der Gott sorgen, der schon so manches Men⸗ schenherz überwunden hat. Auch in Zukunft wird es sich erfüllen, was einst ein großer Säemann vom Reich Gottes gesagt hat, nämlich der Apostel Paulus, in seinem Briefe an die Römer geschrieben hat: Das Reich Gottes ist Gerechtigkeit, Friede und Freude im heiligen Geist. Wer darinnen Christus dient, der ist Gott gefällig und den Menschen wert. G. G. dann er die Wacht gehabt. Den dritten Tag seyen die jungen Burschen und Weibsleuthe zwey und zwey dem Seltzersthor hinaus⸗ gangen und um die Schor bey dem Neuen⸗ wegerthor herkommen und nach dem Wald gangen, darein sie einen Tantz um ein Ham⸗ mellamm gehalten. Im Aus⸗ und Einzug seye einer mit Nahmen Johann Jakob [Stroh vorangangen, welcher ein Bayonette in der Flinde gehabt, deme die Spielleuthe, der Thurnmann und die Fischer alhier, auf den Geigen spielend, gefolget, hintenach seye Johann Henrich May, des Wall⸗ meisters Sohn, auch mit einer Flinde und darein steckendem Bayonette gegangen, und Gießener Hochzeitsbräuche(1695). Von Professor D. Dr. Wilhelm Diehl. Am 9. September 1695 erschien eine Ver⸗ ordnung des Landgrafen Ernst Ludwig gegen die„bey den Hochzeiten und andern ehr⸗ lichen Zusammenkünften im Schwang ge⸗ gangenen Ueppigkeiten“. Es wird darin ge⸗ klagt, daß„oft biß in die späthe Nacht darmit die Zeit zugebracht, auch darbey, unter dem/ Nahmen einer so genandten alten Gewohn⸗ heit, mit Umblauffen von Hause zu Hause und Eyer einsamblen, auch Außstreinen aus den Thoren in die Wälder, bey unziemlichen Schreyen und Tantzen in verstelleten Klei⸗ dungen und dererley üppiges Wesen mehr vor und unternommen, annebenst die Hoch⸗ zeiten mit großer Übermaß auff 2, 3, auch mehr Tage gehalten, und mit dem Tantz biß in die Nachtzeit hinein continuiret werde, wodurch so wohl auff denen Gassen als in denen Häusern sonderlich bey der Ju⸗ gend, wann sie solches mit ansehen, nicht geringe Aergernuß entstehet.“ Der Zweck der an alle Beamten und Geistlichen des Landes gerichteten Verordnung ist, daß„denen Ge⸗ meinden und Unterthanen“ das Mißfallen des Landgrafen über„alles solches und an⸗ deres ärgerliches Unwesen, insonderheit das Verkleyden, Eyer Auffheben kund gemacht“, solches„alles Ernstes und bey Vermeydung ohnaußbleiblicher Geld-, Gefängnüß⸗ und anderer Straffe gäntzlich und ernstlich ver⸗ boten, auch nicht gestattes werde, daß die Hochzeit⸗ und andere Gäste länger dann längstens biß umb 9 oder zehen Uhr des Abends beysammen bleiben“. Die Veranlassung zu der Verordnung gab ein Vorfall in Gießen, über den ein „Inquisitionsprotokoll“ vorliegt, das uns genaue Nachrichten über Gießener Hochzeits⸗ bräuche gibt. Es lautet folgendermaßen: 1. Den 30. Julii anno 1695. Johann Henrich Mauß, Bürger und Thorschrei⸗ ber alhier, sagte auf gethane Handgelöbnuß an Eydsstatt, daß, als vorige Woche die bey⸗ den Völckerischen Töchter Hochzeit gehalten, die jungen Burschen, wie gebräuchlich alzeit gewesen, die Eyer aufgehoben, ob sie aber Spielleuthe bey sich auf der Gaß oder die Angesichter geschwärzt gehabt, wisse er nicht, habe er bei dem Auszug keine verkleydete Person gesehen. Des Morgens habe er des Preschers, eines Soldaten, Buben von 12 oder 13 Jahren, auf der Gaß in einem alten Narrenkleyd herumspringen gesehen, sonsten seyen die Hochzeit-Leuth friedsam und still gewesen, könnte also von nichts weiteres sagen. 2. Den 31ten Julii. Johann Phi⸗ lips Fick, Bürger und Becker alhier, ward auf gethane Handgelöbnuß vernommen und sagte an Eyds statt aus: daß vorige Woche bey des Völckers Töchter Hochzeit der Thurnmann bey den jungen Leuthen und die 2 Fischer, Joh. Marx und Jacob, und Johann Philips Lampes, Bürger und Schneyder hierselbst, bey denen alten Leuthen mit Geigen aufgewartet. Als sie die Eyer zum erstenmahl aufgehoben, seyen die junge Bursch allein gewesen und hetten des Thurnmanns Gesellen und Jun⸗ gen sich über die Gaß spielen lassen, und hette einer ein Narrenkleyd angehabt und die Kinder weggepeitschet, wer aber dieser gewesen, könte er nicht sagen. Des andern Tags, als sie die Eyer aufgehoben, wären Bürger, nehmlich der Becker Weiß, der Weißbender Debus, Moritz Harth und Conrad Kannengießer, der Schneyder Lampes auf dem Neuen Weg, der junge Keller, Leinweber und Quirin Löber, Schumacher, darbey gewesen, het⸗ ten die 2 Fischer und Lampesen zu Spielleuthen bey sich gehabt, worzu noch des Thurnmanns Gesell und Junge kommen und seyen auch die jungen Bursch darbey gewesen, habe den Verkleydeten damahls nicht bey ihnen gesehen. Den dritten Tag seyen die jungen Burschen und Mägdchen dem Sel⸗ tersthor hinaus um die Schor nach dem Neuen Weg in den Wald gangen und darein um ein Stern⸗Lamm getanzet, bei diesem Auszug hette der Thurnmann mit seinen Leuthen über die Gaß gespielet, Jacob Stroh wäre voran gangen mit einer Flinde und ein Bayonette darin stecken ge⸗ habt, und ein Degen angehabt, darauf die junge Leuth 2 und 2 nachgefolget. Zuletzt seye des Wallmeisters Sohn auch mit einer Flinde und darein ein Bayonette gangen und ein Tegen um sich gegürtet gehabt. Dem Neuen Weiber Fisch Wie sie Leuthe hinein! kleydete daß es darayf gen/ E 38 und Le auf get Hochzei jungen Eyer n des Pr angetha Bub kei beite be gehalten er ein lin Bu hette di getragen sich abe habe er Eyer ar junge 9 Seltzer mitgefü gangen, ein geh meisters wären! ausgan Wald hinein Leuth habe si von nic 4 2 thas a alhier, Eydsstq Nachtb Bursch gebräu einige Löbe Ob sie nicht sa schers Buben genom gehabt aufgese geben. so sich seyen zersth führt. Neuen sich ein drauß nichts n Tag bleuthe inaus⸗ deuen⸗ Wald Ham⸗ Einzug akob honette leuthe, alhier, ntenach Wall⸗ de und n, und kleydete er des en von einem gesehen, am und veiteres Phi⸗ r, ward en und Woche eit der en und Jacob, n pes, y denen tet. Als ehoben, sen und id Jun⸗ en, und ibt und r dieser andern wären der en, het⸗ sen zu toch des ten und sewesen, cht bey hen die m Sel⸗ ch dem darein diesem seinen Jacob einer ken ge⸗ auf die Zuletzt t einer en und Dem — 131— Neuenwegerthor seyen die alten Männer und Weiber und die Spielleuth, die beyden Fischer und Lampes, vorangegangen. Wie sie wieder kommen, seyen alte und junge Leuthe dem Neuenwegerthor mit einander hinein kommen und hetten wieder einen Ver⸗ kleydeten bey sich gehabt, da gesagt worden, daß es der alte Debus gewesen, und wären darayf mit einander ins Hochzeit-Haus gan⸗ gen Endet darmit und ward erlassen. 3. Johann Henrich Böß, Bürger und Leinenweber alhier, sagte an Eydsst Sstatt auf gethane Handgelöbnuß, daß bey der Hochzeit in ihrer Nachbahrschaft jüngsthin die jungen Bursch dem alten Gebrauch nach die Eyer mit Spielleuthen aufgehoben, darbey des Preschers Bub ein alt Narrenkleyd angethan und mitgangen, und seye dieser Bub kein Hochzeitsgast gewesen, sondern ar⸗ beite bei dem Ziegler, dessen Sohn Hochzeit gehalten, und habe es der Bub gethan, daß er ein Stück zu essen bekommen, der Nul⸗ lin Bub, so auch kein Hochzeitsgast gewesen, hette die Kitze, worin sie die Eyer gethan, getragen, und einen hohen Huth aufgesetzt, sich aber nicht verkleydet. Des andern Tags habe er nicht in acht genommen, wann die Eyer aufgehoben. Den letzten Tag wären die junge Burschen mit den Spielleuthen dem Seltzersthor hinaus gangen und das Lamm mitgeführet. Der voran und hintenan ge⸗ gangen, haben Flinden und Bayonetten dar⸗ ein gehabt, habe vom Stroh und Wall⸗ meisters Sohn gehört. Dem Neuenwegerthor wären die alte Leuth mit Spielleuthen hin⸗ ausgangen, und habe er gehört, daß sie am Wald getanzet. Wie sie dem Thor wieder hinein kommen, habe er nicht gesehen. Die Leuth hetten gesagt, des Preschers Bub habe sich verkleydet gehabt, sonsten wisse er von nichts zu sagen. 4. Den[ten Augusti. Philips Bal⸗ thasar Otto, Bürger und Schumacher alhier, sagte uf gethane Handgelöbnuß an Eydsstatt, daß bey der Hochzeit in ihrer Nachtbahrschaft die vorige Woche die junge Burschen mit den Spielleuthen die Eyer, wie gebräuchlich, aufgehoben, da er gesehen, daß einige Bürger, als der Debus, Quirin öber und Hardt, bey ihnen gestanden. Ob sie aber mit herumgangen, könte er eben nicht sagen. Der Verkleydete seye des Pre⸗ scherss Bub gewesen und des Nulls Buben hetten sie die Eyer zu tragen mit⸗ genommen, welcher sich aber nicht verkleydet gehabt, einen spitzen Huth hetten sie ihm aufgesetzt und ein Stecken in die Hand ge⸗ geben. Von Bürgern wisse er niemanden, so sich verkleydet habe. Die junge Burschen seyen mit dem Thurnmann nach dem Sel⸗ zersthor gangen und hetten 2 und 2 sich ge⸗ führt. Die Männer und Weiber seyen dem Neuenwegerthor hinaus gangen und hetten sich einen Hahn nachtragen lassen. Was sie draußen gemacht, könte er nicht sagen, hette nichts Ungebührliches auf der Hochzeit ge⸗ sehen, sondern die Leuth hetten sich lustig gemacht und getanzet, wie es auf Hochzeiten hergehe. Endet darmit und ward erlassen. 5. Den 5. Augusti. Johann He nrich Ludwig, Bürger und Becker alhier, sagte auf gethane Handgelöbnuß an Eydsstatt, daß auf seiner beyden Stieftöchter jüngsthin in seinem Haus gehaltenen Hochzeit sich nie⸗ mand als des Soldaten Presch ers Jung verkleydet gehabt, nur darum, daß er ein Stück zu essen bekommen. Die junge Bursch hetten dem alten Gebrauch nach die Eye aufgehoben und die Spielleuth bey sich ge⸗ habt und weilen einiger Bürger Weiber nicht zu Haus gewesen, wären dieselbe Bür⸗ ger mit den jungen Burschen nach ihren Häusern gangen und hetten ihnen die Eyer gelangt. Etliche wären ihnen nach ins Brandeweinhaus gangen, den Ein- und Auszug referirte Zeug wie die Vorigen, und daß darbey Niemand als des Pr eschers Jung verkleydet gewesen. Im Wald hetten sie um den Hammel getanzet, und wäre, wie gebräuchlich, wieder in die Küch gegeben wor⸗ den, Sonsten seye alles auf der Hochzeit friedlich und still hergangen, und seye er selbst auf der Hochzeit gewesen. 6. Johann Konrad Kannengie⸗ ßer, Bürger und Bender alhier, sagte auf gethane Handgelöbnuß aus, daß er auch auf der letzt hier gehaltenen Hochzeit gewesen und als die jungen Burschen den 2ten Tag die Eyer aufgehoben, wären ihrer etliche Bür⸗ ger nachgegangen, aber die meinste ins Chramer Beernbecken( Vorfahr der Familie Bernbeck) Haus stehen geblieben, des Preschers Bub habe sich um das Essen und Trinken verkleydet gehabt, der Ein⸗ und Auszug seye, wie alschon bezeugt worden, geschehen, und habe sich niemand schwarz ge⸗ macht. Sonsten wisse er von keinem Streit und Gezänck, sondern es seye alles still zu⸗ gangen. Johann Daniel Schettel habe einmal im Haus aus Kurzweil eine ..„ und der Debus ein Leinenkleid an⸗ gehabt. Nachschrift der Redaktion. Zu dem interessanten Aufsatze des auf dem Ge⸗ biete der hessischen Geschichte längst in hohem Ansehen stehenden HerrnVerfassers fügen wir eine Abschrift aus unserem Trauprotokolle hinzu, aus dem hervorgeht, was das für Hoch⸗ zeitsfeiern waren, bei denen es so überlustig zuging. Das alte Kopulationsbuch verzeich⸗ net für den 24. Juli 1695:„Philipps Kel⸗ ler, Johannes Kellers, Bürgers und Lein⸗ webers alhier Eheleibl. Sohn, und Anna Elisabeth, Joh. Christoph Völckers S.(selig) Bürgers und Beckers nachgelassene Eheleibl. Tochter.“ Für den 25. Juli 1695 ist ein⸗ getragen:„Johann Henrich Euler, Johann Jacob Eulers, Bürgers und Zieglers alhier Eheleibl. Sohn, und Margretha Ursula, Joh. Christoph Völckers S. Bürgers und Beckers nachgelassene Tochter.“ Interessant ist, daß die beiden Schwestern nicht an einem 1 — 5 — 132 Tage getraut wurden, in alter Zeit hielt man Doppelhochzeiten nicht für glück⸗ verheißend. volkskirche und neligionsunterricht. Die endgültige Gestaltung der Reichs⸗ verfassung am 31. Juli in Weimar hat zur Ueberraschung vieler ergeben, daß unser deutsches Volk auch heute noch in seiner Mehrheit nicht kirchenfeindlich ist. Schon im Staatenausschuß(früher Bundesrat, künftig Reichsrat genannt) schwand die ein⸗ zige kirchenfeindliche Bestimmung des Preu⸗ ßischen Verfass ungsentwurfes; der Ver⸗ fassungsausschuß der Nationalversammlung 65et hat, von der Rechten her angeregt, eine Reihe von Bestimmungen in die neue Reichsverfassung aufgenommen, die dem hohen Wert der Religionsgesellschaften für unser Volksleben gerecht werden wollen. Die christlich en Sonn⸗ und Festtage blei⸗ ben„als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt“,„das Eigentum und andere Rechte der Religions- gesellschaften und religiösen Vereine an ihren für Kultus-, Unterrichts- und Wohl⸗ tätigkeitszwecke bestimmten Anstalten, Stif⸗ tungen und sonstigen Vermögen werden ge⸗ währleistet“, ja auch die bisherigen Zuschüsse für Pfarrwitwen und ⸗waisen, für Pfarrer im Ruhestand, zu den Pfarrgehältern usw. werden bis zum Erlaß eines Ablösungs⸗ gesetzes weiter gewährt. Die Kirchen bleiben Körperschaften des öffentlichen Rechtes, auf die jedes Gesetz und jede Verwaltung be⸗ sondere Rücksicht zu nehmen hat.„Den An⸗ gehörigen der Wehrmacht ist die nötige freie Zeit zur Erfüll ung ihrer religiösen Pflich⸗ ten zu gewähren“— solche religiösen Pflich⸗ ten also erkennt die Reichsverfassung aus⸗ drücklich an. Dabei hört alle Staatsgebundenheit der Kirchen auf; sie ordnen und verwalten ihre Angelegenheiten selbständig innerhalb der Schranken des für. alle geltenden Gesetzes; sie verleihen ihre Aemter ohne Mitwirkung des Staates del der bürgerlichen Gemeinde Auch bleibt der konfessionelle Religions- unterricht an allen Schulen erhalten. Frei⸗ lich' wird kein Lehrer 15 kein Schüler zu ihm gezwungen, und dort wo es eine grö⸗ ßere Zahl religionsloser Eltern verlangt, können religionslose Sonderschulen einge⸗ 3 werden. Aber jedes Kind hat, sofern s die Eltern nicht anders en den Anspruch auf den Religionsunterricht seines Bekenntnisses. Das Elternrecht geht gerech⸗ terweise so weit, daß die Eltern die evan⸗ gelische oder katholische Bekenntnisschule (Konfessionsschule) für ihren Ort verlangen können, soweit es mit einem geordneten Schulbetrieb vereinbar ist. Ueber all diese Einzelheiten wurde im Verfassungsausschuß und zwischen den Par⸗ teien unendlich viel hin und her verhandelt, und manche Bestimmung war bis zur letzten Verantwortlich pfarrer B echtols heimer. Druck und Verlag der Brühb'schen Universitäts-Buch⸗ und Steindruckerei R. Lange, Gießen. Stunde heiß umstritten, z. B. das Maß der Freiheit, das man künftig Privatschulen 100 sen will. Aber es war doch bei allen Parteien Mäßigung zu erkennen. Die ge⸗ waltige durch unser Volk gegangene Bitt⸗ schriftbewegung zugunsten des Religions⸗ Atera war ersichtlich auch auf die sozialdemokratischen Parteien nicht ohne Eindruck geblieben; der Religionssturm Adolf Hoffmanns hat eine geradezu vernich⸗ tende Niederlage erlitten. Wir wollen den Wert dieser Verfassungs⸗ bestimmungen keineswegs überschätzen. Schon das verheißene Gesetz über die Ablösung der bisherigen Staatsleistungen an die Reli⸗ gionsgescheshasten, schon das für den kom⸗ menden Winter vorgesehene Grundgesetz über die Schulverfassung, ja selbst schon die jetzigen Steuerberatungen können täglich neue Auseinandersetzungen bringen. Ohne Zweifel müssen alle, denen die Religion lieb und teuer ist, auf der Hut sein, wenn es den Schutz einer am Ort eingewurzelten Bekenntnisschule gilt. Und nicht die papierne Verfassung, sondern lebendige, heilserfüllte Perst önlichkeiten müssen das Beste tun. 2 Dennoch ist es kein geringer Gewinn, daß so viel Sorgen behoben, so viel Arges ver⸗ hindert worden ist, z. B. das evangelische e Sechsmillionenvolk de Sachsen durch diese Reichsverfassung gezwungen ist, gegen die Beschlüsse seiner Dresdener radikalen Kam⸗ mer auch künftig der Jugend evangelisch⸗ lutherischen Religionsunterricht zu erteilen. Kleine Mitteilungen. Infolge eines Versehens ist die Ueber⸗ schrift des Artikels von Herrn General⸗ superintendenten D. Klingemann in der vorigen Nummer unseres Blattes unrichtig wiedergegeben worden. Statt„Jesu Opfer⸗ tod und das Opferleid der Gegenwart“ muß es heißen:„Jesu Opfertod und das Todesleid der Gegenwart“. * Die erledigte Pfarrstelle der Markus⸗ gemeinde ist dem Pfarrer Ernst Becker zu Fürth im Odenwalde übertragen worden. 5 5 Becker wird seine neue Stelle am 1. Oktober antreten. Kirchliche Anzeigen. Sonntag, den 17. August. 9. nach Trinitalis, Gottesdienst. In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr, zugleich Christenlehre f ür die Neukonfirmier⸗ ten aus der Markusgemeinde: Mfarrassistem Schaefer.— Vormittags 9½ Uhr: Divi⸗ sionspfarrer Tiesmeyer. In der Johan ineskirche. Vormittags 8 Uhr: Divisionspfarrer Tiesmeyer. Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Johannes⸗ gemeinde. Pfarrer Ausfeld.— Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Ausfeld.— Abends 8 Uhr: Bibelbesprechung im Johannessaal. Geme Nr. 34 2. Brief Seg Vor en über di Böden ii ten redet kenntnis schäftigu Züge tr tuung. 2 der Befr heit nich der Grof geschafft mengetre Grade vi gewesen Ein& vor diese durch det Beglücke: zur gege um dem bereiten. er sie da Mühe i hat ihn haben d und dan bereitet. auch wi Kenntni neuen 6 . E trachten in welck bringen er es z hat. Da dem M gestatte die Ra in den Dur polnisch schen O reiche 0 9