01 1 vSWl ^Dom 1. Sunt 1918 Kyronik. Die Kriegspause im Westen hielt an. bis am 27. Mai dre deutsche Offensive wieder losbrach Der Vorstoß richtet sich diesmal gegen die französischen Stellungen nördlich der Aisne in der Linie Soissons-Reims; der Höhenzug des Chemin des Dames (Damenweg) wurde bereits erstürmt, und die Truppen des deutschen Kronprinzen stehen nr schweren Kämpfen um die Uebergänge der Aisne. Die -Frrnbeschleßung der Festung Paris, die in der letzten Zeit wiederholt durch Flieger angegriffen wurde, hat wieder eingesetzt. G Nachdem Kaiser Karl von Oesterreich den deutschen Kaiser im Hauptquartier besucht hatte, um das Bündnis zwischen Oesterreich und Deutschland enger- zu [• t n unb insbksondere neue militärische Sicherungen für die Waffengemeinschaft zu besprechen, hat der Kaiser von Oesterreich nunmehr auch den König von Bulgarien in Sofia und den Sultan in Konstantinopel besucht. Tie Befreiung Finnlands ist zum Abschluß gekommen und die Frage der künftigen Regierungsform steht vor ihrer Entscheidung. General Mannerheim, der Kommandierende der Finnischen Weißen Garde, der die Einführung der Monarchie befürwortet, ist am 24. Mai zurückgetreten. Tie U.Bo ot-Be u te des April betrug 652000 ii «"en. . sodaß nunmehr seit Beginn des uneingeschränkten U-Bootkrieges 11 6l1 000 Tonnen, im ganzen 17 116 000 x.onnen feindlichen Schiffsraums versenkt worden sind. „Mter." Von Soldat Kurt Bürger, z. Zt. Reserve-Lazarett V. Frankfurt a. M. (Aus dem VH. Preisausschreiben.) Becker hieh er. Wir nannten ihn alle .Vater". Er hatte nichts Besonderes an sich, war Kutscher von Beruf, mager, von großer Gestalt mit langen, dünnen Beinen, über die er nur allzuoft stolperte; sein ergrautes Haar verriet den 47jährigen. Erst mit dem letzten Transport kam er zur Front, freiwillig, wie Kameraden, die ihn vom Ersatzbataillon her kannten, erzählten. Freiwillig! Im dritten Kriegsjahr freiwillig! In dem Alter und weg von Frau und Kindern . . .! UnS blieb das dauernd ein Rätsel. Zum Soldaten war Vater nicht geboren: er erfaßte die Kommandos schwer, hing bei jedem Gewehrgriff. fiel beim .Sturm" über jede kleine Erderhebung ; kurzum: im Dienst hatten die Vorgesetzten ihre liebe Not mit ihm. ' .Ich gebe mir wirklich alle Mühe, aber ich bin zu steif," das versicherte uns Vater immer und immer wieder. Wer wie ich mit ihm in der Gruppe war, zweifelte auch gar nicht daran. Wenn sich die Kompagnie ausruhte, sich in Gruppen unterhielt, las, schrieb, dann arbeitete Becker: bürstete seine Uniform, flimmerte an seinem Lederzeuge, reinigte sein Gewehr zum soundsovielten Male ... und fiel bei der Kleider- und Waffendurchsicht doch wieder auf. Gönnte er sich einmal einen Augenblick Ruhe, so saß er mit angezogenen Knieen inmitten seiner Siebensachen, stützte seinen Kopf mit den Händen und sann und sann. Woran er dachte, das weiß Gott; mit uns sprach er nie darüber. Die Kameraden lachten über ihn; mir gefiel sein Fleiß, sein aufrichtiges Bemühen, die Vorgesetzten zu befriedigen, sein stilles, nachdenkliches Wesen; er dauerte mich, weil er solches Pech hatte. Weil er in der Gruppe neben mir stand, machte ich ihn ab und zu auf kleine Mängel aufmerksam, und er war mir dankbar. Er sprach mit mir ein Wort mehr als mit den anderen; wir wurden Freunde, gute Freunde, trotzdem ich erst 19 Jahre zählte. In der Freizeit setzte sich Vater zu mir. vertraute mir seine kleinen Geheimnisse an, sprach von seinen Kindern, seinem 1916 gefallenen Sohn. Von ihm erzählte er am liebsten. In seiner Brieftasche trug er die Mitteilung der Kompagnie, in der sein Sohn als tapferer, deutscher Soldat gelobt wird. Diese Urkunde zog Vater oft hervor, sah sie lange an, schüttelte den Kopf, steckte sie wieder in die Tasche und wischte sich die Nase, um so unbemerkt ein paar Tränen abzutrocknen. Aber mit keinem Worte erwähnte er seine Frau. Darüber wunderte ich mich, fragte aber nie nach dem Grunde. Vom Schreiben verstand Vater nicht viel. Mit Mühe und Not kritzelte ec mir seine Adresse vor, damit ich seine Post erledigen konnte. Dabei fiel es mir auf. daß er nur mit seinen Kindern in Briefverkehr stand. Von seiner Frau erhielt er keine Zeile, trotzdem er seine Löhnungen regelmäßig heimschickte. Wie gern hätte ich über dieses eigenartige Verhältnis Aufklärung gehabt, allein ich wollte keinen wunden Punkt berühren; denn daß hier etwas nicht in Ordnung war. ahnte ich. Der Juli kam, jedoch Vaters eigenartiges Wesen blieb mir ein Rätsel. Bis zu jenem Tage! Unsere Division wurde am . . berge eingesetzt. Dort ging es damals heiß her. Angriff und Gegenangriff wechselten in röscher Reihenfolge. Minierhölzer, Drahthindernisse, spanische Reiter, Wellbleche usw. wurden in den vordersten Linien gebraucht, und wir hatten die Ausgabe, unsere bedrängten Kameraden dauernd mit diesen notwendigen Gegenständen zu versorgen. Jeden Abend ging es vor, oft unter dem stärksten feindlichen Artilleriefeuer. Der schwerste Tag aber war der 26. Juli. Wir Deutschen hatten einen erfolgreichen Gegenstoß gemacht. Der Franzmann, sowieso immer ein bißchen nervös, schoß mit den schwersten.Marken" in unser Hintergelände. Doch unser Transport war dringend notwendig. Die neue Stellung mußte wieder durch ein Drahtverhau geschützt werden. Je zwei Mann hatten ein Schnelldrahthindernis vorzubringen. Als Nr. 1 trug ich das Hindernis, während Vater als Nr. 2 mein Gewehr an sich nahm. Wir stapften los, eine lange Reihe im.Gänsemarsch". Das Glück schien uns hold zu sein; denn das Feuer ließ etwas nach. Rasch ging es vorwärts, stumm, nur ab und zu ein WarnungSruf: .Achtung Draht!" .Links ein Granatloch!" .Beeilen, Schrapnellecke!" In 45 Minuten hatten wir bereits die Strecke bewältigt, zu der wir sonst mindestens eine Stunde gebraucht hatten. Wir freuten uns und beflügelten unsere Schritte trotz der Last. , Ob uns die Franzmänner im Schein der Leuchtkugeln gesehen oder uns durch die Warnungsrufe gehört hatten, ich weiß es nicht. Jedenfalls setzte ganz plötzlich ein mörderisches Sperrfeuer ein. Granaten heulten, Schrapnelle platzten. Doch wir rannten weiter, schneller, immer schneller. Granatlöcher, Baumstümpfe, nichts konnte unseren Gang beeinflussen. Wir fielen; keuchend standen wir auf und sausten weiter, denn die Hintermänner schoben nach vorn. Die Hände bluteten, der Schweiß rann übers Gesicht, die Kleider zerrissen. Niemand fragte, ob einer verwundet oder gar gefallen sei, niemand fragte, ob alle nachkämen, für uns gab es nur eine Losung: die vorderste Linie. Ein Befehl: .Ablösung 2 hinter den Wall zurück und dort Deckung suchen." Jeder schrie ihn nach. Die glücklichen Nr. 2! Während diese nun genau so schnell wie sie nach vorn gestürmt waren, rückwärts rannten, liefen wir immer weiter ins Feuer, der ersten Linie zu. Vater! Ach ja, Vater; wo war denn er? Er war sicher auch zurück. Ich drehte mich um. Nein, da stolperte er noch hinter mir her. Hatte ec das Kommando wieder nicht verstanden? „Becker, du kannst zurück, laus' den anderen nach!"' Ich brülle es ihm ins Ohr; ich schrie noch einmal. Er schien es nicht zu hören. Noch einmal sagte ich es ihm und noch ein weiteres Mal. immer lauter. Ohne Erfolg! Jetzt mußte er es verstanden haben. Aber warum ging er dann immer noch mit unS? Warum lief er immer noch hinter mir her, als gehörte er -u mir? Und dabei, ach, fiel er doch so oft! Juch, da lag ich im Granatloch, das ich im Nachdenken nicht gesehen hatte. Auf und weiter. Vater folgte. Warum nur! Vielleicht aus — Freundschaft!? Nein; gewiß, wir waren Freunde, aber so weit war unser Verhältnis doch nicht gediehen. Da wurde mir etwas klar. Wie eigenartig ist es doch, daß etwas, worüber man so oft nachgesonnen, was einem so manche schwere Stunde gemacht, plötzlich in einem kurzen Augenblick Aufklärung findet. So ging es mir inmitten von hundert Gefahren, im mühseligen Vorwärtsstürmen unter dem stärksten feindlichen Feuer. Vater hatte das Leben satt! Schon immer war uns ausgefallen, daß er — ein Neuling im Felde — in fast frevelhafter Weise sich dem feindlichen Feuer aussetzte. Wenn andere Deckung suchend sich in alle Löcher und Winkel verkrochen, dann blieb Vater ruhig aus seinem Platze und gab sich nicht die geringste Mühe, sich nach einem Schutz umzusehen. Wir wunderten uns darüber; wir lobten wohl auch Vater wegen seines Mutes; nie aber hätten wir geglaubt, daß sich hinter diesem „Mut" etwas Schlechtes verbarg. Vaier war des Lebens überdrüssig! Den Gedanken wurde ich nicht wieder los. Aber er hing doch so an seiner Familie, an seinen K'.ndern ?! Und wenn er lebensmüde war, warum wühlte er diesen Weg? Gab es keinen kürzeren ? Ich hatte keine Zeit länger darüber nachzudenken .... ' Wir erreichten die vorderste Linie, kamen unverwundet zurück, Nrstört, mühe, blutend, mit zerrissenen Kleidern. Wir legten uns in unsere Wellblechhütte und schliefen. Als wir erwachten, stand die Sonne schon hoch am Himmel. Aber der Schlaf hatte nicht unseren Geist erfrischt; das Erleben in der vergangenen Nacht war zu groß, zu stark gewesen. Wieder warfen wir uns auf unser Lager. Doch einschlafin konnten nur wenige. Ich gehörte leider nicht zu diesen Glücklichen; Vater ging es nicht besser. Da lagen wir nun nebeneinander, hatten nichts zu tun und waren innerlich doch so bewegt. Kein Wunder, daß sich bald ein Gespräch entspann. Erst plauderten wir ganz gleichgültig vom gestrigen Abenteuer: dem Transport, dem starken Feuer den Verlusten. ° ' Nach und nach wußte ich aber das Gespräch auf uns beide zu bringen. Dabei wurde Vater immer wortkarger. Schließlich redete ich nur noch allein^ während Vater anscheinend teilnahmslos zur Decke stierte. Ich sprach von dem Befehle, von uns armen .©infen" und den glücklichen „Zweien", die in Deckung gehen dursten. Und dann fing ich an, Vater wegen seines gestrigen Verhaltens auszuzanken. Ich fragte ihn, ob er denn ganz außer Sinnen sei, sich ohne jeden Grund und Zweck diesen Gefahren MErrrrg auszusetzen: ob er denn überhaupt nichts für seine Familie, seine Kinder übrig habe; ob er denn seine Kinder, für die er bis jetzt so gut gesorgt, geistig und körperlich verkommen lassen wolle, wenn die Mutter durch den Tod des Mannes den ganzen Tag auf Arbeit gehen mutz und dadurch gezwungen ist. die Erziehung der Kinder immermehr in den Hintergrund zu stellen; ob er denn nicht anseinen Aeltesten denke, der im Felde gefallen ist, um ihm, seinem Vater, ein ruhiges und glückliches Leben in einem sicheren Vaterlande zu ermöglichen, ein Leben! Lange redete ich so, obwohl ich mit meinen 19 Jahren gar fein Recht hatte, mit einem, der mein Vater sein könnte, derart zu sprechen. Doch Vater ließ es zu; nicht ein Wort erwiderte er zu seiner Rechtfertigung. Auch als ich fertig war. blieb er stumm. Sein Blick hing immer noch an der Decke, aber in seinem Innern schien es zu arbeiten; er grübelte wieder einmal. Dann stand er auf und verschwand. Eine Viertel-, eine halbe, eine Stunde verging, Vater kam nicht. Des Wartens müde suchte ich nach ihm und fand ihn endlich am Waldesrande, neben einer Buche sitzend. Da er mir den Rücken zuwandte, konnte ich mich unbemerkt an ihn heranschleichen. Ich war schon nahe bei ihm. als das Knistern eines Astes mich verriet. Er blickte sich hastig um, durch meine Anwesenheit offensichtlich nicht angenehm berührt. Aber wie sah er nur aus: Seine Augen waren rot umrändert; sein ganzer Gesichtsausdruck war verstört. Vater, der 47jährige, hatte geweint, hatte Tranen vergossen wie ein kleines Kind. Ich fragte ihn nach der Ursache; ich bettelte; ich versprach ihm, seine Mitteilungen als Geheimnis aufzufassen und keinem Menschen davon etwas zu sagen. Das wirkte endlich. (Schluß folgt.) Welche Wechte fiat der Soldat als Angeklagter im militärgerichtlichen Straf- verfafiren? Der Soldat, gegen den ein militärgerichtliches Strafverfahren vor dem Standgericht oder dem Kriegsgericht schwebt, hat das Recht und die Gelegenheit, sich zu verteidigen. In dem Ermittlungsverfahren, das der Hauptverhandlung vorangeht, soll dem Beschuldigten bereits bei seiner ersten Vernehmung Gelegenheit gegeben werden, die gegen ihn vorliegenden Verdachtsgründe zu, beseitigen und die zu seinen Gunsten sprechenden Tatsachen gellend zu machen. Ist er verhaftet, so muß er spätestens am Tage nach seiner Einlieferung in das Gefängnis über den Gegenstand der Beschuldigung gehört werden. Er kann sich gegen den Haftbefehl beschweren. Die Beschwerde hat jedoch erfahrungsgemäß meist keinen Erfolg und unterbleibt daher besser, da sie das Verfahren aufhält und so die Untersuchungshaft unnötig verlängert. Der verhaftete Angeklagte darf mit Erlaubnis des Gerichts Besuche empfangen. Er darf Briefe schreiben, die jedoch vor Absendung dem Richter zur Durchsicht vorgelegt werden. Den Abschluß des Ecmittelungsoersahrens bildet die Vernehmung des Beschuldigten, dem hierbei das Ergebnis der Ermittlungen, insbesondere der Zeugenvernehmungen, bekannt gegeben wird. Führt das Ermittlungsverfahren zur Erhebung der Anklage, so wird die Anklage dem Beschuldigten durch Verlesen blkannt gegeben. Der Beschuldigte kann bei dieser Gelegenheit verlangen, daß ihm eine Abschrift der Anklage ausgehändigt wird. Er kann ferner verlangen, daß zwischen der Bekanntmachung der Anklage und der Hauptverhandlung in kriegsgerichtlichen Sachen mindestens eine Frist von einer Woche liegt. Auf die Einhaltung dieser Frist empfiehlt es sich nur dann zu verzichten, wenn er den Wunsch hat, daß die Verhandlung möglichst bald stattfindet und er keine Zeit mehr zur Vorbereitung seiner Verteidigung braucht. Bei Bekanntgabe der Anklage wird der Soldat aufgefordert, sich rechtzeitig zu erklären, ob und welche Anträge er in Bezug auf seine Verteidigung zu stellen habe. Der Beschuldigte kann beantragen, daß „seine" Zeugen zur Hauptoerhand- lung geladen werden. Er muß aber angeben, über welche Tatsachen die Zeugen vernommen werden sollen. Am zweckmäßigsten wird er seine Anträge auf Zeugenladung stellen, wenn ihm die Anklage bekannt gegeben wird. Ec kann diese Anträge aber auch noch nachträglich zu Protokoll seines nächsten, mit Disziplinarstrafgewalt versehenen, Vorgesetzten erklären. Nach Abschluß des Ermittlungsverfahrens kann sich der Angeklagte des Beistandes eines Verteidigers bedienen, jedoch nur in den Verfahren vor den Kriegsgerichten, nicht in dem vor den Standgerichten. Letztere haben nur die geringfügigen Verfehlungen obzuurteilen, sofern nicht Disziplinarbestrafung stattfindet. Bildet ein Verbrechen, also eine schwere Straftat, den Gegenstand der Anklage, so wird dem Angeklagten ein Verteidiger vom Gericht bestellt, ohne daß es eines Antrages des Angeklagten bedarf. Dieser vom Gericht bestellte Verteidiger erhält die Vergütung für seine Tätigkeit aus der Staatskasse. Er ist entweder ein Rechtsanwalt oder ein Reserveoffizier, der auf Grund seiner Ziviltät'gkeit Rechtskenntnisse besitzt. Wenn der Angeklagte besondere Wünsche in Betreff der Person des vom Gericht zu bestellenden Verteidigers hat, kann er sie äußern. Wird dem Angeklagten vom Gericht ein Verteidiger nicht gestellt, weil es sich nicht um ein Verbrechen handelt, so kann der Angeklagte, wenn er glaubt, sich nicht selbst, verteidigen zu können, beantragen, daß ihm ein Verteidiger gestellt wird: Das Gericht entscheidet dann, ob die Sache die Bestellung eines Verteidigers erfordert. Der Angeklagte kann sich aber in allen Fällen einen Verteidiger selbst wählen und zwar auS der Zahl der beim Kriegsgericht zugelassenen Rechtsanwälte, deren Namen er dort erfahren kann. Diesen selbstgnvählten Verteidiger muß der Angeklagte selbst bezahlen. Dem verhafteten Angeklagten ist schriftlicher und mündlicher Verkehr mit dem Verteidiger gestattet. In der Hauptverhandlung kann der Angeklagte die Richter ablehnen, wenn Gründe vorl'egen, welche geeignet sind, Mißtrauen gegen die Unparteilichkeit der Richter zu rechtfertigen. Nach Verlesen der Anklage kann der Angeklagte alles Vorbringen, was ec zu seiner Verteidigung zu sagen hat. Bei der Vernehmung der Zeugen und Sachverständigen ist ihm aus Verlangen zu gestatten, Fragen an diese zu stellen. Nach ihrer Vernehmung soll er gefragt werden, ob er etwas zu erklären hat. Nachdem der Vertreter der Anklage die Anklage begründet hat, erhält der Angeklagte zu seiner Verteidigung das Wort. Erwidert hierauf der Anklagevertreter, so darf der Angeklagte nochmals sprechen. Er hat das letzte Wort. - ^ | Wird -er Angeklagte verurteilt, so kann er Berufung einlegen und zwar sowohl gegen die Urteile des Standgerichts, wie gegen die des Kriegsgerichts. Legt der Angeklagte allein Berufung ein, so kann dies nie die Folge haben, daß die Strafe von dem Berufungsgericht erhöht wird. Dies ist nur dann möglich, wenn auch die Anklagebehörde, der Gerichtsherr, Berufung einlegt. Der Angeklagte wird am Schluß der Verhandlung belehrt, in welcher Weise er Berufung einzulegen hat. Die Berufung muß innerhalb einer Woche eingelegt werden. Er kann auch sofort erklären, daß er das Urteil annimmt. Diese Erklärung ist aber unwiderruflich. Der Angeklagte kann bereits bei Einlegung der Berufung erklären, welchen Zweck er mit der Berufung verfolgt, ob er freigesprochcn werden will oder ob er nur eine mildere Bestrafung wünscht. Gibt er diese Erklärung nicht bereits bei Einlegung der Berufung ab, so wird er hierüber durch einen KriegkgerichtSrat vernommen. Das Berufungsgericht ist mit anderen und mit mehr Richtern besetzt, wie das erste Gericht. Auch zu der Berufungsoerhandlung kann der Angeklagte Zeugen laden lassen, auch die bereits in der ersten Verhandlung vernommenen. Er muß dies aber ausdrücklich und rechtzeitig beantragen. Sonst kann das Protokoll über ihre Aussage verlesen werden. Gegen die Urteile des OberkriegsgerichtS kann der ^AMLKMIVkkUNg» Angeklagte Revision einlegen. Er wird am Schlüsse der Verhandlung belehrt, in welcher Weise er Revision einzulegen hat. Ueber die Revision entscheidet das Reichsmilitärgericht in Berlin. Es prüft nur nach, ob das Gesetz richtig angewendet ist. Ist das Urteil rechtskräftig und will der Angeklagte verhindern, daß er die Strafe sofort zu verbüßen hat, so kann er in einem an das Gericht zu richtenden Gesuche bitten, daß die Strafvollstreckung aufgeschoben wird. Diese Gesuche haben namentlich dann Ersolg, wenn der Angeklagte sich zur Feldentsendungmeldet. DerAngeklagte kann auchaufdem Dienstweg ein Gnadengesuch an den Kaiser einreichen und um vollkommenen Straferlaß bitten. An Kaisers Geburtstag findet alljährlich ein Gnadenerlaß statt. Er betrifft jedoch nur Strasen bis zu sechs Monaten und nur solche Urteile, in denen nicht auf eine Ehren- strase (Versetzung in die zweite Klasse, Degradation) erkannt ist. Kann der Ar geklagte nach Rechtskraft des Urteils neue Tatsachen oder Beweise beibringen, die seine Unschuld ergeben, so kann er Wiederaufnahme des Verfahrens zu seinen Gunsten beantragen. Im Verfahren im Felde sind die Schutzrechte des Angeklagten wesentlich beschränktere. Rechtsanwalt Dr. O. R. Pie Aufwandsentschädigung. Familien, von denen eheliche oder den ehelichen gesetzlich gleichstehende Söhne durch Ableistung ihrer gesetzlichen zwei- oder dreijährigen Dienstpflicht im Reichsheer, in der Marine oder in den Schutztruppen als Unteroffiziere oder Gemeine zusammen eine Gesamtdienstzeit von sechs Jahren zurückgelegt haben, erhalten auf Verlangen Aufwandsentschädigungen in Höhe von 240 Mk. jährlich für jedes weitere Dienstjahr eines jeden seiner gesetzlichen zwei- oder dreijährigen Dienstpflicht genügenden Sohnes in denselbrn Dienstgraden. Auf die Aufwandsentschädigung haben Anspruch: die Eltern oder der überlebende Elternteil, auch wenn Bedürftigkeit nicht vorliegt, wenn Eltern nicht mehr vorhanden sind, die Großeltern oder der überlebende Großelternteil, wenn sie erwerbs- unsähig und bis zum Zeitpunkt der Einstellung von dem Eingestellten dauernd unterstützt worden sind, ebenso die Stiefeltern, wenn sie vom Stiefsohn bis zu seiner Einstellung dauernd unterstützt worden sind. (Wird der Anspruch von den Stiefeltern oder einem Stiefelternteil erhoben, so kommen die Dienstzeiten voll- und halbbürtiger Brüder des Eingestellten in Anrechnung.) ' ! Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung ist Lei der Gemeindebehörde des Ortes, in dem der Berechtigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, anzumelden. Die Entscheidung über den Anspruch trifft die Landeszentralbehörde. Für die Auszahlung der Aufwandsentschädigung ist ein Monatsbetrag von 20 Mk. zu Grunde gelegt. Der Anspruch auf Aufwandsentschädigung soll von den Berechtigten innerhalb vier Wochen nach Eintritt des Sohnes in das Heer angemcldet werden. Der Anspruch erlischt mit der Entlassung oder dem Tode des Sohnes, dkssen Dienst, den Entschädigungsanspruch begründet. Die Geltendmachung des Anspruches nach Ablaus von sechs Monaten nach der Entlassung oder dem Tode des betr. Sohnes ist ausgeschlossen. Die Familien der Mannschaften, die aus der Reserve, Landwehr oder dem ausgebildeten Landsturm infolge der Mobilmachung zum Heere einberufen werden, erhalten keine Aufwandsentschädigung, da diese Söhne bereits vor der Mobilmachung ihre gesetzliche zwei- oder dreijährige Dienstpflicht erfüllt haben. Die Kriegsdienstzeit dieser Mannschaften ist daher auch nicht in die sechsjährige Gesamtdienstzeit einzurechnen. Der Eintritt als Freiwilliger auf Kriegsdauer begründet keinen Anspruch auf die Aufwandsent« schädigung. auch ist die Dienstzeit eines Kriegsfreiwilligen nicht anrechnungssähig. Das gleiche gilt bei der Einberufung eines unausgebildeten Landsturmpflichtigen oder eines Ersatzreservisten. Familien, deren Anspruch schon vor der Mobilmachung begründet war, erhalten auch während des Krieges die Aufwandsentschädigung, weil der Sohn, durch dessen Dienstzeit der Anspruch begründet wird, auch während der Mobilmachung in der Erfüllung seiner gesetzlichen zwei- oder dreijährigen Dienstzeit begriffen ist. Die Entschädigung kommt aber — ohne Rücksicht auf den Kriegszustand — mit der tatsächlichen Vollendung des zwei- oder dreijährigen Zeitraumes in Wegfall. Aerwundetcn-Aeratungsstesse. Wie sehr die Tätig7eit der Verwundeten-Be- ratungsstelle von den verwundeten und erkrankten Kriegsteilnehmern anerkannt wird, geht auS dem regen Schriftwechsel hervor, den die Verwundeten rc. selbst nach ihrer Entlastung aus dem Lazarett mit dem Leiter der Beratungsstelle pflegen unter dankbarer Anerkennung der ihnen durch die Beratungsstelle geleisteten Dienste. Leider sind aber die Fälle, in denen die Versicherten wegen verspäteter Geltendmachung ihrer Ansprüche einen Teil ihrer Rente verlieren, immer noch außerordentlich zahlreich. ES kann deshalb nicht genug darauf hingewiesen werden, sich rechtzeitig über die in Frage kommenden gesetzlichen Bestimmungen zu informieren. Wer vor seiner Einberufung zum Militär Mitglied einer Krankenkasse gewesen ist, oder Beiträge zur Invalidenversicherung geleistet hat, wird, auch wenn er jetzt keine Ansprüche geltend machen kann, gut tun, sich über seine ferneren Rechten und Pflichten aus diesen VersicherungSoerhältnissen in den Dienstags und Freitags von 2 V 2 — 3 % Uhr im Soldatenheim stattfindenden Sprechstunden beraten zu lassen. H. Kirchner. Kundesausschnß für Rriegsbefchädigtcn- Jürforge im Zleg.-Besirk Wiesbaden. Geschäftsstelle: Frankfurt«. L»., Bleichstr.18.pt. Sprechstunde 8-3 Uhr. Fernruf Amt Hansa 7396 und 7397. * Bewerber für unten ausgeschrieben Stellen wenden sich an die Geschäftsstelle des Landesausschusses für Kriegsbeschä- digten-Fürsorge. Ebendaselbst wird auch unentgeltlich Auskunft in allen Rentenfragen erteilt. Es wird gebeten, bei etwaigen Rückfragen die Tagebuchnummer mitanzugevcn. Gesucht werden für: 57j5. Eisenwerk in Bayern ein Betriebschemiker, welchem die Bearbei:ungsw?rkstätten unterstellt werden. Möglichst Kenntnisse im Gießereiwesen. Schriftliches Angebot mit Angaben seitheriger Tätigkeit und Gehaltsansprüche. 5815. Qrossdruckerei in Frankfurt a. M ein Packer und Bote. Bevorzugt wird gelernter Buchbinder oder Kartonagenarbeiter. 5915. Uersandbaus in Oberbessen verschiedene Vertreter für Wasch-. Schmier- und Putzmittel. 6015. Speditionsgeschäft verschiedene kaufmännische Angestellte, welche in Spedition- und Schifsahrtsoeschäften tätig gewesen sind. 6215 fruerpersicberungsgesellsebaft ein Büroarbeiter für Büroarbeiten. 125 Mt. bis 150 Mk. Gehalt. 6315 . Oberingenieur in benachbarter Residenzstadt 3 toei Vertreter für Schraubenverkauf. Eisenhändler oder Techniker bevorzugt. 6415. Gross-Öärtnereibetrieb in der nähe frank- furts verschiedene Gartenarbeiter. QA Ji5 |5 A« v»m,»-Nonien,ION,>>,ur ein Personalportier. oü Mk. Gehalt pro Woche. - * ^ 66 l 5 *r Hatholfsebes ÜOlksblatt zwei Akquisiteure katholischer Konfession. 6715. CURgenbeilanstalt ein Krankenwärter. Friseur bevorzugt. " ' 68 > 5 . pharmakologisches Institut eines Rranken- nauses ein Instltutsdiener. Nur geeignet für Bewerber, die mit Tieren umgehen können. Unrrrvekr-Zeikung. Werwundeten-Wnlerrickt i. Unterricht in der Heweröeschule (Kirchilraße I Bauzeichnen, I Fachzeich nen, \ Dienstag, Mittwoch, Donnerstag u. Samstag Freihandzeichnen, | von ^ 9 — 12 Uhr. Deutsch, Mittwoch und Donnerstag von 2—4 Uhr. Buchführung, Montag und Mittwoch von 2—5 Uhr. Rechnen, Montag von 2—5 Uhr. Projektionszeichnen, Mittwoch von 2—5 Uhr. Wechsellehr e, Der Unterricht wird erteilt von den Herren Appel. Bert. Klein. Fritzel. Haggen- müller, Pcof. Dr. Krausmüller und 2 Architekten. Meldungen werden bei der Schulleitung der Gewerbeschule, abends von 5—6 Uhr entaeaen- genommen. Der Unterricht ist unentgeltlich. 9 ' entgegen* Ataktische Arbeiten in den Lehrwerkstätten. Schreinerei, Schlosserei, Schuhmacherei Schmiede, täglich 8 Korbflechten, täglich von 9—12 und 2 — 6 Uhr. Maschinenschreiben, täglich von 8—12 und 2—6 Uhr. -12 und 2—6 Uhr Unterricht in Lazaretten Stenographie (Gabelsberger System). Polizeik.-Aspirant K a r n b a ch. Bersicherungs- und Fürso rge wesen., Dienstag und Freitag 2* -3>4 Uhr Beratung der Kriegsteilnehmer über alle Fragen der Kranken-, Invaliden- und Hinterbliebenenver- sicherung, Kciegsoersorgung usw. Im Soldatenheim. Bürobeamter Kirchner. Schnitz-, Flecht- und Papparbeiten. Bormittags und nachmittags; in den Räumen des Roten Kreuzes und in den Lazaretten. Lageristen KrlCötfn<3u,frlellen Betrieb 3 toei schreibgewandte 7015. Silberwarenfabrik ein Polier und ein Gürtler. Evtl. auch geeignete Kriegsbeschädigte zum Anlernen. Bedingung gute Hände. 7115. frankfurter Uleingrossbandlung zwei bis drei ätüfer oder gee'gnete Ersatzkräfte zum Fortbringen der Weine zur Kundschaft. 7215. ntetallgcsellschaft ein erfahrener Registraturbeamter. 7315. Grosswäsebcrei ein Ausläufer. 7 41 5 . ehern, merke an der nahe diverse Schlosser und Rohrleger. , - • 7515 . Desgleichen zwei Leute ZUM Anlernen für Expansionsanlagen. 7615. Desgleichen ein Heizer. 7715. Desgleichen ein Gärtner. 78>5. Mineralwasserfabrik ein Mann zum Limonadenabfüllen und sonstigen vorkommenden Arbeiten. Bedingung gesunde Arme. , 79J5. Bedeutende Kunstgartengesellschaft ein Per- sonen-Kontrolleur aushilfsweise auf drei Wochen. 80>5 Munitionsfabrik in Frankfurt a. M. ein Werkzeugmacher und Dreher. 8I>5. Bürgermeisterei Nabe Wiesbadens ein Voll- ziehunqsbeamter als Ersatz für den einberusenen. Bedingung: gute Handschrift, leick^e Auffassungsgabe körperliche Rüstigkeit. Gewandtheit im Verkehr mil dem Publikum und sicheres Auftreten. Kaution 3000 Mk. Eintritt sofort. Vergütung jährlich 1400 M. 8215. Ulllenbesitz in Gronberg ein Gärtner oder Gartenarbeiter.> X 8315 . Beizungsanlagen-Jabrik ein Heizungsmonteur evtl.: auch geeigneter Installateur. 84>5. Munitionsfabrik bei Darmstadt ein Platzaus- seher im Fabrikgelände. Bedingung: gute Beine, sehr energisch und zuverlässig Hießener Sehenswürdigkeiten. 1. Sammlungen des HkerheMchen Kelchichts Vereins und der Wilhelm Hailschen Stillung. Im alten Schloß auf dem Brandplatz. Zugänglich Sonntag von 11—1 Uhr. 2. Mlkermnleum, neben der alten Kaserne. Zugänglich Sonntag von 11—1 Uhr. 3. Hießener Kunstsammlnng, im neuen Schloß über dem Völkermuseum. Sonntag 11—1 Uhr. 4. Botanischer Harte» der Universität am Brandplatz. An Werktagen freier Eintritt von 8 —5 Uhr (von 12—1 Uhr geschlossen). Sonntags von 9—12 Uhr. - » Lesehalle des Hießener Lesehallen-Bereins im Forhaus, Seltersweg 93. Täglich geöffnet von IO Uhr vormittags bis IO Uhr abends. Das Hießener Sotdatenßeim. 3m früheren Kaffeehaus Ebel. Burggra ben 9, Eingang von der Marktstraße aus, nahe am Markt. Zeitungen. Zeitschriften Kriegskarten. Bücher und Gesellschaftsspiele stehen zur Verfügung, ebenso ein gutes Klavier sowie Schreibtische mit Briefpapier. Einfache Erfrischungen werden zum Selbstkostenpreise gereicht. Für den Aufenthalt im Freien bietet der hübsche Hausgarten Gelegenheit. Auch eine Kegelbahn ist für die Besucher neu hergerichtet. Bis aus weiteres sollen an jedem Donnerstag nachmitttags von 3—5 Uhr Konzerte der Kapelle des Ersatz-Bataillons des Infanterie-Regiments 116 stgttfinden. Die Räume sind täglich von IO Uhr vormittags bis 9 Uhr abends geöffnet. Kreis- und -Ortsausschuß, Hießen, für die Kriegsöeschädigteu-Hürsorge. Geschäftsstelle: Gewerbehaus, Kirchstr. 16 (Fernsprecher 535). Geöffnet täglich, außer Sonntag und Samstagnachmittag, von 8-12 und 2—6 Uhr. W e r k st ä t t e. Gewerbehaus, Erdgeschoß. Geöffnet täglich, außer Samstag und Sonntag von 8 — 12 und 2—6 Uhr. Unterrichtsräume: GewerbehauS, 1. und 2. Obergeschoß. Geöffnet täglich, außer Samstag und Sonntag von 8—12 Uhr. Berufsberatung: GewerbehauS, Erdgeschoß. Sprechstunde Mittwoch von 5—6 Uhr. Stellenvermittelung: Gewerbehaus. Erd- geschah. Sprechstunde: Täglich von 8—12 und 2-6 Uhr. Kusüelkung von Arbeiten Kriegsbeschädigter, Heweröehaus, Kirchllr. 16 geöffnet: Werktags von 8—12 und 3-6 Uhr. Zutritt unentgeltlich. Kinder sind nicht zugelassen. Kreis- und Ortsansfchutz Metzen für die Kriegsbeschädigten-Fürsorge. Der Vorsitzende: Keller, Oberbürgermeister. Echriftleitung der Gießener Beilage: ®efl- Hosrat Dr. H. Haupt. Gießen. Keplerstraße 1. und Professor Dr. Karl Helm, Gießen. Stesanstraße 7.