eere, Knapp. gut, ur tut. reidank. iphanias). 9½ Uhr: ittags 11 r Ausfeld. he für die chaefer.— ttags 9½ ichmittags Johannes⸗ Abends — Abends firmierten einde.— im Jo⸗ Februar. er konfir⸗ zohannes⸗ teindruckerel Sonntagsgruß Gemeindeblatt für die evangelische Kirchengemeinde Gießen Nr. 6 Gießen, 5. Sonntag n. Ep., den 9. Februar 1919 8. Jahrgang Deutsche Pflichterfüllung. 1. Brief des Apostels Paulus an die Thessa lonicher 4, 11. Ringet darnach, da ihr stille seid und das Eure schaffet. Im Herbst 1872 ist zu Kreuznach ein sebensmüder Mann in das Grab gesunken, der Gymnugsialprofessor Gottlieb Grabow. Er war kein Mann von Weltruf, aber an einem Wirkungsorte wird sein Name nun seit beinahe einem Jahrhundert mit Ehren genannt. Männer, deren Haar längst 4 geworden ist, preisen ihn heute noch als n früheren Lehrer und haben seinen amen auch den späteren Generationen be⸗ kannt gemacht. Grabow war am 7. November DN 1793 zu Garz an der Oder geboren, hatte den Krieg von 1813 und 1814 als Frei⸗ williger im Pommerschen Grenadier-Ba⸗ taillon mitgemacht und war 1815 als Leut⸗ nant im 4. Rheinischen Landwehr⸗Regiment abermals in das Feld gezogen. Als die Franzosen im Jahre 1830 mit einem An⸗ griffe auf das linke Rheinufer drohten, meldete er sich, obwohl eine Nenßliche Ver⸗ pflichtung längst nicht mehr für ihn bestand, zum Wiedereintritt in das Heer. Von 1821 bis 1867 war dieser Mann am Kreuznacher Gymnasium als Lehrer der Mathematik und Physik angestellt; er war ein hervor⸗ ragender Vertreter seines Faches, eine wissenschaftlich durchgebildete Perfönlichkeit und vorbildlich in der Handhabung der Schulzucht. 1 5 christliches Glaubensleben soll er nicht viel Verständnis gehabt haben, aber er war ein Mann aus der Kantischen Schule, ungemein treu und pflichtbewußt. Ein Schulmann sagt von ihm, daß rücksichts⸗ lose pommersche Herbigleit und Hartnäckig⸗ keit ihn sein ganzes Leben lang charakteri⸗ siert hätten und daß er die ganze Zeit seine Schüler sür seine Unterrich'sfächer in An⸗ spruch nehmen wollte. Dieser deutsche Ju⸗ gendbildner ging ganz in seinem Berufe auf. Als er im Alter von 74 Jahren in den Ruhestand trat, wurde ihm feuntwerständdich ein Ruhegehalt zugebilligt. Da schrieb der an ein einfaches Leben gewöhnte, bedürf⸗ nislose Mann an die Regierung zu Koblenz, daß er sich mit einem Teile des Ruhegehalts begnüge. Was an dem Charakter dieses Mannes in die Erscheinung tritt, das ist ganz und gar altpreußische Art. Daß das altpreußi⸗ sche Wesen seine großen Mängel hatte, soll gewiß nicht verkannt werden. Preußen ist keitsstaat regiert, man kannte in Preußen nur Obrig⸗ keit und Untertanen, hatten über ihre eigenen Angelegenheiten nicht mitzureden. entstanden, ch zu lange und zu ausschließlich Obrig⸗ gewesen, das Volk wurde nur und die Untertanen i Der preußische Militär⸗ dienst war voll von Härten, wie man das in ö Süddeutschland früher nicht kannte, und der Ton, den die Altpreußen, besonders im dienstlichen Verkehre anschlugen, hat diesem Staate unendlich geschadet. Aber Preußen ist allezeit das Land der Pflichterfüllung gewesen; Beamten, Offizieren und Soldaten ging die Pflicht über alles, und das Land zwischen Elbe und Oder ist das Land zäher Arbeit gewesen. Was fanden die Hohen⸗ zollern vor, als sie in die Mark kamen? Ein armes, unfruchtbares, von der Natur mahrlich nicht gesegnetes Gebiet: weite Sandflächen, ausgedehnte Sümpfe, spär⸗ lichen Kiefernwuchs. Es fehlte der Mark der Reiz der schönen Landschaft, auch der milde Schein der Sonne. Weder hatte sie volkreiche Städte noch ergiebiges Ackerland. Aus diesem von der Natur so kärglich bedach⸗ ten Lande hat treue Pflichterfüllung ein blühendes, reiches Gefilde geschaffen. Heute ist dieses norddeutsche Territorium reich an wirtschaftlichen Exrungenschaften, Handwerk und Gewerbe haben dort große Erfolge errungen, blühende Geme inwesen sind da wo einst die Raubritter hinter dem Busche auf vorüberziehende Kaufleute lauerten, und das hervorragendste Heer der Welt ist im Lande, das man einst des „Heiligen römischen Reiches Streusand⸗ büchse“ nannte, herangebildet worden. Diese preußische Pflichterfüllung ist dann zur „d deutschen Pflichterfüllung geworden; der zum bequemen Leben neigende Süden hat in dieser Peziehung vom deutschen Norden gelernt. Wohin ist jetzt die deutsche Pflicht- erfüllung gekommen? Tausende von Men⸗ schen wollen nicht mehr arbeiten, oder sie stellen, ehe sie die Arbeit aufnehmen, an den Staat und die Arbeitgeber Forderun⸗ gen, deren Erfüllung die Allgemeinheit auf das schwerste bedrohen und unsere ganze Zukunft in Frage stellt. Viele bedenken jetzt nicht, daß sie sich selbst auf das schwerste schädigen, wenn sie nachlassen in der Treue und in der Pflicht. Woraus ist diese heillose Umwandlung zu erklären? Man tut Unrecht, wenn man die Deutschen von heute einfach schilt und mit herab⸗ setzenden Bezeichnungen Seatbm arg Zweierlei scheint die beklagenswerten Er⸗ scheinungen dieser Tage hervorgerufen zu 0 — ——— e 232 haben. Das ist einmal die allgemeine Un⸗ ruhe, die die Menschen allerwärts ergriffen hat. Der Krieg mit seinen Schrecken und seinem Blutvergießen hat die Vollsseele im tiefsten aufgewühlt. Die Menschen sind nicht mehr still, nicht mehr innerlich gesam⸗ melt, sie haben nicht mehr die Seelenruhe, die Vorbedingung treuer Pflichterfüllung ist. Sodann war die Entfaltung sittlicher Energie in 52 Kriegsmonaten so groß, daß nun notwendigerweise der Rückschlag eingetreten ist. Der Mensch, der ohne Ruhetag, ohne Feiertag weiter arbeitet, bricht eines Tags körperlich und seelisch zusammen und kann erst dann wieder nennenswerte Leistungen vollbringen, wenn Leib und Seele wieder in das Gleichgewicht gekommen sind. Mehr denn je gilt jetzt die Forderung des Apostels: Ringet darnach, daß ihr stille seid und das Eure schaffet. Hoffentlich befindet sich unser Volk jetzt in einem Zwischenzustand, der nicht mehr lange dauern wird, und wenn es wieder stille geworden ist, so wird es auch wieder das Seine schaffen. Zum Stille⸗ werden aber braucht es die Kraft und Gnade von oben. Nur der ist recht still, der mit dem Psalmisten spricht: Meine Seele ist stille zu Gott, der mir hilft. H. B. Geschichten und Bilder aus Alt⸗Gießen. 13. Aus dem Gießener Familienleben des 18. Jahrhunderts. Alljährlich am ersten Ostertage werden in der Stadtkirche im Anschluß an den Abend⸗ gottesdienst die Zinsen einer Stiftung ver⸗ teilt, die man kurz als das„Ostergeld“ be⸗ zeichnet. Nur solche dürfen des Segens dieser Stiftung teilhaftig werden, die den Gottes⸗ dienst an diesem Tage besuchen. Da kommen denn Kirchgänger in das Gotteshaus, die man sonst im ganzen Jahre dort niemals sieht, zumeist sind es Frauen, die auf das Almosen reflektieren. Man merkt deutlich, daß diesen seltenen Gästen die Teilnahme am Gottesdienst etwas Ungewohntes ist und nicht recht„liegt“; ein gewaltiges Husten und Räuspern geht während der Predigt durch die Kirche, neugierig schauen die einen sich leben und der Frömmigkeit jener alten Zei darum sei hier das Nähere über diese Stif⸗ tung mitgeteilt. Im Jahre 1777 lebte und wirkte hier der Oberschultheiß Philipp Wilhelm Henrich Schott. Das Amt des Oberschultheißen stand ungefähr auf der Stufe, auf der heute das Amt des Kreisdirektors steht. Schott war ge⸗ tauft(die alten Kirchenbücher geben stetz nur den Tauftag, nicht den Geburtstag an am 23. Oktober 1728 als der Sohn des Prozeßrates und peinlichen Richters Johann Martin Schott und dessen Ehefrau Katharina Kunigunde geb. Rayß. Die Familie Rayß ist eine alte hessische Beamtenfamilie, die in mehreren Generationen hier bestanden hat, Schott verheiratete sich am 26. April 1760 mit Johannetta Maria Katharina Feuerbach, der am 4. Juni 1735 getauften Tochter des Ratsschöffen Philipp Henrich Feuerbach und dessen Ehefrau Anna Katharina, geb. Eckstein. Das Paar erlebte schon nach zweijähriger Ehe großes Leid, als der Sohn Johann Philipp am 23. März 1762 im zarten Alter von einem Jahre zu Grabe getragen wurde. Weitere Kinder wurden den beiden nicht ge⸗ schenkt. Im Jahre 1777 errichtete das an⸗ scheinend wohlbegüterte Ehepaar die Stif⸗ tung, von der hier die Rede ist. Oberschult⸗ heiß Schott starb am 14. Juli 1797, seine Gattin folgte ihm am 30. November 1805 im Tode nach. Die letztwillige Bestimmung, die die beiden Eheleute gemeinsam getroffen haben, wird hier wortgetreu mitgeteilt. * Kund und zu wissen seye hiermit jeder⸗ männiglich, vornehmlich aber wem hiervon zu wissen nötig ist: Nachdem Ich Philipp Henrich Wilhelm Schott, Fürstlicher Regie⸗ rungs-Advokat und Stadt⸗Ober⸗Schultheis dahier zu Gießen, sodann Ich Johannetta Maria Catharina dessen Ehegattin, eine ge⸗ bohrene Feuerbachin, wir beyde Cheleuthe, nunmehro durch Gottes Gnade siebenzehn Jahre lang ohne Ehepacten errichtet zu haben, eine friedliche und vergnügte Ehe ge⸗ führet, und der große Gott, unsern während der Zeit erzeugten einzigen Sohn, vor uns zu sich in die Ewigkeit genommen, binnen um, die anderen träumen vor sich hin, alle welcher Zeit wir ohne Kinder gelebt, dannen⸗ erwarten sehnlich, daß der Pfarrer Amen hero in Betracht, daß nichts gewissers als der sagt. Als Schreiber dieser Zeilen einmal, be⸗ Tod, die Zeit und Stunde aber, wenn es vor die Orgel intonierte, bei dieser Gelegen⸗ dem großen Gott, uns aus dieser Zeitlichkeit heit in der Kirche saß und das Husten sich zu abzufordern gefallen wird, unbekannt ist. Als gewaltiger Höhe erhob, flüsterte ihm ein alten haben wir, bey unsern Gott lob annoch ge⸗ Gießener Bürger in das Ohr:„Dä kenne die sunden Tagen, und vollkommener Vernunft Kercheluft net verdrooge.“ Ist der Gottes- zu verordnen vor nöthig erachtet, wie es nach dienst beendet, so werden nach einer sach⸗ unserm dereinstigen Absterben, mit unsrer entsprechenden Einleitung die Zinsen aus⸗ Verlassenschaft gehalten werden soll, und da⸗ geteilt, und zwar allemal im Beisein des hero diese, unsre beständige freye und un⸗ Herrn Oberbürgermeisters oder dessen Stell⸗ gezwungene letzte Willensverordnung, in vertreters. Es handelt sich hier um die besten Form Rechtens, als dieselbe nur im⸗ Schott⸗Stiftung. Die Entstehung dieser Stif⸗ mer beständig sein kann, und mag, contracts tung fällt in das 18. Jahrhundert. Die weiß errichtet, zu forderst aber befehlen wir: Stiftungsurkunden geben uns ein treffendes 1) Auf unsern Todesfall, unsere theuer und wohltuendes Bild von dem Familien⸗ erkaufte Seele in die Hände und Gewahrsam unsers Christi, dieselbe den, un nach vr klärten Freud 2) E Ober⸗D zuerst! liebe E Cathar liche L rechten univerf mein zi sich er! halten 91 eine ge erst der nem li abgefor meinen völlige versal sämtlic stehe f. sich er halten derseiti zurückg derer Zehnte keines: mehren kal un sicher alljäh letzten nach Stadt Stadt sters mahn gethei derseit den so ihre sollen o jedes Stadt sorge und gelass werde Kaste ihre 9 wege so la wenig tion, alten Zeit piese Stif⸗ irkte hier n Henrich ißen stand heute das tt war ge⸗ ben stets ktstag an Pohn des 5 Johann Katharing e Rayß ist e, die in nden hat. pril 1760 Feuerbach, ochter des rbach und b. Eckstein hriger Ehe n Philipp Alter von n wurde. nicht ge⸗ e das an⸗ die Stif⸗ Dberschult⸗ 797, seine ber 1805 stimmung, getroffen eteilt. mit jeder⸗ n hiervon h Philipp er Regie⸗ Schultheis ohannetta „ eine ge⸗ Eheleuthe, siebenzehn richtet zu te Ehe ge⸗ während vor uns n, binnen „dannen⸗ rs als det wenn es eitlichkeit it ist. Als nnoch ge⸗ Vernunft ie es nach it unsrer „und da⸗ und un⸗ ung, in nur im⸗ contracts hlen wir: re theuer wahrsam 2 unsers Erlösers und Seeligmachers Jesu Christi, unser Leichname aber der Erden, daß dieselbe ehrlich, und christlich begraben wer⸗ den, und erwarten hernach, am jüngsten Tage, nach vorgängiger Vereinigung unserer ver⸗ klärten Leiber mit unsern Seelen die ewige Freud und Seeligkeit, so dann: 2) Setze Ich, der fürstl. Reg. Advocat und Ober⸗Schultheiß Schott, auf den Fall, Ich zuerst mit dem Tode abgehen sollte, meine liebe Ehegattin, nahmens Johannetta Maria Catharina, als welche mir bishero alle ehe⸗ liche Liebe und Treue erwiesen, zu meinem rechten völligen einzigen ungezweifelten und universal Erben, dergestalten ein, daß Sie mein zurückgelassenes Vermögen alleinig vor sich erb⸗ und eigenthümlich haben und be⸗ halten soll, Sollte aber 3) Mich Johannetta Maria Catharina, eine gebohrene Feuerbachin, als Ehegattin zu erst der Sterbfall betreffen, und ich vor mei⸗ nem lieben Ehemann aus dieser Zeitlichkeit abgefordert werden, so setze schon beregten meinen lieben Ehe⸗Mann zu meinem rechten völligen einzigen und ungezweifelten uni⸗ versal Erben dergestalten ein, daß Er mein sämtliches zurückgelassenes Vermögen, es be⸗ stehe solches worinnen es wolle, allein vor sich erb⸗ und eigenthümlich haben und be⸗ halten solle, jedoch sollen nach unserm bey⸗ derseitigem Absterben, des letztlebenden Erben zurückgelassenen zu desto besserer Versorgung derer dahiesigen Hausarmen ein Capital v. Zehntausend Gulden, welche das letzt Lebende keineswegs zu verringern, wohl aber zu ver⸗ mehren Macht hat abgeben, so thanes Capi⸗ tal unter Aufsicht Burgermeister und Raths sicher ausgeliehen, und die Interessen davon alljährlich auf den ersten Ostertag nach der letzten Predigt, in dahiesiger Stadtkirche, nach vorgängig, von den zeitigen ersten Stadt⸗Pfarrer in Beyseyn des jedesmahligen Stadt⸗Ober⸗Schultheißen und Bürgermei⸗ sters an die Armen gethanen kürzern Er⸗ mahnung, unter die anwesenden Armen aus⸗ getheilet, auch falls etwa unter unsern bey⸗ derseitigen Anverwanden sich Bedürftige fin⸗ den sollten, denen selben ein Ansehnliches in ihre Wohnung zu geschickt werden, inzwischen sollen vorbereate Persohnen, nahmentlich der jedesmahlige Stadt⸗Ober⸗Schultheiß, Erster Stadt⸗Pfarrer und Burgermeister, davor sorgen, daß jedesmahlen vor der Austeilung und ehe die Stadt⸗Armen in die Kirche ein⸗ gelassen werden, diese Disposition verlesen werde, wofür jede dererselben benebst dem Kastenmeister einen conventions Thaler vor ihre Bemühung zu empfangen hat. Jedoch befehlen wir ausdrücklich, daß wegen dieser Stiftung dem letzt Lebenden, so lange dieselbe am Leben seyn wird, so wenig durch erforderte Stellung einiger Cau⸗ 0 werden solle. Vielmehr soll in diesem Fall, und wann mit der Austheilung des vermach⸗ ten Capitals nicht behörig verfahren wird, sothanes Capital wiederum an die Erben zurückfallen. Wie nun dieses unser beyder⸗ seitiger letzter Wille und Befehl ist, so wol⸗ len wir auch, daß darüber steif, fest und un⸗ verbrüchlich gehalten werde. Sollte er, auch wider alles Vermuthen nicht bestehen als eine sörmliche letzte Willens Verordnung, so wol⸗ len wir dannoch, daß er als ein Codieill, Fideicommiß, Contract, pactum Successo⸗ rium, Schenkung auf den Todesfall, oder auch auf was für Arth und Weis solches denen Rechten nach möglich seyn mögte, be⸗ kräftig und gültig seyn soll. Zu diesem Ende haben wir nicht nur diese unsere letzte Willens Verordnung, so wie sie lautet zu Papier bringen lassen, sondern auch nach deme wir solche zu vor persöhnlich durch gelesen, derer Innhalt wohl verstanden, und alles und jedes da⸗ rinnen enthaltene unserm letzten Willen vollkommen gemäß befinden, auf allen Blät⸗ tern, und am Ende eigenhändig unterschrie⸗ ben und besiegelt, nicht minder dahiesig gebührend ersucht, diesen unsern ver⸗ schlossen überreichten letzten Willen ad acta publica auf und anzunehmen, darüber ein Protocoll zu führen und solchen bey denen anderen acten bis nach unserm Absterben verwahrlich auf zu behalten, auch Obrig⸗ keitlich davor zu sorgen, daß solchen völli⸗ ger gerichtlicher Glaube beygelegt werden 1 75 So geschehen Gießen den 7.ten April 77. L. S. Philipp Wilhelm Henrich Schott. L. S. Johannetta Maria Catharina Schottin, eine gebohrene Feuer⸗ bachin. (Schluß folgt.) Selbstachtung. Man hat vor dem Krieg ein feines Gefühl für Würde und Selbstachtung gehabt. Im persönlichen und staatlichen Leben hat man gewußt. was Ehre heißt. und ist empfindsam darauf bedacht gewesen, seine Ehre zu schützen, zu wahren. Auch in der Erziehung hat sich eine Strö⸗ mung geltend gemacht, die nur von Recht und Würde sprach, nämlich dem Recht des Zöglings. In Erinnerung ist das bekannte Buch:„Das Jahrhundert des Kindes“; auch dem Kinde sollte sein Recht werden, und wenn es noch im Wickelkissen liegt. Wie sich die Zeiten ändern! Die Revo⸗ lution sollte doch auch nichts anderes zur Geltung bringen, als das Recht, das Recht jedes Menschen, auch des Einfachsten und Aermsten. Und ein Wort wie das vom Selbst⸗ bestimmungsrecht der Völker hat wie eine Bombe im Bewußtsein der Zeitgenossen ein⸗ tion, als weniger auf andern Wege zugesetzet geschlagen. ä——ç . r e „Dennoch scheint es, als ob das deutsche Volk dazu ausersehen sei, den schönsten Zug seiner Vergangenheit und das feinste Recht, das die Revolution bringen sollte, am meisten zu verleugnen. Aber auch die deutsche Regierung hat nicht immer die Würde und Selbstachtung bewahrt, die meistens seither dem deutschen Volke eigen war. Wie würdelos waren die Hilferufe, die man eine Zeitlang um des Brotes willen in alle Welt hinaus los⸗ gelassen hat! Ist das das alte stolze Deutsche Reich von ehedem? Soll solche Würdelosig⸗ keit die Signatur der neuen Aera sein? Auch ein geschlagenes Volk darf seine Würde und Ehre nicht selbst zertreten. Dar⸗ um wacht auf und stehet auf, alle, die mit dieser Selbstdiskredirierung des deutschen Volkes nicht einig sind! Auch in der Welt Augen werden wir nur dann wieder empor⸗ kommen, nicht bloß wenn wir arbeiten und wirtschaftlich wieder genesen, sondern auch, wenn wir unsere Würde und Selbstachtung bewahren! Kleine Mitteilungen. Die Wahlbewegung hat zum Teil recht unerfreuliche Ausfälle gegen die Kirche zu⸗ tage gebracht, in denen sich insbesondere der radikale Flügel der Sozialdemokratie gefiel. Daneben waren aber auch besonnene Stim⸗ men aus dem sozialdemokratischen Lager nicht selten. Wir erwähnen: An einer großen evangelischen Volksver⸗ sammlung zu Magdeburg beteiligte sich als offizieller Redner u. a. auch ein sozialdemo⸗ kratischer Arbeitersekretär und sprach seine Zustimmung zur Volkskirche aus. Auch sozialdemokratische Kreise wollen sich also die christliche Erziehung ihrer Kinder nicht nehmen lassen.— In einer öffentlichen Kirchengemeindeversammlung am 16. Ja⸗ nuar zu Chemnitz legte ein Redner den Standpunkt der sozialdemokratischen Partei in versöhnlicher Weise dar. Er hob unter anderem hervor, daß es verächtlich sei, wenn jemand um der Kirchensteuer willen aus der Kirche austräte und nicht aus persönlicher Ueberzeugung.— Die Breslauer sozialdemo⸗ kratische Parteileitung sprach sich auf Be⸗ fragen Anfang Januar d. J. dafür aus, daß die evangelische Kirche Volkskirche bleiben soll, der die gegenwärtigen Mitglieder und deren Kinder ohne weiteres zugehören, daß die Kirche ihre inneren und äußeren An⸗ gelegenheiten in völliger Unabhängigkeit vom Staat nach ihren eigenen Grundsätzen soll ordnen können, daß sie den Charakter eines öffentlich- rechtlichen Verbandes mit dem Recht der Besteuerung ihrer Mitglieder haben soll, und daß die bisherigen finanziel⸗ len Zuschüsse vom Staat weitergezahlt wer⸗ den sollen mit Rücksicht auf die bisher an⸗ erkannten Rechtsansprüche und die Dienste, die die Kirche auf Pflege des sittlichen und kulturellen Lebens dem Staat leistet.— Der Vorstand der sozialdemokratischen Partei in Pommern stimmte auf Anfrage der Gewähr ruhiger, besonnener Ueberleitung in eine neue Kirchenverfassung, soweit erforderlich, zu, ebenso der Erhaltung der theologischen Fa⸗ kultäten an den Universitäten. Soweit die Kirche noch Ansprüche an den Staat hat, sei letzterer selbstverständlich anzuhalten, sei⸗ nen Verpflichtungen nachzukommen. Ferner erklärte sie sich für pollständige Sonn⸗ und Feiertagsruhe;„damit glaubt sie für die würdigste Heiligung der Sonn⸗ und Feier⸗ tage einzutreten.“— Auf Anfrage des kirch⸗ lichen Ausschusses Oldenburg, Ostfriesland, Osnabrück erklärte die sozialdemokratische Parteileitung Osnabrück am 10. Januar u.a. folgendes:„Wir stimmen der Forderung voller Freiheit des religiösen Bekenntnissez durchaus zu; alle kirchlichen und religiösen Gemeinschaften sollen ihre Angelegenheiten vollkommen selbständig ordnen. Darin liegt die Berechtigung der Erhaltung der evange⸗ lischen Landeskirche als freie Volkskirche auf dem Boden einer demokratischen Verfassung begründet.“ Ferner spricht sie sich für Er⸗ haltung der Kirchengemeinden und Erhal⸗ tung der Sonn⸗ und Feiertage aus.„Den Kultusgesellschaften ist das Recht einzuräu⸗ men, den konfessionellen Unterricht neben dem Schulunterricht, unter Benutzung der Schulräume, zu erteilen. Sie tritt ein für eine Neuwahl der Kultusgemeinschaften, allerdings unter Aufsicht des Staates.“„Das Kirchenvermögen bleibt mit Einschränkung gegen mißbräuchliche Verwendung unan⸗ getastet,“ ebenso bleiben es die Anstalten christlicher Liebestätigkeit und milder Stif⸗ tungen.„Die Seelsorge in Heer, Marine, öffentlichen Krankenhäusern, Gefängnissen ist unter Vermeidung jedes Zwanges den Kultusgesellschaften freizustellen.“ Kirchliche Anzeigen. Gottesdienst. Sonntag den 9. Febr.(5. nach Epiphanias). In der Stadtkirche. Vormittags 9¼ Uhr: Pfarrer Mahr. Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde: Pfarrer Mahr.— Abends 6 Uhr: Pfarr⸗ assistent Schäfer.— Abends 8 Uhr: Ver⸗ einigung der konfirmierten männlichen Ju⸗ gend der Matthäusgemeinde.— Dienstag den 11. Febr., nachmittags 4 Uhr: Frauen⸗ missionsverein.— Freitag den 14. Februar, abends 7 Uhr: Vereinigung der konfirmier⸗ ten weiblichen Jugend der Matthäus⸗ und Markusgemeinde gemeinsam. In der Johanneskirche. Vormittags 9½ Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer.— Vormil⸗ tags 11 Uhr: Kinderkirche für die Lukas⸗ gemeinde: Pfarrer Bechlolsheimer. Abends 6 Uhr: Pfarrer Ausfeld.— Abends 8 Uhr: Vereinigung der konfirmierten weiblichen Jugend der Lukas gemeinde. Verantwortlich: Pfarrer Bechtolsheimer. Druck und Verlag der Brühl'schen Universitäts-⸗Buch⸗ und Steindruckere R. Lange, Gießen. Psalm s 1 6 Die Wunder heit un davon Wunder remias benskra die Lip mein 2 und ge in Gil Warun nicht g Ge Körper Die ei wird neuen Heil, völlige Dazu die mi unser den. Un doch 1 sagen. dieses Heilun dein saches beste! schenl! dring Heilm Licht Volk Schle Kraft kenden ihm! mit d allmé den? und Nein dein Gese 19 war,