sei des⸗ essischen i ist, zur e 55 9½ Uhr: 11 Uhr: e: Pfarr⸗ hr: Mis⸗ irt a. M. 6 Uhr: . tags 975 ttags 11 emeinde: „2 U rmanden Bechtols⸗ Svorttrag im Jo⸗ abends irchstr.!. „Vortrag iftflotte“ der Mit⸗ zrige und reise von händler zu haben. wahl. — eindruckerel onntagsgruß Gemeindeblatt für die evangelische Kirchengemeinde Gießen Nr. 14 Gießen, Judica, den 6. April 1919 8. Jahrgang der prophet Jesaia über die Lage des nach deinem Namen heißen, daß unsere 2 Schmach von uns genommen werde.“ deutschen volkes während des Welt. Diesen wuchtigen und machtvollen Wor⸗ f 3 3 ten eine längere Erklärung beifügen, hieße krieges und im Frühjahre 1919. nur ihren Eindruck abschwächen. Nur das Im Buche des Propheten Jesaia(Kapi⸗ sei gesagt, daß im Alten Testamente unter tel 3, 114, 25 und 26; Kapitel 4, 1) ist den„Gerechten“ allemale die„Frommen“ folgendes zu lesen:„Denn siehe, der Herr, verstanden sind. Des Herrn Wort ist wahr⸗ Herr Zebaoth wird von Jerusalem und Juda haftig. Das Wort Gottes ist lebendig und wegnehmen allerlei Vorrat, allen Vorrat des kräftig und schärfer denn ein zweischneidiges H. B. Brotes und allen Vorrat des Wassers, Schwert. Starke und Kriegsleute, Richter, Propheten, Wahrsager und Aelteste, Hauptleute über Johann henrich Schaffstädts fünfzig und vornehme Leute, Räte und wei e Gießener Chronit 1776 1825 Werkleute und kluge Redner. Und ich will(Fortsetzung. 8 0 ihnen Jünglinge zu Fürsten geben und Kin⸗ 9 790 daiser dische sollen über sie herrschen. Und das Volk Kö„Anno 1792 i und der wird Schinderei treiben, einer an dem an⸗ Braun von Preußen der Hertzog von deren und ein jeglicher an seinem Nächsten; e und prinz Condy und Aduis und der Jüngere wird stolz sein wider den in e nebst e hohen Herren Alten und der geringe Mann wider den ge⸗ n Meint unter Redung gehalten gegen ehrten. Dann wird einer seinen Bruder aus Frankreich ihre Völker maschiren zu lassen. seines Vaters Haus erareifen: Du hast Klei⸗ 8 1 von Kaiser preußen und hessen der, sei unser Fürst, hilf du diesem Einsturz! b 995 85 die Steigert 9 Er aber wird zu der Zeit schwören und(en be no 1 Sind die Steinnern Brus sagen: Ich bin kein Arzt, es ist weder Brot den 18 Bleichen gemacht worten. Es noch Kleid in meinem Hause, setzt mich nicht 2 das 7 8 15 über die Lahn, an zum Fürsten im Volk! Denn Jerusalem fällt 970 Stelle 1840 die jetzige Brücke gebaut N 7055 N wurde. dahin und Juda liegt da, weil ihre Zunge 9 795 85 N und ihr Tun wider den Herrn ist, daß sie den 1 1 1 5 5 1 e habe als Augen seiner Maiestät widerstreben. Ihres Selzerthor“ e Wosens gon sie kein He d rühm ihr Selz 5 Wesens haben sie kein Hehl und rühmen ihre 5 5. Sünde wie die zu Sodom und verbergen Anne 1192 d. Zten Octoper wahr unser sie nicht. Weh ihrer Seele, denn damit brin⸗ Weißes Battalion von Giessen auß mar⸗ gen sie sich selbst in alles Unglück. Prediget schiert d. 8ten das grüne Battalion u d, von den Gerechten, daß sie es gut haben; gten Kehrten die weiße wieder bey uns ein. 5 7 a e 792 5. 90 denn sie werden die Frucht ihrer Werke essen.„Anno 1 d.. 0 e Weh aber den Gottlosen, denn sie haben es b eie e 0 9 Const 8 VNN übel, und es wird ihnen vergolten werden, ist eine Company Constabeler von Darm⸗ wie sie es verdienen. Kinder sind Gebieter stadt mit Canonnen und Pulfer Karren bey meines Volkes und Weiber herrschen über uns ein gerückt Da habe 885 Mann fur sie. Mein Volk, deine Leiter verführen dich ein quartirung bekommen d. Laten 1 und zerstören den Weg, da du gehen sollst. ist unser landgraf mit seiner gemahlin und Abe n echte d ist Kindern nebst gantzem Hofstadt wie auch Aber der Herr steht da, zu rechten, und i 999 98. 2 aufgetreten, die Völker zu richten. Und der. Allem seinem Polck zu uns in Gießen kom⸗ Herr geht ins Gericht mit den Aeltesten sei-⸗ men d. 28ten Novem ist unser Landgraf mit nes Volkes und mit den Fürsten: denn ihr seinen truppen zu den Hessen nacher Fell⸗ habt den Weinberg verderbt, und der Raub will(Vilbel) maschirt d. Iten Adfend Son von den Armen ist in eurem Hause. Warum tag ist Frankefurt von den Preußen und zertretet ihr mein Volk und zerschlaget die hessen mit Stürmenter hand ein genommen 4 Zebaoth. Deine Mannschaft wird durch das hundert Franssossen und siben Kanonnen Schwert fallen und dein Krieger im Streit. und über zwölf hundert zu gefangen ge⸗ Und ihre Tore werden trauern und klagen, macht worten, wir haben auch 6 hundert und sie wird jämmerlich sitzen auf der Erde, mann in Gießen zur Verwahrung bekommen, daß sieben Weiber werden zu der Zeit einen von den Preußen, den zweyten Weinachte⸗ Mann ergreifen und sprechen: Wir wollen tag sind sie von den Preußen nacher Ans⸗ uns selbst nähren und kleiden, laß uns nur pach Transportiret worten. Person der Elenden? spricht der Herr, Herr worten, in der Ersten Hitze sind auf Vier⸗ . —— 9—— —— „Ein Lied welches den hessen Soldaten zu sten haben wir durch den auf Kauf des Kornz Ehren gemacht wie auch semplicher Früchten in unser gegent durch die Enländer eine solche Teurung be⸗ 1. Auf auf ihr hessen auf ins Feld. kommen, die die 1792 weit über stichen. Das 1 Achtel Korn ist kommen auf 18 fl. die Ger auf an die Gräntze hin. ee 18 fl. die Gerste auf 13 fl. Der Weitze war dem Korn gleich, Die Franken drohen mit Mord und Brand der Mangel wahr so groß, das die Arme Doch Muth wir kämpfen für das land in uns wohnt teuscher Sinn. 2.. Und deusche Kraft und deuscher Muth und Alte hessen Treu Wir ehren Gott und Relicon Wir schützen unsers Fürsten thron die einthracht(2) steht uns bey 3 Mit Wonne sterben wir den tod den tod fürs Vatter land dem Räuberheer trotz unser Muth wir offern freudig gut und blut für Weib und Vatterland. 4. Und unser Feldgeschrey soll sein mit uns ist unser Gott.. Schwartz zieht der Krieger Sturm herein ins Feld ins Feld wer Streiten kan mit uns ist unser Gott mit uns ist unser Gott. „Anno 1793, d. 21ten Januar ist der Könnig von Frankreich Ludwig der XVI durch den Henker hingerichtet worten.“ „Anno 1793 d. 26ten April habe 2000 Stück 12 Pfd. Spiegel vor die Preußen nacher Hanau gemacht, das tausend zu„2 fl.; d. 13ten May habe 500) brau(7) Käse(7) auch dahin geliefert das hundert 3 fl. 20 Kr.; d. 27ten May habe wieder 2000 Stück 6 Pfd. . dahin geliefert, das tausend zu „Anno 1793 d. 28ten August ist der be⸗ rüchtigte Franschosise General Custing(Cu⸗ stine) in Paris hingerichtet worten.“ „Anno 1793 d. 16ten Octoper ist die Könnigin von Frankreich auch hingerichtet worden. Als unter Roppertspirr.“(Robes⸗ pierre.) „Anno 1792 Als wir die preußischen Völker in unserer gegent bekommen die ha⸗ ben uns das brod theuer gemacht. Denn sie legte über all Macaziner an und bezahlten das Achtel Korn gleich zu 8 Gulden. Die theurung nahm als Staffel weis zu das Ach⸗ tel Korn ist kauft worten zu 14 fl. Der Weit⸗ zen zu 24 fl. Die Gerste und haffer zu 11 auch 12 gulden und so ist auch die theurung in das Fleisch kommen das Pfund Ochsen Fleisch hatten wir bezahlen vor dem Krieg zu 5 auch 6 Kr. das schweiner ebenso, das Kalb Fleisch zu 3 kr. Das Pfund gute Wurst 6 Kr. und so allen Articul. Das Fleisch ist aber so auf geschlagen, das das Pfd. Ochsen Fleisch zahlt worten zu 14 Kr. das Schweine 16 Kr. das Kalb Fleisch 15 Kr. das Pfd. gute Wurst 16 Kr. Anno 1802 nachher Fing⸗ leuthe in zwey tägen konten zuweilen kein Brod erhallten. An dem unter Rein wahr es noch teurer, da hat das Achtel Korn koster 25 fl.“ „Anno 1794 d. 13ten Januar hat die hießige Burger schaft die thorren besetz.“ „Anno 1794 d. 28ten Feber ist zu Weisel bey Buschbach ein Kerl gehenkt worten und 1796 im Juny haben die Fransosen den gal⸗ gen abgehauen den galgen mit dem Kerl ver⸗ brandt.“ „Anno 1794 d. Iten Juny ist der General Schmalkalter bey Raßstadt gestor⸗ ben.“ Im Kirchenbuch der Burgkirche steht zu lesen:„Im Jahre 1794 den Iten Juni starb im Lager bey Bentigheim eine Stunde von Rastatt Herr Wilhelm Christian Conrad von Schmalkalder, Fürstl Hessen Darmstäd⸗ tischer Generalmajor bei der Brigade am Oberrhein. Er starb plötzlich vom Schlag ge⸗ rührt, als er eben im Begriff war in Ge⸗ genwart des Durchlauchtigsten Fürsten des Herrn Margrafen von Baden und des Prin⸗ zen Georg von Hessen Darmstadt die Ba⸗ taillons manövriren zu lassen. Dieses ist auf Verlangen der Hinterbliebenen Frau Wittib und Kinder nach bey gebrachter Angabe Be⸗ scheinigung in dieses Sterberegister eingerückt worden.“ „Anno 1794 d. ten Octoper sind die Franssosen in Cöllen ein maschirt.“ „D. 12ten Octoper haben wir dis Kei⸗ serliche Spital bekommen.“ „Anno 1794 d. Aten Novem ist Reinfels an die Fransosen über gangen.“ Anno 1795 d. 18ten Januar sind die Franschosen in Amster⸗Damm ein Maschirt.“ „Anno 1795 d. Eten April hat der Könnig von Preußen mit den Fransosen Frieden gemacht.“ „Anno 1795 d. öten May ist der Ober⸗ amptsverwalter der bürgerschaft Vorgestelt worten.“ „D. 10ten May hat dem Teyer sein Ael⸗ ster Sohn mit einer schlüssel Büchs dem Schleuning sein Aelsten Sohn am Wißmar Weg tod geschossen aus unvorsichtigkeit. weil⸗ len sie als Buben mit ein ander gespielt ist dem Teyer nichts am leben gethan woften sontern er ist nur recht gebeitzet worten.“ Im Kirchenbuche der Stadtkirche ist am 14. Mai eingetragen worden:„Johannes Wilhelm, des Zimmergesellen Andreas Schleunings Sohn, alt 15 Jahr, erhielt un⸗ versehens beym Spielen von einem anderen Knaben durch eine Schlüsselbüchse einen so tötlichen Schuß, daß er in etlichen Tagen sterben mußte.“ Was unser Chronist unter dem Ausdrucke„beitzen“ versteht, ist nicht recht klar sichtigen Name Tei erst Deyen Dietrich „Zitzdruck der das U Philipp u Mann er! Henrich“ Sohn 171 „Anne Keisserlich Stück Rat auch dreyl das hund. „Ann Stück rat!l „Anne an die F „Anne fing(Dar gestorben. „Anne die Keisei lohren.“ „Anne ben wir d. Aten (Kanzleid Mühl gef „Am 29. Fürstl. C Lahn gefu „Anne preußen mogradcic Igten ha unserer g die Preuf (marschier Keiserliche gen auch „Anne Darmstäd aus dem erste Grer besetz.“ „Anne von Freu bach ertr! „Friedrich von Wred ser um, 6 die Tre Von Im G ten, wo Kirche in lirchenfren Trennung es Kornz er gegent rung be⸗ hen, Das zie Gerste rn gleich, ie Arme ilen kein wahr es 'rn koster hat die esetz.“ zu Weisel rten und den gal⸗ Kerl ver⸗ ist der t gestor⸗ rche steht ten Juni Stunde 1 Conrad armstäd⸗ gade am chlag ge⸗, r in Ge⸗ rsten des es Prin⸗ die Ba⸗ es ist auf u Wittib gabe Be⸗ ingerückt sind die das Kei⸗ Reinfels sind die kaschirt.“ hat der ransosen er Ober⸗ zorgestelt sein Ael⸗ hs, dem Wißmar eit. weil⸗ pelt ist worten worten.“ ist am zohannes Andreas hielt un⸗ anderen einen so 1 Tagen ist unter ist nicht 55 recht klar; vermutlich hat man den unvor⸗ erbitterten Kampfes gegen die Kirche. War sichtigen Knaben körperlich gezüchtigt. Der dort der bestimmende Grund die Sicherung Name Teyer wird in den Kirchenbüchern zu⸗ der religiösen Freiheit, so hier der Gegen⸗ erst Deyer, dann Theuer geschrieben. Moritz satz der antiklerikalen Parteien gegen den Dietrich Deyer wird im Trauprotokoll als Einfluß der katholischen Kirche auf das staat⸗ „Zitzdrucker“ bezeichnet, sein ältester Sohn, liche und kulturelle Leben. Um so erbitterter der das Unglück angerichtet hat, hieß Johann aber wurde hier der Kampf und die Aus⸗ Philipp und war damals 1“ Jahre alt. Der einandersetzung, als Staat und Kirche in Mann erlebte viel Leid; denn, wie Johann Frankreich vorher in einer weit engeren Ver⸗ Henrich Schaffstädt mitteilt, ist der zweite bindung miteinander standen, wie das j. in Sohn 1791 in der Lahn ertrunken. „Anno 1795 Im Feber habe vor die Keisserliche Adollery(Artillerie) zweyhundert Stück Rath Naben gebhort das Stück 16 Kr.: auch dreyhundert Stück spiegel zu Karduschen das hundert 10 fl.“ „Anno 1797 in dem Jenner habe 100 Stück rath Nabe vor die Kaiserliche gebhort.“ „Anno 1795 d. öten Juny ist Lützenburg an die Franssosen über gangen.“ „Anno 1795 d. gten Juny ist der Dop⸗ fing(Dauphin— Kronprinz) von frankreich gestorben.“ „Anno 1795 d. Iten July haben wir die Keiserliche ein quartirung wider ver⸗ lohren.“ „Anno 1795 d. 26: 27: 28ten July ha ben wir eine große Wasser Flutt gehabt. d. Agten hat mann den Canley Diener (Kanzleidiener) Schmutzler bey der Neuen Mühl gefunden.“ Das Kirchenbuch bemerkt: „Am 29. Juli. Johann Samuel Schmutzler, Fürstl. Canzley Diener. Wurde todt in der Lahn gefunden.“ „Anno 1795 d. 11ten Septem haben die preußen Gießen besetz, es wahr in der Dem⸗ mogradcionslinggie(Demarkationslinie), den 1gten haben wir die erste Franschosen in unserer gegent gehabt. d. 11 Novem sind die Preußen wieder von uns weg massirth (marschiert), d. 29ten Octoper haben die Keiserliche die Franssosen bey Meintz geschla⸗ gen auch bey Mannheim.“ 5 5 „Anno 1795 d. 24ten Decemper sind die Darmstädter Soldaten in Gießen eingerückt aus dem Meusterland(2). d. 29ten hat das 15 Grenadier Battalion bey uns die thoren setz.“. „Anno 1796 d. 28ten April ist des Obrist von Freuden sein bedinter in der lichmuhl⸗ bach ertrunken.“ Das Kirchenbuch meldet: „Friedrich Weiß, Bedienter bey Herrn Obrist von Wrede kam unglücklicher Weise im Was⸗ ser um, alt 26 Jahr.“ (Fortsetzung folgt. die Trennung von Staat und Uirche in Frankreich. Von Pfarrer Dr. Pfannkuche⸗ Osnabrück. Im Gegensatz zu den Vereinigten Staa⸗ ten, wo sich die Trennung von Staat und Kirche in einem durchaus religions⸗ und lirchenfreundlichen Sinne vollzog, stand die Trennung in Frankreich im Zeichen eines Deutschland der Fall gewesen ist. Im we⸗ sentlichen bestand bis 1904 das von Napo⸗ leon 1801 mit der Kurie geschlossene Kon kordat zu Recht. Der Lostrennungsprozeß begann 1882 mit dem Gesetz über die Ver weltlichung der Schule, führte 1901 zur Auf— hebung der Kongregationen und 1904 zur Kündigung des Konkordates. Den radikalen Bruch brachte das Trennungsgesetz von 1905, ein Werk vor allem des Sozialisten Aristide Briand, aber in seiner Durchfüh rung den bekannten Forderungen des Er⸗ furter Programms der deutschen Sozial⸗ demokratie durchaus unähnlich. Wohl ist die Religion nach der Trennung nicht mehr Staatssache, aber ihre Ausübung keineswegs reine Privatsache geworden, vielmehr unter⸗ steht sie staatlichen Normen. Die kirchlichen Gemeinschaften werden als private— nicht mehr öffentlich-rechtliche— Vereinigungen betrachtet, aber die Befugnis,„ihre Ange⸗ legenheiten vollkommen selbständig zu ord— nen“, ist ihnen durchaus nicht eingeräumt. In seinem ersten Artikel spricht das Trennungsgesetz den Grundsatz der Ge wissens⸗ und Kultusfreiheit aus:„Die Re publik sichert die Gewissensfreiheit. Sie ge⸗ währleistet die frese Ausübung der Kulte, lediglich unter den nachstehend aus Grün⸗ den der öffentlichen Ordnung verfügten Ein⸗ schränkungen.“ Derartige Einschränkungen sind z. B. folgende: 1. Kein geistlicher Or⸗ den darf sich bilden, ohne durch ein Gesetz das die Bedingungen seiner Tätigkeit fest⸗ setzt, ermächtigt zu sein: 2. die Mitglieder auch der autorisierten Orden sind von der im übrigen gewährten Unterrichtsfreiheit so⸗ wie von der Freiheit zur Gründung pri vater Unterrichtsanstalten ausgeschlossen. 3. die Geistlichen werden mit Rücksicht auf ihren Stand zu den höheren Lehramtsprü⸗ fungen nicht mehr zugelassen; 4. der Eid erfolgt unter Anrufung Gottes, kein Atheist ist von der Ablegung des Eides in religiöser Fassung befreit; 5. verheiratete Frauen be⸗ dürfen zum Eintritt in einen Kultusverein der Zustimmung ihres Ehemannes. Der Artikel 2 stellt den Grundsatz auf: „„Der Staat anerkennt, bezahlt und unter⸗ stützt keinen Kult— die öffentlichen Kultus anstalten werden aufgehoben.“ Damit wurde beseitigt: der amtlich⸗behördliche Charakter der Kirchen, der Kultusetat, der besondere Gerichtsstand der Bischöfe, die bisher den kirchlichen Behörden gewährte Portofreiheit, die Befreiung der Geistlichen vom Militär 16 1 5 j währte, sie aber auch in ihrer Bewegungs⸗ — 56 dienst und vor allem alle Privilegien im Unterrichtswesen. Die Kirchen wurden aber keineswegs unter das allgemeine Vereins gesetz gestellt. Im Gegenteil hat der Gesetz⸗ geber die Kirchen unter ein Sonderrecht ge⸗ stellt, das ihnen zwar gewisse Vorteile ge⸗ freiheit stark beangte, und zwar sowohl in materieller wie in ideeller Beziehung. Hin⸗ sichtlich des Vermögenserwerbes wurden. den vom Gesetz an Stelle der Kirchen vorgesehe⸗ nen Kultusvereinen sehr enge Grenzen ge⸗ zogen und ihnen die Fähigkeit, durch Schen⸗ kungen oder Vermächtnisse Vermögen anzu⸗ sammeln, überhaupt genommen. Dazu wurde die gesamte Vermögensverwaltung der Kul⸗ kusvereine einer strengen staatlichen Aufsicht unterstellt. Ueberaus schwierig gestaltete sich die fi⸗ nanzielle Auseinandersetzung zwischen Staat und Kirche, da die Kirchengüter größtenteils vom Staate herstammten bzw. eine Unter⸗ scheidung zwischen Kirchengütern und Staatsgütern vielfach kaum möglich war. Das bewegliche und unbewegliche Eigentum der Kirchen sollte nach dem Gesetz übergehen an die Kultusvereine, die sich im Einklang mit den Ordnungen des Kultus, den sie fort⸗ setzen wollten, nach Maßgabe des Gesetzes bildeten. Die vom Staate herrührenden Kir⸗ chengüter sollten an den Staat zurückfallen, bzw. öffentlichen Anstalten mit charitativer Zweckbestimmung überwiesen werden. Die Hauptschwierigkeit aber lag darin, daß der Staat als Rechtsnachfolgerinnen der Kirchen Kultusvereine vorsah, die dem demo⸗ kratischen Vereinsprinzip entsprechend sich organisieren sollten. Diesen demokratischen Neuaufbau der Kirche in Form von Kultus⸗ vereinen von unken auf zu erzwingen und damit die hierarchische Geschlossenheit der Kirche und mit ihr den Klerikalismus zu schwächen, war mit die Hauptabsicht des Ge⸗ setzgebers. Dies Ziel ist nicht voll erreicht. Die katholische Kirche lehnte es ab, von der Rechtsform der Kultusvereine Gebrauch zu machen, da diese ihrem Anstaltscharakter und dem kanonischen Recht widersprach. Ihr pas⸗ siver Widerstand nötigte den Staat, durch die Novelle zum Trennungsgesetz vom 2. Ja⸗ nuar 1907 die Bildung der Religionsgemein⸗ schaften auch nach den Normen des gemeinen Vereinsrechtes zu gestatten. Weitere Zuge⸗ ständnisse folgten im Kampf mit der Kurie bis zur stillschweigenden Duldung eines dem Trennungsgesetz offen widersprechenden Zu⸗ standes. Wie sich die Dinge in Frankreich weiter gestalten werden, ist heute schwer ab⸗ zusehen. Jedenfalls wird die durch das Tren⸗ nungsgesetz 1905 geschaffene Lösung kaum als eine endgültige angesehen werden kön⸗ nen. Für ein dauerndes friedliches Verhält⸗ nis zwischen Staat und Kirche bietet das französische Trennungsgesetz keinesfalls eine geeignete Grundlage, aber auch davon ab⸗ gesehen, kann es wegen der gänzlichen Ver⸗ schiedenheit der Verhältnisse und der ge⸗ schichtlichen Entwicklung als für uns vor⸗ bildlich nicht betrachtet werden. von der Arbeit. Arbeite, als solltest du ewig leben; lebe, als solltest du morgen sterben. Ist es nicht, als ob in der Jetztzeit viele sich nicht mehr des großen Segens der Ar⸗ beit bewußt wären, der zielbewußten Arbeit zum Wohl und Besten unser Nebenmenschen? Mit der verheerenden Sturmflut, die über uns hereingebrochen ist, die so vieles weg⸗ geschwemmt hat, das uns durch treue Ueber⸗ lieferungen zum geheiligten Besitz geworden war, ist auch die Liebe zur Arbeit geschwun⸗ den. Wir wußten ja aus Erfahrung, daß nächst der Gesundheit die Arbeit das segens⸗ reichste Geschenk aus unseres Gottes Hand ist. Und es gibt keine Arbeit, die, treu und gewissenhaft ausgeführt, nicht einen jeden auch innerlich gefördert hätte, die, so einfach und verborgen dem Auge und Sinn der Welt sie auch war, nicht doch vermocht hätte, die unsichtbare Macht des Guten zu mehren und den Namen Gottes zu verherrlichen. Wie oft sieht man bei mancher Arbeit scheinbar keinen Erfolg, das soll uns aber nicht hindern, unbeirrt weiterzuwirken; wie können wir wissen, ob und wann ein Samen⸗ korn aufgeht oder ob es noch in der Erde ruhen muß. Aber das wissen wir, daß auf jeder Arbeit, die auf den Spruch: Bete und arbeite! sich stützt, Gottes Segen ruht; dar⸗ um lasset uns freudig schaffen und wirken, solange es Tag ist. Wie bald kommt der Abend, wo die Last der Jahre und des Le⸗ bens uns mehr Ruhe auferlegt; aber auch dann ist es uns noch gegönnt zu arbeiten, im Falten der Hände im stillen Kämmerlein; auch dies kann uns eine Arbeit sein für das Reich Gottes auf Erden. So wollen wir alle uns vereinen und sprechen: Lasset uns beten und arbeiten! Baronin R. Kirchliche Anzeigen. Sonntag den 6. April. Judika. Gottesdienst. In der stadtkirche. Vormittags 9½ Uhr Pfarrassistent Schaefer. Vorm. 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde: Pfarrer Mahr.— Abends 6 Uhr; Pfarrer Mahr.— Mittwoch den 9. April, abends 6 Uhr: Passionsgottesdienst: Pfarrassistent Schaefer. In der Johanneskirche. Samstag den 5. April, nachm. 2 Uhr: Beichte für die Kon⸗ firmanden aus der Lukasgemeinde u. deren Angehörige.— Sonntag den 6. April, vor⸗ mittags 9½ Uhr: Konfirmation der Kinder aus der Lukasgemeinde. Feier des heiligen Abendmahls: Pfarrer Bechtolsheimer. Kinderkirche für die Lukasgemeinde fällt aus. — Abends 6 Uhr: Pfarrer Ausfeld. Verantwortlich: Pfarrer Bechtols heimer. Druck und Verlag der Brühl'schen Unidersttäts-Wust- und Steindrucherd R. Lange, Gießen. Gemein Vir. J 5 Deut 5 zum Generalsu— Psalm 37 Wes wöh Dunkel über deuts störten, we grollt und was den blauer H grüßt, ist Nacht, die mit so vi Vaterland Erschrecken Glocken, d den Lande Bettag Noch lebt Wir haber blutet, un gewesen. 2 gekrittelt, worden. 2 Ernstes m wir haben gebet:„A In den jährigen Geschichte, wart aus! starken B schichtsschr langsam Gebet trauens. nicht mit Religiosit. ten Geda die einfa Mag es Rüstung! der festen geht es i Gerhards und finde aterunse „Der Wege, La finden, de betende G und regt