(Neueste Nachrichten) Bezugspreis 80 pfg. monatlich vierteljährlich 2,40Mk., vorauszahlbar, frei inS Haus. Ab ge hält in unserer Expedition oder in den Zweig- ausgabestcllen vierteljährlich 1,80 Mk. — Erscheint Dienstag, Donnerstag u. Samstag. — Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahru,»g oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantier:. Verlag der „Gießener Zeitung", Gießen. Ar. 93. Zweites Blatt. Reformen irr Hessen Darmstadt. 17. Okk. Der Finanzausschuß der Zweiten Kammer, zu welchem auch die dem Ausschuß nicht ongkhörenden Mitglieder d. Ältestenrates geladen waren, tagte heute unter Vorsitz des Abg. Dr. Osann zunächst zu einer vertraulichen Anssprache. Der Vorsitzende machte Mitteilung von dem Anträge des Abg. Ulrich, betr. die alsbaldige Einberufung des Kam- merplenums zur Beratung des Antrages der sozialdemokratischen Kammerfroktion, betr. die Einführung des all gepleincn, direkten Wahlrechtes. In der Aussprache kam zum Ausdruck, daß die Angelegenheit zunächst den besonders hierfür gewählten Verwaltungsgesetzgebungs- Ausschuß passieren müsse, ehe er in dein Plenum der Kammer zur Beratung kommen könne. Abg. Neh teilt mit, daß ec zu dieser Frage noch einige Abänderungs- anträge zu stellen beabsichtigt, was innerhalb acht Tagen geschehen sein könne. Der Vorsitzende dcs Vecwaltungs- gcsetzgebungs-Ausjchussis bestimmte hierauf den Zusammentritt dieses Ausschusses auf Samstag, len 26. Oktober. Man hofft dann die Anträge soweit durchberaten zu können, daß sie bis zum Zusammentritt der Kammer, die für den 19.Novemb.r geplant ist, spruchreif werden. * Expedition: Lüdanlage 21. Samstag, den 19. Oktober 1918. ■■■■■«■BBMMBMMMmaaMEMMWW'imffaBaBaBEiin iiMiiwiffiirTn-' Umsairsteuer. Jfufzeicbnunge- find kuchMruMpllichl Für sämtliche Gewerbetreibenden und alle sonstigen der Umsatzsteuelpflicht unterliegenden Personen ist es von besonderer Wichtigkeit, daß jeder dem Umsatzsteuer- gesetz vom 26., Juli unterliegende Steuerpflichtige verpflichtetist, sämtlichegcweiblichen Einohmen aufzuzeichnen, über sie Buch zu führen. Dabei handelt es sich nicht nur um Einahmen für verkaufte Waren, sondern auch um solche uas der Barzahlung von gewerblichen Leistungen aller Art. Die Verpflichtung erstreckt sich demnach auf diljenigen Gewerbetreibende, welche bisher gesetzlich noch nicht Buch zu führen gezwungen waren, u. o. also auf sämtliche Handwerker, Kleingewerbe treiben - den und Landwirte. Auch die kleinsten Betriebe sind, vorausgesetzt, daß der Jahresumsatz lder Gesamtbetrag der Entgelte im Kalenderjahr) 3000 Mark übersteigt, hiervon nicht aus» geschlossen. Die Inhaber von Betrieben, in denen Entgelte für Leistungen (z. B. Ausführung von N-.pacaturen, Haar und Bacipflege, Herstellung von Kleidungsstücken aus vom Besteller gelieferten Stoffen u. a.) und außerdem für Lieferung von Waren vereinnahmt worden sind, werden Umsatzsteuer und damit buchführungspfllchtig, wenn die Summe dieser Entgelte jährlich mehr als 3000 Mack beträgt. Der Auszeichnungspflicht ist genügt, wenn die Toges- (Gicßcuer Tageblatt) Knzeigenpreis 24 pfg. die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 36 Pfg. Die 90 m m breite Reklame-Zeile 190 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe -berechnet. Rabatt kommt bei Ueverfchreitung desZahtun^s, zieles (30 Taaej, bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Druck der Gicßener Verlagsdruckerei, Albin Klein. Telephon Rr. 362. 3l. einrwhme, die der Steuerpflichtige für seine Leistungen oder Lieferungen e:hä!t, a l l t ü g l i ch fortlaufend in das für diefeck Zweck angelegte Buch eingetragen, und wnn das Buch am Schluffe jedes Kalenderjahres abgeschlossen wird. Zur Tageseinnahme zählt auch der Wert der von dem Steueipfllchtigen aus dem eigenen Betriebe zu o deren als gewerblichen Zwecken entnommenen Gegenstände; dab.i ist als Entgelt derjenige Betrog ein- zusetzeii, den der^ Steuerpflichtige als W'ederverkäusec zahlen müßte. Es empfiehlt sich, diese sogenannten Eigenverbrauch bei solchen Unternehmen, in denen die Gcsamteinahme der Entgelte 15 000 Mark jährlich nicht überschreitet, in einer besonderen Spalte nachzuweisen, da ln diesem Fall die Entnahme für den eigenen Bedarf außer Ansatz bleibt, wenn ec im ganzen nicht mehr als 2000 Mark beträgt. Geschäftliche oder persönliche Ausgaben dürfen von dem steuerpflichtigen Entgelt nicht abgezogen werden. Wer Ausgaben dieser Art gewohnheitsmäßig aus der Tageskasse bestreitet, muß diese ebenfalls alltäglich besonders aufzeichnen, und die Aufzeichnungen mit dem Einnahmebuch sorgfältig aufbewahren, damit ec sowie das nachpcüfende Umjatzsteueramt am Jahresschlüsse die wirklich vereinnahmten Entgelte ohne Abzug der Ausgaben ermittelst können. In Unternehmen, der denen die Gesamtheit der vereinnahmten Entgelte im vorhergehenden Kalenderjahre nicht mehr als 30 000 Mark betragen hat, tst tine nur Oer Staatssekretär des Neichsschahamts, Graf von Nordern, hatte mit Parteiführern des Reichstags eine Aussprache über die Kriegsanleihe. Es waren mit dem Reichstaqspräsidenten Fehrenbach, vom Zentrum die Abgeordneten Gröber und Trimborn, von den Sozi aldem o- traten die Abgeordneten Ebert und Scheidemann, von den Konservativen die Abgeordneten Graf von Westarp und Dietrich, von der Fortschrittlichen Volks Partei die Abgeordneten Wiemer und Fischbeck, von den Nationalliberalen die Abgeordneten Stresemann und Lisi, von der Deutschen Fraktion die Abgeordneten Freiherr von Gamp und Schultz-Dromberg erschienen. Der (Sfaafefefreför des MLchsschrchamis erllärLe u. a. sstgendes: „Man fragt nach der Sicherheit der Anleihen. Die Anleihen sind gesichert, formell durch das Versprechen von Regierung und Reichstag; materiell durch das. was hinter ihnen steht, die ArbeitS- und Steuersraft des ganzen deutschen Volkes. Treffend hat man di deutsche Kriegsanleihe als eins Hypothek auf unser Volbllvermögsn bezeichnet. Unser Volksvermögen steht in der Hauptsache noch unangetastet da. o. Das deutsche Volkseinkommen bietet eine Gewähr dafür, daß auch der Zinsendiensi der Kriegsanleihen gesichert ist. Bundesrat und Reichstag sind gewillt, den eingegangencn Verpflichtungen gerecht zu werden, insbesondere für Deckung der Kriegs anleihezinsen in voller Höhe Sorge zu tragen. ■ Bei allen Steuern, die noch kommen, wird der Besitzer von Kriegsanleihe nicht schlechter gestellt werden wie der, der seiner Pflicht zur Zeichnung in dieser schweren Zeit nicht nachgekommen ist. Ich trete sogar dafür ein, daß derjenige, der sein Vaterland in schwerer Zeit finanziell nicht im Stiche gelassen hat, bevorzugt werden soll. Die Kriegsanleihe ist eine Volksanleihe im besten Sinne des Wortes geworden, sie ist bereits jetzt in den Händen von Millionen zum großen Teil wenig bemittelter deutscher Reichsangehöriger, sie bildet den Grundstock des Vermögens ungezählter Sparkassen, Genossenschasten, Wohltätiger Stistuugkii, die unseren Aermsten dienen. Und weil das der Fall ist, würde kein Parlament und keine Regierung es wagen können, durch gesetzliche Maßregeln an der Sicherheit ihres Zinsertrages zu rühren.-' Die Parieiführer des Reichstages erklärten ihre volle Llebereinstimmung mit der Auffassung, daß es weiter fü.- Reichstag und Reichsregierung erste Pflicht sein muß, den Zinsendienst der Kriegsanleihen in zugesagter Höhe mit allen Mitteln ficherzustelle«, und daß der Besitzer von Kriegsanleihe bei allen steuerlichen und sonstigen Maßnahmen keine Benachteiligung, vielmehr nach Möglichkeit eine Begünstigung erfahren soll. Für die Dutt :. daß unsere Anleihen Volksanleihen im beste.: Sinne des Wortes find, die sich zvm größten Teil in den Händen von Millionen wenig begüterter Volksgenossen befind-... am Schluffe jeder Woche erfofßenbe Eintragung der vereinnahmten Entgekter nicht als Bei letzung der Aufzetch nungkpflicht zu betragten. Bei diesem Entgegenkommen wird aber vorankge ;eht, daß der Steuerpflichtige tatsächlich auch am Schluffe der Woche imstande ist, die Summe allein in der Woche vereinnahmten Entgelte genau festzustcUen, und das; er insbesondere sämtliche der Kaffe tn dieser Zeit für gijchästliche oder persönliche Zwecke entnommenen Beträge besonders aufgezeichcnct har. D e Buchführung selbst kann ganz einfach sein. Notwendig ist, daß die für die Aufzeichnungen verwendeten Bücher gebunden und Blatt für Blatt oder Seite für > eite fortla fcnb mit Zahlen versehen sind, damit jederzeit nachgcprüft werden kann, daß nicht nachträglich Blätter entfernt worden sind. Es ist darauf zu achten, doß zwischen den einzelnen Eintragungen nicht leere Zwischenräume gelassen werden;Radierungen und Streichung n oder Änderung! ' soll n auch ganz unterbleiben, ll V l ^ ncw & ec 2-b r cht geschöpft werden könnte, daß ursprünglich richtige Eintragungen äbgeändert worden waren. Im laufenden Jahre ist das Buch vom 1. August ab zu führen und am 31. Dezcmdcn d. I. abzuschließcn. Die Bücher und Aufzeichnungen sind im übrigen überhaupt noch 0 Jahre nach der letzten Eintragung aufzubewaheen. Soweit Steuerpflichtige schon nach §§ 38 ff. H. G. B. 3 ur H-ührung von Handelsbüchern oder aufgrund ge- werberechtlichcr Bestimmungen zur Buchführung vcr. pflichtet smd, ist die Einrichtung einer besonderen Buchführung zur Feststellung der umsatzsteuerpfltchttgen Ent- gelt nicht nötig, wenn jene Bestimmungen über die vor- st.hend erörterte Buchführungspflicht hinausgehen. - üc Steuerpflichtige, die Lieferungen der im § 8 des Um. latzsteuergefetzes genannten Luxusgegcnstände im Klem- handcl ausfuhnen, besteht bezüglich der Entgelte dafür eine weitergehende Buchführungspstrcht. einer Erkältung auSzusetzen. Der geringste Durchzug einer geöffneten Tür vermag eine Lungenentzündung heraufzubeschwören, gegen die der Arzt beinahe machtlos fft. Deshalb ist auch vor einem zu frühen Aufstchen oicht eindringlich genug zu warnen. Doch soll das Krankenzimmer täglich m hrere Male und so sorgfältig wie nur möglich gelüftet wecd n. Bekanntmachung. Vom 14. Oktober ab falten die Schnellzüge 0 125: Trier ab 6,35 Nm, Coblenz ab 9,06 R., Gießen an 11.23 Nm. ab 11.39 Nm., Berlin Friedr, Str, an 9.50 B., und v 126: Berlin Friedr. Str. ab 7.00 Nm., Gießen an 5.16 Vm., ab 5.36 Vm, Coblenz an 7.55 Vm., Trier an 10.37 Bm. vorübergehend aus. Frankfurt (Alain), 13 Oktoqer 1918. Hgl- €ifcnbabndircRtion TranRfurt (M) Stadl ma Laad. t 1 der Grippe, die noch immer hier stark verbreitet Ist, werden, von ärztlicher Seite fo gende praktische Winke gegeben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß es für ihren Verlauf von großer Bedeutung \)t, beim Wahn, eh men der ersten Krankheitsanzeichen, wie Müdigkeit, Frösteln, Kopfschmerzen, sich unverzüglich ins Belt zu legen und heißen Tee zu trinken. AiLdann hat sich bis jetzt als wirksamstes Mittel empfohlen, eine Dosts Aspirin. Fenaeittn, zu gleichen Teilen, bei kräftigen Personen blö fe 0,5 (fünfzehntel) Gramm, einzunehmen. ES ist wichtig, daß der Kranke nach Ausbruch oec Krankheit einen Ar-t zu Rate zieht und dieses Pulver einnimmt. Die Maßnahmen in den ersten Stunden find lehr oft von entscheidender Bedeutung für ihren Berlauf. Eö batf vor allen, nicht gewartet werden, bis die Krank hntserregec Zeit gehabt haben, sich sehr stark zu vermehren. Ferner kann nicht genügend gewarnt werden, sich durch Ab decken, oitch nicht einmal der Vorderarmes Bekanntmachung. Vom 14. Oktober ab fallen vorübergehend die Schnell (0)- und Personenzüge ans, die in den veröffentlichten Fahrplänen mit einem dicken schwarzen Punkt und dem Vermerk: „Verkehrt bis auf Weiteres" gekennzeichnet sind. Gleichzeitig muß aus betrieblichen Rücksichten die Wagenzahl der noch verkehrenden O - Züge herabgesetzt werden. Es ist deshalb damit zm rechnen, daß die Ausgabe von Fahrkarten beschränkt werden muß. Der Fahrkartenverkanf für die einzelnen Züge wird eingestellt, sobald nach der Zahl der verabfolgten Fahrkarten eine betriebsgefährliche Ueberlastnng zu befürchten ist. Mit Unzuträglichkeiten aller Art, Zurückbleiben beim Reiseantritt oder unterwegs muß gerechnet werden. Die Eisenbahn benutze daher nur, nrev wer notgedrungen reisen muh. Frankfurt (Main), den 14. Oktober 1918. Rfll. €if?nbafr«direktion TranKturi (m.) billigst Bekanntmachung. Vom 14. Oktober ab fallen die Personenzüge 651: Gießen ab 5.45 N., Betzdorf ab 7.59 N., Cvln an 9.47 N. und 652: Cöln ab 8.00 B., Betzdorf ab 9.58, V. Gießen an 12.00 M., vorübergehend aus. Frankfurt (Main), den 13. Oktober 1918. königliche kisenbadnai reRiisn fianRfutt (Main). Die Frau ats Ae nt in im Hause und in der Ehe. Ein Buch über Entstehung, Einrichtung und Geburt des Menschen, über die Krankheiten in der Ehe, deren Vorbeug- u. Heilungsmöglichkeiten von Seiten der Gattin selbst. Das illust. Buch von der Frauenärztin Dr. med. Miller ist bereits in 60000 Exempl. verkauft und kostet 3 Mk. VUlhelin Dlgel, Verlag, Stuttgart 425 3 Milli Gutfimdiertes, in hoher Entwicklung befindliches, auch für ! 911 \ erso t r $ es > ^hr gut verzinsliches Industrieunten nehmen (Millionenkapital), dessen Auffichtsrate erste Persönlichkeiter angeboren, erhöht infolge erheblicher Belriebserweiterung das Grundkapital nm 3 Millionen Mark. Da Wert darauf gelegt wird, nicht allzuhohe Beträge in eine einzelne Hand zu geben, ist den bisherigen Gesellschaftern nur die Hallte des neuen Kapitals zur Verfügung gestellt worden Der Restbetrag VÜD \% ist für neue Gesellschafter reserviert. Seitens des Emissionshauses wird hierdurch dieser Betrag zur Zeichnung aufgelegt. Es handelt sich im Ganzen um 750 Anteile zum Emissionspreise von M. 2000.— das Stück; unter 5 Stück werden nicht abgegeben. Kriegsanleihe wird in Zahlung genommen. Die Beteiligung kann als grundsolide, hochverzinslich und sehr aussichtsreich ausgesprochen werden. Die die Kapitalserhöhung beschließende Generalversammlung findet Ende Oktober statt. Offerten nur ernsthafter Reflektanten an die Expedition d. Zöitung unter 6774. Spranzbdncf Deutsches /Ferchs/°d!ent. AmL -Patent ah gern. .f Ohne Peder, Ohne Oomm/hsnd, Ohne Schenkelrtemm r ~—»- . ____ .) Verfangen Cie gratis. Trcspekt T>/e Crh 'Cer GSÖh 3 pPh " t/.-'t y"Ao> A» > t U‘JrttemCi > Aff ii 3 . 1« Stärke schöne weiße Ware, welche sich auch zum Rollstärken eignet, empfiehlt per Pfd. zu Mk. 11,50,1 Kilo (2 Pfd.) Mk. 22 ,— per Nachnahme oder Voreinsendung des Betrages Deutsche Arbeitsbörse, Saarbrücken I./364. 3 bitte ich 7.11 hpqt Allp»r» • _ -n _ . . bitte icb zu bestellen: Druckarbeiten Wein- und Speisekarten Menus Programme Prospekte Preislisten Rech nungs- formulare Liquidationen als: Brielbogen Mitteilungen Kuverts Postkarten Adresskarten Koller-Etiketten Rezepte Hotel- und Fremdenbücher bitte ich zu kaufen: Papierwaren Zimmerplakate Zimmerzettel Bons An- und Abmeldescheine Packetadressen Anhängeetiketten Fracht- und Eilfrachtbriefe etc. V als: V Geschäftsbücher B K]add Kontobücher | Kopierbücher Hauptbücher Bonbücher in verschiedenen Grossen ^ Schnellhefter und Starken Briefordner Schreibunterlagen Klosettpapiere in grossen Quantitäten zu Vorzugspreisen Stets grosse Auswahl in Visiten- und Verlobungs-Karten etc. - » ^ P 0 - Vereinsdrucksachen jeder. Art. I Feldpostkarten. 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