Lonntaasgrusz Gememüeblatt fürdte evangelische Kirchengemeinoe Gieszew Nr. 36. Bietzen, Sonntag 12. nach Trinitatis, den 10. September 1916. 5. Jahrgang. Zeftstehen! Ieremia 17, 9. Lks ist das Menschenherz ein trotzig und verzagtes Ving, wer kann es ergründen? Sie kommen nicht durch! — in tausenden von Feldpostbriefen und Schilderungen aus den jetzigen gewaltigen Cnt- scheidungskärnpfen in Ost und H>ejt klingt dieses trotzige, siegesgewisse Wort von den Fronten in unsere Heimat herüber. Sie kommen nicht durch! — mit zusammengebissenen Lippen, in der furchtbarsten Anspannung aller Geistes- und Körperkräfte während des rasenden Trommelfeuers, in stolzester jubelnder Freude nach dem abgeschlagenen Angriff ist dieses Wort wie ein Trutz- und Siegespsalm in eisenharter Zeit zur Parole unserer tapferen Feldgrauen geworden, und wenn einst die Geschichte über diesen Krieg geschrieben werden wird, könnte dem Ausschnitt über den verzweifelten versuch der größten feindlichen Offensive seit dem Juli 1916 keine treffendere Ueberschrift gegeben werden als diese: „Die Deutschen standen fest !" Feststehen! Das muß auch jetzt die Losung für uns alle hier in der Heimat sein. Noch zu keiner Zeit sind so gewaltige Eindrücke auf uns eingestürmt als jetzt, wievief bange Seufzer steigen täglich empor, wie zentnerschwer liegt die Frage: wie lange noch? aus Millionen Herzen! heute mag es niemanden geben, der nicht etwas davon spürte, wie dieser Krieg die Herzen im tiefsten Grunde aufwühlt und Anforderungen an unsere seelischen und geistigen Kräfte stellt, wie wir sie wohl niemals vorher geahnt Haben. Nnd gerade in solcher Zeit merkt so mancher, wie schwer es ist, sein seelisches Gleichgewicht zu bewahren, innerlich festzustehen. Cs geht nicht an, dem Schicksal auf die Dauer aus eigener Kraft zu trotzen, und mancher, der früher mit jeder Lebenslage fertig zu werden glaubte, erkennt jetzt, daß es Verhältnisse gibt, die ihn zwingen. Dann schlägt der Trotz leicht in Verzagtheit um, und wer verzagt, verliert den Boden, den festen Standpunkt unter seinen Füßen. - (Es ist merkwürdig, daß der Prophet Ieremia schon vor Jahrtausenden diese Lebenswahrheit erkannt, die jetzt Ungezählte machen müssen: Cs ist das Herz ein trotzig und verzagtes Ding, wer kann eß ergründen? flker gerade diese schmerzliche Erfahrung kann der erste Schritt auf dem Wege sein, den rechten festen Standpunkt zu finden, von dem allein aus es möglich ist, in allen noch so gewaltigen und erschütternden Anstürmen innerer und äußerer Not fest zu bleiben. Cs gibt einen, der die schwerste seelische Herzensnot, die schnödeste Undankbarkeit, die furchtbarste Sterbensnot still und ergeben getragen und doch allen Feinden zum Trotz als ein Held niemals verzagt hat. Das ist der, in dessen Hände jetzt unsere kämpfenden Brüder ihre Seele befehlen, wenn das tödliche Blei sie trifft, der Weltheiland Jesus Christus, der jetzt richtend und rettend durch unsere Zeit und die Welt schreitet und nur eins verlangt: Treue, wer ihm treu bleibt, steht fest in inneren und äußeren Stürmen, ja, der soll es in seinem Leben persönlich erfahren, daß es Wahrheit und Wirklichkeit ist, was er verheißt: So ihr in mir bleibet und meine Worte in euch) bleiben, werdet ihr bitten, was ihr wollt, und es wird euch widerfahren. Das deutsche Vaterunser. So laßt uns beten: O, du unser Vater, Sei unsre feste Burg in allen Nöten, Sei unser Schirm, sei Lenker und Berater, Laß uns getrost vor unsre Feinde treten, Gib unser täglich Brot uns jetzt und heute, Entzünd in uns das Feuer deiner Stärke, Erfüll uns all mit deiner heiligen Freude Und segne gnädig unsrer Hände Werke. Sei unsre Zuflucht, unser Lebensborn! Uns deine Gnade, unsrem Feind dein Zorn! Herr, sieh uns an in Milde und Geduld; Erbarmungsvoll vergib uns unsre Schuld. Dein ist das Neich, laß es uns auch erwerben, Dein ist die Kraft, die Feinde zu verderben, Dein ist die Herrlichkeit ob allen Wesen, Zn Ewigkeit bist du, wie du gewesen. Darum bitten wir in deines Sohnes Namen, Erlös uns, Herr, und schenk uns Freiheit! Amen! Karl Neurath. Aus der alten Stadtkirche. In alter Zeit war es überall in den deutschen Städten üblich, daß in den Xirchen besondere Plätze gewissen bevor- zugten Ständen und Personen Vorbehalten waren. Diese Plätze 142 — bürsten von anderen entweder gar nicht oder erst dann eingenommen werden, wenn die privilegierten Personen zum Gottesdienste nicht erschienen. In manchen städtischen Kirchen ist das bis in die neueste Zeit so geblieben, mit Recht hat man das eine unsoziale Einrichtung genannt und dafür gesorgt, daß sie mehr und mehr in Abgang gekommen ist. Es war «auch eine klägliche Zache, wenn die bevorzugten, oft abgesperrten Plätze unbesetzt blieben, während viele Kirchenbesucher stehen mußten. heute sind in den Gießener Kirchen nur noch für die Kirchenvorsteher bestimmte Plätze vorhanden, und das hat auch seinen guten Grund,' denn die Kirchenvorsteher sind gewissermaßen Beamte und haben, da sie in der Kirche und beim Gottesdienste nach dem Rechten sehen sollen, ein Unrecht auf bestimmte Plätze. Im 18. Jahrhundert und auch noch früher ist das in der alten Gießener Stadtkirche, die bekanntlich im Jahre 1809 abgebrochen wurde, um einem Neubau Platz zu machen, anders gewesen. Es gab eine Menge von reservierten Plätzen oder „Stühlen", wie man bis in die neuere Zeit hinein sagte. Uebrigens hatten auch in vielen Landgemeinden die einzelnen Familien ihren bestimmten Platz, wenn sie auch gesetzlich kein Recht darauf hatten. Indem ich ich hiereinem Verzeichnisse aus dem Jahre 1801 folge, gebe ich eine Uebersicht über diese Kirchenstühle. Unser Verzeichnis macht einen Unterschied zwischen Kirchenstühlen, welche „offizial", und solchen, welche „erblich" sind. Offiziale Kirchenstühle waren diejenigen, welche besonderen Ständen Vorbehalten waren, die „erblichen" Stühle waren im Besitz einzelner, meist adliger Familien. Ich lasse hier dieses Verzeichnis wortgetreu folgen. * * Verzeichnis der Kirchen st ühle in hiesiger Stadtkirch, welche 1. offizial sind, 2. erblich sind. 1. Offizial Kirchen st ühle. Ständ a) der pfarrstuhl im Chor 6 b) 1 Stuhl vor die ersten Superintendenten und Frau 2 e) 1 Stuhl vor die Stadt Praeceptores 3 d) 2 Stühle vor den Loebl. Stadt-Rath 20 e) 1 Stuhl vor die pfarrweiber 6 f) 1 Stuhl vor den Kastenmeister und Gpfermann 3 g) 1 Stuhl vor die Herren Professoren 19 k> 2 Stühle der Universität gehörig 19 i> der Eommandanten-Stuhl 5 k) der hochfürstl. Uegierungsstuhl 10 l) die Studentenbühne 22 m) der Stuhl vor die Herren Paedagog-Magister 4 n> der Stuhl vor die Kirchen-Senioren 6 o> die Grgel vor die Musici p) die Bühne vor die Paedagog-Schüler (bey diesen sind die Stände nicht bestimmt) q) der 1. Weibsstuhl, so weit der Unterschlag ist vor hochfürstl. Uegierung 6 r) der 2., 3. und 4. Weibsstuhl so weit der Ueber- schlag ist gehört den Herren Professors-Weiber 20 2. Erbliche und zwar zu den Häusern gehörige Kirchen st ühle oder Burg st ühle. Ständ a) 1 Mannsstuhl, b) 1 Weibsstuhl zum o. Ginhausi- schen oder dermaligen v. Schmalkaldischen hauß am Wallthor gehörig 8 c) 1 Mannsstuhl, d) 1 Iveibsstuhl dem wepland von Ständ Senftischen nunmehro aber zu dem h. G.-Uath von Gatzerschen hauß in der Neustadt gehörig 10 e) 1 Manns- und Iveibsstuhl den wepland von Schrautenbachischeri, eigentlich aber zu dem Herrn Obrist von Wredischen hauß in der Mühlgaß gehörig 4 N o ka. Viesen besitzt dermalen h. Postmeister Kempf, aus welchem Grund ist mir unbekannt. Jedoch muß dieses beseitigt werden, weil der Stuhl in dem von Wredischen Kaufbrief des Hauses bezeichnet steht. I) 1 Manns- und Weibsstuhl den wepland von Schwalbachischen, nunmehro aber zum hochfürsll. Rmthauß gehörig 8 g) 1 Stuhl vor die hospithalz Frau und Gesind 3 h) 1 Weibsstuhl im Ehor zum von Senckenbergi- schen hauß auf dem Brand gehörig 3 i> 1 Weibsstuhl im Ehor zum von Schwartznaui- schen hauß oder dermaligen von Senckenbergi- schen hauß am Wallthor gehörig 2 3. Kirchenstühle, welche zwar erblich sind, nicht aber zu den häußer gehören, mithin der Kirche wieder anheimfallen können. Ständ a) ein Stuhl in der Mauer mit Fenster den h. G. R. Grollmännischen Erben gehörig 3 b) ein Stuhl eben wie obiger 3 Rota, hier müssen die Documente vorgezeigt werden, wem er gehört, ob er gleich von Frau Keg. Kath vonTenckenberg die Zeit her'besezt worden ist. e) ein Stuhl nochmal wie obiger den von Zangischen gehörig 3 d) ein Stuhl unter der Grgel dem h. Gbrist von Wrede und Frau Gbrist von Tresky gehörig 4 * * 3m ganzen also waren in der alten Stadtkirche 202 Plätze bestimmten Personen Vorbehalten, die übrigen Kirchenbesucher mußten sehen, wo sie unterkamen. Rus diesem Verzeichnisse kann man aber auch mancherlei über die Zusammensetzung der Gießener Bevölkerung in alter Zeit erfahren. „Damen" gab es im Jahre 1801 in Gießen noch nicht, sondern nur „Weiber". Die Frauen der Pfarrer wurden kurzerhand „pfarrweiber", die Frauen der Professoren als die „Herren Professorsweiber" bezeichnet. Die Stadtpräzeptoren waren die Lehrer an der damaligen Gießener Stadtschule. Der Kastenmeister war der Stadtrechner, der Gpfermann der Kirchenrechner. Die Unioersitätsprofessoren, die Mitglieder des Stadtrates, die Regierungsbeamten, olle hatten in der Kirche ihre besonderen Plätze, das Militär wie auch der Hof, soweit er sich in Gießen aufhielt, gehörten zur Burgkirche. Daneben hatten auch mehrere adlige Familien ihre besonderen Sitze. Zum Teil gehörten diese Sitze den Familien, zum Teil gehörten sie zu vereinzelten Häusern, und der jeweilige Hausbesitzer hatte das Recht, diese Plätze einzunehmen. _ f).B. wer gehört zur Militörgemeinde? Ueber diese Frage hat in der ersten Zeit nach Rusbruch des Krieges Unklarheit bestanden. Man war zuerst geneigt, anzunehmen, daß alle zum Heeresdienst Einberufenen der Militärgemeinde angehörten und aus ihrer seitherigen 143 Kircfyengemeinbe ausgeschieden seien, hierüber hat eine Entscheidung des preußischen Gberverwaltungsgerichtes Klarheit geschaffen, und die frankfurter Zeitung (Nr. 9 vom 10. Januar 1916, Abendblatt) teilt folgendes mit: ,,Das Oberverwultungsgericht hat eine besonders für verabschiedete Offiziere, die sich dem Staate wieder zur Verfügung gestellt haben, grundsätzliche Entscheidung getroffen. Freiherr von p. hatte vor etwa 20 Jahren bei der Kavallerie als Nittmeister gedient, dann seinen Abschied genommen und sein Nittergut verwaltet. Nach Ausbruch des Krieges stellte er sich wieder zur Verfügung und wurde Kompagnieführer im Sennelager. Er nahm an, daß er nunmehr wieder zur Militärgemeinde gehöre und daher nicht mehr verpflichtet sei, in seiner Wohnsitzgemeinde Kirchensteuer zu entrichten. Vieser Ansicht trat auch der Regierungspräsident im Hinblick auf § 9 des Bürgerlichen Gesetzbuches bei. Die Kirchengemeinde erachtete aber diesen Standpunkt für nicht richtig und rief das Gberverwaltungsgericht an, das auch der Auf- fassung der Kirchengemeinde beitrat und Freiherrn v. p. in seiner alten Kirchengemeinde für kirchensteuerpflichtig erklärte. Es führte u. a. aus: Gemäß §§ 278. 11. 11 des Allgemeinen Landrechts gehören alle Personen des Militärstandes der Militärgemeinde an. Unter Militärstand verstand man zur Zeit, als das Allgemeine Landrecht erlassen wurde, einen Berufsstand, dessen Offiziere, Unteroffiziere, Söldner und einrangierte Kantonisten ständig beim Heere blieben. Gegenwärtig seien zu dem Militärstand die Militärpersonen des Friedensstandes gemäß § 38 A und C des Neichsmilitär- gesetzes vom 2. Mai 1874 zu zählen, d. h. Offiziere, Aerzte und Militärbeamte, Kapitulanten, freiwillige, Uekruten und Einjährig-Freiwillige bis zur Entlassung aus dem aktiven Dienste. Auch die zur Disposition gestellten Offiziere waren ursprünglich Berufssoldaten und können stets mit ihrer Em- berufung rechnen. Offiziere oder Mannschaften in den Invalide nhäusern gehören ebenso zu dem Militärstande, wie die Mitglieder der Landgendarmerie und die Kadetten. Aerzte, Militärbeamte, Offiziere und Mannschaften des Beurlaubtenstandes können hingegen ebenso wenig wie die verabschiedeten Offiziere und Sanitätsoffiziere zum Militärstande gezählt werden. Personen der zuletzt erwähnten Art seien als solche anzusehen, die gänzlich aus dem Soldatenstande aus- geschieden seien, selbst wenn sie vorübergehend unter den Fahnen stehen. Mithin erscheint die Annahme gerechtfertigt, daß Freiherr von p. als Kompagnieführer während des Krieges im Sennelager nach wie vor seiner Wohnsitzkirchen- gemeinde angehöre und dieser Kirchensteuer zu entrichten habe." Diese Entscheidung kann nicht weiter überraschen. Die im Frieden bestehenden Militärgemeinden sind keine eigentlichen Gemeinden, d. h. keine Gemeinschaften von Ehristen. die durch Geburt, Wohnort und Familienbeziehungen zueinander gehören. Ihre Glieder wechseln in jedem Jahre, und alle, die nicht Berufssoldaten sind, rechnen sich deshalb auch immer noch zu ihrer Heimatgemeinde. Das trifft selbstverständlich auch auf die im Felde Ziehenden zu. Abendmahlsfeiern vor dem Ausmarsch in das Feld sollten deshalb in allen Fällen von der Heimatgemeinde veranstaltet werden, von der Militärgemeinde höchstens für die, die in ihrer Heimat an einer derartigen Feier nicht mehr Anteil nehmen konnten. Tatsächlich ist das ja im Beginn des Krieges auch so gehandhabt worden. Gerade die Heimatgemeinden haben es sich seither angelegen sein lassen, die Beziehungen mit ihren im Felde stehenden Gliedern eifrig und treu zu pflegen. Kleine Mitteilungen. Es ist von großer Wichtigkeit, daß unsere schulpflichtigen Kinder die Kinderkirche besuchen. In Landgemeinden nehmen die Schulkinder am Gottesdienste der Erwachsenen teil.. Das ist in Gießen aus mancherlei Gründen nicht möglich, dürfte sich auch für kleinere Kinder nicht empfehlen. Lim so mehr sollten die Eltern darauf halten, daß ihre Kinder die Kinderkirche besuchen. Dadurch kommen die Kinder in Berührung mit dem kirchlichen Leben, sie lernen es in früher Jugend, den Sonntag zu heiligen und sich zum Gotteshause zu halten. Man kann es immer wieder erleben, daß solche, die in der Kindheit nicht am kirchlichen Leben Anteil genommen haben, auch später, nach der Konfirmation, die Kirche nicht mehr besuchen, hier gilt das Sprichwort: Jung gewohnt, alt getan. Auch für die Pfarrer ist es wichtig, möglichst alle Kinder in der Kinderkirche zu finden, da sie auf diese Weise die Kinder kennen lernen, was namentlich für den späteren Konfirmandenunterricht in Betracht kommt. Wir haben vor einigen Monaten in unserem Gemeindeblatte einen Brief unseres Landsmannes Heinrich Walther aus Beuern, seit 1912 Missionar in Kamerun, veröffentlicht. Dieser Brief war vom Gefangenenlager Mediouna in Marokko geschrieben. Wie glücklicherweise so viele deutsche Kriegsgefangene, so ist nun auch Walther von Nordafrika nach Frankreich gebracht worden. Aus dem Gefangenenlager zu Uzes (Departement Gard, unweit Marseille) schreibt er an den Herausgeber des ,,Sonntagsgrußes": ,,Mir geht es, Gott sei Dank, noch gut. Ls sind nun schon zwei Jahre vorüber, in denen Sie keine Nachricht von mir bekommen haben. Wechselreich ist während dieser Zeit mein Leben gewesen. So viel ich mich erinnere, erhielten Sie von Bombe am Mongofluß noch einen Brief, in dem ich das Leben eines Ehepaares mit ihrem kleinen Kinde schilderte. Auch lag eine Photographie von mir bei, ich halte das Kind auf dem Schoße. Gb der Brief angekommen ist, möchte ich bezweifeln, da kurz darauf der Krieg ausbrach. Ende Juli 1914 verließ ich Bombe und siedelte nach Bonaberi über, wo ich nur drei Wochen blieb. Dann kam ich nach Duala zurück, wo ich am 18. September nach Abomep (Dahomep) in Gefangenschaft geführt wurde. Dort verblieb ich bis zum 5. Juli 1915, kam dann nach Kotonou, von wo ich am 9. August 1915 nach Mediouna in Marokko überführt wurde. Am 20. Juni dieses Jahres verließen wir Marokko und wurden nach Frankreich gebracht, am 24. Juli kamen wir in Marseille an. Nach vier Jahren habe ich somit wieder den Boden Europas betreten. Nun kann ich mich wieder an der frischen Luft und dem gesunden Klima der gemäßigten Zone erquicken, ich kann dem Gesang der europäischen Vögel lauschen, vernehme den Schlag der Turmuhr, die mit jeder Stunde mitteilt, daß wieder ein Zeitabschnitt in das Meer der Ewigkeit untergetaucht ist, um nie wiederzukehren. Nun höre ich auch wieder die harmonischen Töne der Glocken durch das Land klingen. Möchten sie bald den Frieden verkünden! Das walte Gott! Während der Gefangenschaft ist es mir, Gott sei Dank, gut gegangen. Und nun Gott befohlen! herzliche Grüße allen Lesern Ihres Blattes!" Wir freuen uns, daß unser Landsmann sich wenigstens wieder in Europa befindet und nicht mehr dem ungesunden Klima Afrikas ausgesetzt ist. Wer aufmerksam liest, merkt, wie aus seinen Zeilen das Heimweh spricht. Möge ihm und 144 - allen, die in der Gefangenschaft weilen, bald die Heimkehr beschieden sein! Der in Bombe geschriebene Brief ist nicht angekommen. * * * Die uneingeschränkte Gewalt, welche die militärischen Kommandostellen unter der Einwirkung des Kriegszustandes haben, und die gute Gewohnheit dieser Stellen, bei Mißständen rasch und energisch zuzupacken, haben namentlich auf einem Gebiete sehr gut gewirkt. Man ist nämlich energisch gegen die Schundliteratur eingeschritten. So hat das stellvertretende Generalkommando des 18. Armeekorps eine Liste der von ihm verbotenen Schundschriften veröffentlicht. Die Städte, in denen diese verderbliche Ware hergestellt wird, sind hauptsächlich Berlin und Dresden, aber auch in dem kleinen Neusalza wohnt ein betriebsamer Verleger von Schundliteratur. Schon die Titel dieser Schriften sind lehrreich genug. Da lesen wir: ,,Tllinor, die Nächerin der Frauen", ,,Der Fliegerteufel", ,,Der Fürst der Geheimpolizisten GerhardNoten- berg im Kampf mit der Verbrecherwelt", „Georg petermann, der verwegene Zigeunerhauptmann und die Prophezeiung der Wahrsagerin", „Hans Wolf Schoneck, der Schlitzer. Leben und Taten des tollkühnsten Uäuberhauptmanns aller Zeiten und Länder", „Heinrich Götz, der Bluthund", „Iulietta, die Tochter Giuseppe Musolinos. Tin weiblicher Uäuberhaupt- mann". — Nun wird das verbot allein hier nicht helfen, es müssen die Titern darauf achten, daß ihre Kinder sich derartige Schriften, die Geist, Gemüt und Phantasie in gleicher weise verderben, nicht kaufen und sie überhaupt nicht zu lesen bekommen. Ueberhaupt sollte jeder, der es mit unserem Volke gut meint, auf die Läden, in denen Schundliteratur verkauftwird, ein Uugenmerk haben und, wenn er zu den Kunden des Ladeninhabers gehört, diesen zu bestimmen suchen, daß er die Uäuber- und Detektivgeschichten aus seinem Geschäfte verschwinden läßt. Immer vorwärts mit Gott für Kaiser und Ueich! * wir müssen siegen, und wir werden siegen! * Gott der Herr ist sichtbar mit uns gewesen. Tr wird sein Deutschland auch in Zukunft nicht verlassen! * Möge der Geist der Einigkeit, der Liebe und Treue zu Kaiser und Ueich, der Gottesfurcht, der ernsten Pflichterfüllung und der Hochachtung aller Ideale unserm Volke in den langen Friedensjahren, die Gottes Gnade uns nach ehrenvoller Beendigung des Krieges schenken wolle, als wertvollstes Vermächtnis aus großer Zeit dauernd erhalten bleiben! * wer jetzt seinen Gott nicht findet, dem ist nicht zu Helsen! * Ich danke den (Erfolg Gott dem Herrn und meinen braven Truppen. ttirchliche Anzeigen. Gottesdienst. In der Stadtürche. Sonntag, den 10. Sept., 12. nach Trinitatis, vormittags 8 Uhr: Pfarrer Mahr. Zugleich Thristenlehre für die Ueukonfirmierten aus der Matthäusgemeinde. vormittags 91/2 Uhr: pfarrassistent hoffmann, vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Markusgemeinde. Pfarrer Schwabe. — Mittwoch, den 13. Sept., abends 8 Uhr: Kriegsbetstunde, pfarrassistent Hoffman n. hindenburgworte. Mir ist es gleichgültig, was für eine Vorstellung sich die Menschen von mir machen, wenn ich nur dem König und dem vaterlande etwas nützen kann! * In der Zehcmneskirche. Sonntag, den 10. Sept., 12. nach Trinitatis, vormittags 8 Uhr: Pfarrer Bechtolsheimer. Zugleich Thristenlehre für die Neukonfirmierten aus der Lukasgemeinde, vormittags 9 V 2 Uhr: Pfarrer Nusfeld, vormittags 11 Uhr: Kinderkirche für die Iohannesgemeinde. Pfarrer Nusfeld. Nbends 8 Uhr: Versammlung und Bibelbesprechung im Johannessaal. f Ankündigungen empfehlenswerter Firmen^ Carl Loos Kirchenplatz 13 Telephon 797 Manufaktur- und Weihwaren Herren- u. Knabenkleider Heinrich Noil Mäusburg Nr. 7 Telephon Nr. 292 Spezial-Geschäft für Bureaubedarf - Schreibmaschinen Papierhandlung, Buchbinderei, Gesangbücher. Moderne Kunstarbeiten. Photographische Apparate und Zubehöre Geschw. Holberg Mi Modes Gießen, Plockstraße 5 empfehlen sich inallen in ihr Fach schlagenden Arbeiten. E. Stöver, Gießen Sellersweg 18 WI)m T Gold- u. Silberwaren Hestecke Reparaturen in eigener Werkstatt prompt und billig Edgar Borrmann, Giessen Neustadt 11 Eisenwaren, Haus- u. Küchengeräte Teleph. 165 empfiehlt billigst Oefen, Herde, Ersatz für kupferne Waschkessel, Haus- und Küchengeräte, Soling er Stahl waren, land wirtschaf 1. Maschinenu. Geräte, Vogelkäfige u.Züchterutensilien, Fischereigeräte et-.etc.Waffen u.Munition. Glühlichtstrümpfe, elektrische Birnen, Fahnenhalter, Karbidlampen. 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