Bezugspreis 60 pfg. monatlich vierteljährlich 1,80Mk., vorauszahlbar, frei ins Haus. Ab ge holt in unserer Expedition oder in den Zweigausgabestellen vierteljährlich 1,50 Mk. — Erscheint Mittwochs und Samstags. — Redaktionsschluß früh 8 Uhr. — Für Aufbewahrung oder Rücksendung nicht verlangter Manuskripte wird nicht garantiert, «erlag der „Gieße«er Zeitnng", Gießen. Knzeigrnprris 20 pfg. die 44 mm breite Petitzeile, für Auswärts 30 Pfg. Die 90 mm breite Reklame-Zeile 72 Pfennig. Extrabeilagen werden nach Gewicht und Größe berechnet. Rabatt kommt bei Ueberschreitung deS Zahlung»- ziele» (30 Lage), bei gerichtlicher Beitreibung oder bei Konkurs in Wegfall. Platzvorschriften ohne Verbindlichkeit. Druck der Gießener Verlagsdruckerei,'Albin Klein. Expedition: Züdanlage 21. Nr. 7. Teilephon Nr.362. Mittwoch, den 23. Januar 1918. Telephon Nr.363. 31. Jahrg. - ■- • ■ — - — ■■■ ■■■_ « Friedensaussichten mit den Ukrainern. Im Westen englische und französische Angriffe abgeschlagen. An dec Mazedonischen Front und Italienischen Front ist die Lage unverändert. Der Erste Generalquartiermeister: Ludendorsf. vor tinletreicbnung des Uertrages. Brest-Litowsk, 20. Jan. Die bisherigen Ver- Handlungen, die zwischen den Delegationen der Mittelmächte einerseits und der ukrainischen Volksrepublik andererseits geführt worden sind, haben das Ergebnis gezeitigt, daß über die Grundlagen eines abzuschließenden Friedens - Vertrages Einigung erzielt worden ist. Mit Feststellung dec wesentlichen Grundzüge deS Frie- densvectrageS sind die Verhandlungen an einem Punkte angelangt, der es den Delegationen zur Pflicht macht» mit den heimischen verantwortlichen Stellen in Fühlung zu treten. Die Delegationen sind darüber einig, daß die hiermit notwendig werdende Aussetzung der Verhandlung so kurz als möglich bemessen sein soll. Sie haben sich daher zugesagt, sofort nach Brest-Litowsk zurückzukehren und sind entschlossen, sodann im Rahmen dec ihnen erteilten Ermächtigungen einen Fciedensvertrag abzuschließen und zu unterzeichnen. Hiermit ist es zum ersten Male in diesem weltec- schüttecnden Kriege gelungen, die Grundlagen zur: Herbeiführung des Friedenszustandes zu finden. Amtliche deutrcbe Cagesberlcbte. wtb. Großes Hauptquartier, 19. Jan. 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Lebhafte Artilleriekämpfe im Stellungsbogen nocd« östlich von Upern, auf dem Südufer der Scarpe und in der Gegend von Moeuvres. Auch an vielen Stel- len der übrigen Front, namentlich zu beiden Seiten dec Maas, war die Feuertätigkeit gesteigert. Nördlich Be- zonvau^ holten Stoßtrupps Gefangen» aus den französischen Linien. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Mazedonische Front. Im Cerna-Bogen lag unsere Höhenstellung nordöstlich von Paralovo tagsüber unter Artillerie- und Minenfeuer. Italienische Front. Die Lage ist unverändert. Der Erste Generalquarttermeifter: Ludendorff. . » Berlin, 19. Jan., abends. Lebhafte Artillexie- Tätigkeit im Aperer Bogen. — Von den anderen Fronten nichts Neues. Die Beute der U-Boote. Berlin, 19. Jan. Eines unserer Unterseeboote, Kommandant Kapitänleutnant Dieckmann, hat kürzlich 6 durchweg bewaffnete Dampfer mit rund 32,000 Bruttocegistertonnen vernichtet. Die Mehrzahl der Schiffe wurde in der Irischen See, teils einzeln, teils in Geleitzügen unter starker Sicherung fahrend, abge- schoffen, unter ihnen ein etwa 12,000 Tonnen großer Dampfer ähnlich dem Afric-Typ der White Star Line. Dec Chef des Admiralstabes der Marine. r»> wtb. Großes Hauptquartier, 20. Jan. 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Ostende wurde von See her beschossen. Heftige Artillrriekämpfe dauerten im Stellungsbogen nordöstlich von Apern bis spät in die Nacht hinein an. — Zu beiden Setten dec Lys, am La Baffekanal sowie zwischen LenS und St. Quentin hat die Gefechtstätigkeit zugenommen. Mit besonderer Stärke lag englisches Feuer tagsüber auf unseren Stellungen südlich von der Scarpe. Die französische Artillerie war nur in wenigen Abschnitten lebhaft. Feuersteigerung trat zeitweilig im Maasgebiet sowie nördlich und südlich vom Rhein- Marne-Kanal ein. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. . O > Berlin, 20. Jan-, abends. Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues. i«j ioooo Tonnen. Berlin, 20. Jan. Im Südwestteile der Sperr- gebieteS um England fügten unsere rastlos tätigen U- Boote dem Gegner einen Verlust von 19000 Br.- Reg.-To. Handelsschiffsraum zu. Die Mehrzahl der Schiffe wurde im Aermelkanal und St. Georgs-Kanal unter stärkster feindlicher Gegenwirkung vernichtet. Der Chef des AdmiralstabeS der Marine. 22,000 Tonnen versenkt! Berlin, 21. Jan. Neue U Booterfolge auf dem nördlichen Kriegsschauplätze: 23,000 Bruttoregister, tonnen. — Unter den versenkten Schiffen, von denen die Mehrzahl tiefbeladen und bewaffnet war, konnte der bewaffnete französische Dampfer „Magellan" (6265 Tonnen) mit Salpeterladung von Chile nach Frankreich festgestellt werden. Unter den übrigen vernichteten Schiffen befanden sich zwei größere englische Dampfer. Der Chef des Admiralstabes der Marine. wtb. Großes Hauptquartier, 22. Jan. 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Südlich von Ipern war die Kampftätigkeit der Artillerien am Tage und zu einzelnen Nachtstunden lebhaft. Mit kleineren Abteilungen versuchte der Engländer vergeblich, an mehreren Stellen in Flandern in unsere Kampfzone einzudringen — An der übrigen Front ist die Gefechtstätigkeit mäßig. Heeresgruppen Deutscher Kronprinz und Herzog Albxecht. In den Argonnen nördlich von Le Four de Paris stießen französische Kompagnien nach tagsüber anhal- tendec Arttlleriewirkung am Abend gegen unsere Stel- langen vor. Sie wurden durch Feuer und im Nah- kampf abgewiesen. — Auf dem östlichen Maasufer und in der Gegend von Fltrey lebte das Artilleriefeuec zeit- weilig auf. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. An der Mazedonischen Front und Italienischen Front ist die Lage unverändert. Der Erste Generalquarttermeister: Ludendorfs. c®. Berlin, 22. Jan., abends. Von den Kriegsschauplätzen nichts Neues. wtb. Großes Hauptquartier, 21. Jan. 1918. Westlicher Kriegsschauplatz. Heeresgruppe Kronprinz Rupprecht. Nordöstlich und östlich von Npern, sowie an der Front von Lens bis Epehy hielt gesteigerte Artillerietätigkeit an. — Südlich von Vendhaille blieben bet Abwehr eines Engländer-Vorstoßes Gefangene in unserer Hand. Heeresgruppe Deutscher Kronprinz. In einzelnen Abschnitten, besonders in der Champagne und zu beiden Seiten der Maas, Kampftätigkeit der Artillerien. — Nordöstlich von Reims und in den Argonnen hatten kleinere Unternehmungen unserer Erkundungsabteilungen Erfolg. — In den beiden letz- ten Tagen wurden 11 feindliche Flugzeuge und 1 Fesselballon abgeschossen. Oestlicher Kriegsschauplatz. Nichts Neues. Mazedonische Fxont. Zwischen Wardar- und Doican-See lebte das Artilleriefeuer zeitweilig auf. — In der Strumaebene kam es mehrfach zu Vorfeldkämpfen, die für die Bulgaren erfolgreich verliefen. Italienische Front. Keine besonderen Ereignisse. Dec Erste Generalquartiermeistec: Ludendorff. l • Berlin, 21. Jan., abends. Von den KriegSschau- Plätzen nichts Neues. iS! 702.000 rönnen verlern». Berlin. 21. Januar. Durch kriegerische Maß- nahmen der Mittelmächte sind im Monat Dezember 1917 insgesamt 702,000 Brutto-Registertonnen de« für unsere Feinde nutzbaren Handelsschiffscaumcs ver- nichtet worden. Damit erhöhen sich die bisherigen Erfolge deS uneingeschränkten U-BootkctegeS auf 8,958,000 Brutto-Registertonnen. Der Chef des Admiralstabes der Marine. „Bresslau“ untergegangen. Berlin, 22. Januar. Am 20. Januar stießen türkische Streitkräste und zwar der Panzerkreuzer „Sultan Iavus Selim" (früher „Gäben"), der kleine Kreuzer „Midilli" (früher „Breslau") und Torpedoboote aus den Dardarnellen gegen feindliche Streitkräfte vor, die zur Fliegeraufklärung bei der Insel Imbros festgestellt wurden. Ein großer und ein kleinerer englischer Monitor wurden vemichtet, ein Transportdampfer von 2 000 Tonnen versenkt, mehrere Hulks schwer beschädigt, und die englische Signalstation an der Kephalo-Bucht zerstört. Beim Rückmarsch nach den Dardanellen ist der kleine Kreuzer „Midilli" von mehreren Unterwassertreffern von Minen und Unterseebooten gesunken. Der Kreuzer „Sultan Iavus Selim" saß beim Einlaufen innerhalb der Dardanellen an der Enge bei Nagara leicht fest. Er ist jetzt, wie die englische amtliche Meldung behauptet, durch schwere Beschädigungen auf Strand gesetzt. Sie letzte fahrt. Rühmlich wie ihr Kriegszug, den bereit? die Sage umweht, ist ihre letzte Fahrt gewesen. Auf kühnem Vorstoß in das minendurchfeuchte Aegäische Meer hat die „Breslau" noch einmal der britischen Flotte beträchtliche Verluste zugcfügt, che sie selbst ihr Schicksal ereil- te. Sie hat der deutschen Marine wie der osmanischen Flagge, die sie trug, Ehre gemacht. Für alle Zeiten aber ist ihr Name wie der des großen Panzerkreuzers „Gäben" mit der Geschichte unserer Kriegsflotte unlös- lich verbunden. Als der Krieg ausbcach, haben beide Schiffe wagemutig die algerische Küste angegriffen und dann vor überlegenen feindlichen Streitkräften den Rück» zug nach Messina in den Schutzbereich des damals noch neutralen einstigen Bundesgenossen angetceten. Wie beide Schiffe dann den englischen Ring zersprengten und mit Aufbietung aller Kraft in kecker Fahrt die Dardanellen erreichten, gehört mit zu den rühmlichsten Taten dieses Krieges. Im Bosporus wurde dann nach dem Verkauf an das noch neutrale Osmanenreich die türkische Flagge gehißt. Die „BreSlau" wurde als „Sultan Iavus Selim", die „Gäben" als „Midilli" in die türkische Marine eingereiht. Bei dem Kampf um Galltpoli, in tollkühnen Angriffen auf die Schwarz. Meer-Flotte, bei der Beschießung Sewastopols haben sie immer neuen Ruhm erworben, lieber das Schick- sal der „Gäben" ist noch nichts endgültiges bekannt. Es ist zu hoffen, daß sie noch geborgen wird. Mit innigem Dank und Stolz gedenkt das deutsche Volk heute der Männer der „Breslau", die im Ostbek- ken des Mittelmeeres durch Heldentaten den deutschen Namen ehrten- Die Uliederaufricbtung des Mitteislandes. Ein Antrag der Fortschrittlichen Volkspartei. Im preußischen Abgeordnetenhause wurde von der Frattion der Fortschrittlichen Volkspartei folgender Antrag etngebracht: Die Königliche Staatscegierung zu ersuchen, zur Wiederaufrtchtung des durch den Krieg schwer geschädigten gewerblichen Mittelstandes folgende Grundsätze zur Durchführung zu bringen: 1. Den durch den Krieg geschädigten Handwerkern ist von den zur Verfügung stehenden Rohstoffen ein angemessener Teil zu überweisen. Hierbei sind die Rohstoff- Organisationen des Handwerks seitens der die Rohstoffe vergebenden Zentralen auch dann zu berücksichtigen, wenn diese Organisationen erst während des Krieges ins Leben geruferi wurden. Den Handwerkern die nicht imstande sind, aus eigenen Mitteln oder mit Hilfe des Kredits ihren Anteil an den Rohstoffen zu bezahlen, ist unter Bürgschaft von Reich und Staat ausreichender Kredit zu eröffnen. Die Bürgschaft soll solchen Gewerbetreibenden zugute kommen, deren gewerbliche Vergangenheit erwarten läßt, daß sie ihre wirtschaftliche Selbständigkeit wieder erlangen können. 2. Der Lieferungsgenoffenschaften des Handwerks sind nach Möglichkeit Staats- und Gemeindeaufträge zuzuwenden. Das Submissions wesen ist so zu regeln, daß den Handwerkern die Beteiligung an Submissionen erleichtert und ein angemessener Preis gesichert wird. 3. Ausbildung und Fo r t b i l d u n g des Handwerks sind nach der technischen wie kaufmännischen L-eite den neuzeiltichen Verhältnissen anzupassen. Die Lehrpläne sind daraufhin zu prüfen, ob und inwieweit sie den zukünftigen Berufsaufgaben entsprechen. Der Förderung des Kunstgewerbes ist besondere Aufmerksamkeit zu widmen. 4. Bei den Demobilisierung des Heeres ist auf die Verhältnisse des gewerblichen Mittelstandes weitestgehende Rücksicht zu nehmen. Ein lückenloses Retz von Arbeitsvermittlungsstellen ist in der ganzen Mo> narchie zu schaffen. Ebenso ist eine Lehrstellenvermittlung einzurichten. Dem Handwerk ist dabet eine entsprechende Mitwirkung einzuräumen. 5. Die Fürsorgemaßnahmen für die aus dem Felde heimkehcenden Handwerker und Gewerbe- treibenden müssen im Einvernehmen mit den Organisationen des Handwerks durchgeführt werden. Die Kriegshtlfskaffen sind auch den durch den Krieg geschädigten Handwerkern, die nicht Kriegsteilnehmer sind, zugänglich zu machen. 6. Die Einsetzung von Beratungsstellen möglichst in Verbindung mit den Handwerkskammern erscheint düngend geboten. Es empfiehlt sich hierbei, den Beratungsstellen eine Auskunftsstelle über alle dem Hand werk des betreffenden Bezirkes zur Verfügung stehenden Kredttorganisationen anzugliedern. 7. Handwerk und Kleinhandel sind zum Beirat für Ueberg angsWirtschaft in stärkerem Maße heranzuziehen. Ihre Vertreter müssen bei der Erörterung der für die Einfuhr der Rohstoffe und für die Verteilung des Fcachtraumes zu treffenden Maßnahmen gehört Kciegsbeschädigtenfürsorge kann jedoch nur gedeihen, wenn sie unparteiisch gehandhabt wird. Schon im Frühjahr 1915 haben deutsche Wirtschaftsverbände in einer denkwürdigen Kciegssitzung im preußischen Herrenhause in Berlin, zu der sie sich ohne Rücksicht auf ihre parteipolitische Färbung vereinigt hatten, den Fürsorgegedanken allein als Richtschnur des Eintretens für unsre Kriegsbeschädigten einstimmig ausgestellt. Es kann der Sache nur schaden, wenn die Fürsorge für Kriegsbeschädigte vom Hintergründe parteipolitischer Bestrebungen aus geübt werden soll. Die beklagenswe'tcn Vorgänge, die sich kürzlich in Berliner Versammlungen ereignet haben, zeigen dies deutlich. Wirksame Hilfe kann nur von der Allgemeinheit geleistet werden, sei es unmittelbar von dem hierzu in erster Linie verpflichteten Reiche, sei es durch freie Liebestättgküt Diese allgemeine Hilfe setzt aber jvocaus, 'daß sie ausschließlich wirtschaftlichen Zwecken dient und ausschließlich aus wirtschaftlichen Gründen für nötig erachtet werden muß. Der Grundgedanke der llnpacteilichkeit ist die Sonne, unter deren Strahlen die Unterstützung allein richtig betrachtet und gewürdigt werden kann. Von diesen Erwägungen ausgehen sind mehrere große Organisationen entstanden, die auf dem Gebiete dec Kriegsfürsocge neben der staatlichen Versorgung eine solche aus bürgerlichen Mitteln sich zur Ausgabe gesetzt haben. Mit den Opfern des Krieges befaßt sich zunächst ie Rational st iftung für die Hinterbliebenen der im Kriege Gefallenen. Sie will mit ihrer Fürsorge für die Kriegswitwen und -waisen, ohne Unterschied des Standes, der Partei und des Glaubens, in allen denjenigen Fällen ergänzend eintceten, in denen die gesetzlich geregelte Kriegsversocgung seitens des Reiches oder die nach andern Vorschriften zu gewährende Wttwen- und Waisenfücsocge nicht ausceicht, um die Hinter- bllebenen vor Rot und Hilssbedürftigkeit zu schützen. Insbesondere will die Rationalstiftung die Kriegswitwen instandsetzen, möglichst aus eigner Kraft ihren Hausstand unverändert sortzufühcen und ihre Kinder so zu erziehen und ausbilden zu lassen, daß auch diese dereinst, gemäß ihren Fühigküten, sich eine der sozialen Stellung ihres Vaters möglichst entsprechende selbständige Lebensstellung erwerben können. Für Vollweisen soll in gleicher Weise dasselbe Ziel erstrebt werden. Fortsetzung folgt. forüerung Her Siunde. Unser Schwert ist scharf und der Lorbeer qrün Auf herzblutdurchsickerter Heide .... Mädchen, dir werden die Wangen blühn Auch ohne das gelbe Geschmeinde! — Unsrer Waffen nimmer verwehende Spur Führt zu unsterblichen Preisen .... Mann, löse die Kette von deiner Uhr Und tausche sie ein für Eisen! — Wenn die Roffe wiehern im Frühbrandschein, Erbt cs, den Feind zu packen .... Weib, klirrt noch immer das Edelgestcin An deinen: weißen Nacken? — Schmählich, wer seinen Goldschatz häuft Zu fröhlicher Augenweide — Während es durch die Seelen träuft In roten:, roten: Leide! Feodor v. Zobeltitz. 8. insoweit nach dem Kriege die staatliche Bew schaftung von Rohstoffen und Halbfabrikaten noch ft dauert, ist für die Warenverteilung die Mitwirkung i Hödels in möglichst weitem Umfange geboten. - s. 0, Die Sur Wiederaufnahme der Bautätigkeit forderlichen Maßnahmen sind mit tunlichster Beschl nigung zu treffen. Zur Verbesserung der Lage des Hm besttzes sind Organisationen zur Gewährung von Re kredit zu fordern und Entlastungen auf dem Gebiet i Real- und Umsatzsteuern anzustreben. 10. Zu den Arbeiten des Landesgewerbeamts si die Vertreter des gkwerblichen Mittelstands und i heranzuziehen^°^"^ md)r ' al§ e§ bisher geschehen . «!.- ®“* i» Aussicht genommene Acbeitsprograu Staatsregierung für die Wiederai rtchtung des gewerblichen Mittelstandes ist sobald c möglich vorzulegen. Kriegsfürforge. I. -»Die Versorgung der Kriegsteilnehmer aus i >i. besonders mit zunehmendem Alt be ? I e?ten fahren vor dem Kriege zu w* affu m 0 0 °gcben. Die Jnvalidenren Beschädigten, der Invaliden u Knegswttwen, sind als ungenügend und nichi zeitgemäß regelt empfunden worden. Auch fr ?^en Kriegsteilnehmer, die, ohne beschädigt z sein, :m Laufe der Zeit durch Alter waren °"^re Ursachen hilfsbedürftig ge! Unb ""hr dem allgemeinen B sein nicht mehr entsprochen. Es hat sich die mL?| anäen S0 i fe dah" gebrochen, daß noch dem Sri!»«/.» Kriege die Zukunft der bcdü tme . der Hinterbliebenen von £ n . c " „ Dbe L infolge dgx Kriegswtrkungen gestr Kileger beger als früher sichergestellt werden mu .. ifin Teil der Kriegsbeschädigten ist zur Sei gelchritten; sie habe» sich zusammcngcschlosstn. i "" "iam ihce Jnteressen wahrzunehmen. Das gutes Recht, das ihnen niemand verwehen wiri Uns $iad! Md Land. * Znlagrqnittnngrn Die Landesversicherungs- anstait Großh. Hessen ersucht unL darauf hliizuweisen, daß die Empfänger einer Invnliden Witwen - oder Witwerrente aus der Invalidenversicherung die notwendigen Zulageguittungen erst in der lebten Woche des Monats Januar, oder aber erst bet °Be- laubigung der Rentenguittungen am 1. Febcu ac erhalten können. Die Zulagequtttungen können in den Landgemeinden nur bei den Großh. Bürgermeistereien und in den Städten bei den zuständigen Polizeirevieren in Empfang genommen werden. Es wird besonders darauf aufmerksam gemacht, dak auch diejenigen Rentenempfänger, welche die Rente von einer anderen Ver- icherungsanstalt als der Vcrsicherungsstalt No. 25 (Ver- fichecungSanstalt Großh. Hessen) beziehen, sich mit den notwendigen Vordrucken zu versehen haben. In diese« Fällen ist auf der Zulagequittung die Versicherungsanstalt No. 25 in die betriffende No. auf der zugehörigen Rentenguittung handschriftlich entsprechend zu ändern. Marrersteiue, Dachziegel und Draiaageröhrr (Es ist eine Bekanntmachung betreffend Beschlagnahme und Vestandserhebung von gebrannten und anderen künstlichen Mauersteinen, Dachziegeln aller Art und Drainageröhren aus Ton erschienen, die am 25 Januar 1918 in Kraft tritt. Nach dieser Bekanntmachung werden sämtliche vorhandenen und neuerzeugten Mengen von gebrannten und anderen künstlichen Mauersteinen und Dachziegeln aller Art (insbesondere gebrannte Ton- steine, Kalksandsteine, Schwemmsteine, Schlackensteine, Iementsteine), welche als Bor- oder Hintermauersteine, Hartbrandsteine, Klinker, Verblender, poröse Steine, Decken, und Lochsteine, Formsteine, Dachziegel Verwendung finden können, sowie Drainageröhren aus Ton beschlagnahmt, sofern sie sich im Besitz von Personen oder Betrieben befinden, die derartige Gegenstände erzeugen oder mit ihnen handeln. Nach der Beschlagnahme sind Verfügungen über die Gegenstände nur noch zulässig, sofern sie durch einen Freigabeschein mit dem Stempel des Kriegsamtes Bautenprüfstelle gestattet sind, oder eine ordnungsmäßige Ausfuhrbewilligung des Reichskommissars für Aus- und Tinfuhrbewillrgung vorlicgt. Ohne besondere Genehmigung bleibt jedoch trotz der Beschlagnahme der Verkauf und Verbrauch von Mauersteinbruch sowie von Formsteinen bis zu 500 Stück, von Dachziegeln bis zu 1000 Stück von Drainageröhren bis zu 500 Stück und von den üb^ rigen Gegenständen bis zu 6000 Stück in einem Kalendermonat für ^ eme Baustelle gestattet. Der Vorrat in den oben bezeichnten Gegenständen ist außerdem von den Personen oder Betrieben, die sie erzeugen oder mit ihnen handeln, alle 2 Monate an die Kriegsamtstelle zu melden m deren Bereich die Gegenstände sich befinden. Die erste Meldung über den bei Beginn des 1 Februar 1918 vorhandenen Bestände ist zum 10. Februar 1918 zu er- ftatten. Vorgedruckte Meldebogen sind von der zuständi- gen Kriegsamtstelle. anzufordern. Auch eine Lagerbuch- fuhrung ist über die zu meldenden Gegenstände vorae- Ichneben. Der Wortlaut der Bekanntmachung ist auf dem Landratsamte einzusehen. ' ~ * Machbare Vapterkleider. Aus Kreisen der verlautet daß im „Deutschen Forschungs- W 1 * 4 “ 1 J UC Textllersatzstoffe«, das seit Jahresfrist in Karlsruhe eingehende Studien über die Papiergarn- lndustctt treibt, wichtige Verbesserungen gefunden worden sind. Man kann Gewebe aus Papiergarn jetzt so Herstellen, daß sie gut waschbar sind. Die Festigkeit der bisherigen Papiergewebe litt bekanntlich durch Feuchtigkeit. Dieser wesentliche Mangel ist jetzt beseitigt. Be- merkenswert ist auch ein anderes Verfahren, durch das ganz weiche und geschmeidige Garne für Tcikotstoffe herstellbar sind Diese Garne geben angenehm zu tragende Stoffe (Ltcumpfe, Untertaillen u. dgl.) Kürzlich hat das Institut auch ein Vecedelungsverfahren für Papiergewebe gefunden, durch das die Gewebe annähernd so weich wie Baumwollstoffe werden u. sich für BekleidungS- zwecke eignen Diese Verfahren schaffen einen brauchbaren Ersatz für bisher aus dem Ausland bezogene Baumwolle. u"d Kleinstädte anfgepatzt: Eine neue Mlllionen-Grundung (angeblich 40 Millionen) zur Verbesserung der Fleischversorgung war in Gemeinschaft mit den großen Wurst- und Fleischkonservenfabciken dieser Tage angekündigt worden. Ihr Sitz sollte Berlin sein. Es wird wohl feine Zeit dauern bis aus den Vorbereitungen ein Vollbringen wird, aber wo Rauch ist, ist auch Feuer, und man erkennt aus diesen Mitteilungen, in welcher Richtung sich die neuen Gründungs > Projekte bewegen. An großen Kapitalien fehlt es nicht, die sind für solche Gedanken keinerlei Hindernis. In der Natur der Dinge liegt es indessen, daß solche Unter- nehmungen mit Massen-Abnehmern arbeiten, und daß sind in erster Reihe die Riesenstädte. Mittel- und Kleinstädter haben also allen Anlaß aufzumecken, damit ihnen die Möglichkeiten, auf die sie ein Recht haben, nicht aus der Hand genommen werden. * Herabsetzung von Tabalrkontirrgeute Wie die Deutsche Tabakzeitung meldet, sind laut Beschluß des Arbeiter-Ausschusses der Deutschen Tabakhandelsgesellschaft und unter Zustimmung der Reichskommisiare vom 1. Februar ab die Kontingente bei Zigarren-, Kau und Schnupftabaksherstellung von 60 auf 40%, bei Rauchtabakshecstellung von 50 auf 40*% herabgesetzt. * Gebrauchte Schulbücher rvellergeberr! Im Einklänge mit emec bereits gegebenen Anregung hat der Kultusminister verfügt, daß in allen Schulen nach Möglichkeit, die noch brauchbaren Schulbücher an die aufsteigenden Schüler der folgenden Klassen von ihren Kameraden gegeben werden sollen. Infolge umfangreicher durch Schneestürme und Unwetter veranlaßten Leitungsstörungen war der Telegraphen- und Fernsprechverkehr nach Baden, Mitteldeutschland sowie Berlin und darüber hinaus erheblichen Verzögerungen unterworfen. Die Weiterbeförderung der Telegramme konnte vielfach nur durch die Post erfo'gen. * Stadtverordneter Eicherrauer f . Heute früh ist der langjährige Stadtverordnete Hermann Etchenauer plötzlich verstorben. Er war seit dem Tode seines 1916 verstorbenen Bruders Heinrich der alleinige aktive In- Haber der bestens bekannten Firma Koch & Eicheuauer. In den verschiedenen zahlreichen Ehrenämtern der Stadt, vieler Vereine und Körperschaften, darunter der Gewerbebank und in polnischen Kreisen war er ein beliebter und sehr reger Mitarbeiter, dessen Rat mit in die Wagschale fiel. Ueberall wird man dem le'der so früh verstorbenen Hermann Eichenauer ein ehrendes Andenken bewahren * Gießen. Die Strafkammer verurteilte den Dachdecker Andreas Jung aus Fciedberg zu 2 Jahren, den Sattler Karl Krug und den Weißbinder Nikolaus Heerbaum, beide aus Offenbach, zu je 2% Jahren Zuchthaus. Die drei Angeklagten hatten in Fciedberg einem Hotelbesitzer einen Treibriemen und etliche Stallhasen gestohlen und den Riemen für 80 Mark in Frankfurt verkauft. * Offenbach. Die Stadtverwaltung hat mit den Offenbachec Gas- und Kraft Großabnehmern einen sogenannten Preisklausel vereinbart, die bis. ein Jahr nach erfolgtem Friedensschluß in Kraft bleiben soll. Rach der Vereinbarung über diese Preisklausel steht einer Vertretung dieser Gcoß-Abnehmer das Recht zu, in die Bücher des Gas- und Elektrizitätswerks Einsicht zu nehmen, die Herstellungskosten zu prüfen und hiernach den Preis für den Strom usw- gemeinsam mit dex Stadt festzustellen. * Uieder-Ingeitzeim Auf dem Wege nach Essenheim verirrte sich vor einer Woche die 15jährige Maria Hamm im Schneegestöber und war seitdem verschollen. Am Montag fand man das Kind durch Zufall in einer schneeverwehten Rübengrube vor. Es leb- te noch, doch waren ihm beide Beine vollständig er- froren. Das Mädchen liegt im Bingenec Krankenhaus hoffnungslos darnieder. * Meiningen Der T h e a t c r f k a n d a l zieht immer weitere Kreise. Nunmehr hat der Verein-der Thüringer Presse zu dem Gewaltstceich des Intendanten Osmar Stellung genommen und folgenden Protest ec lassen: „Der Verein Thüringer Presse legt nach Kennt- nisnahme des Konfliktes des Meininger" Werraboten „mit der Intendanz des Herzoglichen Hoftheaters und der Hofkapelle in Meiningen entschiedene Verwahrung ein gegen die unbegründete und ungehörige Maßregelung des genannten Blattes. Diese Maßregelung ist um so nachdrücklicher zu verurteilen, als sie einen Versuch darstellt einen Kritiker durch einen wirtschaftlichen Druck mundtot zu machen. Der Verein der Thüringer Presse richtet zugleich an die gesamte Presse das Ersuchen, bis zur Beilegung des Konfliks die Aufführungen des Meininger Hoftheaters und der Meininger Hofkapelle nicht mehr zu besprechen." * Chrittgerr. Auf dem hiesigen Bahnhofe beschlagnahmte die Polizei einen nach Essen bestimmten Bahnwagen mit „Umzugs gut", indem man folgende „Möbelstücke" fand: eine geschlachtete Kuh, zwei Sack Weizenmehl, viele Säcke Erbsen, Bohnen, Wicken, Weizen, Roggen, Hafer, Kartoffeln und Aepfel, sodann Kisten und Körbe mit geheimnisvollem Inhalt, die noch geöffnet werden sollen. Man stellte für die Nacht eine Wache neben den Wagen, entlud ihn gestern und verwahrte den Inhalt im hiesigen Rathaus. Das Fleisch wurde den Kciegslazacetten Volkmarsen und Naumburg überwiesen. Der gesamte Inhalt des Wagens soll mehr als 7.000 Mark wert sein. Die Absender sind bereits ermittelt. Reparatur mit Ersatzsohlen. Vom Bund deutscher Schuhmacher-Innungen geht unö die nachstehende Mitteilung zu: Bei der Knappheit des Leders ist es zur unabweisbaren Rot. wendigkeil geworden, datz zur Besohlung des Schuhwerkes nur noch Ersatzsohlen, vorwiegend Holzsohlen, Verwendung finden können. Diese Sohlen sind natürlich nicht annähernd von der gleichen Güte, die man an dem Leder bisher kennen lernte: sie bleiben aber bei der gegenwärtigen Materialknappheit ein brauchbarer Ersatz. Wenn der Schuhmacher bisher immer noch glaubte, derartige Sohlen nicht verarbeiten zu sollen, so geschah dies ausschließlich in der ehrlichen Absicht, seiner Kundschaft solches Material nicht anzubieten. Es bleibt aber jetzt kaum noch ein anderer Ausweg: darum mutz sich aber auch die gesamte Bevöl- kerung mit der Tatsache abfiinden, datz für die nächste Zeit dem Schuhmacher als Ersatz für Leder fast ausschlietzlich nur die Holzsohle zur Verfügung stehle Auch hieran herrscht noch vielfach Mangel, und das ist bei der heutigen großen Zahl von Reparaturen neben der Knappheit an Arbeitskräften die Hauptursache, weshalb die Kundschaft oft so lange auf die Erledigung ihrer Reparaturen warten mutz. Dazu kommt noch der Mangel an geeignetem Befestigungsmaterial, wie Garn und Stifte. Doch auch hier dürfte bald Wandel geschaffen werden so datz also die Möglichkeit besteht, der großen Reparaturnot etwas zu steuern. Natürlich stellen sich die Reparaturen mit Ersatzsohlen nicht billiger, wie man vielfach annimmt, sondern leider oft ivesentlich teurer, weil bei der oft recht schlechten Beschaffenheit der reparaturbedürftigen Schuhwaren eine beschwerliche, zeitraubende Vorarbeit nötig ist, um die Ersatzsohlen befestigen zu können. Man darf aber beim Schuhmachergewerbe den guten Willen voraus setzen, und wenn von der Bevölkerung ein wenig Nachsicht geübt und mehr Verständnis für die Notwendigkeit der Verwendung der Holzsohlen Platz greift, so wird man zu einigermaßen erträglichen Verhältnissen zurückkommen. Verantwortlich: Albiu Klein in Gießen. ® ® ®@® OIOIO @® ® ® ®® ® ® ®®®@®©®@®® ® © ® ®®®@®@®® ® sei es Ankauf oder Verkauf, Geschäftsreklame oder allgemeine Anzeigen, dann bedienen Sie sich der ,,Giessener Zeitung“. — Bei Wiederholungen Rabatt. — Machen Sieeinen Versuch Es ist zu Ihrem Vorteil :: Bekanntmachung. über den Verkehr mit Saat u. Steckzwiebeln zu Saatzwcckcn und deren Höchstpreise. 8 l. Nach der Bekanntmachung der Reichsstelle für Gemüse und Obst vom 15. November 1917 dürfen Saat- und Steckzwiebeln nur gegen Saatkarte und mit Genehmigung der Hessischen Landes- Gemüsestelle abgesetzt werden. 8 2 . Wer Saat- und Steckzwiebeln zu den höheren Preisen des Saatgutes veräußern will, hat dieErteilung derAbsatzgcnchmigung unter Angabe der verfügbaren Mengen und unter Beifügung einer Probe bei dem Kommunalverband zu beantragen, in dessen Bezirk sich die Zwiebeln befinden, und dem die Genehmigung des Absatzes durch die Landes-Gemüsestelle hiermit übertragen wird. Der Kvmmunalverband ist befugt, die Vorräte-des Antragstellers durch einen Beauftragten, der sich als solcher ausweist, besichtigen zu lassen. Erst nach erteilter Genehmigung des Kommunalverbandes darf der Antragsteller die angegebenen Mengen zu den höheren Preisen der Saat- oder Steckzwiebeln gegen Saatkarck> veräußern. Für Händler tritt an die Stelle der Absatzgenehmigung die Saatkarte. 8 6. Saatkartcn für Saat- und Steckzwiebeln werden sowohl für Verbraucher als für Händler auf Antrag des Erwerbers durch den Kommunalverband des Ortes der Aussaat, oder der gewerblichen Niederlassung des Erwerbers erteilt. Der Ausstellung der Saatkartc hat eine Prüfung des Bedarfes vorauszugehen, die sich auf die unmittelbare Verwendung der Zwiebeln zu Saatzwecken durch den Antragsteller, oder falls dieser ein Händler ist, durch dessen Abnehmer zu beziehen hat. Der Landes-Gemüsestelle bleibt Vorbehalten, den Absatz zu beschränken oder zu untersagen. 8 4. Die Saatkarte mutz Art und Menge des Saatgutes, Name und Wohnort des zum Erwerb Berechtigten, sowie den Ort, wohin die Lieferung geschehen soll, und wenn das Saatgut mit der Bahn befördert swerden soll, die Empfangsstation angeben. Der Er- Werber des Saatgutes hat die Saatkarte dem Veräußerer spätestens bei Lieferung des Saatgutes auszuhändigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn versandt, so hat sich der Veräußerer von der Versandstation auf der Saatkarte die erfolgte Absendung unter Angabe der versandten Menge und des Ortes bescheinigen zu lassen, nach dem das Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt die Ver- sendung nicht mit der Eisenbahn, so hat sich der Veräußerer auf der Saatkarte den Empfang bestätigen zu lassen. Der Veräußerer hat den Abschnitt A der Saatkarte aufzubewahren und die Abschnitte B und C der Saatkarte mit der im vorstehenden Absatz erwähnten Bescheinigung der Eisenbahnverwaltung oder der Empfangsbestätigung des Erwerbers unverzüglich dem Kommunalverband zu übersenden, aus dessen Bereich das Saatgut geliefert ist. Dieser Kommunalverband hat den Abschnitt 8 aufzubewahren und den Abschnitt C, wenn die Verwendung des Saatgutes in einem anderen Kommunalverband geschehen soll, diesem zu übersenden. 8 5. Die Kommunalvcrbände haben Listen zu führen, die unter fortlaufenden Nummern die Namen der Personen, für die sie Saatkarten ausgestellt haben, die Gemeinden, in denen die Ver- Wendung geschehen soll, sowie eine Bemerkung darüber enthalten, ob und wann der Abschnitt 0 der Saatkarte an sie zurückgelangt ist, und ob und mit welchem Ergebnis die Verwendung überwacht worden ist. Die Liste ist allmonatlich abzuschließen und in Ur- oder Abschrift der Landes-Gemüsestelle einzusenden. Nach NNickkunft des Abschnittes C hat der Kommunalverband die tatsächliche Verwendung zu Saatzwecken zu überwachen und die Landes-Gemüsestelle von etwaigen Mißbräuchen in Kenntnis zu setzen. 8 6 . , Kommunalverband im Sinne dieser Verordnung ist der Kom- inunalverband für Getreidebewirtschaftung. 8 7. Soweit Saat- und Steckzwiebeln zu Saatzwecken gegen Saat- karte und mit Genehmigung des Kommunalverbandes abgesetzt werden, dürfen beiin Verkauf durch den Erzeuger die nachstehenden Sätze je Zentner nicht überschritten werden: Für Saatzwiebeln.18,— Mk. Für Steckzwiebeln: 1 längliche und ovale: Größe l unter l 1 /* Zentimeter Durchmesser Größe II IV*—2 Zentimeter Durchmesser . Größe III 2—27* Zentimeter Durchmesser . 2. plattrunde (süddeutsche): Größe I unter 2 Zentimeter Durchmesser . Größe II 2—27- Zentimeter Durchmesser . Größe III 27,-3 Zentimeter Durchmesser Im übrigen unterliegen alle Zwiebeln, auch Steckzwiebeln, den Erzeugerhöchstpreisen für gewöhnliche Zwiebeln. 8 8- Zuwiderhandlungen gegen diese Bestimmungen werden nach Maßgabe der Verordnung über Gemüse, Obst und Südfrüchte vom 3. April 1917 bestraft. 8 0. Diese Verordnung tritt mit dein Tage i§rer Verkündung in Kraft. Mainz, den 5. Januar 1918. Hessische LaiideS-Gemüscstelle (BerwaltmigSabteiluiig). gez. Best. 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