(Neueste Nachrichten) Sezugsprei; 30 pfg. monatlich vierteljährlich 3,40Mk., vorauszalilbar, frei ins Haus. Abgeholt in unserer Expedition oder in den Zweiq- ausqabestellen vierteljährlich 1,80 Mk. — (Erscheint DienStag, Donnerstag u. Samstag. — Redaktionsschlug früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrul>g oder Rückie,l- dung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert. Verlag der „Gieß euer Zeitung", Gießen. Expedition: Züdanlage 21 . ((«iestcncr Tagedlatt) Ltnzeigenvreis 24 pstz. die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 36 Psg. Die W mm breite Reklavte-Zeile 100 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung des Zahlung- zieles (30 Tage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohneBerbindlichkeit. Druck der Gicßcncr Vcrlagsdruckerci, Ällbin Klein. Nr. 83. Telephon 9tr. 302. Samstag, dm 21. September 1918 Telephon Nr. .362. 3l. Jahrg. Feindliche Dvrchbrnchsverfnche bei St. Quentin gescheitert. Amtliche cleulscbe Cage$bericbie. Berlin, 18. Scpt. Im Sperrgebiet um England wurden von unseren IßBooten 29 V0O Brutto Reg.To. versenkt. Der Chef des Admicalstabes der Marine. • wtb. Großes Hauptquartier, 19. Sept. 1918. Westlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppen Kronprinz Rupprecht und Boehn. Nordöstlich von Bixschoote säuberten wir Teile der indenKämvfcnvom 9.9. demFeinde veibliebenenGrabenstücke und nahmen 136 Belgier gefangen. Rege Ec» kundungstäligkett zwischen Apern und La Bassee. Nördlich von Armenlicrcs und südlich vom La Baffee»Kanal wurden TeilangriffedeS Feindes abgcwiesen. Im Abschnitt von Moeuvres und Havr'ncourt starker Artllleciekampf: bei örtlichen Angriffen machten wir hier Gefangene. Der Engländer nahm seine Angriffe gegen unsere Stellungen vor der Siegfried Front im Abschnitt vom Walde Von Havrircourt bis zur Somme wieder auf. Die nördlich von Gouzeaueomt und gegen den Ort selbst gerichteten Angriffe scheitelten vor unseren Linien. Deutsche Jäger- Regimenter haben Gouzeaurourt' zähe verteidigt. Allch zwischen Gouzeaurourt und Hargicouct schlugen wir den Engländer, der mit starken Kcäften und Panzerwagen mehrfach anstürmte, ab. Epehy und Ronsjoy blieben nach wechselvollem Kampfe in seiner Hand. Aul Abend wiederholte der Feind auf dieser ganzen Front seine Angriffe; sie wurden überall abgcwiescn. Zwischen Hargi- court und Pontru drangen Australier in unsere Stellung ein. Rach hartem Kampfe gelang es, den über Hargicourt und Pontru vorstoßendcn Feind westlich von Bell'court Bellenglise zum Stehen zu bringen. Zwischen Omignon- Bach und der Somme griff der Engländer im Verein mit Franzosen an. Unter Einsatz starker Kräfte suchte er aus St. Oueutin und nö.dlich davon unsere Linien zu dul chbrechen. Die bis zum Abend anhaltenden Kämpfen endeten mir vollem Mißerfolg für den Gegner; ln deftigen Kämpfen wurde der Feind tn seine Ausgangsstellungen zurückgeworfen. Ostpreußische Regimenter und das elsaß- wthcingischc Infanterie Regiment Nr. 60 zeichneten sich hier besonders aus. Südlich der Somme scheiterte ein Teilangriff der Franzosen. Auf der 35 Kilomtr. breiten Angriffsfront stellten wir durch Gefangene 15 feindliche Divisionen fest. Heeresgruppe Deutsche rKronprinz. Zwischen Allette und Aisne nahm der Artillerie, kampf am Nachmittag wieder Stärke an. Heftige Teil- angriffe, die sich im besonderen gegen unsere Linien beiderseits der Straße Laffaux—Ehavignon richteten, wurden abgewiesen. Heeresgruppe Gallwitz An der Eotes-Lvrraine lebte die Gefechtstätigkeit auf. Kleinere Borseldkämpse. Bei einem Vorstoß auf Manheulles machten wir Gefangene. Der Erste Generalquartiermcister: L u d e n d o r f s. Berlin, 19. Scpt, abends An der gestrigen Schlachtfront zwischen dem Walde von Havri. court und der Somme beschränkte sich der Engländer auf heftige Teilangriffe, die überall abgrwiesen wurden. * wtb. Großes Hauptquartier, 20. Sept. 1918. Westlicher Kriegsschauplatz: Heeresgruppe' Kronprinz Rupprecht Jnfanteriekämpfe nordöstlich von Bixschoote und südlich von Vpern verliefen für Ulis erfolgreich. Ein Vorstoß der Engländer nordwestlich von Hulluch wurde abgewiesen. Bei örllrchen Unternchmungen bet Moeuvreö und am Walde von Havrineouit machten wir Gefangene. In Moeuvres sprengten wir zahlreiche Unterstände des Feindes. Heeresgruppe Boehn. Auf dem Schlachtfeld? am frühen Morgen heftiger Feucrkampf. Starke Teilangciffe, die der Feind gegen Gauzcaucourt und beiderseits von Epehy mehrfach wiederholte, wurden abgewiesen Bayer. Regimenter und preuß. Jäger zeichneten sich h'erbei besonders aus. Einheitliche Angriffe richtete der Feind nach stärkstem Feuer am frühem Morgen und in den Mittagsstunden gegen unsere Linien zwischen Omignon-Bach und der Sonime. Sie sind auch hier gestern überall vor unseren Linien ge- scheitert. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. Nördlich der Aisne machten wir bei eigenen Unternehmungen am Gehöft VaurainS und westlich von Jony 130 Gefangene. Infolge unseres Artilleciefeuers, das das Unternehnlen westlich von Jony vorbereitete, kam ein beabsichtigter Angriff des Feindes nicht voll zur Entwicklung und wurde abgewtesen. Heeresgruppe Gallwitz. Kleinere Botfeldkämpse. lieber dem Schlochtfelde zwischen Maas und Mosel schoß des Jagdgeschwader 2 unter Führung des Oberleutnants Freiherrn v. Bönigk in der Zeit vom 12.—18. Sept. 81 feindliche Flugzeuge ab. Es verlor selbst im Kampfe nur 2 Flugzeuge. Leutnant Büchner errang seinen 30. Luftsieg. Der Erste Generalquactiermeistec: Ludendorff. Berlin, nichts Neues. 20. Sept., abends. An den Kampffronten Berlin, 20. Sept. Im westlichen Teile des Mittel- meercs versenkten unsere U Boote 12000 Br. R. To. Schiffsraum. Der Chef des Admiralstabes der Marine. Akfeus! „Es wird das Jahr stark und scharf hecgchn. Aber man muß die Ohren steif halten, und Jeder, der Ehre und Liebe fürs Vaterland hat, muß alles daran setzen." Dieses Wort Friedrich des Großen müssen wir uns mehr denn je vor Augen halten. Ernst und schwer ist die Zeit, aber weiterkämpfen und wirken müssen wir mit allen Kräften bis zum ehrenvollen Ende. Mit voller Wucht stürmen die Feinde immer aufs neue gegen unsere Front an, doch stets ohne die gewollten Erfolge. An- gesichts des unübertrefflichen Heldenmuts draußen sind aber der Daheimgebliebcnen Kcicgsieiden und Entbehrungen gering. An alles oics müssen wir denken, wenn jetzt dos Vaterland zur 9. Kriegsanleihe ruft. Es geht ums Ganze, um Heimat und Herd, um Sein oder Nichtsein unseres Vaterlandes. Daher muß jeder Kriegsanleihe zeichne»! Mut und Zeerflcbt, Deutscher UoIR! Von Gcheimrat Prof. Dr. Backhaus, Berlin. Die Reden des Deutschen Kaisers in Essen, des Vize- kanzlers von Payer in Stuttgart und des Saatssekcctücs Dc.' Sols in Berlin haben den deutschen Standpunkt tn seiner ganzen Gerechtigkeit und Mäßigkeit dargelegt und sicher die Stimmung im deutschen Volke gehoben. Man halte stets gkwünscht. daß den Hetzreden Lloyd Georges und den Heucheleien Wilsons etwas ftäftig i entgegen getreten worden wäre. Wenn man cs billigt, daß Rutsche Saatsmänner und die deutsche Presse im Gegen- satz zu unseren Feinden die Lüge und die Phrase vcr- schmähen, wenn sogar die fortwährenden feindlichen Brandreden unverkürzt in deutschen Zeitungen abge- druckt werden, so ist es doch unbedingt nötig, um in Deutschland, sowie in neutralen und den feindlichen Ländern die Wahrh it. nicht ganz zu ersticken, r^sß offenbare Lügen immer wieder an den Pranger gestellt werden. Gelogen ist cs ober, daß England nur für die Freiheit der Welt und für bie Verbreitung der Zivilisation gegen den preußischen Militarismus und den deutschen Imperialismus in den Kamps getreten ist. Die Wahrheit ist vielmehr, daß England den Krieg gegen Deutschland schon lange vorbereitet hat, ganz allein im Geschäftsinteresse, um den aufstrebenden dcut- schen Handel, die einzigartige deutsche Industrie zu unterdrücken und dadurch selbst mehr Profit, zu erzielen. England, das Indien bis zum Verhungern unterdrückt und ousgesougt hat, das sich nicht scheute, im^Burenkriege Frauen und Kinder uwzubringen, das die Irländer ebenso wle die Aegypler und andere Völker knechtet, in seinen Kolonien die größten Grausamkeiten gegen die Eingeborenen aussührt, von Spanien Gibraltar, von Italien Malm, von Argentinien die Falklandwsiin und an allen Wasserstraßen der Welt sich Stützpunkt g.raubt hat, das noch in dtcscm Kriege Grichenland, ebenso wie Portugal und andere Bundesgenosse vergewaltigt. Hit wahrlich keine Ursache, sich als die ehrliche, aufrechte Ration hinznstcllen, und die Deutschen a'.s Unterdrücker und Eroberer zu bezeichnen. Ebenso ist es Wahrheit, daß Amerika gleichfalls nur aus Geschäftsinteresse in den Krieg emgctccten ist. Wenn cs Präsident Wilson ernst gewesen wäre um die Feiheit der Meere, dann hätte ec darauf dringen müssen, daß die amerikanischen Dampfer trotz der englischen Blockade nach Hamburg fahren durften. Im Vergleich zu der französischen Rachsucht, den englischen und amen kantschcn WUthnrschaftplänen verteilt Deutschland mit seinen Bundesgenossen die gute und gerechte Sache, nämlich die Schaltung ihres Bestandes gegenüber dem Vernichtungswiüen der Gegner. Bis jetzt hat in den vier Jahren des Weltkrieges auch die deutsche Sache gesiegt, und die- wird so auch hoffentlich gegenüber dem jetzigen Ansturm von Franzosen, Engländern und Ameci- tanern im Westen bleiben. Die in den Krieg gehetzten Völker des Ostens habrn mit Deutschland Frieden geschlossen. Dadurch wird es den Deutschen erleichtert, den vereinigten westlichen Feinden standzuhalten. In den ätzten Monaten haben unsere Gegner an der Westfront sicher einen Verlust von etwa einer Million Menschenlcb.n gehabt. Dem gegenüber hat unsere Heeresleitung wohl daran getan, das tastbare deutsche Blut zu schonen und li.bcc einiges verwüstete Gelände dem Gegner zu überlassen. Wollte dieser nach den prahlerischen Reden der Engländer lvitkiich kämpfen bis zum Verdrängen der Deutschen aus Frankreich und Belgien, so müßte er eine weitere Blutschuld von mindestens drei Millionen Menschenleben bet den für lhn erschwerten Verhältnissen des Kampfes auf sich »ehmen, ohne eine Gewähr des Erfolges zu haben ES wurden ferner die blühenden Gefilde von Frankreich vnd Belgien, die bis jetzt noch verschont geblieben sind, der vollständigen Vernichtung geopfert werden und damit aus Jahrzehnte und Jahrhunderte Milliarden von Werten dem Untergang. Es ist nicht möglich, daß die betörten Völker des Westens auf die Dguec solches Beginnen ihrer verblendeten Regierung dulden werden! Darum stehen die Aussichten für Deutschland durchaus günstig. Es gilt, unser tapferes Heer zu stärken und m der Heimat auszuhalün; dann wird die gerechte deutsche Sache sicher zum Siege kommen. Jos. C. Hrrver s BerLag, DrensK vor ^unmerr. 5•/. Deutsche Reichsanleihe. T * */. Deutsche keichsschatzanweisunaen, auslösbar mit M"<. bis \ 20 %. und 3ur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5°j 0 Schuldverschreibungen des Reichs m Reichsschatzanweisungen hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. - Das Re: h darf die Schuldverschreibungen frühestens zum 1. Oktober 1924 kündigen und kann daher auch ihren Zinsfuß vorher nicht herabsetzen. Sollte das Reich nach diesem Zeitpunkt eine Ermäßigung des Zinsfußes beabsichtigen, so muß es die Schuldverschreibungen kündigen und den Inhabern die Rückzahlung zum vollen Nennwert anbieten. Das gleiche gilt auch hinsichtlich der früheren Anleihen Die Inhaber können über die Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw j verfügen. Die Bestimmungen über die Schuldverschreibungen ffnden aus die Schuldbuchsorderunaen entsprechende Anwendung. 1. Annahmestellen. Ieichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden vsn Montag, den 25 . September, bis Mittwoch, den 25 . Oktober W8, mittags \ Nhr bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Iweiganstalten der Reichsbank mit Kaffeneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können auch durch Vermittlung der Preußischen, Staatsbank (Königlichen Seehandlung), der Preußischen Eentral-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Iweiganstalten, sowie sämtlicher Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder Lebensversicherungsgesellschaft, jeder Kreditgenossenschaft und jeder Postanstalt erfolgen. Wegen der Postzeichnungen siehe Ziffer 7. Ieichnungsscheine sind bei allen vorgenannten Stellen _ , *; Mus $?adf and UM. * Gebt den Mirsmachrrn die rkchtlge Autruort Kaum ist durch Zettungsnolizeii bekarnt prwordcn, daß eine neue Kriegsanleihe aufgelegt werden soll, urd schon sind wieder Miesmacher am Werk, die ihr Unwesen treiben und im Trüben fischen. Namentlich bei der landwirtschaftlichen Bevölkerung werden wieder die tollsten Gerüchte ln Umlauf gesetzt. Es wird sogar behaavtet, daß die Sicherheit der Anleihe fragwürdig sei, und daß man deshalb gut tue, wenn man seine Kriegsanleihe, die man bei früheren Anleihen gezeichnet habe, so schn-'ll wie möglich veräußere. Die Verbreite solcher Gerüchte erklären sich auch unter der Maske des Menschenfreundes bereit, die Kriegs.! che abzunehmen, natürlich zu einem Spottpreis, u mit dem Wert der Anleihe in gar keinem Verhäitm steht. Sie tun das in der Ab- ficht, mit dec A 'eihe rinen schönen Verdienst zu machen, den sie wisset ja, daß die Papiere zu Kursen, die sich kaum von dem Ausgabekurs unterscheiden, jederzeit wieder anzubringen sind. Es ist kaum glaublich, wie un- sere Bevölkerung auf solche Gerüchte immer wieder Herrin fällt. Aufklärung bis hinein in die entlegensten Dörfer tut dringend not. Jedermann muß wissen, daß die Kriegsanleihe das sicherste Popirr ist, und daß gar kein Anlaß besteht, sich ihres Besitzes zu entledigen. Braucht jemand Geld und kann ec es auf andere Weife nicht bekommen, so steht es ihm natürlich frei, sich Geld auch durch Beräußerung von Kriegsanleihe zu verschaffen. Bedingungen. zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Ieichnungsscheinen brieflich erfolgen. 2. Einteilung. Zinsenlauf. Die Schuldverschreibungen sind in Stücken zu 20 000, 10 000, 5 000, 2 000, 1 000, 500, 200 und 100 Mark mit ginsscheinen, zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres, ausgefertigt. Der ginsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste ginsschein ist am 1. Oktober 1919 fällig. Die Schatzanweisungen sind in Gruppen eingeteilt und in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000 u. 500 Mark mit Iinsscheinen, zahlbar am 2. Januar und I.Iuli jedes Jahres, ausgefertigt. Der ginsenlauf beginnt am I. Januar 1919, der erste ginsschein ist am I.Iuli 1919 fällig. Welcher Grupps die einzelne Schatzanqreisung angehört, ist aus ihrem Text ersichtlich. 3. Einlösung der Schatzanweisungen. Die Schahanweisungen werden zur Einlösung in Gruppen im Januar und Juli jedes Jahres, erstmals im Ec soll sich dann aber nicht an solche Leute wenden^ die nur ihren eigenen Profit im Auge haben und die Not und den Unverstand ihrer Mitmenschen auszunutzen verstehen. Jed Neichsbankanstalt nimmt Beträge von den Zeichnern, dle Kriegsanleihe unbedingt verkaufen müssen, bis zu 2000 Mk. zu 98°/ 0 , also zum Zeichnungskurse, ent. gegen. Daraus kann Jeder entnehmen, daß die Kriegsanleihe in ihrem Wert nichts eingebüßt hat. Drum gebe Jeder den Miesmachern Nnd Schwarzsehern, die bewußt oder unbewußt im Dienst des Feindes stehen, die richtige Antwort, und diese lautet: Zeichnung auch der 9. Kriegs, anleihe! ' * „ * Es wird darauf hingcwiesen, daß die Ztr.Sscheine aller Netchsanleihcn, also auch der Kriegsanleihen, vom 21. des dem Fälligkeitstage vorhergehenden Monats ab nicht nur bei allen Postanstalten- etnschl. der Post, agenturen-, sondern auch von den hessischen Staatskassen in Zahlung genommen werden. Die Einlösung der Zinsscheine ist damit den Besitzern der Kriegsanleihe außerordentlich leicht gemacht. Dies wird hoffentlich recht vielen und vor allem auch der Landbevölkerung den Entschluß zum Zeichnen der Kriegsanleihe erleichtern. " Antrag betreffend KartoffeLverforgmrg Der Abg. Neumann (Soz.)'hat an die Kammer folgenden Antrag zur Zustimmung gerichtet: . Nach Zeitungsnachrichten soll die diesjährige Kar- toffelration wieder nur auf 7 Pfund pro Kopf und Juli 1919, ausgelost uud an dem auf die Auslosung folgenden 2. Januar oder 1. Juli mit 110 Mark für je 100 Mark Nennwert zurückgezahlt. Die Auslosung geschieht nach dem gleichen Plan und gleichzeitig mit den Schahanweisungen der sechsten Kriegsanleihe. Die nach diesem Plan auf die Auslosung im Januar und Juli 1918 entfallende Zahl von Gruppen der neuen Schatzanweisungen wird jedoch erst im Juli 1919 mit ausgelost. Die nicht ausgelosten Schatzanweisungen sind seitens des Reichs bis zum I.Iuli 1927 unkündbar. Frühestens auf diesen Zeitpunkt ist das Reich berechtigt, sie zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen die Inhaber alsdann statt der Varrückzahlnng 4°/oige, bei der ferneren Auslosung mit 115 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schahanweisungen fordern. Frühestens 10 Jahre nach der ersten Kündigung ist das Reich wieder berechtigt, die dann noch unverlosten Schahanweisungen zur Rückzahlung zum Nennwert zu kündigen, jedoch dürfen alsdann die Inhaber statt der Barzahlung 37 2 -°/oige mit 120 Mark für je 100 Mark Nennwert rückzahlbare, im übrigen den gleichen Tilgungsbedingungen unterliegende Schatzanweisungen fordern. Eine Woche festgesetzt werden. Es ist unmöglich, mit einer derartigen Nation auszukommen. Was gedenkt die hessische Regierung zu tun, um der Bevölkerung eine höhere Kactoffelration sicher zu stellen? * Fliegerfchäderr in Hesse«. Im Hauptausschuß der Zweiten hessischen Kammer teilte zur Frage des Ersatzes für Fltegerschäden der Minister des Innern von Hombecgh zu Vach mit, daß Hessen volle Entschädigung (für Sachschäden) ohne jede Einschränkung leiste. * Bedingter Erlass der Gierstrafen. Im Frühjahr 1918 waren den Geflügelhaltern, welche im Jahre 1917 ihrer Eierablieferungspfltcht nicht nachgekommen sind, auf Antrag der hessischen Landes-Eterstelle von den Amtsgerichten Strafbefehle in Höhe von 1 Mk für jedes nicht abgelieferte Et zugestellt worden. Es handelt sich um Leute, die weniger wie 10 Prozent ihres Pfltcht- quantums abgeltefert hatten. Den säumigen Geflügelhaltern ist jetzt von der Staatsanwaltschaft mitgeteilt worden, das Ministerium der Justiz habe eine teilweise und beim Vorltegen besonderer Umstände eine gänzliche Begnadigung in Aussicht gestellt, insbesondere, wenn die Eier noch nachträglich zur Ablieferung kommen. Die Staatsanwaltschaft empfiehlt deshalb, bis zum 15. Oktober die für 1917 rückständigen Eier, oder wenn dies nicht möglich ist, wenigstens einen Teil hiervon noch abzuliefern, Bescheinigung der Eiersammelstelle vorzulegen und den Einspruch zurückzunehmen. Die Staatsanwaltschaft werde PMRP w*m. Verantwortlich: Albin Klein, Gießen. weitere Kündigung ist nicht zulässig. Die Kündigungen müssen spätestens sechs Monate vor der Rückzahlung und dürfen nur auf einen Iinstermin erfolgen. Für die Verzinsung der Schatzanweisungen und ihre Tilgung durch Auslosung werden-von der verstärkten Auslosung im ersten Auslosungstermin (vergl.Abs.1) abgesehen- jährlich 50/0 vom Nennwert ihres ursprünglichen Betrages aufgewendet. Die ersparten Imsen von den ausgelosten Schatzanweisungen werden zur Einlösung mitverwendet. Die auf Grund der Kündigungen vom Reiche zum Nennwert zurückgezahlten Schahanweisungen nehmen für Rechnung des Reichs weiterhin an der Verzinsung und Auslosung teil. Am 1. Juli 1967 werden die bis dahin etwa nicht ausgelosten Schahanweisungen mit dem alsdann für die Rückzahlung der ausgelosten Schatzanweisungen maßgebenden Betrage (110°/ 0 , 115% ober 120°/ 0 ) zurückgezahlt. 4. Zeichnungspreis. Der Ieichnungspreis beträgt: für die 5°/o Reichsanleihe, wenn Stücke verlangt werden, Y8,-M., n 5°/ 0 „ wenn Eintragung in das Reichsschuld buch mit Sperre bis zum 15. Oktober 1919 beantragt wird, 9?,80 M., für die 4V//o Reichsschatzanweisungen 98,- M., für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Stückzinsen. 5. Zuteilung. Stückelung. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach dem Ieich. nungsschluß statt. Die bis zur Zuteilung schon bezahlten Beträge gelten als voll zugeteilt. Im übrigen entscheidet die Zeichnungsstelle über die Höhe der Zuteilung. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Ieichnungs- scheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck gebracht, so wird die Stückelung von den Ver- ntittlungsslellen nach ihrem Ermessen vorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht stattgegeben werden? Zu allen Schatzanweisungen sowohl wie zu den Stücken der Reichsanleihe von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Zwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch in endgültige Stücke das Erforderliche später öffentlich bekannt gemacht wird. Die Stücke der Reichsanleihe unter 1000 Mark, zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden mit möglichster Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im April n. Js. ausge- gebev werden. Wünschen Zeichner von Stricken der 5°/ 0 Reichsanleihe unter 1000 Mark ihre bereits bezahlten, aber noch nicht gelieferten kleinen Stücke bei einer Darlehnskasse des Reichs zu beleihen, so können sie die Ausfertigung besonderer Zwischenscheine zwecks Bcrpfändung bei der Darlehnskasse beantragen; die Anträge sind an die Stelle zu richten, bei der die Zeichnung erfolgt ist. Diese Zwischenscheine werden nicht an die Zeichner und Vermittlungsstellen ausgehändigt, sondern von der Reichsbank unmittelbar der Darlehnskasse übergeben. 6. Einzahlungen. Die Zeichner können die gezeichneten Beträge vom 30. September d. I. an voll bezahlen. Die Verzinsung etwa schon vor diesem Tage bezahlter Beträge erfolgt gleichfalls erst vom 30. September ab. Die Zeichner sind verpflichtet: 300/g des zugeteilten Betrages spätestens am O.Novbr. d.I. 200/0 " „ „ „ „ 3. Dezbr. „ „ 250/0 „ „ „ „ „ 9. Januar,, „ 230/0 „ „ „ „ „ 0. Februar,, „ zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch auf die kleinen Zeichnungen sind Teilzahlungen jederzeit, indes nur in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teilbeträge wenigstens 100 Mark ergibt. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der dieIeichnung angemeldet worden ist. Die am 1. Oklob d. I. zur Rückzahlung gezogenen Mark 200000000 50/0 Reichsschatzanweisungen von 1914 (I. Krisgsanleihe) Serie VI werden bei der Begleichung zugeteilter Kriegsanleihen zum Nennwert in Zahlung genommen. Den Zeichnern werden auf die mit diesen Schatzanweisungen zu begleichenden neuen Anleihen, je nachdem sie Reichsanleihe oder Reichsschatzanweisungen gezeichnet haben, 50/0 Stückzinsen für 180 Tage oder 4V2 % Stückzinsen für 90 Tage vergütet. Die 5% Reichs- schatzanweisungen sind mit ginsscheinen, die am 1. April 1919 fällig sind, einzureichen. Die im Laufe befindlichen unverzin slichen S chah- scheine des Reichs werden-unter Abzug von 50/0 Diskont vom Iahlungstage, frühestens bom 30. September ab, bis zum Tage ihrer Fälligkeit - in Zahlung genommen. 7. Poslzeichnungen. Die Po st an st alten nehmen nur Zeichnungen auf die 50/0 Reichsanleihe entgegen. Auf diese Zeichnungen kann die Dollzahlung am 30. Septembrr, sie muß aber spätestens am 6. November geleistet werden. Auf bis zum 30. September geleistete Vollzahlungen werden Zinsen für 180 Tage, auf alle anderen Dollzahlungen bis zum 6. Novbr., auch wenn sie vor diesem Tage geleistet werden, Zinsen für 144 Tage vergütet. 8. Umtausch. Den Zeichnern neuer 4 1 / 2 °l 0 Schahanweisungen ist es gestaltet, daneben Schuldverschreibungen der früheren Kriegsanleihen und Schatzanweisungen der l . U, IV. und V. Kriegsanleihe in neue 4 '/ 2 °lo öchatzanweisungen umzutauschen, jedoch kann jeder Zeichner höchstens doppelt so viel alte Anleihen (nach dem Nennwert) zum Umtausch anmelden, wie er neue Schatzanweisungen gezeichnet hat. Die Umtauschanträge sind innerhalb der Ieichnungsfrist bei derjenigen Ieichnungs- oder Vermittlungsstelle, bei der die Schahanweisungen gezeichnet worden sind, zu stellen. - Die alten Stücke sind bis zum 21. Dezember 1918 bei der genannten Stelle einzureichen. Die Einreicher der Umtauschstücke erhalten auf Antrag zunächst Iwischen- scheine zu den neuen Schahanweisungen. Die 50/0 Schuldverschreibungen aller vorangegangenen Kriegsanleihen werden ohne Aufgeld gegen die neuen Schahanweisungen umgetauscht. Die Einlieferer von 50/0 Schatzanweisungen erhalten eine Vergütung von M. 2,25 für je 100 Mark Nennwert. Die Einlieferer von 47 2 % Schahanweisungen der vierten und fünften Kriegsanleihe haben M. 2,50 für je 100 Mark Nennwert zuzuzahlen. Die mit Ianuar/Iuli-Iinsen ausgestatteten Stücke sind mit Iinsscheinen, die am 1. Juli 1919 fällig sind, die mit April/Oktober-Iinsen ausgestatteten Stücke mit Iinsscheinen, die am 1. April 1919 fällig sind, einzureichen. Der Umtausch erfolgt mit Wirkung vom 1. Januar 1919, so daß die Einlieferer von April/Oktober-Stücken auf ihre alten Anleihen Stückzinsen für 1 U Iechr vergütet erhalten. Sollen Schuldbuchforderungen zum Umtausch verwendet werden, so ist zuvor ein Antrag auf Ausreichung von Schuldverschreibungen an die Reichsschuldenverwaltung (Berlin SW 68, Oranienstr. 92-94) zu richten. Der Antrag muß einen auf den Umtausch hinweisenden Vermerk enthalten und spätestens bis zum 6. November d. I. bei der Reichsschuldenverwaltung eingehen. Daraufhin werden Schuldverschreibungen, die nur für den Umtausch in Reichsschatzanweisungen geeignet sind, ohne Iinsschein- bogen ausgereicht. Für die Ausreichung werden Gebühren nicht erhoben. Eine Ieichnungssperre steht dem Umtausch nicht entgegen. Die Schuldverschreibungen sind bis zum 21. Dezember 1918 bei den in Absatz 1 genannten Ieichnungs- oder Vermittlungsstellen einzureichen. *Die zugeteilten Stücke sämtlicher Kriegsanleihen werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin nach Maßgabe seiner für die Niederlegung geltenden Bedingungen bis zum 1. Oktober^ 192E vollständig kostenfrei aufbewahrt und vermalter. Eine Sperre lvird durch diese Niederlegung nicht bedingt- der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst belichen. Berlin, im September 1918. 9t C t 6) & t) Q tt f * $ 1 V £ 1 1 0 1 1U KS . Havenstein. v. Grimm. dann die gnadenweise Ermäßigung der Strafe ober die gänzliche Niederschlagung in Vorschlag bringen. * Beschaffung von Drrrschkohlerr Der Abg. Dorsch fragt in der Kammer: „Ist es Großh. Negierung bekannt, daß die Beschaffung von Druschkohlen fast unmöglich ist? Daß, wenn die Dreschmaschinen nicht still stehen sollen, die Landwirte ihre sehr knappen Vorräte an Hausbrand opfern müssen und im Winter vor dem nichts stehen, und daß die Kretsämter sich weigern, Bezugsscheine auf Kohlen auszustellen, die Händler herbei- schaffen wollen? Was gedenkt die Negierung zu tun? * Gestohlene Mittlärpapiere. Dem Verpfleg.- Soldat August Alber aus Lainadbronn, Nieder-Osterreich sind am 16. ds. Mts. Mtlitäcschein, Paß, Arbeitsbuch und militärärzliche Zeugnisse entwendet worden. Voc- kommendenfalls wird gebeten, den Inhaber der Papiere anzuhalten und die Polizei zu verständigen. . * * Butzbach. Die elfjährige Tochter des Landwirt Busse wurde in Hillense von einem Bienenschwarm überfallen und derart arg zugerichtet, daß sie an den Stichen erlag. * Grimberg (Hessen). Der Hofgutpächtec P. vom nahen Warthof wurde wegen Beiseiteschaffung von 76 Zentnern Gerste und 4 Zentner Weizen vom hiesigen Schöffengericht mit 3000 Mk. bezw. 300 Tagen Gefängnis bestraft. Seine bei der höheren Instanz eingelegte Berufung wurde von der Gießener Strafkammer kostenpflichtig abgewiesen. Das bet ihm Vorgefundene Getreide verfiel der Beschlagnahme. * Darmstadt. Die oberste hessische Schulbehörde läßt gegenwärtig durch die unterstellten Behörden amtliche Erhebungen darüber anstellen, ob Angehörige des hessischen Lehrerstandcs in ihrer Eigenschaft als Mitglieder von Nahrungsmittelverbänden Vergütungen erhalten. Sollte dies der Fall sein, so würde es als unzulässig erklärt werden. * Zmingenberg i. H. Am letzten Dienstag nachts ging zwischen hier und Hühnlein ein feindliches Flugzeug nieder. Die beiden Insassen, möglicherweise auch drei, sind entkommen. Im Vertretungs- falle möge die nächste militärische und polizeiliche Dienst- stelle schleunigst benachrichtigt werden. Für die Ergreifung ist von dem stellvertreten Generalkommando des 18. Armeekorps eine Belohnung ausgesetzt. * Kingeu. Aus dem Dienstgebäude der städt. Hafenmeisterei wurden durch Einbruch 6000 Lebensmittelkarten für Binnenschiffer und 8094 Reisebcotmarken gestohlen. * Diez. Laut Bekanntmachung des Regierungspräsidenten ist für Bäcker, Schreiner, Schuhmacher, sowie für das Anstreicher-, Maler- u. Lackierer-Gewerbe im Unterlahnkceise zum 15. Oktober die Errichtung von Zwangsinnungen ungeordnet worden. * Biebrich. Hier ist eine Frau gestorben, welche von Morphtumtropfen, die ihr vom Arzt verschrieben worden waren, eine größere Menge als die ihr verschriebene eingenommen hatte. Kirchliche Anzeigen* Sonntag den 22. September (17. nach Trinitatis.) Kollekte für den Kirchbau in Heusenstamm. Gottesdienst. In der Stadtkirche. Vormittags 8 Uhr, zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. — Vormittags 9 l / 2 Uhr: Pfarrer Mahr. — Vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Matthäusgemeinde. Pfarrer Mahr. — Mittwoch den 25. September, abends 8 Uhr: KciegSbetstunde: Pfarrer Mahr. — Freitag, den 27. Septemb., abends 8 Uhr: Versammlung des Fcauenvereins der Markus- gemeinde. In der Johanneskirche. Vormittags 8 Uhr, zugleich Christenlehre für die Neukonfirmierten aus der Johannesgemeinde. Pfarrer Auöfeld. — Vormitrags 9 1 / 2 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Beichte und Feier des hl. Abendmahls für die Lukas- und Johannesgemeinde. Anmeldungen vorher erbeten. — Vormittags 11 Uhr: Ktnderkirche für die Lukasgemeinde: Pfarrer BcchtolS- heimer. Verantwottlich: A l b i n Klein, Gießen. T — Jos. IS. Haber S Verlag, sstc wen vor wninwcn. Giessen, Nene Universitäts-Aula Mittwoch, den 25. September 1918, abends 8 Uhr Vortrag 1 mit Lichtbildern über eselzten B von Herrn Siegfried Moltke., Bibliothekar an der Handelskammer zu Leipzig. Darstellung der hervorragenden Arbeiten des Deutschen Generalgouvernements auf dem Gebiete der sozialen Fürsorge, des Verwaltungswesens, der Schulpllüge, lies Versirherungs- und Steuerwesens, des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Weiterentwicklung usw. in Belgien. 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